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Die
Erfindung betrifft eine Zapfvorrichtung zum Abzapfen von druckbeaufschlagten
Flüssigkeiten, insbesondere Getränken, mit Hilfe
eines Treibgases aus Behältern mit einem kombinierten Gas-Flüssigkeitsventil,
mit einer Verriegelungseinrichtung zur Fixierung der Zapfvorrichtung
auf dem Behälter und mit einem Anstichstößel,
der über einen Hebel zwischen einer An- und einer Abschlagsposition
vertikal bewegbar ist, um das Ventil zu betätigen. Unter
der vertikalen Bewegung des Anstichstößels im
Ventil ist die Öffnungs- bzw. Schließrichtung
zu verstehen, die im Allgemeinen in der Richtung der Hochachse eines
stehenden Fasses verläuft.
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Eine
derartige Zapfvorrichtung zeigt zum Beispiel die
WO 02/48 019 A1 . Bei dieser
Zapfvorrichtung wird eine Verbindung zwischen ihr und dem Ventil
dadurch hergestellt, dass sie mit einem Schuh auf das Ventil in
einer Richtung senkrecht zur Anstichrichtung aufgeschoben wird.
Durch Herabdrücken eines Bedienungshebels in Richtung des
Getränkefasses wird der Ansichtstößel
betätigt und dadurch das Ventil geöffnet. Eine
Verrastung des Bedienungshebels in der angestochenen Position sorgt
dafür, dass er nicht versehentlich in die Gegenrichtung bewegt
werden und damit das Ventil nur vorsätzlich geschlossen
werden kann. Zur Montage und Inbetriebnahme der Zapfvorrichtung
sind also zwei Arbeitsschritte erforderlich, deren erster, nämlich
das Aufsetzen der Zapfvorrichtung auf dem Ventil, sorgfältig
ausgeführt werden muss, um den zweiten, nämlich
die Betätigung des Ventils, zu ermöglichen.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Zapfvorrichtung
anzugeben, deren Bedienung einfacher als bei der bekannten Vorrichtung
ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Verriegelungseinrichtung der Zapfvorrichtung auf dem Fass
ebenfalls durch den Hebel betätigbar ist. Die Verriegelungseinrichtung
stellt ein Teilaggregat der Zapfvorrichtung dar und besteht zum
Teil aus einigen derer Elemente in Doppelfunktion und zum Teil aus
eigenen Elementen. Im Gegensatz zu Konstruktionen, bei denen also
zwei Betätigungsschritte zur Inbetriebnahme einer Zapfvorrichtung
erforderlich sind, verfolgt die Erfindung das Prinzip einer Zapfvorrichtung,
die mit nur einem einzigen Hebel und damit nur einem einzigen Handgriff
bedienbar ist. Damit wird die Bedienung der Zapfeinrichtung auch
denjenigen Benutzern erleichtert, die über ein geringeres
technisches Verständnis zu verfügen meinen. Der
kombinierte Bedienungsvorgang macht zudem die einzelnen Montageschritte
der Zapfvorrichtung weniger nachvollziehbar, so dass ein absichtlich
missbräuchlicher Einsatz der Zapfvorrichtung erschwert
wird.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung wirkt der Hebel
auf einen Freilauf, so dass er bei seiner Betätigung in
Schließrichtung zuerst auf die Verriegelungseinrichtung
und erst anschließend auf den Anstichstößel
drückt. Der Freilauf definiert damit die Reihenfolge der
Montageschritte. So ist gewährleistet, dass der Zapfvorrichtung
erst dann ein Getränk entnommen werden kann, wenn sie korrekt
und sicher auf dem Fass bzw. dem Ventil montiert ist. Der Freilauf
dient also der Bedienungssicherheit, so dass das unter Druck stehende
Getränk nicht entweichen kann, solange die Zapfvorrichtung noch
nicht vollständig oder nicht korrekt auf dem Ventil befestigt
ist.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung kann der Freilauf
durch Exzenter am Hebel ausgebildet sein, die unmittelbar oder mittelbar auf
den Anstichstößel wirken. Die Exzenter können also
so angeordnet werden, dass ein erster Teil der Hebelbewegung gegenüber
dem Anstichstößel wirkungslos bleibt und sie erst
in einem zweiten Teil der Bewegung den Anstichstößel
betätigen.
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Die
Betätigungskraft des Hebels kann direkt über Exzenter
auf den Anstichstößel wirken. Nach einer vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung kann die Zapfvorrichtung jedoch einen
Schlitten umfassen, der durch die Exzenter vertikal bzw. in Anstichrichtung
verschiebbar ist und der auf den Anstichstößel wirkt.
Dadurch kann vermieden werden, dass der Anstichstößel
Querkräfte aus der Exzenterdrehung abbekommt und dadurch
seine vertikale Gleitbewegung beeinträchtigt wird. Der
Schlitten dagegen kann über eine entsprechende Vertikalführung
verfügen, die Querkräfte aufnimmt.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann für
die Betätigung der Verriegelungseinrichtung eine geringere
Kraft erforderlich sein als zur Betätigung des Anstichstößels.
Die unterschiedliche Kraftanforderung kann zum Beispiel durch die unterschiedliche
Dimensionierung von Hebelarmen oder die entsprechende Ausgestaltung
von Reibpartnern in den jeweiligen Mechanismen der Verriegelungseinrichtung
einerseits und der Anstichvorrichtung andererseits erzielt werden.
Jedenfalls ist die sicherheitsrelevante Befestigung der Zapfvorrichtung
mit einer geringen Bedienkraft zu ermöglichen, damit sie
nicht wegen großer Kraftanstrengungen des Bedieners fehlerhaft
erfolgt. Vielmehr soll der Benutzer sich auf die korrekte Montage
statt auf das Aufbringen der erforderlichen Kraft konzentrieren können.
Der Hebel als Bedienelement der Verriegelung der Zapfvorrichtung
kann diese Anforderungen erfüllen, weil über die
Wahl der Hebellänge eine erforderliche Bedienkraft für
beide Vorgänge eingestellt werden kann.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bewirkt
die Verriegelungseinrichtung eine Haltekraft, die im Wesentlichen
in einer Richtung senkrecht zur Verriegelungskraft verläuft. Die
Haltekraft stellt sicher, dass die Verriegelung bestimmungsgemäß aufrecht
erhalten bleibt. In der Richtung der Haltekraft kann die Verriegelungseinrichtung
außerdem elastisch ausgebildet sein. Ihre Elastizität
kann sie prinzipiell aus ihrem Material beziehen. Vorzugsweise gewinnt
sie ihre Elastizität jedoch aus ihrer Gestaltungsform,
weil die Formelastizität schädlichen Alterungseinflüssen
weniger unterworfen ist als die Materialelastizität. Die
Elastizität der Verriegelungseinrichtung bewirkt bei einer
möglichen Falschmontage ein Ausweichen der Verriegelungseinrichtung,
ohne dass sie beschädigt wird. Sollte also die Zapfvorrichtung
zum Beispiel fälschlicherweise schräg auf dem
Ventil aufgesetzt worden sein und der Bediener versuchen, sie in
dieser Position auf dem Fass zu verriegeln, so bleibt dieser Versuch
einerseits erfolglos, die Zapfvorrichtung andererseits auch beschädigungsfrei.
Ohne eine korrekte Verriegelung erhält jedoch die Zapfvorrichtung
keinen Anschluss an das Ventil. Eine Betätigung des Anstichstößels
ist folglich nicht möglich. Zwar kann der Benutzer die
erforderliche Montagebewegung zu Ende führen, spätestens
am mangelnden Zapferfolg aber kann er die Falschmontage der Zapfvorrichtung erkennen.
Damit bietet die erfindungsgemäße Zapfvorrichtung
ein hohes Maß an Sicherheit bei Falschmontage.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die
Verriegelungseinrichtung Klauen zur Aktivierung der Haltekraft umfassen,
die im Verriegelungszustand hinter Flansche am Ventil greifen. Dadurch
ist eine einfache und leicht zu bedienende Verriegelungsmechanik
angegeben.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können
die Klauen in Richtung der Haltekraft schwenkbar gelagert und entgegen
der Haltekraftrichtung durch den Hebel spreizbar sein. Durch das
Spreizen der Klauen zum Aufsetzen der Zapfeinrichtung auf das Ventil
kann ein größerer Abstand zwischen ihnen erzeugt
werden. Die größere Öffnungsweite zwischen
den Klauen erleichtert das Aufsetzen auf das Ventil und damit die
Bedienung der Zapfeinrichtung.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können
Rippen an den Klauen und/oder dem Hebel zur Aktivierung der Halte- und/oder
der Spreizkraft angeordnet sein. Die Rippen stellen eine einfache
konstruktive Maßnahme dar, um aus der Schwenkbewegung des
Hebels eine Lateralbewegung der Klauen zu erzeugen. Sie sind einfach
herstellbar und verteuern die Herstellung der Zapfvorrichtung nicht
wesentlich.
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Ist
der Getränkebehälter, auf dem die Zapfvorrichtung
montiert ist, entleert, so sollte sie vor ihrem nächsten
Einsatz gereinigt werden. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung kann daher die Zapfvorrichtung spülmaschinengeeignet
ausgebildet sein. Dazu ist sie weitgehend zerlegbar und für
den Benutzer in nachvollziehbarer Weise und möglichst ohne
Anleitung wieder zusammensetzbar. Außerdem ist bei der
Wahl des Materials für die Bestandteile der Zapfvorrichtung
darauf zu achten, dass sie spülmaschinengeeignet sind,
also resistent gegen die dort auftretenden Temperaturen und Chemikalien.
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Das
Prinzip der Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung beispielshalber
noch näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine Explosionsdarstellung der Zapfvorrichtung,
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2:
eine Schnittansicht einer auf ein Ventil eines Getränkebehälters
aufgesetzten, aber noch nicht verriegelten Zapfvorrichtung,
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3:
eine Schnittansicht durch eine verriegelte Zapfvorrichtung und
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4:
eine perspektivische Ansicht einer fertig montierten Zapfvorrichtung.
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In
der Explosionsdarstellung der 1 sind die
Bestandteile der erfindungsgemäßen Zapfvorrichtung
zu erkennen: Sie umfasst einen U-förmigen Betätigungshebel 1,
der an den freien Enden seiner Schenkel 3 gekröpft
ist. Dadurch bildet er Anschlussabschnitte 5 aus, die jeweils
ein Formloch 7 und daneben eine Hutze 9 aufweisen.
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Jedem
Anschlussabschnitt 5 sind je ein unrunder Kopf 11,
ein Exzenter 13 und eine L-förmige Klaue 15 zugeordnet.
Je ein Kopf 11 und ein Exzenter 13 sind um eine
Achse a gemeinsam drehbar in einer Klaue 15 gelagert. Jede
Klaue 15 umfasst einen längeren Schenkel 17 und
einen kürzeren Schenkel 19. Am freien Ende des
längeren Schenkels 17 weist sie eine auswärts
gerichtete Ausklinkung 21 auf. Etwa im unteren Drittel
des längeren Schenkels 17 in Richtung seines gegenüberliegenden
Endes trägt sie eine Rippe 23. Die Stirnseite 20 der
freien Enden der kürzeren Schenkel 19 ist in einem
Radius R1 ausgerundet.
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Das
Formloch 7 im Anschlussabschnitt 5 hat eine unrunde
Form, die mit der des Kopfes 11 korrespondiert. Die Anschlussabschnitte 5 lassen
sich mit ihrem Formloch 7 in axialer Richtung auf je einen Kopf 11 aufschieben
und dadurch dreh- und lösbar mit den Exzentern 13 verbinden.
Dadurch ist der Hebel 1 mit den Exzentern 13 mechanisch
verbunden.
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Zwischen
den Klauen 15 ist ein jochförmiger Schlitten 30 angeordnet.
Er besteht aus zwei waagrechten Enden 32, die im montierten
Zustand unterhalb der Exzenter 13 angeordnet sind und in
senkrechte Flanken 34 übergehen. Die Flanken 34 tragen an
ihren Innenseiten nach innen und oben aufwärts gerichtete
Ausklinkungen 36. Sie sind durch einen gelochten waagrechten
Abschnitt 38 miteinander verbunden.
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Der
kreisrunde Ausschnitt 40 des waagrechten Abschnitts 38 ermöglicht
eine fluidleitende Verbindung eines nicht dargestellten Anschlusses
zu einem Zapfhahn 50. Er umfasst eine horizontal verlaufende
Schankleitung 52 und einen vertikal dazu verlaufenden Anschluss 54 zu
einem Ventil eines Bierfasses. Außerhalb des Anschlusses 54 und
in der Richtung der Schankleitung 52 beidseits des Anschlusses 54 weist
er senkrecht stehende und beabstandete Rippen 56 auf. Zusammen
mit dem Anschluss 54 bilden sie den Anschlussabschnitt 58 des Zapfhahns 50.
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Der
Anschlussabschnitt 58, der Schlitten 30 und die
Klauen 15 werden durch ein Gehäuse 60 in ihrer
relativen Lage zueinander gehalten. Das Gehäuse 60 ist
im Wesentlichen quaderförmig, innen hohl und weist zahlreiche Öffnungen
auf. In seiner oberen, sich horizontal erstreckenden Deckfläche 62 trägt
es eine im Wesentlichen rechteckig ausgebildete Anschlussöffnung 64.
Auf seiner Frontseite 66 ist von unten ein breiter Langschlitz 68 eingeschnitten, der
von zwei schmaleren Schlitzen 70 flankiert wird. Die Schmalseiten 72 des
Gehäuses 60 gliedern sich jeweils in zwei senkrecht
verlaufende Führungsrippen 74, zwischen denen
jeweils eine kreisrunde Lageröffnung 76 angeordnet
ist. Die Lageröffnung 76 umzieht einen Kragen 78,
dessen Überstand über die Schmalseite 72 nach
oben hin in eine Abflachung 80 ausläuft und an
den zwei bezüglich der Lageröffnung 76 radial
und waagrecht verlaufende Rippen 82 anschließen,
von denen nur eine hintere zu erkennen ist.
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Die
wesentlichen Elemente der Verriegelungseinrichtung sind der Hebel 1,
die Köpfe 11, die Klauen 15 und das Gehäuse 60.
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Die
räumliche Anordnung der in 1 explodiert
dargestellten Bestandteile der Zapfvorrichtung ist in 2 zu
erkennen. Der Anschlussabschnitt 58 des Zapfhahns 50,
der Schlitten 30 und die Exzenter 13 sind innerhalb
des Gehäuses 60 angeordnet, die Klauen 15 und
der Betätigungshebel 1 dagegen außerhalb.
Der Schlitten 30 sitzt vertikal verschiebbar auf dem Anschlussabschnitt 58 im
Bereich der Rippen 56. Seine ausschließlich vertikale
Verschiebbarkeit gewährleisten die Ausklinkungen 36,
die zwischen den inneren beiden Rippen 56 auf- und abgleiten
können. Im geöffneten und damit nicht montieren Zustand
der Zapfvorrichtung ragt der Schlitten 30 mit seinem gelochten
Abschnitt 38 durch die Anschlussöffnung 64 in
der Deckfläche 62 des Gehäuses 60 hindurch.
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Die
Exzenter 13 befinden sich oberhalb der freien Enden 32 des
Schlittens 30. Sie stehen in drehbarer Verbindung mit dem
Betätigungshebel 1, sobald das Formloch 7 auf
den entsprechend geformten Kopf 11 auf einer Außenseite
der Klaue 15 aufgesetzt ist, mit dem die Exzenter 13 auf
der Innenseite der Klaue 15 drehfest verbunden sind. Die
Exzenter 13 sind innerhalb, die Klauen 15 außerhalb des
Gehäuses 60 angeordnet. Sie werden bei einer Betätigung
des Betätigungshebels 1 gegen Verdrehen geschützt,
da sie innerhalb der Führungsrippen 74 auf dem
einseitig abgeflachten Kragen 78 bzw. auf den Rippen 82 aufliegen.
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In
der in 2 dargestellten Montageposition befindet sich
der Betätigungshebel 1 in einer senkrechten Stellung.
Seine Hutzen 9 auf den Innenseiten der Anschlussabschnitte 5 drücken
gegen die Ausklinkungen 21 der Klauen 15. Dadurch
werden die Klauen 15 mit dem freien Ende ihrer längeren Schenkel 17 nach
innen in Richtung auf das Gehäuse 60 hin an dessen
Rippen 82 gedrückt. Sie kippen dabei um eine Achse,
die die Rippen 82 bilden, und liegen dann auf der Abflachung 80 des
Kragens 78 auf. Demzufolge werden ihre kürzeren
Schenkel 19 nach außen abgespreizt. Dies ermöglicht
es, die Zapfvorrichtung auf ein Ventil 90 eines Getränkefasses 100 aufzusetzen,
wobei die kürzeren Schenkel 19 mit ihren Ausrundungen
R1 außerhalb eines ringförmigen Flansches 92 am
Ventil 90 vorbei gleiten können. Der Radius R1
an den kürzeren Schenkeln 19 entspricht dabei
dem Radius R2 des Flansches 92.
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Zur
weiteren Montage der Zapfvorrichtung auf dem Getränkebehälter 100 wird
der Betätigungshebel 1 aus der vertikalen Position
gemäß 2 in eine horizontale gemäß 3 überführt.
Dabei gleiten die Hutzen 9 von den Ausklinkungen 21 ab,
so dass die Klauen 15 mit ihren längeren Schenkeln 17 in
eine vertikale Position übergehen. Gleichzeitig untergreifen
die kürzeren Schenkel 19 den Flansch 92 des
Ventils 90. Damit ist die Zapfvorrichtung an dem Ventil 90 fest
verriegelt. Um diese Verriegelungsstellung aufrechtzuerhalten und
ein Ausweichen der Klauen 15 in die Gegenrichtung zu verhindern,
drücken zusätzlich die Anschlussabschnitte 5 des
Betätigungshebels 1 auf die Rippen 23 der
Klauen 15 und halten sie in dieser Lage fest. Sie aktivieren
dadurch eine horizontal gerichtete Haltekraft H.
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Diese
Verriegelungsposition nehmen die Klauen 15 schon ein, bevor
der Betätigungshebel 1 in seine vollständig
waagrechte Position gekommen ist. Seine Schwenkbewegung überträgt
er über das Formloch 7 und den Kopf 11 als
Drehbewegung auf die Exzenter 13. Erst Im letzten Teil
seiner Schwenkbewegung, also kurz bevor er in die waagrechte Position
kommt, drücken die Exzenter 13 auf die freien Enden 32 des Schlittens 30.
Sie zwingen dem Schlitten 30 damit eine Abwärtsbewegung
auf, bei der der Abschnitt 38 in das Gehäuse einfährt
und den Anschlussabschnitt 58 des Zapfhahns 50 vertikal
abwärts bewegt. Bei dieser Bewegung öffnet der
Abschlussabschnitt 58 zuerst die Bierseite und anschließend
die CO2-Seite des Ventils 90. Diese Öffnungs-
bzw. Anschlussbewegung ist abgeschlossen, wenn der Betätigungshebel 1 sich
in seiner waagrechten Position befindet.
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Die
Positionierung der Hutze 9, der Ausklinkung 21,
der Rippe 23 und die Stellung der Exzenter 13 sind
also so aufeinander abgestimmt, dass die Zapfvorrichtung zuerst
sicher am Ventil 90 verriegelt ist, bevor es durch den
Anschlussabschnitt 58 des Zapfhahns 50 geöffnet
wird. Damit ist sichergestellt, dass der Benutzer bei der Montage
der Zapfvorrichtung auf dem Getränkefass 100 durch
den im Fass herrschenden Druck des Getränks keinen Schaden nehmen
kann.
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Für
die Verriegelung der Zapfvorrichtung am Ventil 90 ist ein
relativ geringer Kraftaufwand erforderlich. Die Vorspannung der
Klauen 15 entgegen der Richtung der Haltekraft H und das
Aufbringen der Haltekraft H durch das Auflaufen der Anschlussabschnitte 5 auf
den Rippen 23 erfordern keine großen Anstrengungen.
Anders dagegen der Anstich des Ventils 90: Hier muss eine
Gegenkraft gegen den Überdruck im Getränkebehälter 100 aufgebracht werden.
Sie wirkt in Richtung des Pfeils A in eine Richtung senkrecht auf
den Getränkebehälter 100. Die entgegengesetzt
wirkende Verriegelungskraft V wird durch das Untergreifen des kürzeren
Schenkels 19 am Flansch 92 aktiviert. Um die Verriegelungskraft V
dauerhaft aufrecht zu erhalten und zum Beispiel ein Abrutschen der
Klauen 15 vom Flansch 92 zu verhindern, wird zur
Sicherheit die horizontal verlaufende Haltekräfte H aufgebracht.
Sie wird durch das Anlaufen der Anschlussabschnitte 5 auf
den Rippen 23 hervorgerufen.
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Die
Verriegelungskraft V bildet also die Gegenkraft zur Anstichkraft
A, so dass der Anstich des Ventils 90 durch einfaches Umlegen
des Betätigungshebels 1 und damit sehr bequem
erfolgen kann. Die Schenkel 3 des Betätigungshebels 1 sind in
der Richtung entgegen der Haltekraft H elastisch leicht verformbar.
Sie besitzen also auf dem Kopf 11 ein kleines axiales Spiel
in Richtung der Achse a. Dies ist einerseits erforderlich, um die
Kippbewegung der Klauen 15 zu ermöglichen. Andererseits
dient es auch der Bedienungssicherheit: Wird die Zapfvorrichtung
nicht korrekt auf das Ventil 90 aufgesetzt, so dass die
Klauen 15 den Flansch 92 nicht hintergreifen,
sondern zum Beispiel bei einem schrägen Aufsetzen nur mit
einer Klaue unter den Flansch 92 und mit der gegenüberliegenden
auf den Flansch 92 greifen, kann also die Verriegelungskraft
V nicht vollständig aktiviert werden. Drückt der
Bediener den Betätigungshebel 1 dennoch in Richtung
seiner horizontalen Lage, so kommt die nicht korrekt montierte Klaue 15 mit
ihrem längeren Schenkel 17 nicht in die erforderliche
senkrechte Position. Dennoch kann der Betätigungshebel 1 weiter
in Richtung seiner horizontalen Lage gedrückt werden. Er
läuft auch dann mit seiner Hutze 9 an der Ausklinkung 23 an.
Weil er aber die Klaue 15 nicht bestimmungsgemäß in
die senkrechte Position schwenken kann, weicht er mit seinem Schenkel 3 bzw.
mit seinem Anschlussabschnitt 5 entgegen der zu aktivierenden
Haltekraft H aus. Dabei gleitet das Formloch 9 auf dem
Kopf 11 in der Richtung der Achse a nach außen.
Durch weiteres Abwärtsdrücken des Betätigungshebels 1 versucht nun
der Bediener, die Anstichkraft A aufzubringen. Weil aber die erforderliche
Gegenkraft V fehlt, also kein Gleichgewicht der Anstichkraft A und
der Verriegelungskraft V an der Zapfvorrichtung herrscht, drückt
die über den Betätigungshebel 1 aktivierte
Anstichkraft A die Zapfvorrichtung vom Ventil 90 herunter.
Die falsch montierte Klaue 15 gleitet vom Rand des Flansches 92 ab
und die Zapfvorrichtung fällt vom Ventil 90 herunter,
ohne dass dieses angestochen worden wäre und Flüssigkeit
hat austreten können. Die unkorrekte Montage der Zapfvorrichtung führt
also einerseits dazu, dass ein Anstich des Ventils 90 verhindert
wird. Andererseits bleibt die Zapfvorrichtung unbeschädigt,
der Montagevorgang kann also schadlos erneut vorgenommen werden.
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Die
Zapfvorrichtung ist für einen mehrmaligen Einsatz bestimmt.
Nach Gebrauch kann sie in ihre in 1 dargestellten
Bestandteile zerlegt und in einer Spülmaschine gereinigt
werden.
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- 1
- Betätigungshebel
- 3
- Schenkel
- 5
- Anschlussabschnitt
- 7
- Formloch
- 9
- Hutze
- 11
- Kopf
- 13
- Exzenter
- 15
- Klaue
- 17
- längerer
Schenkel
- 19
- kürzerer
Schenkel
- 20
- Stirnseite
des Schenkels 19
- 21
- Ausklinkung
- 23
- Rippe
- 30
- Schlitten
- 32
- freies
Ende
- 34
- senkrechte
Flanke
- 36
- Ausklinkung
- 38
- waagrechter
Abschnitt
- 40
- Ausschnitt
- 50
- Zapfhahn
- 52
- Schankleitung
- 54
- Anschluss
- 56
- senkrechte
Rippen
- 58
- Anschlussabschnitt
- 60
- Gehäuse
- 62
- Deckfläche
- 64
- Anschlussöffnung
- 66
- Frontseite
- 68
- Langschlitz
- 70
- Schlitze
- 72
- Schmalseite
- 74
- Führungsrippen
- 76
- Lageröffnung
- 78
- Kragen
- 80
- Abflachung
- 90
- Ventil
- 92
- Flansch
- 100
- Getränkebehälter
- R1
- Radius
des kürzeren Schenkels 19
- R2
- Radius
des Flanschs 92
- A
- Anstichkraft
- V
- Verriegelungskraft
- H
- Haltekraft
- a
- Drehachse
des Betätigungshebels 1
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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