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Die
Erfindung betrifft ein Flüssigkristall-Anzeigefeld
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Derartige
Flüssigkristall-Anzeigefelder,
oder auch Flüssigkristall-Bildschirme,
welche allgemein als LCD-Bildschirme bekannt sind, erfreuen sich
auf Grund ihrer flach bauenden Konstruktion zunehmender Beliebtheit.
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Es
sind verschiedene Techniken zur Erzeugung von Farbbildern mittels
LCD-Bildschirmen bekannt. Beispielsweise kann jeder Bildpunkt auf
dem Flüssigkristall-Paneel
aus drei nebeneinander angeordneten Flüssigkristall-Zellen aufgebaut
werden, welche jeweils die Farbinformation des entsprechenden Bildpunktes
für die
Farben Rot, Grün
und Blau einzeln darstellen. Durch die Überlagerung des von diesen
drei nebeneinander angeordneten Flüssigkristall-Zellen emittierten
Lichts ergibt sich die Gesamtfarbinformation des einzelnen Bildpunktes.
Das Gesamtbild setzt sich entsprechend aus einer Vielzahl derartig
dargestellter Bildpunkte zusammen.
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Die
Beleuchtungseinrichtung gibt dabei Weißlicht ab, mit dem das Flüssigkristall-Paneel
von seiner Rückseite
her flächig
ausgeleuchtet wird. Damit jede Flüssigkristall-Zelle die ihr
zugeordnete Farbe wiedergibt, ist eine Farbmaske vorgesehen, welche
entsprechend hochpräzise
an die Anordnung der einzelnen Flüssigkristall-Zellen angepasst
sein muss.
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Solche
LCD-Bildschirme sind jedoch baulich und steuerungstechnisch sehr
aufwendig, weshalb LCD-Bildschirme, und insbesondere großflächige LCD-Bildschirme
mit hoher Auflösung,
relativ kostenintensiv sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, ein Flüssigkristall-Anzeigefeld der eingangs
genannten Art zu schaffen, welches einfacher aufgebaut ist und dessen
Steuerung weniger aufwendig ist.
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Diese
Aufgabe ist gelöst
durch ein Flüssigkristall-Anzeigefeld mit den
im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Dadurch,
dass durch die Beleuchtungseinrichtung wahlweise wenigstens Licht
einer ersten Farbe, Licht einer zweiten Farbe und Licht einer dritten
Farbe, vorzugsweise Rot, Grün
und Blau, erzeugbar ist, kann auf die angesprochene Farbmaske verzichtet
werden. Auch muss nicht jeder Bildpunkt durch drei nebeneinander
angeordnete Flüssigkristall-Zellen
gebildet werden. Vielmehr kann jede Flüssigkristall-Zelle des Flüssigkristall-Paneels
einen Bildpunkt des zu erzeugenden Bildes repräsentieren, wodurch die Auflösung bei
gleicher Anzahl von Flüssigkristall-Zellen
entsprechend erhöht
werden kann.
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Die
für den
Betrachter des Flüssigkristall-Anzeigefelds
wahrnehmbare Farbinformation für
einen Bildpunkt kann dadurch erzeugt werden, dass in einer schnellen
Abfolge die entsprechende Flüssigkristall-Zelle
auf einen Durchlässigkeitswert
für den
Rotanteil, einen Durchlässigkeitswert
für den
Grünanteil und
einen Durchlässigkeitswert
für den
Blauanteil eingestellt wird. Entsprechend auf diese Abfolge abgestimmt
wird die Beleuchtungseinrichtung jeweils so angesteuert, dass sie
zum entsprechenden Zeitpunkt Rotlicht, Grünlicht bzw. Blaulicht abgibt.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Durch
die Maßnahme
nach Anspruch 2 können
drei separate Leuchtmittel getrennt voneinander angesteuert werden,
wodurch die Gefahr einer Farbüberlagerung
verringert ist.
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Um
ein natürlich
erscheinendes Farbbild zu erzeugen, ist es günstig, wenn die Leuchtmittel
Licht in den in Anspruch 3 angegebenen Wellenlängenbereichen emittieren können.
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Vorteilhaft
sind die Leuchtmittel wie in Anspruch 4 angegeben ausgebildet. Halbleiter-Leuchtchips
vereinen eine hohe Leuchtkraft mit einem geringen Energieverbrauch
und einer langen Lebensdauer. Darüber hinaus haben Halbleiter-Leuchtchips vorteilhaft
kurze Ansprechzeiten, d. h. Halbleiter-Leuchtchips emittiert innerhalb
kürzester
Zeit Licht, wenn eine Spannungsbeaufschlagung erfolgt, ohne dass
sie eine nennenswerte Anlaufphase durchlaufen müssen. Desweiteren leuchten
Halbleiter-Leuchtchips nicht nach, wenn die Spannungsbeaufschlagung
beendet wird. Auf Grund dieser Eigenschaften von Halbleiter-Leuchtchips
kann die benötigte
schnelle Abfolge von Einzelfarbbildern auf günstige Weise verwirklicht werden.
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Alternativ
kann eines oder mehrere der Leuchtmittel wie in Anspruch 5 angegeben
ausgebildet sein. Die jeweilige Primärfarbe der Halbleiter-Leuchtchips
muss dabei nicht mit der gewünschten
ersten, zweiten oder dritten Farbe der ersten, zweiten bzw. dritten
Leuchtmittel übereinstimmen. Die
Wellenlänge
des von den Halbleiter-Leuchtchip emittierten Lichts kann durch
die Phosphorpartikel eingestellt werden. Phosphorpartikel absorbieren
auf sie treffendes Licht einer Primärfarbe und emittieren Strahlung
mindestens in einer anderen Wellenlänge, d. h. in einer Sekundärfarbe.
Bei einer geeigneten Wahl von Phosphorpartikeln bzw. Phosphorpartikelmischungen
kann also die von dem jeweiligen Halbleiter-Leuchtchip emittierte Strahlung in eine
Strahlung mit anderem Spektrum umgewandelt werden.
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Eine
gleichmäßige Ausleuchtung
des Flüssigkristall-Paneels
wird durch die Maßnahme
nach Anspruch 6 erreicht.
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Die
Maßnahme
nach Anspruch 7 gewährleistet,
dass die Dicke der Beleuchtungsvorrichtung nicht durch die Anordnung
der Leuchtmittel beeinflusst wird.
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Dabei
ist es, was die Einkopplung des Lichts in das plattenförmige Lichtleiterelement
betrifft, günstig,
wenn die Leuchtmittel angeordnet sind, wie es in den Ansprüchen 8,
9 und 10 angegeben ist.
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Um
den Anteil des von den Leuchtmitteln emittierten Lichts zu erhöhen, der
in das plattenförmige
Lichtleiterelement eingekoppelt wird, ist die Maßnahme nach Anspruch 11 vorteilhaft.
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Durch
die Maßnahmen
nach den Ansprüchen
12 und 13 wird eine gute Lichtübertragung
von den Leuchtmitteln auf das plattenförmige Lichtleiterelement erreicht.
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Um
die Lichtausbeute des von der Beleuchtungseinrichtung über ihre
erste Hauptfläche
abgegebenen Lichts zu erhöhen,
ist die Maßnahme
nach Anspruch 14 günstig.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Reflexionseinrichtung gemäß einem
der Ansprüche
15 bis 18 ausgebildet ist. Eine starke Reflexionswirkung wird insbesondere
durch die Maßnahmen nach
Anspruch 16 und/oder Anspruch 17 erreicht.
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Für das Papierblatt
gemäß Anspruch
18 haben sich Flächengewichte
als günstig
erwiesen, wie sie im Anspruch 19 angegeben sind.
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Um
den Verlust von Licht, welches von der Reflexions einrichtung in
Richtung auf die zweite Hauptfläche
des plattenförmigen
Lichtleiterelements reflektiert wird, auf Grund einer Reflexion
an dieser zweiten Hauptfläche
des plattenförmigen
Lichtleiterelements selbst möglichst
gering zu halten, ist die zweite Hauptfläche des plattenförmigen Lichtleiterelements
vorteilhaft wie in Anspruch 20 angegeben ausgebildet.
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Das
plattenförmige
Lichtleiterelement besteht vorzugsweise aus einem der in Anspruch
21 genannten Materialien.
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Um
eine hohe Leuchtkraft der Beleuchtungseinrichtung zu erhalten, kann
diese vorteilhaft wie in den Ansprüchen 22 oder 23 angegeben ausgebildet sein.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. In
diesen zeigen:
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1 eine
teilweise weggebrochene Aufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel
eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes;
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2 einen
Schnitt durch das Flüssigkristall-Anzeigefeld von 1 längs der
dortigen Schnittlinie II-II;
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3 eine
teilweise weggebrochene Aufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel
eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes;
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4 einen
Schnitt durch das Flüssigkristall-Anzeigefeld von 3 längs der
dortigen Schnittlinie IV-IV;
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5 einen
den 2 und 4 entsprechenden Schnitt durch
ein drittes Ausführungsbeispiel
eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes;
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6 eine
teilweise weggebrochene Aufsicht auf ein viertes Ausführungsbeispiel
eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes;
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7 einen
Schnitt durch das Flüssigkristall-Anzeigefeld von 6 längs der
dortigen Schnittlinie VII-VII; und
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8 einen
der 7 entsprechenden Schnitt durch ein fünftes Ausführungsbeispiel
eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes.
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In
den 1 und 2 ist ein Flüssigkristall-Anzeigefeld 10 gezeigt,
welches ein Flüssigkristall-Paneel 12 mit
einer flächigen
Sichtseite 14 und einer davon abliegenden flächigen Rückseite 16 (siehe 2)
umfasst. Das Flüssigkristall-Paneel 12 umfasst
eine Vielzahl von Flüssigkristall-Zellen 18,
wie es an und für
sich bekannt ist, von denen in 1 lediglich
fünf Flüssigkristall-Zellen
schematisch dargestellt sind.
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Bei
den Flüssigkristall-Zellen 18 kann
es sich beispielsweise um TFT-Zellen handeln, welche jeweils einen
Kondensator und einen Dünnschichttransistor
umfassen. Aber auch alle anderen bekannten Techniken im Hinblick
auf Flüssigkristall-Zellen sind geeignet.
Das Flüssigkristall-Paneel 12 kann
starr oder flexibel ausgebildet sein.
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Eine
Steuereinheit 20 umfasst einen nicht eigens gezeigten Prozessor
und berechnet aus Bildsignalen, die sie über eine Eingangsleitung 22 empfängt, welche
Flüssigkristall-Zellen 18 zur
Darstellung des entsprechenden Bildes geschaltet wer den müssen. Die
fraglichen Flüssigkristall-Zellen 18 werden
dann über
Steuerleitungen 24 von der Steuereinheit 20 angesteuert.
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Damit
das Flüssigkristall-Anzeigefeld 10 ein Farbbild
und nicht nur ein Schwarz-Weiß-Bild
anzeigen kann, ist eine Beleuchtungseinrichtung 26 vorgesehen,
welche auf der Rückseite 16 des
Flüssigkristall-Paneels 12 angeordnet
ist und dieses von dessen Rückseite 16 her
beleuchtet.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 26 umfasst eine Lichtleiterplatte 28.
Die Lichtleiterplatte 28 kann aus transparentem Acrylglas
oder aus einem anderen homogen lichtdurchlässigen Material gefertigt sein,
wie beispielsweise aus einem Glas oder einem Epoxidharz. Die Lichtleiterplatte 28 ist
vorzugsweise klar. Die Lichtleiterplatte 28 kann darüber hinaus
aus einem flexiblen homogen lichtdurchlässigen Material gefertigt sein,
insbesondere dann, wenn das Flüssigkristall-Paneel 12 flexibel
ausgebildet ist.
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Die
Lichtleiterplatte 28 weist eine erste Hauptfläche 30 auf, über welche
durch die Beleuchtungseinrichtung 26 erzeugtes Nutzlicht
abgestrahlt wird. Auf der gegenüberliegenden
Seite hat die Lichtleiterplatte 28 eine zweite Hauptfläche 32 (vgl. 2),
die eine durch Zacken angedeutete Oberflächenrauhigkeit aufweist, auf
welche weiter unten nochmals näher
eingegangen wird.
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An
zwei sich gegenüberliegenden
Außenrändern 34 und 36 trägt die Lichtleiterplatte 28 jeweils eine
Leuchtleiste 38a bzw. 38b. Die Leuchtleisten 38a bzw. 38b werden
nachstehend lediglich am Beispiel der Leuchtleiste 38a näher erläutert. Die
Ausführungen
dazu gelten sinngemäß entsprechend
für die
Leuchtleiste 38b.
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Die
Leuchtleiste 38a umfasst ein Gehäuse 40 mit U-förmigem Querschnitt
und hier nicht eigens mit einem Bezugszeichen versehenen Stirnwänden. Die
jeweils offene Seite des Gehäuses 40 weist
in Richtung des entsprechend benachbarten Außenrandes 34 bzw. 36 der
Lichtleiterplatte 28.
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Das
Gehäuse 40 begrenzt
mit dem Außenrand 34 der
Lichtleiterplatte 28 einen Innenraum 42, in welchem
drei Arten von Leuchtmitteln in Form von Halbleiter-Leuchtchips 44,
Halbleiter-Leuchtchips 46 und Halbleiter-Leuchtchips 48 angeordnet
sind.
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Bei
Spannungsbeaufschlagung emittieren die Halbleiter-Leuchtchips 44 rotes
Licht in einem Wellenlängenbereich
von etwa 630 nm bis etwa 670 nm. Als Halbleitermaterialien für die Halbleiter-Leuchtchips 44 für die Farbe
Rot kommen beispielsweise Aluminium-Galliumarsenid (AlGaAs), Gallium-Aluminiumarsenid
(GaAlAs) oder Galliumarsenid-phosphid (GaAsP) in Frage.
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Die
Halbleiter-Leuchtchips 46 emittieren bei Spannungsbeaufschlagung
grünes
Licht in einem Wellenlängenbereich
von etwa 540 nm bis etwa 600 nm. Als Halbleitermaterialien für die Halbleiter-Leuchtchips 46 für die Farbe
Grün kommt
beispielsweise Galliumphosphid (GaP) in Betracht.
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Die
Halbleiter-Leuchtchips 48 emittieren bei Spannungsbeaufschlagung
ultraviolettes Licht und blaues Licht in einem Wellenlängenbereich
von etwa 420 nm bis etwa 480 nm. Als Halbleitermaterialien für die Halbleiter-Leuchtchips 46 für die Farbe
Blau können
beispielsweise Indium-Galliumnitrid (InGaN) und Galliumnitrid (GaN)
dienen.
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Die
Halbleiter-Leuchtchips 44, 46, 48 können beispielsweise
jeweils eine n-leitende Schicht sowie eine p-leitende Schicht aus
einem III-V-Halbleitermaterial wie den oben genannten umfassen,
wie es an und für
sich bekannt ist. Zwischen einer solchen n-leitenden und einer solchen
p-leitenden Schicht
kann eine MQW-Schicht angeordnet sein. MQW ist die Abkürzung für "Multiple Quantum
Well". Ein MQW-Material stellt ein Übergitter
dar, welches eine gemäß der Übergitterstruktur
veränderte
elektronische Bandstruktur aufweist und entsprechend Licht bei anderen
Wellenlängen
emittiert. Über
die Wahl der MQW-Schicht lässt
sich das Spektrum der von dem p-n-Halbleiter-Leuchtchip abgegebenen
Strahlung gezielt beeinflussen. Die genannten Schichten können beispielsweise
von einem Saphir-Substrat getragen sein, welches seinerseits auf
eine Glasscheibe oder ein Metallgitter aufgebracht sein kann.
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Die
Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 bilden
somit einen RGB-Chipsatz 50.
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Der
Innenraum 42 des Gehäuses 40 ist
mit einer lichtleitenden Flüssigkeit
in Form von flüssigem Silikonöl 52 gefüllt, welches
in den Figuren in Form von Kreisen angedeutet ist und von den Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 emittiertes
Licht zum Außenrand 34 der
Lichtleiterplatte 28 leitet. Durch das Silikonöl 52 wird
darüber
hinaus von den Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 erzeugte
Wärme nach außen, insbesondere
zu den Wänden
des Gehäuses 40,
abgeführt.
Das Gehäuse 40 ist
beispielsweise aus Metall gefertigt, wodurch eine gute Wärmeabfuhr nach
außen
unterstützt
ist.
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Die
Halbleiter-Leuchtchips 44 sind parallel geschaltet und über zwei
Versorgungsleitungen 54, 56 mit Spannung beaufschlagbar,
die zur Steuereinheit 20 führen und von dieser gesteuert
aus einer nicht gezeigten Energiequelle gespeist werden. Die Halbleiter-Leuchtchips 46 sind
ebenfalls parallel geschaltet und über zwei Versorgungsleitungen 58, 60 mit
Spannung beaufschlagbar, die in gleicher Weise zur Steuereinheit 20 führen und
von dieser gesteuert aus der Energiequelle gespeist werden. Entsprechend
sind auch die Halbleiter-Leuchtchips 48 parallel geschaltet.
Ihre Spannungsbeaufschlagung erfolgt über zwei Versorgungsleitungen 62, 64,
die ebenfalls zur Steuereinheit 20 führen und von dieser gesteuert
aus der Energiequelle gespeist werden.
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Die
Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 bzw. 48 können auch
jeweils in Reihe geschaltet sein.
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Im
in 2 gezeigten Schnitt ist einer der Halbleiter-Leuchtchips 46 für die Farbe
Grün zu
erkennen. Die Versorgungsleitungen 54 bis 64 sowie die
Steuereinheit 20 sind in 2 der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt.
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Die
Innenwände
des Gehäuses 40 sind
mit einer Reflexionsschicht 66 versehen, wodurch auch Licht,
welches von den Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 in
eine von der Lichtleiterplatte 28 weglaufende Richtung
abgestrahlt wird, auf dieselbe bzw. deren Außenrand 34 reflektiert
wird.
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Wie
insbesondere in 2 zu erkennen ist, sitzt die
Lichtleiterplatte 28 mit ihrer zweiten Hauptfläche 32 auf
hier nicht eigens mit einem Bezugszeichen versehenen Wänden eines
weiteren Gehäuses 68 auf
und bildet gleichsam dessen Deckel. Das Gehäuse 68 und die zweite
Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 begrenzen somit einen Innenraum 70.
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Auf
die zweite Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 12 ist ein weißes Papierblatt 72 mit
einer Schicht 74 aus einem Silikonmaterial aufgetragen, welches
ebenfalls in Form von Kreisen dargestellt ist.
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Als
Silikonmaterial kommt beispielsweise ein dickflüssiges Silikonöl in Frage.
Das weiße
Papierblatt 72 wird vor dem Auftragen auf die Lichtleiterplatte 28 mit
dem dickflüssigen
Silikonöl
der Schicht 74 getränkt
und dann mit einer Walze unter Druck auf die zweite Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 aufgepresst. Dabei muss darauf geachtet
werden, dass durch den Druck der Walze alle möglicherweise im Silikonöl der Schicht 74 und
zwischen dem Papierblatt 72 und der Lichtleiterplatte 28 vorhandenen
Luftblasen herausgepresst werden. Das weiße Papierblatt 72 ist
durch die Adhäsionswirkung
des Silikonöls der
Schicht 74 auf der zweiten Hauptfläche 32 der Lichtleiterplatte 28 fixiert.
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Anstatt
aus dickflüssigem
Silikonöl
kann die Schicht 74 auch aus einer viskosen elastischen
Silikonmasse 74 sein. Dazu kann das Papierblatt 72 vor dem
Auftragen auf die Lichtleiterplatte 28 mit dünnflüssigerem
Silikonöl
getränkt
werden, welches vorher mit einem Härter vermischt wurde. Dadurch
kann das Silikonöl
nach dem Auftragen des Papierblatts 72 auf die Lichtleiterplatte 28 zu
einer elastischen Silikonmasse härten,
wobei die Lichtdurchlässigkeit
des Silikonmaterials nicht darunter leidet.
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In
einer Abwandlung kann die Schicht 74 aus einem im ausgehärteten Zustand
lichtdurchlässigen Harz
sein, beispielsweise aus einem Epoxidharz oder einem Polyesterharz,
welches ebenfalls durch die Kreise angedeutet sein soll.
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Beispielsweise
wird auf die zweite Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 eine Schicht 74 aus einem
mit einem Härter
versehenen flüssigen
Harz aufgetragen. Bevor die Schicht 74 aus Harz aushärtet, wird
das Papierblatt 72 aufgelegt, welches dann nach dem Aushärten des
Harzes fixiert ist.
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Zur
Erhöhung
der Reflexionswirkung sind in der Schicht 74 aus Silikonöl oder aus
einem Harz Reflektor-Partikel 76 in Form von beispielsweise
Scandiumoxid oder Zinksulfid homogen verteilt. Die Reflektor-Partikel 76 sind
als Punkte innerhalb der das Silikonöl bzw. das Harz der Schicht 74 darstellenden Kreise
angedeutet. Die Reflektor-Partikel 76 erhöhen die
Reflexionswirkung der Schicht 74 bzw. der Reflexionseinrichtung 82.
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Wenn
die Schicht 74 der Reflexionseinrichtung 82 aus
einem Harz ist, in welchem Reflektor-Partikel 76 verteilt
sind, ist die Reflexionswirkung gegenüber der Verwendung von einer
Schicht 74 aus Silikonöl
erhöht
und der Anteil des nutzbaren Lichtes größer, welches die Lichtleiterplatte 28 auf
deren erster Hauptfläche 30 verlässt.
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Das
weiße
Papierblatt 72 hat eine Flächengewicht von 50 g/m2 bis 200 g/m2, bevorzugt
von 80 g/m2 bis 170 g/m2,
bevorzugter von 100 g/m2 bis 150 g/m2 und insbesondere bevorzugt von 120 g/m2.
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Auf
der vom Silikonöl 74 abliegenden
Seite des Papierblatts 72 ist eine zusätzliche Reflexionsschicht 78 vorgesehen,
welche beispielsweise in Form einer selbstklebenden Spiegelfolie
oder auch einer weißen
Kunststofffolie vorgesehen sein kann.
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Diese
Sandwichanordnung aus der Reflexionsschicht 78, dem Papierblatt 72 sowie
der Schicht 74 aus dickflüssigem Silikonöl wird durch
das Gehäuse 68 abgedeckt,
wobei dessen Boden 80 an der Reflexionsschicht 78 anliegt.
Das Gehäuse 66,
das Papierblatt 72, das dickflüssige Silikonöl 74 und
die Reflexionsschicht 78 bilden gemeinsam eine Reflexionseinrichtung 82 für das Licht,
welches die Lichtleiterplatte 28 auf deren zweiten Hauptfläche 32 verlässt.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 26 ist auf der Rückseite 16 des Flüssigkristall-Paneels 12 so
angeordnet, dass die erste Hauptfläche 30 der Lichtleiterplatte 28 parallel
zur Rückseite 16 des
Flüssigkristall-Paneels 12 verläuft. Zwischen
der ersten Hauptfläche 30 der
Lichtleiterplatte 28 und der Rückseite 16 des Flüssigkristall-Paneels 12 ist
eine Schicht 84 aus einem dickflüssigen Silikonöl oder aus
einer elastischen Silikonmasse vorgesehen. Das Silikonmaterial ist
auch hier durch Kreise angedeutet. Die Schicht 84 aus der
elastischen Silikonmasse kann durch Zugabe eines Härters zu
einem dünnflüssigeren
Silikonöl
gewonnen werden. Die Schicht 84 steht unmittelbar mit der
ersten Hauptfläche 30 der
Lichtleiterplatte 28 und mit der Fläche des Flüssigkristall-Paneels 12 auf
dessen Rückseite 16 in
Kontakt.
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In
einer Abwandlung kann die Schicht 84 auch aus einem Harz,
beispielsweise aus einem Epoxidharz oder einem Polyesterharz, sein.
In diesem Fall kann die Schicht 84 durch Aushärten eines
flüssig
aufgetragenen Harzes gewonnen werden, welchem dazu ein Härter zugegeben
wurde, wie es an und für
sich bekannt ist.
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Durch
die Beleuchtungsvorrichtung 26 wird über die erste Hauptfläche 30 der
Lichtleiterplatte 28 ein gleichmäßiges Licht hoher Intensität abgegeben, welches über die
Schicht 84 aus Silikonöl
bzw. einer viskosen Silikonmasse zu dem Flüssigkristall-Paneel 12 übertragen
wird und dieses von dessen Rückseite 16 her
beleuchtet.
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In
den 3 und 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
in Form eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes 10' gezeigt. Bereits
zu den 1 und 2 erläuterte Komponenten tragen in
den 3 und 4 dieselben Bezugszeichen und
das oben dazu Gesagte gilt sinngemäß entsprechend, sofern nichts anderes
angegeben ist. Die Versorgungsleitungen 54 bis 64 sowie
die Steuereinheit 20 sind in 4 der Übersichtlich keit
halber nicht dargestellt.
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Wie
insbesondere in 4 zu erkennen ist, unterscheidet
sich das Flüssigkristall-Anzeigefeld 10' von dem Flüssigkristall-Anzeigefeld 10 nach
den 1 und 2 dadurch, dass ein RGB-Chipsatz 50c mit
Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 und
den zugehörigen
Versorgungsleitungen 54 bis 64 innerhalb einer
von der zweiten Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 zurückspringenden Nut 86 angeordnet ist.
Innerhalb der Nut 84 sind die Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 ebenfalls
von Silikonöl 74 umgeben.
Dem Silikonöl 74 sind
hier jedoch keine Reflektor-Partikel 76 beigemischt, weshalb
das Silikonöl 74 in
den 3 und 4 als weiße Kreise dargestellt ist.
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Bei
einer Abwandlung können
die bei dem Flüssigkristall-Anzeigefeld 10 gemäß den 1 und 2 an
dem jeweiligen Außenrand 34 bzw. 36 der Lichtleiterplatte 28 vorgesehenen
RGB-Chipsätze 50a und 50b auch
bei dem Flüssigkristall-Anzeigefeld 10' vorgesehen
sein. Daher sind die RGB-Chipsätze 50a und 50b in
den 3 und 4 mit gestrichelten Linien gezeigt.
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Diese
Maßnahme
führt insbesondere
bei einem großflächigen Flüssigkristall-Paneel 12 zu
einer homogenen Ausleuchtung der Rückseite 16 des Flüssigkristall-Paneels 12.
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In 5 ist
eine Abwandlung des in den 3 und 4 gezeigten
Flüssigkristall-Anzeigefeldes 10' gezeigt. Bei
diesem Flüssigkristall-Anzeigefeld 10'' tragen bereits zu den 1 bis 4 erläuterte Komponenten
dieselben Bezugszeichen und das oben dazu Gesagte gilt sinngemäß entsprechend,
sofern nichts anderes angegeben ist. Die Versorgungsleitungen 54 bis 64 sowie
die Steuereinheit 20 sind in 5 der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt.
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Bei
dem Flüssigkristall-Anzeigefeld 10'' ist der RGB-Chipsatz 50c in einem lichtdurchlässigen Gehäuse 88 angeordnet.
Die so gebildete Leuchtleiste 38c sitzt passgenau in der
Nut 86.
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Die
Nut 86 ist auf der Seite der zweiten Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 mit einer lichtdurchlässigen Abdeckung 90 abgedeckt.
Die Abdeckung 90 weist auf ihrer der Nut 86 abliegenden
Seite eine Oberflächenrauhigkeit
auf, welche derjenigen der zweiten Hauptfläche 32 der Lichtleiterplatte 28 entspricht.
Die Abdeckung 90 ist etwa 1,0 mm dick.
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Das
Gehäuse 88 der
Leuchtleiste 38c ist mit Silikonöl 52 gefüllt. In
dem Silikonöl 74 zwischen
dem Papierblatt 72 und der Lichtleiterplatte 28 sind
Reflektor-Partikel 76 in Form von Scandiumoxid homogen
verteilt, wodurch die Reflexion des Lichts, welches die Lichtleiterplatte 28 auf
deren zweiten Hauptfläche 32 verlässt, erhöht wird,
ohne das das Scandiumoxid 76 den die Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 des
RGB-Chipsatzes 50c unmittelbar umgibt. Letzteres könnte verhindern,
dass das von dem RGB-Chipsatz 50c emittierte Licht gleichmäßig in die Lichtleiterplatte
eingekoppelt wird.
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Bei
einer Abwandlung wird auf das Gehäuse 88 der Leuchtleiste 38c verzichtet.
Vorzugsweise wird dann anstelle des Silikonöls 52 eine viskose elastische
Silikonmasse 52 verwendet. Dazu wird dünnflüssigeres Silikonöl mit einem
Härter
vermischt, wodurch dieses Silikonöl nach dem Einbringen in die Nut 86 zu
einer elastischen Silikonmasse härten kann,
wobei die Lichtdurchlässigkeit
des Silikonmaterials nicht darunter leidet.
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Bei
einer Abwandlung des Flüssigkristall-Anzeigefeldes 10'' gemäß 5 können an
dem jeweiligen Außenrand 34 bzw. 36 der
Lichtleiterplatte 28 außerdem die Leuchtleisten 38a bzw. 38b vorgesehen
sein. Daher sind die Leuchtleisten 38a, 38b mit den
RGB-Chipsätzen 50a bzw. 50b in 5 mit
gestrichelten Linien gezeigt.
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In
den 6 und 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
in Form eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes 10''' gezeigt.
Bereits zu den 1 bis 5 erläuterte Komponenten
tragen in den 6 und 7 dieselben
Bezugszeichen und das oben dazu Gesagte gilt sinngemäß entsprechend,
sofern nichts anderes angegeben ist. Die Versorgungsleitungen 54 bis 64 sowie
die Steuereinheit 20 sind in 7 der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt.
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Wie
insbesondere in 7 zu erkennen ist, umfasst das
Gehäuse 40 jeder
Lichtleiste 38a, 38b hier außerdem zwei Zwischenwänden 92,
die das Gehäuse 40 in
drei Innenbereiche 94, 96 und 98 unterteilen,
so dass das Gehäuse 40 zusammen
mit dem jeweiligen Außenrand 34 bzw. 36 der
Lichtleiterplatte 28 drei voneinander isolierte Innenräume begrenzt.
Die Innenbereiche 94, 96 und 98 sind
in Richtung von der ersten Hauptfläche 30 zur zweiten Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 hintereinander angeordnet.
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In
den Innenbereichen 94 bis 98 sind jeweils mehrere
Halbleiter-Leuchtchips 100 angeordnet, welche bei Spannungsbeaufschlagung
Licht einer Primärfarbe,
beispielsweise blaues Licht in einem Wellenlängenbereich von etwa 420 nm
bis etwa 480 nm, emittieren. Für
die Halbleiter-Leuchtchips 100 kommen die bereits oben
erwähnten
Halbleitermaterialien Indium-Galliumnitrid
(InGaN) und/oder Galliumnitrid (GaN) in Frage.
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Die
Halbleiter-Leuchtchips 100 in den Innenbereichen 94, 96 und 98 des
Gehäuses 40 sind
jeweils parallel geschaltet, können
jedoch auch in Reihe geschaltet sein. In der Aufsicht von 6 sind
lediglich die Halbleiter-Leuchtchips 100 in dem Innenbereich 94 des
Gehäuses 40 zu
erkennen. Die zu den in 6 nicht zu erkennenden Halbleiter-Leuchtchips 100 in
den Innenbereichen 96 und 98 des Gehäuses 40 führenden
Versorgungsleitungen 58 bis 64 sind in 6 mit
gestrichelten Linien dargestellt.
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Die
Innenbereiche 94, 96 und 98 des Gehäuses 40 sind
mit Silikonöl 52 gefüllt, welches
erneut in Form von Kreisen dargestellt ist. In dem Silikonöl 52 im
Innenbereich 94 des Gehäuses 40 sind
Phosphorpartikel 102 homogen verteilt, welche aus Farbzentren
aufweisenden transparenten Festkörpermaterialien
hergestellt sind. Derartige Phosphorpartikel absorbieren auf sie
treffendes Licht einer Primärfarbe und
emittieren Licht einer Sekundärfarbe.
Die Phosphorpartikel 102 sind in Form von Sechsecken angedeutet.
Die Phosphorpartikel 102 absorbieren das auf sie treffende
Licht und emittieren rotes Licht. Beispielsweise können die
Phosphorpartikel 102 Licht in einem Wellenlängenbereich
von etwa 630 nm bis etwa 690 nm abstrahlen.
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In
dem Silikonöl 52 im
Innenbereich 96 des Gehäuses 40 sind
Phosphorpartikel 104 einer anderen Art homogen verteilt,
welche als Quadrate gezeigt sind. Die Phosphorpartikel 104 absorbieren
das auf sie treffende Licht und emittieren grünes Licht. Beispielsweise können die
Phosphorpartikel 104 Licht in einem Wellenlängenbereich
von etwa 540 nm bis etwa 600 nm abstrahlen.
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In
dem Silikonöl 52 im
Innenbereich 98 des Gehäuses 40 sind
nochmals andere Phosphorpartikel 106 homogen verteilt,
welche in Form von Dreiecken dargestellt sind. Die Phosphorpartikel 106 absorbieren
das auf sie treffende Licht und emittieren blaues Licht. Beispielsweise
können
die Phosphorpartikel 104 Licht in einem Wellenlängenbereich
von etwa 420 nm bis etwa 480 nm abstrahlen.
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Bei
den Phosphorpartikeln 102, 104 und 106 kann
es sich auch jeweils um eine Mischung mehrerer verschiedener Phosphorpartikel
handeln. Durch die geeignete Wahl von Phosphorpartikeln bzw. Phosphorpartikelmischungen
kann also die von den Leuchtleisten 38a, 38b emittierte
Strahlung in eine Strahlung mit einem Spektrum umgewandelt werden, welches
an ein Wunschspektrum angepasst ist.
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Die
Halbleiter-Leuchtchips 100 mit den Phosphorpartikeln 102,
die Halbleiter-Leuchtchips 100 mit den Phosphorpartikeln 104 und
die Halbleiter-Leuchtchips 100 mit den Phosphorpartikeln 106 bilden
jeweils Leuchtmittel für
eine erste, zweite bzw. dritte Farbe.
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In 8 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel in
Form eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes 10'''' gezeigt. Bereits
zu den 1 bis 7 erläuterte Komponenten tragen in 8 dieselben
Bezugszeichen und das oben dazu Gesagte gilt sinngemäß entsprechend,
sofern nichts anderes angegeben ist. Die Versorgungsleitungen 54 bis 64 sowie
die Steuereinheit 20 sind in 8 der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt.
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Das
Flüssigkristall-Anzeigefeld 10'''' von 8 unterscheidet
sich von dem Flüssigkristall-Anzeigefeld 10''' nach
den 6 und 7 unter anderem dadurch, dass
die Lichtleiterplatte 28 drei Kanäle 108, 110 und 112 aufweist.
Die Kanäle 108, 110 und 112 verlaufen
parallel zu den Außenrändern 34 und 36 sowie
zur ersten und zur zweiten Hauptfläche 30, 32 der
Lichtleiterplatte 28. Sowohl in Richtung vom Außenrand 34 zum
Außenrand 36 als
auch in Richtung von der ersten Hauptfläche 30 zur zweiten Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 sind die Kanäle 108, 110 und 112 versetzt
zu einander angeordnet, wie es in 8 gut zu
erkennen ist.
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In
den Kanal 108 ist eine Leuchtleiste 114, in den
Kanal 110 eine Leuchtleiste 116 und in den Kanal 112 eine
Leuchtleiste 118 eingeschoben. Jede Leuchtleiste 114, 116 und 118 umfasst
ein lichtdurchlässiges
Gehäuse 120,
welches mehrere parallel geschaltete Halbleiter-Leuchtchips 100 umgibt
und mit Silikonöl 52 gefüllt ist,
welches erneut in Form von weißen
Kreisen dargestellt ist. Das Gehäuse 120,
die Halbleiter-Leuchtchips 100 und
das Silikonöl 52 sind nur
bei der Leuchtleiste 114 mit Bezugszeichen versehen.
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Bei
einer Abwandlung wird auf das Gehäuse 120 verzichtet.
Vorzugsweise wird dann anstelle von dünnflüssigerem Silikonöl 52 eine
viskose elastische Silikonmasse 52 verwendet.
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In
dem Silikonöl 52 im
Gehäuse 120 der Leuchtleiste 114 sind
Phosphorpartikel 102, in dem Silikonöl 52 im Gehäuse 120 der
Leuchtleiste 116 sind Phosphorpartikel 104 und
in dem Silikonöl 52 im Gehäuse 120 der
Leuchtleiste 118 sind Phosphorpartikel 106 jeweils
homogen verteilt. Dadurch emittieren die Leuchtleisten 114, 116 und 118 bei
Spannungsbeaufschlagung Licht, wie es oben zu den in den 6 und 7 gezeigten
Leuchtleisten 38 mit den Phosphorpartikeln 102, 104 und 106 beschrieben
wurde.
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Bei
einer Abwandlung des Flüssigkristall-Anzeigefeldes 10'''' können anstelle
der Kanäle 108, 110 und 112 in
der Lichtleiterplatte 28 auch drei von der zweiten Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 zurückspringenden Nuten vorgesehen
sein, welche unterschiedlich tief ausgebildet sind. Diese nehmen dann
jeweils eine der Leuchtleisten 114, 116 und 118 auf
und können
mit einer der in 5 gezeigten Abdeckung 90 entsprechenden
lichtdurchlässigen
Abdeckung abgedeckt sein.
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Bei
einer weiteren Abwandlung des Flüssigkristall-Anzeigefeldes 10'''' sind die Leuchtleisten 114, 116 und 118 in
einer einzigen von der zweiten Hauptfläche 32 der Lichtleiterplatte 28 zurückspringenden
Nut hintereinander angeordnet. In diesem Fall muss jede Leuchtleiste 114, 116 118 zumindest weitgehend
für das
von ihren benachbarten Leuchtleisten 114, 116 bzw. 118 emittierte
Licht durchlässig sein.
Letzteres kann auch bei allen anderen erläuterten Ausführungsbeispielen
eines Flüssigkristall-Anzeigefeldes
vorgesehen sein.
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Bei
dem Flüssigkristall-Anzeigefeld 10'''' und den oben
erläuterten
Abwandlungen können
an dem jeweiligen Außenrand 34 bzw. 36 der
Lichtleiterplatte 28 auch die Leuchtleisten 38a, 38b gemäß den 6 und 7 vorgesehen
sein. Daher sind die Leuchtleisten 38a und 38b in 8 mit
gestrichelten Linien gezeigt.
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Bei
den erläuterten
Flüssigkristall-Anzeigefeldern 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' sind die Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 bzw. 100 jeweils
so angeordnet, dass sie bezogen auf die Lichtleiterplatte 28 zwischen
der durch deren erste Hauptfläche 30 vorgegebenen
Ebene und der durch deren zweite Hauptfläche 32 vorgegebenen
Ebene angeordnet sind.
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Wie
oben erwähnt,
ist die zweite Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 angeraut. Diese Oberflächenrauhigkeit
liegt in der Größenordnung
der Wellenlänge
des Lichts, welches von der Reflexionseinrichtung 82 auf
sie reflektiert wird. Vorzugsweise liegt die Rauhigkeit in der Größenordnung
von 100 μm
bis 700 μm,
bevorzugt von 200 μm
bis 600 μm
und bevorzugter von 300 μm
bis 500 μm.
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Durch
diese Oberflächenrauhigkeit
der zweiten Hauptfläche 32 der
Lichtleiterplatte 28 wird eine Antireflexionswirkung erzielt,
wodurch das durch die Reflexionseinrichtung 82 wieder in
Richtung auf die Lichtleiterplatte 28 reflektierte Licht
nicht teilweise wieder durch die Lichtleiterplatte 28 selbst
reflektiert und wird und dadurch nicht mehr genutzt werden kann.
So wird die Gesamtausbeute des die Lichtleiterplatte 28 schließlich über die
erste Hauptfläche 30 verlassenden
Lichts erhöht.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen
des Flüssigkristall-Anzeigefeldes 10, 10', 10'', 10''', 10'''' steht das Silikonöl 52,
welches die Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 bzw. 100 in
den Gehäusen 40 umgibt, in
unmittelbarem Kontakt zum entsprechenden Außenrand 34 bzw. 36 der
Lichtleiterplatte 28. Dadurch ist gewährleistet, dass das von den
Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 emittierte
Licht zuverlässig
in die Lichtleiterplatte 28 eingekoppelt wird. Ohne das
Silikonöl 52 bestünde die
Gefahr, dass ein größerer Anteil
des von den Halbleiter-Leuchtchips 44, 46 und 48 emittierten
Lichts von dem jeweiligen Außenrand 34 bzw. 36 der
Lichtleiterplatte 28 reflektiert würde und nicht nutzbar wäre.
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Die
Steuereinheit 20 steuert die RGB-Chipsätze 50 der Beleuchtungseinrichtung 26 sowie
die Flüssigkristall-Zellen 18 des
Flüssigkristall-Paneels 12 aufeinander
abgestimmt an. Jedes über
die Flüssigkristall-Anzeigefelder 10, 10', 10'', 10''' oder 10'''' darzustellende
Bild entsteht für
den Betrachter aus einer Abfolge eines Rotbildes, eines Grünbildes
und eines Blaubildes, welche schnell hintereinander erzeugt werden.
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Dazu
berechnet der Prozessor der Steuereinheit 20 auf der Basis
eines eingehenden Bildsignals ein entsprechendes Rotbild, ein entsprechendes Grünbild und
ein entsprechendes Blaubild, deren Überlagerung das gewünschte Farbbild
ergibt.
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Zunächst werden
die Flüssigkristall-Zellen 18 des
Flüssigkristall-Paneels 12 so
angesteuert, wie es zur Darstellung des von der Steuereinheit 20 ermittelten
Rotbildes nötig
ist. Gleichzeitig werden die rotes Licht emittierenden Halbleiter-Leuchtchips 44 über die
Versorgungsleitungen 54 und 56 mit Spannung beaufschlagt,
wogegen die Halbleiter-Leuchtchips 46 und 48 für die Farbe
Grün bzw.
Blau inaktiv bleiben.
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Dann
werden die Flüssigkristall-Zellen 18 des
Flüssigkristall-Paneels 12 so
angesteuert, wie es zur Darstellung des von der Steuereinheit 20 ermittelten
Grünbildes
nötig ist.
Gleichzeitig werden die grünes
Licht emittierenden Halbleiter-Leuchtchips 46 über die
Versorgungsleitungen 58 und 60 mit Spannung beaufschlagt,
wogegen die Halbleiter-Leuchtchips 44 und 48 für die Farbe
Rot bzw. Blau inaktiv bleiben.
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Im
Anschuss daran werden die Flüssigkristall-Zellen 18 des
Flüssigkristall-Paneels 12 so
angesteuert, wie es zur Darstellung des von der Steuereinheit 20 ermittelten
Blaubildes nötig
ist. Gleichzeitig werden die blaues Licht emittierenden Halbleiter-Leuchtchips 48 über die
Versorgungsleitungen 62 und 64 mit Spannung beaufschlagt,
wogegen die Halbleiter-Leuchtchips 44 und 46 für die Farbe
Rot bzw. Grün
inaktiv bleiben.
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Die
Abfolge der drei Einfarbbilder (Rotbild, Grünbild und Blaubild) erfolgt
wenigstens so schnell, dass das menschliche Auge die Abfolge nicht
mehr in die Einzelbilder in den Farben Rot, Grün und Blau auflösen kann.
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Die
Abfolge der drei Einfarbbilder erfolgt hier in etwa 1/25 Sekunde,
d. h. jedes Einfarbbild (Rotbild, Grünbild und Blau bild) wird innerhalb
von etwa 3/75 Sekunden erzeugt. Daher nimmt der Betrachter lediglich
ein farbiges Gesamtbild wahr, welches aus der Überlagerung der drei Einzelbilder
in den Farben Rot, Grün
und Blau resultiert und dem gewünschten zu
erzeugenden Farbbild entspricht.
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Bei
der Anzeige eines Films werden in der Regel 24 oder 25 Bilder
pro Sekunde erzeugt. Somit sind die oben beschriebenen Flüssigkristall-Anzeigetafeln 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' zur Anzeige
von Filmen geeignet.
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Die
oben erläuterten
Flüssigkristall-Anzeigefelder 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' sind einfach
und insbesondere günstig
herzustellen. Auch bei großflächigen Flüssigkristall-Anzeigefelder 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' mit Bilddiagonalen
von 100 Zoll bis 200 Zoll oder mehr ist der Farbkontrast sehr gut.
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Die
Flüssigkristall-Anzeigefelder 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' können, wie
oben erläutert,
auch flexibel gefertigt werden. Es versteht sich, dass dann auch
die übrigen
Komponenten der Flüssigkristall-Anzeigetafeln 10, 10', 10'', 10''' und 10'''', insbesondere
das Gehäuse 40 der
Lichtleisten 38a und 38b, das Gehäuse 68 der
Beleuchtungseinrichtung 26 sowie deren Reflexionsschicht 78 und
auch die Leuchtleisten 114, 116 und 118 entsprechend
flexibel ausgebildet sind. Flexible Flüssigkristall-Anzeigefelder 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' können zum
Transport Platz sparend aufgerollt werden. Dabei sind derartige dünne und
flexible Bildschirme mit einer Bilddiagonalen von mehreren Metern
realisierbar.
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Zudem
können
die oben erläuterten
Flüssigkristall-Anzeigefelder 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' mit geringem
Gewicht gefertigt werden. Ein Flüssigkristall-Anzeigefelder 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' mit einer Bilddiagonalen von
50 Zoll kann lediglich etwa 4 bis 5 kg wiegen.
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Die
Flüssigkristall-Anzeigefelder 10, 10', 10'', 10''' und 10'''' sind auch für kleine
Anzeigefelder geeignet, wie sie beispielsweise in Mobiltelefonen oder
Uhren verwendet werden. Die Leuchtleisten 38 sowie 114, 116 und 118 können mit
eine Dicke von unter 2,5 mm gefertigt werden.