-
Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Halbleiterchip, der im Betrieb
elektromagnetische Strahlung emittiert, und eine Vorrichtung mit
zumindest einem strahlungsemittierenden Halbleiterchip.
-
Die
Leuchtdichte von lichtemittierenden Dioden (LED) konnte in den letzten
Jahren durch verschiedene Maßnahmen
erheblich erhöht
werden, beispielsweise durch Verbesserungen der Materialqualität und der
internen Effizienz etwa durch Verbesserungen bei der Bildung von
Epitaxieschichtenfolgen oder auch durch die Erhöhung der Auskoppeleffizienz
des im Betrieb erzeugten Lichts etwa durch verbesserte Geometrien
oder durch Maßnahmen
wie etwa Aufrauungen auf der Chipoberfläche einer LED.
-
Es
kann jedoch erforderlich sein, eine weitere Steigerung der Leuchtdichte
beziehungsweise der so genannten Etendue zu erreichen. Diese ist
gegeben als das Produkt aus der Abstrahlfläche der Lichtquelle und dem
Raumwinkel, in den die Lichtquelle abstrahlt, und bleibt in klassischen
optischen Systemen, die beispielsweise auf Lichtbrechung oder Reflexion
beruhen, erhalten. Das bedeutet insbesondere, dass die Etendue durch
klassische optische Systeme nicht gesteigert werden kann.
-
Die
Patentschrift
US 6,869,206
B2 beschreibt ein Beleuchtungssystem, das eine Mehrzahl von
Leuchtdioden umfasst, die in einem reflektierenden Hohlraum mit
einer Lichtaustritts öffnung
angeordnet sind. Bei einer solchen Anordnung kann es gemäß der Druckschrift
möglich
sein, die Etendue der Anordnung im Vergleich zu der Mehrzahl von Leuchtdioden
zu steigern. Jedoch erfordert die Anordnung einen komplexen Aufbau
und den Einsatz einer Mehrzahl von Leuchtdioden.
-
Zumindest
eine Aufgabe von bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen strahlungsemittierenden
Halbleiterchip anzugeben, der von reflektierenden Schichten mit
einer Öffnung
umgeben ist. Dadurch kann beispielsweise eine Steigerung der Leuchtdichte
ermöglicht
werden. Weiterhin ist es zumindest eine Aufgabe, eine Vorrichtung
mit einem solchen strahlungsemittierenden Halbleiterchip anzugeben.
-
Diese
Aufgaben werden durch die Gegenstände mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen und
Weiterbildungen der Gegenstände
sind in den abhängigen
Ansprüchen
gekennzeichnet und gehen aus der nachfolgenden Beschreibung und
den Zeichnungen hervor.
-
Ein
strahlungsemittierender Halbleiterchip gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst insbesondere
- – zwei als
gegenüberliegende
Seiten ausgebildete Hauptoberflächen,
die durch Seitenflächen
miteinander verbunden sind, und
- – eine
Halbleiterschichtenfolge mit einem aktiven Bereich zur Erzeugung
elektromagnetischer Strahlung
wobei - – die Halbleiterschichtenfolge
zwischen den Hauptoberflächen
und den Seitenflächen
angeordnet ist,
- – auf
jeder der Hauptoberflächen
und der Seitenflächen
jeweils eine reflektierende Schicht angebracht ist, die zumin dest
einen Teil der im aktiven Bereich der Halbleiterschichtenfolge erzeugten elektromagnetischen
Strahlung in diese zurückreflektiert,
und
- – eine
reflektierende Schicht auf einer Hauptoberfläche oder einer Seitenfläche eine Öffnung für den Austritt
der elektromagnetischen Strahlung aufweist.
-
Dabei
kann es sich insbesondere bei der im aktiven Bereich der Halbleiterschichtenfolge
erzeugten elektromagnetischen Strahlung um elektromagnetische Strahlung
mit einem Spektrum im ultravioletten bis infraroten Wellenlängenbereich
handeln. Weiterhin kann das Spektrum eine oder mehrere Komponenten
mit verschiedenen Wellenlängen
oder Wellenlängenbereich
umfassen. Bevorzugt kann das Spektrum eine oder mehrere Komponenten
im Wellenlängenbereich
des sichtbaren Lichts aufweisen. Insbesondere kann das Spektrum
zumindest eine Komponente mit einer Wellenlänge zwischen etwa 400 nm und
etwa 800 nm umfassen. Darüber
hinaus kann das Spektrum alternativ oder zusätzlich beispielsweise zumindest
eine Komponente im infraroten Wellenlängenbereich umfassen. Beispielsweise kann
das Spektrum eine Komponente mit einer Wellenlänge zwischen etwa 800 nm bis
etwa 2 Mikrometer aufweisen.
-
Im
Weiteren kann in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung die
Bezeichnung „reflektierend" oder „transparent" beispielsweise für eine Schicht
oder ein Bauteil oder einen Bereich einer Schicht oder eines Bauteils
bedeuten, dass besagte Schicht oder besagtes Bauteil oder besagter
Teil davon reflektierend beziehungsweise transparent für zumindest
einen Teil, insbesondere einen Teil des Spektrums, oder bevorzugt
für die
gesamte im aktiven Bereich der Halbleiterschichtenfolge erzeugte elektromagnetische
Strahlung ist.
-
Durch
Anlegen eines Strom beziehungsweise einer Spannung an die Halbleiterschichtenfolge kann
im aktiven Bereich eine Emission elektromagnetischer Strahlung ermöglicht werden.
Die im aktiven Bereich der Halbleiterschichtenfolge erzeugte elektromagnetische
Strahlung kann dabei durch die Öffnung
auf einer Hauptoberfläche
oder einer Seitenfläche
aus dem strahlungsemittierenden Halbleiterchip austreten. Weiterhin
kann elektromagnetische Strahlung, die von der aktiven Schicht in
Richtung einer reflektierenden Schicht abgestrahlt wird, von dieser
wieder in die aktive Schicht zurück
reflektiert werden und dort absorbiert werden. Durch die Absorption
eines Photons der elektromagnetischen Strahlung kann es nun möglich sein,
dass durch die aktive Schicht wiederum ein Photon re-emittiert wird, dass durch
die Öffnung
zum Austritt elektromagnetischer Strahlung abgestrahlt werden kann,
und dass das so re-emittierte Photon somit zur durch die Öffnung abgestrahlten
Leuchtdichte des strahlungsemittierenden Halbleiterchips beitragen
kann. Durch dieses so genannte „Photonen-Recycling" kann es möglich sein, die Etendue beziehungsweise
die Leuchtdichte des strahlungsemittierenden Halbleiterchips zu
steigern. Insbesondere wenn die Öffnung
für den
Austritt elektromagnetischer Strahlung kleiner als die Fläche der
aktiven Schicht und damit als die Fläche der Halbleiterschichtenfolge
ist, kann eine Erhöhung
der Leuchtintensität
durch das „Photonen-Recycling" erreicht werden,
vor allem wenn der an die Halbleiterschichtenfolge anlegbare Strom
nicht weiter erhöht werden
kann, beispielsweise um eine andernfalls auftretende strominduzierte
Alterung der Halbleiterschichtenfolge zu vermeiden oder verringern.
-
Weiterhin
kann durch die Anordnung der Öffnung
hinsichtlich des aktiven Bereichs der Halbleiterschichtenfolge eine
Ab strahlrichtung beziehungsweise ein Strahlengang der elektromagnetischen
Strahlung vorgegeben sein.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist die Halbleiterschichtenfolge als Epitaxieschichtenfolge, also
als epitaktisch gewachsene Halbleiterschichtenfolge ausgeführt. Dabei
kann die Halbleiterschichtenfolge beispielsweise auf der Basis eines
anorganischen Materials, etwa von InGaAlN, wie etwa GaN-Dünnfilm-Halbleiterchips, ausgeführt sein.
Unter InGaAlN-basierte
Halbleiterchips fallen insbesondere solche, bei denen die epitaktisch
hergestellte Halbleiterschichtenfolge, die in der Regel eine Schichtenfolge
aus unterschiedlichen Einzelschichten aufweist, mindestens eine
Einzelschicht enthält, die
ein Material aus dem III-V-Verbindungshalbleitermaterialsystem InxAlyGa1-x-yN
mit 0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x +
y ≤ 1 aufweist.
Alternativ oder zusätzlich
kann die Halbleiterschichtenfolge auch auf InGaAlP basieren, das
heißt,
dass die Halbleiterschichtenfolge unterschiedliche Einzelschichten
aufweist, wovon mindestens eine Einzelschicht ein Material aus dem III-V-Verbindungshalbleitermaterialsystem InxAlyGa1-x-yP
mit 0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x +
y ≤ 1 aufweist.
Alternativ oder zusätzlich
kann die Halbleiterschichtenfolge auch andere III-V-Verbindungshalbleitermaterialsysteme,
beispielsweise ein AlGaAs-basiertes Material, oder II-VI-Verbindungshalbleitermaterialsysteme
aufweisen.
-
Insbesondere
kann die Halbleiterschichtenfolge oder der strahlungsemittierende
Halbleiterchip als Dünnfilm-Halbleiterchip ausgeführt sein.
Ein Dünnfilm-Halbleiterchip
zeichnet sich insbesondere durch folgende charakteristische Merkmale
aus:
- – an
einer zu einem Trägerelement
hin gewandten ersten Hauptoberfläche
einer strahlungserzeugenden Epitaxieschich tenfolge ist eine reflektierende
Schicht aufgebracht oder ausgebildet, die zumindest einen Teil der
in der Epitaxieschichtenfolge erzeugten elektromagnetischen Strahlung
in diese zurückreflektiert;
- – die
Epitaxieschichtenfolge weist eine Dicke im Bereich von 20 μm oder weniger,
insbesondere im Bereich von 10 μm
auf; und
- – die
Epitaxieschichtenfolge enthält
mindestens eine Halbleiterschicht mit zumindest einer Fläche, die
eine Durchmischungsstruktur aufweist, die im Idealfall zu einer
annähernd
ergodischen Verteilung des Lichtes in der epitaktischen Epitaxieschichtenfolge
führt,
d.h. sie weist ein möglichst
ergodisch stochastisches Streuverhalten auf.
-
Ein
Grundprinzip eines Dünnschicht-Halbleiterchips
ist beispielsweise in I. Schnitzer et al., Appl. Phys. Lett.
63 (16), 18. Oktober 1993, 2174–2176 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
-
Alternativ
oder zusätzlich
kann zumindest eine Schicht der Halbleiterschichtenfolge ein organisches
Material, etwa ein Polymer, Oligomer oder Monomer oder organische
kleine, nichtpolymere Moleküle
(„small
molecules") aufweisen.
Insbesondere kann auch der aktive, elektromagnetische Strahlung emittierende
Bereich der Halbleiterschichtenfolge ein organisches Material aufweisen,
so dass organische lichtemittierende Vorrichtungen (OLEDS) gebildet werden
können.
Weiterhin kann die Halbleiterschichtenfolge als organische Halbleiterschichtenfolge
ausgebildet sein, dass heißt,
dass alle halbleitenden Schichten organische Materialien aufweisen.
-
Die
Halbleiterschichtenfolge kann als aktiven Bereich beispielsweise
einen herkömmlichen pn-Übergang,
eine Doppelheterostruktur, eine Einfach-Quantentopfstruktur (SQW-Struktur)
oder eine Mehrfach-Quantentopfstruktur (MQW-Strukur) aufweisen.
Die Halbleiterschichtenfolge kann neben dem aktiven Bereich weitere
funktionale Schichten und funktionelle Bereiche umfassen, etwa p-
oder n-dotierte Ladungsträgertransportschichten,
also Elektronen- oder Löchertransportschichten,
p- oder n-dotierte
Confinement- oder Cladding-Schichten, Barriereschichten, Planarisierungsschichten,
Pufferschichten, Schutzschichten und/oder Elektroden sowie Kombinationen
daraus. Solche Strukturen den aktiven Bereich oder die weiteren
funktionalen Schichten und Bereiche betreffend sind dem Fachmann
insbesondere hinsichtlich Aufbau, Funktion und Struktur bekannt
und werden von daher an dieser Stelle nicht näher erläutert. Darüber hinaus können zusätzliche
Schichten, etwa Pufferschichten, Barriereschichten und/oder Schutzschichten
auch senkrecht zur Aufwachsrichtung der Halbleiterschichtenfolge
beispielsweise um die Halbleiterschichtenfolge herum angeordnet
sein, also etwa auf den Seitenflächen
der Halbleiterschichtenfolge.
-
Bei
einer Ausführungsform
werden die Hauptoberflächen
und die Seitenflächen
durch die Halbleiterschichtenfolge gebildet. Eine Halbleiterschichtenfolge
kann beispielsweise auf einem Trägerelement,
etwa einem Aufwachssubstrat oder einem Trägersubstrat, angeordnet sein.
Dabei kann eine erste Hauptoberfläche durch die dem Substrat
zugewandte Seite der Halbleiterschichtenfolge gegeben sein, während die
zweite Hauptoberfläche
die dem Substrat abgewandte Seite der Halbleiterschichtenfolge sein
kann. Alternativ kann die erste Hauptoberfläche durch die der Halbleiterschichtenfolge
abgewandten Seite des Substrats gegeben sein. Insbesondere kann
das be deuten, dass die reflektierende Schicht auf der zweiten Hauptoberfläche zwischen der
Halbleiterschichtenfolge und dem Substrat angeordnet ist, insbesondere
bei einem Dünnfilm-Halbleiterchip mit
einem Trägersubstrat,
oder auf der der Halbleiterschichtenfolge abgewandten Seite des Substrats.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist zumindest eine reflektierende Schicht so ausgebildet, dass die
gesamte im aktiven Bereich der Halbleiterschichtenfolge erzeugte
elektromagnetische Strahlung von der reflektierenden Schicht reflektiert werden
kann. Dies kann insbesondere bedeuten, dass die reflektierende Schicht
die erzeugte elektromagnetische Strahlung unabhängig von deren Wellenlänge und
deren Richtung, unter der sie auf die reflektierende Schicht eingestrahlt
wird, reflektieren kann. Besonders bevorzugt kann es sein, wenn
die reflektierenden Schichten auf allen Seitenflächen und allen Hauptoberflächen die
gesamte im aktiven Bereich erzeugte elektromagnetische Strahlung
reflektieren können.
-
Eine
Hauptoberfläche
kann bevorzugt planar und eben ausgeführt sein. Weiterhin kann eine Hauptoberfläche auch
eine räumliche
Strukturierung, beispielsweise eine Mikrostrukturierung oder eine Mesa-Struktur,
aufweisen. Eine Mesa-Struktur
insbesondere Gräben
und Erhebungen umfassen, die zum Beispiel mittels Ätzen in
den Hauptoberflächen
erzeugt werden können.
Die Mesa-Struktur kann aber auch auf beiden Hauptoberflächen vorhanden
sein, wobei die Öffnung
für den
Austritt der elektromagnetischen Strahlung die Mesa-Struktur beziehungsweise
die Mikrostrukturierung ebenfalls aufweisen kann oder nicht. Insbesondere
können
beide Hauptoberflächen
planar und parallel zueinander ausgeführt sein.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Öffnung
für den
Austritt der elektromagnetischen Strahlung einen Flächenbereich
einer der Hauptoberflächen
oder Seitenflächen,
der frei ist von der reflektierenden Schicht, während andere Flächenbereiche
dieser die Öffnung
aufweisenden Haupt- oder Seitenfläche von den reflektierenden Schichten
abgedeckt sind.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist zumindest eine der Seitenflächen
oder Hauptoberflächen
gänzlich
von der reflektierenden Schicht bedeckt. Insbesondere kann bei einer
Ausführungsform „gänzlich bedeckt" auch bedeuten, dass
eine der Seitenflächen
oder Hauptoberflächen
gänzlich
bis auf die Öffnung
für den
Austritt elektromagnetischer Strahlung von der reflektierenden Schicht
bedeckt ist. Besonders bevorzugt kann die Halbleiterschichtenfolge
bis auf die Öffnung
gänzlich
von reflektierenden Schichten bedeckt sein. Das kann dann bedeuten,
dass auf jeder der Seitenflächen
und auf jeder der Hauptoberflächen
eine reflektierende Schicht so angebracht ist, dass im aktiven Bereich
erzeugte elektromagnetische Strahlung nur durch die Öffnung aus
dem strahlungsemittierenden Halbleiterchip austreten kann.
-
Im
Falle einer reflektierenden Schicht, die auf einer Seitenfläche angeordnet
ist, kann es sein, dass sich die reflektierende Schicht über einige
oder alle Schichten der Halbleiterschichtenfolge erstreckt und damit
mit einigen oder allen Schichten der Halbleiterschichtenfolge in
Kontakt steht. Daher kann es vorteilhaft sein, wenn die reflektierende
Schicht ein dielektrisches Material aufweist, so dass eine elektrische
Kontaktierung und eine elektrische leitende Verbindung beispielsweise
mit der Ober- und Unterseite der Halbleiterschichtenfolge vermieden
werden kann. Beispielsweise kann die reflektierende Schicht auf
einer Seitenfläche
auch auf einer Schicht auf der Seitenfläche angeordnet sein, wobei
die Schicht ein dielektrisches Material umfasst oder aus einem dielektrischen
Material besteht. Alternativ oder zusätzlich kann die reflektierende
Schicht als Schichtenfolge mit einer Schicht aus dem dielektrischen
Material ausgeführt
sein. Ein geeignetes dielektrisches Material kann beispielsweise
Siliziumnitrid sein. Weiterhin kann auch die reflektierende Schicht
auf einer Hauptoberfläche
ein solches dielektrisches Material aufweisen.
-
Eine
reflektierende Schicht, die auf einer Hauptoberfläche angebracht
ist, kann zumindest einen elektrischen Kontakt aufweisen, über den
ein elektrischer Anschluss der besagten Hauptoberfläche an eine
externe Stromversorgung ermöglicht werden
kann. Insbesondere kann ein elektrischer Kontakt als Teil der auf
der Hauptoberfläche
angebrachten reflektierenden Schicht ausgeführt sein. Das kann bedeuten,
dass der elektrische Kontakt selbst reflektierend für die im
aktiven Bereich erzeugte elektromagnetische Strahlung sein kann.
Alternativ kann ein elektrischer Kontakt selbst nicht reflektierend
und undurchlässig
für die
im aktiven Bereich erzeugte elektromagnetische Strahlung sein. Das
kann bedeuten, dass die Hauptoberfläche gänzlich bis auf den elektrischen
Kontakt von der reflektierenden Schicht bedeckt sein kann. Die reflektierende
Schicht kann dabei gleich einer reflektierenden Schicht auf einer
Seitenfläche
ausgebildet sein.
-
Weiterhin
kann neben der reflektierenden Schicht auf einer Hauptoberfläche beispielsweise auch
eine transparente elektrisch leitende Schicht zumindest in einem
Teilbereich der Hauptoberfläche vorhanden
sein. Beispielsweise kann die transparente elektrisch leitende Schicht
unterhalb der re flektierenden Schicht oder zumindest einem Teilbereich
der reflektierenden Schicht auf einer Hauptoberfläche angeordnet
sein. Durch eine solche transparente elektrisch leitende Schicht
zwischen der reflektierenden Schicht und der Hauptoberfläche kann
ein elektrischer Kontakt ermöglicht
werden, ohne dass die reflektierende Schicht durch den elektrischen
Kontakt unterbrochen ist. Die transparente elektrisch leitende Schicht
kann dabei als Elektrode oder als Teil einer Elektrode auf der Hauptoberfläche ausgebildet
sein. Ein transparentes elektrisch leitendes Material kann beispielsweise
ein transparentes elektrisch leitendes Oxid sein.
-
Ein
transparentes elektrisch leitendes Oxid (transparent conductive
Oxide, kurz „TCO") kann als transparente,
elektrisch leitende Materialien in der Regel Metalloxide aufweisen,
beispielsweise Zinkoxid, Zinnoxid, Cadmiumoxid, Titanoxid, Indiumoxid oder
Indiumzinnoxid (ITO). Neben binären
Metallsauerstoffverbindungen, wie beispielsweise ZnO, SnO2 oder In2O3 gehören
auch ternäre
Metallsauerstoffverbindungen, wie beispielsweise Zn2SnO4, CdSnO3, ZnSnO,
MgIn2O4, GaInO3, Zn2In2O5 oder In4Sn3O12 oder Mischungen
unterschiedlicher transparenter leitender Oxide zu der Gruppe der
TCOs. Weiterhin müssen
die TCOs nicht zwingend eine stöchiometrischen
Zusammensetzung aufweisen und können auch
p- oder n-dotiert sein.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist
eine reflektierende Schicht eine Schicht auf, die ein Metall oder
eine Legierung umfasst. Beispielsweise kann die Schicht auch aus
einem Metall oder eine Legierung bestehen. Insbesondere können Metalle oder
Legierungen gewählt
sein, die einen hohen Reflexionsgrad für die im aktiven Bereich der
Halbleiterschichtenfolge erzeugte elektromagnetische Strahlung aufweisen.
Beispielsweise kann die Schicht als Metall Gold oder Silber auf weisen
oder als Legierung eine Goldlegierung oder eine Silberlegierung.
Besonders bevorzugt können
alle auf den Hauptoberflächen
und Seitenflächen
reflektierenden Schichten dasselbe Metall oder dieselbe Legierung
aufweisen. Alternativ kann eine reflektierende Schicht auf einer Hauptoberfläche ein
anderes Metall oder eine andere Legierung aufweisen als eine reflektierende
Schicht auf einer Seitenfläche
oder der anderen Hauptoberfläche.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist
eine reflektierende Schicht auf einer Hauptoberfläche eine Öffnung für den Austritt
elektromagnetischer Strahlung auf. Durch die Öffnung in der reflektierenden
Schicht auf einer Hauptoberfläche
kann die im aktiven Bereich der Halbleiterschichtenfolge erzeugte
elektromagnetische Strahlung vorzugsweise auf die der Halbleiterschichtenfolge
abgewandten Seite der Hauptoberfläche abgestrahlt werden, beispielsweise
in eine Richtung parallel zur Aufwachsrichtung und damit senkrecht
zur lateralen Ausdehnung der Halbleiterschichtenfolge. Bei einer
weiteren Ausführungsform
weist die reflektierende Schicht auf einer Seitenfläche eine Öffnung auf.
Dadurch kann es möglich
sein, dass die im aktiven Bereich erzeugte elektromagnetische Strahlung
senkrecht zur Aufwachsrichtung und damit parallel zur lateralen
Ausdehnung der Halbleiterschichtenfolge abgestrahlt werden kann.
Vorzugsweise kann die elektromagnetische Strahlung in den gesamten
durch die der Halbleiterschichtenfolge abgewandte Seite der Hauptoberfläche oder
einer Seitenfläche
definierten Halbraum abgestrahlt werden. Es kann auch vorteilhaft sein,
wenn die Abstrahlung der elektromagnetischen Strahlung nur in einen
Teilbereich des Halbraums abgegeben wird.
-
Weiterhin
kann die Öffnung
mittig beziehungsweise in der Mitte auf einer Hauptoberfläche oder
einer Seitenfläche
angeordnet sein. Dabei kann „mittig" und „in der
Mitte" bedeuten,
dass die Hauptoberfläche
oder Seitenfläche
eine Form hat, die eine oder mehrere Symmetrieachsen aufweist, und
die Öffnung
beispielsweise auf einer Symmetrieachse oder gegebenenfalls auf
dem Schnittpunkt wenigstens zweier Symmetrieachsen angeordnet ist.
Alternativ kann die Öffnung
auch außerhalb
der Mitte der Hauptoberfläche
oder Seitenfläche
angeordnet sein. Beispielsweise kann es etwa vorteilhaft sein, wenn sich
die Öffnung
nahe eines Randes der Hauptoberfläche oder Seitenfläche befindet.
Dies kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn beispielsweise zwei oder
mehrere strahlungsemittierende Halbleiterchips so zueinander angeordnet
werden sollen, dass ihre jeweiligen Öffnungen zum Austritt elektromagnetischer
Strahlung nahe zueinander angeordnet sind, so dass eine Abstrahlung
der elektromagnetischen Strahlung der Anordnung der zwei oder mehreren Halbleiterchips
auf einem möglichst
kleinen Bereich erfolgen kann.
-
Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist der strahlungsemittierende Halbleiterchip genau eine Öffnung auf.
Insbesondere kann es vorteilhaft sein, wenn die genau eine Öffnung auf einer
Hauptoberfläche
angeordnet ist, so dass nur die reflektierende Schicht, die auf
der besagten Hauptoberfläche
angebracht ist, die Öffnung
für den Austritt
elektromagnetischer Strahlung aufweist.
-
Bei
einer Ausführungsform
ist die Hauptoberfläche
zumindest im Bereich der Öffnung
für den Austritt
elektromagnetischer Strahlung so ausgeführt, dass eine Lichtauskopplung
aus der Halbleiterschichtenfolge und damit aus dem strahlungsemittierenden
Halbleiterchip erleichtert ist. Insbesondere kann eine Lichtauskopplung
etwa durch eine Mikroprismenstrukturierung oder eine Rauhigkeitserhöhung der
Hauptoberfläche
ermöglicht
werden.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
schließen
die Seitenflächen
mit einer Hauptoberfläche
einen Winkel von etwa 90 Grad ein. Vorzugsweise können die
Seitenflächen
mit beiden Hauptoberflächen jeweils
einen Winkel von etwa 90 Grad einschließen, was bedeutet, dass die
Seitenflächen
eine rechteckige Form haben können.
-
Bei
einer bevorzugen Ausführungsform
können
die Seitenflächen
oder zumindest eine Seitenfläche
in Bezug auf eine oder beide Hauptoberflächen abgeschrägt ausgebildet
sein. Das kann insbesondere bedeuten, dass zumindest eine Seitenfläche mit einer
Hauptoberfläche
einen Winkel einschließt,
der kleiner als 90 Grad ist. Besonders bevorzugt schließen alle
Seitenflächen
mit einer Hauptoberfläche denselben
Winkel ein, wobei weiterhin besonders bevorzugt die beiden Hauptoberflächen parallel
zueinander ausgebildet sind. Dies kann bedeuten, dass der strahlungsemittierende
Halbleiterchip als Pyramidenstumpf oder Kegelstumpf ausgebildet
ist. Bevorzugt kann bei einer solchen Anordnung die Öffnung auf
einer der beiden Hauptoberflächen
angeordnet sein. Insbesondere kann das bedeuten, dass jeweils gegenüberliegende
Seitenflächen
nicht-parallel ausgebildet sind, so dass auch die reflektierenden Schichten,
die auf diesen Seitenflächen
angebracht sind, nicht parallel zueinender ausgebildet sind. Eine solche
Anordnung kann beispielsweise vorteilhaft sein, um eine Lasertätigkeit
des strahlungsemittierenden Halbleiterchips zu vermeiden. Beispielsweise kann
der Winkel, den zumindest eine Seitenfläche mit einer Hauptoberfläche einschließt, kleiner
oder gleich 80 Grad sein. Weiterhin kann der Winkel auch größer oder
gleich 45 Grad sein. Je kleiner der Winkel zwischen einer Seitenfläche und
einer Hauptoberfläche
ausgebildet ist, desto eher kann es weiterhin auch möglich sein,
dass ein Photon, dass nicht aus der Öffnung austritt, sondern von
einer oder mehreren reflektierenden Schichten reflektiert wird, erleichtert
in den aktiven Bereich zurückreflektiert werden
kann und an einer Stelle im aktiven Bereich absorbiert und anschließend re-emittiert
werden kann, die von der Stelle verschieden ist, an der das Photon
ursprünglich
erzeugt wurde. Dadurch kann eine vorteilhafte verbesserte Verteilung
beziehungsweise Randomisierung der in der aktiven Schicht erzeugten
und an den reflektierenden Schichten reflektierten elektromagnetischer
Strahlung ermöglicht werden.
Beispielsweise kann der Winkel zwischen einer Seitenfläche und
einer Hauptoberfläche
dazu kleiner oder gleich 30 Grad sein.
-
Eine
vorteilhafte verbesserte Verteilung der elektromagnetischer Strahlung
in der Halbleiterschichtenfolge kann auch beispielsweise durch eine Mikrostrukturierung
oder eine Mesa-Strukturierung zumindest
einer Hauptoberfläche
oder beider Hauptoberflächen
und der darauf angebrachten reflektierenden Schicht ermöglicht werden.
-
Bei
einer Ausführungsform
kann eine Hauptoberfläche
eine n-eckige Form
aufweisen, wobei n eine Ganze Zahl größer oder gleich 3 sein kann. Vorteilhafterweise
kann eine Hauptoberfläche
eine viereckige Form aufweisen, insbesondere eine quadratische oder
eine rechteckige Form. Alternativ kann eine viereckige Hauptoberfläche auch
die Form eines Trapez, einer Raute oder eines Parallelogramms aufweisen.
Weiterhin kann eine Hauptoberfläche
auch eine runde, etwa eine elliptische oder eine kreisförmige Form
aufweisen. Insbesondere kann es bevorzugt sein, wenn beide Hauptoberflächen dieselbe
Form aufweisen. Dabei kann es wiederum möglich sein, dass sich die Größen der
beiden Hauptoberflächen
unterscheiden.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann die Öffnung
für den
Austritt elektromagnetischer Strahlung eine n-eckige Form aufweisen,
wobei n eine Ganze Zahl größer oder
gleich 3 sein kann. Weiterhin kann die Öffnung eine runde, etwa bevorzugt
eine kreisförmige
oder auch eine elliptische Form aufweisen. Darüber hinaus kann die Öffnung eine
Kombination der genannten Formen aufweisen.
-
Entsprechend
der Form einer Hauptoberfläche
oder eine Seitenfläche
kann diese ein erstes charakteristisches Maß aufweisen, das die Größe der Hauptoberfläche oder
Seitenfläche
charakterisieren kann. Weiterhin kann auch die Öffnung ein zweites charakteristisches
Maß aufweisen.
Ein solches charakteristisches Maß kann beispielsweise eine
Seitenlänge
oder eine Diagonale, etwa bei einer n-eckigen, insbesondere bei
einer viereckigen Form, sein, oder ein Durchmesser bei einer runden,
insbesondere bei einer kreisförmigen
Form. Bei einer Ausführungsform ist
das zweite charakteristische Maß kleiner
oder gleich 30% des ersten charakteristischen Maßes. Weiterhin kann das zweite
charakteristische Maß kleiner
oder gleich 10% des ersten charakteristischen Maßes sein, bevorzugt aber größer oder
gleich 1%. Insbesondere kann auch das Verhältnis der Fläche der Öffnung für den Austritt
elektromagnetischer Strahlung zur Fläche der Hauptoberfläche oder
Seitenfläche,
auf der eine reflektierende Schicht mit der Öffnung angebracht ist, kleiner
oder gleich 30% sein, bevorzugt kleiner oder gleich 10% und weiter
bevorzugt kleiner oder gleich 1% sein. Dabei kann das Verhältnis bevorzugt
größer oder
gleich 0,1% sein.
-
Bei
einer Ausführungsform
weist eine reflektierende Schicht einen Reflexionsgrad von größer oder
gleich 50% für
die im aktiven Bereich der Halbleiterschichtenfolge erzeugte elektromagnetische Strahlung
auf. Bevorzugt ist der Reflexionsgrad größer oder gleich 90% besonders
bevorzugt größer oder
gleich 95%.
-
Eine
Vorrichtung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst insbesondere
- – zumindest
einen strahlungsemittierenden Halbleiterchip gemäß zumindest einer der oben
genannten Ausführungsformen,
und
- – zumindest
ein dem strahlungsemittierenden Halbleiterchip in Abstrahlrichtung
der elektromagnetischen Strahlung nachgeordnetes optisches Element.
-
Ein
solches optisches Element kann beispielsweise eine Kollimierung
oder eine Fokussierung der aus der Öffnung des strahlungsemittierenden
Halbleiterchips austretenden elektromagnetischen Strahlung ermöglichen.
Dazu kann das optische Element ein strahlungsbeugendes optisches Element
oder ein strahlungsbrechendes optisches Element, beispielsweise
eine sphärische
oder eine asphärische
Linse, eine Fresnellinse oder eine Zylinderlinse aufweisen. Weiterhin
kann das optische Element einen Reflektor oder einen Konzentrator
aufweisen, beispielsweise einen nichtabbildenden Konzentrator. Dieser
ist, verglichen mit einer üblichen Verwendung
eines Konzentrators, für
eine Durchstrahlung in umgekehrter Richtung vorgesehen. Ein derartiger
Konzentrator weist zweckmäßigerweise
einen Lichteingang auf, der eine kleinere Querschnittsfläche aufweist
als der Lichtausgang. Der Konzentrator kann dabei bevorzugt ein
CPC-, CEC- oder CHC-artiger optischer Konzentrator sein, womit hierbei
sowie im Folgenden ein Konzentrator gemeint ist, dessen Seitenwände zumindest
teilweise die Form eines zusammengesetzten parabolischen Konzentrators
(compound parabolic concentrator, CPC), eines zusammengesetzten
elliptischen Konzentrators (compound elliptic concentrator, CEC)
und/oder eines zusammengesetzten hyperbolischen Konzentrators (compound
hyperbolic concentrator, CHC) aufweist.
-
Weiterhin
kann das optische Element eine Flüssigkristallzelle, einen Diffusor,
einen Wellenlängenkonverter,
einen Leichtleiter, ein Gehäuse,
ein Teil eines Gehäuses,
eine Verkapselung, ein Teil einer Verkapselung oder eine Kombination
der genannten Elemente aufweisen.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann die Vorrichtung eine Mehrzahl von strahlungsemittierenden Halbleiterchips
aufweisen. Bevorzugt können dabei
zumindest zwei der strahlungsemittierenden Halbleiterchips ein unterschiedliches
Emissionsspektrum aufweisen. Dadurch kann es möglich sein, dass die Vorrichtung
elektromagnetische Strahlung mit einem Spektrum abstrahlt, dass
eine Mischung der unterschiedlichen Spektren der jeweiligen strahlungsemittierenden
Halbleiterchips ist.
-
Insbesondere
kann eine Vorrichtung mit zumindest einem strahlungsemittierenden
Halbleiterchip Teil eines Projektors, einer optischen Maus, eines
Scheinwerfers oder eines ein- oder mehrfarbigen Displays sein.
-
Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Gegenstände ergeben sich aus den im
Folgenden in Verbindung mit den Figuren beschriebenen Ausführungsformen.
-
Es
zeigen:
-
1A und 1B schematische
Darstellungen eines strahlungsemittierenden Halbleiterchips gemäß zumindest
einem Ausführungsbeispiel,
-
2 eine
schematische Darstellung eines strahlungsemittierenden Halbleiterchips
gemäß zumindest
einem weiteren Ausführungsbeispiel,
-
3 eine
schematische Darstellung eines strahlungsemittierenden Halbleiterchips
gemäß zumindest
noch einem weiteren Ausführungsbeispiel,
-
4 eine
schematische Darstellung eines strahlungsemittierenden Halbleiterchips
gemäß zumindest
noch einem weiteren Ausführungsbeispiel,
-
5 eine
schematische Darstellung eines strahlungsemittierenden Halbleiterchips
gemäß eines
weiteren Ausführungsbeispiels,
-
6 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung gemäß eines weiteren Ausführungsbeispiels,
-
7 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung gemäß eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung und
-
8A und 8B schematische
Darstellungen von Teilen von Vorrichtungen gemäß weiterer Ausführungsbeispiele
der Erfindung.
-
In
den Ausführungsbeispielen
und Figuren sind gleiche oder gleich wirkende Bestandteile jeweils
mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die dargestellten Elemente
und deren Größenverhältnisse
untereinander sind grundsätzlich
nicht als maßstabsgerecht
anzusehen, vielmehr können
einzelne Elemente, wie z.B. Schichten, zur besseren Darstellbarkeit
und/oder zum besseren Verständnis übertrieben
dick dargestellt sein.
-
In
den 1A und 1B ist
ein Ausführungsbeispiel
eines strahlungsemittierenden Halbleiterchips 100 in einer
schematischen Schnittdarstellung in einer Seitenansicht und einer
schematischen Darstellung in einer Draufsicht gezeigt. Die schematische
Schnittdarstellung der 1A entspricht dabei einem Schnitt
durch den in der 1B gezeigten strahlungsemittierenden
Halbleiterchip 100 entlang der mit A gekennzeichneten Linie.
Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich gleichermaßen auf
beide Figuren. Der strahlungsemittierende Halbleiterchip 100 weist
eine Halbleiterschichtenfolge 1 mit einem aktiven Bereich 10 auf,
der geeignet ist, elektromagnetische Strahlung zu erzeugen. Weiterhin
kann die Halbleiterschichtenfolge 1 weitere funktionale Schichten
und Bereiche 101, 102 umfassen. Der aktive Bereich 10 beziehungsweise
die Halbleiterschichtenfolge 1, insbesondere die funktionellen
Bereich 101, 102 können Materialien und Schichten
wie im allgemeinen Teil der Beschreibung ausgeführt umfassen. Die Halbleiterschichtenfolge
weist Seitenflächen 13, 14, 15, 16 beziehungsweise
Hauptoberflächen 11, 12 auf,
auf denen reflektierende Schichten 23, 24, 25, 26 beziehungsweise 21, 22 angeordnet sind.
Die Seitenflächen 13, 14, 15, 16 können sich dabei über alle
Schichten der Halbleiterschichtenfolge 1 erstrecken und
wie im gezeigten Ausführungsbeispiel
senkrecht zur lateralen Ausdehnung der Schichten der Halbleiterschichtenfolge 1 sein.
-
Insbesondere
kann die Halbleiterschichtenfolge eine epitaktisch gewachsene Dünnfilm-Halbleiterschichtenfolge
sein. Die reflektierende Schicht 21 auf der Hauptoberfläche 11 kann
damit insbesondere eine für
einen Dünnfilm-Halbleiterchip
charakteristische reflektierende Schicht sein, die im Rahmen des epitakitschen
Aufwachsprozess zur Bildung der Halbleiterschichtenfolge 1 auf
der Hauptoberfläche 11 angebracht
werden kann. Ein für
Dünnfilm-Halbleiterchips übliches
und dem Fachmann bekanntes Trägersubstrat
auf der der Halbleiterschichtenfolge 1 abgewandten Seite
der reflektierenden Schicht 21 ist nicht gezeigt. Weiterhin
sind übliche
und dem Fachmann bekannte Lotschichten und elektrische Anschlüsse nicht
gezeigt. Die Hauptoberfläche 12 kann durch
die der Hauptoberfläche 11 gegenüberliegende
Oberfläche
der Halbleiterschichtenfolge 1 gebildet sein.
-
Auf
den Seitenflächen
sind gemäß dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
reflektierende Schichten 23, 24, 25, 26 so
aufgebracht, dass die Seitenflächen 13, 14, 15, 16 gänzlich von
diesen bedeckt sind. Insbesondere können die funktionellen Schichten oder
Bereiche 101, 102 und der aktive Bereich 10 durch
die reflektierenden Schichten 23, 24, 25, 26 kontaktiert
werden. Daher kann es hierbei vorteilhaft sein, wenn die reflektierenden
Schichten 23, 24, 25, 26 auf
einer nicht elektrisch leitend ausgebildeten Schicht aufgebracht
sind. Bevorzugt sind die reflektierenden Schichten 23, 24, 25, 26 auf
einer der Halbleiterschichtenfolge 1 zugewandeten Schicht
mit einem dielektrischen, transparenten Material, beispielsweise
Silizumnitrid aufgebracht, so dass die Bereiche 101, 102 und
der aktive Bereich 10 der Halbleiterschichtenfolge 1 nicht
elektrisch leitend verbunden sind. Als reflektierende Schicht ist
dann auf dieser dielektrischen, transparenten Schicht eine Metallschicht
aufgebracht, die etwa Gold oder Silber oder eine Legierung daraus
aufweisen kann, und die geeignet ist, die im aktiven Bereich 10 der
Halbleiterschichtenfolge 1 erzeugte elektromagnetische
Strahlung zu reflektieren. Alternativ können die reflektierenden Schichten 23, 24, 25, 26 auch
ein dielektrisches, reflektierendes Material aufweisen und damit dielektrische
Spiegel sein.
-
Auf
der Hauptfläche 12 ist
eine reflektierende Schicht 22 aufgebracht, die eine Öffnung 3 aufweist. Die
reflektierende Schicht 22 bedeckt dabei die Hauptfläche 12 gänzlich bis
auf die Öffnung 3,
so dass in dem aktiven Bereich 1 erzeugte elektromagnetische
Strahlung nur durch die Öffnung 3 austreten und
vom strahlungsemittierenden Halbleiterchip 100 abgestrahlt
werden kann. Bevorzugt weist die reflektierende Schicht 12 eine
der Halbleiterschichtenfolge 1 zugewandte Schicht aus einem
transparenten, elektrisch leitenden Material, etwa einem transparentem,
elektrisch leitenden Oxid auf. Auf dieser Schicht kann dann wie
auf den Seitenflächen
eine reflektierende Metallschicht aufgebracht sein, die ebenfalls Gold,
Silber oder eine Legierung daraus aufweisen kann. Eine elektrische
Kontaktierung des Bereichs 101 über die Hauptoberfläche 12 kann
durch die Schicht aus dem transparenten, elektrisch leitenden Oxid
erfolgen, wobei die transparente, elektrisch leitende Oxidschicht
zumindest einen elektrischen Anschlusspunkte wie etwa einen Lötkontakt
zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung mit einer Stromversorgung
aufweisen kann, der außerhalb
der durch die reflektierenden Schichten 21, 22, 23, 24, 25, 26 begrenzten
Halbleiterschichtenfolge angeordnet sein kann.
-
Die
reflektierenden Schichten können
mit Beschichtungstechniken wie etwa Gasphasenabscheidung, chemischer
Gasphasenabscheidung oder Sputtern auf die Hauptoberflächen und
Seitenflächen
aufgebracht werden. Insbesondere kann es auch möglich sein, dass mehrere Schichten,
etwa reflektierende Schichten oder Teilbereiche reflektierender
Schichten, auf verschiedenen Seitenflächen oder Hauptoberflächen gleichzeitig
aufgebracht werden. Beispielsweise kann auf den Seitenflächen 13, 14, 15, 16 eine
dielektrische Schicht aufgebracht werden und auf der Hauptoberfläche 12 eine
Schicht aus einen transparen ten elektrisch leitenden Oxid. Eine
reflektierende Schicht, die ein wie oben genanntes Metall oder eine
Legierung aufweist, kann dann in einem Arbeitsschritt auf die Seitenflächen 13, 14, 15, 16 und die
Hauptoberfläche 12 gleichzeitig
aufgebracht werden.
-
Der
strahlungsemittierende Halbleiterchip kann beispielsweise Hauptoberflächen 11, 12 mit
einer Seitenlänge
von etwa 1 mm aufweisen und eine mittig auf der Hauptoberfläche 12 angeordnete
kreisförmige Öffnung 3 mit
einem Durchmesser in einem Bereich von etwa 100 bis etwa 300 Mikrometer.
Damit wird lediglich ein Bruchteil der Halbleiterchip-Hauptoberfläche 12 zur
Auskopplung und Abstrahlung der erzeugten elektromagnetischen Strahlung
verwendet. Durch eine gänzliche
Bedeckung der Seitenflächen 13, 14, 15, 16 und
Hauptoberflächen 11, 12 mit
reflektierenden Schichten 23, 24, 25, 26 und 21, 22 bis
auf die Öffnung 3 auf
der Hauptoberfläche 12 kann
eine Erhöhung
der Leuchtdichte für
die aus der Öffnung 3 austretende
elektromagnetische Strahlung ermöglicht
werden. Ein in dem aktiven Bereich 10 beispielsweise an
einer Stelle 112 durch die Stromaufprägung auf die Halbleiterschichtenfolge 1 erzeugtes
Photon kann so abgestrahlt werden, dass es direkt aus der Öffnung 3 austreten
kann und damit zur Leuchtdichte des strahlungsemittierenden Halbleiterchips 100 beitragen
kann. Darüber
hinaus kann beispielsweise an einer Stelle 110 ein Photon
erzeugt werden, das so abgestrahlt wird, das es nicht ohne Reflexion
durch die Öffnung 3 aus
der Halbleiterschichtenfolge 1 austreten kann, sondern an
reflektierenden Schichten 22, 24, 21 ein-
oder mehrfach reflektiert wird und schließlich die Möglichkeit besteht, dass das
Photon an einer weiteren Stelle 111 der aktiven Schicht
wieder absorbiert werden kann. Durch die Absorption der Photons
kann aus der aktiven Schicht durch Re-Emission an der Stelle 111 ein
wei teres Photon emittiert werden, das nun beispielsweise so abgestrahlt
wird, dass es aus der Öffnung 3 austreten
kann. Durch dieses Photonen-Recycling kann also die Leuchtdichte
der durch die Öffnung 3 abgestrahlten
Strahlung erhöht
werden. Die Positionen der Stellen 110, 111, 112 ist
dabei rein exemplarisch gezeigt und können beispielsweise auch dieselbe
Stelle bezeichnen.
-
Alternativ
zur Ausführung
als Dünnfilm-Halbleiterschichtenfolge
kann die Halbleiterschichtenfolge 1 auch als epitaktisch
gewachsene Halbleiterschichtenfolge auf einem Aufwachssubstrat oder
als organische Halbleiterschichtenfolge auf einem Substrat ausgeführt sein.
In diesem Fall kann der funktionale Bereich 101 oder 102 auch
das Aufwachssubstrat oder das Substrat umfassen und die Hauptoberfläche 11 oder 12 wird
durch die der Halbleiterschichtenfolge 1 abgewandten Seite
des Aufwachssubstrats oder des Substrats gebildet, auf der die reflektierende
Schicht 21, beispielsweise ähnlich oder gleich der reflektierenden
Schicht 22 auf der Hauptoberfläche 12, aufgebracht
ist. Vorteilhafterweise ist dazu das Substrat transparent ausgeführt. Insbesondere kann
in diesem Fall die Öffnung 3 auch
auf der Hauptoberfläche 11 angebracht
sein.
-
In
dem in der 2 gezeigten Ausführungsbeispiel
eines strahlungsemittierenden Halbleiterchips 200 weist
die auf der Hauptoberfläche 12 angebrachte
reflektierende Schicht 12 eine Öffnung 3 auf, die
nicht mittig auf der Hauptoberfläche 12 angebracht
ist. Unabhängig
davon kann die reflektierende Schicht 22 auf der Hauptoberfläche 12 im
Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel
der 1A und 1B ein
nicht elektrisch leitendes, etwa dielektrisches Material oder eine
solche Schicht wie etwa die reflektierenden Schichten 23, 24 auf
den Seitenflächen 13, 14 aufweisen.
Weiterhin kann die re flektierende Schicht daher beispielsweise einen
elektrischen Kontakt 31 aufweisen, durch den eine elektrische
Kontaktierung des funktionalen Bereichs 102 über die Hauptoberfläche 12 ermöglicht werden
kann. Der elektrische Kontakt 31 kann beispielsweise reflektierend
ausgebildet sein und beispielsweise ein Metall wie etwa Silber oder
Gold aufweisen. Alternativ kann der elektrische Kontakt 31 auch
nicht reflektierend sein. Alternativ oder zusätzlich kann auch die reflektierende
Schicht 21 auf der Hauptoberfläche 11 einen oder
mehrere elektrische Kontakte aufweisen.
-
Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
gemäß der 3 zeigt
einen strahlungsemittierenden Halbleiterchip 300, der beispielsweise
wie der strahlungsemittierende Halbleiterchip 100 gemäß dem Ausführungsbeispiel
in den 1A und 1B aufgebaut sein
kann. Jedoch weist der strahlungsemittierende Halbleiterchip 300 zwischen
den Seitenflächen 13, 14 und
der Hauptoberfläche 12 einen
abgeschrägten Winkel 41 auf,
der kleiner als 90 Grad ist. Insbesondere kann der Winkel 80 Grad
oder weniger betragen und 45 Grad oder mehr. Ein solcher Winkel 41 zwischen
den Seitenflächen 13, 14 und
der Hauptoberfläche 12 kann
vorteilhaft sein, wenn eine umlaufende elektromagnetische Strahlung
vor allem zwischen den Seitenflächen 13, 14 vermieden
werden soll. Durch eine solche umlaufende elektromagnetische Strahlung
bei einer ausreichend hohen Leistungsdichte der elektromagnetischen
Strahlung kann es nämlich
zum Laserbetrieb in der Halbleiterschichtenfolge 1 kommen,
was vorteilhafterweise im strahlungsemittierenden Halbleiterchip 300 vermieden werden
kann. Dies ist möglich,
da beispielsweise in einem Dünnfilm-Halbleiterchip
die Dicke der Halbleiterschichtenfolge 1 und damit die
Höhe der
Seitenflächen 13, 14 im
Vergleich zur lateralen Ausdehnung der Hauptoberflächen 11, 12 wesentlich
kleiner ist und daher im aktiven Bereich 10 erzeugte Photonen insbesondere
mehrmals an den reflektierenden Schichten 21, 22 auf
den Hauptoberflächen 11, 12 reflektiert
werden, bevor sie an den reflektierenden Schichten 23, 24 auf
den Seitenflächen 13, 14 reflektiert
werden.
-
Der
strahlungsemittierende Halbleiterchip 300 kann damit beispielsweise
die Form eines Pyramidenstumpfs aufweisen, auf dessen größerer Hauptoberfläche 12 die Öffnung 3 angeordnet
ist.
-
Wie
im Ausführungsbeispiel
gemäß der 4 gezeigt
ist, kann die Öffnung 3 auch
auf der kleineren Hauptoberfläche 12 eines
pyramidenstumpfförmigen
strahlungsemittierenden Halbleiterchips 400 angeordnet
sein. Insbesondere zeigt das Ausführungsbeispiel einen strahlungsemittierenden Halbleiterchip 400,
bei dem außerdem
der Winkel zwischen der Hauptoberfläche 11 und den Seitenflächen 13, 14 kleiner
oder gleich 30 Grad sein kann. Dadurch kann beispielsweise die Ausbreitungsrichtung
von im aktiven Bereich erzeugten Photonen in der durch die reflektierenden
Schichten 21, 22, 23, 24 begrenzten
Halbleiterschichtenfolge wirkungsvoll verändert werden, wodurch eine
Verteilung der elektromagnetischen Strahlung in der Halbleiterschichtenfolge 1 insbesondere
auch hinsichtlich des Photonen-Recyclings verbessert werden kann.
-
Im
Vergleich zu den bisher gezeigten Ausführungsbeispielen der 1A bis 4 zeigt
die 5 das Ausführungsbeispiel
eines strahlungsemittierenden Halbleiterchips 500, bei
dem die Öffnung 3 in
der reflektierenden Schicht 24 auf einer Seitenfläche 14 angeordnet
ist. Insbesondere kann bei dieser Bauform des strahlungsemittierenden Halbleiterchips 500 elektromagnetische
Strahlung mit einer erhöhten
Leuchtdichte in eine Richtung parallel zur lateralen Ausdehnung
der Schichten beziehungsweise des aktiven Bereichs 10 der
Halbleiterschichtenfolge 1 abgestrahlt werden. Dabei können einige
oder alle Seitenflächen
beispielsweise auch Winkel kleiner oder gleich als 90 Grad mit einer
der Hauptoberflächen 11, 12 einschießen.
-
6 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung mit einem strahlungsemittierenden Halbleiterchip 101 und
einem optischen Element 50. Der strahlungsemittierende
Halbleiterchip 101 kann beispielsweise gemäß einem
der vorher beschriebenen Ausführungsbeispiele
gemäß der 1A bis 5 ausgeführt sein.
Das optische Element 50 ist im Strahlengang des strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 101 über
der Öffnung 3 für den Austritt
elektromagnetischer Strahlung 60 angeordnet. Das optische
Element 50 kann z.B. eine Kollimierung der aus dem strahlungsemittierenden
Halbleiterchip 101 ausgekoppelten elektromagnetischen Strahlung 60 verursachen.
Durch die im Vergleich zu den Hauptoberflächen kleinen Öffnung 3 und
der damit verbundenen kleinen Auskoppelfläche für die elektromagnetische Strahlung 60 bei
einer gleichzeitig vorteilhafterweise erhöhten Leuchtdichte kann es so
möglich sein,
einen kollimierten Strahl der elektromagnetischen Strahlung mit
einer erhöhten
Leuchtdichte bei einem im Vergleich zu den Hauptoberflächen kleinen Leuchtfläche zu erreichen.
Alternativ oder zusätzlich kann
das optische Element 50 beispielsweise auch geeignet sein,
die elektromagnetische Strahlung 60 zu fokussieren oder
zumindest einen Teil des Emissionsspektrums des strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 101 durch einen Wellenlängenkonverter zu verändern um
beispielsweise ein mischfarbiges Emissionsspektrum der Vorrichtung 600 zu
erreichen.
-
In
dem Ausführungsbeispiel
gemäß der 7 ist
eine Vorrichtung 700 gezeigt mit zwei strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 701, 702. Die strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 701, 702 können dabei Merkmale gemäß einem
oder mehreren der vorher beschriebenen Ausführungsbeispiele und damit insbesondere
eine erhöhte
Leuchtdichte aufweisen. Vorteilhafterweise weisen die strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 701, 702 jeweils ein nicht-mittig
angeordnete Öffnung 301, 302 für die Auskopplung
elektromagnetischer Strahlung auf, wobei die Öffnungen 301, 302 so
zu einander angeordnet sind, dass sie einen geringen Abstand voneinander
haben. Dadurch ist es möglich,
dass die elektromagnetische Strahlung, die jeweils aus den strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 701, 702 ausgekoppelt wird, überlagert
werden kann. Insbesondere wenn die beiden strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 701, 702 verschiedene Emissionsspektren elektromagnetischer
Strahlung aufweisen, kann ein Mischspektrum mit erhöhter Leuchtdichte
von der Vorrichtung 700 abgestrahlt werden. Zur Verbesserung
der Durchmischung der jeweiligen Emissionsspektren kann den beiden
strahlungsemittierenden Halbleiterchips 701, 702 ein
optisches Element 50 nachgeordnet sein, dass beispielsweise
als Diffusor wirkt.
-
Die 8A und 8B zeigen
weitere Ausführungsbeispiele
für die
Ausführung
und Anordnung einer Mehrzahl von strahlungsemittierenden Halbleiterchips 801, 802, 803 beziehungsweise
von strahlungsemittierenden Halbleiterchips 801, 802, 803, 804,
die benachbart angeordnete Öffnungen 301, 302, 303 beziehungsweise Öffnungen 301, 302, 303, 304 aufweisen.
Solchen Anordnungen können
wie im Ausführungsbeispiel
zur 7 ein oder mehrere optische Elemente 50 nachgeordnet
sein. Das Ausführungsbeispiel
der 8A zeigt beispielsweise drei strahlungsemittierende
Halbleiterchips 801, 802, 803, die je weils
die Form einer Raute mit nicht-mittig angeordneten kreisförmigen Öffnungen 301, 302, 303 aufweisen.
Das Ausführungsbeispiel
der 8B zeigt beispielsweise vier quadratische strahlungsemittierende
Halbleiterchips 801, 802, 803, 804 mit nicht-mittig
angeordneten dreieckigen Öffnungen 301, 302, 303, 304.
Die Formen der strahlungsemittierenden Halbleiterchips und der Öffnungen
sind dabei rein exemplarisch gezeigt. Beispielsweise kann in beiden
Ausführungsbeispielen
ein erster strahlungsemittierender Halbleiterchip 801 in
rotes, ein zweiter strahlungsemittierender Halbleiterchip 802 ein
grünes
und ein dritter strahlungsemittierender Halbleiterchip 803 ein
blaues Emissionsspektrum aufweisen. Im Ausführungsbeispiel der 8B kann
ein vierter strahlungsemittierender Halbleiterchip 804 beispielsweise
zusätzliche
dasselbe Emissionsspektrum wie einer der anderen drei strahlungsemittierende
Halbleiterchips 801, 802, 803 aufweisen
oder ein davon verschiedenes. Solche Anordnungen, die in den angeführten Ausführungsbeispielen
lediglich beispielhaft gezeigt sind und insbesondere eines oder
mehrere Merkmale der vorher beschriebenen Ausführungsbeispiele und Ausführungsformen
aufweisen können,
können
sich beispielsweise für
RGB-Anwendungen,
die eine hohe Leuchtdichte erfordern, etwa in Projektoren, eigenen.
-
Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt.
Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben ist.