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DE102005058586A1 - Wiedergabevorrichtung zur autostereoskopen Wiedergabe von dreidimensionalen Darstellungen - Google Patents

Wiedergabevorrichtung zur autostereoskopen Wiedergabe von dreidimensionalen Darstellungen Download PDF

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DE102005058586A1
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lenticular
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Universitaet Kassel
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Abstract

Es wird eine autostereoskopische Widergabevorrichtung mit einer Rückprojektionswand (3) für dreidimensionale Darstellungen beschrieben. Die Wiedergabevorrichtung enthält eine Bildwiedergabeeinheit (1), die hinter der Rückprojektionswand (3) angeordnet ist und für jede Perspektive der dreidimensionalen Darstellungen ein Bildwiedergabegerät (7a bis 7p) beinhaltet. Die Rückprojektionswand (3) weist auf ihrer Rückseite eine erste und auf ihrer Vorderseite eine zweite Linsenrasterscheibe (8, 9) auf. Erfindungsgemäß enthält die Rückprojektionswand (3) zwischen der ersten Linsenrasterscheibe (8) und der zweiten Linsenrasterscheibe (9) eine dritte Linsenrasterscheibe (10) und eine vierte Linsenrasterscheibe (11), wobei die Linsenraster der dritten Linsenrasterscheibe (10) und der vierten Linsenrasterscheibe (11) quer zueinander verlaufen (Fig. 1).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Wiedergabevorrichtung mit einer Rückprojektionswand zur autostereoskopen Wiedergabe von dreidimensionalen Darstellungen entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Gegenüber zweidimensionalen, konventionellen Darstellungen kommt eine dreidimensionale Darstellung den natürlichen Sehgewohnheiten näher. Die Entwicklung von Vorrichtungen zu einer möglichst natürlichen dreidimensionalen Darstellung von Objekten, Szenen und Animationen ist Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Arbeiten und Patentanmeldungen (z.B. DE 196 40 936 C2 , DE 196 46 046 C1 , DE 198 53 608 C2 ).
  • Eine Wiedergabevorrichtung der eingangs erwähnten Gattung ist aus einer Veröffentlichung von Neil A. Dodgson in "Autostereoscopic 3D Displays", Computer, August 2005, pp. 31-36, ISSN: 0018-9162, IEEE Publication, bekannt. Darin wird eine Wiedergabevorrichtung für dreidimensionale Darstellungen mit einer Mehrzahl von Projektoren, einer Rückprojektionswand und einem Betrachterbereich beschrieben. Jeder der Projektoren gibt genau eine Perspektive der dreidimensionalen Darstellungen wieder. Die Rückprojektionswand weist eine erste und eine zweite Linsenrasterscheibe sowie einen nicht erwähnten und gesondert dargestellten Diffusor auf.
  • Aus einer weiteren Veröffentlichung von Reinhard Börner in "Autostereoskopische Rückprojektions- und Flachbildschirme", Fernseh- und Kino-Technik, 48. Jahrgang, Heft Nr. 11, 1994, Seiten 594-600, ist eine ähnliche Wiedergabevorrichtung bekannt, die einen Projektor und eine Rückprojektionswand aufweist und einen Betrachterbereich festlegt. Die Wiedergabe von unterschiedlichen Perspektiven erfolgt hier durch die Aufteilung des Bildes in Bildstreifen, wobei ein Teil der Bildstreifen ein "linkes" Bild und ein anderer Teil der Bildstreifen ein "rechtes" Bild einer dreidimensionalen Darstellung bildet. Die Rückprojektionswand besteht aus einem Diffusor (Streuscheibe), der dem Projektor zugewandt ist, und einer Linsenrasterscheibe, die dem Betrachter zugewandt ist. Die beschriebene Wiedergabeeinheit erfordert außerdem einen Zuschauerdetektor (Eye-Tracker), mit dem die Position des Kopfes eines Betrachters erfasst wird. Ausgehend von der erfassten Kopfposition wird die Linsenrasterscheibe derart nachgeführt, dass der Betrachter in seiner jeweiligen Position eine dreidimensionale Ansicht einer Darstellung wahrnehmen kann. Dies funktioniert jedoch nur in einem sehr kleinen Bereich.
  • Nachteilig an den beschriebenen Wiedergabevorrichtungen ist ein hoher Helligkeitsverlust auf der Betrachterseite, da ein Teil des vom Projektor abgestrahlten Lichtes vom Diffusor absorbiert und gestreut wird und somit nicht zur Abbildung der dreidimensionalen Darstellung auf der Betrachterseite zur Verfügung steht.
  • Ausgehend davon liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde, die autostereoskopische Wiedergabevorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung dahingehend zu verbessern, dass der beschriebene Helligkeitsverlust reduziert und eine verbesserte Bildqualität erreicht wird.
  • Zur Lösung der Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
  • Linsenrasterscheiben haben im Vergleich zu dem sonst verwendeten Diffusor (Streuscheibe) ein geringeres Absorptions- und Streuverhalten. Sie absorbieren und streuen durchtretende Lichtstrahlen in einem geringeren Maße, als dies bei einem Diffusor der Fall ist. Hierdurch ergibt sich in vorteilhafter Weise eine Steigerung des optische Wirkungsgrads der Wiedergabevorrichtung, wobei unter dem optischen Wirkungsgrad das Verhältnis der Lichtleistung, die von einer hinter der Rückprojektionswand angeordneten Bildwiedergabeeinheit abstrahlt wird, zu der Lichtleistung verstanden wird, die von der Vorderseite der Rückprojektionswand abgestrahlt und vom Betrachter empfangen wird. Außerdem wirkt sich das geringere Streuverhalten der Linsenrasterscheiben günstig auf die Trennung einzelner Teilbildstreifen aus: Die Teilbildstreifen "verschmieren" nicht, wie dies für die Verwendung eines Diffusors typisch ist. Bei der erfindungsgemäßen Verwendung von Linsenrasterscheiben werden die Übergänge von einem Teilbildstreifen auf einen angrenzenden Teilbildstreifen schärfer abgegrenzt.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 schematisch eine erfindungsgemäße Wiedergabevorrichtung;
  • 2 eine schematische Perspektivdarstellung einer erfindungsgemäßen Rückprojektionswand;
  • 3 schematische Kameraanordnungen zur Aufnahme verschiedener Perspektiven eines Objektes;
  • 4 eine schematische Darstellung eines Ausschnitts der erfindungsgemäßen Rückprojektionswand mit einzelnen, beispielhaften Strahlengängen;
  • 5 schematisch, vergrößert und beispielhaft den Strahlengang durch eine Zylinderlinse;
  • 6 schematisch eine Anzahl von Überlappungen (Teilbildüberlappungen);
  • 7 eine erfindungsgemäße 3D-Bildwiedergabeeinheit für eine Vielzahl von Betrachtern; und
  • 8 schematisch zwei Linsenrasterscheiben, die gespiegelt angeordnet sind.
  • 1 zeigt eine autostereoskope Wiedergabevorrichtung zur Wiedergabe von dreidimensionalen Darstellungen. Die Wiedergabevorrichtung weist eine Bildwiedergabeeinheit 1 auf, die sich hinter einer Rückseite 2 einer Rückprojektionswand 3 befindet. Vor einer Vorderseite 4 der Rückprojektionswand 3 befindet sich ein Betrachterbereich 5, in dem sich Betrachter 6a, 6b, 6c die dreidimensionalen, auf der Rückprojektionswand 3 abgebildeten Darstellungen ansehen. Die hinter der Rückseite 2 der Rückprojektionswand 3 angeordnete Bildwiedergabeeinheit 1 weist eine Mehrzahl von Bildwiedergabegeräten 7a-7p auf, wobei jedes Bildwiedergabegerät 7a-7p jeweils genau eine Perspektive der dreidimensionalen Darstellungen wiedergibt. Die Rückseite 2 der Rückprojektionswand 3 ist durch eine erste Linsenrasterscheibe 8 und die Vorderseite 4 ist durch eine zweite Linsenrasterscheibe 9 gebildet.
  • Wiedergabevorrichtungen dieser oder ähnlicher Art sind aus den Veröffentlichungen von Neil A. Dodgson in "Autostereoscopic 3D Displays", Computer, August 2005, pp. 31-36, ISSN: 0018-9162, IEEE Publication, und Reinhard Börner in "Autostereoskopische Rückprojektions- und Flachbildschirme", Fernseh- und Kino-Technik, 48. Jahrgang, Heft Nr. 11, 1994, Seiten 594-600 bekannt, die hiermit zur Vermeidung von Wiederholungen zum Gegenstand der Offenbarung der vorliegenden Erfindung gemacht werden.
  • Wie einleitend ausgeführt wurde, ist die Verwendung von Diffusoren nachteilig, da ein Teil der Lichtstrahlen von diesen absorbiert und gestreut wird und hierdurch die Abbildung auf der Betrachterseite in ihrer Helligkeit reduziert ist.
  • Erfindungsgemäß wird dieser Nachteil durch die Verwendung einer dritten Linsenrasterscheibe 10 und einer vierten Linsenrasterscheibe 11 vermieden, die den Diffusor ersetzen und deren im wesentlichen halbzylindrisch ausgebildete Linsen 10a und 11a (vgl. auch 2) quer zueinander verlaufen.
  • 2 zeigt den Aufbau der erfindungsgemäßen Rückprojektionswand 3 anhand einer perspektivischen Darstellung eines Ausschnitts der Rückprojektionswand 3. Auf der Rückseite 2, die der Bildwiedergabeeinheit 1 zugewandt ist, ist die erste Linsenrasterscheibe 8 angeordnet. Hierauf folgt in Richtung zur Vorderseite 4 hin zunächst die dritte Linsenrasterscheibe 10 und anliegend an die dritte Linsenrasterscheibe 10 dann die vierte Linsenrasterscheibe 11, deren Linsen 11a quer zu den Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe 10 und auch der übrigen Linsenrasterscheiben 8 und 9 verlaufen, deren Linsen 8a bzw. 9a gemäß 2 ebenfalls im wesentlichen halbzylindrisch ausgebildet sind. Abschliessend folgt die erste, die Vorderseite 4 der Rückprojektionswand 3 bildende Linsenrasterscheibe 9. Alle vier Rasterscheiben 8, 9, 10 und 11 sind z.B. durch Kleben od. dgl. zu einer festen, die Rückprojektionswand 3 bildenden Baueinheit miteinander verbunden.
  • 3 zeigt eine beispielhafte Anordnung einer Mehrzahl von Kameras 13a bis 13p zur Aufnahme von Bildern für die dreidimensionale Darstellung eines hier gezeigten Objektes 14, einer Szene oder einer Animation. Jede der gezeigten Kameras 13a-13p zeichnet genau eine Perspektive des aufzunehmenden Objekts 14 auf. Zur Wiedergabe der dreidimensionalen Darstellung werden die verschiedenen Perspektivbilder entweder sofort an die Bildwiedergabegeräte 7a-7p gemäß 1 übermittelt oder für eine spätere Wiedergabe in einem Bildspeicher zwischengespeichert und zum Wiedergabezeitpunkt an die Bildwiedergabegeräte 7a-7p übermittelt. Bei der Darstellung von bewegten Bildern (Szenen, Animationen) wird entsprechend vorgegangen.
  • 4 zeigt einen Detailausschnitt aus der Rückprojektionswand 3 mit dem bereits anhand der 1 und 2 erläuterten Aufbau aus der ersten Linsenrasterscheibe 8, der dritten Linsenrasterscheibe 10, der vierten Linsenrasterscheibe 11 und der zweiten Linsenrasterscheibe 9. Im Folgenden werden Einzelheiten des Aufbaus der Rückprojektionswand 3 und der verschiedenen Linsenrasterscheiben erläutert.
  • Die Anzahl der Linsen 8a der Linsenrasterscheibe 8 entspricht der Anzahl der horizontalen, beispielsweise 1280 Bildpunkte (Pixel) der Bildwiedergabegeräte 7a-7p und damit z.B. der Zahl der vertikalen, von diesen maximal erzeugbaren Teilbildstreifen. Die Anzahl der Linsen 10a der Linsenrasterscheibe 10 ergibt sich aus dem Produkt der Anzahl der verschiedenen Perspektiven und der Anzahl der Linsen 8a der Linsenrasterscheibe 8. Bei 16 Perspektiven und 1280 Linsen 8a beträgt die Anzahl der Linsen 10a der Linsenrasterscheibe 10 daher z.B. 20480. Alle Linsenrasterscheiben 8, 9, 10, 11 weisen die gleichen Abmessungen bezüglich ihrer Länge und Breite auf. Somit entspricht die Gesamtbreite von 16 Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe 10 ungefähr der Breite einer Linse 8a der ersten Linsenrasterscheibe 8. Weiterhin entspricht die Gesamtbreite von 16 Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe 10 ungefähr der Breite einer Linse 9a der zweiten Linsenrasterscheibe 9.
  • Ein Betrachter, der von vorn auf die Rückprojektionswand 3 blickt, würde bei nicht vorhandenen Linsenrasterscheiben 9 und 11 sämtliche 16 Perspektiven in einem Bild sehen, wobei sich dieses Bild aus den einzelnen Teilbildstreifen zusammensetzt. Damit der Betrachter in einer vorgewählten Betrachterzone bzw. in einem vorgewählten Winkelbereich die einzelnen Perspektiven getrennt voneinander wahrnehmen und betrachten kann, wird zusätzlich die Linsenrasterscheibe 9 vor den Linsenrasterscheiben 10 und 11 angeordnet.
  • Zum besseren Verständnis wird im Folgenden die Dimensionierung der Linsenrasterscheibe 9 anhand von 5 erläutert. Dabei werden eine einzelne Linse 9a der Linsenrasterscheibe 9 und die ihr zugeordneten, hier 16 Linsen 10a der Linsenrasterscheibe 10 genauer betrachtet. Dabei ist die Anordnung erfindungsgemäß so getroffen, daß sich die nachfolgend beschriebene Wirkungsweise ergibt.
  • Ausgehend von einem mittleren Betrachterpunkt O innerhalb eines z.B. dem Betrachter 6a (1) zugewiesenen Winkelbereichs 15a mit dem Winkel α müssen für die Funktion der erfindungsgemäßen Wiedergabevorrichtung zwei Bedingungen erfüllt sein:
    • a) Ein Betrachter, der sich in dem mittleren Betrachterpunkt O befindet, darf durch die Linse 9a der zweiten Linsenrasterscheibe 9 nur eine zugeordnete mittlere, dahinterliegende Linse 10a der dritten Linsenrasterscheibe 10, beispielsweise die Linse 10X sehen. Auf diese Weise nimmt der Betrachter durch die Linse 9a nur einen einzigen Teilbildstreifen (Pixel) einer zugeordneten Perspektive wahr. Die Linsen 9a der zweiten Linsenrasterscheibe 9 werden derart dimensioniert, dass der auf der Linse 10X abgebildete Teilbildsteifen für den Betrachter vergrößert, vorzugsweise auf die Breite P (Pitch) der Linse 9a der zweiten Linsenrasterscheibe 9 vergrößert erscheint.
    • b) Bewegt sich der Betrachter auf einer zur Rückprojektionswand 3 parallelen Linie 14 innerhalb des Winkels α zu einem Punkt 14a, so muß er durch dieselbe Linse 9a der zweiten Linsenrasterscheibe 9 eine letzte Linse 10X1 der zugeordneten 16 Linsen 10a der Linsenrasterscheibe 10 und damit eine zugehörige erste (bzw. letzte) Perspektive sehen. Bewegt sich der Betrachter nun in entgegengesetzter Richtung auf einen Punkt 14b auf der Linie 14 zu, so muß er nacheinander jeweils eine der den anderen Perspektiven zugeordneten Linsen 10X1 bis 10X16 wahrnehmen. Angekommen im Punkt 14b sieht der Betrachter schließlich die Linse 10X16 der dritten Linsenrasterscheibe 10 bzw. die dieser zugeordnete Perspektive. Bewegt sich also der Betrachter von Punkt 14a auf Linie 14 hin zu Punkt 14b, so sieht er hierbei nacheinander die der Anzahl der Perspektiven, hier beispielsweise 16, entsprechende Anzahl von Teilbildstreifen durch die Linse 9a.
  • Entsprechend ist die Anordnung für die anderen beteiligten Linsen 9a und 10a zu treffen, damit aus allen verschiedenen (hier 16) Blickrichtungen entsprechend den Punkten 0, 14a und 14b jeweils die kompletten zugehörigen Perspektiven gesehen werden.
  • Um Bedingung a) und b) sicherzustellen, wird die Dicke D und die Krümmung K der Linse 9a der zweiten Linsenrasterscheibe 9 entsprechend den optischen Brechungsgesetzen und den Gesetzen der geometrischen Optik, ausgehend von einem gewählten, mittleren Betrachtungspunkt O und einem gewählten Winkel α mittels eines iterativen Berechnungsverfahrens bestimmt.
  • In 1 sind drei unterschiedliche Betrachterzonen 15a, 15b, 15c für die drei Betrachter 6a, 6b und 6c dargestellt. Sie ergeben sich für unterschiedliche Blickrichtungen, bei denen die Betrachter z. B. durch den linken oder rechten Seitenteil einer Linse 9a (vgl. 5) auf die angrenzenden, die Perspektiven darstellenden Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe 10 blickt. Hinsichtlich der Möglichkeit, alle 16 Perspektiven zu betrachten, gilt für alle Betrachterzonen 15a, 15b und 15c dasselbe, was oben anhand der 5 beschrieben wurde.
  • Der Erfindung hat u. a. den Vorteil, dass sie Akkornodationskonflikte (Anpassungsstörungen der Augen bei der Fokkusierung) dadurch verhindert, dass sie eine Vielzahl von Perspektiven darstellt. Akkomodationskonflikte treten häufig bei aktuellen 3D-Kinoanlagen auf, die lediglich mit zwei Perspektiven arbeiten und zur Trennung der linken und rechten Perspektive Polarisationstechniken einsetzen. Bei vielen Kinozuschauern führen Akkomodationskonflikte überdies zu Kopfschmerzen.
  • Damit ein Betrachter 6a, 6b, 6c die Teilbildstreifen in der gesamten vertikalen Auflösung sehen kann, werden diese durch die vierte Linsenrasterscheibe 11 (vgl. auch 2) vertikal aufgefächert. Vereinfacht ausgedrückt kann gesagt werden, dass ein Bild in der dritten Linsenrasterscheibe 10 "entsteht" und durch die vierte Linsenrasterscheibe 11 vertikal für den Betrachter sichtbar gemacht wird.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Linsenbreite der quer verlaufenden Linsen 11a der vierten Linsenrasterscheibe 11 so zu dimensionieren, dass sie der Linsenbreite der Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe 10 entspricht (2).
  • Aufgrund der nicht parallel verlaufenden Lichtstrahlen von den Bildwiedergabegeräten 7a bis 7p zur ersten Linsenrasterscheibe 8 und von der dritten Linsenrasterscheibe 10 zur zweiten Linsenrasterscheibe 9 ist es vorteilhaft, die Linsenbreite der Linsen 8a der ersten Linsenrasterscheibe 8 und die Linsenbreite der Linsen 9a der zweiten Linsenrasterscheibe 9 kleiner auszuführen als die Gesamtbreite von 16 Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe 10. In vorteilhafter Weise wird die Breite der Linsen 8a und 9a um einen Teil der Breite einer Linse 10a verringert.
  • Wird die Wiedergabevorrichtung wie ausgeführt dimensionert, so ergibt sich die gewünschte Abbildung der dreidimensionalen Darstellung derart, dass ein Bild irgendeines der Bildwiedergabegeräte 7a bis 7p jeweils nur einmal in jeder Betrachterzone aus der Mehrzahl der Betrachterzonen 15, 15a, 15b sichtbar ist. Daher kann ein Betrachter 6a, 6b, 6c in jeder einen Winkelbereich αa, αb, αc überstreichenden Betrachtungszone 15a, 15b, 15c durch Bewegung vom Punkt 14a zum Punkt 14b (5) nacheinander jeweils alle 16 Perspektiven der jeweiligen Darstellung betrachten.
  • Bei einer Anordnung von mehreren Bildwiedergabegeräten 7a bis 7p gemäß 1 ergeben sich aufgrund dieser Anordnung Verzerrungen derart, dass die auf die Rückprojektionswand 3 auftreffenden Bilder nicht der Form und/oder Größe der Rückprojektionswand 3 entsprechen. Beispielsweise können auftreffende Bilder kleiner oder größer als die Rückprojektionswand 3 sein. Diese Verzerrungen können mittels Korrekturmitteln, beispielsweise mittels Korrekturprismen für jedes Bildwiedergabegerät korrigiert werden. Die Korrektur der beschriebenen Verzerrungen kann auch softwaremässig erfolgen, beispielsweise dergestalt, dass solche Pixelbereiche von Bildwiedergabegeräten 7a bis 7p, die keine Lichtstrahlen erzeugen, welche auf die Rückprojektionswand 3 auftreffen, dunkel gesteuert werden. Weiterhin können die Korrekturmittel auch als Masken 17 mit schlitzförmigen Aussparungen (6 und 7) ausgeführt sein.
  • 6 zeigt beispielhaft Überlappungen 18, die sich aus Herstellungstoleranzen für Linsenrasterscheiben ergeben, wobei sich die Überlappungen 18 jedoch nicht nachteilig auswirken.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. So kann als Bildwiedergabegerät jedes bildgebendes Gerät, beispielsweise ein Projektor oder Beamer verwendet werden. Weiterhin ist es möglich, die beschriebene Erfindung wahlweise zur Betrachtung von statischen oder bewegten Bildern zu verwenden. Weiterhin können alle oder einzelne Bildwiedergabegeräte 7a bis 7p so angeordnet sein, dass ihre Lichtstrahlen nicht direkt auf eine Rückprojektionswand 3 treffen sondern über Umlenkmittel, beispielsweise Spiegel, auf eine Rückprojektionswand 3 gelenkt werden.
  • Die dritte Linsenrasterscheibe 10 kann auch so ausgeführt sein, dass die Anzahl der Linsen 10a größer oder viel größer ist, als das Produkt aus der Anzahl der Perspektiven und der Anzahl der horizontalen Bildpunkte eines Bildwiedergabegeräts 7a bis 7p. Anders ausgedrückt kann die Zahl der Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe 10, die einer Linse 8a der ersten Linsenrasterscheibe 8 zugeordnet ist, größer oder viel größer als die Anzahl der Perspektiven sein. Hierbei entspricht vorzugsweise die Linsenbreite der Linse 8a der ersten Linsenrasterscheibe 8 wiederum der Gesamtbreite der ihr zugeordneten Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe, wobei wie ausgeführt die Anzahl der ihr zugeordneten Linsen 10a der Anzahl der dargestellten Perspektiven entsprechen oder größer oder sehr viel größer sein kann als die Anzahl der dargestellten Perspektiven. Dadurch ergibt sich eine hohe Flexibilität bei der Verwendung einer Rückprojektionswand 3 für verschiedene Anzahlen von Perspektiven. Beispielsweise kann eine Rückprojektionswand 3, die für eine große Anzahl von Perspektiven, beispielsweise 50 Perspektiven, ausgelegt ist (großer Kinosaal), auch dazu verwendet werden, nur eine kleinere Anzahl von Perspektiven, beispielswiese 16 Perspektiven, darzustellen.
  • Zur Verkürzung des Fokussierabstandes (der Abstand der Bildwiedergabeeinheit 1 zur Rückprojektionswand 2) bzw. zur Vergrößerung des Streuwinkels (die Betrachterzonen 15a, 15b, 15c werden breiter) kann die dritte Linsenrasterscheibe 10 und/oder die vierte Linsenrasterscheibe 11 jeweils durch zwei gespiegelte Linsenrasterscheiben ersetzt werden. Unter gespiegelt soll hier eine derartige Anordnung von zwei Linsenrasterscheiben verstanden werden, bei der die Zylinderlinsen der Linsenrasterscheiben einander zugewandt sind, wie in 8 für zwei Linserasterscheiben 19a, 19b gezeigt ist.
  • Denkbar ist weiterhin, dass eine Rückprojektionswand 3 aus mehreren Teilen besteht, die beispielsweise getrennt transportiert und dann vor Ort zu einer Rückprojektionswand zusammengesetzt werden.
  • Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden können.

Claims (18)

  1. Autostereoskopische Wiedergabevorrichtung mit einer Rückprojektionswand (3) für dreidimensionale Darstellungen, aufweisend eine Bildwiedergabeeinheit (1), die hinter der Rückprojektionswand (3) angeordnet ist und für jede Perspektive der dreidimensionalen Darstellungen ein Bildwiedergabegerät (7a bis 7p) beinhaltet, wobei die Rückprojektionswand (3) auf einer Rückseite eine erste und auf einer Vorderseite eine zweite Linsenrasterscheibe (8, 9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückprojektionswand (3) zwischen der ersten Linsenrasterscheibe (8) und der zweiten Linsenrasterscheibe (9) eine dritte Linsenrasterscheibe (10) und eine vierte Linsenrasterscheibe (11) enthält, wobei die Linsenraster der dritten Linsenrasterscheibe (10) und der vierten Linsenrasterscheibe (11) quer zueinander verlaufen.
  2. Wiedergabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Linsenrasterscheibe (10) eine Anzahl von Linsen (10a) aufweist, die dem Produkt aus der Anzahl von Linsen (8a) der ersten Linsenrasterscheibe (8) und aus der Anzahl der Perspektiven der dreidimensionalen Darstellungen entspricht.
  3. Wiedergabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Linsen (11a) der vierten Linsenrasterscheibe (11) eine Linsenbreite (Pitch) aufweisen, die der Linsenbreite der Linsen (10a) der dritten Linsenrasterscheibe (10) entspricht.
  4. Wiedergabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Linsenbreite (Pitch) der Linsen (9a) der zweiten Linsenrasterscheibe (9) und der Linsen (8a) der ersten Linsenrasterscheibe (8) kleiner ist als eine Breite, die sich als Produkt aus der Anzahl der Perspektiven und der Linsenbreite einer Linse 10a der dritten Linsenrasterscheibe (10) ergibt.
  5. Wiedergabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bild eines jeden Bildwiedergabegeräts (7a bis 7p) auf der Vorderseite der Rückprojektionswand (3) nur in genau einem Bereich innerhalb jeder einer Mehrzahl von Betrachterzonen (15a bis 15c) sichtbar ist, und dass benachbarte Bereiche höchstens einen kleinen Überlappungsbereich aufweisen.
  6. Wiedergabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Bildwiedergabegerät (7a bis 7p) einen Beamer oder Projektor aufweist.
  7. Wiedergabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildwiedergabeeinheit (1) Korrekturmittel (17) zur Korrektur des Strahlengangs von mindestens einem Bildwiedergabegerät aufweist.
  8. Wiedergabevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Korrekturmittel ein Korrekturprisma aufweist.
  9. Wiedergabevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Korrekturmittel eine softwarebasierte Korrektureinrichtung aufweist.
  10. Wiedergabevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Korrekturmittel (17) ein schlitzförmiges Mittel aufweist.
  11. Wiedergabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Mehrzahl von Rückprojektionswänden (3) und/oder eine Mehrzahl von Bildwiedergabeeinheiten (1) aufweist.
  12. Wiedergabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückprojektionswand (3) aus mehreren Teilen besteht.
  13. Wiedergabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass von wenigstens einem Bildwiedergabegerät (7a bis 7p) ausgestrahlte Lichtstrahlen über Umlenkmittel auf die Rückprojektionswand umgelenkt werden.
  14. Wiedergabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Linsenrasterscheibe (10) durch eine Barriere-Maske ersetzt ist.
  15. Wiedergabevorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriere-Maske eine Anzahl von Schlitzen aufweist, die der Anzahl von Linsen (10a) der dritten Linsenrasterscheibe (10) entspricht und wobei die Schlitzbreite der Barriere-Maske der Linsenbreite (Pitch) der Linsen 10a der dritten Linsenrasterscheibe (10), geteilt durch die Anzahl der Perspektiven der dreidimensionalen Darstellungen, entspricht.
  16. Wiedergabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Linsenrasterscheibe (8) eine Anzahl von Linsen (8a) aufweist, die größer oder gleich der Anzahl der horizontalen Bildpunkte (Pixel) der Bildwiedergabegeräte (7a bis 7p) ist.
  17. Wiedergabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Linsenrasterscheibe (10) eine Anzahl von Linsen (10a) aufweist, die größer oder sehr viel größer ist, als ein Produkt aus der Anzahl der Perspektiven und aus der Anzahl der horizontalen Bildpunkte eines Bildwiedergabegeräts (7a bis 7p).
  18. Wiedergabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Linsenrasterscheibe (10) und/oder die vierte Linsenrasterscheibe (11) durch jeweils zwei Linsenrasterscheiben ersetzt sind.
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