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DE102006022273A1 - Klebeband für nasse Oberflächen - Google Patents

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DE102006022273A1
DE102006022273A1 DE102006022273A DE102006022273A DE102006022273A1 DE 102006022273 A1 DE102006022273 A1 DE 102006022273A1 DE 102006022273 A DE102006022273 A DE 102006022273A DE 102006022273 A DE102006022273 A DE 102006022273A DE 102006022273 A1 DE102006022273 A1 DE 102006022273A1
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Ralf Dunekake
Richard Amberg
Markus Bonigut
Nadja Dr. Hermsdorf
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Henkel AG and Co KGaA
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Henkel AG and Co KGaA
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft Klebeband, umfassend einen Träger mit einer ersten Seite und einer zweiten Seite, wobei mindestens eine der Seiten mit einem hydrophoben Haftklebstoff beschichtet ist, wobei die Oberfläche des Haftklebstoffs eine Rauhigkeit Sq von wenigstens 5 µm, bestimmt nach der CLSM-Methode, besitzt, sowie ein Verfahren zur Herstellung derartiger Klebebänder.

Description

  • Die Erfindung betrifft Klebeband, umfassend einen Träger mit einer ersten Seite und einer zweiten Seite, wobei mindestens eine der Seiten mit einem hydrophoben Haftklebstoff beschichtet ist, wobei die Oberfläche des Haftklebstoffs eine Rauhigkeit Sq von wenigstens 5 μm, bestimmt nach der CLSM-Methode, besitzt.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung derartiger erfindungsgemäßer Klebebänder.
  • Klebebänder mit ungleichmäßigem Auftrag von Haftklebstoffen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Die DE 4308649 offenbart ein medizinisches Pflastermaterial mit einem Träger, der in gleichmäßigem und porösem Auftrag mit einem Haftschmelzklebstoff beschichtet ist, bei dem der Auftrag des Haftschmelzklebstoffs in Längs- und Querrichtung zusammenhängende Stege bildet, welche inselförmige klebstofffreie Flächenteile einschließen. Die klebstofffreien Flächen dienen dabei der Belüftung der durch das Pflaster abgedeckten Fläche, so dass unter dem Pflaster befindliche Feuchtigkeit abtransportiert wird.
  • Die bekannten Klebebänder weisen die Eigenschaft auf, dass sie auf nassen oder feuchten Oberflächen nur sehr schlecht oder gar aufgebracht werden können da sie nur unzureichend oder gar nicht an nassen oder feuchten Oberflächen haften.
  • Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zu Grunde ein Klebeband zu schaffen, dass eine gute Haftwirkung beim Aufbringen auf feuchte oder nasse Oberflächen aufweist und dauerhaft gut auf diesen Oberflächen haftet.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Klebeband mit einem hydrophoben Haftklebstoff ausgerüstet ist, wobei der Haftklebstoff eine strukturierte Oberfläche mit einer Rauhigkeit Sq von wenigstens 5 μm, bestimmt nach der CLSM-Methode aufweist. Beim Aufkleben des Klebebandes auf eine nasse oder feuchte Oberfläche be wirkt die Struktur, dass beim Aufdrücken der mit dem strukturierten Haftklebstoff versehenen Seite auf die feuchte/nasse Oberfläche die Flüssigkeit in die Zwischenräume der Struktur des Haftklebstoffs gedrängt wird und dadurch der direkte Kontakt zwischen dem Haftklebstoff und der Oberfläche, auf die das Klebeband aufzukleben ist, möglich ist.
  • Die Rauhigkeit des Haftklebstoffs muss dabei größer oder gleich 5 μm sein, damit eine spürbare Haftungsverbesserung im Vergleich zu einem unstrukturierten Klebefilm feststellbar ist. Normal hergestellte Klebebänder weisen in der Regel Rauhigkeiten von ca. 1,0-1,5 μm nach CLSM auf. Üblicherweise wird in der Haftklebebandherstellung angestrebt, möglichst uniforme und gleichmäßige glatte Beschichtungen des Klebebandträgers mit Haftklebstoff zu erzielen, um ein gleichmäßiges Abrollen von der Klebebandrolle ohne „Reißgeräusche" gewährleisten zu können. Bei diesen produktionsbedingten Rauhigkeiten tritt der erfindungsgemäße Effekt jedoch überhaupt nicht zutage, was sich damit erklären lässt, dass die Strukturrauhigkeit der Haftklebstoffbeschichtung ein bestimmtes Mindestvolumen zur Verfügung stellen muss in die der auf der feuchten oder nassen Oberfläche befindliche Feuchtigkeitsfilm verdrängt werden kann. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wurde festgestellt, dass dieses Mindestvolumen erst ab einer Rauhigkeit Sq von größer oder gleich 5 μm gewährleistet ist.
  • Die Klebstoffrauhigkeit Sq wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung immer nach der CLSM-Methode bestimmt. Dabei ist Sq als quadratische mittlere Abweichung aller Oberflächenhöhenwerte definiert:
    Beim CLSM wird die zu untersuchende Oberfläche in einzelne Matrix von Bildpunkten zerlegt. In X-Richtung ist die Anzahl der Zeilen Nx und in Y-Richtung ist die Anzahl der Spalten Ny. Das CLSM misst in jedem Bildpunkt die Höhe z, die Höhe des Bildpunkt in der x-ten Zeile und der y-ten Spalte ist z(x, y).
  • Sc ist der Mittelwert aller Höhenmessungen der untersuchten Fläche, und berechnet sich nach der folgenden Formel:
    Figure 00030001
    • • Nx ist die Anzahl der Zeilen
    • • Ny ist die Anzahl der Spalten
    • • i und j sind Laufindices der Summierung und haben den Wert von 1 bis Nx bzw. Ny
    • • z(xi, yj) ist das Ergebnis der Höhenmessung des Bildpunkts in der i-ten Zeile und der j-ten Spalte
  • Die Standardabweichung der mittleren Höhe ist Sq, die sich nach folgender Formel berechnet:
    Figure 00030002
  • Die Bezeichnungen in dieser Formel entsprechen die der Formel für Sc.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes beträgt die Rauhigkeit Sq des Haftklebstoffs wenigstens 10 μm, bestimmt nach der CLSM-Methode. Dies ist besonders vorteilhaft, weil hierdurch eine noch bessere Flüssigkeitsverdrängung von der Objektoberfläche auf die das Klebeband aufgedrückt werden soll, erzielt wird. Besonders bevorzugt sind Sq-Werte von mehr als 30 μm. Bei sehr nassen Substraten haben sich Rauhigkeiten von mehr als 60 μm, von mehr als 80 μm, insbesondere von mehr als 150 μm als besonders vorteilhaft herausgestellt. Besonders gute Ergebnisse werden bei Rauhigkeitswerten zwischen 80 und 100 μm erzielt.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die Strukturierung der Oberfläche des Haftklebstoffs durch einen Aufschäumprozess bewirkt worden. Dabei kann die durch das Aufschäumen bewirkte Struktur der Oberfläche eine offene oder geschlossene Struktur sein. Die durch das Aufschäumen hervorgerufene Strukturierung der Oberfläche ist dabei ausreichend, um die gewünschte Verdrängungseigenschaft zu bewirken. Dies ist besonders vorteilhaft, da das Aufschäumen des Klebstoffs technisch relativ leicht zu realisieren ist.
  • Weiterhin kann die Strukturierung der Oberfläche des Haftklebstoffs auch dadurch bewirkt sein, dass die Oberfläche des Trägermaterials eine Strukturierung aufweist. Der Haftklebstoff kann dabei als Schicht mit gleichmäßiger Dicke aufgetragen werden, so dass die Berge und Täler der Strukturierung des Trägermaterials nicht durch die Schicht des Haftklebstoffs ausgeglichen werden, sondern sich durch die Haftklebstoffschicht fortsetzen. Eine solche Strukturierung kann beispielsweise durch Einlage eines Gewebes in das Trägermaterial bewirkt werden, so dass die Gewebestruktur die Oberflächenstruktur des Trägermaterials bestimmt.
  • Eine Strukturierung der Oberfläche des Haftklebstoffs kann auch durch eine Prägung des Haftklebstoffs herbeigeführt werden. Während der Herstellung wird der Haftklebstoff dabei zunächst als Schicht mit gleichmäßiger Dicke auf das Trägermaterial aufgetragen. Das Trägermaterial selbst kann dabei eine plane Oberfläche aufweisen. Durch die Prägung wird der Haftklebstoffschicht durch das Aufpressen einer Negativform, welche an ihrer Oberfläche Erhöhungen und Vertiefungen aufweist, eine entsprechende Struktur aufgezwungen. Das Aufpressen der Negativform kann dabei beispielsweise mittels einer Rollenwalze erfolgen, über die das mit dem Haftklebstoff versehene Trägermaterial geführt wird.
  • Die Struktur der Oberfläche des Haftklebstoffs kann auch dadurch bewirkt werden, dass der Haftklebstoff in Form von Linien oder geometrischen Figuren aufgetragen ist, beispielsweise nach dem Siebdruckverfahren. Zwischen den Linien aus Haftklebstoff und den Figuren aus Haftklebstoff entstehen damit Bereiche, in denen das Trägermaterial keinen Haftklebstoff aufweist und in die die beim Aufbringen des Klebebandes zu verdrängende Flüssigkeit gedrängt wird. In vorteilhafter Weise sind die Linien so angeordnet, dass nur offene Muster entstehen und haftkleberfreie Flächen einen freien Weg zum Rand des Klebebandes aufweisen. Beim Aufbringen des Klebebandes kann verdrängte Flüssigkeit folglich zur Seite entweichen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes ist der hydrophobe Haftklebstoff ein Schmelzhaftklebstoff oder ein lösungsmittelbasierter Haftklebstoffe. Dies ist besonders vorteilhaft, da diese Klebstoffsysteme relativ wenig oder gar nicht mit Wasser quellen und eine haltbare Verklebung gewährleistet ist. Dabei kann der Haftklebstoff auch Synthetische Klebrigmacher umfassen, die vorzugsweise keine Hydroxyl-, Carbonsäure- oder Carbonsäureestergruppen enthalten. Ebenfalls eignen sich silikonbasierte Klebstoffe sehr gut für das erfindungsgemäße Klebeband.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes weist der Haftklebstoff mit Wasser einen Kontaktwinkel von mindestens 80° auf. Dies ist besonders vorteilhaft, da derartige Klebstoffsysteme eine besonders gute Wasserverdrängung beim Aufkleben auf feuchte oder nasse Oberflächen aufweisen. Die Kontaktwinkelmessungen im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden allesamt als statische Kontaktwinkelmessung mit der Methode des liegenden Tropfens bestimmt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes weist der Haftklebstoff mit Wasser einen Kontaktwinkel von wenigstens 90° auf. Besonders bevorzugt sind Haftklebstoffe mit einem Kontaktwinkel zu Wasser von mehr als 100°. Dies ist besonders vorteilhaft, weil mit steigendem Kontaktwinkel, das Wasserverdrängungs- und Wasserabweisungsvermögen steigt und das Klebeband so besser auf einer nassen Oberfläche haftet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes besitzt der Haftklebstoff ein Wasseraufnahmevermögen von weniger als 10 Gew.-%, bevorzugt weniger als 5 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 2 Gew.-% bezogen auf die Masse des Klebstoffs.
  • Das Trägermaterial kann insbesondere auch diffusionsoffen ausgestaltet sein, so dass Flüssigkeiten, die in Räumen zwischen dem Haftklebstoff oder in den Poren des geschäumten Haftklebstoffs eingeschlossen ist, durch das Trägermaterial diffundieren kann. Damit wird ein Flüssigkeitsaustausch durch das Trägermaterial in beide Richtungen möglich, so dass Flüssigkeit durch das Klebeband nach außen diffundieren jedoch andersherum auch zu der durch das Klebeband abgedeckten Fläche hindiffundieren kann. Diffusionsoffen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Materia lien mit einem WDDu von ≥ 10 g/m2 × d bestimmt nach der Prüfnorm DIN 53122. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Trägermaterialien weisen ein WDDu von ≥ 50 g/m2 × d, insbesondere von ≥ 100 g/m2 × d auf.
  • In einer weiteren Variante kann das Klebeband auch so ausgestaltet sein, dass es zwischen dem Trägermaterial und dem Haftklebstoff eine durchgehende Schicht Vliesstoff aufweist. Die Vliesstoffschicht saugt die auf der Oberfläche vorhandene Flüssigkeit auf. Bei Kombination einer solchen Vliesstoffschicht mit einem diffusionsoffenen Trägermaterial kann die von dem Vlies aufgesogene Flüssigkeit durch das Trägermaterial diffundieren und an die Umgebung abgegeben werden, so dass die Vliesstoffschicht trocknet.
  • Das Klebeband kann auch so ausgestaltet sein, dass das Klebeband einseitig zum Teil mit einem Vliesstoff ausgerüstet ist. Diese Ausführungsform kann derart realisiert werden, dass auf haftklebstofftreien Flächen, vorzugsweise angrenzend an zwei Bereiche mit Haftklebstoff, einen Vliesstoff platziert ist. Der Haftklebstoff ist damit direkt auf dem Trägermaterial aufgetragen. Der Vliesstoff ist auf den haftklebstofffreien Flächen direkt auf dem Trägermaterial aufgebracht, so dass die Räume zwischen den mit Haftklebstoff versehenen Flächen von dem Vliesstoff zumindest teilweise ausgefüllt sind. Die in die Räume zwischen den mit Haftklebstoff versehenen Bereichen verdrängte Flüssigkeit kann von dem Vliesstoff aufgenommen werden, wobei gleichzeitig der Vorteil gewahrt bleibt, dass der Haftklebstoff direkt auf dem Trägermaterial angebracht ist. Die Vliesschicht in dieser Ausführungsform kann auch steril ausgestaltet sein, wodurch sich das Klebeband als Wundschnellverband eignet. Dies ist besonders vorteilhaft, da die Haut in der Regel eine feuchte und durch Hautfett überzogene Oberfläche aufweist auf der die üblichen Wundschnellverbände nur unzureichend haften. Insbesondere treten aus verletzter Haut Blut und Wundsekrete aus, die vor allem anfangs die zuverlässige Haftung eines Wundschnellverbandes sehr erschweren. Diese Probleme können mit Hilfe des erfindungsgemäßen Klebebandes gelöst werden.
  • Weiterhin wird ein Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Klebebandes beansprucht, bei dem die Rauhigkeit des Haftklebstoffs während des Auftrags des Haftklebstoffs auf das Trägermaterial erzeugt wird. Dies wird bevorzugt über bekann te Siebdruckverfahren erreicht. Dies ist besonders vorteilhaft, weil dadurch der Klebstoffauftrag und dessen Strukturierung in einem Arbeitsschritt erfolgt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens wird der Haftklebstoff vor dem Auftragen auf das Trägermaterial aufgeschäumt. Der Haftklebstoff kann dabei beispielsweise mit einem bekannten mechanischen Verfahren aufgeschäumt werden. Dazu wird im Falle eines Schmelzhaftklebstoffs die Haftklebstoffmasse soweit erwärmt, dass sie nahezu flüssig wird. Anschließend wird Gas, beispielsweise normale Luft oder Stickstoff in die verflüssigte Haftklebstoffmasse eingebracht. Bei Verwendung eines lösemittelbasierten Haftklebstoffs sollte dieser einen relativ geringen Lösemittelgehalt und damit eine leicht erhöhte Viskosität haben, damit das eingebrachte Gas nicht direkt wieder aus dem Klebstoff austritt ohne dass es zur Blasenbildung kommt. Die hierfür geeignete Viskosität hängt vom verwendeten Lösemittelklebstoff ab und kann vom Fachmann in wenigen Handversuchen ohne große Schwierigkeiten ermittelt werden. Das Gas kann beispielsweise mit hohem Druck über Düsen in die Haftklebstoffmasse oder über einen schnell rotierenden Rührer in die Masse eingedüst oder eingerührt werden, so dass in der Masse eine Vielzahl an Lufteinschlüssen bzw. Blasen bewirkt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die erzeugten Blasen in der Haftklebstoffmasse gleichverteilt sind und von möglichst gleicher Größe sind, so dass insgesamt ein homogener Schaum aus Haftklebstoff erzeugt wird.
  • Alternativ zu einem solchen mechanischen Aufschäumverfahren kann die Haftklebstoffmasse auch durch den Zusatz chemischer Substanzen, die eine Bildung von Gasblasen bewirken, aufgeschäumt werden.
  • Der Haftklebstoffschaum kann dabei als geschlossener Schaum, bei dem die Gaseinschlüsse jeweils für sich abgeschlossen bleiben, oder zu einem offenen Schaum werden, bei dem sich die Gaseinschlüsse wie bei einem Schwamm verbinden.
  • Der so aufgeschäumte Haftklebstoff weist allein aufgrund des Aufschäumens eine Oberflächenstruktur auf, die im Vergleich mit dem nichtaufgeschäumten Haftklebstoff eine deutlich höhere Haftung auf nassen Oberflächen bewirkt, so dass der Haftkleb stoffschaum als Schicht gleicher Dicke auf das Trägermaterial aufgebracht werden kann.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform kann der bereits strukturierte Haftklebstoff noch eine weitere Oberflächenstruktur erhalten. Diese weitere Oberflächenstruktur kann feiner oder gröber als die erste Oberflächenstruktur sein, wobei eine gröbere Oberflächenstruktur als zweite Strukturierung bevorzugt ist, da sie sich leichter aufbringen lässt. Bei dem Einsatz von geschäumten Haftklebstoffen kann so vorgegangen werden, dass der wie oben beschriebene mit Gas beladene oder mit einer gasbildenden chemischen Substanz versehene Haftklebstoffmasse in Form von Linien oder Punkten oder anderen geometrischen Mustern so auf das Trägermaterial aufgetragen werden, dass der Haftklebstoff auf kleinen Flächen aufgetragen wird, ohne dass haftklebstofffreie Flächen entstehen, die von Haftklebstoff allseitig umgeben sind. Solchermaßen offene Muster verhindern, dass die beim Aufkleben des Klebebandes verdrängte Flüssigkeit allseitig von Haftklebstoff eingeschlossen und damit unter dem Klebeband gefangen ist.
  • Eine solche Struktur kann auch dadurch herbeigeführt werden, indem der Haftklebstoff zunächst als Schicht gleicher Dicke über die gesamte Oberfläche des Haftklebebandes aufgetragen wird und anschließend mit einem mechanischen Prägeverfahren, beispielsweise mit einer Gravurwalze, der Haftklebstoffschicht ein Profil aufgeprägt wird. Alternativ zu einem solchen Prägen einer Struktur in eine Schicht gleicher Dicke kann auch über die Gravurwalze der Haftklebstoff auf das Trägermaterial aufgetragen werden. Dazu werden die Rillen der Gravurwalze mit dem Haftklebstoff bzw. dem Haftklebstoffschaum gefüllt, bevor die Walze über das Trägermaterial läuft, so dass damit sichergestellt ist, dass nicht nur der Haftklebstoff wie beim Aufpressen auf eine Haftklebstoffschicht Gebiete größerer bzw. kleinerer Dicke ausbildet, sondern dazwischen jedenfalls haftklebstofffreie Bereiche verbleiben.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und Figuren näher beschrieben.
  • 1 zeigt eine rasterelektronenmikroskopische Aufnahme eines Ausschnitts eines erfindungsgemäß beschichteten Klebstoffbandes. Bei diesem Klebeband wurden 212 g/m2 eines Acrylat-Heißschmelzklebstoffs über ein Siebdruckverfahren aufgebracht. Zu sehen ist in dieser Figur ein runder Klebstoffpunkt mit einem Durchmesser von etwa 2,5 mm auf einem Vliessubstrat.
  • 2 zeigt denselben Acrylatklebstoff wie in 1 ebenfalls auf einem Vliessubstrat. Dieser Klebstoffpunkt von etwa 2,5 mm wurde über ein Siebdruckverfahren aufgebracht, jedoch wurde der Klebstoff vor dem Auftragen zusätzlich noch durch Eintragen von Luft aufgeschäumt. Die Luftblasen sind auch im Klebstoffpunkt noch deutlich erkennbar, ebenso wie die hieraus resultierende im Vergleich zum ungeschäumten Klebstoff in 1 hervorgerufene Vergrößerung der Oberfläche des Klebstoffpunkts. Diese Oberflächenvergrößerung ist vermutlich für die verbesserte Nasshaftung verantwortlich. So wurde beobachtet, dass die Nasshaftung durch im Siebdruck aufgebrachten Klebstoff gegenüber einem herkömmlichen Klebeband verbessert ist, wobei die Nasshaftung eines über Siebdruck aufgebrachten und zuvor aufgeschäumten Klebstoffs die beste Nasshaftung im Vergleich aufweist.
  • Ausführungsbeispiel:
  • Auf einen Vliesträger wird ein Heißschmelzklebstoff mit folgender Zusammensetzung aufgetragen:
    Figure 00090001
  • Auftrag
    • A) mit einer herkömmlichen kontinuierlichen Schlitzdüsenbeschichtung
    • B) über ein Siebdruckverfahren, wobei der Klebstoff vor dem Auftragen mit 0,9 bar Druckluft ca. eine Minute lang aufgeschäumt wurde.
  • Die aufgebrachte Klebstoffmenge beträgt in beiden Fällen 80 g/m2
  • Diese beiden Klebefilme wurden anschließend auf ein trocknes sowie ein nasses Glassubstrat aufgeklebt und die Abzugkraft im 180° Winkel nach ca. einer Stunde gemessen. Die Abzugkräfte sind in N/25 mm Klebebandbreite angegeben und sind ein Maß für die Belastbarkeit der Verklebung. Je höher die Abzugkraft, desto stärker ist die Verklebung.
  • Figure 00100001
  • Damit zeigt ein erfindungsgemäß beschichtetes Haftklebeband auf einem nassen Glassubstrat etwa eine etwa zweimal so hohe Abzugkraft wie ein mit demselben Klebstoff nach einem herkömmlichen Verfahren beschichtetes Klebeband.

Claims (17)

  1. Klebeband, umfassend einen Träger mit einer ersten Seite und einer zweiten Seite, wobei mindestens eine der Seiten mit einem hydrophoben Haftklebstoff beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Haftklebstoffs eine Rauhigkeit Sq von wenigstens 5 μm, bestimmt nach der CLSM-Methode, besitzt.
  2. Klebeband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rauhigkeit der Oberfläche des Haftklebstoffs mindestens 10 μm, bestimmt nach der CLSM-Methode, beträgt.
  3. Klebeband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rauhigkeit der Oberfläche des Haftklebstoffs durch Aufschäumen des Haftklebstoffs bewirkt ist.
  4. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rauhigkeit der Oberfläche des Haftklebstoffs durch eine Rauhigkeit der Oberfläche der mit dem Haftklebstoff beschichteten Seite des Trägermaterials bewirkt ist.
  5. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial ein Gewebe aufweist.
  6. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rauhigkeit der Oberfläche des Haftklebstoffs durch eine Prägung des Haftklebstoffs bewirkt ist.
  7. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftklebstoff in Form von Linien oder geometrischen Figuren aufgetragen ist.
  8. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftklebstoff ein Schmelzhaftklebstoff oder ein lösemittelbasierter Haftklebstoff ist.
  9. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftklebstoff mit Wasser einen Kontaktwinkel von mindestens 80° aufweist.
  10. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial diffusionsoffen ist.
  11. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband zwischen dem Trägermaterial und dem Haftklebstoff eine durchgehende Zwischenschicht flüssigkeitsaufnehmenden Vliesstoffes aufweist.
  12. Klebeband nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband einseitig zum Teil mit einem Vliesstoff ausgerüstet ist.
  13. Verfahren zur Herstellung eines Klebebands nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rauhigkeit der Oberfläche des Haftklebstoffs während des Auftrags des Haftklebstoffs auf das Trägermaterial erzeugt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftklebstoff vor dem Auftragen auf das Trägermaterial aufgeschäumt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgetragene Schicht des Haftklebstoffs nach dem Auftragen auf das Trägermaterial strukturiert wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Strukturierung durch ein mechanisches Prägeverfahren bewirkt ist.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Prägeverfahren ein Gravurwalzverfahren ist.
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