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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsübermittlungsverfahren, bei
dem ein Mobiltelefon eine andere Telekommunikationseinrichtung anwählt. Bei
der Anwahl dieser anderen, zweiten Telekommunikationseinrichtung
durch das Mobiltelefon wird zumindest ein Code zur Identifikation
des Mobiltelefons und/oder der angewählten Telekommunikationseinrichtung
an die angewählte
Telekommunikationseinrichtung über
ein System zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen übertragen. Ferner
ermittelt das Bereitstellungssystem oder das Mobiltelefon Daten über die
gegenwärtige
Position des Mobiltelefons. Diese Daten sollen der zweiten Telekommunikationseinrichtung übermittelt
werden.
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Herkömmlicherweise
kann die Übermittlung der
Positionsdaten dadurch erfolgen, daß, wenn das Mobiltelefon z.B.
mit einem Satellitennavigationssystem ausgerüstet ist, eine Person seine
gegenwärtige Position
von dem Display des Mobiltelefons abliest, die zweite Telekommunikationseinrichtung
anruft und seine Positionsdaten einer Person, die den Anruf bei der
zweiten Telekommunikationseinrichtung entgegennimmt, mitteilt. Ferner
könnte
die zweite Telekommunikationseinrichtung die Sprachübermittlung speichern
und später
auswerten. Nachteilhaft an dieser Übermittlung ist, daß sie sehr
aufwendig ist. Der Benutzer des Mobiltelefons muß die Positionsdaten ablesen
und selbst übermitteln.
Des weiteren ist auf Seiten der zweiten Telekommunikationseinrichtung entweder
eine Person erforderlich, die die Daten entgegennimmt, oder die
Auswertung der gespeicherten Sprachinformation ist unzuverlässig und
aufwendig.
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Es
wurde deshalb vorgeschlagen, daß das Mobiltelefon,
das seine gegenwärtige
Position aus den Signalen der Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone
ermittelt hat, diese Positionsdaten per Short Message Service (SMS)
an die zweite Telekommunikationseinrichtung übermittelt. Dieses Übermittlungsverfahren
hat jedoch den Nachteil, daß erhebliche
Zeitverzögerungen
zwischen dem Absenden der SMS-Nachricht und dem Zeitpunkt auftreten können, zu
dem die SMS-Nachricht bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung
verfügbar
ist, da die Übermittlung
der SMS-Nachrichten über
ein Router-Verfahren erfolgt. Die Zeitverzögerungen können 10 Sekunden betragen,
jedoch auch bis zu 30 Minuten oder länger.
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Es
kann demnach nicht sichergestellt werden, daß sich das Mobiltelefon tatsächlich noch
an der per SMS-Nachricht übermittelten
Position befindet, wenn die SMS-Nachricht bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung
verfügbar
ist. Ferner ist von Seiten des Mobiltelefons nicht erkennbar, ob
und wann die SMS-Nachricht dem Empfänger zur Verfügung steht.
Eine Synchronisation der SMS-Nachricht mit einem Anruf oder einer
Anwahl durch das Mobiltelefon ist nicht möglich. Außerdem entstehen beim Versenden
einer SMS-Nachricht relativ hohe Kosten.
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Die
WO 98/00988 beschreibt ein Verfahren für ein Telekommunikationssystem
für Mobiltelefone, bei
dem Positionsinformationen für
eine Mobilfunkeinrichtung bestimmt wird und auf Anfrage einer anderen
Einrichtung zur Verfügung
gestellt wird. Die Ortsbestimmung erfolgt dabei über satellitengestützte Navigationssystem
(GPS) oder zellenbasierte Ortsbestimmungsverfahren. Ferner ist in
der
EP 0 979 016 A1 ein
Gerät zur
Verwendung in einem Rundfunkübertragungsystem
beschrieben, das Ortsinformationen zu Veranstaltungen in einem geographischen
Bereich bereitstellt. Das Gerät
kann diese Informationen empfangen und so verarbeiten, dass eine
Karte auf der Basis der bereitgestellten Ortsinformation angezeigt
wird. Ferner wird in der
DE
196 40 735 A1 ein Telematikgerät für ein Kraftfahrzeug beschrieben,
das ein Autoradio mit einem RDS-Modul, ein Satelliten-Empfangsmodul
und ein Funktelefon aufweist. Mit Hilfe dieses Telematikgerätes können sowohl
allgemeine Informationen über
das Autoradio, als auch individuelle Informationen über das Funktelefon
empfangen werden. Desweiteren können
Daten zur Fahrzeugposition eine Wunschdestination oder ein Notruf
an eine Zentrale gesandt werden. Schließlich ist in der
EP 0 783 235 A2 ein System
und ein Verfahren zur Identifikation des Ortes einer Mobilfunkeinrichtung
beschrieben. Das System umfasst eine Schaltzentrale für das Mobilfunknetz und
eine Schaltzentrale für
das öffentliche
Telefonnetz. An das öffentliche
Telefonnetz sind sogenannte ortsabhängige Dienste (location based
services) angeschlossen. Zu dem Mobilfunknetz gehören eine Vielzahl
von Basisstationen, die jeweils einen bestimmten geographischen
Bereich (Zellen) abdecken. Befindet sich ein Mobiltelefon in der
Zelle einer Basisstation, wird ein Gespräch mit diesem Mobiltelefon über diese
Basisstation an die Zentrale vermittelt. Aus der Information, welche
Basisstation das Gespräch
eines Mobiltelefons vermittelt, ergibt sich daher die Zelle, in
der sich das Mobiltelefon befindet. Wird von einem Mobiltelefon
ein ortsabhängiger Dienst
angewählt, erkennt
dies das System und das sogenannte Caller-ID-Signal des Mobiltelefons
wird so verändert,
dass der Ort der vermittelnden Basisstation erkennbar ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Informationsübermittlungsverfahren
vorzuschlagen, bei dem die gegenwärtige Position eines Mobiltelefons
an eine andere Telekommunikationseinrichtung auf besonders einfache
und kostengünstige Weise übermittelt
werden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch das in Anspruch 1 angegeben Informationsübermittlungsverfahren
gelöst,
wobei sich vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Verfahrens aus den
Unteransprüchen
ergeben.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist dadurch gekennzeichnet, daß das
Bereitstellungssystem oder das Mobiltelefon bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung
durch das Mobiltelefon den übertragenen
Code zur Identifikation der angewählten Telekommunukationseinrichtung
modifiziert und den modifizierten Code an die zweite Telekommunikationseinrichtung überträgt, wobei
der modifizierte Code die Daten über
die gegenwärtige
Position des Mobiltelefons enthält.
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Vorteilhaft
an dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist, daß ein
Code, der bei jeder Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung übertragen
wird, zur Informationsübermittlung
ausgenutzt wird. Es ist dabei insbesondere nicht erforderlich, daß die Positionsdaten
von einem Benutzer persönlich übermittelt werden,
ferner ist die Übermittlung
der Positionsdaten mit einem Anruf synchronisiert, so daß für das Mobiltelefon
bzw. den Benutzer des Mobiltelefons erkennbar ist, daß die Positionsdaten übermittelt
wurden und wann sie übermittelt
wurden. Ferner ist die Informationsübermittlung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
sehr kostengünstig.
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Gemäß einer
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der Code dadurch modifiziert, daß die Positionsdaten dem bei
der Anwahl zu übertragenden
Code hinzugefügt
werden. Herkömmlicherweise
werden bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung durch
eine andere Telekommunikationseinrichtung, wie z.B. einem Mobiltelefon,
als Sender-Code
(im folgenden ANI genannt), die Nummer der anrufenden Telekommunikationseinrichtung und
als Empfänger-Code
(DNIS genannt) die Nummer der angerufenen Telekommunikationseinrichtung übertragen.
Ohne die Telekommunikationsverbindung zu stören, können diese übertragenen Codes modifiziert
werden. Beispielsweise können
durch „Nachwählen" dem Empfänger-Code
DNIS die Positionsdaten hinzugefügt
werden. Vorteilhaft an dieser Art der Code-Modifikation ist, daß keine
oder nur geringfügige
Hard- oder Softwareveränderungen
an den beteiligten Telekommunikationseinrichtungen vorgenommen werden
müssen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird erst dann
eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon und der
zweiten Telekommunikationseinrichtung hergestellt, wenn die zweite
Telekommunikationseinrichtung die Anwahl angenommen hat. Ferner
wertet die zweite Telekommunikationseinrichtung den übertragenen,
modifizierten Code vor einer Annahme der Anwahl aus und nimmt die
Anwahl von dem Mobiltelefon dann entweder nicht an oder nimmt die
Anwahl an und beendet die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen
Zeitintervall. Unter einer Kommunikationsverbindung im Sinne der
Erfindung wird eine Verbindung zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen
nach der Annahme der Anwahl verstanden, und nicht die vorherige Übertragung
des Sender- und/oder Empfänger-Codes.
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Vorteilhaft
an dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung
des Verfahrens ist, daß die
Informationsübermittlung
sehr kostengünstig
erfolgt, da die Übertragung
mittels der Telekommunikationseinrichtungen kostenlos ist, wenn
der Telekommunikationsprovider keine Gebühren berechnet, falls eine
Telekommunikationseinrichtung nur angewählt wird, die Anwahl von der
anderen Telekommunikationseinrichtung jedoch nicht angenommen wird
und somit keine Kommunikationsverbindung in dem hier verwendeten
Sinn hergestellt wird. Falls bei der Anwahl durch das Mobiltelefon
eine kurze Kommunikationsverbindung hergestellt verbindungsnachweis
des Mobiltelefons aufgeführt.
Da die hierfür
erforderliche Verbindungszeit sehr kurz ist, können auch in diesem Fall die
bei der Informationsübermittlung
entstehenden Kosten gegenüber
herkömmlichen
Verfahren verringert werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens bestimmt die
zweite Telekommunikationseinrichtung bei der Auswertung des modifizierten
Codes die übertragenen
Positionsdaten und den Code zur Identifikation des Mobiltelefons,
d.h. den Sender-Code ANI. Die zweite Telekommunikationseinrichtung
ermittelt dann aus den Positionsdaten eine rückzuübertragende Zusatzinformation,
fügt die
rückzuübertragende
Zusatzinformation dem bei der Anwahl des Mobiltelefons zu übertragenden
Code hinzu und wählt
das Mobiltelefon an. Dabei wird die rückzuübertragende Zusatzinformation
zu dem angewählten
Mobiltelefon übertragen.
Das angewählte
Mobiltelefon kann die rückübertragene
Zusatzinformation auswerten und die Anwahl entweder nicht annehmen
oder die Anwahl annehmen und die Kommunikationsverbindung nach einem
kurzen Zeitintervall beenden. Bei dieser Ausgestaltung werden vorteilhafterweise
die Positionsdaten dazu verwendet, dem Mobiltelefon von den Positionsdaten
abhängige
Zusatzinformation auf besonders einfache und kostengünstige Weise
rückzuübertragen.
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Die
gegenwärtige
Position des Mobiltelefons kann das Bereitstellungssystem aus dem
von den Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ausgesandten
bzw. empfangenen Signalen ermitteln. In diesem Fall modifiziert
das Bereitstellungssystem den bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung
durch das Mobiltelefon übertragenen
Code so, daß der
modifizierte Code die Daten über
die gegenwärtige
Position des Mobiltelefons enthält.
Ferner kann auch das Mobiltelefon auf den von den Sende- und Empfangseinrichtungen
für Mobiltelefone
ausgesandten bzw. empfangenen Signalen seine gegenwärtige Position
ermitteln. In diesem Fall wird der zu übertragende Code bereits vor
der Anwahl durch das Mobiltelefon von dem Mobiltelefon selbst modifiziert.
Die Übertragung
der Positionsdaten kann dann an eine beliebige zweite Telekommunikationseinrichtung
erfolgen oder nur an das Bereitstellungssystem. Außerdem kann
das Mobiltelefon seine gegenwärtige
Position auch mittels eines Satellitennavigationssystems, z.B. durch
Empfang von GPS(Global Positioning System)-Signalen, bestimmen.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun im Detail anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug zu den Figuren erläutert.
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1 zeigt
Codes, die gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch
das Mobiltelefon 1 übertragen
werden, und
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2 zeigt
die Codes, die gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch
das Mobiltelefon 1 übertragen
werden.
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Zunächst wird
das in 1 dargestellte erste Ausführungsbeispiel erläutert. Das
Mobiltelefon 1 wählt
die Telekommunikationseinrichtung 3 an, indem die Telefonnummer
der Telekommunikationseinrichtung 3 eingegeben wird. Die
Verbindung zwischen diesen beiden Telekommunikationseinrichtungen 1 und 3 wird über ein
System 2 zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen
hergestellt. Bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung durch
das Mobiltelefon 1 wird herkömmlicherweise ein Sender-Code
ANI1, d.h. die Telefonnummer des Anrufers, durch die das Mobiltelefon 1 identifizierbar ist,
und ein Empfänger-Code
DNIS1, d.h. die Telefonnummer des Angerufenen bzw. des Angewählten, übertragen.
Diese Codes C werden zunächst
von dem Bereitstellungssystem 2 empfangen und von diesem
an die angewählte
Telekommunikationseinrichtung 3 weitergeleitet. Normalerweise
tritt bei dieser Weiterleitung keine Veränderung der Codes C1 auf.
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Kann
das Mobiltelefon 1 z.B. mit der Nummer 111111 angewählt werden
und die Telekommunikationseinrichtung 3 mit der Nummer
333333, ist der übertragene
Sender-Code ANI1 111111 und der übertragene
Empfänger-Code
DNIS1 333333. Die Telekommunikationseinrichtung 3 empfängt die
bei der Anwahl übertragenen
Daten ANI1 (z.B. 111111) und DNIS1 (z.B. 333333) von dem Mobiltelefon 1 bzw. dem
Bereitstellungssystem 2.
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Ferner
ermittelt das Bereitstellungssystem 2 Daten P über die
gegenwärtige
Position des Mobiltelefons 1. Dies kann beispielsweise
mittels der Signale erfolgen, die von den für Mobiltelefone vorgesehenen Sende-
und Empfangseinrichtungen 4 ausgestrahlt bzw. empfangen
werden. Über
diese Signale kann das Mobiltelefon 1 derzeit auf 60 m
bis 200 m genau geortet werden. Die Positionsdaten P werden in dem Bereitstellungssystem 2 in
einen Zifferncode umgewandelt. Der Zifferncode kann beispielsweise
die geographische Breite und Länge
der Position des Mobiltelefons 1 entsprechen. Ferner könnten dem
Zifferncode bestimmte Straßen
einer Stadt und die dazugehörigen
Straßennummern
zugeordnet sein. Beispielsweise können die Positionsdaten P dem
Code 35738 entsprechen.
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Bei
der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch das
Mobiltelefon 1 wird der bei der Anwahl übertragene Code C1 modifiziert
und der modifizierte Code C1' wird
an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragen. Die Codemodifikation wird
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
von dem Bereitstellungssystem 2 vorgenommen. Der modifizierte
Code C1' enthält dabei
die Daten P über die
gegenwärtige
Position des Mobiltelefons 1. Z.B. kann der an das Bereitstellungssystem übertragene Sender-Code
ANI1 so modifiziert werden, daß der von
dem Bereitstellungssystem 2 an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragene
Sender-Code sich aus dem bisherigen Sender-Code ANI1 und den Positionsdaten
P zusammensetzt. Im einfachsten Fall werden die Positionsdaten P
hinten an den Sender-Code ANI1 angefügt. Bei den im oben angegebenen
Beispiel verwendeten Codes wäre
der modifiziert Code C1' der
neue Sender-Code 11111135738 und der unveränderte Empfänger-Code 333333. Erfindungsgemäß werden
die Positionsdaten P hinten an den Empfänger-Code DNIS1 angefügt. Bei
den im oben angegebenen Beispiel verwendeten Codes wäre in diesem
Fall der modifizierte Code C1' der
unveränderte
Sender-Code 111111 und der neue Empfänger-Code 33333335738.
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Auf
diese Weise können
die Daten P über
die gegenwärtige
Position des Mobiltelefons 1 sehr einfach und kostengünstig an
die Telekommunikationseinrichtung 3 übermittelt werden. Dabei ist
es nicht erforderlich, daß die
Telekommunikationseinrichtung 3 die Anwahl von dem Mobiltelefon 1 annimmt.
Es muß demnach
keine Kommunikationsverbindung in dem hier verwendeten Sinn hergestellt werden.
Die Telekommunikationseinrichtung 3 empfängt den
modifizierten Code C1',
der bei der Anwahl übertragen
wird. Sie kann den modifizierten Code C1' speichern und so auswerten, daß die Positionsdaten P
(z.B. 35738) und der ursprüngliche
Sender-Code ANI1 (z.B. 111111) voneinander getrennt werden.. Dies
kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß die Telekommunikationseinrichtung 3 den
Sender-Code ANI1 des Mobiltelefons 1 erkennt und ihn somit
von dem tatsächlich übertragenen
Sender-Code ANI1/P entfernt. Übrig bleiben
die Positionsdaten P, die die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 angeben.
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Nachdem
der modifizierte Code C1' an
die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragen worden ist, kann
die Verbindung unterbrochen werden, d.h. es wird keine kostenpflichtige
Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon 1 und
der Telekommunikationseinrichtung 3 hergestellt.
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Bei
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung
nimmt die Telekommunikationseinrichtung 3 die Anwahl von
dem Mobiltelefon 1 an, beendet die hergestellte Kommunikationsverbindung
jedoch nach einem kurzen Zeitintervall wieder. Ferner kann die hergestellte
Kommunikationsverbindung auch von dem Mobiltelefon 1 nach
einem kurzen Zeitintervall wieder beendet werden. Dabei kann die
Lange des Zeitintervalls beliebig gewählt werden, solange eine Kostenreduktion
gegenüber
herkömmlichen Übermittlungsverfahren
erreichbar ist. Beispielsweise kann sich die Länge des Zeitintervalls nach
dem Takt richten, den der Telekommunikationsprovider seiner Gebührenberechnung
zu Grunde legt. Ist dieser Takt z.B. 10 Sekunden, wird vorteilhafterweise
das Zeitintervall kürzer
als 10 Sekunden gewählt,
ist der Takt eine Sekunde, kann die Kommunikationsverbindung auch
schon nach einer Sekunde wieder unterbrochen werden. Die Länge des
Zeitintervalls der Kommunikationsverbindung muß sich jedoch nicht nach dem
Gebührentakt
richten, sie kann auch durch andere Nebenbedingungen bestimmt werden.
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In
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung
kann die Telekommunikationseinrichtung 3 aus den an sie übermittelten
Positionsdaten P des Mobiltelefons 1 eine rückzuübertragende
Zusatzinformation Z ermitteln. Die rückzuübertragende Zusatzinformation
Z kann dann mittels der Telekommunikationseinrichtung 3 dem
Sender-Code ANI2 und/oder dem Empfänger-Code DNIS2, die bei der Anwahl des Mobiltelefons 1 durch
die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragen werden, hinzugefügt werden.
Vorteilhafterweise wird die Zusatzinformation Z dem Sender-Code
ANI2 zugefügt,
da in diesem Fall die Auswertung bei dem Mobiltelefon 1 besonders
einfach ist. Danach wählt
die Telekommunikationseinrichtung 3 das Mobiltelefon 1 an,
wobei als Empfänger-Code
DNIS2 und als Sender-Code ANI2/Z übertragen werden.
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2 zeigt
das zweite erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
wählt das
Mobiltelefon 1 die Telekommunikationseinrichtung 3 an.
Das Bereitstellungssystem 2 ist normalerweise auch bei
diesem Ausführungsbeispiel
vorgesehen, um eine Verbindung zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen 1 und 3 herzustellen,
sie ist bei diesem Ausführungsbeispiel jedoch
nicht unbedingt erforderlich. Die Daten P über die gegenwärtige Position
des Mobiltelefons 1 werden gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
von dem Mobiltelefon 1 selbst ermittelt. Z.B. kann in dem Mobiltelefon 1 ein
Satellitennavigationssystem 5, wie z.B. ein GPS-Empfänger enthalten
sein. In diesem Fall übermittelt
die Satellitennavigationseinheit 5 die Positionsdaten P
an die Mobiltelefoneinheit. Falls das Mobiltelefon 1 die
Telekommunikationseinrichtung 3 z.B. durch Eingabe des
entsprechenden Empfänger-Codes
DNIS1 anwählt,
wird der bei der Anwahl übertragene
Code C1 von dem Mobiltelefon 1 so modifiziert, daß der modifizierte
Code C1' die Daten
P über
die gegenwärtige
Position des Mobilteleföns 1 enthält. Z.B.
können
die Positionsdaten P an den Sender-Code ANI1 oder vorteilhafterweise
an den Empfänger-Code
DNIS1 herangehängt
werden. Dies bedeutet, daß das
Bereitstellungssystem 2 an der Übermittlung der Positionsdaten
P nicht beteiligt ist und an ihm auch keine Änderungen vorgenommen werden
müssen.
Die weiteren Verfahrensschritte beim Empfang des modifizierten Codes
C1' und gegebenenfalls
bei der Rückübertragung
einer Zusatzinformation Z sind identisch zu den Verfahrensschritten
des ersten Ausführungsbeispiels
sowie den dort erläuterten
speziellen Ausgestaltungen.