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DE102007013837A1 - Federanordnung in einer Injektionsvorrichtung - Google Patents

Federanordnung in einer Injektionsvorrichtung Download PDF

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DE102007013837A1
DE102007013837A1 DE102007013837A DE102007013837A DE102007013837A1 DE 102007013837 A1 DE102007013837 A1 DE 102007013837A1 DE 102007013837 A DE102007013837 A DE 102007013837A DE 102007013837 A DE102007013837 A DE 102007013837A DE 102007013837 A1 DE102007013837 A1 DE 102007013837A1
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DE
Germany
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spring
injection device
propulsion
return spring
sleeve
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007013837A
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English (en)
Inventor
Ursina Streit
Markus Bollenbach
Patrick Hostettler
Daniel Künzli
Ralph Mosimann
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Tecpharma Licensing AG
Original Assignee
Tecpharma Licensing AG
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Publication date
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Priority to EP08714769A priority patent/EP2129416A1/de
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Priority to EP08718194A priority patent/EP2129414A1/de
Priority to PCT/EP2008/053510 priority patent/WO2008113864A1/de
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Abstract

Injektionsvorrichtung, insbesondere Audioinjektor, umfassend a) eine Vortriebsfeder (6), mit der eine Injektionsnadel (4) von einer Ausgangsposition in eine Einstechposition aus dem distalen Ende der Injektionsvorrichtung vorschiebbar ist und mit der ein Produkt aus einem Produktbehältnis (2) mit einer Ausschüttbewegung ausschüttbar ist, und b) eine Rückzugsfeder (7), mit der die Injektionsnadel (4) aus der Einstechposition in das distale Ende der Injektionsvorrichtung entgegen der Kraft der Vortriebsfeder (6), insbesondere vollständig ausziehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass c) die Rückzugsfeder (7) von der Vortriebsfeder (6) bei der Ausschüttbewegung entkoppelt ist.

Description

  • Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Injektionsvorrichtungen zur Verabreichung eines flüssigen Produkts, insbesondere eines Medikaments. Die Erfindung betrifft eine Injektionsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
  • Aus der US 3,797,489 ist eine Injektionsvorrichtung bekannt, die eine auf ein Produktbehältnis bzw. einen Kolben des Produktbehältnisses wirkende Vortriebsfeder und eine der Vortriebsfeder über das Produktbehältnisses entgegenwirkende Feder aufweist. Diese entgegenwirkende Feder hat drei Aufgaben, nämlich als Dämpfer, als eine Sicherheitseinrichtung und als ein Mittel zum Zurückziehen der Nadel um einen kleinen Betrag zu dienen. Die Vortriebsfeder ist mit der entgegenwirkenden Feder sowohl während des Einstechvorgangs über eine feste Kopplung mit dem Produktbehältnis als auch während der Ausschüttbewegung über die Flüssigkeit des Produktbehältnisses gekoppelt. Bei der genannten Vorrichtung ist die Ausbalancierung der Federkräfte eine große Herausforderung.
  • Aus der EP 0 516 473 B1 , der EP 1 503 816 B1 und der US 6,387,078 B1 sind jeweils Injektionsvorrichtungen bekannt, bei denen die Vortriebsfeder von der Rückzugsfeder nach erfolgter Produktausschüttung, d. h. nach Abschluss der Ausschüttbewegung zum Einziehen der Injektionsnadel entkoppelt wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Injektionsvorrichtung und ein Arbeitsverfahren für eine solche Injektionsvorrichtung anzugeben, mit der eine vorteilhafte Produktausschüttung möglich ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 13. Vorteilhafte Weiterentwicklungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung betrifft eine Injektionsvorrichtung zur Verabreichung eines vorzugsweise flüssigen Produkts, wie z. B. eines Medikaments zur Hormon- oder Diabetestherapie. Die Injektionsvorrichtung kann insbesondere ein Autoinjektor sein. Bei einem Autoinjektor kann beispielsweise eine Mechanik vorgesehen sein, die ein selbsttätiges Einstechen der Nadel und eine anschließende Produktausschüttung ermöglicht. Vorzugsweise findet auch ein selbsttätiges Einziehen der Nadel in den Autoinjektor statt, wobei es erwünschenswert sein kann, dass der Verwender der Vorrichtung hierzu noch einen Handgriff ausführen muss.
  • Die Injektionsvorrichtung umfasst eine Vortriebsfeder, mit der eine Injektionsnadel von einer Ausgangsposition in eine Einstechposition aus dem distalen Ende der Injektionsvorrichtung vorschiebbar ist und mit der ein Produkt aus einem Produktbehältnis mit einer Ausschüttbewegung ausschüttbar ist. Die Vortriebsfeder kann beispielsweise eine auf Druck spannbare Wendelfeder aus z. B. einem Federstahl oder einem anderen geeigneten Metall sein. Grundsätzlich können auch Kunststofffedern oder gummielastische Federn als Vortriebsfeder geeignet sein. Die Vortriebsfeder kann sich mit einem Ende, wie z. B. dem proximalen Ende an einem Gehäuse der Injektionsvorrichtung oder einem anderen relativ zum Gehäuse axial feststehenden oder bewegbaren Element abstützen. Ein solches bewegbares Element kann z. B. eine Schalthülse sein. Die Vortriebsfeder kann sich mit ihrem anderen, insbesondere ihrem distalen Ende an einer Kolbenstange abstützen. Bevorzugt kann die Kolbenstange zumindest teilweise hülsenförmig sein, wobei die Vortriebsfeder zumindest teilweise in dem hülsenförmigen Teil angeordnet sein kann, so dass der hülsenförmige Teil insbesondere die Feder teilweise umgibt. Die Vortriebsfeder kann zur Erzeugung einer Einstechbewegung derart mit der Nadel gekoppelt sein, dass diese die Einstechbewegung ausführt, d. h. aus dem distalen Ende der Vorrichtung vortritt und sich bis in eine Einstechposition bewegt. Der Betrag, den die Nadel über das distale Ende der Vorrichtung hervortritt entspricht der Einstechtiefe der Nadel. Beispielsweise kann die Vortriebsfeder mit der Nadel über die Kolbenstange, die bei der Einstechbewegung axial fest mit einer Vortriebsstruktur verbunden ist, gekoppelt sein. Die Vortriebsstruktur kann z. B. das Produktbehältnis, eine Halterung für das Produktbehältnis und/oder eine Funktionshülse, in der die Kolbenstange aufgenommen ist, umfassen. Vorzugsweise ist die Nadel am distalen Ende des Produktbehältnisses angeordnet. Vorzugsweise ist die Nadel fluidisch mit dem Inneren des Produktbehältnisses verbunden. Am proximalen Ende des Produktbehältnisses ist das Produkt mit einem relativ zum Produktbehältnis verschiebbaren Kolben verschlossen. Wenn der Kolben in Richtung Nadel verschoben wird, wird das Produkt ausgeschüttet.
  • Die Vortriebsfeder kann für eine Produktausschüttung, d. h. zur Erzeugung einer Ausschüttbewegung z. B. über die Kolbenstange auf den Kolben wirken. Die Ausschüttbewegung ist vorzugsweise dann beendet, wenn der Kolben am distalen Ende des Produktbehältnisses anstößt.
  • Die Injektionsvorrichtung umfasst ferner eine Rückzugsfeder mit der die Injektionsnadel aus der Einstechposition in das distale Ende der Injektionsvorrichtung entgegen der Kraft der Vortriebsfeder einziehbar ist. Bevorzugt ist die Nadel vollständig einziehbar, da so die Verletzungsgefahr für einen Verwender der Vorrichtung oder für Dritte minimiert wird. Da hierbei die Rückzugsfeder entgegen der Kraft der Vortriebsfeder wirkt, sind Vortriebsfeder und Rückzugsfeder gekoppelt. Die Rückzugsfeder kann eine ähnliche Konstruktion aufweisen wie die Vortriebsfeder. Beispielsweise kann die Rückzugsfeder die Vortriebsfeder umgeben. Die Rückzugsfeder kann mit der Nadel beispielsweise über die Vortriebsstruktur gekoppelt sein. Beispielsweise stützt sich die Rückzugsfeder insbesondere mit ihrem proximalen Ende an der Funktionshülse ab und wirkt damit auf die Vortriebsstruktur, deren Teile vorzugsweise axial fest miteinander verbunden sind. In bevorzugten Ausführungsformen kann die Rückzugsfeder proximal des Produktbehältnisses angeordnet sein, was nicht ausschließen soll, dass die Rückzugsfeder distal des Produktbehältnisses angeordnet sein kann.
  • Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Rückzugsfeder von der Vortriebsfeder bei der Ausschüttbewegung entkoppelt ist. Unter Kopplung soll hierin verstanden werden, dass die Federn aufeinander Kräfte ausüben und sich gegenseitig spannen können. Im Gegenzug können entkoppelte Federn keine Kräfte aufeinander ausüben. Durch die erfindungsgemäße Injektionsvorrichtung ergibt sich der Vorteil, dass durch die Kopplung die Vortriebsfeder nicht gegen die Kraft der Rückzugsfeder wirkt, wodurch eine bessere Produktausschüttung aus dem Produktbehältnis stattfindet.
  • Bevorzugt sind die Rückzugsfeder und die Vortriebsfeder zum Einziehen und/oder zum Vorschieben, d. h. zum Einstechen der Injektionsnadel gekoppelt. Dies hat den Vorteil, dass durch die Kopplung die resultierenden Kräfte aus der Summe der Kraftvektoren der einzelnen Federn relativ gering ist, so dass die Belastung, die beim Einstechen oder beim Rückzug der Nadel auf die Injektionsvorrichtung ausgeübt wird, verringert wird. Somit wird auch das Risiko einer Fehlfunktion oder gar einer Zerstörung der Vorrichtung durch zu hohe Vortriebskräfte verringert. Insbesondere ist zum Einziehen der Injektionsnadel die Vortriebsfeder von der Rückzugsfeder spannbar. Alternativ oder zusätzlich ist zum Vorschieben der Injektionsnadel die Rückzugsfeder von der Vorschubfeder spannbar. Z. B. ist die Vortriebsfeder bei der Einstechbewegung über die Kolbenstange, die sich in einem Eingriff mit einem an der Funktionshülse gebildeten Sperrelement befindet und somit relativ zur Funktionshülse axial fest ist, über die Funktionshülse mit der Rückzugsfeder gekoppelt. Zum Einziehen der Nadel ist die Rückzugsfeder mit der Vortriebsfeder z. B. über die Funktionshülse über das damit axial fest verbundene Produktbehältnis mit dem darin distal anstehenden Kolben nach einer Produktausschüttung gekoppelt. Beim Rückzug entspannt sich die Rückzugsfeder und spannt dabei die Vorschubfeder. Bei Einstechen entspannt sich die Vorschubfeder und spannt dabei die Rückzugsfeder. Diese gegenseitige Spannbarkeit ist dadurch erzeugbar, dass die Rückzugsfeder von der Vortriebsfeder bei der Ausschüttbewegung entkoppelt ist, da die Rückzugsfeder im entkoppelten Zustand ihre Vorspannung hält, während bei der Produktausschüttung die Vortriebsfeder sich weiter entspannen kann. Die Federkraft der Vortriebsfeder fällt unter die Federkraft der gespannt gehaltenen Rückzugsfeder während der Produktausschüttung.
  • Bevorzugt ist, dass die Federkraft der Rückzugsfeder zum Einziehen der Injektionsnadel größer ist als die Federkraft der Vortriebsfeder und/oder die Federkraft der Vortriebsfeder zum Einstechen der Injektionsnadel größer ist als die Federkraft der Rückzugsfeder.
  • Vorzugsweise umfasst die Injektionsvorrichtung ferner ein Sperrelement, welches zur Entkopplung von Vortriebsfeder und Rückzugsfeder radial in einen Sperreingriff, insbesondere in eine Aussparung bewegbar ist. Hierdurch wird die Injektionsnadel axial fixiert und die Rückzugsfeder in einem gespannten Zustand gehalten. Die Aussparung kann z. B. in einem Gehäuse oder einem gehäusefesten Element angeordnet sein. Vorzugsweise ist die Aussparung in einer relativ zum Gehäuse der Vorrichtung entlang der Langsachse verschiebbaren Betätigungshülse gebildet. Die Betätigungshülse kann mit ihrem distalen Ende an die Injektionsstelle des Patienten angesetzt werden, wodurch sie sich relativ zum Gehäuse in proximale Richtung verschiebt. Vorzugsweise kann die Bewegung der Betätigungshülse in proximale und distale Richtung jeweils bestimmte Schaltvorgänge in der Injektionsvorrichtung auslösen.
  • Das Sperrelement kann beispielsweise an der Funktionshülse gebildet sein. Vorzugsweise ist das Sperrelement über einen federnden Arm elastisch mit der Funktionshülse insbesondere einteilig verbunden. Vorzugsweise ist das Sperrelement so vorgespannt, dass es dazu neigt, in die Aussparung einzugreifen. Wenn sich das Sperrelement im Eingriff mit der Aussparung befindet, bilden beispielsweise die Funktionshülse über das Sperrelement, die Betätigungshülse und eine an die Betätigungshülse anstoßende Schalthülse eine feste Einspannung für die Rückzugsfeder. Entsprechend kann der Kraftfluss vom proximalen Ende der Rückzugsfeder über diese Einspannung bis zum distalen Ende der Rückzugsfeder laufen.
  • Es ist ferner bevorzugt, dass das gleiche oder ein anderes Sperrelement mit der Kolbenstange in einem lösbaren Eingriff ist, wobei bei einem gelösten Eingriff die von der Vortriebsfeder antreibbare Kolbenstange relativ zu dem Sperrelement bewegbar ist und den Kolben des Produktbehältnisses in Richtung Auslass des Produktbehältnisses verschieben kann. Sofern es sich um ein anders Sperrelement handelt, kann beispielsweise auch dieses wie das andere Sperrelement an der Funktionshülse gebildet sein. Vorzugsweise führt die Kolbenstange bei der Produktausschüttung eine Relativbewegung zu der Funktionshülse aus.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform bei der das Sperrelement sowohl für den Eingriff in eine Aussparung als auch für den Eingriff in die Kolbenstange vorgesehen ist, wird bevorzugt, dass beim Einrasten des Sperrelement in den Eingriff mit der Aussparung in etwa gleichzeitig das Sperrelement aus der Kolbenstange ausrastet und diese für eine Produktausschüttung freigibt.
  • Es ist ferner bevorzugt, dass das Sperrelement am Ende der Ausschüttbewegung radial aus dem Sperreingriff bewegbar ist, so dass die Vortriebsfeder und die Rückzugsfeder miteinander gekoppelt sind, wobei die Rückzugsfeder eine höhere Federkraft aufweist als die durch die Ausschüttbewegung entspannte Vortriebsfeder, wodurch mit der Rückzugsfeder die Vortriebsfeder spannbar ist. Insbesondere wird die Kopplung für den Rückzug durch das Abnehmen der Vorrichtung von der Injektionsstelle bewirkt, in dem die Betätigungshülse z. B. durch die Kraft einer separaten Rückstellfeder in distale Richtung gedrückt wird, wodurch das Sperrelement aus der Ausnehmung der Betätigungshülse bewegt wird. Es wird ferner bevorzugt, dass das Sperrelement aus dem Eingriff mit der Betätigungshülse während der Produktausschüttung nicht herausbewegt werden kann. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, dass bei der Produktausschüttung die Kolbenstange an dem Sperrelement vorbei gleitet, wobei das Sperrelement für ein Ausrasten aus dem Eingriff mit der Betätigungshülse von der äußeren Umfangsfläche der Kolbenstange blockiert wird. Vorzugsweise weist die Kolbenstange eine Öffnung auf oder ist die Kolbenstange hinsichtlich ihrer Länge so dimensioniert, dass das Sperrelement am Ende der Produktausschüttung aus dem Eingriff mit der Betätigungshülse herausbewegt kann.
  • Insbesondere ist das Sperrelement so gestaltet, dass es bei der Bewegung der Betätigungshülse in distale Richtung aus dem Eingriff mit der Betätigungshülse gedrückt wird.
  • Insbesondere kann die Injektionsvorrichtung ein Schnappelement aufweisen, welches mit einem gehäusefesten Element oder der Schalthülse nach dem Einziehen der Injektionsnadel axial fest verrastet, wobei das Schnappelement und das Sperrelement an der Funktionshülse gebildet sind. Ferner wird bevorzugt, dass das Produktbehältnis und das Sperrelement axial fest verbunden sind, so dass sie insbesondere wie ein einziges Teil entlang der Längsachse der Injektionsvorrichtung verschiebbar sind.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Ausfahren und Einziehen einer Injektionsnadel an dem distalen Ende einer Injektionsvorrichtung, wobei im ausgefahrenen Zustand ein Produkt ausgeschüttet wird, wobei eine vorgespannte Vortriebsfeder teilweise entspannt und dabei eine mit der Vortriebsfeder gekoppelte Rückzugsfeder vorgespannt, die Vortriebsfeder weiter entspannt und dabei Produkt ausgeschüttet und die vorgespannte Rückzugsfeder entspannt und dabei die mit der Rückzugsfeder gekoppelte Vortriebsfeder gespannt wird. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Vortriebsfeder und die Rückzugsfeder bei der Produktausschüttung entkoppelt sind. Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens ergeben sich aus der Arbeitsweise der Vorrichtung. Das Verfahren ist vollständig, d. h. mit all seinen Verfahrensschritten, außerhalb des menschlichen oder tierischen Körpers durchführbar.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren beschrieben. Die dabei offenbarten Merkmale bilden je einzeln und in Kombination den Gegenstand der Erfindung vorteilhaft weiter.
  • Es zeigen:
  • 1a und 1b Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung mit einer aufgesetzten Kappe, wobei 1b eine gegenüber 1a um 90° um die Langsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 2a und 2b Schnittdarstellungen der Injektionsvorrichtung mit einer abgenommenen Kappe, wobei 2b eine gegenüber 2a um 90° um die Längsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 3a und 3b Schnittdarstellungen der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung in einem aktivierten Zustand, wobei 3b eine gegenüber 3a um 90° um die Langsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 4a und 4b Schnittdarstellungen der in erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung in einem ausgelösten Zustand, wobei 4b eine gegenüber 4a um 90° um die Langsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 5a und 5b Schnittdarstellungen der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung in einem eingestochenen Zustand, wobei 5b eine gegenüber 5a um 90° um die Längsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 6a und 6b Schnittdarstellungen der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung in einem ausgeschütteten Zustand, wobei 6b eine gegenüber 6a um 90° um die Längsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 7a und 7b Schnittdarstellungen der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung in einem Zustand, in dem die Injektionsvorrichtung ein das Ende der Aus schüttung signalisierendes Klickgeräusch abgegeben hat, wobei 7b eine gegenüber 7a um 90° um die Längsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 8a und 8b Schnittdarstellungen der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung bei der ein Rückzug der Injektionsnadel aktiviert ist, wobei 8b eine gegenüber 8a um 90° um die Langsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 9a und 9b Schnittdarstellungen der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung in einem Endzustand, wobei 9b eine gegenüber 9a um 90° um die Langsachse gedrehte Ansicht ist,
  • 10 eine Schnittdarstellung der Signalisierungseinheit aus den 1 bis 9,
  • 11 eine perspektivische Ansicht der Signalisierungseinheit aus 10,
  • 12 eine erfindungsgemäße Injektionsvorrichtung mit einer anderen Ausführungsform einer Signalisierungseinheit,
  • 13 eine Schnittdarstellung der Signalisierungseinheit aus 12,
  • 14 eine weitere Schnittdarstellung der Signalisierungseinheit aus 12, und
  • 15 und 16 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Signalisierungseinheit.
  • Sofern nichts anderes angegeben wird, bezeichnen gleiche Bezugszeichen die gleichen Teile.
  • 1a, 1b bis 9a, b zeigen eine Injektionsvorrichtung einer bevorzugten Ausführungsform. Insbesondere bezugnehmend auf die 1a und 1b weist die Injektionsvorrichtung ein Gehäuse 1 auf, das aus einem proximalen Gehäuseteil 1a und einem mit dem proximalen Gehäuseteil mit einer Rastverbindung 1c axial fest verbundenes, distales Gehäuseteil 1b. Die Rastverbindung 1c wird gebildet aus einem im proximalen Gehäuseteil enthaltenen Fenster, in welches eine vom distalen Gehäuseteil 1b gebildete elastische Zunge eingeschnappt ist.
  • Im Gehäuse 1 ist ein Produktbehältnis 2 aufgenommen, an dessen distalem Ende sich eine Injektionsnadel 4 zur Ausschüttung eines in dem Produktbehältnis 2 enthaltenen flüssigen Produkts befindet. Am proximalen Ende weist das Produktbehältnis 2 einen verschiebbaren Kolben 3 auf, dessen Bewegung relativ zum Produktbehältnis 2 und in Richtung Injektionsnadel 4 eine Produktausschüttung bewirkt, weshalb auch von einer Ausschüttbewegung gesprochen werden kann. Das Produktbehältnis 2 ist so in der Vorrichtung aufgenommen, dass es in distale Richtung verschiebbar ist, so dass die Injektionsnadel 4 aus dem distalen Ende der Injektionsvorrichtung hervortritt. Deshalb kann hier von einer Einstechbewegung die Rede sein. Das Produktbehältnis 2 ist axial fest mit einer Halterung 10 für das Produktbehältnis 2 verbunden. Das Gehäuse 1, insbesondere dessen distale und proximale Gehäuseteile 1a, 1b weisen ein Sichtfenster 12 auf, durch das der Verwender der Injektionsvorrichtung einen Blick auf das Produktbehältnis 2 werfen kann. Die Halterung 10 umgibt das Produktbehältnis 2 hülsenförmig, so dass es, um den Blick auf das Behältnis 2 freizugeben, entweder selbst ein Sichtfenster oder wie in diesem Beispiel ein transparentes Material aufweist. Das Produktbehältnis 2 ist mit einer proximal von ihr angeordneten Funktionshülse 11 am proximalen Ende der Halterung 10 gebildeten Klammer axial fest verbunden. Das Produktbehältnis 2 weist an seinem proximalen Ende einen radial abstehenden Kragen auf, der von der Klammer gefasst wird. Die Funktionshülse 11 weist an ihrem distalen Ende auch einen radial abstehenden Kragen auf, der ebenfalls von der Klammer umgriffen wird. Somit sind Produktbehältnis 10, Funktionshülse 11 und Halterung 10 axial fest miteinander verbunden, so dass sie sich wie ein einziges Teil bewegen lassen. Im Folgenden wird diese Kombination als Vortriebsstruktur 2, 10, 11 bezeichnet.
  • Die Funktionshülse 11 umgibt eine Kolbenstange 5, die für eine Produktausschüttung auf den Kolben 3 wirken kann. Die Kolbenstange 5 weist einen hülsenförmigen Teil auf, der eine Vortriebsfeder 6 umgibt, wobei sich die Vortriebsfeder 6 distal an der Kolbenstange 5 und proximal an einer Schalthülse 8, insbesondere an einem daran gebildeten Sockel 8a abstützt.
  • An der Kolbenstange 5 ist eine Signalisierungseinheit angeordnet, mit der für den Einstechvorgang und/oder den Ausschüttvorgang ein, vorzugsweise mindestens drei oder mehrere haptische und/oder akustische Signale erzeugbar sind. Die Signalisierungseinheit umfasst eine mit der Schalthülse 8 verbundene Rasterstange 23 und eine die Rasterstange 23 umgebende Eingriffshülse 22, welche mit der Kolbenstange 5 axial fest verbunden, insbesondere verrastet ist. Die Eingriffshülse 22 weist ein Eingriffselement 26 auf, das in eine von der Rasterstange 23 gebildete Nut 27 eingreift. Die Rasterstange 23 weist an ihrem proximalen Ende einen Kopf 24 auf, der in einer von dem Aktivierungselement 13 gebildeten Gleitführung 25 in proximale Richtung bewegbar ist. Der Kopf ist mit seinem distalen Ende in einem Eingriff mit einem von der Schalthülse 8 gebildeten Sockel 8a, wobei der Eingriff verhindert, dass der Kopf 24 und damit die Rasterstange 23 in distale Richtung relativ zur Schalthülse 8 bewegbar ist. Die genaue Funktionsweise dieser Anordnung wird später unter Bezugnahme auf die 10 und 11 erklärt, in denen die in den 1 bis 9 gezeigte Signalisierungseinheit im Detail dargestellt ist. Alternativ kann die Signalisierungseinheit aus den 10 und 11 durch eine andere Signalisierungseinheit gemäß 12 bis 14 und noch einer anderen Signalisierungseinheit gemäß 15 und 16 ersetzt werden. Die in den 1 bis 9 gezeigt Injektionsvorrichtung muss hierzu nicht wesentlich geändert werden.
  • In dem in den 1a und 1b gezeigten Ausgangszustand der Injektionsvorrichtung ist die Vortriebsfeder 6 vorgespannt, so dass sie die Nadel 4 und insbesondere die Vortriebsstruktur 2, 10, 11 für eine Einstechbewegung vorantreiben und den Kolben 3 für eine Ausschüttbewegung verschieben kann. Die Funktionshülse 11 weist ein Sperrelement 16 auf, an dem eine radial nach innen gerichtete Schulter ausgebildet ist, die im Ausgangszustand mit einer am distalen Ende der Kolbenstange 5 gebildeten radial nach außen stehenden Schulter zusammenwirkt, so dass die Kolbenstange 5 für eine Bewegung relativ zur Funktionshülse 11 gesperrt ist. Das Sperrelement 16 wird von einer radial nach innen weisenden Fläche der Schalthülse 8 in dem Eingriff mit der Kolbenstange 5 gehalten. Bevorzugt ist das Sperrelement 16 über einen Federarm elastisch mit der Funktionshülse 11 verbunden, insbesondere einteilig. Die federnde Anordnung kann so gestaltet sein, dass das Sperrelement 16 dazu tendiert, sich radial nach außen zu bewegen, wobei dies durch die radial nach innen weisende Fläche der Schalthülse 8 verhindert wird.
  • Die Funktionshülse 11 weist an ihrem proximalen Ende mindestens ein Schnappelement 15 auf, welches im Ausgangszustand zur Verhinderung einer Bewegung der Funktionshülse 11 und damit der Vortriebsstruktur 2, 10, 11 in die Schalthülse 8 einschnappt. Hierdurch kann die vorgespannte Feder 6 sich noch nicht entspannen und die Vortriebsstruktur 2, 10, 11 noch nicht in distale Richtung bewegen.
  • Die Injektionsvorrichtung weist am proximalen Ende ihres Gehäuses 1 ein Aktivierungselement 13 auf, welches zum Gehäuse 1 axial fest und drehbar angeordnet ist. Das Aktivierungselement 13 nimmt eine Rückstellfeder 21 auf, die sich distal am proximalen Ende der Schalthülse 8 und proximal an dem Aktivierungselement 13 abstützt. Die Rückstellfeder 21 hat die Aufgabe, die Schalthülse 8 und eine axial auf die Schalthülse 8 wirkende Betätigungshülse 9 mit einer in distale Richtung wirkenden Kraft zu beaufschlagen, so dass Schalthülse 8 und Betätigungshülse 9 in distale Richtung gedrückt werden. Das Aktivierungselement 13 weist eine Aktivierungssicherung 14 auf, die in den in den 1a, 1b, 2a und 2b gezeigten Schaltzuständen der Injektionsvorrichtung das Schnappelement 15 so hintergreift, dass das Schnappelement 15 für eine Bewegung aus dem Eingriff mit der Schalthülse 8 blockiert bzw. gesichert ist. Somit kann vorteilhaft ein versehentliches Auslösen der Injektionsvorrichtung verhindert werden. Durch Drehung des Aktivierungselements 13 z. B. um 90° relativ zum Gehäuse 1 kann die Aktivierungssicherung aus dem Eingriff mit dem Schnappelement 15 bewegt werden.
  • Eine in Längsrichtung der Vorrichtung wirkende Rückzugsfeder 7 stützt sich distal an der Schalthülse 8 und proximal an der Funktionshülse 11 ab. Wie in diesem Beispiel gezeigt wird, umgibt die Rückzugsfeder 7 die Schalthülse 8 und die Funktionshülse 11. Die Rückzugsfeder 7 stützt sich proximal insbesondere an einem von der Funktionshülse 11 gebildeten Bund 11a ab, der radial nach außen durch einen in der Schalthülse 8 gebildeten Durchbruch greift. In bestimmten Schaltpositionen kann daher die Rückzugsfeder 7 eine Relativbewegung zwischen der Schalthülse 8 und der Funktionshülse 11 bewirken. Die Rückzugsfeder 7 ist eine Druckfeder, welche die Funktionshülse 11 relativ zur Schalthülse 8 in proximale Richtung bewegen kann. Die Rückzugsfeder 7 ist nicht oder bevorzugt nur mit einer geringen Vorspannkraft vorgespannt. Beispielsweise in dem in den 1a und 1b gezeigten Zustand der Injektionsvorrichtung ist die Vorspannkraft der Rückzugsfeder 7 geringer als die Vorspannkraft der Vortriebsfeder 6.
  • Distal der Schalthülse 8 ist die Betätigungshülse 9 relativ zum Gehäuse 1 bewegbar angeordnet. Die Schalthülse 8 und die Betätigungshülse 9 können sich jeweils gegenseitig mit einer Druckkraft beaufschlagen, insbesondere miteinander verrastet sein und sich dadurch verschieben. Damit die Betätigungshülse 9 die Sicht auf das Produktbehältnis 2 nicht blockiert, weist sie im Bereich des Fensters 12 ebenfalls ein Fenster auf. Alternativ kann die Betätigungshülse 9 aus einem transparenten Material gebildet sein. Die Betätigungshülse 9 wird im Ausgangszustand von der Rückstellfeder 21 über die Schalthülse 8 distal über das distale Ende des Gehäuses 1 vorgeschoben. Das distale Ende der Betätigungshülse 9 dient dazu, an eine Injektionsstelle eines Patienten angesetzt zu werden.
  • Die Halterung 10 weist einen Schaltnocken 17 auf, der in eine Aussparung 18 der Betätigungshülse 9 eingreift, die, wie in diesem Beispiel gezeigt wird, ein Durchbruch sein kann. Der Schaltnocken 17 ist elastisch mit der Halterung 10, wie z. B. über einen federnden Arm, insbesondere einteilig verbunden. Der Schaltnocken 17 ist vorzugsweise so vorgespannt, dass er dazu neigt, in die Aussparung 18 einzugreifen bzw. sich radial nach außen zu bewegen. Der radial von der Halterung 10 nach außen abragende Schaltnocken 17 weist distal eine schräge Fläche auf, die dabei mitwirken kann, den Schaltnocken 17 aus dem Eingriff mit der Aussparung 18 zu drücken. Ferner weist der Schaltnocken 17 proximal eine quer, insbesondere senkrecht zur Längsrichtung stehende Anschlagfläche auf, die mit der proximalen Begrenzung der Aussparung 18 in einen Axialanschlag geraten kann, durch den der Schaltnocken 17 nicht aus der Aussparung 18 bewegt werden kann.
  • Die Betätigungshülse 9 weist einen Axialanschlag 19 auf, an dem das distale Ende der Halterung 10 am Ende einer Einstechbewegung anschlagen kann.
  • Am distalen Ende der Injektionsvorrichtung ist, wie in den 1a und 1b gezeigt wird, eine Kappe 32 angeordnet, welche das innere der Injektionsvorrichtung vor Verschmutzung schützt, insbesondere die Nadel 4 steril hält. Vor Verwendung der Injektionsvorrichtung wird die Kappe 32 abgezogen, so dass insbesondere die Nadel 4 und die Betätigungshülse 9 freiliegen, wie in den 2a und 2b gezeigt wird. Der in den 2a und 2b gezeigte Zustand der Injektionsvorrichtung unterscheidet sich von dem in den 1a und 1b gezeigten Zustand lediglich dadurch, dass die Kappe 32 abgenommen ist.
  • Die Kraft, die bei beim Abzug der Nadelkappe 32 auf die Injektionsvorrichtung ausgeübt wird, wird über die Halterung 10 auf die Funktionshülse 11 geleitet und dort über die Schnapper 15 auf die Schalthülse 8 übergeben, welche sich an der Betätigungshülse 9 abstützt. Die Betätigungshülse 9 ist ihrerseits mit dem Gehäuse 1 über eine vom distalen Gehäuseteil 1 gebildete Abragung 1d verrastet, so dass das Abziehen der Kappe 32 von der Injektionsvorrichtung keine unerwünschte Auswirkung auf die Mechanik ausübt.
  • In dem in den 2a und 2b gezeigten Schaltzustand kann die Betätigungshülse 9 nicht oder nur sehr geringfügig in das distale Ende der Injektionsvorrichtung hineingeschoben werden, da diese Verschiebebewegung über die Schalthülse 8 an den Schnapper 15 weitergeleitet wird, wobei der Schnapper 15 an einer Bewegung in proximale Richtung durch das Aktivierungselement 13 gehindert wird.
  • In den 3a und 3b wird die Injektionsvorrichtung in einem aktivierten Zustand gezeigt, d. h., dass die Injektionsvorrichtung auslösbar ist. Aktiviert bzw. entriegelt wird die Injektionsvorrichtung mit einer Drehbewegung des Aktivierungselements 13 z. B. um 90°. Hierbei werden die Schnappelemente 15 für eine radial nach innen gerichtete Bewegung dadurch freigegeben, dass die Aktivierungssicherung 14 aus dem Eingriff mit den Schnappelementen 15 bewegt, insbesondere gedreht wird. Somit besteht Raum für die Schnappelemente 15 nach innen hin ausgelenkt zu werden. Ferner weist das Aktivierungselement 13 wie das Schnappelement 15 einen Aktivierungsnocken 13a auf, der durch die Drehbewegung des Aktivierungselements 13 in eine axiale Flucht mit dem Schnappelement 15 gebracht wird. Das Schnappelement 15 weist proximal und der proximal davon angeordnete Aktivierungsnocken 13a weist distal eine Kontur auf, welche bei der Bewegung des Schnappelements 15 in einem Eingriff mit dem Aktivierungsnocken 13 das Schnappelement 15 radial nach innen auslenken kann. In diesem Beispiel sind die Konturen zwei aufeinander abgleitende schiefe Ebenen.
  • Zur Auslösung der Injektionsvorrichtung setzt der Verwender der Vorrichtung diese mit dem distalen Ende auf die vorzugsweise vorher desinfizierte Injektionsstelle. Hierdurch wird die Betätigungshülse 9 relativ zum Gehäuse 1 in proximale Richtung verschoben, vorzugsweise soweit, bis das distale Ende der Betätigungshülse 9 in etwa bündig mit dem distalen Ende des distalen Gehäuseteils 1b ist. Durch die Bewegung der Betätigungshülse 9 wird die Schalthülse 8 in proximale Richtung mitgenommen, wobei die Schnappelemente 15 mittels der Aktivierungsnocken 13a aus dem Eingriff mit der Schalthülse 8 insbesondere radial nach innen gedrückt werden. Mit der Bewegung der Betätigungshülse 9 in distale Richtung werden, solange die Schnappelemente 15 in die Schalthülse 8 eingeschnappt sind, auch die Elemente der Vortriebsstruktur 2, 10, 11 in proximale Richtung mitgenommen. Da die Kolbenstange 5 mit der Funktionshülse 11 sich in einem Sperreingriff befindet, wird auch die Kolbenstange 5 in proximale Richtung mitgenommen. Ebenso wird die in der Kolbenstange 5 aufgenommene Signalisierungseinheit in proximale Richtung mitgenommen. Der proximal an der Rasterstange 23 gebildete Kopf 24 kann in der vom Aktivierungselement 13 gebildeten Führung 25 entlanggleiten.
  • Da bei dieser Bewegung noch keine Relativbewegung zwischen der Aktivierungshülse 11 und der Schalthülse 8 stattfinden kann, werden weder die Rückzugsfeder 7 noch die Vortriebsfeder 6 ge- oder entspannt.
  • Die Kraft, die der Verwender der Vorrichtung auf das Gehäuse 1 ausüben muss, damit die Betätigungshülse 9 in proximale Richtung verschoben wird, bestimmt sich im Wesentlichen über die Kraft der Rückstellfeder 21, gegen die die Schalthülse 8 und die Betätigungshülse 9 bewegt werden. Die Feder 21 ist vorzugsweise eine Druckfeder und aus einem Kunststoffmaterial gebildet. Alternativ sind natürlich auch Federn aus einem Federstahlwerkstoff oder einem anderen Federwerkstoff verwendbar. Die axiale Befestigung des Aktivierungselements 13 an dem Gehäuse 1 besteht in der Gestalt einer Ringschnappverbindung mit dem Gehäuse. Wird die Betätigungshülse 9 nicht ausreichend weit auf die Injektionsstelle gedrückt, so dass die Schnappelemente 15 nicht aus dem Eingriff mit der Schalthülse 8 gelöst sind, erfolgt beim Abnehmen der Injektionsvorrichtung von der Injektionsstelle eine Rückstellung der Auslösemechanik, z. B. der Schalthülse 8 und der Betätigungshülse 9 durch die Rückstellfeder 21.
  • Wie aus 4b erkennbar ist, wird durch die Bewegung der Betätigungshülse 9 in proximale Richtung ein Sperrfenster 20 gebildet, welches distal von dem Gehäuse 1, insbesondere der Abragung 1d und proximal von der Betätigungshülse 9 begrenzt ist. Da bei der Bewegung der Betätigungshülse 9 in proximale Richtung noch keine Relativbewegung zwischen der Vortriebsstruktur 2, 10, 11 und der Betätigungshülse 9 stattfindet, verbleibt der Schaltnocken 17 in der Aussparung 18.
  • Nachdem die Schnapper 15 aus dem Eingriff mit der Schalthülse 8 ausgerastet sind, kann sich die Vortriebsfeder 6 teilweise entspannen, wodurch die Vortriebsstruktur 2, 10, 11 in distale Richtung verschoben wird. Dabei tritt die Injektionsnadel 4 über das distale Ende der Injektionsvorrichtung hervor. Da bei dieser Einstechbewegung die Funktionshülse 11 relativ zur Schalthülse 8 bewegt wird, wird die Rückzugsfeder 7 komprimiert, d. h. gespannt. Die Federkraft der Vortriebsfeder 6 ist während des gesamten Einstechvorgangs, d. h. auch am Anfang und am Ende des Einstechvorgangs größer als die Federkraft der Rückzugsfeder 7. Dies hat z. B. den Vorteil, dass die Einstechkraft reduziert wird, was zur Schonung der Injektionsvorrichtung beiträgt.
  • Wie aus den 5a und 5b, in denen die Situation am Ende der Einstechvorrichtung gezeigt ist, ersichtlich ist, greift das Sperrelement 16 mit einer radial nach außen gerichteten Bewegung, wie mit den Pfeilen in 5b gezeigt werden soll, in die Aussparung 18 ein. Um diesen Eingriff zu verbessern weist das Sperrelement 16 eine radial nach außen gerichtete Abragung auf. Das Sperrelement 16 erfüllt eine Doppelfunktion. Beim Einrasten des Sperrelements 16 in die Aussparung 18 rastet gleichzeitig das Sperrelement 16 mit der nach radial außen gerichteten Bewegung aus der Kolbenstange 5 aus, so dass diese für eine Ausschüttbewegung freigegeben ist. Im Gegenzug wird die Bewegung der Vortriebsstruktur 2, 10, 11 in axiale Richtung, insbesondere in proximale Richtung gesperrt. Durch diesen Vorgang wird die Vorschubfeder 6 von der Rückzugsfeder 7 entkoppelt, d. h., dass die Vorschubfeder 6 in diesem Zustand keinen Einfluss auf die Vorspannung der Rückzugsfeder 7 hat. Es folgt eine Ausschüttbewegung, bei der durch die Signalisierungseinheit ein zeitkonstantes Klickgeräusch abgegeben wird, das vom Verwender der Vorrichtung auch fühlbar ist.
  • Für den Verwender der Vorrichtung wird durch den Einstechvorgang keine zusätzliche Kraft spürbar. Diese wird durch die Verschnappung zwischen der Betätigungshülse 9 und der Schalthülse 8 gefangen und stützt sich nicht am Gehäuse ab. Die Kraft für den Einstechvorgang wird über die Funktionshülse 11 an den Kragen des Produktbehältnisses 2 geleitet. Somit ist der Einstechvorgang zwangsgesteuert, da die Funktionshülse 11 bis zum Ende der Ausschüttung das Produktbehältnis 2 vorantreibt und die Kolbenstange 5 erst nach dem Eingriff der Sperrelemente 16 in die Aussparungen 18 ausschütten kann. Die Einstechbewegung wird durch den Anschlag 19 an der Betätigungshülse 9 gestoppt.
  • Bei der Einstechbewegung wird der Schaltnocken 17 aufgrund seiner distalen Gestaltung von der distalen Begrenzung der Aussparung 18 der Betätigungshülse 9 aus dem Eingriff mit der Aussparung 18 gedrückt und in distale Richtung verschoben, so dass er in das Sperrfenster 20 einrastet, wie in den 5a und 5b gezeigt wird. Das in die Aussparung 18 eingerastete Sperrelement 16 steht mit der proximalen Begrenzung der Aussparung 18 in Kontakt. Da das Sperrelement 16 und der Schaltnocken 17 aufgrund ihrer axial festen Anordnung zueinander in einem definierten Abstand stehen, ist es bevorzugt, dass bei einem im Eingriff mit der Aussparung stehenden Sperrelement 16 zwischen dem proximalen Ende des Schaltnockens und dem distalen Ende des Sperrfensters 20 ein kleiner Abstand besteht, der in diesem Beispiel 0,5 bis 1 mm beträgt. Dieser Abstand wird, wie weiter unten erklärt wird, zur Erzeugung eines haptischen oder akustischen Signals verwendet, welches die vollständige Produktausschüttung signalisieren soll. Der kleine Abstand z entsteht aus der Differenz aus dem Abstand, der zwischen der in proximale Richtung weisenden Anschlagfläche des Schaltnockens 17 und der in proximale Richtung weisenden Anschlagfläche herrscht, und dem Abstand der proximalen Begrenzungen der Aussparung 18 und des Sperrfensters 20.
  • In den 6a und 6b wird die Injektionsvorrichtung in einem Zustand nach einer erfolgten Produktausschüttung gezeigt. Während der Produktausschüttung drückt die äußere Umfangsfläche des hülsenförmigen Teils der Kolbenstange 5 das Sperrelement 16 in die Aussparung 18, wodurch das Sperrelement 16 während einer Produktausschüttung gegen ein Ausrasten aus der Aussparung 18 gesichert ist. Die Kolbenstange 5 kann eine Aussparung aufweisen oder von der Länge her so bemessen sein, dass nach erfolgter Produktausschüttung die Sicherung des Sperrelements 16 durch die äußere Umfangsfläche der Kolbenstange 5 wegfällt, so dass das Sperrelement 16, wie in 6b gezeigt wird, aus der Aussparung 18 ausrasten kann. Das Ausrasten kann aufgrund einer elastisch vorgespannten Anordnung des Sperrelements 16 oder aufgrund der Geometrie des Sperrelements 16, die ein Herausdrücken des Sperrelements 16 aus der Aussparung 18 verursacht, bewirkt werden.
  • Am Ende der Produktausschüttung hat sich die Vortriebsfeder 6 weiter entspannt, während die Spannung der gespannten Rückzugsfeder 7 konstant geblieben ist. Die Federkraft der Vortriebsfeder 6 ist nun geringer, als die Federkraft der vorgespannten Rückzugsfeder 7. Durch das Lösen des Eingriffs des Sperrelements 16 mit der Aussparung 18 werden die Rückzugsfeder 7 und die Vortriebsfeder 6 wieder miteinander gekoppelt. Diese Kopplung bewirkt, dass wie in den 7a und 7b dargestellt ist, der kleine Abstand z (siehe 5b und 6b) verschwindet, indem die Vortriebsstruktur 2, 10, 11, d. h. insbesondere der Schaltnocken 17 mit seinem proximalen Ende schlagartig auf das distale Ende des Sperrfensters 20 bewegt wird. Beim Aufschlagen des Schaltnockens 17 wird ein haptisches und/oder ein akustisches Signal erzeugt. Durch diese Bewegung um den kleinen Weg z wird die Nadel 4 jedoch noch nicht vollständig aus dem Patienten herausgezogen. Der Patient bzw. der Verwender der Vorrichtung kann nun eine beliebige Zeit warten, bis die Nadel vollständig aus dem Patienten herausgezogen wird, da er den automatischen Nadelrückzug der Vorrichtung durch seinen Willen starten kann.
  • Eine vollständige Bewegung der Nadel in das distale Ende des Gehäuses 1 ist noch nicht möglich, da, wie aus 7b ersichtlich ist, der Schaltnocken 17 in dem Eingriff mit dem Sperrfenster 20 ist und dadurch die Entspannung der Feder 7 blockiert. Um den Rückzug der Nadel 4 freizugeben, braucht der Verwender der Vorrichtung diese nur von der Injektionsstelle nehmen. Dadurch kann die Rückstellfeder 21 über die Schalthülse 8 die Betätigungshülse 9 in distale Richtung bewegen. Dabei steht die Vortriebsstruktur 2, 10, 11 relativ zur Betätigungshülse 9 fest, so dass der Schaltnocken 17 augrund seiner distalen Gestaltung angetrieben durch die Feder 21 in Verbindung mit der Betätigungshülse 9 mittels der Abragung 1d aus dem Sperrfenster 20 radial nach innen gedrückt wird. Sobald der Schaltnocken 17 nach innen gedrückt wurde, ist die Nadel 4 für den Rückzug frei. Außerdem wird durch das Lösen des Eingriffs die Rückzugsfeder 7 für eine Rückzugsbewegung freigegeben. Aufgrund der höheren Federkraft der vorgespannten Rückzugsfeder 7 wird die gesamte Vortriebsstruktur 2, 10, 11 in proximale Richtung gedrückt. Hierbei wird die Feder 6 wieder gespannt, wobei die Federkraft der Rückzugsfeder 7 während des gesamten Rückzugsvorgangs, d. h. auch bis zum Ende des Rückzugsvorgangs, größer ist als die Federkraft der Vortriebsfeder 6.
  • In den 9a und 9b wird die Injektionsvorrichtung in einem Endzustand gezeigt. In diesem Zustand hat die Injektionsvorrichtung wieder die gleichen Dimensionen wie am Anfang. Somit kann auch die Kappe 32 wieder aufgesetzt und die Injektionsvorrichtung entsorgt werden. In der Endposition ist die Nadel vollständig in das distale Ende der Vorrichtung eingezogen. Das Schnappelement 15 ist wieder mit der Schalthülse 8 wie am Anfang verrastet. Eine erneute Auslösung der Injektionsvorrichtung ist jedoch nicht möglich, da hierfür eine vorgespannte Vortriebsfeder 6, wie sie z. B. in 1a gezeigt wird, notwendig wäre.
  • In den 10 und 11 wird die Signalisierungseinheit der 1 bis 9 im Detail gezeigt. Die Rasterstange 23 weist ein Raster 30 auf, welches eine Vielzahl von Rastelementen 31 umfasst, die entlang der Längsrichtung mit sich schrittweise verringernden Abständen angeordnet sind. Diese Abstände verringern sich anhand der nachlassenden Federkraft. Die Rasterstange ist mit seinem proximalen Ende, insbesondere mit seinem Kopf zumindest in eine Richtung axial fest mit der Schalthülse 8 (z. B. 1) verbunden. Die Rasterstange 23 ist von einer Rasterhülse 22 umgeben, die mit dem distalen Ende der Vortriebsfeder 6 oder/und mit dem distalen Endbereich der Kolbenstange 5 verbunden ist. Die Eingriffshülse weist ein Eingriffselement 26 auf, das in eine ringförmige Nut 27 eingreift. Insbesondere greift das Eingriffselement 26 in der Ausgangsposition in die Nut 27 ein. Bei der Vorschubbewegung zum Einstechen, d. h. bei der Einstechbewegung rastet das Eingriffselement aus der Nut 27 aus und bewegt sich über einen ersten Abschnitt der Rasterstange bis zum Anfang der Vielzahl der Rastelemente 31. Der erste Abschnitt weist kein weiteres Rastelement auf sondern ist im Wesentlichen zylinderförmig oder sich verjüngend, so dass bei der Einstechbewegung keine Signale abgegeben werden. Grundsätzlich sind Ausführungsformen, bei denen dies möglich ist vorteilhaft. Die Länge des ersten Abschnitts ist so bemessen, dass das Eingriffselement 26 im Wesentlichen den ersten Abschnitt vollständig durchfahren hat bei Beendigung der Einstichbewegung. Beim Start der Ausschüttbewegung werden Stange 23 und Hülse 22 noch weiter auseinander gezogen, so dass das Eingriffselement 26 sich über den zweiten Abschnitt, d. h. den Abschnitt mit dem Rastelement 31, bewegt, so dass die Rastelemente 31 jeweils überfahren werden. Bei jedem Überfahren der Rastelemente wird ein kurzes Klick-Signal abgegeben. Die Zeitintervalle von einem Klick-Signal bis zum nächsten sind konstant, obwohl die nachlassende Federkraft die Geschwindigkeit des Eingriffselements 26 mit zunehmendem Weg verringert. Erfindungsgemäß verringern sich die Abstände von einem Rastelement zum nächsten mit zunehmendem Federweg. Dadurch wird der sich verändernden Geschwindigkeit Rechnung getragen.
  • Auf der radial gegenüberliegenden Seite, an der das Eingriffsglied 26 angeordnet ist, kann beispielsweise ein weiteres Eingriffsglied 26 vorgesehen sein. Bevorzugt ist, wie hier dargestellt wird, kein weiteres Eingriffsglied 26 vorgesehen, sondern lediglich eine von der Hülsenwandung gebildete Stütze, die als Widerlager dient.
  • In den 12 bis 14 wird eine alternative Ausführungsform der Signalisierungseinheit für die Injektionsvorrichtung aus den 1 bis 9 gezeigt. Das Raster 30 ist in einer Nut 29, nämlich an dessen Flanke angeordnet. Die Rastelemente 31 stehen in Umfangsrichtung von der Nutflanke ab. In der Nut 29 ist ein axial bewegbarer Schlitten 28 angeordnet, der axial fest mit der Kolbenstange 5 gekoppelt ist. Bei der Ausschüttbewegung wird der Schlitten 28 durch die Kolbenstange 5 mitgenommen, wodurch das am Schlitten 28 federnd angeordnete Eingriffsglied 26 die einzelnen Rastelemente 31 des Rasters 30 überfahrt. Auch hier haben die Rastelemente 31 jeweils Abstände voneinander, die der sich verändernden Kraft der Vortriebsfeder für eine zeitkonstante Abgabe von Signalen Rechnung tragen. Der Abstand der Sägezähne ist also gewählt, dass die einzelnen Klicks in gleichmäßigen Zeitabständen erfolgen, obwohl der Schlitten 28 mit der Kolbenstange 5 am Ende der Ausschüttung eine geringere Ausschüttgeschwindigkeit ausweist als am Anfang.
  • 15 und 16 zeigen eine weitere Ausführungsform der Signalisierungseinheit, bei der das Raster 30 aus Ausnehmungen, insbesondere Fenstern gebildet ist, die ebenfalls mit sich verändernden Abständen auf der Kolbenstange 5 angebracht sind. Das Eingriffsglied 26 ist an der Funktionshülse 11 federnd angeordnet. Bei der Ausschüttbewegung wird die Kolbenstange 5 und somit das Lochraster 30 an dem Eingriffsglied 26 vorbeibewegt, das jeweils in jedes Lochraster 31 einrastet und somit das Signal erzeugt. Der Vorteil an dieser Ausführungsform ist, dass das Eingriffsglied 26 von dem Sperrelement 16 gebildet werden kann, so dass diese Ausführungsform mit besonders wenigen Teilen auskommt.
  • 1
    Gehäuse
    1a
    proximales Gehäuseteil
    1b
    distales Gehäuseteil
    1c
    Rastverbindung
    1d
    Abragung
    2
    Produktbehältnis
    3
    Kolben
    4
    Injektionsnadel
    5
    Kolbenstange
    6
    Vortriebsfeder
    7
    Rückzugsfeder
    8
    Schalthülse
    8a
    Sockel
    9
    Betätigungshülse
    10
    Produktbehältnishalterung
    11
    Funktionshülse
    11a
    Bund
    12
    Sichtfenster
    13
    Aktivierungselement
    13a
    Aktivierungsnocken
    14
    Aktivierungssicherung
    15
    Schnappelement
    16
    Sperrelement
    17
    Schaltnocken
    18
    Aussparung
    19
    Axialanschlag
    20
    Sperrfenster
    21
    Rückstellfeder
    22
    Eingriffshülse
    23
    Rasterstange
    24
    Kopf
    25
    Gleitführung
    26
    Eingriffsglied
    27
    Nut
    28
    Schlitten
    29
    Nut
    30
    Raster
    31
    Rastelement
    32
    Kappe
    z
    Abstand
    x0
    Abstand
    x0-Δx
    veränderter Abstand
    L
    Längsachse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 3797489 [0002]
    • - EP 0516473 B1 [0003]
    • - EP 1503816 B1 [0003]
    • - US 6387078 B1 [0003]

Claims (13)

  1. Injektionsvorrichtung, insbesondere Autoinjektor, umfassend a) eine Vortriebsfeder (6), mit der eine Injektionsnadel (4) von einer Ausgangsposition in eine Einstechposition aus dem distalen Ende der Injektionsvorrichtung vorschiebbar ist und mit der ein Produkt aus einem Produktbehältnis (2) mit einer Ausschüttbewegung ausschüttbar ist, und b) eine Rückzugsfeder (7), mit der die Injektionsnadel (4) aus der Einstechposition in das distale Ende der Injektionsvorrichtung entgegen der Kraft der Vortriebsfeder (6), insbesondere vollständig einziehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass c) die Rückzugsfeder (7) von der Vortriebsfeder (6) bei der Ausschüttbewegung entkoppelt ist.
  2. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Rückzugsfeder (7) und die Vortriebsfeder (6) zum Einziehen und/oder zum Vorschieben der Injektionsnadel (4) gekoppelt sind.
  3. Injektionsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Vortriebsfeder (6) zum Einziehen der Injektionsnadel (4) von der Rückzugsfeder (7) spannbar ist und/oder die Rückzugsfeder (7) zum Vorschieben der Injektionsnadel (4) von der Vorschubfeder (6) spannbar ist.
  4. Injektionsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zum Einziehen der Injektionsnadel (4) die Federkraft der Rückzugsfeder (7) größer ist als die Federkraft der Vortriebsfeder (6) und/oder zum Einstechen der Injektionsnadel (4) die Federkraft der Vortriebsfeder (6) größer ist als die Federkraft der Rückzugsfeder (7).
  5. Injektionsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend ein Sperrelement (16), welches zur Entkopplung von Vortriebsfeder (6) und Rückzugsfeder (7) radial in einen Sperreingriff in eine Aussparung (18) bewegbar ist, wodurch die Injektionsnadel (4) axial fixiert und die Rückzugsfeder (7) in einem gespannten Zustand gehalten wird.
  6. Injektionsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend ein Sperrelement (16), welches mit einer Kolbenstange (5) in einem lösbaren Eingriff ist, wobei bei einem gelösten Eingriff die von der Vortriebsfeder (6) antreibbare Kolbenstange (5) relativ zu dem Sperrelement (16) bewegbar ist und einen Kolben (3) des Produktbehältnisses (2) in Richtung Auslass des Produktbehältnisses (2) verschieben kann.
  7. Injektionsvorrichtung, wobei ein Sperrelement (16) vorgesehen ist, welches sowohl die Funktion des Sperrelements (16) nach Anspruch 5 als auch die Funktion des Sperrelements (16) nach Anspruch 6 erfüllt.
  8. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 7, wobei das Sperrelement (16) am Ende der Ausschüttbewegung radial aus dem Sperreingriff bewegbar ist, so dass Vortriebsfeder (6) und Rückzugsfeder (7) miteinander gekoppelt sind, wobei die Rückzugsfeder (7) eine höhere Federkraft aufweist als die durch die Ausschüttbewegung entspannte Vortriebsfeder (6), wodurch mit der Rückzugsfeder (7) die Vortriebsfeder (6) spannbar ist.
  9. Injektionsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rückzugsfeder (7) proximal des Produktbehältnisses (2) angeordnet ist.
  10. Injektionsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Vortriebsfeder (6) in einer hülsenförmig ausgebildeten Kolbenstange (5) zumindest teilweise angeordnet ist.
  11. Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, ferner umfassend ein Schnappelement (15), welches mit einem gehäusefesten Element oder einer Schalthülse (8) nach dem Einziehen der Injektionsnadel (4) axial fest verrastet, wobei das Schnappelement (15) und das Sperrelement (16) an einer Funktionshülse (11) gebildet sind.
  12. Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei das Produktbehältnis (2) und das Sperrelement (16) axial fest verbunden sind, so dass sie insbesondere wie ein einziges Teil entlang der Langsachse (L) der Injektionsvorrichtung verschiebbar sind.
  13. Verfahren zum Ausfahren und Einziehen einer Injektionsnadel (4) an dem distalen Ende einer Injektionsvorrichtung, wobei im ausgefahrenen Zustand ein Produkt ausgeschüttet wird, wobei: a) eine vorgespannte Vortriebsfeder (6) teilweise entspannt und dabei eine mit der Vortriebsfeder (6) gekoppelte Rückzugsfeder (7) vorgespannt, b) die Vortriebsfeder (6) weiter entspannt und dabei Produkt ausgeschüttet, und c) die vorgespannte Rückzugsfeder (7) entspannt und dabei die mit der Rückzugsfeder (7) gekoppelte Vortriebsfeder (6) gespannt wird, dadurch gekennzeichnet, dass d) die Vortriebsfeder (6) und die Rückzugsfeder (7) bei der Produktausschüttung entkoppelt sind.
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