DE10043345C2 - Vorrichtung zur vollautomatischen Festphasenextraktion - Google Patents
Vorrichtung zur vollautomatischen FestphasenextraktionInfo
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Description
Das Verfahren der Festphasenextraktion (solid phase extraction = SPE)
ermöglicht das Auftrennen von komplexen Stoffgemischen, wie Gemische
aus Mikroorganismen, pflanzlichen und tierischen Proben und
Synthesegemische aus der kombinatorischen und parallelisierten Synthese
für die nachfolgende Analytik. Das Trennverfahren besteht darin, dass das
komplexe Stoffgemisch zunächst an geeigneten Extraktionsphasen
adsorbiert, dann durch Elution in einem oder mehreren Trennschritten mit
jeweils einer oder mehreren Trennstufen aufgetrennt wird und die
gewonnenen Fraktionen bei Bedarf durch einen weiteren SPE-Schritt
aufkonzentriert bzw. auf ein gewünschtes Lösungsmittel eingestellt
werden.
Die komplexen Arbeitsabläufe bei der Durchführung des Verfahren der
Festphasenextraktion umfassen stets die gleichen Verfahrensschritte wie
die Konditionierung der Extraktionsphasen (auch Sorbens, Harze oder
Trennphasen), das Zuführen der Proben, das Waschen und Eluieren.
Gleiche Verfahrensschritte, die zum Teil mehrfach in unterschiedlicher
Folge ablaufen, bieten sich grundsätzlich gut für eine Automatisierung an.
Da bei vielen Anwendungen der SPE die zugeführten Substanzen (Proben
oder Lösungsmittel) nicht allein aufgrund der Schwerkraft durch die
Extraktionsphase fließen, wird die Substanz durch Erzeugung eines
Unterdrucks unterhalb der Extraktionsphase bzw. eines Überdrucks
oberhalb der Extraktionsphase durch diese hindurch gezwungen. Für
beide Prinzipien gibt es inzwischen gerätetechnische Lösungen. Dabei
haben sich Systeme mit einer Unterdruckabsaugtechnik als nachteilig
erwiesen. Der erzeugbare Unterdruck bleibt auf ein Bar begrenzt und der
Druckausgleich findet bei mehreren Kartuschen pro Vakuumkanal durch
die am besten "laufenden" Kartuschen (eine Extraktionsphase
beinhaltendes Gefäß) statt, so dass es bei schlecht "laufenden"
Kartuschen oft nicht zu einer vollständigen Elution kommt. Besonders bei
biologischen Proben ist die Viskosität und der Partikelanteil oft so
ungünstig, dass bei der simultanen Durchführung des Verfahrens in
mehreren Kartuschen mit der Unterdruckabsaugtechnik einige Kartuschen
unvollständig eluieren (z. B. Nachr. Chem. Tech. Lab. 44; 1996; Nr. 4; Seite
M18).
Bei bekannten Vorrichtungen, welche mit einem Überdruck die Probe
durch die Extraktionsphase pressen, werden die Kartuschen jeweils
einzeln, voneinander unabhängig abgedichtet. Z. B. bietet die Firma
STRATEC Elektronik GmbH einen Pipettierautomaten VIVACE mit einem
Erweiterungsmodul FEX an, der zur Durchführung des SPE-Verfahrens
geeignet ist. Zur Erzeugung eines positiven Druckes auf die
Extraktionsphase wird ein entsprechendes Werkzeug von einem der
beiden Pipettierarme des VIVACE auf das obere Säulenende
(Kartuschenende) gasdicht aufgesetzt und der notwendige Druck mit
einem geeigneten Inertgas aufgebaut. Die beiden Pipettierarme sind
jeweils mit einer Pipettiernadel ausgestattet. Über die lineare Verstellung
der Pipettiernadel am Pipettierarm in eine Koordinatenrichtung und das
Verfahren des Pipettierarmes in eine dazu senkrechte Koordinatenrichtung
ist die Pipettiernadel innerhalb einer Ebene frei positionierbar. Dadurch
kann aus nahezu allen gängigen Gefäßen pipettiert werden. Unabhängig
vom Umfang der Gefäße und deren Abständen zueinander wie sie
unterhalb des Pipettierarmes positioniert werden, kann die Pipettenspitze
so zu den Gefäßen verfahren werden, dass sie exakt mittig über den
Gefäßen steht.
Der Bedarf der Verwendung von Gefäßen mit einem unterschiedlichen
Umfang ergibt sich aus den unterschiedlichen Volumina, die z. B.
abhängig sind von deren Konzentration, die über die Pipettiernadel
aufgenommen und abgegeben werden sollen. Zur sparsamen
Verwendung von Substanzen und reproduzierbaren Volumenaufnahme
muss das aufzunehmende Gesamtvolumen durch vollständige Entleerung
eines Gefäßes aufgenommen werden. Da der dabei erforderliche relative
Hub zwischen der Pipettiernadel und dem Gefäßboden möglichst gering
und konstant sein sollte, unabhängig vom Fassungsvermögen der Gefäße,
besteht der Bedarf, Gefäße gleicher Höhe mit einem unterschiedlichen
Umfang zu verwenden, die ein entsprechend unterschiedliches
Fassungsvermögen haben. Hingegen könnten Gefäße zur Abgabe der
Substanz grundsätzlich auch bei unterschiedlichem Fassungsvermögen
den gleichen Umfang, jedoch eine andere Höhe aufweisen, da zur
Abgabe in die Gefäße ein Eintauchen nicht erforderlich ist. Für eine
Automatisierung ist jedoch auch hier ein konstanter Hub vorteilhaft, so
dass auch hier der Bedarf besteht, Gefäße mit unterschiedlichem Umfang
verwenden zu können.
Die Gefäße zur Aufnahme (Probengefäße) und Abgabe (Kartuschen) sind
als Einzelgefäße, auch bereits in einem Magazin (rack) in einer
zweidimensionalen Anordnung mit Rastermaßen (Mittenabständen) a × b
erhältlich (a soll das Rastermaß der in einer Reihe und b das Rastermaß
der in einer Spalte angeordneten Gefäße sein).
Alternativ zur zweidimensionalen Anordnung von Einzelgefäßen gibt es
monolithische Probengefäß- und Kartuschenblöcke, bei denen die
eigentlichen Gefäße durch Kammern mit den Rastermaßen a × b gebildet
werden.
Der Querschnitt der Einzelgefäße und Kammern ist üblicherweise rund
oder rechteckig. Auch mehreckige Formen sind bekannt. Bei
Anordnungen mit rundem und quadratischem Querschnitt ist a = b.
Die Rastermaße sind denen handelüblicher Mikrotitrationsplatten oder
anderen Multigefäßsystemen angepasst.
Für die Automatisierung einer simultanen Probenaufnahme und -abgabe
aus und in Gefäßanordnungen unterschiedlicher Rastermaße stellt sich
das besondere Problem dar eine Nadelanordnung zu schaffen, die
geeignet ist, diese Gefäße zu entleeren und zu befüllen und auch
gegenüber solchen abgedichtet werden kann.
Aus dem Stand der Technik ist keine Vorrichtung zur Durchführung des SPE-
Verfahrens bekannt, die geeignet ist, mit einer zweidimensionalen
Nadelanordnung komplexe Stoffgemische aus zweidimensionalen
Anordnungen von Probengefäßen unterschiedlicher Rastermaße
aufzunehmen und unter Druck in eine zweidimensionale
Kartuschenanordnung abzugeben.
Bekannt aus dem Stand der Technik sind Vorrichtungen bei denen über
eine zweidimensionalen Nadelanordnung Stoffe in eine zweidimensionale
Gefäßanordnung gleichen Rasters abgegeben werden. Hierzu gehören
handelsübliche Multipipetiergeräte oder auch die in der DE 25 30 015
offenbarte Vorrichtung. Die hier beschriebene Durchmischungs- und
Extraktionsvorrichtung für Probenröhrchen weißt eine Halteplatte mit
mehreren Begasungskanülen auf, die in einem Rastermaß zueinander
angeordnet sind gleich dem Rastermaß der Probenröhrchen, in welche
die Begasungskanülen eingetaucht werden. Die bekannten
Vorrichtungen sind jeweils für eine konkrete Gefäßanordnung mit
konkretem Rastermaß ausgelegt. Das Absenken nur einer Auswahl von
Nadeln (oder auch Begasungskanülen) in die Gefäße und deren
Abdichtung gegenüber dem jeweils zugeordneten Gefäßen ist mit
bekannten Vorrichtungen nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit einer
zweidimensionalen Nadelanordnung zu schaffen, die geeignet ist,
komplexe Stoffgemische aus einer zweidimensionalen Anordnung von
Probengefäßen bzw. Probengefäßkammern zu entnehmen und in eine
zweidimensionale Anordnung von Kartuschen bzw. Kartuschenkammern
unter Druck abzugeben. Die Anordnung der Probengefäße bzw.
Probengefäßkammern und der Kartuschen bzw. Kartuschenkammern soll
zweckmäßigerweise aus 96, 48 oder 24 Kartuschen bzw.
Kartuschenkammern bestehen, die zueinander Rastermaße aufweisen,
gleich dem Rastermaß von handelsüblichen 96er Mikrotitrationsplatten,
48er oder 24er Multigefäßsystemen mit der Grundfläche von
Mikrotitrationsplatten. Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, über
jede einzelne Nadel oder Nadelgruppen andere Substanzen
aufzunehmen.
Diese Aufgabe wird für eine Vorrichtung zur automatischen Durchführung
des SPE-Verfahrens nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 im
Wesentlichen dadurch gelöst, dass eine zweidimensionale
Nadelanordnung mit Rastermaßen a × b vorhanden ist, aus der mittels
einer Auswahlmechanik Nadelgruppen gebildet werden, mit
Rastermaßen gleich a und b oder einem Vielfachen von a und b, so dass
diese mit einem Vertikalantrieb verkoppelt wahlweise zur
Substanzaufnahme abgesenkt werden können. Die Rastermaße können in
Spalten- und Zeilenrichtung sowohl das gleiche als auch ein ungleiches
vielfaches von a sein, was sich aus der Verwendung von Probengefäßen
bzw. Probengefäßkammern mit einem rechteckigem Querschnitt ergibt.
Um die aufgenommene Substanz unter Druck in die Kartuschen zu füllen,
ist eine Kartuschendichtung vorhanden, welche die oberen Öffnungen
der Kartuschen bzw. Kartuschenkammern auch mit unterschiedlichem
Querschnitt mit einer planaren Dichtung und einer radialen Dichtung zum
Umfang der Nadeln hin abdichtet.
Die Erfindung soll nachfolgend an Hand der Zeichnung näher erläutert
werden. Dazu zeigen:
Fig. 1 drei verschiedene Positionen der Registerschienen einer
Auswahlmechanik zu den Nadeln der Nadelanordnung
Fig. 2 ein Ausschnitt aus einer Vorrichtung im Zusammenspiel mit einem
Kartuschenblock mit den Rastermaßen a × a
Fig. 3 ein Ausschnitt aus einer Vorrichtung im Zusammenspiel mit einem
Kartuschenblock mit den Rastermaßen 2a
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur automatischen Durchführung des
SPE-Verfahrens ist eine Vorrichtung, die sich anhand der unterschiedlichen
Funktionen als Kombination mehrerer unterschiedlicher Module gut
beschreiben lässt. Zu den erfindungswesentlichen Modulen:
Auswahlmechanik und Kartuschendichtung kommen Module hinzu, wie
sie aus dem Stand der Technik abgeleitet fachmännisch für eine
erfindungsgemäße Vorrichtung optimiert wurden. Dies betrifft den
kompletten Nadelkopf mit einem Nadelvertikalantrieb, eine Aushebe- und
Transporteinrichtung für Gefäße wie Vorrats- und Abfallbehälter, Magazine
mit Probengefäßen oder Kartuschen, sowie Mikrotitrationsplatten und
andere Multigefäßsyteme im Mikrotitrationsplattenformat, wie
Probengefäß- oder Kartuschenblöcke, sowie Speichereinheiten wie
Stacker, Stackerkarussels oder sogenannte Hotels für die genannten
Gefäße.
Funktionell wesentlich am Nadelkopf ist eine zweidimensionale, mittels
eines Nadelvertikalantriebs vertikal bewegliche Nadelanordnung, mit
vorzugsweise 96 Nadeln, die in einem Raster von 8 × 12 mit den
Rastermaßen a × a angeordnet gleich dem Raster und den Rastermaßen
einer 96er Mikrotitrationsplatte entsprechen. Jede einzelne Nadel bildet
mit je einem Schlauchsystem, je einem Vorratsbehälter und je einer
Pumpenspritze verbunden ein Spritzensystem. Es können mehrere
Spritzensysteme mit einem Antrieb oder auch jedes Spritzensystem mit
einem eigenen Antrieb verbunden sein. Entsprechend kann sowohl eine
simultane Volumenaufnahme in alle Spritzensysteme, als auch eine
gruppenweise Aufnahme oder Aufnahme in nur einzelne Spritzensysteme
erfolgen. Zur Überwachung des Drucks verfügt jedes Spritzensystem über
einen Drucksensor und ein Ventil, welches das System gegenüber
Normaldruck der Umgebung öffnen kann. Die Druckspritze selbst
verdrängt Luft oder ein Gas. Der Vorratsbehälter ist gegenüber der
Druckspritze mit einem Spritzschutz und einem Aerosolfilter geschützt.
Der Nadelvertikalantrieb ist über eine Auswahlmechanik mit den Nadeln
verkoppelt. Je nach Position der Auswahlmechanik sind verschiedene
Nadelgruppen mit dem Nadelvertikalantrieb verkoppelt bzw. entkoppelt.
Im konkreten Ausführungsbeispiel wird eine erste Nadelgruppe von allen
Nadeln (8 × 12) gebildet, d. h. die Nadelgruppe hat die Rastermaße a × a (a
ist gleich dem Rastermaß einer 96er Mikrotitrationsplatte) die zweite bis
fünfte Nadelgruppe wird gebildet von jeweils 24 Nadeln (4 × 6). Diese 24er
Nadelgruppen haben Rastermaße von 2a × 2a, was dadurch erreicht
wird, dass nur jede zweite Nadel in jeder Richtung der Nadelanordnung
verkoppelt wird. Das höhere Rastermaß ermöglicht die Aufnahme und
auch Abgabe in Gefäße mit einem größeren Querschnitt.
Die Auswahlmechanik kann in anderen Ausführungsformen auch so
ausgelegt sein, dass 6er Nadelgruppen mit einem Rastermaß von 4a × 4a,
12er Nadelgruppen mit dem Rastermaß von 2a × 4a usw. gebildet
werden.
Eine vorteilhafte Ausführung für eine Auswahlmechanik soll nachfolgend
näher beschrieben werden. Zwischen den von zwölf Nadeln 4 gebildeten
Spalten ist jeweils ein Stapel von drei übereinander liegenden in
Spaltenrichtung verschiebbaren Registerschienen eingefügt. Jeder Stapel
besteht aus einer ersten Registerschiene 1, an der über ihre Länge
beidseitig jeweils gegenüberliegend zwölf Mitnehmernasen 11 mit einer
Breite kleiner a/2 und im Rastermaß a zueinander ausgebildet sind, sowie
einer zweiten und dritten Rasterschiene 2; 3 mit auf einer Seite
ausgebildeten vier Mitnehmernasen 11 gleicher Breite, wie die der ersten
Rasterschiene 1 und im Rastermaß von 2a zueinander ausgebildet. Die
ersten Registerschienen 1 sind mit einem ersten, die zweiten 2 mit einem
zweiten und die dritten 3 mit einem dritten Antrieb verbunden. Die
Registerschienen 1; 2; 3 sind zueinander so positioniert, dass über die
wahlweise Ansteuerung der drei Antriebe, welche jeweils aus einer
Nullstellung heraus einen Schritt der Länge a/2 in eine Richtung im
entgegengesetzten Richtungssinn bewirken, jeweils eine der fünf
Nadelgruppen verkoppelt ist. Die Verkopplung entsteht jeweils durch die
Anlage zweier Mitnehmernasen 11 an einem an je einer der Nadeln 4 zu
diesem Zwecke ausgebildeten Bund 5.
In den Fig. 1.1 bis 1.3 sind die möglichen Positionen der einzelnen
Registerschienen dargestellt. Fig. 1 zeigt die erste Registerebene, in der die
ersten Registerschienen 1 in einer Nullstellung und in einer um das halbe
Rastermaß a/2 verschoben positioniert sind. Während die Mitnehmernasen
11 in der Nullstellung mit keiner Nadel 4 in Kontakt stehen, liegen in der um
a/2 verschobenen Position alle Mitnehmernasen 11 auf einem Bund 5
einer Nadel 4 an, so dass alle Nadeln 4 über zwei Mitnehmernasen 11
verkoppelt sind. Gleichzeitig befinden sich die zweiten und dritten
Registerschienen 2, 3 in ihrer Nullstellung. Zum Absenken einer der 24er
Nadelgruppen müssen die ersten Registerschienen 1 in ihre Nullstellung
zurück bewegt werden und die zweiten und dritten Registerschienen 2, 3
in Eingriff mit den Nadeln 4 gebracht werden. Durch die jeweils
spiegelsymmetrische Positionierung der Registerschienen 2, 3 in der
zweiten und dritten Registerebene, wie sie in den Fig. 1.2 und 1.3
aufgezeigt sind, ist nach Verschiebung der Registerschienen 2, 3 aus der
Nullstellung um a/2 oder -a/2 jeweils jede zweite Nadel 4 jeder zweiten
Spalte verkoppelt. D. h. wenn die zweiten Registerschienen 2 um a/2
verschoben sind und sich die anderen Registerschienen 1, 3 in ihrer
Nullstellung befinden, sind die Nadeln 4 mit den Koordinaten B:d; D:d; B:f;
D:f u. s. w. verkoppelt. Bei Verschiebung um -a/2 ist entsprechend die
Nadelgruppe mit den Nadeln 4 der Koordinaten A:d; C:d; A:f; C:f u. s. w.
verkoppelt. Analog wird eine Verkopplung der Nadeln 4 der Spalten c
und e mit der Positionierung der dritten Registerschienen 3 bewirkt.
Anstelle der drei genannten Antriebe können auch ein oder zwei Antriebe
vorgesehen sein, die wahlweise die Registerschienen antreiben.
Die beschriebene Auswahlmechanik ist eine vorteilhafte robuste
Ausführung und ermöglicht eine schnelle und sichere
Nadelgruppenbildung. In Fig. 2 ist die Positionierung der
Auswahlmechanik zu den Nadeln 4 und die Ausbildung der Bunde 5 an
den Nadeln 4 in Seitenansicht dargestellt.
Unterhalb der Nadelanordnung befindet sich die Kartuschenabdichtung
(Fig. 2), welche die Aufgabe hat, einen darunter positionierten
Kartuschenblock 7 gegenüber dem Umfang der Nadeln 4 der
Nadelanordnung abzudichten. Sie besteht aus zwei funktionell
unabhängigen Dichtungen, einer planaren und einer radialen Dichtung.
Die planare Dichtung wird von einer Dichtplatte 6 gebildet, deren
Außenabmessungen auf die Außenmaße eines Kartuschenblocks 7
abgestimmt sind und die mit einer Lochanordnung von 96 Löchern, mit
den Rastermaßen a × a zueinander angeordnet, versehen ist. Die
Dichtplatte 6, z. B. bestehend aus einem Elastomer, ist fest mit einer ersten
Druckplatte 8 verbunden, die ebenso wie eine zweite, darüber
angeordnete Druckplatte 9, eine gleiche Lochanordnung aufweist wie die
Dichtplatte 6.
Die Löcher weisen einen Durchmesser größer dem Nadeldurchmesser auf,
damit die Nadeln 4 ungehemmt durch die Platten geführt werden
können.
Die gesamte Kartuschenabdichtung ist vertikal beweglich, um sie vom
Kartuschenblock 7 abzuheben bzw. auf diesem aufzusetzen. Darüber
hinaus ist die zweite Druckplatte 9 zur ersten hin verschiebbar, um
zwischen den beiden Druckplatten 8; 9 befindliche, jeweils eine Nadel 4
umschließende O-Ringe 10 zu deformieren. Der Innendurchmesser der O-
Ringe 10 wird mit geringer werdendem Abstand der Druckplatten durch
den zunehmenden Druck kleiner und dichtet so die Nadeln 4 an ihrem
Umfang ab.
Zur Vertikalbewegung der gesamten Kartuschenabdichtung und der
zweiten Druckplatte 9 innerhalb der Kartuschenabdichtung können ein
oder auch zwei Antriebe vorgesehen sein.
In einer zweiten in den Zeichnungen nicht dargestellten Ausführungsform
einer Kartuschenabdichtung wird die radiale Dichtung, die im vorher
beschriebenen Ausführungsbeispiel durch mechanischen Druck erzeugt
wird, durch pneumatischen Druck erzeugt. Ansonsten analog im Aufbau
zum beschriebenen Ausführungsbeispiel ist hier die zweite Druckplatte 9
zur ersten Druckplatte 8 in einem festen Abstand zu dieser angeordnet.
Zwischen den beiden Druckplatten 8, 9 befindet sich eine Druckkammer, in
der über eine Pressluftsteuerung ein Überdruck erzeugt wird. Durch diese
Kammer hindurch verlaufen 96 Schläuche, durch welche die Nadeln 4
geführt sind. Mit zunehmendem Überdruck in der Kammer werden die
Schläuche eng um die Nadeln 4 angelegt und dichten die Nadeln 4 am
Umfang ab. Zum Lösen der vertikalen Dichtung wird die Druckkammer
geöffnet oder ein Unterdruck angelegt.
Nach Abdichtung des Kartuschenblocks wird mittels Überdruck die zuvor
über die Nadeln 4 aufgenommene Substanz durch die in den Kartuschen
befindlichen Extraktionsphasen gedrückt.
Die noch nicht näher erläuterten Module der Gesamtvorrichtung wie
Aushebe- und Transporteinrichtung und zur Ablage und Speicherung der
verschiedensten Gefäße vorhandenen Speichereinheiten sind prinzipiell
aus dem Stand der Technik bekannt und werden lediglich fachmännisch
für eine erfindungsgemäße Vorrichtung optimiert.
Alle Gefäße, aus denen Substanzen aufgenommen werden bzw. in die
Substanzen abgegeben werden, müssen, sofern sie nicht eine Öffnung
größer der von der Nadelanordnung gebildeten Fläche aufweisen, in den
Rastermaßen a × a oder einem vielfachen von a zueinander angeordnet
sein, damit eine definierte Aufnahme und/oder Abgabe der Substanz
jeweils mit einer Nadelgruppe erfolgen kann.
Vorteilhafterweise sind diese Gefäße Probengefäß- oder
Kartuschenkammern von Probengefäß- oder Kartuschenblöcken. Die
Blöcke können Spritzgussteile sein, deren Grundfläche in den
Außenmaßen denen einer Mikrotitrationsplatte entsprechen und deren
ausgebildete Kammern einen runden oder rechteckigen Querschnitt
aufweisen.
Derartige Blöcke sind besonders geeignet, da die oberen Öffnungen der
Gefäße zwangsläufig in einer Ebene liegen und somit eine gleichmäßige
planare Abdichtung ohne weitere Maßnahmen möglich ist.
Weniger geeignet, aber prinzipiell möglich ist, dass die Gefäßanordnung
durch Einzelgefäße gebildet wird, die über die Anordnung in einem
Magazin zueinander im Rastermaß a × b oder einem Vielfachen von a
und b zueinander positioniert werden. Dabei können die Gefäße zur
Aufnahme sowohl einen rechteckigen als auch runden Querschnitt
aufweisen, da pro Gefäß mittels der Auswahlmechanik nur eine Nadel
mittig abgesenkt wird.
Bei der Abgabe unter Druck in Kartuschen bzw. Kartuschenkammern
könnte hingegen ein runder Querschnitt zumindest bei Anordnung in den
Rastermaßen ungleich a × b problematisch sein. Es muss dann über die
Dimensionierung des Durchmessers abgesichert sein, dass bei Auflage der
Kartuschendichtung auf den oberen Öffnungen der Kartuschen, an
denen grundsätzlich ein Bund ausgebildet ist, alle Löcher der Dichtplatte
im Innenquerschnitt der Kartuschen liegen, um eine sichere Abdichtung zu
gewährleisten.
Bei der Verwendung eines Kartuschenblocks mit den Rastermaßen a × a ist
aus Fig. 2 deutlich zu erkennen, dass jeweils eine der Nadeln 4 durch die
Kartuschendichtung hindurch in je eine Kartuschenkammer ragt. Sind die
Rastermaße des Kartuschenblocks gleich 2a × 2a wie in Fig. 3 dargestellt,
ragen jeweils vier Nadeln 4 in je eine Kartuschenkammer. Die
Kartuschenkammern können unter Druck sowohl über jeweils alle vier
Nadeln 4 befüllt werden oder über wenigere, auch nur eine Nadel 4, da
die einzelnen Nadeln 4 mit ihrem jeweils zugehörigem Spritzensystem für
sich ein druckdichtes geschlossenes Gebilde darstellen.
a Rastermaß der in einer Reihe angeordneten Nadeln
b Rastermaß der in einer Spalte angeordneten Nadeln
b Rastermaß der in einer Spalte angeordneten Nadeln
1
erste Registerschiene
2
zweite Registerschiene
3
dritte Registerschiene
4
Nadel
5
Bund
6
Dichtplatte
7
Kartuschenblock
8
erste Druckplatte
9
zweite Druckplatte
10
O-Ring
11
Mitnehmernasen
Claims (10)
1. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens, die
mit einem Vertikalantrieb verbundene Nadeln (4) aufweist, mittels
denen aus Probengefäßen komplexe Stoffgemische aufgenommen
und in Kartuschen abgegeben werden, dadurch gekennzeichnet,
dass die Nadeln (4) in einer zweidimensionalen Anordnung mit den Rastermaßen a × b an einem Nadelkopf angeordnet sind,
dass die Probengefäße und Kartuschen in einer zweidimensionalen Anordnung zueinander mit den Rastermaßen a × b oder einem Vielfachen von a und b unterhalb des Nadelkopfes positionierbar sind,
dass eine Auswahlmechanik vorhanden ist, mittels der wahlweise unterschiedliche, eine Nadelgruppe bildende Nadeln (4), mit dem Vertikalantrieb verkoppelt sind,
dass die unterschiedlichen Nadelgruppen durch Nadeln (4) mit den Rastermaßen a × b oder einem ganzzahligen Vielfachen von a und b gebildet sind,
dass eine Kartuschendichtung vorhanden ist, welche die Kartuschen mit einer planaren Dichtung und einer radialen Dichtung zum Umfang der zur Nadelgruppe gehörenden Nadeln (4) hin abdichtet, sodass die Substanz unter Druck in die Kartusche gegeben wird.
dass die Nadeln (4) in einer zweidimensionalen Anordnung mit den Rastermaßen a × b an einem Nadelkopf angeordnet sind,
dass die Probengefäße und Kartuschen in einer zweidimensionalen Anordnung zueinander mit den Rastermaßen a × b oder einem Vielfachen von a und b unterhalb des Nadelkopfes positionierbar sind,
dass eine Auswahlmechanik vorhanden ist, mittels der wahlweise unterschiedliche, eine Nadelgruppe bildende Nadeln (4), mit dem Vertikalantrieb verkoppelt sind,
dass die unterschiedlichen Nadelgruppen durch Nadeln (4) mit den Rastermaßen a × b oder einem ganzzahligen Vielfachen von a und b gebildet sind,
dass eine Kartuschendichtung vorhanden ist, welche die Kartuschen mit einer planaren Dichtung und einer radialen Dichtung zum Umfang der zur Nadelgruppe gehörenden Nadeln (4) hin abdichtet, sodass die Substanz unter Druck in die Kartusche gegeben wird.
2. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rastermaße a × b den Rastermaßen handelsüblicher
Multigefäßsysteme insbesondere einer Mikrotitrationsplatte
entsprechen.
3. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rastermaße einer 96er Mikrotitrationsplatte entsprechen.
4. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Probengefäße die Probengefäßkammern eines
Probengefäßblockes sind, dessen Grundfläche in den Außenmaßen
denen einer Mikrotitrationsplatte entspricht und die Probenkammern
die Rastermaße a × b oder einem ganzzahligen Vielfachen von a und b
aufweisen.
5. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kartuschen von einem Kartuschenblock (7) gebildet werden,
deren Grundfläche in den Außenmaßen denen einer
Mikrotitrationsplatte entspricht und die durch zu den die Grundfläche
begrenzenden Kanten nahezu parallele Innenwände in rechteckige
Kartuschenkammern mit den Rastermaßen a × b oder einem
ganzzahligen Vielfachen von a und b unterteilt sind.
6. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Auswahlmechanik Registerschienenblöcke gleich der Anzahl
der in einer Richtung angeordneten Nadeln (4) aufweist, die jeweils in
dieser Richtung in gleicher Ebene zwischen und neben den Nadeln (4)
angeordnet sind und die jeweils aus mindestens drei Registerschienen
bestehen, an denen Mitnehmernasen (11) in einem Rastermaß gleich
dem der in dieser Richtung angeordneten Nadeln (4) oder einem
Vielfachen davon zueinander ausgebildet sind, welche durch
Verschiebung der Registerschienen wahlweise jeweils an einem Bund
(5) einer Nadel (4) zur Anlage kommen und somit die jeweilige Nadel
(4) mit dem Vertikalantrieb verknüpfen.
7. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass jeder Registerschienenblock aus einer ersten (1) einer zweiten (2)
und einer dritten Registerschiene (3) besteht, wobei die
Mitnehmernasen (11) der jeweils ersten Registerschiene (1) im
Rastermaß a gleich dem der in dieser Richtung angeordneten Nadeln
(4) und die der jeweils zweiten (2) und dritten Registerschiene (3) im
Rastermaß 2a zueinander ausgebildet sind und alle ersten
Registerschienen (1) mit einem ersten, alle zweiten mit einem zweiten
und alle dritten mit einem dritten Antrieb verbunden sind, der die
Registerschienen wahlweise jeweils um einen Schritt der Länge a/2 aus
einer Nullstellung mit wechselndem Richtungssinn verschiebt.
8. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die planare Dichtung aus einer Dichtplatte (6) größer der von den oberen Öffnungen der Kartuschenanordnung gebildeten Fläche besteht, die mit einer Lochanordnung von Löchern gleicher Anzahl und im gleichen Raster zueinander angeordnet wie die Nadeln versehen und mit einer ersten Druckplatte (8) verbunden ist, die ebenso wie eine zweite, darüber angeordnete Druckplatte (9), eine gleiche Lochanordnung aufweist, wie die Dichtplatte (6),
dass die Löcher einen Durchmesser größer dem Nadeldurchmesser aufweisen, damit die Nadeln (4) ungehemmt durch die Druckplatten (8), (9) geführt werden können,
dass die zweite Druckplatte (9) zur ersten hin verschiebbar ist, um zwischen den beiden Druckplatten (8); (9) befindliche jeweils eine Nadel (4) umschließende O-Ringe (10) zu deformieren, um so die Nadeln (4) an ihrem Umfang abzudichten.
dass die planare Dichtung aus einer Dichtplatte (6) größer der von den oberen Öffnungen der Kartuschenanordnung gebildeten Fläche besteht, die mit einer Lochanordnung von Löchern gleicher Anzahl und im gleichen Raster zueinander angeordnet wie die Nadeln versehen und mit einer ersten Druckplatte (8) verbunden ist, die ebenso wie eine zweite, darüber angeordnete Druckplatte (9), eine gleiche Lochanordnung aufweist, wie die Dichtplatte (6),
dass die Löcher einen Durchmesser größer dem Nadeldurchmesser aufweisen, damit die Nadeln (4) ungehemmt durch die Druckplatten (8), (9) geführt werden können,
dass die zweite Druckplatte (9) zur ersten hin verschiebbar ist, um zwischen den beiden Druckplatten (8); (9) befindliche jeweils eine Nadel (4) umschließende O-Ringe (10) zu deformieren, um so die Nadeln (4) an ihrem Umfang abzudichten.
9. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die planare Dichtung aus einer Dichtplatte (6) größer der von den oberen Öffnungen der Kartuschenanordnung gebildeten Fläche besteht, die mit einer Lochanordnung von Löchern gleicher Anzahl und im gleichen Raster zueinander angeordnet wie die Nadeln und mit einer ersten Druckplatte (8) verbunden ist ebenso wie eine zweite, darüber angeordnete Druckplatte (9), eine gleiche Lochanordnung aufweist, wie die Dichtplatte (6),
dass die Löcher einen Durchmesser größer dem Nadeldurchmesser aufweisen, damit die Nadeln (4) ungehemmt durch die Druckplatten (8), (9) geführt werden können,
dass die zweite Druckplatte (9) mit der ersten in einem Abstand zueinander fest angeordnet ist und zwischen der ersten (8) und der zweiten Druckplatte (9) eine Druckkammer vorhanden ist, durch welche Schläuche verlaufen, in denen die Nadeln (4) geführt werden, die sich bei Erzeugung eines Überdrucks in der Druckkammer eng an die Nadeln (4) anlegen und diese am Umfang abdichten.
dass die planare Dichtung aus einer Dichtplatte (6) größer der von den oberen Öffnungen der Kartuschenanordnung gebildeten Fläche besteht, die mit einer Lochanordnung von Löchern gleicher Anzahl und im gleichen Raster zueinander angeordnet wie die Nadeln und mit einer ersten Druckplatte (8) verbunden ist ebenso wie eine zweite, darüber angeordnete Druckplatte (9), eine gleiche Lochanordnung aufweist, wie die Dichtplatte (6),
dass die Löcher einen Durchmesser größer dem Nadeldurchmesser aufweisen, damit die Nadeln (4) ungehemmt durch die Druckplatten (8), (9) geführt werden können,
dass die zweite Druckplatte (9) mit der ersten in einem Abstand zueinander fest angeordnet ist und zwischen der ersten (8) und der zweiten Druckplatte (9) eine Druckkammer vorhanden ist, durch welche Schläuche verlaufen, in denen die Nadeln (4) geführt werden, die sich bei Erzeugung eines Überdrucks in der Druckkammer eng an die Nadeln (4) anlegen und diese am Umfang abdichten.
10. Vorrichtung zur automatischen Durchführung des SPE-Verfahrens nach
den Ansprüchen 5 und 8 oder 5 und 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Außenabmessungen der Dichtplatte (6) auf die Außenmaße
eines Kartuschenblocks (7) abgestimmt sind.
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