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CH651506A5 - Gefalzter oder zum falzen bestimmter druckbogen. - Google Patents

Gefalzter oder zum falzen bestimmter druckbogen. Download PDF

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CH651506A5
CH651506A5 CH4267/81A CH426781A CH651506A5 CH 651506 A5 CH651506 A5 CH 651506A5 CH 4267/81 A CH4267/81 A CH 4267/81A CH 426781 A CH426781 A CH 426781A CH 651506 A5 CH651506 A5 CH 651506A5
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CH
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projecting
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CH4267/81A
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Walter Reist
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Ferag Ag
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H5/00Feeding articles separated from piles; Feeding articles to machines
    • B65H5/30Opening devices for folded sheets or signatures
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D13/00Loose leaves modified for binding; Inserts

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen gefalzten oder zum Falzen bestimmten Druckbogen gemäss Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zu dessen Herstellung.
Es ist bekannt, bei gefalzten Druckbogen, vor allem bei sogenannten Tabloidformaten, an einer parallel zum Falz verlaufenden Seitenkante einen vorspringenden Abschnitt, einen sogenannten Vorfalz, vorzusehen, der mit gleichbleibender Breite über die gesamte Länge der Seitenkante verläuft. Dieser vorspringende Abschnitt dient auf bekannte Weise zum Öffnen der gefalzten Druckbogen sowie zum Abziehen der Druckbogen von einem Stapel. Nach erfolgtem Aufeinander - bzw. Ineinanderlegen der Druckbogen werden deren vorspringende Abschnitte als Abfall weggeschnitten. Auch wenn dieser wegzuschneidende Abschnitt nicht sehr breit ist (ca. 8 mm) so ergibt sich bei der sehr grossen Anzahl von verarbeiteten Druckbogen doch ein ganz erheblicher Papierverlust, der seinen Niederschlag in entsprechenden Unkosten findet.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Druckbogen der eingangs genannten Art zu schaffen, der sich nach wie vor einwandfrei manipulieren, d.h. insbesondere öffnen lässt, bei dem jedoch das Abtrennen des vorspringenden Abschnittes keine durch Materialverlust bedingten Mehrkosten zur Folge hat.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 gelöst.
Da sich der vorspringende Abschnitt nur über einen Teil der Seitenlänge erstreckt, ist der beim Abtrennen wegfallende Materialteil geringer als bei den bekannten Druckbogen. Da zudem dieser wegfallende Materialteil durch die Bildung des gleich grossen, rückspringenden Abschnittes am anderen Seitenrand gewonnen wurde, geht der Verlust an Material beim Abtrennen auf Kosten eines fehlenden Teils an diesem andern Seitenrand, so dass für den Druckbogenverarbeiter dadurch keine Mehrkosten entstehen. Der am einen Seitenrand wegfallende, vorspringende Abschnitt wird somit am andern Seitenrand eingespart. Kennzeichen des erfin-dungsgemässen Druckbogens ist demzufolge das Fehlen mindestens eines Abschnittes an wenigstens einem seiner parallel zur Falzlinie verlaufenden Seitenränder.
Die durch die zurückspringenden Abschnitte gebildeten Kerben können im aus mehreren ineinanderliegenden Druckbogen bestehenden Endprodukt ein Griffregister bilden, das dem Leser ein sofortiges Aufschlagen an einer bestimmten Stelle, z. B. in der Mitte, erleichtert.
Obwohl der vorspringende Abschnitt nicht mehr die ganze Länge des Seitenrandes einnimmt, ist trotzdem noch ein einwandfreies Öffnen der gefalzten Druckbogen möglich.
Vorzugsweise sind sowohl am ersten wie auch am zweiten Seitenrand wenigstens ein vorspringender und wenigstens ein rückspringender Abschnitt, der dem vorspringenden Abschnitt am andern Seitenrand entspricht, vorhanden. Bei dieser Ausführung ist es möglich, zum Öffnen des gefalzten Druckbogens, dessen beide Seiten zu erfassen.
Die erfindungsgemässen Druckbogen lassen sich bevorzugterweise dadurch herstellen, dass eine bewegte Materialbahn quer zu ihrer Bewegungsrichtung entlang einer mindestens einmal geknickten oder einer geraden, schräg zur Bewegungsrichtung verlaufenden Schnittlinie geschnitten wird. Hierzu eignet sich eine Vorrichtung mit einer Schneideinrichtung zum Schneiden der bewegten Materialbahn entlang einer quer zu deren Bewegungsrichtung verlaufenden, mindestens einmal geknickten oder einer geraden, schräg zur Bewegungsrichtung verlaufenden Schnittlinie.
Im Folgenden werden anhand der Zeichnung Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes näher erläutert. Es zeigen rein schematisch:
Fig. la, lb, lc einen herkömmlichen Druckbogen in offenem, bzw. gefalzten Zustand und
Fig. 2a, b-7a, b in Draufsicht verschiedene Ausführungsformen von erfindungsgemässen Druckbogen in offenem, bzw. gefalztem Zustand.
In den Fig. la, b, c ist ein herkömmlicher Druckbogen 1 dargestellt. Die Fig. la und lc zeigen den offenen Druckbogen 1 in Draufsicht bzw. in Seitenansicht, während die
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Fig. lb den gefalzten Druckbogen 1 in Draufsicht zeigt. Dieser Druckbogen weist zwei durch eine Falzlinie 2 voneinander getrennte Seiten 3 und 4 auf. Am parallel zu dieser Falzlinie 2 verlaufenden Seitenrand der Seite 4 steht ein rechteck-förmiger Abschnitt 5 (Vorfalz) vor, der mit gleichbleibender Breite über die gesamte Höhe der Seite 4 verläuft. An diesem vorstehenden Abschnitt 5 können auf bekannte Weise geeignete Öffnungsvorrichtungen zum Öffnen des gefalzten Druckbogens 1 angreifen, wie das beispielsweise aus der DE-OS 3 047 436 bekannt ist.
Die geöffneten Druckbogen 1 können durch Sammeln oder Zusammentragen zu einem Endprodukt ineinanderge-legt werden. Nach erfolgtem Zusammenstellen der Druckbogen 1 werden deren vorstehende Abschnitte 5 als Abfall weggeschnitten. Es versteht sich, dass damit für den die Druckbogen verarbeitenden Betrieb ein ins Gewicht fallender Verlust entsteht.
Diesem Übelstand abzuhelfen ist Ziel der vorliegenden Erfindung. In den Fig. 2a und 2b-7a und 7b sind nun in offenem und gefalztem Zustand verschiedene mögliche Ausführungsformen von erfindungsgemässen Druckbogen 6 gezeigt.
Alle diese Druckbogen weisen ebenfalls zwei durch eine Falzlinie 7 voneinander getrennte Seiten 8 und 9 auf. Die in Richtung dieser Falzlinie 7 verlaufenden Seitenränder der Seiten 8 und 9 sind mit 10 bzw. 11 bezeichnet. An einem dieser Seitenränder 10,11 ist wenigstens ein vorspringender Abschnitt 12 vorhanden, während am andern Seitenrand wenigstens ein rückspringender Abschnitt 13 vorgesehen ist, der in Form und Grösse dem vorspringenden Abschnitt 12 entspricht. Die verschiedenen Ausführungsformen unterscheiden sich nun durch die Anordnung und die Anzahl dieser vor- und rückspringenden Abschnitte 12,13.
Beim Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 2a und 2b sind die Abschnitte 12 und 13 am einen Ende der Seitenränder 10 bzw. 11 angeordnet und weisen eine Dreiecksform auf. Die Seitenränder 10 und 11 sind durch eine einmal geknickte Linie begrenzt, die einen parallel zur Falzlinie 7 verlaufenden Bereich 14 bzw. 15 und einen mit letzterem einen Winkel einschliessenden Bereich 14a bzw. 15a aufweist. Wie in Fig. 2a durch die strichpunktierte Linie 14a' bzw. 15a' dargestellt ist, kann der schräg zur Falzlinie 7 verlaufende Bereich der Seitenrandlinie jeden beliebigen gewünschten Verlaufhaben.
Wird nun der Druckbogen 6 entlang der Falzlinie 7 gefalzt, so steht der dreieckförmige vorspringende Abschnitt 12 an den nun übereinanderliegenden Seitenrändern, 10,11 vor, wie das in Fig. 2b dargestellt ist. Entsprechend fehlt auf der Seite 8 ein dem rückspringenden Abschnitt 13 entsprechender Teil, der wie gesagt gleich gross ist wie der vorspringende Abschnitt 12. Am vorspringenden Abschnitt 12 und dem durch den rückspringenden Abschnitt 13 freigelegten Teil der Seite 9 kann nun auf an sich bekannte Weise die Öffnungseinrichtung zum Öffnen des gefalzten Druckbogens 6 angreifen.
Am Ende des Verarbeitungsvorganges des Druckbogens 6 wird nun der vorspringende Abschnitt 12 als Abfall weggeschnitten. Ein Verlust entsteht für den Druckbogenverarbeiter dadurch nicht, da der wegfallende Abschnitt 12 an der andern Seite 8 durch den fehlenden Abschnitt 13 eingespart worden ist. Die Ausführungsform gemäss den Fig. 3a und 3b unterscheidet sich von der bereits beschriebenen Ausführungsform dadurch, dass an beiden Enden der Seitenkanten 10 bzw. 11 ein vorspringender Abschnitt 12 und 12a bzw. ein rückspringender Abschnitt 13 und 13a vorgesehen ist. Die Begrenzungslinie der Seitenkanten 10 und 11 weist somit zwei Bereiche 14a und 14b bzw. 15a und 15b auf, die mit dem parallel zur Falzlinie 7 verlaufenden Bereich 14 bzw. 15
einen Winkel bilden. Am gefalzten Produkt 6 sind nun zwei vorspringende Abschnitte 12 und 12a vorhanden, an denen die Öffnungseinrichtung angreifen kann (Fig. 3b). Auch bei dieser Ausführungsform werden die durch Abschneiden wegfallenden Abschnitte 12 und 12a materialmässig durch die rückspringenden, d.h. fehlenden Abschnitte 13 und 13a ausgeglichen.
Beim in den Fig. 4a und 4b gezeigten Druckbogen sind die ebenfalls dreieckförmigen Abschnitte 12 und 13 in der Mitte der Seitenkanten 10 und 11 angeordnet. Dabei befindet sich der vorspringende Abschnitt 12 an der Seitenkante 10 und der rückspringende Abschnitt 13 an der Seitenkante 11. Die die Seitenränder 10,11 begrenzende Linie besteht aus zwei parallel zur Falzlinie 7 verlaufenden Bereichen 14, 14' bzw. 15,15' und zwei mit diesen Bereichen einen Winkel einschliessenden Bereichen 14a, 14b bzw. 15a, 15b. Wie aus Fig. 4b hervorgeht, wird durch den vorspringenden Abschnitt 12 und den rückspringenden Abschnitt 13 eine Angriffsmöglichkeit für die Öffnungseinrichtung gegeben. Nach Beendigung des Manipuliervorganges wird der vorspringende Abschnitt 12 ebenfalls weggeschnitten.
Die Ausführungsform gemäss den Fig. 5a und 5b unterscheidet sich von den bisher beschriebenen Varianten dadurch, dass der Druckbogen an jedem Seitenrand 10 bzw. 11 einen vorspringenden Abschnitt 12 bzw. 12' und einen rückspringenden Abschnitt 13 bzw. 13' aufweist. Demzufolge weist die die Seitenkante 10 bzw. 11 begrenzende Linie parallel zur Falzlinie 7 verlaufende Abschnitte 14,14', 14" bzw. 15,15', 15" und zu diesen Bereichen schräg verlaufende Bereiche 14a, b, c, d bzw. 15a, b, c, d auf. Wie aus Fig. 5 hervorgeht, ist es nun möglich, zum Öffnen beide Seiten 8 und 9 zu erfassen, da, wie bereits erwähnt, am Seitenrand 10,11 jeder dieser Seiten 8, 9 ein vorspringender Abschnitt 12 bzw. 12' vorgesehen ist. Das ermöglicht ein zwangsweises genaues Öffnen des gefalzten Druckbogens 6, was bei den Varianten gemäss den Fig. 2-4 nicht möglich ist, da nur eine der beiden Seiten 8,9 von der Öffnungsvorrichtung direkt erfasst werden kann.
Der anhand der Fig. 5 geschilderte Vorteil lässt sich auch bei der Variante gemäss Fig. 3 erzielen, wenn an jedem Seitenrand 10 bzw. 11 ein vorspringender Abschnitt 12 bzw. 12a und ein rückspringender Abschnitt 13 bzw. 13a vorgesehen wird.
Wie bei den bisher beschriebenen Ausführungsformen werden auch beim Druckbogen 6 gemäss Fig. 5 die vorspringenden Abschnitte 12 und 12' nach beendigter Manipulation des Druckbogens 6 weggeschnitten.
Bei den Ausführungsbeispielen gemäss den Fig. 2-5 bilden die parallel zur Falzlinie 7 verlaufenden Abschnitte 14, 14', 14" und 15,15', 15" der Seitenränder 10 und 11 auch nach dem Wegschneiden der vorspringenden Abschnitte 12, 12a, 12' Teil der nun parallel zur Falzlinie 7 verlaufenden Seitenränder 10,11 des geschnittenen Druckbogens. Bei den Ausführungsbeispielen gemäss den Fig. 6 und 7 ist dies nicht mehr der Fall, da im ungeschnittenen Zustand die gestrichelt angedeuteten Seitenränder 10 und 11 nur virtuell vorhanden sind. Bei diesen Varianten gemäss den Fig. 6 und 7 schliessen an jedem Seitenrand 10 und 11 die vorspringenden Abschnitte 12,12a, 12' und die rückspringenden Abschnitte 13, 13', 13a' unmittelbar aneinander an.
Bei der in den Fig. 6a und 6b gezeigten Ausführungsform sind an den Enden des Seitenrandes 10 zwei vorspringende Abschnitte 12 und 12a und dazwischen ein rückspringender Abschnitt 13 vorhanden, während am gegenüberliegenden Seitenrand 11 an dessen Enden zwei rückspringende Abschnitte 13' und 13a' vorhanden sind, zwischen denen ein vorspringender Abschnitt 12' angeordnet ist. Wie die Fig. 6a
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Wie die Fig. 6b zeigt, stehen bei gefalztem Druckbogen 6 an der Seite 8 zwei vorspringende Abschnitte 12 und 12a und an der Seite 9 ein dazwischen liegender vorspringender Abschnitt 12' vor. Somit können zum Öffnen des gefalzten Druckbogens 6 beide Seiten 8 und 9 durch die Offnungsein-richtung direkt erfasst werden. Am Ende des Verarbeitungsvorganges werden die vorspringenden Abschnitte 12,12a, 12' entlang der parallel zur Falzlinie 7 verlaufenden Seitenränder 10 und 11 abgeschnitten, wie das in Fig. 6b angedeutet ist. Beim geschnittenen Druckbogen 6 fehlt an der Seite 8 ein dem rückspringenden Abschnitt 13 entsprechender Teil, während an der anderen Seite 9 zwei den rückspringenden Abschnitten 13' und 13a' entsprechende Teile fehlen.
Bei der Variante gemäss Fig. 7 ist an jedem Seitenrand 10 bzw. 11 ein vorspringender Abschnitt 12 bzw. 12' und ein rückspringender Abschnitt 13 bzw. 13' vorhanden, die aneinander anschliessen. An den Seitenrändern 10,11 ist der Druckbogen 6 durch zwei gerade Begrenzungslinien 18 und 19 begrenzt, die im geöffneten Zustand parallel zueinander und unter einem Winkel zur Falzlinie 7 verlaufen (Fig. 7a). Zum Öffnen des gefalzten Druckbogens 6 (Fig. 7b) kann die Öffnungseinrichtung ebenfalls an jeder Seite 8 und 9 an dem an dieser vorspringenden Abschnitt 12 bzw. 12' angreifen. Gleich wie bei der Variante gemäss Fig. 6 werden die Abschnitte 12 und 12' durch einen Schnitt entlang der parallel zur Falzlinie 7 verlaufenden Seitenränder 10, 11 abgetrennt. An jeder Seite 8 bzw. 9 bleibt ein fehlender Teil, der dem rückspringenden Abschnitt 13 bzw. 13' entspricht, zurück.
Das Öffnen der erfindungsgemässen Druckbogen 6 kann grundsätzlich auf dieselbe Weise wie bei den herkömmlichen Druckbogen 1 erfolgen, z. B. ebenfalls auf die in der DE-OS 3 047 436 beschriebene Art. Obwohl sich der vorspringende Abschnitt 12 nicht mehr über die gesamte Länge des Seitenrandes 10 bzw. 11 erstreckt, wie das beim bekannten Druckbogen 1 der Fall ist, ist nach wie vor ein einwandfreies Öffnen der gefalzten Druckbogen 6 möglich.
Die erfindungsgemässen Druckbogen 6 lassen sich grundsätzlich gleich wie die herkömmlichen Druckbogen 6 durch Schneiden der bedruckten Papierbahn im Falzapparat von herkömmlichen Hoch- oder Tiefdruck-Rollen-Rotationsmaschinen herstellen. Zum Schneiden der bekannten
Druckbogen 1 sind bekanntlich die Schneidzylinder mit geradlinig verlaufenden Messern ausgerüstet, die rechtwinklig zur Bewegungsrichtung der Papierbahn verlaufen. Zum Herstellen der erfindungsgemässen Druckbogen ist es nur erforderlich, statt ein gradliniges Messer ein ein- oder mehrmals geknicktes Messer vorzusehen, das quer zur Bewegungsrichtung der Papierbahn verläuft und eine Form hat, die der Begrenzungslinie 14,15 bzw. 16 oder 17 der Seitenränder 10 bzw. 11 entspricht. Zum Schneiden der in Fig. 7 gezeigten Druckbogen 6 ist wohl ein gradliniges Messer zu verwenden, doch ist dieses Messer bezüglich der Bewegungsrichtung der Papierbahn schräg zu stellen. Diese Herstellungsweise ist möglich, weil im geöffneten Zustand der Druckbogen 6 die Begrenzungslinien 14,15; 16, 17; 18,19 der sich in Richtung der Falzlinie 7 erstreckenden Seitenränder 10 und 11 parallel zueinander verlaufen.
Bei allen Ausführungsformen des erfindungsgemässen Druckbogens 6 wird das beim Abschneiden jedes vorspringenden Abschnittes wegfallende Material durch einen flä-chenmässig entsprechenden Teil, der der dem rückspringen-den Abschnitt 13 entspricht, eingespart. Somit entstehen für den die Druckbogen verarbeitenden Betrieb dadurch keine Verluste. Der nicht zu vermeidende Papierabfall geht vielmehr in einem gewissen Sinn auf Kosten des Lesers des Endproduktes. Die erfindungsgemässen Druckbogen 6 zeichnen sich dadurch aus, dass auf wenigstens einer Seite an derem Rand mindestens ein fehlender Teil, eine Kerbe, vorhanden ist. Diese Kerben lassen sich bei einem aus mehreren ineinander liegenden Druckbogen bestehenden Endprodukt als Griffregister verwenden, welches dem Leser ein leichtes Aufschlagen des Endproduktes an einer bestimmten Stelle erleichtert. Es versteht sich, dass die vorspringenden und rückspringenden Abschnitte 12 und 13 statt wie gezeigt dreieck-förmig auch eine andere Form haben können, z.B. die Form eines Halbkreises oder eines Kreissegmentes. Die Anzahl von vorspringenden bzw. rückspringenden Abschnitten 12, 13 an jedem Seitenrand 10,11 sowie auch deren Verteilung über die Länge des Seitenrandes kann an sich beliebig gewählt werden. Die erfindungsgemässen Druckbogen 6 eignen sich insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, für Zei-. tungen und Zeitschriften, vorzugsweise solche im sogenannten Tabloid-Format.
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2 Blatt Zeichnungen

Claims (10)

651 506 PATENTANSPRÜCHE
1. Gefalzter oder zum Falzen bestimmter Druckbogen mit mindestens einem, an einem in Richtung der Falzlinie verlaufenden, ersten Seitenrand vorspringenden Abschnitt, dadurch gekennzeichnet, dass sich der vorspringende Abschnitt (12) nur über einen Teil der Länge des ersten Seitenrandes (10,11) erstreckt und dass am diesem ersten Seitenrand (10,11) bezüglich der Falzlinie (7) gegenüberliegenden zweiten Seitenrand (10,11) ein rückspringender Abschnitt (13) vorhanden ist, der in der Form dem vorspringenden Abschnitt (12) entspricht.
2. Druckbogen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl am ersten wie auch am zweiten Seitenrand (10,11) wenigstens ein vorspringender und wenigstens ein rückspringender Abschnitt (12,13), der dem vorspringenden Abschnitt (12) am anderen Seitenrand (10,11) entspricht, vorhanden sind.
3. Druckbogen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im ungefalzten Zustand der erste und der zweite Seitenrand (10, 11) parallel zueinander entlang einer wenigstens einmal geknickten Linie (14,15) verlaufen (Fig. 2-6).
4. Druckbogen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Seitenkante (10,11) einen parallel zur Falzlinie (7) verlaufenden Bereich (14,15) und wenigstens einen mit letzterem einen Winkel bildenden Bereich (14a-d, 15a-d) aufweisen.
5. Druckbogen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die vorspringenden und die rückspringenden Abschnitte (12,13) an jedem Seitenrand (10,11) aneinander an-schliessen (Fig. 6 + 7).
6. Druckbogen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im ungefalzten Zustand die Begrenzungslinien (18, 19) am ersten und zweiten Seitenrand (10,11) gerade und parallel zueinander sowie schräg zur Falzlinie (7) verlaufen (Fig. 7).
7. Druckbogen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im ungefalzten Zustand die zueinander parallelen Begrenzungslinien (16,17) am ersten und zweiten Seitenrand (10,11) V-förmig verlaufen.
8. Druckbogen nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass die vor- und rückspringenden Abschnitte (12,13) dreieckförmig sind.
9. Verfahren zur Herstellung von Druckbogen gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine bewegte Materialbahn quer zu ihrer Bewegungsrichtung entlang einer mindestens einmal geknickten oder einer geraden, schräg zur Bewegungsrichtung verlaufenden Schnittlinie geschnitten wird.
10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine Schneideinrichtung zum Schneiden einer bewegten Materialbahn entlang einer quer zu deren Bewegungsrichtung verlaufenden, mindestens einmal geknickten oder einer geraden, schräg zur Bewegungsrichtung verlaufenden Schnittlinie.
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