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DE10014691B4 - Informationsübermittlungsverfahren - Google Patents

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DE10014691B4
DE10014691B4 DE2000114691 DE10014691A DE10014691B4 DE 10014691 B4 DE10014691 B4 DE 10014691B4 DE 2000114691 DE2000114691 DE 2000114691 DE 10014691 A DE10014691 A DE 10014691A DE 10014691 B4 DE10014691 B4 DE 10014691B4
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Abstract

Informationsübermittlungsverfahren mittels einer ersten (1) und einer zweiten Telekommunikationseinrichtung (2), bei dem vor der Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen den Telekommunikationseinrichtungen (1, 2) bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung durch die andere Telekommunikationseinrichtung zumindest ein Sender-Code (ANI) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung übertragen wird und bei dem erst dann eine Kommunikationsverbindung hergestellt wird, wenn die angewählte Telekommunikationseinrichtung die Anwahl angenommen hat, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren folgende Schritte aufweist:
– die erste Telekommunikationseinrichtung (1) fügt dem Sender-Code (ANI1) zumindest eine erste Zusatzinformation (X1) hinzu und wählt die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) an, wobei der Sender-Code (ANI1) und die erste Zusatzinformation (X1) an die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) übertragen werden,
– die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) wertet die an sie übertragene Information (ANI1, X1) aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird,...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsübermittlungsverfahren mittels einer ersten und einer zweiten Telekommunikationseinrichtung, bei dem vor der Herstellung der Kommunikationsverbindung zwischen den Telekommunikationseinrichtungen bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung durch die andere Telekommunikationseinrichtung entweder zumindest ein Sender-Code oder ein Sender-Code und ein Empfänger-Code an die angewählte Telekommunikationseinrichtung übertragen wird. Ferner wird erst dann eine Kommunikationsverbindung zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen hergestellt, wenn die angewählte Telekommunikationseinrichtung die Anwahl angenommen hat.
  • Bei der herkömmlichen Informationsübermittlung mittels Telekommunikationseinrichtungen wählt eine Person oder ein Computer eine andere Telekommunikationseinrichtung an. Die angewählte Telekommunikationseinrichtung stellt durch Annahme der Anwahl eine Kommunikationsverbindung her, so daß zwischen den Telekommunikationseinrichtungen Informationen in Form von Sprache oder Daten ausgetauscht werden können.
  • Erfolgt die Verbindung z.B. gemäß dem ISDN- oder GSM-Standard, wird bei der angerufenen Telekommunikationseinrichtung die Nummer der anrufenden Telekommunikationseinrichtung (im folgenden ANI genannt) angezeigt. Wird bei der Anwahl ein Zusatz an die angewählte Nummer herangehängt, wird dieser Zusatz im Anschluß an die Nummer ANI der anrufenden Telekommunikationseinrichtung angezeigt. Dabei erfolgt die Anzeige der Nummer ANI der anrufenden Telekommunikationseinrichtung bevor eine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung hergestellt wird. Eine solche Verbindung wird erst dann hergestellt, wenn die angerufene Telekommunikationseinrichtung die Anwahl z. B. dadurch, daß eine Person einen Telefonhörer abnimmt oder eine bestimmte Taste drückt, angenommen hat.
  • Das Anfügen solcher „Durchwahlzusätze" wird beispielsweise bei den Telekommunikationseinrichtungen von Call-Centern dazu benutzt, den Anrufer mit einer bestimmten Dienstleis tungseinheit zu verbinden. Nach dem Herstellen der Kommunikationsverbindung zwischen dem Anrufer und der Telekommunikationseinrichtung des Call-Centers wird der Anrufer gegebenenfalls aufgefordert durch Eingabe von Ziffern im sogenannten DTMF/Mehrfrequenztonwahlverfahren weitere Informationen an die Telekommunikationseinrichtung des Call-Centers zu übermitteln, damit die Gesprächszeit zwischen dem Anrufer und dem Kundenbetreuer des Call-Centers möglichst kurz ist.
  • Ferner sind sogenannte Router-Rückrufverfahren bekannt, bei denen z.B. eine Person eine Datenfernverbindung mittels Modem herstellen möchte und sich dazu in die Telekommunikationseinrichtung (Router) einer Firma einwählt. Der Router nimmt den Anruf nicht entgegen, d. h. es wird keine Kommunikationsverbindung hergestellt, er speichert jedoch die ggf. übertragene Nummer ANI des Anrufers und ruft den Anrufer entweder auf der übertragenen Nummer ANI oder einer anderen voreingestellten Rufnummer zurück. Erst dann wird eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Modem des Anrufers und der Firmen-Telekommunikationseinrichtung hergestellt.
  • In der DE 196 30 456 A1 ist ein Verfahren zum wechselseitigen Informationsaustausch zwischen zwei ISDN-Telefonen beschrieben. Es werden insbesondere Meßwerte von Meßcontainern, die mit einem ISDN-Telefon gekoppelt sind, angefordert und danach übertragen. Dabei erfolgt die Datenübertragung per Subadressierung. Die Datenübertragung ist daher nur vom Anrufer zum Angerufenen in einer Richtung möglich. Für einen Datendialog muß daher jeweils die Seite eine Verbindung aufbauen, die Daten senden möchte. Die zu übertragende Information wird jeweils an die Zielrufnummer (DNIS) angefügt.
  • Einseitige Verfahren zur Informationsübermittlung mittels Telekommunikationseinrichtungen sind beispielsweise aus der DE 197 44 965 A1 , der US 5,283,824 , der US 5,278,894 oder der EP 0 944 229 A1 bekannt. Ferner ist in der EP 0 991 291 A2 ein Verfahren zum automatischen Aufbau einer Rückrufverbindung zwischen zwei an ein ISDN-Wählleitungsnetz angeschlossenen Telekommunikationsgeräten beschrieben. Veränderungen von Anrufernummern oder der Nummer der angewählten Telekommunikationseinrichtung sind in der US 5,784,444 und der US 6,137,870 beschrieben.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Informationsübermittlungsverfahren der Eingangs genannten Art bereitzustellen, durch das möglichst kostengünstig Informationen zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen ausgetauscht werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1, des Anspruchs 2 bzw. des Anspruchs 5 gelöst, wobei sich vorteilhafte Ausgestaltungen aus den Unteransprüchen ergeben.
  • Das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren gemäß einer ersten Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet,
    • – die erste Telekommunikationseinrichtung fügt dem Sender-Code zumindest eine erste Zusatzinformation hinzu und wählt die zweite Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Sender-Code und die erste Zusatzinformation an die zweite Telekommunikationseinrichtung übertragen werden,
    • – die zweite Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird,
    • – die zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt zumindest aus der ersten Zusatzinformation (X1) eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation, fügt dem Sender-Code die zweite Zusatzinformation hinzu und wählt die erste Telekommunikationseinrichtung (1) an, wobei der Sender-Code und die zweite Zusatzinformation an die erste Telekommunikationseinrichtung übertragen werden,
    • – die erste Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird.
  • Das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren gemäß einer zweiten Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet,
    • – die erste Telekommunikationseinrichtung fügt dem Empfänger-Code zumindest eine erste Zusatzinformation hinzu und wählt die zweite Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Empfänger-Code und die erste Zusatzinformation an die zweite Telekommunikationseinrichtung übertragen werden,
    • – die zweite Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird,
    • – die zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt zumindest aus der ersten Zusatzinformation eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation, fügt dem Sender-Code die zweite Zusatzinformation hinzu und wählt die erste Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Sender-Code und die zweite Zusatzinformation an die erste Telekommunikationseinrichtung übertragen werden,
    • – die erste Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird.
  • Das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren gemäß einer dritten Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet,
    • – die erste Telekommunikationseinrichtung fügt dem Sender-Code zumindest eine erste Zusatzinformation hinzu und wählt die zweite Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Sender-Code und die erste Zusatzinformation an die zweite Telekommunikationseinrichtung übertragen werden,
    • – die zweite Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird,
    • – die zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt zumindest aus der ersten Zusatzinformation eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation, fügt dem Empfänger-Code die zweite Zusatzinformation hinzu und wählt die erste Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Empfänger-Code und die zweite Zusatzinformation an die erste Telekommunikationseinrichtung übertragen werden,
    • – die erste Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird.
  • Vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Verfahren ist, daß Informationen zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen ausgetauscht werden können, wobei entweder keine oder nur eine sehr kurze Kommunikationsverbindung hergestellt werden muß. Unter einer Kommunikationsverbindung im Sinne der Erfindung wird eine Verbindung zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen nach der Annahme der Anwahl verstanden, und nicht die vorherige Übertragung des Sender- und/oder Empfänger-Codes. Das erfindungsgemäße Verfahren führt zu einer erheblichen Kostenreduktion bei der Informationsübermittlung, da einerseits keine Person bei der Informationsübermittlung zwischengeschaltet werden muß und andererseits die Übertragung mittels der Telekommunikationseinrichtungen kostenlos ist, wenn der Telekommunikationsprovider keine Gebühren berechnet, wenn eine Telekommunikationseinrichtung nur angewählt wird, jedoch die Anwahl von der anderen Telekommunikationseinrichtung nicht angenommen wird und somit keine Kommunikationsverbindung hergestellt wird. Ferner kann vorteilhafterweise das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren mittels herkömmlicher Telekommunikationseinrichtungen durchgeführt werden.
  • Falls bei der Anwahl durch die erste und/oder die zweite Kommunikationseinrichtung eine kurze Kommunikationsverbindung hergestellt wird, wird diese Verbindung, d.h. der Austausch der Zusatzinformationen, vorteilhafterweise in dem Einzelverbindungsnachweis der jeweiligen Telekommunikationseinrichtung aufgeführt. Da die hierfür erforderliche Verbindungszeit sehr kurz ist, können auch in diesem Fall die bei der Informationsübermittlung entstehenden Kosten gegenüber herkömmlichen Verfahren verringert werden.
  • Erfindungsgemäß kann die erste Zusatzinformation dem Empfänger-Code dadurch hinzugefügt werden, daß der angewählten Nummer der zweiten Telekommunikationseinrichtung eine weitere Nummer angehängt wird. Dabei sind vorteilhafterweise weder Hardware- noch Softwareveränderungen an der ersten Telekommunikationseinrichtung erforderlich.
  • Die zweite Zusatzinformation kann dem Sender-Code hinzugefügt werden und bei der ersten Telekommunikationseinrichtung kann der Sender-Code zusammen mit der zweiten Zusatzinformation angezeigt werden. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ist für den Benutzer der ersten Telekommunikationseinrichtung besonders vorteilhaft, da ihm bei der Anwahl durch die zweite Telekommunikationseinrichtung angezeigt wird, wer ihn anwählt und wie die zweite Zusatzinformation lautet. Auch hier sind keine Hardware- oder Softwaremodifikationen an der ersten Telekommunikationseinrichtung vorzunehmen.
  • Die erste Telekommunikationseinrichtung kann beispielsweise ein Mobiltelefon sein. In diesem Fall bleiben vorteilhafterweise der Sender-Code und die zweite Zusatzinformation in der Anrufübersichtsliste des Mobiltelefons gespeichert.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die erste Zusatzinformation ein Anforderungscode für ein zu mietendes Objekt und die zweite Zusatzinformation ein Öffnungscode für das zu mietende Objekt. Ferner kann die erste Zusatzinformation ein Quittungscode sein, der das Ende der Benutzung eines gemieteten Objekts belegt, und die zweite Zusatzinformation den Empfang des Quittungscodes bestätigen. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel können die Kosten bei der Vermietung von Objekten erheblich reduziert werden, da weder Kundenbetreuer für die Übermittlung des Öffnungscodes erforderlich sind, noch Gebühren für die Übermittlung mittels der Telekommunikationseinrichtungen anfallen.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug zu der Figur erläutert.
  • Die Figur zeigt die Codes, die bei der Anwahl zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen 1, 2 übertragen werden.
  • Zunächst wird allgemein beschrieben, wie die erste Telekommunikationseinrichtung 1 eine Zusatzinformation X1 an die zweite Telekommunikationseinrichtung 2 überträgt, um eine zweite Zusatzinformation X2 von der zweiten Telekommunikationseinrichtung 2 zurückzuer halten. Danach wird die Anwendung des erfindungsgemäßen Informationsübermittlungsverfahrens bei der Vermietung von Objekten erläutert.
  • Die Telekommunikationseinrichtung 1, die beispielsweise ein Mobiltelefon sein kann, wählt die Telekommunikationseinrichtung 2 an, indem die Telefonnummer der zweiten Telekommunikationseinrichtung 2 eingegeben wird. Direkt im Anschluß an die Eingabe der letzten Ziffer der Telefonnummer wird dann die zu übermittelnde Zusatzinformation X1 in Form eines Zifferncodes angefügt. Falls als Telekommunikationseinrichtung 1 ein Mobiltelefon mit Buchstabentastatur oder ein Computer verwendet wird, kann besonders einfach jede beliebige Zusatzinformation X1 in Ziffern codiert werden.
  • Bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 2 wird herkömmlicherweise ein Sender-Code ANI, d.h. die Telefonnummer des Anrufers, und ein Empfänger-Code DNIS, d.h. die Telefonnummer des Angerufenen bzw. des Angewählten, übertragen. Wird der angewählten Telefonnummer die Zusatzinformation X hinzugefügt, wird anstatt des herkömmlichen Empfänger-Codes DNIS dieser mit der angefügten Zusatzinformation, d.h. DNIS/X, übertragen. Im folgenden wird der Sender-Code, der Empfänger-Code bzw. die Zusatzinformation, die bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 2 durch die Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen werden, mit ANI1, DNIS1 bzw. X1 bezeichnet und der Sender-Code, der Empfänger-Code bzw. die Zusatzinformation, die bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 1 durch die Telekommunikationseinrichtung 2 übertragen werden, mit ANI2, DNIS2 bzw. X2.
  • Kann z. B die Telekommunikationseinrichtung 1 mit der Nummer 111111 angewählt werden und die Telekommunikationseinrichtung 2 mit der Nummer 222222 und soll als Zusatzinformation der Zifferncode 4567 übertragen werden, wählt die Telekommunikationseinrichtung 1 die Nummer 2222224567. Da die ersten sechs Ziffern eine Anwahl einer anderen Telekommunikationseinrichtung darstellen, nämlich der Telekommunikationseinrichtung 2, wird diese angewählt. Als Sender-Code ANI1 wird die Nummer 111111 der Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen. Als Empfänger-Code wird jedoch nicht nur die angewählte Nummer 222222 übertragen, sondern die gesamte gewählte Nummer 2222224567.
  • Die Telekommunikationseinrichtung 2 empfängt die bei der Anwahl übertragenen Daten ANI1 (z. B. 111111) und DNIS1/X1 (z. B. 2222224567) von der Telekommunikationseinrichtung 1. Sie speichert diese Daten und wertet sie so aus, daß die Zusatzinformation X1 (z. B. 4567) von dem Empfänger-Code DNIS1 (z. B. 222222) abgespalten wird. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß die Telekommunikationseinrichtung 2 den übertragenen Empfänger-Code DNIS1 als ihren eigenen Empfänger-Code erkennt und ihn somit von dem Datenstring DNIS1/X1 entfernt. Übrig bleibt ein Datensatz ANI1, der die Telekommunikationseinrichtung 1 identifiziert, und die Zusatzinformation X1, die an die Telekommunikationseinrichtung 2 übertragen wurde.
  • Nachdem die Daten ANI1, DNIS1/X1 an die Telekommunikationseinrichtung 2 übertragen worden sind, kann die Verbindung unterbrochen werden, d.h. es wird keine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung zwischen den beiden Telekommunikationseinheiten 1, 2 hergestellt. Die Telekommunikationseinrichtung 2 nimmt also die Anwahl von der Telekommunikationseinrichtung 1 nicht an.
  • Bei einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens nimmt die Telekommunikationseinrichtung 2 die Anwahl von der Telekommunikationseinrichtung 1 an, beendet die hergestellte Kommunikationsverbindung jedoch nach einem kurzen Zeitintervall wieder. Ferner kann die Kommunikationsverbindung auch von der Telekommunikationseinrichtung 1 nach einem kurzen Zeitintervall beendet werden. Dabei kann die Länge des Zeitintervalls beliebig gewählt werden, solange eine Kostenreduktion gegenüber herkömmlichen Verfahren erreichbar ist. Beispielsweise kann sich die Länge des Zeitintervalls nach dem Takt richten, den der Telekommunikationsprovider seiner Gebührenberechnung zugrundelegt. Ist dieser Takt z.B. 10 Sekunden, wird vorteilhafterweise des Zeitintervall kürzer als 10 Sekunden gewählt, ist der Takt 1 Sekunde, kann die Kommunikationsverbindung auch schon nach 1 Sekunde wieder unterbrochen werden. Die Länge des Zeitintervalls der Kommunikationsverbindung muß sich jedoch nicht nach dem Gebührentakt richten, sie kann auch durch andere Nebenbedingungen bestimmt werden.
  • Aus der Zusatzinformation X1 und ggf. dem Sender-Code ANI1 ermittelt die Telekommunikationseinrichtung 2 die rückzuübertragende Zusatzinformation X2. Diese Ermittlung kann auf beliebige Weise erfolgen und hängt von der Applikation ab, bei der das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren eingesetzt wird. Beispielsweise kann ein funktionaler Zusammenhang zwischen der ersten Zusatzinformation X1, dem Sender-Code ANI1 und der zweiten Zusatzinformation X2 bestehen, d. h. f(X1, ANI1) = X2 gelten. Ferner kann die zweite Zusatzinformation X2 mittels eines Algorithmus ermittelt werden.
  • Die rückzuübertragende Zusatzinformation X2 wird mittels der Telekommunikationseinrichtung 2 dem Sender-Code ANI2 und/oder dem Empfänger-Code DNIS2, die bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen werden, hinzugefügt. Vorteilhafterweise wird die Zusatzinformation X2 dem Sender-Code ANI2 zugefügt, da in diesem Fall die Auswertung bei der Telekommunikationseinrichtung 1 besonders einfach ist.
  • Danach wählt die Telekommunikationseinrichtung 2 die Telekommunikationseinrichtung 1 an, wobei als Empfänger-Code DNIS2 und als Sender-Code ANI2/X2 übertragen werden.
  • Die Telekommunikationseinrichtung 1 wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt die Anwahl von der Telekommunikationseinrichtung 2 nicht an. Beispielsweise kann die erste Telekommunikationseinrichtung 1 auf herkömmliche Weise den Sender-Code ANI anzeigen, wobei in diesem Fall gemäß der Erfindung die Telefonnummer der Telekommunikationseinrichtung 2 angezeigt wird und im Anschluß daran die Zusatzinformation X2. Ferner ist es möglich, daß die Telekommunikationseinrichtung 1 den Sender-Code ANI2 der Telekommunikationseinrichtung 2 erkennt und diesen bei der Anzeige unterdrückt, so daß nur die Zusatzinformation X2 angezeigt wird. Da erneut keine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen 1, 2 hergestellt wird, ist die Übermittlung der rückübertragenen Zusatzinformation X2 auch gebührenfrei.
  • Soll z. B. als zweite Zusatzinformation X2 der Zifferncode 9876 zurück an die Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen werden, wählt die Telekommunikationseinrichtung 2 die Nummer 111111 und fügt ihrem eigenen Sender-Code 222222 den Zifferncode 9876 an, so daß 2222229876 als Sender-Code an die Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen wird. Die Telekommunikationseinrichtung 1 zeigt auf herkömmliche Weise den an sie übertragenen Sender-Code an, d. h. 2222229876. Der Benutzer der Telekommunikationseinrichtung 1 kann dieser Anzeige aufgrund der ersten sechs Ziffern entnehmen, daß die Telekommunikationseinrichtung 2 ihn angewählt hat, und den letzten vier Ziffern entnimmt er die zweite Zusatzinformation 9876.
  • In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann auch bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 1 durch die Telekommunikationseinrichtung 2, wie oben in Bezug auf die umgekehrte Anwahl erläutert, die Anwahl von der Telekommunikationseinrichtung 1 angenommen werden und die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung wieder beendet werden.
  • Das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren wird nun beim Einsatz eines Verfahrens zur Vermietung von Objekten, wie z.B. Fahrrädern, erläutert. Dieses Verfahren, das allgemein zur kontrollierten, zeitlich begrenzten Benutzung von Nutzobjekten eingesetzt werden kann, ist im Detail in der DE 195 28 203 C1 beschrieben.
  • Die zu mietenden Objekte, d.h. die Fahrräder, sind mit Schlössern ausgerüstet, die mittels eines Öffnungscodes geöffnet werden können und die nach Eingabe eines Endecodes den Öffnungscode durch eine Codefortschaltung so ändern, daß sie von dem bisherigen Benutzer nicht mehr geöffnet werden können. Nach Eingabe des Endecodes wird von dem Schloß ein Quittungscode ausgegeben, der als Beleg für die Beendigung der Benutzung dient. Wenn ein potentieller Nutzer ein Fahrrad mieten will, richtet er eine Anfrage an eine Zugangskontrolleinheit. Beispielsweise kann er einen Anforderungscode an diese Einheit übermitteln. Die Zugangskontrolleinheit prüft, ob der potentielle Nutzer berechtigt ist, Fahrräder zu mieten und übermittelt ihm, falls die Prüfung positiv ausfallt, den Öffnungscode für das gewünschte Fahrrad.
  • Bei diesem Verfahren zum Mieten der Fahrräder stellt sich das Problem, daß der Nutzer der Zugangskontrolleinheit mitteilen muß, welches Fahrrad er mieten will, und die Zugangskontrolleinheit dem Nutzer den Öffnungscode für das gewünschte Fahrrad übermitteln muß. Dieses Problem kann durch das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren sehr kostengünstig gelöst werden.
  • Der Nutzer liest von einem Fahrrad, das er mieten will, eine Nummer ab, die dieses Fahrrad kennzeichnet. Daraufhin wählt er beispielsweise mittels eines Mobiltelefons die Telefonnummer der Zugangskontrolleinheit und direkt daran anschließend die Nummer des zu mietenden Fahrrads. Die Zusatzinformation X1 ist somit in diesem Fall ein Code, der ein bestimmtes zu mietendes Objekt, wie ein Fahrrad, identifiziert. Die Telekommunikationseinrichtung der Zugangskontrolleinheit wertet die Daten, die bei dieser Anwahl übertragen werden aus, nimmt jedoch die Anwahl nicht an oder nur für ein kurzes Zeitintervall. Insbesondere wird das gewünschte Fahrrad anhand der als erste Zusatzinformation übermittelten Nummer identifiziert. Ferner kann mittels des Sender-Codes ANI1 die Telekommunikationseinrichtung des Nutzers identifiziert werden und durch einen Vergleich mittels einer Datenbank welche die Telekommunikationseinrichtungen der Kunden enthält, ermittelt werden, ob der Nutzer berechtigt ist, ein Fahrrad zu mieten. Falls die Identifikation nicht anhand des Sender-Codes ANI1 des Mobiltelefons des Nutzers erfolgen soll, sondern über eine persönliche Identifikationsnummer PIN, kann diese PIN als weitere Zusatzinformation an den Empfänger-Code DNIS1 und/oder den Sender-Code ANI1 angehängt werden. In diesem Fall würde die übertragene PIN von der Zugangskontrolleinheit überprüft werden.
  • Stellt die Zugangskontrolleinheit fest, daß der Nutzer berechtigt ist, ein Fahrrad zu mieten, wird anhand eines Algorithmus aus der Nummer des Fahrrads und weiteren Informationen, wie beispielsweise einem Zähler, der die Anzahl der Codefortschaltungen dieses Fahrrads gezählt hat, der gegenwärtig gültige Öffnungscode dieses Fahrrads bestimmt. Dieser Öffnungscode wird als zweite Zusatzinformation durch Hinzufügen an den Sender-Code ANI2 an das Mobiltelefon des Nutzers übermittelt, indem er angewählt wird. Die Anzeige des Mobiltelefons des Nutzers zeigt die Telefonnummer der Zugangskontrolleinheit und daran anschließend den Öffnungscode für das gewünschte Fahrrad an. Der Nutzer kann demnach die Zugangskontrolleinheit anhand der Telefonnummer identifizieren und den Öffnungscode, der auf seinem Mobiltelefon angezeigten Nummer entnehmen. Die Anwahl der Zugangskontrolleinheit braucht er dabei nicht anzunehmen. Ferner könnte auch von dem Mobiltelefon bei einer bestimmten Anwahl durch die Telekommunikationseinrichtung der Zugangskontrolleinheit die Anwahl nur für ein kurzes Zeitintervall angenommen werden.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Informationsübermittlungsverfahren kann demnach der Austausch von Anforderungscode und Öffnungscode zwischen einem Nutzer und der Zugangskontrolleinheit ohne die Zwischenschaltung eines Kundenbetreuers bewerkstelligt werden. Des weiteren fallen bei der Informationsübermittlung keine oder sehr geringe Telekommunikationsgebühren an.
  • Außerdem kann das erfindungsgemäße Verfahren auch zur Übermittlung des Quittungscodes nach Beendigung der Benutzung des Fahrrads verwendet werden. In diesem Fall ist die erste Zusatzinformation der Quittungscode, der das Ende der Benutzung eines gemieteten Objekts, d. h. des Fahrrads, belegt, und die zweite Zusatzinformation bestätigt den Empfang des Quittungscodes.

Claims (8)

  1. Informationsübermittlungsverfahren mittels einer ersten (1) und einer zweiten Telekommunikationseinrichtung (2), bei dem vor der Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen den Telekommunikationseinrichtungen (1, 2) bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung durch die andere Telekommunikationseinrichtung zumindest ein Sender-Code (ANI) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung übertragen wird und bei dem erst dann eine Kommunikationsverbindung hergestellt wird, wenn die angewählte Telekommunikationseinrichtung die Anwahl angenommen hat, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren folgende Schritte aufweist: – die erste Telekommunikationseinrichtung (1) fügt dem Sender-Code (ANI1) zumindest eine erste Zusatzinformation (X1) hinzu und wählt die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) an, wobei der Sender-Code (ANI1) und die erste Zusatzinformation (X1) an die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) übertragen werden, – die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) wertet die an sie übertragene Information (ANI1, X1) aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird, – die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) ermittelt zumindest aus der ersten Zusatzinformation (X1) eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation (X2), fügt dem Sender-Code (ANI2) die zweite Zusatzinformation (X2) hinzu und wählt die erste Telekommunikationseinrichtung (1) an, wobei der Sender-Code (ANI2) und die zweite Zusatzinformation (X2) an die erste Telekommunikationseinrichtung (1) übertragen werden, – die erste Telekommunikationseinrichtung (1) wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird.
  2. Informationsübermittlungsverfahren mittels einer ersten (1) und einer zweiten Telekommunikationseinrichtung (2), bei dem vor der Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen den Telekommunikationseinrichtungen (1, 2) bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung durch die andere Telekommunikationseinrichtung ein Sender-Code (ANI) und ein Empfänger-Code (DNIS) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung übertragen wird und bei dem erst dann eine Kommunikationsverbindung hergestellt wird, wenn die angewählte Telekommunikationseinrichtung die Anwahl angenommen hat, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren folgende Schritte aufweist: – die erste Telekommunikationseinrichtung (1) fügt dem Empfänger-Code (DNIS1) zumindest eine erste Zusatzinformation (X1) hinzu und wählt die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) an, wobei der Empfänger-Code (DNIS1) und die erste Zusatzinformation (X1) an die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) übertragen werden, – die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) wertet die an sie übertragene Information (DNIS1, X1) aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird, – die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) ermittelt zumindest aus der ersten Zusatzinformation (X1) eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation (X2), fügt dem Sender-Code (ANI2) die zweite Zusatzinformation (X2) hinzu und wählt die erste Telekommunikationseinrichtung (1) an, wobei der Sender-Code (ANI2) und die zweite Zusatzinformation (X2) an die erste Telekommunikationseinrichtung (1) übertragen werden, – die erste Telekommunikationseinrichtung (1) wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird.
  3. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Zusatzinformation (X1) dem Empfänger-Code (DNIS1) dadurch hinzugefügt wird, daß der angewählten Nummer der zweiten Telekommunikationseinrichtung (2) eine weitere Nummer angehängt wird.
  4. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der ersten Telekommunikationseinrichtung (1) der Sender-Code (ANI2) zusammen mit der zweiten Zusatzinformation (X2) angezeigt wird.
  5. Informationsübermittlungsverfahren mittels einer ersten (1) und einer zweiten Telekommunikationseinrichtung (2), bei dem vor der Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen den Telekommunikationseinrichtungen (1, 2) bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung durch die andere Telekommunikationseinrichtung ein Sender-Code (ANI) und ein Empfänger-Code (DNIS) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung übertragen wird und bei dem erst dann eine Kommunikationsverbindung hergestellt wird, wenn die angewählte Telekommunikationseinrichtung die Anwahl angenommen hat, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren folgende Schritte aufweist: – die erste Telekommunikationseinrichtung (1) fügt dem Sender-Code (ANI1) zumindest eine erste Zusatzinformation (X1) hinzu und wählt die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) an, wobei der Sender-Code (ANI1) und die erste Zusatzinformation (X1) an die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) übertragen werden, – die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) wertet die an sie übertragene Information (ANI1, X1) aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird, – die zweite Telekommunikationseinrichtung (2) ermittelt zumindest aus der ersten Zusatzinformation (X1) eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation (X2), fügt dem Empfänger-Code (DNIS2) die zweite Zusatzinformation (X2) hinzu und wählt die erste Telekommunikationseinrichtung (1) an, wobei der Empfänger-Code (DNIS2) und die zweite Zusatzinformation (X2) an die erste Telekommunikationseinrichtung (1) übertragen werden, – die erste Telekommunikationseinrichtung (1) wertet die an sie übertragene Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall beendet wird.
  6. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Telekommunikationseinrichtung (1) ein Mobiltelefon ist.
  7. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Zusatzinformation (X1) ein Anforderungscode für ein zu mietendes Objekt ist und daß die zweite Zusatzinformation (X2) ein Öffnungscode für das zu mietende Objekt ist.
  8. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Zusatzinformation (X1) ein Quittungscode ist, der das Ende der Benutzung eines gemieteten Objekts belegt, und daß die zweite Zusatzinformation (X2) den Empfang des Quittungscodes bestätigt.
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