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Technisches
Gebiet
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Die
Erfindung betrifft eine Beleuchtungsanordnung mit einem Gehäuse, einem
in dem Gehäuse angeordneten
Leuchtmittel, dessen Strahlung durch eine oder mehrere Gehäuseöffnungen
aus dem Gehäuse
austritt und Mitteln zum Entblenden dieser Strahlung, wobei wenigstens
eine Gehäuseöffnung seitlich
angeordnet ist.
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Stand der
Technik
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Beleuchtungsanordnungen
für den
Innenbereich werden üblicherweise
entweder in die Wand oder Decke integriert, daran vorgesehen oder
hängen
als Pendelleuchten von der Decke herab. Die Pendelleuchten haben
meist ein quaderförmiges, nach
unten offenes Gehäuse.
Auf der Oberseite oder an den Enden des Gehäuses ist die Aufhängung befestigt.
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Bei
den bekannten Pendelleuchten tritt das Licht aus der nach unten
gerichteten Öffnung
aus dem Gehäuse
aus. Um direkte Einsicht auf das Leuchtmittel und dadurch verursachte
Blendung zu vermeiden, wird die Öffnung
mit Lamellen versehen.
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Es
sind weiterhin Platten bekannt, die auf der Oberfläche mit
Mikroprismen versehen sind. An diesen Mikroprismen wird das Licht
abgelenkt. Bei Einsatz einer solchen Mikroprismenplatte in der Austrittsöffnung eines
Leuchtengehäuses
wird eine Blendung des Betrachters vermieden. Nachteilig bei diesen
Platten ist es, daß diese
leicht verschmutzen und verstauben. Verunreinigungen und Fingerabdrücke sind
dauerhaft auf der Oberfläche
sichtbar. Die Handhabung der scharfkantigen Platten kann zu Verletzungen
führen.
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Offenbarung
der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Beleuchtungsanordnung der eingangs
genannten Art mit verbessertem Leuchtverhalten und leichter Handhabung zu
schaffen.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
daß die
Gehäuseabdeckung
mit einer transparenten Abdeckung verschlossen ist, die auf der
Außenseite
mit einer Mikrostruktur profiliert ist, die Mikrostruktur ihrerseits
mit einer transparenten, glatten Abdeckung versehen ist, wobei die
Mikrostruktur entblendend ausgebildet ist. Die Mikrostruktur kann
insbesondere derart ausgebildet sein, daß der für Personen sichtbare Winkelbereich
entblendet ist.
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Bei
dieser Anordnung tritt die Strahlung nicht nur nach unten, sondern
in jeden gewünschten
Winkelbereich aus. Die dadurch verursachte Blendung wird durch die
Verwendung einer Abdeckung mit einer Mikrostruktur vermieden. Zur
Vermeidung von Verschmutzung und erleichterten Handhabung dieser
Abdeckung ist eine weitere, glatte Abdeckung auf dem Profil vorgesehen.
Diese weitere Abdeckung lässt
sich leicht reinigen und verschmutzt nicht so leicht. Sie ist weiterhin
ohne Verletzungsgefahr handhabbar.
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Die
Gehäuseöffnungen
können
sich entlang des überwiegenden
Teils der Seitenbereiche und nach unten hin erstrecken, und die
Abdeckungen können
in einem oder mehreren Rahmenteilen angeordnet sein. Durch die Verwendung
der profilierten Abdeckungen kann auch bei sehr großen Lichtaustrittsöffnungen
keine Blendung erfolgen.
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Das
Gehäuse
kann einen rechteckigen Querschnitt aufweisen, von dem beide Seiten
und der untere Abschnitt Gehäuseöffnungen
bilden, die von ebenen Platten mit profilierter Oberfläche abgedeckt
sind. Alternativ kann das Gehäuse
aber auch einen mehreckigen, ovalen oder kreisförmigen Querschnitt oder einen
sonstigen organischen Querschnitt aufweisen.
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Es
ist weiterhin möglich
Formen vorzusehen, deren Querschnitt über die Länge des Gehäuses veränderlich ist. So kann das Gehäuse sich
an den Enden verjüngen,
das Gehäuse
kann bogenförmig
ausgestaltet sein oder treppenartig abgestuft sein.
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Vorzugsweise
sind die Abdeckungen aus gepresstem Acryl oder Glas. Alternativ
kann die Abdeckung auch aus gewalztem Material oder Folien bestehen.
Aus gepresstem Acryl ist das Profil mit der größten Präzision herstellbar. Die Abdeckungen
können
auch aus einem brandhemmenden Kunststoff, insbesondere aus Polycarbonat
bestehen.
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Die
Mikrostrukturen können
Mikroprismen, insbesondere nach außen vorstehende Mikroprismen
sein. Dabei hat ein Mikroprisma Abmessungen im Bereich von einigen
Zehntel Millimeter. Alternativ sind auch gepresste, lineare oder
gekreuzte Strukturen möglich.
Vorzugsweise variiert der Öffnungswinkel
der Prismen oder linearen Strukturen über die Höhe der Öffnung. Dann kann die seitlich
abgestrahlte Strahlung gezielt in einen bevorzugten Winkelbereich
gelenkt werden. Andere Winkelbereiche werden hingegen nur geringfügig oder
gar nicht beleuchtet. Auf diese Weise erfolgt einerseits eine Entblendung,
andererseits eine verbesserte Beleuchtung in der gewünschten
Richtung.
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Vorzugsweise
umfasst das Gehäuse
zwei Endteile, welche über
Rahmenteile miteinander verbunden sind, wobei die Rahmenteile durch
parallel zu den Endteilen verlaufende, plane Spanten zusätzlich in
ihrer Lage gehalten werden. Die Rahmenteile können profilierte Streben sein,
die über
die gesamte Länge
den gleichen Querschnitt haben. Das ermöglicht eine kostengünstige Herstellung.
Die Spanten können
in Schlitzen oder Nuten, die in den Streben senkrecht zu deren Längsachse
vorgesehen sind, eingeführt
werden. Das Leuchtmittel, zum Beispiel eine Leuchtstofflampe, kann
durch eine Aussparung in den Spantenn hindurch geführt werden.
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Vorzugsweise
weist das Endteil eine Öffnung auf,
in welche Verbindungselemente einsteckbar sind. Die Verbindungselemente
können
dann eingerastet oder eingeklemmt werden. Diese Verbindungselemente
können
variabel ausgewählt
werden. Je nach Anwendung werden unterschiedliche Verbindungselemente
in das gleiche Gehäuse
eingesetzt. Auf diese Weise entsteht ein modulares System, dass
leicht an die Anforderungen angepasst werden kann.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Verbindungselemente gelenkig
miteinander und/oder mit Befestigungsvorrichtungen verbindbar. Dann können mehrere
Leuchten miteinander verbunden werden. Der Verbindungswinkel ist
dabei variabel.
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Es
können
mehrere Leuchmittel mit unterschiedlichem Wellenlängenspektrum
vorgesehen sein und Steuermittel, über welches die Strahlungsintensitäten der
einzelnen Leuchtmittel einstellbar sind. Ein Leuchtmittel kann ein
Spektrum mit besonders hoher Intensität im kurzwelligen Spektralbereich
und ein weiteres Leuchtmittel kann ein Spektrum mit besonders hoher
Intensität
im längerwelligen
Spektralbereich aufweisen. Dann kann das Licht zum Beispiel zwischen
einem kalten, eher blauen Spektrum, entsprechend einer hohen Strahlungstemperatur,
und einem warmen, eher roten Spektrum, entsprechend einer niedrigen
Strahlungstemperatur, variiert werden.
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Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Ausführungsbeispiele sind nachstehend
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Explosionsdarstellung einer modular aufgebauten Beleuchtungsanordnung
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2 ist
ein Querschnitt durch die Beleuchtungsanordnung aus 1
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3 ist
ein Längsschnitt
durch die Beleuchtungsanordnung aus 1
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4 ist
eine perspektivische Ansicht der geöffneten Beleuchtungsanordnung
aus 1
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5 ist
eine perspektivische Ansicht der geöffneten Beleuchtungsanordnung
aus 4 mit anderer Perspektive
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6 ist
eine Detailansicht der Beleuchtungsanordnung aus 1
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7 ist
eine Detailansicht aus 1 mit einem Endteil und einem
Verbindungsteil.
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8 ist
ein Schnitt durch zwei Verbindungsteile.
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9 ist
eine vergrößerte, perspektivische Darstellung
einer Mikroprismenplatte.
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10 ist
ein Querschnitt durch eine Mikroprismenplatte mit Prismen gleicher
Größe
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11 zeigt
den Strahlenverlauf für
die Anordnung aus 10.
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12 ist
ein Querschnitt durch eine Mikroprismenplatte mit Prismen mit unterschiedlichen
Prismenwinkeln in verschiedenen Bereichen.
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13 zeigt
den Strahlenverlauf für
die Anordnung aus 12.
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14 ist
ein Querschnitt durch eine Mikroprismenplatte mit nach innen gerichteten
Prismen.
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15 zeigt
den Strahlenverlauf für
die Anordnung aus 14.
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16 veranschaulicht
ein Gelenk mit zwei Leuchtenelementen in Explosionsdarstellung.
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17 veranschaulicht
das Gelenk aus 16 aus einer anderen Perspektive.
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18 veranschaulicht
ein Gelenk für
mehrere Leuchtenelemente nach 16 in
zusammengesetztem Zustand.
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19 ist
eine Detaildarstellung der Beleuchtungsanordnung aus 1 mit
einer elektrischen Steckverbindung.
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20 ist
eine Detaildarstellung analog zu 19 aus
einer anderen Perspektive.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
eine Explosionsdarstellung einer modular aufgebauten Beleuchtungsanordnung 10 dargestellt.
In 2 ist ein Querschnitt und in 3 ein
Längsschnitt
durch die Anordnung dargestellt. 4 und 5 zeigen
die Anordnung in zusammengebautem Zustand. In allen Figuren sind
gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die
Beleuchtungsanordnung umfasst ein Gehäuse 12. Das Gehäuse 12 umfasst
zwei parallele, plane Endteile 14 und 16. Die
Endteile 14 und 16 sind quadratisch und parallel
angeordnet. An den Ecken der Endteile 14 und 16 sind
Verbindungsstreben 18, 20, 22 und 24 eingesteckt.
Die Verbindungsstreben sind etwas länger als eine Leuchtstofflampe normierter
Größe. Sie
verbinden die Endteile 14 und 16.
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Die
von den Endteilen 14 und 16 und den Verbindungsstreben 18, 20, 22 und 24 gebildeten seitlichen Öffnungen 26 und 28,
sowie die nach unten gerichtete Öffnung 30 sind
von nachstehend näher beschriebenen
Mikroprismen-Platten abgedeckt. In 1 ist lediglich
eine seitliche Mikroprismenplatte 32 angedeutet.
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Die
obere Öffnung 34 ist
von einer metallischen Abdeckung 36 abgedeckt. Diese bildet
eine breite Nut entlang der gesamten Länge des Gehäuses, in welcher das Vorschaltgerät 38 und
die Kabelzuführungen
angeordnet sind. Auf der Unterseite ist eine Leuchtstofflampe 40 angebracht.
Die Abdeckung 36 ist in den seitlichen Bereichen 42 mit
einer Vielzahl paralleler Schlitze versehen, durch die ebenfalls
Licht austreten kann (s. auch 19). Im übrigen ist
die Abdeckung aus dem opakem Material des übrigen Gehäuses, zum Beispiel verchromtem
Metall oder dergleichen. Die Oberseite der Abdeckung ist mit einer
weiteren, transparenten, opalen Abdeckung 44 mit dem übrigen Gehäuse mittig
verschraubt. Hierfür
sind Schrauben 43 vorgesehen. Das erlaubt bei Erwärmung eine
Ausdehnung der Abdeckung in beiden Richtungen. An den Enden der
Abdeckung sind Bedienlöcher 45 vorgesehen.
Die Bedienlöcher 45 erleichtern
das Herausnehmen der Abdeckung z.B. bei Wartung. Korrespondierende
Löcher 47 sind in
der Abdeckung 36 vorgesehen.
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Die
Endteile 14 und 16 sind mit vertikalen, rechteckigen
Schlitzen 46 versehen (s. auch 7). In die
Schlitze ist ein quaderförmiger
Vorsprung 48 einsteckbar, der auf einem Verbindungsteil 50 sitzt. Das
Verbindungsteil weist eine vertikale Bohrung auf, in welche ein
Rohr 52 einsteckbar ist. Mit dem Rohr 52 wird
die Leuchte zum Beispiel an einer Decke befestigt. In dem Rohr 52 sind
die elektrischen Zuleitungen für
die Versorgung des Leuchtmittels untergebracht.
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Der
Schlitz 46 weist auf der Innenseite im unteren Rand und
ein vorspringendes, dachförmiges Profil 49 auf.
Das Verbindungsteil 50 weist ein korrespondierendes Profil 51 auf,
das in 8 ebenfalls erkennbar ist. Das Verbindungsteil 50 wird
beim Zusammenbau in den Schlitz 46 eingesteckt, so daß die Profile
formschlüssig
aufeinander liegen. Eine versenkbare Schraube wird durch eine entsprechende Gewindebohrung 53 bis
in das Profil 51 (7 und 8)
geschraubt. Die Schraube fixiert auf diese Weise das Verbindungsteil
in seiner Lage.
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Da
die Anordnung vergleichsweise lang ist, sind die Streben 18, 20, 22 und 24 mit
Schlitzen 60 versehen, in welche Spanten (Stützeinsätze) 54 aus Metall
oder einem transparenten Material eingesetzt sind. Dies ist im Querschnitt
in 2 und in der Detailansicht in 6 noch
einmal genauer dargestellt.
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Die
Streben 18, 20, 22 und 24 sind
mit kreisförmigen
Vorsprüngen 56 versehen,
die sich in die Richtung des Leuchtmittels 40 erstrecken.
Die Vorsprünge 56 weisen
eine Mittenbohrung 58 auf. Schlitze 60 entlang
der Strebe 18 dienen als Aufnahme für die Spanten 54.
Die Spanten 54 sind plan und liegen in einer Ebene quer
zu den Verbindungsstreben. Sie weisen vier Fahnen 62, 64, 66 und 68 auf,
die sich in Richtung der Verbindungsstreben erstrecken. Jede der
Fahnen ist an ihrem Ende mit einer Bohrung versehen, die in eingebautem
Zustand mit der Bohrung 58 der Verbindungsstrebe 18 korrespondiert.
Ein Draht oder ein Rohr, die durch die Bohrungen gefädelt wird,
hält die
Spanten und die Verbindungsstreben zusammen. Solange die Endkappen
nicht aufgesetzt sind, sind die Spanten 54 um Achsen 55 drehbar
gelagert. Das erleichtert die Montage.
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Die
Abdeckungen 70 und die Mikroprismenplatten 72 sind
an den außen
liegenden Kanten 74 angeschliffen. Dies ist in 6 gezeigt.
Die Verbindungsstreben und die Endstücke 14 und 16 haben ein
korrespondierendes Profil. Dieser Facettenschliff ist insbesondere
an den Endstücken
so ausgelegt, daß Toleranzen
aufgrund der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten der Materialien
kompensiert wird. Dabei wird berücksichtigt,
daß die
Endstücke aufgrund
der größeren Ausdehnung
in dieser Richtung größere Toleranzen
aufweisen müssen.
Der umlaufende Facettenschliff ermöglicht den Formschluß zwischen
den Platten und den Gußteilen
(Endteilen) bzw. den Streben und den Endteilen.
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Durch
die Profile werden die Abdeckungen in ihrer Lage gehalten. Die seitlichen
Gehäuseöffnungen
und die nach unten ausgerichtete Gehäuseöffnung sind auf diese Weise
mit Glasplatten 70 abgedeckt. Auf der Innenseite der Glasplatten 70 sind
jeweils Mikroprismenplatten 72 angeordnet. Die Mikroprismenplatten 72 sind
aus Acryl gepresst. Sie weisen eine Vielzahl von Mikroprismen auf,
die nach außen
zur Glasplatte 70 hin vorstehen. Die Glasplatte schützt entsprechend
die Vorsprünge
vor Beschädigung
und Verschmutzung.
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In 9 ist
ein Ausschnitt einer solchen Mikroprismenplatte 72 im Detail
dargestellt. Die Mikroprismen 71 bestehen im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
aus pyramidenförmigen
Vorsprüngen,
die unmittelbar nebeneinander angeordnet sind. Die Ablenkung eines
Lichtstrahls wird dabei unter anderem von den Neigungswinkeln α und β der Prismenflächen bestimmt.
Es hat sich herausgestellt, daß ein Verhältnis der
Höhe der
Mikroprismen zur Gesamthöhe
der Struktur von 1:3 besonders günstig
herstellbar ist. Die Mikroprismen sind kleiner als 2 mm und werden
mit hoher Qualität
durch Pressen produziert.
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Der
Effekt unterschiedlicher Winkel an einer seitlich angeordneten Mikroprismenplatte
ist in den 10 bis 15 dargestellt.
In 10 ist ein Ausschnitt aus einer Mikroprismenplatte 73 dargestellt. Die
Prismen haben einen Öffnungswinkel 75 von
60°. In 10 ist
ebenfalls ein schematisch dargestelltes Leuchtmittel 77 gezeigt.
In 11 ist der Verlauf der Lichtstrahlen 79 dargestellt.
Die Lichtstrahlen 79 werden an der Mikroprismenplatte 73 aus 10 abgelenkt.
Man erkennt, daß bei
der gezeigten Konfiguration innerhalb eines Beobachtungswinkels 81 von 33,5° gegenüber der
Horizontalen 83 nur sehr wenig Strahlung austritt, während der überwiegende
Teil der Strahlung sich in den steil nach unten und oben gerichteten
Bereichen konzentriert. Auf diese Weise wird eine Blendung von Betrachtern
im entfernteren Bereich vermieden. Der unterhalb der Leuchte befindliche
Raumbereich, z.B. ein Arbeitsplatz wird hingegen gut beleuchtet.
Mit einer solchen Beleuchtungsanordnung ändert sich also die Wahrnehmung in
Abhängigkeit
vom Beobachterstandort. Der in einen Raum eintretende Beobachter
sieht nur wenig von der Lampe und wird nicht geblendet. Je näher der
Beobachter an die Lampe herankommt, um so mehr wird er beleuchtet.
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In 12 und 13 ist
eine Anordnung gezeigt, bei der der Prismenwinkel über die
Höhe der Beleuchtungsanordnung
variiert. Wie bei dem Ausführungsbeispiel
nach 10 und 11 ist
im mittleren Bereich 83 der Mikroprismenplatte 85 ein
Prismenwinkel von 60° vorgesehen.
Im oberen Bereich 87 sind die Prismen 89 unsymmetrisch
aufgebaut. Vom großen
Winkel 93, der 98,4° beträgt, erstreckt sich
nur ein Winkel 91 von 30° gegenüber der
Horizontalen 95 nach oben. Im unteren Bereich 97 ist
die Verteilung der unsymmetrischen Prismen 60° und 90°. Der zugehörige Strahlenverlauf ist in 13 dargestellt.
Man erkennt, daß der
mittlere Bereich in Richtung der Horizontalen vollständig entblendet
ist und praktisch keinerlei Strahlung in diesen Winkelbereich austritt.
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14 zeigt
eine Mikroprismenplatte 99 mit unsymmetrisch aufgebauten
Prismen. Diese sind jedoch im Gegensatz zu den Mikroprismenplatten
nach 10 bis 13 nach
innen, in Richtung auf das Leuchtmittel 101 gerichtet.
Bei einer solchen Anordnung ergibt sich ein Verlauf, wie er in 15 dargestellt
ist. Auch hier gibt es Bereiche 103 und 104, die entblendet
sind.
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Die
Verbindungsstreben 18, 20, 22 und 24 sind
auf ihren Endseiten mit je einer Öffnung 78 in Längsrichtung
versehen. In diese Öffnungen 78 werden
korrespondierende Vorsprünge 76 auf
der Innenseite der Endteile 14 und 16 gesteckt.
Dies ist am besten in 6 und 7 zu sehen.
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Die
obere Abdeckung liegt auf dem Gehäuse auf. Zur Aufnahme der Leuchtstofflampe
sind die Spanten 66 nach oben hin offen, wie es in 2 dargestellt
ist. Die Form der Spanten kann an jede beliebige Querschnittsform
angepasst werden. Sie ist grundsätzlich
auch veränderlich,
was quasi beliebige Gehäuseformen
erlaubt.
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In 7 ist
eine erste Möglichkeit
der modularen Bauweise dargestellt. In den Schlitz 46 des Endteils 14 wird
ein Verbindungsteil 50 mit einem Vorsprung 48 auf
bereits beschriebene Weise eingesteckt. Das Verbindungsteil 50 weist
eine Bohrung 80 auf, in welche ein Rohr 52 (s. 1)
eingeführt
wird. Mit dem Rohr 52 wird die Leuchte an der Decke befestigt.
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In 8 und 16–18 ist
eine alternative Möglichkeit
der modularen Bauweise dargestellt. Statt nur eines Verbindungsteils
werden zwei Verbindungsteile 82 und 84 von zwei
verschiedenen Leuchtenelementen (nicht dargestellt) an dem gleichen Rohr 52 befestigt.
Zu diesem Zweck wird das Rohr 52 in eine zweiteilig Hülse 86 eingeführt. Die
Hülse ragt durch
Bohrungen 88 und 90 in den Verbindungsteilen 82 und 84.
Die Verbindungsteile 82 und 84 weisen je zwei
Ausnehmungen 92 und 94 auf, in welche die so vorstehenden
Teile 96 und 98 des jeweils anderen Verbindungsteils
eingreifen. Dies ist in 18 dargestellt.
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Die
Hülsenteile 104 und 106 der
Hülse 86 weisen
jede eine Öffnung 108 bzw. 110 auf
(17, 18). Unterhalb der Öffnung 110 bzw.
oberhalb der Öffnung 108 ist
ein Stift 112 bzw. 114 vorgesehen. Mit diesem
Stift wird jedes Hülsenteil 104 bzw. 106 in
seiner Lage gegenüber
den Verbindungsteilen 82 bzw. 84 fixiert. Die
Hülsenteile 104 und 106 sind gegeneinander
verdrehbar. Dadurch ist die Öffnung 110 immer
in Richtung des Verbindungsteils 82 ausgerichtet. Die Öffnung 108 ist
immer in Richtung des Verbindungsteils 84 ausgerichtet.
Beide Verbindungsteile sind gegeneinander verdrehbar und die Öffnungen
bleiben immer ausgerichtet. Durch den in dem Rohr 52 vorgesehenen
Hohlraum, die Hülse 86 und
die Öffnungen
wird die Zuleitung für
die Beleuchtungsanordnung gelegt. Diese wird mit einer dreiteiligen
Buchse 116 elektrisch leitend verbunden. Die Buchse 116 ist
in 19 im Detail dargestellt. Die Abdeckung mit der
Leuchtstoffröhre
weist passende Stecker 118 auf. Durch einfaches Aufstecken
der Abdeckung kann so die elektrische Kontaktierung erfolgen. Die
Fassungen des Leuchtmittels sind in der Abdeckung vorgesehen, die
zwischen zwei Verbindungsstreben vorgesehen ist. Die Fassung ist
somit nicht in den Endteilen angeordnet.
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Bei
einer Anordnung, bei der das Verbindungsteil nicht mit weiteren
Verbindungsteilen verbunden ist, kann die Zuleitung direkt durch
das Verbindungsteil zur Buchse 116 geführt werden.
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Mit
den verschiedenen Verbindungsteilen können auf ähnliche Weise lineare, gekreuzte
und gewinkelte Leuchtenanordnungen geschaffen werden.
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Mit
der dargestellten Beleuchtungsanordnung lassen sich die gewünschten
Beleuchtungsprofile erzeugen. Insbesondere können bestimmte Winkelbereiche
entblendet werden und das Licht in andere Bereiche geleitet werden.
Zu diesem Zweck ist der Öffnungswinkel 100 der
Mikroprismen 102 über
die Höhe
der Öffnung
variabel. Die Öffnungswinkel
werden so gewählt,
daß der
Winkelbereich, aus dem in die Leuchte eingesehen werden kann entblendet wird.
Die Strahlung wird so gelenkt, daß sie in andere Winkelbereiche
fällt.
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Die
Glasplatten oder die Rückseite
der profilierten Platte können
mit Schriftzeichen graviert oder mit Siebdruck versehen sein. Die
Beleuchtungsanordnung eignet sich auch zum Anbringen an der Wand.
Dann sind die Rohre 52 und ggf. Verbindungsteile nicht
erforderlich.