DE10106732B4 - Verfahren zum Betreiben eines Insassenschutzsystems - Google Patents
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Abstract
Verfahren
zum Betreiben eines Insassenschutzsystems in einem Kraftfahrzeug,
bestehend aus einer Anzahl von Insassenschutzeinrichtungen (6) mit
jeweils einem der Insassenschutzeinrichtung (6) zugeordneten Steuermodul
(2) mit einem Energiespeicher (C), der von einer Ladeeinheit (4)
aufgeladen wird und in welchem die für die Auslösung der Insassenschutzeinrichtung
(6) erforderliche Zündenergie
gespeichert wird,
a) wobei das Insassenschutzsystem für die Insassenschutzeinrichtungen (6) jeweils einen aktiven Betriebszustand aufweist, in welchem die jeweilige Insassenschutzeinrichtung (6) ausgelöst werden kann, und einen inaktiven Betriebszustand, in welchem die Auslösung der jeweiligen Insassenschutzeinrichtung (6) durch das Insassenschutzsystem unterdrückt wird, dadurch gekennzeichnet, dass
b) der Energiespeicher (C) der Insassenschutzeinrichtung (6) im inaktiven Betriebszustand von der Ladeeinheit (4) elektrisch getrennt (5) und mittels einer Entladeeinheit (8) zumindest bis unter eine vorgegebene Spannungsschwelle entladen wird,
c) wobei die Spannungsschwelle so gewählt wird, dass eine Auslösung der Insassenschutzeinrichtung (6) damit unmöglich ist.
a) wobei das Insassenschutzsystem für die Insassenschutzeinrichtungen (6) jeweils einen aktiven Betriebszustand aufweist, in welchem die jeweilige Insassenschutzeinrichtung (6) ausgelöst werden kann, und einen inaktiven Betriebszustand, in welchem die Auslösung der jeweiligen Insassenschutzeinrichtung (6) durch das Insassenschutzsystem unterdrückt wird, dadurch gekennzeichnet, dass
b) der Energiespeicher (C) der Insassenschutzeinrichtung (6) im inaktiven Betriebszustand von der Ladeeinheit (4) elektrisch getrennt (5) und mittels einer Entladeeinheit (8) zumindest bis unter eine vorgegebene Spannungsschwelle entladen wird,
c) wobei die Spannungsschwelle so gewählt wird, dass eine Auslösung der Insassenschutzeinrichtung (6) damit unmöglich ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Insassenschutzsystems gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Grundsätzlich ist bei allen Insassenschutzsystemen zwischen einem aktiven Betriebszustand, in welchem die Insassenschutzeinrichtungen ausgelöst werden können und einen Aus-Zustand zu unterscheiden, in welchem das gesamte Insassenschutzsystem ausgeschaltet ist. Zur Energieeinsparung im Insassenschutzsystem wird dabei in der
DE 197 51 910 C1 darüber hinaus vorgeschlagen, die im Zündenergiespeicher der Insassenschutzeinrichtung gespeicherte Energie beim Ausschalten des Insassenschutzsystems in einen langzeitspeicherfähigen Zwischenspeicher, üblicherweise einen Akkumulator, zu laden und diese Energie beim Wiedereinschalten des Insassenschutzsystems zur Aufladung des Zündenergiespeichers zu nutzen. - Verfahren und Insassenschutzsysteme der gattungsbildenden Art sind beispielsweise aus der
DE 40 23 109 A1 und derDE 44 33 601 C1 bekannt. Dabei werden im aktiven Betriebszustand des Insassenschutzsystems zusätzliche Fahrzeuginformationen, insbesondere ein Sitzbelegungszustand, erfasst und beim Eintreten vorgegebener Bedingungen für einzelne vorbestimmte Insassenschutzeinrichtungen eine Sperrinformation gesetzt und damit die Auslösung dieser Insassenschutzeinrichtungen unterdrückt wird. - So sind neben den Unfallsensoren, üblicherweise insbesondere Beschleunigungsaufnehmern, weitere Sensoren zur Erfassung von zusätzlichen Informationen über die Sitzbelegung und Insassenposition vorgesehen. In bestimmten Sitzbelegungssituationen, insbesondere bei einem nicht belegten oder mit einem Reboard-Kindersitz belegten Beifahrersitz, ist auch im Falle eines Unfalls eine Auslösung bestimmter Insassenschutzeinrichtungen unerwünscht. Es wird daher für diese Insassenschutzeinrichtungen in der Zentraleinheit eine Sperrinformation vermerkt, so dass bei ordnungsgemäß funktionierender Zentraleinheit die diesem Sitz zugeordneten Insassenschutzeinrichtungen keinen Auslösebefehl erhalten. Teilweise werden auch von den Insassen betätigbare Schalter zur Deaktivierung einzelner Insassenschutzeinrichtungen vorgesehen.
- Auch in diesem Fall registriert die Zentraleinheit für diese Insassenschutzeinrichtungen die Sperrinformation.
- Dennoch kann es vorgekommen, daß Insassenschutzeinrichtungen unerwünscht ausgelöst werden, so dass die Insassen nicht vernachlässigbaren Verletzungsgefahren ausgesetzt sind, insbesondere bei Belegung des Beifahrer-Sitzes mit einem Reboard-Kindersitz schwere Verletzungen des darin befindlichen Kindes zu befürchten sind.
- Die Ursachen solcher Fehlauslösungen sind nur teilweise nachvollziehbar und werden in Funktionsstörungen der Zentraleinheit und den zusätzlichen Sensoren während des Unfalls sowie elektrischen Störungen, insbesondere Kurzschlüssen in den Datenübertragungsleitungen zu den Insassenschutzeinrichtungen vermutet.
- Darüber hinaus sind Mittel zur Vermeidung einer Fehlauslösung bei der Montage bzw. Demontage eines Airbags, also außerhalb des Normalbetriebs im Fahrzeug, bekannt.
- So ist in der
US 4,938,504 ein Mittel zur Neutralisierung des Energiespeichers vorzusehen, der als Schalter (SW1 = CA in2 ) innerhalb dieser Insassenschutzeinrichtung zwischen dem Energiespeicher und der pyrotechnischen Zündladung ausgebildet ist, der sich öffnet, wenn der Airbag vom Fahrzeug abmontiert wird. In einem Ausführungsbeispiel (vgl.4 derUS 4,938,504 ) wird zudem eine Entladung des Energiespeichers durchgeführt. Analog dazu ist aus derDE 41 40 336 C2 eine Sicherheitsvorrichtung bekannt, bei der ein Fehlbetriebs-Verhinderungsschalter vorgesehen ist, der bei einem Anbringen oder einem Abnehmen der Gassackeinheit umgeschaltet wird und die elektrische Verbindung zwischen dem zur Energiespeicherung dienenden Kondensator und der Aufblaseinrichtung, also dem eigentlichen Zünder unterbricht. Eine Entladeschaltung entlädt dann den Kondensator. Zusätzlich wird beim Abnehmen des Gassacks die Verbindung zur Hauptstromquelle unterbrochen. - Entladevorgänge des Energiespeichers der Insassenschutzeinrichtung werden in der
DE 3729785 C1 während des Zündens der Insassenschutzeinrichtung zur Steuerung der zugeführten Energie oder in derDE 19705430C1 zur Funktionsprüfung der Zündpille betrachtet, wobei zur Funktionsprüfung nur eine äußerst geringe Teilentladung durchgeführt wird, um die Insassenschutzeinrichtung nicht auszulösen. In beiden Fällen erfolgt die Entladung direkt über die Zündpille der Insassenschutzeinrichtung. - Die
DE 19751910 C1 beschreibt ein Energiebereitstellungskonzept für eine Insassenschutzeinrichtung, bei der im aktiven Zustand der Insassenschutzeinrichtung Energie zunächst aus einem Zwischenspeicher in den Zündspeicher geladen wird und in einer bevorzugten Ausgestaltung beim Ausschalten Energie vom Zündspeicher in den Zwischenspeicher zurückgeführt wird. - Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren der eingangs genannten Art zum Betreiben eines Insassenschutzsystem vorzustellen, bei dem die Sicherheit vor Fehlauslösungen verbessert ist. Diese Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Erfindungsgemäß wird beim Vorliegen der vorgegebenen Bedingungen der zusätzlichen Fahrzeuginformationen, insbesondere der Sitzbelegung, mit dem Setzen der Sperrinformation für die einzelnen Insassenschutzeinrichtungen der Energiespeicher dieser vorbestimmten Insassenschutzeinrichtungen von der Ladeeinheit elektrisch getrennt und mittels einer Entladeeinheit zumindest bis unter eine vorgegebene Spannungsschwelle entladen werden. In diesem energiearmen Betriebszustand kann das Steuermodul die Insassenschutzeinrichtung nicht auslösen, selbst wenn es auf der Datenleitung einen Auslösebefehl erkennt.
- Vorzugsweise wird die Entladung mittels einer Spannungsüberwachungseinheit in den Steuermodulen überwacht und das Ergebnis dieser Überwachung an die Zentraleinheit gemeldet.
- In einer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zumindest ein Teil der Insassenschutzeinrichtungen bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst inaktiv gesetzt, so dass der Energiespeicher von der Ladeeinheit elektrisch getrennt und entladen ist und nur auf einem Befehl an das Steuermodul hin verbunden wird.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und einer Figur näher erläutert werden. Kurze Beschreibung der Figur:
- Figur Insassenschutzsystem mit einer Zentraleinheit und zumindest einem Steuermodul einer Insassenschutzeinrichtung, wobei das Steuermodul eine Lade- und Entladeeinheit für den Energiespeicher aufweist.
- Die einzige Figur zeigt ein Insassenschutzsystem mit einer Zentraleinheit
1 und (zumindest) ein über ein Bussystem10 damit verbundenes Steuermodul2 einer Insassenschutzeinrichtung6 . In gleicher Weise können beliebig viele weitere Steuermodule von Insassenschutzeinrichtungen vorgesehen sein. - Das Steuermodul
2 weist eine Steuereinheit3 auf, üblicherweise einen Microcontroller, der die auf dem Bussystem übertragenen Daten der Zentraleinheit1 und möglicherweise anderer Busteilnehmer empfängt und verarbeitet. Das Steuermodul2 weist eine ebenfalls mit dem Bussystem verbundene Ladeeinheit4 auf. Die Ladeeinheit4 lädt den Energiespeicher C mit der für die Auslösung der Insassenschutzeinrichtung erforderlichen Zündenergie auf, sofern der zwischengeschaltete Schalter5 die Schalterstellung5a einnimmt. Der Schalter5 ist von der Steuereinheit3 aus steuerbar und nimmt diese Schalterstellung5a im aktiven Betriebszustand der Insassenschutzeinrichtung an. Der Energiespeicher C ist üblicherweise als Kondensator ausgebildet und speichert die Energie zur Auslösung. Auch bei einem Zusammenbruch der Versorgungsspannungszufuhr über das Bussystem kann daraus die nachgeordnete Insassenschutzeinrichtung6 gezündet werden, indem die Schalter7a und7b von der Steuereinheit3 auf entsprechende Signale auf dem Bussystem hin geschlossen werden. - Der Schalter
5 weist jedoch einen zweiten Schaltzustand5b auf. In dieser Schalterstellung5b wird der Energiespeicher C der Insassenschutzeinrichtung6 von der Ladeeinheit4 elektrisch getrennt und mit einer Entladeeinheit8 verbunden, die (8 ) den Energiespeicher C zumindest bis unter eine vorgegebene Spannungsschwelle entlädt. - Die Spannungsschwelle entspricht der mindestens zur Zündung der Insassenschutzeinrichtung
6 erforderlichen Energiemenge. Diese ist aufgrund der zumindest teilweisen Entladung somit nicht mehr vorhanden. Grundsätzlich ist auch eine völlige Entladung denkbar. - Die Steuereinheit
3 weist in bevorzugter Weise zusätzlich eine Spannungsüberwachung9 für den Energiespeicher C auf. Diese ist in der Figur einfach als Spannungsabgriff9 durch die Steuereinheit3 ausgeführt. Analog dazu ist einer Ausgestaltung dieser Spannungsüberwachungseinheit9 beispielsweise durch einen Komparator mit einem entsprechenden Spannungsschwellwert denkbar. Durch die Spannungsüberwachungseinheit9 wird die Spannung Uc des Energiespeichers C überwacht und insbesondere nach der Ansteuerung des Schalters5 in den Schaltzustand5b , also dem inaktiven Betriebszustand, die Entladung des Energiespeichers C geprüft. Durch die Spannungsüberwachungseinheit9 wird es möglich, die Entladung des Energiespeichers C bei Unterschreitung einer vorgegebenen Spannungsschwelle zu stoppen. Diese Spannungsschwelle wird so gewählt, dass eine Auslösung der Insassenschutzeinrichtung6 damit unmöglich ist, andererseits ein Notbetrieb der Steuereinheit3 noch gewährleistet wird. - Nach Feststellung der erfolgten Entladung mittels der Spannungsüberwachungseinheit
9 sendet das Steuermodul2 ein entsprechendes Signal an die Zentraleinheit1 . - Selbst wenn die Steuereinheit
3 durch Fehler in der Zentraleinheit1 oder Störungen auf dem Bussystem10 einen Auslösebefehl erhält und diesen an die Schalter7a und7b weiterleitet, kann die Insassenschutzeinrichtung6 aufgrund der nicht ausreichenden Energiemenge im Energiespeicher C im inaktiven Betriebszustand nicht ausgelöst werden. Die Insassenschutzeinrichtung6 ist somit im Gegensatz zu einer softwaretechnischen Deaktivierung in der Zentraleinheit1 sicher inaktiviert. - Diagnosen des Auslösepfads, also der Schalter
7a und7b sowie der Zündpille der Insassenschutzeinrichtung6 . werden vorzugsweise unterdrückt. - Die Entscheidung über den jeweiligen Betriebszustand der einzelnen Insassenschutzeinrichtungen
6 , wie Airbags, Gurtstrammer etc. wird dabei vorzugsweise von der Zentraleinheit1 oder direkt in den Steuermodulen2 getroffen, indem Sensoren11 zur Erfassung von zusätzlichen Fahrzeuginformationen, in diesem Beispiel über die Sitzbelegung und Insassenposition, oder von den Insassen betätigbare Schalter12 zur Deaktivierung einzelner Insassenschutzeinrichtungen abgefragt werden. Darüber hinaus können weitere Fahrzeugdaten, wie beispielsweise die Geschwindigkeit bei der Entscheidung über den Betriebszustand berücksichtigt werden. - Zumindest ein Teil der Insassenschutzeinrichtungen
6 ist bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst inaktiv gesetzt, d.h. der Energiespeicher C ist von der Ladeeinheit4 elektrisch getrennt und entladen und wird nur auf einem Befehl an das Steuermodul2 hin verbunden. - Im aktiven Betriebszustand werden zusätzliche Fahrzeuginformationen, in der Fig. der Sitzbelegungszustand von der Sitzbelegungserkennungseinrichtung
11 , erfasst und mit vorgegebenen Bedingungen, beispielsweise einer Soll-Position des Insassen, einer Out-Of-Position-Situation sowie einem Reboard-Kindersitzprofil verglichen. Diesbezüglich kann auf den eingangs bereits geschilderten Stand der Technik im Bereich Sitzbelegungserkennung verwiesen werden. - In Abhängigkeit von diesem Vergleich der zusätzlichen Fahrzeuginformationen, in diesem Beispiel also die Sitzbelegung und Insassenposition, wird in der Zentraleinheit
1 für einzelne vorbestimmte Insassenschutzeinrichtungen6 des Insassenschutzsystems eine Sperrinformation gesetzt und damit die Auslösung dieser Insassenschutzeinrichtungen6 unterdrückt. - Zudem wird mit dem Setzen der Sperrinformation die Entladung durch Umschalten des Schalters
5 in den zweiten Schaltzustand5b der Energiespeicher C der Insassenschutzeinrichtung6 von der Ladeeinheit4 elektrisch getrennt und mit einer Entladeeinheit8 verbunden, die (8 ) den Energiespeicher C zumindest bis unter eine vorgegebene Spannungsschwelle entlädt. Die Zentraleinheit1 kann also vorzugsweise jede einzelne Insassenschutzvorrichtung vom aktiven in den gesperrten Betriebszustand setzen und die jeweiligen Energiespeicher entladen.
Claims (4)
- Verfahren zum Betreiben eines Insassenschutzsystems in einem Kraftfahrzeug, bestehend aus einer Anzahl von Insassenschutzeinrichtungen (
6 ) mit jeweils einem der Insassenschutzeinrichtung (6 ) zugeordneten Steuermodul (2 ) mit einem Energiespeicher (C), der von einer Ladeeinheit (4 ) aufgeladen wird und in welchem die für die Auslösung der Insassenschutzeinrichtung (6 ) erforderliche Zündenergie gespeichert wird, a) wobei das Insassenschutzsystem für die Insassenschutzeinrichtungen (6 ) jeweils einen aktiven Betriebszustand aufweist, in welchem die jeweilige Insassenschutzeinrichtung (6 ) ausgelöst werden kann, und einen inaktiven Betriebszustand, in welchem die Auslösung der jeweiligen Insassenschutzeinrichtung (6 ) durch das Insassenschutzsystem unterdrückt wird, dadurch gekennzeichnet, dass b) der Energiespeicher (C) der Insassenschutzeinrichtung (6 ) im inaktiven Betriebszustand von der Ladeeinheit (4 ) elektrisch getrennt (5 ) und mittels einer Entladeeinheit (8 ) zumindest bis unter eine vorgegebene Spannungsschwelle entladen wird, c) wobei die Spannungsschwelle so gewählt wird, dass eine Auslösung der Insassenschutzeinrichtung (6 ) damit unmöglich ist. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuermodul (
2 ) eine Spannungsüberwachung (9 ) für den Energiespeicher (C) aufweist und die erfolgte Entladung mittels dieser Spannungsüberwachungseinheit (9 ) geprüft wird. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass nach Feststellung einer erfolgten Entladung mittels der Spannungsüberwachungseinheit (
9 ) das Steuermodul (2 ) ein Signal an die Zentraleinheit (1 ) sendet. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Insassenschutzeinrichtungen (
6 ) bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst inaktiv gesetzt ist, der Energiespeicher (C) von der Ladeeinheit (4 ) elektrisch getrennt und entladen ist und nur auf einem Befehl an das Steuermodul (2 ) hin verbunden wird.
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