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DE102004053434B4 - Implantatsystem - Google Patents

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DE102004053434B4 DE200410053434 DE102004053434A DE102004053434B4 DE 102004053434 B4 DE102004053434 B4 DE 102004053434B4 DE 200410053434 DE200410053434 DE 200410053434 DE 102004053434 A DE102004053434 A DE 102004053434A DE 102004053434 B4 DE102004053434 B4 DE 102004053434B4
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Abstract

Implantatsystem, mindestens bestehend aus einem Manipulierimplantat und einer an einer ersten Stirnseite des Manipulierimplantats angeordneten Implantatkappe, welche am Manipulierimplantat mittels einer axialen Schraube fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Manipulierimplantat (3) eine von der ersten Stirnseite (9) bis zur gegenüberliegenden zweiten Stirnseite (10) reichende, entlang einer gedachten Längsmittellinie (16) verlaufende Durchgangsöffnung (17) und die Implantatkappe (2) eine mit der Durchgangsöffnung (17) des Manipulierimplantats (3) fluchtende Durchgangsöffnung (19) aufweist, und dass eine von der zweiten Stirnseite (10) des Manipulierimplantates (3) her betätigbare Befestigungsschraube (5) die Durchgangsöffnung (17) des Manipulierimplantats (3) und die Durchgangsöffnung (19) der Implantatkappe (2) durchsetzt, welche mit der Implantatkappe (2) verschraubbar ist, wobei der Durchmesser der Durchgangsöffnung (17) des Manipulierimplantates (3) und der Durchmesser der Durchgangsöffnung (19) der Implantatkappe (2) dem Durchmesser des Schaftes (21) der Befestigungsschraube (5) zuzüglich eines Spiels entspricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Implantatsystem gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Implantatsysteme mit Manipulierimplantaten, wie sie z. B. aus EP 0 814 724 B1 bekannt sind, werden zur Herstellung von Zahnersatz benötigt.
  • Um die Erfindung und die mit ihr erreichten Vorteile besser verstehen zu können, wird zunächst beschrieben, wie ein Zahnersatz mit Hilfe von Implantatsystemen und Manipulierimplantaten üblicherweise hergestellt wird.
  • Zunächst werden Implantate im Kiefer eines Patienten gesetzt. Dabei wird insbesondere die lokale Knochenqualität im Kiefer des Patienten berücksichtigt. Nach dem Setzen der Implantate und nach Verstreichen einer Einheilungsphase muss die Mundsituation, inklusive der Position und der Ausrichtung der Implantate im Kiefer, auf ein Modell übertragen werden, welches als Basis zur Herstellung des Zahnersatzes dient.
  • Zur Herstellung des Modells werden zunächst Übertragungskappen an den im Kiefer gesetzten Implantaten fixiert. Daraufhin wird mit Hilfe eines Abdrucklöffels ein Negativ-Abdruck der Kiefersituation genommen, wobei die Übertragungskappen in den Negativ-Abdruck zumindest teilweise eingebettet sind und darin verbleiben. Auf die in dem Negativ-Abdruck integrierten Übertragungskappen werden nun Manipulierimplantate aufgesetzt. Ein Implantatsystem besteht dabei in der Regel aus einer Implantatkappe, dem eigentlichen Manipulierimplantat sowie einem dazwischen angeordneten Insert. Das Implantatsystem wird mit der Implantatkappenseite an einer Übertragungskappe befestigt. Die einzelnen Bestandteile des Implantatsystems sind miteinander verbunden. Dazu ist das Insert mit einer innenliegenden Schraube, deren Schraubenkopf sich auf einer im Inneren des Inserts vorgesehenen Ringschulter abstützt, von der Implantatkappenseite her mit dem Manipulierimplantat verschraubt. Die Implantatkappe ist wiederum von derselben Seite her mit einer Schraube mit dem Insert verbunden und somit auch indirekt am Manipulierimplantat fixiert. Auf die gleiche Weise wird später die Implantatkappe auf ein im Kiefer gesetztes Implantat mit Insert geschraubt.
  • Das eigentliche Modell, das die Mundsituation des Patienten wiedergibt, wird nun hergestellt, indem ein Modell des Negativ-Abdrucks, beispielweise aus Gips, erzeugt wird. Das Modell gibt dann die exakte Mundsituation wieder, wobei die Situation der Implantate im Kiefer von den dann im Modell eingebetteten Manipulierimplantaten wiedergegeben wird. Die Implantatkappen sind wie beschrieben an den Manipulierimplantaten bzw. an den Inserts durch je eine Schraube fixiert.
  • Auf die Implantatkappen wird in einem folgenden Schritt eine Primärkonstruktion angeformt, die später vom Zahnarzt im Mund des Patienten fixiert wird, indem die fest mit der Primärkonstruktion verbundenen Implantatkappen auf den Implantaten mit Insert im Mund des Patienten verschraubt werden. Bei der Herstellung der Primärkonstruktion wird darauf geachtet, dass die Fixierschraube in der Implantatkappe von der Oberseite her oder seitlich zugänglich bleibt. Der hierfür nötige Kanal wird später im Mund des Patienten, nach Fixierung der Primärkonstruktion, evtl. verschlossen.
  • Die Primärkonstruktion dient der Aufnahme einer Sekundärkonstruktion, die die eigentlichen Zähne und/oder Kieferteile trägt und vom Patienten z. B. zu Reinigungszwecken, selbständig von der im Kiefer an Implantaten fixierten Primärkonstruktion gelöst und wieder daran fixiert werden kann.
  • Eine einzelne Primärkonstruktion kann beispielsweise aus einem Konusteil bestehen, wobei die Gesamtheit der Konusteile im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind, um eine gemeinsame Einschubrichtung für die Sekundärkonstruktion zu bilden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Primärkonstruktion beispielsweise als Steg ausgebildet ist, der mehrere Implantate miteinander verbindet. Die Primärkonstruktion ist in der Regel mit den Implantatkappen vergossen, verlötet, verklebt oder verlasert.
  • Bei der Fertigstellung der auf die Primärkonstruktion aufgesetzten Sekundärkonstruktion kommt flüssiger Kunststoff zum Einsatz, mit dem die zunächst lediglich mit Wachs an der Sekundärkonstruktion befestigten Zähne fixiert werden und mit dem die vorher mit Wachs modellierte Zahnfleischsituation nachgebildet wird. Bei der Fertigstellung mit flüssigem Kunststoff kommt es jedoch regelmäßig vor, dass der Kunststoff die Primärkonstruktion und die Sekundärkonstruktion miteinander verblockt. Die komplette Arbeit, bestehend aus Primärkonstruktion und Sekundärkonstruktion, lässt sich so nicht mehr von dem Arbeitsmodell abnehmen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Schrauben, mit denen die Primärkonstruktion/Implantatkappen mit den Manipulierimplantaten verbunden sind, nicht mehr zugänglich sind. Diese werden von der Sekundärkonstruktion verdeckt. Ein Lösen dieser Schrauben wäre nur möglich, wenn die Sekundärkonstruktion von oben aufgebohrt würde, wodurch diese jedoch beschädigt würde. Dem Zahntechniker bleibt in diesem Fall nichts anderes übrig, als das Arbeitsmodell durch grobe mechanische Bearbeitung zu zerstören. Oft wird hierbei jedoch die eigentliche Arbeit, nämlich die Primärkonstruktion und/oder die Sekundärkonstruktion beschädigt. In jedem Fall wird jedoch die Arbeitsgrundlage, das Modell, zerstört.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Implantatsystem der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art bereitzustellen, durch welches das Lösen der Primär- und Sekundärkonstruktion von einem Kiefermodell erleichtert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis 7 angegeben.
  • Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, dass die Implantatkappen und damit die Primärkonstruktion von der Modellunterseite her am Modell, also am Manipulierimplantat, lösbar befestigbar sind. Selbst wenn es durch den Einsatz des flüssigen Kunststoffes zu einer Verblockung von Primärkonstruktion und Sekundärkonstruktion kommt, kann die Befestigung von der der Implantatkappe abgewandten Stirnseite des Manipulierimplantats her gelöst werden. Nach Lösen dieser Befestigung lassen sich in der Regel die Primärkonstruktion sowie die damit verblockte Sekundärkonstruktion von dem Modell abnehmen. Aufgrund der hierdurch geschaffenen besseren Zugänglichkeit kann der Zahntechniker Sekundärkonstruktion und Primärkonstruktion leichter voneinander trennen. Eine Zerstörung des Modells und damit eine Gefährdung der Primärkonstruktion und/oder der Sekundärkonstruktion wird hierdurch mit Vorteil vermieden.
  • Um die Implantatkappe an dem Modell bzw. den darin fest verankerten Manipulierimplantaten zu befestigen, ist erfindungsgemäß im Manipulierimplantat eine Durchgangsöffnung vorgesehen, in die der Schaft einer Befestigungsschraube von der der Implantatkappe abgewandten zweiten Stirnseite des Manipulierimplantats her aufgenommen werden kann.
  • Aus EP 0 814 724 B1 ist es zwar bekannt, die Implantatkappe mittels einer axialen Positionierschraube zu befestigen. Diese ist jedoch nicht von der Außenseite des Manipulierimplantates zu betätigen, was zu den beschriebenen Nachteilen führt.
  • In der Regel beinhaltet das Implantatsystem ein zwischen der Implantatkappe und dem Manipulierimplantat angeordnetes Insert. Dieses muss in diesem Fall nach dem Vorschlag gemäß Patentanspruch 2 ebenfalls mit einer Durchgangsöffnung versehen sein, die mit der Durchgangsöffnung im Manipulierimplantat fluchtet.
  • Mit Hilfe der gemäß Patentanspruch 3 definierten Befestigungsschraube wird die Implantatkappe von der Unterseite des Manipulierimplantats her an demselben fixiert.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung gemäß Patentanspruch 4 ist hierzu eine Fixierscheibe vorgesehen, die, wie mit Patentanspruch 5 vorgeschlagen, mit Vorteil in einer Ausnehmung auf der Oberseite der Implantatkappe aufgenommen ist. Zweckmäßigerweise entspricht gemäß Patentanspruch 6 die Tiefe der Ausnehmung der Dicke der Fixierscheibe, so dass diese mit der Oberfläche der Implantatkappe stufenlos fluchtet.
  • Die Fixierscheibe weist ein Innengewinde auf, in das die das Manipulierimplantat und gegebenenfalls das Insert durchdringende Befestigungsschraube eingeschraubt werden kann, wodurch die Implantatkappe in Richtung Manipulierimplantat gezogen wird.
  • Das Vorsehen einer Fixierscheibe ist von großem Vorteil, da bei dieser Ausgestaltung der Erfindung die handelsüblichen Implantatkappen bei dem erfindungsgemäßen Implantatsystem eingesetzt werden können. Die handelsüblichen Implantatkappen weisen bereits eine Ausnehmung auf der Oberseite auf, um den Schraubenkopf für die spätere Fixierung der Implantatkappe an einem in einem Implantat verankerten Insert im Mund des Patienten fixieren zu können.
  • Das bei dem erfindungsgemäßen Manipulierimplantat verwendete Insert muss nicht dem im Implantat im Kiefer des Patienten verankerten Insert aus Metall entsprechen. Es ist vorteilhaft für das Implantatsystem ein einfacheres und damit kostengünstiges Hilfsinsert aus Kunststoff oder Metall mit einer geraden Durchgangsbohrung zu verwenden, welches keinerlei medizinischen Anforderungen genügen muss.
  • In der Regel ist die Befestigungsschraube mit dem Manipulierimplantat von dem Modell, das beispielsweise aus Gips hergestellt wird, umgeben. Zum Lösen der Befestigungsschraube muss diese daher zunächst freigelegt werden. Dies ist jedoch nicht mit einer vollständigen Zerstörung des Modells verbunden, vielmehr wird nur ein Zugangsloch zu der Befestigungsschraube geschaffen. Um zu verhindern, dass bei der Modellherstellung Modellmaterial zwischen Schraubenkopf und Manipulierimplantat gelangt, ist nach dem Vorschlag gemäß Patentanspruch 7 eine Schutzkappe vorgesehen, die ein Eindringen von Modellmaterial in die Betätigungseinrichtung der Befestigungsschraube (z. B. Kreuzschlitz) bzw. in einen Spalt zwischen Befestigungsschraube und Manipulierimplantat verhindert. Mit Vorteil ist die Schutzkappe aus Kunststoff ausgebildet und liegt dichtend an der oder den Seitenflächen des Manipulierimplantates an.
  • Anhand einer Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, wird diese näher erläutert.
  • Die einzige Figur zeigt ein vollständiges Implantatsystem mit einem Manipulierimplantat.
  • In der Figur ist ein Implantatsystem 1 dargestellt. Das Implantatsystem 1 besteht aus einer Implantatkappe 2, einem Manipulierimplantat 3, einem Insert 4 aus Kunststoff, einer Befestigungsschraube 5, einer Fixierscheibe 6 sowie einer Schutzkappe 7.
  • Das Implantatsystem 1 ist im montierten Zustand dargestellt, so wie es in ein Modell des Kiefers eingearbeitet wird. Um das Manipulierimplantat in dem Modell verankern zu können, sind am Umfang des rotationssymmetrischen Manipulierimplantats 3 sogenannte Retentionen vorgesehen, in die das Modellmaterial eindringen und dort aushärten kann.
  • Das Manipulierimplantat 3 ist rotationssymmetrisch ausgebildet und weist eine erste Stirnseite 9 sowie eine gegenüberliegende zweite Stirnseite 10 auf. An der ersten Stirnseite 9 des Manipulierimplantats 3 ist die Implantatkappe 2 angeordnet. Die Implantatkappe 2 liegt mit einem Innenkonus auf einem entsprechenden Außenkonus 12 an der ersten Stirnseite 9 des Manipulierimplantats 3 auf.
  • Das Insert 4 ist in einer sich Richtung erster Stirnseite 9 des Manipulierimplantats 3 erweiternden Aufnahmeöffnung 13 gehalten. Der Außenkonus 12 des Manipulierimplantats 3 setzt sich in einem Außenkonus 14 des Inserts fort, welcher ebenfalls eine Abstützfunktion für die Implantatkappe 2 hat.
  • Unterhalb der Aufnahmeöffnung 13 im Manipulierimplantat 3 ist ein Gewinde 15 gezeigt, welches bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Manipulierimplantates 3 vorübergehend keine Funktion mehr hat. In dieses Gewinde 15 wird später eine Schraube zur Fixierung des original Inserts gedreht.
  • Entlang einer gedachten Längsmittelachse 16 verläuft eine Durchgangsöffnung 17, die sich in der Aufnahmeöffnung 13 fortsetzt. Die Durchgangsöffnung reicht von der zweiten, der Implantatkappe abgewandten, Stirnseite 10 bis zur ersten Stirnseite 9 und ist im oberen Bereich von der Aufnahmeöffnung 13 weitergeführt. Die Durchgangsöffnung 17 wird von einer mit dieser fluchtenden Durchgangsöffnung 18 im Hilfsinsert 4 weitergeführt. In der Implantatkappe 2 ist eine mit den Durchgangsöffnungen 17 und 18 fluchtende Durchgangsöffnung 19 vorgesehen. Der Durchmesser der Durchgangsöffnungen 17, 18 und 19 entspricht dem Durchmesser des Schaftes 21 der Befestigungsschraube 5 zuzüglich eines Spiels.
  • Die Befestigungsschraube besteht aus einem flachen Schraubenkopf 20 mit einem länglichen Schaft 21, der lediglich im Bereich seines freien Endes ein Außengewinde 22 mit wenigen Gewindegängen aufweist. Im Schraubenkopf 20 befindet sich in herkömmlicher Weise eine Betätigungseinrichtung 23 zur Drehmomentaufnahme. Der Schraubenschaft 21 ist in der durch die Durchgangsöffnungen 17, 18 und 19 gebildeten gemeinsamen Durchgangsöffnung durch das Implantatsystem 1 aufgenommen und mit dem Gewindeabschnitt 22 mit einem zentrischen, zur Längsmittelachse 16 koaxialen Innengewinde 26 der Fixierscheibe 6 verschraubt. Mit Hilfe der Befestigungsschraube 5 und der Fixierscheibe 6 wird die Implantatkappe mit dem Manipulierimplantat 3 verspannt. Die Befestigungsschraube 5 ist von der zweiten Stirnseite 10 her betätigbar, d. h. sowohl lösbar als auch fixierbar.
  • Die flache Fixierscheibe 6 ist in einer Ausnehmung 24 in der Oberseite der Implantatkappe aufgenommen und schließt diese bündig ab. Die Länge der Befestigungsschraube 5 ist so bemessen, dass diese ebenfalls bündig mit der Oberseite der Fixierscheibe und der Oberseite der Implantatkappe 2 abschließt. In die Ausnehmung 24 wird später der Kopf der Befestigungsschraube zur Fixierung der Implantatkappe 2 in einem Implantat im Kiefer des Patienten versenkt.
  • In analoger Weise ist am unteren Ende des Manipulierimplantats 3 eine Ausnehmung 25 eingebracht, in der der Schraubenkopf 20 der Befestigungsschraube 5 versenkt ist.
  • Um die Betätigungseinrichtung 23 und den Spalt zwischen Schraubenkopf 20 und Ausnehmung 25 vor Modellmaterial zu schützen und damit ein einfaches Lösen der Befestigungsschraube 5 zu gewährleisten, ist eine Schutzkappe 7 aus Kunststoff vorgesehen, die von der zweiten Stirnseite des Manipulierimplantats 3 her aufgeschoben wird und die dichtend am Umfang des Manipulierimplantats 3 anliegt und somit ein Eindringen von Flüssigkeit verhindert.
  • Soll nun die Primärkonstruktion bzw. die mit dieser fest verbundene Implantatkappe 2 von dem Modell gelöst werden, muss zunächst die Schutzkappe 7 durch Entfernen von Modellmaterial, beispielsweise durch den Einsatz eines Bohrers, freigelegt werden. Nachdem die Schutzkappe 7 entfernt wurde, kann die Befestigungsschraube 5 von dem unteren Ende des Manipulierimplantats her gelöst werden. Hierdurch lässt sich die durch den Einsatz von flüssigem Kunststoff mit der Sekundärkonstruktion verblockte Primärkonstruktion von dem Modell lösen. Durch handwerklich geschicktes Arbeiten kann der Zahntechniker nun aufgrund des verbesserten Zugangs die verblockten Teile des Zahnersatzes voneinander trennen. Danach kann die Fixierscheibe 6 entfernt werden, so dass Platz zur Aufnahme des Kopfes der Befestigungsschraube zur Befestigung der Primärkonstruktion im Mund des Patienten geschaffen wird. Nach dem Entfernen der Fixierschraube kann das original Insert eingesetzt werden.
  • 1
    Implantatsystem
    2
    Implantatkappe
    3
    Manipulierimplantat
    4
    Hilfsinsert
    5
    Befestigungsschraube
    6
    Fixierscheibe
    7
    Schutzkappe
    8
    Retentionen
    9
    erste Stirnseite
    10
    zweite Stirnseite
    11
    Innenkonus
    12
    Außenkonus
    13
    Aufnahmeöffnung
    14
    Außenkonus
    15
    Schräge
    16
    Längs-Mittel-Achse
    17
    Durchgangsöffnung
    18
    Durchgangsöffnung
    19
    Durchgangsöffnung
    20
    Schraubenkopf
    21
    Schaft
    22
    Gewinde
    23
    Betätigungseinrichtung
    24
    Ausnehmung
    25
    Ausnehmung
    26
    Innengewinde

Claims (7)

  1. Implantatsystem, mindestens bestehend aus einem Manipulierimplantat und einer an einer ersten Stirnseite des Manipulierimplantats angeordneten Implantatkappe, welche am Manipulierimplantat mittels einer axialen Schraube fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Manipulierimplantat (3) eine von der ersten Stirnseite (9) bis zur gegenüberliegenden zweiten Stirnseite (10) reichende, entlang einer gedachten Längsmittellinie (16) verlaufende Durchgangsöffnung (17) und die Implantatkappe (2) eine mit der Durchgangsöffnung (17) des Manipulierimplantats (3) fluchtende Durchgangsöffnung (19) aufweist, und dass eine von der zweiten Stirnseite (10) des Manipulierimplantates (3) her betätigbare Befestigungsschraube (5) die Durchgangsöffnung (17) des Manipulierimplantats (3) und die Durchgangsöffnung (19) der Implantatkappe (2) durchsetzt, welche mit der Implantatkappe (2) verschraubbar ist, wobei der Durchmesser der Durchgangsöffnung (17) des Manipulierimplantates (3) und der Durchmesser der Durchgangsöffnung (19) der Implantatkappe (2) dem Durchmesser des Schaftes (21) der Befestigungsschraube (5) zuzüglich eines Spiels entspricht.
  2. Implantatsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Implantatkappe (2) und Manipulierimplantat (3) ein Insert (4), insbesondere ein Hilfsinsert, angeordnet ist, welches eine mit der Durchgangsöffnung (17) des Manipulierimplantates (3) fluchtende Durchgangsöffnung (18) aufweist.
  3. Implantatsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschraube (5) einen Schraubenkopf (20) aufweist, welcher in einer an der zweiten Stirnseite (10) des Manipulierimplantats (3) befindlichen Ausnehmung ganz oder teilweise aufgenommen wird.
  4. Implantatsystem nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Manipulierimplantat (3) abgewandten Seite der Implantatkappe (2) eine Fixierschraube (6) mit einem Innengewinde (26) vorgesehen ist, mit welchem die mit einem Außengewinde (22) an ihrem freien Ende versehene Befestigungsschraube (5) verschraubbar ist.
  5. Implantatsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Implantatkappe (2) eine Ausnehmung (24) zur zumindest teilweisen Aufnahme der Fixierscheibe (6) aufweist.
  6. Implantatsystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Ausnehmung (24) der Implantatkappe (2) der Dicke der Fixierscheibe entspricht.
  7. Implantatsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schutzkappe (7) zum Abdecken des Schraubenkopfes (20) oder der gesamten zweiten Stirnseite (10) des Manipulierimplantats (3) vorgesehen ist.
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