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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsanordnung mit einer
inneren Verpackung, welche ein Medikament enthält, wobei die innere Verpackung
in einer äußeren Verpackung
aus einem gefalzten Material enthalten ist.
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Ein
Medikament im Sinne der vorliegenden Erfindung ist eine Darreichungsform
von Wirkstoffen zur Verhütung
und Behandlung von Krankheiten bzw. Schmerzen. Die vorliegende Erfindung
befasst sich dabei insbesondere mit direkt anwendbaren Darreichungsformen
von pharmazeutischen Wirkstoffen. Das Medikament kann insbesondere
als Flüssigkeit, Tabletten,
Kapseln, Salben, Lotionen, Infusionen oder dergleichen vorliegen.
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Üblicherweise
werden Medikamente in einer inneren und einer äußeren Verpackung an den Endverbraucher
abgegeben. Dabei besteht die äußerer Verpackung
regelmäßig aus
Karton. Bestimmte Angaben über
das Medikament werden auf der inneren als auch auf der äußeren Verpackung
angegeben. Dies hat zur Folge, dass bei der Verpackung eine Beschriftung
auf der inneren Verpackung, auf dem zumindest bei Medikamenten regelmäßig vorgesehenen
Beipackzettel als auch der äuße ren Verpackung vorgesehen
werden muss. Hierdurch entstehen einerseits erhebliche Kosten, welche
gerade bei kleinen Stückzahlen
ins Gewicht fallen, da anfallende Fixkosten nur auf eine relativ
kleine Stückzahl
umgelegt werden können.
Andererseits ist auch ein entsprechend großer logistischer Aufwand zu
leisten, da entsprechend beschriftete innere und äußere Verpackungen
zusätzlich
zu einem ggf. vorhandenen Beipackzettel bereit gehalten werden müssen. Dem
will die vorliegende Erfindung abhelfen.
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Für die Frage
der Anbringung von Kennzeichnungen ist zu berücksichtigen, dass bei der Abgabe
des Medikaments eine Reihe von Informationen zwingend sichtbar anzugeben
sind. Diese zwingend anzugebenden Informationen werden in der vorliegenden
Anmeldung auch als „notwendige
Informationen" bezeichnet.
Der Begriff notwendige Informationen umfasst dabei diejenigen Angaben,
deren sichtbare Wiedergabe, welche bisher regelmäßig auf der äußeren Verpackung
erfolgt, durch Gesetz, eine Verordnung oder eine andere Quelle des
Rechts vorgeschrieben ist.
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Die
notwendige Informationen können
Angaben über
den Produktnamen, Angaben über
den Hersteller, Angaben über
den Vertreiber, Angaben über die
Zusammensetzung des Medikaments, Angaben über die Verwendung, Angaben über die
Packungsgröße, Angaben über die
Haltbarkeit, Angaben über Inhaltsstoffe,
Angaben über
die Konzentration der Inhaltsstoffe, Angaben über Sicherheitshinweise, Angaben über die
Aufbewahrung und Angaben über
die Chargennummer umfassen. Hierbei sind nicht in jedem Fall sämtliche
der vorgenannten Angaben anzubringen.
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Die
notwendigen Informationen können
in Schriftform oder auch durch entsprechende Piktogramme wiedergegeben
sein.
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Aus
der
DE 100 30 318
C1 ist eine Arzneimittelverpackung bekannt, die eine innere
Verpackung in Form von Blisterkarten aufweist, welche das Arzneimittel
aufnehmen. Diese Blisterkarten sind in einer aus einem Karton gebildeten äußeren Verpackung aufgenommen.
Der Karton weist einen Ausschnitt auf, durch den die Blisterkarten
von der Seite erkennbar sind.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, auf einfache Weise die Angabe
von notwendigen Informationen zu ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
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Transparent
im Sinne der vorliegenden Erfindung ist dabei ein Material, dass
es ermöglicht,
in der äußeren Verpackung
enthaltene Informationen durch das transparente Material der äußeren Verpackung hindurch
zu erkennen bzw. zu lesen. Das transparente Material kann klar,
vorzugsweise glasklar oder durchscheinend für an dem transparenten Material anliegende
Informationsträger
sein.
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Die
erfindungsgemäße Verpackung
ermöglicht
es, die gleiche äußere Verpackung
für eine
Vielzahl verschiedener Medikamente bzw. chemischer Zusammensetzungen
einzusetzen. Aufgrund der Erfindung ist es nicht erforderlich, für jedes
Produkt eine entsprechend bedruckte äußere Verpackung herzustellen
und bereit zu halten. Aufgrund der zumindest abschnittsweisen transparenten
Gestaltung der äußeren Verpackung
können
der Produktname wie auch ggf. weitere notwendige Informationen ohne
weiteres von außen
gelesen werden, so dass deren Angabe auf der Außenseite der äußeren Verpackung
entfallen kann. Eine bisher notwendige Herstellung und Bevorratung
der mit den notwendigen Informationen bedruckten äußeren Verpackungen
ist nicht mehr erforderlich. Die Abläufe im Betrieb können zudem
standardisiert und vereinfacht werden. Bisher bestehende Fehlerquellen
durch eine Verwendung einer falschen äußeren Verpackung sind zudem
ausgeschaltet.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zusätzlich zum
Produktnamen weitere notwendige Informationen, insbesondere Angaben über den
Hersteller und/oder Angaben über
den Vertreiber und/oder Angaben über die
Zusammensetzung des Medikaments und/oder Angaben über die
Verwendung und/oder Angaben über
die Packungsgröße und/oder
Angaben über
die Haltbarkeit und/oder Angaben über Inhaltsstoffe und/oder
Angaben über
die Konzentration der Inhaltsstoffe und/oder Angaben über Sicherheitshinweise
und/oder Angaben über
die Aufbewahrung und/oder Angaben über die Chargennummer im Inneren
der äußeren Verpackung
enthalten sind und durch die zumindest teilweise transparente Verpackung
erkennbar sind.
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Die
Herstellung und die Bevorratung der Verpackung wird dadurch weiter
vereinfacht, dass die äußere Verpackung
Angaben über
den Hersteller und/oder Angaben über
den Vertreiber und/oder Angaben über
die Zusammensetzung des Medikaments und/oder Angaben über die
Verwendung und/oder Angaben über
die Packungsgröße und/oder
Angaben über
die Haltbarkeit und/oder Angaben über Inhaltsstoffe und/oder
Angaben über
die Konzentration der Inhaltsstoffe und/oder Angaben über Sicherheitshinweise
und/oder Angaben über
die Aufbewahrung und/oder Angaben über die Chargennummer nicht aufweist.
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Wenn
sämtliche
notwendigen Informationen im Inneren der äußeren Verpackung angeordnet
und durch die zumindest abschnittweise transparente äußere Verpackung
lesbar sind und keine notwendigen Informationen auf der Außenseite
der äußeren Verpackung
angebracht sind, kann für
die äußere Verpackung
eine vollkommen unbeschriftete Verpackung eingesetzt werden. Die
Bevorratung mit den äußeren Verpackungen
wird dadurch weiter vereinfacht.
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Gemäß der Erfindung
hat sich bewährt,
dass die notwendigen Informationen auf der inneren Verpackung und/oder
einem in der äußeren Verpackung enthaltenen
Einleger derart angebracht sind, dass die notwendigen Informationen
durch die zumindest abschnittweise transparente äußere Verpackung lesbar sind.
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Vorteilhafter
Weise ist die äußere Verpackung
zumindest zu 50%, vorzugsweise zumindest zu 75%, insbesondere bevorzugt
zumindest zu 90%, am besten zu 100%, jeweils im Bezug auf die gesamte äußere Oberfläche, transparent.
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Die
Lesbarkeit der Informationen wird dadurch verbessert, dass die äußere Verpackung
glasklar ist.
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Indem
die äußere Verpackung
aus einem gefalzten Material besteht, kann deren Herstellung auf einfache
Weise erfolgen. Insbesondere können
dann dieselben Maschinen eingesetzt werden, welche üblicherweise
für gefalzte
Kartonverpackungen eingesetzt werden. Die Anschaffung neuer kostspieliger Maschinen
ist dann nicht erforderlich.
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Dadurch,
dass die äußere Verpackung
derart gestaltet ist, dass eine einmal erfolgte Öffnung der äußeren Verpackung erkennbar
bleibt, wird für
den Verwender eine bessere Sicherheit geschaffen, da leicht erkennbar
ist, ob die Verpackung möglicherweise
unbefugt geöffnet
wurde.
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Für die Herstellung
hat sich bewährt,
wenn die äußere Verpackung
aus einem Material besteht, das heißsiegelfähig und/oder schweißbar ist.
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Zusätzliche
Klebstoffe oder dergleichen bei der Herstellung sind dann nicht
erforderlich.
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Das
Recycling wird dadurch erleichtert, dass die äußere Verpackung aus einem einheitlichen
Material besteht, das in übliche
Stoffkreisläufe
wieder eingefügt
werden kann und insbesondere entsprechend gekennzeichnet ist.
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Die
Haltbarkeit lichtempfindlicher Medikamente wird dadurch verlängert, dass
die äußere Verpackung
aus einem Material besteht, welches natürliche UV-Lichtstrahlung zumindest
zu 50%, vorzugsweise zumindest zu 75%, insbesondere bevorzugt zumindest
zu 90% nicht durchlässt
und vorzugsweise gegen den zurückgehaltenen
UV-Lichtanteil so unempfindlich ist, dass an dem Material keine
sichtbaren Veränderungen
innerhalb der vorgeschriebenen Höchstlebensdauer
des Medikamentes auftreten.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die äußere Verpackung eine Röhre mit
rundem, insbesondere kreisrundem Querschnitt aufweist, welche insbesondere
an ihren Enden mit Folien verschlossen ist. Hierdurch wird insbesondere
die Herstellung vereinfacht, da die Röhre aus einem ebenen band-
oder streifenförmigen
Material hergestellt werden kann. Ein Falzen des Verpackungsmaterials,
wie es bei einer eckigen Verpackung vorgenommen wird, kann hierbei
entfallen. Die Herstellung der äußeren Verpackung
kann zudem einfach an dem Ort der Verpackung erfolgen.
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Weitere
Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellte
Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung,
auch unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es
zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung der Erfindung;
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2:
ein Schnittmuster für
eine äußere Verpackung
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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3:
ein Schnittmuster für
eine äußere Verpackung
nach einer weiteren Ausführungsform;
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4:
eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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In 1 ist
eine innere und eine äußere Verpackung 1, 2 für ein Medikament
dargestellt.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
ist die innere Verpackung 1 als ein Flasche, in der das
Medikament enthalten ist, ausgebildet. Die dargestellte Flasche
ist als Tropfflasche ausgebildet und durch einen oben angeordneten
Schraubverschluss 3 verschlossen. Diese Art der inneren
Verpackung eignet sich insbesondere für flüssige Darreichungsformen von
Medikamenten. Flaschen können
jedoch auch für
andere Darreichungsformen der Medikamente eingesetzt werden, beispielsweise
für Tabletten,
Kapseln, Pulver oder Globuli. Als Material für die Flasche hat sich Glas
bewährt,
jedoch ist auch der Einsatz von Kunststoffen möglich.
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Als
innere Verpackung können
zudem, anders als dargestellt, auch andere Verpackungsformen wie
z. B. Blisterpackungen, Röhren,
Ampullen, Tuben und dergleichen eingesetzt werden.
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Die
innere Verpackung 1 ist bei der dargestellten Ausführungsform
vollständig
im Inneren der äußeren Verpackung 2 aufgenommen.
Bei der dargestellten Ausführungsform
ist die äußere Verpackung 2 vollständig aus
einem transparenten Material gefertigt. Es ist jedoch auch möglich, dass
lediglich einer oder mehrere Abschnitte der äußeren Verpackung 2 aus
transparentem Material bestehen.
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Notwendige
Informationen 4, 4' wie
der Produktname, Angaben über
den Hersteller, Angaben über
den Vertreiber, Angaben über
die Zusammensetzung des Medikaments, Angaben über die Verwendung, Angaben über die
Packungsgröße, Angaben über die
Haltbarkeit, Angaben über
Inhaltsstoffe, Angaben über
die Konzentration der Inhaltsstoffe, Angaben über Sicherheitshinweise, Angaben über die
Aufbewahrung und/oder Angaben über
die Chargennummer sind dabei nicht auf der äußeren Verpackung 2 sondern
im Inneren der äußeren Verpackung 2 enthalten.
Die dargestellte äußere Verpackung 2 ist somit
von notwendigen Informationen frei. Daher kann dieselbe äußere Verpackung 2 für unterschiedliche
Medikamente verwendet werden.
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Aufgrund
der transparenten Eigenschaften des Materials der äußeren Verpackung
können
die in der äußeren Verpackung
enthaltenen notwendigen Informationen von außen gelesen werden. Die dargestellte
Verwendung von glasklarem Material für die äußere Verpackung 2 hat
den Vorteil, für
eine besonders leichte Lesbarkeit der notwendigen Informationen
zu sorgen. Als Material für
die äußere Verpackung
kann insbesondere Kunststoff, Cellophan, PVC ohne Füller, Polystyrol,
PMMA oder Polycarbonat verwendet werden.
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Das
für die
dargestellte Ausführungsform verwendete
Material der äußeren Verpackung 2 ist faltbar.
Die äußere Verpackung 2 weist
Falze 6 auf, welche der äußeren Verpackung 2 eine
stabile, eckige Form geben. Hierbei sind durch die Falze 6 an
der äußeren Verpackung
Seitenwände 7,
eine Bodenwand 8 und einen Deckel 9 ausgebildet,
welche jeweils durch einen Falz 6 voneinander getrennt
sind. Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform
haben die Bodenwand 8 und der Deckel 9 eine quadratische
Form, während
die Seitenwände 7 eine
rechteckige Form aufweisen. Es sind jedoch auch andere Formen und
Formate möglich.
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Die äußere Verpackung 2 wird
so hergestellt, dass zunächst
aus dem ebenen Material ein Zuschnitt hergestellt, das Material
mit Falzen 6 bzw. Nut- oder Biegelinien versehen und der
Verpackungskörper
sodann aufgestellt wird. Das Aufstellen der Verpackung erfolgt dabei
aus Platzgründen
am besten kurz bevor die äußerer Verpackung
gefüllt wird.
Die vorab angebrachten Falze 6 sind dabei Bereiche einer
erhöhten
Beweglichkeit in zumindest eine Richtung, die das Aufstellen der äußeren Verpackung
erleichtern.
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Die 2 und 3 zeigen
zwei Stanzkonturen einer äußeren Verpackung 2 bzw. 2' sowie die Lage
der Falze 6. In beiden 2, 3 sind
dabei Ausführungsformen
einer äußeren Verpackung 2, 2' mit vier Sei tenwänden 7,
die über
eine Verbindungslasche 10 durch Kleben, Heißsiegeln
oder dgl. miteinander dauerhaft verbunden werden können, dargestellt.
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Die
in 2 dargestellte Ausführungsform der äußeren Verpackung 2 weist
an jedem Ende jeweils einen Faltverschluss mit einer Einstecklasche 11 auf,
welche über
einen Falz 6 mit der Deckelfläche verbunden ist. Der Faltverschluss
kann geöffnet
und wieder verschlossen werden. Alternativ oder zusätzlich kann
der Deckel 9 durch ein Stück Klebestreifen verschlossen
werden.
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Bei
der in 3 dargestellten Ausführungsform ist nur an einem
Ende der äußeren Verpackung 2' ein Faltverschluss
vorgesehen, welcher dem im Zusammenhang mit 2 beschriebenen
entspricht. An dem gegenüberliegenden
Ende der äußeren Verpackung 2' ist ein sogenannter
automatischer Faltboden ausgebildet, der die Verpackung verschließt. Die Bodenwand 8 gemäß dieser
Ausführungsform
wird dabei durch zwei Teilabschnitte 12, 12' gebildet, welche über ineinander
greifende Zungen 13, 13' zusammengesteckt werden können.
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Die
notwendigen Informationen 4, 4' sind gemäß der vorliegenden Erfindung
auf der inneren Verpackung 1 und/oder einem Einleger 5 angegeben. Bei
der dargestellten Ausführungsform
sind die notwendigen Informationen 4, 4' teilweise auf
der inneren Verpackung 1 und teilweise auf dem Einleger 5 angebracht.
Dabei enthält
der Einleger 5 zusätzlich zu
den notwendigen Informationen 4' auch weitere Informationen, welche üblicherweise
auf Beipackzetteln angegeben werden. Diese weiteren Informationen
müssen
jedoch nicht durch die äußere Verpackung 2 lesbar
sein. Hier reicht es, wenn diese Informationen nach Entnahme des
Einlegers 5 gelesen werden können. Der Einleger 5 ist
daher ein bedrucktes Stück
Papier oder Karton, das so gefaltet und in die äußere Verpackung 2 eingelegt
ist, dass zumindest die notwendigen Informati onen 4' auf dem Einleger 5 sowie
die notwendigen Informationen 4 auf der inneren Verpackung 1 durch
die Verpackung 2 gesehen werden können. Der Einleger kann auch
als eine Packungsbeilage in gebundener oder gehefteter Form vorliegen,
z. B. als sogenanntes „booklet".
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4 stellt
eine weitere Ausführungsform der äußeren Verpackung 2'' dar, welche wesentliche Übereinstimmungen
mit den in den vorangehenden Figuren dargestellten Ausführungsformen
der äußeren Verpackung
aufweist. Deshalb wird auf die diesbezügliche Beschreibung Bezug genommen,
welche auch für 4 entsprechend
gilt, soweit keine Abweichungen vorliegen.
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Anders
als in den vorangehenden Figuren ist die Verpackung 2'' nicht eckig sondern rund, insbesondere
wie dargestellt kreisrund ausgebildet. So weist sie eine Röhre 14 auf,
welche bei der dargestellten Ausführung eine längliche
zylindrischer Form hat. Andere Querschnittsform sind jedoch möglich. Für die Röhre 14 werden
dabei die zu den 1 bis 3 beschriebenen
transparenten Materialien eingesetzt.
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Die
Röhre 14 kann
besonders einfach dadurch hergestellt werden, dass ein ebenes band- oder
streifenförmiges
transparentes Material in die dargestellte runde Form gebracht und
dann im Bereich eines eine Verbindungslasche 10 bildenden überlappenden
Bereichs verbunden wird. Hierbei können Verbindungstechniken wie
Kleben und Schweißen
verwendet werden.
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In
der Röhre 14 kann
das Medikament in der inneren Verpackung zusammen mit den notwendigen Informationen
aufgenommen werden. Die Röhre 14 wird
nach dem Einsetzen des Medikaments an ihren beiden Enden verschlossen.
Dies erfolgt z. B. dadurch, dass Folien 15, 15' mit den Enden
der Röhre 14 verbunden
werden, z. B. durch Schweißen
oder Kleben. Die Folien 15, 15' können aus Kunststoff, insbesondere aus
transparentem Kunststoff oder auch aus Metall, wie Aluminium bestehen.
Selbstverständlich
kann auch eine der Folien 15, 15' vor dem Einsetzten des Medikaments
angebracht werden. Die am oberen Ende der Röhre 14 vorgesehene
Folie 15 weist dabei einen Griffabschnitt 16 auf,
der das Abziehen der Folie 15 zum Öffnen der äußeren Verpackung 2'' erleichtert.
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Anders
als dargestellt kann die Röhre 14 auch
anstelle durch Folien 15, 15' durch abnehmbare Deckel oder Hauben
verschlossen werden.
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- 1
- innere
Verpackung
- 2,
2'
- äußere Verpackung
- 3
- Schraubverschluß
- 4,
4'
- notwendige
Informationen
- 5
- Einleger
- 6
- Falze
- 7
- Seitenwände
- 8
- Bodenwand
- 9
- Deckel
- 10
- Verbindungslasche
- 11
- Einstecklasche
- 12,
12'
- Teilabschnitte
- 13,
13'
- Zungen
- 14
- Röhre
- 15,
15'
- Folien
- 16
- Griffabschnitt