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DE102004053877A1 - Verfahren zur Media File Aufnahme und der Wiederherstellung nach einem Stromausfall und entsprechende Geräte - Google Patents

Verfahren zur Media File Aufnahme und der Wiederherstellung nach einem Stromausfall und entsprechende Geräte Download PDF

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DE102004053877A1
DE102004053877A1 DE102004053877A DE102004053877A DE102004053877A1 DE 102004053877 A1 DE102004053877 A1 DE 102004053877A1 DE 102004053877 A DE102004053877 A DE 102004053877A DE 102004053877 A DE102004053877 A DE 102004053877A DE 102004053877 A1 DE102004053877 A1 DE 102004053877A1
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DE
Germany
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file
video
bitstream
files
audio
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Application number
DE102004053877A
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English (en)
Inventor
Shih-Chang Hu
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MediaTek Inc
Original Assignee
MediaTek Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren, um Media Files bereitzustellen. Ein Video Bitstream File, ein Video Meta File und ein Audio Bitstream File werden zur Laufzeit während der Aufnahme erzeugt. Nachdem die Aufnahme unterbrochen wurde, wird ein Audio Header File erzeugt, entsprechend des Audio Bitstream Files, und ein Video Header File wird erzeugt, entsprechend des Video Meta Files. Der Audio Header File und der Video Header File werden zusammengeführt in ein AV Header File und der Video Bitstream File und der Audio Bitstream File werden zu einem AV Bitstream File zusammengeführt. Der AV Bitstream File und der AV Header File werden weiterhin zusammengeführt zu einem Media File.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen darauf, Media Files zur Verfügung zu stellen und insbesondere bezieht sie sich auf die Aufnahme solcher Files und der Wiederherstellung im Falle eines Stromausfalls.
  • In den letzten Jahren führte die starke Verbreitung von optischen Aufnahmegeräten, wie DV (Digital Video) Camcorders, VDRs (Video Disk Rekordern) und tragbaren Telefonen mit Kameras dazu, dass die Verwendung von digitalen Videodaten weit verbreitet ist. Die digitalen Videodaten können leicht editiert werden und einfach und sicher abgespeichert werden.
  • Die digitalisierten Videodaten, das sind z. B. .mp4 und .3gp Files, können decodiert werden und wiedergegeben werden. Die Files umfassen notwendige Informationen, um sie wiederzugeben, wie z. B. Bitstream-Länge pro Frame, die Position des Bitstreams für jeden Frame in einem Video File und andere Informationen. Im Allgemeinen werden die Informationen während der Laufzeit aufgenommen und in einem Media File zusammengeführt. Die Laufzeit bezieht sich auf die Phase während der Aufnahme des Gerätes. Die Informationen sind jedoch komplex und benötigen deswegen eine extensive Verwendung von Systemressourcen für die AV (Audio und Video) Integration. Weiterhin können die vorgespeicherten Informationen verloren gehen, falls die Aufnahmegeräte mit einem Spannungsausfall während der Aufnahme konfrontiert sind. Im Allgemeinen gibt es keinen Mechanismus, um die aufgezeichneten Daten nach einem Stromausfall wiederherzustellen, sodass die aufgenommenen Daten unter Umständen vollständig verloren sind. Der Mangel an Media File Wiederherstellungsmechanismen ist ein hauptsächlicher Nachteil von Aufnahmegeräten und hemmt folglich deren Entwicklung.
  • Überblick über die Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung offenbart Methoden zur Bereitstellung von Media Files und entsprechenden Geräten. In einer möglichen Ausführungsform einer solchen Methode werden ein Video Bitstream File, ein Video Meta File, ein Audio Bitstream File zur Laufzeit während der Aufnahme erzeugt. Der Media File wird dann nach der Aufnahme erzeugt, nachdem diese angehalten wurde, was im Regelfall bedeutet, dass diese unterbrochen oder beendet wurde.
  • Eine mögliche Ausführungsform eines Gerätes umfasst ein Speichersystem und eine Bearbeitungseinheit. Die Bearbeitungseinheit arbeitet, um zu bestimmen, ob zumindest ein Video Bitstream File und ein Video Meta File auf dem Speichersystem existieren, um festzustellen, ob die File Größe des Video Bitstream Files und des Video Meta Files mit der ursprünglich aufgezeichneten konform sind, und ob der Video Bitstream File und der Video Meta File existieren, weiterhin um festzustellen, ob der Video Bitstream File und der Video Meta File ausreichende Informationen besitzen, um einen Media File zu generieren, falls die File Größe konform ist, und um den Media File entsprechend des Video Bitstream Files und des Video Meta Files zu erzeugen.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Verfahren zur Bereitstellung von Media Files und entsprechenden Geräten werden deutlicher unter Bezugnahme auf die folgende detaillierte Beschreibung, die Bezug nimmt auf die beiliegenden Zeichnungen und wobei:
  • 1 zeigt ein schematisches Diagramm, das die Architektur einer Ausführungsform eines Gerätes darstellt, das Media Files bereitstellt;
  • 2 zeigt ein Flussdiagram, das eine Ausführungsform eines Verfahrens, das Media Files beschreibt;
  • 3 zeigt ein schematisches Diagram, das eine Ausführungsform eines Verfahrens zur Media File Erzeugung darstellt;
  • 4 zeigt ein Flussdiagram, das eine Ausführungsform eines Verfahrens für eine Media File Wiederherstellung beschreibt;
  • 5a5c sind Flussdiagramme, die eine Ausführungsform eines Verfahrens zur Überprüfung von Files zeigen;
  • 6 ist ein Flussdiagramm, das eine Ausführungsform eines Verfahrens zur Bestimmung, ob die File-Informationen ausreichend sind, um einen Media File zu erzeugen, zeigt;
  • 7 ist ein Flussdiagram, das eine Ausführungsform eines Verfahrens zeigt, um Media Files miteinander zu verbinden;
  • 8 ist ein Flussdiagramm, das eine Ausführungsform einer Methode zur Video Header File Erzeugung zeigt; und
  • 9 ist ein Flussdiagram, das eine Ausführungsform einer Methode zur Audio Header File Erzeugung zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Verfahren zur Bereitstellung von Media Files und entsprechende Geräte werden in dieser Erfindung offenbart. Diesbezüglich werden beispielhafte Ausführungsformen von Methoden und Geräten beschrieben, die unterschiedliche Funktionen ausführen, sodass eine Aufnahme und eine Wiederherstellung von Media Files möglich ist. In einigen Ausführungsformen, wird als Antwort auf die Unterbrechung einer Aufnahme ein Media File von unterschiedlichen Files erzeugt. Diese Files umfassen ein Video Bitstream File, einen Video Meta File, und einen Audio Bitstream File, die alle typischerweise während der Laufzeit der Aufnahme erzeugt wurden.
  • Die 1 zeigt ein schematisches Diagramm, das die Architektur einer Ausführungsform eines Gerätes für die Media File Aufnahme zeigt. In dieser Ausführungsform ist das Gerät ein DV Camcorder, es sind jedoch auch andere Ausführungsformen möglich, die als VDR, als tragbares Telefon mit Kamerafähigkeiten oder in anderer Form ausgebildet sind.
  • Die Vorrichtung 100 umfasst einen Video Encoder 110, einen Audio Encoder 120, ein Speichergerät 130, wie z. B. eine Festplatte oder eine Speicherkarte, und eine Bearbeitungseinheit 140. Das Gerät 100 arbeitet unter Verwendung von Aufnahme- und Erzeugungsstufen. Während der Aufnahmestufe erzeugt der Video Encoder 110 während der Laufzeit einen Video Bitstream File und einen Video Meta File, und der Audio Encoder 120 erzeugt zur Laufzeit einen Audio Bitstream File. Der Video Bitstream File umfasst einen Video Frame Bitstream. Der Audio Bitstream File umfasst einen Audio Bitstream. Der Video Meta File umfasst einen Videotyp, eine durchschnittliche Frame Rate, eine Video Zeitskala, eine Position, die die Bitstream Größe in einem Video File aufzeichnet, VOS (Visual Object Sequence) Informationen, einen Frame Zeitstempel pro Video Frame, eine Frame Länge pro Video Frame und/oder andere Informationen.
  • Die erzeugten Files können auf einem Speichergerät 130 abgelegt werden. Es versteht sich, dass diese Files z. B. temporär in einem RAM (das nicht in 1 gezeigt ist) des Gerätes 100 abgelegt sind, und diese temporären Files können automatisch auf dem Speichergerät 130 abgelegt werden, falls die gesamte Anzahl an geschriebenen Daten eine vorbestimmte Schwelle übersteigt, in der Regel 2 Kb, oder in einer vorbestimmten Periode. Es versteht sich von selbst, dass die drei Files, im Allgemeinen der Video Bitstream File, der Video Meta File und der Audio Bitstream File nicht durch einen normalen Media Player abspielbar sind, ohne dass ein Media File erzeugt wurde.
  • Während des Erzeugungsschrittes, erzeugt die Bearbeitungseinheit 140 automatisch einen Media File, der dem Video Bitstream File, dem Video Meta File und dem Audio Bitstream File entspricht. Im Allgemeinen erfolgt der Erzeugungsschritt nach dem Aufnahmeschritt oder nachdem die Aufnahme unterbrochen wurde. Es versteht sich von selbst, dass das Gerät in einigen Ausführungsformen ebenfalls einen Media Player aufweist, um die Information zu decodieren und den Media File abzuspielen.
  • Die 2 zeigt ein Flussdiagramm einer Ausführungsform des vorliegenden Verfahrens zur Aufzeichnung eines Media Files, das z. B. auf einem Gerät 100 aus 1 implementiert sein kann. Das Verfahren zur Media File Aufnahme weist einen Aufnahme- und einen Erzeugungsschritt auf. Im Detail, wenn das Gerät 100 das Aufzeichnen von Medien beginnt (Ja in Schritt S210), tritt das Gerät in den Aufnahmeschritt ein. In Schritt S220, erzeugt der Video Encoder 110 zur Laufzeit einen Video Bitstream File und einen Video Meta File, und der Audio Encoder 120 erzeugt zur Laufzeit einen Audio Bitstream File. Die Files können auf einem Speichersystem 130 abgelegt sein. Dann in Schritt S23, wird überprüft, ob die Aufnahme unterbrochen wurde. Falls nicht, dann wird zu Schritt S2220 zurückgekehrt. In einer möglichen Ausführungsform können die Files temporär im Arbeitsspeicher (RAM) des Gerätes 100 abgespeichert werden, und dann automatisch das Speichergerät 130 updaten. Falls dies der Fall ist, geht das Gerät 100 in den Erzeugungsschritt über. Im Schritt S240 beginnt die Bearbeitungseinheit 140 einen Media File zu erzeugen, der vom Inhalt dem Video Bitstream File, dem Video Meta File und dem Audio Bitstream File entspricht.
  • 3 ist ein schematisches Diagram, das eine Ausführungsform einer Methode zur Erzeugung von Media Files darstellt. Insbesondere wird ein Audio Header File 304 erzeugt, gemäß dem Audio Bitstream File 203 und dem Inhalt des Audio Header Files 304, der auf der Definitionen einer Media File Spezifikation beruht. Genauer betrachtet, wird ein intermediate Audio Media File (in 3 nicht gezeigt) erzeugt, durch die Verwendung des Audio Bitstream Files 302, und dieser wird benutzt, um den Audio Header File 304 zu erzeugen. Notwendige Informationen, wie z. B. die Frame Länge und deren Dauer, können direkt vom Audio Bitstream File 302 erhalten und berechnet werden.
  • Ein Video Header File 305 wird gemäß dem Video Meta File 303 erzeugt, und der Inhalt des Video Header Files 305 basiert auf den Definitionen einer Media File Spezifikation. Der Audio Header File und der Video Header File 305 werden zusammengeführt (308) in einen AV Header File 309.
  • Zusätzlich werden der Video Bitstream File 301 und der Audio Bitstream File 302 zu einem AV Bitstream File 307 zusammengeführt (306). Der AV Bitstream File 307 und der AV Header File 309 werden zu einem Media File 311 zusammengefügt (310).
  • In der Ausführungsform, die in der 3 zu sehen ist, werden zwei Zusammenführungsmethoden verwendet, im Allgemeinen normales Zusammenführen und Pseudo-Zusammenführen. Beim normalen Zusammenführen wird ein Quell-File, im Allgemeinen der Video Header File 305, in einem Puffer (der nicht gezeigt ist) gespeichert und der Quell-File wird zum Ziel-File über den Puffer hinzu gefügt, im Allgemeinen der Audio Header File 304. Beim Pseudo-Zusammenführen bzw. Mergen, werden zwei Files direkt miteinander verbunden, ohne eine Puffermethode. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Verzeichniseinträge des zweiten Files gelöscht werden. Die Größe des ersten Files wird dann kalkuliert und upgedated. Da die File Größe mit der File Größeneinheit des Speichersystems 130 übereinstimmt, benötigt die Größe des ersten Files typischerweise eine Aufrundung der Cluster-Anordnung. Die gesamte Größe ist (((Größe des ersten Files + Cluster-Größe – 1)/Cluster-Größe)·Cluster-Größe) + (Größe des zweiten Files). Schließlich wird das Ende des Files (bzw. das Ende der Kette EOC) des ersten Files mit dem ersten Cluster des zweiten Files versehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Details des Pseudo-Zusammenführens aus der taiwanischen Patentanmeldung No. 093123029, angemeldet am 30. Juli 2004, bekannt sind.
  • In der exemplarischen Ausführungsform von 3, ist das Zusammenführen 308 ein normaler Zusammenführprozess, und das Zusammenführen 306 und das Zusammenführen 310 sind Pseudo-Zusammenführprozesse, die die Effizienz des Zusammenführens vergrößern und somit Systemressourcen einsparen. Es versteht sich von selbst, dass, falls kein Audio File aufgenommen wurde, der Video Bitstream File 301 und der Video Header File 305 direkt in den Media File überführt werden können.
  • 4 zeigt ein Flussdiagram, dass eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zur Wiederherstellung von Media Files beschreibt. Wie aus 4 deutlich wird, gibt es drei Stufen, die in dieser Ausführungsform verwendet werden, um Media Files wiederherzustellen. Zuerst, in Schritt S4100, werden alle notwendigen Files überprüft, um sicherzustellen, dass diese Files existieren und dass auf diese Files auch zugegriffen werden kann. In Schritt S4200, wird die File Information überprüft, um sicherzustellen, dass genügend Informationen vorhanden sind, um einen Media File zu erzeugen. Schließlich, in Schritt S4300, werden existierende Files zu einem Media File zusammengeführt.
  • Die 5a5c sind Flussdiagramme, die eine Ausführungsform einer Methode zur Überprüfung von Files offenbart. Zuerst, in Schritt S4101, wird überprüft, ob ein Register File, wie z. B. ein .INI File, der die Speicherpfade für notwendige Files registriert, auf dem Speichergerät 130 existiert. Falls dies so ist, wird das Verfahren mit Schritt S4102 fortgeführt. Falls der Register File nicht existiert, wie in Schritt S4104 (5b), so werden alle temporären Files (Video Bitstream File, Video Meta File und Audio Bitstream File) auf dem Speichergerät 130 gelöscht. Falls der Register File existiert, wie es aus Schritt S4102 zu erkennen ist, wird überprüft, ob auf den Register File zugegriffen werden kann (open/read/write). Falls dies nicht möglich ist, wie in Schritt S4103, wird eine Reparatur auf dem Register File durchgeführt, sodass sichergestellt werden kann, dass beim nächsten Mal auf den File zugegriffen werden kann. Danach werden, in Schritt S4104, alle temporären Files gelöscht. Falls auf den Register File zugegriffen werden kann, wie in Schritt S4105, werden die Speicherpfade für alle notwendigen Files gelesen. Die notwendigen Files werden, basierend auf den Speicherpfaden, abgespeichert, sodass sie auf dem Speichergerät 130 wiederfindbar sind.
  • In Schritt S4106 wird überprüft, ob ein Video Bitstream File existiert. Falls nicht, so schreitet das Verfahren zu Schritt S4109. Falls hingegen ein File existiert, so wie in Schritt S4107, wird eine Prüfung des Video Bitstream Files durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass der File überprüft wird, um festzustellen, ob seine Größe mit der übereinstimmt wie sie im File-System abgelegt ist (nicht gezeigt), das die Files auf dem Speichersystem 130 verwaltet. Falls die File-Größe übereinstimmt (die Prüfung war erfolgreich), wird als nächster Schritt des Verfahrens Schritt S4112 ausgeführt. Falls die Größe nicht übereinstimmt (Nein in Schritt S4108), wird, wie in Schritt S4104, der File oder die Größe, die im File-System aufgenommen wurde, korrigiert. Zum Beispiel kann die tatsächliche Größe des Files bestimmt werden und die File-Größe kann dann durch die tatsächlich festgestellte Größe upgedated werden. In einer anderen Ausführungsform kann der File getrimmt werden, sodass er mit der Größe übereinstimmt, die im File-System aufgenommen wurde.
  • Falls die Korrektur nicht erfolgreich ist (Ja in Schritt S4110), wie in Schritt S4111, wird ein Festplattencheck (chkdsk) durchgeführt. Falls die Korrektur erfolgreich war (Nein in Schritt S4110), wie in Schritt S4112, wird bestimmt, ob ein Video Meta File existiert. Falls dies nicht der Fall ist, wird das Verfahren mit Schritt S4104 fortgeführt. Falls dies doch der Fall ist, wie in Schritt S4113, wird eine Überprüfung für den Video Meta File durchgeführt. Falls die Filegröße übereinstimmt, wird das Verfahren mit Schritt S4117 fortgeführt. Falls die Filegröße nicht übereinstimmt (Nein in Schritt S4114), wie in Schritt S4115, wird der File oder dessen Größe, wie sie im Filesystem aufgezeichnet wurden, korrigiert. Falls die Korrektur nicht erfolgreich wird (Ja in Schritt S4116), wird das Verfahren mit Schritt S4111 fortgeführt. Falls die Korrektur erfolgreich ist (Nein in Schritt S4116), wie in Schritt S4117, wird festgestellt ob ein Video Header File, ein Audio Header File oder ein Audio Bitstream File auf dem Speichergerät 130 existiert, und ob deren Größen mit den existierenden Files übereinstimmen. Falls die File-Größen konform sind (Ja in Schritt S4118), wird das Verfahren mit der nächsten Stufe (S4200) fortgeführt. Entsprechend wird, falls die Größe eines existierenden Files nicht übereinstimmt (Nein in Schritt S4118), wie in Schritt S4119, eine Korrektur durchgeführt. Falls die Korrektur misslingt (Ja in Schritt S4120), schreitet das Verfahren zu Schritt S4111 vor. Falls die Korrektur erfolgreich ist (Nein in Schritt S4120), geht das Verfahren zur nächsten Stufe über (S4200). In dieser Stufe wird angenommen, dass der Media File Files mit Videobezug umfasst und optional sogar Files mit Audiobezug. Falls keine Files mit Videobezug im Media File existieren, wird der Wiederherstellungsprozess beendet. Falls Files mit Audiobezug hingegen nicht existieren, so wird der Wiederherstellungsprozess fortgeführt.
  • 6 zeigt ein Flussdiagramm, das eine Ausführungsform eines Verfahrens offenbart, das zur Bestimmung dient, ob die File-Informationen ausreichend sind, um einen Media File zu erzeugen. Zuerst, wie in Schritt S4201, wird die Größe des Video Bitstream Files und des Video Meta Files bestimmt. In Schritt S4202 wird bestimmt, ob die Größe des Video Bitstream Files einen durch die Spezifikationen definierten Wert überschreitet und ob die Größe des Video Meta Files die vorgespeicherten notwendigen Daten überschreitet. Falls nicht (Nein in Schritt S4202), beendet das Verfahren. Falls es hingegen der Fall ist, wie in Schritt S4203, wird überprüft, ob die Anzahl der Video Frames eins überschreitet. Falls nein (Nein in Schritt S4203) beendet das Verfahren. Falls hingegen Ja, geht das Verfahren zur nächsten Stufe über (S4300).
  • 7 ist ein Flussdiagramm, das eine Ausführungsform eines Verfahrens zum Zusammenstellen von Files offenbart. Zuerst, wie in Schritt S4310, wird ein Video Header File erzeugt. 8 ist ein Flussdiagramm, das eine Ausführungsform zur Erzeugung von Video Header Files offenbart. In Schritt S4311, werden Meta Informationen vom Video Meta File gelesen und Header Informationen werden entsprechend erzeugt. Die Meta Informationen umfassen den Videotyp, eine durchschnittliche Frame Rate, eine Video Zeitskala, eine Position einer Größe, die die Bitstream Größe in einem Video File aufzeichnet, VOS Informationen, einen Frame Zeitstempel pro Video Frame und eine Frame Länge pro Video Frame und weitere Informationen. Dann, in Schritt S4312, wird die Größe von „mdat" ATOM (Audio/Video Bitstream) gesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Größe „mdat" und „ATOM" Bezug nehmen auf die MPEG4 Media Spezifikation, sodass Details hierzu nicht offenbart werden müssen. Falls ein Audio Bitstream File nicht existiert und ein Video Header File bereits existiert, wird die Größe von „mdat" ATOM zuerst bestimmt, und die Gesamtanzahl der Frames im Video Meta File wird dann erneut berechnet. Daraufhin wird die Größe des Media Files nach dem Pseudo-Zusammenführen vorher bestimmt als Video File Größe = ((Video File Größe + Cluster-Größe – 1)/Cluster-Größe)·Cluster-Größe) und die Größe auf „mdat" ATOM wird als Video File Größe – Video mdat Größe bestimmt. Abschließend, in Schritt S4313, wird ein Video Header File erzeugt, unter Verwendung der Video Header Information.
  • In Schritt S4320 der 7 wird ein Audio Header File erzeugt. 9 ist ein Flussdiagramm, das eine Ausführungsform eines Verfahrens zur Audio Meta File Erzeugung zeigt. Zuerst wird bestimmt, ob Audio Informationen aufgezeichnet wurden durch Bestimmung, ob ein Audio Bitstream File oder ein Audio Meta File existieren (Schritte S4321 und S4322). Falls keine der Files existieren (Nein in Schritt S 4321 und Nein in Schritt S4322), wie in Schritt S9323, wird die richtige Größe von „moov" ATOM gesetzt und das Verfahren wird beendet. Der Begriff „moov" bezieht sich auf die MPEG4 Media File Spezifikation, sodass Details hierzu ausgelassen werden können. Falls der Audio Bitstream File existiert, wie in Schritt S4324, wird ein Audio Meta File entsprechend dem Audio Bitstream File erzeugt und das Verfahren wird mit Schritt S4325 fortgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Audio Meta File die notwendigen Informationen umfasst, wie z. B. Frame Länge, die dazu benutzt wird, um einen Audio Header File zu erzeugen. Falls der Audio Bitstream File nicht existiert und der Audio Meta File existiert, schreitet das Verfahren zu Schritt S325 fort. In Schritt S4325 wird ein Audio Header File gemäß dem Audio Meta File erzeugt und in Schritt S4326 wird die korrekte Größe von „moov" ATOM gesetzt. Abschließend, in Schritt S4327, werden der Audio Header File und der Video Header File zu einem AV Header File zusammengeführt. Nimmt man wiederum Bezug auf 7, so werden, falls Audio Informationen nicht aufgezeichnet wurden (Nein in Schritt S4330), in Schritt S4340, der Video Bitstream File und der Video Header File direkt zu einem Media File zusammengeführt. Falls Audio-Informationen aufgenommen wurden (Ja in Schritt S4330), wie in Schritt S4350), werden der Video Bitstream File und der Audio Bitstream File in einen AV Bitstream File zusammengeführt, und in Schritt S4360 werden der AV Bitstream File und der AV Header File zu einem Media File zusammengeführt.
  • Es versteht sich, dass, falls das Aufnahmegerät während der Aufnahme oder der Erzeugung (dem Zusammenführen) einen Stromausfall erleidet, eine Ausführungsform das Verfahren zur Media File Wiederherstellung überprüfen kann, ob ein Video Bitstream File, der Audio Bitstream File, der Video Meta File, der Audio Meta File, der Audio Header File, der Video Header File und der AV Header File existieren, um zu bestimmen, an welchem Schritt der Zusammenführungsprozess unterbrochen wurde. Um dem Zusammenführungsprozess zu starten, sind drei wesentliche Files, im Allgemeinen der Video Bitstream File, der Audio Bitstream File und der Video Meta File notwendig. Während des Stromausfalls, können einige Files verschwinden, sodass ein anderer Merging-Prozess für die Wiederherstellung durchgeführt werden kann. Falls z. B. ein Stromausfall während des Pseudo-Merge-Verfahrens für AV Bitstream Files auftritt, so kann der Audio Bitstream File verschwinden, wobei jedoch der Audio Meta File weiterhin existiert, weil der Audio Bitstream File bereits zum AV Bitstream File hinzugefügt wurde, was jedoch nicht für den Audio Meta File gilt. Hieraus kann das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung überprüfen, welche Files existieren und somit ist es in Lage zu bestimmen, in welchem Schritt des Zusammenführverfahrens der Stromausfall auftrat. Abhängig davon, was bestimmt wurde, wird das folgende Zusammenführverfahren zur Wiederherstellung durchgeführt.
  • Verfahren zur Erzeugung von Media Files oder bestimmte Aspekte oder Bereiche davon, können in Form eines Programmcodes (im Allgemeinen ausführbare Instruktionen) auf einem ablegbaren Medium, z. B. einem Produkt wie einer Diskette, einer CD-ROM, einer Festplatte oder jedem anderen maschinenlesbaren Medium abgelegt werden, sodass, wenn das Programm in den Arbeitsspeicher einer Maschine geladen wurde, wie z. B. in einem Computer, die Maschine dadurch Fähigkeiten bekommen, das genannte Verfahren auszuführen. Die Verfahren können ebenfalls in Ausführungsformen verbreitet werden, bei denen der Programmcode über ein Übertragungsmedium, wie z. B. ein elektrisches Kabel oder eine Verdrahtung, einer optischen Faser oder über eine Funkwelle oder jegliche andere Form von Übertragung übermittelt wird, wobei, wenn das Programm von der Maschine empfangen wurde, es in den Arbeitsspeicher der Maschine gelangen wird, wie z. B. in den eines Computers, sodass die Maschine eine Vorrichtung wird, um die offenbarten Verfahren auszuführen. Sobald dies auf einem allgemeinen Prozessor implementiert wird, so wird der Programmcode in Verbindung mit diesem Prozessor zu einer erfinderischen Vorrichtung, die in analoger Weise arbeitet, wie ein auf die Anwendung zugeschnittener, spezifischer Schaltkreis.
  • Auch wenn die Erfindung in Form von Beispielen und mit Bezug auf bevorzugte Ausführungsformen beschrieben wurde, sollte es jedoch deutlich sein, dass die Erfindung nicht auf diese Beispiele und bevorzugten Ausführungsformen beschränkt ist. Somit können Personen, die mit dem Stand der Technik vertraut sind, weiterhin Abwandlungen und Modifikationen durchführen, ohne vom Schutzumfang und von der Kernidee der Erfindung abzuweichen. Hieraus ergibt sich, dass der Schutz der vorliegenden Erfindung definiert werden soll durch die folgenden Ansprüche und deren Äquivalente.

Claims (40)

  1. Ein Verfahren zur Bereitstellung eines Media Files umfassend: Erzeugung eines Video Bitstream Files, eines Video Meta Files und eines Audio Bitstream Files zur Laufzeit während des Aufzeichnens; und Erzeugung des Media Files entsprechend des Video Bitstream Files, des Video Meta Files und des Audio Bitstream Files, nachdem die Aufzeichnung angehalten wurde.
  2. Das Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch 1, weiterhin umfassend: Erzeugung eines Audio Header Files entsprechend des Audio Bitstream Files; Erzeugung eines Video Header Files entsprechend des Video Meta Files; Verbinden des Video Bitstream Files und des Audio Bitstream Files zu einem AV Bitstream File; Verbinden des Audio Header Files und des Video Header Files in einen AV Header File; und Verbinden des AV Bitstream Files und des AV Header Files in einen Media File.
  3. Das Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch 2, weiterhin umfassend: Erzeugung mindestens eines Audio Header Files und eines Video Header Files gemäß den Definitionen einer Media File Spezifikation.
  4. Das Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch 1, 2 oder 3 weiterhin umfassend: Erzeugung eines Video Header Files entsprechend des Video Meta Files; Bestimmung ob eine Audio-Information entsprechend des Audio Bitstream Files aufgezeichnet wurde; und Verbinden des Video Bitstream Files und des Video Header Files zu einem einen Media File, falls Audio-Informationen nicht aufgezeichnet wurden.
  5. Das Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch 4 weiterhin umfassend: Erzeugung des Video Header Files gemäß den Definitionen einer Media File Spezifikation.
  6. Das Verfahren nach den vorhergehenden Ansprüchen 1, 2, 3, 4 oder 5 weiterhin umfassend: Erzeugung eines Video Meta Files durch Aufnahme eines Video-Typs, einer durchschnittlichen Frame Rate, einer Video-Zeitskala, einer Position, die die Bitstream-Größe in einem Video File aufzeichnet, VOS (Visuelle Objekt Sequenz) Informationen, einen Frame-Zeitstempel pro Video Frame, und eine Frame-Länge pro Video Frame davon.
  7. Ein Verfahren zur Bereitstellung von Media Files umfassend: Bestimmung, ob wenigstens ein Video Bitstream File und ein Video Meta File auf dem Speichersystem existieren; Bestimmung, ob die File-Größe des Video Bitstream Files und der Video Meta File übereinstimmen mit der File-Größe, die ursprünglich aufgezeichnet wurde, wenn der Video Bitstream File und der Video Meta File existieren; Bestimmung, ob der Video Bitstream File und der Video Meta File ausreichend Informationen aufweisen, um einen Media File zu erzeugen, wenn die File-Größen konform sind; und Erzeugung eines Media Files entsprechend des Video Bitstream Files und des Video Meta Files.
  8. Das Verfahren nach Anspruch 7, weiterhin umfassend: Korrektur des Video Bitstream Files oder des Video Meta Files, falls die File-Größe nicht konform ist.
  9. Das Verfahren nach Anspruch 8, weiterhin umfassend: Durchführen einer Datenträgerprüfung, falls die Korrektur des Video Bitstream Files oder des Video Meta Files versagen.
  10. Das Verfahren nach den Ansprüchen 7, 8 oder 9, weiterhin umfassend: Bestimmung, ob ein Register File existiert, der die Speicherpfade des Video Bitstream Files und des Video Meta Files speichert; und Löschung aller Files vom Speichergerät, falls der Register File nicht existiert.
  11. Das Verfahren nach den Ansprüchen 7, 8, 9 oder 10, weiterhin umfassend: Bestimmung, ob ein Video Header File, ein Audio Header File oder ein Audio Bitstream File auf dem Speichergerät existieren, und Überprüfung, ob die File Größe der existieren Files konform sind.
  12. Das Verfahren nach den Ansprüchen 7, 8, 9, 10 oder 11, weiterhin umfassend: Bestimmung, ob der Video Bitstream File und der Video Meta File ausreichende Informationen aufweisen, um einen Media File zu erzeugen, wobei bestimmt wird, ob die Größe des Video Bitstream Files den durch die Spezifikation definierten Wert überschreitet, und ob die Größe des Video Meta Files die notwendigen vorgespeicherten Daten überschreitet.
  13. Das Verfahren nach den Ansprüchen 7, 8, 9, 10, 11 oder 12, weiterhin umfassend: Bestimmung, ob der der Video Bitstream File und der Video Meta File ausreichende Informationen haben, um den Media File zu erzeugen, in dem festgestellt wird, ob die Gesamtanzahl der Video-Frame-Zahlen 1 übersteigt.
  14. Das Verfahren nach den Ansprüchen 7, 8, 9, 10, 11, 12 oder 13, weiterhin umfassend: Erzeugung eines Video Header Files entsprechend des Video Meta Files; und Einbringen des Video Bitstream Files und des Video Header Files in den Media File.
  15. Das Verfahren nach den Ansprüchen 12, 13 oder 14, weiterhin umfassend: Erzeugung eines Video Header Files, der mit dem Video Meta File korrespondiert; Erzeugung eines Audio Header Files, der mit dem Audio Bitstream File korrespondiert, falls der Audio Bitstream File existiert; Zusammenführen des Video Bitstream Files und des Audio Bitstream Files in einen AV Bitstream File; Zusammenführen des Audio Header Files und des Video Header Files in ein AV Header File; und Zusammenführen des AV Bitstream Files und des AV Header Files in einen Media File.
  16. Das Verfahren nach dem Anspruch 15, weiterhin umfassend: Erzeugung eines Audio Header Files oder des Video Header Files gemäß den Definitionen einer Media File Spezifikation.
  17. Das Verfahren nach dem Anspruch 16, weiterhin umfassend: Erzeugung des Video Header Files durch Transformation eines Video Typs, einer durchschnittlichen Frame-Rate, einer Video-Zeitskala, einer Position, die die Bitstream-Größe in einem Video File aufnimmt, VOS (Visual Object Sequenzen) Informationen, einen Frame-Zeitstempel pro Video Frame und eine Frame-Länge pro Video Frame, der im Video Meta File aufgezeichnet wurde, zu einem Format der Media File Spezifikation.
  18. Ein Verfahren zur Bereitstellung von Media Files, umfassend: Bestimmung, ob zumindest ein Video Bitstream File und ein Video Meta File auf einem Speichergerät existieren; und Erzeugung des Media Files entsprechend des Video Bitstream Files und des Video Meta Files.
  19. Das Verfahren nach dem Anspruch 18, weiterhin umfassend: Bestimmung, ob ein Audio Bitstream File auf dem Speichergerät existiert, und Erzeugung des Media Files entsprechend zum Video Bitstream File, dem Video Meta File, und dem Audio Bitstream File.
  20. Das Verfahren nach dem Anspruch 19, weiterhin umfassend: Erzeugung eines Audio Header Files entsprechend des Audio Bitstream Files; Erzeugung eines Video Header Files entsprechend des Video Meta Files; Zusammenführung des Video Bitstream Files und des Audio Bitstream Files in einen AV Bitstream File; Zusammenführen des Audio Header Files und des Video Header Files in einen AV Header File; und Zusammenführen des AV Bitstream Files und des AV Header Files in einen Media File.
  21. Eine Vorrichtung umfassend: einen Video Encoder, der zur Laufzeit ein Video Bitstream File erzeugt, und einen Video Meta File während der Aufzeichnung; einen Audio Encoder, der zur Laufzeit während der Aufnahme einen Audio Bitstream File erzeugt; und eine Bearbeitungseinheit zur Erzeugung eines Media Files entsprechend des Video Bitstream Files, des Video Meta Files, und des Audio Bitstream Files, wobei dies nach der Beendigung bzw. Unterbrechnung der Aufnahme erfolgt.
  22. Die Vorrichtung nach Anspruch 21, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin einen Audio Header File entsprechend des Audio Bitstream Files erzeugt, und einen Video Header File entsprechend des Video Meta Files erzeugt, den Video Bitstream File und den Audio Bitstream File in einen AV Bitstream File verarbeitet, den Audio Header File und den Video Header File in einen AV Header File zusammenführt, und den AV Bitstream File und den AV Header File in einen Media File zusammenführt.
  23. Die Vorrichtung nach den Ansprüchen 21 oder 22, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin einen Video Header File erzeugt, der mit dem Video Meta File korrespondiert, die weiterhin bestimmt, ob eine Audioaufnahme aufgenommen wurde, entsprechend des Audio Bitstream Files, und die den Video Bitstream File und den Video Header File zu einem Media File zusammenführt, falls kein Audio aufgezeichnet wurde.
  24. Die Vorrichtung nach den Ansprüchen 21, 22 oder 23, wobei der Video Encoder weiterhin den Video Meta File erzeugt, durch die Aufzeichnung eines Video Typs, einer durchschnittlichen Frame Rate, einer Video-Zeitskala, einer Position, die die Bitstream-Größe in einem Video File aufzeichnet, einer VOS (Visual Object Sequence) Information, einem Frame-Zeitstempel pro Video Frame und einer Frame-Länge pro Video Frame.
  25. Eine Vorrichtung umfassend: eine Speichereinheit; und eine Bearbeitungseinheit, um zu bestimmen, ob zumindest ein Video Bitstream File und ein Video Meta File auf dem Speichergerät existiert, um zu bestimmen, ob die File-Größe des Video Bitstream Files und des Video Meta Files konform zu der File-Größe ist, die ursprünglich aufgezeichnet wurde, falls der Video Bitstream File und der Video Meta File existieren, um zu bestimmen, ob der Video Bitstream File und der Video Meta File ausreichend Informationen aufweisen, um einen Media File zu erzeugen, falls die File-Größen konform sind und den Media File gemäß dem Video Bitstream File und dem Video Meta File erzeugt.
  26. Die Vorrichtung nach Anspruch 25, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin den Video Bitstream File oder den Video Meta File korrigiert, falls die File-Größen nicht konform sind.
  27. Die Vorrichtung nach Anspruch 26, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin einen Plattencheck durchführt, falls die Korrektur des Video Bitstream Files oder des Video Meta Files erfolglos blieben.
  28. Die Vorrichtung nach den Ansprüchen 25, 26 oder 27, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin feststellt, ob ein Register File existiert, der die Speicherpfade des Video Bitstream Files und des Video Meta Files auf dem Speichergerät aufzeichnet und die alle entsprechenden Files auf dem Speichergerät löscht, falls der Register File nicht existiert.
  29. Die Vorrichtung nach den Ansprüchen 25, 26, 27 oder 28, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin bestimmt, ob ein Video Header File, ein Audio Header File oder ein Audio Bitstream File auf dem Speichergerät existieren, und weiterhin bestimmt, ob die File-Größe aller existierenden Files konform ist.
  30. Die Vorrichtung nach den Ansprüchen 25, 26, 27, 28 oder 29, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin bestimmt, ob der Video Bitstream File und der Video Meta File ausreichende Informationen besitzen, um einen Media File zu erzeugen, durch Bestimmung, ob die Größe des Video Bitstream Files außerhalb der in der Spezifikation definierten Werte liegt und ob die Größe des Video Meta Files die notwendigen vorgespeicherten Daten überschreitet.
  31. Die Vorrichtung nach den Ansprüchen 25, 26, 27, 28, 29 oder 30, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin bestimmt, ob der Video Bitstream File und der Video Meta File ausreichende Informationen aufweisen, um einen Media File zu generieren, durch die Bestimmung, ob die Gesamtvideoframeanzahl 1 übersteigt.
  32. Die Vorrichtung nach den Ansprüchen 25, 26, 27, 28, 29, 30 oder 31, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin einen Video Header File erzeugt, der mit dem Video Meta File korrespondiert, und wobei der Video Bitstream File und der Video Header File in einen Media File zusammengeführt werden.
  33. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 32, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin einen Video Header File erzeugt, der mit dem Video Meta File korrespondiert, einen Audio Header File erzeugt, der mit dem Audio Bitstream File korrespondiert, falls der Audio Bitstream File existiert, um dann den Video Bitstream File und den Audio Bitstream File in einen AV Bitstream File zusammenzuführen, den Audio Header File und den Video Header File in einen AV Header File zusammenzuführen und den AV Bitstream File und den AV Header File in einen Media File zusammenzuführen.
  34. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 33, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin einen Video Header File erzeugt, indem ein Video-Typ, eine durchschnittliche Video Frame Rate, eine Video-Zeitskala, eine Position, die die Bitstream-Größe in einem Video File aufzeichnet, eine VOS (Visual Object Sequence) Information, einen Frame-Zeitstempel pro Video Frame und eine Frame-Länge pro Video Frame, aufgezeichnet im Video Meta File, berücksichtig werden, und wobei ein Format einer Media File Spezifikation berücksichtigt wird.
  35. Eine Vorrichtung, umfassend: ein Speichergerät; und eine Bearbeitungseinheit, um zu bestimmen, ob zumindest ein Video Bitstream File und ein Video Meta File auf dem Speichergerät existieren und um einen Media File zu erzeugen, entsprechend des Video Bitstream Files und des Video Meta Files.
  36. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 35, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin bestimmt, ob ein Audio Bitstream File auf dem Speichergerät existiert, und die einen Media File entsprechend zu dem Video Bitstream File, dem Video Meta File und dem Audio Bitstream File erzeugt.
  37. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 36, wobei die Bearbeitungseinheit weiterhin ein Audio Header File erzeugt, entsprechend zum Audio Bitstream File, weiterhin ein Video Header File erzeugt, der mit dem Video Meta File korrespondiert, den Video Bitstream File und den Audio Bitstream File in einen AV Bitstream File zusammenführt, und den AV Bitstream File und den AV Header File in einen Media File zusammenführt.
  38. Eine Vorrichtung, umfassend: Mittel zur Erzeugung eines Video Bitstream Files und eines Video Meta Files zur Laufzeit der Aufnahme; Mittel zur Erzeugung eines Audio Bitstream Files während der Laufzeit der Aufnahme; und Mittel zur Erzeugung eines Media Files entsprechend zum Video Bitstream File, dem Video Meta File und dem Audio Bitstream File, nachdem die Aufnahme beendet wurde.
  39. Eine Vorrichtung, umfassend: Mittel zur Bestimmung, ob mindestens ein Video Bitstream File und ein Video Meta File auf einem Speichersystem existieren; Mittel zur Bestimmung, ob die File-Größe des Video Bitstream Files und des Video Meta Files konform zu der File-Größe ist, die ursprünglich aufgezeichnet wurde, falls der Video Bitstream File und der Video Meta File existieren; Mittel zur Bestimmung, ob der Video Bitstream File und der Video Meta File ausreichende Informationen haben, um einen Media File zu erzeugen, falls die Größen konform sind; und Mittel zur Erzeugung eines Media Files entsprechend zu den Video Bitstream Files und den Video Meta Files.
  40. Eine Vorrichtung, umfassend: Mittel zur Bestimmung, ob zumindest ein Video Bitstream File und ein Video Meta File existieren; und Mittel zur Erzeugung des Media Files entsprechend zum Video Bitstream File und zum Video Meta File.
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