DE10147338A1 - Keramischer Katalysatorkörper und keramischer Träger - Google Patents
Keramischer Katalysatorkörper und keramischer TrägerInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung verbessert einen keramischen Träger, der direkt eine Katalysatorkomponente tragen kann, und stellt einen keramischen Träger und einen keramischen Katalysatorkörper bereit, welcher eine hohe katalytische Leistung und einen praktischen Wert aufweist. DOLLAR A Gemäß der vorliegenden Erfindung wird in dem keramischen Katalysatorkörper 1, der eine auf dem keramischen Träger 2 mit einer monolithischen Form und mit einer großen Anzahl an Poren oder Elementen, die den Katalysator auf der Oberfläche des Cordierits direkt tragen können, geträgerte Katalysatorkomponente aufweist, die Katalysatormenge pro Volumeneinheit im mittleren Bereich A des Trägers, in dem viel Gas durchfließt, auf das 1,1-fache und bevorzugt das 2-fache oder größer als im peripheren Bereich B eingestellt. Dadurch, dass im mittleren Bereich des Trägers, in dem viel Gas durchfließt, mehr Katalysator vorhanden ist, ist die Reinigungsleistung verbessert.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen keramischen
Träger, der als ein Träger zur Trägerung einer
Katalysatorkomponente in einem Abgasreinigungskatalysator eines
Automobilmotors oder dergleichen eingesetzt wird, und auf einen
keramischen Katalysatorkörper.
Ein Katalysator wurde zur Abgasreinigung eingesetzt, in welchem
ein Monolithträger, hergestellt aus Cordierit, mit einer hohen
Widerstandsfähigkeit gegenüber einem Wärmeschock mit γ-
Aluminiumoxid beschichtet ist und mit einem darauf geträgerten
Edelmetallkatalysator versehen ist. Die Beschichtungsschicht
wird erzeugt, weil die spezifische Oberfläche des Cordierits zu
klein zur Trägerung der erforderlichen Menge der
Katalysatorkomponente ist. Folglich kann die spezifische
Oberfläche des Trägers mittels eines Materials mit einer großer
spezifischen Oberfläche wie etwa γ-Aluminiumoxid gesteigert
werden.
Falls die Oberflächen der Trägerzellenwände mit γ-Aluminiumoxid
beschichtet sind, steigt jedoch die Wärmekapazität des Trägers
aufgrund des Massenanstiegs an. Kürzlich wurden Studien
hinsichtlich der Absenkung der Wärmekapazität durch das
Verdünnen der Zellenwand durchgeführt, um den Katalysator
früher zu aktivieren. Jedoch wurde der Effekt dieses Versuchs
durch die Ausbildung der Beschichtungsschicht reduziert. Es kam
ebenfalls zu Problemen dahingehend, dass die Abnahme der
Querschnittsfläche der Zellen den Druckverlust ansteigen lässt,
und dass der Wärmeausdehnungskoeffizient größer als der eines
einfach aus Cordierit erzeugten Trägers wird.
Mit dem vorstehend beschriebenen Hintergrund schlugen die
Erfinder der vorliegenden Erfindung einen keramischen Träger
vor, welcher eine erforderliche Menge der Katalysatorkomponente
ohne die Erzeugung der Beschichtungsschicht tragen kann, um die
spezifische Oberfläche zu steigern (japanische Patentanmeldung
Nr. JP-2000/104994). Obwohl untersucht wurde, mittels einer
Säurebehandlung oder Wärmebehandlung eine teilchenförmige
Komponente zu eluieren, um dadurch die spezifische Oberfläche
des Cordierits selbst zu steigern (z. B., ungeprüfte japanische
Patentoffenlegungsschrift Nr. JP-A-5-503338), sind solche
Versuche nicht praktisch anwendbar, da die Säurebehandlung oder
Wärmebehandlung eine Zerstörung des Kristallgitters des
Cordierits verursacht, wodurch eine geringere mechanische
Stabilität resultiert.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den vorstehend
beschriebenen keramischen Träger zu verbessern, um dadurch
einen keramischen Träger und einen keramischen
Katalysatorkörper mit einer verbesserten katalytischen Leistung
und einem hohen praktischen Wert bereitzustellen.
Gemäß eines ersten Gesichtspunkts der Erfindung umfasst der
keramische Katalysatorkörper einen keramischen Träger, der
einen Katalysator direkt auf der Oberfläche des keramischen
Substrats tragen kann, und eine auf dem keramischen Träger
geträgerte Katalysatorkomponente, wobei die Katalysatormenge,
die auf einer Volumeneinheit des Trägers im mittleren Bereich,
in dem der Gasstrom maximal ist, geträgert ist, auf das 1,1-
fache oder höher als die in der Peripherie eingestellt ist. Das
Gasreinigungsverhältnis kann durch eine größere geträgerte
Katalysatormenge im mittleren Bereich des Trägers, in dem der
Gasstrom maximal ist, verbessert werden.
Gemäß einem zweiten Gesichtspunkt der Erfindung umfasst der
keramische Katalysator einen keramischen Träger, der den
Katalysator direkt auf der Oberfläche des keramischen Substrats
tragen kann, in dem die Oberfläche pro Volumeneinheit des
Trägers in dessen mittlerem Bereich, in dem die
Gasstromgeschwindigkeit am höchsten ist, auf das 1,1-fache oder
höher von der der Peripherie eingestellt ist. Ähnliche Effekte
zu denen des ersten Gesichtspunkts können ebenso durch
Steuerung der spezifischen Oberfläche des keramischen Trägers
erzielt werden, und das Reinigungsverhältnis kann durch eine
Trägerung des Katalysators auf dem keramischen Träger
verbessert werden, dessen Oberfläche im mittleren Bereich
erhöht ist.
Gemäß einem dritten Gesichtspunkt der Erfindung kann die
Oberfläche des Trägers, welcher den Aufbau des zweiten
Gesichtspunkts aufweist, in dessen mittleren Bereich z. B.
mittels der Herstellung des Trägers in einer monolithischen
Form, mit dem mittleren Bereich des Trägers in einer Weise,
dass er eine hohe Zellendichte aufweist, oder in einer
polygonalen bzw. vieleckigen oder runden Zellenform gesteigert
werden. Der Peripheriebereich des Trägers kann im Gegensatz
dazu derart ausgestaltet sein, dass er eine niedrige
Zellendichte aufweist, oder dass er in rechtwinkliger,
hexagonaler oder dreieckiger Zellenform aufgebaut ist.
Gemäß einem vierten Gesichtspunkt der Erfindung, in der die
Projektionsfläche eines Gaseinlasses auf den keramischen Träger
mit S bezeichnet ist, wird der mittlere Bereich des Trägers als
eine Region festgesetzt, welche eine Querschnittsfläche in
einem Bereich des 1,1- bis 2-fachen der Projektionsfläche S
aufweist, wobei der Mittelpunkt der Projektion des Gaseinlasses
im mittelpunkt liegt. Da sich die Zone der großen
Durchflussrate oder der hohen Geschwindigkeit des Gasstroms
innerhalb des vorstehend beschriebenen Bereichs in Abhängigkeit
der Motorbetriebsbedingung ändert, kann der mittlere Bereich
und der periphere Bereich des Trägers unter Bezugnahme auf
diesen Bereich gemäß der erforderlichen Leistung eingestellt
werden.
Gemäß einem fünften Gesichtspunkt der Erfindung umfasst der
keramische Katalysator einen keramischen Träger, der den
Katalysator direkt auf der Oberfläche des keramischen Substrats
tragen kann, wobei 50 Gew.-% oder mehr des gesamten
Katalysators in einem Bereich vom stromaufwärtigen Ende des
Trägers bis zu einem Punkt bei einem Viertel bis einem Drittel
der gesamten Länge konzentriert vorliegt. Die
Katalysatorreaktion kann durch eine Erhöhung der
Katalysatordichte in der Region vom stromaufwärtigen Ende bis
zu einem Punkt bei einem Viertel bis einem Drittel der gesamten
Länge, in welchem die anfängliche Katalysatorreaktion
stattfindet, gesteigert werden.
Gemäß einem sechsten Gesichtspunkt der Erfindung umfasst der
keramische Katalysator einen keramischen Träger, der den
Katalysator direkt auf der Oberfläche des keramischen Substrats
tragen kann, und eine auf dem keramischen Träger geträgerte
Katalysatorkomponente, wobei ein Katalysator mit einer hohen
Wärmebeständigkeit auf der stromaufwärtigen Seite des
einströmenden Gases angeordnet ist und ein Katalysator mit
geringer Wärmebeständigkeit in der stromabwärtigen Seite
angeordnet ist. Falls mehrere Katalysatorsorten eingesetzt
werden, kann eine Verschlechterung des Katalysators durch
Anordnung des Katalysators mit einer höheren Wärmebeständigkeit
in der stromaufwärtigen Seite bezüglich des einströmenden
Gases, in der die Temperatur höher sein kann, verhindert
werden.
Gemäß einem siebten Gesichtspunkt der Erfindung ist der
vorstehend beschriebene Katalysator mit höherer
Wärmebeständigkeit ein Katalysator mit einem 50%-
Reinigungsverhältnis bei einer Einlasstemperatur von nicht
höher als 300°C, und der vorstehend beschriebene Katalysator
mit einer niedrigeren Wärmebeständigkeit ist ein Katalysator
mit einem 50%-Reinigungsverhältnis bei einer Einlasstemperatur
von nicht weniger als 350°C. Der Effekt des sechsten
Gesichtspunkts kann leicht durch eine Kombination von mehreren
solchen Katalysatoren erzielt werden.
Gemäß einem achten Gesichtspunkt der Erfindung ist die
Querschnittsfläche des Katalysators in jedem der vorstehend
beschriebenen Gesichtspunkte bevorzugt größer als die
Querschnittsfläche einer Gaseinlassröhre, die an den
keramischen Katalysator angebunden ist. Während die
Verfahrenskapazität durch Erhöhung des Katalysatorvolumens
gesteigert werden kann, falls die Querschnittsfläche groß ist,
erhöht sich die Möglichkeit, dass das vorstehend beschriebene
Problem auftritt, da der Gasstrom durch den mittleren Bereich
und die Peripherie des Katalysators strömt. Somit können die
Effekte der in den vorstehend beschriebenen Gesichtspunkten
vorliegenden Konstitutionen vorteilhafter Weise erzielt werden.
Gemäß einem neunten Gesichtspunkt der Erfindung umfasst der
keramische Katalysatorkörper einen keramischen Träger, der den
Katalysator direkt auf der Oberfläche des keramischen Substrats
tragen kann, und eine auf den keramischen Träger geträgerte
Katalysatorkomponente, wobei der Katalysator Teilchen mit einer
solchen Gestalt umfasst, die eine größere Oberfläche als
kugelförmige bzw. spherische oder halbkugelförmige Teilchen des
gleichen Gewichts umfasst.
Die Abgasreinigungsleistung hängt von der Oberfläche des
Katalysators ab, und je größer die Oberfläche ist, desto höher
ist die Wahrscheinlichkeit des Kontakts mit dem Abgas, wodurch
sich eine höhere Leistung ergibt. Die Oberfläche einer
gegebenen Katalysatormenge kann zum Beispiel durch Reduzierung
der Katalysatorteilchengröße gesteigert werden, wobei aber
dieser Versuch seine Grenzen hat. Demgemäß beachtet die
vorliegende Erfindung die Gestalt der Katalysatorteilchen und
verwendet eine Gestalt, die eine größere Oberfläche als
kugelförmige oder halbkugelförmige Teilchen des gleichen
Gewichts aufweist. Unter der Voraussetzung, dass jedes
Katalysatorteilchen das gleiche Gewicht aufweist, besitzt die
Oberfläche ihr Minimum dann, falls das Katalysatorteilchen eine
kugelförmige Gestalt aufweist. Somit kann die zur
Katalysatorreaktion beitragende effektive Fläche für eine
höhere katalytische Leistung dadurch gesteigert werden, dass
die Katalysatorteilchen in einer anderen Gestalt als einer
kugelförmigen (oder halbkugelförmigen) Gestalt ausgebildet
sind.
Gemäß einem zehnten Gesichtspunkt der Erfindung kann die
Gestalt der Katalysatorteilchen wenigstens eine der folgenden
sein: ein Polyhedron, eine konische bzw. kegelförmige Gestalt
oder ein Kegel, von dem ein Teil fehlt, eine im Wesentlichen
kugelförmige Gestalt mit Oberflächenunebenheiten oder
Vorsprüngen, nadelförmige und hohle Teilchen. Alle diese
Gestalten weisen größere Oberflächen als die kugelförmige (oder
halbkugelförmige) Gestalt auf.
Gemäß einem elften Gesichtspunkt der Erfindung umfasst der
keramische Katalysatorkörper einen keramischen Träger, der den
Katalysator direkt auf der Oberfläche des keramischen Substrats
tragen kann, und eine auf dem keramischen Träger geträgerte
Katalysatorkomponente, wobei der Katalysator in einer Ebene
ausgerichtet ist, die eine hohe katalytische Aktivität besitzt.
Mit einer gegebenen Gestalt der Katalysatorteilchen wird die
Reinigungsleistung höher, falls der Katalysator in einer Ebene
mit einer hohen katalytischen Aktivität ausgerichtet ist. Somit
kann die katalytische Leistung ebenso durch Ausrichtung des
Katalysators in einer Ebene, welche ein hohe katalytische
Aktivität aufweist, anstelle der Erhöhung der Oberfläche
verbessert werden.
Gemäß einem zwölften Gesichtspunkt der Erfindung ist der
Katalysator in den Poren durch Imprägnierung des keramischen
Trägers mittels einer Katalysatorlösung und Sintern geträgert.
Der Einsatz der Lösung erleichtert die Eindringung der
Katalysatorkomponente in die Poren und ebenso die Erzeugung
kleinerer Teilchen, da die Katalysatorkomponente in der Form
von Ionen geträgert vorliegt.
Gemäß einem dreizehnten Gesichtspunkt der Erfindung können ein
oder mehrere der die Bestandteile bildenden Elemente des
keramischen Substrats durch ein anderes Element als das den
Bestandteil bildende Element substituiert sein, und ein Träger,
welcher die Katalysatorkomponente direkt auf dem substituierten
Element tragen kann, kann eingesetzt werden.
In diesem Fall ist die Katalysatorkomponente gemäß einem
vierzehntem Gesichtspunkt der Erfindung bevorzugt auf dem
substituierenden Element durch eine chemische Bindung
geträgert. Die chemische Bindung der Katalysatorkomponente
verbessert die Retention bzw. Zurückhaltung des Katalysators
und mäßigt die Verschlechterung über einen langen
Verwendungszeitraum, da die Katalysatorkomponente über den
Träger ohne Koagulation eben verteilt vorliegt.
Gemäß einem fünfzehnten Gesichtspunkt der Erfindung können ein
oder mehrere Elemente mit d- oder f-Schalen in deren
Elektronenhüllen als das vorstehend beschriebene
substituierende Element eingesetzt werden. Elemente mit d- oder
f-Schalen in deren Elektronenhülle besitzen eine höhere Tendenz
zur Ausbildung einer Bindung mit der Katalysatorkomponente und
sind deshalb bevorzugt.
Gemäß einem sechzehnten Gesichtspunkt der Erfindung weist der
keramische Katalysator eine große Anzahl an Poren auf, die
direkt den Katalysator auf der Oberfläche der Substratkeramik
tragen können, so dass die Katalysatorkomponente direkt in den
Poren geträgert vorliegen kann.
Gemäß einem siebzehnten Gesichtspunkt der Erfindung umfassen
die vorstehend beschriebenen Poren wenigstens eine Sorte, die
aus einer Gruppe ausgewählt ist, die aus Fehlstellen in dem
keramischen Kristallgitter, mikroskopischen Sprüngen in der
keramischen Oberfläche und Lochfehlstellen des die Keramik
aufbauenden Elements besteht.
Gemäß einem achtzehnten Gesichtspunkt der Erfindung besitzen
die mikroskopischen Sprünge bevorzugt eine Breite von 100 nm
oder kleiner, um die mechanische Festigkeit des Trägers
sicherzustellen.
Gemäß einem neunzehnten Gesichtspunkt der Erfindung haben die
Poren einen Durchmesser oder eine Breite von bevorzugt dem
1000-fachen Durchmesser des zu trägernden Katalysatorions oder
geringer, um die Katalysatorkomponente tragen zu können. Zu
diesem Zeitpunkt kann eine ähnliche Menge der
Katalysatorkomponente zu der aus dem Stand der Technik
geträgert werden, falls die Dichte der Poren bei 1 × 1011 pro
Liter oder höher liegt.
Gemäß einem zwanzigsten Gesichtspunkt der Erfindung wird eine
Keramik als die Matrixkeramik eingesetzt, welche Cordierit als
die Hauptkomponente enthält, und die Poren können Fehlstellen
sein, die durch Substitution eines Teils der die Bestandteile
bildenden Elemente des Cordierits mit einem Metallelement mit
einem unterschiedlichen Valenzwert erzeugt werden. Cordierit
weist eine hohe Beständigkeit gegenüber Thermoschocks auf und
ist deshalb für den Katalysator zur Reinigung der
Automobilabgase geeignet.
Gemäß einem einundzwanzigsten Gesichtspunkt der Erfindung sind
die Poren wenigstens eine Sorte, die aus Sauerstofffehlstellen
oder Gitterfehlstellen ausgewählt sind. Eine ähnliche
Katalysatorkomponentenmenge zu der aus dem Stand der Technik
kann geträgert sein, falls die Dichte des Cordieritkristalls,
welcher wenigstens eine Fehlstelle in einer
Kristallgittereinheit des Cordierits aufweist, auf 4 × 10-6%
oder höher eingestellt ist.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht, welche die gesamte
Konstitution eines keramischen Katalysatorkörpers gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Fig. 2 zeigt die Beziehung zwischen dem Gasfluss und dem
Reinigungsverhältnis.
Fig. 3 ist ein Diagramm, welches das Herstellungsverfahren für
den keramischen Katalysatorkörper gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Fig. 4 zeigt die Beziehung zwischen dem Verhältnis der
Katalysatormenge und der Reinigungsrate.
Die Fig. 5(a), 5(b) und 5(c) zeigen Beispiele der Anbindung
eines Gaseinlasses an einen keramischen Träger, wobei Fig.
5(a) einen Fall zeigt, in dem der Gaseinlass und der keramische
Träger in einer konzentrischen Anordnung angeordnet sind, Fig.
5(b) einen Fall zeigt, in dem der Gaseinlass und die Achse des
keramischen Trägers voneinander abweichen bzw. beabstandet
sind, und Fig. 5(c) einen Fall zeigt, in dem der Gaseinlass
schrägwinklig angebunden ist.
Die Fig. 6(a) bis 6(e) zeigen Beispiele von
Querschnittsformen bzw. Querschnittsgestalten der keramischen
Träger, wobei Fig. 6(a) einen runden Querschnitt zeigt, Fig.
6(b) einen ovalen Querschnitt zeigt, Fig. 6(c) einen
rennbahnförmigen Querschnitt zeigt, Fig. 6(d) einen
dreieckigen Querschnitt zeigt und Fig. 6(e) einen irregulären
Querschnitt zeigt.
Die Fig. 7(a), 7(b) und 7(c) zeigen Beispiele der
Ausgestaltung der keramischen Trägerzelle, wobei Fig. 7(a)
eine rechtwinklige Zelle zeigt, Fig. 7(b) ein hexagonale Zelle
zeigt und Fig. 7(c) eine dreieckige Zelle zeigt.
Die Fig. 8(a) bis 8(h) sind perspektivische Ansichten,
welche die gesamte Konstitution eines keramischen
Katalysatorkörpers gemäß einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung zeigt, wobei die Fig. 8(a) bis 8(g) Zellmuster
zeigen und Fig. 8(h) ein Verfahren zur Erzeugung einer Matrize
zeigt.
Die Fig. 9 zeigt die gesamte Konstitution eines keramischen
Katalysatorkörpers gemäß der dritten Ausführungsform der
Erfindung, die Temperaturverteilung in dem keramischen
Katalysatorkörper und die Katalysatorverteilung.
Fig. 10(a) ist ein Diagramm, welches das Herstellungsverfahren
für den keramischen Katalysatorkörper gemäß der dritten
Ausführungsform der Erfindung zeigt, und Fig. 10(b) zeigt eine
weitere Konstitution des keramischen Katalysatorkörpers.
Fig. 11(a) zeigt ein Beispiel der Konstitution des keramischen
Katalysatorkörpers gemäß der dritten Ausführungsform der
Erfindung, und Fig. 11(b) zeigt die Beziehung zwischen der im
stromaufwärtigen Bereich geträgerten Katalysatormenge und der
Reinigungsrate.
Fig. 12(a) ist ein Diagramm, welches die gesamte Konstitution
des keramischen Katalysatorkörpers gemäß einer vierten
Ausführungsform der Erfindung zeigt, und Fig. 12(b) zeigt eine
weitere Konstitution des keramischen Katalysatorkörpers.
Fig. 13 zeigt die Beziehung zwischen der
Katalysatoreinlasstemperatur und der Reinigungsrate für einen
Katalysator mit einer hohen Wärmebeständigkeit und für einen
Katalysator mit einer niedrigen Wärmebeständigkeit.
Fig. 14 zeigt schematisch die Konstitution des keramischen
Katalysatorkörpers aus dem Stand der Technik mit kugelförmigen
Katalysatorteilchen, die auf einem keramischen Träger geträgert
vorliegen.
Die Fig. 15(a) und 15(b) sind Diagramme der Konstitution des
erfindungsgemäßen keramischen Katalysatorkörpers mit auf einem
keramischen Träger geträgerten Katalysatorteilchen mit einer
Polyhedrongestalt bzw. Vielflächergestalt, wobei Fig. 15(a)
Sechsflächerteilchen zeigt und Fig. 15(b) Vierflächerteilchen
bzw. Teilchen mit einer tetrahedronalen Gestalt zeigt.
Fig. 16 zeigt die Konstitution des erfindungsgemäßen
keramischen Katalysatorkörpers, mit Katalysatorteilchen mit
einer Gestalt in Form eines abgeschnittenen Konus, die auf
einem keramischen Träger geträgert vorliegen.
Die Fig. 17(a) und 17(b) sind Diagramme der Konstitution des
erfindungsgemäßen keramischen Katalysatorkörpers mit
Katalysatorteilchen, welche Oberflächenunebenheiten oder
Erhebungen aufweisen, und die auf einem keramischen Träger
geträgert vorliegen, wobei Fig. 17(a) Teilchen zeigt, welche
Oberflächenunebenheiten aufweisen, und Fig. 17(b) Teilchen
zeigt, welche Anhebungen bzw. vorstehende Bereiche aufweisen.
Fig. 18 zeigt die Konstitution des erfindungsgemäßen
keramischen Katalysatorkörpers mit Katalysatorteilchen in einer
nadelförmigen Gestalt, die auf einem keramischen Träger
geträgert vorliegen.
Fig. 19 zeigt die Konstitution des erfindungsgemäßen
keramischen Katalysatorkörpers mit Katalysatorteilchen mit
einer Gestalt in Form von Flocken, die auf einem keramischen
Träger geträgert vorliegen.
Die Fig. 20(a) und 20(b) sind Diagramme der Konstitution des
erfindungsgemäßen keramischen Katalysatorkörpers mit hohlen
Katalysatorteilchen, die auf einem keramischen Träger geträgert
vorliegen, wobei Fig. 20(a) Teilchen mit einer röhrenförmigen
Gestalt zeigt und Fig. 20(b) Teilchen zeigt, welche hohle
Löcher aufweisen.
Fig. 21 zeigt die Konstitution des erfindungsgemäßen
keramischen Katalysatorkörpers mit Katalysatorteilchen, welche
in einer Ebene mit hoher katalytischer Aktivität orientiert
vorliegen, und die auf einem keramischen Träger geträgert
vorliegen.
Fig. 22 zeigt die Beziehung zwischen der Teilchengestalt und
der 50%-Reinigungstemperatur.
Die erste Ausführungsform der Erfindung wird nun nachstehend
unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben. Ein erfindungsgemäßer
keramischer Katalysatorkörper 1 wird in einem
Motorabgasreinigungskatalysator oder dergleichen eingesetzt und
weist einen keramischen Träger 2 auf, welcher direkt den
Katalysator tragen kann. Der keramische Träger 2 ist als
zylindrischer Monolith, mit einer großen Anzahl an Zellen 21,
die parallel zueinander in der Richtung des Abgasstroms
ausgebildet vorliegen, ausgebildet und weist die
Katalysatorkomponente direkt auf dessen Oberfläche geträgert
auf. Der keramische Träger 2 ist typischerweise aus einem
keramischen Material hergestellt, das hauptsächlich aus
Cordierit mit einer theoretischen Zusammensetzung von
2MgO.2Al2O3.5SiO2 aufgebaut ist. Die Hautkomponente der Keramik
kann selbstverständlicher Weise ebenso Aluminiumoxid, Spinell,
Aluminiumtitanat, Siliciumcarbid, Mullit, Silciumoxid-
Aluminiumoxid, Zeolith, Zirkoniumoxid, Siliciumnitrid,
Zirkoniumphosphat oder dergleichen sein.
Der keramische Träger weist eine große Anzahl an Poren oder
Elementen auf, welche die auf der Oberfläche des keramischen
Substrats zur Verfügung gestellte Katalysatorkomponente direkt
tragen können, so dass die Katalysatorkomponente direkt über
die Poren oder die Elemente geträgert werden kann. Die Poren,
welche die Katalysatorkomponente direkt tragen können, umfassen
wenigstens eine Sorte, die aus einer Gruppe ausgewählt ist, die
aus Fehlstellen in dem keramischen Kristallgitter
(Sauerstofffehlstelle oder Gitterfehlstelle), mikroskopischen
Sprüngen in der keramischen Oberfläche und Fehlstellen in den
die Keramik aufbauenden Elementen oder einer Kombination daraus
besteht. Das Element, das die Katalysatorkomponente direkt
tragen kann, ist ein Element, das durch Substitution eines oder
mehrerer der Elemente, welche die Substratkeramik aufbauen, mit
einem anderen Element als das aufbauende Element eingeführt
worden ist. Durch die Bereitstellung der vorstehend
beschriebenen Poren oder Elemente ist es möglich, die
Katalysatorkomponente ohne Erzeugung einer
Beschichtungsschicht, welche eine große spezifische Oberfläche
wie etwa γ-Aluminiumoxid aufweist, zu trägern.
Diese Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die
Menge des auf den keramischen Träger 2 geträgerten Katalysators
im mittleren Bereich A des Trägers, in dem viel Gas
durchfließt, größer gemacht wird und im peripheren Bereich B
des Trägers, in dem wenig Gas durchfließt, kleiner gemacht
wird. Im einzelnen wird das Gewicht des Katalysators pro
Volumeneinheit im mittleren Bereich A des Trägers auf das 1,1-
fache, bevorzugt das 2-fache oder größer, als das des
peripheren Bereichs B eingestellt. Dies verbessert die
Reinigungsleistung. Diese Konstitution wird nachstehend
detaillierter beschrieben.
Für die Katalysatorkomponente werden bevorzugt Edelmetalle wie
etwa Pt, Pd und Rh eingesetzt. Die Katalysatorkomponente kann
durch Eintauchen des keramischen Trägers in eine Lösung einer
Verbindung des Katalysatormetalls, das in einem Lösungsmittel
gelöst vorliegt, geträgert werden. Während das Lösungsmittel
für die Katalysatorkomponente Wasser sein kann, ist ein
Lösungsmittel mit einer kleineren Oberflächenspannung, z. B. ein
alkoholisches Lösungsmittel wie etwa Ethanol, in dem Fall
bevorzugt, in dem der erfindungsgemäße keramische Träger 2
Poren aufweist, da die Fehlstellen oder Sprünge, welche die
Poren aufbauen, eine mikroskopische Größe aufweisen. Während
ein Lösungsmittel, welches eine große Oberflächenspannung
aufweist, wie etwa Wasser, in die Poren schwer einzubringen
ist, und die Poren nicht vollständig genutzt werden können,
ermöglicht der Einsatz des Lösungsmittels mit einer kleineren
Oberflächenspannung, welches in den mikroskopischen Poren
eingebracht werden kann, eine Trägerung von 0,5 g/l oder mehr
der Katalysatorkomponente durch eine vollständige Ausnutzung
der Poren.
Der in die Katalysatorlösung eingetauchte keramische Träger
wird dann getrocknet und bei einer Temperatur von 500 bis
900°C gesintert. Dadurch wird ein keramischer
Katalysatorkörper mit der in den Poren geträgerten
Katalysatorkomponente hergestellt, wobei die Poren in der
Zellwandoberfläche des Trägers ausgebildet sind, welche mit dem
Abgas in Kontakt steht. Bei den keramischen Katalysatoren gemäß
dem Stand der Technik, welche eine γ-Aluminiumoxid-
Beschichtungsschicht oder dergleichen verwenden, kann die
Katalysatorkomponente in Bereichen vorhanden sein, die nicht
durch das Abgas erreicht werden können. Im Falle der
erfindungsgemäßen keramischen Katalysatoren ist im Gegensatz
dazu die Katalysatorkomponente auf der Zellwandoberfläche
konzentriert, welche eine hohe Wahrscheinlichkeit der
Kontaktausbildung mit dem Abgas besitzt, und somit wird eine
vollständige Ausnutzung der Poren ermöglicht. Da der
Katalysator ebenso durch Verwendung der Lösung geträgert wird,
kann der Katalysator in feinen Teilchen hergestellt werden. Da
außerdem Gas leicht die Poren erreichen kann, in welche die
Lösung eindringen kann, kann die Katalysatorkomponente
effizient nur in Bereichen geträgert werden, welche mit dem
Abgas in Kontakt kommen.
Nun wird nachstehend der keramische Träger 2 mit einer großen
Anzahl von Poren beschrieben, welche die Katalysatorkomponente
in der Oberfläche der Substratkeramik direkt tragen können. Da
der Durchmesser der Ionen der zu trägernden
Katalysatorkomponente typischerweise etwa 0,1 nm beträgt,
können die Ionen der Katalysatorkomponente in den Poren
geträgert werden, welche in der Oberfläche des Cordierits
ausgebildet sind, unter der Voraussetzung, dass die Poren einen
Durchmesser oder eine Breite von 0,1 nm oder größer besitzen.
Um die mechanische Stabilität der Keramik sicherzustellen,
liegt der Durchmesser oder die Breite der Poren bevorzugt so
klein wie möglich und innerhalb dem tausendfachen (100 nm) des
Durchmessers der Ionen der Katalysatorkomponente. Die Tiefe der
Poren wird wegen der Rückhaltung der Ionen auf eine Hälfte
(0,05 nm) des Durchmessers oder größer eingestellt. Um die
Katalysatorkomponente in einer vergleichbaren Menge zu der aus
dem Stand der Technik (1,5 g/l) mit den Poren mit den
vorstehend beschriebenen Dimensionen zu trägern, liegt die
Dichte der Poren bei 1 × 1011 pro Liter oder höher, bevorzugt
bei 1 × 1016 pro Liter oder höher und weiter bevorzugt bei 1 ×
1017 pro Liter oder höher.
Die bevorzugte Dichte der Poren in dem vorstehend beschriebenen
keramischen Träger kann mit einer Cordieritwabenstruktur
erzielt werden, welche 4 × 10-16% oder mehr und bevorzugt 4 ×
10-5% oder mehr Cordieritkristalle einschließt, welche
wenigsten eine Sorte an Sauerstofffehlstellen oder
Gitterfehlstellen in der Kristallgittereinheit aufweisen, oder
welche wenigstens eine Sorte eine Sauerstofffehlstelle oder
Gitterfehlstelle in der Kristallgittereinheit des Cordierits in
einer Dichte von 4 × 10-6 oder höher und bevorzugt 4 × 10-7 oder
höher aufweist. Details der Poren und des Verfahrens zu deren
Herstellung werden nachstehend beschrieben.
Bei den in der keramischen Oberfläche erzeugten Poren werden
die Fehlstellen in dem Kristallgitter in Sauerstofffehlstellen
und Gitterfehlstellen eingeteilt (Metallgitterlücke und
Gitterverzerrung). Eine Sauerstofffehlstelle wird durch das
Fehlen von Sauerstoffatomen hervorgerufen, welche das
Kristallgitter der Keramik aufbauen, und erlaubt es, die
Katalysatorkomponente in der durch das fehlende Sauerstoffatom
zurückbleibenden Gitterlücke zu trägern. Eine Gitterfehlstelle
wird durch Einfangen von mehreren Sauerstoffatomen als
notwendig zur Erzeugung des keramischen Kristallgitters
hervorgerufen und erlaubt, die Katalysatorkomponente in den
durch die Verzerrungen in dem Kristallgitter und den
Metallgitterlücken erzeugten Poren zu trägern.
Sauerstofffehlstellen können in dem Kristallgitter auf die Art
und Weise wie in der japanischen Patentanmeldung Nr. JP-
2000/104994 beschrieben ist, in einem Verfahren zur Erzeugung,
Entfettung und Brennung eines Materials für Cordierit, welches
eine Si-Quelle, eine Al-Quelle und eine Mg-Quelle enthält,
durch entweder 1. Absenken des Drucks der Atmosphäre im
Brennvorgang oder Herstellen in einer reduzierenden Atmosphäre;
2. Brennen in einer Atmosphäre mit einer niedrigen
Sauerstoffkonzentration unter Verwendung einer Verbindung,
welche keinen Sauerstoff enthält, für wenigstens einen Teil des
Rohmaterials, um so einen Sauerstoffmangel in der Atmosphäre
beim Brennvorgang oder in dem Startmaterial zu schaffen; oder
3. Substitution wenigstens eines der aufbauenden Elemente der
Keramik außer für Sauerstoff mit einem Element mit einem
geringeren Valenzwert als der des substituierten Elements. Im
Falle von Cordierit gilt daher, da das aufbauende Element eine
positive Valenz wie etwa Si(4+), Al(3+) und Mg(2+) besitzt,
dass die Substitution dieser Elemente mit einem Element mit
geringerem Valenzwert zu einem Mangel an positiver Ladung
führt, wobei eine Übereinstimmung des Unterschieds des
Valenzwerts des substituierenden Elements und der
Substitutionsmenge besteht. Folglich wird O (2-) mit einer
negativen Ladung freigesetzt, um so die elektrische Neutralität
des Kristallgitters beizubehalten, wobei dadurch der
Sauerstoffmangel erzeugt wird.
Gitterfehlstellen können durch 4. Substitution eines Teils der
aufbauenden Elemente der Keramik mit Ausnahme von Sauerstoff
mit einem Element mit einem Valenzwert höher als dem des
substituierten Elements erzeugt werden. Falls wenigstens ein
Teil des Si, Al und Mg, welches die aufbauenden Elemente des
Cordierits sind, mit einem Element mit einem Valenzwert höher
als dem des substituierten Elements substituiert wird, wird
eine positive Ladung, welche den Unterschied aus dem Valenzwert
des substituierten Elements und der Substitutionsmenge
entspricht, ausgeglichen, so dass O (2-) mit einer negativen
Ladung in der nötigen Menge genommen wird, um die elektrische
Neutralität des Kristallgitters beizubehalten. Die
Sauerstoffatome, welche zum Aufbauen von Hemmnissen für die
Cordieritkristallgittereinheit bei der Erzeugung einer
regulären Struktur genommen wurden, ergeben sich somit
Gitterverzerrungen. Alternativ dazu wird ein Teil des Si, Al,
und Mg freigesetzt, um die elektrische Neutralität des
Kristallgitters aufrechtzuerhalten, und um dadurch Gitterlücken
zu erzeugen. In diesem Fall wird das Brennen in einer
Luftatmosphäre durchgeführt, um so eine hinreichende Menge an
Sauerstoff zuzuführen. Da geglaubt wird, dass die Größe dieser
Fehlstellen in der Größenordnung von mehreren Angströms oder
kleiner liegt, werden sie für die spezifische Oberfläche, die
durch gewöhnliche Verfahren wie etwa das Stickstoffmoleküle
einsetzende BET-Verfahren gemessen wird, nicht mitgezählt.
Die Anzahl der Sauerstofffehlstellen und Gitterfehlstellen wird
auf die Sauerstoffmenge, die in der Cordieritwabenstruktur
eingeschlossen ist, bezogen und die erforderliche Menge an
Katalysator kann durch Steuerung der Sauerstoffmenge auf unter
47 Gew.-% (Sauerstofffehlstelle) oder über 48 Gew.-%
(Gitterfehlstelle) geträgert werden. Falls aufgrund der
Erzeugung von Sauerstofffehlstellen die Sauerstoffmenge unter
47 Gew.-% abgesenkt wird, wird die Anzahl der Sauerstoffatome,
die in der Cordieritkristallgittereinheit eingeschlossen sind,
geringer als 17,2, und die Gitterkonstante für die b0-Achse des
Cordieritkristalls wird kleiner als 16,99. Falls aufgrund der
Erzeugung von Gitterfehlstellen die Sauerstoffmenge auf über
48 Gew.-% angehoben wird, wird die Anzahl der Sauerstoffatome,
die in der Cordieritkristallgittereinheit eingeschlossen sind,
größer als 17,6 und die Gitterkonstante für die b0-Achse des
Cordieritkristalls wird größer oder kleiner als 16,99.
Bei den Poren, welche den Katalysatorträger tragen, werden
mikroskopische Sprünge in der keramischen Oberfläche in einer
großen Anzahl wenigstens in einer der amorphen Phase und der
kristallinen Phase durch Anlegen eines Wärmeschocks oder von
Schockwellen auf die Cordieritwabenstruktur erzeugt. Es ist
erforderlich, dass die Sprünge eine kleine Breite, ungefähr
100 nm oder weniger und bevorzugt 10 nm oder kleiner aufweisen, um
die mechanische Widerstandsfähigkeit des Trägers
sicherzustellen.
Ein Wärmeschock kann durch Abschrecken der erwärmten
Cordieritwabenstruktur ausgeübt werden. Die zeitliche
Abstimmung des Ausübens des Wärmeschocks kann erfolgen, nachdem
die Cordieritkristallphase oder die amorphe Phase in der
Cordieritwabenstruktur ausgebildet wurden. Ein Wärmeschock kann
entweder durch Erzeugen, Entfetten und Brennen eines Materials
für Cordierit, welches eine Si-Quelle, eine Al-Quelle und eine
Mg-Quelle enthält, in einem gewöhnlichen Verfahrensschritt
ausgeübt werden, wobei die somit erzeugte
Cordieritwabenstruktur wieder auf eine vorbestimmte Temperatur
erwärmt wird und dann abgeschreckt wird, oder durch Abschrecken
von einer vorbestimmten Temperatur während des Übergangs vom
Brennen zum Kühlen. Sprünge aufgrund eines Wärmeschocks können
mit einem Temperaturunterschied
(Wärmeschocktemperaturunterschied) von ungefähr 80°C oder
größer zwischen dem Zeitpunkt des Erwärmens und nach dem
Abschrecken erzeugt werden, während die Sprunggröße ansteigt,
falls der Wärmeschocktemperaturunterschied ansteigt. Der
Wärmeschocktemperaturunterschied sollte innerhalb etwa 900°C
gehalten werden, da zu große Sprünge das Einhalten der Gestalt
der Wabenstruktur erschweren.
In der Cordieritwabenstruktur ist die amorphe Phase in
Schichten rund um die Kristallphase vorhanden. Falls ein
Wärmeschock durch Erwärmen und dann Abschrecken der
Cordieritwabenstruktur ausgeübt wird, wird aufgrund des
Vorhandenseins eines Unterschied der
Wärmeausdehnungskoeffizienten zwischen der amorphen Phase und
der kristallinen Phase eine thermische Beanspruchung, beruhend
auf dem Unterschied der Wärmeausdehnungskoeffizienten und des
Wärmeschocktemperaturunterschieds rund um die Grenzfläche
zwischen der amorphen Phase und der kristallinen Phase erzeugt.
Falls die amorphe Phase oder die kristalline Phase nicht der
thermischen Beanspruchung standhalten können, werden
mikroskopische Sprünge erzeugt. Die Anzahl der erzeugten
Sprünge kann durch die Menge der amorphen Phase gesteuert
werden. Falls eine Spurenkomponente (Alkalimetall,
Erdalkalimetall, usw.) des Rohmaterials, von dem angenommen
wird, dass es zur Ausbildung der amorphen Phase beiträgt, in
einer größeren Menge als normal hinzugegeben wird, erhöht sich
die Anzahl der erzeugten Sprünge. Schockwellen von Ultraschall
oder einer Schwingung können ebenso anstelle eines Wärmeschocks
eingesetzt werden. Falls ein schwacher Bereich der
Cordieritwabenstruktur dem Wärmeschock nicht standhalten kann,
werden mikroskopische Sprünge erzeugt. Die Anzahl der erzeugten
Sprünge kann durch die Energie der Schockwellen gesteuert
werden.
Unter den Poren, welche den Katalysatorträgern können, werden
Fehlstellen von Elementen, welche die Keramik aufbauen, durch
Elution der aufbauenden Elemente des Cordierits oder mittels
Fremdkörpern durch ein Flüssigphasenverfahren ausgebildet zum
Beispiel werden die Fehlstellen erzeugt, falls in dem
Cordieritkristall beinhaltete Metallelemente wie etwa Mg und
Al, ein in der amorphen Phase beinhaltetes Alkalimetall,
Erdalkalimetall oder die amorphe Phase selbst in Wasser mit
einer hohen Temperatur und einem hohen Druck, einem
überkritischen Fluid oder einer Lösung wie etwa einer
Alkalilösung gelöst wird. Diese Fehlstellen der Elemente
erzeugen Poren, welche den Katalysator tragen können. Die
Fehlstellen können ebenso chemisch oder physikalisch mittels
eines Gasphasenverfahrens erzeugt werden. Das chemische
Verfahren schließt Trockenätzung mit ein und das physikalische
Verfahren schließt eine Ätzung mittels Sputtern mit ein, worin
die Anzahl der Poren durch die Dauer des Ätzens oder die
zugeführte Energiemenge gesteuert werden kann.
Nun wird nachstehend ein Träger mit einer großen Anzahl an
Elementen beschrieben, die direkt die Katalysatorkomponente
tragen können, welche auf der Oberfläche der Substratkeramik
mittels der Substitution von Elementen abgeschieden ist. In
diesem Fall sind die aufbauenden Elemente der Keramik (z. B. Si,
Al und Mg im Falle des Cordierits) durch ein Element
substituiert, welches eine größere Bindungskraft mit dem
geträgerten Katalysator als das substituierte Element aufweist
und die Katalysatorkomponente mittels chemischer Bindung tragen
kann. Im Einzelnen kann das substituierende Element unter
solchen ausgewählt werden, welche von den aufbauenden Elementen
unterschiedlich sind und eine d- oder f-Schale in der
Elektronenhülle aufweisen, und bevorzugt eine leere Schale in
der d- oder f-Schale besitzen oder zwei oder mehrere
Oxidationszustände aufweisen. Ein Element mit einer leeren
Schale in der d- oder f-Schale besitzt ein Energieniveau, das
nahe bei dem des geträgerten Katalysators liegt, das bedeutet,
dass eine höhere Tendenz zum Austausch von Elektronen und
Bindungen mit dem Katalysatorkomponenten besteht. Ein Element,
welches zwei oder mehrere Oxidationszustände aufweist, besitzt
ebenso eine höhere Tendenz zum Austausch von Elektronen und
sieht die gleichen Effekte vor.
Elemente mit einer leeren Schale in der d- oder f-Schale
schließen W, Ti, V, Cr, Mn, Fe, Co, Ni, Zr, Mo, Ru, Rh, Ce, Ir
und Pt mit ein, von denen eines oder mehrere verwendet werden
können. Unter diesen sind W, Ti, V, Cr, Mn, Fe, Co, Mo, Ru, Rh,
Ce, Ir und Pt Elemente, welche zwei oder mehrere
Oxidationszustände besitzen. Neben diesen schließen Elemente,
welche zwei oder mehrere Oxidationszustände aufweisen, Cu, Ga,
Ge, Se, Pd, Ag, Au, usw. mit ein.
Bei der Substitution des aufbauenden Elements der Keramik mit
diesen substituierenden Elementen kann ein Verfahren verwendet
werden, in welchem das substituierende Element zu dem
keramischen Material hinzugegeben wird und die Mischung
vermischt wird. Jedoch kann ebenso ein Verfahren verwendet
werden, in welchem das Material, welche das zu substituierende
aufbauende Element enthält, durch die Menge reduziert wird, die
der Menge der Substitution entspricht, gefolgt von einer
Vermischung, der Erzeugung und der Trocknung, bevor es in eine
Lösung eingetaucht wird, welche das substituierende Element
enthält. Das Material wird aus der Lösung herausgenommen,
getrocknet und einer Entfettung und einem Brennen in einer
Luftatmosphäre unterzogen. Dieses Verfahren zur Imprägnierung
der Vorform wird bevorzugt verwendet, da das substituierende
Element hinreichend auf der Oberfläche der Vorform abgeschieden
werden kann, und als ein Ergebnis wird das Element auf der
Oberfläche während des Brennens substituiert, und somit wird
eine Erzeugung einer festen Lösung erleichtert.
Die Menge des substituierenden Elements wird innerhalb eines
Bereichs von 0,01% bis 50% und bevorzugt in einem Bereich von
5 bis 20% des substituierten aufbauenden Elements bezüglich
der Anzahl der Atome eingestellt. Falls das substituierende
Element einen unterschiedlichen Valenzwert zu dem des
aufbauenden Elements der Substratkeramik aufweist, kommt es,
in Abhängigkeit der Valenzunterschiede gleichzeitig zur
Ausbildung von Gitterfehlstellen oder Sauerstofffehlstellen,
wie vorstehend beschrieben ist. Jedoch kann das Auftreten von
Fehlstellen durch Verwendung einer Vielzahl von
substituierender Elemente und durch Einstellen der Summe der
Oxidationszahlen der substituierenden Elementen gleich der
Summe der Oxidationszahlen der substituierten aufbauenden
Elemente verhindert werden. Somit kann die
Katalysatorkomponente nur durch Bindung mit dem
substituierenden Elementen geträgert werden, während die Valenz
insgesamt konstant gehalten wird.
Nun werden nachstehend Merkmale dieser Ausführungsform
beschrieben. Erfindungsgemäß wird die Menge des Katalysators,
der pro Volumeneinheit des keramischen Trägers 2 in dessen
mittleren Bereich A, in dem viel Gas durchfließt, geträgert
ist, auf das 1,1-fache und bevorzugt das 2-fache oder größer
als die Menge des peripheren Bereichs B eingestellt. Fig. 2
zeigt die Beziehung zwischen dem Gasfluss und der
Reinigungsrate im Falle des keramischen Katalysators 1, welcher
den Katalysator über den gesamten keramischen Träger
gleichförmig geträgert aufweist (für einen Motor mit einem
Hubraum von 2000 ml). Es ist gezeigt, dass während des
Leerlaufs, wenn der Gasfluss abnimmt (Fig. 2 oben), das durch
einen Gaseinlass 31 mit einem Durchmesser d eines Abgasrohres
3, in welchem der keramische Katalysator 1 untergebracht ist,
eingeführte Gas sich über das gesamte Abgasrohr 3 verteilt. Zu
diesem Zeitpunkt fließt das Gas über die gesamte Oberfläche
(Fläche mit einem Durchmesser D, D < d) des keramischen
Katalysators 1, wobei ein Reinigungsverhältnis von 90% erzielt
wird (10% verbleiben ungereinigt). Während eines
Volllastbetriebs, wenn der Gasfluss ansteigt (Fig. 2 unten),
wird das Gas, das durch den Gaseinlass 31 des Gehäuses 3, in
welchem der keramische Katalysator 1 untergebracht ist,
eingeführt wird, konzentriert und fließt durch den mittleren
Bereich A des Trägers, wobei das Reinigungsverhältnis auf 80%
abnimmt (20% verbleiben ungereinigt). Der mittlere Bereich A
des Trägers ist etwas breiter als der Bereich des Durchmessers
d, und kann als das 1,1-fache der Fläche S des Gaseinlasses 31,
der auf den keramischen Träger projiziert wird, dargestellt
werden. Die Projektionsfläche S kommt der Querschnittsfläche
des Gaseinlasses 31 in diesem Falle gleich.
Der Anteil an verbleibenden nicht gereinigten Gas liegt bei 20%,
falls das Gas konzentriert wird und durch den mittleren
Bereich A des Trägers durchströmt (der 1,1-fache Bereich der
Projektionsfläche S), und liegt bei 10%, falls das Gas in der
gesamten Fläche, einschließlich des peripheren Bereichs B,
gereinigt wird. Deshalb wird die Menge des Katalysators im
mittleren Bereich A des Trägers, in dem viel Gas durchströmt,
erhöht und im peripheren Bereich B, in dem wenig Gas
durchströmt verringert. Der mittlere Bereich A des Trägers ist
in einem 1,1-fachen bis 2-fachen Bereich der Projektionsfläche
S rund um den Mittelpunkt der Projektion des Gaseinlasses 31
auf dem keramischen Träger eingestellt. Der mittlere Bereich A
des Trägers weist den vorstehenden Bereich auf, da die Region,
in welcher der Gasfluss konzentriert ist, über eine Zone
streut, die zweimal so groß wie die Projektionsfläche S ist,
wobei 90% oder mehr des Gases in dieser Zone gereinigt werden,
falls der Motor mit einer niedrigen oder mit einer mittleren
Geschwindigkeit, mit Ausnahme von Lehrlauf oder
Volllastbetrieb, läuft.
Die Menge des Katalysators im mittleren Bereich A des Trägers
kann größer als im peripheren Bereich B durch Durchführen des
Verfahrens der Trägerung der Katalysatorkomponente in zwei
Schritten gemacht werden. Ein Beispiel des Verfahrens der
Trägerung des Katalysators wird nachstehend für einen
keramischen Träger 2 (∅86 × L120), der in Fig. 3 gezeigt ist,
beschrieben. Als erstes werden in Verfahrenschritt (1) die
obere und die untere Seite des peripheren Bereichs B des
Trägers durch Abdeckelemente 41 bedeckt, und eine Lösung,
welche die Katalysatorkomponente enthält, fließt durch den
mittleren Bereich A des Trägers (Bereich vom Durchmesser d)
hindurch, so dass 50% bis 80% der Gesamtmenge des
Katalysators darin abgeschieden wird. Im einzelnen wird ein
mikrokristallines saures Wachs als das Abdeckelement 41
eingesetzt, und Ethanol, das 0,09 Mol pro Liter Pt und 0,06 Mol
pro Liter Rh enthält, wird als die Katalysatorlösung verwendet.
Der Träger wird in diese Lösung für 10 Minuten bei
Raumtemperatur eingetaucht. Dann wird der aus der Lösung
herausgenommene Träger mit Luft abgeblasen, um die
überschüssige Lösung von den Zellen zu entfernen, und bei 90°C
für zwei Stunden getrocknet, um dadurch den Katalysator im
mittleren Bereich A des Trägers zu trägern.
Dann werden im Verfahrenschritt (2) die Abdeckelemente 41 von
dem peripheren Bereich B entfernt und der mittlere Bereich A
des Trägers wird mit einem Abdeckelement 42 bedeckt. Die
Katalysatorlösung fließt durch den peripheren Bereich B des
Trägers hindurch, um den Rest des Katalysators darin zu
trägern. Im einzelnen wird ein mikrokristallines Wachs als das
Abdeckelement 42 eingesetzt, und Ethanol, das 0,045 Mol pro
Liter Pt und 0,03 Mol pro Liter Rh enthält, wird als die
Katalysatorlösung eingesetzt. Der Träger wird in diese Lösung
für 10 Minuten bei Raumtemperatur eingetaucht. Dann wird der
aus der Lösung herausgenommene Träger mit Luft abgeblasen, um
die überschüssige Lösung von den Zellen zu entfernen, und bei
90°C für zwei Stunden getrocknet, um dadurch den Katalysator
im peripheren Bereich B des Trägers zu trägern. In jedem
Verfahrensschritt wird der Katalysator durch Eintauchen des
Trägers in die Katalysatorlösung für 10 Minuten bei
Raumtemperatur, durch Aufblasen von Luft auf den aus der Lösung
herausgenommenen Träger zur Entfernung der überschüssigen
Lösung von den Zellen und durch Trocknen bei 90°C für zwei
Stunden geträgert.
Dann wird der Katalysator bei einer Temperatur von 500 bis
800°C zur Herstellung des keramischen Katalysatorkörpers 1
gesintert. Der keramische Katalysator 1 weist den Katalysator
mit einer Dichte von 3,0 g/l im mittleren Bereich A auf, welche
zweimal höher als 1,5 g/l im peripheren Bereich B ist. Durch
Änderung der Konzentration der Katalysatorlösung, welche den
mittleren Bereich A durchdrängt, wurden verschiedene Stücke des
keramischen Katalysatorkörpers 1 durch ein ähnliches Verfahren
hergestellt, wobei die Dichten des Katalysators im mittleren
Bereich A bei 1,5 g/l, 2,25 g/l, 3,75 g/l und 4,5 g/l lagen,
und die Dichte im peripheren Bereich B auf 1,5 g/l festgehalten
wurde, und die Reinigungsleistung einer jeden Testprobe wurde
untersucht. Fig. 4 zeigt das Reinigungsverhältnis als eine
Funktion des Verhältnisses der Katalysatormengen A/B zwischen
dem mittleren Bereich A und dem peripheren Bereich B. Die
Region mit einem Durchmesser d (∅50) wurde als der mittlere
Bereich A genommen und das Reinigungsverhältnis wurde unter
Bedingungen eines Motorhubraums von 2000 ml und einer
Gasflussrate von 4000 Litern pro Minute gemessen.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist liegt das Reinigungsverhältnis
bei 80%, falls das Verhältnis der Katalysatormengen A/B bei
1 : 1 liegt, während das Reinigungsverhältnis ansteigt, wenn die
Menge des Katalysators im mittleren Bereich A ansteigt. Da
folglich der Effekt des Anstiegs der Menge an Katalysator
erzielt werden kann, falls der Wert von A/B bei 1,1 oder größer
liegt, kann das Verhältnis der Katalysatormengen A/B gemäß der
angestrebten Leistung und der Kosten bestimmt werden. Falls A/B
gleich 2 ist, wird ein Reinigungsverhältnis von 90% erzielt.
Somit kann der Anteil an zurückbleibendem nicht gereinigtem Gas
auf 10% oder weniger durch Einstellen des Verhältnisses A/B
auf 2 oder höher gedrosselt werden.
Wie in den Fig. 5(a) bis 5(c) gezeigt ist, ist der
Mittelpunkt des mittleren Bereichs A des Trägers so
eingestellt, dass er im Wesentlichen mit dem Mittelpunkt des
Gaseinlasses 31 (Mittelpunkt der Projektion) zusammenfällt,
selbst falls die Position der Anbindung des Abgasrohres 3 an
den keramischen Katalysatorkörper 1 variiert. Das heißt, falls
der Gaseinlass 31 des Abgasrohres 3 und der keramische
Katalysatorkörper 1 konzentrisch wie in der vorstehend
beschriebenen Ausführungsform angeordnet sind, fällt der
Mittelpunkt des mittleren Bereichs A des Trägers mit dem
Mittelpunkt des Gaseinlasses 31 und ebenso mit dem Mittelpunkt
des keramischen Katalysatorkörpers 1 wie in Fig. 5(a) gezeigt
ist zusammen. Falls die Achse des Abgasrohres 3 und die Achse
des keramischen Katalysatorkörpers 1 mit Versatz voneinander
angeordnet sind, wie auch in Fig. 5(b) gezeigt ist, wird der
Mittelpunkt des mittleren Bereichs A des Trägers so gesetzt,
dass er mit dem Mittelpunkt des Gaseinlasses 31 zusammenfällt.
In diesem Fall sind jedoch der Mittelpunkt des mittleren
Bereichs A des Trägers und der Mittelpunkt des keramischen
Katalysatorkörpers 1 nicht konzentrisch angeordnet.
Falls der Gaseinlass 31 des Abgasrohres 3 zu dem keramischen
Träger 2 in einer winkligen Richtung an den keramischen
Katalysatorkörper 1 angebunden ist, wie in Fig. 5(c) gezeigt
ist, wird eine Anordnung verwendet, in welcher der Mittelpunkt
des mittleren Bereichs A des Trägers in Verlängerung des
Mittelpunkts des Gaseinlasses 31 (Mittelpunkt der Projektion)
angeordnet ist. Die Fläche S' des Gaseinlasses 31, die auf den
keramischen Träger 2 projiziert wird, wird folgendermaßen von
der Querschnittsfläche S des Gaseinlasses 31 berechnet.
Projektionsfläche S' = Querschnittsfläche S × (1/cosθ).
Wie in den Fig. 6(a) bis 6(e) gezeigt ist kann die
Querschnittsform des keramischen Trägers 2 neben den in Fig.
6(a) gezeigten kreisförmigen Querschnitt eine in Fig. 6(b)
gezeigten ovalen Querschnitt, einen in Fig. 6(c) gezeigten
Querschnitt in Form einer Laufbahn, einen in Fig. 6(d)
gezeigten dreieckigen Querschnitt oder einen in Fig. 6(e)
gezeigten modifizierten Querschnitt darstellen. Die Zelle 21
kann ebenso irgendeine andere Gestalt als die in Fig. 7(a)
gezeigte rechtwinklige Gestalt aufweisen, wie etwa die in Fig.
7(b) gezeigte hexagonale Gestalt oder die in Fig. 7(c)
gezeigte dreieckige Gestalt. Auch im Falle einer solchen
unterschiedlichen Gestalt kann die mittlere Position und die
Region des mittleren Bereichs A des Trägers ähnlich zu dem
vorstehend beschriebenen bestimmt werden.
Die zweite Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 8(a)
gezeigt. In dieser Ausführungsform wird die Oberfläche pro
Flächeneinheit im mittleren Bereich A des Trägers, in dem die
Gasgeschwindigkeit höher als im peripheren Bereich B ist,
größer gemacht, anstelle dass die Menge des Katalysators im
mittleren Bereich A des Trägers größer als im peripheren
Bereich B gemacht wird. Im einzelnen wird die Oberfläche pro
Flächeneinheit im mittleren Bereich A des Trägers 1, 1 mal und
bevorzugt 2 mal größer als im peripheren Bereich B eingestellt.
Zum Beispiel wird die Dichte der Zellen (Anzahl der Zellen pro
Flächeneinheit) im mittleren Bereich A des Trägers (hohe
Meshzahl) höher und im peripheren Bereich B (niedrige Meshzahl)
niedriger gemacht, wie in Fig. 8(b) gezeigt ist. Alternativ
dazu kann ebenso eine Anordnung wie sie in den Fig. 8(c) bis
(g) gezeigt ist, verwendet werden, in welcher die Zellen im
mittleren Bereich A des Trägers in einer polygonalen oder
kreisförmigen Gestalt ausgebildet sind, welche eine größere
Oberfläche aufweist, und die Zellen im peripheren Bereich in
einer dreieckigen oder rechtwinkligen Gestalt ausgebildet sind,
welche eine kleinere Oberfläche aufweist.
Fig. 8(a) zeigt ein Beispiel des Aufbaus, in dem der mittlere
Bereich A des Trägers folgendermaßen ausgebildet ist:
Zelle: rechtwinklig, mit einer Wandstärke von 0,065 mm
Mesh: 1500 Zellen pro inch2 mit einem Durchmesser von 50
Volumen: 236 ml, mit einer Katalysatordichte von 1,5 g/l
Zelle: rechtwinklig, mit einer Wandstärke von 0,065 mm
Mesh: 1500 Zellen pro inch2 mit einem Durchmesser von 50
Volumen: 236 ml, mit einer Katalysatordichte von 1,5 g/l
Der periphere Bereich B des Trägers ist folgendermaßen
ausgebildet:
Zelle: rechtwinklig, mit einer Wandstärke von 0,115 mm
Mesh: 400 Zellen pro inch2
Volumen: 461 ml, mit einer Katalysatordichte von 1,5 g/l
Zelle: rechtwinklig, mit einer Wandstärke von 0,115 mm
Mesh: 400 Zellen pro inch2
Volumen: 461 ml, mit einer Katalysatordichte von 1,5 g/l
Somit werden die Zellendichte und die Oberfläche im mittleren
Bereich A des Trägers größer eingestellt.
Ein ähnlicher Effekt kann ebenso durch Erstellen der Oberfläche
pro Flächeneinheit im mittleren Bereich A des Trägers, in dem
die Gasgeschwindigkeit höher als im peripheren Bereich B ist,
wie vorstehend beschrieben ist, erzielt wird. Während die
gleiche Menge an Katalysator im mittleren Bereich A des Trägers
und dem peripheren Bereich B in dem vorstehend beschriebenen
Beispiel vorliegt, kann die Menge des Katalysators ebenso im
mittleren Bereich A wie im Falle der ersten Ausführungsform
größer gemacht werden. Zur Erzeugung der Zellen in den
Gestalten wie in den Fig. 8(c) bis 8(g) wird in einer
Matrize mittels einer elektrischen Funkenbearbeitung unter
Anwendung einer Elektrode, welche in einem gewünschten
Zellmuster bearbeitet worden ist, wie in Fig. 8(h) gezeigt
ist, ein Schlitz bzw. eine Öffnung ausgebildet, um dadurch die
Zellen unter Verwendung der Matrize zu erzeugen.
Die dritte Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 9
gezeigt. In dieser Ausführungsform sind 50 Gew.-% oder
bevorzugt 80 Gew.-% oder mehr des gesamten Katalysators in
einer Region vom stromaufwärtigen Ende des Trägers bis zu einem
Viertel bis einem Drittel (25% bis 33,3%), der gesamten Länge
des keramischen Trägers 2 konzentriert (Fig. 9 unten). Da der
keramische Katalysatorkörper 1, welcher direkt den Katalysator
trägt, eine kleinere Wärmekapazität als der Drei-Wege-
Katalysator aus dem Stand der Technik aufweist, welcher mit γ-
Aluminiumoxid beschichtet ist, startet die Reaktion früher und
die Temperatur steigt schneller an, wie in dem obersten Graphen
von Fig. 9 gezeigt ist. Das Diagramm in der Mitte von Fig. 9
zeigt ein Beispiel des keramischen Trägers 2, in dem 50% des
gesamten Katalysators in einer Region geträgert sind, die vom
stromaufwärtigen Ende des Trägers zu einem Punkt bei einem
Viertel der gesamten Länge liegt. Die Katalysatorreaktion
beginnt stromaufwärtig des Trägers, während die durch die
Katalysatorreaktion stromaufwärtig erzeugte Wärme durch den
Gasfluss zur stromabwärtigen Seite übertragen wird, und deshalb
das Abgas hinreichend gereinigt werden kann, selbst falls die
Menge des Katalysators auf der stromabwärtigen Seite des
Trägers verringert ist.
Ein Verfahren zur Herstellung des keramischen
Katalysatorkörpers 1 mit dem vorstehend beschriebenen Aufbau
wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 10(a) und
10(b) beschrieben. Als erstes wird ein Bereich des Trägers zu
einem Viertel bis einem Drittel der Gesamtlänge in einer
hochkonzentrierten Lösung des Katalysators eingetaucht, um
dadurch 50 Gew.-% oder bevorzugt 80 Gew.-% oder mehr des
gesamten Katalysators darin zu trägern, wie in Fig. 10(a)
gezeigt ist. Die Verfahrensschritte des Herstellens der
Katalysatorlösung und der Trocknung nach Eintauchen werden
ähnlich zu dem der ersten Ausführungsform durchgeführt. Dann
wird der Träger umgedreht und ein Bereich des Trägers von 3/4
bis 2/3 der gesamten Länge wird in einer niedrig konzentrierten
Lösung des Katalysators eingetaucht, um dadurch den Rest des
gesamten Katalysators darin abzuscheiden. Alternativ dazu kann
der Träger in eine Vielzahl von Teilen unterteilt werden, wobei
jeder eine unterschiedliche Menge an Katalysator trägt, welche
so angeordnet sind, dass ein Teil einer kürzeren Länge, die
eine größere Menge an Katalysator trägt, in der
stromaufwärtigen Seite angeordnet ist, wie in Fig. 10(b)
gezeigt ist. Da in dem erfindungsgemäßen keramischen
Katalysator wenig Druckverlust auftritt, kann die Vielzahl der
Katalysatorbereiche in Serie angeordnet werden.
Fig. 11(b) ist ein Graph, der die Reinigungsleistung von
Testproben des in Fig. 11(a) gezeigten keramischen Trägers
(∅83 × L120), welche jeweils 30, 50, 80, 90 und 100% der
gesamten Katalysatormenge in dem stromaufwärtigen Bereich (L36,
30% der gesamten Länge) und den Rest des Katalysators im
stromabwärtigen Teil tragen, vergleicht. Das
Reinigungsverhältnis wurde unter den Bedingungen eines
Motorhubraumes von 2000 ml und einer Gasflussrate von
4000 l/min. Der Anteil des Gases, das ungereinigt zurückbleibt,
kann auf 10% oder weniger gesenkt werden, falls 50% der
gesamten Menge des Katalysators in dem stromaufwärtigen Bereich
des Trägers geträgert vorliegt, und der maximale Effekt kann
durch Einstellen des Anteils auf 80 oder 90% erzielt werden.
Der Anteil sollte nicht höher als 95% sein, da das
Reinigungsverhältnis aufgrund einer geringeren Reaktion in der
stromabwärtigen Seite sinkt, falls der Anteil 95%
überschreitet.
Fig. 12(a) zeigt die vierte Ausführungsform der Erfindung. In
dem keramischen Katalysatorkörper 1 dieser Ausführungsform
liegen mehrere Katalysatorarten auf dem keramischen Träger 2
geträgert vor, wobei ein Katalysator mit einer höheren
Wärmebeständigkeit in dem stromaufwärtigen Bereich des
Gasflusses geträgert vorliegt und ein Katalysator mit einer
geringeren Wärmebeständigkeit in dem stromabwärtigen Bereich
geträgert vorliegt. In einem Aufbau, in welchem der Katalysator
direkt auf dem keramischen Träger 2 ohne eine γ-
Aluminiumoxidbeschichtung dazwischen wie in der vorliegenden
Erfindung geträgert vorliegt, kann der kürzere Abstand zwischen
den Katalysatorteilchen zu einer Verschlechterung des
Katalysators aufgrund der Erwärmung führen, wie etwa einem
Sinterphänomen, in welchem die Katalysatorteilchen miteinander
sich verbinden und verursachen, dass der Katalysator verdampft.
Um ein solches Problem zu vermeiden, wird falls Pt, Pd, Rh oder
dergleichen als der Katalysator in diese Ausführungsform
eingesetzt wird, z. B. Rh, welches eine höhere
Wärmebeständigkeit aufweist, in dem stromaufwärtigen Bereich
geträgert und Pt (oder Pd) in dem stromabwärtigen Bereich
geträgert, in Übereinstimmung mit dem Schmelzpunkt und der
Sintertemperatur der Katalysatorelemente, die in Tabelle 1
gezeigt sind, anstelle des gleichförmigen Trägers der
Katalysatorelemente über den keramischen Träger 2. Das
Verfahren der Abscheidung der unterschiedlichen
Katalysatorelemente in einer getrennten Weise in den
stromaufwärtigen und stromabwärtigen Bereichen kann ähnlich zu
der vierten Ausführungsform durchgeführt werden. Eine serielle
Anordnung wie in Fig. 12(b) gezeigt ist kann ebenso verwendet
werden, in der der Träger in Teile unterteilt ist, wobei jeder
Teil den Katalysator trägt.
Das Verfahren zur Auswertung und Bestimmung der
Wärmebeständigkeit des Katalysators wird nun nachstehend
beschrieben. Als erstes wird ein auszuwertender Katalysator auf
dem erfindungsgemäßen keramischen Träger 2 abgeschieden und
einer Alterung bei 1000°C über 24 Stunden ausgesetzt. Dann
wird die Reinigungsleistung des Katalysators durch das gleiche
Verfahren wie vorstehend beschrieben gemessen. Unter Bezugnahme
auf Fig. 13, welche die Beziehung zwischen der
Katalysatoreinlasstemperatur und dem Reinigungsverhältnis
zeigt, wird ein Katalysator, welcher eine Einlasstemperatur für
ein 50%iges Reinigungsverhältnis (T50) von 300°C oder weniger
zeigt, als einer mit einer hohen Wärmebeständigkeit angesehen
und einer, der eine Einlasstemperatur von 350°C oder geringer
zeigt, als einer mit einer niedrigen Wärmebeständigkeit
angesehen.
Zur Verbesserung der katalytischen Leistung des keramischen
Katalysatorkörpers können Katalysatorteilchen in einer Gestalt
ausgebildet sein, die eine größere Oberfläche als eine Kugel
oder eine Halbkugel der gleichen Masse aufweist. Unter der
Voraussetzung, dass die Katalysatorteilchen alle das gleiche
Gewicht bzw. die gleiche Masse besitzen, ist die Oberfläche
minimal, falls das Katalysatorteilchen eine kugelförmige
(halbkugelförmige) Gestalt aufweist, wie in Fig. 14 gezeigt
ist. Somit wird die Oberfläche für eine höhere katalytische
Leistung durch Erstellen der Katalysatorteilchen in einer
anderen Gestalt als einer kugelförmigen bzw. spherischen (oder
halbkugelförmigen) Gestalt gesteigert werden.
Im Einzelnen kann die Gestalt der Katalysatorteilchen
wenigstens eine Gestalt sein, ausgewählt aus einem Polyhedron
bzw. Vielflächer, einer konischen Gestalt oder einem Konus, von
dem ein Teil fehlt, eine im Wesentlichen kugelförmige Gestalt
mit einer unebenen Oberfläche oder mit einer Oberfläche mit
Erhebungen, Nadeln, Flocken und hohlen Teilchen. Die Fig. 15
bis 20 zeigen Beispiele von solchen Gestalten. Die Fig.
15(a) und 15(b) zeigen Teilchen mit einer polyhedronalen
Gestalt, insbesondere Sechsflächler und Vierflächler. Fig. 16
zeigt eine abgeschnittene konische Gestalt. Die Fig. 17(a)
und 17(b) zeigen Teilchen, welche Oberflächenunebenheiten oder
Erhebungen aufweisen, die auf einer kugelförmigen oder
halbkugelförmigen Oberfläche vorgesehen sind. Die in Fig. 18
gezeigte nadelartige Gestalt oder die in Fig. 19 gezeigte
flockenartige Gestalt können ebenso eingesetzt werden. Die
Fig. 20(a) und 20(b) zeigen hohle Katalysatorteilchen, wobei
Fig. 20(a) Teilchen mit einer röhrenförmigen Gestalt zeigt und
die Fig. 20(b) Teilchen mit einem hohlen Loch zeigt, wobei
beide eine große Oberfläche aufgrund der inneren Oberfläche der
hohlen Gestalt vorsehen.
Die Abgasreinigungsleistung hängt von der Oberfläche des
Katalysators ab, und je größer die Oberfläche ist, desto höher
ist die Wahrscheinlichkeit des Kontakts mit dem Abgas, woraus
eine höhere Leistung resultiert. Deshalb kann die katalytische
Leistung durch Verwendung von Katalysatorteilchen einer anderen
Gestalt als einer kugelförmigen Gestalt verbessert werden, ohne
die Menge des geträgerten Katalysators zu erhöhen.
Die Gestalt der Katalysatorteilchen kann durch eine Änderung
der Bedingungen des Verfahrens der Abscheidung der
Katalysatorkomponente oder durch Anwendung eines
Nachbearbeitungsverfahrens nach Abscheidung des Katalysators
gesteuert werden. Bedingungen des Verfahrens zur Abscheidung
der Katalysatorkomponente hängen von dem Precursor der
Katalysatorkomponente, dem Lösungsmittel, in welchem die
Katalysatorkomponente gelöst vorliegt, und der Sinteratmosphäre
ab, welche geändert werden können, um Teilchen mit einer
teilchenförmigen Gestalt zu erhalten. Alternativ dazu kann ein
Nachverarbeitungsschritt wie etwa eine Beizbehandlung bzw. ein
Ätzen oder ein Trockenätzen nach Abscheidung des Katalysators
und nach dem Sintern angewendet werden.
Die in Fig. 14 gezeigten kugelförmigen Teilchen werden durch
Eintauchen des keramischen Trägers in eine ethanolische Lösung,
die 0,07 Mol pro Liter Ammoniumchloroplatinat und 0,05 Mol pro
Liter Rhodiumchlorid enthält, und nach dem Trocknen durch
Sintern des Katalysators bei 800°C für zwei Stunden in einer
Luftatmosphäre erhalten. Um Teilchen mit einer sechsflächigen
Gestalt, wie in Fig. 15(a) gezeigt, zu erhalten, werden der
Precursor des Katalysators und das Lösungsmittel geändert, um
eine 3N-HCl-Lösung, die 0,07 Mol pro Liter
Ammoniumtetrachloroplatinat und 0,01 Mol pro Liter
Rhodiumacetatdimer enthält, einzusetzen. Die Teilchen mit einer
sechsflächigen Gestalt werden durch Eintauchen des keramischen
Trägers in diese Lösung und nach Trocknung durch Sintern des
Katalysators bei 800°C für 2 Stunden in Luftatmosphäre
erhalten.
Die in Fig. 17(a) gezeigten Teilchen mit irregulärer
Oberfläche werden durch Eintauchen des keramischen Trägers in
eine ethanolische Lösung, die 0,07 Mol pro Liter
Ammoniumchloroplatinat und 0,05 Mol pro Liter Rhodiumchlorid
enthält, ähnlich zu den kugelförmigen Teilchen und nach dem
Trocknen und Sintern des Katalysators bei 800°C für 2 Stunden
in Luftatmosphäre, und dann durch Anwenden eines
Nachverfahrensschrittes des Eintauchens in einen Königswasser
(20°C) für 10 Minuten erhalten, was zu Teilchen mit einer
irregulären Oberfläche führt.
Zur Verbesserung der katalytischen Leistung des keramischen
Katalysators ist es ebenso vorteilhaft, die Kristallebene des
Katalysators in einer Ebene einer maximalen katalytischen
Aktivität auszurichten. Selbst falls die Katalysatorteilchen
die gleiche Gestalt und die gleiche Oberfläche aufweisen, wird
die Katalysatorreaktion beschleunigt und die Reinigungsleistung
verbessert, falls die Kristallebene des Katalysators in einer
Ebene der maximalen katalytischen Aktivität orientiert ist.
Fig. 21 zeigt einen Fall, in dem Pt als die
Katalysatorkomponente eingesetzt wird und die Kristallebene des
Katalysators in der Pt(100)-Ebene mit maximaler Aktivität für
die direkte Zersetzung von NO orientiert vorliegt, wobei die
Katalysatorteilchen eine sechsflächige Gestalt aufweisen. Die
katalytische Aktivität kann für eine höhere katalytische
Leistung wie vorstehend beschrieben verbessert werden.
Die Orientierung der Katalysatorteilchen kann durch Einstellen
der Bedingungen des Verfahrens zur Abscheidung der
Katalysatorkomponente gesteuert werden. Die Bedingungen
schließen den Precursor der Katalysatorkomponente, das
Lösungsmittel, in welchem die Katalysatorkomponente gelöst
vorliegt und die Atmosphäre während des Sintervorgangs mit ein,
welche zum Erhalten der Teilchen, die in einer besonderen Ebene
orientiert vorliegen, geändert werden können. Die
Katalysatorteilchen, die in der Pt(100)-Ebene, wie in Fig. 21
gezeigt ist, orientiert sind, können durch Eintauchen des
keramischen Trägers in eine ethanolische Lösung, die 0,07 Mol
pro Liter Ammoniumchloroplatinat und 0,05 Mol pro Liter
Rhodiumchlorid enthält, und nach dem Trocknen durch Sintern des
Katalysators bei 800°C für 2 Stunden in einer
Wasserstoffatmosphäre erhalten werden.
Fig. 22 vergleicht die Reinigungsleistung der Katalysatoren
mit verschiedenen Partikelgestalten, die auf einem keramischen
Träger mit einer großen Anzahl an Poren, die in dessen
Oberfläche ausgebildet sind, geträgert vorliegt. Pt and Rh
wurden als der Katalysator eingesetzt, und verschiedene
Teilchengestalten wurden durch Einstellen der Bedingungen des
Verfahrens zur Abscheidung der Katalysatorkomponente erhalten.
Die Dichte des geträgerten Katalysators wurde in allen Fällen
auf 1,5 g/l eingestellt. Der keramische Träger wurde durch
Substituieren von 10 Gew.-% der Al-Quelle der
Cordieritmaterialien wie etwa Talk, Kaolin und Aluminiumoxid
mit einer W-Verbindung, die eine unterschiedliche Valenz
aufweist, durch Vermischen eines Bindemittels und dergleichen
mit diesem Material, durch Erzeugen der Mischung in einer
Wabenstruktur, durch Trocknen der Vorform bei 90°C für 6
Stunden und durch Sintern bei 1300°C für 2,5 Stunden
hergestellt, um dadurch Fehlstellen zu erzeugen, welche Poren
werden.
Die 50%-Reinigungstemperatur der Ordinate in Fig. 22 kann als
ein Index zur Auswertung der Reinigungsleistung verwendet
werden, und wurde folgendermaßen bestimmt. Ein Modellgas, das
HC (Kohlenwasserstoff) enthält, wurde in die Proben (Maß: ∅15
× L 10 mm) des keramischen Katalysators eingeführt, der für die
Reinigungsleistung ausgewertet werden soll. Während die
Probetemperatur graduell angehoben wurde, wurde die Temperatur
bestimmt, bei welcher das HC-Reinigungsverhältnis, berechnet
durch die folgende Formel, 50% wurde und wurde als die 50%-
Reinigungstemperatur genommen.
HC-Reinigungsverhältnis = [Eingangs-HC-Konzentration -
Ausgangs-HC-Konzentration]/[Eingangs-HC-Konzentration] × 100.
Wie in Fig. 22 gezeigt ist, zeigten alle Gestalten, ein
Sechsflächler, eine Gestalt mit Oberflächenunebenheiten, eine
Gestalt mit Erhebungen, eine nadelartige und eine röhrenförmige
Gestalt, eine niedrigere 50%-Reinigungstemperatur als der
keramische Katalysatorkörper der kugelförmigen Teilchen,
wodurch somit eine verbesserte Reinigungsleistung erzielt
wurde. Wie vorstehend beschrieben, kann eine höhere
katalytische Leistung erzielt werden, selbst falls die gleiche
Menge an Katalysator geträgert vorliegt, wenn die
Teilchengestalt so verändert wird, dass die Oberfläche erhöht
wird.
Die vorliegende Erfindung verbessert einen keramischen Träger,
der direkt eine Katalysatorkomponente tragen kann, und stellt
einen keramischen Träger und einen keramischen
Katalysatorkörper bereit, welcher eine hohe katalytische
Leistung und einen praktischen Wert aufweist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird in dem keramischen
Katalysatorkörper 1, der eine auf dem keramischen Träger 2 mit
einer monolithischen Form und mit einer großen Anzahl an Poren
oder Elementen, die den Katalysator auf der Oberfläche des
Cordierits direkt tragen können, geträgerte
Katalysatorkomponente aufweist, die Katalysatormenge pro
Volumeneinheit im mittleren Bereich A des Trägers, in dem viel
Gas durchfließt, auf das 1,1-fache und bevorzugt das 2-fache
oder größer als im peripheren Bereich B eingestellt. Dadurch,
dass im mittleren Bereich des Trägers, in dem viel Gas
durchfließt, mehr Katalysator vorhanden ist, ist die
Reinigungsleistung verbessert.
Claims (21)
1. Keramischer Katalysatorkörper, umfassend einen keramischen
Träger, der einen Katalysator direkt auf der Oberfläche einer
Substratkeramik tragen kann, und eine auf dem keramischen
Träger geträgerte Katalysatorkomponente, wobei die
Katalysatormenge, die auf einer Volumeneinheit des Trägers im
mittleren Bereich, in dem der Gasstrom maximal ist, geträgert
ist, auf das 1,1-fache oder höher als die in der Peripherie
eingestellt ist.
2. Keramischer Katalysatorkörper, umfassend einen keramischen
Träger, der einen Katalysator direkt auf der Oberfläche einer
Substratkeramik tragen kann, wobei die Oberfläche pro
Volumeneinheit des Trägers in dessen mittlerem Bereich, in dem
die Gasstromgeschwindigkeit am höchsten ist, auf das 1,1-fache
oder höher von der der Peripherie eingestellt ist.
3. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 2, wobei der
Träger in einer monolithischen Form erzeugt ist, während der
mittlere Bereich des Trägers in einer Weise ausgebildet ist,
dass er eine hohe Zellendichte aufweist, oder in einer
polygonalen oder runden Zellenform ausgebildet ist, und wobei
der Peripheriebereich des Trägers derart ausgestaltet ist, dass
er eine niedrige Zellendichte aufweist, oder dass er in
rechtwinkliger, hexagonaler oder dreieckiger Zellenform
vorliegt.
4. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 1, wobei die
Projektionsfläche eines Gaseinlasses auf dem keramischen Träger
mit S bezeichnet wird, und wobei der mittlere Bereich des
Trägers als eine Region identifiziert ist, welche eine
Querschnittsfläche in einem Bereich des 1,1- bis 2-fachen der
Projektionsfläche S aufweist.
5. Keramischer Katalysatorkörper, umfassend einen keramischen
Träger, der einen Katalysator direkt auf der Oberfläche einer
Substratkeramik tragen kann, und eine auf dem keramischen
Träger geträgerte Katalysatorkomponente, wobei 50 Gew.-% oder
mehr des gesamten Katalysators in einem Bereich vom
stromaufwärtigen Ende des Trägers bis zu einem Punkt bei einem
Viertel bis einem Drittel der gesamten Länge konzentriert
vorliegt.
6. Keramischer Katalysatorkörper, umfassend einen keramischen
Träger, der einen Katalysator direkt auf der Oberfläche einer
Substratkeramik tragen kann, und eine auf dem keramischen
Träger geträgerte Katalysatorkomponente, wobei ein Katalysator
mit einer hohen Wärmebeständigkeit auf der stromaufwärtigen
Seite des einströmenden Gases angeordnet ist und ein
Katalysator mit geringer Wärmebeständigkeit in der
stromabwärtigen Seite angeordnet ist.
7. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 6, wobei der
Katalysator mit höherer Wärmebeständigkeit ein Katalysator mit
einem 50%-Reinigungsverhältnis bei einer Einlasstemperatur von
nicht höher als 300°C, und der vorstehend beschriebene
Katalysator mit einer niedrigeren Wärmebeständigkeit ein
Katalysator mit einem 50%-Reinigungsverhältnis bei einer
Einlasstemperatur von nicht weniger als 350°C ist.
8. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 1, wobei die
Querschnittsfläche des keramischen Trägers größer als die
Querschnittsfläche einer an den keramischen Träger angebundenen
Gaseinlassröhre ist.
9. Keramischer Katalysatorkörper, umfassend einen keramischen
Träger, der einen Katalysator direkt auf der Oberfläche eines
keramischen Substrats tragen kann, und eine auf dem keramischen
Träger geträgerte Katalysatorkomponente, wobei der Katalysator
Teilchen mit einer Gestalt umfasst, die eine größere Oberfläche
als kugelförmige oder halbkugelförmige Teilchen des gleichen
Gewichts umfasst.
10. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 9, wobei
die Gestalt der Katalysatorteilchen wenigstens eine der
folgenden ist: ein Polyhedron, eine konische Gestalt oder ein
Konus, dem ein Teil fehlt, eine im wesentlich kugelförmige
Gestalt mit Oberflächenunebenheiten oder Vorsprüngen,
nadelförmige und hohle Teilchen.
11. Keramischer Katalysatorkörper, umfassend einen keramischen
Träger, der einen Katalysator direkt auf der Oberfläche einer
Substratkeramik tragen kann, und eine auf dem keramischen
Träger geträgerte Katalysatorkomponente, wobei der Katalysator
in einer Ebene ausgerichtet ist, die eine hohe katalytische
Aktivität besitzt.
12. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 9, wobei
der Katalysator in den Poren durch Imprägnierung des
keramischen Trägers mittels einer Katalysatorlösung und Sintern
geträgert ist.
13. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 1, wobei
ein oder mehrere der die Bestandteile bildenden Elemente des
keramischen Substrats durch ein anderes Element als das den
Bestandteil bildende Element substituiert sind, und wobei der
keramische Träger die Katalysatorkomponente direkt auf dem
substituierenden Element tragen kann.
14. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 13, wobei
die Katalysatorkomponente direkt auf dem substituierenden
Element durch eine chemische Bindung geträgert vorliegt.
15. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 13, wobei
das substituierende Element eines oder mehrere Elemente mit d-
oder f-Schalen in deren Elektronenhüllen sind.
16. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 1, wobei der
keramische Katalysator eine große Anzahl an Poren aufweist, die
direkt den Katalysator auf der Oberfläche der Substratkeramik
tragen können, so dass die Katalysatorkomponente direkt in den
Poren geträgert vorliegen kann.
17. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 16, wobei
die Poren wenigstens eine Sorte umfassen, die aus einer Gruppe
ausgewählt ist, die aus Fehlstellen in dem keramischen
Kristallgitter, mikroskopischen Sprüngen in der keramischen
Oberfläche und Lochfehlstellen des die Keramik aufbauenden
Elements besteht.
18. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 17, wobei
die mikroskopischen Sprünge bevorzugt eine Breite von 100 nm
oder kleiner aufweisen.
19. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 17, wobei
die Poren einen Durchmesser oder eine Breite von bevorzugt dem
1000-fachen Durchmesser des zu trägernden Katalysatorions oder
geringer aufweisen und die Dichte der Poren bei 1 × 1011 pro
Liter oder höher liegt.
20. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 17, wobei
die Substratkeramik Cordierit als die Hauptkomponente enthält,
und die Poren aus Fehlstellen gebildet sind, die durch
Substitution eines Teils der die Bestandteile bildenden
Elemente des Cordierits mit einem Metallelement mit einem
unterschiedlichen Valenzwert erzeugt werden.
21. Der keramische Katalysatorkörper gemäß Anspruch 20, wobei
die Fehlstellen wenigstens eine Sorte umfassen, die aus
Sauerstofffehlstellen oder Gitterfehlstellen ausgewählt sind,
und die Dichte des Cordieritkristalls, welcher wenigstens eine
Fehlstelle in einer Kristallgittereinheit des Cordierits
aufweist, auf 4 × 10-6% oder höher eingestellt ist.
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