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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung zur Rückgewinnung gasförmiger Stoffe
bei maschineller Beatmung oder bei Spontanatmung.
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Zur
Applikation von gasförmigen
und flüssigen
Stoffen bei maschineller Beatmung werden bisher Verdampfer, Vernebler
und Verdunster eingesetzt.
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Verdampfer,
wie sie bei Anästhesiebeatmungsgeräten für die Inhalationsnarkose
eingesetzt werden, dienen dazu, dem reinen Sauerstoff oder einem
Gasgemisch, das den für
die Atmung erforderlichen Sauerstoff enthält, ein Anästhetikum beizumischen. In
einer Kammer des Verdampfers bildet sich über dem in flüssiger Form
eingefüllten
Anästhetikum eine
Gasphase, deren maximaler Partialdruck der Sättigung des Gasgemischs entspricht.
Die Konzentration des Anästhetikums
im Gasgemisch, das die Lungen des Patienten erreicht, wird durch
eine verstellbare Aufteilung des Atemgasstroms gesteuert, so dass
der applizierte Partialdruck deutlich unter dem der gesättigten
Gasphase liegt.
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Vernebler,
wie sie in der Intensivmedizin zur Verabreichung flüssiger Medikamente
eingesetzt werden, dienen der Erzeugung eines Aerosols im Atemgasgemisch,
das dann inhaliert wird.
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Verdunster,
wie sie in der Intensivmedizin zur Befeuchtung der Atemgase bei
der maschinellen Beatmung eingesetzt werden, dienen der Anwärmung des
inspiratorischen Gasgemischs und dessen Sättigung mit Wasserdampf. Zu
diesem Zweck wird eine mit Wasser befüllte Kammer beheizt und das
Atemgasgemisch bei der Inspiration über die Oberfläche des
Wassers geleitet.
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Bei
der Applikation gasförmiger
Stoffe ist deren Verbrauch vom Typ des Applikationssystems und dessen
Einstellung abhängig:
Halboffene
Systeme kommen fast nur noch bei Intensivbeatmungsgeräten und
Tierbeatmungsgeräten zum
Einsatz. Bei einem derartigen System wird das Gasgemisch, das während der
Exspiration vom Patienten ausgeatmet wird, über einen Schlauch und das Exspirationsventil
abgeleitet und nicht wieder verwendet.
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Halbgeschlossene
und geschlossene Systeme werden demgegenüber bei Anästhesiebeatmungsgeräten eingesetzt
und stellen ein Kreissystem mit teilweiser bis vollständiger Wiederverwendung
des ausgeatmeten Gasgemischs dar. Sie beruhen auf dem Prinzip, dass
der Atemstrom während der
Exspiration zusammen mit dem Frischgasstrom in einen Gummibeutel
oder Gummibalg geleitet wird. Dieser flexible Hohlraum kann konstruktiv
so angeordnet sein, dass er direkt bei der nachfolgenden Inspiration
entleert wird oder die Funktion eines Pufferspeichers hat. Die bei
der Wiederverwendung des Gasgemischs erforderliche Elimination des
Kohlendioxids wird durch die chemische Reaktion zwischen Kohlendioxid
und Kalk realisiert, die in einer mit "Atemkalk" gefüllten
Kammer des Kreissystems beim Hindurchströmen des Gasgemischs abläuft. Zur
Vermeidung der Kondensation von körperwarmen Atemgaskomponenten
durch Kontakt mit kühleren
Komponenten des Beatmungssystems müssen diese beheizt werden,
andernfalls müssen aufwändige technische
Vorkehrungen getroffen werden um z.B. Kondenswasser aus dem Atemkreisteil
zu entfernen, das ansonsten die Funktion des Atemkreisteils beeinträchtigt.
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Gegenüber halboffenen
Systemen haben halbgeschlossene und geschlossene Systeme den Vorteil,
dass der Verbrauch an Anästhetika
aufgrund der Rückführung bzw.
Wiederverwendung des ausgeatmeten Gasgemischs erheblich reduziert
werden kann. Als Nachteil erweist sich, dass ein konstanter Frischgasstrom
direkt oder gepuffert – in
der Beatmungstechnik wird diese Form als entkoppelt bezeichnet – eingespeist
wird und für
die Beatmung ein zweiter unabhängiger
Antrieb erforderlich ist, sowie die Menge von im Kreissystem verbleibenden
potenziell toxischen Substanzen höher ist sowie größere Mengen
an Kondenswasser anfallen.
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Aus
der Druckschrift
DE
198 23 606 A1 ist die Anwendung von Perfluorhexan F
3C(CF
2)
4CF
3, einem linearen mit Fluoratomen gesättigten
Molekül, als
Bestandteil des Atemgasgemischs zur Therapie des Lungenversagens
bekannt.
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Über Perfluorcarbone
ist bekannt, dass sie zu einer Stoffgruppe gehören, die mit den Kohlenwasserstoffen
verwandt ist. Im Gegensatz zu diesen sind in den Molekülen, die
Ketten-, Ring- oder komplexere Strukturen haben können, die
Wasserstoffatome durch Fluoratome ersetzt. Die physikalischen Eigenschaften
variieren mit der Struktur der Moleküle, aber vor allem mit der
Anzahl der Kohlenstoffatome.
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Über den
maximalen Dampfdruck eines Stoffes über dessen flüssiger Phase
bei einer Temperatur unterhalb seines Siedepunkts ist bekannt, dass
er temperaturabhängig
ist und in guter Näherung
mit der Formel P = 10A-(B/(T+C)) [P = Dampfdruck (bar),
T = Temperatur (K)] berechnet werden kann. Die stoffspezifischen
Parameter A, B und C stehen in der Literatur zur Verfügung.
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Die
Applikation von Perfluorhexan mit Hilfe von Verdampfern an einem
Anästhesiebeatmungsgerät (Druckschrift
DE 198 23 606 A1 )
hat den Nachteil, dass der maximale Partialdruck von Perfluorhexan
durch die Raumtemperatur bestimmt wird, da die Verdampfer und das
Kreissystem nicht auf Körpertemperatur
geheizt sind. Für
eine Anwendung von Perfluorhexan bei der Beatmung von Intensivpatienten
wäre außerdem der
Einsatz von Intensivbeatmungsgeräten
vorteilhaft.
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Aus
der Druckschrift
DE
101 07 917 C2 ist ein Verfahren zur verbrauchsarmen Applikation
gasförmiger
Stoffe bekannt, dass die Elimination des applizierten Stoffes durch
ein zwischen Patient und Beatmungsgerät befindliches Applikationssystem
reduziert, indem das Gasgemisch bei der Ausatmung durch einen Hohlraum
geleitet wird, worin der applizierte Stoff, zum Teil verbleibt und
bei der nachfolgenden Einatmung aufgrund der umgekehrten Strömungsrichtung
wieder in die Lungen des Patienten gelangt.
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Ein
Problem dieser Lösung
liegt darin, dass neben der beabsichtigten Anreicherung des wieder zu
verwenden Nutzgases in dem Rückatemanteil
die zeitgleiche Anreicherung von potenziell schädlichen Spurengasen erfolgt,
die entweder vom Patientenorganismus produziert werden (z.B. Methan)
oder die sich aus der chemischen Reaktion von den in dem entstehenden
Atemgasgemisch enthaltenen Gase untereinander oder mit den Komponenten
des Applikationssystems ergeben (z.B. Reaktion von Sevofluran mit
Atemkalk führt
zur Compound A-Bildung), insbesondere bei längeren Nutzungsintervallen
wie sie in der Intensivmedizin üblich
sind. Ein weiteres Problem stellt die Nutzbarkeit des in der Druckschrift
(
DE 101 07 917 C2 )
beschriebenen Applikationssystems bei kleineren Atemzugvolumina
dar, wie sie bei der Beatmung oder bei der Spontanatmung von Säuglingen,
Kleinkindern und Kleintieren vorkommen. Hierbei liegt das Atemzugvolumen
erheblich unter dem Hohlraumvolumen wodurch sich die Zeitkonstante des
Systems erheblich verlängert
und dadurch eine dynamische zeitnahe Steuerung der Gaskonzentrationen
erschwert wird. Weiterhin ergibt sich bei der Verwendung des in
der Druckschrift (
DE
101 07 917 C2 ) beschriebenen Applikationssystems das Problem
der einfachen Steuerung der Einzelanteile des Gasgemisches. Dies
kann nur durch eine Patientennahe Gasmessung und eine darauf basierende
komplexe Nachführung
der einzelnen Gasanteile realisiert werden. Erfolgt die Nachführung patientennah (zwischen
Hohlraum und Patient) so wird die Effektivität des Applikationssystems in
Hinsicht auf ihre Verbrauchsarmut deutlich beeinträchtigt,
dies gilt insbesondere für
die Steuerung von Gasen mit hohem Anteil am Atemgas (z.B. Sauerstoff,
Stickstoff). Erfolgt die Nachführung
patientenfern (zwischen Beatmungsgerät und Hohlraum) werden erhebliche
Ansprüche
an die (elektronische) Regelung der Nachführung aller Gasanteile gestellt.
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Die
Aufgabe der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung besteht darin,
die Applikation gasförmiger
Stoffe so zu verbessern, dass für
den zu applizierenden Stoff der Verbrauch minimiert wird, die Konzentration
möglichst
einfach mit niedriger Zeitkonstante steuerbar ist, es zu keiner
Akkumulation potenzieller Spurengase kommt, Kondensate aus dem Atemgas
eliminiert werden und die Verwendung von Intensiv- und Kinder- sowie
(Klein-) Tierbeatmungsgeräten
ermöglicht
wird. Außerdem
soll ein einfaches Applikationssystem zur Verfügung stehen, dass zur Sicherung
des Lebens des Pa tienten keine zusätzlichen aktiven Komponenten
erfordert, dass die Atemmechanik der Lunge möglichst wenig und sofern erforderlich
ausschließlich
kontrolliert beeinflusst.
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Die
Aufgabe wird durch eine Anordnung mit den im Anspruch 1 genannten
Merkmale gelöst.
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Weiterbildungen
und Ausgestaltungen der Anordnung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß erfolgt
eine Rückgewinnung
des applizierten Stoffes durch seine Überführung in den flüssigen Aggregatzustand
mit Hilfe einer in den Ausatemschenkel des Beatmungsgerätes eingebrachten
Rückgewinnungseinheit,
wobei die gewonnene Flüssigkeit
für die
erneute Verdampfung, Verdunstung, Verneblung, etc. wieder bereitgestellt werden
kann.
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Die
im Patentanspruch 2 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat den
Vorteil, dass Substanzen die bei Raumtemperatur in flüssiger Form existieren,
zurückgewonnen
werden können.
Diese werden in den Einatemschenkel über die variable Gaszumischung
am Beatmungsgerät
eingebracht, da sich über
der flüssigen
Phase eine Gasphase als Bestandteil des Gasgemischs bildet, das
appliziert werden soll, ohne dass es bei der nächsten oder folgenden Ausatmungsphasen
verloren geht, sondern zurück
gewonnen wird. Besonders vorteilhaft ist dies bei den im Patentanspruch
3 genannten Substanzen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung wird durch die im Patentanspruch
4 angegebene Eigenschaft des Hohlraumsystems erreicht, dass diese
auf dem innerhalb des Atemzyklus variablen Druckniveau des Ausatemschenkels
des Beatmungsgerätes
arbeitet, da die treibende Kraft für den Gasfluss durch die Apparatur
nicht durch zusätzliche aktive
Komponenten aufgebracht werden muss, sondern durch die stets vorhandenen
elastischen Rückstellkräfte des
Brustkorbes des Patienten und/oder die der Lunge existiert.
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Die
angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat den Vorteil, dass das
im Patentanspruch 5 angegebene Verhältnis von VH > VT zwischen
dem Hohlraumvolumen des Kondensators VH und
dem Atemzugvolumen VT insbesondere bei Kleinkindern und
Kleintieren auftritt, da sich der Dampfdruck eines Stoffes über dessen
flüssiger
Phase bei einer Temperatur unterhalb seines Siedepunkts proportional
zu seiner Temperatur verhält
und eine aus einem Dampfdruckabfall resultierende Kondensation um
so effektiver ist je stärker
der erzeugte Temperaturabfall des Gases ist, der durch eine verlängerte Kontaktzeit des
Gases mit dem Kondensator im Hinblick auf die Effektivität der Rückgewinnung
der applizierten Substanz maximiert werden kann.
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Die
im Patentanspruch 6 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat den
Vorteil, dass das Hohlraumsystem der Kondensatoreinheit gleichzeitig die
Fortleitung des Ausatemgases und die Abtrennung und Ableitung des
Kondensates im selben Kompartiment gewährleistet, da die Rückgewinnung der
applizierten Substanz unter dieser Bedingung maximiert werden kann.
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Die
im Patentanspruch 7 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat den
Vorteil, dass die Gesamtquerschnittsfläche der Rückgewinnungseinheit den gleichen
innerhalb des Atemzyklus variablen Gasfluss des Ausatemschenkels
des Beatmungskreises führt,
da die Beeinflussung der Atemmechanik des Patienten auf diese Weise
auf ein Minimum reduziert werden kann.
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Die
im Patentanspruch 8 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat den
Vorteil, dass der Gasfluss innerhalb des Hohlraumsystems der Kondensatoreinheit
während
der innerhalb eines Atemzyklus zeitlich variablen Einatmungsphase
null ist, da sich der Dampfdruck eines Stoffes über dessen flüssiger Phase
bei einer Temperatur unterhalb seines Siedepunkts proportional zu
seiner Temperatur verhält
und eine aus einem Dampfdruckabfall resultierende Kondensation um
so effektiver ist je stärker
der erzeugte Temperaturabfall des Gases ist, der durch eine verlängerte Kontaktzeit
des Gases mit dem Kondensator im Hinblick auf die Effektivität der Rückgewinnung
der applizierten Substanz maximiert werden kann.
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Die
im Patentanspruch 9 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat den
Vorteil, dass die 2 oder 3-dimensionale Anordnung der Teilhohlräume des
Hohlraumsystems einen minimalen Gasflusswiderstand bietet, da die
Beeinflussung der Atemmechanik des Patienten auf diese Weise auf
ein Minimum reduziert werden kann.
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Gemäß Anspruch
10 lässt
sich die Querschnittsvergrößerung kontinuierlich
oder abrupt ausführen.
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Die
im Patentanspruch 11 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass die 2 oder 3-dimensionale Anordnung des Hohlraumsystems
eine homogene Verteilung der Gasflüsse hierin gewährleistet,
da die Rückgewinnung
der applizierten Substanz unter dieser Bedingung maximiert, sowie
die Beeinflussung der Atemmechanik des Patienten unter dieser Bedingung
auf ein Minimum reduziert werden kann.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch
12 angegeben. Sie ermöglicht
durch die Ver wendung von Werkstoffen mit hoher Wärmeleitfähigkeit für die Kondensatoreinheit einen
guten Temperaturübergang
vom Kühlmittel auf
das Atemgas, da die Rückgewinnung
der applizierten Substanz unter dieser Bedingung maximiert werden
kann.
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Die
im Patentanspruch 13 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass die 2 oder 3-dimensionale Anordnung der Teilräume oder der
Ablaufvorrichtungen des Hohlraumsystems weitgehend ein hydrostatisches
Gefälle
aufweist, da auf diese Weise eine zügige Drainage der Kondensate aus
allen Bereiche des Hohlraumsystems erreicht wird, da die Kondensate
aufgrund ihrer Dampfdruckeigenschaften einerseits mit der Gasphase
im Gleichgewicht stehen und somit wieder in diese übergehen
können
und andererseits durch das Auftreten der Kondensate aufgebaute Strömungswiderstände innerhalb
des Hohlraumsystems minimiert werden können und somit gleichzeitig
die Rückgewinnung der
applizierten Substanz unter dieser Bedingung maximiert werden kann,
sowie die Beeinflussung der Atemmechanik des Patienten unter dieser
Bedingung auf ein Minimum reduziert werden können.
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Die
im Patentanspruch 14 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass die 2 oder 3-dimensionale Anordnung des Hohlraumsystems über Teilhohlräume oder
Ablaufvorrichtungen verfügt,
deren Einzel-Gasdurchtrittsflächen
im Verhältnis
zum Gefälle
des jeweiligen Teilhohlraumes oder der Ablaufvorrichtung und unter
Berücksichtigung
der jeweiligen Querschnittsprofile ausreichend groß sind,
gleichzeitig eine effektive Drainage des Kondensates bei minimaler
Gasflussbehinderung zu erreichen, da die Beeinflussung der Atemgasströmung aufgrund
der Anwesenheit des das Kondensats im gleichen Hohlraum sowie die
daraus resultierende Beein flussung der Atemmechanik des Patienten
unter dieser Bedingung auf ein Minimum reduziert werden kann.
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Die
im Patentanspruch 15 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass die 2 oder 3-dimensionale Anordnung der Teilhohlräume oder
der Ablaufeinrichtungen des Hohlraumsystems an ihrem tiefsten Punkt
einen Ablauf besitzt, da das Kondensat hier zur späteren Wiederverwendung
gesammelt werden kann und die Rückgewinnung
der applizierten Substanz unter dieser Bedingung maximiert werden
kann.
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Die
im Patentanspruch 16 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass die Ableitung des Hohlraumsystems von ihrem tiefsten Punkt
aus gekühlt
in einen Auffangbehälter
erfolgt in dem das Kondensat gesammelt werden kann, da die Rückgewinnung
der applizierten Substanz unter dieser Bedingung maximiert werden
kann.
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Die
im Patentanspruch 17 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass ein Auffangbehälter
für das
Kondensat auf dem Druckniveau des Ausatemgases liegt, da auf diese
Weise die Beeinflussung der Atemmechanik des Patienten minimiert
wird.
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Die
im Patentanspruch 18 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass ein Auffangbehälter
für das
Kondensat eine Druckschleuse aufweist, aus der die zurück gewonnene Substanz
in einen weiteren vom Atemwegsdruck unabhängigen Behälter geführt wird, da auf diese Weise
die Beeinflussung der Atemmechanik des Patienten während der
Kondensatentnahme auf ein Minimum reduziert werden kann.
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Die
im Patentanspruch 19 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass sie einen Abscheider für die Kondensate unterschiedlicher Dichte
aufweist, da die sortenreine Rückgewinnung der
applizierten Substanz unter dieser Bedingung maximiert werden kann.
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Die
im Patentanspruch 20 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass eine außerhalb
der Kühlung
befindliche Umgehung der Kondensatoreinheit existiert, die die Elimination
des applizierten Stoffes im Bedarfsfall auf null reduziert.
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Die
im Patentanspruch 21 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass eine außerhalb
der Kühlung
befindliche Umgehung der Kondensatoreinheit als „fail safe" Einrichtung dient, da auf diese Weise
die Beeinflussung der Atemmechanik des Patienten im Augenblick einer
Gasflusswiderstands- Erhöhung
im Hohlraumsystem auf ein Minimum reduziert wird.
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Die
im Patentanspruch 22 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass der Gasflusswiderstand der als „fail safe" Einrichtung dienenden
Umgehung der Kondensatoreinheit die außerhalb der Kühlung angeordnet
ist unter normalen Betriebsbedingungen höher ist als der Widerstand der
Kondensatoreinheit selbst aber niedriger als ein die Patientensicherheit
beeinträchtigender
Widerstand, da auf diese Weise die Beeinflussung der Atemmechanik
des Patienten im Augenblick einer Gasflusswiderstands- Erhöhung in
der Kondensatoreinheit und der Verbrauch der applizierten Substanz auf
ein Minimum reduziert werden können.
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Die
im Patentanspruch 23 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass jegliche Form der Kühlung in Frage kommt, die einen
hinreichenden Abfall der Atemgastemperatur in der Rückgewinnungseinheit
zu erzeugen vermag, da sich der Dampfdruck eines Stoffes über dessen
flüssiger
Phase bei einer Temperatur unterhalb seines Siedepunkts proportional
zu seiner Temperatur verhält
und eine aus einem Dampfdruckabfall resultierende Kondensation um
so effektiver ist je stärker
der erzeugte Temperaturabfall und folglich die Rückgewinnung der applizierten
Substanz maximiert werden kann.
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Die
im Patentanspruch 24 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass die Rückgewinnungseinheit
als zerlegbare Mehrweg-Komponente von Beatmungsgeräten ausgeführt werden
kann.
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Die
im Patentanspruch 25 angegebene Ausgestaltung hat den Vorteil, dass
die Rückgewinnungseinheit
auch als Einweg- Gegenstand ausgeführt werden kann, um medizinisch-hygienische
Ansprüche
unter diesen Bedingungen zu erfüllen.
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Die
im Patentanspruch 26 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass Teile der Rückgewinnungseinheit
als Einweg- Komponenten ausgeführt
werden können,
die zusammen mit wieder verwendbaren Komponenten zu einer kompletten
Rückgewinnungseinheit
zusammengesetzt werden können,
da medizinisch-hygienische sowie ökonomische und ökologische
Ansprüche
unter diesen Bedingungen am besten erfüllt werden können.
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Die
im Patentanspruch 27 angegebene Ausgestaltung der Erfindung hat
den Vorteil, dass die Rückgewinnungseinheit
im Hinblick auf ökologische Aspekte
als verfahrenstechnische Kom ponente innerhalb eines gebäude- fahrzeug-
oder anlagenzentralen Abgassystems ausgeführt werden kann.
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Die
insgesamt mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere
darin, dass eine verbrauchsarme Applikation gasförmiger Stoffe mit Beatmungsgeräten in der
Erwachsenen- und
Kinder- Intensivmedizin sowie der Veterinärmedizin und bei tierexperimentellen
Anwendungen möglich
ist. Gegenüber
den bisher bekannten Applikationsformen ergeben sich aus der Reduktion
des Verbrauchs ökonomische
und ökologische
Vorteile, deren Bedeutung vor allem von der applizierten Substanz
abhängt.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
Anordnung der Rückgewinnungseinheit
zum Beatmungsgerät
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2 eine
schematische Darstellung einer Rückgewinnungseinheit
mit fächerförmigem Hohlraumsystem
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3 eine
schematische Darstellung einer Rückgewinnungseinheit
mit Ablaufeinrichtungen in Seitenansicht
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4 eine
schematische Darstellung einer Rückgewinnungseinheit
mit Ablaufeinrichtungen im Querschnitt
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In
der 1 ist eine Anordnung der Rückgewinnungseinheit zum Beatmungsgerät schematisch dargestellt.
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Das
Beatmungsgerät 1 ist
durch ein zuleitendes und ein ableitendes Rohr mit dem Narkosemittelverdunster
verbunden.
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Über zwei
Schläuche
ist das Beatmungsgerät 1 mit
der Lunge 4 des Patienten verbunden. Der rechte Schlauch
in der 1 bildet die Atemgas-Zuführung 3. Der linke
Schlauch bildet den Ausatemschenkel 5 mit der Rückgewinnungseinheit 6 vor
dem Beatmungsgerät 1,
die vom Atemgasgemisch bei der Ausatmung beströmt wird.
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Eine
Variation ergibt sich bei der Verwendung von halbgeschlossenen oder
geschlossenen Narkosesystemen die über die Verbindung 1a zwischen
Ein- und Ausatemschenkel verfügen.
Bei diesen Geräten
ist ein Einbau der Rückgewinnungseinheit
in der Position 6a sinnvoll.
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Eine
Ausführung
für eine
Rückgewinnungseinheit
ist in der 2 dargestellt. In einer Kühlmittelumgebung 8 ist
ein Hohlraumsystem 7 gelagert. Zur Bildung des Hohlraumsystems
erfolgt eine schachbrettartige Verzweigung von der Gaszuleitung 18 aus gesehen
in einzelne Teilhohlräume.
Am tiefsten Punkt der Verzweigung weist das Hohlraumsystem 7 einen
Ablauf 20 auf. Zu diesem Ablauf führen die Teilhohlräume zu einem
Strang zusammen. Ebenso erfolgt die Zusammenführung der Teilhohlräume zu der Gasableitung 19 zu
ebenfalls einem Strang.
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Eine
Zusammenführung
auf einen Strang zur Gasableitung 19 und zum Ablauf 20 ist
nicht unbedingt erforderlich, sondern stellt nur eine vorteilhafte Ausführung dar.
Ebenso kann die Zuführung
der Teilhohlräume
auf eine Sammelleitung erfolgen, die dann in eine Gasableitung 19 bzw.
in einen Ablauf 20 mündet.
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Das
während
der Abkühlung
des Ausatemgases entstehende Kondensat fließt innerhalb des in 1 dargestellten
Hohl raumsystems 7 aufgrund dessen Konstruktion der Schwerkraft
folgend zum Ablauf 20 am tiefsten Punkt des Hohlraumsystems 7.
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In
der Rückgewinnungseinheit
sind zwei Druckventile 9.1 und 9.2 mit variablem
Widerstand vorgesehen. Das Druckventil 9.1 regelt den Gasfluss im
Hohlraumsystem 7. Das Druckventil 9.2 regelt den Gasfluss über einen
ungekühlten
Umgehungskreislauf 10.
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Am
Ablauf 20 ist ein Auffangbehälter 11 am tiefsten
Punkt des Hohlraumsystems 7 vorgesehen. Im Auffangbehälter 11 wird
das anfallende Kondensat gesammelt. Der Auffangbehälter 11 wird
mit dem im Ausatemschenkel 5 herrschenden variablen Druck
beaufschlagt. Über
eine Druckschleuse 12 kann das Kondensat ohne Beeinflussung
des Drucks innerhalb des Ausatemschenkels 5 einem Auffangbehälter 13 und
einem Abscheider 14 zugeführt werden.
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Die
Kühlmittelumgebung 8 weist
eine Wärmedämmung 15 auf,
in der eine verschließbare Öffnung 16 zur
Befüllung
mit einem Kühlmittel
und zur Entleerung erfolgen kann.
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Neben
der schon beschriebenen Variation der Teilhohlräume lässt sich das Hohlraumsystem
alternativ durch Ablaufeinrichtungen realisieren. Eine solche Anordnung
ist in der 3 und 4 dargestellt.
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Von
der Gaszuleitung 18 verlaufen mit einer gewissen Neigung
zum Ablauf 20 hin mehrere Ablaufeinrichtungen 17.
Die Ablaufeinrichtungen 17 bilden jeweils ein Paar in einer
kammartigen Anordnung, wobei die beiden Kämme in einem Paar überlappend
angeordnet sind.
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Die
Kondensation erfolgt auf Grund deren Kühlung an den Ablaufeinrichtungen 17.
Das Kondensat gelangt durch die Neigung der Ablaufeinrichtungen 17 zum
Ablauf 20. Zur Kühlung
befindet sich die kammartige Anordnung der Ablaufeinrichtungen 17 in
einer Kühlmittelumgebung 8.
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Bei
einer Anordnung wie in 3 und 4 gezeigt,
lässt sich
die Kühlmittelumgebung 8 anstelle eines
gasförmigen
oder flüssigen
Kühlmittels
vorteilhaft auch durch Peltierelemente erzeugen.
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- 1
- Beatmungsgerät
- 1a
- Zusatzverbindung
bei Narkosebeatmungsgeräten
(halbgeschlossen, geschlossen)
- 2
- Verdunster
oder Injektor
- 3
- Atemgas-Zuführung
- 4
- Patient/Lunge
- 5
- Ausatemschenkel
- 6
- Rückgewinnungseinheit
- 6a
- alternativer
Einbau bei Narkosebeatmungsgeräten
(halbgeschlossen, geschlossen)
- 7
- Hohlraumsystem/Kondensator
- 8
- Kühlung/Kühlmittelumgebung
- 9
- variabler
Widerstand/Druckventil
- 10
- Umgehungskreislauf
- 11
- Auffangbehälter (druckabhängig)
- 12
- Druckschleuse
- 13
- Auffangbehälter (druckunabhängig)
- 14
- Abscheider
- 15
- Kühlmittelbehälter mit
Wärmedämmung
- 16
- Öffnung Kühlmittelbehälter verschließbar
- 17
- Ablaufeinrichtung
- 18
- Gaszuleitung
- 19
- Gasableitung
- 20
- Ablauf