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DE102004021664A1 - Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung - Google Patents

Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung Download PDF

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DE102004021664A1
DE102004021664A1 DE102004021664A DE102004021664A DE102004021664A1 DE 102004021664 A1 DE102004021664 A1 DE 102004021664A1 DE 102004021664 A DE102004021664 A DE 102004021664A DE 102004021664 A DE102004021664 A DE 102004021664A DE 102004021664 A1 DE102004021664 A1 DE 102004021664A1
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DE
Germany
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plate
movable
drive
microtiter
working
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102004021664A
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English (en)
Inventor
Klaus Dr. Kaufmann
Helmut Dr. Herz
Gerrit Pahl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Thermo Electron LED GmbH
Original Assignee
H+P Labortechnik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by H+P Labortechnik GmbH filed Critical H+P Labortechnik GmbH
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Publication of DE102004021664A1 publication Critical patent/DE102004021664A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung mit einer Schwingplatte, die einen Aufnahmebereich für eine Mikrotiterplatte und darauf angeordnete bewegliche Positionierstücke für die aufzunehmende Mikrotiterplatte aufweist, sowie eine Halterungsvorrichtung zur Verwendung in einer eingangs beschriebenen Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung. Zur Verbesserung der Lagerungsstabilität der Mikrotiterplatten bei gleichzeitig einfacher Handhabung des Ein- und Ausführens der Mikrotiterplatten, insbesondere bei Verwendung bei automatisierten Robotersystemen, wird mindestens ein bewegliches Positionierstück zwischen einer Arbeitsposition und einer Freigabeposition bewegbar ausgebildet. Zusätzlich ist das bewegliche Positionierstück von der Arbeits- in die Freigabeposition mittels eines Antriebs bewegbar. In einer bevorzugten Ausführungsform wird eine Federvorspannung auf das mindestens eine bewegliche Positionierstück in Richtung der Arbeitsposition aufgebracht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung mit einer Schwingplatte, die einen Aufnahmebereich für eine Mikrotiterplatte und darauf angeordnete bewegliche Positionierstücke für die aufzunehmende Mikrotiterplatte aufweist, sowie eine Halterungsvorrichtung zur Verwendung in einer Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung der Eingangs angeführten Gattung.
  • In der pharmazeutischen, chemischen und biologischen Forschung ist es erforderlich, dass eine gute Durchmischung von Proben in Probenbehältnissen sichergestellt wird und dass ein gleicher Durchmischungsgrad der verschiedenen Probenbehältnisse vorhanden ist. Zu diesem Zweck sind beispielsweise aus DE 20018633 U1 Schüttelvorrichtungen, auch "Shaker" genannt, bekannt, die eine Schwingplatte in einem Aufnahmebereich für die Probenbehältnisse aufweisen und die vor dem Schüttelvorgang einstellbare, identische Schüttelbewegungen in der Wesentlichen horizontalen Schwingplatten Ebene ausführen.
  • Als Probenbehältnisse werden im Zuge der Vereinheitlichung von Probenbehandlungsmethoden im Allgemeinen standardisierte Mikrotiterplatten verwendet, die je nach Bedarf eine unterschiedliche Anzahl von Probenbehältnissen (z. B. 96, 348 oder 1536) beinhalten. Bei den Mikrotiterplatten handelt es sich zum größten Teil um Kunststoff-Einwegartikel, nachdem ihre Sterilisierung oder vollständige Reinigung zur Wiederverwendung nur schwer zu erreichen ist.
  • Um eine sichere und positionsstabile Lagerung der Mikrotiterplatten während des Schüttelvorganges zu erreichen, sind auf den Schwingplatten der Schüttelvorrichtung im Allgemeinen Positionierstücke fest angebracht, deren Aufgabe es ist, die Mikrotiterplatten während des Schüttelvorganges in Position zu halten. Als Positionierstücke werden beispielsweise Eckstücke oder seitliche Begrenzungsschienen verwendet, an deren glatten, senkrechten Innenseiten die Mikrotiterplatten anliegen.
  • Nachteilig hierbei ist, dass auf Grund von Fertigungstoleranzen der Mikrotiterplatten diese unter Umständen nur schwer in den Aufnahmebereich der Schwingplatte einsetzbar sind oder innerhalb des Aufnahmebereichs in horizontaler Richtung Spiel vorhanden ist, was sich negativ auf die sichere Lagerung und die gleichmäßige Durchmischung der Proben auswirkt.
  • Durch die seit Jahren stetig steigende Zahl von zu verarbeitenden Probemengen werden mehr und mehr automatisierte Analysesysteme verwendet, bei denen die Proben automatisch (z. B. durch Robotersysteme) von einer Analyse- bzw. Aufbereitungsstation zur nächsten befördert werden. Um die Schüttelvorrichtungen in solche vollautomatischen Analyse-Systeme zu integrieren, ist es erforderlich, dass die Mikrotiterplatten leicht in die Schüttelvorrichtung (z. B. mittels eines Roboters) ein- und ausführbar sind.
  • Der Erfindung liegt die Sperren zugrunde, eine Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung der Eingangs genannten Art sowie eine Halterungsvorrichtung zur Verwendungen einer solchen Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung anzugeben, welche eine sichere und stabile Lagerung der Mikrotiterplatten auf der Schwingplatte trotz Fertigungsungenauigkeiten der Mikrotiterplatten gewährleisten, wobei dennoch ein leichtes Ein- und Ausführen der Mikrotiterplatten gegeben ist. Die Lösung der Aufgabe gelingt mit der Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung nach Anspruch 1 sowie der Halterungsvorrichtung nach Anspruch 2. Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die Aufgabe wird für die Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung sowie für die Halterungsvorrichtung dadurch gelöst, dass mindestens ein beweglich gelagertes Positionierstück zwischen einer Arbeitsposition und einer Freigabeposition bewegbar ist, und dass das mindestens eine beweglich gelagerte Positionierstück von der Arbeits- in die Freigabeposition mittels eines Antriebs bewegbar ist.
  • Der Grundgedanke der Erfindung besteht demnach darin, dass, die Mikrotiterplatten nach der Einführung in den Aufnahmebereich der Schwingplatte durch die bewegliche Lagerung des mindestens einen Positionierstücks von der Freigabe- in die Arbeitsposition in einer Ausgangsposition fixiert und dort während des gesamten Schüttelvorganges gehalten wird. Durch den Antrieb, mittels dessen das bewegliche Positionierstück von der Arbeits- in die Freigabeposition bewegbar ist, wird sichergestellt, dass nach Beendigung des Schüttelvorganges die Freigabe und das Ausführen der Mikrotiterplatten ohne manuelle Hilfe automatisiert durchgeführt werden kann. Hierdurch wird die Integrierbarkeit der Schüttelvorrichtung in ein automatisiertes Analysesystem verbessert.
  • Zweckmäßiger Weise wird das mindestens eine bewegliche Positionierstück in Richtung der Arbeitsposition federnd vorgespannt ausgebildet. Durch die Federvorspannung wird erreicht, dass, das bewegliche Positionierstück von der Freigabeposition aus immer in die Arbeitsposition zurückgeführt wird und, im Falle einer eingeführten Mikrotiterplatte, gegen diese gedrückt wird und so immer an der Mikrotiterplatte anliegt und eine sichere Lagerung der Mikrotiterplatte sicherstellt.
  • Bevorzugter Weise werden an mindestens einer Seite der Schwingplatte mehrere bewegliche Positionierstücke angeordnet. Dadurch wird die Gefahr des Verkantens beim Einführen der Mikrotiterplatte verringert und die Lagerungsstabilität weiter erhöht.
  • Es ist weiterhin bevorzugt, dass die beweglichen Positionierstücke an zwei benachbarten Seiten der Schwingplatte beweglich ausgebildet sind. Durch die Anordnung der beweglichen Positionierstücke wird die Handhabung des Ein- und des Ausführprozesses weiter vereinfacht, da, im Freigabezustand, die Schwingplatte der Mikrotiterplatte Bewegungsfreiheit entlang der Schwingplatten-Ebene bietet. Daher kann die Mikrotiterplatte in dieser Ausführungsform von zwei verschiedenen Seiten oder auch über Eck in die Schwingplatte eingeführt werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass die an die Mikrotiterplatte anliegende Seite der blockartigen beweglichen Positionierstücke eine Zentrierschräge aufweist. Die Zentrierschräge wird von oben nach unten schräg nach innen verlaufend ausgebildet, so dass bei einer vertikalen Einführung der Mikrotiterplatte in den Aufnahmebereich der Schwingplatte (wie es bei Robotersystemen zumeist der Fall ist) die Außenkanten der Mikrotiterplatte an den Zentrierschrägen entlang gleiten, bis sie auf der Schwingplatte aufliegen. Durch die auf die Zentrierschräge der beweglichen Positionierstücke aufgebrachte vertikale Kraft, welche durch das Einführen der Mikrotiterplatten verursacht wird, werden die beweglichen Positionierstücke in Richtung der Freigabeposition entgegengesetzt der Federvorspannkraft verschoben, solange bis die Mikrotiterplatte ihre Position erreicht hat. Durch die Verschiebung der beweglichen Positionierstücke entgegen der Federvorspannkraft wird die Vorspannkraft auf die beweglichen Positionierstücke weiter erhöht, was wiederum die Stabilität der Lagerung der Mikrotiterplatten verbessert.
  • Da standardisierte Mikrotiterplatten im Allgemeinen mit einem umlaufend ausgebildeten Vorsprung im unteren Bereich ihrer Außenkanten ausgebildet sind, ist es besonders bevorzugt, dass die Zentrierschrägen einen den Vorsprung der Außenkanten der Mikrotiterplatten aufnehmende Aussparung mit einer Keilartigen Klemmschräge aufweisen. Bei dieser Ausführungsform gleitet, im Falle von vertikal eingeführten Mikrotiterplatten, der Vorsprung der Außenkanten der Mikrotiterplatten an den Zentrierschrägen der beweglichen Positionierstücke entlang, bis Kontakt mit dem Schwingplattenboden hergestellt ist. Dann wirkt die Keilartige Klemmschräge mit dem Vorsprung zusammen, so dass die beweglichen Positionierstücke durch die Federvorspannkraft in Richtung der Arbeitsposition verschoben werden und sich die keilartigen Klemmschrägen wie ein Keilriegel von oben über den Vorsprung schieben. Vorteilhaft ist hierbei, dass eine Umgreifungsverbindung zwischen beweglichen Positionierstücken und Mikrotiterplatte hergestellt wird, was die Lagerungsstabilität der Mikrotiterplatte weiter verbessert. Weiterhin ergibt sich durch die vertikale Kraftkomponente der von der Keilschräge auf den Vorsprung der Mikrotiterplatte aufgebrachten Kraft ein Anpressdruck, der die Mikrotiterplatte auf die Schwingplatte drückt, was zu einem flächigen Kontakt zwischen beiden Platten führt. Vorteilhaft ist dies zum einen, da dadurch Verschiebungen der Mikrotiterplatte relativ zur Schwingplatte während des Schüttelvorgangs vermieden werden. Zum anderen ist der flächige Kontakt zwischen den beiden Platten zweckmäßig, da zum Teil die Mikrotiterplatten über die Schwingplatte beheizbar ausgebildet sind und bei flächigen Kontakt der Wirkungsgrad des Heizsystems erhöht wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind alle, auch die nicht beweglichen Positionierstücke, mit einer Zentrierschräge mit Aussparung und Klemmschräge versehen. Vorteilhaft ist hierbei zum einen, dass durch das gleichmäßige Heruntergleiten der Mikrotiterplatte an allen Zentrierschrägen der beweglichen Positionierstücke die Gefahr der Verkantung beim Einführen verringert wird, und zum anderen, dass durch die umlaufende Umgreifungshalterung sich die Lagerungsstabilität erhöht.
  • Eine weitere Ausführungsform besteht darin, dass die beweglichen Positionierstücke zwischen der Arbeits- und der Freigabeposition schwenkbar ausgebildet sind. Besonders bevorzugt ist hierbei, dass die beweglichen Positionierstücke unter einem vorherbestimmten Winkel zur Schwingplatte nach Außen schwenkbar ausgebildet sind. Durch die schwenkbare Ausbildung der beweglichen Positionierstücke ist der Platzbedarf für das Bewegen zwischen Arbeits- und Feigabeposition relativ gering, was besonders bei vollautomatisierten Analysesystemen von Vorteil ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsposition werden die beweglichen Positionierstücke zwischen der Arbeits- und der Freigabeposition in Schwingplattenebene verschiebbar ausgebildet, wobei es bevorzugt ist, dass die beweglichen Positionierstücke nach Außen verschiebbar ausgebildet sind. Vorteilhaft ist hierbei, dass eine horizontale Verschiebbarkeit der beweglichen Positionierstücke relativ einfach auszuführen ist. Die Bewegung der Positionierstücke parallel zur Schwingplattenebene kann vorteilhafterweise durch eine Vertikalbewegung überlagert sein, wenn die Positionierstücke Mitnehmer aufweisen, die von unten an die Mikrotiterplatte angreifen. Die Vertikalkomponente der Bewegung kann bevorzugt mittels einer Steuerschräge oder im Fall von schwenkbar gelagerten Positionierstücken mittels eines Schenkels erzeugt werden, der unter der Mikrotiterplatte zu liegen kommt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden mindestens zwei bewegliche Positionierstücke über einen unterhalb der Schwingplatte angeordneten Schieber verbunden. Dies hat den Vorteil, dass die beweglichen Positionierstücke nicht alle einzeln vom Antrieb angesteuert werden müssen, sondern der Schieber angesteuert werden kann und dadurch durch eine einzige Ansteuerung mindestens zwei bewegliche Positionierstücke gleichzeitig bewegt werden können. Durch diese Anordnung wird die Komplexität der antriebsseitigen Ansteuerung der beweglichen Positionierstücke vereinfacht.
  • Insbesondere bei der Ausführungsform mit dem unterhalb der Schwingplatte angeordneten Schieber ist es zweckmäßig, dass die mindestens zwei verbundenen beweglichen Positionierstücke auf einer Seite der Schwingplatte angeordnet sind. Dadurch können über einen Schieber sämtliche beweglichen Positionierstücke einer Seite bewegt werden, wodurch der Aufbau der Ansteuerung weiter vereinfacht wird.
  • Bevorzugter Weise werden die Positionierstücke mit dem Antrieb kraftschlüssig verbunden. Dies ist vorteilhaft, da durch ein Hebelgetriebe die Ansteuerung. der beweglichen Positionierstücke und die Kraftübertragung vom Antrieb auf den Schieber relativ einfach hergestellt werden kann. Weiterhin können Hebelgetriebe in vielen verschiedenen Ausführungsformen hergestellt und an die jeweiligen Abmessungen der Mikrotiterplattenschüttelvorrichtungen angepasst werden.
  • Es ist weiterhin bevorzugt, dass das Hebelgetriebe aus mindestens einem Schieber, mindestens einem Hebel und einer Schubstange besteht. Die Schubstange ist durch den Antrieb linear verstellbar, und der Hebel ist an einem freien Ende mit der Schubstange verbunden. Dadurch wird beim Verstellvorgang der Schubstange eine Kraft auf den Hebel übertragen, der wiederum durch diese Stellkraft den Schieber ansteuert, über den die beweglichen Positionierstücke von der Arbeits- in die Freigabeposition bzw. zurück in die Arbeitsposition bewegt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die beweglichen Positionierstücke zweier benachbarter Seiten über einen Schieber verbunden. Durch diese Anordnung können sämtliche beweglichen Positionierstücke über nur einen Schieber angesteuert werden, was den Aufbau der Antriebsseitigen Ansteuerung noch weiter vereinfacht.
  • Zweckmäßiger Weise wird die Federvorspannung in Arbeitsrichtung auf den Schieber aufgebracht. Dies vereinfacht weiter den Aufbau, da die Federvorspannung nicht auf jedes einzelne bewegliche Positionierstück, sondern nur auf den bzw. die Schieber aufgebracht werden muss.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass zwischen der Schwingplatte und dem Hebelgetriebe eine Riegelvorrichtung angeordnet ist, durch die die Schwingplatte während des Freigabevorganges der Mikrotiterplatte in einer Grundposition gehalten wird. Durch die in Schwingplattenebene flexible Lagerung der Schwingplatte besteht die Gefahr beim Ein- und Ausführen der Mikrotiterplatten, dass die Schwingplatte zusammen mit der Mikrotiterplatte von der Grundposition wegbewegt wird, wobei es, besonders im Zusammenhang mit Robotersystemen, zu Beeinträchtigungen des Ein- und Ausführungsprozesses kommen kann. Durch die Riegelvorrichtung wird die Schwingplatte in der Grundposition fixiert und eine federfreie Ein- und Ausführung der Mikrotiterplatte in den Aufnahmebereich der Schwingplatte gewährleistet.
  • Bevorzugter Weise besteht die Riegelvorrichtung aus einem vom Antrieb gesteuerten Schwenkriegel und einem am Hebelgetriebe angeordneten Anschlag, der mit einem Gegenstück an der Schwingplatte zusammenhält. Bevorzugt wird der Schwenkriegel über die antriebsgesteuerte Schubstange zwischen einer Riegelungs- und einer Entriegelungsposition hin und her bewegbar ausgebildet. Befinden sich die Positionierstücke in einer Freigabeposition, liegt der am Hebelgetriebe angeordnete Anschlag an dem an der Schwingplatte angeordneten Gegenstück an und verhindert so eine Bewegung in eine Richtung der Schwingplattenebene. Bevorzugt ist es, dass der Schwenkriegel im Verriegelungszustand die Bewegbarkeit der Schwenkplatte in der anderen Richtung der Schwenkplattenebene blockiert. Dadurch wird jede Bewegung der Schwenkplatte im freigegebenen Zustand entlang der Schwenkplattenebene verhindert. Als Gegenstück an der Schwenkplatte wird bevorzugt ein an der Schwenkplatte angebrachter Anschlagsstift verwendet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Antrieb als Elektromotor ausgebildet, was kostengünstig ist und eine einfache Ansteuerung ermöglicht. Alternativ kann der Antrieb auch als Druckluftgenerator ausgebildet werden, was ebenfalls kostengünstig herstellbar ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Antrieb als manueller Handantrieb ausgebildet, wobei der Handantrieb von außen betätigbar gestaltet ist. Bevorzugt wird hierbei das Hebelgetriebe so gestaltet, dass anstelle der Schubstange eine Hebel- oder Tastenvorrichtung ausgebildet wird, die nach außen geführt wird und über die das Hebelgetriebe manuell zu betätigen ist. Diese Ausführungsform kann besonders bei Vorrichtungen, bei denen kein Robotersystem zum Einsatz kommt, zu Kostenersparnissen führen.
  • Zweckmäßigerweise werden die Federvorspannkräfte so dimensioniert, dass einerseits die während des Schüttelvorgangs auf die Mikrotiterplatte wirkenden Querbeschleunigungskräfte von ihnen abgefangen werden und so eine stabile Lagerung der Mikrotiterplatte während des Schüttelns gewährleistet ist und andererseits beim Einführen der Mikrotiterplatte in die Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung die beweglichen Positionierstücke durch das Gleiten der Mikrotiterplatte an der Zentrierschräge leicht bewegbar sind und ein einfaches Einschnappen der Mikrotiterplatte in die Halterungsvorrichtung sichergestellt ist. Letzteres ist besonders beim manuellem Einführen der Mikrotiterplatte vorteilhaft.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels weiter beschrieben. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine perspektivische Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht des Querschnitts eines Positionierstücks;
  • 3 eine perspektivische Draufsicht der Ansicht aus 1 ohne Schwingplatte, und
  • 4 eine perspektivische Unterseitenansicht einer Schwingplatte einer Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung.
  • 1 und 2 veranschaulicht eine Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung 10 mit einem Aufnahmebereich 11 zur Aufnahme einer Mikrotiterplatte (hier nicht dargestellt). Die Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung 10 weist weiterhin eine Schwingplatte 12 mit darauf angeordneten Positionierstücken 13 auf. Die dem Aufnahmebereich 11 zugewandte Innenseite der Positionierstücke 13 ist als Zentrierschräge 6 mit einer Aussparung 8 im unteren Bereich ausgebildet, die die Mikrotiterplatte über einen daran ausgebildeten randseitigen, umlaufenden Vorsprung (hier nicht dargestellt) aufnimmt. In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist jede Seite der Schwingplatte 12 mit jeweils zwei Positionierstücken 13 versehen, wobei die Positionierstücke 13 jeweils in den Endbereichen der Seiten der Schwingplatte 12 angeordnet sind, wodurch sich eine Ecklagerung der Mikrotiterplatten ergibt. Gemäß 2 verläuft die Zentrierschräge 6 von außen nach innen und endet unter Bildung einer Nase 7 über der Aussparung 8. Diese weist an ihrer Oberseite eine innen nach außen verlaufende Klemmschräge 9. Durch die Klemmschräge 9 wirkt das Positionierstück 13 wie ein Klemmriegel auf eine Mikrotiterplatte, wenn das Positionierstück in Richtung auf die Mikrotiterplatte bewegt wird. Die Klemmschräge 9 gelangt dabei in Eingriff mit dem Vorsprung der Mikrotiterplatte und hält dadurch die Mikrotiterplatte in der Art eines Keils.
  • In 3 ist eine perspektivische Draufsicht der Mikrotiterplattenvorrichtung 10 aus 1 dargestellt, wobei die Schwingplatte weggelassen ist. Die beweglichen Positionierstücke 13a einer Seite sind jeweils paarweise über einen Schieber 16 verbunden. Dabei sind die beweglichen Positionierstücke 13a an zwei benachbarten Seiten angeordnet, und an den anderen zwei Seiten sind nicht bewegliche Positionierstücke 13b angeordnet. An den Schiebern 16 sind jeweils in horizontal Richtung nach außen zeigende Federn 17 angeordnet, die eine Federvorspannung in Arbeitsrichtung auf die beweglichen Positionierstücke 13a erzeugen. Die Federn 17 sind so ausgebildet, dass sie an der Innenseite der Schwingplatte (hier nicht dargestellt) anliegen.
  • Das Hebelgetriebe der Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung 10 umfasst weiterhin zwei Hebel 18a und 18b, die eine Antriebskraft auf jeweils einen der Schieber 16 übertragen, wodurch die Schieber 16 beim Freigabevorgang in horizontaler Ebene nach außen gegen die Federvorspannung der Federn 17 verschoben werden. Die Hebel 18a, 18b sind an einem freien Ende kraftschlüssig durch ein auf der Schubstange 19 aufsitzendes Verbindungsstück 20 mit dem Antrieb 21 verbunden. Durch den Antrieb 21, der in dem Ausführungsbeispiel als Elektromotor ausgeführt ist, ist das Verbindungsstück 20 entlang der Schubstange 19 linear zwischen zwei Positionen, die Arbeits- bzw. der Freigabeposition der beweglichen Positionierstücke 13a entsprechen, verstellbar.
  • Wie 3 und 4 weiter zu nehmen ist weist der Hebel 18a eine als Anschlag dienende Ausnehmung 22 auf, die mit einem Stift 26 (3), der auf der Unterseite der Schwingplatte 12 (3) angeordnet ist, zusammenwirkt. In der Freigabeposition liegt der Stift 26 am Rand der Ausnehmung 22 an und verhindert so eine horizontal Bewegung der Schwingplatte 12 in Querrichtung der Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung 10. Des weiteren ist ein Schwenkdreiarmiger Hebel 23 mit dem Verbindungsstück 20 der Schubstange 19 verbunden und weist an seinem Gelenk 24 zwei Anschlagnasen 25 auf, die im Freigabezustand in korrespondierende Ausnehmungen an der Innenseite der Kante der Schwingplatte 12 eingreifen. Dadurch wird die Schwingplatte 12 im Freigabezustand auch in Längsrichtung fixiert.
  • 4 zeigt die Unteransicht einer Schwingplatte 12 mit zwei an zwei benachbarten Seiten angebrachten Schiebern 16, an deren Enden bewegliche Positionierstücke 13a angeordnet sind. Des weiteren ist ein an der Unterseite der Schwingplatte 12 angebrachter Stift 26 erkennbar, der mit der Ausnehmung in einem der Hebelgetriebe zusammenwirkt und die Schwingplatte 12 im Freigabezustand in Querrichtung der Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung 10 fixiert. In der Arbeitsposition ist für den Stift 26 innerhalb der Ausnehmung 22 ausreichend Freiraum, um die Bewegung der Schwingplatte 12 nicht zu beeinträchtigen.

Claims (23)

  1. Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung mit einer Schwingplatte, die einen Aufnahmebereich für eine Mikrotiterplatte und darauf angeordnete Positionierstücke (13) für die aufzunehmende Mikrotiterplatte aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Positionierstück (13a) bewegbar gelagert und zwischen einer Arbeitsposition und einer Freigabeposition bewegbar ist; und dass das mindestens eine beweglich gelagerte Positionierstück (13a) von der Arbeits- in die Freigabeposition mittels eines Antriebs (21) bewegbar ist.
  2. Halterungsvorrichtung zur Verwendung in einer Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung mit einer Schwingplatte, die einen Aufnahmebereich für eine Mikrotiterplatte und darauf angeordnete Positionierstücke (13) für die aufzunehmende Mikrotiterplatte aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein bewegbar gelagertes Positionierstück (13a) zwischen einer Arbeitsposition und einer Freigabeposition bewegbar ist; und dass das mindestens eine bewegbar gelagerte Positionierstück (13a) von der Arbeits- in die Freigabeposition mittels eines Antriebs (21) bewegbar ist.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine bewegliche Positionierstück (13a) in Richtung der Arbeitsposition federnd vorgespannt ist.
  4. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seite der Schwingplatte (12) mehrere bewegliche Positionierstücke (13a) aufweist.
  5. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei benachbarte Seiten der Schwingplatte bewegliche Positionierstücke (13a) aufweisen.
  6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierstücke (13a) Zentrierschrägen (6), an der dem Aufnahmenbereich (11) der Schwingplatte (12) zugewandte Seite (14) aufweisen.
  7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass, für die Aufnahme von Mikrotiterplatten (mit einem umlaufend ausgebildeten Vorsprung im unteren Bereich ihrer Außenkanten, die Zentrierschräge eine mit dem Vorsprung der Außenkanten der Mikrotiterplatten korrespondierende Aussparung aufweist.
  8. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine bewegliche Positionierstück (13a) zwischen der Arbeits- und der Freigabeposition schwenkbar ist.
  9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine bewegliche Positionierstück (13a) unter einem Winkel zur Schwingplatte (12) nach außen schwenkbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine bewegliche Positionierstück (13a) parallel zur Schwingplattenebene zwischen der Arbeits- und der Freigabeposition verschiebbar ist.
  11. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine bewegliche Positionierstück (13a) einen Mitnehmer aufweist, der die Mikrotiterplatte von ihrer Unterseite beaufschlagt, und dass die Bewegung des Positionierstücks (13a) eine Komponente quer zur Schwingplattenebene in der Weise aufweist, dass die Mikrotiterplatte bei einer Bewegung des Positionierstücks (13a) in die Freigabeposition vom Mitnehmer aufgehoben wird.
  12. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Positionierstück (13a) über ein Hebelgetriebe mit dem Antrieb (21) kraftschlüssig verbunden ist.
  13. Vorrichtung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Hebelgetriebe mindestens einen Schieber (16), mindestens einen Hebel (18a, 18b) und eine Schubstange (19) umfasst.
  14. Vorrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei bewegliche Positionierstücke (13a) über einen unterhalb der Schwingplatte (12) angeordneten Schieber (16) verbunden sind.
  15. Vorrichtung gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei über einen Schieber (16) verbundenen beweglichen Positionierstücke (13a) auf einer Seite der Schwingplatte (12) angeordnet sind.
  16. Vorrichtung gemäß Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die beweglichen Positionierstücke (13a), die an zwei benachbarten Seiten der Schwingplatte (12) angeordnet sind, über einen Schieber (16) verbunden sind.
  17. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Federvorspannung auf den Schieber (16) wirkt.
  18. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 12 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Schwingplatte (12) und dem Hebelgetriebe eine Riegelvorrichtung zum Fi xieren der Schwingplatte (12) in einer Grundposition während des Freigabevorgangs vorhanden ist.
  19. Vorrichtung gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegelvorrichtung einen vom Antrieb (21) gesteuerten Schwenkriegel (23) und einen am Hebelgetriebe angeordneten Anschlag (22), der mit einem Gegenstück (26) an der Schwingplatte (12) zusammenwirkt, umfasst.
  20. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (21) als Elektromotor ausgebildet ist.
  21. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (21) als Druckluftgenerator ausgebildet ist.
  22. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (21) als Handantrieb ausgebildet ist.
  23. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Federvorspannkräfte derart dimensioniert sind, dass einerseits die Querbeschleunigungskräfte beim Schüttelvorgang abgefangen werden und andererseits ein die Mikrotiterplatten beim Einführvorgang leicht in die Halterungsvorrichtung der Mikrotiterplattenschüttelvorrichtung (10) einschnappen können.
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