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DE102006029718A1 - Verfahren zur Auswertung zweier Abbilder sowie medizinisches Abbildungssystem - Google Patents

Verfahren zur Auswertung zweier Abbilder sowie medizinisches Abbildungssystem Download PDF

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DE102006029718A1
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brain
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Withdrawn
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DE102006029718A
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Arne Littmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Auswertung zweier zu verschiedenen Zeitpunkten aufgenommener Abbilder (1, 3) eines Organsystems zur Feststellung einer pathologischen Veränderung. Das Organsystem weist einen ersten Bereich (7, 13, 15) und einen zweiten Bereich (5) auf, die sich in den Abbildern unterscheiden, wobei der zweite Bereich (5) von der pathologischen Veränderung stärker erfasst wird als der erste Bereich (7, 13, 15). Durch die Bestimmung einer Registrierung für den ersten Bereich (7, 13, 15) können abbildungssystembedingte Unterschiede, insbesondere Verzerrungen, zwischen den beiden Abbildern detektiert und ausgeglichen werden. Nach einer Erweiterung der Registrierung, sodass durch die erweiterte Registrierung der zweite Bereich (5) mit erfasst wird, kann durch eine Transformation eines der beiden Abbilder anhand der erweiterten Registrierung der Unterschied (27) bei den beiden Abbildern (1, 3) im zweiten Bereich (5) ermittelt, dargestellt und/oder gespeichert werden. Weiterhin betrifft die Erfindung ein medizinisches Abbildungssystem (35) mit einer Rechnereinheit (49) zur Durchführung des Verfahrens.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Auswertung zweier korrespondierender, zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommener Abbilder eines Organs sowie ein medizinisches Abbildungssystem.
  • Zur Klärung vieler medizinischer Fragestellungen sind longitudinale bildgebende Untersuchungen notwendig. Dies bedeutet, dass ein zu untersuchendes Organ, Organsystem oder Körperteil mit demselben bildgebenden Verfahren mehrmals zu unterschiedlichen Zeitpunkten untersucht wird. Durch einen Vergleich der Abbilder des Organs kann beispielsweise das Fortschreiten einer bestimmten Erkrankung bestimmt werden. Oftmals können bestimmte Krankheiten, vor allem degenerative Erkrankungen, auch nur durch eine Änderung, die sich im Laufe der Zeit an einem Organ manifestiert, erkannt oder zumindest in Betracht gezogen werden.
  • Ein Beispiel einer solchen Erkrankung ist die Alzheimer-Demenz. Diese Erkrankung kann mit herkömmlichen Untersuchungsverfahren nur sehr schwer diagnostiziert werden, insbesondere, wenn sie sich in einem frühen Stadium befindet. Diese Erkrankung wird zu den neurodegenerativen Erkrankungen gezählt und es ist bekannt, dass sich im Laufe der Alzheimererkrankung aufgrund des Unterganges von Nervenzellen eine Atrophie in bestimmten Hirnregionen zeigt, unter anderem in der grauen Hirnsubstanz (oder auch Hirnrinde genannt) des Parietallappens und Temporallappens.
  • Obwohl das Auftreten dieser Veränderungen eine bekannte Tatsache ist, eignen sich bildgebende Verfahren, insbesondere die MRT (Magnet-Resonanz-Tomographie), nur sehr bedingt zur Diagnostik der Alzheimererkrankung, selbst dann nicht, wenn volumetrische Verfahren zur Ausmessung bestimmter kortikaler Bereiche eingesetzt werden. Dies liegt teilweise daran, dass das zu messende und detektierende Ausmaß der Atrophie quantitativ unterhalb der interindividuellen Schwankungsbreite der Größe bestimmter Hirnregionen liegt.
  • Eine Möglichkeit, dem zu begegnen, ist es, das Gehirn eines Patienten zu verschiedenen Zeitpunkten zu untersuchen und durch einen Vergleich der Abbilder das Fortschreiten der Atrophie festzustellen. Diese Methode weist jedoch den Nachteil auf, dass die zu detektierenden Differenzen teilweise sehr gering sind, sodass ein Anwender, der die Abbilder vergleicht, die Unterschiede leicht übersehen kann.
  • Darüber hinaus weisen die Abbilder – wenn sie wie in der Neurologie üblich mittels MRT-Verfahren angefertigt worden sind – die Besonderheit auf, dass die zu unterschiedlichen Zeitpunkten angefertigten Abbilder unterschiedliche Verzeichnungen, insbesondere Verzerrungen, aufweisen können. Dies liegt daran, dass MRT-Verfahren, bei denen zur Bildgebung in bekannter Weise unterschiedliche, genauestens aufeinander abgestimmte Magnetfelder eingesetzt werden, empfindlich auf störende Einflüsse reagieren. Daher wird es in der Regel nicht gelingen, bei den Abbildern stets genau dieselben Aufnahmebedingungen zu gewährleisten, sodass die unterschiedlichen Abbilder stets dieselben – und damit vergleichbaren – geometrischen Verzerrungen aufweisen. Lediglich wenn die geometrischen Verzerrungen mittels vor einer Aufnahme angefertigter Messungen eines Phantoms detektiert und ausgeglichen würden, könnten die geometrischen Verzerrungen besser ausgeglichen werden. Dies wird aufgrund des hohen Aufwandes und den damit verbunden Kosten in der Praxis jedoch nicht angewendet.
  • Einem Anwender ist es daher in der Regel nicht möglich zu entscheiden, ob die geringen, aber diagnostisch relevanten Unterschiede in den verschiedenen Abbildern auf eine geometrische Verzerrung zurückzuführen sind oder auf eine tatsächliche Änderung der anatomischen Begebenheiten in einem Organ.
  • Aufgrund dieser Tatsachen gehört eine MRT-Untersuchung bislang nicht zu den anerkannten und etablierten Methoden der Alzheimer-Diagnostik, sondern wird vornehmlich zum Ausschluss anderer Erkrankungen eingesetzt.
  • Verschiedene Ansätze existieren bislang, um den geschilderten Problemen zu begegnen. In der Schrift von Freeborough PA, Fox NC, The boundary shift integral: an accurate and robust measure of cerebral volume changes from registered repeat MRI", IEEE Trans. Med. Imaging 1997; 16: 623–629, wird eine Methode zur Messung von Volumenänderungen bei wiederholten, dreidimensionalen MRT-Aufnahmen offenbart. Hierbei werden die zu unterschiedlichen Zeitpunkten angefertigten MRT-Aufnahmen rigide zueinander ausgerichtet und ihre Intensitätswertdifferenzen integriert. Mit dieser Methode können zwar Volumenunterschiede des gesamten Gehirns detektiert werden, jedoch berücksichtigt das Verfahren unterschiedliche geometrische Verzerrungen nicht. Zudem können Volumenänderungen nicht bestimmten Hirnregionen zugeordnet werden, sodass das Verfahren einem Anwender oftmals eine unzureichende Hilfestellung beim Auffinden oder Ausschließen einer bestimmten Diagnose bietet.
  • Es gibt zwar Abwandlungen, lediglich bestimmte Hirnregionen mit dem Verfahren zu untersuchen, um so wenigsten eine grobe Lokalisation der morphologischen Veränderungen zu erhalten, doch auch hier werden geometrische Verzerrungen nicht berücksichtigt.
  • Auch wenn das Problem am Beispiel der Alzheimer-Demenz und ihrer Diagnostik mittels MRT geschildert wurde, finden sich ähnliche Probleme bei anderen medizinischen Fragestellungen. Als Beispiel erwähnt sei die Progredienz einer Tumorerkrankung oder einer Osteoporose. Ebenso ergeben sich die oben geschilderten Probleme einer geometrischen Verzerrung vornehmlich bei einer MRT-Untersuchung, jedoch können auch andere Untersuchungsmodalitäten, wie z.B. eine Computer-Tomographie, ähnliche Probleme aufweisen, beispielsweise bei einer fehlerhaften Kalibrierung.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren anzugeben, bei dem ein Anwender bei der Auswertung zweier Abbildungen eines Organs, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommen wurden, auf effektive Weise unterstützt wird. Zudem ist es die Aufgabe der Erfindung, ein medizinisches Abbildungssystem anzugeben, das einen Anwender bei der Auswertung zweier Abbildungen eines Organs, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommen wurden, auf effektive Weise unterstützt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 1 sowie ein medizinisches Abbildungssystem nach Anspruch 12.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Auswertung zweier korrespondierender, zu verschiedenen Zeitpunkten aufgenommener Abbilder zumindest eines Organsystems zur Feststellung einer pathologischen Veränderung bei einem medizinischen Krankheitsbild, wobei das zumindest eine Organsystem einen ersten Bereich und einen zweiten, in den Abbildern von dem ersten Bereich unterscheidbaren Bereich aufweist, und wobei der zweite Bereich von der pathologischen Veränderung bei dem medizinischen Krankheitsbild stärker als der erste Bereich erfasst wird, umfasst folgende Schritte:
    • – Bestimmung einer Registrierung für den ersten Bereich, sodass durch die Registrierung der erste Bereich des ersten Abbildes und der erste Bereich des zweiten Abbildes zueinander registriert werden,
    • – Erweiterung der Registrierung für den ersten Bereich zu einer erweiterten Registrierung, sodass durch die erweiterte Registrierung der zweite Bereich mit erfasst wird,
    • – Transformation eines der beiden Abbilder anhand der erweiterten Registrierung,
    • – Darstellung des transformierten Abbildes und des anderen Abbildes und/oder Ermittelung eines Unterschiedes bei den beiden Abbildern im zweiten Bereich durch Vergleich des zweiten Bereiches des transformierten Abbildes und des zweiten Bereiches des anderen Abbildes.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren nützt dabei die Tatsache aus, dass die pathologische Veränderung den zweiten Bereich stärker erfasst als den ersten Bereich. Durch einen Vergleich des ersten Bereiches, der von der pathologischen Veränderung weniger stark betroffen ist, in den beiden Abbildern können nun Rückschlüsse auf abbildungssystembedingte Verzeichnungen gezogen werden. Besonders dann, wenn die pathologische Veränderung im ersten Bereich kleiner ist als die Verzeichnungen, die üblicherweise bei dem Abbildungssystem auftreten, mit dem die Abbilder aufgezeichnet wurden, können die abbildungssystembedingten Verzeichnungen durch den Vergleich des ersten Bereiches in einem der beiden Abbilder zu dem ersten Bereich in dem anderen Abbild mit großer Genauigkeit detektiert werden.
  • In dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt dies durch Bestimmen einer Registrierung für den ersten Bereich, sodass durch die Registrierung der erste Bereich des ersten Abbildes und der erste Bereich des zweiten Abbildes, zueinander registriert sind. Dies bedeutet, dass diejenige Transformation bestimmt wird, welche den ersten Bereich des ersten Abbildes und den ersten Bereich des zweiten Abbildes miteinander weitgehend in Deckung bringt.
  • Nachdem durch die Bestimmung der Registrierung der erste Bereich in dem einen Abbild und der erste Bereich in dem anderen Abbild zueinander registriert sind und hierüber abbildungssystembedingte Verzeichnungen im ersten Bereich bekannt sind, wird die Registrierung, die für den ersten Bereich vorliegt, zu einer erweiterten Registrierung erweitert, sodass durch die erweiterte Registrierung der zweite Bereich mit erfasst wird.
  • Auf diese Weise werden abbildungssystembedingte Verzeichnungen, insbesondere Verzerrungen, in den zweiten Bereichen weitgehend entfernt, sodass die verbleibenden Unterschiede auf die pathologische Veränderung zurückgeführt werden können. Lediglich, wenn die abbildungssystembedingten Verzeichnungen lokal stark im Abbild variieren würden, kann das Verfahren an seine Grenzen stoßen, da in diesem Falle die abbildungssystembedingten Verzeichnungen im zweiten Bereich nicht aus den Verzeichnungen des ersten Bereiches ermittelt werden können. Stark lokal variierende Verzeichnungen sind aber bei den zurzeit eingesetzten Abbildungssystemen üblicherweise nicht zu erwarten.
  • Die erweiterte Registrierung wird nun dazu verwendet, um eines der beiden Abbilder zu transformieren.
  • Nach erfolgter Transformation eines der beiden Abbilder kann der verbleibende Unterschied zwischen den beiden Abbildern, der sich nun vornehmlich im zweiten Bereich zeigt, auf verschiedene Weise dargestellt und/oder ermittelt werden. In einer besonders einfachen Weise werden dem Anwender beide Abbilder, also das transformierte und das andere Abbild, parallel dargestellt, sodass er den Unterschied intuitiv durch einen visuellen Vergleich der beiden Abbilder erkennen kann. Der Anwender kann aber auch bei der Ermittelung des Unterschiedes unterstützt werden, indem die Ermittelung des Unterschiedes automatisch oder halbautomatisch durchgeführt wird, und der ermittelte Unterschied dargestellt wird. Beispielsweise können beide Abbilder voneinander subtrahiert werden, sodass hierüber der Unterschied zwischen den beiden Abbildern ermittelt wird. Der ermittelte Unterschied kann dann beispielsweise in Form eines Subtraktionsbildes dargestellt werden, oder die ermittelten Unterschiede können in der Darstellung der Abbilder markiert werden.
  • Üblicherweise werden die ermittelten Unterschiede oder die beiden Abbilder, von denen eines transformiert ist, anschließend in einem Speichermedium gespeichert.
  • Bevorzugterweise wird das Verfahren dann angewendet, wenn der erste Bereich von der pathologischen Veränderung bei dem medizinischen Krankheitsbild im Wesentlichen nicht erfasst wird. Wenn der erste Bereich durch die pathologische Veränderung nicht erfasst wird, bleibt er im Wesentlichen konstant, sodass – falls in den zwei zu den unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommenen Abbildern Unterschiede in der Darstellung des ersten Bereiches auftreten sollten – diese Unterschiede auf das Abbildungssystem, mit dem die Abbildungen angefertigt worden sind, zurückzuführen sind. Diese abbildungssystembedingten Unterschiede können nun besonders genau durch die Registrierung des ersten Bereiches in dem einen Abbild zu dem ersten Bereich in dem anderen Abbild ermittelt werden.
  • Bevorzugterweise wird bei der Bestimmung der Registrierung für den ersten Bereich die Registrierung lediglich für den ersten Bereich bestimmt. Auf diese Weise kann die Registrierung einfacher, schneller und effektiver ermittelt werden, da lediglich der erste Bereich des einen Abbildes mit dem ersten Bereich des anderen Abbildes in Beziehung gesetzt wird.
  • Vorteilhafterweise ist die Registrierung für den ersten Bereich eine nichtlineare Registrierung. Die Verwendung einer nichtlinearen Registrierung kann abbildungssystembedingte Unterschiede genauer erfassen, sodass die Genauigkeit des Verfahrens erhöht wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird bei der Erweiterung der Registrierung der in einem der Abbilder abgebildete erste Bereich ausgeweitet und die Registrierung für den ersten Bereich auf den ausgeweiteten ersten Bereich ausgedehnt. Hierdurch wird die Erweiterung der Registrierung in zwei Teilschritten vollzogen. Der erste Teilschritt umfasst dabei lediglich die Ausweitung des ersten Bereiches, und erst im zweiten Teilschritt wird die Registrierung für Bildpunkte im ausgeweiteten ersten Bereich ermittelt. Die Aufteilung in zwei Teilschritte hat den Vorteil, dass die einzelnen Teilschritte einfacher implementiert werden können, da hierfür bekannte Algorithmen existieren.
  • Die Ausweitung des ersten Bereiches kann z.B. über ein Aufblähen des ersten Bereiches, beispielsweise auf einfache Weise mit einem morphologischen Bildverarbeitungsoperator zur Dilatation durchgeführt werden, z.B. mit einem sogenannten Dilatationsfilter. Insbesondere bei konvexen ersten Bereichen ist es aber auch möglich, die Ausweitung über eine Skalierung vorzunehmen.
  • Bei der Ausdehnung der Registrierung auf den ausgeweiteten ersten Bereich können ebenso verschiedene Verfahren eingesetzt werden. Beispielsweise ist es möglich, zu einem Bildpunkt im ausgeweiteten ersten Bereich den diesem Bildpunkt am nächsten liegenden Bildpunkt aus dem ersten Bereich zuzuordnen und daraufhin die Registrierung, die für den am nächsten liegenden Bildpunkt des ersten Bereiches bekannt ist, auf den Bildpunkt im ausweiteten Bereich zu übertragen. In einer anderen Variante kann die Registrierung des ersten Bereiches auf den ausgeweiteten ersten Bereich extrapoliert werden.
  • Vorteilhafterweise wird bei der Erweiterung der Registrierung die Ausweitung des ersten Bereiches mit nachfolgender Ausdehnung der Registrierung iterativ durchgeführt. Durch die iterative Erweiterung der Registrierung können die Teilschritte der Ausweitung des ersten Bereiches mit nachfolgender Ausdehnung der Registrierung einfacher ausgebildet werden, da die Erweiterung der Registrierung derart, dass auch der zweite Bereich mit erfasst wird, nun nicht in einem einzigen Schritt gewährleistet werden muss. Der zweite Bereich kann auf diese Weise auch durch sukzessives und wiederholtes Anwenden der Erweiterung erfasst werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird vor der Bestimmung der Registrierung für den ersten Bereich der erste Bereich segmentiert. Auf diese Weise kann das Auffinden der Registrierung, die die ersten Bereiche in den beiden Ab bildern zueinander registriert, d.h. das Bestimmen der Transformation, welche die ersten Bereiche in den beiden Abbildern räumlich zueinander in bestmögliche Deckung bringt, anhand der zuvor vorgenommenen Segmentierung unterstützt werden.
  • Vorteilhafterweise sind die beiden Abbilder dreidimensionale, mit einem Magnet-Resonanz-Gerät oder mit einem Computer-Tomographen angefertigte Abbilder des Organsystems. Mit der Verwendung dreidimensionaler Abbilder kann die Registrierung der ersten Bereiche und die Erweiterung der Registrierung genauer und effektiver durchgeführt werden, da alle drei Dimensionen berücksichtigt und Verzerrungen in allen Raumrichtungen detektiert und ausgeglichen werden können. Insbesondere Verzerrungen, die bei Magnet-Resonanz-Bildern aufgrund von Magnetfeldinhomogenitäten auftreten können, können so auf effektive Weise detektiert und bei der Auswertung der Bilder berücksichtigt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens ist das Organsystem ein Gehirn eines Patienten. Die Anwendung des Verfahrens auf Abbilder des Gehirns ist daher besonders vorteilhaft, da im Gehirn zu detektierende Veränderungen oftmals von geringem Ausmaß sind, die aber – wenn vorhanden – von hoher diagnostischer Aussagekraft sind.
  • Bevorzugterweise ist der erste Bereich eine weiße Hirnsubstanz und der zweite Bereich eine graue Hirnsubstanz. Auf diese Weise können die geringfügigen Veränderungen bei neurodegenerativen Prozessen, wie sie beispielsweise beim Morbus Alzheimer in der grauen Hirnsubstanz auftreten, detektiert werden.
  • Vorteilhafterweise weisen die Zeitpunkte, an denen die zwei korrespondierenden Abbilder aufgenommen werden, einen Abstand von ein bis zwölf Monaten, vorzugsweise von drei bis sechs Monaten auf. Dieser Zeitraum ist bei der Diagnose vieler Erkrankungen des Gehirns, insbesondere bei neurodegenerativen Erkrankungen, vorteilhaft.
  • Das erfindungsgemäße medizinische Abbildungssystem steht mit einer Rechnereinheit in Verbindung, die zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet ist.
  • Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausgestaltungen gemäß den Merkmalen der Unteransprüche werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein.
  • Es zeigen:
  • 1a und 1b jeweils einen Transversalschnitt durch ein Gehirn, der zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgezeichnet worden ist,
  • 2a und 2b die jeweils zu den Transversalschnitten gehörigen Bereiche des Hirnmarks mit einer Überlagerung beider Bereiche,
  • 3 einen Ausschnitt aus 2a, bei dem zusätzlich zum Bereich des Hirnmarks zwei Dilatationsbereiche eingezeichnet sind,
  • 4 eine Transformation des zweiten Transversalschnittes mit Hilfe einer ermittelten Registrierung,
  • 5 eine überlagerte Darstellung des ersten und des zweiten transformierten Transversalschnittes, und
  • 6 ein schematisches Diagramm mit den einzelnen Verfahrensschritten, die bei der Durchführung des Verfahrens durchgeführt werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren wird anhand von 1 bis 5 bei Abbildungen des menschlichen Gehirns veranschau licht und erläutert. 6 zeigt eine schematische Übersicht über die einzelnen Verfahrensschritte.
  • 1a und 1b zeigen einen ersten Transversalschnitt1 und einen zweiten Transversalschnitt 3 eines Gehirns an gleicher Position. Die beiden Transversalschnitte entstammen dabei jeweils einem 3D-Volumendatensatz, der mit einem MRT-Gerät aufgezeichnet worden ist. In den 3D-Volumendatensätzen sind die Hirnrinde 5 – oder die graue Hirnsubstanz – und das Hirnmark 7 – oder die weiße Hirnsubstanz – deutlich voneinander abgrenzbar abgebildet.
  • Die beiden 3D-Volumendatensätze sind dabei zu unterschiedlichen Zeitpunkten angefertigt worden. Eine typische Fragestellung, für die derartige 3D-Volumendatensätze aufgezeichnet werden, kann beispielsweise die Frage nach dem Vorliegen einer Alzheimer-Demenz sein. In diesem Falle werden die 3D-Volumendatensätze vorzugsweise in einem zeitlichen Abstand von drei bis sechs Monaten aufgezeichnet.
  • Der zweite Transversalschnitt 3 weist im Vergleich zum ersten Transversalschnitt 1 eine ungleichmäßige geometrische Verzerrung auf. In 1a und 1b ist diese Verzerrung durch die dargestellten Rechtecke 9 verdeutlicht. Derartige Rechtecke 9 dienen hier lediglich zur Veranschaulichung der ansonsten schwer nachweisbaren und sichtbaren Verzerrung und sind in Abbildungen, wie sie üblicherweise vorliegen, nicht sichtbar.
  • Die Verzerrung des zweiten Transversalschnittes 3 kann auf unterschiedlichen Ursachen beruhen. Bei Magnet-Resonanz-Geräten ist sie meist auf eine während des Betriebes auftretende, geringfügige Veränderung der Magnetfelder, die zur Anfertigung der Abbildung angelegt werden, zurückzuführen. Die dabei auftretenden Verzerrungen können dabei im Millimeterbereich liegen. Es können jedoch auch andere Ursachen dafür verantwortlich sein, beispielsweise eine fehlerhafte oder veränderte Kalibrierung des medizinischen Abbildungssystems.
  • Wenn ein Anwender die beiden Transversalschnitte auswerten möchte, steht er vor dem Problem, dass er Veränderungen der Hirnrinde im temporalen Bereich 11 vermuten kann, da hier die Hirnrinde im zweiten Transversalschnitt 3 schmäler erscheint als im ersten Transversalschnitt 1. Letztlich kann er sich jedoch nicht sicher sein, da die Veränderungen zumindest teilweise auch auf die Verzerrungen zurückzuführen sein können.
  • Da die Alzheimer-Demenz jedoch eine Erkrankung ist, bei der die degenerativen Prozesse zu einer volumetrischen Veränderung hauptsächlich in der Hirnrinde 5 führen, während das Hirnmark 7 morphologisch weitgehend unverändert bleibt, kann die Verzerrung durch einen Vergleich des Hirnmarks 7 ermittelt werden. Dieser Schritt wird nun in 2a und 2b erläutert.
  • Zunächst wird aus dem ersten und aus dem zweiten Transversalschnitt 1, 3 jeweils der Hirnmarksbereich extrahiert – im Folgenden als erster Hirnmarksbereich 13 und zweiter Hirnmarksbereich 15 bezeichnet. Dies kann – da sich im 3D-Volumendatensatz das Hirnmark 7 deutlich von der Hirnrinde 5 abgrenzt – beispielsweise anhand von Verfahren vorgenommen werden, die das Hirnmark 7 aufgrund der spezifischen Signalintensität der einzelnen Voxel identifiziert. Es können aber auch andere automatische oder semi-automatische, übliche Segmentierungsalgorithmen angewendet werden. Beispielsweise kann ein Anwender in eine zentrale Region des Hirnmarks 7 klicken und so einen Segmentierungsalgorithmus auslösen, der ausgehend von dem gewählten Startpunkt den Umriss des zusammenhängenden Hirnmarks 7 auffindet.
  • Der erste Hirnmarksbereich 13 und der zweite Hirnmarksbereich 15 weisen verzerrungsbedingte Unterschiede auf. Dies ist am zweiten Hirnmarksbereich 15 in 2b verdeutlicht dargestellt, da hier der erste Hirnmarksbereich 13 gepunktet über lagert dargestellt wird, sodass die Verzerrung deutlich sichtbar wird.
  • Über einen Vergleich des ersten Hirnmarksbereiches 13 mit dem zweiten Hirnmarksbereich 15 wird eine Registrierung ermittelt, die den ersten und den zweiten Hirnmarksbereich 13, 15 ineinander überführen. Dies bedeutet, dass anhand der Registrierung für jeden Pixel des ersten Hirnmarksbereiches 15 ein Transformationsvektor bekannt ist, der diesem Punkt einen korrespondierenden Punkt des zweiten Hirnmarksbereiches 15 und umgekehrt zuordnet.
  • Die gewählte Art der Registrierung ist dabei vornehmlich dem medizinischen Abbildungssystem angepasst und stellt einen Kompromiss zwischen Genauigkeit der Registrierung und Rechenzeit zur Ermittlung der Registrierung dar. Für Abbildungssysteme, bei denen beispielsweise gehäuft lediglich eine affine Verzerrung auftritt, kann es genügen, lediglich eine affine Registrierung zu ermitteln, die die beiden Bereiche bestmöglich zueinander in Beziehung setzt. Bei anderen Abbildungssystemen, wie beispielsweise bei einem MRT-Gerät, bei dem aufgrund von Magnetfeldinhomogenitäten Bildbereiche vornehmlich nichtlinear verzerrt sind, kann dies dazu genutzt werden, um die passende nichtlineare Registrierung zu ermitteln. Die passende Registrierung kann auch sukzessive ermittelt werden, indem beispielsweise zuerst eine rigide oder affine Registrierung und darauf basierend dann eine nichtlineare Registrierung ermittelt werden.
  • Durch die Registrierung der beiden Hirnmarksbereiche 13, 15 ist nun bekannt, wie Bildpunkte des ersten Hirnmarksbereiches 13 mit dem zweiten Hirnmarksbereich 15 zusammenhängen oder – anders ausgedrückt – ist für jeden Bildpunkt des einen Hirnmarksbereiches ein Transformationsvektor bekannt, der diesen Bildpunkt auf den korrespondierenden Bildpunkt des anderen Hirnmarksbereiches abbildet.
  • Nachdem die Registrierung gefunden wurde, die den ersten und den zweiten Hirnmarksbereich 13, 15 ineinander überführt, wird die Registrierung auf weitere Bereiche ausgedehnt. In einem ersten Schritt wird hierzu der erste (oder der zweite) Hirnmarksbereich 13 dilatiert, d.h. ausgeweitet. Diese Ausweitung kann beispielsweise auf einfache Weise anhand eines morphologischen Bildverarbeitungsoperators zur Dilatation durchgeführt werden. Den Pixeln des dilatierten Bereichs, die durch die Registrierung noch nicht erfasst worden sind, da die Registrierung lediglich für den ersten und zweiten Hirnmarksbereich 13, 15 vorgenommen wurde, können in einem zweiten Schritt Transformationsvektoren zugeordnet werden, wie nachfolgend anhand 3 erläutert wird.
  • 3 zeigt einen Ausschnitt aus dem ersten Hirnmarksbereich 13 entsprechend dem Rechteck III in 2a. Zusätzlich zu dem ersten Hirnmarksbereich 13 ist ein erster Dilatationsbereich 17 eingezeichnet. Der erste Dilatationsbereich 17 geht dabei aus einer Dilatation des ersten Hirnmarksbereichs 13 hervor.
  • Die Pixel des ersten Dilatationsbereichs 17 liegen alle nahe am ersten Hirnmarksbereich 13. Einem Pixel 21, das in dem ersten Dilatationsbereich 17 liegt, und das durch die Registrierung noch nicht erfasst ist, wird nun ein Transformationsvektor zugeordnet. Beispielsweise kann diesem Pixel 21 der Transformationsvektor des nächstliegenden Pixels 23 aus dem ersten Hirnmarksbereich 13 zugeordnet werden. Alternativ kann aber auch eine (gegebenenfalls gewichtete) Mittelung von Transformationsvektoren mehrerer, dem Pixel 21 nahe liegenden Pixeln des Hirnmarks 13 zugeordnet werden. Alternativ kann der Transformationsvektor für das Pixel 21, das in dem ersten Dilatationsbereich 17 liegt, auch aus einer Extrapolation der Transformationsvektoren für Pixel des ersten Hirnmarksbereiches 13 ermittelt werden. In allen Fällen wird die Registrierung von dem ersten Hirnmarksbereich 13 auf den ersten Dilatationsbereich 17 erweitert bzw. extrapoliert.
  • Nachdem nun die Registrierung auf den ersten Dilatationsbereich 17 erweitert worden ist, kann diese Erweiterung iterativ erneut durchgeführt werden, sodass die Erweiterung nun auch einen zweiten Dilatationsbereich 19 und sukzessive weitere Bereiche erfasst, bis auch Bereiche erfasst werden, die die Hirnrinde 5 abbilden.
  • Die erweiterte Registrierung hat den Vorteil, dass sie zwar die Bereiche, anhand derer sie ermittelt wurde, – in diesem Fall also das Hirnmark 7 – ineinander überführt, sodass sie sich weitgehend decken. Die restlichen Bereiche – also die Hirnrinde 5 in diesem Fall – werden jedoch durch die erweiterte Registrierung nur insofern verändert, als dass verzerrungsbedingte Verzeichnungen ausgeglichen werden. Die Veränderungen, die auf eine Veränderung der anatomischen Verhältnisse der restlichen Bereiche zurückzuführen sind, werden durch die Registrierung nicht ausgeglichen, sodass diese Information beim Anwenden der Registrierung erhalten bleibt.
  • Die hier gezeigte Registrierung wurde durch einen Vergleich des ersten und zweiten Hirnmarksbereichs 13, 15 des ersten bzw. zweiten Transversalschnittes 1, 3 ermittelt, d.h. durch einen Vergleich zweier zweidimensionaler Abbilder. Die Ermittelung der Registrierung ist jedoch nicht auf zweidimensionale Schnittbilder beschränkt. Die Extraktion des Hirnmarkes 7 kann auch am gesamten 3D-Volumendatensatz erfolgen, sodass jeweils die dreidimensionale Struktur des Hirnmarkes 7 bekannt ist. Die Registrierung kann daraufhin auch durch einen Vergleich der beiden dreidimensionalen Strukturen des Hirnmarks 7 erfolgen.
  • Die Verwendung dreidimensionaler Strukturen zur Ermittelung der Registrierung hat den Vorteil, dass auf diese Weise auch Verzerrungen, die sich in Richtung der Abfolge der einzelnen Transversalschnitte ergeben, erfasst werden. Hierdurch ergibt sich eine noch genauere Registrierung, die jeweils das Hirnmark des einen und des anderen 3D-Volumendatensatzes ineinander überführt.
  • Nach der Erweiterung der Registrierung kann einer der beiden Transversalschnitte – in diesem Falle der zweite Transversalschnitt 3 – mit der Registrierung transformiert werden, wie in 4 gezeigt. Wenn nun der transformierte zweite Transversalschnitt 25 mit dem ersten Transversalschnitt 1 verglichen wird, sind der erste und der zweite Hirnmarksbereich 13, 15, die Ausgangspunkte für die Registrierung waren, weitgehend deckungsgleich. Bei der Hirnrinde 5 hingegen werden durch die Registrierung lediglich verzerrungsbedingte Unterschiede weitgehend korrigiert, während die Unterschiede, die sich aufgrund einer pathologischen Veränderung ergeben, größtenteils erhalten bleiben.
  • Auf eine besonders einfache Weise kann beispielsweise der zweite transformierte Transversalschnitt 25 und der erste Transversalschnitt 1 parallel einem Anwender dargestellt werden. Dadurch, dass abbildungssystembedingte Verzeichnungen nun ausgeglichen sind, kann der Anwender sein Augenmerk auf Unterschiede zwischen den beiden Abbildern richten, die nun auf pathologische Veränderungen zurückzuführen sind.
  • Deutlich sichtbar werden pathologische Veränderungen durch eine überlagerte Darstellung 29 des transformierten zweiten Transversalschnittes 25 mit dem ersten Transversalschnitt 1, wie in 5 gezeigt. Die Unterschiede 27 zwischen beiden Transversalschnitten lassen sich nun auf einfache Weise visualisieren, beispielsweise durch eine Subtraktion des ersten Transversalschnittes 1 und des transformierten zweiten Transversalschnittes 25 oder durch farbliche Kennzeichnung der Unterschiede 27. Ebenso können im Anschluss an das Ermitteln der Unterschiede Auswerteverfahren angeschlossen werden, die das Ausmaß der Veränderung quantitativ erfassen, beispielsweise durch eine volumetrische Messung.
  • Die hier in 1 bis 5 anhand von MR-Bildern des Gehirns erläuterten Verfahrensschritte sind jedoch nicht auf das in 1 bis 5 gezeigte spezielle Organsystem, die spezielle Abbildungsmodalität oder die spezielle medizinische Fragestellung beschränkt. Ein Fachmann kann das Verfahren ebenso bei anderen Abbilddungsmodalitäten und bei anderen medizinischen Fragestellungen anwenden, bei denen ein Organsystem erste und zweite Bereiche aufweist, die sich in einem Abbild unterscheidbar darstellen und bei denen sich eine pathologische Veränderung vornehmlich in einem der beiden Bereiche manifestiert, während der andere Bereich von der pathologischen Veränderung im Wesentlichen unberührt und konstant bleibt.
  • 6 zeigt zusammenfassend ein Schema der einzelnen Verfahrensschritte, die bei der Durchführung des Verfahrens ausgeführt werden.
  • Ausgangspunkt des Verfahrens sind ein erstes Abbild 31 und ein zweites, zum ersten Abbild 31 korrespondierendes Abbild 33 eines Organsystems, die jeweils mit einem medizinischen Abbildungssystem 35 zu verschiedenen Zeitpunkten aufgenommen wurden. Das Organsystem umfasst dabei einen ersten Bereich und einen zweiten Bereich, die sich in den beiden Abbildern 31, 33 jeweils unterscheidbar darstellen.
  • An diesen beiden Abbildern 31, 33 soll durch das Verfahren das mögliche Auftreten einer pathologischen Veränderung, die zu einem medizinischen Krankheitsbild gehört, detektiert werden. Von der pathologischen Veränderung ist bekannt, dass sie lediglich im zweiten Bereich des Organsystems eine Veränderung hervorruft, während der erste Bereich von einer pathologischen Veränderung bei dem Krankheitsbild nicht erfasst wird.
  • In einem ersten Verfahrensschritt 37 wird eine Registrierung für die ersten Bereiche bestimmt, sodass durch die Registrierung der erste Bereich des ersten Abbildes 31 und der erste Bereich des zweiten Abbildes 31 zueinander registriert werden.
  • In einem zweiten Verfahrensschritt 39 wird die Registrierung, durch die bislang lediglich der erste Bereich in den beiden Abbildern zueinander registriert ist, erweitert, sodass durch diese Erweiterung der Registrierung auch der zweite Bereich der beiden Abbilder mit erfasst wird.
  • In einem dritten Verfahrensschritt 41 wird eines der beiden Abbilder anhand der erweiterten Registrierung transformiert, um in einem vierten Verfahrensschritt 43 einen Unterschied der beiden Abbilder im zweiten Bereich durch Vergleich des zweiten Bereiches des transformierten Abbildes und des zweiten Bereiches des anderen Abbildes automatisch oder halbautomatisch zu ermitteln.
  • Alternativ werden in einem fünften Verfahrensschritt 45 das transformierte Abbild und das andere Abbild einem Anwender parallel dargestellt, sodass der Anwender den Unterschied zwischen den beiden Abbildungen durch visuelles Betrachten der beiden Bilder ermitteln kann.
  • In einem sechsten Verfahrensschritt 47 wird das Ergebnis des Verfahrens, also der ermittelte Unterschied und/oder das transformierte Abbild und das andere Abbild auf einem Speichermedium gespeichert.
  • Vorteilhafterweise wird das Verfahren mit Hilfe einer Rechnereinheit 49, die mit dem medizinischen Abbildungssystem in Verbindung steht, durchgeführt, da eine derartige Rechnereinheit 49 oftmals über Bildauswertungs- und Bilddarstellungsfunktionen verfügt, die in dem hier durchzuführenden Verfahren vorteilhaft eingesetzt werden können.

Claims (12)

  1. Verfahren zur Auswertung zweier korrespondierender, zu verschiedenen Zeitpunkten aufgenommener Abbilder (1, 3; 31, 33) zumindest eines Organsystems zur Feststellung einer pathologischen Veränderung bei einem medizinischen Krankheitsbild, wobei das zumindest eine Organsystem einen ersten Bereich (7, 13, 15) und einen zweiten, in den Abbildern (1, 3; 31, 33) von dem ersten Bereich (7, 13, 15) unterscheidbaren Bereich (5) aufweist, und wobei der zweite Bereich (5) von der pathologischen Veränderung bei dem medizinischen Krankheitsbild stärker als der erste Bereich (7, 13, 15) erfasst wird, umfassend folgende Schritte: – Bestimmung (37) einer Registrierung für den ersten Bereich (7, 13, 15), sodass durch die Registrierung der erste Bereich (7, 13, 15) des ersten Abbildes (1; 31) und der erste Bereich (7, 13, 15) des zweiten Abbildes (3; 33) zueinander registriert werden, – Erweiterung (39) der Registrierung für den ersten Bereich (7, 13, 15) zu einer erweiterten Registrierung, sodass durch die erweiterte Registrierung der zweite Bereich (5) mit erfasst wird, – Transformation (41) eines der beiden Abbilder anhand der erweiterten Registrierung, und – Darstellung (45) des transformierten Abbildes und des anderen Abbildes und/oder Ermittelung (43) eines Unterschiedes (27) bei den beiden Abbildern (1, 3; 31, 33) im zweiten Bereich (5) durch Vergleich des zweiten Bereiches (5) des transformierten Abbildes und des zweiten Bereiches (5) des anderen Abbildes.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (7) von der pathologischen Veränderung bei dem medizinischen Krankheitsbild nicht erfasst wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Bestimmung der Registrierung für den ersten Bereich (7, 13, 15) die Registrierung lediglich für den ersten Bereich (7, 13, 15) bestimmt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Registrierung für den ersten Bereich (7, 13, 15) eine nichtlineare Registrierung ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Erweiterung (39) der Registrierung der in einem der Abbilder abgebildete erste Bereich (7, 13, 15) ausgeweitet wird und die Registrierung für den ersten Bereich (7, 13, 15) auf den ausgeweiteten ersten Bereich (17) ausgedehnt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Erweiterung der Registrierung die Ausweitung des ersten Bereiches (7, 13, 15) mit nachfolgender Ausdehnung der Registrierung iterativ durchgeführt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Bestimmung der Registrierung für den ersten Bereich (7, 13, 15) der erste Bereich (7, 13, 15) segmentiert wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abbilder (1, 3; 31, 33) dreidimensionale, mit einem Magnet-Resonanz-Gerät oder mit einem Computer-Tomographen angefertigte Abbilder des Organsystems sind.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Organsystem ein Gehirn eines Patienten ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (7, 13, 15) eine weiße Hirnsubstanz und der zweite Bereich (5) eine graue Hirnsubstanz sind.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitpunkte, an denen die zwei korrespondierenden Abbilder (1, 3; 31, 33) aufgenommen werden, einen Abstand von drei bis sechs Monaten aufweisen.
  12. Medizinisches Abbildungssystem (35) mit einer Rechnereinheit (49), die zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet ist.
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