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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Unterteil für eine elektrische Lampe, mit
einem Gehäuse
und einem mit dem Gehäuse
verbundenen ersten Sockel. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine
elektrische Lampe mit einem derartigen Unterteil sowie eine Anordnung
mit einer derartigen elektrischen Lampe und einer Lampenfassung.
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Stand der Technik
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Es
sind unterschiedliche Lampenarten bekannt, welche mit einem Schraubsockel
ausgebildet sind, welcher in eine Lampenfassung eingeschraubt werden
kann. Derartige Schraubsockel müssen
zum Einbringen der Lampe in ihre Endposition in der Lampenfassung
mit mehreren Umdrehungen eingeschraubt werden. Dies ist oftmals
relativ mühsam
und das exakte Aufsetzen und Einschrauben in den Gewindegang erfordert
oftmals mehrere Versuche. Insbesondere bei relativ schwierig zugänglichen
Lampenfassungen, welche aufgrund von Reflektoren oder sonstigen
Komponenten einer Leuchte relativ eng und unhandlich gebaut sind,
ist dieses Einschrauben derartiger Schraubsockel mühsam.
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Darüber hinaus
sind herkömmliche
Lampen, und insbesondere deren Unterteile nur sehr eingeschränkt verwendbar.
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Darstellung der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Unterteil für eine elektrische
Lampe zu schaffen, mit dem die flexible Verwendung und der Einsatzbereich
einer Lampe erhöht
werden kann. Des Weiteren ist es Aufgabe eine elektrische Lampe
mit einer derartigen Ausgestaltung eines Unterteils, sowie eine Anordnung
mit einer solchen Lampe und einer Lampenfassung zu schaffen. Dadurch
sollen auch Beleuchtungssysteme flexibler ausgestaltet und bedarfsabhängig individuell
gestaltet werden können.
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Die
Aufgaben werden durch ein Unterteil, welches die Merkmale nach Anspruch
1 aufweist, eine Lampe, welche die Merkmale nach Anspruch 17 aufweist,
sowie eine Anordnung, welche die Merkmale des Anspruchs 20 aufweist,
gelöst.
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Ein
erfindungsgemäßes Unterteil
für eine elektrische
Lampe umfasst ein Gehäuse
und einen Sockel. Das Unterteil ist in der Ausgestaltung des Sockelaufbaus
reversibel veränderbar.
Dadurch kann ein hochfunktionales Unterteil ermöglicht werden, welches bedarfsabhängig nach
der eigentlichen Fertigung der einzelnen Komponenten in beliebig
wiederholbarer und zerstörungsfreier
Weise individuell mit einem spezifischen Sockelkonzept ausgebildet werden
kann. Das Unterteil kann somit im Hinblick auf die Sockelausführung modular
ausgebildet sein. Baukastenartig kann ein Unterteil aus einem Gehäuse und
zumindest einem spezifischen Sockel zusammengesetzt werden. Dadurch
können
verschiedenste Kombinationsmöglichkeiten
der Komponenten untereinander gewährleistet werden.
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Bevorzugt
sind ein erster und/oder ein zum ersten separat und unterschiedlich
ausgebildeter zweiter Sockel aus tauschbar an dem Unterteil anbringbar.
Dadurch kann die Kompatibilität
des Unterteils erhöht
werden.
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Vorzugsweise
sind der erste und der zweite Sockel lösbar an dem Gehäuse reversibel
anbringbar und abnehmbar. Bei einer derartigen Ausführung sind
das Gehäuse,
der erste Sockel und der zweite Sockel als separate Teile gefertigt
uns bereitgestellt und abhängig
von den Anforderungen kann dann einer der Sockel an das Gehäuse reversibel
lösbar
angebracht werden.
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An
dem Unterteil ist vorzugsweise ein zum ersten Sockel unterschiedlicher
zweiter Sockel lösbar
anbringbar. Das Unterteil ist dadurch so konzipiert, dass es bedarfsabhängig mit
unterschiedlichen Sockeln ausgebildet werden kann, und dadurch ein einziges
Teil kompatibel und flexibel verwendet werden kann. Die lösbare Anbringung
des zweiten Sockels an dem Unterteil ist als zerstörungsfrei
und somit reversibel montierbare Verbindung konzipiert. Durch die
Ausgestaltung des Unterteils müssen
nicht mehr eine Vielzahl unterschiedlicher Unterteile bereitgestellt
werden, sondern es kann bedarfsabhängig ein Unterteil individuell
konzipiert werden.
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Insbesondere
beim Anbringen des zunächst separat
bereitgestellten zweiten Sockels an das Unterteil ist die Ausgestaltung
so konzipiert, dass automatisch eine elektrische Kontaktierung der
Sockelkontakte des zweiten Sockels gewährleistet ist.
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Bevorzugt
ist der erste Sockel fest mit dem Gehäuse verbunden, insbesondere
einstückig
mit dem Gehäuse
ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung kann eine erhebliche Reduzierung
des Fertigungsaufwands erreicht werden. Es sind somit zur Ausgestaltung
von zumindest zwei unterschiedlichen Ausführungsformen eines Unterteils
auch nur noch zwei separate Komponenten erforderlich. Dies ist zum
einen ein Basis-Unterteil, welches das Gehäuse und den daran fest angeordneten,
insbesondere integrierten, ersten Sockel als ein Teil umfasst. Soll
ein unterschiedliches Unterteil mit einem abweichenden Sockel geschaffen
werden, so kann daran der separat bereitgestellte zweite Sockel
lösbar
angebracht werden. Durch diese Ausgestaltung kann der Verschleiß und die
Abnützung
der Komponenten reduziert werden.
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Es
kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der erste Sockel lösbar an
dem Gehäuse
anbringbar ist. Bei dieser Ausgestaltung kann dann gewährleistet
werden, dass beim Anbringen des zweiten Sockels der erste Sockel
entfernt wird, und dadurch im Vergleich zu einer integrierten Ausgestaltung
des Gehäuses
mit dem ersten Sockel eine Gewichtsersparnis erzielt werden kann,
wenn ein Unterteil mit dem zweiten Sockel realisiert werden soll.
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In
bevorzugter Weise ist der zweite Sockel über den ersten Sockel anbringbar.
So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der zweite Sockel auf
den ersten Sockel aufgesteckt wird. Bevorzugt ist der zweite Sockel
dann kappenartig ausgebildet und im Inneren zumindest bereichsweise
hohl ausgebildet. Dadurch kann beim Überstülpen und Aufstecken des zweiten
Sockels auf den ersten Sockel eine bauraumminimierte Ausgestaltung
gewährleistet
werden, da sich der erste Sockel dann quasi in den zweiten Sockel
hinein erstreckt. Neben einem Aufstecken kann auch eine anderweitig
ausgebildete lösbare Verbindung
vorgesehen sein. Beispielsweise kann auch eine Schraubverbindung
o der eine Rastverbindung oder eine Bajonettverbindung oder dergleichen vorgesehen
sein.
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Eine
Bajonettverbindung erweist sich dabei als besonders vorteilhaft,
da sie schnell und zielführend
angebracht und gelöst
werden kann und eine mechanisch stabile Verbindung ermöglicht.
Auch dann, wenn die Montage und die Demontage eines zweiten Sockels
in relativ beengten Verhältnissen
erfolgen muss und die Zugänglichkeit
eingeschränkt ist,
kann durch eine derartige Bajonettverbindung dennoch das sichere
Anbringen des zweiten Sockels gewährleistet werden.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass der zweite Sockel an dem ersten Sockel und/oder
dem Gehäuse
anbringbar ist. Bevorzugt erweist es sich, wenn der erste Sockel
quasi vollständig
in dem zweiten Sockel angeordnet ist und Teilelemente des ersten
Sockels in den zweiten Sockel zur mechanischen Verbindung und Anbringung
des zweiten Sockels an dem Unterteil eingreifen. Vorzugsweise ist
der zweite Sockel dann zusätzlich
an dem Gehäuse
lediglich abgestützt.
Eine selbsthaltende mechanische Verbindung zwischen dem zweiten
Sockel und dem Gehäuse
ist bevorzugterweise nicht vorgesehen. Das Abstützten des zweiten Sockels durch
unmittelbar mechanischen Kontakt mit dem Gehäuse stabilisiert die mechanische
Verbindung zusätzlich.
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Vorzugsweise
sind das Gehäuse
und der erste Sockel als Spritzgussteile ausgebildet. Besonders
bevorzugt erweist es sich, wenn dabei eine 2K-Spritzgusstechnik
verwendet wird. Insbesondere ist das Unterteil mit dem Gehäuse und
dem ersten Sockel als MID(Molded Interconnect Devices)-Bauteil realisiert.
Dies ermöglicht
in besonders vor teilhafter Weise die Integration von elektrischen
und mechanischen Eigenschaften eines dreidimensionalen Teils.
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Es
kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Gehäuse als separates Spritzgussteil
zum ersten Sockel gefertigt ist. Das Gehäuse kann dann in üblicher
herkömmlicher
Spritzgusstechnik ausgebildet sein. Der erste Sockel ist bevorzugterweise
in 2K-Spritzgusstechnik gefertigt.
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Ebenso
kann vorgesehen sein, dass der zweite Sockel als einstückiges Spritzgussteil
ausgebildet ist. Auch hier erweist es sich vorteilhaft, wenn der
zweite Sockel in 2K-Spritzgusstechnik gefertigt ist und als MID-Bauteil
realisiert ist.
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Vorzugsweise
ist der zweite Sockel als Schraubsockel ausgebildet. Es kann auch
vorgesehen sein, dass der zweite Sockel ein Bajonettsockel ist.
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Der
erste Sockel weist vorzugsweise eine kleinere Bauhöhe als der
zweite Sockel auf. Insbesondere ist der zweite Sockel so realisiert,
dass er eine geringere Bauhöhe
aufweist als wenn die Lampe mit einem herkömmlichen Sockel, insbesondere Schraubsockel,
realisiert werden würde.
Abhängig von
der Größe und Ausgestaltung
einer Lampe ist aufgrund von vorgegebenen bekannten Normungen ein
bekannter Sockel größer bzw.
länger
als ein derartiger neuer Sockel.
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Vorzugsweise
ist mit dem ersten Sockel ein Verbindungskonzept zwischen einem
Sockel und einer Lampenfassung realisiert, welches zu einer Schraubverbindung
gemäß einem
Schraubsockel und einer Schraubfassung unterschiedlich ist.
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Vorzugsweise
weist der erste Sockel eine Bauhöhe
kleiner 4 mm auf.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass der erste Sockel zwei radial orientierte Stege
aufweist, von denen im in eine Lampenfassung eingesetzten Zustand der
Lampe jeweils einer auf der dem Gehäuse eines Unterteils abgewandten
Seite an einem Fixierelement der Lampenfassung anliegt.
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Vorzugsweise
ist an jedem Steg des Sockels zumindest ein elektrischer Sockelkontakt
angeordnet, welcher sich an der Unterseite des ersten Sockels und/oder
an einem Rand des Stegs erstreckt. Insbesondere sind die elektrischen
Sockelkontakte in die Stege eingebettet. Dadurch kann eine zusätzliche Reduzierung
der Bauhöhe
erreicht werden. Des Weiteren können
dadurch die Sockelkontakte vor hohem Verschleiß beim Einbringen und Herausnehmen
des Sockels bzw. der Lampe aus einer Lampenfassung geschützt werden.
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Bevorzugt
weist das Gehäuse
eine dem ersten Sockel zugewandte Unterseite auf, welche in Längsrichtung
der Lampe betrachtet unter den Stegen Aussparungen aufweist, insbesondere
den Stegen form- und flächenmäßig im Wesentlichen
gleiche durchgängige
Aussparungen aufweist.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine elektrische Lampe mit
einem im Betrieb Licht emittierenden Oberteil und einem erfindungsgemäßen Unterteil
oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon. Das Oberteil kann
beispielsweise entsprechend einer Kolbenstruktur einer Glühlampe ausgebildet
sein. Insbesondere ist jedoch vorgesehen, dass die Lampe als Entladungslampe,
insbesondere als Kompaktleuchtstofflampe, ausgebildet ist, und das
Oberteil ein Entladungsgefäß darstellt.
Die Lampe kann jedoch auch eine Leuchtdiode oder ein Leuchtdiodenmodul
mit mehreren Leuchtdioden sein.
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Ist
die Lampe als eine derartige Entladungslampe oder Leuchtdiode ausgebildet,
ist bevorzugt vorgesehen, dass in dem Unterteil, insbesondere in dem
Gehäuse
des Unterteils, ein elektronisches Vorschaltgerät angeordnet ist, welches im
eingesetzten Zustand der Lampe in eine Lampenfassung über einen
Sockel mit der Lampenfassung elektrisch kontaktierbar ist.
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Ein
weiterer Aspekt betrifft eine Anordnung, welche eine Lampe und eine
Lampenfassung umfasst, wobei in die Lampenfassung ein Unterteil
der Lampe zumindest bereichsweise einbringbar ist. Das Unterteil
der Lampe umfasst einen Sockel, welcher eine kleinere Bauhöhe aufweist
als ein für
diese Lampe im Falle der Ausbildung der Lampe mit einem herkömmlichen
Schraubsockel aufgrund der Ausmaße und der herkömmlichen
Normung erforderlicher Schraubsockel. Es wird somit ein im Vergleich
zu einem herkömmlichen
Schraubsockel unterschiedliches Sockelkonzept realisiert, welches
kompakter und dadurch platzsparender ausgebildet werden kann. Darüber hinaus
kann durch diesen neuen Sockel das Einbringen der Lampe in die Lampenfassung
wesentlich vereinfacht werden. Der neue Sockel ist somit in Längsrichtung
der Lampe betrachtet kürzer
ausgebildet, als wenn diese Lampe mit einem Schraubsockel ausgebildet
werden würde.
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Vorzugsweise
ist der Sockel der Lampe und die Lampenfassung zum Verbinden gemäß einer
Bajonettverbindung ausgebildet. Unter einer Bajonettverbindung wird
eine Vorrichtung verstanden, bei welcher ausgehend von einem einge führten aber noch
nicht verdrehten Anfangszustand der Lampe in die Lampenfassung bis
zu einem vollständig
eingebrachten Endzustand der Lampe in die Lampenfassung keine vollständige Umdrehung
und somit keine Umdrehung um 360° benötigt wird.
Der vollständig
in die Lampenfassung eingebrachte Endzustand des Sockels wird somit
dadurch erreicht, dass lediglich eine Drehung der Lampe, insbesondere
des Sockels der Lampe, um kleiner 360° erforderlich ist. Insbesondere
ist eine Bajonettverbindung realisiert, bei der der eingesetzte
Endzustand der Lampe in die Lampenfassung bei einer Umdrehung zwischen
60° und 90° ausgehend
von dem Anfangszustand erreicht wird, um die Arretierung der Lampe
in der Lampenfassung erhalten zu können. Insbesondere ist vorgesehen,
dass eine Umdrehung um 90° durchgeführt werden
muss, um eine vollständige
Arretierung des Sockels in der Lampenfassung gewährleisten zu können. Bei
einem Schraubsockel hingegen ist zumindest eine ganze Umdrehung,
im Allgemeinen mehrere Umdrehungen erforderlich, um den eingebrachten
Endzustand der Lampe in der Lampenfassung erreichen zu können. Dies
dauert im Vergleich zur Erfindung länger und es erfordert mehrmaliges Ansetzen
beim Eindrehen oder Herausnehmen, insbesondere da eine Bedienperson
die Hand nur begrenzt verdrehen kann.
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Durch
die Bajonettverbindung kann dadurch ein wesentlich vereinfachtes
Konzept zum Einbringen der Lampe in die Lampenfassung gewährleistet werden.
Auch in relativ beengten Umgebungen oder uneinsichtigen Positionierungen
der Anordnung kann somit sicher und zuverlässig das Einsetzen und auch Entnehmen
der Lampe in bzw. aus der Lampenfassung erreicht werden.
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Bevorzugt
umfasst der Sockel einen, insbesondere zumindest zwei radial orientierte
Stege, von denen im in die Lampenfassung eingesetzten Zustand der
Lampe jeweils einer auf der einem Gehäuse des Unterteils abgewandten
Seite an einem Fixierelement der Lampenfassung anliegt. Bevorzugt
sind die zwei Stege am Sockel gegenüberliegend angeordnet.
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Durch
eine derartige Ausgestaltung der Anordnung kann das Einsetzen des
Sockels bzw. der Lampen in die Lampenfassung nochmals vereinfacht werden
und darüber
hinaus auch ein schnelles und richtiges Einsetzen gewährleistet
werden. Auch an Orten, an denen die Lampenfassung nicht unmittelbar
oder nur schwierig eingesehen werden kann, kann somit die Lampe
quasi „blind" von einem Nutzer aufwandsarm
angebracht oder entfernt werden.
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Bevorzugt
ist an jedem Steg ein elektrischer Sockelkontakt angeordnet, welcher
sich an der Unterseite des Sockels und an einem Rand des Stegs erstreckt.
Der Sockelkontakt ist somit übergreifend über den
Rand angeordnet, wodurch eine stets sichere elektrische Kontaktierung
gewährleistet
werden kann.
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Vorzugsweise
sind die elektrischen Sockelkontakte in die Stege eingebettet. Dadurch
kann zusätzlich
eine Reduzierung der Bauhöhe
erreicht werden. Darüber
hinaus können
dadurch beim Einsetzen oder Entfernen der Lampe in bzw. aus der
Lampenfassung Beschädigungen
der elektrischen Sockelkontakte vermieden werden.
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Bevorzugt
weist das Unterteil neben dem Sockel ein Gehäuse auf, wobei dieses Gehäuse eine dem
Sockel zugewandte Unterseite umfasst. Diese Unterseite weist in
Längsrich tung
der Lampe betrachtet unter den Stegen Aussparungen auf. Insbesondere
sind diese Aussparungen im Wesentlichen formmäßig und flächenmäßig gleich den Ausmaßen und
Formgestaltungen der Stege. Gerade dann, wenn das Unterteil, umfassend
dieses Gehäuse
und den Sockel, als einstückiges
Teil ausgebildet ist, kann dadurch ein schieberloses Werkzeug bei
der Fertigung verwendet werden, da quasi Hinterschneidungen vermieden
werden können.
Insbesondere bei der Herstellung des Unterteils als Spritzgussteil
kann dadurch die Fertigung wesentlich vereinfacht werden. Fertigungstoleranzen
können
dadurch minimiert werden.
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Vorzugsweise
sind elektrische Fassungskontakte auf der dem Gehäuse des
Unterteils abgewandten Seite der Fixierelemente an der Lampenfassung
angeordnet. Die Fassungskontakte sind somit verdeckt und unterhalb
der Fixierelemente positioniert, wodurch sie sichtseitig nicht zu
sehen sind. Durch diese Ausgestaltung und Anordnung der Fassungskontakte
kann somit auch ein Berührschutz
ermöglicht
werden.
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Bevorzugt
ist ein elektrischer Fassungskontakt als Federkontakt ausgebildet.
Durch diese elastische Ausgestaltung kann die sichere Kontaktierung mit
den Sockelkontakten gewährleistet
werden. Des Weiteren wird die Einbringung bzw. das Entfernen des
Sockels in bzw. aus der Lampenfassung durch derartig federbelastete
Fassungskontakte nicht beeinträchtigt.
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Bevorzugt
erstreckt sich ein elektrischer Fassungskontakt um eine Länge kleiner
der radialen Ausmaße
eines Fixierelements in radialer Richtung in das Innere der Lampenfassung.
Die Dicke eines Fixierelements ist somit stets größer als
derjenige Teilbereich eines Fassungskontakts, welcher sich frei in
das Innere der Lampenfassung im unbelasteten Zustand dieses elektrischen
Fassungskontakts erstreckt. Dadurch kann dem Berührschutz im besonderen Maße Rechnung
getragen werden und dennoch die zuverlässige elektrische Kontaktierung
erreicht werden.
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Bevorzugt
erstreckt sich ein elektrischer Fassungskontakt maximal 1 mm in
radialer Richtung in das Innere der Lampenfassung, wenn der elektrische Fassungskontakt
unbelastet ist und somit die Lampe nicht in die Lampenfassung eingebracht
ist.
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Bevorzugt
weist der Sockel eine Bauhöhe kleiner
4 mm auf. Der Sockel kann daher sehr niedrig und flachbauend ausgebildet
werden. Insbesondere ist vorgesehen, dass der Sockel so ausgebildet
ist, dass die Bauhöhe
kleiner ist als die Ausmaße
des Sockels in einer Ebene senkrecht zu dieser Bauhöhe. Gerade
dies kann bei herkömmlichen
Schraubsockeln nicht ermöglicht
werden. Insbesondere dann, wenn diese Lampe anstatt des neu konzipierten
Sockels einen entsprechenden Schraubsockel aufweisen würde, wäre dieser
genau entgegengesetzt konzipiert, nämlich mit einer Bauhöhe ausgebildet,
welche größer ist
als die Ausmaße
des Sockels in einer Ebene senkrecht zu dieser Bauhöhe.
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Vorzugsweise
weist die Lampenfassung eine Bauhöhe kleiner 10 mm auf. Insbesondere
ist vorgesehen, dass die Lampenfassung eine Bauhöhe kleiner 8 mm aufweist, und
insbesondere zwischen 6 mm und 4 mm beträgt. Auch die Lampenfassung kann
somit sehr kurz ausgestaltet werden.
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Durch
diese deutlich reduzierten Ausmaße der Bauhöhe kann auch eine Materialeinsparung
erreicht werden.
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Bevorzugt
beträgt
die Bauhöhe
des Sockels und der Lampenfassung zusammen im zusammengesetzten
Zustand der Anordnung weniger als 20 mm, insbesondere weniger als
10 mm. Insbesondere entspricht die Bauhöhe des Sockels und der Lampenfassung
im zusammengesetzten Zustand im Wesentlichen der Bauhöhe der Lampenfassung.
Dadurch kann eine besonders minimierte und kurze Ausführung realisiert
werden, da die Länge
des Sockels quasi vollständig
in der Länge
der Lampenfassung aufgeht und somit quasi die gesamte Länge des Sockels
in der Lampenfassung angeordnet ist. Dies ermöglicht neben einer bauraumminimierten
Ausgestaltung auch eine besonders sichere und feste Positionierung
des Sockels in der Lampenfassung.
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Die
der Lampenfassung zugeordneten Fixierelemente weisen jeweils eine
zumindest bereichsweise bogenförmige
Ausformungen auf. Diese gekrümmte
Formgebung der Innenseite ermöglicht ein
definiertes Einsetzen des Sockels in die Lampenfassung. Es kann
somit quasi eine Art Kodierung geschaffen werden, wodurch ein sicheres
Einsetzen erreicht und ein falsches Einsetzen vermieden werden kann.
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Bevorzugt
ist der Durchmesser bzw. der Abstand zwischen den bogenförmigen Abschnitten
der Innenseiten der gegenüberliegend
angeordneten Fixierelemente kleiner 30 mm, insbesondere kleiner
25 mm. Besonders bevorzugt erweist es sich, wenn dieser Durchmesser
zwischen 13 mm und 15 mm beträgt.
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Vorzugsweise
erstreckt sich ein bogenförmiger
Abschnitt einer Innenseite eines Fixierelements über einen Winkel zwischen 30° und 80°, insbesondere
zwischen 40° und
70°. Besonders
bevorzugt erweist es sich, wenn sich dieses So gensegment der Innenseite
des Fixierelements über
einen Winkel zwischen 50° und
60° erstreckt.
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Vorzugsweise
erstreckt sich ein bogenförmiger
Abschnitt der Innenseite eines ersten Fixierelements über einen
ersten Winkel, welcher unterschiedlich zu einem zweiten Winkel ist, über den
sich ein bogenförmiger
Abschnitt der Innenseite eines zweiten Fixierelements erstreckt.
Durch diese unterschiedliche Ausgestaltung kann in besonders effektiver
Weise eine Art Kodierung geschaffen werden, mit welcher das falsche
Einsetzen einer Lampe in die Lampenfassung verhindert werden kann.
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Bevorzugt
ist die Innenseite der Lampenfassung in Abschnitten, an denen die
Fixierelemente nicht angeordnet sind, zumindest bereichsweise durch
eine bogenförmige
Ausgestaltung charakterisiert. Der Durchmesser bzw. der Abstand
zwischen den bogenförmigen
Abschnitten dieser fixierelementfreien Innenseite der Lampenfassung
beträgt
vorzugsweise kleiner 35 mm, insbesondere kleiner 30 mm. Besonders
bevorzugt erweist es sich, wenn dieser Durchmesser bzw. Abstand
zwischen 17 mm und 19 mm beträgt.
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Es
kann vorgesehen sein, dass der Durchmesser zwischen den bogenförmigen Abschnitten der
Innenseite der Fixierelemente vorzugsweise zwischen 25 mm und 35
mm beträgt
und der Durchmesser bzw. der Abstand zwischen der bogenförmigen Innenseite
der Lampenfassung an den fixierelementfreien Bereichen zwischen
20 mm und 30 mm beträgt.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass erstgenannter Durchmesser
zwischen 20 mm und 30 mm beträgt
und zugleich zweitgenannter Durchmesser zwischen 15 mm und 25 mm
beträgt.
Besonders bevorzugt erweist es sich, wenn der Durchmesser zwischen
den bogenförmigen
Abschnitten der Innenseite der Fixierelemente zwischen 13 mm und
15 mm beträgt,
und der Durchmesser der bogenförmigen Abschnitte
der Innenseite der Lampenfassung an den fixierelementfreien Bereichen
zwischen 17 mm und 19 mm beträgt.
Durch diese Zuordnung der beiden Durchmesser können jeweils optimale Ausgestaltungen
erreicht werden.
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Bevorzugt
ist das Unterteil der Lampe als einstückiges Spritzgussteil ausgebildet.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Unterteil, umfassend
das Gehäuse
und den Sockel, der Lampe in 2K-Technik als MID (Molded Interconnect
Devices)-Teil ausgebildet ist. Durch diese Ausgestaltung kann ein
einstückiges
Unterteil geschaffen werden, welches aus unterschiedlichen Kunststoffen ausgebildet
ist, wobei dann im Nachgang spezifische Bereiche galvanisiert werden
können.
Dadurch kann eine Integration von Leiterbahnen in dreidimensionalen
Bauteilen erreicht werden. Durch diese Zweikomponententechnik kann
ein Bauteil mit integrierten elektrischen und mechanischen Eigenschaften
gefertigt werden.
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Bevorzugt
ist die Lampe eine Entladungslampe, insbesondere eine als Energiesparlampe
bezeichnete Kompaktleuchtstofflampe. Gerade bei derartigen Lampen
kann durch das neue Sockelkonzept eine wesentliche Reduzierung der
Bauhöhe
erreicht werden. Gerade bei derartigen Lampen kann mit dem neuen
Sockelkonzept eine Bauhöhe
erreicht werden, welche kleiner ist als die Bauhöhe einer vergleichbaren Glühlampe.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung
kann somit nunmehr auch ermöglicht
werden, dass Kompaktleuchtstofflampen in herkömmliche Wohnraumleuchten als
Ersatz für
Glühlampen
einsetzbar sind, da sie im Hinblick auf Bauhöhe nicht mehr größer als
vergleichbare Glühlampen,
insbesondere sogar kürzer
als vergleichbare Glühlampen, ausgebildet
sind.
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Vorzugsweise
ist in dem Unterteil der Lampe, insbesondere im Gehäuse, ein
elektronisches Vorschaltgerät
angeordnet, welches im eingesetzten Zustand der Lampe in die Lampenfassung über den
Sockel der Lampe mit der Lampenfassung elektrisch kontaktierbar
ist. Auch bei Kompaktleuchtstofflampen, welche ein integriertes
elektronisches Vorschaltgerät
aufweisen, kann somit eine Bauhöhe
erreicht werden, welche wesentlich reduziert werden kann. Auch bei
derartigen Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem elektronischen
Vorschaltgerät
kann somit die Bauhöhe
gegenüber
einer vergleichbaren Glühlampe
reduziert werden.
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Ist
eine Lampe als eine Kompaktleuchtstofflampe ausgebildet, bei der
das elektronische Vorschaltgerät
nicht integriert und somit nicht in dem Gehäuse des Unterteils der Lampe
angeordnet ist, so ist bevorzugt vorgesehen, dass das Unterteil
vier Sockelkontakte aufweist. Bevorzugt werden dann zwei Kontakte
auf einem elektromechanischen Verbindungsbereich angeordnet, wobei
ein elektromechanischer Verbindungsbereich dadurch gekennzeichnet ist,
dass er im endmontierten Zustand der Lampe in der Lampenfassung
ein Übereinanderliegen
bzw. Kontaktieren eines Bereichs des Sockels mit einem Bereich der
Lampenfassung definiert.
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Bevorzugt
sind die elektrischen Ströme,
welche durch einen derartigen elektromechanischen Verbindungsbereich
geleitet werden, kleiner 1 A, insbesondere kleiner 200 mA und besonders
bevorzugt kleiner 100 mA.
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Die
elektrischen Kontaktierungen können neben
der bereits erwähnten
galvanischen Beschichtung bei einem 2K-Spritzgussteil auch über Stanzteile erreicht werden,
die auf den elektromechanischen Verbindungsbereichen befestigt sind.
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Das
Sockel-Fassungssystem kann sowohl zum Betrieb im Niedervoltbereich,
und somit für Spannungen
kleiner 60 V, als auch für
den Mittelvoltbereich (Spannungen zwischen 100 und 120 V), als auch
für den
Hochvoltbereich (Spannungen größer 220
V) verwendet werden.
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Vorzugsweise
ist die Lampenfassung an einem Adapter angeordnet, welcher lösbar an
einer Schienenvorrichtung anbringbar ist. Die Schienenvorrichtung
ist mit einem Transformator elektrisch verbunden. Die Schienenvorrichtung
ist an einer Oberfläche
eines Objekts, beispielsweise einer Decke eines Raums oder aber
auch an einer Seitenwand oder dergleichen eines Gebäudes, anbringbar. Auch
der Transformator kann an dieser Oberfläche des Objekts bevorzugt angebracht
sein. Die in die Lampenfassung eingesetzte Lampe ist bevorzugt über den
Transformator, die Schienen der Schienenvorrichtung, den Adapter
und die Lampenfassung mit Energie versorgbar.
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Bevorzugt
ist die Lampenfassung in den Adapter integriert. Auch hier kann
eine einstückige
Ausbildung vorgesehen sein. Insbesondere kann auch hier ein einstückiges Spritzgussteil
realisiert sein.
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Vorzugsweise
ist die Lampenfassung an einer Oberseite einer Decke oder einer
sonstigen Wand eines Raums oder dergleichen angeordnet und somit
quasi „auf
Putz" montiert.
Dabei kann eine unmittelbare Anbringung auf dieser Ober fläche oder eine
mittelbare, beispielsweise über
den Adapter, vorgesehen sein.
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Ebenso
kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Lampenfassung zumindest
bereichsweise in dem Mauerwerk der Wand oder Decke angeordnet ist
und somit sich allenfalls nur teilweise über diese Oberfläche nach
außen
erstreckt. Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Lampenfassung
bündig mit
der Oberfläche
der Decke oder Wand angeordnet ist. Durch diese zumindest bereichsweise
versenkte Ausbildung kann eine Verkürzung der freiliegenden Länge der
Anordnung ermöglicht
werden und ein aufgeräumter
und hochwertiger Eindruck vermittelt werden.
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Die
Stege des Sockels, insbesondere des ersten Sockels, sind vorzugsweise
nur teilweise umlaufend ausgebildet. Bevorzugt sind die beiden Stege in
Längsrichtung
bzw. axialer Richtung des Sockels betrachtet auf gleichem Höhenniveau
angeordnet. Es ist insbesondere keine Ganghöhe wie bei einem Schraubsockel
ausgebildet. Bevorzugt sind die Stege so angeordnet, dass sie mit
einer dem Gehäuse des
Unterteils der Lampe abgewandten Unterseite des Sockels bündig angeordnet
sind. Die Unterseite der Stege und die Unterseite des Sockels sind
daher bündig übergehend
ausgebildet und bilden eine Ebene.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung;
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2 eine
Draufsicht auf eine Lampenfassung einer erfindungsgemäßen Anordnung
gemäß 1;
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Unterteils einer Lampe einer erfindungsgemäßen Anordnung;
-
4 eine
Schnittansicht des Unterteils gemäß 3;
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5 eine
weitere Ausführung
eines Unterteils einer Lampe einer erfindungsgemäßen Anordnung; und
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6 eine
perspektivische Darstellung einer Beleuchtungsvorrichtung mit einer
erfindungsgemäßen Anordnung.
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7 eine
schematische Darstellung einer weiteren, erfindungsgemäßen Ausführungsform,
die an einer Decke angeordnet ist
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Bevorzugte Ausführung der
Erfindung
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In
den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
in einer schematischen Seitenansicht eine Anordnung 1 gezeigt,
welche eine Lampe 2 und eine Lampenfassung 3 umfasst.
Die Lampe 2 ist im Ausführungsbeispiel
als Kompaktleuchtstofflampe ausgebildet und umfasst ein Oberteil 22,
welches dem Entladungsgefäß entspricht.
Darüber
hinaus umfasst die Lampe 2 ein Unterteil 21 welches
ein Gehäuse 210 und
einen daran anschließenden
Sockel 211 aufweist. Die Lampe 2 kann ein integriertes elektronisches
Vorschaltgerät
(nicht dargestellt) aufweisen, welches dann in dem Gehäuse 210 angeordnet
ist. Das Oberteil 22 erstreckt sich bereichsweise in das
Gehäuse 210.
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Darüber hinaus
umfasst die Anordnung 1 einen Adapter 4, an dem
die Lampenfassung 3 angeordnet ist. Der Adapter 4 kann
an der der Lampenfassung 3 gegenüberliegenden Seite an einer
Oberfläche
eines Objekts, beispielsweise einer Wand oder einer Decke eines
Raums, angebracht sein. Beispielsweise kann ein Anschrauben vorgesehen
sein. Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Adapter 4 an
einer Schienenvorrichtung 6 (6) angeordnet
ist.
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Der
Sockel 211 kann zerstörungsfrei
lösbar an
dem Gehäuse 210 angeordnet
sein. Beispielsweise kann eine Verschraubung oder eine Verrastung oder
eine Bajonettverbindung vorgesehen sein. Der Sockel 211 weist
eine Bauhöhe
h2 (4) auf, welche kleiner ist als ein für diese
Lampe 2 erforderlicher Schraubsockel, wenn diese Lampe 2 mit
einem derartigen Schraubsockel 2 ausgebildet werden würde.
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Eine
Bauhöhe
h1 der Lampenfassung 3 ist im Ausführungsbeispiel kleiner 6 mm
und beträgt
insbesondere etwa 4 mm. Auch die Bauhöhe h2 des Sockels 211 beträgt einen
Wert kleiner 4 mm, so dass die gesamte Höhe des Sockel-Fassungssystems der Bauhöhe h1 der
Lampenfassung 3 entspricht.
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Der
Sockel 211 ist so konzipiert, dass seine Bauhöhe h2 kleiner
ist als die Ausmaße
des Sockels 211 in einer Ebene senkrecht zu dieser Bauhöhe h2 und
somit auch senkrecht zur Längsachse
A der Anordnung 1. Der Sockel 211 ist somit flachbauend
ausgebildet.
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In
entsprechender Weise ist die Lampenfassung 3 dimensioniert,
bei der auch die Bauhöhe
h1 kleiner ausgebildet ist, als die Ausmaße der Lampenfassung 3 in
einer Ebene senkrecht zu dieser Bauhöhe h1. In 1 ist
in schematischer Weise der Zustand gezeigt, bei dem die Lampe 2 in
ihrer Endposition in der Lampenfassung 3 angeordnet ist.
Die Verbindung zwischen dem Sockel 211 und der Lampenfassung 3 ist
als Bajonettverbindung ausgebildet. Dies bedeutet, dass im Ausführungsbeispiel
ausgehend vom separierten Zustand der Lampe 2 und der Lampenfassung 3 die
Lampe 2 zunächst
in Richtung der Längsachse
A in die Lampenfassung 3 einbringbar ist und dann eine
Drehung um die Achse A durchzuführen
ist.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist dazu vorgesehen, dass eine Drehung um etwa 90° durchzuführen ist, um
die Lampe 2 in ihrer Endposition am Anschlag zu positionieren.
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Der
Sockel 211 umfasst dazu gemäß dem Ausführungsbeispiel zwei gegenüberliegend
angeordnete Stege 211a und 211b, welche in radialer Richtung
nach außen
orientiert sind. Im vollständig eingesetzten
Zustand der Lampe 2 sind diese teilweise umlaufenden und
ganghöhenfreien
Stege 211a und 211b unterhalb von gegenüberliegend
angeordneten Fixierelementen 32 und 33 der Lampenfassung 3 angeordnet.
Die beiden Stege 211a und 211b liegen in der gezeigten
Ausführung
gemäß 1 im zusammengesetzten
Zustand der Anordnung 1 einerseits auf der der Lampenfassung 3 zugewandten Oberseite
des Adapters 4 auf und andererseits sind sie unterhalb
der Fixierelemente 32 und 33 an deren Unterseiten
anliegend positioniert. Dadurch kann eine mechanisch stabile Anbringung
gewährleistet werden.
Darüber
hinaus kann durch diese Ausgestaltung auch ein schnelles und aufwandarmes
sowie sicheres Einbringen der Lampe 2 in die Lampenfassung 3 gewährleistet
werden.
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Insbesondere
wird durch die Ausgestaltung der Anordnung 1 gemäß 1 erreicht,
dass das Sockel-Fassungssystem mit einer Gesamtlänge ausgebildet werden kann,
welche kleiner ist als das Sockel-Fassungssystem einer vergleichbaren
herkömmlichen
Glühlampe.
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Die
Lampenfassung 3 kann positionsstabil und nicht relativ
bewegbar zum Adapter 4 an diesem angeordnet sein. Es kann
jedoch auch vorgesehen sein, dass die Lampenfassung 3 und
somit auch die Lampe 2 relativ bewegbar zum Adapter an
diesem angeordnet ist. Beispielsweise kann eine Schwenkvorrichtung
oder ähnliches
vorgesehen sein.
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In 2 ist
in einer schematischen Draufsicht die Anordnung 1 gezeigt,
bei welcher die Lampe 2 aus der Lampenfassung 3 entnommen
ist.
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Die
Lampenfassung 3 ist als einstückiges Spritzgussteil ausgebildet.
Insbesondere ist vorgesehen, dass die Lampenfassung 3 als
MID-Bauteil in 2K-Technik gefertigt ist. Es kann vorgesehen sein, dass
die Lampenfassung 3 zerstörungsfrei lösbar an dem Adapter 4 angeordnet
ist. Beispielsweise kann ein Verrasten oder ein Verschrauben oder ähnliches vorgesehen
sein.
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Ebenso
kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Lampenfassung 3 und
der Adapter 4 einstückig
ausgebildet sind. In der in 1 gezeigten
Ausführung
ist die Lampenfassung 3 auf dem Adapter 4 angeordnet.
Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Lampenfassung 3 in
dem Adapter 4 integriert ist, wodurch die gesamte Bauhöhe dann
im minimalen Zustand der Bauhöhe
des Adapters 4 entspricht.
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Gemäß der Darstellung
in 2 ist die Lampenfassung 3 als ringartige
Struktur ausgebildet. Die Fixierelemente 32 und 33 sind
an der dem Mittelpunkt M zugewandten Innenseite eines Rings 31 angeordnet,
insbesondere einstückig
angeformt. Die Fixierelemente 32 und 33 erstrecken
sich jeweils nur bereichsweise über
die Innenseite des Rings 31. Das erste Fixierelement 32 weist
eine dem Mittelpunkt M zugewandte Innenseite auf, welche einen gekrümmten Bereich
bzw. einen bereichsweise bogenförmigen
Abschnitt 32a aufweist. In entsprechender Weise ist das
zweite Fixierelement 33 ausgebildet, welches ebenfalls
an der dem Mittelpunkt M zugewandten Innenseite einen bogenförmigen Abschnitt 33a aufweist.
Der Abstand bzw. der Durchmesser d2 zwischen den Fixierelementen 32 und 33 an
diesen bogenförmigen
Abschnitten 32a und 33a beträgt im Ausführungsbeispiel zwischen 13
mm und 15 mm.
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Die
Innenseite des Rings 31 umfasst des Weiteren fixierelementfreie
Bereiche, welche ebenfalls bogenförmige Innenseiten 31a und 31b darstellen.
Der Abstand bzw. Durchmesser d1 dieser bogenförmigen Innenseiten 31a und 31b beträgt im Ausführungsbeispiel
zwischen 17 mm und 19 mm.
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Der
Teilbereich der Innenseite, über
den der Abschnitt 32a des ersten Fixierelements 32 einen
bogenförmigen
Verlauf aufweist, erstreckt sich über einen Winkel α1 zwischen
50° und
60°.
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In
entsprechender Weise ist der Winkel α2 ausgebildet. Im Ausführungsbeispiel
sind die beiden Winkel α1
und α2 somit
im Wesentlichen gleich groß. Es
kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die beiden Winkel α1 und α2 unterschiedlich
sind. Dadurch kann eine Kodierung im Hinblick auf ein richtiges
Einsetzen der Lampe 2 in die Lampenfassung 3 ermöglicht werden.
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Im
Ausführungsbeispiel
umfasst die Lampenfassung 3 elektrische Fassungskontakte 34 und 35,
welche als Federkontakte ausgebildet sind. Im unbelasteten Zustand
der Fassungskontakte 34 und 35 und somit im Zustand,
in dem die Lampe 2 aus der Lampenfassung 3 entnommen
ist, erstrecken sich die Fassungskontakte 34 und 35 in
das Innere der Lampenfassung 3. Dies erfolgt über eine
Länge,
welche kleiner ist als der Abstand d3 des Minimums des bogenförmigen Abschnitts 32a des
Fixierelements 32 zur Innenseite des äußeren Rings 31 der
Lampenfassung 3. In entsprechender Weise ist der Fassungskontakt 35 positioniert.
Auch hier erstreckt sich dieser im unbelasteten Zustand über eine
Länge in
das Innere der Lampenfassung 3, welche kleiner ist als
der Abstand d4. Vorzugsweise beträgt die Länge, mit dem sich die Fassungskontakte 34 und 35 im
unbelasteten Zustand in das Innere der Lampenfassung 3 erstrecken
etwa 1 mm.
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Durch
die strichliert gezeichnete Darstellung der Fassungskontakte 34 und 35 ist
symbolisiert, dass sich diese Fassungskontakte 34 und 35 sichtseitig
und somit auch in der gezeigten Draufsicht unterhalb der Fixierelemente 32 und 33 befinden.
Sichtseitig und somit gemäß der Darstellung
in 2 sind die Fassungskontakte 34 und 35 somit
von den Fixierelementen 32 und 33 abgedeckt. Dadurch
kann ein zuverlässiger
Berührschutz
gewährleistet
werden.
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In
der gezeigten Ausführung
umfasst die Lampenfassung 3 lediglich die beiden Fassungskontakte 34 und 35.
Ist die Lampe 2 beispielsweise als Kompaktleuchtstofflampe
ausge bildet, welche kein integriertes elektronisches Vorschaltgerät aufweist, so
können
auch vier derartige elektrische Fassungskontakte vorgesehen sein.
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An
dem Adapter 4 können
auch mehrere Lampenfassungen 3 und Lampen 2 anbringbar
sein. Darüber
hinaus ist die scheibenförmige
Ausgestaltung lediglich beispielhaft.
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In 3 ist
eine perspektivische Darstellung des Unterteils 21 der
Lampe 2 gezeigt. Das Gehäuse 210 weist eine
Unterseite 210a auf. In dieser Unterseite 210a sind
durchgängige
Aussparungen 210b und 210c ausgebildet. Diese
sind in Richtung der Längsachse
A betrachtet unterhalb der flügelartigen Stege 211a und 211b ausgebildet.
Durch diese Aussparungen 210b und 210c kann bei
einer einstückigen
Ausgestaltung des Unterteils 21 als Spritzgussteil die
Fertigung mit schieberlosem Werkzeug gewährleistet werden. Dadurch kann
die Fertigung wesentlich vereinfacht werden.
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Der
Sockel 211 weist zwei Sockelkontakte 212 und 213 auf,
welche in den Sockel 211 eingebettet sind. Wie aus der
Darstellung in 3 zu erkennen ist, erstrecken
sich die Sockelkontakte 212 und 213 sowohl an
einer Unterseite 211d als auch an den äußeren Rändern der Stege 211a und 211b.
Durch die Einbettung der elektrischen Sockelkontakte 212 und 213 in
den Sockel 211 kann auch hier die Bauhöhe reduziert werden und darüber hinaus
die Beschädigung
der Sockelkontakte 212 und 213 beim Einsetzen
oder Herausnehmen der Lampe 2 aus der Lampenfassung 3 verhindert
werden. Darüber
hinaus kann durch diese überlappende
Anordnung der Sockelkontakte 212 und 213 über den
Rand der Stege 211a und 211b eine sichere Kontaktierung
der Fassungskontakte 34 und 35 gewährleistet
werden.
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Bevorzugt
umfasst zumindest ein Fixierelement 32 und/oder 33 ein
in Richtung der Längsachse A
ausgebildetes Anschlagelement (nicht dargestellt) durch welches
bei der Bajonettverbindung zwischen der Lampe 2 und der
Lampenfassung 3 die Endposition definiert ist.
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Dieses
Anschlagelement kann zusätzlich oder
anstatt dazu jedoch auch an dem Ring 31 der Lampenfassung 3 einstückig angeformt
sein.
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In 4 ist
eine Seitenansicht des Unterteils 21 gemäß der Ausführung in 3 gezeigt.
Die beiden Stege 211a und 211b sind in Richtung
der Längsachse
A betrachtet auf gleichem Höhenniveau angeordnet
und bündig
mit der Unterseite 211d angeordnet, so dass die Unterseiten
der Stege 211a und 211b und die Unterseite 211d des
Sockels 211 eine Ebene bilden.
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Beim
Einsetzen der Lampe 2 in die Lampenfassung 3 liegen
die Stege 211a und 211b zunächst an den bogenförmigen Innenseiten 31a und 31b des Rings 31 an.
Nachfolgend erfolgt dann eine Drehung um 90° im oder auch gegen den Uhrzeigersinn,
wobei dabei dann die Fassungskontakte 34 und 35 zusammengedrückt werden.
Im erreichten endgültigen zusammengesetzten
Zustand der Lampe 2 mit der Lampenfassung 3 sind
diese federnden Fassungskontakte 34 und 35 dann
so zusammengedrückt, dass
sie einen Abstand bzw. einen Durchmesser d1 voneinander aufweisen.
Um diese Bewegbarkeit der Fassungskontakte 34 und 35 gewährleisten
zu können,
sind unterhalb der Fixierelemente 32 und 33 in der
Innenseite des Rings 31 entsprechende Aussparungen ausgebildet.
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Im
in 1 gezeigten zusammengesetzten Zustand der Anordnung 1 ist
der elektrische Anschluss des elektronischen Vorschaltgeräts an den Sockel 211 sowie
der Anschluss der Netzleitung an die Lampenfassung 3 definiert
erzeugt. Damit kann erreicht werden, dass beispielsweise immer „Lead High" am Kondensator liegt
oder umgekehrt, was zum Erzielen einer optimalen Lebensdauer der
Lampe 2 vorteilhaft ist.
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Das
Unterteil 21 kann so ausgebildet sein, dass das Gehäuse 210 und
der erste Sockel 211 einstückig miteinander und somit
unlösbar
verbunden sind. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Sockel 211 zerstörungsfrei
lösbar
mit dem Gehäuse 210 verbindbar
ist. Dadurch kann ein reversibles Anbringen und Lösen des
Sockels 211 von dem Gehäuse 210 erreicht
werden.
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Darüber hinaus
ist das Unterteil 21 so konzipiert, dass es zur Realisierung
unterschiedlicher Gehäuse-Sockel-Systeme ausgebildet
ist. An dem Unterteil 21, insbesondere an dem Gehäuse 210,
können
unterschiedlich ausgebildete Sockel 211 bzw. 214 (5)
angebracht werden. Insbesondere ist somit vorgesehen, dass ein zweiter
separater Sockel 214 zerstörungsfrei lösbar an dem Unterteil 21 anbringbar
ist. Dazu kann vorgesehen sein, dass zum Anbringen des in 5 gezeigten
zweiten Sockels 214, welcher als Schraubsockel ausgebildet
ist, der erste Sockel 211 demontiert wird.
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Bedarfsabhängig kann
dann entweder der erste Sockel 211 oder der zweite Sockel 214 an
dem Gehäuse 210 befestigt werden.
Dazu kann eine kompatible und somit für beide Sockel 211 bzw. 214 verwendbare
Schraubverbindung oder Rastverbindung oder Bajonettverbindung oder
dergleichen vorgesehen sein.
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Ebenso
kann jedoch gemäß der Darstellung in 5 auch
vorgesehen sein, dass der zweite Sockel 214 auf das Unterteil 21,
umfassend das Gehäuse 210 und
den ersten Sockel 211, aufgebracht wird. Unabhängig davon,
ob dann der erste Sockel 211 lösbar an dem Gehäuse 21 angebracht
ist, oder unlösbar
mit dem Gehäuse 210 verbunden
ist, kann dann der zweite Sockel 214 daran angebracht werden.
So kann dann vorgesehen sein, dass der zweite Sockel 214 an
dem Gehäuse 210 und/oder
dem ersten Sockel 211 befestigbar ist. Auch hier kann eine Schraubverbindung
oder eine Rastverbindung oder eine Bajonettverbindung oder eine
Steckverbindung oder dergleichen vorgesehen sein.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass der zweite Sockel 214 zumindest bereichsweise
hohl ausgebildet ist und über
den ersten Sockel 211 kappenartig aufsetzbar ist. Im vollständig montierten
Zustand des zweiten Sockels 214 an dem Unterteil 21 ist
dann der erste Sockel 211 vollständig im Inneren des zweiten Sockels 214 angeordnet.
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Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass an der Innenseite des zweiten Sockels 214 nutartige Aussparungen 214a und 214b ausgebildet
sind, in welche die Stege 211a und 211b des ersten
Sockels 211 anbringbar sind. Dadurch kann eine mechanisch stabile
und dennoch schnell montierbare und demontierbare Verbindung geschaffen
werden. Dies ist jedoch lediglich eine beispielhafte Ausgestaltung
der Anbringung des zweiten Sockels 214 an dem Unterteil 21.
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Prinzipiell
sind vielfältige
Ausgestaltungen möglich,
um den zweiten Sockel 214 an dem Unterteil 21 anbringen
zu können.
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Der
zweite Sockel 214 ist als einstückiges Spritzgussteil in 2K-Technik
gefertigt und als MID-Bauteil realisiert.
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Durch
diese Ausgestaltung kann der zweite Sockel 214 mit definierten
einstellbaren elastischen Eigenschaften gefertigt werden. Der zweite
Sockel 214 weist eine Bauhöhe h3 auf, welche größer, insbesondere
wesentlich größer als
die Bauhöhe
h2 des ersten Sockels 211 ist. An der Innenseite des zweiten Sockels 214 ist
eine von der Aussparung 214b bis zum unteren Ende reichende
Galvanik 214d zur Bodenkontaktierung ausgebildet, wobei
an der Außenseite
des zweiten Sockels 214 eine weitere Galvanik 214c für eine Seitenkontaktierung
ausgebildet ist.
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Im
zusammengesetzten Zustand des Unterteils 21 mit dem zweiten
Sockel 214 kann eine elektrische Kontaktierung über die
Sockelkontakte 212 und 213 mit den Leiterbahnen
bzw. den Galvaniken 214d und 214c des zweiten
Sockels 214 erreicht werden.
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In 5 führt die
an der Innenseite angebrachte Galvanik 214d des zweiten
Sockels 214 von der untersten Stelle bis hin zur Aussparung 214b.
An der Außenseite
erstreckt sich die Galvanik 214c von der Aussparung 214a im
Wesentlichen über
die gesamte Höhe
des gezeigten Gewindes des zweiten Sockels 214.
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In 6 ist
in einer perspektivischen Darstellung ein Teilbereich einer Beleuchtungsvorrichtung 5 gezeigt,
welche eine Anordnung 1 oder eine vorteilhafte Weiterbildung davon
gemäß den 1 bis 5 umfasst.
Die Beleuchtungsvorrichtung 5 weist eine Schienenvorrichtung 6 mit
zwei im Wesentlichen parallel zueinander und beabstandet zueinander
angeordneten Schienen 61 und 62 auf. Diese sind
elektrisch leitend ausgebildet und mit einem Transformator 7 verbunden.
Dieser ist insbesondere als Ringkerntransformator ausgebildet. Darüber hinaus
kann die Beleuchtungsvorrichtung 5 auch eine Dimmereinheit,
insbesondere einen Phasenanschnittsdimmer, aufweisen. In der beispielhaften
Darstellung gemäß 6 umfasst
die Beleuchtungsvorrichtung 5 eine Mehrzahl von Anordnungen 1,
wobei lediglich eine einzige derartige Anordnung 1 gezeigt
ist. Eine Anordnung 1 ist über den Adapter 4 an
die Schienen 61 und 62 zerstörungsfrei lösbar angeordnet. Dazu umfasst
der Adapter 4 einen scheibenförmigen Grundkörper 41,
an dem zwei Befestigungselemente 42 und 43 angeordnet
sind. Diese sind in einer Führung 44 in
y-Richtung relativ zueinander verschiebbar und somit auch relativ
zum Grundkörper 41 bewegbar. Durch
diese Ausgestaltung kann eine kompatible Anbringung des Adapters 4 an
unterschiedliche Schienenvorrichtungen 6 ermöglicht werden.
Insbesondere dann, wenn Schienen 61 und 62 von
Schienenvorrichtungen 6 unterschiedlichen Abstand aufweisen, kann
dadurch auch die kompatible Anbringung einer Anordnung 1 über den
Adapter 4 ermöglicht
werden. Die Beleuchtungsvorrichtung 5 kann über nicht
dargestellte Befestigungen beispielsweise an einer Oberfläche 11 (beispielsweise
in 7 dargestellt) einer Decke 10 eines Raums
angebracht werden.
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Die
Beleuchtungsvorrichtung 5 ist insbesondere zum Anbringen
und zum gleichzeitigen Betrieb von Lampen unter schiedlicher Lampenart
ausgebildet. So kann vorgesehen sein, dass die Beleuchtungsvorrichtung 5 sowohl
Halogen-Glühlampen
als auch Kompaktleuchtstofflampen umfasst, welche gleichzeitig betreibbar
sind. Dazu kann der Adapter 4 zum kompatiblen Einbringen
derartiger Lampen unterschiedlicher Lampenart ausgebildet sein.
Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass ein Adapter 4 mit einer
entsprechenden Lampenfassung 3 lediglich zur Aufnahme einer
Lampe einer spezifischen Lampenart vorgesehen ist.
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Unter
verschiedenen Lampenarten wird beispielsweise eine Glühlampe als
eine erste Lampenart, eine Entladungslampe als eine zweite Lampenart und
beispielsweise eine Leuchtdiode als eine dritte Lampenart verstanden.
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Weist
eine Lampe 2 eine Ausgestaltung eines Unterteils 21 gemäß der Darstellung
in 5 auf, und umfasst somit einen zweiten Lampensockel 214,
so ist eine Lampenfassung mit einer entsprechenden Gewindeausgestaltung
vorzusehen.
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Ist
für die
Anbringung der Lampenfassung 3 an dem Adapter 4 eine
Schraubverbindung vorgesehen, so kann diese auch so realisiert sein,
dass die verwendeten Schrauben auch gleich zusätzlich zum Anbringen der Lampenfassung 3 und
des Adapters 4 an einer dargestellten Leuchte und/oder
einer Decke eines Raums etc. vorgesehen ist.
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Vorzugsweise
ist die Lampenfassung 3 aus einem gut wärmeleitenden Material ausgebildet.
Insbesondere können
hier entsprechende Kunststoffe oder auch eine entsprechendes Keramikmaterial
vorgesehen sein.
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Vorzugsweise
ist die Unterseite 210a des Gehäuses 210 als Wärmeabführzone ausgebildet. Insbesondere
ist eine ther mische Kopplung der Lampenfassung 3 an eine
Leuchte vorgesehen. Dies ermöglicht
eine hocheffiziente Wärmeabfuhr
der Anordnung 1 im Betrieb.
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In 7 ist
in einer schematischen Seiteansicht eine Ausführung gezeigt, bei welcher
die Anordnung 1 an einer Decke 10 eines Raums
angeordnet ist. Dazu ist die Lampenfassung 3 so in dem
Mauerwerk bzw. der Decke 10 angeordnet, dass sie an ihrer dem
Gehäuse 210 zugewandten
Seite im Wesentlichen bündig
mit der Oberfläche 11 der
Decke 10 ist. Die Lampenfassung 3 ist daher vollständig in
die Decke 10 eingebettet. Es kann auch eine lediglich teilweise
Einbettung vorgesehen sein.
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Die
Lampenfassung 3 ist in einer Wanddose 9 angeordnet,
welche elektrische Kontakte zur Kontaktierung der Lampe 2 aufweist,
und ebenfalls in der Decke 10 angeordnet ist. Netzleitungen
zur Versorgung mit Netzspannung können über ein nicht gezeigtes Stecksystem
angeschlossen werden. Beispielhaft ist eine lichtdurchlässige, kelchförmige Abdeckung 8 gezeigt,
welche an dem Gehäuse 210 lösbar befestigt
ist.