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DE102006040312A1 - Füllkörper - Google Patents

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DE102006040312A1
DE102006040312A1 DE102006040312A DE102006040312A DE102006040312A1 DE 102006040312 A1 DE102006040312 A1 DE 102006040312A1 DE 102006040312 A DE102006040312 A DE 102006040312A DE 102006040312 A DE102006040312 A DE 102006040312A DE 102006040312 A1 DE102006040312 A1 DE 102006040312A1
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DE
Germany
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filling
foam
plastic flakes
parts
foam parts
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102006040312A
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English (en)
Inventor
Peter KÖHLER
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koehler und Krafft & Co K GmbH
Kohler und Krafft & Co KG GmbH
Original Assignee
Koehler und Krafft & Co K GmbH
Kohler und Krafft & Co KG GmbH
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Publication date
Application filed by Koehler und Krafft & Co K GmbH, Kohler und Krafft & Co KG GmbH filed Critical Koehler und Krafft & Co K GmbH
Priority to DE102006040312A priority Critical patent/DE102006040312A1/de
Priority to CZ20060589A priority patent/CZ2006589A3/cs
Priority to SK128-2006A priority patent/SK288256B6/sk
Publication of DE102006040312A1 publication Critical patent/DE102006040312A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/08Insulating elements, e.g. for sound insulation
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C51/00Shaping by thermoforming, i.e. shaping sheets or sheet like preforms after heating, e.g. shaping sheets in matched moulds or by deep-drawing; Apparatus therefor
    • B29C51/002Shaping by thermoforming, i.e. shaping sheets or sheet like preforms after heating, e.g. shaping sheets in matched moulds or by deep-drawing; Apparatus therefor characterised by the choice of material

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Buffer Packaging (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Füllkörper, bestehend aus einem Schaumstofffüllmaterial mit einer dieses einhüllenden Folie, wobei das Schaumstofffüllmaterial volumenkomprimiert ist und aus Kunststoffflocken oder Schaumteilen besteht, und die Kunststoffflocken oder Schaumteile eine räumliche Ausdehnung von 20 bis 100 mm aufweisen. DOLLAR A Weiterhin betrifft die Erfindung eine Verwendung eines Füllkörpers.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Füllkörper, bestehend aus einem Schaumstofffüllmaterial mit einer dieses einhüllenden Folie, wobei das Schaumstofffüllmaterial volumenkomprimiert ist und aus Kunststoffflocken oder Schaumteilen besteht.
  • Aus der DE 41 39 858 A1 ist ein Füllkörper zur akustischen und thermischen Abdichtung von Hohlräumen in Fahrzeugkarosserien bekannt, der als folienumhülltes Formteil aus elastischem, porösem Material mit ausreichender Rückstellelastizität ausgebildet ist, das vor dem Einbringen in den Hohlraum unter Vakuum gesetzt ist. Das Formteil ist selbst tragend und weist in Einbringrichtung, die senkrecht zur Montageebene steht, durch eine flache, dünne Einlage eine hohe Biegesteifigkeit auf. Das Formteil wird mit einer Kunststofffolie von etwa 10 μm bis 50 μm Dicke umhüllt und durch Vakuum gepresst, so dass es in schwer zugängliche Karosseriehohlräume eingebracht werden kann. Dort übernimmt das Formteil nach Entfernen des Vakuums Dichtfunktion und Geräuschdämmungsfunktionen. Nachteilig ist die notwendige Berücksichtigung/Handhabung einer Einlage aus bspw. Pappe.
  • In der DE 35 06 004 C2 wird ein aus offenzelligem Schaumstoff bestehender Füllkörper beschrieben, welcher volumenkomprimiert und allseitig von einer Folie umhüllt ist. Eine rationelle Herstellung der Füllkörper besteht darin, in einem Durchlauf mehrere, parallel nebeneinander angeordnete Füllkörper zwischen Folienbahnen im Volumen zu komprimieren und im nachlaufenden Bereich fortlaufend am Rand zu verschweißen. Bei einem anderen Herstellungsverfahren kann dieses aber auch zwischen zwei Druckplatten erfolgen mit gleichzeitiger randseitiger Schliessung der Hülle.
  • In der DE 94 17 813 U1 ist ein Füllkörper zur Einführung in einen Hohlraum einer Kraftfahrzeugkarosserie beschrieben, bestehend aus einem Schaumstofffüllmaterial, das von einer Kunststofffolie umhüllt ist. Das Schaumstofffüllmaterial wird bspw. durch eine Evakuierung der luftdicht abschließenden Umhüllung zur Einführung in den Hohlraum verkleinert. Durch die Freigabe von Rückstellkräften des Schaumstofffüllmaterials ist der Füllkörper in dem Hohlraum festsetzbar. Das Schaumstofffüllmaterial besteht ausschließlich aus Schaumstoffflocken. Der Füllkörper ist bleibend verformbar infolge der lediglich durch eine Gestaltungswirkung der Kunststofffolie zusammengehaltenen Schaumstoffflocken im evakuierten Zustand durch eine aufgrund äußerer Einwirkung erreichbare Versetzung der Schaumstoffflocken.
  • Zu den Schaumstoffflocken wird ausgeführt, dass diese aus offenzelligem Schaumstoff bestehen. Es können aber auch einzelne Schaumstoffflocken bzw. ein gewisser – bevorzugt kleinerer – Anteil der Schaumstoffflocken aus geschlossenzelligem Schaumstoff bestehen. Die Schaumstoffflocken weisen bevorzugt eine Größe zwischen 5 und 20 mm bezüglich ihrer größten Längserstreckung und zwischen 5 und 10 mm hinsichtlich ihrer größten Breitenerstreckung auf (Seite 5, Absatz 3).
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Füllkörper aus Schaumstoffflocken mit einer Größe von 0 – 20 mm erfüllen die Anforderungen der Nutzer nicht. Beim Einbau der Füllkörper beispielsweise in den weiter oben erwähnten Hohlraum einer Kraftfahrzeugkarosserie werden die komprimierten Füllkörper bzw. die sie umgebende Kunststofffolie angeritzt oder perforiert, damit die Füllkörper expandieren und den Hohlraum ausfüllen können. Hierzu ist es notwendig, dass die Füllkörper den expandierten Zustand möglichst schnell erreichen. Nimmt die Expansion zu lange Zeit in Anspruch, so besteht die Gefahr, dass der Füllkörper den vorgesehenen Hohlraum nur teilweise ausfüllt, weil er beispielsweise im Verlauf der Expansion verrutscht. Der Zeitraum, den der Füllkörper zur Expansion hat, hängt beispielsweise in der Kraftfahrzeugfertigung vom Takt des Transportbandes ab. Die Person oder die Maschine, die den Füllkörper in den vorgesehenen Hohlraum einbringt und die Kunststofffolie anritzt oder perforiert hat nur einen begrenzten Zeitraum, um den Füllkörper exakt in dem Hohlraum zu platzieren.
  • Weiterhin können die bekannten Füllkörper mit Schaumstoffflocken einer Größe von 0 – 20 mm nur bis zu einer Dicke von größer 20 mm zusammengepresst werden. Es wurde festgestellt, dass bei dünneren Füllkörpern die bekannten Schaumstoffflocken nicht mehr expandieren können, da die Struktur der Schaumstoffflocken beim Zusammenpressen zerstört werden. Es werden dann Füllkörper in einen Hohlraum verbracht, die diesen Hohlraum aber nicht vollständig ausfüllen, da ein Teil der Schaumstoffflocken zerstört sind.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Füllkörper anzugeben, bei dem die o.g. Nachteile nicht auftreten.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Füllkörper, bestehend aus einem Schaumstofffüllmaterial mit einer dieses einhüllenden Folie, wobei das Schaumstofffüllmaterial volumenkomprimiert ist und aus Kunststoffflocken oder Schaumteilen besteht, dadurch gelöst, dass die Kunststoffflocken oder Schaumteile eine räumliche Ausdehnung von 20 bis 100 mm aufweisen.
  • Besonders geeignet sind Kunststoffflocken oder Schaumteile mit einer Ausdehnung von 30 bis 90 mm, 40 bis 80mm oder 50 bis 70 mm, insbesondere aber 60 mm.
  • Die Kontur bzw. die Form der Kunststoffflocken oder Schaumteile kann sowohl rechteckig, rund, oval sein oder einer Kombination dieser Konturen bzw. dieser Formen.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung der Kunststoffflocken oder Schaumteile besteht darin, dass die Füllkörper nach dem Anritzen bzw. der Perforation sehr schnell in ihre Ursprungsform vor der Befüllung zurückgehen wollen. Dieser Zeitraum ermöglicht es dem Nutzer, den Füllkörper bis zur vollständigen Expansion an seinem vorgesehenen Platz, seinen Hohlraum, zu positionieren.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausführung der Kunststoffflocken oder Schaumteile erlangt der Füllkörper eine Eigenstabilität und Eigensteifigkeit ohne zusätzliche Maßnahmen wie Einlagen.
  • Die Kunststoffflocken oder Schaumteile bestehen beispielsweise aus PUR – Schäumen, mit unterschiedlichen Raumgewichten, wobei insbesondere PUR – Abfallschäume Verwendung finden und somit einer Weiterverwertung zugeführt werden.
  • Die oben aufgeführten Größen und Formen der Kunststoffflocken oder Schaumteile werden durch reißen, schneiden, stanzen oder schlagen erreicht. Dabei ist anzumerken, dass beim Schneiden und Stanzen eine sehr genaue Raumform eingehalten werden kann, während beim Reißen und Schlagen eine geringe Menge an kleineren Kunststoffflocken oder Schaumteilen entstehen können, die jedoch die Funktion des Füllkörpers in keiner Weise beeinträchtigen.
  • Es ist weiterhin möglich, Verbundschaumstoffe mit niedrigem Raumgewicht einzusetzen.
  • Die das Schaumstofffüllmaterial einhüllende Folie wird in einer ersten Ausführung aus zwei Einzelzuschnitten gebildet, die übereinander liegend angeordnet sind. Abhängig von dem Schaumstofffüllmaterial werden beispielsweise die Einzelzuschnitte an einer oder an zwei Kanten miteinander verbunden, anschließend die erfindungsgemäßen Kunststoffflocken oder Schaumteile zwischen die beiden Einzelzuschnitte eingefüllt, komprimiert und danach die restlichen Kanten miteinander verbunden.
  • Die Verbindung zwischen den Einzelzuschnitten erfolgt beispielsweise durch Schweißen oder Kleben.
  • In einer anderen Ausführung wird die einhüllende Folie aus nur einem Einzelzuschnitt gebildet, der entlang einer Kante umgeschlagen wird und so überlappend die einhüllende Folie bildet. Hierbei werden die drei offenen Kanten wie oben beschrieben, verbunden.
  • Sollen die Kanten die Steifigkeit des Füllkörpers erhöhen, so kann auch die Umschlagkante zusätzlich verbunden werden.
  • Die Steifigkeit der Füllkörper kann durch variieren der Breite der Schweiß- oder Klebkante den Anforderungen angepasst werden.
  • Eine weitere Ausführung der umhüllenden Folie besteht darin, einen Endlosschlauch einzusetzen, der an den gegenüberliegenden, offenen Kanten verbunden wird.
  • Die Dicke der Füllkörper im komprimierten Zustand beträgt 5 bis 20 mm, insbesondere 10 bis 15 mm. Die erfindungsgemäßen Kunststoffflocken oder Schaumteile, die eine räumliche Ausdehnung von 20 bis 100 mm aufweisen, besitzen die Eigenschaft, auch nach starker Komprimierung wieder zu expandieren. Anders als die bekannten Schaumstoffflocken, die bei starker Komprimierung zerstört werden, hat sich überraschenderweise herausgestellt, dass die erfindungsgemäßen Kunststoffflocken oder Schaumteile mit einer räumlichen Ausdehnung von 20 bis 100 mm weiterhin elastisch sind. Dieses ermöglicht die Herstellung von Füllkörpern, die, wenn sie im vorgesehenen Hohlraum eingebracht sind, dort immer unter einer gewissen Vorspannung angeordnet sind.

Claims (16)

  1. Füllkörper, bestehend aus einem Schaumstofffüllmaterial mit einer dieses einhüllenden Folie, wobei das Schaumstofffüllmaterial volumenkomprimiert ist und aus Kunststoffflocken oder Schaumteilen besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffflocken oder Schaumteile eine räumliche Ausdehnung von 20 bis 100 mm aufweisen.
  2. Füllkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffflocken oder Schaumteile eine Ausdehnung von 30 bis 90 mm aufweisen.
  3. Füllkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffflocken oder Schaumteile eine Ausdehnung von 40 bis 80 mm aufweisen.
  4. Füllkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffflocken oder Schaumteile eine Ausdehnung von 50 bis 70 mm aufweisen.
  5. Füllkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffflocken oder Schaumteile eine Ausdehnung von 60 mm aufweisen.
  6. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffflocken oder Schaumteile eine rechteckige, runde, ovale oder eine kombinierte Kontur bzw. regellose Form aufweisen.
  7. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffflocken oder Schaumteile aus PUR – Schaum, PUR – Abfallschaum, Verbundschaumstoff mit niedrigem Raumgewicht oder dergleichen bestehen.
  8. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine Konturgebung bzw. eine Formgebung für die Kunststoffflocken oder Schaumteile mittels einer Reißvorrichtung und/oder einer Schneidvorrichtung und/oder einer Stanzvorrichtung und/oder einer Schlagvorrichtung.
  9. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die einhüllende Folie zweiteilig und an den Kanten verbunden ausgebildet ist.
  10. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die einhüllende Folie einteilig und überlappend und an drei Kanten verbunden ausgebildet ist.
  11. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die einhüllende Folie aus einem Endlosschlauch und an den beiden offenen Kanten verbunden ausgebildet ist.
  12. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die einhüllende Folie durch schweißen oder kleben miteinander verbunden ausgebildet ist.
  13. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schweiß- oder Klebenaht unterschiedlich breit ausgebildet ist.
  14. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllkörper im komprimierten Zustand eine Dicke von 5 bis 20 mm aufweist.
  15. Füllkörper nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllkörper im komprimierten Zustand eine Dicke von 10 bis 15 mm aufweist.
  16. Verwendung eines Füllkörpers nach einem der Ansprüche 1 bis 15 für das Ausfüllen und/oder das Verschließen von Hohlräumen bei Fahrzeugkarosserien oder dergleichen.
DE102006040312A 2005-09-21 2006-08-29 Füllkörper Withdrawn DE102006040312A1 (de)

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