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DE10112162B4 - Wiederaufladbare Batterie - Google Patents

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Abstract

Wiederaufladbare Batterie, bestehend aus mehreren die Anode und Kathode der Batterie bildenden, übereinander gestapelten elektrisch leitenden Schichten (27, 43, 45, 47), wobei zwischen jeweils zwei benachbarten leitenden Schichten (27, 43, 45, 47) eine Elektrolyt-Schicht (55, 57, 59) eingefügt ist, die Ränder jeder leitenden Schicht (27, 43, 45, 47) mit einem Rahmen (35, 37, 39, 41, 49, 51, 53) aus einem isolierenden Material umgeben sind, die Rahmen (35, 37, 39, 41, 49, 51, 53) der leitenden Schichten (27, 43, 45, 47) miteinander fixiert sind und ein aus diesen Schichten (27, 43, 45, 47) gebildeter Stapel S-förmig gefaltet ist.

Description

  • Die vorliegende Anmeldung betrifft eine wiederaufladbare Batterie, bestehend aus mehreren die Anode und die Kathode der Batterie bildenden, übereinander gestapelten elektrisch leitenden Schichten, wobei zwischen jeweils zwei benachbarten leitenden Schichten eine Elektrolyt-Schicht eingefügt ist.
  • Beispielsweise für Elektrowerkzeuge gibt es Nickel-Cadmium- oder Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren mit verschiedenen Spannungen und Kapazitäten. Wie aus der DE 35 02 449 C2 hervorgeht, bestehen diese Akkumulatoren – kurz gesagt Akkus – aus mehreren miteinander verschalteten Einzelzellen, von denen jede eine Spannung von z. B. 1,2V liefert. Üblicherweise sind in den Akkus für Elektrowerkzeuge mehrere solcher Einzelzellen in Reihe geschaltet, so dass der Akku insgesamt eine Spannung von z. B. 9,6V, 14,4V, 18V oder 24V bereitstellt. Jede Einzelzelle des Akkus hat, wie auch aus der EP 06 03 397 A1 hervorgeht, eine die Anode bildende elektrisch leitende Schicht, eine die Kathode bildende elektrisch leitende Schicht und eine dazwischen eingefügte Elektrolyt-Schicht. Der aus diesen drei Schichten gebildete Stapel ist aufgerollt und in einer Metallröhre untergebracht. Die Zahl solcher miteinander verschalteter Einzelzellen richtet sich danach, wie groß die Kapazität und die Spannung des Akkus sein soll. Die einzelnen Zellen sind über stromleitende Stege miteinander elektrisch kontaktiert. Die Kontaktpunkte, das sind Löt- oder Schweißpunkte, bilden einen Innenwiderstand des Akkus, der eine Wärmequelle bei einer elektrischen Belastung des Akkus darstellt. In einem Akkugehäuse, in dem mehrere Einzelzellen zusammengepackt sind, kommt es zu einer sehr unterschiedlichen Wärmeverteilungen. Denn für diejenigen Zellen, die in der Nähe der Gehäusewand des Akkus angeordnet sind, besteht eine bessere Wärmeabfuhr als für die weiter im Inneren des Akkugehäuses befindlichen Zellen. Diese unterschiedliche Wärmeverteilung bei den Zellen führt zu einem Ungleichgewicht des Ladungsniveaus der einzelnen Zellen. Es kann dabei zu einer Umpolung der Zellen mit den geringsten Ladeniveaus kommen, wodurch diese Zellen zerstört werden können. Bei hoher elektrischer Belastung des Akkus kann es auch zu einer thermischen Überbeanspruchung einiger Zellen kommen, was dazu führt, dass Elektrolyt aus den Zellen ausgeblasen wird, was zu einem Ausfall der Zellen und schließlich des gesamten Akkus führt. Ein so aufgebauter Akku nutzt zudem das Volumen nicht optimal aus, da es zwischen den in Form von Metallröhren aufgebauten Einzelzellen relativ große Hohlräume gibt.
  • In der japanischen Anmeldung JP 10208773 ist eine wiederaufladbare Batterie beschrieben, die, wie einleitend dargelegt, aus mehreren die Anode und Kathode der Batterie bildenden, übereinander gestapelten elektrisch leitenden Schichten und zwischen diesen angeordneten Elektrolyt-Schichten besteht. Durch die Faltung des Stapels kann ein geringvolumiger Akku hergestellt werden, der aufgrund einer sehr großen Oberfläche der gefalteten Schichten eine hohe Kapazität aufweist. Die Zahl der übereinander gestapelten Schichten richtet sich danach, welche Spannung der Akku liefern soll.
  • Aus der DE 44 19 418 A1 und der DE 828 730 B sind Flachplatten-Batterien bekannt, bei denen die Platten an den Rändern isolierende Rahmen aufweisen, die entweder zur Halterung der Platten zwischen Polplatten dienen (vgl. DE 44 19 418 A1 ) oder mehrere Schichten zusammenhalten (vgl. DE 828 730 B ).
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine wiederaufladbare Batterie der eingangs genannten Art anzugeben, die einen kompakten Aufbau hat und bei der mit einfach herstellbaren Mitteln eine große Sicherheit gegen Kurzschlüsse zwischen den einzelnen Schichten erzielt werden kann.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die genannte Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Ränder aller die Anode und Kathode der Batterie bildenden übereinander gestapelten leitenden Schichten mit einem Rahmen aus einem isolierenden Material umgeben sind, dass die Rahmen der leitenden Schichten miteinander fixiert sind und dass ein aus diesen Schichten gebildeter Stapel S-förmig gefaltet ist. Die isolierenden Rahmen an den Rändern der leitenden Schichten vermeiden einerseits einen unbeabsichtigten elektrischen Kontakt zwischen benachbarten leitenden Schichten und bieten andererseits die Möglichkeit, die leitenden Schichten mechanisch gegenseitig zu fixieren. Die isolierenden Rahmen vermeiden ebenfalls, dass Elektrolyt-Flüssigkeit aus dem Zwischenraum zwischen den elektrisch leitenden Schichten ausfließt und somit einen Kurzschluss zwischen elektrisch leitenden Schichten verursachen könnte. Eine sehr raumsparende wiederaufladbare Batterie entsteht durch die S-förmige Faltung des aus den leitenden Schichten gebildeten Stapels.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor. Es ist zweckmäßig, dass die Rahmen eine größere Dicke aufweisen als die von ihnen umgebenen leitenden Schichten. Damit werden die leitenden Schichten, wenn deren Rahmen aufeinander gelegt sind, in einem Abstand voneinander gehalten, so dass zwischen ihnen Raum bleibt für die Aufnahme von Elektrolyt-Schichten. Die Rahmen können an ein oder mehreren Stellen mit Öffnungen versehen werden, die aus dem durch die Schichten gebildeten Stapel herausweisen. Vorteil dieser Öffnungen ist, dass sie für einen Druckaus gleich zwischen der Umgebung und dem mit einem Elektrolyt gefüllten Raum zwischen den leitenden Schichten sorgen. Es ist von Vorteil, dass an den Rahmen im Bereich ihrer Öffnungen Stutzen angeformt sind, die sich aus dem Stapel heraus erstrecken. Diese Stutzen bilden Druckausgleich-Kanäle und verhindern, dass Elektolyt über die Öffnungen heraus in benachbarte Schichten eindringt und dort einen Kurzschluss verursacht.
  • Wird der aus den mehreren Schichten gebildete Stapel um ein oder mehrere isolierende Körper herumgefaltet, so erhält der Stapel dadurch eine gute Stabilität und wird beim Falten gegen Brechen geschützt. Um die Lagen des gefalteten Stapels und die einzelnen Schichten innerhalb des Stapels gegen Verrutschen oder ein gegenseitiges Verschieben zu sichern, ist es vorteilhaft, dass durch alle Lagen des gefaltenen Stapels ein oder mehrere isolierende Bolzen gesteckt werden.
  • In den isolierenden Körpern können ein oder mehrere Temperatursensoren integriert werden, mit denen die in der wiederaufladbaren Batterie erzeugte Wärme messbar ist.
  • Es ist vorteilhaft, wenn ein oder mehrere der äußeren elektrisch leitenden Schichten des Stapels von größerer Dicke sind als innere leitende Schichten, um dem gesamten Stapel eine gute mechanische Stabilität zu geben.
  • Im Inneren des Stapels können vorzugsweise ein oder mehrere Schichten angeordnet sein, die im Vergleich zu den anderen Schichten eine höhere Wärmeleitfähigkeit besitzen. Diese höhere Wärmeleitfähigkeit kann z. B. dadurch erzielt werden, dass in die Schichten Leitungsröhren für ein Kühlmedium integriert werden oder dass sie eine größere Dicke als die anderen Schichten haben und/oder aus einem besser wärmeleitfähigen Material bestehen. Somit kann eine ausgeglichenere Wärmeverteilung innerhalb des Stapels erreicht werden.
  • Zeichnung
  • Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels wird nachfolgend die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Querschnitt durch eine wiederaufladbare Batterie mit einem S-förmig gefalteten Stapel aus leitenden Schichten und Elektrolyt-Schichten,
  • 2 eine einzelne leitende Schicht, die mit einem Rahmen umrandet ist und
  • 3 eine Seitenansicht mehrerer umrahmter elektrisch leitender Schichten mit dazwischen eingefügten Elektrolyt-Schichten in einer Explosionsdarstellung.
  • Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
  • In der 1 ist ein Querschnitt durch eine wiederaufladbare Batterie (nachfolgend als Akku bezeichnet) dargestellt, wobei in dem Akku-Gehäuse 1 ein S-förmig gefalteter Stapel 3 aus mehreren leitenden Schichten, welche die Anode und Kathode des Akkus bilden, und aus mehreren zwischen den leitenden Schichten eingefügten Elektrolyt-Schichten untergebracht ist. Wie weiter unten anhand von 3 noch näher erläutert, wechseln sich in dem Stapel 3 elektrisch leitende Schichten, welche die Anode bilden, mit elektrisch leitenden Schichten, welche die Kathode des Akkus bilden, ab. Zwischen jeder Anoden-Schicht und Kathoden-Schicht befindet sich eine Elektrolyt-Schicht, die beispielsweise aus einem mit Elektrolyt gefüllten Vliesmaterial besteht. Alle zur Anode gehörenden leitenden Schichten und getrennt davon alle zur Kathode gehörenden leitenden Schichten sind elektrisch miteinander kontaktiert. Dies ist in der 1, weil nicht Gegenstand der Erfindung, nicht dargestellt. Die zum Stapel gehörenden elektrisch leitenden Schichten sind vorzugsweise dünne Bleche, die auf einer Seite z. B. mit Cadmium und auf der anderen Seite mit Nickel beschichtet sind. Anstelle von Cadmium und Nickel kommen aber auch andere für wiederaufladbare Batterien üblicherweise verwendete Materialien in Frage.
  • Die Anzahl der übereinander gestapelten Schichten hängt davon ab, welche Spannung der Akku letztendlich liefern soll. Die Ladekapazität des Akkus hängt von der Flächengröße der Schichten ab.
  • Durch die, wie in 1 dargestellt, S-förmige Faltung des Stapels 3 können sehr großflächige Schichten in einem relativ kleinvolumigen Gehäuse 1 untergebracht werden.
  • Es ist zweckmäßig, den Stapel 3 um ein oder mehrere isolierende Körper 5 und 7 herumzufalten, die vorzugsweise im Bereich der stärksten Krümmung des Stapels verdickt sind, wodurch verhindert wird, dass der Stapel zu stark gekrümmt wird und dabei bricht. Diese isolierenden Körper 5 und 7 füllen den restlichen Raum im Akku-Gehäuse um den Stapel 3 aus, wodurch der Stapel insgesamt eine sehr hohe Stabilität erhält. Die isolierenden Körper 5 und 7 sind vorzugsweise vom Material her so zusammengesetzt, dass sie temperaturabhängige Ausdehnungen des Stapels 3 kompensieren.
  • In dem bzw. den isolierenden Körpern 5 und 7 können ein oder mehrere Temperatursensoren 9 integriert werden. Damit lässt sich die Temperatur des Akkus bei Belastung messen und in Abhängigkeit davon eine belastungsabhängige Steuerung beispielsweise eines Elektrowerkzeugs vornehmen.
  • Das gesamte Paket aus dem gefalteten Stapel 3 und den isolierenden Körpern 5 und 7 wird mittels isolierender Bolzen 11 und 13 zusammengehalten, welche quer durch alle Lagen des Stapels 13 und die dazwischenliegenden isolierenden Körper 5 und 7 hindurchgesteckt sind. Diese isolierenden Bolzen 11 und 13 verhindern ein gegenseitiges Verschieben der einzelnen Schichten des Stapels 3.
  • Es ist zweckmäßig, ein oder mehrere der äußeren leitenden Schichten 15 und 17 des Stapels 3 mit einer größeren Dicke zu versehen als die anderen Schichten. Dadurch erhöht sich die mechanische Stabilität des Stapels 3. Auch können an den äußeren leitenden Schichten 15 und 17 Kontaktflächen 19 und 21 vorgesehen werden, an die eine Anoden- und eine Kathoden-Anschlussleitung angelötet oder geschweißt werden kann.
  • Die S-Form des Stapels 3 bewirkt, dass jede leitende Schicht des Stapels 3 zum Teil an den äußeren Wänden des Gehäuses 1 entlangläuft und zum Teil im Inneren des Gehäuses 1 geführt wird. Damit verlaufen alle Schichten gleichermaßen sowohl durch kühlere Bereiche (an den Außenwänden) des Gehäuses 1 als auch durch wärmere Bereiche (im Zentrum) des Gehäuses 1. Dadurch findet ein gewisser Ausgleich der Wärmeverteilung in den Schichten des Stapels 3 statt. Es gibt also keine Schichten, die einer erheblich größeren Wärmebelastung ausgesetzt sind als andere Schichten. Natürlich erfahren die im Inneren des Stapels 3 liegenden Schichten eine etwas höhere Wärmebelastung als die an den äußeren Rändern des Stapels befindlichen Schichten. Auch hier kann ein Ausgleich dadurch geschaffen werden, dass ein oder mehrere innere leitende Schichten 23 von größerer Dicke sind als die anderen leitenden Schichten und damit eine höhere Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Eine bessere Wärmeleitfähigkeit dieser inneren Schicht (en) 23 kann auch über die Auswahl des Materials (z. B. Kupfer) erreicht werden. Eine besonders gute Wärmeableitung wird dadurch erzielt, dass in die innere Schicht (en) 23 Leitungsröhren integriert werden (in der Zeichnung nicht dargestellt), durch welche ein Kühlmedium, z. B. Luft, Kühlgas, Kühlflüssigkeit, strömt. An der Außenseite des Akku-Gehäuses 1 können Kühlrippen 25 angeordnet sein.
  • In der 2 ist die Draufsicht auf eine einzelne leitende Schicht 27 dargestellt. In der leitenden Schicht 27 sind einige Löcher 29, 31 und 33 eingelassen, welche als Durchgangslöcher für den bzw, die isolierenden Bolzen 11, 13 dienen. Der äußere Rand der leitenden Schicht 27 ist mit einem Rahmen 35 umgeben. Ebenso sind die Ränder der Löcher 29, 31 und 33 im Inneren der leitenden Schicht 27 mit Rahmen 37, 39 und 41 versehen. Die Rahmen 35, 37, 39, 41 bestehen aus einem isolierenden Material. Sie dienen dazu, jeder einzelnen leitenden Schicht eine bessere mechanische Stabilität zu verleihen. Des Weiteren haben die Rahmen 35, 37, 39, 41 die Funktion, einander benachbarte leitende Schichten elektrisch gegeneinander zu isolieren bzw. Kurzschlüsse zwischen elektrisch leitenden Schichten auszuschließen.
  • Die der 3 zu entnehmende Explosionsdarstellung von z. B. drei leitenden Schichten 43, 45 und 47 verdeutlicht, wie durch isolierende Rahmen 49, 51, 53 an den Rändern der leitenden Schichten 43, 45, 47 Kurzschlüsse zwischen den leitenden Schichten 43, 45, 47 vermieden werden. Die Rahmen 49, 51, 53 weisen eine etwas größere Dicke auf als die von Ihnen umgebenen leitenden Schichten 43, 45, 47. Werden nun die leitenden Schichten 43, 45, 47 aufeinander gestapelt, so berühren sich die Rahmen 49, 51 und 53 gegenseitig. Wegen der größeren Dicke der Rahmen 49, 51, 53 verbleibt zwischen den leitenden Schichten 43, 45, 47 Raum für Elektrolyt-Schichten 55, 57, welche beispielsweise aus einem mit einem Elektrolyt getränkten Vlies bestehen. Wenn die leitenden Schichten 43, 45, 47 mit den Rahmen 49, 51, 53 und die dazwischenliegenden Elektrolyt-Schichten 55, 57 aufeinander gestapelt sind, können sich die über die Elektrolyt-Schichten 55, 57 hinausragenden Ränder der elektrisch leitenden Schichten 43, 45, 47 nicht mehr gegenseitig berühren und damit auch keinen Kurzschluss verursachen. Außerdem verhindern die dicht aufeinanderliegenden Rahmen 49, 51, 53, dass leitende Elektrolyt-Flüssigkeit über die Ränder von elektrisch leitenden Schichten von einem Zwischenraum in den anderen übertritt, was einen Kurzschluss zur Folge hätte.
  • Die isolierenden Rahmen 35, 37, 39, 41, 49, 51, 53 können z. B. aus einem Thermoplast bestehen, das um die Ränder der leitenden Schichten gespritzt wird. Nachdem alle Schichten aufeinandergestapelt sind, werden die Rahmen z. B. durch Kleben, Prägen, Ultraschweissen, Aufschmelzen, Umspritzen oder ähnliche Methoden miteinander verbunden. Zur besseren Verbindung der isolierenden Rahmen mit der jeweiligen leitenden Schicht können die Ränder mit Einprägungen oder Stanzungen 59 (vgl. 2) versehen werden.
  • Wie der 2 zu entnehmen ist, weist der Rahmen 35 um den äußeren Rand der leitenden Schicht 27 eine Öffnung 61 auf. Über diese Öffnung 61 im Rahmen 35 kann ein Druckausgleich zwischen dem mit dem Elektrolyt gefüllten Raum zwischen zwei elektrisch leitenden Schichten und der Umgebung des Schichten-Stapels erfolgen. Ein Überdruck im Innern des Stapels kann insbesondere dann auftreten, wenn der Akku stark belastet wird. Der über die Öffnung 61 erfolgende Druckausgleich verhindert, dass ein Überdruck im Innern des Schichten-Stapels den Akku zerstört. Es können in den Rahmen der einzelnen elektrisch leitenden Schichten auch mehr als nur eine Öffnung 61 vorgesehen werden. Entscheidend für die Anordnung der Öffnungen ist, dass für jeden mit Elektrolyt gefüllten Zwischenraum zwischen zwei elektrisch leitenden Schichten ein Druckausgleich-Kanal vorhanden ist. Vorzugsweise ist im Bereich der Öffnung 61 an den Rahmen 35 ein sich aus dem Schichten-Stapel heraus erstreckender Stutzen 63 angeformt. Durch Überdruck im Inneren des Schichtenstapels kann Elektrolyt in die Öffnungen eindringen und eventuell einen Kurzschluss zwischen benachbarten Schichten hervorrufen. Das kann mittels der die Öffnungen umgebenden Stutzen verhindert werden; denn die Stutzen bilden einen Ausdehnungsraum für den Elektrolyt.

Claims (11)

  1. Wiederaufladbare Batterie, bestehend aus mehreren die Anode und Kathode der Batterie bildenden, übereinander gestapelten elektrisch leitenden Schichten (27, 43, 45, 47), wobei zwischen jeweils zwei benachbarten leitenden Schichten (27, 43, 45, 47) eine Elektrolyt-Schicht (55, 57, 59) eingefügt ist, die Ränder jeder leitenden Schicht (27, 43, 45, 47) mit einem Rahmen (35, 37, 39, 41, 49, 51, 53) aus einem isolierenden Material umgeben sind, die Rahmen (35, 37, 39, 41, 49, 51, 53) der leitenden Schichten (27, 43, 45, 47) miteinander fixiert sind und ein aus diesen Schichten (27, 43, 45, 47) gebildeter Stapel S-förmig gefaltet ist.
  2. Wiederaufladbare Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (35, 37, 39, 41, 49, 51, 53) eine größere Dicke aufweisen als die von ihnen umgebenen leitenden Schichten (27, 43, 45, 47).
  3. Wiederaufladbare Batterie nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (35) an ein oder mehreren Stellen Öffnungen (61) aufweisen, die aus dem durch die Schichten gebildeten Stapel (3) herausweisen.
  4. Wiederaufladbare Batterie nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an den Rahmen (35) im Bereich der Öffnungen (61) Stutzen (63) angeformt sind, die sich aus dem Stapel (3) heraus erstrecken.
  5. Wiederaufladbare Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stapel (3) um ein oder mehrere isolierende Körper (5, 7) herumgefaltet ist.
  6. Wiederaufladbare Batterie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch alle Lagen des gefalteten Stapels (3) ein oder mehrere isolierende Bolzen (11, 13) gesteckt sind.
  7. Wiederaufladbare Batterie nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem (den) isolierenden Körper(n) (5, 7) ein oder mehrere Temperatursensoren (9) integriert sind.
  8. Wiederaufladbare Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere der äußeren elektrisch leitenden Schichten (15, 17) des Stapels (3) von grö ßerer Dicke sind als innere leitende Schichten.
  9. Wiederaufladbare Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Stapel (3) ein oder mehrere Schichten (23) angeordnet sind, die im Vergleich zu den anderen Schichten eine höhere Wärmeleitfähigkeit haben.
  10. Wiederaufladbare Batterie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in die Schicht mit hoher Wärmeleitfähigkeit Leitungsröhren für ein Kühlmedium integriert sind.
  11. Wiederaufladbare Batterie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (23) mit hoher Wärmeleitfähigkeit von größerer Dicke als die anderen Schichten ist und/oder aus einem besser wärmeleitfähigen Material besteht.
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