DE10052490A1 - Hohlraumabdeckelement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Hohlraumabdeckelement (10, 12). Um ein verbessertes Hohlraumabdeckelement (10, 12) zur Verfügung zu stellen, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß an mindestens einer Kante des Hohlraumabdeckelementes (10, 12) eine erste Feder (22) an einer anderen Kante eine zu der Feder (22) komplementäre erste Nut (20) ausgebildet ist. Ferner werden mit der Erfindung ein Verfahren zu deren Herstellung sowie eine angepaßte Montagehilfe (30) für diese zur Verfügung gestellt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Hohlraumabdeckelement.
Hohlraumabdeckelemente sind als Estrich-, Wand- und
Deckenelemente aus der Praxis bekannt. Sie dienen dazu, im
Trockenbau Böden, insbesondere Hohlraum- und Doppelböden
sowie Decken und Wände glatt zu verschließen.
Aus der Praxis sind FERMACELL-Estrichelemente bekannt, wel
che durch flächiges Verbinden einer ersten und einer zwei
ten Gipsfaserplatte gebildet sind. Bei diesen Estrich
elementen, die zur Verlegung auf einer Ausgleichsschüttung
oder einem anderen vollflächig tragenden Untergrund
vorgesehen sind, sind durch Versatz in der Ebene Stufen
falze ausgebildet.
DE 298 11 006 U1 (EP 0 965 705 A1), von der der Oberbegriff
des Anspruch 1 ausgeht, beschreibt eine Platte für einen
aufgeständerten Boden, welche aus einer viereckigen, gips
gebundenen Holzspanplatte als Unterplatte und einer faser
armierten Gipsplatte als Oberplatte besteht, wobei durch
Versatz in der Ebene Stufenfalze ausgebildet sind.
Ferner ist aus DE 40 01 636 A1 ein Hohlraumboden zur Mon
tage auf einem Rohboden bekannt, der aus Tragstützen, einer
auf den Tragstützen angebrachten Montageplatte von relativ
geringer Dicke, einer Dichtlage auf der Montageplatte und
einer Schicht Nivellierestrich auf der Dichtlage besteht.
Die Montageplatte ist eine Gipsfaserplatte, die zur unmit
telbaren Begehbarkeit mit mindestens einer Armierungsschicht
verstärkt ist. Als Armierungsschichten sind Glas-
und Kohlefasergewebeschichten vorgeschlagen. Wegen der Ver
wendung eines Nivellierestriches ist der Boden nicht im
Trockenbau herstellbar, wobei es ein Nachteil ist, daß
durch den Nivellierestrich Feuchtigkeit in einen Raum ein
gebracht wird, in welchem ein solcher Boden erstellt wird.
DE 84 37 664 U1 beschreibt darüber hinaus als nichtbrenn
bare Baustoffplatte eine Gipsfaserplatte, welche auf einer
Seite mit einem mit Feuerschutzmittel imprägnierten Holz
furnier und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Ge
genzugpapier beschichtet ist.
Es hat sich gezeigt, daß die bekannten Konzepte und Bau
stoffe es nicht erlauben Hohlräume, in einfacher Weise sau
ber im Trockenbau zu verschließen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde verbesserte
Hohlraumabdeckelement, ein Verfahren zu deren Herstellung
und Verlegung sowie eine angepaßte Verarbeitungshilfe für
diese zur Verfügung zu stellen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den
Merkmalen der Ansprüche 1, 21, 24 bzw. 28.
Gemäß der Erfindung ist bei einem Hohlraumabdeckelement mit
mindestens einer ersten faserverstärkten Mineralplatte ge
mäß dem Oberbegriff des Anspruch 1 vorgesehen, daß an min
destens einer Kante des Hohlraumabdeckelementes eine erste
Feder an einer anderen Kante eine zu der Feder komplemen
täre erste Nut ausgebildet ist. Die Ausbildung mit Nut und
Feder erlaubt die Übertragung von großen Biegekräften über
die Stoßkante zweier benachbarter Hohlraumabdeckelemente
hinweg. Darüber hinaus wird durch diese Gestaltung er
reicht, daß ohne Nachbearbeitung in Trockenbauweise eine
versatzfreie Oberfläche erstellt werden kann.
Vorzugsweise ist die Mineralplatte (mineralisch gebundene
Platte) im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet, wobei
an zwei benachbarten Kanten die erste und eine zweite Feder
und an den gegenüberliegenden Kanten die erste und eine
zweite Nut ausgebildet sind. Diese Ausgestaltung erlaubt
das Verlegen der Hohlraumabdeckelemente als Verband.
Hohe Belastungswerte lassen sich erzielen, wenn mit der
ersten faserverstärkten Mineralplatte eine zweite und eine
dritte faserverstärkte Mineralplatte dauerhaft verbunden
sind.
Eine kostengünstige Herstellung der Hohlraumabdeckelement
läßt sich erreichen, wenn die erste und zweite Nut und die
erste und zweite Feder durch Fräsen oder Sägen mindestens
einer der Mineralplatten gebildet sind. Gleiches gilt, wenn
die erste und zweite Nut und die erste und zweite Feder
durch ein in Ebenenerstreckung des Hohlraumabdeckelementes
lageversetztes Verbinden der Mineralplatten gebildet sind.
Das Verlegen der erfindungsgemäßen Hohlraumabdeckelemente
wird erleichtert, wenn die Federn nach dem Verbinden der
Mineralplatten durch Walzen oder Pressen in ihrer Stärke
verringert sind. Eine weitere Erleichterung tritt bei
Federn, die im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmig
oder trapezförmig ausgebildet sind, ein, wenn die Kanten
der Federn gebrochen oder angefast sind.
Besonders biegesteife Hohlraumabdeckelemente lassen sich
bei einfacher Herstellbarkeit dadurch gewinnen, daß die
Mineralplatten nach dem Zuschnitt miteinander verklebt
sind.
Für die Verklebung der Mineralplatten miteinander haben
sich insbesondere 1-komponentige Polyurethankleber als
geeignet erwiesen. Der Auftrag erfolgt vorzugsweise linien-
oder punktförmig, was einen unerwünschten Klebstoffauftrag
(Verschmutzen) insbesondere im Nut- und Federbereich
verhindert. Die Festigkeit der Verklebung liegt in der
selben Größenordnung wie beim vollflächigen Auftrag.
Vorzugsweise weist mindestens eine der Mineralplatten eine
einseitige Kaschierung mit einem Kraftpapier, einer Kraft
pappe, einem harzgetränkten Spezialpapier (Folie) oder
Laminaten (CPL; continious pressed Laminate) auf. Eine
solche Kaschierung erhöht die Biegesteifigkeit und kann
zudem als Dampfbremse wirken. Eine besonders gleichmäßige
Erhöhung der Biegesteifigkeit und der Wirkung als
Dampfbremse ergibt sich, wenn die Kaschierung an der
jeweiligen Mineralplatte vor dem Zuschnitt auf diese
aufgebracht worden ist und die jeweilige Mineralplatte
vollflächig abdeckt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
eine Kaschierungen aus kunstharzgetränktem Papier
vorgesehen. Kunstharzgetränktes Papier weist hohe
Zugfestigkeiten und E-Module auf und läßt sich besonders
gut verarbeiten.
Durch eine Ausgestaltung der Mineralplatten des Hohlraumab
deckelementes als Gipsfaserplatten mit homogener Dichte
Druckfestigkeit und zähelastischem Verhalten läßt sich ein
überraschendes Versagen des Hohlraumabdeckelementes infolge
von Überlastungen weitgehend verhindern.
Wenn die Mineralplatten im Nut- und Federbereich rauhe
Oberflächen aufweisen, sollten die Federn eine Tiefe von 3
bis 10 mm, vorzugsweise 5 mm aufweisen. Dadurch wird eine
gute Verlegbarkeit erreicht.
Wenn mindestens eine der Mineralplatten im Rohzustand
glatte Oberflächen aufweist, sollten die Federn eine Tiefe
von 8 bis 20 mm, vorzugsweise 12 mm aufweisen.
Da die Federn nur eine geringe Höhe aufweisen, ist sicher
gestellt, daß sie bei der Handhabung der Hohlraumbodenab
deckelemente auf der Baustelle nicht abbrechen. Durch die
geringe Höhe ergibt sich außerdem der Vorteil, daß beim
Verlegen verhältnismäßig kleine Reibflächen das Ineinander
fügen der Hohlraumbodenabdeckelemente erschweren. Dies wird
durch die Hohe Bruchfestigkeit der Gipsfaserplatten ermög
licht, bei denen die genannte geringe Überlappung im Be
reich von Nut und Feder ausreichend ist, um selbst hohe
Biegekräfte zu übertragen. Ein Verlegen im Kreuzverband ist
möglich, vorzugsweise erfolgt die Verlegung jedoch im
Verband.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von
Hohlraumabdeckelementen, ist vorgesehen, daß Mineralplat
ten, insbesondere Gipsfaserplatten mit einer Kaschierung
versehen werden, daß Mineralplatten mit und ohne Kaschie
rung auf eine einheitliche Kantenlänge geschnitten oder ge
sägt werden, und daß eine erste, eine zweite und eine
dritte Mineralplatte miteinander dauerhaft verbunden, insbesondere
verklebt werden, wobei die Mineralplatten in
ihrer Ebenenerstreckung zueinander derart lageversetzt an
geordnet sind, daß an zwei benachbarten Kanten jeweils eine
Feder und an den gegenüberliegenden Kanten jeweils eine Nut
gebildet wird, wobei die Kaschierung an einer Außenseite
des entstehenden Verbundes angeordnet ist.
Gemäß der Erfindung ist ferner eine Montagehilfe zur Verle
gung von Hohlraumabdeckelementen vorgesehen, die ein an
einer Abstützplatte gelenkig angeordnetes Hebelelement auf
weist, an welchen ein Adapter zum Angriff an einer Feder
oder einer Nut eines Hohlraumabdeckelementes angeordnet
ist.
Vorzugsweise die Abstützplatte als Standplatte für eine Be
dienungsperson ausgebildet, wodurch eine einfache Anwendung
ermöglicht wird, da eine Abstützung an einem Widerlager
oder eine Befestigung der Montagehilfe entfällt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie
aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
Es zeigen:
Fig. 1 zwei miteinander verbundene, als Hohlraumbodenab
deckelemente ausgebildete erfindungsgemäße Hohl
raumabdeckelemente in perspektivischer, teilweise
geschnittener Darstellung,
Fig. 1a einen vergrößerten Ausschnitt des Randes eines der
Hohlraumbodenabdeckelemente in Fig. 1,
Fig. 2 die Hohlraumbodenabdeckelemente in Fig. 1 in einem
Schnitt gemäß der Linie II-II mit einer Stütze
eines Hohlraumbodens sowie eine erfindungsgemäße
Montagehilfe,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Stütze in Fig. 2 gemäß der
Linie III-III, und
Fig. 4 einen Verlegeplan zur Erläuterung des erfindungsge
mäßen Verfahrens.
Die in Fig. 1 gezeigten, als Hohlraumbodenabdeckelemente
10, 12 ausgebildeten erfindungsgemäßen Hohlraumabdeck
elemente weisen jeweils als Mineralplatten eine erste,
zweite und dritte Gipsfaserplatte 14, 16, 18 auf, welche
flach aufeinander geschichtet und miteinander linienweise
verklebt sind. Die Gipsfaserplatten, die jeweils eine
Stärke von 12,5 mm aufweisen vor der Verklebung auf ein Maß
von 1,0 m × 0,5 m geschnitten worden sind, sind in ihrer
Ebenenerstreckung derart zueinander um 5,0 mm lageversetzt,
daß an zwei benachbarten Kanten des jeweiligen Hohlraum
bodenabdeckelementes 10, 12 Nuten 20 bzw. Federn 22 mit
einer Tiefe bzw. Höhe von 5,0 mm ausgebildet sind. Die
Federn 22 sind in dem Verlegeplan gemäß Fig. 4 als gestri
chelte Linien dargestellt.
An der Unterseite der ersten Gipsfaserplatte 14, welche wie
die anderen Gipsfaserplatten 16, 18 eine homogene Struktur
mit einer Rohdichte von 1180 +/- 50 Kg/m3 und einen Faser
anteil von 15-18 Gewichts% aufweist, ist eine Kaschierung
24 aus einem Kunstharzgetränkten Papier angeordnet, welches
eine Stärke von 0,1-3,0 mm vorzugsweise 0,3 mm aufweist.
Die Kaschierung 24 ist mit der ersten Gipsfaserplatte 14
vollflächig verklebt, wobei als Klebstoff ein 1-
komponentiger Polyurethankleber oder Dispersionskleber oder
für Kaschierungen geeignetes Reaktionsharz verwendet worden
ist. Die derart erstellten Elemente sind nach DIN 4802
(Brandklasse A2) nicht brennbar. Durch Reduzierung des
Faseranteils läßt sich die Brandklasse A1 erreichen. Wenn
die hohe Brandfestigkeit (Brandklasse A1) gefordert ist,
haben die Gipsfaserplatten 14, 16, 18 nur einen Faseranteil
von 10-12 Gewichts%.
Die Kanten der zweiten, mittleren Gipsfaserplatte 16, die
die Feder 22 bildet, sind mit einer Anfasung 26 (Fig. 1a)
versehen, welche das Ineinanderfügen der Hohlraumbodenab
deckelemente 10, 12 beim Verlegen erleichtert. Die Anfasung
ist nach dem Verkleben der Gipsfaserplatten 14, 16, 18
durch ein Walzenpaar angebracht worden, welches gleichzei
tig die Stärke der Feder 22 um 0,5 mm reduziert.
Beim Verlegen der in den Fig. 1 und 1a gezeigten Hohlraum
bodenabdeckelemente wird die in Fig. 2 gezeigte Montagehilfe
30 verwendet. Diese weist eine Abstützplatte 32 auf, welche
an ihrer Oberseite 34 mit einer Standfläche ausgebildet
ist, auf die sich ein Verleger stellen kann, um mit seinem
Gewicht eine hohe reibschlüssige Verbindung von Abstütz
platte 32 und Rohboden 36 zu gewährleisten. Die Unterseite
der Abstützplatte weist für eine ausreichende Kraftübertra
gung Riefen, Noppen oder ein anderes Reibprofil auf. Da zur
Abstützung der Montagehilfe 30 nur eine reibschlüssig Ver
bindung von Abstützplatte 32 und Rohboden 36 aufgebaut wird
ist sichergestellt, daß beim Ineinanderfügen der Hohlraum
bodenabdeckelemente 10, 12 keine übermäßigen Kräfte aufge
baut werden, die Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 beschä
digen könnten. Es lassen sich allerdings so große Kräfte
aufbauen, daß ein Ineinanderfügen der Hohlraumbodenabdeck
elemente 10, 12, bei einer Vielzahl von
Hohlraumbodenabdeckelementen 10, 12 wiederholt sicher und
für den Verarbeiter ergonomisch möglich ist.
Die Montagehilfe 30 weist zur Krafteinleitung ein stangen
artig ausgebildetes Hebelelement 38 auf, dessen oberes Ende
einen Griffabschnitt 40 aufweist. An seinem unteren Ende
ist das Hebelelement 38 mit einem Drehgelenk 42 an der Ab
stützplatte 32 befestigt. Um eine Kraftübertragung von dem
Hebelelement 38 auf das jeweilige Hohlraumbodenabdeckele
ment 10 zu ermöglichen, ist ein schienenartig ausgebildeter
Adapter vorgesehen, dessen Adapterseite 46 nach Art der
Feder eines Hohlraumbodenabdeckelementes ausgebildet ist.
Durch die schienenartige Ausbildung wird ein großer
Kraftübertragungsfläche zur Verfügung gestellt und durch
die Ausbildung nach Art einer Feder wir ein Abrutschen des
Adapters 44 verhindert. Mit der Montagehilfe 30 ist ein
planparalleles Fügen möglich.
Der Adapter 44 ist gelenkig an einer Verschiebehülse 48 an
geordnet, welche in beliebiger Höhenlage an dem Hebelele
ment 38 arretierbar ist. Streng genommen erfordert das In
einanderfügen der Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 bei
einer Hohlraumhöhe von mehreren Zentimetern und einen Ver
schiebeweg für die Hohlraumbodenabdeckelementen 10, 12 von
wenigen Millimetern eine Lageänderung des Adapters 44 ge
genüber dem Hebelelement 38. Da es sich dabei nur um Bruch
teile von Millimetern handelt, kann ein leichtes Anheben
der Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 in Kauf genommen
werden.
Beim Verlegen der Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 werden
diese auf Stützen 50 montiert. In den Fig. 2 und 3 ist er
kennbar, daß die Stützen 50 ein erstes und ein zweites
Stützenrohr 52, 54 aufweisen, wobei diese im Querschnitt
unrund, vorzugsweise elliptisch ausgebildet sind.
Die Stützenrohre 52, 54 werden bei ihrer Montage sobald die
Stützenhöhe eingestellt ist gegeneinander verdreht, bis
eine Klemmwirkung eintritt. Danach werden beide gemeinsam
mit einen sich einschneidenden Quetschwerkzeug gegen Ver
drehung und Verschiebung gesichert, wobei sich aus Material
des äußeren ersten Stützenrohres 52, das mit diesem stoff
lich einheitlich ist, gebildete Nasen in das Material des
inneren, zweiten Stützenrohres 54 eingräbt. Die
Hohlraumabdeckelemente können auch auf Balken,
Trapezblechdecken und anderen Trägerkonstruktionen verlegt
werden.
Beim Verlegen der Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12, bei
spielsweise nach dem in Fig. 4 gezeigten Verlegeplan werden
zunächst randseitig, beispielsweise entlang einer Wand an
zuordnende Hohlraumbodenabdeckelemente so verlegt, daß de
ren Nutseiten zur Anfügung weiterer Hohlraumbodenabdeck
elemente auf der der Wand gegenüberliegenden Seite des
Hohlraumbodenabdeckelementes liegen. Die geringe Höhe der
Feder ermöglich die Verlegung sowohl der Nut als auch der
Federseite an der angrenzenden Wand, ohne die Feder
entfernen zu müssen. Anschließend wird lediglich auf die
Stoßfugenkanten 60, 62 der ersten bzw. der dritten
Gipsfaserplatte 14, 18 im Bereich der Federn 22 ein 1-
komponentiger Polyurethankleber aufgetragen, und die
Hohlraumbodenabdeckelemente werden dann mit Hilfe der Mon
tagehilfe 30 ineinander gefügt. Dadurch, daß Kleber nur im
Bereich der Federn aufgetragen wird, wird nicht nur der
Einsatz der Montagehilfe 30 erleichtert sondern auch die
Handhabung der Hohlraumbodenabdeckelemente, die vor dem
Fügen an zwei Seiten klebstoffrei sind. Da die Federn
selbst auch klebstoffrei bleiben, ist ein vollständiges
Eindringen der Federn 22 in die Nuten ohne eine Klebstoff
verdrängung aus den Nuten heraus möglich. Dennoch wird bei
sparsamem Klebstoffeinsatz eine sichere Verklebung gewähr
leistet, da Kleber in den entscheidenden Druck- und Zug
zonen aufgebracht wird. Neben der gezeigten Verlegung im
Kreuzverband ist auch eine Verlegung in einem schleppenden
Verband möglich. Es sei noch darauf hingewiesen, daß zur
Verbindung der Hohlraumabdeckelemente untereinander
mechanische Verbindungsmittel wie Schrauben oder Klammern
nicht erforderlich sind.
Claims (28)
1. Hohlraumabdeckelement mit einer mit mindestens einer
ersten faserverstärkten Mineralplatte, wobei das Hohl
raumabdeckelement (10, 12) selbsttragend ausgebildet ist
und eine als Abschlußseite vorgesehene Oberfläche auf
weist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an mindestens einer Kante des Hohlraumabdeckelementes
(10,12) eine erste Feder (22) an einer anderen Kante eine
zu der Feder (22) komplementäre erste Nut (20) ausgebil
det ist.
2. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Hohlraumabdeckelement (10, 12) im
wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist und an zwei
benachbarten Kanten die erste und eine zweite Feder (22)
und an den gegenüberliegenden Kanten die erste und eine
zweite Nut (20) ausgebildet sind.
3. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß mit der ersten faserverstärkten Mine
ralplatte (14) eine zweite und eine dritte faserver
stärkte Mineralplatte (16, 18) dauerhaft verbunden sind.
4. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Nut und
die erste und zweite Feder durch Fräsen oder Sägen min
destens einer der Mineralplatten gebildet sind.
5. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Nut (20)
und die erste und zweite Feder (22) durch ein in Ebe
nenerstreckung des Hohlraumabdeckelementes (10, 12) lage
versetztes Verbinden der Mineralplatten (14, 16, 18) ge
bildet sind.
6. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Federn (22) nach dem Verbinden der Mi
neralplatten durch Walzen oder Pressen in ihrer Stärke
verringert sind.
7. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mineralplatten (14, 16,
18) nach dem Zuschnitt miteinander verklebt sind.
8. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Mineralplatten (14, 16, 18) miteinander
punkt- oder linienförmig verklebt sind.
9. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Mineralplatten (14, 16, 18) mitein
ander mit einem 1-komponentigen Polyurethankleber ver
klebt sind.
10. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Mineral
platten (14) eine einseitige Kaschierung (24) mit einem
Papier, einer Kraftpappe oder einer Kunststoffolie
aufweist.
11. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kaschierung (24) an der jeweiligen Mineralplatte
(14) vor dem Zuschnitt auf diese aufgebracht
worden ist und die jeweilige Mineralplatte (14) vollflä
chig abdeckt.
12. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kaschierung (24) aus einem mela
minharzgetränkten Kraftpapier besteht.
13. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (22) im Querschnitt
im wesentlichen rechteckförmig oder trapezförmig ausge
bildet ist.
14. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten der Feder gebro
chen oder angefast sind.
15. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mineralplatten (14, 16,
18) Gipsfaserplatten mit homogener Dichte und Druck
festigkeit sind.
16. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
daß die Mineralplatten (14, 16, 18) im Nut- und
Federbereich rauhe Oberflächen aufweisen.
17. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 16, dadurch gekenn
zeichnet daß die Federn (22) eine Tiefe von 3 bis 10 mm,
vorzugsweise 5 mm aufweisen.
18. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine der Mine
ralplatten im Rohzustand glatte Oberflächen aufweist.
19. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet daß die Federn eine Tiefe von 8 bis 20 mm, vor
zugsweise 12 mm aufweisen.
20. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
gekennzeichnet durch eine Ausbildung als Hohlraumbodenab
deckelement (10, 12).
21. Verfahren zur Herstellung von Hohlraumabdeckelementen
bei dem
- a) Mineralplatten (14), insbesondere Gipsfaserplatten mit einer Kaschierung (24) versehen werden,
- b) Mineralplatten (14, 16, 18) mit und ohne Kaschie rung auf eine einheitliche Kantenlänge geschnitten oder gesägt werden,
- c) eine erste, eine zweite und eine dritte Mineral platte (14, 16, 18) miteinander dauerhaft verbunden, insbesondere verklebt werden, wobei die Mineralplat ten (14, 16, 18) in ihrer Ebenenerstreckung zueinan der derart lageversetzt angeordnet sind, daß an zwei benachbarten Kanten jeweils eine Feder (22) und an den gegenüberliegenden Kanten jeweils eine Nut (20) gebildet wird, wobei die Kaschierung (24) an einer Außenseite des entstehenden Verbundes angeordnet ist.
22. Verfahren zur Herstellung von Hohlraumabdeckelementen
bei dem nach dem Verkleben der Mineralplatten (14, 16,
18) die gebildeten Federn (22) gewalzt oder gepreßt wer
den.
23. Verfahren zur Herstellung von Hohlraumabdeckelementen
bei dem nach dem Verkleben der Mineralplatten (14, 16,
18) die Kanten der gebildeten Federn (22) gebrochen oder
angefast werden.
24. Montagehilfe zur Verlegung von Hohlraumabdeckelementen
(10, 12) mit einem an einer Abstützplatte (32) gelenkig
angeordneten Hebelelement (38), an welchen ein Adapter
(44) zum Angriff an einer Feder oder einer Nut (20) eines
Hohlraumabdeckelementes (10) angeordnet ist.
25. Montagehilfe nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abstützplatte (32) als Standplatte für eine Be
dienungsperson ausgebildet ist.
26. Montagehilfe nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Adapter (44) höhenverstellbar angeord
net ist.
27. Montagehilfe nach einem der Ansprüche 24 bis 26, da
durch gekennzeichnet, daß der Adapter (44) gelenkig an
dem Hebelelement (38) angeordnet ist.
28. Verfahren zur Verlegung von Hohlraumbodenabdeckelemen
ten (10, 12), bei dem zum Ineinanderfügen der Hohlraumbo
denabdeckelemente (10, 12) eine Montagehilfe (30) nach
einem der Ansprüche 24 bis 27 verwendet wird.
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