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DE102004055114A1 - Einspuriges Rollsportgerät - Google Patents

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DE102004055114A1
DE102004055114A1 DE200410055114 DE102004055114A DE102004055114A1 DE 102004055114 A1 DE102004055114 A1 DE 102004055114A1 DE 200410055114 DE200410055114 DE 200410055114 DE 102004055114 A DE102004055114 A DE 102004055114A DE 102004055114 A1 DE102004055114 A1 DE 102004055114A1
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DE
Germany
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wheels
sports device
roller
frame
roller sports
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200410055114
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English (en)
Inventor
Konrad Biberger
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C17/04Roller skates; Skate-boards with wheels arranged otherwise than in two pairs
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    • A63C17/062Roller skates; Skate-boards with wheels arranged otherwise than in two pairs single-track type with relative movement of sub-parts on the chassis with a pivotal frame or cradle around transversal axis for relative movements of the wheels
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
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    • A63C17/0046Roller skates; Skate-boards with shock absorption or suspension system
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C17/14Roller skates; Skate-boards with brakes, e.g. toe stoppers, freewheel roller clutches
    • A63C17/1436Roller skates; Skate-boards with brakes, e.g. toe stoppers, freewheel roller clutches contacting the ground

Landscapes

  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Abstract

Derartige Rollschuhe sind als sog. Inline-Skates bekannt. Hierbei sind die Räder hintereinander in einer Linie angeordnet. Die Rollschuhe können jeweils einen Rahmen mit darin gelagerten Rädern aufweisen, an dem der Schuh verankert ist. DOLLAR A Die Erfindung betrifft ein einspuriges Rollsportgerät (10), insbesondere einen Rollschuh (12), mit wenigstens zwei, weitgehend fluchtend hintereinander angeordneten Laufrädern (22), die jeweils drehbar in einem, jeweils gegenüber einem Rahmen (14), einer Bodenplatte oder dergleichen schwenkbar gelagerten Schwingarm (24) gelagert sind, wobei jeder der wenigstens zwei Schwingarme (24) über mindestens ein Federelement (26) elastisch gegen den Rahmen (14) bzw. die Bodenplatte abgestützt ist. Die Federelemente (26) sind jeweils durch Schraubenfedern (48) gebildet. Die Schraubenfedern (48) sind jeweils annähernd horizontal angeordnet. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Rollsportgerät eignet sich insbesondere für unebenen und rauen Untergrund bzw. Fahrbahnbelag. Die Federung führt zu einem erhöhten Fahrkomfort und zu einer Schonung der Gelenke des Fahrers.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein einspuriges Rollsportgerät, insbesondere einen Rollschuh bzw. eine Rollvorrichtung für einen Rollschuh, mit wenigstens zwei, weitgehend fluchtend hintereinander angeordneten Laufrädern, die jeweils drehbar in einem, jeweils gegenüber einem Rahmen oder dergleichen schwenkbaren Schwingarm gelagert sind, wobei jeder der wenigstens zwei Schwingarme über mindestens ein Federelement elastisch gegen den Rahmen bzw. die Bodenplatte abgestützt ist.
  • Derartige Rollsportgeräte bzw. Rollschuhe sind auch als sog. Inline-Skates bekannt. Hierbei sind üblicherweise vier Räder hintereinander in einer Linie angeordnet, so dass sich der Fahrer wie ein Schlittschuhläufer mitsamt der Rollschuhe in die Kurve neigen und die Fliehkraft hierdurch abstützen kann. Die Räder weisen üblicherweise eine im Querschnitt runde Lauffläche auf. Die Rollschuhe können jeweils einen Rahmen mit darin gelagerten Rädern aufweisen, an dem der Schuh verschraubt oder anderweitig verankert ist. Alternativ kann der Schuh mit dem Rahmen in integrierter Bauweise verbunden sein.
  • Bei herkömmlichen Rollschuhen tritt oftmals das Problem auf, dass diese auf unebenem bzw. rauem Untergrund nur bedingt tauglich sind. Insbesondere auf gepflastertem Untergrund kommt es durch die starre Radaufhängung zu unangenehmen Stößen und Vibrationen, die nicht nur zur schnellen Ermüdung führen, sondern auch eine Belastung für Knochen und Gelenke darstellen. Bei längeren Fahrten auf besagtem Untergrund können Taubheitsgefühle an den Füßen auftreten.
  • Um diesen Nachteilen zu begegnen, sind Rollschuhe bekannt geworden, die über Feder- bzw. Dämpfungseinrichtungen verfügen. So beschreibt bspw. die DE-PS 233 545 einen Rollschuh mit federnd gelagerten Laufrädern. An zwei gabelförmigen Schwingarmen sind jeweils über eine Achse Laufräder mit Hartgummireifen befestigt. Die beiden Schwingarme werden mit jeweils einer Spiralfeder gegenüber einer Sohlenplatte abgefedert.
  • Die WO 93/12846 beschreibt eine ähnliche Federungsvorrichtung für Rollschuhe. Hierbei sind Schwingarme vorgesehen, die mit Federn gegenüber einer Sohlenplatte abgefedert sind, wobei die Spiralfedern jeweils auf Zug belastet sind. Aus der US 55 51 713 A ist ein Rollschuh bekannt, bei dem zwei Rollen mit jeweils linear geführter Federungsvorrichtung vorgesehen sind.
  • Aus der EP 0 559 179 A1 ist ein Rollschuh bekannt, der drei hintereinander angeordnete Räder aufweist. Das vordere und hintere Rad ist jeweils federnd aufgehängt, während das mittlere Rad starr gelagert ist.
  • Weiterhin beschreibt die DE 195 22 127 A1 einen Hochgeschwindigkeitsrollschuh, bei dem zwei schwenkbar gelagerte Schwingenarme mit darin drehbar gelagerten Rädern jeweils über ein einziges Federelement gegeneinander abgestützt sind.
  • Schließlich beschreibt die DE 197 06 222 A1 eine Rollvorrichtung für Rollschuhe, bei der mindestens zwei Räder über jeweils einen Schwingarm gegenüber einem Rahmen abgestützt sind, wobei die Schwingarme über mindestens eine Feder gegeneinander abgestützt sind.
  • Ein Ziel der Erfindung besteht darin, ein einspuriges Rollsportgerät mit mindestens zwei drehbar gelagerten Läufrädern zur Verfügung zu stellen, das sich gut kontrollieren lässt und das über gute Komforteigenschaften verfügt.
  • Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Ein einspuriges Rollsportgerät mit den Merkmalen des Oberbegriffs des unabhängigen Anspruchs weist mindestens zwei schwenkbar in einem Rahmen gelagerte Schwingarme auf, die jeweils über mindestens ein Federelement elastisch gegen einen Rahmen abgestützt sind. Die Federung der wenigstens zwei Schwingarme funktioniert vorzugsweise unabhängig voneinander, so dass ein Kippen des Rollsportgerätes um eine Querachse, das insbesondere bei ungleichmäßiger Belastung auftreten kann, weitestgehend vermieden wird. Durch die unabhängige Aufhängung der einzelnen Laufräder mittels jeweils einer sogenannten Einzelradaufhängung ist eine gegenseitige Beeinflussung weitgehend unterbunden, so dass ein ruhiges und gut kontrollierbares Fahrverhalten erzielt werden kann. Die rahmenfest gelagerten Schwingarme verfügen jeweils über wenigstens ein einzelnes Federelement, das sich gegen den Rahmen abstützen kann bzw. in diesem gelagert ist. Bei Einfederung eines hinteren Rades federt nicht zwangsläufig das vordere Rad aus und umgekehrt, was zu einer guten Kontrollierbarkeit und einer stabilen Straßenlage des Rollsportgeräts führen kann.
  • Eine Ausgestaltung des Rollsportgeräts sieht vor, dass die Lagerungen für die wenigstens zwei Schwingarme jeweils in einem mittleren Bereich des Rahmens, insbesondere unterhalb einer Bodenplatte des Rollschuhs angeordnet sind. Hierdurch kann eine sehr kompakte und platzsparende Bauweise realisiert werden, da die Räder bzw. deren Drehachsen jeweils nahe der vorderen bzw. hinteren Randbereiche des Rahmens angeordnet sind. Die an den vorderen und hinteren Randbereichen angeordneten Laufräder bewirken aufgrund des hierdurch erreichten großen Achsabstandes einen guten Geradeauslauf und damit ein stabiles Fahrverhalten. Gleichzeitig sorgt die zwischen den Radachsen angeordnete Aufhängung für eine kompakte und platzsparende und somit auch gewichtsreduzierende Bauweise.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Rollsportgerätes sieht vor, dass der Rahmen bzw. die Bodenplatte zumindest teilweise zwischen den Laufrädern angeordnet bzw. teilweise von diesen überragt ist. Insbesondere können die Laufräder relativ groß ausgeführt sein, so dass sich Hindernisse leichter überrollen lassen, was zu einem deutlich verminderten Laufwiderstand führt. Durch die weit außen angeordnete Lagerung der wenigstens zwei Laufräder ist ebenfalls das Fahrverhalten stabilisiert und verbessert, so dass sich eine relativ langgestreckte Bauweise ergibt. Die Durchmesser der Laufräder sind hierbei vorzugsweise so bemessen, dass die zwischen den Laufrädern angeordnete Bodenplatte auf einem Niveau unterhalb des größten Umfanges der Laufräder liegt. Die federnde Aufhängung der Schwingarme wird hiervon nicht beeinflusst, da ausreichend Platz für die Anordnung der Aufhängungen der Laufräder zwischen den Laufrädern und unterhalb der Bodenplatte verbleibt.
  • Der wenigstens eine Schwingarm kann bzw. die beiden Schwingarme können insbesondere als schwenkbare Gabel bzw. Gabeln ausgebildet sein, in deren Ausfallenden eines der Laufräder drehbar gelagert ist. Wahlweise kann der Schwingarm bzw. können die Schwingarme jeweils auch als einziger Arm ausgebildet sein, in dessen Ende die Lagerung für das Laufrad angeordnet ist. Hierbei muss das Laufrad nicht zwingend von einer Gabel umgriffen werden, sondern der Schwingarm kann als sogenannte einseitige Radführung ausgebildet sein.
  • Ein Ausleger der Gabel bzw. des Schwingarms kann über das Federelement elastisch gegen den Rahmen abgestützt sein. Normalerweise sind beide Schwingarme bzw. Gabeln gleich ausgebildet, so dass jedem Schwingarm jeweils ein Federelement zur Abstützung gegen den Rahmen zugeordnet ist.
  • Das Federelement kann bzw. die Federelemente können insbesondere durch jeweils eine Schraubenfeder gebildet sein. Wahlweise sind auch andere Federelemente denkbar, beispielsweise Drehstab- bzw. Torsionsfedern, die im Bereich der Schwenklagerung des Schwingarms angelenkt sind. Das Federelement kann auch durch eine Gummifeder oder ein sonstiges Federelement gebildet sein. Vorzugsweise jedoch wird das Federelement durch eine Feder gebildet, die weitgehend frei von inneren Reibungskräften ist, so dass die Federenergie weitgehend vollständig zurückgespeist werden kann, ohne dass innere Reibungskräfte und damit Erwärmungen des Federelements auftreten. Bei als Schraubenfedern ausgebildeten Federelementen können diese wahlweise annähernd horizontal, schräg oder vertikal angeordnet sein. Bei Belastung können die Schraubenfedern insbesondere auf Druck beansprucht sein. Wahlweise jedoch können die Schraubenfedern auch auf Zug beansprucht sein, insbesondere bei einer Anordnung der Schraubenfedern unterhalb der jeweiligen Schwingenarmlagerungen. Die Federelemente können auch nahe der Schwingenlagerung angeordnet sein und beispielsweise schräg oder vertikal gegen die Bodenplatte abgestützt sein.
  • Vorzugsweise sind die Schwingarme, die Federelemente und die Laufräder weitgehend symmetrisch unterhalb der Bodenplatte angeordnet.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Schwingarme in ihrem Schwenkbereich begrenzt sind, insbesondere über elastische Endanschläge. Die Endanschläge können jeweils durch elastische Pufferelemente oder dgl. gebildet sein, die eine zu harte Anschlagsbegrenzung verhindern und damit insgesamt das Fahrverhalten und den Federungskomfort verbessern sowie eine unangenehme Geräuschentwicklung (insbesondere durch Klappern) vermeiden.
  • Die Bodenplatte, die Schwingarme und die Federelemente können wahlweise aus Metall, insbesondere aus Leichtmetall, bestehen. Als Federelemente eignen sich insbesondere Spiralfedern aus Stahl, wahlweise jedoch auch andere Materialien. Die Bodenplatte und/oder die Schwingarme können jedoch wahlweise auch aus Kunststoff, insbesondere aus faserverstärktem Kunststoff, bestehen. Auch als Federelemente eignen sich faserverstärkte Kunststoffe, wodurch sich die Federeigenschaften in gewünschter Weise definieren lassen. Zudem kann ein solches Rollsportgerät ein sehr geringes Gewicht aufweisen. Als Laufräder eignen sich insbesondere Kunststoff- oder elastische Hartgummirollen oder dgl. Die Lagerungen der Schwingarme können wahlweise über Nadellager oder Kunststoffbuchsen oder dgl. erfolgen. Die Lagerung der Laufräder erfolgt vorzugsweise über Rillenkugellager oder andere geeignete, leicht laufende Lagerungen.
  • Vorzugsweise sind keine Dämpfungselemente, insbesondere Stoßdämpfer o. dgl. vorgesehen, da dies zu Antriebsenergieverlusten führen würde. Bei der erfindungsgemäßen federnden Aufhängung der Räder wird die Antriebsenergie, die bspw. beim Abstoßen nach hinten vom Fahrer für die Komprimierung der Feder aufgewendet wird, beim Abheben des Rollschuhs weitgehend vollständig wieder zurückgewonnen, wodurch bspw. das Anheben des jeweils hinteren Rollschuhs erleichtert wird. Energieverluste werden somit durch die federnde Radaufhängung nicht verursacht. Die Abstoßbewegungen werden vielmehr durch die Federkraft zusätzlich unterstützt.
  • Die relativ großen Räder, deren Durchmesser vorzugsweise deutlich größer sind als die herkömmlicher Räder von Inline-Skates, machen ein Fahren auf unebenem Untergrund deutlich einfacher, besser kontrollierbar und damit sicherer. Zudem geben die relativ großen und gefederten Räder beim Überfahren von Stufen und Hindernissen nach, so dass das gefährliche plötzliche Stoppen des Schuhs beim Auftreffen auf ein Hindernis bzw. auf eine Stufe meist vermieden werden kann. Der größere Radstand der erfindungsgemäßen Rollschuhe verbessert zudem deren Spurhaltung bzw. Geradeauslauf, so dass eine deutlich bessere Kontrollierbarkeit gegeben ist.
  • Die erfindungsgemäßen Rollsportgeräte ermöglichen ein komfortables Fahren auch auf rauem Untergrund. Harte Erschütterungen werden nicht mehr ungefiltert an den Fahrer weitergegeben. Die gefederten Räder mindern die Vibrationen, die an den Fahrer weitergeleitet werden, wodurch sich wesentlich seltener Taubheitsgefühle einstellen. Gelenk- und Knochenbelastungen werden deutlich reduziert, insbesondere auch durch das weichere Landen nach Sprüngen. Fahrgeräusche und störendes Klappern auf rauem Untergrund, bspw. auf Straßenpflaster, werden erheblich reduziert.
  • Die vorzugsweise in ihrer Federvorspannung einstellbaren Federelemente ermöglichen eine Anpassung an unterschiedliche Fahrergewichte, an unterschiedliche Komfortansprüche bzw. an unterschiedliche Fahrgewohnheiten. So kann es bspw. bei einer sehr sportlichen Fahrweise erwünscht sein, dass die Federcharakteristik deutlich härter ist als bei einer normalen oder bei einer zurückhaltenden Fahrweise. Wahlweise kann die gewünschte Federcharakteristik auch durch einen Austausch der Federelemente, insbesondere der Schraubenfedern, erreicht werden. So können bspw. je nach Fahrerwunsch aus einem Sortiment von zur Verfügung stehenden Federn die jeweils passenden ausgewählt und vor der Übergabe an den Fahrer eingebaut werden. Wahlweise kann dem Fahrer die Serviceleistung angeboten werden, dass er einen späteren Austausch der Federelemente vornehmen lassen kann.
  • Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt.
  • 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Rollsportgeräts, der zusammen mit einem darauf befestigten Schuh einen Rollschuh bzw. einen sog. Inline-Skate bildet.
  • 2 zeigt eine schematische Perspektivdarstellung des erfindungsgemäßen Rollsportgeräts.
  • 3 zeigt einen schematischen Längsschnitt des erfindungsgemäßen Rollsportgeräts.
  • 4 zeigt eine schematische Draufsicht von oben auf das erfindungsgemäße Rollsportgerät.
  • Die schematische Seitenansicht der 1 verdeutlicht ein erfindungsgemäßes einspuriges Rollsportgerät 10, das im gezeigten Ausführungsbeispiel als einspuriger Rollschuh 12 ausgebildet ist. Der Rollschuh 12 bzw. das Rollsportgerät 10 umfasst einen länglichen Rahmen 14 sowie einen an dessen Oberseite befestigten Schuh 16, der hier lediglich angedeutet ist. An der Schuhspitze 18 kann optional eine Bremseinrichtung 20 in Form eines Stoppers oder dgl. befestigt sein. Dieser Stopper bzw. die Bremseinrichtung 20 können insbesondere zur Verzögerung einer Fahrt und/oder zur gezielten Einleitung von Richtungsänderungen verwendet werden, indem die Bremseinrichtung 20 bzw. der Stopper auf den Untergrund aufgesetzt bzw. dort schleifend gehalten wird.
  • Am Rahmen 14 ist vorderseitig und rückseitig jeweils ein Laufrad 22 drehbar gelagert. Die Lagerung der Laufräder 22 ist jeweils in Schwingarmen 24 angeordnet, die jeweils schwenkbar am Rahmen 14 gelagert sind. Weiterhin sind die Schwingarme 24 jeweils über Federelemente 26 elastisch gegen ein rahmenfestes Bauteil, insbesondere gegen eine Stützstrebe 28 oder dgl. gelagert und abgestützt.
  • Wie insbesondere an der schematischen Perspektivdarstellung der 2 verdeutlicht ist, sind die Schwingarme 24 jeweils als zweiarmige Gabeln 30 ausgebildet, in deren Ausfallenden 32 jeweils die Radachsen 34 der Laufräder 22 verankert sind. Die Laufräder 22 sind von herkömmlicher Bauart, insbesondere als elastische Kunststoff- oder Vollgummiräder ausgebildet, deren Lauffläche vorzugsweise halbrund ist, um eine Schräglage des Rollschuhs 12 gegenüber der Fahrbahn bzw. dem Untergrund zu ermöglichen. Die Räder selbst bzw. deren Naben, Speichen und Felgen können wahlweise aus Metall, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Material gefertigt sein. Wahlweise können die Laufräder 22 auch mit ihren Felgen, Naben und/oder Speichen einstückig ausgebildet sein.
  • Der Rahmen 14 weist im gezeigten Ausführungsbeispiel ein U-förmiges Profil mit länglichem flachen Basisabschnitt 36 auf, der in horizontaler Richtung zwischen den beiden Laufrädern 22 verläuft und an dessen vorderen bzw. hinteren Enden jeweils die Schwingarme 24 bzw. Gabeln 30 schwenkbar gelagert sind. Ausgehend von den vorderen bzw. hinteren Enden des Basisabschnitts 36 ragen ein vorderer bzw. hinterer Schenkel 38 bzw. 40 nach oben, deren jeweilige obere Stirnseiten 42 bzw. 44 als weitgehend horizontale Auflagenflächen für den Schuh 16 (vgl. 1) fungieren. Der Schuh 16 kann auf diesen Auflageflächen 42 und 44 verschraubt, verklemmt, verschnappt oder anderweitig befestigt werden. Wahlweise eignet sich auch ein Schienensystem oder dgl. zur Verankerung des Schuhs 16 am Rahmen 14.
  • Die Gabeln 30 weisen einen dreieckförmigen Grundriss auf, wobei an jeder Ecke dieses Dreiecks eine Lagerung vorgesehen ist. Die schmalere Basis des Dreiecks befindet sich zwischen der Schwenklagerung 46 im Rahmen 14 bzw. an dessen vorderen und hinteren Enden des Basisabschnitts 36 und einem Angriffspunkt für das Federelement 26. Die dritte Ecke bildet die Ausfallenden 32 zur Lagerung der Radachse 34. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Federelemente 26 somit weitgehend horizontal und parallel zum Basisabschnitt 36 angeordnet und stützen sich jeweils separat und unabhängig voneinander an der mittig nach oben aus dem Basisabschnitt 36 ragenden Stützstrebe 28 ab. Eine stirnseitige Verbindung der jeweiligen Federelemente 26 ist nicht vorgesehen, um ein Verkippen des gesamten Rahmens 14 bei einer Radlastverteilung zu vermeiden. Die Federung der vorderen bzw. hinteren Schwingarme 24 ist vielmehr unabhängig voneinander, um ein möglichst gleichmäßiges und ruhiges Fahrverhalten zu gewährleisten.
  • Wie insbesondere der schematische Längsschnitt der 3 verdeutlicht, weisen die Federelemente 26 jeweils horizontal angeordnete Schraubenfedern 48 auf, die bei Belastung des Rollschuhs 12 auf Druck beansprucht werden und sich über geeignete tellerartige Federaufnahmen 50 jeweils am Stützabschnitt 28 abstützen. Bei mittels Schraubgewinden im Stützabschnitt 28 befestigten Federaufnahmen 50 können diese zur Einstellung einer Federvorspannung dienen. Durch Herausdrehen der Federaufnahmen 50 aus ihren Gewindesitzen im Stützabschnitt 28 kann die Federvorspannung der jeweiligen Schraubenfeder 48 erhöht werden.
  • Ein durchgehender und innerhalb der Mittelachse der Schraubenfedern 48 verlaufender Anschlagstift 52 weist an seinen stirnseitigen Enden jeweils ein Dämpfungselement 54 auf, so dass der Anschlagstift 52 einerseits einen Anschlag für den maximalen Schwenkweg der beiden Schwingarme 24 und andererseits einen elastischen Dämpfer beim Auftreffen der Schwingarme 24 an ihren Endanschlag bildet. Als Anschlagstift 52 kommt insbesondere eine Gewindestange in Frage, die in ein horizontales Gewinde in der Stützstrebe 28 eingeschraubt und vorzugsweise dort fixiert werden kann, bspw. durch Verkleben oder durch eine Madenschraube o. dgl. Alternativ hierzu kann der Anschlagstift 52 fest in der Stützstrebe 28 verankert sein, bspw. verpresst oder verschraubt, wodurch ein definierter Endanschlag für die jeweilige Schwenkbewegung der Schwingarme 24 definiert ist.
  • Die Gabeln 30 weisen an ihrer oberen Seite, die jeweils aufeinander zuweisen, eine entsprechende sacklochartige Aufnahme zur Führung des den Federaufnahmen 50 gegenüberliegenden Endes der Schraubenfedern 48 auf, so dass diese in ihrer weitgehend horizontalen Lage gesichert und verankert sind. Ein weiterer Endanschlag wird durch einen Absatz am oberen Ende der Gabeln 30 gebildet, der sich über weitere Dämpfungselemente 56 an den vorderen bzw. hinteren Schenkeln 38 bzw. 40 des Rahmens 14 abstützt. Hierdurch wird die maximale Ausfederung der Schwingarme 24 begrenzt, wobei die Dämpfungselemente 56 für einen weichen Endanschlag sorgen, so dass insbesondere auch Geräuschbelästigungen oder ein hartes Anschlagen vermieden werden.
  • Die schematische Draufsicht der 4 verdeutlicht nochmals die Anordnung und Größenverhältnisse der einzelnen erwähnten Teile, wobei hier nochmals die Kontur der Laufräder 22 deutlich wird. Auch wird deutlich, dass die Gabelarme der Gabel 30 jeweils relativ schmal ausgebildet sind.
  • Der Rahmen 14 und die Gabeln 30 können insbesondere aus Metall, beispielsweise aus spritzgegossenem Leichtmetall wie einer Aluminiumlegierung oder dgl. bestehen. Wahlweise eignen sich auch im Druckgussverfahren verarbeitbare Magnesiumlegierungen, faserverstärkter Kunststoff oder andere Materialien hierfür. Die Schraubenfedern 48 bestehen vorzugsweise aus Federstahl oder einer geeigneten Leichtmetalllegierung. Auch eignen sich faserverstärkte Kunststoffe als Material für die Schraubenfedern 48.
  • Die Laufräder 22 können in beschriebener Weise aus Kunststoff, Gummi oder einem geeigneten Elastomer bestehen. Der Schuh kann in herkömmlicher Weise aus Kunststoff oder aus einem geeigneten Verbundmaterial, vorzugsweise mit Versteifungen im Sohlenbereich, bestehen.
  • Die schematische Draufsicht auf ein Rollsportgerät 10 gemäß 4 verdeutlicht den relativ kompakten und schmalen Aufbau, der durch die gezeigte Anordnung der beiden Federelemente 26 ermöglicht ist. Die Gabeln 30 sind ebenfalls sehr schmal, wobei auch deren Schwenklagerung 46 keine nennenswerte Baubreitenerhöhung mit sich bringt.
  • Insbesondere die schematische Darstellung der 1 verdeutlicht die von herkömmlichen Inline-Skates abweichende Bauweise des erfindungsgemäßen Rollsportgeräts 10 bzw. Rollschuhs 12, bei dem die Laufräder 22 nicht unterhalb der Bodenplatte bzw. dem Rahmen, sondern zumindest teilweise vor bzw. hinter diesem gelagert sind. Die Räder 22 weisen einen relativ großen Durchmesser auf, was in Verbindung mit der Federung das Überfahren von Stufen, Unebenheiten und Hindernissen deutlich erleichtert. Der relativ große Achsabstand der beiden Laufräder 22 erhöht zum einen den Komfort, verbessert zum anderen die Spurhaltung und den Geradeauslauf und führt zudem zu einer Verringerung der Kippneigung um eine Querachse.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein. Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
  • 10
    Rollsportgerät
    12
    Rollschuh
    14
    Rahmen
    16
    Schuh
    18
    Schuhspitze
    20
    Bremseinrichtung
    22
    Laufrad
    24
    Schwingarm
    26
    Federelement
    28
    Stützstrebe
    30
    Gabel
    32
    Ausfallende
    34
    Radachse
    36
    Basisabschnitt
    38
    vorderer Schenkel
    40
    hinterer Schenkel
    42
    obere Stirnseite
    44
    obere Stirnseite
    46
    Schwenklagerung
    48
    Schraubenfeder
    50
    Federaufnahme
    52
    Anschlagstift
    54
    Dämpfungselement
    56
    Dämpfungselement

Claims (15)

  1. Einspuriges Rollsportgerät (10), insbesondere Rollschuh (12) bzw. Rollvorrichtung für Rollschuh (12), mit wenigstens zwei, weitgehend fluchtend hintereinander angeordneten Laufrädern (22), die jeweils drehbar in einem, jeweils gegenüber einem Rahmen (14), einer Bodenplatte o. dgl. schwenkbar gelagertem Schwingarm (24) gelagert sind, wobei jeder der wenigstens zwei Schwingarme (24) über mindestens ein Federelement (26) elastisch gegen den Rahmen (14) bzw. die Bodenplatte abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (26) jeweils durch Schraubenfedern (48) gebildet sind und dass die Schraubenfedern (48) jeweils annähernd horizontal angeordnet sind.
  2. Rollsportgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (26) bzw. Schraubenfedern (48) bei Belastung jeweils auf Druck beansprucht sind.
  3. Rollsportgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (26) bzw. Schraubenfedern (48) jeweils oberhalb einer Schwingenlagerung (46) angeordnet sind.
  4. Rollsportgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (26) bzw. Schraubenfedern (48) jeweils in ihrer Federrate, insbesondere in ihrer Federvorspannung einstellbar sind.
  5. Rollsportgerät nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Laufräder (22) zumindest teilweise vor bzw. hinter dem Rahmen (14) bzw. der Bodenplatte angeordnet sind.
  6. Rollsportgerät nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Achsmittelpunkte der Drehachsen der wenigstens zwei Laufräder (22) jeweils nahe der vorderen bzw. hinteren Randbereiche des Rahmens (14) bzw. der Bodenplatte angeordnet sind.
  7. Rollsportgerät nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (14) bzw. die Bodenplatte zumindest teilweise zwischen den Laufrädern (22) angeordnet bzw. teilweise von diesen überragt ist.
  8. Rollsportgerät nach einem der einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerungen (46) für die wenigstens zwei Schwingarme (24) jeweils in einem mittleren Bereich des Rahmens (14) bzw. der Bodenplatte, insbesondere unterhalb eines Auflagebereichs für einen Schuh (16) angeordnet sind.
  9. Rollsportgerät nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der schwenkbar gelagerten Schwingarme (24) als zweiarmige Gabel (30) ausgebildet ist, in deren Ausfallenden (32) eines der Laufräder (22) drehbar gelagert ist.
  10. Rollsportgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der schwenkbar gelagerten Schwingarme (24) als einarmige Strebe ausgebildet ist, an deren freiem Ende eines der Laufräder (22) drehbar gelagert ist.
  11. Rollsportgerät nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwingarme (24) jeweils einen Ausleger, eine Aufnahme o. dgl. zur Lagerung des wenigstens einen Federelementes (26) aufweisen.
  12. Rollsportgerät nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (14) bzw. die Bodenplatte einen oder mehrere Ausleger, Aufnahmen o. dgl. zur Lagerung de Federelemente (26) aufweist.
  13. Rollsportgerät nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwingarme (24) jeweils in ihrem Schwenkbereich über Endanschläge begrenzt sind.
  14. Rollsportgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zumindest ein Endanschlag jedes Schwingarms (24) ein elastisches Pufferbzw. Dämpfungselement (54, 56) aufweist.
  15. Rollsportgerät nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen weitgehend symmetrischen Aufbau der Schwingarme (24), Federelemente (26) und Laufräder (22) bezüglich einer Querebene des Rollsportgeräts (10) bzw. dessen Rahmens (14) oder deren Bodenplatte.
DE200410055114 2004-11-03 2004-11-15 Einspuriges Rollsportgerät Withdrawn DE102004055114A1 (de)

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