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DE102007024417A1 - Unterteil für eine elektrische Lampe, elektrische Lampe und Anordnung mit einer elektrischen Lampe und einer Lampenfassung - Google Patents

Unterteil für eine elektrische Lampe, elektrische Lampe und Anordnung mit einer elektrischen Lampe und einer Lampenfassung Download PDF

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DE102007024417A1
DE102007024417A1 DE200710024417 DE102007024417A DE102007024417A1 DE 102007024417 A1 DE102007024417 A1 DE 102007024417A1 DE 200710024417 DE200710024417 DE 200710024417 DE 102007024417 A DE102007024417 A DE 102007024417A DE 102007024417 A1 DE102007024417 A1 DE 102007024417A1
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DE
Germany
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lamp
socket
base
housing
arrangement according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200710024417
Other languages
English (en)
Inventor
Holger Hein
Thomas Dr. Noll
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Osram GmbH
Original Assignee
Osram GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Osram GmbH filed Critical Osram GmbH
Priority to DE200710024417 priority Critical patent/DE102007024417A1/de
Priority to PCT/EP2008/056168 priority patent/WO2008145564A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J5/00Details relating to vessels or to leading-in conductors common to two or more basic types of discharge tubes or lamps
    • H01J5/50Means forming part of the tube or lamps for the purpose of providing electrical connection to it
    • H01J5/54Means forming part of the tube or lamps for the purpose of providing electrical connection to it supported by a separate part, e.g. base
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J9/00Apparatus or processes specially adapted for the manufacture, installation, removal, maintenance of electric discharge tubes, discharge lamps, or parts thereof; Recovery of material from discharge tubes or lamps
    • H01J9/24Manufacture or joining of vessels, leading-in conductors or bases
    • H01J9/30Manufacture of bases
    • HELECTRICITY
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    • H01K1/00Details
    • H01K1/42Means forming part of the lamp for the purpose of providing electrical connection, or support for, the lamp
    • H01K1/46Means forming part of the lamp for the purpose of providing electrical connection, or support for, the lamp supported by a separate part, e.g. base, cap
    • H01K1/48Removable caps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Unterteil (21) für eine elektrische Lampe (2) mit einem Gehäuse (210) und einem Sockel (211, 214), wobei das Unterteil (21) in der Ausgestaltung des Sockelaufbaus reversibel veränderbar ist. Die Erfindung betrifft auch eine elektrische Lampe mit einem derartigen Unterteil sowie eine Anordnung mit einer derartigen Lampe und einer derartigen Lampenfassung.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Unterteil für eine elektrische Lampe, mit einem Gehäuse und einem mit dem Gehäuse verbundenen ersten Sockel. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine elektrische Lampe mit einem derartigen Unterteil sowie eine Anordnung mit einer derartigen elektrischen Lampe und einer Lampenfassung.
  • Stand der Technik
  • Es sind unterschiedliche Lampenarten bekannt, welche mit einem Schraubsockel ausgebildet sind, welcher in eine Lampenfassung eingeschraubt werden kann. Derartige Schraubsockel müssen zum Einbringen der Lampe in ihre Endposition in der Lampenfassung mit mehreren Umdrehungen eingeschraubt werden. Dies ist oftmals relativ mühsam und das exakte Aufsetzen und Einschrauben in den Gewindegang erfordert oftmals mehrere Versuche. Insbesondere bei relativ schwierig zugänglichen Lampenfassungen, welche aufgrund von Reflektoren oder sonstigen Komponenten einer Leuchte relativ eng und unhandlich gebaut sind, ist dieses Einschrauben derartiger Schraubsockel mühsam.
  • Darüber hinaus sind herkömmliche Lampen, und insbesondere deren Unterteile nur sehr eingeschränkt verwendbar.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Unterteil für eine elektrische Lampe zu schaffen, mit dem die flexible Verwendung und der Einsatzbereich einer Lampe erhöht werden kann. Des Weiteren ist es Aufgabe eine elektrische Lampe mit einer derartigen Ausgestaltung eines Unterteils, sowie eine Anordnung mit einer solchen Lampe und einer Lampenfassung zu schaffen. Dadurch sollen auch Beleuchtungssysteme flexibler ausgestaltet und bedarfsabhängig individuell gestaltet werden können.
  • Die Aufgaben werden durch ein Unterteil, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, eine Lampe, welche die Merkmale nach Anspruch 17 aufweist, sowie eine Anordnung, welche die Merkmale des Anspruchs 20 aufweist, gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Unterteil für eine elektrische Lampe umfasst ein Gehäuse und einen Sockel. Das Unterteil ist in der Ausgestaltung des Sockelaufbaus reversibel veränderbar. Dadurch kann ein hochfunktionales Unterteil ermöglicht werden, welches bedarfsabhängig nach der eigentlichen Fertigung der einzelnen Komponenten in beliebig wiederholbarer und zerstörungsfreier Weise individuell mit einem spezifischen Sockelkonzept ausgebildet werden kann. Das Unterteil kann somit im Hinblick auf die Sockelausführung modular ausgebildet sein. Baukastenartig kann ein Unterteil aus einem Gehäuse und zumindest einem spezifischen Sockel zusammengesetzt werden. Dadurch können verschiedenste Kombinationsmöglichkeiten der Komponenten untereinander gewährleistet werden.
  • Bevorzugt sind ein erster und/oder ein zum ersten separat und unterschiedlich ausgebildeter zweiter Sockel aus tauschbar an dem Unterteil anbringbar. Dadurch kann die Kompatibilität des Unterteils erhöht werden.
  • Vorzugsweise sind der erste und der zweite Sockel lösbar an dem Gehäuse reversibel anbringbar und abnehmbar. Bei einer derartigen Ausführung sind das Gehäuse, der erste Sockel und der zweite Sockel als separate Teile gefertigt uns bereitgestellt und abhängig von den Anforderungen kann dann einer der Sockel an das Gehäuse reversibel lösbar angebracht werden.
  • An dem Unterteil ist vorzugsweise ein zum ersten Sockel unterschiedlicher zweiter Sockel lösbar anbringbar. Das Unterteil ist dadurch so konzipiert, dass es bedarfsabhängig mit unterschiedlichen Sockeln ausgebildet werden kann, und dadurch ein einziges Teil kompatibel und flexibel verwendet werden kann. Die lösbare Anbringung des zweiten Sockels an dem Unterteil ist als zerstörungsfrei und somit reversibel montierbare Verbindung konzipiert. Durch die Ausgestaltung des Unterteils müssen nicht mehr eine Vielzahl unterschiedlicher Unterteile bereitgestellt werden, sondern es kann bedarfsabhängig ein Unterteil individuell konzipiert werden.
  • Insbesondere beim Anbringen des zunächst separat bereitgestellten zweiten Sockels an das Unterteil ist die Ausgestaltung so konzipiert, dass automatisch eine elektrische Kontaktierung der Sockelkontakte des zweiten Sockels gewährleistet ist.
  • Bevorzugt ist der erste Sockel fest mit dem Gehäuse verbunden, insbesondere einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung kann eine erhebliche Reduzierung des Fertigungsaufwands erreicht werden. Es sind somit zur Ausgestaltung von zumindest zwei unterschiedlichen Ausführungsformen eines Unterteils auch nur noch zwei separate Komponenten erforderlich. Dies ist zum einen ein Basis-Unterteil, welches das Gehäuse und den daran fest angeordneten, insbesondere integrierten, ersten Sockel als ein Teil umfasst. Soll ein unterschiedliches Unterteil mit einem abweichenden Sockel geschaffen werden, so kann daran der separat bereitgestellte zweite Sockel lösbar angebracht werden. Durch diese Ausgestaltung kann der Verschleiß und die Abnützung der Komponenten reduziert werden.
  • Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der erste Sockel lösbar an dem Gehäuse anbringbar ist. Bei dieser Ausgestaltung kann dann gewährleistet werden, dass beim Anbringen des zweiten Sockels der erste Sockel entfernt wird, und dadurch im Vergleich zu einer integrierten Ausgestaltung des Gehäuses mit dem ersten Sockel eine Gewichtsersparnis erzielt werden kann, wenn ein Unterteil mit dem zweiten Sockel realisiert werden soll.
  • In bevorzugter Weise ist der zweite Sockel über den ersten Sockel anbringbar. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der zweite Sockel auf den ersten Sockel aufgesteckt wird. Bevorzugt ist der zweite Sockel dann kappenartig ausgebildet und im Inneren zumindest bereichsweise hohl ausgebildet. Dadurch kann beim Überstülpen und Aufstecken des zweiten Sockels auf den ersten Sockel eine bauraumminimierte Ausgestaltung gewährleistet werden, da sich der erste Sockel dann quasi in den zweiten Sockel hinein erstreckt. Neben einem Aufstecken kann auch eine anderweitig ausgebildete lösbare Verbindung vorgesehen sein. Beispielsweise kann auch eine Schraubverbindung o der eine Rastverbindung oder eine Bajonettverbindung oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Eine Bajonettverbindung erweist sich dabei als besonders vorteilhaft, da sie schnell und zielführend angebracht und gelöst werden kann und eine mechanisch stabile Verbindung ermöglicht. Auch dann, wenn die Montage und die Demontage eines zweiten Sockels in relativ beengten Verhältnissen erfolgen muss und die Zugänglichkeit eingeschränkt ist, kann durch eine derartige Bajonettverbindung dennoch das sichere Anbringen des zweiten Sockels gewährleistet werden.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der zweite Sockel an dem ersten Sockel und/oder dem Gehäuse anbringbar ist. Bevorzugt erweist es sich, wenn der erste Sockel quasi vollständig in dem zweiten Sockel angeordnet ist und Teilelemente des ersten Sockels in den zweiten Sockel zur mechanischen Verbindung und Anbringung des zweiten Sockels an dem Unterteil eingreifen. Vorzugsweise ist der zweite Sockel dann zusätzlich an dem Gehäuse lediglich abgestützt. Eine selbsthaltende mechanische Verbindung zwischen dem zweiten Sockel und dem Gehäuse ist bevorzugterweise nicht vorgesehen. Das Abstützten des zweiten Sockels durch unmittelbar mechanischen Kontakt mit dem Gehäuse stabilisiert die mechanische Verbindung zusätzlich.
  • Vorzugsweise sind das Gehäuse und der erste Sockel als Spritzgussteile ausgebildet. Besonders bevorzugt erweist es sich, wenn dabei eine 2K-Spritzgusstechnik verwendet wird. Insbesondere ist das Unterteil mit dem Gehäuse und dem ersten Sockel als MID(Molded Interconnect Devices)-Bauteil realisiert. Dies ermöglicht in besonders vor teilhafter Weise die Integration von elektrischen und mechanischen Eigenschaften eines dreidimensionalen Teils.
  • Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Gehäuse als separates Spritzgussteil zum ersten Sockel gefertigt ist. Das Gehäuse kann dann in üblicher herkömmlicher Spritzgusstechnik ausgebildet sein. Der erste Sockel ist bevorzugterweise in 2K-Spritzgusstechnik gefertigt.
  • Ebenso kann vorgesehen sein, dass der zweite Sockel als einstückiges Spritzgussteil ausgebildet ist. Auch hier erweist es sich vorteilhaft, wenn der zweite Sockel in 2K-Spritzgusstechnik gefertigt ist und als MID-Bauteil realisiert ist.
  • Vorzugsweise ist der zweite Sockel als Schraubsockel ausgebildet. Es kann auch vorgesehen sein, dass der zweite Sockel ein Bajonettsockel ist.
  • Der erste Sockel weist vorzugsweise eine kleinere Bauhöhe als der zweite Sockel auf. Insbesondere ist der zweite Sockel so realisiert, dass er eine geringere Bauhöhe aufweist als wenn die Lampe mit einem herkömmlichen Sockel, insbesondere Schraubsockel, realisiert werden würde. Abhängig von der Größe und Ausgestaltung einer Lampe ist aufgrund von vorgegebenen bekannten Normungen ein bekannter Sockel größer bzw. länger als ein derartiger neuer Sockel.
  • Vorzugsweise ist mit dem ersten Sockel ein Verbindungskonzept zwischen einem Sockel und einer Lampenfassung realisiert, welches zu einer Schraubverbindung gemäß einem Schraubsockel und einer Schraubfassung unterschiedlich ist.
  • Vorzugsweise weist der erste Sockel eine Bauhöhe kleiner 4 mm auf.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass der erste Sockel zwei radial orientierte Stege aufweist, von denen im in eine Lampenfassung eingesetzten Zustand der Lampe jeweils einer auf der dem Gehäuse eines Unterteils abgewandten Seite an einem Fixierelement der Lampenfassung anliegt.
  • Vorzugsweise ist an jedem Steg des Sockels zumindest ein elektrischer Sockelkontakt angeordnet, welcher sich an der Unterseite des ersten Sockels und/oder an einem Rand des Stegs erstreckt. Insbesondere sind die elektrischen Sockelkontakte in die Stege eingebettet. Dadurch kann eine zusätzliche Reduzierung der Bauhöhe erreicht werden. Des Weiteren können dadurch die Sockelkontakte vor hohem Verschleiß beim Einbringen und Herausnehmen des Sockels bzw. der Lampe aus einer Lampenfassung geschützt werden.
  • Bevorzugt weist das Gehäuse eine dem ersten Sockel zugewandte Unterseite auf, welche in Längsrichtung der Lampe betrachtet unter den Stegen Aussparungen aufweist, insbesondere den Stegen form- und flächenmäßig im Wesentlichen gleiche durchgängige Aussparungen aufweist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine elektrische Lampe mit einem im Betrieb Licht emittierenden Oberteil und einem erfindungsgemäßen Unterteil oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon. Das Oberteil kann beispielsweise entsprechend einer Kolbenstruktur einer Glühlampe ausgebildet sein. Insbesondere ist jedoch vorgesehen, dass die Lampe als Entladungslampe, insbesondere als Kompaktleuchtstofflampe, ausgebildet ist, und das Oberteil ein Entladungsgefäß darstellt. Die Lampe kann jedoch auch eine Leuchtdiode oder ein Leuchtdiodenmodul mit mehreren Leuchtdioden sein.
  • Ist die Lampe als eine derartige Entladungslampe oder Leuchtdiode ausgebildet, ist bevorzugt vorgesehen, dass in dem Unterteil, insbesondere in dem Gehäuse des Unterteils, ein elektronisches Vorschaltgerät angeordnet ist, welches im eingesetzten Zustand der Lampe in eine Lampenfassung über einen Sockel mit der Lampenfassung elektrisch kontaktierbar ist.
  • Ein weiterer Aspekt betrifft eine Anordnung, welche eine Lampe und eine Lampenfassung umfasst, wobei in die Lampenfassung ein Unterteil der Lampe zumindest bereichsweise einbringbar ist. Das Unterteil der Lampe umfasst einen Sockel, welcher eine kleinere Bauhöhe aufweist als ein für diese Lampe im Falle der Ausbildung der Lampe mit einem herkömmlichen Schraubsockel aufgrund der Ausmaße und der herkömmlichen Normung erforderlicher Schraubsockel. Es wird somit ein im Vergleich zu einem herkömmlichen Schraubsockel unterschiedliches Sockelkonzept realisiert, welches kompakter und dadurch platzsparender ausgebildet werden kann. Darüber hinaus kann durch diesen neuen Sockel das Einbringen der Lampe in die Lampenfassung wesentlich vereinfacht werden. Der neue Sockel ist somit in Längsrichtung der Lampe betrachtet kürzer ausgebildet, als wenn diese Lampe mit einem Schraubsockel ausgebildet werden würde.
  • Vorzugsweise ist der Sockel der Lampe und die Lampenfassung zum Verbinden gemäß einer Bajonettverbindung ausgebildet. Unter einer Bajonettverbindung wird eine Vorrichtung verstanden, bei welcher ausgehend von einem einge führten aber noch nicht verdrehten Anfangszustand der Lampe in die Lampenfassung bis zu einem vollständig eingebrachten Endzustand der Lampe in die Lampenfassung keine vollständige Umdrehung und somit keine Umdrehung um 360° benötigt wird. Der vollständig in die Lampenfassung eingebrachte Endzustand des Sockels wird somit dadurch erreicht, dass lediglich eine Drehung der Lampe, insbesondere des Sockels der Lampe, um kleiner 360° erforderlich ist. Insbesondere ist eine Bajonettverbindung realisiert, bei der der eingesetzte Endzustand der Lampe in die Lampenfassung bei einer Umdrehung zwischen 60° und 90° ausgehend von dem Anfangszustand erreicht wird, um die Arretierung der Lampe in der Lampenfassung erhalten zu können. Insbesondere ist vorgesehen, dass eine Umdrehung um 90° durchgeführt werden muss, um eine vollständige Arretierung des Sockels in der Lampenfassung gewährleisten zu können. Bei einem Schraubsockel hingegen ist zumindest eine ganze Umdrehung, im Allgemeinen mehrere Umdrehungen erforderlich, um den eingebrachten Endzustand der Lampe in der Lampenfassung erreichen zu können. Dies dauert im Vergleich zur Erfindung länger und es erfordert mehrmaliges Ansetzen beim Eindrehen oder Herausnehmen, insbesondere da eine Bedienperson die Hand nur begrenzt verdrehen kann.
  • Durch die Bajonettverbindung kann dadurch ein wesentlich vereinfachtes Konzept zum Einbringen der Lampe in die Lampenfassung gewährleistet werden. Auch in relativ beengten Umgebungen oder uneinsichtigen Positionierungen der Anordnung kann somit sicher und zuverlässig das Einsetzen und auch Entnehmen der Lampe in bzw. aus der Lampenfassung erreicht werden.
  • Bevorzugt umfasst der Sockel einen, insbesondere zumindest zwei radial orientierte Stege, von denen im in die Lampenfassung eingesetzten Zustand der Lampe jeweils einer auf der einem Gehäuse des Unterteils abgewandten Seite an einem Fixierelement der Lampenfassung anliegt. Bevorzugt sind die zwei Stege am Sockel gegenüberliegend angeordnet.
  • Durch eine derartige Ausgestaltung der Anordnung kann das Einsetzen des Sockels bzw. der Lampen in die Lampenfassung nochmals vereinfacht werden und darüber hinaus auch ein schnelles und richtiges Einsetzen gewährleistet werden. Auch an Orten, an denen die Lampenfassung nicht unmittelbar oder nur schwierig eingesehen werden kann, kann somit die Lampe quasi „blind" von einem Nutzer aufwandsarm angebracht oder entfernt werden.
  • Bevorzugt ist an jedem Steg ein elektrischer Sockelkontakt angeordnet, welcher sich an der Unterseite des Sockels und an einem Rand des Stegs erstreckt. Der Sockelkontakt ist somit übergreifend über den Rand angeordnet, wodurch eine stets sichere elektrische Kontaktierung gewährleistet werden kann.
  • Vorzugsweise sind die elektrischen Sockelkontakte in die Stege eingebettet. Dadurch kann zusätzlich eine Reduzierung der Bauhöhe erreicht werden. Darüber hinaus können dadurch beim Einsetzen oder Entfernen der Lampe in bzw. aus der Lampenfassung Beschädigungen der elektrischen Sockelkontakte vermieden werden.
  • Bevorzugt weist das Unterteil neben dem Sockel ein Gehäuse auf, wobei dieses Gehäuse eine dem Sockel zugewandte Unterseite umfasst. Diese Unterseite weist in Längsrich tung der Lampe betrachtet unter den Stegen Aussparungen auf. Insbesondere sind diese Aussparungen im Wesentlichen formmäßig und flächenmäßig gleich den Ausmaßen und Formgestaltungen der Stege. Gerade dann, wenn das Unterteil, umfassend dieses Gehäuse und den Sockel, als einstückiges Teil ausgebildet ist, kann dadurch ein schieberloses Werkzeug bei der Fertigung verwendet werden, da quasi Hinterschneidungen vermieden werden können. Insbesondere bei der Herstellung des Unterteils als Spritzgussteil kann dadurch die Fertigung wesentlich vereinfacht werden. Fertigungstoleranzen können dadurch minimiert werden.
  • Vorzugsweise sind elektrische Fassungskontakte auf der dem Gehäuse des Unterteils abgewandten Seite der Fixierelemente an der Lampenfassung angeordnet. Die Fassungskontakte sind somit verdeckt und unterhalb der Fixierelemente positioniert, wodurch sie sichtseitig nicht zu sehen sind. Durch diese Ausgestaltung und Anordnung der Fassungskontakte kann somit auch ein Berührschutz ermöglicht werden.
  • Bevorzugt ist ein elektrischer Fassungskontakt als Federkontakt ausgebildet. Durch diese elastische Ausgestaltung kann die sichere Kontaktierung mit den Sockelkontakten gewährleistet werden. Des Weiteren wird die Einbringung bzw. das Entfernen des Sockels in bzw. aus der Lampenfassung durch derartig federbelastete Fassungskontakte nicht beeinträchtigt.
  • Bevorzugt erstreckt sich ein elektrischer Fassungskontakt um eine Länge kleiner der radialen Ausmaße eines Fixierelements in radialer Richtung in das Innere der Lampenfassung. Die Dicke eines Fixierelements ist somit stets größer als derjenige Teilbereich eines Fassungskontakts, welcher sich frei in das Innere der Lampenfassung im unbelasteten Zustand dieses elektrischen Fassungskontakts erstreckt. Dadurch kann dem Berührschutz im besonderen Maße Rechnung getragen werden und dennoch die zuverlässige elektrische Kontaktierung erreicht werden.
  • Bevorzugt erstreckt sich ein elektrischer Fassungskontakt maximal 1 mm in radialer Richtung in das Innere der Lampenfassung, wenn der elektrische Fassungskontakt unbelastet ist und somit die Lampe nicht in die Lampenfassung eingebracht ist.
  • Bevorzugt weist der Sockel eine Bauhöhe kleiner 4 mm auf. Der Sockel kann daher sehr niedrig und flachbauend ausgebildet werden. Insbesondere ist vorgesehen, dass der Sockel so ausgebildet ist, dass die Bauhöhe kleiner ist als die Ausmaße des Sockels in einer Ebene senkrecht zu dieser Bauhöhe. Gerade dies kann bei herkömmlichen Schraubsockeln nicht ermöglicht werden. Insbesondere dann, wenn diese Lampe anstatt des neu konzipierten Sockels einen entsprechenden Schraubsockel aufweisen würde, wäre dieser genau entgegengesetzt konzipiert, nämlich mit einer Bauhöhe ausgebildet, welche größer ist als die Ausmaße des Sockels in einer Ebene senkrecht zu dieser Bauhöhe.
  • Vorzugsweise weist die Lampenfassung eine Bauhöhe kleiner 10 mm auf. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Lampenfassung eine Bauhöhe kleiner 8 mm aufweist, und insbesondere zwischen 6 mm und 4 mm beträgt. Auch die Lampenfassung kann somit sehr kurz ausgestaltet werden.
  • Durch diese deutlich reduzierten Ausmaße der Bauhöhe kann auch eine Materialeinsparung erreicht werden.
  • Bevorzugt beträgt die Bauhöhe des Sockels und der Lampenfassung zusammen im zusammengesetzten Zustand der Anordnung weniger als 20 mm, insbesondere weniger als 10 mm. Insbesondere entspricht die Bauhöhe des Sockels und der Lampenfassung im zusammengesetzten Zustand im Wesentlichen der Bauhöhe der Lampenfassung. Dadurch kann eine besonders minimierte und kurze Ausführung realisiert werden, da die Länge des Sockels quasi vollständig in der Länge der Lampenfassung aufgeht und somit quasi die gesamte Länge des Sockels in der Lampenfassung angeordnet ist. Dies ermöglicht neben einer bauraumminimierten Ausgestaltung auch eine besonders sichere und feste Positionierung des Sockels in der Lampenfassung.
  • Die der Lampenfassung zugeordneten Fixierelemente weisen jeweils eine zumindest bereichsweise bogenförmige Ausformungen auf. Diese gekrümmte Formgebung der Innenseite ermöglicht ein definiertes Einsetzen des Sockels in die Lampenfassung. Es kann somit quasi eine Art Kodierung geschaffen werden, wodurch ein sicheres Einsetzen erreicht und ein falsches Einsetzen vermieden werden kann.
  • Bevorzugt ist der Durchmesser bzw. der Abstand zwischen den bogenförmigen Abschnitten der Innenseiten der gegenüberliegend angeordneten Fixierelemente kleiner 30 mm, insbesondere kleiner 25 mm. Besonders bevorzugt erweist es sich, wenn dieser Durchmesser zwischen 13 mm und 15 mm beträgt.
  • Vorzugsweise erstreckt sich ein bogenförmiger Abschnitt einer Innenseite eines Fixierelements über einen Winkel zwischen 30° und 80°, insbesondere zwischen 40° und 70°. Besonders bevorzugt erweist es sich, wenn sich dieses So gensegment der Innenseite des Fixierelements über einen Winkel zwischen 50° und 60° erstreckt.
  • Vorzugsweise erstreckt sich ein bogenförmiger Abschnitt der Innenseite eines ersten Fixierelements über einen ersten Winkel, welcher unterschiedlich zu einem zweiten Winkel ist, über den sich ein bogenförmiger Abschnitt der Innenseite eines zweiten Fixierelements erstreckt. Durch diese unterschiedliche Ausgestaltung kann in besonders effektiver Weise eine Art Kodierung geschaffen werden, mit welcher das falsche Einsetzen einer Lampe in die Lampenfassung verhindert werden kann.
  • Bevorzugt ist die Innenseite der Lampenfassung in Abschnitten, an denen die Fixierelemente nicht angeordnet sind, zumindest bereichsweise durch eine bogenförmige Ausgestaltung charakterisiert. Der Durchmesser bzw. der Abstand zwischen den bogenförmigen Abschnitten dieser fixierelementfreien Innenseite der Lampenfassung beträgt vorzugsweise kleiner 35 mm, insbesondere kleiner 30 mm. Besonders bevorzugt erweist es sich, wenn dieser Durchmesser bzw. Abstand zwischen 17 mm und 19 mm beträgt.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Durchmesser zwischen den bogenförmigen Abschnitten der Innenseite der Fixierelemente vorzugsweise zwischen 25 mm und 35 mm beträgt und der Durchmesser bzw. der Abstand zwischen der bogenförmigen Innenseite der Lampenfassung an den fixierelementfreien Bereichen zwischen 20 mm und 30 mm beträgt. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass erstgenannter Durchmesser zwischen 20 mm und 30 mm beträgt und zugleich zweitgenannter Durchmesser zwischen 15 mm und 25 mm beträgt. Besonders bevorzugt erweist es sich, wenn der Durchmesser zwischen den bogenförmigen Abschnitten der Innenseite der Fixierelemente zwischen 13 mm und 15 mm beträgt, und der Durchmesser der bogenförmigen Abschnitte der Innenseite der Lampenfassung an den fixierelementfreien Bereichen zwischen 17 mm und 19 mm beträgt. Durch diese Zuordnung der beiden Durchmesser können jeweils optimale Ausgestaltungen erreicht werden.
  • Bevorzugt ist das Unterteil der Lampe als einstückiges Spritzgussteil ausgebildet. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Unterteil, umfassend das Gehäuse und den Sockel, der Lampe in 2K-Technik als MID (Molded Interconnect Devices)-Teil ausgebildet ist. Durch diese Ausgestaltung kann ein einstückiges Unterteil geschaffen werden, welches aus unterschiedlichen Kunststoffen ausgebildet ist, wobei dann im Nachgang spezifische Bereiche galvanisiert werden können. Dadurch kann eine Integration von Leiterbahnen in dreidimensionalen Bauteilen erreicht werden. Durch diese Zweikomponententechnik kann ein Bauteil mit integrierten elektrischen und mechanischen Eigenschaften gefertigt werden.
  • Bevorzugt ist die Lampe eine Entladungslampe, insbesondere eine als Energiesparlampe bezeichnete Kompaktleuchtstofflampe. Gerade bei derartigen Lampen kann durch das neue Sockelkonzept eine wesentliche Reduzierung der Bauhöhe erreicht werden. Gerade bei derartigen Lampen kann mit dem neuen Sockelkonzept eine Bauhöhe erreicht werden, welche kleiner ist als die Bauhöhe einer vergleichbaren Glühlampe. Durch die erfindungsgemäße Anordnung kann somit nunmehr auch ermöglicht werden, dass Kompaktleuchtstofflampen in herkömmliche Wohnraumleuchten als Ersatz für Glühlampen einsetzbar sind, da sie im Hinblick auf Bauhöhe nicht mehr größer als vergleichbare Glühlampen, insbesondere sogar kürzer als vergleichbare Glühlampen, ausgebildet sind.
  • Vorzugsweise ist in dem Unterteil der Lampe, insbesondere im Gehäuse, ein elektronisches Vorschaltgerät angeordnet, welches im eingesetzten Zustand der Lampe in die Lampenfassung über den Sockel der Lampe mit der Lampenfassung elektrisch kontaktierbar ist. Auch bei Kompaktleuchtstofflampen, welche ein integriertes elektronisches Vorschaltgerät aufweisen, kann somit eine Bauhöhe erreicht werden, welche wesentlich reduziert werden kann. Auch bei derartigen Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem elektronischen Vorschaltgerät kann somit die Bauhöhe gegenüber einer vergleichbaren Glühlampe reduziert werden.
  • Ist eine Lampe als eine Kompaktleuchtstofflampe ausgebildet, bei der das elektronische Vorschaltgerät nicht integriert und somit nicht in dem Gehäuse des Unterteils der Lampe angeordnet ist, so ist bevorzugt vorgesehen, dass das Unterteil vier Sockelkontakte aufweist. Bevorzugt werden dann zwei Kontakte auf einem elektromechanischen Verbindungsbereich angeordnet, wobei ein elektromechanischer Verbindungsbereich dadurch gekennzeichnet ist, dass er im endmontierten Zustand der Lampe in der Lampenfassung ein Übereinanderliegen bzw. Kontaktieren eines Bereichs des Sockels mit einem Bereich der Lampenfassung definiert.
  • Bevorzugt sind die elektrischen Ströme, welche durch einen derartigen elektromechanischen Verbindungsbereich geleitet werden, kleiner 1 A, insbesondere kleiner 200 mA und besonders bevorzugt kleiner 100 mA.
  • Die elektrischen Kontaktierungen können neben der bereits erwähnten galvanischen Beschichtung bei einem 2K-Spritzgussteil auch über Stanzteile erreicht werden, die auf den elektromechanischen Verbindungsbereichen befestigt sind.
  • Das Sockel-Fassungssystem kann sowohl zum Betrieb im Niedervoltbereich, und somit für Spannungen kleiner 60 V, als auch für den Mittelvoltbereich (Spannungen zwischen 100 und 120 V), als auch für den Hochvoltbereich (Spannungen größer 220 V) verwendet werden.
  • Vorzugsweise ist die Lampenfassung an einem Adapter angeordnet, welcher lösbar an einer Schienenvorrichtung anbringbar ist. Die Schienenvorrichtung ist mit einem Transformator elektrisch verbunden. Die Schienenvorrichtung ist an einer Oberfläche eines Objekts, beispielsweise einer Decke eines Raums oder aber auch an einer Seitenwand oder dergleichen eines Gebäudes, anbringbar. Auch der Transformator kann an dieser Oberfläche des Objekts bevorzugt angebracht sein. Die in die Lampenfassung eingesetzte Lampe ist bevorzugt über den Transformator, die Schienen der Schienenvorrichtung, den Adapter und die Lampenfassung mit Energie versorgbar.
  • Bevorzugt ist die Lampenfassung in den Adapter integriert. Auch hier kann eine einstückige Ausbildung vorgesehen sein. Insbesondere kann auch hier ein einstückiges Spritzgussteil realisiert sein.
  • Vorzugsweise ist die Lampenfassung an einer Oberseite einer Decke oder einer sonstigen Wand eines Raums oder dergleichen angeordnet und somit quasi „auf Putz" montiert. Dabei kann eine unmittelbare Anbringung auf dieser Ober fläche oder eine mittelbare, beispielsweise über den Adapter, vorgesehen sein.
  • Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Lampenfassung zumindest bereichsweise in dem Mauerwerk der Wand oder Decke angeordnet ist und somit sich allenfalls nur teilweise über diese Oberfläche nach außen erstreckt. Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Lampenfassung bündig mit der Oberfläche der Decke oder Wand angeordnet ist. Durch diese zumindest bereichsweise versenkte Ausbildung kann eine Verkürzung der freiliegenden Länge der Anordnung ermöglicht werden und ein aufgeräumter und hochwertiger Eindruck vermittelt werden.
  • Die Stege des Sockels, insbesondere des ersten Sockels, sind vorzugsweise nur teilweise umlaufend ausgebildet. Bevorzugt sind die beiden Stege in Längsrichtung bzw. axialer Richtung des Sockels betrachtet auf gleichem Höhenniveau angeordnet. Es ist insbesondere keine Ganghöhe wie bei einem Schraubsockel ausgebildet. Bevorzugt sind die Stege so angeordnet, dass sie mit einer dem Gehäuse des Unterteils der Lampe abgewandten Unterseite des Sockels bündig angeordnet sind. Die Unterseite der Stege und die Unterseite des Sockels sind daher bündig übergehend ausgebildet und bilden eine Ebene.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung;
  • 2 eine Draufsicht auf eine Lampenfassung einer erfindungsgemäßen Anordnung gemäß 1;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Unterteils einer Lampe einer erfindungsgemäßen Anordnung;
  • 4 eine Schnittansicht des Unterteils gemäß 3;
  • 5 eine weitere Ausführung eines Unterteils einer Lampe einer erfindungsgemäßen Anordnung; und
  • 6 eine perspektivische Darstellung einer Beleuchtungsvorrichtung mit einer erfindungsgemäßen Anordnung.
  • 7 eine schematische Darstellung einer weiteren, erfindungsgemäßen Ausführungsform, die an einer Decke angeordnet ist
  • Bevorzugte Ausführung der Erfindung
  • In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist in einer schematischen Seitenansicht eine Anordnung 1 gezeigt, welche eine Lampe 2 und eine Lampenfassung 3 umfasst. Die Lampe 2 ist im Ausführungsbeispiel als Kompaktleuchtstofflampe ausgebildet und umfasst ein Oberteil 22, welches dem Entladungsgefäß entspricht. Darüber hinaus umfasst die Lampe 2 ein Unterteil 21 welches ein Gehäuse 210 und einen daran anschließenden Sockel 211 aufweist. Die Lampe 2 kann ein integriertes elektronisches Vorschaltgerät (nicht dargestellt) aufweisen, welches dann in dem Gehäuse 210 angeordnet ist. Das Oberteil 22 erstreckt sich bereichsweise in das Gehäuse 210.
  • Darüber hinaus umfasst die Anordnung 1 einen Adapter 4, an dem die Lampenfassung 3 angeordnet ist. Der Adapter 4 kann an der der Lampenfassung 3 gegenüberliegenden Seite an einer Oberfläche eines Objekts, beispielsweise einer Wand oder einer Decke eines Raums, angebracht sein. Beispielsweise kann ein Anschrauben vorgesehen sein. Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Adapter 4 an einer Schienenvorrichtung 6 (6) angeordnet ist.
  • Der Sockel 211 kann zerstörungsfrei lösbar an dem Gehäuse 210 angeordnet sein. Beispielsweise kann eine Verschraubung oder eine Verrastung oder eine Bajonettverbindung vorgesehen sein. Der Sockel 211 weist eine Bauhöhe h2 (4) auf, welche kleiner ist als ein für diese Lampe 2 erforderlicher Schraubsockel, wenn diese Lampe 2 mit einem derartigen Schraubsockel 2 ausgebildet werden würde.
  • Eine Bauhöhe h1 der Lampenfassung 3 ist im Ausführungsbeispiel kleiner 6 mm und beträgt insbesondere etwa 4 mm. Auch die Bauhöhe h2 des Sockels 211 beträgt einen Wert kleiner 4 mm, so dass die gesamte Höhe des Sockel-Fassungssystems der Bauhöhe h1 der Lampenfassung 3 entspricht.
  • Der Sockel 211 ist so konzipiert, dass seine Bauhöhe h2 kleiner ist als die Ausmaße des Sockels 211 in einer Ebene senkrecht zu dieser Bauhöhe h2 und somit auch senkrecht zur Längsachse A der Anordnung 1. Der Sockel 211 ist somit flachbauend ausgebildet.
  • In entsprechender Weise ist die Lampenfassung 3 dimensioniert, bei der auch die Bauhöhe h1 kleiner ausgebildet ist, als die Ausmaße der Lampenfassung 3 in einer Ebene senkrecht zu dieser Bauhöhe h1. In 1 ist in schematischer Weise der Zustand gezeigt, bei dem die Lampe 2 in ihrer Endposition in der Lampenfassung 3 angeordnet ist. Die Verbindung zwischen dem Sockel 211 und der Lampenfassung 3 ist als Bajonettverbindung ausgebildet. Dies bedeutet, dass im Ausführungsbeispiel ausgehend vom separierten Zustand der Lampe 2 und der Lampenfassung 3 die Lampe 2 zunächst in Richtung der Längsachse A in die Lampenfassung 3 einbringbar ist und dann eine Drehung um die Achse A durchzuführen ist.
  • Im Ausführungsbeispiel ist dazu vorgesehen, dass eine Drehung um etwa 90° durchzuführen ist, um die Lampe 2 in ihrer Endposition am Anschlag zu positionieren.
  • Der Sockel 211 umfasst dazu gemäß dem Ausführungsbeispiel zwei gegenüberliegend angeordnete Stege 211a und 211b, welche in radialer Richtung nach außen orientiert sind. Im vollständig eingesetzten Zustand der Lampe 2 sind diese teilweise umlaufenden und ganghöhenfreien Stege 211a und 211b unterhalb von gegenüberliegend angeordneten Fixierelementen 32 und 33 der Lampenfassung 3 angeordnet. Die beiden Stege 211a und 211b liegen in der gezeigten Ausführung gemäß 1 im zusammengesetzten Zustand der Anordnung 1 einerseits auf der der Lampenfassung 3 zugewandten Oberseite des Adapters 4 auf und andererseits sind sie unterhalb der Fixierelemente 32 und 33 an deren Unterseiten anliegend positioniert. Dadurch kann eine mechanisch stabile Anbringung gewährleistet werden. Darüber hinaus kann durch diese Ausgestaltung auch ein schnelles und aufwandarmes sowie sicheres Einbringen der Lampe 2 in die Lampenfassung 3 gewährleistet werden.
  • Insbesondere wird durch die Ausgestaltung der Anordnung 1 gemäß 1 erreicht, dass das Sockel-Fassungssystem mit einer Gesamtlänge ausgebildet werden kann, welche kleiner ist als das Sockel-Fassungssystem einer vergleichbaren herkömmlichen Glühlampe.
  • Die Lampenfassung 3 kann positionsstabil und nicht relativ bewegbar zum Adapter 4 an diesem angeordnet sein. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Lampenfassung 3 und somit auch die Lampe 2 relativ bewegbar zum Adapter an diesem angeordnet ist. Beispielsweise kann eine Schwenkvorrichtung oder ähnliches vorgesehen sein.
  • In 2 ist in einer schematischen Draufsicht die Anordnung 1 gezeigt, bei welcher die Lampe 2 aus der Lampenfassung 3 entnommen ist.
  • Die Lampenfassung 3 ist als einstückiges Spritzgussteil ausgebildet. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Lampenfassung 3 als MID-Bauteil in 2K-Technik gefertigt ist. Es kann vorgesehen sein, dass die Lampenfassung 3 zerstörungsfrei lösbar an dem Adapter 4 angeordnet ist. Beispielsweise kann ein Verrasten oder ein Verschrauben oder ähnliches vorgesehen sein.
  • Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Lampenfassung 3 und der Adapter 4 einstückig ausgebildet sind. In der in 1 gezeigten Ausführung ist die Lampenfassung 3 auf dem Adapter 4 angeordnet. Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Lampenfassung 3 in dem Adapter 4 integriert ist, wodurch die gesamte Bauhöhe dann im minimalen Zustand der Bauhöhe des Adapters 4 entspricht.
  • Gemäß der Darstellung in 2 ist die Lampenfassung 3 als ringartige Struktur ausgebildet. Die Fixierelemente 32 und 33 sind an der dem Mittelpunkt M zugewandten Innenseite eines Rings 31 angeordnet, insbesondere einstückig angeformt. Die Fixierelemente 32 und 33 erstrecken sich jeweils nur bereichsweise über die Innenseite des Rings 31. Das erste Fixierelement 32 weist eine dem Mittelpunkt M zugewandte Innenseite auf, welche einen gekrümmten Bereich bzw. einen bereichsweise bogenförmigen Abschnitt 32a aufweist. In entsprechender Weise ist das zweite Fixierelement 33 ausgebildet, welches ebenfalls an der dem Mittelpunkt M zugewandten Innenseite einen bogenförmigen Abschnitt 33a aufweist. Der Abstand bzw. der Durchmesser d2 zwischen den Fixierelementen 32 und 33 an diesen bogenförmigen Abschnitten 32a und 33a beträgt im Ausführungsbeispiel zwischen 13 mm und 15 mm.
  • Die Innenseite des Rings 31 umfasst des Weiteren fixierelementfreie Bereiche, welche ebenfalls bogenförmige Innenseiten 31a und 31b darstellen. Der Abstand bzw. Durchmesser d1 dieser bogenförmigen Innenseiten 31a und 31b beträgt im Ausführungsbeispiel zwischen 17 mm und 19 mm.
  • Der Teilbereich der Innenseite, über den der Abschnitt 32a des ersten Fixierelements 32 einen bogenförmigen Verlauf aufweist, erstreckt sich über einen Winkel α1 zwischen 50° und 60°.
  • In entsprechender Weise ist der Winkel α2 ausgebildet. Im Ausführungsbeispiel sind die beiden Winkel α1 und α2 somit im Wesentlichen gleich groß. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die beiden Winkel α1 und α2 unterschiedlich sind. Dadurch kann eine Kodierung im Hinblick auf ein richtiges Einsetzen der Lampe 2 in die Lampenfassung 3 ermöglicht werden.
  • Im Ausführungsbeispiel umfasst die Lampenfassung 3 elektrische Fassungskontakte 34 und 35, welche als Federkontakte ausgebildet sind. Im unbelasteten Zustand der Fassungskontakte 34 und 35 und somit im Zustand, in dem die Lampe 2 aus der Lampenfassung 3 entnommen ist, erstrecken sich die Fassungskontakte 34 und 35 in das Innere der Lampenfassung 3. Dies erfolgt über eine Länge, welche kleiner ist als der Abstand d3 des Minimums des bogenförmigen Abschnitts 32a des Fixierelements 32 zur Innenseite des äußeren Rings 31 der Lampenfassung 3. In entsprechender Weise ist der Fassungskontakt 35 positioniert. Auch hier erstreckt sich dieser im unbelasteten Zustand über eine Länge in das Innere der Lampenfassung 3, welche kleiner ist als der Abstand d4. Vorzugsweise beträgt die Länge, mit dem sich die Fassungskontakte 34 und 35 im unbelasteten Zustand in das Innere der Lampenfassung 3 erstrecken etwa 1 mm.
  • Durch die strichliert gezeichnete Darstellung der Fassungskontakte 34 und 35 ist symbolisiert, dass sich diese Fassungskontakte 34 und 35 sichtseitig und somit auch in der gezeigten Draufsicht unterhalb der Fixierelemente 32 und 33 befinden. Sichtseitig und somit gemäß der Darstellung in 2 sind die Fassungskontakte 34 und 35 somit von den Fixierelementen 32 und 33 abgedeckt. Dadurch kann ein zuverlässiger Berührschutz gewährleistet werden.
  • In der gezeigten Ausführung umfasst die Lampenfassung 3 lediglich die beiden Fassungskontakte 34 und 35. Ist die Lampe 2 beispielsweise als Kompaktleuchtstofflampe ausge bildet, welche kein integriertes elektronisches Vorschaltgerät aufweist, so können auch vier derartige elektrische Fassungskontakte vorgesehen sein.
  • An dem Adapter 4 können auch mehrere Lampenfassungen 3 und Lampen 2 anbringbar sein. Darüber hinaus ist die scheibenförmige Ausgestaltung lediglich beispielhaft.
  • In 3 ist eine perspektivische Darstellung des Unterteils 21 der Lampe 2 gezeigt. Das Gehäuse 210 weist eine Unterseite 210a auf. In dieser Unterseite 210a sind durchgängige Aussparungen 210b und 210c ausgebildet. Diese sind in Richtung der Längsachse A betrachtet unterhalb der flügelartigen Stege 211a und 211b ausgebildet. Durch diese Aussparungen 210b und 210c kann bei einer einstückigen Ausgestaltung des Unterteils 21 als Spritzgussteil die Fertigung mit schieberlosem Werkzeug gewährleistet werden. Dadurch kann die Fertigung wesentlich vereinfacht werden.
  • Der Sockel 211 weist zwei Sockelkontakte 212 und 213 auf, welche in den Sockel 211 eingebettet sind. Wie aus der Darstellung in 3 zu erkennen ist, erstrecken sich die Sockelkontakte 212 und 213 sowohl an einer Unterseite 211d als auch an den äußeren Rändern der Stege 211a und 211b. Durch die Einbettung der elektrischen Sockelkontakte 212 und 213 in den Sockel 211 kann auch hier die Bauhöhe reduziert werden und darüber hinaus die Beschädigung der Sockelkontakte 212 und 213 beim Einsetzen oder Herausnehmen der Lampe 2 aus der Lampenfassung 3 verhindert werden. Darüber hinaus kann durch diese überlappende Anordnung der Sockelkontakte 212 und 213 über den Rand der Stege 211a und 211b eine sichere Kontaktierung der Fassungskontakte 34 und 35 gewährleistet werden.
  • Bevorzugt umfasst zumindest ein Fixierelement 32 und/oder 33 ein in Richtung der Längsachse A ausgebildetes Anschlagelement (nicht dargestellt) durch welches bei der Bajonettverbindung zwischen der Lampe 2 und der Lampenfassung 3 die Endposition definiert ist.
  • Dieses Anschlagelement kann zusätzlich oder anstatt dazu jedoch auch an dem Ring 31 der Lampenfassung 3 einstückig angeformt sein.
  • In 4 ist eine Seitenansicht des Unterteils 21 gemäß der Ausführung in 3 gezeigt. Die beiden Stege 211a und 211b sind in Richtung der Längsachse A betrachtet auf gleichem Höhenniveau angeordnet und bündig mit der Unterseite 211d angeordnet, so dass die Unterseiten der Stege 211a und 211b und die Unterseite 211d des Sockels 211 eine Ebene bilden.
  • Beim Einsetzen der Lampe 2 in die Lampenfassung 3 liegen die Stege 211a und 211b zunächst an den bogenförmigen Innenseiten 31a und 31b des Rings 31 an. Nachfolgend erfolgt dann eine Drehung um 90° im oder auch gegen den Uhrzeigersinn, wobei dabei dann die Fassungskontakte 34 und 35 zusammengedrückt werden. Im erreichten endgültigen zusammengesetzten Zustand der Lampe 2 mit der Lampenfassung 3 sind diese federnden Fassungskontakte 34 und 35 dann so zusammengedrückt, dass sie einen Abstand bzw. einen Durchmesser d1 voneinander aufweisen. Um diese Bewegbarkeit der Fassungskontakte 34 und 35 gewährleisten zu können, sind unterhalb der Fixierelemente 32 und 33 in der Innenseite des Rings 31 entsprechende Aussparungen ausgebildet.
  • Im in 1 gezeigten zusammengesetzten Zustand der Anordnung 1 ist der elektrische Anschluss des elektronischen Vorschaltgeräts an den Sockel 211 sowie der Anschluss der Netzleitung an die Lampenfassung 3 definiert erzeugt. Damit kann erreicht werden, dass beispielsweise immer „Lead High" am Kondensator liegt oder umgekehrt, was zum Erzielen einer optimalen Lebensdauer der Lampe 2 vorteilhaft ist.
  • Das Unterteil 21 kann so ausgebildet sein, dass das Gehäuse 210 und der erste Sockel 211 einstückig miteinander und somit unlösbar verbunden sind. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Sockel 211 zerstörungsfrei lösbar mit dem Gehäuse 210 verbindbar ist. Dadurch kann ein reversibles Anbringen und Lösen des Sockels 211 von dem Gehäuse 210 erreicht werden.
  • Darüber hinaus ist das Unterteil 21 so konzipiert, dass es zur Realisierung unterschiedlicher Gehäuse-Sockel-Systeme ausgebildet ist. An dem Unterteil 21, insbesondere an dem Gehäuse 210, können unterschiedlich ausgebildete Sockel 211 bzw. 214 (5) angebracht werden. Insbesondere ist somit vorgesehen, dass ein zweiter separater Sockel 214 zerstörungsfrei lösbar an dem Unterteil 21 anbringbar ist. Dazu kann vorgesehen sein, dass zum Anbringen des in 5 gezeigten zweiten Sockels 214, welcher als Schraubsockel ausgebildet ist, der erste Sockel 211 demontiert wird.
  • Bedarfsabhängig kann dann entweder der erste Sockel 211 oder der zweite Sockel 214 an dem Gehäuse 210 befestigt werden. Dazu kann eine kompatible und somit für beide Sockel 211 bzw. 214 verwendbare Schraubverbindung oder Rastverbindung oder Bajonettverbindung oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Ebenso kann jedoch gemäß der Darstellung in 5 auch vorgesehen sein, dass der zweite Sockel 214 auf das Unterteil 21, umfassend das Gehäuse 210 und den ersten Sockel 211, aufgebracht wird. Unabhängig davon, ob dann der erste Sockel 211 lösbar an dem Gehäuse 21 angebracht ist, oder unlösbar mit dem Gehäuse 210 verbunden ist, kann dann der zweite Sockel 214 daran angebracht werden. So kann dann vorgesehen sein, dass der zweite Sockel 214 an dem Gehäuse 210 und/oder dem ersten Sockel 211 befestigbar ist. Auch hier kann eine Schraubverbindung oder eine Rastverbindung oder eine Bajonettverbindung oder eine Steckverbindung oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass der zweite Sockel 214 zumindest bereichsweise hohl ausgebildet ist und über den ersten Sockel 211 kappenartig aufsetzbar ist. Im vollständig montierten Zustand des zweiten Sockels 214 an dem Unterteil 21 ist dann der erste Sockel 211 vollständig im Inneren des zweiten Sockels 214 angeordnet.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass an der Innenseite des zweiten Sockels 214 nutartige Aussparungen 214a und 214b ausgebildet sind, in welche die Stege 211a und 211b des ersten Sockels 211 anbringbar sind. Dadurch kann eine mechanisch stabile und dennoch schnell montierbare und demontierbare Verbindung geschaffen werden. Dies ist jedoch lediglich eine beispielhafte Ausgestaltung der Anbringung des zweiten Sockels 214 an dem Unterteil 21.
  • Prinzipiell sind vielfältige Ausgestaltungen möglich, um den zweiten Sockel 214 an dem Unterteil 21 anbringen zu können.
  • Der zweite Sockel 214 ist als einstückiges Spritzgussteil in 2K-Technik gefertigt und als MID-Bauteil realisiert.
  • Durch diese Ausgestaltung kann der zweite Sockel 214 mit definierten einstellbaren elastischen Eigenschaften gefertigt werden. Der zweite Sockel 214 weist eine Bauhöhe h3 auf, welche größer, insbesondere wesentlich größer als die Bauhöhe h2 des ersten Sockels 211 ist. An der Innenseite des zweiten Sockels 214 ist eine von der Aussparung 214b bis zum unteren Ende reichende Galvanik 214d zur Bodenkontaktierung ausgebildet, wobei an der Außenseite des zweiten Sockels 214 eine weitere Galvanik 214c für eine Seitenkontaktierung ausgebildet ist.
  • Im zusammengesetzten Zustand des Unterteils 21 mit dem zweiten Sockel 214 kann eine elektrische Kontaktierung über die Sockelkontakte 212 und 213 mit den Leiterbahnen bzw. den Galvaniken 214d und 214c des zweiten Sockels 214 erreicht werden.
  • In 5 führt die an der Innenseite angebrachte Galvanik 214d des zweiten Sockels 214 von der untersten Stelle bis hin zur Aussparung 214b. An der Außenseite erstreckt sich die Galvanik 214c von der Aussparung 214a im Wesentlichen über die gesamte Höhe des gezeigten Gewindes des zweiten Sockels 214.
  • In 6 ist in einer perspektivischen Darstellung ein Teilbereich einer Beleuchtungsvorrichtung 5 gezeigt, welche eine Anordnung 1 oder eine vorteilhafte Weiterbildung davon gemäß den 1 bis 5 umfasst. Die Beleuchtungsvorrichtung 5 weist eine Schienenvorrichtung 6 mit zwei im Wesentlichen parallel zueinander und beabstandet zueinander angeordneten Schienen 61 und 62 auf. Diese sind elektrisch leitend ausgebildet und mit einem Transformator 7 verbunden. Dieser ist insbesondere als Ringkerntransformator ausgebildet. Darüber hinaus kann die Beleuchtungsvorrichtung 5 auch eine Dimmereinheit, insbesondere einen Phasenanschnittsdimmer, aufweisen. In der beispielhaften Darstellung gemäß 6 umfasst die Beleuchtungsvorrichtung 5 eine Mehrzahl von Anordnungen 1, wobei lediglich eine einzige derartige Anordnung 1 gezeigt ist. Eine Anordnung 1 ist über den Adapter 4 an die Schienen 61 und 62 zerstörungsfrei lösbar angeordnet. Dazu umfasst der Adapter 4 einen scheibenförmigen Grundkörper 41, an dem zwei Befestigungselemente 42 und 43 angeordnet sind. Diese sind in einer Führung 44 in y-Richtung relativ zueinander verschiebbar und somit auch relativ zum Grundkörper 41 bewegbar. Durch diese Ausgestaltung kann eine kompatible Anbringung des Adapters 4 an unterschiedliche Schienenvorrichtungen 6 ermöglicht werden. Insbesondere dann, wenn Schienen 61 und 62 von Schienenvorrichtungen 6 unterschiedlichen Abstand aufweisen, kann dadurch auch die kompatible Anbringung einer Anordnung 1 über den Adapter 4 ermöglicht werden. Die Beleuchtungsvorrichtung 5 kann über nicht dargestellte Befestigungen beispielsweise an einer Oberfläche 11 (beispielsweise in 7 dargestellt) einer Decke 10 eines Raums angebracht werden.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung 5 ist insbesondere zum Anbringen und zum gleichzeitigen Betrieb von Lampen unter schiedlicher Lampenart ausgebildet. So kann vorgesehen sein, dass die Beleuchtungsvorrichtung 5 sowohl Halogen-Glühlampen als auch Kompaktleuchtstofflampen umfasst, welche gleichzeitig betreibbar sind. Dazu kann der Adapter 4 zum kompatiblen Einbringen derartiger Lampen unterschiedlicher Lampenart ausgebildet sein. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass ein Adapter 4 mit einer entsprechenden Lampenfassung 3 lediglich zur Aufnahme einer Lampe einer spezifischen Lampenart vorgesehen ist.
  • Unter verschiedenen Lampenarten wird beispielsweise eine Glühlampe als eine erste Lampenart, eine Entladungslampe als eine zweite Lampenart und beispielsweise eine Leuchtdiode als eine dritte Lampenart verstanden.
  • Weist eine Lampe 2 eine Ausgestaltung eines Unterteils 21 gemäß der Darstellung in 5 auf, und umfasst somit einen zweiten Lampensockel 214, so ist eine Lampenfassung mit einer entsprechenden Gewindeausgestaltung vorzusehen.
  • Ist für die Anbringung der Lampenfassung 3 an dem Adapter 4 eine Schraubverbindung vorgesehen, so kann diese auch so realisiert sein, dass die verwendeten Schrauben auch gleich zusätzlich zum Anbringen der Lampenfassung 3 und des Adapters 4 an einer dargestellten Leuchte und/oder einer Decke eines Raums etc. vorgesehen ist.
  • Vorzugsweise ist die Lampenfassung 3 aus einem gut wärmeleitenden Material ausgebildet. Insbesondere können hier entsprechende Kunststoffe oder auch eine entsprechendes Keramikmaterial vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise ist die Unterseite 210a des Gehäuses 210 als Wärmeabführzone ausgebildet. Insbesondere ist eine ther mische Kopplung der Lampenfassung 3 an eine Leuchte vorgesehen. Dies ermöglicht eine hocheffiziente Wärmeabfuhr der Anordnung 1 im Betrieb.
  • In 7 ist in einer schematischen Seiteansicht eine Ausführung gezeigt, bei welcher die Anordnung 1 an einer Decke 10 eines Raums angeordnet ist. Dazu ist die Lampenfassung 3 so in dem Mauerwerk bzw. der Decke 10 angeordnet, dass sie an ihrer dem Gehäuse 210 zugewandten Seite im Wesentlichen bündig mit der Oberfläche 11 der Decke 10 ist. Die Lampenfassung 3 ist daher vollständig in die Decke 10 eingebettet. Es kann auch eine lediglich teilweise Einbettung vorgesehen sein.
  • Die Lampenfassung 3 ist in einer Wanddose 9 angeordnet, welche elektrische Kontakte zur Kontaktierung der Lampe 2 aufweist, und ebenfalls in der Decke 10 angeordnet ist. Netzleitungen zur Versorgung mit Netzspannung können über ein nicht gezeigtes Stecksystem angeschlossen werden. Beispielhaft ist eine lichtdurchlässige, kelchförmige Abdeckung 8 gezeigt, welche an dem Gehäuse 210 lösbar befestigt ist.

Claims (37)

  1. Unterteil für eine elektrische Lampe (2) mit einem Gehäuse (210) und einem Sockel (211, 214), dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (21) in der Ausgestaltung des Sockelaufbaus reversibel veränderbar ist.
  2. Unterteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster (211) und/oder ein zum ersten (211) separat und unterschiedlich ausgebildeter zweiter Sockel (214) austauschbar an dem Unterteil (21) anbringbar sind.
  3. Unterteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste (211) und der zweite Sockel (214) lösbar an dem Gehäuse (210) reversibel anbringbar und abnehmbar sind.
  4. Unterteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Sockel (211) fest mit dem Gehäuse (210) verbunden ist, insbesondere einstückig mit dem Gehäuse (210) ausgebildet ist.
  5. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Sockel (214) über den ersten Sockel (211) anbringbar ist.
  6. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Sockel (214) an dem ersten Sockel (211) und/oder dem Gehäuse (210) anbringbar ist.
  7. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (210) und der erste Sockel (211) als Spritzgussteil ausgebildet sind.
  8. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Sockel (214) als Spritzgussteil ausgebildet ist.
  9. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (210) und/oder der erste Sockel (211) und/oder der zweite Sockel (214) in 2K-Spritzgusstechnik hergestellt sind.
  10. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Sockel (214) ein Schraubsockel ist.
  11. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Sockel (211) fest mit dem Gehäuse (210) verbunden ist und eine kleinere Bauhöhe (h2) als der zweite Sockel (214) aufweist.
  12. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Sockel (211) eine Bauhöhe (h2) kleiner 4 mm aufweist.
  13. Unterteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Sockel (211) zwei radial orientierte Stege (211a, 211b) aufweist, von denen im in eine Lampenfassung (3) eingesetzten Zustand der Lampe (2) jeweils einer auf der dem Gehäuse (210) des Unterteils (21) abgewandten Seite an einem Fixierelement (32, 33) der Lampenfassung (3) anliegt.
  14. Unterteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Steg (211a, 211b) zumindest ein elektrischer Sockelkontakt (212, 213) angeordnet ist, welcher sich an der Unterseite (211d) des ersten Sockels (211) und/oder an einem Rand des Stegs (211a, 211b) erstreckt.
  15. Unterteil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Sockelkontakte (212, 213) in die Stege (211a, 211b) eingebettet sind.
  16. Unterteil nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (210) eine dem ersten Sockel (211) zugewandte Unterseite (210a) aufweist, welche in Längsrichtung (A) der Lampe (2) betrachtet unter den Stegen (211a, 211b) Aussparungen (210b, 210c) aufweist, insbesondere den Stegen form- und flächenmäßig im Wesentlichen gleiche durchgängige Aussparungen aufweist.
  17. Lampe mit einem im Betrieb Licht emittierenden Oberteil (22) und einem Unterteil (21) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  18. Lampe nach Anspruch 17, welche eine Entladungslampe, insbesondere eine Kompaktleuchtstofflampe, oder eine Leuchtdiode ist.
  19. Lampe nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Unterteil (21) der Lampe (2) ein elektronisches Vorschaltgerät angeordnet ist, welches im eingesetzten Zustand der Lampe (2) in eine Lampenfassung (3) über einen Sockel (211, 214) mit der Lampenfassung (3) elektrisch kontaktierbar ist.
  20. Anordnung mit einer Lampe (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und einer Lampenfassung (3), in welche ein Unterteil (21) der Lampe (2) zumindest bereichsweise einbringbar ist.
  21. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sockel (211, 214), insbesondere der erste Sockel (211), und die Lampenfassung (3) als Bajonettverbindung ausgebildet sind.
  22. Anordnung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass elektrische Fassungskontakte (34, 35) auf der dem Gehäuse (210) des Unterteils (21) abgewandten Seite der Fixierelemente (32, 33) an der Lampenfassung (3) angeordnet sind.
  23. Anordnung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein elektrischer Fassungskontakt (34, 35) ein Federkontakt ist.
  24. Anordnung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektrischer Fassungskontakt (34, 35) sich um eine Länge kleiner der radialen Ausmaße (d3, d4) eines Fixierelements (32, 33) in radialer Richtung in das Innere der Lampenfassung (3) erstreckt.
  25. Anordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein elektrischer Fassungskontakt (34, 35) maximal 1 mm in radialer Richtung in das Innere der Lampenfassung (3) erstreckt.
  26. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Lampenfassung (3) eine Bauhöhe (h1) kleiner 10 mm, insbesondere kleiner 8 mm, insbesondere zwischen 6 mm und 4 mm, ist.
  27. Anordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauhöhe (h1) eines Sockels (211, 214), insbesondere des ersten Sockels (211), und der Lampenfassung (3) im zusammengesetzten Zustand der Anordnung (1) kleiner 20 mm, insbesondere kleiner 10 mm, ist, insbesondere der Bauhöhe der Lampenfassung (3) entspricht.
  28. Anordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Lampenfassung (3) eine Ringform aufweist, an dessen Innenseite die Fixierelemente (32, 33) angeordnet sind.
  29. Anordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierelemente (32, 33) gegenüberliegend angeordnet sind.
  30. Anordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierelemente (32, 33) eine zumindest bereichsweise bogenförmige Innenseite (32a, 33a) aufweisen.
  31. Anordnung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser (d2) zwischen den bogenförmigen Abschnitten (32a, 33a) der Innenseiten der Fixierelemente (32, 33) zwischen 20 mm und 30 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 25 mm, insbesondere zwischen 13 mm und 15 mm, ist.
  32. Anordnung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein bogenförmiger Abschnitt (32a, 33a) einer Innenseite eines Fixierelements (32, 33) über einen Winkel (α1) zwischen 30° und 80°, insbesondere zwischen 40° und 70°, insbesondere zwischen 50° und 60° erstreckt.
  33. Anordnung nach einem der Ansprüche 30 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein bogenförmiger Abschnitt (32a) der Innenseite eines ersten Fixierelements (32) über einen Winkel (α1) erstreckt, welcher unterschiedlich zum Winkel (α2) ist, über den sich ein bogenförmiger Abschnitt (33a) der Innenseite eines zweiten Fixierelements (33) erstreckt.
  34. Anordnung nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite der Lampenfassung (3) in fixierelementfreien Abschnitten (31a, 31b) zumindest bereichsweise bogenförmig ausgebildet ist, und der Durchmesser (d1) zwischen den bogenförmigen Abschnitten (31a, 31b) dieser fixierelementfreien Innenseite zwischen 25 mm und 35 mm, insbesondere zwischen 20 mm und 30 mm, insbesondere zwischen 17 mm und 19 mm, ist.
  35. Anordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Lampenfassung (3) als Spritzgussteil, insbesondere einstückig, ausgebildet ist.
  36. Anordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Lampenfassung (3) an einem Adapter (4) angeordnet ist, welcher lösbar an einer Schienenvorrichtung (6) einer Beleuchtungsvorrichtung (5) anbringbar ist, wobei die Schienenvorrichtung (6) mit einem Transformator (7) elektrisch verbunden ist und die Schienen (61, 62) der Schienenvorrichtung (6) an einer Oberfläche eines Objekts anbringbar sind und eine Energieversorgung der Lampe (2) vom Transformator (7) über die Schienen (61, 62), den Adapter (4) und die Lampenfassung (3) zur Lampe (2) erfolgt.
  37. Anordnung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Lampenfassung (3) in den Adapter (4) integriert ist.
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