DE102004015096A1 - Vorrichtung zum Verbinden des Mantels einer elektrischen Wicklung mit einer Erdungsleitung und damit ausgerüstete Magnetschwebebahn - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zum Verbinden eines elektrisch zumindest teilleitfähigen Mantels (21) einer in die Nuten eines Langstators eingelegten Wechselstrom-Wicklung (4) mit einer Erdungsleitung (17) beschrieben. Die Vorrichtung enthält eine die Wicklung (4) teilweise umschließende, mit einem Anschlußelement (16) für die Erdungsleitung (17) versehene Manschette (11). Erfindungsgemäß bestehen die Manschette (11), die Erdungsleitung (17) und das Anschlußelement (16) ausschließlich aus korrosionsfreiem Metall (Fig. 6).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung und eine mit einer solchen Vorrichtung ausgerüstete Magnetschwebebahn.
- Bei Magnetschwebebahnen mit Langstator-Linearmotoren ist längs des Fahrwegs ein Langstator vorgesehen, in dessen Nuten eine Dreiphasen-Wechselstrom-Wicklung eingelegt ist, die z. B. aus einem Kupfer- oder Aluminiumkabel und einer dieses umgebenden Isolationsschicht besteht. Da aufgrund von induktiven Effekten beim Normalbetrieb entlang der Wicklungen Spannungsdifferenzen entstehen und dadurch verursachte Ströme fließen können, ist es bekannt (
DE 30 06 382 C2 ), die Wicklungen zur Ableitung dieser und anderer Ströme, zum Gefährdungsschutz bei Berührung und aus anderen Gründen zusätzlich mit einem äußeren Mantel aus einem elektrisch isolierenden, jedoch mit Ruß, Graphit, einem Kupfergeflecht oder sonstwie zumindest teilweise elektrisch leitend gemachten Kunststoff zu versehen und diesen Mantel im Bereich jeder Nut an eine längs des Langstators erstreckte Erdungsleitung anzuschließen. Um dabei sicherzustellen, daß geringe Übergangswiderstände zwischen dem Mantel und der Erdungsleitung erhalten werden, ist es weiter bekannt (DE 196 20 222 C2 ), den Wicklungsmantel mittels Vorrichtungen mit der Erdungs leitung zu verbinden, die aus die Wicklungen teilweise umgebenden, in die Nuten des Langstators eingelegten Manschetten bestehen und Anschlußelemente für die Erdungsleitung aufweisen. Dadurch soll einerseits ein vergleichsweise großer Kontakt zwischen dem Mantel und den Manschetten hergestellt werden, während andererseits die Anschlußelemente einen einfachen Anschluß an die Erdungsleitung ermöglichen sollen. Zur Vermeidung von Korrosionen bestehen die Manschetten und die Anschlußelemente aus Edelstahl. - Die Erdungsleitungen bestehen bisher aus einem gut leitenden Material wie z. B. Kupfer. Sie sind an beliebigen Stellen und beliebig oft an das Erdpotential angeschlossen und zum Korrosions- und Berührungsschutz wie die Wechselstrom-Wicklungen mit einem leitfähigen Kunststoffmantel versehen.
- Bei der praktischen Anwendung von Magnetschwebebahnen haben sich zwei wesentliche Schwachstellen der beschriebenen Vorrichtungen ergeben. Zum einen wurde festgestellt, daß der Kunststoffmantel der Erdungsleitung nach einer längeren Betriebsdauer an zahlreichen Stellen durchgeschmort war. Derartige, auf thermische Überlastungen hinweisende Schmorstellen sind nicht tolerierbar. Zum anderen treten Brand- bzw. Verkohlungsstellen auch im Mantel der Langstatorwicklung selbst auf, wodurch der Mantel allmählich brüchig wird und sich aufzulösen beginnt. Auch dies ist nicht tolerierbar.
- Ausgehend davon liegt der vorliegenden Erfindung das technische Problem zugrunde, die Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß derartige Schmor- und Verkohlungsbereiche vermieden werden. Außerdem soll eine mit einer solchen Vorrichtung ausgerüstete Magnetschwebebahn vorgeschlagen werden.
- Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 15.
- Die Erfindung geht von der Überlegung aus, daß bei der Überleitung der elektrischen Ströme von den Manschetten auf die Erdungskabel aufgrund der kleinen Übergangsquerschnitte der Anschlußelemente unerwünscht hohe Übergangwiderstände und dadurch thermische Spitzenbelastungen auftreten können, die die thermische Belastbarkeit der Kunststoffisolierung der Erdungsleitung übersteigen und daher überall dort zu Durchschmorungen führen, wo sie am größten sind. Werden dagegen korrosionsfeste, aus Metall bestehende Erdungsleitungen verwendet, ist die Gefahr thermischer Überlastungen weitgehend ausgeschlossen.
- Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung werden die Manschetten mit Soll-Kontaktstellen, z. B. nach innen ragenden Sicken versehen. Dadurch gelingt es, definierte Berührungsstellen zwischen dem Mantel der Wechselstrom-Wicklung und der Manschette zu schaffen und dadurch zu vermeiden, daß der Strom über zufällig gebildete, punktförmige Kontaktstellen abfließt und so hohe Stromdichten erreicht, daß die Mantelschicht der Wicklungen beschädigt wird. Dabei wird davon ausgegangen, daß bisher trotz der großflächigen Manschette nur dort Stromübergänge stattfinden, wo die Manschette zufällig und in Abhängigkeit von der Lage bzw. Biegung der Wicklung fest an deren Mantel anliegt.
- Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden, in unterschiedlichen Maßstäben gehaltenen Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in einer schematischen perspektiven Darstellung den Langstator eines Linearmotors mit einer Dreiphasen-Wechselstrom-Wicklung für eine Magnetschwebebahn; -
2 eine Vorderansicht des Langstators nach1 im Bereich einer Nut beim Einlegen der Wicklung; -
3 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Manschette; -
4 und5 je eine Vorderansicht und einen Querschnitt der Manschette nach3 ; -
6 eine perspektivische Ansicht der Wicklung gemäß1 ohne Langstator nach dem Einlegen in die erfindungsgemäße Manschette zusammen mit einer Erdungsleitung; -
7 eine teilweise Seitenansicht der Manschette nach3 mit eingelegter Wicklung; -
8 einen Schnitt längs der Linie VIII–VIII der7 ; -
9 eine teilweise und schematische Seitenansicht eines Langstators im Bereich einer Weiche und mit einer besonderen Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Weichenbereich; und -
10 und11 je eine vergrößerte Vorder- und Seitenansicht eines Klemmverbinders der Vorrichtung nach9 . -
1 zeigt einen Abschnitt eines Langstators1 eines Linearmotors für eine Magnetschwebebahn. Der Langstator1 weist in vorgegebenen Abständen Nuten2 auf, die quer zu seiner Längsachse3 durchlaufend ausgebildet sind, um eine Dreiphasen-Wechselstrom-Wicklung4 aufzunehmen. An der Unterseite wird z. B. ein mit Tragmagneten versehenes Reaktionsteil eines Magnetschwebefahrzeugs in Richtung der Längsachse3 geführt. Der allgemeine Aufbau und die Wirkungsweise eines solchen Langstator-Linearmotors sind dem Fachmann z. B. aus der DruckschriftDE 39 17 058 C1 allgemein bekannt, die hiermit zur Vermeidung von Wiederholungen zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht wird. - Nach
2 sind die Nuten2 jeweils nach außen bzw. unten durch Schlitze5 geöffnet und durch Wandungen6 begrenzt, die nach innen ragende Vorsprünge6a haben, die sich einander gegenüber stehen und an einer engsten Stelle Abstände von einander aufweisen, die kleiner sind, als dem Außendurchmesser der Wicklung4 entspricht. - Wie
2 weiter zeigt, sind die beidseitig der Nuten2 liegenden Teile der Wandung6 nahe des Öffnungsschlitzes5 jeweils mit einer Auflageschulter7 versehen. Auf diesen stützen sich zwei untere Längskanten8 einer Manschette9 ab, die aus einem dünnen, entsprechend der Wandung6 geformten Edelstahl-Blech besteht. Die Manschette9 ist vorzugsweise federelastisch ausgebildet, damit sie in Richtung eines in2 eingezeichneten Pfeils in die Nut2 eingedrückt werden kann, bis ihre Längskanten8 hinter den Auflageschultern7 einrasten. Dadurch ist die Manschette9 dann in der Nut2 undrehbar fixiert und gegen Herausfallen gesichert. - Dort, wo die Wandungen
6 ihre Vorsprünge6a haben, ist die Manschette9 entsprechend geformt, so daß die Nut2 auch nach dem Einsetzen der Manschette9 eine entsprechende Verengung10 hat. - Da die Wicklungen
4 radial geringfügig elastisch verformbar sind, lassen sie sich auch nach dem Einsetzen der Manschetten9 in Richtung des eingezeichneten Pfeils in die Nuten2 eindrücken, bis sie hinter den Verengungen10 elastisch einrasten und dadurch gegen Herausfallen gesichert sind. - Die Ausbildung der Nuten
2 und Manschetten9 ist dem Fachmann z. B. aus der DruckschriftDE 196 20 222 C1 allgemein bekannt, weshalb auch diese Druckschrift zur Vermeidung von Wiederholungen hiermit durch Referenz zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht wird. - Einzelheiten einer erfindungsgemäß ausgebildeten Manschette
11 ergeben sich insbesondere aus3 bis5 , in denen die Manschette11 in einer gegenüber2 um 180° um ihre Längsachse11a gedrehten Stellung gezeigt ist. Danach enthält die Manschette11 eine Schale12 mit einer Kontur, die im wesentlichen einer Zylinderfläche folgt und so groß ist, daß sie die Wicklung4 im montierten Zustand um etwas mehr als die Hälfte umschlingt. Die Länge der Schale12 in Richtung der Längsachse11a entspricht im wesentlichen der Länge der Nut2 , so daß sie diese nach dem Einsetzen auf der ganzen Länge ausfüllt. An einem axialen Ende weist die Manschette9 einen Anschlag14 auf, während sie am anderen axialen Ende mit einem weiteren Anschlag in Form einer Anschlußfahne15 versehen ist, an der ein Anschlußelement16 für eine in6 gezeigte Erdungsleitung17 befestigt ist. Der Anschlag14 und die Anschlußfahne15 erstrecken sich quer zur Längsachse11a etwa in der Mitte des Schalenbodens und bestehen vorzugsweise aus an die Schale12 angeformten, aus demselben Material wie diese hergestellten Elementen, die durch Umbiegen um ca. 90° von an den Schalenboden angeformten Verlängerungen erhalten werden. Der Abstand der Anschlußfahne15 vom Anschlag14 ist so bemessen, wie der Breite des Langstators1 in dieser Richtung entspricht, so daß sie sich nach der Montage an dessen Vorder- und Rückseite anlegen und daher axial unverschiebbar in der betreffenden Nut2 festgelegt sind. - Das Anschlußelement
16 besteht vorzugsweise aus einem Federkanal, in den die Erdungsleitung17 elastisch eindrückbar und dadurch unverlierbar in diesem festlegbar ist. - Die Manschette
11 weist an ihren beiden Längsenden und an den Außenkanten, d. h. an den im flachgelegten Zustand den vier Ecken entsprechenden Stellen je eine nach innen vorstehende Soll-Kontaktstelle18 auf. Jede Soll-Kontaktstelle18 besteht vorzugsweise aus einer Sicke bzw. einer wulstförmigen Erhebung, die entsprechend4 und5 radial nach innen gewölbt ist und dadurch eine Querschnittsverengung der Schale12 mit sich bringt. - Der übliche Aufbau der Wicklung
4 ergibt sich aus6 . Danach enthält die Wicklung4 einen vorzugsweise mehradrigen, elektrisch gut leitenden Kern19 , eine diesen umgebende Hochspannungs-Isolierschicht20 und einen äußeren, die Schicht20 umhüllenden Mantel21 aus einem z. B. mit Ruß od. dgl. leitfähig gemachten Kunststoff. Dabei sind sowohl die Isolierschicht20 als auch der Mantel21 in gewissen Grenzen elastisch nachgiebig bzw. eindrückbar. - Die radialen Höhen der Soll-Kontaktstellen
18 sind vorzugsweise so gewählt, daß sie sich nach dem Einlegen einer Wicklung4 in deren flexiblen Mantel21 eingraben. Mit ganz besonderem Vorteil wird die Sickenhöhe außerdem derart bemessen, daß dies nicht nur im Rahmen der üblichen Toleranzen, sondern selbst dann gilt, wenn die Wicklung4 und die Manschette11 im Sommer bzw. Winter aufgrund von Temperaturänderungen radial geringfügig gedehnt oder gestaucht werden. Dadurch wird ein von der Jahreszeit unabhängiger, stets gleich guter Kontakt zwischen dem Mantel21 und der Manschette11 sichergestellt. - Mit dem Mantel
21 der Wicklung4 zusammenwirkende Kontaktflächen18a (4 ,5 ) der Soll-Kontaktstellen18 sind vorzugsweise glatt und leicht gewölbt, aber keinesfalls eckig oder spitz zulaufend geformt. Außerdem sind diese Kontaktflächen18a zwar vergleichsweise großflächig, aber dennoch so bemessen, daß sie ein radiales Ausweichen des Mantels21 ermöglichen, wenn sie auf diesen einwirken. Dadurch ergibt sich insgesamt der Vorteil, daß sie Manschette11 im montierten Zustand nach6 mit ihren Soll-Kontaktstellen18 stets flächig und fest am Mantel21 der Wicklung4 anliegt. Eine Folge davon ist, daß definierte Kontakte für den Übergang des elektrischen Stroms vom Mantel21 auf die Anschlußfahne15 und von dort weiter auf die im Anschlußelement16 einliegende Erdungsleitung17 geschaffen werden. Unabhängig von Toleranzen und Witterungsverhältnissen ist so stets ein definierter Abfluß des Stroms durch die Erdungsleitung17 sichergestellt. - Die Manschette
11 besteht als Ganzes aus einem Edelstahl-Blech, an dem die Teile14 ,15 ,16 und18 z. B. nach einem Stanzschritt durch übliche Verformungsschritte angeformt werden. - Das Anschlußelement
16 nimmt entsprechend6 die Erdungsleitung17 auf. Damit sich auch hier gute Kontakte mit geringen Übergangswiderständen ergeben, sind die Anschlußfahnen15 und die Federkanäle16 großflächig ausgebildet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die kleineren Strömungsquerschnitte dieser Teile im Vergleich zur Manschette11 . Außerdem ist erfindungsgemäß vorgesehen, die Erdungsleitung17 ausschließlich aus einem korrosionsbeständigen Metall herzustellen. Dadurch werden die an den bisher üblichen Isolierschichten auftretenden Probleme vermieden, die sich im Bereich scharfkantiger Berührungsstellen ergeben. Außerdem wird die Erdungsleitung17 mit besonderem Vorteil aus demselben Material wie die Manschette11 , d. h. aus Edelstahl hergestellt, um auch solche Störungen wie z. B. Kontakt-Korrosionen auszuschließen, die sich im Bereich der Kontaktstellen aufgrund der elektrochemischen Spannungsreihe ergeben können, wenn ungünstige Metallkombinationen wie z. B. Cu/Fe verwendet werden. Außerdem ergibt sich der Vorteil, daß Edelstahl korrosionsfest ist, so daß keine zusätzliche Korrosionsschutzschicht erforderlich ist. Anstelle von Edelstahl könnten allerdings auch andere korrosionsfeste Materialien wie z. B. verzinntes Kupfer, Titan od. dgl. verwendet werden. Vorteilhaft ist schließlich auch, daß die Strombelastbarkeit zwischen dem Anschlußelement16 und der Erdungsleitung17 wegen des Fehlens einer Isolierschicht deutlich größer ist. - Im übrigen besteht die Erdungsleitung
17 zweckmäßig aus einem Edelstahlseil, obwohl sie auch als massiver Stab ausgebildet sein könnte. - In
7 und8 ist die Wirkung der erfindungsgemäßen Soll-Kontaktstellen18 angedeutet. Dabei zeigt7 die Seitenansicht eines kurzen Stücks einer Wicklung4 und einen Endabschnitt einer an ihr anliegenden Manschette11 mit einer der Soll-Kontaktstellen18 . Mit dem Bezugszeichen22 sind Äquipotentiallinien angedeutet, die sich beim Betrieb in der Wicklung4 ausbilden und im Bereich der Kontaktstelle18 vergleichsweise geringfügig und keinesfalls so stark verformt sind, wie dies beim Vorhandensein von spitzen Kanten od. dgl. der Fall wäre. Entsprechendes zeigt8 in einem Längsschnitt durch ein kurzes Stück einer Wicklung4 und einer in deren Mantel21 eingedrückten Soll-Kontaktstelle18 , wobei allerdings im Gegensatz zu7 nur die auf einer Seite einer Mittelebene4a liegende Hälfte der Wicklung4 dargestellt ist. Auch hier ist deutlich sichtbar, daß eine sehr homogene Verteilung der Äquipotentiallinien erhalten wird. Das führt zu der vorteilhaften Folge, daß sich im Bereich der Soll-Kontaktstellen homogene Stromverteilungen ergeben und keine kritischen Stromdichten erreicht werden. - Um auch im Bereich einer im Fahrweg einer Magnetschwebebahn befindlichen Weiche eine ordnungsgemäße Funktion der Erdungsleitung
17 sicherzustellen, ist die beschriebene Vorrichtung hier entsprechend9 bis11 ausgebildet. Ein Problem ergibt sich daraus, daß sich im Bereich einer Weiche die Abstände zwischen zwei aneinander stoßenden Langstatorabschnitten1a ,1b aufgrund der Weichenbewegung um einige Millimeter verändern können. Diesen Änderungen kann die zugfeste Erdungsleitung17 nicht folgen. Daher werden über die Erdungsleitung17 Kräfte auf die Anschlußelemente16 ausgeübt, durch die sich diese plastisch verformen und die Klemmwirkung und damit auch die Größe der Kontaktflächen verringern können. Das kann letztlich bis zum Ausfall eines Kontaktes zwischen einer Manschette11 und der Erdungsleitung17 führen, was durch die beim Betrieb auftretenden Schwingungen und Vibrationen noch beschleunigt wird. - Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, die Erdungsleitung
17 im Bereich kritischer Stoßstellen zwischen den Langstatorabschnitten1a ,1b zu trennen und dadurch erhaltene Enden z. B. mittels aufgepreßter Endstücke23 oder anderer Sicherungen vor dem Aufspleißen zu schützen. Die auf diese Weise getrennten Enden der Erdungsleitung17 werden durch ein mit einer Schlaufe24 versehenes, vorzugsweise aus dem Erdungsleitungsmaterial bestehendes, flexibles Verbindungsstück25 nach Art einer Brücke miteinander verbunden, indem das Verbindungsstück25 an seinen Enden mit Hilfe von Klemmverbindern26 an den beiden getrennten Enden der Erdungsleitung17 befestigt wird. Dabei stellt die Schlaufe24 eine elastische Erdleitungsreserve dar, die bei Abstandsänderungen der Langstatorabschnitte1a ,1b die erforderlichen Materialmengen liefern oder aufnehmen kann, ohne daß die eigentliche Erdleitung17 auf Zug beansprucht oder eines der Anschlußelemente16 usw. zu stark belastet wird. - Nach
10 und11 bestehen die Klemmverbinder26z . B. aus je zwei durch korrosionsfeste Schrauben27 verbindbaren Teilen26a und26b , die zwischen sich einerseits das Verbindungsstück25 , andererseits das zugehörige Ende der Erdungsleitung17 aufnehmen. Dabei kann jeweils das eine Teil (z. B.26b ) ein Drehsicherungselement28 in Form eines angeformten Stegs od. dgl. aufweisen, daß sich im montierten Zustand gegen eine Seitenwand des Langstators1 legt und ungewünschte Drehungen des Klemmverbinders26 verhindert. - Aufgrund der beschriebenen Maßnahmen wird erreicht, daß die Erdungsleitung
17 im Bereich der Weichen nicht überlastet und dadurch die Lebensdauer der Manschetten11 in diesen Bereichen erhöht wird. - Aus
6 ist schließlich noch ersichtlich, daß jeder zwischen den Wickelköpfen liegende gerade Wicklungsstrang der Wicklungen4 mit je einer in eine hier nicht gezeigte Nut2 eingelegten Manschette11 versehen wird. Nach dem Einlegen der Manschetten11 liegen die Anschlußelemente bzw. Federkanäle16 koaxial hintereinander. - Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf vielfache Weise abgewandelt werden könnte. Das gilt insbesondere für die Zahl und die Form der an einer Manschette
11 vorgesehenen Soll-Kontaktstellen18 . Weiter wäre es möglich; die Manschetten11 statt mit den Anschlägen14 mit zweiten Anschlußelementen16 zu versehen und an beiden Seiten des Langstators1 je eine Erdungsleitung17 zu verlegen. Weiter ist es möglich, für die Manschetten11 eine andere Form zu wählen, als in3 gezeigt ist, insbesondere wenn die Form der Nuten 2 im Langstator1 dies erfordert. Außerdem ist klar, daß die Erfindung auch eine mit den beschriebenen Vorrichtungen ausgerüstete Magnetschwebebahn umfaßt. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den beschriebenen und dargestellten Kombinationen angewendet werden können.
Claims (15)
- Vorrichtung zum Verbinden eines elektrisch leitfähigen Mantels (
31 ) einer in die Nuten (2 ) eines Langstators (1 ) eingelegten Wechselstrom-Wicklung (4 ) mit einer Erdungsleitung (17 ), enthaltend eine die Wicklung (4 ) im Nutbereich teilweise umschließende, aus Edelstahl bestehende Manschette (11 ), die an wenigstens einem Längsende mit einem ebenfalls aus Edelstahl bestehenden Anschlußelement (16 ) für die Erdungsleitung (17 ) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Erdungsleitung (17 ) ausschließlich aus korrosionsfreien Metall besteht. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erdungsleitung (
17 ) aus Edelstahl besteht. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (
16 ) ein zur federnden Aufnahme der Erdungsleitung (17 ) bestimmter Federkanal ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (
16 ) mittels einer Anschlußfahne (15 ) einstückig mit der Manschette (11 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (
11 ) mit wenigstens einer nach innen vorstehenden Soll-Kontaktstelle (18 ) versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Soll-Kontaktstelle (
18 ) aus einer Sicke besteht. - Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (
11 ) an ihren Längsenden mit je zwei, an den Außenkanten angeordneten Soll- Kontaktstellen (18 ) versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicke eine solche radiale Höhe besitzt, daß sie sich im montierten Zustand der Wicklung (
4 ) in deren Mantel (21 ) eindrückt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (
16 ), die Anschlußfahne (15 ) und die Soll-Kontaktstelle (18 ) zur Reduzierung der Übergangswiderstände vom Mantel (21 ) der Wicklung (4 ) auf die Manschette (11 ) und von dieser auf die Erdungsleitung (17 ) großflächig ausgebildet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Erdungsleitung (
17 ) im Bereich von Weichen aufgetrennt und dadurch entstehende Enden der Erdungsleitung (17 ) durch ein mit einer Schlaufe (24 ) versehenes Verbindungsstück (25 ) verbunden sind. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung der Erdungsleitungs-Enden mit dem Verbindungsstück (
25 ) Klemmverbinder (26 ) vorgesehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmverbinder (
26 ) aus Edelstahl bestehen. - Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmverbinder (
26 ) mit Drehsicherungselementen (28 ) versehen oder als solche ausgebildet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Erdleitungs-Enden mit Sicherungen (
23 ) gegen Aufspleißen verbunden sind. - Magnetschwebebahn mit einem Langstator (
1 ) als Teil eines Langstator-Linearmotors, wobei der Langstator (1 ) Nuten (2 ) und eine in die Nuten eingelegte Wechselstrom-Wicklung (4 ) aufweist, die einen elektrischen, zumindest teilleitfähigen Mantel (21 ) hat, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einer zur Erdung des Mantels (21 ) bestimmten Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14 ausgerüstet ist.
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