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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Steuerung des Zugriffs auf eine Speichereinrichtung.
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Aus der stetig zunehmenden Erweiterung der
Funktionalität
von in Datenverarbeitungssystemen bereitgestellten Applikationen
ergibt sich ein in ähnlichem
Maß wachsendes
Datenaufkommen, das durch die Datenverarbeitungssysteme zu verwalten ist.
Das Bestreben, die erweiterte Funktionalität von Applikationen beispielsweise
für eine
Unterstützung kompletter
Geschäftsprozesse
zu nutzen, ist eine weitere Motivation für eine zunehmende Vernetzung von
Datenverarbeitungssystemen und der verstärkten Integration von unterschiedlichen
dort bereitgestellten Applikationen zu "Workflow-Management-Systemen". Aufgrund der zunehmende
Vernetzung von Datenverarbeitungssystemen und der verstärkten Integration
von Applikationen ist verstärkt der
Problematik des Vielfachzugriffs auf Speichereinrichtungen der Datenverarbeitungsysteme
Rechnung zu tragen. Wachsendes Datenaufkommen und Vielfachzugriff
haben nicht nur neue Anforderungen an die Datenhaltung und -verteilung
zur Folge, sondern erfordern auch neue Strategieen für den Zugriff
auf Speicherressourcen von Datenverarbeitungssystemen.
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Aus
DE 44 21 640 C1 ist ein Hash-Zugriffs- und
Speicherverfahren bekannt, bei dem eine Speicherung einer Schlüsselinformation
im Datenspeicher durch Nutzung mehrerer Speicherbereiche vermieden
wird. Beim Abspeichern werden aus einem Schlüssel durch Anwendung voneinander
unabhängiger
Hash-Funktionen
mehrere Adressen generiert. Eine abzuspeichernde Funktion wird lediglich
unter einer dieser Adressen abgelegt. Unter den übrigen Adressen wird eine Schlüsselgültigkeitsinformation eingetragen.
Beim Abrufen der abgespeicherten Information aus dem Speicher werden
ebenfalls die Hash-Funktionen
auf den Schlüssel
angewendet. Ein Dateneintrag ist nur dann les- oder überschreibbar, falls
die Schlüsselgültigkeitsinformation
unter allen weiteren Adressen vorhanden ist.
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In
EP 0 807 290 B1 ist ein Verfahren zum Datenzugriff
beschrieben, bei dem eine Referenz auf ein Datenelement oder eine
Gruppe von Datenelementen in einem Datenzugriffsknoten gespeichert
wird. Außerdem
wird eine Referenz auf einen weiteren Zugriffsknoten gespeichert,
um eine Datenstruktur aus Zugriffsknoten zu schaffen. Dabei ist
ein erster Zugriffsknoten direkt oder indirekt mit einem zweiten
Zugriffsknoten oder einem Datenelement verknüpft, auf das sich die Referenz
des zweiten Zugriffsknotens bezieht. Daten werden in getrennten
und nicht zugeordneten Datenelementen strukturiert und gespeichert,
wobei jedes Datenelement nur die Informationsmenge trägt die für seinen
Zweck relevant ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur schnellen und effizienten Steuerung
des Zugriffs auf eine Speichereinrichtung anzugeben.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind den abhängigen Ansprüchen 2 bis
9 zu entnehmen.
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Ein wesentlicher Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist darin zu sehen, daß auch
bei einer komplexen Datenablagestruktur ein Zugriff auf Speicherbereiche
innerhalb der Spei chereinrichtung mit einer minimalen Anzahl von
für eine
Auswahl eines gewünschten
Speicherbereiches notwendigen Selektionseingaben erfolgt. Dies wird
durch eine Bereitstellung von ersten Adreßwerten aus einer Steuerungsdatei
und zweiten Adreßwerten
aus einem Speicherelement einer Speichereinheit, die einer Adreßzuordnungseinrichtung
zugeordnet ist, im Sinne einer Informationsvorverdichtung erzielt.
Den ersten und den zweiten Adreßwerten
sind jeweils Text- bzw. Grafikinhalte der Steuerungdatei bzw. eines Speicherelementes
zugeordnet, die an einer Benutzerschnittstelle zur Unterstützung der
Auswahl der Adreßwerte
visualisiert werden. In der Adreßzuordnungseinrichtung erfolgt
durch eine Auswertung der zweiten Adreßwerte, durch die eine Adressierungsinformation
für die
Speichereinrichtung oder für
ein Speicherelement bezeichnet ist, eine gezielte Vorbereitung des
Zugriffs auf gewünschte
Daten in einem ausgewählten
Speicherbereich der Speichereinrichtung.
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Ein weiterer Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht in der Bereitstellung einer im wesentlichen vollständigen Übersicht über eine
komplexe Datenablagestruktur bei feiner Aufgliederung.
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Die Erfindung wird nachfolgend an
einem Ausführungsbeispiel
anhand der Zeichnung näher erläutert. Es
zeigt
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1 ein
Ablaufdiagramm für
das erfindungsgemäße Verfahren,
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2 eine
schematische Darstellung einer Anordnung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
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3 ein
Beispiel für
einen Zugriff auf unterschiedliche Speichereinrichtungen während eines Arbeitsprozesses
und
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4 eine
schematische Darstellung eines Arbeitsprozeßnavigationssystems als Anwendungsbeispiel
für das
erfindungsgemäße Verfahren.
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Das in 1 dargestellte
Ablaufdiagramm dient der Veranschaulichung der Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Steuerung des Zugriffs auf eine Speichereinrichtung DB. Durch
die in 2 schematisch
dargestellte Anordnung wird ein Beispiel für an der Ausführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
beteiligte Einrichtungen und für den
Signalfluß zwischen
diesen Einrichtungen angegeben. Für die Speichereinrichtung DB
können
je nach Anforderung beispielsweise elektronische, magnetische oder
optische Speichermedien verwendet werden.
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In Schritt 1 gemäß 1 werden Text- bzw. Grafikinhalte TGI1
einer Steuerungsdatei CF an einer Benutzerschnittstelle UI visualisiert
(siehe auch 2). Die
Benutzerschnittstelle UI kann beispielsweise durch einen Personal
Computer oder eine Workstation realisiert sein und weist eine Anzeigeeinrichtung
DIS und zumindest ein Eingabegerät
KB – beispielsweise
eine Tastatur oder eine Maus – auf. Gemäß Schritt
2 des in 1 dargestellten
Ablaufdiagramms wird nach Empfang einer ersten Selektionseingabe
SI1 eines Benutzers, die über
das Eingabegerät
KB der Benutzerschnittstelle UI eingegeben wird, ein erster Adreßwert AD1,
welcher der ersten Selektionseingabe SI1 zugeordnet ist, aus der
Steuerungsdatei ausgelesen (siehe auch 2).
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Die erste Selektionseingabe SI1 kann
beispielsweise mit einer Adreßinformation
verknüpft sein
oder diese enthalten. Anhand der Adreßinformation kann ein Speicherbereich
der Steuerungsdatei adressiert werden, um den ersten Adreßwert AD1
als Inhalt dieses Speicherbereiches auszulesen. Die Übertragung
der Text- bzw. Grafikinhalte TGI1 der Steuerungsdatei CF sowie der
ersten Selektionseingabe SI1 zwischen der Benutzerschnittstelle
UI und der Steuerungsdatei CF kann beispiels weise über einen
in 2 nicht näher dargestellten
Datenbus zwischen der Benutzerschnittstelle UI und einer Schreib-/Lesevorrichtung
für die
Steuerungsdatei CF erfolgen.
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Entsprechend Schritt 3 des Ablaufdiagramms
wird der erste Adreßwert
AD1 an eine Adreßzuordnungseinrichtung
AAD übermittelt.
Außerdem
wird entsprechend dem ersten Adreßwert AD1 ein Speicherelement
einer Speichereinheit SD adressiert, die der Adreßzuordnungseinrichtung
ARD zugeordnet ist. Anschließend
werden Text- bzw. Grafikinhalte TGI2 des adressierten Speicherelementes visualiert
(Schritt 4).
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Vorteilhafterweise sollte die Visualisierung ebenfalls
an der Benutzerschnittstelle UI erfolgen. Den Text- bzw. Grafikinhalten
TGI2 des adressierten Speicherelementes sind zweite Adreßwerte zugeordnet,
durch die eine Adressierungsinformation für die Speichereinrichtung DB
oder für
ein Speicherelement der Speichereinheit SD bezeichnet ist. Eine
Unterscheidung, ob diese Adressierungsinformation die Speichereinrichtung
DB oder ein Speicherelement der Speichereinheit SD betrifft, kann
beispielsweise durch einen Umsetzer CONV der Adreßzuordnungseinrichtung
AAD erfolgen, welcher in Abhängigkeit von
der Adressierunginformation entweder die Speichereinrichtung DB
oder die Speichereinheit SD anspricht.
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Gemäß Schritt 5 wird nach Empfang
einer zweiten Selektionseingabe SI2 ein zweiter Adreßwert AD2
ausgewählt,
welcher der zweiten Selektionseingabe SI2 zugeordnet ist. Die Auswahl
des zweiten Adreßwertes
AD2 erfolgt auf Basis der visualisierten Text- bzw. Grafikinhalte
TGI2 des adressierten Speicherelementes. Die Zuordnung der zweiten
Selektionseingabe SI2 zum zweiten Adreßwert AD2 kann beispielsweise
auf einfache Weise dadurch erfolgen, daß die zweite Selektionseingabe
SI2 als Adreßinformation
von der Benutzerschnittstelle UI über einen in 2 nicht näher dargestellten Datenbus
zur Speichereinheit SD übermittelt
wird. Anhand der an Speichereinheit SD übermittelten Adreßinformation
kann ein Speicherele ment für
ein Auslesen des zweiten Adreßwertes
AD2 adressiert werden. Der zweite Adreßwert AD2 stellt dabei den
Inhalt dieses Speicherelementes dar. Über den Datenbus zwischen der Benutzerschnittstelle
UI und der Speichereinheit SD können
auch die für
die Auswahl des zweiten Adreßwertes
AD2 zu visualisierenden Text- bzw. Grafikinhalte TGI2 übermittelt
werden. Nach dem Auslesen des zweiten Adreßwertes AD2 wird dieser vorteilhafterweise
zu einer weiteren Auswertung an die Adreßzuordnungseinrichtung AAD übermittelt.
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Da durch den zweiten Adreßwert AD2
eine Adressierungsinformation AI2a für die Speichereinrichtung DB
oder eine Adressierungsinformation AI2b für ein Speicherelement der Speichereinheit
SD bezeichnet sein kann, wird anschließend überprüft, ob diese Adressierungsinformation
die Speichereinrichtung DB oder ein Speicherelement der Speichereinheit
SD betrifft (Schritt 6).
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Diese Überprüfung kann beispielsweise wiederum
durch den Umsetzer CONV der Adreßzuordnungseinrichtung AAD
erfolgen, welcher in Abhängigkeit
von der Adressierunginformation entweder die Speichereinrichtung
DB oder die Speichereinheit SD anspricht. Betrifft die Adressierungsinformation ein
Speicherelement der Speichereinheit SD, so erfolgt ein Rücksprung
auf Schritt 3 innerhalb des in 1 dargestellten
Ablaufdiagrammes. Dies bedeutet, daß ein Speicherelement der Speichereinheit
SD entsprechend der durch den zweiten Adreßwert AD2 bezeichneten Adressierungsinformation
AI2b für
ein Auslesen und Auswerten weiterer zweiter Adreßwerte adressiert wird. Vorteilhafterweise
werden für
das Auslesen und Auswerten weiterer zweiter Adreßwerte wiederum die Text- bzw.
Grafikinhalte TGI2 des jeweils adressierten Speicherelementes an
der Benutzerschnittstelle UI visualisiert.
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Betrifft die durch den ausgewählten zweiten Adreßwert AD2
bezeichnete Adressierungsinformation die Speichereinrichtung DB,
so wird gemäß Schritt 7
des in 1 dargestellten Ablaufdiagrammes
ein Speicherbereich der Speichereinrichtung DB entsprechend dieser
Adressierungsinformation AI2a ausgelesen. Vorzugsweise werden in
diesem Speicherbereich gespeicherte Text- bzw. Grafikinhalte TGI3
ebenfalls an die Benutzerschnittstelle UI übermittelt und dort visualisiert.
Alternativ dazu ist auch eine Übermittlung
des Speicherbereichinhaltes im Sinne eines Dateitransfers möglich, falls
die Benutzerschnittstelle UI eine eigene Speichereinrichtung aufweist.
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Vorzugsweise wird der zweite Adreßwert AD2
nach Empfang der zweiten Selektionseingabe SI2 durch eine Ablaufsteuerung
RTC oder durch die Adreßzuordnungseinrichtung
ARD ausgewählt.
Der erste Adreßwert
AD1 wird vorteilhafterweise nach Empfang der ersten Selektionseingabe
SI1 an der Benutzerschnittstelle UI durch die Ablaufsteuerung RTC
ausgelesen. Dies gilt auch für
das Auslesen des durch den zweiten Adreßwert AD2 bezeichneten Speicherbereiches
der Speichereinrichtung DB. Entsprechend einer bevorzugten Ausgestaltung
der Erfindung sind die Adreßzuordnungseinrichtung
AAD bzw. die Ablaufsteuerung RTC durch auf einer Applikationseinrichtung
APD ablaufende Programmodule APM1 bzw. APM2 implementiert (siehe 2).
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Entsprechend einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
nach dem Auslesen von Daten aus dem durch den zweiten Adreßwert AD2
bezeichneten Speicherbereich der Speichereinrichtung DB eine den
ausgelesenen Daten durch ein Betriebssystem OS der Applikationseinrichtung
APD zugeordnete Applikation gestartet. Eine derartige Vorgehensweise
ist sowohl für
den Fall möglich,
daß die
Benutzerschnittstelle UI hinsichtlich ihrer Funktionalität auf eine
Anzeigeeinrichtung DIS und ein Eingabegerät KB beschränkt ist, als auch für den Fall,
daß die
Benutzerschnittstelle UI im Sinne einer Client-Server-Architektur
durch einen Personalcomputer oder eine Workstation realisiert ist.
In beiden Fällen
erweist es sich als vorteilhaft den Inhalt der Speichereinheit SD
nicht flüchtig
in der Steuerungsdatei CF abzu speichern und bei einem Start einer
Zugriffssteuerung auf die Speichereinrichtung DB zumindest teilweise
aus der Steuerungsdatei CF auszulesen und in einen Arbeitsspeicher
MEM der Applikationseinrichtung APD zu schreiben. Dies impliziert
die Zusammenfassung von Steuerungsdatei CF und Speichereinheit SD
zu einer gemeinsamen Zugriffssteuerungsdatei.
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Des weiteren können die Zugriffssteuerungsdatei
bzw. Steuerungsdatei CF und Speichereinheit SD sowie die Speichereinrichtung
DB sowohl auf einem gemeinsamen Datenträger untergebracht als auch über mehrere
Datenträger
verteilt sein. Des weiteren sollte das Speicherelement der zur Adreßzuordnungseinrichtung
ARD zugeordneten Speichereinheit SD aus signalverarbeitungstechnischen Gründen durch
die Adreßzuordnungseinrichtung ARD
entsprechend dem aus der Steuerungsdatei CF ausgelesenen ersten
Adreßwert
AD1 adressiert werden.
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In 3 ist
ein Beispiel für
einen Zugriff auf unterschiedliche Speichereinrichtungen DB1, DB2, DB3
während
eines Arbeitsprozesses PRC durch eine Mehrzahl von Benutzern u1,
u2, u3 angegeben. Der Arbeitsprozeß PRC gliedert sich wiederum
in mehrere Teilprozesse A, B, C, D. Die Speichereinrichtungen DB1,
DB2, DB3 enthalten zum Beispiel Dokumente mit Informationen, die
im Verlauf des Arbeitsprozesses PRC von den an ihm beteiligten Benutzern
u1, u2, u3 gelesen, ausgewertet und ggf. geändert werden. Im vorliegenden
Beispiel ist jeweils ein Benutzer u1, u2, u3 für die Bearbeitung eines Teilprozesses
A, B, C, D zuständig.
Es ist dabei durchaus nicht unüblich,
daß ein
Benutzer u1, wie vorliegenden Beispiel, für die Bearbeitung von zwei
Teilprozessen A, D zuständig
ist. Durch die in 3 erkenntlichen Überschneidungen
beim Zugriff der Benutzer u1, u2, u3 auf die Speichereinrichtungen
DB1, DB2, DB3 ist bei der Abwicklung von Arbeitsprozessen wie dem
Arbeitsprozeß PRC
oft ein hoher Abstimmungs- und Nachbearbeitungsaufwand erforderlich.
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Ein in 4 schematisch
dargestelltes Arbeitsprozeßnavigationssystem
als Anwendungsbeispiel für
das erfindungsgemäße Verfahren
erleichtert den Zugriff einer Vielzahl von an einem Arbeitsprozeß beteiligten
Benutzern auf gemeinsam genutzte Speichereinrichtungen. Bei dem
in 4 dargestellten Beispiel
stehen zwei Steuerungsdateien CF1, CF2 bereit. Die Text- bzw. Grafikinhalte
können
wahlweise entweder für
eine Steuerungsdatei einzeln oder für beide Steuerungsdateien gemeinsam
an einer Benutzerschnittstelle UI wie der in 2 dargestellten visualisiert werden.
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In einer ersten Steuerungsdatei CF1
sind Informationen zum Ablauf eines Arbeitsprozesses abgespeichert,
der sich wie der Arbeitsprozeß PRC
in 3 in mehrere Teilprozesse
A, B, C, D gliedert. Die Informationen zum Ablauf eines Arbeitsprozesses können noch
durch Angaben zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb einzelner
Teilprozesse ergänzt
sein. In einer zweiten Steuerungsdatei sind Informationen zu einzelnen
Aufgabenpaketen innerhalb eines Arbeitsprozesses oder innerhalb
von Teilprozessen im Sinne von Aktivitätenlisten gespeichert. Somit
enthalten die beiden Steuerungsdateien CF1, CF2 Informationen zur
Bereitstellung einer Übersicht über Daten,
die durch das Arbeitsprozeßnavigationssystem
zu verwalten sind. Die Verwendung von zwei Steuerungsdateien ermöglicht dabei eine Übersicht
aus zwei unterschiedlichen Perspektiven. Je nach Anforderung und
Struktur eines Datenbestandes kann die Anzahl der Steuerungsdateien weiter
erhöht
werden.
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Nach Empfang einer ersten Selektionseingabe
wird ein erster Adreßwert
AD1 analog zu der vorangehenden Beschreibung zu den 1 und 2 aus einer
der beiden Steuerungsdateien CF1, CF2 ausgelesen. Dieser Adreßwert AD1
wird wiederum an eine in 4 nicht
näher dargestellte
Adreßzuordnungseinrichtung übermittelt.
Entsprechend dem übermittelten
Adreßwert
wird ein Speicherelement einer Speichereinheit adressiert, welche
der Adreßzuordnungseinrichtung
zugeordnet ist. Entsprechend dem in 4 dargestellten
Anwendungsbeispiel sind die Informationen enthalten, die für einen
Arbeitsprozeß im
Sinne einer komfortablen Benutzerführung relevant sind.
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Nach Empfang einer zweiten, auf Basis
der visualierten Text- bzw.
Grafikinhalte der Matrix M1 vorgenommenen Selektionseingabe wird
ein zugeordneter zweiter Adreßwert
AD2 für
ein Adressieren der weiteren Matrizen M2 bis Mv oder der Speichereinrichtungen
Dba oder DBb ausgewählt.
Die vorgenommene Selektionseingabe ist in 4 durch ein schraffiertes Feld innerhalb
der Matrix M1 grafisch veranschaulicht.