Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, derartige mit den bekannten
Tabletten verbundene Nachteile durch Bereitstellen kleinerer Tabletten,
welche alleine oder mit einer oder mehreren anderen Tabletten verwendet
werden können,
zu überwinden
und eine variable „Dosis" zur Verwendung bei einem
Waschvorgang bereitzustellen.
Jedoch
liegt ein mit den bekannten Tabletten verbundenes Problem, welches
für kleinere
Tabletten noch bedeutsamer sein kann, darin, dass sie in den Mund
eines Kindes passen.
Während es
eigentlich unwahrscheinlich ist, dass ein Kind eine große Reinigungstablette
in seinen Mund steckt, sind die Eltern in Bezug auf dieses Risiko
immer noch besorgt. Folglich wäre
es erwünscht,
dass Reinigungstabletten in einer „kindersicheren" Form bereitgestellt
werden.
Demgemäß beabsichtigt
die vorliegende Erfindung, zumindest einen mit dem Stand der Technik verbundenen
Nachteil, ob hier oder andernorts erörtert, anzugehen.
Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Verpackung für eine Reinigungstablette
bereitgestellt.
Die
Verpackung umfasst geeigneterweise eine Hülle, welche einen ersten Teil
zum Umschließen
einer oder mehrerer Tabletten umfasst, und ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Hülle
einen zweiten, ein Öffnungsmittel
tragenden Teil umfasst, welcher eine Schwachstelle oder einen Einschnitt
umfasst, welche/r einen Rissausgangspunkt bereitstellt, und wobei
der erste und der zweite Teil entlang einer Grenzlinie miteinander
verbunden sind, welche eine Versiegelung oder eine Ver siegelungskante
zum Verschließen
des ersten Teils umfasst, und der zweite Teil ein erstes und ein
zweites Halteteil, zwischen welche das Öffnungsmittel eingesetzt ist,
und eine Brücke,
die das erste mit dem zweiten Halteteil auf einer der Grenzlinie
gegenüberliegenden
Seite des Öffnungsmittels
verbindet und die Halteteile derart einschränkt, dass sie nicht auseinander
gezogen werden, umfasst, wobei die Verpackung derart gestaltet ist,
das sie geöffnet
wird, indem bewirkt wird, dass ein Riss entsteht, der sich vom Öffnungsmittel ausbreitet,
um die Brücke
zu brechen und/oder die Brücke
von mindestens einem Halteteil abzutrennen, sodass die Halteteile
dann auseinander gezogen werden können, um zu bewirken, dass
ein Riss entsteht, der sich vom Öffnungsmittel
quer in Richtung der Grenzlinie ausbreitet.
Geeigneterweise
ist das Öffnungsmittel
derart gestaltet, dass ein Ausgangspunkt für einen oder mehrere Risse,
die die Grenzlinie kreuzen und bei Verwendung die Versiegelung durchbrechen,
bereitgestellt wird.
Geeigneterweise
ist die Verpackung derart gestaltet, dass die Brücke von zumindest einem Halteteil
abgetrennt werden kann. Vorzugsweise ist die Verpackung derart gestaltet,
dass die Brücke
von beiden Halteteilen abgetrennt werden kann.
Vorzugsweise
ist das Öffnungsmittel
derart gestaltet, dass ein Ausgangspunkt für einen oder mehrere Risse,
die die Brücke
bei Verwendung brechen und/oder die Brücke von einem oder beiden Halteteilen
abtrennen, bereitgestellt wird.
Geeigneterweise
bestimmt der Weg des einen oder der mehreren die Brücke brechenden und/oder
die Brücke
abtrennenden Risse bei Verwendung, welche Teile der Hülle zur
Verwendung als Halteteile zurückbleiben
und welcher Teil als Brücke abgebrochen
wird. Geeigneterweise schließt
die Brücke
das Teil des zweiten Teils ein, welches zwischen dem Öffnungsmittel
und der Außenkante
der Hülle auf
einer Seite (die „Außenseite") des Öffnungsmittels
gegenüber
der Grenzlinie liegt. Der Anwender kann folglich ein Teil der Hülle, welcher
zum Brechen der Brücke
und/oder Abtrennen der Brücke
von einem Halteteil gehalten werden sollte, leicht erkennen.
Geeigneterweise
kann der Anwender bei Verwendung den ersten Teil und die Brücke des
zweiten Teils halten und den ersten und den zweiten Teil in im Allgemeinen
entgegengesetzte Richtungen ziehen, um zu bewirken, dass die Brücke bricht und/oder
von zumindest einem Halteteil abgetrennt wird.
Es
kann bewirkt werden, dass ein Riss entsteht, der sich vom Öffnungsmittel
in Richtung einer Außenkante
des zweiten Teils ausbreitet. Die Brücke kann folglich gebrochen
werden, indem sie abgerissen wird. Das erste und das zweite Halteteil
können folglich
auf der Seite des zweiten Teils (die „Außenseite"), welche auf einer der Grenzlinie gegenüberliegenden
Seite des Öffnungsmittels
liegt, getrennt werden.
Geeigneterweise
werden zwei Risse bewirkt, die sich vom Öffnungsmittel zu einer Außenkante
des zweiten Teils ausbreiten. Die Brücke kann folglich von beiden
Halteteilen abgetrennt werden, indem sie davon abgerissen wird.
Das erste und das zweite Halteteil können folglich auf der Seite
des zweiten Teils (die „Außenseite"), welche auf der
der Grenzlinie gegenüberliegenden
Seite des Öffnungsmittels liegt
getrennt werden.
Geeigneterweise
wird dadurch verhindert, dass die Halteteile, welche auf den dem Öffnungsmittel
gegenüberliegenden
Seiten liegen, auseinander bewegt werden, bis die Brücke gebrochen
und/oder von einem oder beiden Halteteilen abgetrennt ist.
Geeigneterweise
kann der Anwender bei gebrochener und/oder von einem oder beiden
Halteteilen abgetrennter Brücke
das erste und das zweite Halteteil derart in im Allgemeinen entgegengesetzte Richtungen
ziehen, dass bewirkt wird, dass ein Riss in der Hülle entsteht,
der sich vom Öffnungsmittel
in Richtung der Grenzlinie ausbreitet.
Geeigneterweise
werden die Halteteile bei Verwendung gezogen, bis sich der Riss
derart quer zur Grenzlinie ausbreitet, dass er die den ersten Teil der
Hülle verschließende Versiegelung
bricht. Folglich wird eine durch die Hülle umschlossene Tablette zugänglich gemacht.
Beim Öffnen der
erfindungsgemäßen Verpackung
handelt es sich geeigneterweise um ein zweistufiges Verfahren, wobei
es erforderlich ist, dass die Verpackung zuerst in entgegen gesetzte
sich quer zur Grenzlinie erstreckende Richtungen und danach in entgegen
gesetzte sich quer zu den Richtungen des ersten Schritts erstreckende
Richtungen gezogen wird. Dieser Vorgang kann für einen Erwachsenen sogar mit
nassen Händen
einfach, jedoch für
ein Kind schwierig sein und folglich die Wahrscheinlichkeit verringern,
dass ein Kind sich Zugang zu in der Verpackung enthaltenen Tabletten
verschafft und diese zu sich nimmt.
Geeigneterweise
umfasst das Öffnungsmittel
eine Schwachstelle oder vorzugsweise einen Einschnitt, welche/r
einen Ausgangspunkt für
einen Riss zum Brechen der Brücke
und/oder Abtrennen der Brücke
von einem Halteteil bereitstellt.
Das Öffnungsmittel
kann eine erste Linie umfassen, welche eine Schwachstellenlinie
oder einen oder mehrere Einschnitte umfasst, von welcher/welchem
(welchen) sich zumindest ein Teil in eine erste Richtung erstreckt.
Geeigneterweise stellt die erste Linie einen Ausgangspunkt für einen
Riss zum Brechen der Brücke
und/oder Abtrennen der Brücke
von einem Halteteil bereit.
Geeigneterweise
umfasst das Öffnungsmittel
eine Schwachstelle oder vorzugsweise einen Einschnitt, welche/r
einen Ausgangspunkt für
einen Riss zum Kreuzen der Grenzlinie und Brechen der Versiegelung
bereitstellt.
Das Öffnungsmittel
kann eine zweite Linie umfassen, welche eine Schwachstellenlinie
oder einen oder mehrere Einschnitte umfasst, von welcher/welchem
(welchen) sich zumindest ein Teil in Richtung der Grenzlinie in
eine zweite Richtung erstreckt. Geeigneterweise stellt die zweite
Linie einen Ausgangspunkt für
einen Riss zum Ausbreiten quer zur Grenzlinie und Brechen der Versiegelung
bereit.
Die
Verpackung kann ein beliebiges wie hier nachstehend beschriebenes
Merkmal umfassen.
Geeigneterweise
umfasst die Verpackung eine Hülle,
welche einen ersten Teil zum Umschließen einer oder mehrerer Tabletten
umfasst, und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle einen
zweiten ein Öffnungsmittel
tragenden Teil umfasst, wobei der erste mit dem zweiten Teil entlang
einer Grenzlinie verbunden ist, welche eine Versiegelung oder eine
Versiegelungskante zum Verschließen des ersten Teils umfasst,
und das Öffnungsteil
eine erste Linie, umfassend eine Schwachstellenlinie oder einen oder
mehrere Einschnitte, welche/r sich in eine erste Richtung erstreckt
(erstrecken), und eine zweite Linie, umfassend eine Schwachstellenlinie oder
einen oder mehrere Einschnitte, welche/r sich in Richtung der Grenzlinie
in eine zweite Richtung erstreckt (erstrecken), umfasst.
Die
Verpackung kann ein beliebiges wie hier vorstehend oder nachstehend
beschriebenes Merkmal umfassen.
Geeigneterweise
umfasst die Verpackung eine Hülle,
welche einen ersten Teil zum Umschließen einer oder mehrerer Tabletten
umfasst, und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle einen
zweiten ein Öffnungsmittel
tragenden Teil umfasst, wobei der erste Teil mit dem zweiten Teil
entlang einer Grenzlinie verbunden ist, welche eine Versiegelung oder
eine Versiegelungskante zum Verschließen des ersten Teils umfasst,
und das Öffnungsteil
eine erste Linie, umfassend eine Schwachstellenlinie oder einen
oder mehrere Einschnitte, welche/r sich in eine erste Richtung erstreckt
(erstrecken), und eine zweite Linie, umfassend eine Schwachstellenlinie
oder einen oder mehrere Einschnitte, welche/r sich von der ersten
Linie in Richtung der Grenzlinie in eine zweite Richtung erstreckt
(erstrecken), umfasst.
Die
Verpackung kann ein beliebiges wie hier vorstehend oder nachstehend
beschriebenes Merkmal umfassen.
Geeigneterweise
umfasst die Verpackung einen zweiten Teil, welcher ein erstes und
ein zweites Halteteil und eine Brücke umfasst.
Geeigneterweise
wird die Verpackung bei Verwendung durch einen Anwender geöffnet, indem er
den zweiten Teil (geeigneterweise eine Brücke) auf der Seite der ersten
Schwachstellenlinie oder des (der) Einschnitts (Einschnitte) gegenüber der
Grenzlinie (die „Außenseite") hält und den
ersten und den zweiten Teil in im Allgemeinen entgegengesetzte Richtungen
zieht, um zu bewirken, dass am Ende der ersten Linie Risse entstehen,
sodass ein Teil der Außenseite
des zweiten Teils (geeigneterweise eine Brücke) vom Rest der Hülle abreißt. Geeigneterweise
wird verhindert, dass sich die Teile (geeigneterweise Halteteile)
des zweiten Teils, welche auf der gegenüberliegenden Seite der zweiten
Schwachstellelinie oder des (der) Einschnitts (Einschnitte) liegen, auseinander
bewegen, bis der Teil der Außenseite des
zweiten Teils (geeigneterweise eine Brücke) entfernt ist.
Geeigneterweise
kann der Anwender bei entferntem Außenteil des zweiten Teils (geeigneterweise
eine Brücke),
die Teile (geeigneterweise Halteteile) des zweiten Teils, die auf
gegenüberliegende Seiten
der zweiten Linie liegen, in im Allgemeinen entgegengesetzte Richtungen
derart ziehen, dass bewirkt wird, dass in der Hülle an dem der Grenzlinie am
nächsten
liegenden Ende der zweiten Linie ein Riss entsteht.
Geeigneterweise
werden bei Verwendung die Teile (geeigneterweise Halteteile) des
zweiten Teils, welche auf den gegenüberliegenden Seiten der zweiten
Linie liegen, gezogen, bis sich der Riss vom Ende der zweiten Linie
quer zur Grenzlinie derart ausbreitet, dass er die den ersten Teil
der Hülle
verschließende
Versiegelung bricht. Folglich kann eine von der Hülle umschlossene
Tablette zugänglich
gemacht werden.
Folglich
ist das Öffnen
der erfindungsgemäßen Verpackung
geeigneterweise ein wie hier vorher beschriebenes zweistufiges Verfahren
und kann für einen
Erwachsenen einfach, für
ein Kind jedoch schwierig sein.
Der
Begriff „Grenzlinie" bedeutet eine beliebige
Linie, welche vorzugsweise ununterbrochen ist und gerade, gekrümmt oder
zickzackförmig
sein kann und den ersten vom zweiten Teil trennt.
Die
Grenzlinie kann eine den ersten Teil verschließende Versiegelung umfassen.
Geeigneterweise umfasst der zweite Teil eine den ersten Teil verschließende Versiegelung
und die Grenzlinie eine Kante dieser Versiegelung. Geeigneterweise
bildet die Grenzlinie eine Kante des zweiten Teils, an welcher sie
an den ersten Teil anschließt.
Die Grenzlinie kann folglich eine Kante des ersten Teils bilden.
Der
Begriff „erste
Linie" bedeutet
eine beliebige Linie, welche unterbrochen oder ununterbrochen und
gerade, gekrümmt
oder zickzackförmig sein
kann.
Geeigneterweise
umfasst die erste Linie einen Einschnitt, vorzugsweise einen einzelnen
Einschnitt, welcher im Wesentlichen gerade sein kann.
Der
Begriff „zweite
Linie" bedeutet
eine beliebige Linie, welche unterbrochen oder ununterbrochen und
gerade, gekrümmt
oder zickzackförmig sein
kann.
Geeigneterweise
umfasst die zweite Linie einen Einschnitt, vorzugsweise einen einzelnen
Einschnitt, welcher im Wesentlichen gerade sein kann.
Vorzugsweise
umfassen die erste und die zweite Linie jeweils Einschnitte. Die
erste und die zweite Linie können
jeweils einen einzelnen Einschnitt umfassen. Die erste und die zweite
Linien können
voneinander gesondert sein. Vorzugsweise sind die erste und die
zweite Linie miteinander verbunden. Die erste und die zweite Linie
können
folglich einen einzelnen Einschnitt umfassen.
Die
erste und die zweite Linie können
sich kreuzen. In einer anderen Ausführungsform können die
erste und die zweite Linie Abschnitte, geeigneterweise Endabschnitte,
welche geeigneterweise gerade sind, einer einzelnen Linie, welche
einen Übergangsabschnitt,
vorzugsweise einen gekrümmten Abschnitt
einschließt,
welcher den ersten mit dem zweiten Linienabschnitt verbindet, umfassen.
Die erste und die zweite Linie können
folglich integral sein.
Geeigneterweise
umfasst das Öffnungsmittel
einen ersten Linienabschnitt, geeigneterweise einen Endabschnitt,
welcher gerade sein kann, von welchem bei Verwendung ein Riss entsteht,
und einen zweiten Linienabschnitt, geeigneterweise ein Endabschnitt,
welcher gerade sein kann, von welchem bei Verwendung ein weiterer
Riss entsteht, wobei die Linienabschnitte voneinander verschieden
sind. Die Linienabschnitte können
sowohl voneinander gesondert als auch miteinander verbunden sein.
Der
erste und der zweite Linienabschnitt, geeigneterweise die Endabschnitte,
können
in einem Winkel zueinander liegen. In einer anderen Ausführungsform
oder zusätzlich
kann zwischen der ersten und der zweiten Linie, geeigneterweise
den Endabschnitten, ein Übergangslinienabschnitt,
welcher geeigneterweise in einem Winkel dazu liegt, eingefügt sein.
Geeigneterweise
weist die erste Linie einen Abschnitt, von welchem sich bei Verwendung
ein Riss entwickelt, vorzugsweise einen geeigneterweise geraden
Endabschnitt auf, welcher in einem Winkel relativ zu einem Abschnitt
liegt, von welchem bei Verwendung ein weiterer Riss entsteht, vorzugsweise
einen geeigneterweise geraden Endabschnitt der zweiten Linie auf.
Vorzugsweise
erstreckt sich der Abschnitt der zweiten Linie in einem Winkel zwischen
30 und 150 Grad, stärker
bevorzugt 60 und 120 Grad, in Bezug auf den Abschnitt der ersten
Linie, vorzugsweise in einem Winkel zwischen 75 und 105 Grad.
Geeigneterweise
erstreckt sich der Abschnitt der ersten Linie in die erste Richtung
und der Abschnitt der zweiten Linie in die zweite Richtung.
Das Öffnungsmittel
kann mehr als eine erste Linie, z.B. zwei erste Linien umfassen.
Das Öffnungsmittel
kann mehr als eine zweite Linie, z.B. zwei zweite Linien umfassen.
Geeigneterweise
ist das Öffnungsmittel
im Allgemeinen zu einer sich im Allgemeinen rechtwinklig zur Grenzlinie
erstreckenden Achse symmetrisch. Dies kann die Gleichheit des Öffnens von
gleichen Verpackungen verbessern.
Geeigneterweise
umfasst das Öffnungsmittel
einen einzelnen Einschnitt. Dieser Einschnitt kann eine oder mehrere
erste Linien und eine oder mehrere zweite Linien umfassen. Dieser
Einschnitt kann einen oder mehrere erste Linienabschnitte und einen oder
mehrere zweite Linienabschnitte umfassen, und diese können durch
einen Übergangslinienabschnitt verbunden
sein.
Geeigneterweise
erstreckt sich die erste Richtung im Allgemeinen parallel zur Grenzlinie.
Die
erste Schwachstellenlinie oder der (die) Einschnitt(e) kann (können) sich
folglich im Allgemeinen parallel zur Grenzlinie erstrecken. Geeigneterweise
liegt die erste Schwachstellenlinie oder der (die) Einschnitt(e)
im Allgemeinen gleich weit von der Grenzlinie entfernt.
Der
Begriff „erste
Richtung erstreckt sich im Allgemeinen parallel" bedeutet wie hier verwendet, dass er
eine breite Bedeutung hat und eine erste Richtung umfasst, welche
sich in einem Winkel von +/– 30
Grad in Bezug auf die Richtung der Grenzlinie erstreckt.
Vorzugsweise
erstreckt sich die erste Richtung in einem Winkel zwischen +/– 15 Grad
in Bezug auf die Richtung der Grenzlinie. Folglich bildet die erste
Linie vorzugsweise keinen Winkel von größer als +/– 15 Grad mit der Grenzlinie.
Der
Begriff „erste
Richtung" bedeutet,
wenn nicht anders beschrieben, vielmehr das allgemeine Ende zur
Endrichtung der ersten Linie, als die Richtung der Linie an einem
beliebigen bestimmten Punkt davon.
Der
Begriff „Richtung
der Grenzlinie" bedeutet,
wenn nicht anders beschrieben, vielmehr das allgemeine Ende zur
Endrichtung der Grenzlinie, als die Richtung der Grenzlinie an einem
beliebigen bestimmten Punkt davon.
Geeigneterweise
erstreckt sich die zweite Richtung im Allgemeinen rechtwinklig zur
Grenzlinie.
Die
zweite Schwachstellenlinie oder der (die) Einschnitt(e) kann (können) sich
folglich im Allgemeinen rechtwinklig zur Grenzlinie erstrecken.
Geeigneterweise liegt die zweite Schwachstellenlinie oder der (die)
Einschnitt(e) im Allgemeinen von den gegenüberliegenden Seiten der Hülle gleich
weit entfernt.
Der
Begriff „zweite
Richtung erstreckt sich im Allgemeinen rechtwinklig" bedeutet wie hier
verwendet, dass er eine breite Bedeutung aufweist und eine zweite
Richtung umfasst, welche sich von der Grenzlinie zur Tablette erstreckt.
Im Allgemeinen erstreckt sich die zweite Richtung in einem Winkel
zwischen 30 und 150 Grad, stärker
bevorzugt 60 und 120 Grad in Bezug auf die Richtung der Grenzlinie.
Vorzugsweise
erstreckt sich die zweite Richtung in einem Winkel zwischen 75 und
105 Grad in Bezug auf die Richtung der Grenzlinie.
Der
Begriff „zweite
Richtung" bedeutet,
wenn nicht anders beschrieben, vielmehr das allgemeine Ende zur
Endrichtung der zweiten Linie, als die Richtung der Linie an einem
beliebigen bestimmten Punkt davon.
Vorzugsweise
erstreckt sich die zweite Richtung in einem Winkel zwischen 30 und
150 Grad, stärker
bevorzugt 60 und 120 Grad in Bezug auf die erste Richtung, vorzugsweise
in einem Winkel zwischen 75 und 105 Grad.
Die
erste und zweite Linie könnten
eine „T"-Form bilden, wobei
die erste Linie die Arme des „T" und die zweite Linie
den Stiel des „T" bildet. Geeigneterweise
ist das „T" derart ausgerichtet,
dass sich der Stiel in Richtung Grenzlinie erstreckt.
Geeigneterweise
umfasst das Öffnungsmittel
Einschnittslinien. Das Öffnungsmittel
kann einen, die erste und zweite Linie umfassenden „T"-förmigen Einschnitt,
umfassen.
Die
Arme des „T" können in
Bezug aufeinander leicht angewinkelt sein, sodass der Einschnitt eine
teilweise „Y"-förmige Form
aufweist. Der Einschnitt kann folglich zwei erste Linien (die Arme)
und eine zweite Linie (den Stiel) umfassen.
In
einer anderen Ausführungsform
können die
Arme des „T" an ihren Enden im
Wesentlichen parallel sein, sich jedoch nach unten biegen, um sich mit
dem Stiel zu verbinden, sodass der Einschnitt vielmehr eine gebogene „Y"-förmige Form
aufweist. Der Einschnitt kann folglich zwei erste Linienabschnitte
(die Enden der Arme) und eine durch Übergangabschnitte (die gebogenen
Teile der Arme) verbundene zweite Linie (den Stiel) umfassen.
In
einer anderen Ausführungsform
kann der Einschnitt „Y"-förmig sein.
In
einer anderen Ausführungsform
kann der Einschnitt in Form eines gestreckten „Y" oder eines gestreckten „T" vorliegen. Ein derartiger
gestreckter Einschnitt kann derart vorliegen, dass einer oder beide
Arme einen Erstreckungsabschnitt aufweisen, der den Arm in einem
Winkel zum Arm erreicht. Der oder jeder Erstreckungsabschnitt kann
im Wesentlichen parallel zur zweiten Richtung vorliegen. Der oder
jeder Erstreckungsabschnitt kann im Wesentlichen parallel zum Stiel
vorliegen. Geeigneterweise erstreckt sich der oder jeder Erstreckungsabschnitt
derart vom Stiel weg, dass der oder jeder Arm mit einem Erstreckungsabschnitt
ein nach oben gebogenes Ende aufweist. Geeigneterweise kann der
oder jeder Erstreckungsabschnitt derart angeordnet sein, dass er
oder sie sich in Richtung einer Kante der Hülle erstreckt (erstrecken).
Wo
das Öffnungsmittel
einen derartigen Erstreckungsabschnitt umfasst, kann der Erstreckungsabschnitt
einen ersten Linienabschnitt bereitstellen und kann der Arm einen Übergangslinienabschnitt bereitstellen
und kann sich der Übergangslinienabschnitt
in die erste Richtung erstrecken und kann sich der erste Linienabschnitt
in die zweite Richtung erstrecken.
In
einer anderen Ausführungsform
kann der Einschnitt zwei Linien, die sich unter Bildung einer „V"-Form verbinden,
umfassen. Die freien Enden des V können sich jeweils zum Bilden
einer ersten Linie umbiegen. Der Einschnitt kann folglich im Allgemeinen
dem „Y"-förmigen Einschnitt
ohne dem Stiel entsprechen. In einer anderen Ausführungsform
können die
freien Enden des „V" jeweils mit einer
ersten Linie verbunden sein, welche eine Biegung mit dem „V" bilden, um einen
pfeilkopfförmigen
Einschnitt zu bilden.
In
einer anderen Ausführungsform
kann der Einschnitt zwei zusammenlaufende zweite Linien in „V"-Konfiguration umfassen,
welche sich jedoch unter Bildung der Basis des „V" nicht treffen. Diese Linien können unter
Bildung eines schwalbenschwanzförmigen
Einschnitts mit einer einzelnen ersten Linie verbunden sein.
In
einer anderen Ausführungsform
kann der Einschnitt eine zweite Linie umfassen, welche die erste
Linie kreuzt. Die zweite Linie kann sich folglich von der ersten
Linie sowohl in Richtung der Grenzlinie, als auch der ersten Kante
der Hülle
erstrecken.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
eine Vorderseite, Rückseite,
erste und zweite gegenüberliegende
Seiten und erste und zweite gegenüberliegende Enden.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
eine Längsnaht,
die sich in einer Richtung von einem Ende der Hülle zum anderen erstreckt,
und Quernähte,
die sich an den Enden der Hülle
in einer Richtung von einer Seite zur anderen erstrecken, um den
ersten Teil mit Versiegelungen zu versehen.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
eine sich längs
erstreckende Lasche, welche die Längsnaht einschließt oder
begrenzt.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
eine gefaltete Lage. Geeigneterweise umfasst die Hülle eine sich
längs erstreckende
Lasche, an welcher die Lage unter Bildung eines Schlauchs mit sich
selbst versiegelt ist.
Geeigneterweise
umfasst der zweite Teil eine sich längs erstreckende Lasche der
Hülle.
Der zweite Teil kann folglich die Längsnaht umfassen.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
eine gefaltete Lage und umfasst der zweite Teil eine sich längs erstreckende
Lasche, welche eine Längsnaht umfasst,
an welcher die Lage mit sich selbst versiegelt ist. Geeigneterweise
kann das Ganze der Lasche eine Naht umfassen. Geeigneterweise befindet
sich das Öffnungsmittel
in einem Nahtteil der Hülle.
Geeigneterweise
umfasst die Grenzlinie die Längsnaht
der Hülle.
Die Grenzlinie kann sich folglich in einer Richtung von einem Ende
der Hülle
zum anderen erstrecken. Geeigneterweise umfasst eine den ersten
Teil eingrenzende Kante der Längsnaht
die Grenzlinie.
Eine
erste Linie des Öffnungsmittels
kann sich in einer Richtung von einem Ende der Hülle zu anderen erstrecken.
Eine zweite Linie des Öffnungsmittels
kann sich in einer Richtung von einer Seite der Hülle zur
anderen erstrecken.
In
einer anderen Ausführungsform
kann der zweite Teil der Hülle
eines der Enden, z.B. das erste Ende umfassen.
Die
Grenzlinie kann eine Quernaht der Hülle umfassen. Die Grenzlinie
kann sich folglich in einer Richtung von einer Seite der Hülle zur
anderen erstrecken.
Eine
erste Linie des Öffnungsmittels
kann sich in einer Richtung von einer Seite der Hülle zur anderen
erstrecken. Eine zweite Linie des Öffnungsmittels kann sich in
einer Richtung von einem Ende der Hülle zum anderen erstrecken.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
im Wesentlichen glatte Kanten. Geeigneterweise weisen die Enden
und die sich längs
erstreckende Lasche keine gezackten Kanten auf. Geeigneterweise
sind die Umfassungskanten der Hülle
durch einzelne Linieneinschnitte gebildet. Geeigneterweise sind
die Umfassungskanten der Hülle
durch gerade Kanten gebildet. Folglich kann es schwierig sein, die
Hülle von
einer Kante einzureißen.
Dadurch kann es für Kinder
schwierig werden, Zugang zum Verpackungsinhalt zu erhalten.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
keine Öffnungen
zusätzlich
zu den Einschnitten des Öffnungsmittels.
Vorzugsweise umfassen das erste und zweite Halteteil keine Öffnungen.
Es kann folglich sehr schwer sein, die Halteteile zu fassen und
sie auseinender zu ziehen, ohne zuerst die Brücke zu entfernen. Dadurch kann
es für
Kinder schwierig werden, Zugang zum Verpackungsinhalt zu erhalten.
Geeigneterweise
ist der erste Teil der Hülle im
Wesentlichen wasserundurchlässig.
Die Verpackung umfasst geeigneterweise eine die Hülle bildende
Kunststoff- oder
Folienlage. Vorzugsweise umfasst die Hülle eine kunststoffbeschichtete
Folienlage (z.B. eine metallisierte Kunststofffolie).
Geeigneterweise
umfasst die Verpackung eine durch Falten einer Kunststofflage und
Versiegeln deren Kanten zum Umschließen der Reinigungstablette
gebildete Hülle.
Vorzugsweise
ist die Hülle
derart gestaltet, dass sie mit einer oder mehreren Tabletten beladen werden
kann. Die Hülle
kann derart gestaltet sein, dass sie mit einer Tablette beladen
werden kann. Alternativ dazu kann die Hülle derart gestaltet sein, dass
sie entweder mit einer oder mit zwei gleichen Tabletten beladen
werden kann.
Die
Verpackung kann einen Hüllenstreifen umfassen.
Die Verpackung kann einen zweiteiligen Hüllenstreifen umfassen. Jedes
Teil umfasst geeigneterweise einen ersten und einen ein Öffnungsmittel umfassenden
zweiten Teil. Geeigneterweise ist jedes Teil mit einer Tablette
beladen. Die Teile sind geeigneterweise durch eine Querversiegelung
der Hülle getrennt.
Die
Hülle kann
eine Anordnung wie in der GB-Patentanmeldung Nr. 0408840.7 beschrieben aufweisen,
wobei der Inhalt davon unter Bezugnahme eingebracht ist.
Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein verpacktes Produkt,
umfassend eine oder mehrere Reinigungstabletten zur Verwendung in
einem Waschvorgang und eine Hülle
bereitgestellt.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
einen ersten eine oder mehrere Tabletten einschließenden Teil
und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle einen zweiten Teil umfasst,
der ein Öffnungsmittel trägt, welches
eine/n einen Reißausgangspunkt
bereitstellende/n Schwachstelle oder Einschnitt umfasst, und wobei
der erste und der zweite Teil entlang einer Grenzlinie verbunden
sind, welche eine Versiegelung oder eine Kante einer Versiegelung
zum Verschließen
des ersten Teils, und der zweite Teil erstes und zweites Halteteil
umfasst, die in das Öffnungsmittel
eingesetzt sind, und eine Brücke,
welche das erste und das zweite Halteteil auf einer der Grenzlinie gegenüberliegenden
Seite des Öffnungsmittels
verbindet und die Halteteile derart einschränkt, dass sie nicht auseinander
gezogen werden, umfasst, wobei die Verpackung derart gestaltet ist,
dass sie durch Bewirken dessen, dass ein Riss entsteht und sich vom Öffnungsmittel
ausbreitet, um die Brücke
aufzubrechen und/oder die Brücke
von zumindest einem Halteteil derart abzutrennen, dass die Halteteile
auseinander gezogen werden können,
damit ein Riss entsteht, der sich vom Öffnungsmittel quer durch die Grenzlinie
ausbreitet, geöffnet
wird.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
einen eine oder mehrere Tabletten einschließenden ersten Teil und ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle einen zweiten ein Öffnungsmittel
tragenden Teil umfasst, wobei der erste mit dem zweiten Teil entlang
einer Grenzlinie verbunden ist, welche eine Versiegelung oder eine
Kante einer Versiegelung zum Verschließen des ersten Teils umfasst,
und das Öffnungsmittel
eine erste eine Schwachstellenlinie oder einen oder mehrere Einschnitte
umfassende Linie, welche sich in eine erste Richtung erstreckt und
eine zweite, eine Schwachstellelinie oder einen oder mehrere Einschnitte
umfassende Linie, welche sich in Richtung der Grenzlinie in eine
zweiten Richtung erstreckt, umfasst.
Geeigneterweise
umfasst die Hülle
ein erstes Teil, welches eine oder mehrere Tabletten einschließt und dadurch
gekennzeichnet ist, dass die Hülle
ein zweites, Öffnungsmittel
tragendes Teil umfasst, wobei das erste und das zweite Teil entlang
einer Grenzlinie verbunden sind, welche eine Versiegelung oder eine
Kante einer Versiegelung zum Verschließen des ersten Teils umfasst,
und das Öffnungsmittel
eine erste eine Schwachstellenlinie oder einen oder mehrere Einschnitte
umfassende Linie, welche sich in eine erste Richtung erstreckt und
eine zweite eine Schwachstellenlinie oder einen oder mehrere Einschnitte
umfassende Linie, welche sich in Richtung der Grenzlinie in eine
zweite Richtung erstreckt umfasst.
Die
erste Linie kann die zweite Linie kreuzen. Das Öffnungsmittel kann einen die
erste und die zweite Linie umfassenden „T"-förmigen
Einschnitt umfassen.
In
einer anderen Ausführungsform
kann das Öffnungsmittel
eine wie hier vorstehend beschriebene alternative Konstruktion aufweisen.
Geeigneterweise
umfasst das verpackte Produkt eine Verpackung gemäß dem ersten
Aspekt. Das verpackte Produkt kann folglich ein beliebiges wie in
Bezug auf den ersten Aspekt beschriebenes Merkmal umfassen.
Geeigneterweise
wird die Verpackung bei Verwendung durch einen Anwender geöffnet, indem er
die Brücke
hält und
den ersten und den zweiten Teil derart zieht, dass die Brücke vom
Rest der Hülle abreißt. Geeigneterweise
kann der Anwender bei entfernter Brücke das erste und zweite Halteteil
der Hülle
derart zie hen, dass die Hülle
quer zur Grenzlinie reißt.
Folglich kann eine von der Hülle
umschlossene Tablette zugänglich
gemacht werden.
Bei
Verwendung kann die die Verpackung durch einen Anwender, der den
zweiten Teil (geeigneterweise eine Brücke) an der Seite der ersten
Linie, die der Grenzlinie (der „Außenseite") gegenüberliegt, hält und den ersten und den zweiten
Teil derart zieht, dass ein Teil (geeigneterweise eine Brücke) der Außenseite
des zweiten Teils vom Rest der Hülle
abreißt,
geöffnet
werden. Geeigneterweise kann ein Anwender mit dem Außenteil
(geeigneterweise einer Brücke)
des entfernten zweiten Teils die Teile (geeigneterweise das erste
und das zweite Halteteil) des zweiten Teils, welche auf gegenüberliegenden
Seiten der zweiten Linie liegen, in im Allgemeinen entgegengesetzte
Richtungen derart ziehen, dass quer zur Grenzlinie ein Riss entsteht.
Folglich kann eine von der Hülle
umschlossene Tablette zugänglich
gemacht werden.
Die
Verpackung kann eine mit einer Tablette beladene Hülle umfassen.
In einer anderen Ausführungsform
kann die Hülle
mit zwei oder mehreren, z.B. zwei Tabletten beladen sein. Geeigneterweise umfasst
das verpackte Produkt eine Vielzahl an derartig beladenen Hüllen.
Das
verpackte Produkt kann einen Behälter umfassen,
der eine Vielzahl an wie hier beschriebene Tabletten enthaltende
Hüllen
aufnimmt. Die Hüllen können in
Form eines Streifens bereitgestellt sein. Der Streifen kann eine
zweiteilige Hülle
umfassen.
Die
oder jede Tablette kann eine Masse zwischen 1 g und 15 g aufweisen,
sodass sie abhängig von
der erforderlichen Waschleistung einzeln oder mit einer oder mehreren
anderen gleichen Tabletten verwendet werden kann.
Hier
nachstehend wird der Einfachheit halber auf „die Tablette" Bezug genommen,
jedoch sollte es klar sein, dass das verpackte Produkt mehr als
eine derartige Tablette umfassen kann.
Vorzugsweise
weist die Tablette eine Masse von nicht mehr als 14 g, stärker bevorzugt
nicht mehr als 13 g, stärker
bevorzugt nicht mehr als 12 g, stärker bevorzugt nicht mehr als
11 g, noch stärker
bevorzugt nicht mehr als 10 g auf. Die Tablette kann eine Masse
von nicht mehr als 9 g, z.B. nicht mehr als 8 g, 7 g, 6 g oder 5
g aufweisen.
Vorzugsweise
weist die Tablette eine Masse von mindestens 2 g, stärker bevorzugt
mindestens 3 g auf. Die Tablette kann eine Masse von mindestens 4
g, z.B. mindestens 5 g, 6 g, 7 g oder 8 g aufweisen.
Geeigneterweise
umfasst die Reinigungstablette eine tablettierte Reinigungszusammensetzung.
Geeigneterweise
umfasst die Reinigungstablette eine Detergenstablette, welche eine eine
Detergenszusammensetzung umfassende Reinigungszusammensetzung umfasst.
In einer anderen Ausführungsform
oder zusätzlich
kann die Reinigungstablette eine Wasserenthärtertablette umfassen, welche
eine eine Wasserenthärterzusammensetzung
umfassende Reinigungszusammensetzung umfasst.
Geeigneterweise
umfasst die Reinigungstablette eine Tablette zur Verwendung in einer automatischen
Warenwaschmaschine.
Vorzugsweise
umfasst die Reinigungstablette eine Tablette zur Verwendung in einer
automatischen Geschirrspülmaschine.
Geeigneterweise umfasst die Detergenstablette eine Detergenszusammensetzung
zusammen mit einer Spülhilfe
und/oder einem Geschirrspülsalz.
In einer anderen Ausführungsform
kann die Detergenstablette zur Verwendung in Kombination mit einer
getrennten Abgabe von Geschirrspülsalz
und/oder Spülhilfe
gestaltet sein. Folglich kann die Tablette im Wesentlichen frei von
Spülhilfe
und/oder Geschirrspülsalz
sein. In jedem Fall kann die Detergenstablette eine zum Waschen
von Geschirr geeignete Detergenszusammensetzung umfassen.
Der
Begriff „Reinigungszusammensetzung" ist in der vorliegenden
Anmeldung im breiten Sinn, d.h. derart, dass er all diejenigen Substanzen
und Substanzgemische umfasst, welche in Verbindung mit Reinigungsverfahren
verwendet werden können, zu
verstehen. Diese schließen
nicht nur die Zusammensetzungen, welche beim Reinigen tatsächlich aktiv
sind, wie Detergenzien, z.B. Geschirrspüldetergenzien und Waschsubstanzen,
sondern auch alle Zusammensetzungen, welche Reinigungsfunktionen unterstützen, wie
Wasserenthärter,
oder welche die Wirkung des Bereitstellens von schützender
Pflege wie Gewebebehandlungsmittel oder Klarspüler betreffen, ein.
Eingeschlossen
im Begriff „Reinigungszusammensetzung" sind Gemische oder
Inhaltsstoffe, ausgewählt
aus: Oberflächenaktivem
Mittel, Gerüststoff,
Füllstoff,
Bleiche (wahlweise auch einen Bleichaktivator und/oder einen Bleichkatalysator
enthaltend), Wasserenthärterzusammensetzung
und Enzymen. Die Reinigungszusammensetzung kann andere Nebenbestandteile
wie Farbstoff, Duftstoff und optische Aufheller enthalten.
Die
Verwendung des Begriffs „Wasserenthärterzusammensetzung" bedeutet ein Gemisch
aus einem Wasserenthärterwirkstoff
(Wasserenthärterwirkstoffen)
mit anderen Verbindungen, ausgewählt aus
denjenigen, die im vorstehenden Absatz oder andernorts in dieser
Beschreibung erwähnt
sind.
Geeigneterweise
umfasst die Reinigungszusammensetzung eine Detergenszusammensetzung. Die
Reinigungszusammensetzung kann eine Detergenszusammensetzung zusammen
mit anderen die Reinigungsfunktion unterstützenden Bestandteilen umfassen.
In einer anderen Ausführungsform
kann die Reinigungszusammensetzung im Wesentlichen aus einer Detergenszusammensetzung
bestehen.
Wie
hier verwendet, ist der Begriff „Detergenszusammensetzung" derart zu verstehen,
dass er all diejenigen Substanzen und Substanzgemische, die bei
der Reinigung aktiv sind, wie Detergenzien und Waschsubstanzen umfasst.
Eingeschlossen
im Begriff „Detergenszusammensetzung" sind Gemische von
Inhaltsstoffen ausgewählt
aus: Oberflächenaktivem
Mittel, Gerüststoff,
Füllstoff,
Bleiche (wahlweise auch einen Bleichaktivator und/oder einen Bleichkatalysator
enthaltend) und Enzymen.
Die
Detergenszusammensetzung kann im Wesentlichen frei von Zusammensetzungen
sein, die Reinigungsfunktionen unterstützen wie Wasserenthärter oder
welche die Wirkung des Bereitstellens von schützender Pflege wie Gewebebeweichmacher oder
Klarspüler
(Spülhilfen)
aufweisen.
Geeigneterweise
umfasst die Tablette eine Detergenszusammensetzung in einer Menge
von 1 bis 12 g, vorzugsweise einer Menge von 2 bis 8 g, z.B. einer
Menge von 3 bis 6 g.
Geeigneterweise
umfasst die Tablette eine Detergenszusammensetzung in einer Menge
von nicht mehr als 12 g, vorzugsweise nicht mehr als 11 g, stärker bevorzuge
nicht mehr als 10 g, z.B. nicht mehr als 9 g, 8 g, 7 g, 6 g, 5 g,
4 g, 3 g oder 2 g.
Geeigneterweise
umfasst die Tablette eine Detergenszusammensetzung in einer Menge
von mindestens 1 g, vorzugsweise mindestens 2 g, z.B. mindestens
3 g, 4 g, 5 g, 6 g, 7 g oder 8 g.
Die
Tablette kann eine Tablette mit „einfacher Leistung" sein. Die Tablette
kann eine einfunktionelle Tablette zur Verwendung in einem automatischen Geschirrspüler sein.
Folglich können
mindestens 90 Gew.-% der Reinigungszusammensetzung Detergenszusammensetzung
umfassen und kann die Reinigungszusammensetzung vorzugsweise im
Wesentlichen aus einer Detergenszusammensetzung, welche geeigneterweise
Füllstoffe
und/oder Tablettierhilfen zusätzlich
zu den Wirkstoffen umfasst, bestehen.
Geeigneterweise
weist die Tablette eine Masse zwischen 1 und 7 g, vorzugsweise zwischen
2 und 6 g, stärker
bevorzugt zwischen 3 und 5 g, z.B. etwa 4 g, auf.
Geeigneterweise
umfasst die Tablette einen Oberflächenbereich zwischen 800 und
1500 mm2, stärker bevorzugt zwischen 1000
und 1300 mm2.
In
einer anderen Ausführungsform
kann die Tablette eine „Mulitfunktions"-Tablette umfassen. Die Tablette kann
eine Multifunktionstablette zur Verwendung die einem automatischen
Geschirrspüler
umfassen. Die Tablette kann eine Detergenszusammensetzung in Kombination
mit anderen Zusammensetzungen, welche eine Funktion während eines
Waschbetriebs durchführen,
umfassen. Geeigneterweise umfasst die Tablette eine Spülhilfe.
Eine
erfindungsgemäße Tablette
kann eine Mehrzonentablette, z.B. eine Mehrschichttablette umfassen,
wobei jede Zone eine unterschiedliche Zusammensetzung aufweist.
Geeigneterweise
weist die Tablette eine Masse zwischen 5 und 13 g, vorzugsweise
zwischen 7 und 11 g, stärker
bevorzugt zwischen 8 und 10 g, z.B. etwa 9 g auf.
Geeigneterweise
umfasst die Tablette einen Oberflächenbereich zwischen 800 und
2500 mm2.
Geeigneterweise
umfasst die Reinigungszusammensetzung eine Detergenszusammensetzung, welche
eine im Wesentlichen vollständige
Formulierung für
ihre entsprechende Verwendung umfasst. Demgemäß ist es im Wesentlichen nicht
erforderlich, eine Anzahl an verschiedene Zusammensetzungen umfassende
Tabletten gemäß der vorliegenden
Erfindung einzusetzen. Schwierigkeiten, die mit einem Verbraucher
verbunden sind, der eine Auswahl an verschiedenen Tabletten abzählen muss,
können folglich
vermieden werden.
Vorzugsweise
weist die Tablette einen Oberflächenbereich
von mindestens 800 mm2, stärker bevorzugt
mindestens 900 mm2, stärker bevorzugt mindestens 1000
mm2, z.B. mindestens 1100 mm2,
1200 mm2, 1300 mm2,
1400 mm2, 1500 mm2,
1600 mm2, 1700 mm2,
1800 mm2, 1900 mm2,
2000 mm2, 2100 mm2,
2200 mm2, 2300 mm2,
2400 mm2 auf.
Geeigneterweise
weist die Tablette einen Oberflächenbereich
von 2500 mm2 oder weniger, z.B. von 2400
mm2, 2300 mm2, 2200
mm2, 2100 mm2, 2000
mm2, 1900 mm2, 1800
mm2, 1700 mm2, 1600 mm2, 1500 mm2, 1400
mm2, 1300 mm2, 1200
mm2, 1100 mm2, 1000
mm2 oder 900 mm2 oder
weniger auf.
Geeigneterweise
weist die Tablette ein Verhältnis
von Volumen (mm3):Oberflächenbereich (mm2)
zwischen 1,5:1 und 3,2:1 auf. Vorzugsweise weist die Tablette ein
Verhältnis
von Volumen (mm3):Oberflächenbereich (mm2)
zwischen 1,5:1 und 3:1, z.B. zwischen 1,7:1 und 3,0:1, z.B. etwa
1,8:1 oder 3,0:1 auf.
Das
Anordnen der Tablettenabmessungen derart, dass das Verhältnis von
Volumen (mm3):Oberflächenbereich
(mm2) in die vorstehend ausgewählten Bereiche
fällt,
kann eine Tablette mit verbesserten Reinigungseigenschaften, verglichen mit
einer, die aus dem vorgegebenen Bereich fällt, bereitstellen. Insbesondere
kann eine ein Detergens umfassende Tablette mit einem Verhältnis von
Volumen (mm3):Oberflächenbereich (mm2)
im Bereich von 1,5:1 bis 2,0:1 oder 2,7:1 bis 3,2:1 eine überraschend
vorteilhafte Reinigungsleistung aufweisen.
Vorzugsweise
weist die Tablette ein Verhältnis
von Volumen (mm3):Oberflächenbereich
(mm2) von 3,1:1 oder weniger, stärker bevorzugt
von 3:1 oder weniger, z.B. von 2,9:1, 2,8:1, 2,7:1, 2,6:1, 2,5:1, 2,4:1,
2,3:1, 2,2:1, 2,1:1, 2:1, 1,9:1, 1,8:1, 1,7:1 oder 1,6:1 oder weniger
auf.
Geeigneterweise
weist die Tablette ein Verhältnis
von Volumen (mm3):Oberflächenbereich (mm2) von mindestens 1,5:1, z.B. von mindestens 1,6:1,
1,7:1, 1,8:1, 1,9:1, 2,0:1, 2,1:1, 2,2:1, 2,3:1, 2,4:1, 2,5:1, 2,6:1,
2,7:1, 2,8:1, 2,9:1 oder 3,0:1 auf.
Die
Reinigungstablette(n) kann (können)
für eine
Vielzahl an Verwendungen gestaltet werden. Beispielsweise kann auf
die Verwendung als Geschirrspüldetergens,
als Klarspüler
in Geschirrspülern,
als Detergens in einer Waschmaschine und zur Handwäsche, als
Wasserenthärter
oder Gewebeweichspüler
in einer Waschmaschine oder als Entkalkungsmittel verwiesen werden.
Andere Verwendungsgebiete im Detergensbereich sind vorstellbar und
möglich,
wie als Verwendung als eine Detergenszusammensetzung zum Auflösen in Wasser,
zur Reinigung von harten Oberflächen
wie Böden.
Geeigneterweise
umfasst das verpackte Produkt Anweisungen zum Variieren der zum
Durchführen
eines Waschverfahrens eingesetzten Tabletten-„Dosis".
Geeigneterweise
verwendet das Verfahren zum Waschen einer Ladung, welche im Wesentlichen
einer vollen Ladung einer Warenwaschmaschine entspricht, und wobei
die Ladung einen normalen Verschmutzungsgrad aufweist, N Tabletten.
Geeigneterweise umfasst das verpackte Produkt N gleiche Tabletten.
Geeigneterweise ist N 2.
Geeigneterweise
beträgt
die Dosis für
eine Ladung mit einem starken Verschmutzungsgrad, und wobei die
Ladung im Wesentlichen einer vollen Ladung einer Warenwaschmaschine
entspricht, N + A Tabletten.
Geeigneterweise
beträgt
die Dosis für
eine Ladung mit einem leichten Verschmutzungsgrad, und wobei die
Ladung im Wesentlichen einer vollen Ladung einer Warenwaschmaschine
entspricht, N – B Tabletten.
Geeigneterweise
beträgt
die Dosis für
eine Ladung mit einem normalen Verschmutzungsgrad, und wobei die
Ladung im Wesentlichen einer halben Ladung einer Warenwaschmaschine
entspricht, N – C
Tabletten.
Geeigneterweise
schließen
die Anweisungen Werte für
N, A, B und C ein.