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DE102007005104A1 - Zapfer für ein Getränkefass - Google Patents

Zapfer für ein Getränkefass Download PDF

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DE102007005104A1
DE102007005104A1 DE102007005104A DE102007005104A DE102007005104A1 DE 102007005104 A1 DE102007005104 A1 DE 102007005104A1 DE 102007005104 A DE102007005104 A DE 102007005104A DE 102007005104 A DE102007005104 A DE 102007005104A DE 102007005104 A1 DE102007005104 A1 DE 102007005104A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lever
valve
dispensing device
locking
tapping
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102007005104A
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English (en)
Inventor
Arne Blöbaum
Peter Brezovnik
Siegmund Kramer
Brigitte Meyer
Henrik Pavlovic
Igor Zibret
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B67D1/1405Control taps

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  • Devices For Dispensing Beverages (AREA)

Abstract

Eine Zapfvorrichtung zum Abzapfen von Flüssigkeiten unter Druck, insbesondere Getränken, mit Hilfe eines Treibgases aus Behältern (100) mit einem kombinierten Gas-Flüssigkeitsventil (90), mit einer Verriegelungseinrichtung zur Fixierung der Zapfvorrichtung an dem Behälter (100) und mit einem Anstichstößel im Ventil (90), der über einen Hebel (1) zwischen einer An- und einer Abschlagsposition vertikal bewegbar ist, um das Ventil (90) zu betätigen, wird dadurch weitergebildet, dass auch die Verriegelungseinrichtung mittels des Hebels (1) betätigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zapfvorrichtung zum Abzapfen von druckbeaufschlagten Flüssigkeiten, insbesondere Getränken, mit Hilfe eines Treibgases aus Behältern mit einem kombinierten Gas-Flüssigkeitsventil, mit einer Verriegelungseinrichtung zur Fixierung der Zapfvorrichtung auf dem Behälter und mit einem Anstichstößel, der über einen Hebel zwischen einer An- und einer Abschlagsposition vertikal bewegbar ist, um das Ventil zu betätigen. Unter der vertikalen Bewegung des Anstichstößels im Ventil ist die Öffnungs- bzw. Schließrichtung zu verstehen, die im Allgemeinen in der Richtung der Hochachse eines stehenden Fasses verläuft.
  • Eine derartige Zapfvorrichtung zeigt zum Beispiel die WO 02/48 019 A1 . Bei dieser Zapfvorrichtung wird eine Verbindung zwischen ihr und dem Ventil dadurch hergestellt, dass sie mit einem Schuh auf das Ventil in einer Richtung senkrecht zur Anstichrichtung aufgeschoben wird. Durch Herabdrücken eines Bedienungshebels in Richtung des Getränkefasses wird der Ansichtstößel betätigt und dadurch das Ventil geöffnet. Eine Verrastung des Bedienungshebels in der angestochenen Position sorgt dafür, dass er nicht versehentlich in die Gegenrichtung bewegt werden und damit das Ventil nur vorsätzlich geschlossen werden kann. Zur Montage und Inbetriebnahme der Zapfvorrichtung sind also zwei Arbeitsschritte erforderlich, deren erster, nämlich das Aufsetzen der Zapfvorrichtung auf dem Ventil, sorgfältig ausgeführt werden muss, um den zweiten, nämlich die Betätigung des Ventils, zu ermöglichen.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Zapfvorrichtung anzugeben, deren Bedienung einfacher als bei der bekannten Vorrichtung ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Verriegelungseinrichtung der Zapfvorrichtung auf dem Fass ebenfalls durch den Hebel betätigbar ist. Die Verriegelungseinrichtung stellt ein Teilaggregat der Zapfvorrichtung dar und besteht zum Teil aus einigen derer Elemente in Doppelfunktion und zum Teil aus eigenen Elementen. Im Gegensatz zu Konstruktionen, bei denen also zwei Betätigungsschritte zur Inbetriebnahme einer Zapfvorrichtung erforderlich sind, verfolgt die Erfindung das Prinzip einer Zapfvorrichtung, die mit nur einem einzigen Hebel und damit nur einem einzigen Handgriff bedienbar ist. Damit wird die Bedienung der Zapfeinrichtung auch denjenigen Benutzern erleichtert, die über ein geringeres technisches Verständnis zu verfügen meinen. Der kombinierte Bedienungsvorgang macht zudem die einzelnen Montageschritte der Zapfvorrichtung weniger nachvollziehbar, so dass ein absichtlich missbräuchlicher Einsatz der Zapfvorrichtung erschwert wird.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung wirkt der Hebel auf einen Freilauf, so dass er bei seiner Betätigung in Schließrichtung zuerst auf die Verriegelungseinrichtung und erst anschließend auf den Anstichstößel drückt. Der Freilauf definiert damit die Reihenfolge der Montageschritte. So ist gewährleistet, dass der Zapfvorrichtung erst dann ein Getränk entnommen werden kann, wenn sie korrekt und sicher auf dem Fass bzw. dem Ventil montiert ist. Der Freilauf dient also der Bedienungssicherheit, so dass das unter Druck stehende Getränk nicht entweichen kann, solange die Zapfvorrichtung noch nicht vollständig oder nicht korrekt auf dem Ventil befestigt ist.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung kann der Freilauf durch Exzenter am Hebel ausgebildet sein, die unmittelbar oder mittelbar auf den Anstichstößel wirken. Die Exzenter können also so angeordnet werden, dass ein erster Teil der Hebelbewegung gegenüber dem Anstichstößel wirkungslos bleibt und sie erst in einem zweiten Teil der Bewegung den Anstichstößel betätigen.
  • Die Betätigungskraft des Hebels kann direkt über Exzenter auf den Anstichstößel wirken. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Zapfvorrichtung jedoch einen Schlitten umfassen, der durch die Exzenter vertikal bzw. in Anstichrichtung verschiebbar ist und der auf den Anstichstößel wirkt. Dadurch kann vermieden werden, dass der Anstichstößel Querkräfte aus der Exzenterdrehung abbekommt und dadurch seine vertikale Gleitbewegung beeinträchtigt wird. Der Schlitten dagegen kann über eine entsprechende Vertikalführung verfügen, die Querkräfte aufnimmt.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann für die Betätigung der Verriegelungseinrichtung eine geringere Kraft erforderlich sein als zur Betätigung des Anstichstößels. Die unterschiedliche Kraftanforderung kann zum Beispiel durch die unterschiedliche Dimensionierung von Hebelarmen oder die entsprechende Ausgestaltung von Reibpartnern in den jeweiligen Mechanismen der Verriegelungseinrichtung einerseits und der Anstichvorrichtung andererseits erzielt werden. Jedenfalls ist die sicherheitsrelevante Befestigung der Zapfvorrichtung mit einer geringen Bedienkraft zu ermöglichen, damit sie nicht wegen großer Kraftanstrengungen des Bedieners fehlerhaft erfolgt. Vielmehr soll der Benutzer sich auf die korrekte Montage statt auf das Aufbringen der erforderlichen Kraft konzentrieren können. Der Hebel als Bedienelement der Verriegelung der Zapfvorrichtung kann diese Anforderungen erfüllen, weil über die Wahl der Hebellänge eine erforderliche Bedienkraft für beide Vorgänge eingestellt werden kann.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bewirkt die Verriegelungseinrichtung eine Haltekraft, die im Wesentlichen in einer Richtung senkrecht zur Verriegelungskraft verläuft. Die Haltekraft stellt sicher, dass die Verriegelung bestimmungsgemäß aufrecht erhalten bleibt. In der Richtung der Haltekraft kann die Verriegelungseinrichtung außerdem elastisch ausgebildet sein. Ihre Elastizität kann sie prinzipiell aus ihrem Material beziehen. Vorzugsweise gewinnt sie ihre Elastizität jedoch aus ihrer Gestaltungsform, weil die Formelastizität schädlichen Alterungseinflüssen weniger unterworfen ist als die Materialelastizität. Die Elastizität der Verriegelungseinrichtung bewirkt bei einer möglichen Falschmontage ein Ausweichen der Verriegelungseinrichtung, ohne dass sie beschädigt wird. Sollte also die Zapfvorrichtung zum Beispiel fälschlicherweise schräg auf dem Ventil aufgesetzt worden sein und der Bediener versuchen, sie in dieser Position auf dem Fass zu verriegeln, so bleibt dieser Versuch einerseits erfolglos, die Zapfvorrichtung andererseits auch beschädigungsfrei. Ohne eine korrekte Verriegelung erhält jedoch die Zapfvorrichtung keinen Anschluss an das Ventil. Eine Betätigung des Anstichstößels ist folglich nicht möglich. Zwar kann der Benutzer die erforderliche Montagebewegung zu Ende führen, spätestens am mangelnden Zapferfolg aber kann er die Falschmontage der Zapfvorrichtung erkennen. Damit bietet die erfindungsgemäße Zapfvorrichtung ein hohes Maß an Sicherheit bei Falschmontage.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Verriegelungseinrichtung Klauen zur Aktivierung der Haltekraft umfassen, die im Verriegelungszustand hinter Flansche am Ventil greifen. Dadurch ist eine einfache und leicht zu bedienende Verriegelungsmechanik angegeben.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die Klauen in Richtung der Haltekraft schwenkbar gelagert und entgegen der Haltekraftrichtung durch den Hebel spreizbar sein. Durch das Spreizen der Klauen zum Aufsetzen der Zapfeinrichtung auf das Ventil kann ein größerer Abstand zwischen ihnen erzeugt werden. Die größere Öffnungsweite zwischen den Klauen erleichtert das Aufsetzen auf das Ventil und damit die Bedienung der Zapfeinrichtung.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können Rippen an den Klauen und/oder dem Hebel zur Aktivierung der Halte- und/oder der Spreizkraft angeordnet sein. Die Rippen stellen eine einfache konstruktive Maßnahme dar, um aus der Schwenkbewegung des Hebels eine Lateralbewegung der Klauen zu erzeugen. Sie sind einfach herstellbar und verteuern die Herstellung der Zapfvorrichtung nicht wesentlich.
  • Ist der Getränkebehälter, auf dem die Zapfvorrichtung montiert ist, entleert, so sollte sie vor ihrem nächsten Einsatz gereinigt werden. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann daher die Zapfvorrichtung spülmaschinengeeignet ausgebildet sein. Dazu ist sie weitgehend zerlegbar und für den Benutzer in nachvollziehbarer Weise und möglichst ohne Anleitung wieder zusammensetzbar. Außerdem ist bei der Wahl des Materials für die Bestandteile der Zapfvorrichtung darauf zu achten, dass sie spülmaschinengeeignet sind, also resistent gegen die dort auftretenden Temperaturen und Chemikalien.
  • Das Prinzip der Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung beispielshalber noch näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine Explosionsdarstellung der Zapfvorrichtung,
  • 2: eine Schnittansicht einer auf ein Ventil eines Getränkebehälters aufgesetzten, aber noch nicht verriegelten Zapfvorrichtung,
  • 3: eine Schnittansicht durch eine verriegelte Zapfvorrichtung und
  • 4: eine perspektivische Ansicht einer fertig montierten Zapfvorrichtung.
  • In der Explosionsdarstellung der 1 sind die Bestandteile der erfindungsgemäßen Zapfvorrichtung zu erkennen: Sie umfasst einen U-förmigen Betätigungshebel 1, der an den freien Enden seiner Schenkel 3 gekröpft ist. Dadurch bildet er Anschlussabschnitte 5 aus, die jeweils ein Formloch 7 und daneben eine Hutze 9 aufweisen.
  • Jedem Anschlussabschnitt 5 sind je ein unrunder Kopf 11, ein Exzenter 13 und eine L-förmige Klaue 15 zugeordnet. Je ein Kopf 11 und ein Exzenter 13 sind um eine Achse a gemeinsam drehbar in einer Klaue 15 gelagert. Jede Klaue 15 umfasst einen längeren Schenkel 17 und einen kürzeren Schenkel 19. Am freien Ende des längeren Schenkels 17 weist sie eine auswärts gerichtete Ausklinkung 21 auf. Etwa im unteren Drittel des längeren Schenkels 17 in Richtung seines gegenüberliegenden Endes trägt sie eine Rippe 23. Die Stirnseite 20 der freien Enden der kürzeren Schenkel 19 ist in einem Radius R1 ausgerundet.
  • Das Formloch 7 im Anschlussabschnitt 5 hat eine unrunde Form, die mit der des Kopfes 11 korrespondiert. Die Anschlussabschnitte 5 lassen sich mit ihrem Formloch 7 in axialer Richtung auf je einen Kopf 11 aufschieben und dadurch dreh- und lösbar mit den Exzentern 13 verbinden. Dadurch ist der Hebel 1 mit den Exzentern 13 mechanisch verbunden.
  • Zwischen den Klauen 15 ist ein jochförmiger Schlitten 30 angeordnet. Er besteht aus zwei waagrechten Enden 32, die im montierten Zustand unterhalb der Exzenter 13 angeordnet sind und in senkrechte Flanken 34 übergehen. Die Flanken 34 tragen an ihren Innenseiten nach innen und oben aufwärts gerichtete Ausklinkungen 36. Sie sind durch einen gelochten waagrechten Abschnitt 38 miteinander verbunden.
  • Der kreisrunde Ausschnitt 40 des waagrechten Abschnitts 38 ermöglicht eine fluidleitende Verbindung eines nicht dargestellten Anschlusses zu einem Zapfhahn 50. Er umfasst eine horizontal verlaufende Schankleitung 52 und einen vertikal dazu verlaufenden Anschluss 54 zu einem Ventil eines Bierfasses. Außerhalb des Anschlusses 54 und in der Richtung der Schankleitung 52 beidseits des Anschlusses 54 weist er senkrecht stehende und beabstandete Rippen 56 auf. Zusammen mit dem Anschluss 54 bilden sie den Anschlussabschnitt 58 des Zapfhahns 50.
  • Der Anschlussabschnitt 58, der Schlitten 30 und die Klauen 15 werden durch ein Gehäuse 60 in ihrer relativen Lage zueinander gehalten. Das Gehäuse 60 ist im Wesentlichen quaderförmig, innen hohl und weist zahlreiche Öffnungen auf. In seiner oberen, sich horizontal erstreckenden Deckfläche 62 trägt es eine im Wesentlichen rechteckig ausgebildete Anschlussöffnung 64. Auf seiner Frontseite 66 ist von unten ein breiter Langschlitz 68 eingeschnitten, der von zwei schmaleren Schlitzen 70 flankiert wird. Die Schmalseiten 72 des Gehäuses 60 gliedern sich jeweils in zwei senkrecht verlaufende Führungsrippen 74, zwischen denen jeweils eine kreisrunde Lageröffnung 76 angeordnet ist. Die Lageröffnung 76 umzieht einen Kragen 78, dessen Überstand über die Schmalseite 72 nach oben hin in eine Abflachung 80 ausläuft und an den zwei bezüglich der Lageröffnung 76 radial und waagrecht verlaufende Rippen 82 anschließen, von denen nur eine hintere zu erkennen ist.
  • Die wesentlichen Elemente der Verriegelungseinrichtung sind der Hebel 1, die Köpfe 11, die Klauen 15 und das Gehäuse 60.
  • Die räumliche Anordnung der in 1 explodiert dargestellten Bestandteile der Zapfvorrichtung ist in 2 zu erkennen. Der Anschlussabschnitt 58 des Zapfhahns 50, der Schlitten 30 und die Exzenter 13 sind innerhalb des Gehäuses 60 angeordnet, die Klauen 15 und der Betätigungshebel 1 dagegen außerhalb. Der Schlitten 30 sitzt vertikal verschiebbar auf dem Anschlussabschnitt 58 im Bereich der Rippen 56. Seine ausschließlich vertikale Verschiebbarkeit gewährleisten die Ausklinkungen 36, die zwischen den inneren beiden Rippen 56 auf- und abgleiten können. Im geöffneten und damit nicht montieren Zustand der Zapfvorrichtung ragt der Schlitten 30 mit seinem gelochten Abschnitt 38 durch die Anschlussöffnung 64 in der Deckfläche 62 des Gehäuses 60 hindurch.
  • Die Exzenter 13 befinden sich oberhalb der freien Enden 32 des Schlittens 30. Sie stehen in drehbarer Verbindung mit dem Betätigungshebel 1, sobald das Formloch 7 auf den entsprechend geformten Kopf 11 auf einer Außenseite der Klaue 15 aufgesetzt ist, mit dem die Exzenter 13 auf der Innenseite der Klaue 15 drehfest verbunden sind. Die Exzenter 13 sind innerhalb, die Klauen 15 außerhalb des Gehäuses 60 angeordnet. Sie werden bei einer Betätigung des Betätigungshebels 1 gegen Verdrehen geschützt, da sie innerhalb der Führungsrippen 74 auf dem einseitig abgeflachten Kragen 78 bzw. auf den Rippen 82 aufliegen.
  • In der in 2 dargestellten Montageposition befindet sich der Betätigungshebel 1 in einer senkrechten Stellung. Seine Hutzen 9 auf den Innenseiten der Anschlussabschnitte 5 drücken gegen die Ausklinkungen 21 der Klauen 15. Dadurch werden die Klauen 15 mit dem freien Ende ihrer längeren Schenkel 17 nach innen in Richtung auf das Gehäuse 60 hin an dessen Rippen 82 gedrückt. Sie kippen dabei um eine Achse, die die Rippen 82 bilden, und liegen dann auf der Abflachung 80 des Kragens 78 auf. Demzufolge werden ihre kürzeren Schenkel 19 nach außen abgespreizt. Dies ermöglicht es, die Zapfvorrichtung auf ein Ventil 90 eines Getränkefasses 100 aufzusetzen, wobei die kürzeren Schenkel 19 mit ihren Ausrundungen R1 außerhalb eines ringförmigen Flansches 92 am Ventil 90 vorbei gleiten können. Der Radius R1 an den kürzeren Schenkeln 19 entspricht dabei dem Radius R2 des Flansches 92.
  • Zur weiteren Montage der Zapfvorrichtung auf dem Getränkebehälter 100 wird der Betätigungshebel 1 aus der vertikalen Position gemäß 2 in eine horizontale gemäß 3 überführt. Dabei gleiten die Hutzen 9 von den Ausklinkungen 21 ab, so dass die Klauen 15 mit ihren längeren Schenkeln 17 in eine vertikale Position übergehen. Gleichzeitig untergreifen die kürzeren Schenkel 19 den Flansch 92 des Ventils 90. Damit ist die Zapfvorrichtung an dem Ventil 90 fest verriegelt. Um diese Verriegelungsstellung aufrechtzuerhalten und ein Ausweichen der Klauen 15 in die Gegenrichtung zu verhindern, drücken zusätzlich die Anschlussabschnitte 5 des Betätigungshebels 1 auf die Rippen 23 der Klauen 15 und halten sie in dieser Lage fest. Sie aktivieren dadurch eine horizontal gerichtete Haltekraft H.
  • Diese Verriegelungsposition nehmen die Klauen 15 schon ein, bevor der Betätigungshebel 1 in seine vollständig waagrechte Position gekommen ist. Seine Schwenkbewegung überträgt er über das Formloch 7 und den Kopf 11 als Drehbewegung auf die Exzenter 13. Erst Im letzten Teil seiner Schwenkbewegung, also kurz bevor er in die waagrechte Position kommt, drücken die Exzenter 13 auf die freien Enden 32 des Schlittens 30. Sie zwingen dem Schlitten 30 damit eine Abwärtsbewegung auf, bei der der Abschnitt 38 in das Gehäuse einfährt und den Anschlussabschnitt 58 des Zapfhahns 50 vertikal abwärts bewegt. Bei dieser Bewegung öffnet der Abschlussabschnitt 58 zuerst die Bierseite und anschließend die CO2-Seite des Ventils 90. Diese Öffnungs- bzw. Anschlussbewegung ist abgeschlossen, wenn der Betätigungshebel 1 sich in seiner waagrechten Position befindet.
  • Die Positionierung der Hutze 9, der Ausklinkung 21, der Rippe 23 und die Stellung der Exzenter 13 sind also so aufeinander abgestimmt, dass die Zapfvorrichtung zuerst sicher am Ventil 90 verriegelt ist, bevor es durch den Anschlussabschnitt 58 des Zapfhahns 50 geöffnet wird. Damit ist sichergestellt, dass der Benutzer bei der Montage der Zapfvorrichtung auf dem Getränkefass 100 durch den im Fass herrschenden Druck des Getränks keinen Schaden nehmen kann.
  • Für die Verriegelung der Zapfvorrichtung am Ventil 90 ist ein relativ geringer Kraftaufwand erforderlich. Die Vorspannung der Klauen 15 entgegen der Richtung der Haltekraft H und das Aufbringen der Haltekraft H durch das Auflaufen der Anschlussabschnitte 5 auf den Rippen 23 erfordern keine großen Anstrengungen. Anders dagegen der Anstich des Ventils 90: Hier muss eine Gegenkraft gegen den Überdruck im Getränkebehälter 100 aufgebracht werden. Sie wirkt in Richtung des Pfeils A in eine Richtung senkrecht auf den Getränkebehälter 100. Die entgegengesetzt wirkende Verriegelungskraft V wird durch das Untergreifen des kürzeren Schenkels 19 am Flansch 92 aktiviert. Um die Verriegelungskraft V dauerhaft aufrecht zu erhalten und zum Beispiel ein Abrutschen der Klauen 15 vom Flansch 92 zu verhindern, wird zur Sicherheit die horizontal verlaufende Haltekräfte H aufgebracht. Sie wird durch das Anlaufen der Anschlussabschnitte 5 auf den Rippen 23 hervorgerufen.
  • Die Verriegelungskraft V bildet also die Gegenkraft zur Anstichkraft A, so dass der Anstich des Ventils 90 durch einfaches Umlegen des Betätigungshebels 1 und damit sehr bequem erfolgen kann. Die Schenkel 3 des Betätigungshebels 1 sind in der Richtung entgegen der Haltekraft H elastisch leicht verformbar. Sie besitzen also auf dem Kopf 11 ein kleines axiales Spiel in Richtung der Achse a. Dies ist einerseits erforderlich, um die Kippbewegung der Klauen 15 zu ermöglichen. Andererseits dient es auch der Bedienungssicherheit: Wird die Zapfvorrichtung nicht korrekt auf das Ventil 90 aufgesetzt, so dass die Klauen 15 den Flansch 92 nicht hintergreifen, sondern zum Beispiel bei einem schrägen Aufsetzen nur mit einer Klaue unter den Flansch 92 und mit der gegenüberliegenden auf den Flansch 92 greifen, kann also die Verriegelungskraft V nicht vollständig aktiviert werden. Drückt der Bediener den Betätigungshebel 1 dennoch in Richtung seiner horizontalen Lage, so kommt die nicht korrekt montierte Klaue 15 mit ihrem längeren Schenkel 17 nicht in die erforderliche senkrechte Position. Dennoch kann der Betätigungshebel 1 weiter in Richtung seiner horizontalen Lage gedrückt werden. Er läuft auch dann mit seiner Hutze 9 an der Ausklinkung 23 an. Weil er aber die Klaue 15 nicht bestimmungsgemäß in die senkrechte Position schwenken kann, weicht er mit seinem Schenkel 3 bzw. mit seinem Anschlussabschnitt 5 entgegen der zu aktivierenden Haltekraft H aus. Dabei gleitet das Formloch 9 auf dem Kopf 11 in der Richtung der Achse a nach außen. Durch weiteres Abwärtsdrücken des Betätigungshebels 1 versucht nun der Bediener, die Anstichkraft A aufzubringen. Weil aber die erforderliche Gegenkraft V fehlt, also kein Gleichgewicht der Anstichkraft A und der Verriegelungskraft V an der Zapfvorrichtung herrscht, drückt die über den Betätigungshebel 1 aktivierte Anstichkraft A die Zapfvorrichtung vom Ventil 90 herunter. Die falsch montierte Klaue 15 gleitet vom Rand des Flansches 92 ab und die Zapfvorrichtung fällt vom Ventil 90 herunter, ohne dass dieses angestochen worden wäre und Flüssigkeit hat austreten können. Die unkorrekte Montage der Zapfvorrichtung führt also einerseits dazu, dass ein Anstich des Ventils 90 verhindert wird. Andererseits bleibt die Zapfvorrichtung unbeschädigt, der Montagevorgang kann also schadlos erneut vorgenommen werden.
  • Die Zapfvorrichtung ist für einen mehrmaligen Einsatz bestimmt. Nach Gebrauch kann sie in ihre in 1 dargestellten Bestandteile zerlegt und in einer Spülmaschine gereinigt werden.
  • 1
    Betätigungshebel
    3
    Schenkel
    5
    Anschlussabschnitt
    7
    Formloch
    9
    Hutze
    11
    Kopf
    13
    Exzenter
    15
    Klaue
    17
    längerer Schenkel
    19
    kürzerer Schenkel
    20
    Stirnseite des Schenkels 19
    21
    Ausklinkung
    23
    Rippe
    30
    Schlitten
    32
    freies Ende
    34
    senkrechte Flanke
    36
    Ausklinkung
    38
    waagrechter Abschnitt
    40
    Ausschnitt
    50
    Zapfhahn
    52
    Schankleitung
    54
    Anschluss
    56
    senkrechte Rippen
    58
    Anschlussabschnitt
    60
    Gehäuse
    62
    Deckfläche
    64
    Anschlussöffnung
    66
    Frontseite
    68
    Langschlitz
    70
    Schlitze
    72
    Schmalseite
    74
    Führungsrippen
    76
    Lageröffnung
    78
    Kragen
    80
    Abflachung
    90
    Ventil
    92
    Flansch
    100
    Getränkebehälter
    R1
    Radius des kürzeren Schenkels 19
    R2
    Radius des Flanschs 92
    A
    Anstichkraft
    V
    Verriegelungskraft
    H
    Haltekraft
    a
    Drehachse des Betätigungshebels 1
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 02/48019 A1 [0002]

Claims (10)

  1. Zapfvorrichtung zum Abzapfen von Flüssigkeiten, insbesondere Getränken, unter Druck mit Hilfe eines Treibgases aus Behältern (100) mit einem kombinierten Gas-Flüssigkeitsventil (90), mit einer Verriegelungseinrichtung (1, 11, 15, 60) zur Fixierung der Zapfvorrichtung an dem Behälter (100) und mit einem Anstichstößel im Ventil (90), der über einen Hebel (1) zwischen einer An- und einer Abschlagsposition vertikal bewegbar ist, um das Ventil (90) zu betätigen, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Verriegelungseinrichtung (1, 11, 15, 60) mittels des Hebels (1) betätigbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (1) einen Freilauf aufweist, so dass er bei seiner Betätigung in Schließrichtung zuerst auf die Verriegelungseinrichtung (1, 11, 15, 60) und anschließend auf den Anstichstößel wirkt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2 gekennzeichnet, durch Exzenter (13) am Hebel (1), die nach einem Freilauf auf den Anstichstößel wirken.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch einen Schlitten (30), der durch die Exzenter (13) vertikal verschiebbar ist und der auf den Anstichstößel wirkt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Betätigung der Verriegelungseinrichtung eine geringere Kraft erforderlich ist als zur Betätigung des Anstichstößels
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung eine Haltekraft (H) bewirkt, die im Wesentlichen in einer Richtung senkrecht zur Verriegelungskraft (V) verläuft und dass sie in dieser Richtung elastisch ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung Klauen (15) zur Aktivierung der Haltekraft (H) umfasst, die im Verriegelungszustand hinter Flansche (92) am Ventil (90) greifen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Klauen (15) in Richtung der Haltekraft (H) schwenkbar gelagert und entgegen der Haltekraftrichtung durch den Hebel (1) spreizbar sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch Rippen (9; 23) an den Klauen (15) und/oder dem Hebel (1) zur Aktivierung der Halte- und/oder der Spreizkraft.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie spülmaschinengeeignet ausgebildet ist.
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