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DE102004017083A1 - Verfahren zur Bestimmung von Prozessfehlern - Google Patents

Verfahren zur Bestimmung von Prozessfehlern Download PDF

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DE102004017083A1
DE102004017083A1 DE200410017083 DE102004017083A DE102004017083A1 DE 102004017083 A1 DE102004017083 A1 DE 102004017083A1 DE 200410017083 DE200410017083 DE 200410017083 DE 102004017083 A DE102004017083 A DE 102004017083A DE 102004017083 A1 DE102004017083 A1 DE 102004017083A1
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Germany
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hologram
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DE200410017083
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Inventor
Frank Schillke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Carl Zeiss SMT GmbH
Original Assignee
Carl Zeiss SMT GmbH
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Publication date
Application filed by Carl Zeiss SMT GmbH filed Critical Carl Zeiss SMT GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G03H1/08Synthesising holograms, i.e. holograms synthesized from objects or objects from holograms
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Abstract

Bei einem Verfahren zur Bestimmung von Prozessfehlern bei der Herstellung eines computergenerierten Hologramms (CGH) (1) werden in das zu fertigende computergenerierte Hologramm (1) Marken (2) eingebracht. Prozessfehler werden in korrespondierende Phasenfehler des computergenerierten Hologramms (1) umgerechnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung von Prozessfehlern bei der Herstellung eines computergenerierten Hologramms (CGH).
  • Als sogenannte synthetische oder computergenerierte Hologramme (CGH) werden Hologramme (Beugungsgitter) bezeichnet, bei denen die Beugungsstrukturen in der Hologrammebene im Gegensatz zum traditionellen Ansatz nicht optisch hergestellt, sondern mittels eines Ausgabegerätes (beispielsweise Maskenschreiber) auf einem Trägersubstrat (beispielsweise einer Quarzplatte) erzeugt werden. Es werden dabei Hologramme von nicht reellen, computerberechneten Objekten bzw. Objektbildern hergestellt, die im Computer als mathematische Beschreibung vorliegen.
  • Obwohl die Möglichkeiten zur Berechnung computergenerierter Hologramme sehr vielschichtig sind, beinhaltet der Prozess zur Erstellung von CGHs im wesentlichen die folgenden Schritte, wobei
    • 1. Gegebener Prüfling für Messaufbau
    • 2. Berechnung des optischen Designs mit Computerprogramm – Ort der Hologramm (CGH) – Ebene im Prüfaufbau und – Phasenänderung = Phasenfunktion in der CGH – Ebene
    • 3. Umwandlung der Phasenfunktion in ein Liniengitter
    • 4. Schreiben (beispielsweise Maskenschreiber)
  • CGHs werden unter anderem in Prüfaufbauten zur interferometrischen Vermessung von Oberflächen eingesetzt. Oftmals kommt hier dem CGH die Aufgabe der Umwandlung einer ankommenden Wellenfront in eine ausgehende Prüfwelle zu. Ungenauigkeiten bei der Herstellung des CGH können zu Fehlern in der generierten Prüfwellenfront führen, welche wiederum zu Messfehlern führen können. Aus diesem Grund ist es bedeutsam, eventuelle Fehler bei der Herstellung des CGH zu erkennen und mittels einer Kalibrierung zu kompensieren.
  • Die Genauigkeit der Wirkung von computergenerierten Hologrammen hängt jedoch unter anderem von der absoluten Genauigkeit der Elemente des generierten Musters bezüglich seiner Sollposition ab. Abweichungen von der Sollposition können durch vielfältige Ursachen entstehen. Beispielsweise kann ein Maßstabsfehler beim Schreiben des CGH-Musters in Folge von Temperatur oder ungenauer Maßverkörperung erzeugt werden. Ebenso können lokale Fehler beim Schreiben des CGH-Musters in Folge von Maschinenfehlern oder Temperaturdrifts entstehen. Ebenso kann ein weiterer Fehler beim Kopieren des CGHs auf ein neues Substrat verursacht werden. Alle diese Abweichungen bzw. Fehler können eine fehlerhafte optische Wirkung des computergenerierten Hologramms bewirken.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Bestimmung und Kalibrierung von Prozessfehlern zu schaffen, mit dem Schreibfehler bzw. Prozessfehler bei der Herstellung eines computergenerierten Hologramms erkannt und korrigiert werden können.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß werden zur Bestimmung von Prozessfehlern bei der Herstellung eines computergenerierten Hologramms (CGH) Marken bzw. spezielle Muster in das zu fertigende CGH implementiert. Diese Marken eignen sich zur Bestimmung von Registrierfehlern, welche im Verlauf des Fertigungsprozesses des CGHs auftreten, wie beispielsweise der Maßstabsfehler, lokale Fehler oder auch Fehler beim Kopieren des CGHs . Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Kalibrierung des computergenerierten Hologramms vorgenommen, um die Genauigkeit des computergenerierten Hologramms zu verbessern.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass ein CGH-Muster und die Marken gleichzeitig ausgegeben werden.
  • Der wesentlichste Vorteil beim gleichzeitigen Schreiben bzw. Ausgeben des CGH-Musters und der Marken ist, dass auf diese Weise immer Informationen über den augenblicklichen Schreibzustand bzw. der momentanen Schreibposition des CGH-Musters vorliegen. Somit kann eine Kontrolle über den Schreibzustand des CGH-Musters erfolgen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die Marken als geometrische Strukturen, insbesondere Kreuze, Ringe, Kreise oder Vierecke, ausgeführt werden.
  • Die Ausführung der Marken beispielsweise als Kreuze ist dahingehend von Vorteil, da diese leicht erkennbare und detektierbare Merkmale in einem Gitter sind. In einem computergenerierten Hologramm können somit repräsentative Punkte geschaffen werden, mit denen Schreibfehler bzw. Prozessfehler gemessen bzw. ermittelt werden können.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigt.
  • 1 eine prinzipmäßige Darstellung eines erfindungsgemäßen Verfahrens in einem Flussdiagramm;
  • 2 eine prinzipmäßige Darstellung von Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Marke; und
  • 3a und 3b prinzipmäßige Darstellungen von Anordnungen der erfindungsgemäßen Marken in einem computergenerierten Hologramm.
  • 1 zeigt ein Verfahren zur Bestimmung von Prozessfehlern mit Hilfe eines Flussdiagramms. Ein computergeneriertes Hologramm 1, welches in den 3a und 3b näher dargestellt ist, wird dabei auf einem Ausgabegerät, einem sogenannten Bildmustergenerator (pattern generator), ausgegeben. Der Bildmustergenerator ist beispielsweise ein Maskenschreiber für die Mikrolithographie (E-beam-Schreiber oder Laserplotter). Zuerst wird jedoch ein CGH-Design elektronisch mittels eines Computerprogramms erzeugt und durch eine Phasenfunktion beschrieben. Zusätzlich wird die Ausbildung und Lage von Marken 2 (in den 3a und 3b näher dargestellt), auch Registriermarken genannt, innerhalb des computergenerierten Hologramms 1 definiert. Die nun vorliegenden Daten zur Beschreibung des computergenerierten Hologramms 1, beispielsweise die Phasenfunktion oder auch eine Radienliste, werden in Belichtungsdaten für den Bildmustergenerator umgesetzt. Zusätzlich zur Generierung der Schreib- bzw. Belichtungsdaten des computergenerierten Hologramms 1 werden auch die Daten für die Registriermarken 2 in gleicher Weise so umgesetzt, dass sie vom Bildmustergenerator in Belichtungsdaten umgesetzt werden. Auf diese Weise liegen nun aufbereitete Daten vor, mit denen das Schreiben sowohl des CGH-Designs als auch der Registriermarken 2 durchgeführt wird. Das Schreiben des CGH-Designs wie auch der Registriermarken 2 erfolgt in einem gemeinsamen Schreibvorgang des Bildmustergenerators, so dass das CGH-Design und die Registriermarken 2 praktisch zeitgleich geschrieben werden. Dies ist dahingehend von besonderem Vorteil, da die Marken 2 Repräsentant der momentanen Schreibposition sind und somit der augenblickliche Schreibzustand des computergenerierten Hologramms 1 ermittelt und kontrolliert werden kann. Nach dem Schreiben der CGH-Struktur und der Registriermarken 2 und dem anschließenden Entwickeln des belichteten Lackes ist das zu schreibende Muster erstmalig strukturiert. Ab diesem Zeitpunkt oder aber nach folgenden Prozessschritten können mittels einer geeigneten Messmaschine, wie beispielsweise der Messmaschine LMS IPRO von der Firma Leica Microsystems Wetzlar GmbH, die Positionen der Registriermarken 2 auf dem geschriebenen computergenerierten Hologramm 1 gemessen und mit zuvor dokumentierten Sollwerten bzw. Sollpositionen der Registriermarken 2 verglichen werden. Die Differenz zwischen den Istwerten und den Sollwerten der Position der Registriermarken 2 wird danach in einen korrespondierenden Fehler des computergenerierten Hologramms 1 umgerechnet und für eine Kalibrierung des computergenerierten Hologramms 1 verwendet.
  • Nach dem Schreiben bzw. Ausgeben des CGH-Designs sowie der Registriermarken 2 können je nach Anwendung noch weitere Arbeitsschritte zur Herstellung bzw. Fertigstellung des computergenerierten Hologramms 1 folgen. Dies sind beispielsweise Prozesse zum Übertragen der Lackstruktur in eine Chromstruktur mittels Ätzen. Auf diese Weise wird eine Chrom- auf Quarz-Maske erhalten, welche als Amplituden-CGH eingesetzt werden kann.
  • Des weiteren kann unter Verwendung der so vorliegenden Chrom- auf Quarz- Maske weiter in das Quarz geätzt werden. Hierbei wirkt der Chrom als Schutzmaske. Nach Erreichen der gewünschten Ätztiefe im Quarz kann das bisher als Maske wirkende Chrom vom Substrat entfernt werden. Es verbleibt die strukturierte Quarz- in Quarz- Maske, welche als Phasen-CGH eingesetzt werden kann.
  • Weiterhin können Beschichtungsprozesse, weitere Ätzprozesse sowie auch Prozesse zum Kopieren der auf dem Bildmustergenerator geschriebenen Maske auf ein neues Substrat durchgeführt werden. Diese derartigen Prozesse, speziell das Kopieren, können zu lokalen oder globalen Positionsfehlern bzw. Verzeichnungsfehlern des CGH-Designs und damit auch der Registriermarken 2 führen.
  • Zur Kontrolle der sich an das Schreiben anschließenden möglichen Prozesse wird wiederum eine Vermessung der Lage bzw. Position der Registriermarken 2 durchgeführt. Auch hier erfolgt wieder der Vergleich der gemessenen Istwerte zu den Sollwerten der Position der Registriermarken 2, die Bestimmung der Differenzen sowie auch die Bestimmung der korrespondierenden Fehler für eine Kalibrierung des computergenerierten Hologramms 1. Nach diesen Prozessen kann eine Quarz-in-Quarz-Maske bzw. ein Phasen-CGH erzeugt werden. Derartig erzeugte computergenerier te Hologramme 1 werden in Transmission oder auch in Reflexion eingesetzt.
  • Eine alternative Möglichkeit beim Schreiben des CGHs 1 ist dadurch gegeben, dass die Daten des computergenerierten Hologramms 1 nicht zeitgleich, sondern sequentiell nacheinander auf dem gleichen oder auch auf einem anderen Bildmustergenerator geschrieben werden. Ebenso ist es möglich, dass die Messung der Registriermarken 2 nach jedem Fertigungsschritt, nach nur ausgewählten Fertigungsschritten oder vor oder nach dem letzten Fertigungsschritt des CGHs 1 durchgeführt wird.
  • In jedem Fall werden die gemessenen Positionen der Registriermarken 2 des finalen CGH 1 mit den Sollpositionen verglichen. Die so ermittelten Differenzen repräsentieren die Registrierfehler des CGHs 1 an der betreffenden Position des CGHs 1. Aus den Registrierfehlern wird mittels Interpolation/Extrapolation/Anfitten/Glätten/Spline-Interpolation oder ähnliche Verfahren eine zweidimensionale Verteilung der Registrierfehler über der gesamten CGH-Fläche berechnet. Diese Registrierfehler im finalen CGH 1 werden mittels Optik-Rechnung in korrespondierende Änderungen der Phasenfunktion (damit = Phasenfehler) umgerechnet. Mit den so ermittelten Phasenfehlern wird der Messaufbau, in welchem das CGH 1 eingesetzt wird, kalibriert.
  • In 2 sind verschiedene Ausführungsformen dargestellt, welche eine Registriermarke 2 aufweisen kann. Die Registriermarken 2 können jegliche geometrische Strukturen, welche leicht erkennbar und detektierbar in einem Gitter vorliegen, sein. Als besonders geeignet haben sich Kreuze (a), Vierecke mit Aussparung (b), Vierecke (c), Vollkreise (d), Kreisringe (e) oder auch eine Form wie fünf Augen eines Würfels (f) herausgestellt. Die Ausgestaltung der Strukturen kann selbstverständlich variieren.
  • In den 3a und 3b sind zwei mögliche Anordnungen der Registriermarken 2 in einem computergenerierten Hologramm 1 dargestellt. 3a zeigt eine Anordnung der Registriermarken 2 in einem kartesischen Gitter. Die Registriermarken 2 liegen dabei auf achsparallelen Gitterlinien, die voneinander gleich weit entfernt sind. Dabei entspricht eine Zelle 3 in diesem Gitter einem Würfel bzw. einem Quadrat, auf das mit einem einfachen Index (x, y, z) zugegriffen werden kann. Jede Zelle 3 des kartesischen Gitters stellt einen Nutzbereich des computergenerierten Hologramms 1 dar.
  • In 3b sind die Registriermarken 2 in einem speziellen Polarkoordinatensystem (R/φ-Gitter) dargestellt, wobei R die radiale Koordinate und φ die Winkelkoordinate ist. Die Registriermarken 2 sind somit auf Achsstrahlen angeordnet. Bereiche 4 zwischen den Achsstrahlen stellen wiederum Nutzbereiche des computergenerierten Hologramms 1 dar. Des weiteren kann auch eine Anordnung der Registriermarken 2 in einem unregelmäßigen Gitter oder in einem Gitter variabler Dichte, beispielsweise gemäß einer geometrischen Reihe, erfolgen. Ebenso können die Registriermarken 2 auch beliebig in einem Gitter angeordnet sein, wobei für jede Registriermarke 2 die Sollposition bekannt und dokumentiert sein muss.
  • Die Registriermarken 2 können auch in einer alternativen Ausführung als Phasenstrukturen ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Strukturen, welche als profilierte Strukturen generiert werden und bei denen sich die Amplitude und der Ort der Struktur messen lässt. Phasenobjekte bzw. Phasenstrukturen besitzen die Eigenschaft, dass sie bei einer Interferogrammauswertung erkennbar sind und demzufolge auch bezüglich ihrer Lage vermessen werden können. Die Interferenz des direkten und des gebeugten Lichtes in der Zwischenbildebene erfolgt hierbei in der Weise, dass die Phasenstrukturen auch im Bild als solche erscheinen. Sie weisen also keinen Kontrast gegenüber ihrer Umgebung auf. Wird jedoch in einem derartigen ungestörten Strahlengang eingegriffen, so erfolgt die Interferenz der am Bildaufbau beteiligten Beugungsordnungen mit jeweils anderen Amplituden und Phasen, wobei die Phasenstrukturen wie Amplitu denstrukturen erscheinen können und somit erkennbar werden.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Bestimmung von Prozessfehlern bei der Herstellung eines computergenerierten Hologramms (CGH), wobei in das zu fertigende computergenerierte Hologramm (1) Marken (2) eingebracht und Prozessfehler in korrespondierende Phasenfehler des computergenerierten Hologramms (1) umgerechnet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die ermittelten Phasenfehler des computergenerierten Hologramms (1) für eine Kalibrierung des Messaufbaus, in welchem das computergenerierte Hologramm (1) eingesetzt wird, verwendet werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Daten zur Beschreibung des computergenerierten Hologramms (1) und Daten der Marken (2) in Belichtungsdaten umgewandelt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein CGH-Muster und die Marken (2) gleichzeitig ausgegeben werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Positionen der Marken (2) auf dem computergenerierten Hologramm (1) mittels einer Messeinrichtung ermittelt und mit Sollpositionen der Marken (2) verglichen werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ermittelung der Position der Marken (2) auf dem computergenerierten Hologramm (1) nach Fertigstellung des Hologramms (1), insbesondere nach jedem Fertigungsschritt, erfolgt.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken (2) beliebig auf dem computergenerierten Hologramm (1) angeordnet werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken (2) in einem Muster auf dem computergenerierten Hologramm (1) angeordnet werden.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken (2) als geometrische Strukturen, insbesondere Kreuze, Ringe, Kreise oder Vierecke, ausgeführt werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken (2) als Phasenstrukturen ausgeführt werden.
  11. Holographisches Beugungsgitter, insbesondere ein computergeneriertes holographisches Beugungsgitter, das als holographisch-optisches Element und/oder für Messzwecke einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich rekonstruktionsfähige Marken (2) eingebracht sind, mit welchen Positionsfehler eines Hologrammmusters ermittelbar sind.
  12. Holographisches Beugungsgitter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken (2) als geometrische Strukturen, insbesondere Kreuze, Ringe, Kreise oder Vierecke, ausgebildet sind.
  13. Holographisches Beugungsgitter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken (2) als Phasenstrukturen ausgebildet sind.
  14. Holographisches Beugungsgitter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken (2) beliebig und/oder in einem Muster angeordnet sind.
DE200410017083 2004-04-07 2004-04-07 Verfahren zur Bestimmung von Prozessfehlern Withdrawn DE102004017083A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102017204719A1 (de) * 2017-03-21 2018-09-27 Carl Zeiss Smt Gmbh Metrologie-Target

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DE102017204719A1 (de) * 2017-03-21 2018-09-27 Carl Zeiss Smt Gmbh Metrologie-Target

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