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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsübermittlungsverfahren mittels
einer ersten und einer zweiten Telekommunikationseinrichtung, bei
dem vor der Herstellung der Kommunikationsverbindung zwischen den
Telekommunikationseinrichtungen bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung
durch die andere Telekommunikationseinrichtung entweder zumindest
ein Sender-Code oder ein Sender-Code und ein Empfänger-Code
an die angewählte
Telekommunikationseinrichtung übertragen wird.
Ferner wird erst dann eine Kommunikationsverbindung zwischen den
beiden Telekommunikationseinrichtungen hergestellt, wenn die angewählte Telekommunikationseinrichtung
die Anwahl angenommen hat.
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Bei
der herkömmlichen
Informationsübermittlung
mittels Telekommunikationseinrichtungen wählt eine Person oder ein Computer
eine andere Telekommunikationseinrichtung an. Die angewählte Telekommunikationseinrichtung
stellt durch Annahme der Anwahl eine Kommunikationsverbindung her,
so daß zwischen
den Telekommunikationseinrichtungen Informationen in Form von Sprache
oder Daten ausgetauscht werden können.
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Erfolgt
die Verbindung z.B. gemäß dem ISDN-
oder GSM-Standard, wird bei der angerufenen Telekommunikationseinrichtung
die Nummer der anrufenden Telekommunikationseinrichtung (im folgenden
ANI genannt) angezeigt. Wird bei der Anwahl ein Zusatz an die angewählte Nummer
herangehängt, wird
dieser Zusatz im Anschluß an
die Nummer ANI der anrufenden Telekommunikationseinrichtung angezeigt.
Dabei erfolgt die Anzeige der Nummer ANI der anrufenden Telekommunikationseinrichtung
bevor eine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung hergestellt
wird. Eine solche Verbindung wird erst dann hergestellt, wenn die
angerufene Telekommunikationseinrichtung die Anwahl z. B. dadurch,
daß eine
Person einen Telefonhörer
abnimmt oder eine bestimmte Taste drückt, angenommen hat.
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Das
Anfügen
solcher „Durchwahlzusätze" wird beispielsweise
bei den Telekommunikationseinrichtungen von Call-Centern dazu benutzt,
den Anrufer mit einer bestimmten Dienstleis tungseinheit zu verbinden.
Nach dem Herstellen der Kommunikationsverbindung zwischen dem Anrufer
und der Telekommunikationseinrichtung des Call-Centers wird der
Anrufer gegebenenfalls aufgefordert durch Eingabe von Ziffern im
sogenannten DTMF/Mehrfrequenztonwahlverfahren weitere Informationen
an die Telekommunikationseinrichtung des Call-Centers zu übermitteln,
damit die Gesprächszeit
zwischen dem Anrufer und dem Kundenbetreuer des Call-Centers möglichst
kurz ist.
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Ferner
sind sogenannte Router-Rückrufverfahren
bekannt, bei denen z.B. eine Person eine Datenfernverbindung mittels
Modem herstellen möchte und
sich dazu in die Telekommunikationseinrichtung (Router) einer Firma
einwählt.
Der Router nimmt den Anruf nicht entgegen, d. h. es wird keine Kommunikationsverbindung
hergestellt, er speichert jedoch die ggf. übertragene Nummer ANI des Anrufers
und ruft den Anrufer entweder auf der übertragenen Nummer ANI oder
einer anderen voreingestellten Rufnummer zurück. Erst dann wird eine Kommunikationsverbindung
zwischen dem Modem des Anrufers und der Firmen-Telekommunikationseinrichtung hergestellt.
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In
der
DE 196 30 456
A1 ist ein Verfahren zum wechselseitigen Informationsaustausch
zwischen zwei ISDN-Telefonen beschrieben. Es werden insbesondere
Meßwerte
von Meßcontainern,
die mit einem ISDN-Telefon gekoppelt sind, angefordert und danach übertragen.
Dabei erfolgt die Datenübertragung
per Subadressierung. Die Datenübertragung
ist daher nur vom Anrufer zum Angerufenen in einer Richtung möglich. Für einen
Datendialog muß daher jeweils
die Seite eine Verbindung aufbauen, die Daten senden möchte. Die
zu übertragende
Information wird jeweils an die Zielrufnummer (DNIS) angefügt.
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Einseitige
Verfahren zur Informationsübermittlung
mittels Telekommunikationseinrichtungen sind beispielsweise aus
der
DE 197 44 965
A1 , der
US 5,283,824 ,
der
US 5,278,894 oder
der
EP 0 944 229 A1 bekannt.
Ferner ist in der
EP
0 991 291 A2 ein Verfahren zum automatischen Aufbau einer
Rückrufverbindung
zwischen zwei an ein ISDN-Wählleitungsnetz
angeschlossenen Telekommunikationsgeräten beschrieben. Veränderungen
von Anrufernummern oder der Nummer der angewählten Telekommunikationseinrichtung
sind in der
US 5,784,444 und der
US 6,137,870 beschrieben.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Informationsübermittlungsverfahren
der Eingangs genannten Art bereitzustellen, durch das möglichst
kostengünstig
Informationen zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen ausgetauscht
werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1, des Anspruchs 2
bzw. des Anspruchs 5 gelöst,
wobei sich vorteilhafte Ausgestaltungen aus den Unteransprüchen ergeben.
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Das
erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren
gemäß einer
ersten Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet,
- – die erste
Telekommunikationseinrichtung fügt dem
Sender-Code zumindest eine erste Zusatzinformation hinzu und wählt die
zweite Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Sender-Code und
die erste Zusatzinformation an die zweite Telekommunikationseinrichtung übertragen
werden,
- – die
zweite Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene
Information aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die
Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten
oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall
beendet wird,
- – die
zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt zumindest aus der
ersten Zusatzinformation (X1) eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation,
fügt dem
Sender-Code die zweite Zusatzinformation hinzu und wählt die
erste Telekommunikationseinrichtung (1) an, wobei der Sender-Code
und die zweite Zusatzinformation an die erste Telekommunikationseinrichtung übertragen
werden,
- – die
erste Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene
Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt
die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten
oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen
Zeitintervall beendet wird.
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Das
erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren
gemäß einer
zweiten Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet,
- – die erste
Telekommunikationseinrichtung fügt dem
Empfänger-Code
zumindest eine erste Zusatzinformation hinzu und wählt die
zweite Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Empfänger-Code
und die erste Zusatzinformation an die zweite Telekommunikationseinrichtung übertragen
werden,
- – die
zweite Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene
Information aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die
Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten
oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall
beendet wird,
- – die
zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt zumindest aus der
ersten Zusatzinformation eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation,
fügt dem
Sender-Code die zweite Zusatzinformation hinzu und wählt die
erste Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Sender-Code und
die zweite Zusatzinformation an die erste Telekommunikationseinrichtung übertragen
werden,
- – die
erste Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene
Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt
die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten
oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen
Zeitintervall beendet wird.
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Das
erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren
gemäß einer
dritten Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet,
- – die erste
Telekommunikationseinrichtung fügt dem
Sender-Code zumindest eine erste Zusatzinformation hinzu und wählt die
zweite Telekommunikationseinrichtung an, wobei der Sender-Code und
die erste Zusatzinformation an die zweite Telekommunikationseinrichtung übertragen
werden,
- – die
zweite Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene
Information aus und nimmt entweder die Anwahl nicht an oder nimmt die
Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten
oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen Zeitintervall
beendet wird,
- – die
zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt zumindest aus der
ersten Zusatzinformation eine zweite rückzuübertragende Zusatzinformation,
fügt dem
Empfänger-Code
die zweite Zusatzinformation hinzu und wählt die erste Telekommunikationseinrichtung
an, wobei der Empfänger-Code
und die zweite Zusatzinformation an die erste Telekommunikationseinrichtung übertragen
werden,
- – die
erste Telekommunikationseinrichtung wertet die an sie übertragene
Information aus und nimmt die Anwahl entweder nicht an oder nimmt
die Anwahl an, wobei die Kommunikationsverbindung dann von der ersten
oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung nach einem kurzen
Zeitintervall beendet wird.
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Vorteilhaft
an dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist, daß Informationen
zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen ausgetauscht werden
können,
wobei entweder keine oder nur eine sehr kurze Kommunikationsverbindung
hergestellt werden muß.
Unter einer Kommunikationsverbindung im Sinne der Erfindung wird
eine Verbindung zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen nach
der Annahme der Anwahl verstanden, und nicht die vorherige Übertragung
des Sender- und/oder Empfänger-Codes.
Das erfindungsgemäße Verfahren
führt zu
einer erheblichen Kostenreduktion bei der Informationsübermittlung,
da einerseits keine Person bei der Informationsübermittlung zwischengeschaltet
werden muß und
andererseits die Übertragung
mittels der Telekommunikationseinrichtungen kostenlos ist, wenn
der Telekommunikationsprovider keine Gebühren berechnet, wenn eine Telekommunikationseinrichtung
nur angewählt
wird, jedoch die Anwahl von der anderen Telekommunikationseinrichtung
nicht angenommen wird und somit keine Kommunikationsverbindung hergestellt
wird. Ferner kann vorteilhafterweise das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren
mittels herkömmlicher
Telekommunikationseinrichtungen durchgeführt werden.
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Falls
bei der Anwahl durch die erste und/oder die zweite Kommunikationseinrichtung
eine kurze Kommunikationsverbindung hergestellt wird, wird diese
Verbindung, d.h. der Austausch der Zusatzinformationen, vorteilhafterweise
in dem Einzelverbindungsnachweis der jeweiligen Telekommunikationseinrichtung
aufgeführt.
Da die hierfür
erforderliche Verbindungszeit sehr kurz ist, können auch in diesem Fall die
bei der Informationsübermittlung
entstehenden Kosten gegenüber
herkömmlichen
Verfahren verringert werden.
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Erfindungsgemäß kann die
erste Zusatzinformation dem Empfänger-Code
dadurch hinzugefügt
werden, daß der
angewählten
Nummer der zweiten Telekommunikationseinrichtung eine weitere Nummer
angehängt
wird. Dabei sind vorteilhafterweise weder Hardware- noch Softwareveränderungen an
der ersten Telekommunikationseinrichtung erforderlich.
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Die
zweite Zusatzinformation kann dem Sender-Code hinzugefügt werden
und bei der ersten Telekommunikationseinrichtung kann der Sender-Code zusammen
mit der zweiten Zusatzinformation angezeigt werden. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung
ist für
den Benutzer der ersten Telekommunikationseinrichtung besonders
vorteilhaft, da ihm bei der Anwahl durch die zweite Telekommunikationseinrichtung
angezeigt wird, wer ihn anwählt
und wie die zweite Zusatzinformation lautet. Auch hier sind keine Hardware-
oder Softwaremodifikationen an der ersten Telekommunikationseinrichtung
vorzunehmen.
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Die
erste Telekommunikationseinrichtung kann beispielsweise ein Mobiltelefon
sein. In diesem Fall bleiben vorteilhafterweise der Sender-Code
und die zweite Zusatzinformation in der Anrufübersichtsliste des Mobiltelefons
gespeichert.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist die erste Zusatzinformation ein Anforderungscode
für ein
zu mietendes Objekt und die zweite Zusatzinformation ein Öffnungscode
für das
zu mietende Objekt. Ferner kann die erste Zusatzinformation ein
Quittungscode sein, der das Ende der Benutzung eines gemieteten
Objekts belegt, und die zweite Zusatzinformation den Empfang des
Quittungscodes bestätigen.
Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
können
die Kosten bei der Vermietung von Objekten erheblich reduziert werden,
da weder Kundenbetreuer für
die Übermittlung
des Öffnungscodes
erforderlich sind, noch Gebühren
für die Übermittlung
mittels der Telekommunikationseinrichtungen anfallen.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug
zu der Figur erläutert.
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Die
Figur zeigt die Codes, die bei der Anwahl zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen 1, 2 übertragen
werden.
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Zunächst wird
allgemein beschrieben, wie die erste Telekommunikationseinrichtung 1 eine
Zusatzinformation X1 an die zweite Telekommunikationseinrichtung 2 überträgt, um eine
zweite Zusatzinformation X2 von der zweiten Telekommunikationseinrichtung 2 zurückzuer halten.
Danach wird die Anwendung des erfindungsgemäßen Informationsübermittlungsverfahrens
bei der Vermietung von Objekten erläutert.
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Die
Telekommunikationseinrichtung 1, die beispielsweise ein
Mobiltelefon sein kann, wählt
die Telekommunikationseinrichtung 2 an, indem die Telefonnummer
der zweiten Telekommunikationseinrichtung 2 eingegeben
wird. Direkt im Anschluß an
die Eingabe der letzten Ziffer der Telefonnummer wird dann die zu übermittelnde
Zusatzinformation X1 in Form eines Zifferncodes angefügt. Falls
als Telekommunikationseinrichtung 1 ein Mobiltelefon mit
Buchstabentastatur oder ein Computer verwendet wird, kann besonders
einfach jede beliebige Zusatzinformation X1 in Ziffern codiert werden.
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Bei
der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 2 wird herkömmlicherweise
ein Sender-Code
ANI, d.h. die Telefonnummer des Anrufers, und ein Empfänger-Code
DNIS, d.h. die Telefonnummer des Angerufenen bzw. des Angewählten, übertragen. Wird
der angewählten
Telefonnummer die Zusatzinformation X hinzugefügt, wird anstatt des herkömmlichen
Empfänger-Codes
DNIS dieser mit der angefügten
Zusatzinformation, d.h. DNIS/X, übertragen. Im
folgenden wird der Sender-Code, der Empfänger-Code bzw. die Zusatzinformation,
die bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 2 durch
die Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen werden, mit ANI1,
DNIS1 bzw. X1 bezeichnet und der Sender-Code, der Empfänger-Code
bzw. die Zusatzinformation, die bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 1 durch
die Telekommunikationseinrichtung 2 übertragen werden, mit ANI2,
DNIS2 bzw. X2.
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Kann
z. B die Telekommunikationseinrichtung 1 mit der Nummer
111111 angewählt
werden und die Telekommunikationseinrichtung 2 mit der
Nummer 222222 und soll als Zusatzinformation der Zifferncode 4567 übertragen
werden, wählt
die Telekommunikationseinrichtung 1 die Nummer 2222224567.
Da die ersten sechs Ziffern eine Anwahl einer anderen Telekommunikationseinrichtung darstellen,
nämlich
der Telekommunikationseinrichtung 2, wird diese angewählt. Als
Sender-Code ANI1 wird die Nummer 111111 der Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen.
Als Empfänger-Code
wird jedoch nicht nur die angewählte
Nummer 222222 übertragen,
sondern die gesamte gewählte
Nummer 2222224567.
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Die
Telekommunikationseinrichtung 2 empfängt die bei der Anwahl übertragenen
Daten ANI1 (z. B. 111111) und DNIS1/X1 (z. B. 2222224567) von der Telekommunikationseinrichtung 1.
Sie speichert diese Daten und wertet sie so aus, daß die Zusatzinformation
X1 (z. B. 4567) von dem Empfänger-Code DNIS1
(z. B. 222222) abgespalten wird. Dies kann beispielsweise dadurch
erfolgen, daß die
Telekommunikationseinrichtung 2 den übertragenen Empfänger-Code
DNIS1 als ihren eigenen Empfänger-Code erkennt
und ihn somit von dem Datenstring DNIS1/X1 entfernt. Übrig bleibt
ein Datensatz ANI1, der die Telekommunikationseinrichtung 1 identifiziert, und
die Zusatzinformation X1, die an die Telekommunikationseinrichtung 2 übertragen
wurde.
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Nachdem
die Daten ANI1, DNIS1/X1 an die Telekommunikationseinrichtung 2 übertragen
worden sind, kann die Verbindung unterbrochen werden, d.h. es wird
keine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung zwischen den beiden
Telekommunikationseinheiten 1, 2 hergestellt.
Die Telekommunikationseinrichtung 2 nimmt also die Anwahl
von der Telekommunikationseinrichtung 1 nicht an.
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Bei
einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens nimmt die Telekommunikationseinrichtung 2 die
Anwahl von der Telekommunikationseinrichtung 1 an, beendet
die hergestellte Kommunikationsverbindung jedoch nach einem kurzen
Zeitintervall wieder. Ferner kann die Kommunikationsverbindung auch
von der Telekommunikationseinrichtung 1 nach einem kurzen
Zeitintervall beendet werden. Dabei kann die Länge des Zeitintervalls beliebig
gewählt
werden, solange eine Kostenreduktion gegenüber herkömmlichen Verfahren erreichbar
ist. Beispielsweise kann sich die Länge des Zeitintervalls nach
dem Takt richten, den der Telekommunikationsprovider seiner Gebührenberechnung
zugrundelegt. Ist dieser Takt z.B. 10 Sekunden, wird vorteilhafterweise
des Zeitintervall kürzer
als 10 Sekunden gewählt,
ist der Takt 1 Sekunde, kann die Kommunikationsverbindung auch schon
nach 1 Sekunde wieder unterbrochen werden. Die Länge des Zeitintervalls der
Kommunikationsverbindung muß sich
jedoch nicht nach dem Gebührentakt
richten, sie kann auch durch andere Nebenbedingungen bestimmt werden.
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Aus
der Zusatzinformation X1 und ggf. dem Sender-Code ANI1 ermittelt
die Telekommunikationseinrichtung 2 die rückzuübertragende
Zusatzinformation X2. Diese Ermittlung kann auf beliebige Weise
erfolgen und hängt
von der Applikation ab, bei der das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren
eingesetzt wird. Beispielsweise kann ein funktionaler Zusammenhang
zwischen der ersten Zusatzinformation X1, dem Sender-Code ANI1 und der
zweiten Zusatzinformation X2 bestehen, d. h. f(X1, ANI1) = X2 gelten.
Ferner kann die zweite Zusatzinformation X2 mittels eines Algorithmus
ermittelt werden.
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Die
rückzuübertragende
Zusatzinformation X2 wird mittels der Telekommunikationseinrichtung 2 dem
Sender-Code ANI2 und/oder dem Empfänger-Code DNIS2, die bei der
Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen
werden, hinzugefügt.
Vorteilhafterweise wird die Zusatzinformation X2 dem Sender-Code
ANI2 zugefügt,
da in diesem Fall die Auswertung bei der Telekommunikationseinrichtung 1 besonders
einfach ist.
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Danach
wählt die
Telekommunikationseinrichtung 2 die Telekommunikationseinrichtung 1 an, wobei
als Empfänger-Code
DNIS2 und als Sender-Code ANI2/X2 übertragen werden.
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Die
Telekommunikationseinrichtung 1 wertet die an sie übertragene
Information aus und nimmt die Anwahl von der Telekommunikationseinrichtung 2 nicht
an. Beispielsweise kann die erste Telekommunikationseinrichtung 1 auf
herkömmliche
Weise den Sender-Code ANI anzeigen, wobei in diesem Fall gemäß der Erfindung
die Telefonnummer der Telekommunikationseinrichtung 2 angezeigt
wird und im Anschluß daran
die Zusatzinformation X2. Ferner ist es möglich, daß die Telekommunikationseinrichtung 1 den
Sender-Code ANI2 der Telekommunikationseinrichtung 2 erkennt
und diesen bei der Anzeige unterdrückt, so daß nur die Zusatzinformation
X2 angezeigt wird. Da erneut keine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung
zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen 1, 2 hergestellt
wird, ist die Übermittlung
der rückübertragenen
Zusatzinformation X2 auch gebührenfrei.
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Soll
z. B. als zweite Zusatzinformation X2 der Zifferncode 9876 zurück an die
Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen werden, wählt die
Telekommunikationseinrichtung 2 die Nummer 111111 und fügt ihrem
eigenen Sender-Code 222222 den Zifferncode 9876 an, so daß 2222229876
als Sender-Code an die Telekommunikationseinrichtung 1 übertragen
wird. Die Telekommunikationseinrichtung 1 zeigt auf herkömmliche
Weise den an sie übertragenen
Sender-Code an, d. h. 2222229876. Der Benutzer der Telekommunikationseinrichtung 1 kann dieser
Anzeige aufgrund der ersten sechs Ziffern entnehmen, daß die Telekommunikationseinrichtung 2 ihn
angewählt
hat, und den letzten vier Ziffern entnimmt er die zweite Zusatzinformation
9876.
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In
einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann auch bei
der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 1 durch die Telekommunikationseinrichtung 2,
wie oben in Bezug auf die umgekehrte Anwahl erläutert, die Anwahl von der Telekommunikationseinrichtung 1 angenommen werden
und die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall
von der ersten oder der zweiten Telekommunikationseinrichtung wieder
beendet werden.
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Das
erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren
wird nun beim Einsatz eines Verfahrens zur Vermietung von Objekten,
wie z.B. Fahrrädern,
erläutert.
Dieses Verfahren, das allgemein zur kontrollierten, zeitlich begrenzten
Benutzung von Nutzobjekten eingesetzt werden kann, ist im Detail
in der
DE 195 28 203
C1 beschrieben.
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Die
zu mietenden Objekte, d.h. die Fahrräder, sind mit Schlössern ausgerüstet, die
mittels eines Öffnungscodes
geöffnet
werden können
und die nach Eingabe eines Endecodes den Öffnungscode durch eine Codefortschaltung
so ändern,
daß sie
von dem bisherigen Benutzer nicht mehr geöffnet werden können. Nach
Eingabe des Endecodes wird von dem Schloß ein Quittungscode ausgegeben,
der als Beleg für
die Beendigung der Benutzung dient. Wenn ein potentieller Nutzer
ein Fahrrad mieten will, richtet er eine Anfrage an eine Zugangskontrolleinheit.
Beispielsweise kann er einen Anforderungscode an diese Einheit übermitteln.
Die Zugangskontrolleinheit prüft,
ob der potentielle Nutzer berechtigt ist, Fahrräder zu mieten und übermittelt
ihm, falls die Prüfung positiv
ausfallt, den Öffnungscode
für das
gewünschte
Fahrrad.
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Bei
diesem Verfahren zum Mieten der Fahrräder stellt sich das Problem,
daß der
Nutzer der Zugangskontrolleinheit mitteilen muß, welches Fahrrad er mieten
will, und die Zugangskontrolleinheit dem Nutzer den Öffnungscode
für das
gewünschte
Fahrrad übermitteln
muß. Dieses
Problem kann durch das erfindungsgemäße Informationsübermittlungsverfahren
sehr kostengünstig
gelöst
werden.
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Der
Nutzer liest von einem Fahrrad, das er mieten will, eine Nummer
ab, die dieses Fahrrad kennzeichnet. Daraufhin wählt er beispielsweise mittels
eines Mobiltelefons die Telefonnummer der Zugangskontrolleinheit
und direkt daran anschließend die
Nummer des zu mietenden Fahrrads. Die Zusatzinformation X1 ist somit
in diesem Fall ein Code, der ein bestimmtes zu mietendes Objekt,
wie ein Fahrrad, identifiziert. Die Telekommunikationseinrichtung der
Zugangskontrolleinheit wertet die Daten, die bei dieser Anwahl übertragen
werden aus, nimmt jedoch die Anwahl nicht an oder nur für ein kurzes
Zeitintervall. Insbesondere wird das gewünschte Fahrrad anhand der als
erste Zusatzinformation übermittelten Nummer
identifiziert. Ferner kann mittels des Sender-Codes ANI1 die Telekommunikationseinrichtung des
Nutzers identifiziert werden und durch einen Vergleich mittels einer
Datenbank welche die Telekommunikationseinrichtungen der Kunden
enthält,
ermittelt werden, ob der Nutzer berechtigt ist, ein Fahrrad zu mieten.
Falls die Identifikation nicht anhand des Sender-Codes ANI1 des
Mobiltelefons des Nutzers erfolgen soll, sondern über eine
persönliche
Identifikationsnummer PIN, kann diese PIN als weitere Zusatzinformation
an den Empfänger-Code
DNIS1 und/oder den Sender-Code ANI1 angehängt werden. In diesem Fall
würde die übertragene
PIN von der Zugangskontrolleinheit überprüft werden.
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Stellt
die Zugangskontrolleinheit fest, daß der Nutzer berechtigt ist,
ein Fahrrad zu mieten, wird anhand eines Algorithmus aus der Nummer
des Fahrrads und weiteren Informationen, wie beispielsweise einem
Zähler,
der die Anzahl der Codefortschaltungen dieses Fahrrads gezählt hat,
der gegenwärtig
gültige Öffnungscode
dieses Fahrrads bestimmt. Dieser Öffnungscode wird als zweite
Zusatzinformation durch Hinzufügen
an den Sender-Code ANI2 an das Mobiltelefon des Nutzers übermittelt,
indem er angewählt
wird. Die Anzeige des Mobiltelefons des Nutzers zeigt die Telefonnummer
der Zugangskontrolleinheit und daran anschließend den Öffnungscode für das gewünschte Fahrrad
an. Der Nutzer kann demnach die Zugangskontrolleinheit anhand der
Telefonnummer identifizieren und den Öffnungscode, der auf seinem
Mobiltelefon angezeigten Nummer entnehmen. Die Anwahl der Zugangskontrolleinheit
braucht er dabei nicht anzunehmen. Ferner könnte auch von dem Mobiltelefon
bei einer bestimmten Anwahl durch die Telekommunikationseinrichtung
der Zugangskontrolleinheit die Anwahl nur für ein kurzes Zeitintervall
angenommen werden.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Informationsübermittlungsverfahren
kann demnach der Austausch von Anforderungscode und Öffnungscode
zwischen einem Nutzer und der Zugangskontrolleinheit ohne die Zwischenschaltung
eines Kundenbetreuers bewerkstelligt werden. Des weiteren fallen
bei der Informationsübermittlung
keine oder sehr geringe Telekommunikationsgebühren an.
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Außerdem kann
das erfindungsgemäße Verfahren
auch zur Übermittlung
des Quittungscodes nach Beendigung der Benutzung des Fahrrads verwendet
werden. In diesem Fall ist die erste Zusatzinformation der Quittungscode,
der das Ende der Benutzung eines gemieteten Objekts, d. h. des Fahrrads,
belegt, und die zweite Zusatzinformation bestätigt den Empfang des Quittungscodes.