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Die
Erfindung betrifft eine Radzierblende aus Metall für ein Rad
mit einem einen Reifen aufnehmenden Teil und einem innerhalb von
diesem angeordneten inneren Teil, wobei die Radzierblende ein Adapterelement
zum Befestigen der Radzierblende an dem inneren Teil und ein Abdeckelement
zum zumindest teilweisen Überdecken
des inneren Teils enthält,
ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Radzierblende, ein Abdeckelement
zum zumindest teilweisen Überdecken
eines inneren Teils eines Rades, insbesondere einer Radschüssel, eines
Fahrzeugs sowie ein Rad mit einer solchen Radzierblende.
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Radzierblenden
sind im Stand der Technik in zahlreichen Varianten bekannt. Zumeist
werden Sie als Kunststoffteile durch einen Stahlring und Kunststoffklipse
an einer Felge eines Rades befestigt (z.B.
DE 44 32 132 A1 ). Die Verbindung
zwischen der Radzierblende und der Felge des Rades ist somit verhältnismäßig schlecht,
weswegen solche Radzierblenden nicht nur leicht verloren gehen,
sondern auch keinen Diebstahlschutz bieten. Außerdem weisen sie vor allem
nach längerer
Benutzung aufgrund der Verwendung eines Kunststoffmaterials ein ästhetisch
wenig ansprechendes Erscheinungsbild auf. Durch das Anklipsen der
Radzierblende über
einen Stahlring an der Felge kann darüber hinaus die lackierte Oberfläche der
Felge durch Zerkratzen Schaden nehmen. Um den Halt an der Felge
zu verbessern und eine gewisse Verspannung an der Felge zu ermöglichen,
weisen die Kunststoff-Radzierblenden zumeist eine bombierte Form
auf, was zu einem Berühren
von Bordsteinen und Fahrbahnunebenheiten und somit zu einem Zerkratzen
der Oberfläche
der Blenden führen
kann. Außerdem
kann die so verspannte Radzierblende leichter verloren gehen, wenn
durch Berühren
eines Bordsteins oder dergleichen eine Kraft auf sie ausgeübt wird.
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Für besondere
Einsatzzwecke wurden Befestigungen von Radzierblenden an einem Rad
konzipiert, wie z.B. in der
DE 198 26 060 A1 beschrieben, die eine zusätzliche
Mittenbefestigung für
die Radzierblende zum Sichern von dieser an dem Rad vorsehen. Dabei
ist eine Hauptblende, die die Radschüssel abdeckt, vorgesehen und
eine scheibenförmige
Hilfsblende, die das Zentrum der Hauptblende außen überdeckt. Für die Mittenbefestigung ist
außerdem
ein Adapter vorgesehen, der an zumindest zwei Radbolzen befestigt
ist und einen innen an der Hauptblende anliegenden Auflagenbereich
aufweist. Befestigungsmittel durchdringen die Hauptblende und verbinden
die Hilfsblende mit dem Adapter so, dass die Hauptblende zwischen
dem Auflagebereich einer Kappe und der Hilfsblende gehalten wird.
Die unterschiedlichen Lagen von Adapter und Hauptblende treten halten
aufgrund der Mittenbefestigung aufeinander fest. Der Adapter weist
einen hülsenförmigen Abschnitt
auf, der den Abstand zwischen Radschüssel und Hauptblende überbrückt. Die
Hilfsblende wird über
Rasteinrichtungen an dem Adapter fixiert, die aus Erhebungen und
Vertiefungen an Laschen und Hakenköpfen an Adapter und Hilfsblende gebildet
sind.
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Eine
besondere Sicherung einer Radkappe ist in der WO 03/080367 A1 beschrieben.
Es ist eine Vielzahl rohrförmiger
Verlängerungen
oder zylindrischer Hülsen
vorgesehen, die zum Aufnehmen von Radschrauben zum Befestigen der
Kappe an dem Rad vorgesehen sind. Ein besonderes Element bewirkt,
dass die Schrauben in axialer Richtung nur zwischen zwei Positionen
verstellt, als Diebstahlschutzmerkmal jedoch nur mit einem Spezialwerkzeug
vollständig
entfernt werden können.
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Das
Vorsehen eines Schlosses und von Halteriegeln an einer schraubbefestigten
Radkappe, insbesondere für
einen Omnibus, ist in der
DE
37 40 909 A1 offenbart. Diese Radkappenhalterung wird in
einer offenen Rinne zwischen Felgenbett und Felgenhorn der Radfelge
fest gegen die Wandungen der Felgenhornrinne angelegt. Auch die
DE 38 35 004 C2 offenbart
das Vorsehen eines Schlosses bei einer Radkappe aus Leichtmetall.
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Metallplattierte
Radkappen aus Kunststoff mit einer der äußeren Formgebung des Rades
folgenden Form sind aus der
DE
43 21 057 A1 und der
DE 102 04 394 A1 bekannt. Bei diesen ist
jeweils eine Befestigung zwischen Rad und Radkappe durch Befestigungsmittel
in Form eines Einklipsens oder eines Einklebens sowie auch eine
Nabenkappe zum Abdecken der Radnabe vorgesehen.
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Eine
Radabdeckeinrichtung aus einem durchsichtigen Kunststoff ist aus
der
DE 101 45 085 A1 bekannt.
Aufgrund des durchsichtigen Kunststoffs kann eine Leichtmetallfelge
trotz der stoßschützenden
Abdeckeinrichtung noch gesehen werden. Ein Befestigungselement zum
Befestigen der Abdeckeinrichtung an dem Rad ist zur Diebstahlsicherung
mit einer widerhakenähnlichen
Form und/oder einer Sollbruchstelle versehen. Weitere Radzierblenden
aus einem metallischen oder nicht metallischen Material, die an
ihrem Umfang einstückig
ausgebildete Klemmelemente aufweisen, sind in der
DE 39 01 542 A1 offenbart.
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Die
DE 695 24 085 T2 offenbart
ein Radabdeckungshaltesystem, bei dem eine Radabdeckung mit einer
Mehrzahl von Taschen versehen ist und Radmuttern zum Sichern eines
Rades und der Radabdeckung an einem Fahrzeug in den Taschen angeordnet
werden.
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Eine
ringförmige
Radabdeckung aus Edelstahl, Aluminium oder Kunststoff ist aus der
DE 44 32 132 A1 bekannt.
Die Edelstahl- und Aluminiumabdeckungen sind Ziehteile bzw. Tiefziehteile
oder gedrehte Teile. Zum Verbinden mit dem Rad werden Klipse oder
eine Kombination aus Schrauben und Bohrungen vorgeschlagen.
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Neben
dem üblichen
Tiefzieh- oder Gussverfahren zum Herstellen von Radzierblenden ist
aus der
DE 34 33 185
C2 eine Radkappe aus Leichtmetall mit einem scharfkantigen
rechtwinkligen Rand bekannt, bei der die Materialstärke des
Randes größer ist
als die der Deckelscheibe, wobei die Radkappe aus Reinaluminiumblech
besteht und der Rand spanlos umgeformt ist. Die Radkappe wird durch Drücken in
einem Drückwerkzeug
umgeformt, wobei zunächst
der freie Rand einer runden Blechscheibe mittels einer axial verfahrbaren
Drückrolle
um einen kleinen Winkel umgelegt und nachfolgend mittels einer radial
verfahrbaren Walzrolle in eine am Umfang des Drückfutters ausgebildete Stufe
hineingestaucht wird.
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Bei
Vorsehen von in den Felgenrand eingreifenden Klipsen an einer Radzierblende
ergeben sich die bereits vorstehend beschriebenen Nachteile eines
möglichen
Beschädigens
der Oberfläche
der Felge bzw. eines einen Reifen aufnehmenden Teils und eines leichten
Verlierens der Radzierblende. Die anderen vorstehend beschriebenen
Radzierblenden, die über
Schlösser
gegen einen schnellen Zugriff gesichert sind, sind kompliziert montierbar.
Gerade auch das Vorsehen einer Kombination aus einer Hauptblende,
einer Hilfsblende und einem Adapter gemäß der
DE 198 26 060 A1 bedeutet
einen großen Montageaufwand.
Es müssen
die einzelnen Teile nacheinander angeordnet und ineinandergreifend befestigt
werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Radzierblende
aus Metall für
ein Rad mit einem einen Reifen aufnehmenden Teil und einem innerhalb
von diesem angeordneten inneren Teil vorzusehen, wobei die Radzierblende
ein Adapterelement zum Befestigen der Radzierblende auf dem inneren
Teil und ein Abdeckelement zum zumindest teilweisen Überdecken
des inneren Teils enthält, die
die vorstehend genannten Nachteile nicht mehr aufweist, leicht zu
montieren ist, zugleich aber einen Verlierschutz und einen Schutz
vor Diebstahl bietet. Bezogen auf ein Abdeckelement zum zumindest
teilweisen Überdecken
des inneren Teils eines Rades liegt ihr außerdem die Aufgabe zugrunde,
eine besonders hochwertige äußere Erscheinungsform
zu bieten.
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Die
Aufgabe wird durch eine Radzierblende nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 dadurch gelöst,
dass das Adapterelement unlösbar
an dem Abdeckelement befestigt ist. Für ein Verfahren zum Herstellen
einer Radzierblende nach dem Oberbegriff des Anspruchs 13 wird sie
durch die folgenden Schritte gelöst:
Erzeugen eines Blechrohlings mit einer vorbestimmten Kontur, Umformen
des Blechrohlings durch Hydroumformung zu einem Abdeckelement und
Verbinden eines vorgeformten Adapterelements mit dem Abdeckelement
zu der Radzierblende. Für
ein Adapterelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 17 wird sie
dadurch gelöst,
dass das Abdeckelement durch Hydroumformen hergestellt ist. Weiterbildungen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Dadurch
wird eine Radzierblende geschaffen, die als ein Teil direkt an einem
einen Reifen aufnehmenden Teil, insbesondere einer Felge, montiert werden
kann. Es sind nicht mehr verschiedene Teile an- und ineinander zu
stecken, wie beispielsweise bei der
DE 198 26 060 A1 . Auch entfällt das
ansonsten im Stand der Technik übliche
Einklipsen von Nabenkappen, was gerade bei der
DE 198 26 060 A1 dazu führen kann,
dass die gesamte Radzierblende bei nachlassender Klemmkraft der
Nabenkappe bzw. des Adapters von dem Rad abfällt. Das erfindungsgemäße Adapterelement
ermöglicht
eine gute und sichere Befestigung der aus dem Adapterelement und dem
Abdeckelement zu einem kompakten Teil zusammengefügten Radzierblende
an dem Rad. Für eine
Befestigung über
Radschrauben oder -bolzen wird durch das Adapterelement ein stabiles
Widerlager geschaffen. Außerdem
kann durch die feste Verbindung zwischen Adapterelement und Abdeckelement
eine Verliersicherung gerade auch bei höheren Geschwindigkeiten eines
Fahrzeugs und unebenen Wegstrecken sowie ein Diebstahlschutz zur
Verfügung
gestellt werden, auch ohne Vorsehen eines Schlosses an der Radzierblende.
Das Adapterelement dient vorteilhaft auch dem Zentrieren der Radzierblende
gegenüber
dem Rad, also dem Ausrichten der Mitten des Rades und der Radzierblende
zueinander.
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Durch
Formen des Abdeckelements durch Hydroumformen wird ein hydrostatischer
Druck auf das Blech des Abdeckelements aufgebracht und eine mechanische
Druckaufbringung vermieden. Die sonst im Stand der Technik regelmäßig auftretende Beschädigung der
Oberflächenstruktur
der Radzierblende kann dadurch vorteilhaft vermieden werden. Wird
nämlich
eine Oberfläche
im Fertigungsverlauf beschädigt,
ist deren Reparatur nahezu unmöglich, zumindest
aber extrem aufwendig. Da beim Hydroumformen nur die Rückseite
des Abdeckelements mit einem Formstempel berührt wird, die Vorderseite des
Abdeckelements jedoch gegen den Druck eines Wirkmediums verformt
wird, treten keine Oberflächenbeschädigungen
auf. Eventuelle Kratzer oder Werkzeugmarkierungen auf der Rückseite
des Abdeckelements sind nach der Montage der Radzierblende an der
Randschüssel
nicht mehr sichtbar. Gerade beim Tiefziehen und Drücken, wie
es z.B. in der
DE 34
33 185 C2 beschrieben ist, wird auf dem Blech beidseitig
von dem Werkzeug eine Textur abgebildet, was zu einer minderen Qualität des geformten
Gegenstandes führt.
Bei Verwendung des Hydroumformens kann außerdem ein günstiges
Ziehverhältnis für das Blech
von β bis
2,6 oder ähnlichen
Werten erzielt werden.
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Zum
Befestigen der Radzierblende an einem Rad über Radschrauben oder -bolzen
weisen das Adapterelement und das Abdeckelement vorzugsweise Durchgangsöffnungen
zum Durchstecken von Radschrauben und/oder -bolzen auf. Die Anzahl
der Durchgangsöffnungen
richtet sich nach der Anzahl der Radschrauben oder -bolzen an dem
jeweiligen Rad. Es können
daher beispielsweise drei, vier, fünf oder sechs Durchgangsöffnungen
ausgebildet sein. Die Öffnungen
sind vorteilhaft so aufeinander und auf Öffnungen in dem inneren Teil
eines Rades, insbesondere einer Radschüssel, hinsichtlich ihrer Abmessungen
abgestimmt, dass die Radzierblende Stege und Öffnungen bzw. Aussparungen
des inneren Teils bzw. der Radschüssel optimal überdecken
kann. Beispielsweise kann ein Aluminiumgussrad überdeckt werden, um die einfache
nicht nachbearbeitete Gussoberfläche
durch die optisch ansprechende Oberfläche der Radzierblende bzw.
des Abdeckelements zu verdecken.
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Die
Durchgangsöffnungen
des Adapterelements sind vorzugsweise radial um einen zentralen gewölbten Bereich
herum angeordnet. Dieser gewölbte
Bereich kann nach der Montage an dem Abdeckelement in eine zentrale Öffnung in
diesem eingreifen und sich darin abstützen. Auch die Durchgangsöffnungen
in dem Abdeckelement sind bevorzugt radial um sein Zentrum herum
angeordnet. Die Durchgangsöffnungen
in Adapterelement und Abdeckelement sind hinsichtlich ihrer Position
und Abstände
zueinander vorteilhaft aufeinander abgestimmt, um ein Verklemmen
von Radschrauben oder Radbolzen zu vermeiden.
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Vorzugsweise
ist zumindest eine Durchgangsöffnung
größer ausgebildet
als die anderen Durchgangsöffnungen.
Bevorzugt ist die größte Öffnung so
bemessen ist, dass durch diese Kopf und Bund einer Radschraube oder
Radmutter hindurchpasst. Durch das Vorsehen einer größeren oder größten Durchgangsöffnung ist
ein Justieren der Radzierblende an dem Rad leichter möglich. Außerdem kann
dadurch diese größere Durchgangsöffnung über eine
erste montierte Radschraube oder Radmutter geschoben und die Radzierblende
an dem Rad fixiert werden. Die eigentliche Befestigung kann danach über die übrigen Radbolzen,
Radmuttern und/oder Radschrauben erfolgen. Diese greifen durch die
kleineren Durchgangsöffnungen
im Adapterelement hindurch und befestigen dieses an dem inneren
Teil des Rades. Die Vormontage eines Rades an einem Fahrzeug kann
ohne die Radzierblende erfolgen und diese erst nachfolgend befestigt
werden. Dadurch ist es möglich,
eine Verletzung der Oberfläche
der Radzierblende bzw. des Abdeckelements während der Vormontage zu vermeiden.
Der Monteur kann außerdem
problemlos zunächst
das Rad vormontieren und nachfolgend die Radzierblende an diesem
befestigen, ohne eine „dritte
Hand" zu benötigen, wie
dies bei den Radzierblenden des Standes der Technik häufig der
Fall ist.
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Eine Öffnung zum
Durchführen
eines in die Felge einsetzbaren Ventils des Rades ist vorzugsweise
in dem Adapterelement und/oder dem Abdeckelement vorgesehen. Besonders
bevorzugt ist die Öffnung
zum Durchführen
eines in die Felge einsetzbaren Ventils des Rades gegenüber der
größten Öffnung in
dem Adapterelement und/oder dem Abdeckelement vorgesehen. Auch hierdurch
ist eine Justierung der Radzierblende und ein eindeutiger Sitz von dieser
an dem Rad möglich.
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Bevorzugt
sind Öffnungen
oder Aussparungen in der Radzierblende so positioniert, dass sie nach
dem Montieren der Radzierblende an dem Rad mit Öffnungen oder Aussparungen
in der Radschüssel
im Wesentlichen fluchten. Derartige Öffnungen oder Aussparungen
in dem inneren Teil des Rades sind z.B. zur Belüftung von Bremsscheiben vorgesehen
und teilweise optisch ansprechend ausgestaltet. Diese Ausgestaltung
kann für
die Radzierblende übernommen
werden. Hierdurch entsteht der Eindruck, als sehe man direkt auf
den inneren Teil des Rades. Die Radzierblende stellt jedoch einen
Schutz für
diesen gegen Beschädigungen
von außen
dar.
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Vorzugsweise
weist der zentrale Bereich des Abdeckelements eine Vertiefung und/oder
eine Aussparung zum Einfügen
eines Zierelements auf. Auf der Rückseite einer solchen Aussparung
ist vorteilhaft das Adapterelement mit seinem gewölbten Bereich
angeordnet, so dass die Montage des Zierelements auch oder in erster
Linie an diesem erfolgt. Bevorzugt ist ein kundenspezifisches Zierelement
im Zentrum der Radzierblende befestigbar oder befestigt. Ein solches
Zierelement kann eine Zierkappe bzw. eine Plakette sein, die das
Emblem einer jeweiligen Automobilmarke trägt, an der die Radzierblende montiert
ist. Das Zierelement kann in der Vertiefung oder Aussparung durch
Stecken, Kleben, Löten,
Clipsen, zumindest ein Befestigungselement, insbesondere eine Schraube,
einen Nietbolzen oder dergleichen Befestigungselement befestigt
sein. Zumeist wird das Zierelement auf seiner Rückseite einen Stift oder ein ähnliches
Element aufweisen, das durch eine Öffnung in dem Abdeckelement
hindurch gesteckt oder eingespreizt werden kann. Auch ein Einkleben,
Einlöten
oder Einschweißen
ist möglich.
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Vorzugsweise
besteht zumindest das Abdeckelement der Radzierblende aus Stahl,
insbesondere Edelstahl. Besonders bevorzugt bestehen das Abdeckelement
und das Adapterelement aus Stahl oder Edelstahl. Dadurch kann eine
besonders angenehme und hochwertige Optik und Stabilität der Radzierblende
erzielt werden. Wird die Radzierblende gemäß der vorliegenden Erfindung
bei Fahrzeugen mit Stahlfelgen verwendet, können diese vorteilhaft optisch
aufgewertet werden. In vielen Fällen
werden für
Winterräder
keine separaten Leichtmetallfelgen angeschafft und ein Umziehen
der Räder
auf die für Sommerreifen
vorhandenen Leichtmetallfelgen kommt aufgrund der damit verbundenen
Kosten nicht in Betracht. Hier können
die auf Stahlfelgen aufgezogenen Winterräder durch die Radzierblende
gemäß der vorliegenden
Erfindung optisch aufgewertet werden. Dasselbe gilt für Aluminiumfelgen,
die durch Beschädigungen
gelitten haben, also zerkratzt sind oder anderweitig in Mitleidenschaft
gezogen wurde.
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Um
die äußere Erscheinung
der Radzierblende noch weiter zu verbessern, kann diese mit einer
oder mehreren unterschiedlichen Oberflächenstrukturen versehen sein,
insbesondere zumindest teilweise poliert, gebürstet, mattiert oder anderweitig mit
einer Oberflächenstruktur
versehen sein. Effekte, die ansonsten bei Leichtmetall- oder Aluminiumfelgen
vorgesehen werden, können
somit auch bei der Radzierblende nachgebildet werden.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zum Herstellen von erfindungsgemäßen Abdeckelementen
für die
Radzierblenden wird vorzugsweise das geformte Abdeckelement vor
dem Verbinden mit dem Adapterelement randseitig und/oder in seiner
Fläche zugeschnitten,
insbesondere gestanzt. Hierdurch können die in dem inneren Teil
des Rades vorgesehenen Öffnungen
zum Überdecken
durch die Radzierblende auch in dieser vorgesehen werden. Bevorzugt
werden anschließend
die umlaufenden Kanten des beschnittenen Abdeckelements entschärft (verrundet),
insbesondere die umlaufenden Kanten umgebördelt. Eine Gefahr von Verletzungen
durch diese scharfen Schnittkanten kann dadurch unterbunden und
die Optik der umlaufenden Kanten verbessert werden.
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Vorzugsweise
wird das Adapterelement zentral angeordnet an dem umgeformten und
beschnittenen Abdeckelement befestigt, insbesondere durch einen
oder mehrere Löt-
oder Schweißpunkte,
eine formschlüssige Verbindung,
insbesondere Nieten, Clinchen, Durchsetzfügen, insbesondere Stanznieten.
Der zentrale Bereich des Abdeckelements kann durch das Zierelement,
wie vorstehend beschrieben, überdeckt
und die Befestigungsstellen dadurch abgedeckt werden. Durch das
Verbinden von Adapterelement und Abdeckelement im Zentrum des Abdeckelements
ist außerdem
ein fester Zusammenhalt zwischen diesen beiden Elementen gegeben,
da diesen Bereich umgebend die Befestigung an dem Rad erfolgt und
das Zentrum somit wenig Spannungen ausgesetzt ist. Bevorzugt ist
die Radzierblende unter einer Vorspannung an dem Rad befestigbar
oder befestigt, wobei sie in einem Randbereich (Felgenhorn) zumindest
teilweise auf dem Rad aufliegt. Bevorzugt ist die Radzierblende
umfangsseitig mit radialem Spiel zum äußeren Rand des Rades angeordnet
und die Vorspannung durch Befestigen an dem Rad über Radbolzen oder -schrauben
erzeugt. Das Spiel wird bereits konstruktiv vorgesehen, was eine
kalkulierbare Vorspannung sicherstellt, so dass die Radzierblende
bei der Montage nicht ungewollt verbogen wird. Das Spiel kann beispielsweise
3 mm betragen. Durch Erzeugen einer solchen Vorspannung der Radzierblende
gegenüber
dem Rad kann ein Flatterns vorteilhaft vermieden werden.
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Zur
näheren
Erläuterung
der Erfindung wird im Folgenden ein Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnungen
näher beschrieben.
Diese zeigen in:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Radzierblende in Rückansicht,
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2 eine
Explosionsansicht eines Rades mit der Radzierblende gemäß 1 in
perspektivischer Ansicht von vorne,
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3 eine
Detailschnittansicht der Befestigung der Radzierblende an Felge
und Radschüssel eines
Rades, und
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4a und 4b eine
Prinzipskizze des Hydroumformvorgangs zum Formen des Abdeckelements
für eine
erfindungsgemäße Radzierblende.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Radzierblende 10 in
Rückansicht.
Die Radzierblende weist ein Adapterelement 20 und ein Abdeckelement 30 auf.
Das Adapterelement 20 ist an dem Abdeckelement 30 befestigt,
beispielsweise durch Punktschweißen, insbesondere Widerstandspunktschweißen. Die
Schweißpunkte
(nicht dargestellt) sind in einem zentralen gewölbten Bereich 21 des Adapterelements
angeordnet. Sie können
nach dem Verbinden von Adapterelement und Abdeckelement aneinander
mit einem Zierelement in Form einer Plakette mit Herstelleremblem
des Fahrzeugs oder einer anderen Plakette von der Vorderseite der
Radzierblende abgedeckt werden. Dieses Zierelement ist daher in 1 nicht
zu sehen. Das Abdeckelement weist eine zentrale Öffnung 38 auf (2),
durch die der gewölbte
zentrale Bereich 21 des Adapterelements hindurchragt, so
dass eine Befestigung an dem Abdeckelement kreisförmig um
diese Öffnung 38 herum
erfolgt. Der Bereich der Öffnung 38 kann auch
geschlossen ausgebildet und die Befestigungsstellen zwischen gewölbtem Bereich
und diesem Bereich des Abdeckelements mittiger vorgesehen werden.
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Das
Adapterelement 20 weist, wie noch besser der Explosionsansicht
in 2 entnommen werden kann, einen gewölbten zentralen
Bereich 21 auf, der von auskragenden und mit Durchgangsöffnungen 22 versehenen
plattformartigen Randausformungen 23 umgeben ist. Diese
sind jeweils mit Abstand zueinander ausgebildet. Zwischen den einzelnen Randausformungen 23 sind
Verbindungsstege 24 vorgesehen, die die einzelnen Randausformungen miteinander
verbinden. Der gesamte äußere Rand 25 des Adapterelements 20 im
Bereich der Randausformungen und Verbindungsstege ist zu dem Abdeckelement 30 hin
umgebogen, so dass auf der Rückseite
der Radzierblende keine scharfen Kanten abstehen.
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Wie
besonders 1 zu entnehmen ist, ist eine
der hier fünf
Durchgangsöffnungen,
nämlich
die Durchgangsöffnung 221,
mit einem größeren Durchmesser
ausgebildet als die anderen Durchgangsöffnungen. Das Abdeckelement 30 weist
ebenfalls Durchgangsöffnungen 31 auf,
die mit den Durchgangsöffnungen 21 des
Adapterelements 20 fluchten. Alle Durchgangsöffnungen 31 weisen
den gleichen Durchmesser auf. Grundsätzlich ist es aber ebenso möglich, dass
eine der Durchgangsöffnungen
einen größeren Durchmesser
aufweist als die anderen, wobei diese Durchgangsöffnung dann in Überdeckung
zu der Durchgangsöffnung 221 in
dem Adapterelement gebracht wird. Die größere Durchgangsöffnung ermöglicht es,
dass nach dem Aufstecken eines Rades 40 auf eine Radnabe
im Bereich seiner zentralen Öffnung 46 und
dem leichten Fixieren von diesem vermittels eines in eine Öffnung 47 in der
Radschüssel 41 eingreifenden
Radbolzens 50 oder einer Radschraube 52 über diesen
die Radzierblende 10 mit der größeren Durchgangsöffnung 221 gesteckt
werden kann. Nach dem Ausrichten der Radzierblende werden nachfolgend
die übrigen
Radbolzen oder Radschrauben montiert und auf Drehmoment angezogen.
Das Adapterelement 20 sitzt vor der zentralen Öffnung 46 in
der Radschüssel 41 zum Aufstecken
des Rades auf eine Radnabe. Die größere Durchgangsöffnung 221 des
Adapterelements und die zumindest eine Durchgangsöffnung des
Abdeckelements weisen einen Durchmesser auf, der ein Durchstecken
von Kopf und Bund des ersten Radbolzens bzw. einer Radmutter zulässt. Ist
das Abdeckelement mit gleich großen Durchgangsöffnungen
versehen, sind diese so groß bemessen,
dass ein Aufstecken auf Radschrauben bzw. Radmuttern möglich ist.
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Die
größere Durchgangsöffnung 221 ist
gegenüber
einer Öffnung 32 zum
Durchstecken eines in eine Felge 42 des Rades 40 einsetzbaren
Ventils (nicht gezeigt) im Randbereich 33 des Abdeckelements 30 angeordnet.
Hierdurch ist stets eine passgenaue Positionierung der Radzierblende
auf einem Rad möglich.
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Das
Abdeckelement ist durch Hydroumformung hergestellt, wie weiter unten
zu den 4a und 4b beschrieben
wird. Es weist neben den radial um sein Zentrum 34 angeordneten
Durchgangsöffnungen 31 noch
weitere Öffnungen
oder Aussparungen 35 auf, die durch radiale Stege 36 voneinander
getrennt sind. Die radialen Stege 36 erstrecken sich zwischen
dem Zentrum und dem Randbereich 33 des Abdeckelements.
Sie weisen eine der Formgebung von sich radial erstreckenden Stegen 48 einer
Radschüssel 41,
vor die sie aufgefügt
werden, entsprechende Formgebung auf, wie insbesondere 2 entnommen
werden kann. Die vor allem der Belüftung dienenden Öffnungen
oder Aussparungen 43 in der Radschüssel werden dadurch nicht verkleinert
oder verdeckt, so dass die Belüftung
insbesondere von Bremsscheiben nicht behindert wird.
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Die
Radzierblende wird umfangsseitig mit radialem Spiel zu dem Felgenhorn 44 des
Rades 40 angeordnet, so dass nach dem Anziehen der Radbolzen 50 eine
Vorspannung gegenüber
der Felge 42 erzielt werden kann. Hierdurch wird ein leichtes
Entfernen der Radzierblende sicher unterbunden, wodurch diese nicht
nur verliersicher, sondern auch gegen einfachen Diebstahl geschützt ist.
Aufgrund der Vorspannung kann außerdem ein Flattern der Radzierblende
während
der Fahrt vermieden werden.
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In 3 ist
eine Detailansicht des Randbereichs der Felge 42 mit dem
Felgenhorn 44, der Radschüssel 41, dem Abdeckelement 30,
dem Adapterelement 20 und einem Radbolzen 50 sowie
auf diesen aufgefügter
Radmutter 51 gezeigt. Hierbei ist zu sehen, dass die Formgebung
des Abdeckelements 30 nicht vollständig der der Radschüssel entspricht. Um
die Vorspannung zu erzielen, liegt eine umlaufende äußere Kante 37 des
Abdeckelements auf einer umlaufenden äußeren Kante 45 des
Felgenhorns 44 auf. Die Formgebung des Felgenhorns wird
durch das Abdeckelement nicht nachgebildet, sondern überdeckt.
Das Adapterelement bildet die Verbindung zu der Radschüssel und überbrückt den
im Bereich der Radbolzenbefestigungen bestehenden Abstand zwischen
dem Abdeckelement und der Radschüssel.
Die Durchgangöffnung 31 in
dem Abdeckelement 30 ist gemäß 3 sehr weit
im Vergleich zu dem Durchmesser des Radbolzens 50 und der
Radmutter 51 ausgebildet, um diese gut durch die Öffnung zum
Befestigen der Radzierblende an der Radschüssel hindurch stecken zu können. Die
vorliegende Erfindung ist anstatt mit einem aus separater Felge
und Radschüssel
gebildeten Rad ebenso in Verbindung mit einem Gussrad verwendbar.
Bei einem solchen wird ein innerer Teil von dem Abdeckelement überdeckt
und die umlaufende Kante 37 des Abdeckelements liegt auf
der umlaufenden äußeren Kante des
einen Reifen aufnehmenden Teils des Rades auf.
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In
den 4a und 4b ist
eine Prinzipskizze zum Verdeutlichen des Vorgangs des Formens des
Abdeckelements 30 durch Hydroumformung gezeigt. Hierbei
wird zunächst
aus einem Blech ein Blechrohling 39 mit einer vorbestimmten Kontur
herausgetrennt, z.B. ausgeschnitten oder ausgestanzt. Die Kontur
ist wird vorteilhaft an den späteren
Formkörper
angepasst, um Beschneidungen nach der Formgebung so gering wie möglich zu halten.
Der Blechrohling kann unterschiedliche Oberflächenstrukturen aufweisen, beispielsweise
poliert, gebürstet,
mattiert oder durch ein anderes Oberflächenbehandlungsverfahren behandelt
sein. Der Blechrohling wird in die Hydropresse 60 eingelegt. Die
Hydropresse weist einen oberen Stempel 61 und Niederhalter 62 als
Teil eines Oberwerkzeugs 63 und ein Unterwerkzeug 64 auf.
Das Unterwerkzeug ist mit einer Zuleitung 65 für Wirkmedium 66 versehen
sowie mit einem Wirkmediumbehälter 67.
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Nach
dem Einlegen des Blechrohlings 38 in die Hydropresse fahren
die Niederhalter 62 herunter (Pfeile 70) und fixieren
die Position des Blechrohlings in der Presse. Außerdem wird eine Flüssigkeitsdichtigkeit
durch eine Ziehring 68 im Bereich des von den Niederhaltern
erfassten Blechrohlingrandes geschaffen. Nachfolgend wird über die
Zuleitung 65 Wirkmedium 66 in den Wirkmediumbehälter 67 eingepumpt (Pfeil 71)
und der Blechrohling 38 von unten mit einem Druck beaufschlagt
(Pfeile 72) und entgegen der Umformrichtung vorgewölbt. Der
Stempel 61 wird in diesem Schritt noch nicht auf den Blechrohling
abgesenkt.
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Ist
der Vorformvorgang abgeschlossen, wird der Stempel 61 nach
unten abgesenkt (Pfeile 73), was in 4b gezeigt
ist. Das Wirkmedium wird zunächst
mit einem verhältnismäßig geringen
Druck beaufschlagt und während
des Ausformens nach dem Einsenken des Stempels 61 in den
Blechrohling der Wirkmediumdruck erhöht, bis auf z.B. 300 bar. Der
Druck des Wirkmediums verhindert eine Faltenbildung an dem Blech.
Der Blechrohling legt sich an der Stempeloberfläche an. Nach der Druckbeaufschlagung
wird das Wirkmedium wieder aus dem Wirkmediumbehälter 67 abgepumpt
(Pfeil 74). Das geformte Blechteil in Form des Abdeckelements kann
nach dem Herauffahren des Stempels 61 und der Niederhalter 62 entnommen
werden. Im Anschluss an das Umformen kann das Abdeckelement an seinen
umlaufenden Rändern
beschnitten und umgebogen, insbesondere umgebördelt werden. Der umgebördelte Rand
des Abdeckelements ist in 3 angedeutet.
Auch die Öffnungen 35 bzw.
Aussparungen werden nachfolgend ausgeschnitten und die beschnittenen
Ränder
ebenfalls umgebogen oder anderweitig verrundet, um scharfe Kanten zu
entschärfen
und somit das Verletzungsrisiko zu mindern und die optische Erscheinung
zu verbessern. Das Umbördeln
und Umbiegen der Kanten wird vorteilhaft durch Verfahren vorgenommen,
die keine Oberflächenverletzung
mit sich bringen.
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Das
Abdeckelement besteht vorzugsweise aus Metall, insbesondere Stahl
oder Edelstahl. Auch das Adapterelement besteht bevorzugt aus Stahl oder
Edelstahl, wodurch eine Verbindung der beiden Elemente ohne die
Gefahr eines Angreifens der gegenseitigen Oberflächen z.B. durch Kontaktkorrosion problemlos
möglich
ist. Das Adapterelement kann durch Tiefziehen oder ein entsprechendes
Verfahren geformt werden. Da das Adapterelement von außen nicht
sichtbar ist, stellen Kratzer oder eventuelle andere Oberflächenbeschädigungen
vom Standpunkt der optischen Qualitätskontrolle her kein Problem dar.
Grundsätzlich
kann jedoch auch das Adapterelement durch Hydroumformen geformt
werden.
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Neben
den im Vorstehenden beschriebenen und in den Figuren dargestellten
Ausführungsformen von
Radzierblenden können
noch zahlreiche weitere gebildet werden, bei denen jeweils ein Adapterelement
fest oder unlösbar
mit einem Abdeckelement der Radzierblende verbunden und/oder ein
Abdeckelement zum zumindest teilweisen Überdecken eines inneren Teils
eines Rades durch Hydroumformen geformt ist. Das Abdeckelement kann
dabei jede beliebige Form und Abmessung aufweisen und damit ebenso
wie das Adapterelement an den jeweiligen Teil des Rades, insbesondere
die Radschüssel,
an der es befestigt werden soll, angepasst werden. Es können eine
Mehrzahl von unterschiedlichen Adapterelementen und nur wenige verschiedene
Formen von Abdeckelementen vorgesehen werden, wobei eine Anpassung
an unterschiedliche Seitenformen eines Rades dann hauptsächlich durch
die unterschiedlichen Adapterelement erfolgt.
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- 10
- Radzierblende
- 20
- Adapterelement
- 21
- gewölbter zentraler
Bereich
- 22
- Durchgangsöffnung
- 23
- Randausformungen
- 24
- Verbindungsstege
- 25
- äußere Rand
- 30
- Abdeckelement
- 31
- Durchgangsöffnung
- 32
- Ventilöffnung
- 33
- Randbereich
- 34
- Zentrum
- 35
- Öffnungen
- 36
- radiale
Stege
- 37
- umlaufende äußere Kante
- 38
- zentrale
Aussparung
- 39
- Blechrohling
- 40
- Rad
- 41
- Radschüssel
- 42
- Felge
- 43
- Belüftungsöffnungen
- 44
- Felgenhorn
- 45
- umlaufende äußere Kante
- 46
- zentrale Öffnung für Radnabe
- 47
- Öffnungen
für Radbolzen
- 48
- Steg
- 50
- Radbolzen
- 51
- Radmutter
- 52
- Radschraube
- 60
- Hydropresse
- 61
- oberer
Stempel
- 62
- Niederhalter
- 63
- Oberwerkzeug
- 64
- Unterwerkzeug
- 65
- Zuleitung
- 66
- Wirkmedium
- 67
- Wirkmediumbehälter
- 68
- Ziehring
- 70
- Pfeil
- 71
- Pfeil
- 72
- Pfeil
- 73
- Pfeil
- 74
- Pfeil
- 221
- größere Durchgangsöffnung