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DE102004059539B4 - Verpackungsanordnung für ein Medikament - Google Patents

Verpackungsanordnung für ein Medikament Download PDF

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DE102004059539B4 DE102004059539A DE102004059539A DE102004059539B4 DE 102004059539 B4 DE102004059539 B4 DE 102004059539B4 DE 102004059539 A DE102004059539 A DE 102004059539A DE 102004059539 A DE102004059539 A DE 102004059539A DE 102004059539 B4 DE102004059539 B4 DE 102004059539B4
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Abstract

Verpackungsanordnung mit einer inneren Verpackung (1), welche ein Medikament enthält, wobei die innere Verpackung (1) in einer äußeren, zumindest abschnittweise transparenten Verpackung (2) aus einem gefalzten Material enthalten ist, wobei zumindest für das Medikament notwendige Informationen (4, 4') über den Produktnamen des Medikaments im Inneren der äußeren Verpackung (2) enthalten und durch die zumindest teilweise transparente äußere Verpackung (2) erkennbar sind und wobei die notwendigen Informationen (4, 4') über den Produktnamen nicht auf der Außenseite der äußeren Verpackung (2) angebracht sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsanordnung mit einer inneren Verpackung, welche ein Medikament enthält, wobei die innere Verpackung in einer äußeren Verpackung aus einem gefalzten Material enthalten ist.
  • Ein Medikament im Sinne der vorliegenden Erfindung ist eine Darreichungsform von Wirkstoffen zur Verhütung und Behandlung von Krankheiten bzw. Schmerzen. Die vorliegende Erfindung befasst sich dabei insbesondere mit direkt anwendbaren Darreichungsformen von pharmazeutischen Wirkstoffen. Das Medikament kann insbesondere als Flüssigkeit, Tabletten, Kapseln, Salben, Lotionen, Infusionen oder dergleichen vorliegen.
  • Üblicherweise werden Medikamente in einer inneren und einer äußeren Verpackung an den Endverbraucher abgegeben. Dabei besteht die äußerer Verpackung regelmäßig aus Karton. Bestimmte Angaben über das Medikament werden auf der inneren als auch auf der äußeren Verpackung angegeben. Dies hat zur Folge, dass bei der Verpackung eine Beschriftung auf der inneren Verpackung, auf dem zumindest bei Medikamenten regelmäßig vorgesehenen Beipackzettel als auch der äuße ren Verpackung vorgesehen werden muss. Hierdurch entstehen einerseits erhebliche Kosten, welche gerade bei kleinen Stückzahlen ins Gewicht fallen, da anfallende Fixkosten nur auf eine relativ kleine Stückzahl umgelegt werden können. Andererseits ist auch ein entsprechend großer logistischer Aufwand zu leisten, da entsprechend beschriftete innere und äußere Verpackungen zusätzlich zu einem ggf. vorhandenen Beipackzettel bereit gehalten werden müssen. Dem will die vorliegende Erfindung abhelfen.
  • Für die Frage der Anbringung von Kennzeichnungen ist zu berücksichtigen, dass bei der Abgabe des Medikaments eine Reihe von Informationen zwingend sichtbar anzugeben sind. Diese zwingend anzugebenden Informationen werden in der vorliegenden Anmeldung auch als „notwendige Informationen" bezeichnet. Der Begriff notwendige Informationen umfasst dabei diejenigen Angaben, deren sichtbare Wiedergabe, welche bisher regelmäßig auf der äußeren Verpackung erfolgt, durch Gesetz, eine Verordnung oder eine andere Quelle des Rechts vorgeschrieben ist.
  • Die notwendige Informationen können Angaben über den Produktnamen, Angaben über den Hersteller, Angaben über den Vertreiber, Angaben über die Zusammensetzung des Medikaments, Angaben über die Verwendung, Angaben über die Packungsgröße, Angaben über die Haltbarkeit, Angaben über Inhaltsstoffe, Angaben über die Konzentration der Inhaltsstoffe, Angaben über Sicherheitshinweise, Angaben über die Aufbewahrung und Angaben über die Chargennummer umfassen. Hierbei sind nicht in jedem Fall sämtliche der vorgenannten Angaben anzubringen.
  • Die notwendigen Informationen können in Schriftform oder auch durch entsprechende Piktogramme wiedergegeben sein.
  • Aus der DE 100 30 318 C1 ist eine Arzneimittelverpackung bekannt, die eine innere Verpackung in Form von Blisterkarten aufweist, welche das Arzneimittel aufnehmen. Diese Blisterkarten sind in einer aus einem Karton gebildeten äußeren Verpackung aufgenommen. Der Karton weist einen Ausschnitt auf, durch den die Blisterkarten von der Seite erkennbar sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, auf einfache Weise die Angabe von notwendigen Informationen zu ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
  • Transparent im Sinne der vorliegenden Erfindung ist dabei ein Material, dass es ermöglicht, in der äußeren Verpackung enthaltene Informationen durch das transparente Material der äußeren Verpackung hindurch zu erkennen bzw. zu lesen. Das transparente Material kann klar, vorzugsweise glasklar oder durchscheinend für an dem transparenten Material anliegende Informationsträger sein.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung ermöglicht es, die gleiche äußere Verpackung für eine Vielzahl verschiedener Medikamente bzw. chemischer Zusammensetzungen einzusetzen. Aufgrund der Erfindung ist es nicht erforderlich, für jedes Produkt eine entsprechend bedruckte äußere Verpackung herzustellen und bereit zu halten. Aufgrund der zumindest abschnittsweisen transparenten Gestaltung der äußeren Verpackung können der Produktname wie auch ggf. weitere notwendige Informationen ohne weiteres von außen gelesen werden, so dass deren Angabe auf der Außenseite der äußeren Verpackung entfallen kann. Eine bisher notwendige Herstellung und Bevorratung der mit den notwendigen Informationen bedruckten äußeren Verpackungen ist nicht mehr erforderlich. Die Abläufe im Betrieb können zudem standardisiert und vereinfacht werden. Bisher bestehende Fehlerquellen durch eine Verwendung einer falschen äußeren Verpackung sind zudem ausgeschaltet.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zusätzlich zum Produktnamen weitere notwendige Informationen, insbesondere Angaben über den Hersteller und/oder Angaben über den Vertreiber und/oder Angaben über die Zusammensetzung des Medikaments und/oder Angaben über die Verwendung und/oder Angaben über die Packungsgröße und/oder Angaben über die Haltbarkeit und/oder Angaben über Inhaltsstoffe und/oder Angaben über die Konzentration der Inhaltsstoffe und/oder Angaben über Sicherheitshinweise und/oder Angaben über die Aufbewahrung und/oder Angaben über die Chargennummer im Inneren der äußeren Verpackung enthalten sind und durch die zumindest teilweise transparente Verpackung erkennbar sind.
  • Die Herstellung und die Bevorratung der Verpackung wird dadurch weiter vereinfacht, dass die äußere Verpackung Angaben über den Hersteller und/oder Angaben über den Vertreiber und/oder Angaben über die Zusammensetzung des Medikaments und/oder Angaben über die Verwendung und/oder Angaben über die Packungsgröße und/oder Angaben über die Haltbarkeit und/oder Angaben über Inhaltsstoffe und/oder Angaben über die Konzentration der Inhaltsstoffe und/oder Angaben über Sicherheitshinweise und/oder Angaben über die Aufbewahrung und/oder Angaben über die Chargennummer nicht aufweist.
  • Wenn sämtliche notwendigen Informationen im Inneren der äußeren Verpackung angeordnet und durch die zumindest abschnittweise transparente äußere Verpackung lesbar sind und keine notwendigen Informationen auf der Außenseite der äußeren Verpackung angebracht sind, kann für die äußere Verpackung eine vollkommen unbeschriftete Verpackung eingesetzt werden. Die Bevorratung mit den äußeren Verpackungen wird dadurch weiter vereinfacht.
  • Gemäß der Erfindung hat sich bewährt, dass die notwendigen Informationen auf der inneren Verpackung und/oder einem in der äußeren Verpackung enthaltenen Einleger derart angebracht sind, dass die notwendigen Informationen durch die zumindest abschnittweise transparente äußere Verpackung lesbar sind.
  • Vorteilhafter Weise ist die äußere Verpackung zumindest zu 50%, vorzugsweise zumindest zu 75%, insbesondere bevorzugt zumindest zu 90%, am besten zu 100%, jeweils im Bezug auf die gesamte äußere Oberfläche, transparent.
  • Die Lesbarkeit der Informationen wird dadurch verbessert, dass die äußere Verpackung glasklar ist.
  • Indem die äußere Verpackung aus einem gefalzten Material besteht, kann deren Herstellung auf einfache Weise erfolgen. Insbesondere können dann dieselben Maschinen eingesetzt werden, welche üblicherweise für gefalzte Kartonverpackungen eingesetzt werden. Die Anschaffung neuer kostspieliger Maschinen ist dann nicht erforderlich.
  • Dadurch, dass die äußere Verpackung derart gestaltet ist, dass eine einmal erfolgte Öffnung der äußeren Verpackung erkennbar bleibt, wird für den Verwender eine bessere Sicherheit geschaffen, da leicht erkennbar ist, ob die Verpackung möglicherweise unbefugt geöffnet wurde.
  • Für die Herstellung hat sich bewährt, wenn die äußere Verpackung aus einem Material besteht, das heißsiegelfähig und/oder schweißbar ist.
  • Zusätzliche Klebstoffe oder dergleichen bei der Herstellung sind dann nicht erforderlich.
  • Das Recycling wird dadurch erleichtert, dass die äußere Verpackung aus einem einheitlichen Material besteht, das in übliche Stoffkreisläufe wieder eingefügt werden kann und insbesondere entsprechend gekennzeichnet ist.
  • Die Haltbarkeit lichtempfindlicher Medikamente wird dadurch verlängert, dass die äußere Verpackung aus einem Material besteht, welches natürliche UV-Lichtstrahlung zumindest zu 50%, vorzugsweise zumindest zu 75%, insbesondere bevorzugt zumindest zu 90% nicht durchlässt und vorzugsweise gegen den zurückgehaltenen UV-Lichtanteil so unempfindlich ist, dass an dem Material keine sichtbaren Veränderungen innerhalb der vorgeschriebenen Höchstlebensdauer des Medikamentes auftreten.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die äußere Verpackung eine Röhre mit rundem, insbesondere kreisrundem Querschnitt aufweist, welche insbesondere an ihren Enden mit Folien verschlossen ist. Hierdurch wird insbesondere die Herstellung vereinfacht, da die Röhre aus einem ebenen band- oder streifenförmigen Material hergestellt werden kann. Ein Falzen des Verpackungsmaterials, wie es bei einer eckigen Verpackung vorgenommen wird, kann hierbei entfallen. Die Herstellung der äußeren Verpackung kann zudem einfach an dem Ort der Verpackung erfolgen.
  • Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellte Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
  • Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung der Erfindung;
  • 2: ein Schnittmuster für eine äußere Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 3: ein Schnittmuster für eine äußere Verpackung nach einer weiteren Ausführungsform;
  • 4: eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 1 ist eine innere und eine äußere Verpackung 1, 2 für ein Medikament dargestellt.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist die innere Verpackung 1 als ein Flasche, in der das Medikament enthalten ist, ausgebildet. Die dargestellte Flasche ist als Tropfflasche ausgebildet und durch einen oben angeordneten Schraubverschluss 3 verschlossen. Diese Art der inneren Verpackung eignet sich insbesondere für flüssige Darreichungsformen von Medikamenten. Flaschen können jedoch auch für andere Darreichungsformen der Medikamente eingesetzt werden, beispielsweise für Tabletten, Kapseln, Pulver oder Globuli. Als Material für die Flasche hat sich Glas bewährt, jedoch ist auch der Einsatz von Kunststoffen möglich.
  • Als innere Verpackung können zudem, anders als dargestellt, auch andere Verpackungsformen wie z. B. Blisterpackungen, Röhren, Ampullen, Tuben und dergleichen eingesetzt werden.
  • Die innere Verpackung 1 ist bei der dargestellten Ausführungsform vollständig im Inneren der äußeren Verpackung 2 aufgenommen. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die äußere Verpackung 2 vollständig aus einem transparenten Material gefertigt. Es ist jedoch auch möglich, dass lediglich einer oder mehrere Abschnitte der äußeren Verpackung 2 aus transparentem Material bestehen.
  • Notwendige Informationen 4, 4' wie der Produktname, Angaben über den Hersteller, Angaben über den Vertreiber, Angaben über die Zusammensetzung des Medikaments, Angaben über die Verwendung, Angaben über die Packungsgröße, Angaben über die Haltbarkeit, Angaben über Inhaltsstoffe, Angaben über die Konzentration der Inhaltsstoffe, Angaben über Sicherheitshinweise, Angaben über die Aufbewahrung und/oder Angaben über die Chargennummer sind dabei nicht auf der äußeren Verpackung 2 sondern im Inneren der äußeren Verpackung 2 enthalten. Die dargestellte äußere Verpackung 2 ist somit von notwendigen Informationen frei. Daher kann dieselbe äußere Verpackung 2 für unterschiedliche Medikamente verwendet werden.
  • Aufgrund der transparenten Eigenschaften des Materials der äußeren Verpackung können die in der äußeren Verpackung enthaltenen notwendigen Informationen von außen gelesen werden. Die dargestellte Verwendung von glasklarem Material für die äußere Verpackung 2 hat den Vorteil, für eine besonders leichte Lesbarkeit der notwendigen Informationen zu sorgen. Als Material für die äußere Verpackung kann insbesondere Kunststoff, Cellophan, PVC ohne Füller, Polystyrol, PMMA oder Polycarbonat verwendet werden.
  • Das für die dargestellte Ausführungsform verwendete Material der äußeren Verpackung 2 ist faltbar. Die äußere Verpackung 2 weist Falze 6 auf, welche der äußeren Verpackung 2 eine stabile, eckige Form geben. Hierbei sind durch die Falze 6 an der äußeren Verpackung Seitenwände 7, eine Bodenwand 8 und einen Deckel 9 ausgebildet, welche jeweils durch einen Falz 6 voneinander getrennt sind. Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform haben die Bodenwand 8 und der Deckel 9 eine quadratische Form, während die Seitenwände 7 eine rechteckige Form aufweisen. Es sind jedoch auch andere Formen und Formate möglich.
  • Die äußere Verpackung 2 wird so hergestellt, dass zunächst aus dem ebenen Material ein Zuschnitt hergestellt, das Material mit Falzen 6 bzw. Nut- oder Biegelinien versehen und der Verpackungskörper sodann aufgestellt wird. Das Aufstellen der Verpackung erfolgt dabei aus Platzgründen am besten kurz bevor die äußerer Verpackung gefüllt wird. Die vorab angebrachten Falze 6 sind dabei Bereiche einer erhöhten Beweglichkeit in zumindest eine Richtung, die das Aufstellen der äußeren Verpackung erleichtern.
  • Die 2 und 3 zeigen zwei Stanzkonturen einer äußeren Verpackung 2 bzw. 2' sowie die Lage der Falze 6. In beiden 2, 3 sind dabei Ausführungsformen einer äußeren Verpackung 2, 2' mit vier Sei tenwänden 7, die über eine Verbindungslasche 10 durch Kleben, Heißsiegeln oder dgl. miteinander dauerhaft verbunden werden können, dargestellt.
  • Die in 2 dargestellte Ausführungsform der äußeren Verpackung 2 weist an jedem Ende jeweils einen Faltverschluss mit einer Einstecklasche 11 auf, welche über einen Falz 6 mit der Deckelfläche verbunden ist. Der Faltverschluss kann geöffnet und wieder verschlossen werden. Alternativ oder zusätzlich kann der Deckel 9 durch ein Stück Klebestreifen verschlossen werden.
  • Bei der in 3 dargestellten Ausführungsform ist nur an einem Ende der äußeren Verpackung 2' ein Faltverschluss vorgesehen, welcher dem im Zusammenhang mit 2 beschriebenen entspricht. An dem gegenüberliegenden Ende der äußeren Verpackung 2' ist ein sogenannter automatischer Faltboden ausgebildet, der die Verpackung verschließt. Die Bodenwand 8 gemäß dieser Ausführungsform wird dabei durch zwei Teilabschnitte 12, 12' gebildet, welche über ineinander greifende Zungen 13, 13' zusammengesteckt werden können.
  • Die notwendigen Informationen 4, 4' sind gemäß der vorliegenden Erfindung auf der inneren Verpackung 1 und/oder einem Einleger 5 angegeben. Bei der dargestellten Ausführungsform sind die notwendigen Informationen 4, 4' teilweise auf der inneren Verpackung 1 und teilweise auf dem Einleger 5 angebracht. Dabei enthält der Einleger 5 zusätzlich zu den notwendigen Informationen 4' auch weitere Informationen, welche üblicherweise auf Beipackzetteln angegeben werden. Diese weiteren Informationen müssen jedoch nicht durch die äußere Verpackung 2 lesbar sein. Hier reicht es, wenn diese Informationen nach Entnahme des Einlegers 5 gelesen werden können. Der Einleger 5 ist daher ein bedrucktes Stück Papier oder Karton, das so gefaltet und in die äußere Verpackung 2 eingelegt ist, dass zumindest die notwendigen Informati onen 4' auf dem Einleger 5 sowie die notwendigen Informationen 4 auf der inneren Verpackung 1 durch die Verpackung 2 gesehen werden können. Der Einleger kann auch als eine Packungsbeilage in gebundener oder gehefteter Form vorliegen, z. B. als sogenanntes „booklet".
  • 4 stellt eine weitere Ausführungsform der äußeren Verpackung 2'' dar, welche wesentliche Übereinstimmungen mit den in den vorangehenden Figuren dargestellten Ausführungsformen der äußeren Verpackung aufweist. Deshalb wird auf die diesbezügliche Beschreibung Bezug genommen, welche auch für 4 entsprechend gilt, soweit keine Abweichungen vorliegen.
  • Anders als in den vorangehenden Figuren ist die Verpackung 2'' nicht eckig sondern rund, insbesondere wie dargestellt kreisrund ausgebildet. So weist sie eine Röhre 14 auf, welche bei der dargestellten Ausführung eine längliche zylindrischer Form hat. Andere Querschnittsform sind jedoch möglich. Für die Röhre 14 werden dabei die zu den 1 bis 3 beschriebenen transparenten Materialien eingesetzt.
  • Die Röhre 14 kann besonders einfach dadurch hergestellt werden, dass ein ebenes band- oder streifenförmiges transparentes Material in die dargestellte runde Form gebracht und dann im Bereich eines eine Verbindungslasche 10 bildenden überlappenden Bereichs verbunden wird. Hierbei können Verbindungstechniken wie Kleben und Schweißen verwendet werden.
  • In der Röhre 14 kann das Medikament in der inneren Verpackung zusammen mit den notwendigen Informationen aufgenommen werden. Die Röhre 14 wird nach dem Einsetzen des Medikaments an ihren beiden Enden verschlossen. Dies erfolgt z. B. dadurch, dass Folien 15, 15' mit den Enden der Röhre 14 verbunden werden, z. B. durch Schweißen oder Kleben. Die Folien 15, 15' können aus Kunststoff, insbesondere aus transparentem Kunststoff oder auch aus Metall, wie Aluminium bestehen. Selbstverständlich kann auch eine der Folien 15, 15' vor dem Einsetzten des Medikaments angebracht werden. Die am oberen Ende der Röhre 14 vorgesehene Folie 15 weist dabei einen Griffabschnitt 16 auf, der das Abziehen der Folie 15 zum Öffnen der äußeren Verpackung 2'' erleichtert.
  • Anders als dargestellt kann die Röhre 14 auch anstelle durch Folien 15, 15' durch abnehmbare Deckel oder Hauben verschlossen werden.
  • 1
    innere Verpackung
    2, 2'
    äußere Verpackung
    3
    Schraubverschluß
    4, 4'
    notwendige Informationen
    5
    Einleger
    6
    Falze
    7
    Seitenwände
    8
    Bodenwand
    9
    Deckel
    10
    Verbindungslasche
    11
    Einstecklasche
    12, 12'
    Teilabschnitte
    13, 13'
    Zungen
    14
    Röhre
    15, 15'
    Folien
    16
    Griffabschnitt

Claims (13)

  1. Verpackungsanordnung mit einer inneren Verpackung (1), welche ein Medikament enthält, wobei die innere Verpackung (1) in einer äußeren, zumindest abschnittweise transparenten Verpackung (2) aus einem gefalzten Material enthalten ist, wobei zumindest für das Medikament notwendige Informationen (4, 4') über den Produktnamen des Medikaments im Inneren der äußeren Verpackung (2) enthalten und durch die zumindest teilweise transparente äußere Verpackung (2) erkennbar sind und wobei die notwendigen Informationen (4, 4') über den Produktnamen nicht auf der Außenseite der äußeren Verpackung (2) angebracht sind.
  2. Verpackungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zum Produktnamen weitere notwendige Informationen (4, 4'), insbesondere Angaben über den Hersteller und/oder Angaben über den Vertreiber und/oder Angaben über die Zusammensetzung des Medikaments und/oder Angaben über die Verwendung und/oder Angaben über die Packungsgröße und/oder Angaben über die Haltbarkeit und/oder Angaben über Inhaltsstoffe und/oder Angaben über die Konzentration der Inhaltsstoffe und/oder Angaben über Sicherheitshinweise und/oder Angaben über die Aufbewahrung und/oder Angaben über die Chargennummer im Inneren der äußeren Verpackung (2) enthalten sind und durch die zumindest teilweise transparente äußere Verpackung (2) erkennbar sind.
  3. Verpackungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche notwendigen Informationen (4, 4') im Inneren der äußeren Verpackung (2) angeordnet und durch die zumindest abschnittweise transparente äußere Verpackung (2) lesbar sind und dass keine notwendigen Informationen (4, 4') auf der Außenseite der äußeren Verpackung (2) angebracht sind.
  4. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die notwendigen Informationen (4, 4') auf der inneren Verpackung (1) und/oder einem in der äußeren Verpackung (2) enthaltenen Einleger (5) derart angebracht sind, dass die notwendigen Informationen (4, 4') durch die zumindest abschnittweise transparente äußere Verpackung (2) lesbar sind.
  5. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Verpackung (2) zumindest zu 50%, vorzugsweise zumindest zu 75%, insbesondere bevorzugt zumindest zu 90%, am besten zu 100%, jeweils im Bezug auf die gesamte äußere Oberfläche transparent ist.
  6. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Verpackung (2) glasklar ist.
  7. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Verpackung (2) derart gestaltet ist, dass eine einmal erfolgte Öffnung der äußeren Verpackung (2) erkennbar bleibt.
  8. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Verpackung (2) aus einem Material besteht, das heißsiegelfähig und/oder schweißbar ist.
  9. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Verpackung (2) aus einem einheitlichen Material besteht, das in übliche Stoffkreisläufe wieder eingefügt werden kann und insbesondere entsprechend gekennzeichnet ist.
  10. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Verpackung (2) aus einem Material besteht, welches natürliche UV-Lichtstrahlung zumindest zu 50%, vorzugsweise zumindest zu 75%, insbesondere bevorzugt zumindest zu 90% nicht durchlässt.
  11. Verpackungsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Verpackung aus einem Material besteht, das gegen den zurückgehaltenen UV-Lichtanteil so unempfindlich ist, dass an dem Material keine sichtbaren Veränderungen innerhalb der vorgeschriebenen Höchstlebensdauer des Medikamentes auftreten.
  12. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Verpackung (2'') eine Röhre (14) mit rundem, insbesondere kreisrundem Querschnitt aufweist.
  13. Verpackungsanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Röhre (14) an ihren Enden mit Folien (15, 15') verschlossen ist.
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