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DE10052490A1 - Hohlraumabdeckelement - Google Patents

Hohlraumabdeckelement

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DE10052490A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Hohlraumabdeckelement (10, 12). Um ein verbessertes Hohlraumabdeckelement (10, 12) zur Verfügung zu stellen, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß an mindestens einer Kante des Hohlraumabdeckelementes (10, 12) eine erste Feder (22) an einer anderen Kante eine zu der Feder (22) komplementäre erste Nut (20) ausgebildet ist. Ferner werden mit der Erfindung ein Verfahren zu deren Herstellung sowie eine angepaßte Montagehilfe (30) für diese zur Verfügung gestellt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Hohlraumabdeckelement.
Hohlraumabdeckelemente sind als Estrich-, Wand- und Deckenelemente aus der Praxis bekannt. Sie dienen dazu, im Trockenbau Böden, insbesondere Hohlraum- und Doppelböden sowie Decken und Wände glatt zu verschließen.
Aus der Praxis sind FERMACELL-Estrichelemente bekannt, wel­ che durch flächiges Verbinden einer ersten und einer zwei­ ten Gipsfaserplatte gebildet sind. Bei diesen Estrich­ elementen, die zur Verlegung auf einer Ausgleichsschüttung oder einem anderen vollflächig tragenden Untergrund vorgesehen sind, sind durch Versatz in der Ebene Stufen­ falze ausgebildet.
DE 298 11 006 U1 (EP 0 965 705 A1), von der der Oberbegriff des Anspruch 1 ausgeht, beschreibt eine Platte für einen aufgeständerten Boden, welche aus einer viereckigen, gips­ gebundenen Holzspanplatte als Unterplatte und einer faser­ armierten Gipsplatte als Oberplatte besteht, wobei durch Versatz in der Ebene Stufenfalze ausgebildet sind.
Ferner ist aus DE 40 01 636 A1 ein Hohlraumboden zur Mon­ tage auf einem Rohboden bekannt, der aus Tragstützen, einer auf den Tragstützen angebrachten Montageplatte von relativ geringer Dicke, einer Dichtlage auf der Montageplatte und einer Schicht Nivellierestrich auf der Dichtlage besteht. Die Montageplatte ist eine Gipsfaserplatte, die zur unmit­ telbaren Begehbarkeit mit mindestens einer Armierungsschicht verstärkt ist. Als Armierungsschichten sind Glas- und Kohlefasergewebeschichten vorgeschlagen. Wegen der Ver­ wendung eines Nivellierestriches ist der Boden nicht im Trockenbau herstellbar, wobei es ein Nachteil ist, daß durch den Nivellierestrich Feuchtigkeit in einen Raum ein­ gebracht wird, in welchem ein solcher Boden erstellt wird.
DE 84 37 664 U1 beschreibt darüber hinaus als nichtbrenn­ bare Baustoffplatte eine Gipsfaserplatte, welche auf einer Seite mit einem mit Feuerschutzmittel imprägnierten Holz­ furnier und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Ge­ genzugpapier beschichtet ist.
Es hat sich gezeigt, daß die bekannten Konzepte und Bau­ stoffe es nicht erlauben Hohlräume, in einfacher Weise sau­ ber im Trockenbau zu verschließen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde verbesserte Hohlraumabdeckelement, ein Verfahren zu deren Herstellung und Verlegung sowie eine angepaßte Verarbeitungshilfe für diese zur Verfügung zu stellen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 21, 24 bzw. 28.
Gemäß der Erfindung ist bei einem Hohlraumabdeckelement mit mindestens einer ersten faserverstärkten Mineralplatte ge­ mäß dem Oberbegriff des Anspruch 1 vorgesehen, daß an min­ destens einer Kante des Hohlraumabdeckelementes eine erste Feder an einer anderen Kante eine zu der Feder komplemen­ täre erste Nut ausgebildet ist. Die Ausbildung mit Nut und Feder erlaubt die Übertragung von großen Biegekräften über die Stoßkante zweier benachbarter Hohlraumabdeckelemente hinweg. Darüber hinaus wird durch diese Gestaltung er­ reicht, daß ohne Nachbearbeitung in Trockenbauweise eine versatzfreie Oberfläche erstellt werden kann.
Vorzugsweise ist die Mineralplatte (mineralisch gebundene Platte) im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet, wobei an zwei benachbarten Kanten die erste und eine zweite Feder und an den gegenüberliegenden Kanten die erste und eine zweite Nut ausgebildet sind. Diese Ausgestaltung erlaubt das Verlegen der Hohlraumabdeckelemente als Verband.
Hohe Belastungswerte lassen sich erzielen, wenn mit der ersten faserverstärkten Mineralplatte eine zweite und eine dritte faserverstärkte Mineralplatte dauerhaft verbunden sind.
Eine kostengünstige Herstellung der Hohlraumabdeckelement läßt sich erreichen, wenn die erste und zweite Nut und die erste und zweite Feder durch Fräsen oder Sägen mindestens einer der Mineralplatten gebildet sind. Gleiches gilt, wenn die erste und zweite Nut und die erste und zweite Feder durch ein in Ebenenerstreckung des Hohlraumabdeckelementes lageversetztes Verbinden der Mineralplatten gebildet sind.
Das Verlegen der erfindungsgemäßen Hohlraumabdeckelemente wird erleichtert, wenn die Federn nach dem Verbinden der Mineralplatten durch Walzen oder Pressen in ihrer Stärke verringert sind. Eine weitere Erleichterung tritt bei Federn, die im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmig oder trapezförmig ausgebildet sind, ein, wenn die Kanten der Federn gebrochen oder angefast sind.
Besonders biegesteife Hohlraumabdeckelemente lassen sich bei einfacher Herstellbarkeit dadurch gewinnen, daß die Mineralplatten nach dem Zuschnitt miteinander verklebt sind.
Für die Verklebung der Mineralplatten miteinander haben sich insbesondere 1-komponentige Polyurethankleber als geeignet erwiesen. Der Auftrag erfolgt vorzugsweise linien- oder punktförmig, was einen unerwünschten Klebstoffauftrag (Verschmutzen) insbesondere im Nut- und Federbereich verhindert. Die Festigkeit der Verklebung liegt in der selben Größenordnung wie beim vollflächigen Auftrag.
Vorzugsweise weist mindestens eine der Mineralplatten eine einseitige Kaschierung mit einem Kraftpapier, einer Kraft­ pappe, einem harzgetränkten Spezialpapier (Folie) oder Laminaten (CPL; continious pressed Laminate) auf. Eine solche Kaschierung erhöht die Biegesteifigkeit und kann zudem als Dampfbremse wirken. Eine besonders gleichmäßige Erhöhung der Biegesteifigkeit und der Wirkung als Dampfbremse ergibt sich, wenn die Kaschierung an der jeweiligen Mineralplatte vor dem Zuschnitt auf diese aufgebracht worden ist und die jeweilige Mineralplatte vollflächig abdeckt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Kaschierungen aus kunstharzgetränktem Papier vorgesehen. Kunstharzgetränktes Papier weist hohe Zugfestigkeiten und E-Module auf und läßt sich besonders gut verarbeiten.
Durch eine Ausgestaltung der Mineralplatten des Hohlraumab­ deckelementes als Gipsfaserplatten mit homogener Dichte Druckfestigkeit und zähelastischem Verhalten läßt sich ein überraschendes Versagen des Hohlraumabdeckelementes infolge von Überlastungen weitgehend verhindern.
Wenn die Mineralplatten im Nut- und Federbereich rauhe Oberflächen aufweisen, sollten die Federn eine Tiefe von 3 bis 10 mm, vorzugsweise 5 mm aufweisen. Dadurch wird eine gute Verlegbarkeit erreicht.
Wenn mindestens eine der Mineralplatten im Rohzustand glatte Oberflächen aufweist, sollten die Federn eine Tiefe von 8 bis 20 mm, vorzugsweise 12 mm aufweisen.
Da die Federn nur eine geringe Höhe aufweisen, ist sicher­ gestellt, daß sie bei der Handhabung der Hohlraumbodenab­ deckelemente auf der Baustelle nicht abbrechen. Durch die geringe Höhe ergibt sich außerdem der Vorteil, daß beim Verlegen verhältnismäßig kleine Reibflächen das Ineinander­ fügen der Hohlraumbodenabdeckelemente erschweren. Dies wird durch die Hohe Bruchfestigkeit der Gipsfaserplatten ermög­ licht, bei denen die genannte geringe Überlappung im Be­ reich von Nut und Feder ausreichend ist, um selbst hohe Biegekräfte zu übertragen. Ein Verlegen im Kreuzverband ist möglich, vorzugsweise erfolgt die Verlegung jedoch im Verband.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Hohlraumabdeckelementen, ist vorgesehen, daß Mineralplat­ ten, insbesondere Gipsfaserplatten mit einer Kaschierung versehen werden, daß Mineralplatten mit und ohne Kaschie­ rung auf eine einheitliche Kantenlänge geschnitten oder ge­ sägt werden, und daß eine erste, eine zweite und eine dritte Mineralplatte miteinander dauerhaft verbunden, insbesondere verklebt werden, wobei die Mineralplatten in ihrer Ebenenerstreckung zueinander derart lageversetzt an­ geordnet sind, daß an zwei benachbarten Kanten jeweils eine Feder und an den gegenüberliegenden Kanten jeweils eine Nut gebildet wird, wobei die Kaschierung an einer Außenseite des entstehenden Verbundes angeordnet ist.
Gemäß der Erfindung ist ferner eine Montagehilfe zur Verle­ gung von Hohlraumabdeckelementen vorgesehen, die ein an einer Abstützplatte gelenkig angeordnetes Hebelelement auf­ weist, an welchen ein Adapter zum Angriff an einer Feder oder einer Nut eines Hohlraumabdeckelementes angeordnet ist.
Vorzugsweise die Abstützplatte als Standplatte für eine Be­ dienungsperson ausgebildet, wodurch eine einfache Anwendung ermöglicht wird, da eine Abstützung an einem Widerlager oder eine Befestigung der Montagehilfe entfällt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
Es zeigen:
Fig. 1 zwei miteinander verbundene, als Hohlraumbodenab­ deckelemente ausgebildete erfindungsgemäße Hohl­ raumabdeckelemente in perspektivischer, teilweise geschnittener Darstellung,
Fig. 1a einen vergrößerten Ausschnitt des Randes eines der Hohlraumbodenabdeckelemente in Fig. 1,
Fig. 2 die Hohlraumbodenabdeckelemente in Fig. 1 in einem Schnitt gemäß der Linie II-II mit einer Stütze eines Hohlraumbodens sowie eine erfindungsgemäße Montagehilfe,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Stütze in Fig. 2 gemäß der Linie III-III, und
Fig. 4 einen Verlegeplan zur Erläuterung des erfindungsge­ mäßen Verfahrens.
Die in Fig. 1 gezeigten, als Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 ausgebildeten erfindungsgemäßen Hohlraumabdeck­ elemente weisen jeweils als Mineralplatten eine erste, zweite und dritte Gipsfaserplatte 14, 16, 18 auf, welche flach aufeinander geschichtet und miteinander linienweise verklebt sind. Die Gipsfaserplatten, die jeweils eine Stärke von 12,5 mm aufweisen vor der Verklebung auf ein Maß von 1,0 m × 0,5 m geschnitten worden sind, sind in ihrer Ebenenerstreckung derart zueinander um 5,0 mm lageversetzt, daß an zwei benachbarten Kanten des jeweiligen Hohlraum­ bodenabdeckelementes 10, 12 Nuten 20 bzw. Federn 22 mit einer Tiefe bzw. Höhe von 5,0 mm ausgebildet sind. Die Federn 22 sind in dem Verlegeplan gemäß Fig. 4 als gestri­ chelte Linien dargestellt.
An der Unterseite der ersten Gipsfaserplatte 14, welche wie die anderen Gipsfaserplatten 16, 18 eine homogene Struktur mit einer Rohdichte von 1180 +/- 50 Kg/m3 und einen Faser­ anteil von 15-18 Gewichts% aufweist, ist eine Kaschierung 24 aus einem Kunstharzgetränkten Papier angeordnet, welches eine Stärke von 0,1-3,0 mm vorzugsweise 0,3 mm aufweist. Die Kaschierung 24 ist mit der ersten Gipsfaserplatte 14 vollflächig verklebt, wobei als Klebstoff ein 1- komponentiger Polyurethankleber oder Dispersionskleber oder für Kaschierungen geeignetes Reaktionsharz verwendet worden ist. Die derart erstellten Elemente sind nach DIN 4802 (Brandklasse A2) nicht brennbar. Durch Reduzierung des Faseranteils läßt sich die Brandklasse A1 erreichen. Wenn die hohe Brandfestigkeit (Brandklasse A1) gefordert ist, haben die Gipsfaserplatten 14, 16, 18 nur einen Faseranteil von 10-12 Gewichts%.
Die Kanten der zweiten, mittleren Gipsfaserplatte 16, die die Feder 22 bildet, sind mit einer Anfasung 26 (Fig. 1a) versehen, welche das Ineinanderfügen der Hohlraumbodenab­ deckelemente 10, 12 beim Verlegen erleichtert. Die Anfasung ist nach dem Verkleben der Gipsfaserplatten 14, 16, 18 durch ein Walzenpaar angebracht worden, welches gleichzei­ tig die Stärke der Feder 22 um 0,5 mm reduziert.
Beim Verlegen der in den Fig. 1 und 1a gezeigten Hohlraum­ bodenabdeckelemente wird die in Fig. 2 gezeigte Montagehilfe 30 verwendet. Diese weist eine Abstützplatte 32 auf, welche an ihrer Oberseite 34 mit einer Standfläche ausgebildet ist, auf die sich ein Verleger stellen kann, um mit seinem Gewicht eine hohe reibschlüssige Verbindung von Abstütz­ platte 32 und Rohboden 36 zu gewährleisten. Die Unterseite der Abstützplatte weist für eine ausreichende Kraftübertra­ gung Riefen, Noppen oder ein anderes Reibprofil auf. Da zur Abstützung der Montagehilfe 30 nur eine reibschlüssig Ver­ bindung von Abstützplatte 32 und Rohboden 36 aufgebaut wird ist sichergestellt, daß beim Ineinanderfügen der Hohlraum­ bodenabdeckelemente 10, 12 keine übermäßigen Kräfte aufge­ baut werden, die Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 beschä­ digen könnten. Es lassen sich allerdings so große Kräfte aufbauen, daß ein Ineinanderfügen der Hohlraumbodenabdeck­ elemente 10, 12, bei einer Vielzahl von Hohlraumbodenabdeckelementen 10, 12 wiederholt sicher und für den Verarbeiter ergonomisch möglich ist.
Die Montagehilfe 30 weist zur Krafteinleitung ein stangen­ artig ausgebildetes Hebelelement 38 auf, dessen oberes Ende einen Griffabschnitt 40 aufweist. An seinem unteren Ende ist das Hebelelement 38 mit einem Drehgelenk 42 an der Ab­ stützplatte 32 befestigt. Um eine Kraftübertragung von dem Hebelelement 38 auf das jeweilige Hohlraumbodenabdeckele­ ment 10 zu ermöglichen, ist ein schienenartig ausgebildeter Adapter vorgesehen, dessen Adapterseite 46 nach Art der Feder eines Hohlraumbodenabdeckelementes ausgebildet ist. Durch die schienenartige Ausbildung wird ein großer Kraftübertragungsfläche zur Verfügung gestellt und durch die Ausbildung nach Art einer Feder wir ein Abrutschen des Adapters 44 verhindert. Mit der Montagehilfe 30 ist ein planparalleles Fügen möglich.
Der Adapter 44 ist gelenkig an einer Verschiebehülse 48 an­ geordnet, welche in beliebiger Höhenlage an dem Hebelele­ ment 38 arretierbar ist. Streng genommen erfordert das In­ einanderfügen der Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 bei einer Hohlraumhöhe von mehreren Zentimetern und einen Ver­ schiebeweg für die Hohlraumbodenabdeckelementen 10, 12 von wenigen Millimetern eine Lageänderung des Adapters 44 ge­ genüber dem Hebelelement 38. Da es sich dabei nur um Bruch­ teile von Millimetern handelt, kann ein leichtes Anheben der Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 in Kauf genommen werden.
Beim Verlegen der Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12 werden diese auf Stützen 50 montiert. In den Fig. 2 und 3 ist er­ kennbar, daß die Stützen 50 ein erstes und ein zweites Stützenrohr 52, 54 aufweisen, wobei diese im Querschnitt unrund, vorzugsweise elliptisch ausgebildet sind.
Die Stützenrohre 52, 54 werden bei ihrer Montage sobald die Stützenhöhe eingestellt ist gegeneinander verdreht, bis eine Klemmwirkung eintritt. Danach werden beide gemeinsam mit einen sich einschneidenden Quetschwerkzeug gegen Ver­ drehung und Verschiebung gesichert, wobei sich aus Material des äußeren ersten Stützenrohres 52, das mit diesem stoff­ lich einheitlich ist, gebildete Nasen in das Material des inneren, zweiten Stützenrohres 54 eingräbt. Die Hohlraumabdeckelemente können auch auf Balken, Trapezblechdecken und anderen Trägerkonstruktionen verlegt werden.
Beim Verlegen der Hohlraumbodenabdeckelemente 10, 12, bei­ spielsweise nach dem in Fig. 4 gezeigten Verlegeplan werden zunächst randseitig, beispielsweise entlang einer Wand an­ zuordnende Hohlraumbodenabdeckelemente so verlegt, daß de­ ren Nutseiten zur Anfügung weiterer Hohlraumbodenabdeck­ elemente auf der der Wand gegenüberliegenden Seite des Hohlraumbodenabdeckelementes liegen. Die geringe Höhe der Feder ermöglich die Verlegung sowohl der Nut als auch der Federseite an der angrenzenden Wand, ohne die Feder entfernen zu müssen. Anschließend wird lediglich auf die Stoßfugenkanten 60, 62 der ersten bzw. der dritten Gipsfaserplatte 14, 18 im Bereich der Federn 22 ein 1- komponentiger Polyurethankleber aufgetragen, und die Hohlraumbodenabdeckelemente werden dann mit Hilfe der Mon­ tagehilfe 30 ineinander gefügt. Dadurch, daß Kleber nur im Bereich der Federn aufgetragen wird, wird nicht nur der Einsatz der Montagehilfe 30 erleichtert sondern auch die Handhabung der Hohlraumbodenabdeckelemente, die vor dem Fügen an zwei Seiten klebstoffrei sind. Da die Federn selbst auch klebstoffrei bleiben, ist ein vollständiges Eindringen der Federn 22 in die Nuten ohne eine Klebstoff­ verdrängung aus den Nuten heraus möglich. Dennoch wird bei sparsamem Klebstoffeinsatz eine sichere Verklebung gewähr­ leistet, da Kleber in den entscheidenden Druck- und Zug­ zonen aufgebracht wird. Neben der gezeigten Verlegung im Kreuzverband ist auch eine Verlegung in einem schleppenden Verband möglich. Es sei noch darauf hingewiesen, daß zur Verbindung der Hohlraumabdeckelemente untereinander mechanische Verbindungsmittel wie Schrauben oder Klammern nicht erforderlich sind.

Claims (28)

1. Hohlraumabdeckelement mit einer mit mindestens einer ersten faserverstärkten Mineralplatte, wobei das Hohl­ raumabdeckelement (10, 12) selbsttragend ausgebildet ist und eine als Abschlußseite vorgesehene Oberfläche auf­ weist, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Kante des Hohlraumabdeckelementes (10,12) eine erste Feder (22) an einer anderen Kante eine zu der Feder (22) komplementäre erste Nut (20) ausgebil­ det ist.
2. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Hohlraumabdeckelement (10, 12) im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist und an zwei benachbarten Kanten die erste und eine zweite Feder (22) und an den gegenüberliegenden Kanten die erste und eine zweite Nut (20) ausgebildet sind.
3. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß mit der ersten faserverstärkten Mine­ ralplatte (14) eine zweite und eine dritte faserver­ stärkte Mineralplatte (16, 18) dauerhaft verbunden sind.
4. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Nut und die erste und zweite Feder durch Fräsen oder Sägen min­ destens einer der Mineralplatten gebildet sind.
5. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Nut (20) und die erste und zweite Feder (22) durch ein in Ebe­ nenerstreckung des Hohlraumabdeckelementes (10, 12) lage­ versetztes Verbinden der Mineralplatten (14, 16, 18) ge­ bildet sind.
6. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Federn (22) nach dem Verbinden der Mi­ neralplatten durch Walzen oder Pressen in ihrer Stärke verringert sind.
7. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mineralplatten (14, 16, 18) nach dem Zuschnitt miteinander verklebt sind.
8. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Mineralplatten (14, 16, 18) miteinander punkt- oder linienförmig verklebt sind.
9. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Mineralplatten (14, 16, 18) mitein­ ander mit einem 1-komponentigen Polyurethankleber ver­ klebt sind.
10. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Mineral­ platten (14) eine einseitige Kaschierung (24) mit einem Papier, einer Kraftpappe oder einer Kunststoffolie aufweist.
11. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kaschierung (24) an der jeweiligen Mineralplatte (14) vor dem Zuschnitt auf diese aufgebracht worden ist und die jeweilige Mineralplatte (14) vollflä­ chig abdeckt.
12. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschierung (24) aus einem mela­ minharzgetränkten Kraftpapier besteht.
13. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (22) im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmig oder trapezförmig ausge­ bildet ist.
14. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten der Feder gebro­ chen oder angefast sind.
15. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mineralplatten (14, 16, 18) Gipsfaserplatten mit homogener Dichte und Druck­ festigkeit sind.
16. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, daß die Mineralplatten (14, 16, 18) im Nut- und Federbereich rauhe Oberflächen aufweisen.
17. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet daß die Federn (22) eine Tiefe von 3 bis 10 mm, vorzugsweise 5 mm aufweisen.
18. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine der Mine­ ralplatten im Rohzustand glatte Oberflächen aufweist.
19. Hohlraumabdeckelement nach Anspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet daß die Federn eine Tiefe von 8 bis 20 mm, vor­ zugsweise 12 mm aufweisen.
20. Hohlraumabdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als Hohlraumbodenab­ deckelement (10, 12).
21. Verfahren zur Herstellung von Hohlraumabdeckelementen bei dem
  • a) Mineralplatten (14), insbesondere Gipsfaserplatten mit einer Kaschierung (24) versehen werden,
  • b) Mineralplatten (14, 16, 18) mit und ohne Kaschie­ rung auf eine einheitliche Kantenlänge geschnitten oder gesägt werden,
  • c) eine erste, eine zweite und eine dritte Mineral­ platte (14, 16, 18) miteinander dauerhaft verbunden, insbesondere verklebt werden, wobei die Mineralplat­ ten (14, 16, 18) in ihrer Ebenenerstreckung zueinan­ der derart lageversetzt angeordnet sind, daß an zwei benachbarten Kanten jeweils eine Feder (22) und an den gegenüberliegenden Kanten jeweils eine Nut (20) gebildet wird, wobei die Kaschierung (24) an einer Außenseite des entstehenden Verbundes angeordnet ist.
22. Verfahren zur Herstellung von Hohlraumabdeckelementen bei dem nach dem Verkleben der Mineralplatten (14, 16, 18) die gebildeten Federn (22) gewalzt oder gepreßt wer­ den.
23. Verfahren zur Herstellung von Hohlraumabdeckelementen bei dem nach dem Verkleben der Mineralplatten (14, 16, 18) die Kanten der gebildeten Federn (22) gebrochen oder angefast werden.
24. Montagehilfe zur Verlegung von Hohlraumabdeckelementen (10, 12) mit einem an einer Abstützplatte (32) gelenkig angeordneten Hebelelement (38), an welchen ein Adapter (44) zum Angriff an einer Feder oder einer Nut (20) eines Hohlraumabdeckelementes (10) angeordnet ist.
25. Montagehilfe nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützplatte (32) als Standplatte für eine Be­ dienungsperson ausgebildet ist.
26. Montagehilfe nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Adapter (44) höhenverstellbar angeord­ net ist.
27. Montagehilfe nach einem der Ansprüche 24 bis 26, da­ durch gekennzeichnet, daß der Adapter (44) gelenkig an dem Hebelelement (38) angeordnet ist.
28. Verfahren zur Verlegung von Hohlraumbodenabdeckelemen­ ten (10, 12), bei dem zum Ineinanderfügen der Hohlraumbo­ denabdeckelemente (10, 12) eine Montagehilfe (30) nach einem der Ansprüche 24 bis 27 verwendet wird.
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