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DE10013465C2 - Bitumen mit einem Anteil an Polyolefinabbauwachs und dessen Verwendung - Google Patents

Bitumen mit einem Anteil an Polyolefinabbauwachs und dessen Verwendung

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DE10013465C2
DE10013465C2 DE2000113465 DE10013465A DE10013465C2 DE 10013465 C2 DE10013465 C2 DE 10013465C2 DE 2000113465 DE2000113465 DE 2000113465 DE 10013465 A DE10013465 A DE 10013465A DE 10013465 C2 DE10013465 C2 DE 10013465C2
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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Description

Die Erfindung betrifft ein verbessertes Bitumen mit einem Zusatz von Polyolefinabbauwachsen aus Recyclingkunststoffen und dessen Verwendung im Straßenbau.
Es ist bereits bekannt, Bitumen durch Zusatz von Thermoplasten in seiner Wärmestandfestigkeit und durch Zusatz von Elastomeren in seiner Kälteflexibilität zu verbessern. So haben zum Beispiel Styrol-Butadien-Styrol (SBS) und ataktisches Polypropylen (APP) im Dachbahnenbereich breite Anwendung gefunden.
Grundsätzlich unterscheidet die TL-PmB 89, Teil 1 für den Einsatz im Straßenbau die folgenden gebrauchsfertig polymermodifizierten Bitumina:
  • - Elastomermodifiziertes Bitumen A
  • - Elastomermodifiziertes Bitumen B
  • - Thermoplastmodifiziertes Bitumen C.
Während im Straßenbau der Einsatz von Styrol-Butadien-Styrol- bzw. Styrol- Butadien-modifizierter Bitumina zunehmend an Bedeutung gewinnt und Produkte dieser Art von nahezu allen Mineralölgesellschaften vertrieben werden, sind thermoplastmodifizierte Bitumina der Gruppe C sowie Kombinationen von elastomermodifizierten und thermoplastimodifizierten Bitumina im Straßenbau bisher nur wenig zum Einsatz gekommen. Beim Einsatz derartiger Kombinationen könnte einerseits die günstige Wirkung elastomermodifizierter Bitumina auf die im Straßenbau wichtigen Kälteeigenschaften, andererseits die durch Thermoplastzugabe verbesserte Wärmefestigkeit modifizierter Bitumina genutzt werden.
Aus der DE 44 44 752 A1 ist bereits bekannt, dass amorphe Thermoplaste auf der Basis von Polyolefinen in einer Menge von etwa 7 Gewichtsprozent dem Straßenbaubitumen bei 180°C zugesetzt werden können. Dabei lagert sich der Thermoplast feindispers in der Maltenphase ein und wird an den Partikelrändern angequollen. Diese Einlagerung führt nach den Angaben des Herstellers/Lieferanten zu einer Veränderung der rheologischen Eigenschaften des Bitumens, die sich vor allem in einer Erhöhung des Erweichungspunktes und einer Verringerung der Penetration äußert. Die Duktilität bleibt praktisch unverändert. Um sie gegen den thermo-oxidativen Abbau bei der Verarbeitung zu schützen, sind die Thermoplasten in der Regel mit Stabilisatoren ausgerüstet. Dennoch kann bei längerer Einwirkung von hohen Temperaturen und Sauerstoff ein Abbau zur Verringerung des Molekulargewichts stattfinden.
Es ist auch schon darüber berichtet worden, dass durch den Zusatz geeigneter Wachse zu Bitumen oder Asphalt deren Anwendungseigenschaften beeinflusst werden können. So ist darüber berichtet worden, dass Rohmontanwachs als Zusatz zu Bitumen die Verarbeitbarkeit und die anwendungstechnischen Eigenschaften der daraus hergestellten Asphaltmischungen verbessern kann. Insbesondere wird auf Vorteile bei der Absenkung der Verarbeitungstemperaturen, bei der Erhöhung der Standfestigkeit zur Verminderung der Spurrinnen und auf die Möglichkeit des Einbaus von Asphalt auch bei tieferen Außentemperaturen hingewiesen. Außerdem soll die Haftung des Bitumens an mineralischen Zuschlagstoffen wie Splitt verbessert werden.
In der EP-A-0 553 513 A1 werden Bitumenzusammensetzungen beschrieben, die Polyethylenwachse mit Molekulargewichten von 3.000 bis 6.000 enthalten. Die PE-Wachse werden dabei in Mengen von 5 bis 10% bezogen auf einen Kunststoffzusatz bestehend aus Neu- oder Recyclingkunststoffen aus Polyethylen bzw. Ethylenvinylacetat-Copolymer eingesetzt. Die genannten Formulierungen sind kostenintensiv bezogen auf den Rohstoffeinsatz. Die Oxidationsstabilität von Thermoplastkunststoffen in Bitumenmischungen ist ebenso wie in DE 44 44 752 A1 gewährleistet.
Weiterhin werden in der WO 99/11737 A1 Bitumina und Asphalte zur Herstellung von Straßenbelag beschrieben, die sich durch Zusatz von durch eine Fischer- Tropsch-Synthese gewonnenem Paraffin auszeichnen. Anstatt des Begriffs Fischer-Tropsch-Paraffin werden gelegentlich auch die Begriffe Hartwachs und Hartparaffine oder makrokristalline Paraffine verwendet. Fischer-Tropsch- Paraffine bestehen vornehmlich nur aus Normal-Paraffinen. Mehr als 90% sind gewöhnlich n-Alkane und der Rest iso-Alkane. Der Erstarrungspunkt der Fischer-Tropsch-Paraffine liegt bei etwa 68 bis 105°C. Die Zugabemengen zu Bitumen liegen zwischen 0,5 bis 10%.
In der WO 99/11737 A1 wird außerdem beschrieben, wie die Zugabe des Fischer- Tropsch-Paraffins in Mengen von 2,5%, 5% und 7,5% zu einem Bitumen der Sorte B 100 dessen Eigenschaften beeinflusst. Dabei nimmt die Penetration (ÖNORM C 9214) von 89 auf 41 ab. Gleichzeitig steigt der Brechpunkt nach Fraaß (ÖNORM C 9213) von -14,5 auf -10°C. Dabei nimmt der Erweichungspunkt (ÖNORM C 9212) von 44,5 auf 101°C zu, wenn ein Fischer- Tropsch-Paraffin von C40 bis C50 eingesetzt wird. Gleichzeitig wird in Folge des verbesserten Fließverhaltens durch den Zusatz von Fischer-Tropsch-Paraffin die Verdichtungswilligkeit des Asphalts verbessert. Auch werden die Einbauzeiten verlängert und es kann bei tieferen Außentemperaturen gearbeitet werden. Darüber hinaus war durch den Zusatz des Fischer-Tropsch-Paraffins zu Gussasphalt eine Verminderung der Einbautemperatur um bis zu 30°C festzustellen. Schließlich wird auch berichtet, dass ein Zusatz von 3% Fischer- Tropsch-Paraffin zu einem Splittmastixasphalt die Spurrinnentiefe bei 50°C und 20.000 Überrollungen von 5,7 mm auf 2,2 mm vermindert.
Versuche mit den Bitumen-Qualitäten der Sorten B 45, B 65 und B 80, denen jeweils 4% bzw. 6% Fischer-Tropsch-Paraffin zugegeben worden war, ergaben die gleichen Ergebnisse. Die Plastizitätsspanne (Differenz zwischen Erweichungspunkt und Brechungspunkt nach Fraaß) konnte erheblich verbessert werden, wobei der Brechpunkt nach Fraaß sich nur geringfügig um eine Bindemittelstufe verschiebt.
Bei den Fischer-Tropsch-Paraffinen handelt es sich um Produkte, die durch Kohlehydrierung und nachgeschaltete aufwendige Prozesse gewonnen werden. Es sind dies hochwertige, reine und hochkristallinie Paraffine, deren Moleküle C-Zahlen von 30 bis 90 aufweisen. Legt man die allgemeine Forme. CnH2n + 2 zugrunde, dann liegt mit diesen Paraffinen das Molekulargewicht mit max. ca. 1.200 bis 1.300 g/Mol im Vergleich zu den aus den bisherigen Veröffentlichungen bekannten reinen PE-Abbauwachsen (vgl. 3.000 bis 6.000 Mol/g) sehr viel niedriger.
Die Herstellung der Fischer-Tropsch-Paraffine erfolgt durch Kohlehydrierung und Primärrohstoffverbrauch. Das Verfahren zu ihrer Herstellung ist so aufwendig, dass die Produkte für den Straßenbau nur hochpreisig eingesetzt werden können.
Aus der DE 195 00 425 C1 ist ein Verfahren bekannt, bei dem Abbauprodukte von Polyolefinaltkunststoffen in Bitumen eingebracht werden, wobei es ein besonderes Ziel dieses Patents ist, heißlagerstabile Mischungen mittels Extrudertechnik bei höheren Temperaturen zu erzeugen. Die bei dem Abbau entstehenden niedermolekularen Öl- und Paraffinanteile, welche zu sehr nachteiligen Qualitätseigenschaften bei Straßenbaubitumen führen, zum Beispiel verminderte Resistenz gegen Spurbildung und Slow-Setting-Effekt, werden in diesem Verfahren nicht entfernt. Ebenso finden Schmutzakku­ mulationen, herrührend aus den Recyclingkunststoffen, und die Morphologie der entstehenden Abbauprodukte keine Berücksichtigung im Verfahren.
In der DE 195 12 029 A1 wird ein vierstufiges, kostenaufwendiges Verfahren mit zwei Depolymerisationsstufen vorgestellt. Ziel dieses zweistufigen, bei hohen Temperaturen und niedrigen Drucken ausgeführten Verfahren ist es, Wachse und Basisöle aus Altkunststoffen zu gewinnen. Der gemäß Seife 4, Zeilen 54 bis 56 im Rührkessel verbleibende Spaltrückstand soll als Asphaltzuschlagstoff Verwendung finden. Einem solchen Einsatzzweck steht aber die undefinierte hohe Schmutzfracht, die ungeklärte und undefinierte Morphologie und mechanische Eigenschaft des Produktes in Asphalt entgegen. Der Zusatz der so hergestellten Wachse bzw. des Spaltrückstandes zu Bitumen im Sinne der Erzeugung eines definierten Produktes wird in dieser Anmeldung nicht beschrieben.
In der DE 197 02 539 A1 wird ein Verfahren vorgestellt, mit dem Paraffine und/oder hochschmelzende Wachse aus polyolefinischen Altkunststoffen unter Entfernung von metallischen, anorganischen und mineralischen Verunreinigungen hergestellt werden. Dies wird mittels eines zweistufigen Kreislaufverfahrens zwischen 350°C und 390°C in der ersten Stufe und 390°C bis 430°C in der zweiten Stufe erreicht. Es folgt die Abtrennung der gecrackten, leicht flüchtigen Paraffinrohstoffe, Öle, Benzine und Gase durch eine Destillation unter Vakuum oder bei Normaldruck. Die verbleibende Sumpffraktion wird in den Kreislauf zurückgeführt, bzw. zu 50 bis 100% abgezogen und einer Selektiventölung zugeführt. Das Verfahren berücksichtigt nicht den Umstand, dass eine vollständige oder teilweise Kreislauffahrweise zwischen Crackreaktor einerseits und Aufschmelzreaktor andererseits nicht möglich ist. Dies liegt daran, dass es nicht gelingt, die im Altkunststoff vorhandenen Verunreinigungen in Form sehr feinhaltiger Druckfarben, Mineral- und Füllstoffe usw. in ausreichendem Maße aus dem Prozess zu entfernen. Außerdem bilden sich beim Crackvorgang in erheblichem Maße feinteilige Kokspartikel und organische Abbauprodukte. Diese anorganischen und organischen Verunreinigungen und Kokspartikel reichern sich bei der Kreislauffahrweise nach kurzer Zeit an, lagern sich an den Wänden und hitzeführenden Teilen des Crackssystems ab und unterbinden so alsbald den weiteren Wärmeübergang. Der Crackvorgang kommt dann alsbald zum Stillstand. Weiterhin birgt das vorgeschlagene Verfahren der Selektiventölung, welches bei der Entölung von Standardparaffinen bis zu einem Schmelzpunkt von etwa 65°C. Stand der Technik ist, für die Reinigung und Entölung hochschmelzender, schmutzbehafteter Wachse erhebliche Nachteile. Es ist sehr kostenintensiv und ebenfalls extrem schmutzanfällig. Auch in dieser Patentanmeldung wird ein definiertes bituminöses Produkt nicht beschrieben.
Ziel der vorliegenden Erfindung war es, die mittels eines kostengünstigen Herstellungsverfahrens erhaltenen hochmolekularen und hochschmelzenden Wachse aus polyolefinischen Recyclingkunststoffen dem breitesten Anwendungsbereich für Bitumen, dem Straßenbaubitumen und Asphalt, zugänglich zu machen.
Somit bestand die Aufgabe, diese Wachse hinsichtlich ihres Molekulargewichtes, Schmelzbereiches, ihrer Kristallinität und Molmassenverteilung zu charakterisieren und durch ihren Zusatz zu Bitumen dessen Eigenschaften für den Straßenbau zu verbessern. Neben einer Reihe weiterer Eigenschaften des mit dem erfindungsgemäßen Straßenbaubitumen hergestellten Asphaltes, wie zum Beispiel Biegungsfestigkeit, Verarbeitungstemperatur, Verdichtungswilligkeit, Hohlraumgehalt, war die Tendenz zur Spurbildung ein herausragendes Kriterium für die Entwicklung der geeigneten Wachse als Bitumenzusatz.
In der gleichzeitig eingereichten deutschen Patentanmeldung 100 13 465.1-43 ist beschrieben, dass die dort genannten hochmolekularen Polyolefinabbauwachse, die beim thermischen Abbau der Polyolefinfraktion von Recycling-Kunststoffen gewonnen werden, ebenfalls in Bitumen und Asphalt eingesetzt werden können.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist deshalb ein Bitumen, das einen Anteil von 1 bis 10 Gewichtsprozent, vorzugsweise von 3 bis 6 Gewichtsprozent, eines Polyolefinabbauwachses mit einer mittleren Molmasse oberhalb von 7.500, vorzugsweise oberhalb von 8.500, aufweist, und beim thermischen Abbau der Polyolefinfraktion von Recycling-Kunststoffen unter Sauerstoffausschluss und destillativer Entfernung der dabei entstehenden gasförmigen und flüssigen Kohlenwasserstoffe von verbleibenden Rückstand und Verminderung des Restaschegehaltes bis auf eine Menge von unter 5 Gewichtsprozent, vorzugsweise von unter 2 Gewichtsprozent gebildet wird. Dieses Bitumen ist für die Herstellung hochwertiger Asphalte und im Straßenbau sehr geeignet.
Zur Erfindung des erfindungsgemäßen Bitumens wurden Untersuchungen mit Polyolefinabbauwachsen mit mittleren Molmassen von etwa 1.200, 4.500 und 8.500 durchgeführt. Die eingesetzten Polyolefinabbauwachse sind weitestgehend destillativ von Paraffinanteilen bestehend aus Gasen, Ölen und niedermolekularen Paraffingatschen mit Kohlenstoffketten kürzer als etwa C50 befreit, da gezeigt werden konnte, dass ein Wachs mit einer mittleren Molmasse von etwa 4.500, welches paraffinische Bestandteile mit Kohlenstoffketten unter etwa C50 noch enthielt beim Spurbildungstest nach TPA-StB Ausgabe 1997 den sog. Slow-Setting-Effekt zeigt, d. h. zu einer Schädigung der Asphaltschicht führt. Demgegenüber bleibt der Slow-Setting- Effekt aus, wenn die Paraffinanteile mit Kohlenstoffketten unter etwa C50 aus dem Polyolefinabbauwachs abgetrennt wurden.
Zur Bestimmung der Eigenschaftsverbesserungen eines Bitumen der Klasse B 65 wurden diesem Polyolefinabbauwachse mit mittleren Molmassen von etwa 1.200, 4.500 und 8.500 in Mengen von 5 Gewichtsprozent zugesetzt und daraus Probekörper hergestellt. Diese Probekörper wurden vergleichend auch mit Probekörpern, die andere Bitumenzusatzmittel enthielten, im Wasserbad bei 30°C mit einem 5 cm2 Stempel einer Belastung von 25 N ausgesetzt und die Einsenkung in mm über die Belastungszeit ermittelt. Dabei zeigte sich, dass das Abbauwachs mit einer mittleren Molmasse von etwa 8.500, welches von allen paraffinischen Anteilen mit Kohlenstoffketten unter etwa C50 befreit war, die besten Ergebnisse erbrachte. Neben der höheren mittleren Molmasse wies dieses Produkt auch eine höhere Kristallinität gegenüber den anderen Polyolefinabbauwachsen auf. So steigt der Kristallinitätsgrad von einer mittleren Molmasse von 1.200 bis 8.500 von 40% bis auf 55% an. Deshalb wurde das Polyolefinabbauwachs mit einer mittleren Molmasse von 8.500 für die weiteren Versuche eingesetzt.
Tabelle I zeigt die Untersuchungen an Bitumen, welches mit Polyolefinabbauwachs aus Recycling-Kunststoffen modifiziert wurde:
Tabelle I
Tabelle I zeigt, dass ein Zusatz von 5% des genannten Polyolefinabbauwachses zu einem B 65 zu einer Verminderung der Nadelpenetration (DIN 52010) von 55 auf 28 × 1/10 mm führt. Der Erweichungspunkt (DIN 52011) wird durch die Wachszugabe um 10°C angehoben, so dass in diesem Anwendungsbeispiel eine Erhöhung der Plastizitätsspanne um 10°C erreicht wird. Dieses Ergebnis ist um so positiver zu bewerten, als der Brechpunkt nach Fraaß sich nicht negativ verändert und das Nieder­ temperaturverhalten des Bitumens so vollständig erhalten bleibt. Andere Anwendungsbeispiele mit weichen Bitumensorten, zum Beispiel einem B 80, ergeben höhere Werte in der Absenkung der Penetration und Anhebung des Erweichungspunktes. Als Ergebnis dieser Versuchsreihe ist festzuhalten, dass mit dem Wachszusatz aus weicheren Bitumensorten, zum Beispiel B 100 oder B 80, härtere Bitumensorten, zum Beispiel B 65 oder 45, hergestellt werden können.
Die Auswirkungen von Mischzeit und Mischtemperatur sind in Tabelle II am Beispiel einer Mischung aus 95% Bitumen B 65 mit 5% Polyolefinabbauwachs dargestellt:
Tabelle II
Es zeigt sich, dass eine Erhöhung der Mischzeit und Misch­ temperatur fast keinen Einfluss auf den Erstarrungspunkt (DIN 52011) hat. Deshalb lässt sich das Wachs bereits nach sehr kurzer Zeiten in das Basisbitumen einmischen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Hafteigenschaft der mit dem Wachs modifizierten Bitumina am Gestein. Die Versuche wurden nach dem Haft-Grenz-Viskositätsverfahren nach Dr. Potschka durchgeführt.
In Tabelle III sind die wichtigsten Ergebnisse am Beispiel einer Mischung aus 95% B 65 mit 5% Polyolefinabbauwachs zusammengestellt:
Tabelle III
Während mit konventionellen Straßenbaubitumina die Haft-Grenz- Viskositäten bei Quarzit zwischen 4 und 5 liegen, konnte mit der Wachszugabe zu einem B 65 ein Wert von 7 erreicht werden. Somit resultiert die Wachszugabe in einer Verbesserung der Gesteinshaftung.
Tabelle IV zeigt die Untersuchungsergebnisse an einem aus Asphalt rückextrahierten Bindemittel. Es wurden die Eigen­ schaften eines mit dem Asphaltbinder 0/16 versetzten Stan­ dardbitumens B 65 verglichen mit einem Bitumen, dem zusätzlich noch 3% Polyolefinabbauwachs zugegeben waren.
Tabelle IV
Die Ergebnisse zeigen, dass die positiven Eigenschaften, welche durch den Zusatz des Polyolefinabbaubwachses erreicht wurden, zum Beispiel die Nadelpenetration und der Erweichungs­ punkt (Ring + Kugel °C) sich auch im extrahierten Bindemittel wiederfinden. Ebenso zeigen die Brechpunkte nach Fraaß am extrahierten Bindemittel mit Wachszusatz noch günstigere Werte als am extrahierten Bindemittel ohne Wachs, was die guten Kälteeigenschaften des Wachszusatzes noch einmal unterstreicht.
Es wurden dann die Eigenschaften von Asphaltmischungen untersucht, denen das erfindungsgemäße Polyolefinabbauwachs zugesetzt war. Eine der wichtigsten Eigenschaften für die Wirkung von Wachszusätzen zu Asphalt und Bitumen stellte der Spurbildungstest nach TPA-StB, Ausgabe 1997, dar. Die Herstel­ lung der hierfür erforderlichen Prüfplatten für den Spur­ bildungsversuch erfolgte mit einem Segmentverdichter. Da eine weggesteuerte Verdichtung gewählt wurde, konnte der Verdich­ tungsgrad über die Bezugsraumdichte des Marshall-Versuchs und die Mischguteinwage gezielt vorgegeben werden (hier 100%). Die Prüfplatten wurden mit einer Dicke von 8 cm hergestellt. Die Tabelle V zeigt die Ergebnisse der Spurbildungsversuche an unterschiedlichen Asphaltmischgütern:
Die Ergebnisse zeigen, dass die Spurrinnentiefe durch den Zusatz des erfindungsgemäßen Polyolefinabbauwachses verbessert wurde. Es wurden Durchschnittswerte von 1,72 mm bei einer Mischung aus B 65 mit 5% Wachs und einem Asphaltbinder 0/22-DS und 2,41 mm bei einem Wachszusatz von 3% mit einem Asphaltbin­ der 0/16 ermittelt. Der Referenzwert ohne Zusatz des Polyole­ finabbauwachses beträgt bei 3% Wachszusatz und einem Asphalt­ binder 0/16 2,86.
In Tabelle VI ist der Einfluss des Wachszusatzes auf die Verdichtbarkeit des Mischgutes mit und ohne Zusatz von 3% Polyolefinabbauwachs dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Raumdichte durch den Wachszusatz erhöht und die Hohlräume vermindert werden.
Tabelle VI
Die exzellenten Kälteeigenschaften der mit dem Polyole­ finabbauwachs modifizierten Bitumina lässt sich auf die damit hergestellten Asphaltproben übertragen. Der Asphaltbinder 0/16 mit B 65 wurde mit und ohne Zusatz des Polyolefinabbauwachses einer Prüfung der Kältebiegezugfestigkeit unterworfen. Die Ergebnisse sind in Tabelle VII dargestellt:
Tabelle VII
Die unter Zusatz von Polyolefinabbauwachsen hergestellte Probe weist danach eine höhere Biegezugfestigkeit auf und zeigt bei -20°C nur einen äußerst geringen Unterschied zu dem bei 0° C erhaltenen Wert. Ergänzend zu Prüfungen im rotierenden Kolben nach DIN 52016 wurden auch erweitere Alterungsversuche mit dem Modelltopfverfahren durchgeführt. Es wurde an Materialmengen von 3 kg Basaltsplitt 8/11 mm und 1,5 GT Bindemittel zum Einsatz gebracht. Der Modelltopf besteht aus einem elektrisch beheizten Topf mit Außenwandisolierung und Lochplatte, auf die das Mischgut lose aufgebracht wird. Es wird eine oxidative Alterung über eine Stunde bei einem Luftdurchfluss von 500 ml/min. bei 140°C durchgeführt. Ebenso wird eine destillative Alterung mit 500 ml/min. Stickstoff bei 140°C durchgeführt. Beide Versuche werden vergleichend mit einem Bindemittel B 65 und einem Bindemittel B 65 enthaltend das Polyolefinabbauwachs durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass die beobachteten Erhöhungen der Erweichungspunkte von Mischungen mit dem Wachs vergleichbar sind mit den Mischungen ohne Wachszusatz. Auch die Messung der resultierenden Duktilitäten und Brechpunkte nach Fraaß zeigte keine negativen Eigenschaften.

Claims (14)

1. Bitumen, gekennzeichnet durch einen Anteil von 1 bis 10 Gewichtsprozent eines Polyolefinabbauwachses mit einer mittleren Molmasse oberhalb von 7.500, das beim thermischen Abbau der Polyolefinfraktion von Recyclingkunststoffen unter Sauerstoffausschluss und destillativer Entfernung der dabei entstehenden gasförmigen und flüssigen Kohlenwasserstoffe mit bis zu 50 Kohlenstoffatomen vom verbleibenden Rückstand und Verminderung des Restaschegehaltes bis auf eine Menge von unter 5 Gewichtsprozent gebildet wird.
2. Bitumen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Polyolefinabbauwachs in einer Menge von 3 bis 6 Gewichtsprozent enthalten ist.
3. Bitumen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Polyolefinabbauwachs eine mittlere Molmasse von über 8.500 aufweist.
4. Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Restaschegehalt des Polyolefinabbauwachses unter 2 Gewichtsprozent liegt.
5. Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die röntgenographisch ermittelte Kristallinität des Polyolefinabbauwachses über 50%, vorzugsweise über 55% liegt.
6. Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Erweichungspunkt des Polyolefinabbauwachses oberhalb von 90°C, vorzugsweise oberhalb von 98°C liegt.
7. Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Penetration gemessen bei 20°C, 100 g und 5 sec unter 5 × 1/10 mm, vorzugsweise unter 3 × 1/10 mm liegt.
8. Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es zusätzlich Styrol-Butadien-Polymere in Mengen von 1 bis 5 Gewichtsprozent, vorzugsweise in Mengen von 1 bis 3 Gewichtsprozent enthält.
9. Verwendung von Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 8 für den Straßenbau.
10. Verwendung von Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es zur Herstellung einer Asphaltmischung mit Zuschlagstoffen wie Sand, Kies oder Splitt vermischt wird.
11. Verwendung von Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es zur Erniedrigung der Verarbeitungstemperatur von Asphalt eingesetzt wird.
12. Verwendung von Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es zur Erhöhung der Härte und zur Verminderung der Spurbildungstendenz von Asphalt eingesetzt wird.
13. Verwendung von Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es zur Verbesserung der Verdichtbarkeit und Verminderung des Hohlraumgehaltes von Asphalt eingesetzt wird.
14. Verwendung von Bitumen nach den Ansprüchen 1 bis 8 für einen Straßenbelag, dadurch gekennzeichnet, dass es zur Herstellung von dessen Tragschicht und/oder dessen Bindeschicht und/oder dessen Deckschicht eingesetzt wird.
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