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Die
Erfindung betrifft ein einspuriges Rollsportgerät, insbesondere einen Rollschuh
bzw. eine Rollvorrichtung für
einen Rollschuh, mit wenigstens zwei, weitgehend fluchtend hintereinander
angeordneten Laufrädern,
die jeweils drehbar in einem, jeweils gegenüber einem Rahmen oder dergleichen schwenkbaren
Schwingarm gelagert sind, wobei jeder der wenigstens zwei Schwingarme über mindestens
ein Federelement elastisch gegen den Rahmen bzw. die Bodenplatte
abgestützt
ist.
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Derartige
Rollsportgeräte
bzw. Rollschuhe sind auch als sog. Inline-Skates bekannt. Hierbei
sind üblicherweise
vier Räder
hintereinander in einer Linie angeordnet, so dass sich der Fahrer
wie ein Schlittschuhläufer
mitsamt der Rollschuhe in die Kurve neigen und die Fliehkraft hierdurch
abstützen
kann. Die Räder
weisen üblicherweise
eine im Querschnitt runde Lauffläche
auf. Die Rollschuhe können
jeweils einen Rahmen mit darin gelagerten Rädern aufweisen, an dem der
Schuh verschraubt oder anderweitig verankert ist. Alternativ kann
der Schuh mit dem Rahmen in integrierter Bauweise verbunden sein.
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Bei
herkömmlichen
Rollschuhen tritt oftmals das Problem auf, dass diese auf unebenem
bzw. rauem Untergrund nur bedingt tauglich sind. Insbesondere auf
gepflastertem Untergrund kommt es durch die starre Radaufhängung zu
unangenehmen Stößen und
Vibrationen, die nicht nur zur schnellen Ermüdung führen, sondern auch eine Belastung
für Knochen
und Gelenke darstellen. Bei längeren
Fahrten auf besagtem Untergrund können Taubheitsgefühle an den
Füßen auftreten.
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Um
diesen Nachteilen zu begegnen, sind Rollschuhe bekannt geworden,
die über
Feder- bzw. Dämpfungseinrichtungen
verfügen.
So beschreibt bspw. die DE-PS 233 545 einen Rollschuh mit federnd
gelagerten Laufrädern.
An zwei gabelförmigen Schwingarmen
sind jeweils über
eine Achse Laufräder
mit Hartgummireifen befestigt. Die beiden Schwingarme werden mit
jeweils einer Spiralfeder gegenüber
einer Sohlenplatte abgefedert.
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Die
WO 93/12846 beschreibt eine ähnliche Federungsvorrichtung
für Rollschuhe.
Hierbei sind Schwingarme vorgesehen, die mit Federn gegenüber einer
Sohlenplatte abgefedert sind, wobei die Spiralfedern jeweils auf
Zug belastet sind. Aus der
US
55 51 713 A ist ein Rollschuh bekannt, bei dem zwei Rollen
mit jeweils linear geführter
Federungsvorrichtung vorgesehen sind.
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Aus
der
EP 0 559 179 A1 ist
ein Rollschuh bekannt, der drei hintereinander angeordnete Räder aufweist.
Das vordere und hintere Rad ist jeweils federnd aufgehängt, während das
mittlere Rad starr gelagert ist.
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Weiterhin
beschreibt die
DE
195 22 127 A1 einen Hochgeschwindigkeitsrollschuh, bei
dem zwei schwenkbar gelagerte Schwingenarme mit darin drehbar gelagerten
Rädern
jeweils über
ein einziges Federelement gegeneinander abgestützt sind.
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Schließlich beschreibt
die
DE 197 06 222
A1 eine Rollvorrichtung für Rollschuhe, bei der mindestens
zwei Räder über jeweils
einen Schwingarm gegenüber
einem Rahmen abgestützt
sind, wobei die Schwingarme über
mindestens eine Feder gegeneinander abgestützt sind.
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Ein
Ziel der Erfindung besteht darin, ein einspuriges Rollsportgerät mit mindestens
zwei drehbar gelagerten Läufrädern zur
Verfügung
zu stellen, das sich gut kontrollieren lässt und das über gute
Komforteigenschaften verfügt.
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Dieses
Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs
erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Ein
einspuriges Rollsportgerät
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des unabhängigen Anspruchs weist mindestens
zwei schwenkbar in einem Rahmen gelagerte Schwingarme auf, die jeweils über mindestens
ein Federelement elastisch gegen einen Rahmen abgestützt sind.
Die Federung der wenigstens zwei Schwingarme funktioniert vorzugsweise
unabhängig
voneinander, so dass ein Kippen des Rollsportgerätes um eine Querachse, das
insbesondere bei ungleichmäßiger Belastung
auftreten kann, weitestgehend vermieden wird. Durch die unabhängige Aufhängung der
einzelnen Laufräder
mittels jeweils einer sogenannten Einzelradaufhängung ist eine gegenseitige
Beeinflussung weitgehend unterbunden, so dass ein ruhiges und gut
kontrollierbares Fahrverhalten erzielt werden kann. Die rahmenfest gelagerten
Schwingarme verfügen
jeweils über
wenigstens ein einzelnes Federelement, das sich gegen den Rahmen
abstützen
kann bzw. in diesem gelagert ist. Bei Einfederung eines hinteren
Rades federt nicht zwangsläufig
das vordere Rad aus und umgekehrt, was zu einer guten Kontrollierbarkeit
und einer stabilen Straßenlage
des Rollsportgeräts
führen
kann.
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Eine
Ausgestaltung des Rollsportgeräts
sieht vor, dass die Lagerungen für
die wenigstens zwei Schwingarme jeweils in einem mittleren Bereich
des Rahmens, insbesondere unterhalb einer Bodenplatte des Rollschuhs
angeordnet sind. Hierdurch kann eine sehr kompakte und platzsparende
Bauweise realisiert werden, da die Räder bzw. deren Drehachsen jeweils
nahe der vorderen bzw. hinteren Randbereiche des Rahmens angeordnet
sind. Die an den vorderen und hinteren Randbereichen angeordneten Laufräder bewirken
aufgrund des hierdurch erreichten großen Achsabstandes einen guten
Geradeauslauf und damit ein stabiles Fahrverhalten. Gleichzeitig
sorgt die zwischen den Radachsen angeordnete Aufhängung für eine kompakte
und platzsparende und somit auch gewichtsreduzierende Bauweise.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Rollsportgerätes sieht
vor, dass der Rahmen bzw. die Bodenplatte zumindest teilweise zwischen
den Laufrädern
angeordnet bzw. teilweise von diesen überragt ist. Insbesondere können die Laufräder relativ
groß ausgeführt sein,
so dass sich Hindernisse leichter überrollen lassen, was zu einem deutlich
verminderten Laufwiderstand führt.
Durch die weit außen
angeordnete Lagerung der wenigstens zwei Laufräder ist ebenfalls das Fahrverhalten stabilisiert
und verbessert, so dass sich eine relativ langgestreckte Bauweise
ergibt. Die Durchmesser der Laufräder sind hierbei vorzugsweise
so bemessen, dass die zwischen den Laufrädern angeordnete Bodenplatte
auf einem Niveau unterhalb des größten Umfanges der Laufräder liegt.
Die federnde Aufhängung
der Schwingarme wird hiervon nicht beeinflusst, da ausreichend Platz
für die
Anordnung der Aufhängungen
der Laufräder
zwischen den Laufrädern
und unterhalb der Bodenplatte verbleibt.
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Der
wenigstens eine Schwingarm kann bzw. die beiden Schwingarme können insbesondere
als schwenkbare Gabel bzw. Gabeln ausgebildet sein, in deren Ausfallenden
eines der Laufräder
drehbar gelagert ist. Wahlweise kann der Schwingarm bzw. können die
Schwingarme jeweils auch als einziger Arm ausgebildet sein, in dessen
Ende die Lagerung für das
Laufrad angeordnet ist. Hierbei muss das Laufrad nicht zwingend
von einer Gabel umgriffen werden, sondern der Schwingarm kann als
sogenannte einseitige Radführung
ausgebildet sein.
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Ein
Ausleger der Gabel bzw. des Schwingarms kann über das Federelement elastisch
gegen den Rahmen abgestützt
sein. Normalerweise sind beide Schwingarme bzw. Gabeln gleich ausgebildet, so
dass jedem Schwingarm jeweils ein Federelement zur Abstützung gegen
den Rahmen zugeordnet ist.
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Das
Federelement kann bzw. die Federelemente können insbesondere durch jeweils
eine Schraubenfeder gebildet sein. Wahlweise sind auch andere Federelemente
denkbar, beispielsweise Drehstab- bzw. Torsionsfedern, die im Bereich
der Schwenklagerung des Schwingarms angelenkt sind. Das Federelement
kann auch durch eine Gummifeder oder ein sonstiges Federelement
gebildet sein. Vorzugsweise jedoch wird das Federelement durch eine
Feder gebildet, die weitgehend frei von inneren Reibungskräften ist,
so dass die Federenergie weitgehend vollständig zurückgespeist werden kann, ohne
dass innere Reibungskräfte
und damit Erwärmungen
des Federelements auftreten. Bei als Schraubenfedern ausgebildeten
Federelementen können
diese wahlweise annähernd
horizontal, schräg
oder vertikal angeordnet sein. Bei Belastung können die Schraubenfedern insbesondere
auf Druck beansprucht sein. Wahlweise jedoch können die Schraubenfedern auch
auf Zug beansprucht sein, insbesondere bei einer Anordnung der Schraubenfedern
unterhalb der jeweiligen Schwingenarmlagerungen. Die Federelemente
können
auch nahe der Schwingenlagerung angeordnet sein und beispielsweise
schräg
oder vertikal gegen die Bodenplatte abgestützt sein.
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Vorzugsweise
sind die Schwingarme, die Federelemente und die Laufräder weitgehend
symmetrisch unterhalb der Bodenplatte angeordnet.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die
Schwingarme in ihrem Schwenkbereich begrenzt sind, insbesondere über elastische
Endanschläge.
Die Endanschläge
können jeweils
durch elastische Pufferelemente oder dgl. gebildet sein, die eine
zu harte Anschlagsbegrenzung verhindern und damit insgesamt das
Fahrverhalten und den Federungskomfort verbessern sowie eine unangenehme
Geräuschentwicklung
(insbesondere durch Klappern) vermeiden.
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Die
Bodenplatte, die Schwingarme und die Federelemente können wahlweise
aus Metall, insbesondere aus Leichtmetall, bestehen. Als Federelemente
eignen sich insbesondere Spiralfedern aus Stahl, wahlweise jedoch
auch andere Materialien. Die Bodenplatte und/oder die Schwingarme
können jedoch
wahlweise auch aus Kunststoff, insbesondere aus faserverstärktem Kunststoff,
bestehen. Auch als Federelemente eignen sich faserverstärkte Kunststoffe,
wodurch sich die Federeigenschaften in gewünschter Weise definieren lassen.
Zudem kann ein solches Rollsportgerät ein sehr geringes Gewicht aufweisen.
Als Laufräder
eignen sich insbesondere Kunststoff- oder elastische Hartgummirollen
oder dgl. Die Lagerungen der Schwingarme können wahlweise über Nadellager
oder Kunststoffbuchsen oder dgl. erfolgen. Die Lagerung der Laufräder erfolgt
vorzugsweise über
Rillenkugellager oder andere geeignete, leicht laufende Lagerungen.
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Vorzugsweise
sind keine Dämpfungselemente,
insbesondere Stoßdämpfer o.
dgl. vorgesehen, da dies zu Antriebsenergieverlusten führen würde. Bei
der erfindungsgemäßen federnden
Aufhängung
der Räder
wird die Antriebsenergie, die bspw. beim Abstoßen nach hinten vom Fahrer
für die
Komprimierung der Feder aufgewendet wird, beim Abheben des Rollschuhs
weitgehend vollständig
wieder zurückgewonnen,
wodurch bspw. das Anheben des jeweils hinteren Rollschuhs erleichtert
wird. Energieverluste werden somit durch die federnde Radaufhängung nicht
verursacht. Die Abstoßbewegungen werden
vielmehr durch die Federkraft zusätzlich unterstützt.
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Die
relativ großen
Räder,
deren Durchmesser vorzugsweise deutlich größer sind als die herkömmlicher
Räder von
Inline-Skates, machen ein Fahren auf unebenem Untergrund deutlich
einfacher, besser kontrollierbar und damit sicherer. Zudem geben
die relativ großen
und gefederten Räder
beim Überfahren
von Stufen und Hindernissen nach, so dass das gefährliche
plötzliche
Stoppen des Schuhs beim Auftreffen auf ein Hindernis bzw. auf eine
Stufe meist vermieden werden kann. Der größere Radstand der erfindungsgemäßen Rollschuhe
verbessert zudem deren Spurhaltung bzw. Geradeauslauf, so dass eine
deutlich bessere Kontrollierbarkeit gegeben ist.
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Die
erfindungsgemäßen Rollsportgeräte ermöglichen
ein komfortables Fahren auch auf rauem Untergrund. Harte Erschütterungen
werden nicht mehr ungefiltert an den Fahrer weitergegeben. Die gefederten
Räder mindern
die Vibrationen, die an den Fahrer weitergeleitet werden, wodurch
sich wesentlich seltener Taubheitsgefühle einstellen. Gelenk- und
Knochenbelastungen werden deutlich reduziert, insbesondere auch
durch das weichere Landen nach Sprüngen. Fahrgeräusche und
störendes Klappern
auf rauem Untergrund, bspw. auf Straßenpflaster, werden erheblich
reduziert.
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Die
vorzugsweise in ihrer Federvorspannung einstellbaren Federelemente
ermöglichen
eine Anpassung an unterschiedliche Fahrergewichte, an unterschiedliche Komfortansprüche bzw.
an unterschiedliche Fahrgewohnheiten. So kann es bspw. bei einer
sehr sportlichen Fahrweise erwünscht
sein, dass die Federcharakteristik deutlich härter ist als bei einer normalen
oder bei einer zurückhaltenden
Fahrweise. Wahlweise kann die gewünschte Federcharakteristik
auch durch einen Austausch der Federelemente, insbesondere der Schraubenfedern,
erreicht werden. So können
bspw. je nach Fahrerwunsch aus einem Sortiment von zur Verfügung stehenden
Federn die jeweils passenden ausgewählt und vor der Übergabe
an den Fahrer eingebaut werden. Wahlweise kann dem Fahrer die Serviceleistung
angeboten werden, dass er einen späteren Austausch der Federelemente
vornehmen lassen kann.
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Weitere
Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und
auf die beigefügten Zeichnungen
Bezug nimmt.
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1 zeigt
eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Rollsportgeräts, der
zusammen mit einem darauf befestigten Schuh einen Rollschuh bzw.
einen sog. Inline-Skate bildet.
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2 zeigt
eine schematische Perspektivdarstellung des erfindungsgemäßen Rollsportgeräts.
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3 zeigt
einen schematischen Längsschnitt
des erfindungsgemäßen Rollsportgeräts.
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4 zeigt
eine schematische Draufsicht von oben auf das erfindungsgemäße Rollsportgerät.
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Die
schematische Seitenansicht der 1 verdeutlicht
ein erfindungsgemäßes einspuriges Rollsportgerät 10,
das im gezeigten Ausführungsbeispiel
als einspuriger Rollschuh 12 ausgebildet ist. Der Rollschuh 12 bzw.
das Rollsportgerät 10 umfasst
einen länglichen
Rahmen 14 sowie einen an dessen Oberseite befestigten Schuh 16,
der hier lediglich angedeutet ist. An der Schuhspitze 18 kann
optional eine Bremseinrichtung 20 in Form eines Stoppers oder
dgl. befestigt sein. Dieser Stopper bzw. die Bremseinrichtung 20 können insbesondere
zur Verzögerung
einer Fahrt und/oder zur gezielten Einleitung von Richtungsänderungen
verwendet werden, indem die Bremseinrichtung 20 bzw. der
Stopper auf den Untergrund aufgesetzt bzw. dort schleifend gehalten
wird.
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Am
Rahmen 14 ist vorderseitig und rückseitig jeweils ein Laufrad 22 drehbar
gelagert. Die Lagerung der Laufräder 22 ist
jeweils in Schwingarmen 24 angeordnet, die jeweils schwenkbar
am Rahmen 14 gelagert sind. Weiterhin sind die Schwingarme 24 jeweils über Federelemente 26 elastisch
gegen ein rahmenfestes Bauteil, insbesondere gegen eine Stützstrebe 28 oder
dgl. gelagert und abgestützt.
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Wie
insbesondere an der schematischen Perspektivdarstellung der 2 verdeutlicht
ist, sind die Schwingarme 24 jeweils als zweiarmige Gabeln 30 ausgebildet,
in deren Ausfallenden 32 jeweils die Radachsen 34 der
Laufräder 22 verankert
sind. Die Laufräder 22 sind
von herkömmlicher
Bauart, insbesondere als elastische Kunststoff- oder Vollgummiräder ausgebildet,
deren Lauffläche
vorzugsweise halbrund ist, um eine Schräglage des Rollschuhs 12 gegenüber der
Fahrbahn bzw. dem Untergrund zu ermöglichen. Die Räder selbst
bzw. deren Naben, Speichen und Felgen können wahlweise aus Metall, Kunststoff
oder einem anderen geeigneten Material gefertigt sein. Wahlweise
können
die Laufräder 22 auch
mit ihren Felgen, Naben und/oder Speichen einstückig ausgebildet sein.
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Der
Rahmen 14 weist im gezeigten Ausführungsbeispiel ein U-förmiges Profil
mit länglichem
flachen Basisabschnitt 36 auf, der in horizontaler Richtung
zwischen den beiden Laufrädern 22 verläuft und an
dessen vorderen bzw. hinteren Enden jeweils die Schwingarme 24 bzw.
Gabeln 30 schwenkbar gelagert sind. Ausgehend von den vorderen
bzw. hinteren Enden des Basisabschnitts 36 ragen ein vorderer bzw.
hinterer Schenkel 38 bzw. 40 nach oben, deren jeweilige
obere Stirnseiten 42 bzw. 44 als weitgehend horizontale
Auflagenflächen
für den
Schuh 16 (vgl. 1) fungieren. Der Schuh 16 kann
auf diesen Auflageflächen 42 und 44 verschraubt,
verklemmt, verschnappt oder anderweitig befestigt werden. Wahlweise
eignet sich auch ein Schienensystem oder dgl. zur Verankerung des
Schuhs 16 am Rahmen 14.
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Die
Gabeln 30 weisen einen dreieckförmigen Grundriss auf, wobei
an jeder Ecke dieses Dreiecks eine Lagerung vorgesehen ist. Die
schmalere Basis des Dreiecks befindet sich zwischen der Schwenklagerung 46 im
Rahmen 14 bzw. an dessen vorderen und hinteren Enden des
Basisabschnitts 36 und einem Angriffspunkt für das Federelement 26.
Die dritte Ecke bildet die Ausfallenden 32 zur Lagerung
der Radachse 34. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Federelemente 26 somit weitgehend
horizontal und parallel zum Basisabschnitt 36 angeordnet
und stützen
sich jeweils separat und unabhängig
voneinander an der mittig nach oben aus dem Basisabschnitt 36 ragenden
Stützstrebe 28 ab.
Eine stirnseitige Verbindung der jeweiligen Federelemente 26 ist nicht
vorgesehen, um ein Verkippen des gesamten Rahmens 14 bei
einer Radlastverteilung zu vermeiden. Die Federung der vorderen
bzw. hinteren Schwingarme 24 ist vielmehr unabhängig voneinander,
um ein möglichst
gleichmäßiges und
ruhiges Fahrverhalten zu gewährleisten.
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Wie
insbesondere der schematische Längsschnitt
der 3 verdeutlicht, weisen die Federelemente 26 jeweils
horizontal angeordnete Schraubenfedern 48 auf, die bei
Belastung des Rollschuhs 12 auf Druck beansprucht werden
und sich über
geeignete tellerartige Federaufnahmen 50 jeweils am Stützabschnitt 28 abstützen. Bei
mittels Schraubgewinden im Stützabschnitt 28 befestigten
Federaufnahmen 50 können
diese zur Einstellung einer Federvorspannung dienen. Durch Herausdrehen
der Federaufnahmen 50 aus ihren Gewindesitzen im Stützabschnitt 28 kann
die Federvorspannung der jeweiligen Schraubenfeder 48 erhöht werden.
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Ein
durchgehender und innerhalb der Mittelachse der Schraubenfedern 48 verlaufender
Anschlagstift 52 weist an seinen stirnseitigen Enden jeweils
ein Dämpfungselement 54 auf,
so dass der Anschlagstift 52 einerseits einen Anschlag
für den
maximalen Schwenkweg der beiden Schwingarme 24 und andererseits
einen elastischen Dämpfer
beim Auftreffen der Schwingarme 24 an ihren Endanschlag
bildet. Als Anschlagstift 52 kommt insbesondere eine Gewindestange
in Frage, die in ein horizontales Gewinde in der Stützstrebe 28 eingeschraubt und
vorzugsweise dort fixiert werden kann, bspw. durch Verkleben oder
durch eine Madenschraube o. dgl. Alternativ hierzu kann der Anschlagstift 52 fest
in der Stützstrebe 28 verankert
sein, bspw. verpresst oder verschraubt, wodurch ein definierter
Endanschlag für
die jeweilige Schwenkbewegung der Schwingarme 24 definiert
ist.
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Die
Gabeln 30 weisen an ihrer oberen Seite, die jeweils aufeinander
zuweisen, eine entsprechende sacklochartige Aufnahme zur Führung des
den Federaufnahmen 50 gegenüberliegenden Endes der Schraubenfedern 48 auf,
so dass diese in ihrer weitgehend horizontalen Lage gesichert und
verankert sind. Ein weiterer Endanschlag wird durch einen Absatz
am oberen Ende der Gabeln 30 gebildet, der sich über weitere
Dämpfungselemente 56 an
den vorderen bzw. hinteren Schenkeln 38 bzw. 40 des Rahmens 14 abstützt. Hierdurch
wird die maximale Ausfederung der Schwingarme 24 begrenzt,
wobei die Dämpfungselemente 56 für einen
weichen Endanschlag sorgen, so dass insbesondere auch Geräuschbelästigungen
oder ein hartes Anschlagen vermieden werden.
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Die
schematische Draufsicht der 4 verdeutlicht
nochmals die Anordnung und Größenverhältnisse
der einzelnen erwähnten
Teile, wobei hier nochmals die Kontur der Laufräder 22 deutlich wird. Auch
wird deutlich, dass die Gabelarme der Gabel 30 jeweils
relativ schmal ausgebildet sind.
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Der
Rahmen 14 und die Gabeln 30 können insbesondere aus Metall,
beispielsweise aus spritzgegossenem Leichtmetall wie einer Aluminiumlegierung
oder dgl. bestehen. Wahlweise eignen sich auch im Druckgussverfahren
verarbeitbare Magnesiumlegierungen, faserverstärkter Kunststoff oder andere Materialien
hierfür.
Die Schraubenfedern 48 bestehen vorzugsweise aus Federstahl
oder einer geeigneten Leichtmetalllegierung. Auch eignen sich faserverstärkte Kunststoffe
als Material für
die Schraubenfedern 48.
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Die
Laufräder 22 können in
beschriebener Weise aus Kunststoff, Gummi oder einem geeigneten Elastomer
bestehen. Der Schuh kann in herkömmlicher
Weise aus Kunststoff oder aus einem geeigneten Verbundmaterial,
vorzugsweise mit Versteifungen im Sohlenbereich, bestehen.
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Die
schematische Draufsicht auf ein Rollsportgerät 10 gemäß 4 verdeutlicht
den relativ kompakten und schmalen Aufbau, der durch die gezeigte
Anordnung der beiden Federelemente 26 ermöglicht ist.
Die Gabeln 30 sind ebenfalls sehr schmal, wobei auch deren
Schwenklagerung 46 keine nennenswerte Baubreitenerhöhung mit
sich bringt.
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Insbesondere
die schematische Darstellung der 1 verdeutlicht
die von herkömmlichen
Inline-Skates abweichende Bauweise des erfindungsgemäßen Rollsportgeräts 10 bzw.
Rollschuhs 12, bei dem die Laufräder 22 nicht unterhalb
der Bodenplatte bzw. dem Rahmen, sondern zumindest teilweise vor bzw.
hinter diesem gelagert sind. Die Räder 22 weisen einen
relativ großen
Durchmesser auf, was in Verbindung mit der Federung das Überfahren
von Stufen, Unebenheiten und Hindernissen deutlich erleichtert.
Der relativ große
Achsabstand der beiden Laufräder 22 erhöht zum einen
den Komfort, verbessert zum anderen die Spurhaltung und den Geradeauslauf
und führt
zudem zu einer Verringerung der Kippneigung um eine Querachse.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen offenbarten
Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung
sein. Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von
dem erfindungsgemäßen Gedanken
Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
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- 10
- Rollsportgerät
- 12
- Rollschuh
- 14
- Rahmen
- 16
- Schuh
- 18
- Schuhspitze
- 20
- Bremseinrichtung
- 22
- Laufrad
- 24
- Schwingarm
- 26
- Federelement
- 28
- Stützstrebe
- 30
- Gabel
- 32
- Ausfallende
- 34
- Radachse
- 36
- Basisabschnitt
- 38
- vorderer
Schenkel
- 40
- hinterer
Schenkel
- 42
- obere
Stirnseite
- 44
- obere
Stirnseite
- 46
- Schwenklagerung
- 48
- Schraubenfeder
- 50
- Federaufnahme
- 52
- Anschlagstift
- 54
- Dämpfungselement
- 56
- Dämpfungselement