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DE102005026580B3 - Rohrverbindung mit einem umgeformten Rohr - Google Patents

Rohrverbindung mit einem umgeformten Rohr Download PDF

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DE102005026580B3
DE102005026580B3 DE102005026580A DE102005026580A DE102005026580B3 DE 102005026580 B3 DE102005026580 B3 DE 102005026580B3 DE 102005026580 A DE102005026580 A DE 102005026580A DE 102005026580 A DE102005026580 A DE 102005026580A DE 102005026580 B3 DE102005026580 B3 DE 102005026580B3
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DE
Germany
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pipe
pipe connection
support ring
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fitting body
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DE102005026580A
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English (en)
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Jürgen Dahlen
Alexander Kloss
Alfons Schorn-Gilson
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Eifeler Maschinenbau GmbH
Original Assignee
Eifeler Maschinenbau GmbH
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Priority to AT06010733T priority patent/ATE370363T1/de
Priority to DE502006000055T priority patent/DE502006000055D1/de
Priority to EP06010733A priority patent/EP1731817B1/de
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Abstract

Eine Rohrverbindung (1) mit einem umgeformten Rohr (4) umfasst einen Verschraubungskörper (2) mit einem Innenkonus (19), eine auf den Verschraubungskörper (2) aufschraubbare Überwurfmutter (7) mit einer inneren Spannfläche (13), die im Betriebszustand der Rohrverbindung (1) mit einer dem Rohrende abgewandten umformtechnisch hergestellten, radial über die äußere Mantelfläche (28) des Rohres (4) nach außen vorstehende Haltefläche (11) eines Haltewulstes (10) des Rohres zusammenwirkt. Die Rohrverbindung (1) umfasst des Weiteren einen Stützring (5), der von einer Stirnseite (9) des Rohres (4) her auf dieses aufschiebbar ist und sich mit einer dem Rohrende zugewandten kegeligen Spannfläche (18) in den Innenkonus (19) des Verschraubungskörpers (2) abstützt. Dabei wirkt der Haltewulst (10) des Weiteren mit einer dem Rohrende zugewandten Haltefläche (12) mit einer daran angepassten dem Rohrende abgewandten Haltefläche (24) des Stützrings zusammen. Um eine derartige Rohrverbindung (1) auch für den Einsatz in einem 60 DEG -System entsprechend der britischen Norm BS 5200 verwendbar zu machen, wird vorgeschlagen, dass der Innenkonus (19) des Verschraubungskörpers (2) unmittelbar in dessen zylindrische innere Mantelfläche (29), die die Durchgangsbohrung (D) des Verschraubungskörpers (2) definiert, übergeht und sich die Stirnfläche (9) des Rohres (4) zumindest zum Teil radial nach innen in den Querschnitt der Durchgangsbohrung (D) des Verschraubungskörpers (2) erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung mit einem umgeformten Rohr, einem Verschraubungskörper mit einem Innenkonus, einer auf den Verschraubungskörper aufschraubbaren Überwurfmutter mit einer inneren Spannfläche, die im Betriebszustand der Rohrverbindung mit einer dem Rohrende abgewandten, umformtechnisch hergestellten, radial über die äußere Mantelfläche des Rohres nach außen vorstehenden Haltefläche eines Haltewulstes des Rohres zusammenwirkt, sowie mit einem Stützring, der von der Stirnseite des Rohres her auf dieses aufschiebbar ist und sich mit einer dem Rohrende zugewandten kegeligen Spannfläche in dem Innenkonus des Verschraubungsköpers abstützt, wobei der Haltewulst des weiteren mit einer dem Rohrende zugewandten Haltefläche mit einer daran angepassten dem Rohrende abgewandten Haltefläche des Stützrings zusammenwirkt.
  • Eine derartige Rohrverbindung ist aus der EP 1462 702 A2 bekannt. Bei dem Verschraubungskörper auch (Verschraubungs-)Stutzen genannt, handelt es sich um einen in DIN/EN-ISO 8434 genormten so genannten 24°-Stutzen, bei dem sich an den Innenkonus ein zylindrischer Mantelabschnitt anschließt, der in seinem Durchmesser gegenüber dem Durchmesser der Durchgangsbohrung des Verschraubungsstutzens vergrößert ist. Der Übergang zwischen dem vergrößerten zylindrischen Abschnitt und dem sich daran anschließenden Abschnitt im Bereich der Durchgangsbohrung erfolgt in Form eines sogenannten Rohrsitzbodens, der eine senkrecht zur Mittelachse des Verschraubungskörpers ausgerichtete Kreisringfläche bildet. Der Durchmessersprung im Bereich des Rohrsitzbodens dient dazu, dass das Ende des umgeformten Rohres in dem im Durchmesser erweiterten Bereich Platz findet, um möglichst im Betriebszustand der Rohrverbindung einen Übergang im Bereich der inneren Mantelflächen des Rohres und des Verschraubungskörpers zu erhalten, der lediglich geringe Durchmesserdifferenzen aufweist, vorzugsweise sogar gänzlich frei von derartigen Durchmessersprüngen ist.
  • Eine Problematik der an sich bewährten und bekannten Rohrverbindung besteht darin, dass diese auf das sogenannte 24°-System zugeschnitten ist und sich zur Verwendung mit anderen Bauarten von Rohrverbindungsstutzen nicht eignet.
  • Aus der EP 1236 945 A2 ist des weiteren eine Rohrverbindung mit einem umgeformten Rohr bekannt. Bei dieser Rohrverbindung ist auf das Rohrende jedoch kein Stützring aufgeschoben. Vielmehr befindet sich zwischen der Stirnfläche des umgeformten Rohres und dem Rohrsitzboden – auch diese Rohrverbindung basiert auf dem sehr verbreiteten 24°-System – ein Dichtring, der zum Teil aus Metall und zum Teil aus verformbarem Kunststoffmaterial (Weichdichtung) besteht. Der Montagevorgang ist bei diesem System beendet, wenn die Stirnfläche des umgeformten Rohrendes den metallischen Bereich des Dichtrings zwischen sich und dem Rohrsitzboden eingespannt hat. In diesem Zustand ist die Weichdichtung zwischen dem metallischen Teil des Dichtrings, der kegelig angepassten Stirnseite des umgeformten Rohres und dem Innenmantel des Verschraubungskörpers verquetscht. Auch diese vorbekannte Rohrverbindung ist lediglich in Verbindung mit dem 24°-System und seinem Rohrsitzboden verwendbar.
  • Ebenfalls auf das 24°-System zugeschnitten ist die Rohrverbindung, die in der DE 195 11 063 A1 offenbart ist. Hierbei wird entweder der 24°-Innenkonus allein für die Klemmung des Rohres benutzt oder aber in alternativen Ausführungsformen an das Rohr auch ein zylindrischer Endabschnitt angeformt, der sich in den im Durchmesser gegenüber dem Durchgangsabschnitt erweiterten Bereich des Verschraubungskörpers befindet. Diese vorbekannte Rohrverbindung weist keinerlei Stützring auf, die Abdichtung erfolgt entweder rein metallisch oder aber unter Verwendung einer Weichdichtung, die im Bereich des Innenkonus des Verschraubungskörpers, des Rohrsitzbodens oder aber radial außerhalb des angeformten Haltewulstes angeordnet sein kann.
  • Ferner ist in der DE 195 20 099 A1 noch eine Rohrverbindung beschrieben, bei der ein umgeformtes Rohrende derart ausgestaltet ist, dass es mit einem zylindrischen Endabschnitt sich bis zu dem Rohrsitzboden des hier wiederum verwendeten 24°-Verschraubungskörpers erstreckt. Mit einer senkrecht zur Rohrachse ausgerichteten vorderen Spannfläche des Halterwulstes liegt das umgeformte Rohr an der parallel hierzu ausgerichteten Stirnfläche des Verschraubungskörpers an. Auf diese Weise ist im Bereich des Innenkonus des Verschraubungskörpers eine Kammer ausgebildet, in der im Betriebszustand der Rohrverbindung eine Weichdichtung verquetscht ist. Auch diese vorbekannte Rohrverbindung eignet sich ausschließlich für das 24°-System mit dem in dessen Stutzen vorhandenen Rohrsitzboden.
  • Die Offenlegungsschrift DE 199 58 475 A1 offenbart eine Rohrverbindung, die aus einem umgeformten Rohr, einem Verschraubungskörper, einer Überwurfmutter, einem Dichtring und einem Stützring besteht. Das umgeformte Rohr ist mit einem Wulst versehen, der zusammen mit der Konusfläche der Überwurfmutter eine Anschlagfläche für eine Stirnfläche des Stützrings bildet. Die gegenüberliegende Seite des Stützrings weist eine radial verlaufende Ringfläche auf, die wiederum eine Anschlagfläche für den mit einem Konus ausgestatteten Endbereich des Verschraubungskörpers bildet. Der Dichtring wird in dem Zwischenraum, der begrenzt wird durch einen Teil des Rohres, den Stützring und den Konus des Verschraubungskörpers, angeordnet. Das aus dieser Schrift hervorgehende Verbindungssystem eignet sich für einen Verschraubungskörper mit genormten 24°-Konus.
  • Auch aus der Patentschrift DE 197 42 917 C1 geht eine Schraubverbindung ähnlich der aus der zuvor genannten Offenlegungsschrift hervor und basiert auf dem 24°-System. Ein mit einem Wulst ausgestattetes Rohr wird mit einem Stützring versehen, der auf einer Seite eine Anschlagfläche für eine Überwurfmutter und auf der anderen Seite eine Anschlagfläche für einen Verschraubungskörper bildet. Auf der der Überwurfmutter zugewandten Seite ist der Stützring mit einer kegelig verlaufenden Anschlagfläche ausgestattet, gegen die sich die gleichermaßen verlaufende Anschlagfläche der Überwurfmutter bei dem Anzug der Überwurfmutter abstützt, wodurch eine Überbeanspruchung des Rohres in seinem Einspannbereich verhindert werden soll. Im Bereich des 24°-Konus des Verschraubungskörpers ist eine Weichdichtung angeordnet.
  • Bei dem Hochdruckverbindungssystem nach der Offenlegungsschrift DE 195 41 622 A1 ist zur Verbesserung des Dichtverhaltens einer Rohrverbindung mit einem einen 24°-Anschluß aufweisenden Aufnahmekörper vorgesehen, ein erstes elastomeres Dichtelement zwischen der Stirnfläche eines Aufnahmekörpers und einem metallischen Dichtring anzuordnen. Ferner soll ein zweites elastomeres Dichtelement zwischen einer dem Rohr zugewandten Mantelfläche des Dichtrings und der Außenwand des Rohres angeordnet werden. Bei diesem vorbekannten Verbindungssystem handelt es sich um ein Schneidringsystem, bei dem der Schneidring mit dem Innenkonus des metallischen Dichtrings zusammenwirkt.
  • Das Patent EP 0 593 325 B1 hat eine Rohrkupplung zum Gegenstand, die die Befestigung eines mit einem Ringwulst ausgestatten Rohres in einer Bohrung eines Teils sicher stellen soll. Zum Einschrauben in die Bohrung wird auf der einen Seite des Ringwulstes eine Gewindemuffe auf das Rohr angebracht und auf der anderen Seite des Ringwulstes ein Ring, der durch Festschrauben der Gewindemuffe gegen eine Wandung der Bohrung gedrückt wird. Der Ring weist auf der zur Bohrung gewandten Seite eine Nut auf, die eine Dichtung aufnimmt. Bei dem Festschrauben wird die Dichtung breit gedrückt, wodurch das Rohr dicht in der Bohrung liegt.
  • Zum Stand der Technik zählen des weiteren Verschraubungskörper nach dem British Standard BS 5200, die einen 60°-Innenkonus besitzen. Ein Rohrsitzboden, wie er aus dem 24°-System bekannt ist, existiert bei dem sogenannten 60°-System nicht. Bei dem 60°-System, dessen Hauptanwendungsfall die sogenannte Mobilhydraulik ist, bei der zum Beispiel kei ne Temperaturproblematik wie beispielsweise bei Systemen der chemischen Industrie besteht, werden keine umgeformten Rohrenden, sondern Verbindungsnippel benutzt, in die im Wege einer spanenden Bearbeitung im Bereich einer 60°-Kegelfläche eine Nut zur Aufnahme einer Weichdichtung eingeformt ist. In der Regel ist der Verbindungsnippel mit einer radial verpressten Überwurfmutter oder mit Hilfe eines eine Formschlussverbindung bewirkenden, in Umfangsrichtung offenen Drahtrings mit einer Überwurfmutter verbunden. Typischerweise schließt sich an den Verbindungsnippel ein flexibles Schlauchstück an.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rohrverbindung mit einem umgeformten Rohr vorzuschlagen, die sich zur Verwendung bei dem bekannten 60°-System eignet.
  • Lösung
  • Ausgehend von einer Rohrverbindung der eingangs beschriebenen Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Innenkonus des Verschraubungskörpers unmittelbar in dessen zylindrische innere Mantelfläche, die die Durchgangsbohrung des Verschraubungskörpers definiert, übergeht und sich die Stirnfläche des Rohres zumindest zum Teil radial nach innen in den Querschnitt der Durchgangsbohrung des Verschraubungskörpers erstreckt.
  • Mit der von der Erfindung bereitgestellten Rohrverbindung lässt sich nunmehr auch mit dem bekannten 60°-Verschraubungskörper ein ungeformtes Rohrende kombinieren. Von dem beim 60°-System bislang weitestgehend verwendeten Prinzip der Weichdichtung wird nunmehr abgerückt, da die erfindungsgemäße Rohrverbindung grundsätzlich auch lediglich mit Hilfe der als metallische Dichtfläche wirkenden kegeligen vorderen Spannfläche des Stützrings eine Abdichtung bewirken kann. Bevorzugt ist jedoch auch bei der erfindungsgemäßen Rohrverbindung eine Dichtung, insbesondere in Form einer elastisch verformbaren Weichdichtung vorhanden. Die erfindungsgemäße Rohrverbindung weist dabei einen Stützring auf, weil die umformtechnische Ausbildung einer in den 60°-Innenkonus passenden Rohraußenkontur zumindest mittels eines einzigen Stauchvorgangs ohne relevante Rohrschädigung und die damit verbundene Leistungsreduzierung nicht möglich ist.
  • Um insbesondere bei großen Wandstärken des umgeformten Rohres bzw. im Verhältnis hierzu kleinen Wandstärken des Verschraubungskörpers hinreichende Platzverhältnisse für einen im Innenkonus des Verschraubungskörpers anliegenden Stützring zu schaffen, erstreckt sich das umgeformte Rohr zumindest in seinem Endabschnitt in den Querschnitt der Durchgangsbohrung, d. h. der kleinste Querschnitt des umgeformten Rohrendes ist kleiner als der Durchgangsquerschnitt des Verschraubungsstutzens.
  • Eine besonders zuverlässige Abdichtung der erfindungsgemäßen Rohrverbindung lässt sich erzielen, wenn dem Stützring ein Dichtring, vorzugsweise in Form einer Weichdichtung, vorgelagert ist. Vorzugsweise ist der Dichtring in einer im Querschnitt dreieckförmigen Kammer eingeschlossen, die von einer äußeren Mantelfläche des Endabschnitts des Rohres, einer dem Rohrende zugewandten vorderen Stirnfläche des Stützrings und dem Innenkonus des Verschraubungskörpers gebildet ist.
  • Im Sinne einer vereinfachten Handhabung der Rohrmontage ist vorgesehen, dass der Dichtring mit einer Verbindungsfläche an die vordere Stirnfläche des Stützrings geklebt oder daran anvulkanisiert ist. Es entfällt auf diese Weise die Notwendigkeit, den Stützring und den Dichtring als separate Teile bei der Montage handhaben zu müssen.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Rohrverbindung nach der Erfindung ist vorgesehen, dass das Rohrende einen zylindrischen Endabschnitt aufweist, dessen Außendurchmesser vorzugsweise dem Außendurchmesser des Rohres im unverformten Bereich entspricht, wodurch eine sichere Fixierung des darauf geschobenen Stützrings ermöglicht wird.. Zum einen ist der Aufwand beim Umformvorgang hierbei eher gering, zum anderen erlaubt der zylindrische Endabschnitt eine sichere Fixierung des darauf geschobenen Stützrings. Die Ausformung eines zylindrischen Endabschnitts bietet sich insbesondere bei vergleichsweise großen Rohrdurchmessern und Rohrwandstärken an.
  • Eine besonders sichere Positionierung des Dichtrings ergibt sich, wenn der Stützring eine konische vordere Stirnfläche aufweist, an der im Betriebszustand der Rohrverbindung der Dichtring anliegt.
  • Die Erfindung weiter ausgestaltend wird vorgeschlagen, dass der Stützring an seinem dem Rohrende abgewandten Ende einen sich radial außerhalb des Haltewulstes erstreckenden Ansatz aufweist. Auf diese Weise wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Spannfläche der Überwurfmutter sowohl mit der zugeordneten Spannfläche des Haltewulstes als auch mit einer radial außerhalb angeordneten Spannfläche des Stützrings zusammenwirkt.
  • Alternativ zu einer zylindrischen Ausgestaltung des Endabschnitts des umgeformten Rohres kann dieses auch kegelig ausgestaltet sein, wobei sich dann an den kegeligen Endabschnitt ein sich bis zu dem Haltewulst erstreckender zylindrischer Abschnitt angeschlossen sein sollte, auf den sich ein entsprechend angepasster zylindrischer Abschnitt des Stützrings aufschieben lässt, um eine hinreichende Montagesicherheit zu erreichen. Eine derartige Rohrendengeometrie eignet sich besonders für dünnwandige und kleine Rohre.
  • Vorzugsweise weist somit die innere Mantelfläche des Stützrings einen zylindrischen Abschnitt auf, der in Durchmesser dem Durchmesser des zylindrischen Abschnitts des Rohrabschnitts angepasst ist. Außerdem weist die innere Mantelfläche des Stützrings vorzugsweise einen dem zylindrischen Abschnitt vorgelagerten konischen Abschnitt auf, der dem kegeligen Abschnitt des Rohrendes angepasst ist.
  • Vorzugsweise wenn der Stützring im Betriebszustand nicht mit der inneren Spannfläche der Überwurfmutter zusammenwirkt, sollte der Haltewulst im Betriebszustand von der inneren Spannfläche der Überwurfmutter gespannt werden. Alternativ ist es natürlich auch möglich, dass der Stützring eine – vorzugsweise kegelige – Spannfläche besitzt, die im Betriebszustand der Rohrverbindung an – der inneren ebenfalls vorzugsweise angepasst konusförmigen – Spannfläche der Überwurfmutter anliegt.
  • Außerdem kann die Erfindung noch dadurch weitergebildet werden, dass der Stützring eine vordere, senkrecht zur Mittelachse des Rohres ausgerichtete Anschlagfläche besitzt, die im Betriebszustand an einer ebenso ausgerichteten Stirnfläche des Verschraubungskörpers anliegt. Hierdurch kann dem Monteur beim Anziehen der Überwurfmutter mittels eines deutlichen Drehmomentanstiegs signalisiert werden, dass die Komponenten der Rohrverbindung "auf Block" liegen und somit das Montageende erreicht ist.
  • Ferner besteht die Möglichkeit, dass der Haltewulst eine vordere, vorzugsweise senkrecht zur Mittelachse des Rohres ausgerichtete Spannfläche besitzt, die mit einer vorzugsweise ebenso ausgerichteten dem Rohrende abgewandten hinteren Spannfläche des Stützrings zusammenwirkt.
  • Die innere Spannfläche der Überwurfmutter kann insbesondere konisch (90°-Winkel) ausgeformt sein und die damit zusammenwirkende Spannfläche des Haltewulstes bzw. des Stützrings sollte dann ebenfalls angepasst kegelförmig verlaufen.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die Erfidung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele einer Rohrverbindung, die in der Zeichnung dargestellt sind, näher erläutert. Es zeigt
  • 1a eine erste Ausführungsform einer Rohrverbindung mit zylindrischen Endabschnitt des Rohres und einem im Querschnitt runden Dichtring;
  • 1b wie 1a, jedoch mit einem im Querschnitt trapezförmigen Dichtring;
  • 2a wie 1a, jedoch mit einem im Durchmesser vergrößerten umgeformten Rohr;
  • 2b wie 2a, jedoch mit einem im Querschnitt ungefähr dreieckförmigen Dichtring;
  • 2c wie 2a, jedoch mit einem an seiner vorderen Stirnfläche konischen Stützring;
  • 3a eine alternative Ausführungsform der Rohrverbindung mit einem kegeligen Endabschnitt des umgeformten Rohres und
  • 3b wie 3a, jedoch mit einer vorderen Anschlagfläche des Stützrings.
  • 1a zeigt eine insgesamt mit 1 bezeichnete Rohrverbindung im Halbschnitt, die aus einem lediglich abgebrochen dargestellten Verschraubungskörper 2 mit einem Außengewinde 3, einem ebenfalls lediglich abgebrochen dargestellten umgeformten Rohr 4, einem Stützring 5, einem Dichtring 6 sowie einer Überwurfmutter 7 besteht, die mit ihrem Innengewinde 8 auf das Außengewinde 3 des Verschraubungskörpers aufgeschraubt ist.
  • Das Rohr 4 weist in gewissem Abstand von seiner Stirnseite 9 einen mittels eines Stauchvorgangs in einem speziellen Werkzeug ausgeformten Haltewulst 10 auf, der eine der Stirnseite 9 des Rohres 4 abgewandte hintere Haltefläche 11 in Form eines 90°-Kegels und eine gegenüberliegende vordere Haltefläche 12 besitzt, die ebenfalls kegelförmig gestaltet ist. Die Überwurfmutter 7 besitzt eine innere Spannfläche 13, die einen 90°-Konus bildet und zum einen mit der Haltefläche 11 des Haltewulstes 10 zusammenwirkt und zum anderen an der ebenfalls einen 90°-Kegel bildenden Haltefläche 14 des Stützrings 5 anliegt. Dieser ist in seinem Innendurchmesser 15 dem Außendurchmesser 16 des umgeformten Rohres 4 in dessen zylindrischen Endabschnitt 17 angepasst und stützt sich des weiteren mit seiner eine 60°-Kegel definierenden Spannfläche 18 in dem 60°-Innenkonus 19 des Verschraubungskörpers 2 ab. Durch die beidseitige Einspannung des Stützrings 5 wird der Betriebszustand der Rohrverbindung 1 definiert, wobei das Erreichen dieses Betriebszustandes für den Monteur durch einen Drehmomentanstieg in Folge der Blockanlage der Bauteile Verschraubungskörpers 2, Stützring 5 und Überwurfmutter 7 signalisiert wird. Im Bereich vor der vorderen Stirnfläche 20 des Stützrings 5 befindet sich gekammert der Dichtring 6 auf dem Außendurchmesser des Endabschnitts 17 des Rohres 4. Die Kammer, in der der Dichtring 6 im Betriebszustand der Rohrverbindung 1 verpresst ist, wird gebildet durch den Innenkonus 19 des Verschraubungskörpers 4, die vordere Stirnfläche 20 des Stützrings 5 und die äußere Mantelfläche 21 des Rohres 4 im Bereich dessen Endabschnitts 17.
  • Der Stützring 5 ist an seinem der Stirnseite 9 des Rohres 4 abgewandten Ende mit einem radial außerhalb des Haltewulstes 11 des Rohres 4 angeordneten Ansatz 22 versehen, an der ein Teil der kegeligen Haltefläche 14 ausgeformt ist. Radial innerhalb des Ansatzes 22 befindet sich auch im Betriebszustand der Rohrverbindung 1 ein geringfügiger Spalt 23 zwischen der vorderen Haltefläche 12 des Haltewulstes 10 und der gegenüberliegenden parallel verlaufenden Fläche 24 des Stützrings 5. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch bei unvermeidbaren Toleranzen bei der Ausformung des Haltewulstes 10 in Kombination mit den Toleranzen aller übrigen Bauteile der Rohrverbindung 1 die Klemmung des Stützrings 5 stets im Bereich der Haltefläche 14 und nicht im Bereich der Fläche 24 erfolgt. Dies hat zur Folge, dass das Rohr 4 sich auch im Betriebszustand um ein geringes Maß (axiale Breite des Spaltes 23) in Richtung seiner Mittelachse 25 bewegen kann. Der Außendurchmesser 26 des Rohres 4 in seinem nicht umgeformten Bereich entspricht dem Außendurchmesser 16 des Rohres 4 im Endabschnitt 17 nach der Umformung. Der Außendurchmesser 16 im Endabschnitt 17 des Rohres 4 ist im übrigen kleiner als bzw. maxi mal gleich groß wie der Innendurchmesser 27 des Verschraubungskörpers 2 im Bereich von dessen Durchgangsbohrung D. Daher kommt die vordere Stirnfläche 9 des Rohres 4 bzw. die Umlaufkante im Bereich des Übergangs von der Stirnfläche 9 in den Außenmantel 21, des Rohres 4 nicht mit dem Innenkonus 19 des Verschraubungskörpers 2 in Kontakt, wobei der Innenkonus 19 entsprechend der britischen Norm BS 5200 übergangslos in die innere Mantelfläche 29 des Verschraubungskörpers übergeht.
  • Die Rohrverbindung 1', wie sie in 1b dargestellt ist, unterscheidet sich von der Rohrverbindung 1 gemäß 1a lediglich dadurch, dass anstelle des im Querschnitt kreisförmigen Dichtrings 6 ein im Querschnitt trapezförmiger Dichtring 6' vorhanden ist, der sich besonders günstig zur Verbindung mit dem Stützring 5 eignet. Die wirksame Länge der abdichtenden Flächen des Dichtrings 6' ist gegenüber der Version gemäß 1a vergrößert und daher die Dichtwirkung verbessert.
  • Bei der abgewandelten Rohrverbindung 30 nach 2a ist im Vergleich mit den Rohrverbindungen nach den 1a und 1b ein Rohr 34 mit einem größeren Innen- und Außendurchmesser sowie einer vergrößerten Wandstärke vorhanden. Der Verschraubungskörper 2 ist jedoch unverändert geblieben. Der Stützring 5 weist einen entsprechend dem Außendurchmesser 16 des Rohres 34 in dessen Endabschnitt 17 vergrößerten Innendurchmesser 15 und einen ebenfalls vergrößerten Außendurchmesser 35 auf, wobei die Wandstärke des Stützrings 35 gegenüber der des Stützrings 5 nach den 1a und 1b leicht reduziert ist. Der Innendurchmesser 36 des Rohres 34 sowohl in dessen Endabschnitt 17 als auch in dessen nicht umgeformten übrigen Abschnitt ist kleiner als der Innendurchmesser 27 des Verschraubungskörpers 2 im Bereich von dessen Durchgangsbohrung. Der Außendurchmesser 31 des Rohres 34 sowohl in dessen Endabschnitt 17 als auch in dessen übrigen nicht umgeformten Abschnitt ist jedoch größer als der Innendurchmesser 27 des Verschraubungskörpers 2 im Bereich von dessen Durchgangsbohrung. Es kommt jedoch zu keinerlei Anlage der Stirnfläche 39 des Rohres 34 bzw. der Umlaufkante im Übergangsbereich von dieser Stirnfläche 39 zu der äußeren Mantelfläche 38 des Rohres 34 am Innenkonus 19 des Verschraubungskörpers 2, auch nicht unter Berücksichtigung des Spaltes 23, der eine minimale Verschiebung des Rohres 38 auch im Betriebszustand der Rohrverbindung 30 in axiale Richtung ermöglicht.
  • Bei der Rohrverbindung 30' gemäß 2b besitzt der Dichtring 36' im Querschnitt eine Trapezform, wodurch die grundsätzlich Dichtqualität gesteigert wird. Ansonsten sind keine Unterschiede zur Rohrverbindung 30 gemäß 2a vorhanden.
  • Bei der Rohrverbindung 30'' entsprechend 2c findet ein modifizierter Stützring 35'' Verwendung, der eine konisch nach innen zurückspringend ausgeformte vordere Stirnfläche, 58 besitzt, an der der im Querschnitt kreisförmige Dichtring 36'' anliegt.
  • Bei der in 3a gezeigten Rohrverbindung 40 ist das umgeformte Ende des Rohres 44 alternativ ausgestaltet. Der Endabschnitt 47 des Rohres 44 besitzt einen – in bezug auf seinen äußeren Mantel – vorderen Abschnitt 48, der kegelförmig ausgebildet ist und einen sich daran anschließenden hinteren Abschnitt 49, der zylinderförmig ist. Entsprechend der Außenkontur dieses Endabschnitts 47 ist die Innenkontur des Stützrings 45 ausgeformt, die ebenfalls einen vorderen konusförmigen Abschnitt 48' und einen hinteren zylindrischen Abschnitt 49' besitzt. Der Stützring 45 ist auf diese Weise vor der Montage auf den Endabschnitt 47 des Rohres 44 aufschiebbar, wobei aufgrund entsprechender Abstimmung der Durchmesser in den Bereichen 49 und 49' eine gewisse Klemmwirkung zur Montagevereinfachung erreicht wird.
  • Der Stützring 45 weist an seiner der Stirnfläche 9 des Rohres abgewandten Seite eine Spannfläche 54 auf, die senkrecht zu der Mittelachse 25 des Rohres 44 ausgerichtet ist und mit einer parallel hierzu ausgerichteten Spannfläche 52 an dem Haltewulst 50 des Rohres 44 zusammenwirkt. An der gegenüberliegenden Seite weist der Haltewulst 50 eine kegelförmige Spannfläche 51 auf, die im Betriebszustand der Rohrverbindung 40 an einer entsprechend ausgeformten konusförmigen inneren Spannfläche 53 der Überwurfmutter 7 anliegt.
  • Da im vorliegenden Fall die Bauteile Überwurfmutter 7, Haltewulst 50, Stützring 45 und Verschraubungskörper 2 im Betriebszustand "auf Block" liegen ist eine axiale Beweglichkeit des Rohres 44 im Betriebszustand nicht gegeben. Im Betriebszustand verbleibt zwischen der Stirnfläche 9 des Rohres 44 und dem Verschraubungskörper 2, insbesondere dessen Innenkonus 19, ein geringfügiger Freiraum F.
  • Während die Rohrverbindung 40 gemäß 3a nach belastungsbedingt eventuell auftretenden Setzerscheinungen erforderlichenfalls durch Drehen der Überwurfmutter 7 nach ziehbar ist, ist dies bei der alternativ in 3b gezeigten Rohrverbindung 40' deshalb kaum möglich, weil der dort verwendete Stützring 45' eine vordere Anschlagfläche 55 besitzt, die mit einer senkrecht zu der Achse 25 des Rohres 44 ausgerichteten Stirnfläche des Verschraubungskörpers 2 zusammen wirkt. Das Montageende wird dem Monteur bei der Rohrverbindung 40' durch einen deutlichen Anstieg im Drehmomentverlauf angezeigt, wenn die Bauteile Überwurfmutter 7, Haltewulst 50, Stützring 45' und Verschraubungskörper 2''auf Block" anliegen.

Claims (13)

  1. Rohrverbindung (1, 1', 30, 30', 30'', 40, 40') mit einem umgeformten Rohr (4, 34, 44), einem Verschraubungskörper (2) mit einem Innenkonus (19), einer auf den Verschraubungskörper (2) aufschraubbaren Überwurfmutter (7) mit einer inneren Spannfläche (13, 53), die im Betriebszustand der Rohrverbindung (1, 1', 30, 30', 30'', 40, 40'') mit einer dem Rohrend abgewandten umformtechnisch hergestellten, radial über die äußere Mantelfläche (21, 38) des Rohres (4, 34, 44) nach außen vorstehenden Haltefläche (11, 51) eines Haltewulstes (10, 50) des Rohres (4, 34) zusammenwirkt, sowie mit einem Stützring (5, 35, 35'', 45, 45'), der von der Stirnseite (9, 39) des Rohres (4, 34, 44) her auf dieses aufschiebbar ist und sich mit einer dem Rohrende zugewandten kegeligen Spannfläche (18) in dem Innenkonus (19) des Verschraubungskörpers (2) abstützt, wobei der Haltewulst (10, 50) des weiteren mit einer dem Rohrende zugewandten Haltefläche (12, 52) mit einer daran angepassten dem Rohrende abgewandten Haltefläche (24, 54) des Stützrings (5, 35', 35'', 45, 45') zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenkonus (19) des Verschraubungskörpers (2) unmittelbar in dessen zylindrische, innere Mantelfläche (29), die die Durchgangsbohrung (D) des Verschraubungskörpers (2) definiert, übergeht und sich die Stirnfläche (9, 39) des Rohres (4, 34, 44) zumindest zum Teil radial nach innen in den Querschnitt der Durchgangsbohrung (D) des Verschraubungskörpers (2) erstreckt.
  2. Rohrverbindung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet ist, dass dem Stützring (5, 35, 35'', 45, 45') ein Dichtring (6, 6' 36'') in Form einer Weichdichtung vorgelagert ist, wobei der Dichtring (6, 6', 36', 36'') in einer im Querschnitt dreieckförmigen Kammer eingeschlossen ist, die von einer äußeren Mantelfläche (21 des Endabschnitts (17, 47) des Rohres(4, 34, 44), einer dem Rohrende zugewandten vorderen Stirnfläche (20, 38) des Stützrings (5, 35, 35'', 45, 45') und dem Innenkonus (19) des Verschraubungskörpers (2) gebildet ist.
  3. Rohrverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtring (6, 36', 36'') mit einer Verbindungsfläche an die vordere Stirnfläche des Stützrings (5, 35', 35'') geklebt oder daran anvulkanisiert ist.
  4. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohrende einen zylindrischen Endabschnitt (17) aufweist, dessen Außendurchmesser (16) dem Außendurchmesser (26) des Rohres (4, 34) im unverformten Bereich entspricht.
  5. Rohrverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützring (35'') eine konische, vordere Stirnfläche (38) besitzt, an der im Betriebszustand der Rohrverbindung (30'') der Dichtring (36'') anliegt.
  6. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützring (5, 35, 35'') an seinem dem Rohrende abgewandten Ende einen sich radial außerhalb des Haltewulstes (10) erstreckenden Ansatz (22) aufweist.
  7. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohrende einen kegeligen Abschnitt (48) aufweist, an den ein sich bis zu dem Haltewulst (50) erstreckender zylindrischer Abschnitt (49) angeschlossen ist.
  8. Rohrverbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Mantelfläche des Stützrings (45) einen zylindrischen Abschnitt aufweist, der im Durchmesser dem Durchmesser des zylindrischen Abschnitts (49) des Rohrendes angepasst ist und einen konischen Abschnitt (48') aufweist, der dem kegeligen Abschnitt (48) des Rohrendes angepasst ist.
  9. Rohrverbindung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltewulst (50) im Betriebszustand der Rohrverbindung von der inneren Spannfläche (53) der Überwurfmutter (7) gespannt wird.
  10. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützring (5, 35, 35'') eine Spannfläche (14) besitzt, die im Betriebszustand der Rohrverbindung (1, 1', 30, 30', 30'') an der inneren Spannfläche (13) der Überwurfmutter (7) anliegt.
  11. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützring (45') eine vordere, senkrecht zur Mittelachse (25) des Rohres (44) ausgerichtete Anschlagfläche (45) aufweist, die im Betriebszustand an einer ebenso ausgerichteten Stirnfläche (56) des Verschraubungskörpers (2) anliegt.
  12. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltewulst (50) eine vordere, senkrecht zur Mittelachse (25) des Rohres (44) ausgerichtete Spannfläche (52) besitzt, die mit einer ebenso ausgerichteten, dem Rohrende abgewandten hinteren Spannfläche (54) des Stützrings (45, 45') zusammenwirkt.
  13. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Spannfläche (13) der Überwurfmutter (7) konisch und die damit zusammenwirkende Spannfläche (51) des Haltewulstes (50) angepasst kegelförmig verläuft.
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