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Die
Erfindung betrifft ein Implantatsystem gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Implantatsysteme
mit Manipulierimplantaten, wie sie z. B. aus
EP 0 814 724 B1 bekannt
sind, werden zur Herstellung von Zahnersatz benötigt.
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Um
die Erfindung und die mit ihr erreichten Vorteile besser verstehen
zu können,
wird zunächst beschrieben,
wie ein Zahnersatz mit Hilfe von Implantatsystemen und Manipulierimplantaten üblicherweise
hergestellt wird.
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Zunächst werden
Implantate im Kiefer eines Patienten gesetzt. Dabei wird insbesondere
die lokale Knochenqualität
im Kiefer des Patienten berücksichtigt.
Nach dem Setzen der Implantate und nach Verstreichen einer Einheilungsphase
muss die Mundsituation, inklusive der Position und der Ausrichtung
der Implantate im Kiefer, auf ein Modell übertragen werden, welches als
Basis zur Herstellung des Zahnersatzes dient.
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Zur
Herstellung des Modells werden zunächst Übertragungskappen an den im
Kiefer gesetzten Implantaten fixiert. Daraufhin wird mit Hilfe eines
Abdrucklöffels
ein Negativ-Abdruck der Kiefersituation genommen, wobei die Übertragungskappen in
den Negativ-Abdruck zumindest teilweise eingebettet sind und darin
verbleiben. Auf die in dem Negativ-Abdruck integrierten Übertragungskappen
werden nun Manipulierimplantate aufgesetzt. Ein Implantatsystem
besteht dabei in der Regel aus einer Implantatkappe, dem eigentlichen
Manipulierimplantat sowie einem dazwischen angeordneten Insert.
Das Implantatsystem wird mit der Implantatkappenseite an einer Übertragungskappe
befestigt. Die einzelnen Bestandteile des Implantatsystems sind
miteinander verbunden. Dazu ist das Insert mit einer innenliegenden
Schraube, deren Schraubenkopf sich auf einer im Inneren des Inserts
vorgesehenen Ringschulter abstützt,
von der Implantatkappenseite her mit dem Manipulierimplantat verschraubt.
Die Implantatkappe ist wiederum von derselben Seite her mit einer Schraube
mit dem Insert verbunden und somit auch indirekt am Manipulierimplantat
fixiert. Auf die gleiche Weise wird später die Implantatkappe auf
ein im Kiefer gesetztes Implantat mit Insert geschraubt.
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Das
eigentliche Modell, das die Mundsituation des Patienten wiedergibt,
wird nun hergestellt, indem ein Modell des Negativ-Abdrucks, beispielweise aus
Gips, erzeugt wird. Das Modell gibt dann die exakte Mundsituation
wieder, wobei die Situation der Implantate im Kiefer von den dann
im Modell eingebetteten Manipulierimplantaten wiedergegeben wird. Die
Implantatkappen sind wie beschrieben an den Manipulierimplantaten
bzw. an den Inserts durch je eine Schraube fixiert.
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Auf
die Implantatkappen wird in einem folgenden Schritt eine Primärkonstruktion
angeformt, die später
vom Zahnarzt im Mund des Patienten fixiert wird, indem die fest
mit der Primärkonstruktion verbundenen
Implantatkappen auf den Implantaten mit Insert im Mund des Patienten
verschraubt werden. Bei der Herstellung der Primärkonstruktion wird darauf geachtet,
dass die Fixierschraube in der Implantatkappe von der Oberseite
her oder seitlich zugänglich
bleibt. Der hierfür
nötige
Kanal wird später im
Mund des Patienten, nach Fixierung der Primärkonstruktion, evtl. verschlossen.
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Die
Primärkonstruktion
dient der Aufnahme einer Sekundärkonstruktion,
die die eigentlichen Zähne
und/oder Kieferteile trägt
und vom Patienten z. B. zu Reinigungszwecken, selbständig von
der im Kiefer an Implantaten fixierten Primärkonstruktion gelöst und wieder
daran fixiert werden kann.
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Eine
einzelne Primärkonstruktion
kann beispielsweise aus einem Konusteil bestehen, wobei die Gesamtheit
der Konusteile im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet
sind, um eine gemeinsame Einschubrichtung für die Sekundärkonstruktion
zu bilden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Primärkonstruktion
beispielsweise als Steg ausgebildet ist, der mehrere Implantate
miteinander verbindet. Die Primärkonstruktion
ist in der Regel mit den Implantatkappen vergossen, verlötet, verklebt oder
verlasert.
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Bei
der Fertigstellung der auf die Primärkonstruktion aufgesetzten
Sekundärkonstruktion
kommt flüssiger
Kunststoff zum Einsatz, mit dem die zunächst lediglich mit Wachs an
der Sekundärkonstruktion
befestigten Zähne
fixiert werden und mit dem die vorher mit Wachs modellierte Zahnfleischsituation nachgebildet
wird. Bei der Fertigstellung mit flüssigem Kunststoff kommt es
jedoch regelmäßig vor, dass
der Kunststoff die Primärkonstruktion
und die Sekundärkonstruktion
miteinander verblockt. Die komplette Arbeit, bestehend aus Primärkonstruktion und
Sekundärkonstruktion,
lässt sich
so nicht mehr von dem Arbeitsmodell abnehmen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
die Schrauben, mit denen die Primärkonstruktion/Implantatkappen
mit den Manipulierimplantaten verbunden sind, nicht mehr zugänglich sind.
Diese werden von der Sekundärkonstruktion
verdeckt. Ein Lösen
dieser Schrauben wäre
nur möglich,
wenn die Sekundärkonstruktion
von oben aufgebohrt würde,
wodurch diese jedoch beschädigt würde. Dem
Zahntechniker bleibt in diesem Fall nichts anderes übrig, als
das Arbeitsmodell durch grobe mechanische Bearbeitung zu zerstören. Oft wird
hierbei jedoch die eigentliche Arbeit, nämlich die Primärkonstruktion
und/oder die Sekundärkonstruktion
beschädigt.
In jedem Fall wird jedoch die Arbeitsgrundlage, das Modell, zerstört.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Implantatsystem
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art bereitzustellen, durch
welches das Lösen
der Primär-
und Sekundärkonstruktion
von einem Kiefermodell erleichtert wird.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis
7 angegeben.
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Der
mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, dass die Implantatkappen
und damit die Primärkonstruktion
von der Modellunterseite her am Modell, also am Manipulierimplantat,
lösbar
befestigbar sind. Selbst wenn es durch den Einsatz des flüssigen Kunststoffes
zu einer Verblockung von Primärkonstruktion
und Sekundärkonstruktion
kommt, kann die Befestigung von der der Implantatkappe abgewandten
Stirnseite des Manipulierimplantats her gelöst werden. Nach Lösen dieser
Befestigung lassen sich in der Regel die Primärkonstruktion sowie die damit
verblockte Sekundärkonstruktion
von dem Modell abnehmen. Aufgrund der hierdurch geschaffenen besseren
Zugänglichkeit
kann der Zahntechniker Sekundärkonstruktion
und Primärkonstruktion
leichter voneinander trennen. Eine Zerstörung des Modells und damit
eine Gefährdung
der Primärkonstruktion
und/oder der Sekundärkonstruktion
wird hierdurch mit Vorteil vermieden.
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Um
die Implantatkappe an dem Modell bzw. den darin fest verankerten
Manipulierimplantaten zu befestigen, ist erfindungsgemäß im Manipulierimplantat
eine Durchgangsöffnung
vorgesehen, in die der Schaft einer Befestigungsschraube von der
der Implantatkappe abgewandten zweiten Stirnseite des Manipulierimplantats
her aufgenommen werden kann.
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Aus
EP 0 814 724 B1 ist
es zwar bekannt, die Implantatkappe mittels einer axialen Positionierschraube
zu befestigen. Diese ist jedoch nicht von der Außenseite des Manipulierimplantates
zu betätigen,
was zu den beschriebenen Nachteilen führt.
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In
der Regel beinhaltet das Implantatsystem ein zwischen der Implantatkappe
und dem Manipulierimplantat angeordnetes Insert. Dieses muss in
diesem Fall nach dem Vorschlag gemäß Patentanspruch 2 ebenfalls
mit einer Durchgangsöffnung
versehen sein, die mit der Durchgangsöffnung im Manipulierimplantat
fluchtet.
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Mit
Hilfe der gemäß Patentanspruch
3 definierten Befestigungsschraube wird die Implantatkappe von der
Unterseite des Manipulierimplantats her an demselben fixiert.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung gemäß Patentanspruch
4 ist hierzu eine Fixierscheibe vorgesehen, die, wie mit Patentanspruch
5 vorgeschlagen, mit Vorteil in einer Ausnehmung auf der Oberseite
der Implantatkappe aufgenommen ist. Zweckmäßigerweise entspricht gemäß Patentanspruch
6 die Tiefe der Ausnehmung der Dicke der Fixierscheibe, so dass
diese mit der Oberfläche
der Implantatkappe stufenlos fluchtet.
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Die
Fixierscheibe weist ein Innengewinde auf, in das die das Manipulierimplantat
und gegebenenfalls das Insert durchdringende Befestigungsschraube
eingeschraubt werden kann, wodurch die Implantatkappe in Richtung
Manipulierimplantat gezogen wird.
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Das
Vorsehen einer Fixierscheibe ist von großem Vorteil, da bei dieser
Ausgestaltung der Erfindung die handelsüblichen Implantatkappen bei dem
erfindungsgemäßen Implantatsystem
eingesetzt werden können.
Die handelsüblichen
Implantatkappen weisen bereits eine Ausnehmung auf der Oberseite
auf, um den Schraubenkopf für
die spätere Fixierung
der Implantatkappe an einem in einem Implantat verankerten Insert
im Mund des Patienten fixieren zu können.
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Das
bei dem erfindungsgemäßen Manipulierimplantat
verwendete Insert muss nicht dem im Implantat im Kiefer des Patienten
verankerten Insert aus Metall entsprechen. Es ist vorteilhaft für das Implantatsystem
ein einfacheres und damit kostengünstiges Hilfsinsert aus Kunststoff
oder Metall mit einer geraden Durchgangsbohrung zu verwenden, welches
keinerlei medizinischen Anforderungen genügen muss.
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In
der Regel ist die Befestigungsschraube mit dem Manipulierimplantat
von dem Modell, das beispielsweise aus Gips hergestellt wird, umgeben. Zum
Lösen der
Befestigungsschraube muss diese daher zunächst freigelegt werden. Dies
ist jedoch nicht mit einer vollständigen Zerstörung des
Modells verbunden, vielmehr wird nur ein Zugangsloch zu der Befestigungsschraube
geschaffen. Um zu verhindern, dass bei der Modellherstellung Modellmaterial zwischen
Schraubenkopf und Manipulierimplantat gelangt, ist nach dem Vorschlag
gemäß Patentanspruch
7 eine Schutzkappe vorgesehen, die ein Eindringen von Modellmaterial
in die Betätigungseinrichtung
der Befestigungsschraube (z. B. Kreuzschlitz) bzw. in einen Spalt
zwischen Befestigungsschraube und Manipulierimplantat verhindert.
Mit Vorteil ist die Schutzkappe aus Kunststoff ausgebildet und liegt dichtend
an der oder den Seitenflächen
des Manipulierimplantates an.
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Anhand
einer Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt, wird diese näher erläutert.
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Die
einzige Figur zeigt ein vollständiges
Implantatsystem mit einem Manipulierimplantat.
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In
der Figur ist ein Implantatsystem 1 dargestellt. Das Implantatsystem 1 besteht
aus einer Implantatkappe 2, einem Manipulierimplantat 3,
einem Insert 4 aus Kunststoff, einer Befestigungsschraube 5,
einer Fixierscheibe 6 sowie einer Schutzkappe 7.
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Das
Implantatsystem 1 ist im montierten Zustand dargestellt,
so wie es in ein Modell des Kiefers eingearbeitet wird. Um das Manipulierimplantat
in dem Modell verankern zu können,
sind am Umfang des rotationssymmetrischen Manipulierimplantats 3 sogenannte
Retentionen vorgesehen, in die das Modellmaterial eindringen und
dort aushärten
kann.
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Das
Manipulierimplantat 3 ist rotationssymmetrisch ausgebildet
und weist eine erste Stirnseite 9 sowie eine gegenüberliegende
zweite Stirnseite 10 auf. An der ersten Stirnseite 9 des
Manipulierimplantats 3 ist die Implantatkappe 2 angeordnet.
Die Implantatkappe 2 liegt mit einem Innenkonus auf einem entsprechenden
Außenkonus 12 an
der ersten Stirnseite 9 des Manipulierimplantats 3 auf.
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Das
Insert 4 ist in einer sich Richtung erster Stirnseite 9 des
Manipulierimplantats 3 erweiternden Aufnahmeöffnung 13 gehalten.
Der Außenkonus 12 des
Manipulierimplantats 3 setzt sich in einem Außenkonus 14 des
Inserts fort, welcher ebenfalls eine Abstützfunktion für die Implantatkappe 2 hat.
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Unterhalb
der Aufnahmeöffnung 13 im
Manipulierimplantat 3 ist ein Gewinde 15 gezeigt,
welches bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
des Manipulierimplantates 3 vorübergehend keine Funktion mehr
hat. In dieses Gewinde 15 wird später eine Schraube zur Fixierung
des original Inserts gedreht.
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Entlang
einer gedachten Längsmittelachse 16 verläuft eine
Durchgangsöffnung 17,
die sich in der Aufnahmeöffnung 13 fortsetzt.
Die Durchgangsöffnung
reicht von der zweiten, der Implantatkappe abgewandten, Stirnseite 10 bis
zur ersten Stirnseite 9 und ist im oberen Bereich von der
Aufnahmeöffnung 13 weitergeführt. Die
Durchgangsöffnung 17 wird
von einer mit dieser fluchtenden Durchgangsöffnung 18 im Hilfsinsert 4 weitergeführt. In
der Implantatkappe 2 ist eine mit den Durchgangsöffnungen 17 und 18 fluchtende
Durchgangsöffnung 19 vorgesehen.
Der Durchmesser der Durchgangsöffnungen 17, 18 und 19 entspricht
dem Durchmesser des Schaftes 21 der Befestigungsschraube 5 zuzüglich eines Spiels.
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Die
Befestigungsschraube besteht aus einem flachen Schraubenkopf 20 mit
einem länglichen Schaft 21,
der lediglich im Bereich seines freien Endes ein Außengewinde 22 mit
wenigen Gewindegängen
aufweist. Im Schraubenkopf 20 befindet sich in herkömmlicher
Weise eine Betätigungseinrichtung 23 zur
Drehmomentaufnahme. Der Schraubenschaft 21 ist in der durch
die Durchgangsöffnungen 17, 18 und 19 gebildeten
gemeinsamen Durchgangsöffnung durch
das Implantatsystem 1 aufgenommen und mit dem Gewindeabschnitt 22 mit
einem zentrischen, zur Längsmittelachse 16 koaxialen
Innengewinde 26 der Fixierscheibe 6 verschraubt.
Mit Hilfe der Befestigungsschraube 5 und der Fixierscheibe 6 wird
die Implantatkappe mit dem Manipulierimplantat 3 verspannt.
Die Befestigungsschraube 5 ist von der zweiten Stirnseite 10 her
betätigbar,
d. h. sowohl lösbar als
auch fixierbar.
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Die
flache Fixierscheibe 6 ist in einer Ausnehmung 24 in
der Oberseite der Implantatkappe aufgenommen und schließt diese
bündig
ab. Die Länge
der Befestigungsschraube 5 ist so bemessen, dass diese
ebenfalls bündig
mit der Oberseite der Fixierscheibe und der Oberseite der Implantatkappe 2 abschließt. In die
Ausnehmung 24 wird später
der Kopf der Befestigungsschraube zur Fixierung der Implantatkappe 2 in
einem Implantat im Kiefer des Patienten versenkt.
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In
analoger Weise ist am unteren Ende des Manipulierimplantats 3 eine
Ausnehmung 25 eingebracht, in der der Schraubenkopf 20 der
Befestigungsschraube 5 versenkt ist.
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Um
die Betätigungseinrichtung 23 und
den Spalt zwischen Schraubenkopf 20 und Ausnehmung 25 vor
Modellmaterial zu schützen
und damit ein einfaches Lösen
der Befestigungsschraube 5 zu gewährleisten, ist eine Schutzkappe 7 aus
Kunststoff vorgesehen, die von der zweiten Stirnseite des Manipulierimplantats 3 her
aufgeschoben wird und die dichtend am Umfang des Manipulierimplantats 3 anliegt
und somit ein Eindringen von Flüssigkeit
verhindert.
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Soll
nun die Primärkonstruktion
bzw. die mit dieser fest verbundene Implantatkappe 2 von
dem Modell gelöst
werden, muss zunächst
die Schutzkappe 7 durch Entfernen von Modellmaterial, beispielsweise
durch den Einsatz eines Bohrers, freigelegt werden. Nachdem die
Schutzkappe 7 entfernt wurde, kann die Befestigungsschraube 5 von
dem unteren Ende des Manipulierimplantats her gelöst werden. Hierdurch
lässt sich
die durch den Einsatz von flüssigem
Kunststoff mit der Sekundärkonstruktion verblockte
Primärkonstruktion
von dem Modell lösen. Durch
handwerklich geschicktes Arbeiten kann der Zahntechniker nun aufgrund
des verbesserten Zugangs die verblockten Teile des Zahnersatzes
voneinander trennen. Danach kann die Fixierscheibe 6 entfernt
werden, so dass Platz zur Aufnahme des Kopfes der Befestigungsschraube
zur Befestigung der Primärkonstruktion
im Mund des Patienten geschaffen wird. Nach dem Entfernen der Fixierschraube
kann das original Insert eingesetzt werden.
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- 1
- Implantatsystem
- 2
- Implantatkappe
- 3
- Manipulierimplantat
- 4
- Hilfsinsert
- 5
- Befestigungsschraube
- 6
- Fixierscheibe
- 7
- Schutzkappe
- 8
- Retentionen
- 9
- erste
Stirnseite
- 10
- zweite
Stirnseite
- 11
- Innenkonus
- 12
- Außenkonus
- 13
- Aufnahmeöffnung
- 14
- Außenkonus
- 15
- Schräge
- 16
- Längs-Mittel-Achse
- 17
- Durchgangsöffnung
- 18
- Durchgangsöffnung
- 19
- Durchgangsöffnung
- 20
- Schraubenkopf
- 21
- Schaft
- 22
- Gewinde
- 23
- Betätigungseinrichtung
- 24
- Ausnehmung
- 25
- Ausnehmung
- 26
- Innengewinde