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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Beobachtung,
Dokumentation und/oder Diagnose am Auge, insbesondere des vorderen
Augenabschnitts, der Iris, der Linse, des Glaskörpers sowie des Augenhintergrundes.
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Nach
dem bekannten Stand der Technik werden bei klassischen ophthalmologischen
Geräten
zur Untersuchung des Auges konventionelle Weißlichtquellen zur Beleuchtung
eingesetzt, um für
den Beobachter ein möglichst
natürliches
Bild des Augeninneren zu erzeugen. Um Untersuchungen in speziellen
Spektralbereichen zu ermöglichen
setzt man im Strahlengang nach der Weißlichtquelle entsprechende
Spektralfilter ein.
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Von
Nachteil ist bei diesen konventionellen Weißlichtquellen, wie beispielsweise
Halogenlampen, dass aus energetischer als auch wirtschaftlicher Sicht
das Licht nur mit einem relativ niedrigen Wirkungsgrad von 8–12% erzeugt
wird. Ein erheblicher Teil des Spektrums liegt zudem außerhalb
des sichtbaren Bereiches, wobei die UV- und IR-Anteile auszufiltern
sind, um eine Schädigung
des Auges durch die Beleuchtung zu verhindern.
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Dieser
Nachteil wird noch verstärkt,
wenn nur sehr enge Spektralbereiche, beispielsweise aus dem UV-Bereich
benutzt werden, um Fluoreszenzuntersuchungen durchzuführen. Dementsprechend
ist bei dieser konventionellen Beleuchtung ein hoher gerätetechnischer
Aufwand für
die mechanisch beweglichen optische Filter und zur Kühlung des
Systems notwendig.
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Ein
weiterer Nachteil konventioneller Weißlichtquellen ist das Ein-
und Ausschaltverhalten, welches zum einen durch relativ lange Schaltzeiten
(im Bereich >100ms)
und zum anderen durch Variation der spektralen Zusammensetzung des
Lichtes in der Einschaltphase gekennzeichnet ist. Außerdem verfügen Halogenlampen über eine
relativ lange Aufwärmphase.
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Bei
den im Stand der Technik bekannten, Halogenlampen verwendenden Spaltlampen
wird das Licht der Halogenlampe mit einer Kondensorlinse parallelisiert
und beleuchtet dann einen Spalt, der in seiner Breite einstellbar
ist. Das Licht das durch den Spalt tritt, wird dann durch eine Optik
schart in die Vorderkammer des zu untersuchenden Auges abgebildet.
Das vom Auge zurückgestreute
Licht wird mit einer zweiten Detektionsoptik auf eine Kamera abgebildet
und/oder ermöglicht
die visuelle Beobachtung des Auges. Um den Winkel zwischen Beleuchtungs- und
Detektionsstrahlengang variieren zu können, wird der Beleuchtungsstrahlengang
vor dem Auge durch ein Prisma abgewinkelt. Dieses Umlenkprisma befindet
sich etwa in der Pupillenebene vor dem Auge. Da alle Beleuchtungsstrahlen
durch die Prismenaustrittsfläche
transmittieren müssen,
begrenzt dieses Umlenkprisma den Lichtleitwert der Beleuchtungsquelle.
Dabei ist es wichtig, dass das durch die Spaltblende in der Beleuchtungsquelle
tretende Licht möglichst
homogen ist, da sich diese Homogenität durch die Abbildung ins Auge
bis in die Scharfebene der Spaltlampe überträgt.
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Da
die homogene Spaltausleuchtung im Stand der Technik durch eine vor
der Halogenlampe angeordnete Kondensorlinse erreicht wird, befindet sich
der Spalt in der Pupillenebene der Glühwendel der Halogenlampe, so
dass die Homogenität
in der Spaltebene somit der Intensitätshomogenität im Winkelspektrum der Glühwendel
der Halogenlampe entspricht.
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Durch
die relativ langen Schaltzeiten ist insbesondere für kurze
Belichtungszeiten ein zusätzlicher
schneller Shutter erforderlich, der das Licht einer „eingebrannten" Lampe der eigentlichen
Nutzung zuführt.
Dies ist insbesondere bei beweglichen Untersuchungsobjekten, wie
dem Auge von Nachteil, da man hier sehr kurze Belichtungszeiten
im ms Bereich benötigt,
um bei der Dokumentation des Auges Bewegungseinflüsse auszuschließen.
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In
einer bekannten Ausführung
wird in der Schrift
EP
1 114 608 B1 ein ophthalmologisches Bestrahlungssystem
beschrieben, das in einer Teilkomponente des Gesamtsystems eine
Beleuchtung auf der Basis von LEDs verwen det. In den Unteransprüchen wird
ausgeführt,
dass die Einrichtung im wesentlichen dazu dient, bestimmte Mengen
aus rotem, grünem
und blauem Licht zu emittieren, um im wesentlichen weißes Licht
zu erzeugen. Die individuelle Lichtregulierung dient der Erhaltung
der Farbtönung bei
ein- bzw. ausgeschwenktem Schutzfilter. Die Schrift
EP 1 114 608 B1 beschreibt
somit in einer speziellen Unterausführung ein Beleuchtungssystem
auf Basis von LEDs, das der Erhaltung der Farbneutralität in Kombination
mit einem optischen Schutzfilter dient.
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Die
Schrift
EP 1 602 323
A1 beschreibt die Verwendung einer weißen LED als Beleuchtungsquelle
in einer klassischen Spaltlampe. Im Unterschied zu der bereits beschriebenen
klassischen Spaltlampenbeleuchtung entspricht die Homogenität in der
Spaltebene hierbei der Intensitätshomogenität im Winkelspektrum
der Chipfläche
der LED. Da sich aber die optischen Eigenschaften der Lichtemission einer
Glühwendel
und einer LED-Chipfläche
deutlich unterscheiden, hat das auch negative Auswirkungen auf die
erreichbare Homogenität.
Während
eine Glühwendel
durch die gekrümmte
Form des Glühdrahtes
näherungsweise
eine Kugelwelle mit homogener Intensität im Winkelspektrum emittiert,
wird von einem, als Flächenstrahler
fungierenden LED-Chip hingegen in guter Näherung eine Lambert'sches Winkelspektrum
abgegeben. Das bedeutet, das die Lichtintensität mit dem Kosinus zur LED-Chipflächennormale
abnimmt. Dadurch kommt es in der Spaltebene zu einem systematischen
Randabfall, der von der Apertur der Kondensorlinse abhängt, wobei
eine Apertur von NA = 1 einem Randabfall von 100% entspricht. Dieser
Randabfall lässt
sich bei einer „geköhlerten" Beleuchtung nicht
vollständig verhindern,
sondern nur dadurch verringern, das man die Apertur der Kondensorlinse
einschränkt, was
aber auf der anderen Seite die Energieeffizienz der Beleuchtungsquelle
stark verringert. Ein besonderer Vorteil dieser Vorrichtung – im Vergleich
zu Spaltlampen auf der Basis von Halogenbeleuchtungen – ist die
hohe Farbkonstanz des Lichtes bei unterschiedlichen Intensitäten. In
der
EP 1 602 323 A1 wird
somit eine klassische Spaltlampe beschrieben, die als Strahlungsquelle
eine weiße
LED bzw. rote, grüne
und blaue LEDs zur Erzeugung weißen Lichtes verwendet.
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In
der Schrift
US 5,997,141
A wird ein System beschrieben, dass Arrays von LEDs für die Beleuchtung
am Auge verwendet. In der Schrift
US 4,699,482 A wird eine Beleuchtungseinrichtung
beschrieben, die zur Beleuchtung des Auges LEDs in Kombination mit
Lichtleitfasern verwendet.
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Alle
diese Schriften mit örtlich
verteilten Emittern haben – ohne
spezielle Vorrichtungen zur Homogenisierung – den Nachteil, das die Intensität im Feld der
Beleuchtung nicht ausreichend homogen ist und für eine empfindliche Diagnose
nicht ausreicht.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung zu
einer energetisch wirtschaftlichen und applikativ verbesserten Beleuchtungseinrichtung
für ein
ophthalmologisches Gerät anzugeben,
welche insbesondere durch eine spektralselektiv, sehr homogene,
mehrkanalfähige
Lichterzeugung mit kurzen Schaltzeiten und mit hoher spektraler
Stabilität
in der Einschalt- und Kurzzeit-Emission gekennzeichnet ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte
Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Eine
besonders vorteilhafte applikative Eigenschaft dieser neuartigen
Beleuchtungseinrichtung ist zum Beispiel die Möglichkeit hohe spektral selektive
Intensitäten
im UV-nahen Bereich >400
nm bereitzustellen. Dort besitzen die okulären Medien das größte Streuvermögen im sichtbaren
Bereich und es lassen sich empfindlichste Diagnosen stellen.
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Andererseits
bietet der Einsatz von LED's
bei 1065 oder 1300 nm im Bereich der geringsten Streuung okulärer Medien
und noch geringer Wasserabsorption z. B. durch Katarakt-Linsen hindurch
deren Hinterseite und die hintere Kapselsackmembran zu untersuchen.
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Der
Gedanke der Erfindung beschreibt somit die Verwendung ganz spezieller
Spektren in Kombination mit sehr kurzen Ein- bzw. Ausschaltzeiten
bei hoher Farbkonstanz, zum Zwecke der Steigerung der Empfindlichkeit
der Diagnose am Auge.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben.
Dazu zeigen:
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1:
eine Anordnung zur Homogenisierung des Lichtes der Strahlungsquellen
auf der Basis eines Mikrolinsenarrays und
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2:
eine Anordnung zur Homogenisierung des Lichtes der Strahlungsquellen
auf der Basis eines Hohlintegrators.
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Bei
dem erfindungsgemäßen ophthalmologisches
Gerät mit
homogener Beleuchtung zur Beobachtung und/oder Dokumentation eines
Auges, bestehend aus einer Beleuchtungseinrichtung mit einer Beleuchtungsquelle,
einer Homogenisierungseinheit und einer Projektionseinrichtung,
werden als Beleuchtungsquelle, eine oder mehrere, spektralselektiv
emittierende Strahlungsquellen auf organischer oder anorganischer
Basis verwendet.
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Diese
Strahlungsquellen erzeugen in Abhängigkeit von einer Steuereinheit
eine kontinuierliche und/oder gepulsten räumliche Beleuchtung, um über eine
digitale Kameraeinheit eine entsprechend angepasste visuelle und/oder
digitale Beobachtung, Aufzeichnung oder Ausgabe der untersuchten
Bereiche des Auges zu ermöglichen.
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Als
spektralselektiv emittierende Strahlungsquellen auf organischer
oder anorganischer Basis werden hierbei insbesondere LED's, SLD's, Laser oder O-LED's einzeln oder auch
in Kombination verwendet. Vorzugsweise verfügt die Beleuchtungsquelle dabei über mehrere,
spektralselektiv emittierende Strah lungsquellen mit gleichen und/oder
unterschiedlichen Intensitätsverteilungen
als Funktion ihrer Wellenlänge.
Die Intensitätsverteilung
der Strahlungsquellen sind breitbandig, schmalbandig oder monochromatisch
bzw. werden durch Kombinationen daraus gebildet.
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Während Strahlungsquellen
im sichtbaren Spektralbereich (Weißlicht) vorwiegend eine breitbandigen
Intensitätsverteilung
aufweisen, verfügen Strahlungsquellen
zur Anregung von Fluoreszenz über
eine möglichst
schmalbandige, monochromatische Intensitätsverteilung mit einer Halbwertsbreite <=50 nm bei einem
vorzugsweise gaußförmigen Verlauf
mit zentralem Peak.
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Die
Beleuchtungseinrichtung verfügt
zur Abstrahlung eines breitbandiges Spektrums von vorzugsweise 400
bis 700 nm über
ein oder mehrere Strahlungsquellen, die vorzugsweise ein monochromatisches
(blaues) Spektrum von 400 bis 490 nm emittieren und mit einem Lumineszenzfarbstoff
zur Farbkonvertierung beschichtet sind. Dadurch wird erreicht, das
sich der überwiegende
Teil des emittierten, weißen
Spektrums im blauen Bereich befindet. Einen solchen Intensitätsverlauf
weisen beispielsweise LED's
der Firma OSRAM vom Typ Dragon LW W5SG auf. Der Farbort liegt auf
der Weißkurve
in der Normfarbtafel, allerdings im blauen Bereich.
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Derartige
LED's, die Licht
im blauen Bereich des weißen
Spektrums emittieren, haben den Vorteil, dass im kürzeren Wellenlängenbereich
eine höhere Streuung
an den Medien des Auges auftritt, was eine verbesserte Diagnose
ermöglicht.
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In
einer weiteren Ausführung
wird eine LED verwendet, die ein monochromatisches Spektrum im UV-Bereich
(<400 nm) emittiert
und mit einem Lumineszenzfarbstoff zur Farbkonvertierung beschichtet ist.
Eine solche LED hat den Vorteil, dass im sichtbaren Bereich (400–750 nm)
keine Emission der Anregungswellenlänge (<400 nm) erfolgt. Vorzugsweise kann
der Lumineszenzfarbstoff zur Farbkonvertierung hierbei so ausgelegt
werden, dass das resultie rende Emissionsspektrum dem Verlauf der
V(λ) – Kurve,
die den Verlauf der spektralen Empfindlichkeit des menschlichen
Auges beschreibt, angenähert
ist und somit vom menschlichen Auge als nahezu „perfekt weiß" empfunden wird.
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Prinzipiell
ist es auch möglich
Weißlicht durch
eine Kombination von monochromatischen Strahlungsquellen, wie beispielsweise
roter, grüner und
blauer LEDs zu erzeugen. Hierbei lassen sich durch geeignete Kombinationen
ganz spezielle Verteilungsfunktion des Weißlichtes erzeugen.
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Als
schmalbandige, monochromatische LEDs mit einer Halbwertsbreite von <=50 nm, bei einer
vorzugsweise gaußförmigen Verteilung
mit zentralem Peak, werden hierzu beispielsweise LEDs von OSRAM,
Typ LB W5SG (blau), LV W5SG (verde/blaugrün), LT W5SG (green) oder LE
R A2A (red) verwendet.
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Mit
einer schmalbandigen Beleuchtung ist die Diagnose in speziellen
Spektralbereichen möglich.
Die Beobachtung kann im sichtbaren Bereich direkt oder bei einer
Beleuchtung im nicht-sichtbaren Bereich mittels einer elektronischen
Kamera und der Umwandlung/Übertragung
von Informationen in den sichtbaren Bereich, beispielsweise mittels
Falschfarbendarstellung auf einem Display, erfolgen. Beispielsweise
können
bestimmten Intensitätswerten
im nichtsichtbaren Bereich jeweils Farben im Bereich 400–700 nm
zugeordnet und auf dem Display dargestellt werden.
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Vorteilhaft
kann hierbei die Selektion gewünschter
Wellenlängen über die
Betätigung
ausgewählter
monochromatischer Strahlungsquellen erfolgen.
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Dadurch
wird eine wesentlich vereinfachte und verbesserte Bedienung erreicht,
da auf mechanisch bewegte optische Filter verzichtet werden kann.
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Beleuchtungseinrichtung
zur Abstrahlung eines breitbandiges Spektrums sind allerdings auch
für einen
Spektralbereich von vorzugsweise 700 bis 1100 nm möglich, wobei
ein oder mehrere Strahlungsquellen mit einer Halbwertsbreite von
mindestens 20 nm verwendet werden.
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Zur
visuellen und/oder digitalen Beobachtung, Aufzeichnung oder Ausgabe
ist hierbei eine in diesem Spektralbereich empfindliche digitale
Kameraeinheit zu verwenden.
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Die
möglichst
schmalbandigen, monochromatischen Intensitätsverteilungen der Strahlungsquellen
zur Anregung von Fluoreszenz reichen hierbei vom UV- bis in den
IR-Bereich.
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Während Wellenlängen im
UV-Bereich ab ca. 180 nm dazu geeignet sind die von einem Excimer-Laser
angeregten Fluoreszenzbilder zu dokumentieren, werden Wellenlängen im
IR-Bereich bis ca. 2 μm
dazu verwendet, Bilder bei geringer Streuung der Strahlung im Gewebe
und noch ausreichender Wasserabsorption zu dokumentieren. Ab einer Wellenlänge größer 2 μm ist die
Eindringtiefe nur noch für
die Kornea ausreichend und somit nicht mehr für Bildgebung geeignet.
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Als
Strahlungsquellen zur Emission von IR-Spektren werden beispielsweise
LED's vom Typ OSRAM
SFH4230 verwendet, die Strahlung im Bereich 700 bis 1100 nm, mit
einer Halbwertsbreite von 40 nm und einer Peakwellenlänge von
850 nm, bei einer gaußförmigen Verteilung
emittieren.
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Da
auch hier die Beleuchtung im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfolgt,
ist für
die Beobachtung, Aufzeichnung oder Ausgabe eine in diesem Spektralbereich
empfindliche digitale Kameraeinheit erforderlich.
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Diese
Ausgestaltungsvariante ist besonders vorteilhaft, da hierbei keine
oder eine nur sehr geringe Reizung des Auges erfolgt und kein Mydriatikum erforderlich
ist, welches eine Verengung der Pupille zur Folge hat. Dadurch sind
Diagnosen im IR-Bereich, durch Übertragung/Umwandlung
von Informationen aus dem IR-Bereich in den sichtbaren Bereich, beispielsweise
mittels Falschfarbendarstellung auf dem Display, möglich. Trotz
einer Verringerung der Strahlungsbelastung des Patienten sind zuverlässige Diagnosen
möglich.
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In
einer weiteren Ausgestaltung sind auch Kombination breitbandiger
Strahlungsquelle und monochromatischer Strahlungsquellen möglich, um spezielle
Intensitätsverteilungen
zu erzeugen. Die Kombination von Strahlungsquellen die sich im Spektrum
nicht überlagern,
kann vorzugsweise mittels dichroitischen Spiegeln erfolgen, die
auf eine gemeinsame Apertur abgebildet werden. Insbesondere bei der
Kombination verschiedener Strahlungsquellen ist sicher zu stellen,
dass die von den einzelnen Strahlungsquellen erzeugten Strahlenbündel an
der Koppelstelle zum ophthalmologischen Untersuchungsgerät in Apertur
und Öffnungswinkel übereinstimmen.
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In
einer anderen vorteilhaften Ausführung werden
mehrere Laserquellen für
die Beleuchtung eingesetzt. Die kolineare Abbildung der einzelnen Laserstrahlen
kann vorzugsweise mittels einem optischen Gitter oder einem Prisma
erfolgen. Optional können
die schmalbandigen Spektren mit einer typischen Halbwertsbreite
von beispielsweise +/–3
nm unter Verwendung von optischen Konversionsschichen auf eine Halbwertsbreite
von +/–20
nm verbreitert werden. Als optische Konversionsschichen können hierbei
Fluoreszenzfarbstoffe verwendet werden.
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Zur
Erzeugung einer möglichst
gleichmäßigen Intensitätsverteilung
verfügt
die Beleuchtungseinrichtung über
eine Homogenisierungseinheit in Form eines Lichtintegrators oder
Lichtmischers, der vor den Strahlungsquellen angeordnet ist. Insbesondere
wird hierbei als Homogenisierungseinheit ein Hohlintegrator oder
Mikrolinsenarray verwendet. Mit der Homogenisierungseinheit wird
das von den Strahlungsquellen emittierte Licht hinsichtlich Intensität, Farbe
und Winkelspektrum homogenisiert. Dabei soll die Lichthomogenisierung
durch die Anpassung der Lichtleitwerte der Strahlungsquellen an
die Beleuchtungsoptik bei einer möglichst hohen Lichteffizienz
erfolgen.
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Dazu
zeigt 1 eine Anordnung zur Homogenisierung des Lichtes
der Strahlungsquellen auf der Basis eines Mikrolinsenarrays. Das
von den Strahlungsquellen 1 kommende Licht wird mit einer Kondensorlinse 2 kollimiert
und auf das Mikrolinsenarray 3 abgebildet. Das Mikrolinsenarray 3 besteht
aus jeweils gegenüberliegenden
sphärischen Flächen 3.1 (Eingangsebene)
und 3.2 (Ausgangsebene) mit einem Abstand 3.3,
der der Brennweite der Mikrolinsen entspricht. Durch dass Zusammenwirken der
Kondensorlinse 2 und des Mikrolinsenarrays 3 wird
die beispielsweise aus einzelnen LEDs bestehende Strahlungsquelle 1 möglichst
flächenfüllend in die,
hinter dem Mikrolinsenarray 3 angeordnete Abbildungslinse 5 abgebildet.
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Hinter
dieser Abbildungslinse 5 kann beispielsweise in der Bildebene 6 eine
Spaltblende angeordnet sein, mit der die für eine Spaltlampe erforderliche
Spaltbeleuchtung erzeugt wird. Der so erzeugte Spalt wird über die
Projektionseinrichtung 7 und ein Umlenkprisma 8 in
das Auge 9 projiziert, wobei der Einstrahlwinkel der Beleuchtung
variiert werden kann.
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Die
so erreichte Homogenisierung der Beleuchtungsstrahlung kann wie
folgt verdeutlicht werden:
Die Pupille der Strahlungsquellen 1 befindet
sich genau in der Eingangsebene 3.1 des Mikrolinsenarrays 3,
wobei die Lichtverteilung durch die Mikrolinsen in genau so viele
Kanäle
erfolgt wie Mikrolinsen vorhanden sind. Das Licht jedes Kanals wird
dann über
die Abbildungslinse 5 in die Bildebene 6 abgebildet
und dort mit dem Licht aller anderen Kanäle überlagert. Bei Verwendung von
LEDs mit lambertschen Strahlungsprofil als Strahlungsquelle 1 ist
eine kosinusförmige
Intensitätsverteilung
in der Eingangseben 3.1 des Mikrolinsenarrays 3 zu
beobachten. Da aber das Licht jeder Mikrolinse durch die zugehörige zweite Mikrolinse
und die Abbildungslinse 5 auf das gesamte Bildfeld abgebildet
wird, kann eine annähernd
perfekte Homogenisierung in der Bildebene 6 erreicht werden.
Auch das Winkelspektrum hinter der Bildebene 6 ist deutlich
homogener als bei der klassischen Beleuchtung.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Verwendung von Mikrolinsenarrays
mit wabenförmigen
Querschnitten der Einzellinsen vorgesehen. Dies ist insbesondere
für die
Erzeugung einer Spaltbeleuchtung vorteilhaft. Bei der Verwendung
einer oder mehrerer weißer
LEDs hat man den Vorteil, dass die Ausleuchtung des Spaltes in der
Bildebene und in der Forderkammer des Auges wesentlich homogen ist als
bei klassischen „geköhlerten" Beleuchtungen und annähernd keinen
Randabfall mehr aufweist, was insbesondere zur Realisierung quantitativ
hochwertiger Messungen entscheidend ist.
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Hierzu
sei die Messung der Trübung
der Augenlinse beim grauen Star genannt. Auch wird es dadurch wird
es beispielsweise erst möglich
für die
Anpassung von Kontaktlinsen die Helligkeit eines Fluoreszenzkontrastmittels
als Maß für die Spaltgröße zwischen
Auge und Kontaktlinse zu benutzen.
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Noch
wesentlich größere Verbesserungen
in der Ausleuchtung kann man beim Verwenden von LED-Arrays mit einer
RGB-Struktur erreichen. Bei derartigen LED-Arrays sind die drei
Grundfarben (Rot, Grün,
Blau) z. B. in einer quadratischen Struktur angeordnet, wobei die
Farbe Grün
doppelt vorhanden ist und sich diagonal gegenübersteht. Wird ein solches
LED-Array mit einer klassischen Optik ins Auge abgebildet, so kann
es durch Abschneidefehler im Umlenkprisma zu Farbverfälschungen
kommen und eine weiße
spaltförmige
Beleuchtung somit nur in der Fokusebene der Spaltabbildung erzeugt
wird. Da jedoch bei einer Spaltlampe Schnittbilder der Augenforderkammer
in verschiedenen Tiefen gleichzeitig aufgezeichnet werden sollen,
darf es auch in vor und hinter der Fokusebene nicht zu Farbartefakten kommen.
Derartige Farbartefakte werden durch die hier beschriebene Homogenisierung
mit Mikrolinsenarray verhindert.
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Aus
diesen Gründen
ist die Verwendung einer Homogenisiereinrichtung für die Spaltlampenbeleuchtung
ein entscheidender Vorteil und eine entscheidende Neuerung die über den
Stand der Technik bei der Verwendung von LEDs in der Spaltlampenbeleuchtung
hinaus geht.
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In
einer anderen Ausgestaltung zeigt 2 eine Anordnung
zur Homogenisierung des Lichtes der Strahlungsquellen auf der Basis
eines Hohlintegrators.
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Das
von den Strahlungsquellen 1 kommende Licht wird mit einer
Kondensorlinse 2 kollimiert und in den Hohlintegrator 4 abgebildet.
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Durch
Reflexionen innerhalb des Hohlintegrators 4 wird das Licht
der Strahlungsquellen 1 homogenisiert und in der Bildebene 6 in
der auch hier eine Spaltblende angeordnet sein kann, um die für eine Spaltlampe
erforderliche Spaltbeleuchtung zu erzeugen. Der so erzeugte Spalt
wird über
die Projektionseinrichtung 7 und ein Umlenkprisma 8 in
das Auge 9 projiziert, wobei der Einstrahlwinkel der Beleuchtung
variiert werden kann.
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Die
beiden genannten Ausgestaltungsvariante zur Homogenisierung, die
besonders kompakt und kostengünstig
zu realisieren sind, haben optisch gesehen ähnliche Eigenschaften.
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Somit
wird gewährleistet,
dass die gesamte emittierte Strahlung durch die Projektionseinrichtung in
das ophthalmologisches Untersuchungsgerät weitergeleitet wird. Durch
die Verwendung digitaler Kameraeinheiten sind Strahlungsquellen
mit einer flächigen,
rechteckigen Abstrahlfläche
optimal.
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Ergebnis
dieser vorteilhaften Ausgestaltung ist ein verbesserter Wirkungsgrad
und die Verringerung von temperaturabhängigen Effekten. Durch das deutlich
gleichmäßigere Leuchtfeld
verbessert sich zudem die Vielzahl der möglichen Diagnosen und deren
Zuverlässigkeit.
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Von
der Steuereinheit wird die zeitliche Abfolge, Dauer und Intensität der Strahlungsquellen einzeln,
gemeinsam oder in Gruppen gesteuert und überwacht werden, um spezielle
Beleuchtungsspektren zu erzeugen.
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Hierbei
kann die Steuerung der einen oder der mehreren Kameraeinheiten auf
die Wellenlängen des
vom Beleuchtungsmoduls emittierten Lichtes abgestimmt und mit deren
Leuchtdauer synchronisiert werden.
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Beispielsweise
können
mindestens ein aber vorzugsweise mehrere Bilder bei verschiedenfarbigen
Beleuchtungszuständen
mit einer Belichtungszeit von einigen Millisekunden aufgezeichnet
werden. Diese monochromatischen Aufnahmen lassen sich dann zu einem
farbigen Bild kombinieren. Gezielt können auch Differenzen in monochromatischen Aufnahmen
ausgewertet werden.
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Vorteilhaft
bei dieser Ausgestaltung ist, dass keine mechanisch bewegten Filter
erforderlich sind, dass verschiedene Diagnosen mit nur einem Gerät durchführbar sind,
dass durch zeitliche Modulation der Strahlungsquelle und synchrone,
zugeordnete Aufnahme mehrere monochromatische Aufnahmen realisiert
werden können,
die definiert ausgewertet oder auch zu einem chromatischen Mischbild
zusammengefasst werden, ohne dass sich dabei die Strahlungsbelastung
des Patienten erhöht.
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Zusätzlich dazu
wird von der Steuereinheit die optische Leistung und/oder die Geometrie
des von den Strahlungsquellen emittierten Lichtes ermittelt, überwacht
und korrigiert, um die Strahlenbelastung des Auges so gering wie
möglich
und innerhalb der zulässigen
Grenzen zu halten.
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Dadurch
ergibt sich weiterhin die Möglichkeit bei
Veränderung
der Beleuchtungsmuster die Strahlungsleistung automatisch anzupassen,
typbedingte Schwankungen in den Eigenschaften der Strahlungsquelle,
insbesondere Intensitätsschwankungen,
die auch alterungsbedingt sein können,
nachzuregeln.
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Von
der Steuereinheit sollten im Rahmen der Einhaltung der zulässigen Strahlenbelastung
des Auges wichtige Einstellwerte des ophthalmologischen Gerätes, wie
beispielsweise Strömen
und/oder Spannungen zur Ermittlung der Strahlendosis, überwacht werden.
Dabei sollte zwischen wellenlängenspezifisch
Gefährdungen,
wie thermischer und photochemischer Gefährdung des Auges unterschieden
werden.
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Im
sicherheitskritischen Fall sollte die Steuereinheit über Mittel
zur Reduzierung bzw. Abschaltung der Versorgung der Strahlungsquelle
verfügen.
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Mit
der Verwendung spektralselektiv emittierender Strahlungsquellen
auf organischer oder anorganischer Basis ergeben sich weiterhin
wesentliche Vorteile.
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Zum
einen zeichnen sich derartige Strahlungsquellen durch eine gute
Dimmbarkeit bei fast konstanter Farbtemperatur, mit nur äußerst geringfügiger Farbortverschiebung
(von < 0,02) in
der Normfarbtafel, aus, wodurch sich die Reproduzierbarkeit von
Diagnoseergebnissen bei unterschiedlichen Strahlungsleistungen der
Strahlungsquelle wesentlich verbessert. Selbst eine Erwärmung der
Strahlungsquellen führt
nur zu einer sehr geringen Verschiebung des Farborts (von beispielsweise 0,0002/°C) bzw. der
Peakwellenlänge
(von beispielsweise 0,04 nm/°C).
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Zum
anderen zeichnen sich diese Strahlungsquellen auch durch sehr kurze
Ein- und Ausschaltzeiten (von 0% auf 100% des Nennstromes), die
im Bereich von ms oder sogar μs
liegen. Somit kann über
eine Pulsbreiten-Modulation ein bestimmter Arbeitspunkt (z. B. ein
spezieller Stromwert) im μs-Bereich
ein- und auch wieder ausgeschaltet werden und eine Helligkeitsregelung
mit identischem Arbeitspunkt erfolgen. Dadurch ergibt sich eine
weitere Möglichkeit
zur Stabilisierung der Farbtemperatur und somit zur besseren Reproduktion
von Diagnoseergebnissen bei unterschiedlichen Strahlungsleistungen
der Strahlquelle.
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Außerdem wird
ein verbessertes Signal-Rausch-Verhältnis erreicht, wobei die Lichtdosis durch
die nur kurzfristige erhöhte
Strahlungsbelastung möglichst
gering gehalten werden kann.
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Weiterhin
bieten die Strahlungsquellen die Möglichkeit einer kurzzeitigen Überlastung
ohne Schäden,
wobei sich die Höhe
der Überlastung
nach deren Dauer richtet. Die Dauer einer Überlastung mit 3-fachem Nennstrom
liegt für
LED's im ms-Bereich.
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Nicht
zuletzt verfügen
die Strahlungsquellen über
eine vergleichsweise lange Lebensdauer, die typabhängig bei über 10.000
h liegt. Somit lassen sich für
das ophthalmologische Gesamtgerät
Gerätedesign
entwickeln, das den Austausch der Strahlungsquelle während des
Betriebes nicht vorsieht.
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Obwohl
mechanisch bewegte Filter nicht erforderlich sind, bieten insbesondere
im UV- und IR-Bereich optische Filter die Möglichkeit, durch Kantenfilter
die abgestrahlten Spektren definiert einzuschränken. Die Kantenwellenlängen der
optischen Filter liegen typischerweise bei 380, 400 oder 420 nm im
UV-Bereich oder bei 700 nm im IR-Bereich.
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Um
eine ausreichende Lichtleistung zu gewährleisten ist sicher zu stellen,
dass die eingesetzten Strahlungsquellen über eine optische Mindestleistung
verfügen
und das Licht örtlich
gleichmäßig von
der emittierenden Fläche
abstrahlen. Weiterhin sollte die Intensität der Strahlungsquelle über einen großen Bereich
kontinuierlich einstellbar und die Farbtemperatur über den
gesamten Einstellbereich der Intensität weitestgehend konstant sein.
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Bei
den heute üblichen
ophthalmologischen Geräten
werden im sichtbaren Spektralbereich (400–700 nm) Leistungen von 10
bis 20 W, was in etwa 1 W optischer Leistung entspricht erreicht.
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Im
nichtsichtbaren, infraroten Spektralbereich (700–1100 nm) sowie bei monochromatischen Strahlungsquellen
werden hingegen nur optische Leistungen von etwa 0,1 W erreicht.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung verfügt die aus einer Beleuchtungsquelle
und einer Projektionseinrichtung bestehende Beleuchtungseinrichtung
zusätzlich über Einrichtungen
zur geometrische und/oder spektralen Manipulation des emittierten
Lichtes, die wahlweise verwendet werden.
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Dabei
dient die Strahlungsquelle der Strahlungserzeugung, die Einrichtung
zur Manipulation der Erzeugung von geometrische und/oder spektralen
Beleuchtungsmustern und die Fokussieroptik der Projektion der Beleuchtungsmuster
auf und/oder in das Auge.
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Dadurch
können
spezielle Lichtmuster, wie Spaltbeleuchtung, o. a. erzeugt werden.
Es ist aber auch möglich
optional optische Filter, die wahlweise ein- und ausgeschwenkt werden können im
Strahlengang anzuordnen, wobei die Filter vorzugsweise wellenlängenselektive
Eigenschaften, wie beispielsweise Hoch-, Tief- oder Bandpassfilter
haben.
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Um
störende
Lichteinflüsse
während
der visuellen und/oder digitalen Beobachtung, Aufzeichnung oder
Ausgabe zu vermeiden, ist es üblich
den Beleuchtungsstrahlengang und den Beobachtungsstrahlengang vorzugsweise
geometrisch zu teilen. Eine geeignete technische Lösung besteht
darin, dass ein mittig angeordneter, senkrechter Spalt (Spaltprisma)
für die
Beleuchtung verwendet wird und die Beobachtung vorzugsweise seitlich
daran vorbei erfolgt.
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Die
Steuereinheit kann sowohl in das ophthalmologische Untersuchungsgerät integriert
oder als separate, über
Datenleitungen verbundene Einheit ausgebildet sein und dient sowohl
der Steuerung der Strahlungsquellen und Manipulationsmittel zur Erzeugung
einer kontinuierlichen und/oder gepulsten strukturierten Beleuchtung,
als auch der Steuerung der digitalen Kameraeinheit zur visu elle
und/oder digitale Beobachtung, Aufzeichnung oder Ausgabe der Abbilder
der untersuchten Bereiche des Auges.
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Eine
separat ausgebildete Steuereinheit verfügt dabei vorzugsweise über ein
User Interface mit einer Betätigungseinheit,
einer Tastatur, einem Display und einer Datenausgabeeinheit, wobei
als Datenleitungen vorzugsweise Standard-PC-Schnittstellen verwendet werden.
Die Datenausgabe erfolgt vorzugsweise über Drucker oder standardisierte Schnittstellen.
Selbstverständlich
ist es auch möglich die
Daten auf verschiedenen Datenträgern,
wie Diskette, CD-ROM, DVD, diverse Speicherkarten o. ä. zu speichern.
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Die
Einrichtung für
die Erzeugung und Manipulation von Beleuchtungsmustern kann optional elektronisch
angesteuert werden, um die Kommunikation zur Steuereinheit zu vereinfachen.
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Von
der Steuereinheit werden die entsprechenden Strahlungsquellen so über die
Einschaltzeitpunkt und -dauer, sowie Strom und Spannung gesteuert,
dass das gewünschte
spektrale Beleuchtungsmuster entsteht.
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Neben
diesen integrierten Strahlungsquellen können diese auch als separate
Einheiten ausgeführt sein,
wobei die Strahlung beispielsweise über Lichtleitfasern zum ophthalmologischen
Gerät geführt und in
dessen Beleuchtungsstrahlengang eingekoppelt wird. Der Vorteil einer
solchen Ausführung
liegt neben einer dadurch ermöglichten
sehr kompakten Bauweise der ophthalmologischen Gerätes, in
der Möglichkeit
einer sehr individuellen Anpassbarkeit der Beleuchtung an die jeweilige
zu lösende
Aufgabe.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die digitale Kameraeinheit
so ausgebildet, dass diese als Einrichtung zur visuellen Beobachtung
genutzt werden kann, wobei die Ausgabe des Abbildes des untersuchten
Auges auf einem Display erfolgt, welches an der Kamera oder separat
vorhanden ist. Optional kann hierbei zur vergrößerten Beobachtung beispielsweise
ein Kontaktglas Verwendung finden.
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Als
besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn auf dem Display neben
der visuellen Ausgabe des Abbildes des untersuchten Auges auch wichtige Steuer- und Einstelldaten
des ophthalmologischen Gesamtsystems dargestellt werden.
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Neben
einer visuellen Beobachtung der von der digitalen Kameraeinheit
auf dem Display dargestellten Abbilder der untersuchten Bereiche
des Auges dient die digitale Kameraeinheit insbesondere der Aufzeichnung
und Ausgabe dieser Abbilder. Dazu wird die digitale Kameraeinheit
synchron zu den genutzten Strahlungsquellen gesteuert.
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In
einer einfachen und preiswerten Ausführungsform besteht die digitale
Kameraeinheit aus einer handelsüblichen
Konsumer-Kamera, die die Aufnahmen vorzugsweise digital auf einen
transportablen Speichermedium, wie Compact Flash Card, SD-Card,
Memory Stick o. ä.
gespeichert. Die Datenübernahme
zur Weiterbearbeitung und/oder Archivierung kann zu einem späteren Zeitpunkt
auf einem separaten PC mit spezieller Software erfolgen.
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Die
Steuereinheit selbst bzw. ein über
eine Datenleitung verbundenes PC-System
dient der Speicherung der Abbilder des untersuchten Auges, vorzugsweise
in Form einer patientenbezogenen Datenbank. Das System sollte dabei
sowohl den Datenexport und -import von patientenbezogenen Daten unter
Verwendung standardisierter Dateiformate (z. B. DICOM), als auch
eine Nachbearbeitung und Extraktion von funktionellen Merkmalen
aus den digitalen Kameraaufnahmen ermöglichen, um relevante Informationen
für eine
optimale Diagnostik zu gewinnen.
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Im
Rahmen der Nachbearbeitung der Kameraaufnahmen ist es zweckmäßig, dass
die Aufnahmen hinsichtlich Qualität und vorhandene Bildfehler bewertet
und gegebenenfalls softwaremäßig bezüglich Bildschärfe, Kontrast,
Pixelfehler, Randabfall, Verzeichnungen, Farbfehler, örtlichem
Versatz o. ä. korrigiert
werden können.
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In
einer ergänzenden
Ausgestaltung verfügt das
ophthalmologische Untersuchungsgerät über eine Einrichtung (z. B.
Strahlteiler) mit der ein vorzugsweise variabel einstellbarer Teil
der Strahlung auf eine vorhandene opto-elektronische Schnittstelle ausgekoppelt
werden kann. An diese standardisierte Schnittstelle können verschiedene
Applikatoren angekoppelt werden. Weiterhin ist hierbei eine elektronische
Ansteuerung und Überwachung
des angekoppelten Applikators vorhanden.
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An
die standardisierte Schnittstelle kann dann beispielsweise ein flexibler,
als Stufen- oder Gradientenfaser ausgebildeter Lichtleiter zur Übertragung
der optischen Strahlung angeschlossen werden, um eine separate Zusatzbeleuchtung
zur Verfügung
zu stellen. Der flexible Lichtleiter dient beispielsweise für die sklerale
Beleuchtung, so dass das Auge „von
hinten" beleuchtet
werden kann, um insbesondere zur Beobachtung/Dokumentation von Hornhaut,
Iris, Linse, Kapselsack oder vorhandene Implantate. Der oder auch
mehrere flexible Lichtleiter können
auch für
eine regrediente Beleuchtung dienen.
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Weiterhin
ist möglich,
dass ein flexibler Lichtleiter mit einem Beleuchtungsmodul in Verbindung steht,
welches auf dem Kopf des Arztes befestigt ist.
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Die
relativ hohe Effizienz der Beleuchtungseinheit ermöglicht zudem
einen zeitlich begrenzten, mobilen Betrieb. Die Versorgung der Strahlungsquellen
erfolgt hierbei mittels Akkus.
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Die
vorgeschlagene technische Lösung
bietet weitere vorteilhafte Ausgestaltungen.
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So
kann beispielsweise durch eine optische Bildstabilisierung eine
Erhöhung
der Bildschärfe
der elektronischen Aufnahmen des Auges erreicht werden, in dem vor
dem als Visualisierungseinheit verwendeten elektronischen Bildsensor
ein mechanisch bewegliches, optisches Element angeordnet wird, mit welchem
vorhandene Bewegungen des Auges – speziell bei längeren Belichtungszeiten – kompensiert werden
können.
Der gleiche Effekt kann erreicht werden, wenn der elektronische
Bildsensor selbst mechanisch beweglich ausgeführt ist. Für diese beiden Lösungen der
optischen Bildstabilisierung ist die Detektion von Bewegungen des
Auges relativ zum elektronischen Bildsensor erforderlich. Die Detektion
der Bewegung des Auges kann hierbei mittels eines Sensors mit einem
entsprechenden Auswerte-Algorithmus erfolgen, wobei auch der Bildsensor
der Visualisierungseinheit verwendet werden kann.
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Eine
Erhöhung
der Bildschärfe
der elektronischen Aufnahmen kann aber auch dadurch erreicht werden,
dass zur Bildaufnahme kürzere
Belichtungszeiten in Kombination mit höheren Lichtintensitäten der
Strahlungsquelle und/oder Verfahren der elektronischen Nachverstärkung bzw.
Nachbearbeitung der Bilddaten verwendet werden.
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In
einer weiteren Ausführung
verfügt
die als Visualisierungseinheit verwendeten elektronische Kamera über mehrere
Sensoren. In einer Ausführung wird
jeder monochromatischen Strahlungsquelle der Beleuchtung ein Sensor
im Beobachtungsstrahlengang zugeordnet. Die Zuordnung kann im Beobachtungsstrahlengang
z. B. mittels dichroitischer Filter oder eine Strahlteiler-Filter-Kombination
erfolgen. Somit wird die exakt zeitgleiche Aufnahme mehrerer monochromatischer
Bilder ermöglicht.
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Der
gleiche Effekt, bei dem exakt zeitgleich mehrerer monochromatische
Bilder aufgenommen werden, kann durch die Verwendung eines Direkt-Bildsensors
der Firma Foveon Inc., Santa Clara (USA) vom Typ Foveon® X3TM erreicht werden.
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Die
Aufnahme zweier monochromatischer Aufnahmen mit einem sehr geringen
zeitlichen Versatz von wenigen Millisekunden kann durch die Verwendung
einer elektronischen Kamera mit Interline-Sensoren zur Zwischenspeicherung
einer Aufnahme erfolgen, wobei von den Lichtquellen sequentiell
sehr kurze Ein- und Ausschaltzeiten realisierbar sein müssen. Solche,
zeitlich nur sehr gering versetzte Aufnahme werden erreicht, indem
zunächst
die erste monochromatische Lichtquelle betätigt wird und der elektronische
Sensor eine zugeordnete Aufnahme anfertigt. Diese Aufnahme wird
in den Interline-Registern der elektronischen Kamera zwischengespeichert.
Sofort nach Abschalten der ersten Lichtquelle und dem Einschalten
der zweiten Lichtquelle fertigt der elektronische Sensor die zweite
monochromatische Aufnahme an. Danach werden beide Aufnahmen von
der Kamera digitalisiert und zum PC übertragen.
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Durch
die Kombination eines Strahlteilers bzw. eines dichroitischen Spiegels
mit zwei Kameras die über
eine Interline-Sensoren verfügen,
können mittels
einer sequentiell betätigbaren
Strahlquelle sogar vier monochromatische Aufnahmen mit einem sehr
geringen zeitlichen Versatz im Bereich weniger Millisekunden angefertigt
werden.
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In
einer weiteren speziellen Ausführung
erfolgt die Beleuchtung in Form sehr schmaler Spalte die im Bereich
von 10 μm
bis 1 mm liegen, wofür
eine Laserquelle mit sehr kleinem Lichtleitwert und vor allem mit
sehr kleiner Divergenz verwendet wird. Diese Art von Beleuchtung
wird bei Spaltlampen verwendet, mit der Details im vorderen Bereich
des Auges untersucht werden können.
Bei einstellbarer Vergrößerung und
spezieller seitlicher Beleuchtung mit dem sogenannten Lichtspalt
sind zahlreiche Erkrankungen erkennbar. Von der Laserquelle wird
hierbei ein kurzer Impuls im Bereich von μs bis zu wenigen Millisekunden
in das Auge gesendet. Diese, an den Medien des Auges gestreute Strahlung
wird von einer elektronischen Kamera aufgezeichnet, wobei optional
ein optisches Filter verwendet werden kann, welches nur für die Anregungswellenlänge des
Lasers transparent ist.
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Dabei
besteht auch die Möglichkeit,
mehrere Laser unterschiedlicher Wellenlänge zeitlich sequentiell oder
gleichzeitig zu verwenden. Dabei erfolgt die Auf nahme der unterschiedlichen
Wellenlängen
mittels elektronischer Bildsensoren den Strahlquellen zeitlich zugeordnet
oder es wird eine einzige Aufnahme bei gleichzeitiger Beleuchtung
mit mehreren Laserquellen angefertigt. Die aufgenommenen Streulicht-Aufnahmen
können
auch hier einer Nachbearbeitung mittels Software unterzogen werden.
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Mit
der hier beschriebenen speziellen Spaltbeleuchtung sind die Vorteile
eines sehr guten Signal-Rausch-Verhältnisses und einer sehr hohen
Tiefenschärfe
verbunden.
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Mit
dem erfindungsgemäßen ophthalmologischen
Untersuchungsgerät
mit räumlich
strukturierter Beleuchtung sind Beobachtung und/oder Dokumentation
bestimmter Bereiche eines Auges möglich. Insbesondere liefert
die vorgeschlagene Beleuchtungseinrichtung spektralselektive Spektren
hoher Intensitäten
im UV-nahen Bereich >400
nm. Da die okulären Medien
in diesem Bereich das größte Streuvermögen aufweisen,
lassen sich sehr genaue Diagnosen stellen.
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Da
bei der vorgeschlagenen Lösung
auf ein Mydriatikum verzichtet werden kann, ist die Reizung des
Auges sehr gering. Durch die Möglichkeit
einer Diagnose im IR-Bereich erfolgt auch keine Verengung der Pupille
während
der Beobachtung. Die Diagnosemöglichkeiten
werden wesentlich verbessert und die Strahlungsbelastung des Patienten
verringert.
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Vorteilhaft
kann die Selektion gewünschter Wellenlängen über die
Betätigung
ausgewählter
monochromatischer Strahlungsquellen erfolgen, so dass mechanisch
bewegte optische Filter nicht mehr erforderlich sind und sich der
Geräteaufbau
vereinfacht.
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Der
Vorteil im Vergleich zu vorhandenen Lösung besteht darin, dass nur
genau die für
die Diagnose notwendige Wellenlänge
von der Strahlungsquelle emittiert wird, was auch zu einer Minimierung der
Strahlungsbelastung des Patienten führt. Durch die Vielzahl der
verschiedenen wählbaren
Wellenlängen
sind mehrere Diagnosen mit nur einem einem Gerät möglich.
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Durch
die schnellen Schaltzeiten der LED's ist eine einfache zeitliche Modulation
der Strahlungsquelle und Synchronisation zur Kameraeinheit möglich.
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Gegenüber herkömmlichen
Strahlungsquellen weisen die verwendeten LED's ein deutlich gleichmäßigeres
Leuchtfeld, einen besseren Wirkungsgrad, geringere temperaturabhängige Effekte, eine
stabile Farbtemperatur, einen verbesserten Wirkungsgrad, eine geringere
Wärmebelastung
und eine bessere Reproduzierbarkeit von Diagnoseergebnissen bei
unterschiedlichen Strahlungsleistungen der Strahlungsquelle auf.
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All
diese Vorteile führen
dazu, dass sich die Diagnosemöglichkeiten
durch ein verbessertes Signal-Rausch-Verhältnis verbessern und die Sicherheit der
getroffenen Diagnosen erhöht
wird.