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Beschreibung
Gegenstand der Erfindung sind neue substituierte 2,6-Diaminotoluole, Verfahren zu ihrer Herstellung sowie Färbemittel für keratinische Fasern, die diese enthalten.
Eine besondere Bedeutung für die Färbung von Haaren besitzen die sogenannten Oxidationsfarben, die durch oxidative Kupplung von Entwicklungskomponenten (wie z.B. p-Phenylendiaminen, p-Amion-phenolen oder p-Diaminopyridinen) mit Kupplungskomponenten (wie z.B. Phenolen, Resorcinen, m-Aminophenolen, m-Phenylendiaminen, Naphtolen oder Pyrazolonen) entstehen. Unter den anwendungstechnischen Randbedingungen (tiefe Färbetemperatur und kurze Färbedauer) ergeben sie intensive Farben mit sehr guten Echtheiten. In der Pelzfärbung spielen die Oxidationsfarben ebenfalls eine bedeutende Rolle. Gute Oxidationsfarbstoffvorprodukte müssen in erster Linie die folgenden anwendungstechnischen Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen bei der oxidativen Kupplung mit dem jeweiligen Kupp-lungs- bzw. Entwicklungskomponenten die gewünschte Farbe, die ein gutes Aufzieh- und Ausgleichsvermögen auf Haar bzw. Pelz besitzen soll, in ausreichender Intensität ergeben. Die gebildeten Farbstoffe müssen allgemein stabil und speziell waschecht, lichtecht, schweissecht und thermostabil sein. Insbesondere dürfen sie unter den Tragebedingungen nicht zu Farbverschiebungen der ursprünglichen Nuance neigen. Darüber hinaus sollen sie toxikologisch und dermatologisch unbedenklich sein.
Diese Anforderungen sind nicht immer in Einklang zu bringen. Dies wird besonders deutlich auf dem Gebiet der sogenannten Blaukuppler. Mit dem 2,6-Diminotoluol liegt hier als Stand der Technik eine Verbindung vor, die einerseits anwendungstechnisch nicht völlig befriedigt, da die Farbstabilität der gefärbten Haare, z.B. bei der Einwirkung von Schweiss, saurem Regen, Waschmitteln, Sonnenlicht, UV-Strahlung und dergleichen, nicht zufriedenstellend ist und auch toxikologisch umstritten ist.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die bisherigen Nachteile der Haarfärbemittel auf oxidativer Grundlage zu verbessern, insbesondere sollen die auf den Keratinfasern erzeugten Färbungen stabil, leuchtend und farbintensiv sein, somit deutlich verbesserte Eigenschaften gegenüber Angriffen von Schweiss, saurem Regen, Waschmitteln, Sonnenlicht, UV-Strahlung und dergleichen aufweisen. Die Lösung dieser Aufgabe ist in den Patentansprüchen 1 bis 10 angegeben. Die besten Ergebnisse werden bei Verwendung der im Anspruch 2 genannten Verbindung erzielt.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind die im Anspruch 1 definierten Verbindungen, die in den Ansprüchen 4 und 5 definierten Verfahren, sowie das im Anspruch 6 definierte Mittel zur oxidativen Färbung von Haaren.
Da die Verbindung N-(2-Hydroxyethyl)-2,6-toluylendiamin in der JP 51 124 194 (1976) beschrieben ist, wird diese im Anspruch 1 durch einen Disclaimer ausgeschlossen. Gemäss dieser Druckschrift wird die genannte Verbindung zur Herstellung von Polyimidkunstharzen mit Maleinsäureanlydrid umgesetzt. Eine Anwendung in Haarfärbemitteln wird nicht erwähnt.
Die Verbindungen der allgemeinen Formel I und I', die sich als Kupplerkomponente für die oxidative Färbung in besonderer Weise eignen, erfüllen in hohem Masse diese oben genannten Anforderungen. Mit einer Vielzahl der bekannten Entwicklersubstanzen bilden sie intensive Braun-, Blond-, Violett- und Blau-Nuancen von hoher Wärmestabilität und Lichtechtheit. Die Verträglichkeit dieser Verbindungen der allgemeinen Formel I und I' mit weiteren Kupplern bzw. Direktziehern ist sehr gut und dadurch sind auch gezielte Modifikationen der Nuancen bekannter Entwickler-Kuppler-Systeme möglich. Sie lassen sich gemäss der Erfindung aus den im Handel erhältlichen Vorprodukten wirtschaftlich, in hoher Reinheit und Ausbeute herstellen.
Die neuen Kupplerverbindungen der allgemeinen Formel I, worin R und R1 die unter Anspruch 1 genannten Bedeutungen haben, stellen daher eine wertvolle Bereicherung der Palette der Oxidationshaar-farbstoffvorprodukte dar (vergi. Tab. I). Die Herstellung der Verbindungen der allgemeinen Formel I und I' ist in den Ansprüchen 4 und 5 angegeben. Nachfolgend werden Einzelheiten des erfindungsgemäs-sen Verfahrens beschrieben (vergi. Tab. I').
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Tabelle I
Die Verbindungen gemäss der aligemeinen Formel I nach Anspruch 1 können folgende Kombinationen von Substituenten umfassen:
R
R1
H
-CH2-CH2-CH2-OH
H
-CH2-CH(CH3)-OH
-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-OH
-CH2-CH(CH3)-OH
-CH2-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-CH2-OH
-CH2-CH(CH3)-OH
-CH2-CH(CH3)-OH
-CH2-CH(CH3)-OH
Tabelle I'
Die nach dem Verfahren gemäss Anspruch 5 erhaltenen Verbindungen der allgemeinen Formel I und die in den Mitteln gemäss Anspruch 6 enthaltenen Verbindungen können folgende Kombinationen von Substituenten aufweisen:
R
R1
H
-CH2-CH2-OH
H
-CH2-CH2-CH2-OH
H
-CH2-CH(CH3)-OH
-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-OH
-CH2-CH(CH3)-OH
-CH2-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-CH2-OH
-CH2-CH2-CH2-OH
-CH2-CH(CH3)-OH
-CH2-CH(CH3)-OH
-CH2-CH(CH3)-OH
Bei der Durchführung des unter Anspruch 4 genannten Verfahrens wird 2,6-Diaminotoluol in einem inerten organischen Lösungsmittel, wie z.B. Dioxan, Ci- bis CWMkohol, Dimethylformamid, Tetrahydrofu-ran, Toluol, Chlorbenzol, Methylethylketon, Ethylenglykoldimethylether oder Diethylenglykoldimethylether, vorgelegt und auf eine Temperatur zwischen Raumtemperatur und Rückflusstemperatur, vorzugsweise zwischen 70°C und Rückflusstemperatur, erhitzt. Anschliessend werden die doppelte molare Menge eines Chlorameisensäurealkylesters der allgemeinen Formel CI-COO-CH(X)-CH2-Y, worin X=H,Y=CI; X=CH3,Y=CI; oder X=H,Y=CH2CI bedeuten, zudosiert. Gegebenenfalls können die Lösungsmittel mit Wasser kombiniert werden. Dabei kann ein säurebindendes Mittel entweder mit vorgelegt oder parallel zum bereits genannten Chlorameisensäurechloralkylester zugefügt werden. Als säurebindende Mittel kommen Basen, wie Alkalihydroxide, -hydrogencarbonate, -carbonate, Erdalkalioxide, -hydroxide, -hydrogencarbonate und -carbonate sowie tertiäre organische Amine, in Betracht. Nach etwa 2-8 Stunden ist die Umsetzung vollständig. Zur Aufarbeitung kann entweder Wasser zugesetzt und der Ansatz kaltgerührt werden oder die anorganischen Salze abfiltriert und das Lösungsmittel teilweise oder vollständig abdestilliert werden.
Zur Bildung der Verbindungen der allgemeinen Formel I, worin R und R1 einen Rest der allgemeinen Formel la darstellt, werden die Carbamate der allgemeinen Formel II mit starken Basen (Alkali- oder Erdalkalihydroxide), vorzugsweise mit 10-50%iger Natron- oder Kalilauge behandelt. Das Carbamat der Formel II wird im Wasser oder einem organischen Lösungsmittel, wie z.B. einem (Ci-C4)-Alkohol, einem wasservermischbaren Ether oder Mischungen davon, vorgelegt, und bei Raumtemperatur wird dann ungefähr 6 Mol Lauge pro Mol Carbamat zudosiert. Es ist auch möglich, die Lauge, die mit den genannten Lösungsmitteln verdünnt sein kann, vorzulegen und dazu das Carbamat in reiner Form oder gelöst in einem der genannten organischen Lösungsmittel zuzudosieren. Es wird dann zur vollständigen
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Umsetzung nachgerührt, wobei ggf. bis zum Rückfiuss erhitzt werden kann. Die Reaktionsdauer beträgt etwa 2 bis 10 Stunden. Zur Aufarbeitung wird die Reaktionslösung, die einen pH-Wert von ca. 12—14
aufweist, mit êirtêr &i£IHiêêh&n 6&F IflAiginilShên EIUCS SUf pW-WöPt Vßfl fitWS 7 blS 10 abgestumpft. Anschliessend wird Wasser zugesetzt, gegebenenfalls Lösungsmittel abdestilliert und das Produkt isoliert. Bei der Durchführung des unter Anspruch 5 genannten Verfahrens wird als Ausgangsprodukt das 2-Nitro-6-aminotoluol verwendet. Man setzt das 2-Nitro-6-aminotoluol mit einem Mol Chlor-ameisensäurechloralkylester der allgemeinen Formel CI-COO-CH(X)-CH2-Y, worin X=H, Y=CI; X=CH3, Y=CI; oder X=H, Y=CH2CI bedeuten, in einem wie bei der Erläuterung des Verfahrens nach Anspruch 4 genannten Lösungsmittel unter den dort genannten Bedingungen um. Die so erhaltenen Carbamate der allgemeinen Formel Iii werden mit starken Basen (Alkali- oder Erdalkalihydroxide), vorzugsweise mit 10-50%iger Natron- oder Kalilauge, behandelt. Das Carbamat der Formel II wird im Wasser oder einem organischen Lösungsmittel, wie z.B. einem (Ci-C4)-Alkohol, einem wasservermischbaren Ether oder Mischungen davon, vorgelegt, und bei Raumtemperatur wird dann ungefähr 3 Mol Lauge pro Mol Carbamat zugefügt. Es ist auch möglich, die Lauge, die mit den genannten Lösungsmitteln verdünnt sein kann, vorzulegen und dazu das Carbamat in reiner Form oder gelöst in einem der genannten organischen Lösungsmittel zuzudosieren. Es wird dann zur vollständigen Umsetzung nachgerührt, wobei ggf. bis zum Rückfiuss erhitzt werden kann. Die Reaktionsdauer beträgt etwa 2 bis 8 Stunden. Zur Aufarbeitung wird die Reaktionslösung, die einen pH-Wert von ca. 12-14 aufweist, mit einer organischen oder anorganischen Säure auf einen pH-Wert von etwa 7 bis 10 abgestumpft. Anschliessend wird Wasser zugesetzt, gegebenenfalls Lösungsmittel abdestilliert und das Produkt isoliert.
Die Herstellung der Verbindungem der allgemeinen Formel I, worin R einen Rest der allgemeinen Formel la und R1 = H bedeutet oder R1 einen Rest der allgemeinen Formel la und R=H darstellt, kann durch die Reduktion der Verbindungen der allgemeinen Formel IV mit unedlen Metallen oder durch ka-talytische Reduktion erfolgen.
Bei der katalytischen Reduktion mit Wasserstoff werden übliche Katalysatoren, wie z.B. Raney-Nickel, Palladium auf Aktivkohle, oder Platin auf Aktivkohle eingesetzt. Die Reaktionstemperatur liegt zwischen Raumtemperatur und 120°C, vorzugsweise zwischen 40 und 80°C, der Druck liegt zwischen Normaldruck und 100 bar, vorzugsweise zwischen 20 und 80 bar. Als Lösungsmittel finden übliche Lösungsmittel, wie Wasser, Toluol, Eisessig, niedere Alkohole und Ether, Verwendung. Nach erfolgter Reduktion und Abtrennung des Katalysators kann das Produkt der allgemeinen Formel I durch Abziehen des Lösungsmittels unter einem Schutzgas in freier Form isoliert werden, vorzugsweise aber wird es - ebenfalls unter einem Schutzgas - durch Zugabe einer ungefähr äquivalenten Menge einer Säure in ein Salz überführt, das entweder direkt ausfällt oder nach Abzug des Lösungsmittels erhalten wird. Als anorganische Säuren sind z.B. Salzsäure, Phosphorsäure und als organische Säuren sind zum Beispiel Essigsäure, Propionsäure, Milchsäure oder Zitronensäure zur Salzbildung geeignet.
Das Herstellungsverfahren wird durch den folgenden Beispiele verdeutlicht:
Beispiel 1
Herstellung von 2.6-Bis(ß-hvdroxvethvlaminoHoluol
1. Stufe: Herstellung von 2,6-Bis-(ß-chlorethoxycarbonylamino)-toluol
122 g Diaminotoluol und 105 g Calciumcarbonat werden in 500 ml Monoethylenglykoldimethylether vorglegt und die Mischung unter Rühren auf 78°C erhitzt. Man dosiert hierzu innerhalb von 30 Minuten 300 g Chlorameisensäure-ß-chlorethylester zu und rührt den Ansatz 3 Stunden bei 80°C nach. Anschliessend werden 500 g Eis und 500 g Wasser zu dem Ansatz zugefügt, das ausgefallene Produkt abfiltriert, zweimal mit je 100 ml Wasser nachgewaschen und im Vakuumtrockenschrank bei 80°C getrocknet.
Ausbeute: 301,5 g (90% der theoretischen Ausbeute)
Schmelzpunkt : 148-149°C
2. Stufe: Herstellung von 2,6-Bis(ß-hydroxyethylamino)toluol
33,5 g des vorstehend unter 1. Stufe erhaltenen 2,6-Bis-(ß-chlorethoxycarbamoylamino)-toluols werden in 200 ml Wasser und 30 ml Methanol vorgelegt. Man erhitzt die Reaktionsmischung auf 75°C und tropft innerhalb von einer Stunde 70 g 50%ige Kalilauge zu. Nach 21/zstündigem Nachrühren bei 60°C wird der pH-Wert des Ansatzes mit Eisessig auf 8,0 eingestellt und die Reaktionsmischung langsam abgekühlt. Das ausgefallene Produkt wird abgesaugt, mit Wasser gewaschen und bei 50°C im Vakuumschrank getrocknet.
Ausbeute: 18 g (86% des theoretischen Wertes)
Schmelzpunkt: 118-120°C
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Beispiel 2
1. Stufe: Herstellung von 2,6-Bis(-,-chlorpropyloxycarbonylamino)-toluol
61 g 2,6-DiaminotoIuol und 52,5 g Calciumcarbonat werden in 250 ml Monoethylenglykoldimethyl-ether mit 160 g Chlorameisensäure-y-chlorpropylester unter den im Beispiel 1, Stufe 1 genannten Bedingungen umgesetzt und aufgearbeitet.
Man erhält 172 g (95% des theoretischen Wertes)
2,6-Bis(ychlorpropyloxycarbonylamino)-toluol
2. Stufe: Herstellung von 2,6 Bis(rhydroxypropylamino)-toluol
36,3 g des oben unter Beispiel 2, Stufe 1 hergestellten 2,6-Bis-(-,-chlorpropyloxycarbonylamino)-to-luols werden in 190 ml Wasser und 40 ml Ethanol mit 70 g 50%iger wäss. Kalilauge unter den im Beispiel 1, Stufe 2 genannten Bedingungen umgesetzt und aufgearbeitet.
Man erhält 19 g (80% der theoretischen Ausbeute)
2,6-Bis('y-hydroxypropylamino)-toluol.
Beispiel 3
Herstellung von 2-(ß-Hydroxyethylamino)-6-aminotoluol
1. Stufe: Herstellung von ß-Chlorethyl-N-(2-methyl-3-nitrophenyl)-carbamat
91 g 2-Nitro-6-aminotoluol und 31 g Calciumcarbonat werden in 750 ml Dioxan vorgelegt und auf 70°C erhitzt. Zu dieser Mischung lässt man innerhalb von zwei Stunden 87 g Chlorameisensäure-ß-chlorethylester so zutropfen, dass die Reaktionsmischung unter Kohlendioxid-Entwicklung zu leichtem Rückfiuss kommt. Man rührt noch zwei Stunden unter Rückfiuss nach, kühlt dann auf 35°C ab und fügt Wasser und Eis zu. Das ausgefallene Produkt wird abgesaugt, mit Wasser gewaschen und getrocknet. Ausbeute: 152 g (98% der theoretischen Ausbeute)
Schmelzpunkt: 101-103°C
2. Stufe: Herstellung von 2-(ß-Hydroxyethylamino)-6-nitrotoluol
25,8 g des unter Beispiel 3, Stufe 1 hergestellten ß-Chlorethyl-N-(2-methyl-3-nitrophenyl)-carbamats werden in 250 ml Wasser vorgelegt. Man erhitzt die Reaktionsmischung auf 80°C und fügt innerhalb von einer Stunde 35 g 50%iger wäss. Kalilauge zu. Nach 3stündigem Nachrühren bei 75°C wird der pH-Wert des Ansatzes mit Eisessig auf 8 eingestellt und die Reaktionsmischung langsam abgekühlt. Das ausgefallene Produkt wird abgesaugt, mit Wasser gewaschen und bei 50°C im Vakuumtrocken-schrank getrocknet.
Ausbeute: 16 g (82% des theoretischen Wertes)
Schmelzpunkt: 82-83°C
3. Stufe: Herstellung von 2-(ß-Hydroxyethylamino)-6-aminotoluol
10 g des unter Beispiel 3, Stufe 2 hergestellten 2-(ß-Hydroxyethylamino)-6-nitrotoluols werden zusammen mit 200 ml Methanol in einen Edelstahlautoklaven überführt, mit ca. 2 g Raney-Nickel versetzt und innerhalb von 6 Stunden bei 70°C mit Wasserstoff mit einem Wasserstoffdruck von 20 bar katalytisch reduziert. Nach dem Entfernen des Katalysators wird die Mutterlauge eingeengt und das Produkt isoliert und getrocknet.
Ausbeute: 7 g (85% der theoretischen Ausbeute)
Schmelzpunkt: 97-99°C
Die erfindungsgemässen Haarfärbemittel, die als Kupplerkomponenten die Verbindungen der allgemeinen Formel I und für die Oxidationshaarfärbung allgemein verwendete Entwicklersubstanzen enthalten, zeichnen sich durch gute Lagerstabilität aus und liefern bei der Anwendung sehr intensive, von dunkelblond bis blau reichende Farbtöne mit guten Echtheitseigenschaften der damit erzielten Färbungen.
Bei der Verwendung in Haarfärbemitteln wird die Kupplerkomponente im allgemeinen in etwa molaren Mengen, bezogen auf die verwendeten Entwicklersubstanzen, eingesetzt. Wenn sich auch der molare Einsatz als zweckmässig erweist, so ist es jedoch nicht nachteilig, wenn die Kupplerkomponente in einem gewissen Überschuss oder Unterschuss zum Einsatz gelangt.
Die erfindungsgemäss als Kupplerkomponenten zu verwendenden Verbindungen der allgemeinen Formel I können entweder als solche oder in Form ihrer Salze mit anorganischen oder organischen Säuren, wie z.B. als Chloride, Sulfate, Phosphate, Acetate, Propionate, Lactate, Citrate, eingesetzt werden.
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In den erfindungsgemässen Haarfärbemitteln sollen die neuen Kupplersubstanzen der allgemeinen Formel I in einer Konzentration von etwa 0,001 bis 5,0 Gew.-% und insbesondere von 0,2 bis 3,0 Gew.-% enthalten sein.
Es ist femer nicht erforderlich, dass nur eine Entwicklerkomponente verwendet wird, vielmehr kann auch ein Gemisch verschiedener Entwicklerverbindungen verwendet werden.
Als Beispiele für einzusetzende Entwicklerkomponenten sind primäre aromatische oder heteroaromatische Amine mit einer weiteren in p-Stellung befindlichen funktionellen Gruppe, wie p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, p-Aminophenol, N,N-Dimethyl-p-phenylendiamin, Chlor-p-phenylendiamin, Methoxy-p-phenylendiamin, 2,5-Diaminopyridin und ihre Derivate, weitere Verbindungen der genannten Art, die zusätzlich eine oder mehrere funktionelle Gruppen, wie OH-Gruppen, NH2-Gruppen, NHR-Gruppen oder NRR-Gruppen tragen, wobei R einen gegebenenfalls substituierten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen darstellt, zu nennen.
Es ist ferner nicht erforderlich, dass nur die erfindungsgemässen Kupplerkomponenten der allgemeinen Formel I verwendet werden; vielmehr können zur Erzielung bestimmter Farbtöne auch andere bereits bekannte und verwendete Kupplerkomponenten, wie z.B. a-Naphthol, 3,4-Diaminobenzoesäure, Resorcin, 4-ChIorresorcin, m-Aminophenol, m-Phenylendiamin, m-Toluylendiamin, 2,4-Diaminoanisol, Brenzkatechin, Pyrogallol, 1,5- bzw. 1,7-Dihydroxinaphthalin, 5-Amino-2-methylphenol, 6-Amino-2-me-thylphenol bzw. Derivate der genannten Verbindungen, eingesetzt werden.
Darüber hinaus können die Haarfärbemittel gegebenenfalls übliche direktaufziehende Farbstoffe enthalten, falls dies zur Erzielung gewisser Farbnuancen erforderlich ist. Die oxidative Kupplung, d.h. die Entwicklung der Färbung, kann grundsätzlich, wie bei anderen Oxidationsfarbstoffen auch, durch Luftsauerstoff erfolgen. Zweckmässigerweise werden jedoch chemische Oxidationsmittel eingesetzt, die dem Fachmann bekannt sind.
Die erfindungsgemässen Haarfärbemittel sind wässrige Mittel. Darunter werden sämtliche Mittel verstanden, die in irgendeiner Weise Wasser enthalten, wie z.B. Cremes, Emulsionen, Gele oder auch einfache Lösungen. Die Zusammensetzungen der Haarfärbemittel stellen eine Mischung der Farbstoffkomponenten mit den für solche kosmetischen Zubereitungen üblichen Zusätzen dar.
Übliche Zusätze in Lösungen, Cremes, Emulsionen oder Gelen sind z.B. Lösungsmittel wie Wasser, niedere aliphatische Alkohole, beispielsweise Ethanol, Propanol und Isopropanol oder Glykole wie Gly-cerin und Glykolether wie Propylenglykol, weiterhin Netzmittel oder Emulgatoren aus den Klassen der anionischen, kationischen, amphoteren oder nichtionogenen oberflächenaktiven Substanzen wie Fettalkoholsulfate, Alkylsulfonate, Alkylbenzolsulfonate, Alkyltrimethylammoniumsalze, Alkylbetaine, oxethylier-te Fettalkohole, oxethylierte Nonylphenole, Fettsäurealkanolamide, oxethylierte Fettsäurester, ferner Verdicker wie z.B. höhere Fettalkohole, Stärke, Cellulosederivate, Vaseline, Paraffinöl und Fettsäuren.
Die erwähnten Bestandteile werden in den für solche Zwecke üblichen Mengen verwendet, zum Beispiel die Netzmittel und Emulgatoren in Konzentrationen von etwa 0,5 bis 30 Gew.-%, während die Verdicker in einer Menge von etwa 0,1 bis 25 Gew.-% in den Zubereitungen enthalten sein können.
Je nach Zusammensetzung können die erfindungsgemässen Haarfärbemittel schwach sauer, neutral oder alkalisch reagieren. Insbesondere weisen sie einen pH-Wert im alkalischen Bereich zwischen 7,5 und 11,5 auf, wobei die Einstellung vorzugsweise mit Ammoniak erfolgt. Es können aber auch organische Amine, z.B. Monoethanolamin und Triethanolamin oder auch anorganische Basen wie Natriumhydroxid und Kaliumhydroxid, Verwendung finden.
Bei Verfahren zur oxidativen Färbung von Haaren vermischt man die Haarfärbemittel dieser Erfindung, welche eine Kombination von in der Haarfärbung bekannten Entwicklersubstanzen mit mindestens einer Verbindung der allgemeinen Formel I als Kupplersubstanz sowie gegebenenfalls zusätzlich bekannte Kupplersubstanzen und direktaufziehende Farbstoffe enthalten, kurz vor dem Gebrauch mit einem Oxidationsmittel und trägt dieses Gemisch auf das Haar auf. Als Oxidationsmittel zur Entwicklung der Haarfärbung kommen hauptsächlich Hydrogenperoxid, beispielsweise als 6 gew.-%ige wässrige Lösung, und dessen Additionsverbindungen an Harnstoff, Melamin oder Natriumborat sowie Gemische aus derartigen Wasserstoffperoxidanlagerungsverbindungen mit Kaliumperoxodisulfat, in Betracht. Die Anwendungstemperaturen bewegen sich dabei im Bereich von 15 bis 40°C. Nach einer Einwirkungsdauer von ca. 30 Minuten wird das Haarfärbemittel vom zu färbenden Haar durch Spülen entfernt. Hiernach wird das Haar mit einem milden Shampoo nachgewaschen und getrocknet.
Die nachfolgenden Beispiele sollen den Erfingungsgegenstand näher erläutern, ohne ihn jedoch hierauf zu beschränken.
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Beispiel 4
Haarfärbemittel in Cremeform
1,00 g 2,6-Bis(2-hydroxyethylamino)toluol
1,30 g p-Phenylendiamin HCl
0,05 g m-Phenylendiamin
2,00 g Ölsäure
0,10 g Polyacrylsäure
0,50 g Natriumdithionit
4,00 g Laurylalkoholdiglykolethersulfat, Natriumsalz
(28%ige Lsg.)
15,0 g Cetylalkohol
8,00 g Ammoniak, 25%
Wasser auf 100
50 g des vorstehend genannten Haarfärbemittels werden kurz vor dem Gebrauch mit 50 g Hydrogen-peroxydlösung, 6 gew.-%ig, gemischt. Man lässt das Gemisch 30 Minuten bei 38°C auf mittelbraune Naturhaare mit 20% Grauanteil einwirken. Danach wird das Haarfärbemittel ausgespült, nachshampoo-niert und das Haar getrocknet.
Das Haar hat einen intensiven Aubergineton erhalten.
Beispiel 5
Haarfärbemittel in Cremeform
0,70 g
2-ß-Hydroxyethylamino-6-aminotoluol
0,65 g p-Aminophenol
0,15 g a-Naphthol
0,25 g
HC-Red No. 3
2,10 g
Ölsäure
0,12 g
Polyacrylsäure
0,50 g
Natriumsulfit, wasserfrei
4,50 g
Laurylalkoholdiglykolethersulfat, Natriumsalz
(28%ige Lsg.)
16,0 g
Cetylalkohol
8,00 g
Ammoniak, 25%
Wasser auf 100
50 g des vorstehend genannten Haarfärbemittels werden kurz vor dem Gebrauch mit 50 g Hydrogen-peroxidlösung, 6 gew.-%ig gemischt. Man lässt das Gemisch 35 Minuten bei 40°C auf dunkelblonde Naturhaare mit 30% Grauanteil einwirken. Danach wird das Haarfärbemittel ausgespült, nachshampoo-niert und das Haar getrocknet.
Es hat einen kräftigen rotvioletten Ton erhalten.
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Beispiel 6
Haarfärbemittel in Gelform
0,28 g
2,6-Bis(2-hydroxyethylamino)toluoI
0,38 g p-Phenylendiamin HCl
0,03 g a-NaphthoI
14,0 g
Ölsäure
10,0 g
Isopropanol
2,60 g
PEG-3-cocamine
10,0 g
Ammoniak, 25%
0,50 g
Ascorbinsäure
Wasser auf 100
40 g des vorstehend genannten Färbemittels werden kurz vor dem Gebrauch mit 60 g Hydrogen-peroxidiösung, 6 gew.-%ig, gemischt. Man lässt das Gemisch 30 Minuten bei 40°C auf mittelblonde Naturhaare einwirken. Danach wird das Haarfärbemittel ausgespült, nachshampooniert und das Haar getrocknet.
Das Haar ist in einem intensiven Rosenholzton eingefärbt.
Beispiel 7
Haarfärbemittel in Cremeform
0,45 g
2,6-Bis(3-hydroxypropylamino)-toluol
0,45 g p-Phenylendiamin HCl
0,06 g m-Aminophenoi
0,45 g
HC Red No. 3
2,00 g
Ölsäure
0,10 g
Polyacrylsäure
0,50 g
Natriumsulfit, wasserfrei
4,00 g
Laurylalkoholdiglykolethersulfat, Natriumsalz
(28%ige Lsg.)
15,0 g
Cetylalkohol
8,00 g
Ammoniak, 25%ig
Wasser auf 100
50 g des vorstehend genannten Färbemittels werden kurz vor dem Gebrauch mit 50 g Hydrogen-peroxydlösung, 6 gew.-%, gemischt. Man lässt das Gemisch 30 Minuten bei 38°C auf mittelblonde Naturhaare mit 30% Grauanteil einwirken. Danach wird das Haarfärbemittel ausgespült, nachshampooniert und das Haar getrocknet.
Es hat einen kräftigen rotvioletten Ton erhalten.