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DE10014692B4 - Verfahren zum Übermitteln von Positionsinformationen - Google Patents

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Abstract

Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mobiltelefon (1) eine zweite Telekommunikationseinrichtung (3) anwählt, wobei bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) zumindest ein Code (C1) zur Identifikation der angewählten Telekommunikationseinrichtung (DNIS1) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung (3) über ein System (2) zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen übertragen wird, und bei dem das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1) ermittelt, dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) den übertragenen Code (C1) zur Identifikation der angewählten Telekommunikationseinrichtung (DNIS1) modifiziert und den modifizierten Code (C1') an die zweite Telekommunikationseinrichtung (3) überträgt, wobei der modifizierte Code (C1') die Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1) enthält.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mobiltelefon eine andere Telekommunikationseinrichtung anwählt. Bei der Anwahl dieser anderen, zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon wird zumindest ein Code zur Identifikation des Mobiltelefons und/oder der angewählten Telekommunikationseinrichtung an die angewählte Telekommunikationseinrichtung über ein System zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen übertragen. Ferner ermittelt das Bereitstellungssystem oder das Mobiltelefon Daten über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons. Diese Daten sollen der zweiten Telekommunikationseinrichtung übermittelt werden.
  • Herkömmlicherweise kann die Übermittlung der Positionsdaten dadurch erfolgen, daß, wenn das Mobiltelefon z.B. mit einem Satellitennavigationssystem ausgerüstet ist, eine Person seine gegenwärtige Position von dem Display des Mobiltelefons abliest, die zweite Telekommunikationseinrichtung anruft und seine Positionsdaten einer Person, die den Anruf bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung entgegennimmt, mitteilt. Ferner könnte die zweite Telekommunikationseinrichtung die Sprachübermittlung speichern und später auswerten. Nachteilhaft an dieser Übermittlung ist, daß sie sehr aufwendig ist. Der Benutzer des Mobiltelefons muß die Positionsdaten ablesen und selbst übermitteln. Des weiteren ist auf Seiten der zweiten Telekommunikationseinrichtung entweder eine Person erforderlich, die die Daten entgegennimmt, oder die Auswertung der gespeicherten Sprachinformation ist unzuverlässig und aufwendig.
  • Es wurde deshalb vorgeschlagen, daß das Mobiltelefon, das seine gegenwärtige Position aus den Signalen der Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ermittelt hat, diese Positionsdaten per Short Message Service (SMS) an die zweite Telekommunikationseinrichtung übermittelt. Dieses Übermittlungsverfahren hat jedoch den Nachteil, daß erhebliche Zeitverzögerungen zwischen dem Absenden der SMS-Nachricht und dem Zeitpunkt auftreten können, zu dem die SMS-Nachricht bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung verfügbar ist, da die Übermittlung der SMS-Nachrichten über ein Router-Verfahren erfolgt. Die Zeitverzögerungen können 10 Sekunden betragen, jedoch auch bis zu 30 Minuten oder länger.
  • Es kann demnach nicht sichergestellt werden, daß sich das Mobiltelefon tatsächlich noch an der per SMS-Nachricht übermittelten Position befindet, wenn die SMS-Nachricht bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung verfügbar ist. Ferner ist von Seiten des Mobiltelefons nicht erkennbar, ob und wann die SMS-Nachricht dem Empfänger zur Verfügung steht. Eine Synchronisation der SMS-Nachricht mit einem Anruf oder einer Anwahl durch das Mobiltelefon ist nicht möglich. Außerdem entstehen beim Versenden einer SMS-Nachricht relativ hohe Kosten.
  • Die WO 98/00988 beschreibt ein Verfahren für ein Telekommunikationssystem für Mobiltelefone, bei dem Positionsinformationen für eine Mobilfunkeinrichtung bestimmt wird und auf Anfrage einer anderen Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Die Ortsbestimmung erfolgt dabei über satellitengestützte Navigationssystem (GPS) oder zellenbasierte Ortsbestimmungsverfahren. Ferner ist in der EP 0 979 016 A1 ein Gerät zur Verwendung in einem Rundfunkübertragungsystem beschrieben, das Ortsinformationen zu Veranstaltungen in einem geographischen Bereich bereitstellt. Das Gerät kann diese Informationen empfangen und so verarbeiten, dass eine Karte auf der Basis der bereitgestellten Ortsinformation angezeigt wird. Ferner wird in der DE 196 40 735 A1 ein Telematikgerät für ein Kraftfahrzeug beschrieben, das ein Autoradio mit einem RDS-Modul, ein Satelliten-Empfangsmodul und ein Funktelefon aufweist. Mit Hilfe dieses Telematikgerätes können sowohl allgemeine Informationen über das Autoradio, als auch individuelle Informationen über das Funktelefon empfangen werden. Desweiteren können Daten zur Fahrzeugposition eine Wunschdestination oder ein Notruf an eine Zentrale gesandt werden. Schließlich ist in der EP 0 783 235 A2 ein System und ein Verfahren zur Identifikation des Ortes einer Mobilfunkeinrichtung beschrieben. Das System umfasst eine Schaltzentrale für das Mobilfunknetz und eine Schaltzentrale für das öffentliche Telefonnetz. An das öffentliche Telefonnetz sind sogenannte ortsabhängige Dienste (location based services) angeschlossen. Zu dem Mobilfunknetz gehören eine Vielzahl von Basisstationen, die jeweils einen bestimmten geographischen Bereich (Zellen) abdecken. Befindet sich ein Mobiltelefon in der Zelle einer Basisstation, wird ein Gespräch mit diesem Mobiltelefon über diese Basisstation an die Zentrale vermittelt. Aus der Information, welche Basisstation das Gespräch eines Mobiltelefons vermittelt, ergibt sich daher die Zelle, in der sich das Mobiltelefon befindet. Wird von einem Mobiltelefon ein ortsabhängiger Dienst angewählt, erkennt dies das System und das sogenannte Caller-ID-Signal des Mobiltelefons wird so verändert, dass der Ort der vermittelnden Basisstation erkennbar ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Informationsübermittlungsverfahren vorzuschlagen, bei dem die gegenwärtige Position eines Mobiltelefons an eine andere Telekommunikationseinrichtung auf besonders einfache und kostengünstige Weise übermittelt werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das in Anspruch 1 angegeben Informationsübermittlungsverfahren gelöst, wobei sich vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Verfahrens aus den Unteransprüchen ergeben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem oder das Mobiltelefon bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon den übertragenen Code zur Identifikation der angewählten Telekommunukationseinrichtung modifiziert und den modifizierten Code an die zweite Telekommunikationseinrichtung überträgt, wobei der modifizierte Code die Daten über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons enthält.
  • Vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Verfahren ist, daß ein Code, der bei jeder Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung übertragen wird, zur Informationsübermittlung ausgenutzt wird. Es ist dabei insbesondere nicht erforderlich, daß die Positionsdaten von einem Benutzer persönlich übermittelt werden, ferner ist die Übermittlung der Positionsdaten mit einem Anruf synchronisiert, so daß für das Mobiltelefon bzw. den Benutzer des Mobiltelefons erkennbar ist, daß die Positionsdaten übermittelt wurden und wann sie übermittelt wurden. Ferner ist die Informationsübermittlung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren sehr kostengünstig.
  • Gemäß einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Code dadurch modifiziert, daß die Positionsdaten dem bei der Anwahl zu übertragenden Code hinzugefügt werden. Herkömmlicherweise werden bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung durch eine andere Telekommunikationseinrichtung, wie z.B. einem Mobiltelefon, als Sender-Code (im folgenden ANI genannt), die Nummer der anrufenden Telekommunikationseinrichtung und als Empfänger-Code (DNIS genannt) die Nummer der angerufenen Telekommunikationseinrichtung übertragen. Ohne die Telekommunikationsverbindung zu stören, können diese übertragenen Codes modifiziert werden. Beispielsweise können durch „Nachwählen" dem Empfänger-Code DNIS die Positionsdaten hinzugefügt werden. Vorteilhaft an dieser Art der Code-Modifikation ist, daß keine oder nur geringfügige Hard- oder Softwareveränderungen an den beteiligten Telekommunikationseinrichtungen vorgenommen werden müssen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird erst dann eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon und der zweiten Telekommunikationseinrichtung hergestellt, wenn die zweite Telekommunikationseinrichtung die Anwahl angenommen hat. Ferner wertet die zweite Telekommunikationseinrichtung den übertragenen, modifizierten Code vor einer Annahme der Anwahl aus und nimmt die Anwahl von dem Mobiltelefon dann entweder nicht an oder nimmt die Anwahl an und beendet die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall. Unter einer Kommunikationsverbindung im Sinne der Erfindung wird eine Verbindung zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen nach der Annahme der Anwahl verstanden, und nicht die vorherige Übertragung des Sender- und/oder Empfänger-Codes.
  • Vorteilhaft an dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Verfahrens ist, daß die Informationsübermittlung sehr kostengünstig erfolgt, da die Übertragung mittels der Telekommunikationseinrichtungen kostenlos ist, wenn der Telekommunikationsprovider keine Gebühren berechnet, falls eine Telekommunikationseinrichtung nur angewählt wird, die Anwahl von der anderen Telekommunikationseinrichtung jedoch nicht angenommen wird und somit keine Kommunikationsverbindung in dem hier verwendeten Sinn hergestellt wird. Falls bei der Anwahl durch das Mobiltelefon eine kurze Kommunikationsverbindung hergestellt verbindungsnachweis des Mobiltelefons aufgeführt. Da die hierfür erforderliche Verbindungszeit sehr kurz ist, können auch in diesem Fall die bei der Informationsübermittlung entstehenden Kosten gegenüber herkömmlichen Verfahren verringert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens bestimmt die zweite Telekommunikationseinrichtung bei der Auswertung des modifizierten Codes die übertragenen Positionsdaten und den Code zur Identifikation des Mobiltelefons, d.h. den Sender-Code ANI. Die zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt dann aus den Positionsdaten eine rückzuübertragende Zusatzinformation, fügt die rückzuübertragende Zusatzinformation dem bei der Anwahl des Mobiltelefons zu übertragenden Code hinzu und wählt das Mobiltelefon an. Dabei wird die rückzuübertragende Zusatzinformation zu dem angewählten Mobiltelefon übertragen. Das angewählte Mobiltelefon kann die rückübertragene Zusatzinformation auswerten und die Anwahl entweder nicht annehmen oder die Anwahl annehmen und die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beenden. Bei dieser Ausgestaltung werden vorteilhafterweise die Positionsdaten dazu verwendet, dem Mobiltelefon von den Positionsdaten abhängige Zusatzinformation auf besonders einfache und kostengünstige Weise rückzuübertragen.
  • Die gegenwärtige Position des Mobiltelefons kann das Bereitstellungssystem aus dem von den Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ausgesandten bzw. empfangenen Signalen ermitteln. In diesem Fall modifiziert das Bereitstellungssystem den bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon übertragenen Code so, daß der modifizierte Code die Daten über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons enthält. Ferner kann auch das Mobiltelefon auf den von den Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ausgesandten bzw. empfangenen Signalen seine gegenwärtige Position ermitteln. In diesem Fall wird der zu übertragende Code bereits vor der Anwahl durch das Mobiltelefon von dem Mobiltelefon selbst modifiziert. Die Übertragung der Positionsdaten kann dann an eine beliebige zweite Telekommunikationseinrichtung erfolgen oder nur an das Bereitstellungssystem. Außerdem kann das Mobiltelefon seine gegenwärtige Position auch mittels eines Satellitennavigationssystems, z.B. durch Empfang von GPS(Global Positioning System)-Signalen, bestimmen.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun im Detail anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug zu den Figuren erläutert.
  • 1 zeigt Codes, die gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 übertragen werden, und
  • 2 zeigt die Codes, die gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 übertragen werden.
  • Zunächst wird das in 1 dargestellte erste Ausführungsbeispiel erläutert. Das Mobiltelefon 1 wählt die Telekommunikationseinrichtung 3 an, indem die Telefonnummer der Telekommunikationseinrichtung 3 eingegeben wird. Die Verbindung zwischen diesen beiden Telekommunikationseinrichtungen 1 und 3 wird über ein System 2 zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen hergestellt. Bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon 1 wird herkömmlicherweise ein Sender-Code ANI1, d.h. die Telefonnummer des Anrufers, durch die das Mobiltelefon 1 identifizierbar ist, und ein Empfänger-Code DNIS1, d.h. die Telefonnummer des Angerufenen bzw. des Angewählten, übertragen. Diese Codes C werden zunächst von dem Bereitstellungssystem 2 empfangen und von diesem an die angewählte Telekommunikationseinrichtung 3 weitergeleitet. Normalerweise tritt bei dieser Weiterleitung keine Veränderung der Codes C1 auf.
  • Kann das Mobiltelefon 1 z.B. mit der Nummer 111111 angewählt werden und die Telekommunikationseinrichtung 3 mit der Nummer 333333, ist der übertragene Sender-Code ANI1 111111 und der übertragene Empfänger-Code DNIS1 333333. Die Telekommunikationseinrichtung 3 empfängt die bei der Anwahl übertragenen Daten ANI1 (z.B. 111111) und DNIS1 (z.B. 333333) von dem Mobiltelefon 1 bzw. dem Bereitstellungssystem 2.
  • Ferner ermittelt das Bereitstellungssystem 2 Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1. Dies kann beispielsweise mittels der Signale erfolgen, die von den für Mobiltelefone vorgesehenen Sende- und Empfangseinrichtungen 4 ausgestrahlt bzw. empfangen werden. Über diese Signale kann das Mobiltelefon 1 derzeit auf 60 m bis 200 m genau geortet werden. Die Positionsdaten P werden in dem Bereitstellungssystem 2 in einen Zifferncode umgewandelt. Der Zifferncode kann beispielsweise die geographische Breite und Länge der Position des Mobiltelefons 1 entsprechen. Ferner könnten dem Zifferncode bestimmte Straßen einer Stadt und die dazugehörigen Straßennummern zugeordnet sein. Beispielsweise können die Positionsdaten P dem Code 35738 entsprechen.
  • Bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 wird der bei der Anwahl übertragene Code C1 modifiziert und der modifizierte Code C1' wird an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragen. Die Codemodifikation wird gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel von dem Bereitstellungssystem 2 vorgenommen. Der modifizierte Code C1' enthält dabei die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1. Z.B. kann der an das Bereitstellungssystem übertragene Sender-Code ANI1 so modifiziert werden, daß der von dem Bereitstellungssystem 2 an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragene Sender-Code sich aus dem bisherigen Sender-Code ANI1 und den Positionsdaten P zusammensetzt. Im einfachsten Fall werden die Positionsdaten P hinten an den Sender-Code ANI1 angefügt. Bei den im oben angegebenen Beispiel verwendeten Codes wäre der modifiziert Code C1' der neue Sender-Code 11111135738 und der unveränderte Empfänger-Code 333333. Erfindungsgemäß werden die Positionsdaten P hinten an den Empfänger-Code DNIS1 angefügt. Bei den im oben angegebenen Beispiel verwendeten Codes wäre in diesem Fall der modifizierte Code C1' der unveränderte Sender-Code 111111 und der neue Empfänger-Code 33333335738.
  • Auf diese Weise können die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 sehr einfach und kostengünstig an die Telekommunikationseinrichtung 3 übermittelt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, daß die Telekommunikationseinrichtung 3 die Anwahl von dem Mobiltelefon 1 annimmt. Es muß demnach keine Kommunikationsverbindung in dem hier verwendeten Sinn hergestellt werden. Die Telekommunikationseinrichtung 3 empfängt den modifizierten Code C1', der bei der Anwahl übertragen wird. Sie kann den modifizierten Code C1' speichern und so auswerten, daß die Positionsdaten P (z.B. 35738) und der ursprüngliche Sender-Code ANI1 (z.B. 111111) voneinander getrennt werden.. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß die Telekommunikationseinrichtung 3 den Sender-Code ANI1 des Mobiltelefons 1 erkennt und ihn somit von dem tatsächlich übertragenen Sender-Code ANI1/P entfernt. Übrig bleiben die Positionsdaten P, die die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 angeben.
  • Nachdem der modifizierte Code C1' an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragen worden ist, kann die Verbindung unterbrochen werden, d.h. es wird keine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon 1 und der Telekommunikationseinrichtung 3 hergestellt.
  • Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung nimmt die Telekommunikationseinrichtung 3 die Anwahl von dem Mobiltelefon 1 an, beendet die hergestellte Kommunikationsverbindung jedoch nach einem kurzen Zeitintervall wieder. Ferner kann die hergestellte Kommunikationsverbindung auch von dem Mobiltelefon 1 nach einem kurzen Zeitintervall wieder beendet werden. Dabei kann die Lange des Zeitintervalls beliebig gewählt werden, solange eine Kostenreduktion gegenüber herkömmlichen Übermittlungsverfahren erreichbar ist. Beispielsweise kann sich die Länge des Zeitintervalls nach dem Takt richten, den der Telekommunikationsprovider seiner Gebührenberechnung zu Grunde legt. Ist dieser Takt z.B. 10 Sekunden, wird vorteilhafterweise das Zeitintervall kürzer als 10 Sekunden gewählt, ist der Takt eine Sekunde, kann die Kommunikationsverbindung auch schon nach einer Sekunde wieder unterbrochen werden. Die Länge des Zeitintervalls der Kommunikationsverbindung muß sich jedoch nicht nach dem Gebührentakt richten, sie kann auch durch andere Nebenbedingungen bestimmt werden.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die Telekommunikationseinrichtung 3 aus den an sie übermittelten Positionsdaten P des Mobiltelefons 1 eine rückzuübertragende Zusatzinformation Z ermitteln. Die rückzuübertragende Zusatzinformation Z kann dann mittels der Telekommunikationseinrichtung 3 dem Sender-Code ANI2 und/oder dem Empfänger-Code DNIS2, die bei der Anwahl des Mobiltelefons 1 durch die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragen werden, hinzugefügt werden. Vorteilhafterweise wird die Zusatzinformation Z dem Sender-Code ANI2 zugefügt, da in diesem Fall die Auswertung bei dem Mobiltelefon 1 besonders einfach ist. Danach wählt die Telekommunikationseinrichtung 3 das Mobiltelefon 1 an, wobei als Empfänger-Code DNIS2 und als Sender-Code ANI2/Z übertragen werden.
  • 2 zeigt das zweite erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wählt das Mobiltelefon 1 die Telekommunikationseinrichtung 3 an. Das Bereitstellungssystem 2 ist normalerweise auch bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen, um eine Verbindung zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen 1 und 3 herzustellen, sie ist bei diesem Ausführungsbeispiel jedoch nicht unbedingt erforderlich. Die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 werden gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel von dem Mobiltelefon 1 selbst ermittelt. Z.B. kann in dem Mobiltelefon 1 ein Satellitennavigationssystem 5, wie z.B. ein GPS-Empfänger enthalten sein. In diesem Fall übermittelt die Satellitennavigationseinheit 5 die Positionsdaten P an die Mobiltelefoneinheit. Falls das Mobiltelefon 1 die Telekommunikationseinrichtung 3 z.B. durch Eingabe des entsprechenden Empfänger-Codes DNIS1 anwählt, wird der bei der Anwahl übertragene Code C1 von dem Mobiltelefon 1 so modifiziert, daß der modifizierte Code C1' die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobilteleföns 1 enthält. Z.B. können die Positionsdaten P an den Sender-Code ANI1 oder vorteilhafterweise an den Empfänger-Code DNIS1 herangehängt werden. Dies bedeutet, daß das Bereitstellungssystem 2 an der Übermittlung der Positionsdaten P nicht beteiligt ist und an ihm auch keine Änderungen vorgenommen werden müssen. Die weiteren Verfahrensschritte beim Empfang des modifizierten Codes C1' und gegebenenfalls bei der Rückübertragung einer Zusatzinformation Z sind identisch zu den Verfahrensschritten des ersten Ausführungsbeispiels sowie den dort erläuterten speziellen Ausgestaltungen.

Claims (7)

  1. Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mobiltelefon (1) eine zweite Telekommunikationseinrichtung (3) anwählt, wobei bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) zumindest ein Code (C1) zur Identifikation der angewählten Telekommunikationseinrichtung (DNIS1) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung (3) über ein System (2) zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen übertragen wird, und bei dem das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1) ermittelt, dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) den übertragenen Code (C1) zur Identifikation der angewählten Telekommunikationseinrichtung (DNIS1) modifiziert und den modifizierten Code (C1') an die zweite Telekommunikationseinrichtung (3) überträgt, wobei der modifizierte Code (C1') die Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1) enthält.
  2. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Code (C1) dadurch modifiziert wird, daß die Positionsdaten (P) dem bei der Anwahl zu übertragenden Code (C1) hinzugefügt werden.
  3. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß erst dann eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon (1) und der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) hergestellt wird, wenn die zweite Telekommunikationseinrichtung (3) die Anwahl angenommen hat, und daß die zweite Telekommunikationseinrichtung (3) den übertragenen, modifizierten Code (C1') vor einer Annahme der Anwahl auswertet und die Anwahl von dem Mobiltelefon (1) dann entweder nicht annimmt oder die Anwahl annimmt und die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beendet.
  4. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Auswertung des modifizierten Codes (C1') die zweite Telekommunikationseinrichtung (3) die übertragenen Positionsdaten (P) und einen Code (ANI1) zur Identifikation des Mobiltelefons (1) bestimmt, aus den Positionsdaten (P) eine rückzuübertragende Zusatzinformation (Z) ermittelt, die rückzuübertragende Zusatzinformation (Z) dem bei einer Anwahl des Mobiltelefons (1) zu übertragenden Code (C2) hinzufügt und das Mobiltelefon (1) anwählt, wobei die rückzuübertragende Zusatzinformation (Z) an das angewählte Mobiltelefon (1) übertragen wird, und daß das angewählte Mobiltelefon (1) die rückübertragene Zusatzinformation (Z) auswertet und die Anwahl entweder nicht annimmt oder die Anwahl annimmt und die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beendet.
  5. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem (2) die gegenwärtige Position (P) des Mobiltelefons (1) aus den von den Sende- und Empfangseinrichtungen (4) für Mobiltelefone ausgesandten Signalen ermittelt.
  6. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobiltelefon aus den von den Sende- und Empfangseinrichtungen (4) für Mobiltelefone ausgesandten Signalen seine gegenwärtige Position ermittelt.
  7. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobiltelefon seine gegenwärtige Position mittels eines Satellitennavigationssystems (5) bestimmt.
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