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DE102007025866B4 - Datenträger mit Sicherheitskennzeichnung - Google Patents

Datenträger mit Sicherheitskennzeichnung Download PDF

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DE102007025866B4
DE102007025866B4 DE102007025866A DE102007025866A DE102007025866B4 DE 102007025866 B4 DE102007025866 B4 DE 102007025866B4 DE 102007025866 A DE102007025866 A DE 102007025866A DE 102007025866 A DE102007025866 A DE 102007025866A DE 102007025866 B4 DE102007025866 B4 DE 102007025866B4
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security element
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Peer-Alexander Komarek
Martin Zöller
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Giesecke and Devrient GmbH
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Giesecke and Devrient GmbH
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Abstract

Mehrschichtiger Datenträger mit einem Substrat, auf dem ein Sicherheitselement mit einer Metallschicht ausgebildet ist, das von einer Betrachtungsseite her einen optischen Effekt zeigt, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht (32) für das bloße Auge bei Tageslicht nicht oder allenfalls schwer erkennbare Ausnehmungen (50) aufweist, die eine Kennzeichnung (60) bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen mehrschichtigen Datenträger nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, insbesondere eine Ausweiskarte oder ähnliches, der ein schwer fälschbares Sicherheitselement trägt, das mit einfachen Mitteln nachweisbar ist, ferner betrifft sie ein Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Datenträgers nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 14.
  • Aus der WO 2005/048182 A1 ist ein gattungsgemäßer Datenträger bekannt, der auf einer transparenten Folie basiert, auf die zu einer Betrachtungsvorderseite hin in dieser Reihenfolge ausgebildet sind: eine drucktechnisch aufgebrachte fluoreszierende Druckschicht, eine erste folienförmige metallische Schicht, eine folienförmige transparente Zwischenschicht und eine zweite folienförmige metallische Schicht mit einer anderen Grundfarbe. Die beiden metallischen Schichten weisen Ausnehmungen auf, die mittels eines Lasers eingebracht sind und eine Kennzeichnung bilden, die passergenau in beiden metallischen Schichten vorhanden ist. Bei der Kennzeichnung kann es sich insbesondere um ein Portrait handeln kann. Aufgrund der unterschiedlichen Grundfarben der beiden Metallschichten erscheint die Kennzeichnung bei Betrachtung des Datenträgers von der Vorderseite anders als bei Betrachtung von der Rückseite. Bei Betrachtung des Datenträgers von der Vorderseite und gleichzeitiger Beleuchtung der Rückseite mit UV-Strahlung erscheinen die Aussparungen ferner als fluoreszierende Stellen.
  • In einer Variante wird ferner vorgeschlagen statt einer transparenten Grundfolie mit aufgedruckter fluoreszierender Schicht eine mit fluoreszierenden Pigmenten dotierte zentrale Trägerfolie zu verwenden, auf die beidseitig jeweils eine aus zwei aufgedampften metallischen und einer zwischenliegenden transparenten Schicht bestehende Schichtfolge aufgebracht ist. In die insgesamt vier aufgedampften metallischen Schichten sind wiederum mittels eines Lasers Ausnehmungen eingebracht, die eine passergenaue Kennzeichnung in allen vier Schichten bilden. Bei Beleuchtung der zentralen Trägerfolie mit geeigneter Anregungsstrahlung erscheint die Kennzeichnung fluoreszierend.
  • Die bekannte Lösung liefert ein schwer nachahmbares Echtheitsmerkmal, indem sie es erlaubt mit bloßem Auge den Schichtaufbau eines Datenträgers – nämlich an dem Vorhandensein mindestens zweier beabstandeter, markierte Schichten – und die Qualität der Kennzeichnung – anhand ihrer Passergenauigkeit – zu prüfen. Die bekannte Lösung setzt allerdings voraus, daß die beiden Seiten des Datenträgers aufeinander abgestimmt ausgebildet werden und schränkt damit die freie Gestaltbarkeit jeweils einer Oberfläche des Datenträgers ein. Der Oberflächenplatz geht für die Aufbringung anderer Sicherheits- oder kennzeichnender Merkmal entsprechend verloren.
  • Aus der nach § 3, Abs. 2, PatG zu berücksichtigenden WO 2007/110155 A1 ist weiter ein mehrschichtiger Datenträger bekannt, welcher eine Metallschicht in Form eines metallischen Streifens aufweist, der als Träger einer Markierungsschicht dient. In die Markierungsschicht sind Kennzeichnungen eingebracht, die im sichtbaren Bereich nicht erkennbar sind. Die Kennzeichnungen werden durch Modifikation des Materials der Markierungsschicht mittels eines Lasers hergestellt.
  • Aus der DE 44 10 431 A1 ist desweiteren ein mehrschichtiger Datenträger mit einem Kopierschutzelement bekannt, das eine Metallschicht enthält, in die von außen sichtbare Kennzeichnungen eingebracht sind. Die Kennzeichnungen werden durch lokales oder vollständiges Entfernen der Metallschicht gebildet. Die bekannte Lösung liefert durch Kombination des Verhaltens einer Metallschicht mit entsprechend gewählten optischen Eigenschaften einer darunterliegenden Schicht einen guten Kopierschutz.
  • Aus der WO 2005/053968 A1 ist ferner der Vorschlag bekannt, in ein Sicherheitselement, das eine zwischen zwei transluzenten Deckschichten angeordnete Metallschicht aufweist, mittels eines Lasers Kennzeichnungen in Form von Mustern, Buchstaben, Zahlen und/oder Bildern einzubringen. Die Kennzeichnungen in der Metallschicht zeigen einen Wasserzeicheneffekt, bei dem sie bei Betrachtung im Durchlicht in Positivdarstellung und bei Betrachtung im Auflicht in Negativdarstellung erscheinen. Die Lösung setzt voraus, daß das Sicherheitselement von zwei Seiten betrachtet werden kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es einen Datenträger mit einem Sicherheitselement anzugeben, das schwer nachzuahmen ist und die Gestaltbarkeit des Datenträgers möglichst wenig beeinflußt.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch einen Datenträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Der erfindungsgemäße Datenträger hat den Vorteil, daß er in seinem Aufbau von dem Sicherheitselement kaum beeinflußt wird. Insbesondere kann die Rückseite frei gestaltet werden und bedingt das Sicherheitselement keine bestimmte Schichtenfolge. Ein erfindungsgemäßer, mit einem Sicherheitselement ausgemisteter Datenträger ist sehr fälschungssicher, weil das Erzeugen des Sicherheitselementes auf einem Datenträger eine fundierte Beherrschung von Materialien und Arbeitsverfahren erfordert und deshalb von potentiellen Fälschern ohne hinreichende Kenntnisse nicht ausführbar ist. Die Prüfung eines erfindungsgemäßen Datenträgers anhand des durch das Sicherheitselement realisierten Echtheitsmerkmales kann dagegen auch von Laien mit einfachen Mitteln ausgeführt werden und ist zuverlässig.
  • Vorteilhaft kann die Herstellung des erfindungsgemäßen Datenträgers mit an sich bekannten Anlagen erfolgen und schränkt die Gestaltbarkeit des Datenträgers nicht ein. Ohne weiteres kann ein erfindungsgemäßer Datenträger daher auch andere, auf anderen Mechanismen beruhende Sicherheitselemente tragen.
  • In einer besonders ansprechenden Ausgestaltung erzeugt das Sicherheitselement einen optisch wahrnehmbaren Lichtbrechungseffekt; beispielsweise ist es als Hologramm oder kinegrafisches Element ausgeführt.
  • Der erfindungsgemäße Datenträger erlaubt in vorteilhafter Weise die Einbringung einer Personalisierungsinformation in das Sicherheitselement. Wird der Datenträger zum Nachweis der Identität einer Person eingesetzt, handelt es sich bei der in das Sicherheitselement eingebrachten Kennzeichnung bevorzugt um ein Portrait der Person. Ohne weiteres kann aber auch eine andere, aus persönlichen Daten eines Datenträgerbesitzers abgeleitete Markierungsstruktur erzeugt werden. Die Personalisierung kann dann vorteilhaft individuell am einzelnen Datenträger erfolgen. Ohne weiteres kann die Herstellung erfindungsgemäßer Datenträger aber auch im Rahmen einer Serienfertigung erfolgen, in der als Kennzeichnung z. B. fortlaufende Seriennummern erzeugt werden.
  • Die Herstellung des erfindungsgemäßen Datenträgers erfolgt zweckmäßig, indem auf eine Substratfolie eine fluoreszierende Schicht aufgetragen, darauf ein Sicherheitselement aufgebracht und in dieses mit Hilfe eines Lasers eine Kennzeichnung eingebracht wird. Vorzugsweise ist die fluoreszierende Schicht drucktechnisch aufgebracht und vollständig von dem Sicherheitselement überlagert.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Teil der Schichtenfolge eines Datenträgers mit einem Sicherheitselement im Querschnitt,
  • 2 einen Datenträger mit Sicherheitselement, in das eine Kennzeichnung eingebracht ist, die unter UV-Bestrahlung sichtbar wird.
  • 1 veranschaulicht in einer explosionsdarstellungsartigen Querschnittsansicht die Schichtenfolge eines erfindungsgemäßen Datenträgers 100 im Bereich eines erfindungsgemäß gestalteten Sicherheitselementes. Höhen und relative Dickenverhältnisse der dargestellten Schichten zueinander sind dabei nicht maßstäblich zu verstehen. Auf einem Substrat 10 liegt danach eine fluoreszierende Schicht 20, auf der ein Sicherheitselement 30 ausgebildet ist, das eine einen optischen Effekt bewirkende Struktur 36 aufweist. Über das Sicherheitselement 30 ist zur Betrachtungsseite hin, die durch einen Pfeil angedeutet ist, eine Deckschicht 40 aufgebracht. Die Deckschicht 40 ist dabei in einer gedachten Position vor dem Verbinden der Schichten 10, 20, 40 zu einem fertigen Datenträger 100 gezeigt. Am fertigen Datenträger 100 bildet die Oberseite 41 der Deckschicht 40 eine plane Fläche.
  • Der Datenträger 100 bildet insbesondere eine Ausweis-, Kredit-, Bank-, Barzahlungs- oder Berechtigungskarte, eine Chipkarte oder eine Personalisierungsdatenseite zur Einbindung in ein Paßbuch. Der Datenträger 100 kann aber auch ein auf einer Trägerschicht angeordnetes Transferelement zum Aufbringen auf eine Ausweiskarte oder einen anderen Gegenstand darstellen; in diesem Fall ist der Datenträger 100 vorzugsweise nur zur Betrachtungsseite hin gestaltet, während er auf der abgewandten Seite zum Beispiel einen Klebestreifen tragt.
  • Das Substrat 10 ist nach Belieben opak oder transparent ausgebildet und besitzt eine Dicke von zum Beispiel 100 μm bis 500 μm. Es besteht zweckmäßig aus einem Kunststoff wie PVC, Polyester, ABS oder Polycarbonat und liegt für die Verarbeitung vorzugsweise in Folienform vor. Das Substrat 10 kann intern aus mehreren Schichten bestehen und insbesondere zu der hier als Rückseite 11 bezeichneten Oberfläche hin eine an den Verwendungszweck angepaßte, von der oberseitigen abweichende Schichtenfolge tragen. Ohne weiteres kann zur Rückseite 11 hin aber auch eine analog zu oberseitigen Schichtenfolge aufgebaute Schichtenfolge vorgesehen sein, die etwa ein weiteres Sicherheitselement 30 in Verbindung mit einer zugehörigen weiteren fluoreszierenden Schicht und einer Deckschicht beinhaltet. Alternativ zu Kunststoff kann das Substrat 10 auch aus Papier, einem keramischen oder einen Glasmaterial bestehen.
  • Die fluoreszierende Schicht 20 ist vorzugsweise drucktechnisch auf das Substrat 10 aufgebracht. Sie ist bei Tageslicht oder weißem Kunstlicht transparent und bedeckt einen auf die Größe des Sicherheitselementes 30 abgestimmten Teil der Oberfläche 12 des Substrats 10. In der Regel ist von der fluoreszierenden Schicht 20 überdeckte Fläche kleiner als die Grundfläche des Sicherheitselementes 30 und wird von diesem vollständig überdeckt. Grundsätzlich ist es aber auch, wie in 1 mit dem auf der linken Seite unter dem Sicherheitselement 30 vorspringenden Bereich 21 angedeutet, möglich, die fluoreszierende Schicht 20 flächenmäßig größer als das Sicherheitselement 30 zu gestalten. Dies ist etwa dann zweckmäßig, wenn durch die fluoreszierende Schicht 20 noch weitere – nicht gezeigte – auf dem Datenträger 100 ausgebildete Sicherheitsmerkmale unterstützt werden. Als Material für die fluoreszierende Schicht 20 kommen alle gängigen Fluorfarben in Betracht, die mit der – später beschriebenen – eingesetzten Lasertechnik kompatibel sind. Alternativ zur drucktechnischen Aufbringung kann zur Herstellung der fluoreszierenden Schicht 20 eine Folie eingesetzt werden, die zumindest im Bereich des Sicherheitselementes 30 fluoresziert. In einer Variante des erfindungsgemäßen Datenträgers 100 kann die fluoreszierende Schicht 20 auch entfallen und das Sicherheitselement 30 unmittelbar auf das Substrat 10 aufgebracht sein.
  • Das Sicherheitselement 30 besitzt typischerweise, wie in 1 angedeutet, einen mehrschichtigen Aufbau, der prinzipiell aus drei Schichten besteht, wobei auf einer transparenten, laserdurchlässigen Grundschicht 31 eine metallisierte, laserabsorbierende Schicht und auf dieser eine transparente, laserdurchlässige Abschlußschicht 33 liegt. Die Abschlußschicht 33 kann dabei eine Folie oder auch ein Lack sein; sie kann auch entfallen. Auf der Oberfläche 35 der metallisierten Schicht 32 ist eine Struktur 36 ausgebildet, die einen optischen Effekt erzeugt. Typischerweise besitzt das Sicherheitselement 30 eine Dicke von 50 μm bis 250 μm und ist flächenmäßig vorzugsweise größer als die fluoreszierende Schicht 20, so daß es diese vollständig überdeckt.
  • In einer benutzerfreundlichen, ansprechenden Ausgestaltung beinhaltet die Struktur 36 ein Beugungsmuster in Form eines Hologramms oder eines kinegrafischen Elements, das einem Betrachter in an sich bekannter Weise im Tageslicht oder in weißen Kunstlicht einen winkelabhängigen Bildeindruck liefert. Alternativ kann die Struktur 36 aber auch in anderen auf Reflexion oder Changieren beruhenden Effekten bestehen.
  • Die Deckschicht 40 ist zumindest im Bereich des Sicherheitselementes 30 transparent ausgeführt, so daß dieses von der Betrachtungsseite her durch die Deckschicht 40 hindurch erkennbar ist. Sie dient vor allem zum Schutz des Sicherheitselementes 30 sowie ggf. auch anderer auf dem Datenträger 100 vorhandener Sicherheitselemente und ist grundsätzlich optional, d. h. die Deckschicht 40 kann auch entfallen. Wie das Substrat 10 besteht die Deckschicht 40 zweckmäßig aus einem geeigneten Kunststoff, etwa PVC, ABS, Polyester, Polycarbonat oder Mischungen davon, wie er aus der Herstellung von Chipkarten her bekannt ist. Neben Kunststoff kommen für die Ausführung der Deckschicht 40 selbstverständliche auch andere transparente Materialien in Betracht, etwa Glasmaterialien.
  • In die metallisierte Schicht 32 sind Ausnehmungen 50 eingebracht, die zusammen eine Kennzeichnung 60 in Form eines Rasterbildes erzeugen. Die Kennzeichnung 60 kann in der Wiedergabe eines Photos, alphanumerischer Zeichen oder beliebiger graphischer Muster bestehen. Vor allem bei Verwendung des Datenträgers 100 als Dokument zur Identifikation einer Person ist die Kennzeichnung 60 zweckmäßig ein Portrait der Person. Das die Kennzeichnung 60 bildende Rasterbild befindet sich zweckmäßig vollständig innerhalb der Fläche des Sicherheitselements 30, so daß zwischen den außen liegenden Ausnehmungen und der lateralen Begrenzung 37 des Sicherheitselementes 30 stets ein Rand verbleibt, an dem die Schichten 31, 32 und 33 durchgängig innig miteinander verbunden sind. Der Rand stabilisiert das Sicherheitselement 30.
  • Die Größe der Ausnehmungen 50 ist in einer besonders zweckmäßigen Ausführung so bemessen, daß ihre Querschnittsöffnungen D bei Betrachtung des Datenträgers 100 mit bloßem Auge nicht oder allenfalls schwer erkennbar sind. Typischerweise haben die Querschnittsöffnungen D größte Durchmesser von maximal 200 μm. Die Ausnehmungen 50 sind weiterhin nur in einer solchen Dichte eingebracht, daß sie bei Betrachtung mit bloßem Auge das Erscheinungsbild der metallisierten Schicht 32 bzw. der auf ihrer Oberfläche 35 ausgebildeten Beugungsstruktur 36 nicht beeinflussen.
  • Die Gestaltung der Kennzeichnung 60 aus einzeln mit bloßem Auge nicht erkennbaren Ausnehmungen 50 in Verbindung mit einer Verteilung der Ausnehmungen 50 so, daß auch Häufungen nicht erkennbar sind, bewirkt, daß die Kennzeichnung 60 insgesamt bei Betrachtung des Datenträgers 100 von der Betrachtungsseite her mit bloßem Auge bei Tageslicht oder normalem Kunstlicht nicht erkennbar ist. Vielmehr ist bei einer solchen Betrachtung nur die Wirkung des durch das Sicherheitselement 30 erzeugten optischen Effektes erkennbar, etwa die Beugungswirkung eines Hologramms.
  • Wird das Sicherheitselement 30 mit der Kennzeichnung 60 dagegen, wie in 2 angedeutet, von der Betrachtungsseite her mit UV-Licht beaufschlagt, regt dies die unter dem Sicherheitselement 30 befindliche fluoreszierende Schicht 20 an. Die Schicht 20 wird dadurch in Bezug auf die Betrachtungsseite zu einer Hintergrundbeleuchtung für die metallisierte Schicht 32. Dadurch werden nun bei Aufsicht von der Betrachtungsseite her die Ausnehmungen 50 und damit die durch sie erzeugte Kennzeichnung 60 wahrnehmbar. Ist die Kennzeichnung 60, wie in 2 angedeutet, ein Portrait, wird dieses mithin bei Beleuchtung des Datenträgers 100 mit UV-Licht innerhalb des Sicherheitselementes 30 sichtbar. Das Sichtbarwerden im UV-Licht bildet ein sehr fälschungssicheres Echtheitsmerkmal.
  • Besitzt der Datenträger 100 keine fluoreszierende Schicht 20, ergibt sich das Echtheitsmerkmal aus der Möglichkeit, zumindest unter geeignetem Winkel und geeignetem Lichteinfall das Vorhandensein der Kennzeichnung 60 zu erkennen; Winkel und Lichteinfall lassen sich dabei durch Versuche finden. Die Ausnehmungen 50 müssen in diesem Fall hinreichend groß dimensioniert sein.
  • Zur Herstellung eines Datenträgers 100 wird auf ein Substrat 10 zunächst unter Einsatz einer gängigen Drucktechnik und unter Verwendung einer handelsüblichen, geeigneten Fluorfarbe die fluoreszierende Schicht 20 aufgebracht. Über diese wird anschließend mittels eines gängigen Klebeverfahrens das Sicherheitselement 30 aufgebracht; zweckmäßig wird das Sicherheitselement 30 als fertiges Halbzeug bereitgestellt, das eine metallisierte Schicht 32 enthält, auf deren Oberfläche 35 bereits eine einen optischen Effekt erzeugende Struktur 36 ausgebildet ist.
  • Über die nach Aufbringen des Sicherheitselementes 30 vorliegende Anordnung wird, sofern gewünscht, eine Deckschicht 40 gelegt. Die gesamte aus den Schichten 10, 20, 30, 40 bestehende Schichtanordnung wird sodann mittels eines üblichen Laminierverfahrens zu einem Datenträger 100 verbunden.
  • Alternativ zur Verwendung eines Sicherheitselementes 30 in Form eines Halbzeuges kann auch die Einzelaufbringung von Grundschicht 31, metallisierter Schicht 32 und, falls vorgesehen, der Abschlußschicht 33 vorgesehen sein. Die metallisierte Schicht 32 kann dabei eine einen optischen Effekt erzeugende Struktur 36 bereits enthalten; anderenfalls wird die Struktur 36 zweckmäßig nach dem Verbinden der Schichten 31, 32, 33 des Sicherheitselementes 30 in der metallisierten Schicht 32 angelegt. Zweckmäßig erfolgt das Verbinden der Schichten 31, 32, 33 zusammen mit der Deckschicht 40 und dem Substrat 10 wiederum in einem üblichen Laminierverfahren.
  • In den danach vorliegenden verbundenen Datenträger 100 wird in einem folgenden Bearbeitungsschritt die Kennzeichnung 60 eingebracht. Hierzu wird zunächst von einem Original einer einzubringenden Kennzeichnung ein Halbtonmuster in Rastertechnik erzeugt. Dabei werden unterschiedliche Helligkeitsstufen des Halbtonmusters durch eine unterschiedliche Rasterpunktdichte, eine unterschiedliche Rasterpunktgröße und/oder durch eine unterschiedliche Rasterpunktschwärzung erzeugt. Die Qualität des so erzeugten Rasterbildes spielt dabei zunächst keine Rolle. Das Rasterbild kann zum Beispiel ein Foto wiedergeben und eine hohe Auflösung mit 300 dpi (dots per inch) oder mehr aufweisen. In einem folgenden Schritt wird das Ausgangsrasterbild vorzugsweise invertiert, so daß dunkle Bildteile hell und helle Bildteile dunkel werden. Anschließend wird das invertierte Ratserbildsoftwaretechnisch in ein Rasterbild mit kleinen Abmessungen, kleinerer Auflösung und einer bestimmten, geringen Zahl von Grauwerten überführt. Beispielsweise wird ein Grauwertbild mit Abmessungen von 10 × 12 mm erzeugt, das zwischen zwei – entsprechend einem Schwarz-Weiß-Bild – und höchstens 256 Graustufen aufweist. Für die Auflösung hat sich ein Wert zwischen 70 und 120 dpi als zweckmäßig erwiesen. Das danach vorliegende reduzierte Rasterbild wird unter Verwendung eines an sich üblichen Lasers in die metallisierte Schicht 32 des Sicherheitselementes 30 auf dem Datenträger 100 übertragen. Die Einstellung der Laserparameter des Lasers, etwa Strahldurchmesser und Pulsenergie, und die für die Erzeugung der fluoreszierenden Schicht 20, das Sicherheitselement 30 und die Deckschicht 40 verwendeten Materialien werden dabei so aufeinander abgestimmt, daß die getroffenen Bereiche, d. h. die Ausnehmungen 50, in der metallisierten Schicht 32 vollständig beseitigt werden, zugleich aber in keiner der übrigen Schichten 10, 20, 40 eine bleibende Materialveränderung entsteht. Vor allem werden die Laserparameter so gewählt, daß die Grundschicht 31 unter den Ausnehmungen 50 nicht abgetragen wird, um zu vermeiden, daß sich das Sicherheitselement 30 nicht von dem Substrat 10 bzw. von der fluoreszierenden Schicht 20 löst.
  • In einer Variante zur Einbringung in das auf dem Substrat 10 befindliche Sicherheitselement 30 kann vorgesehen sein die Kennzeichnung 60 in ein als Halbzeug bereitgestelltes Sicherheitselement 30 bereits vor dessen Aufbringung auf ein Substrat 10 einzubringen.
  • Im Ausführungsbeispiel wurde zum Einbringen der Kennzeichnung 60 ein lampengepumpter Nd:YAG-Feststofflaßer mit einer Pulsfrequenz von 50 kHz und sehr niedriger Pulsenergie im Imagemode eingesetzt; die Weißenergie wurde nahe dem Wert 0 gehalten. Jedoch kommen auch Lasertechnologien in Frage, wie zum Beispiel Nd:Glas-Laser oder die längerwelligen CO2-Laser, in Frage.

Claims (19)

  1. Mehrschichtiger Datenträger mit einem Substrat, auf dem ein Sicherheitselement mit einer Metallschicht ausgebildet ist, das von einer Betrachtungsseite her einen optischen Effekt zeigt, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht (32) für das bloße Auge bei Tageslicht nicht oder allenfalls schwer erkennbare Ausnehmungen (50) aufweist, die eine Kennzeichnung (60) bilden.
  2. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Substrat (10) unter dem Sicherheitselement (30) eine fluoreszierende Schicht (20) ausgebildet ist.
  3. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (50) Durchmesser (D) von höchstens 100 μm aufweisen.
  4. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine fluoreszierende Schicht (20) eine drucktechnisch aufgebrachte Schicht ist.
  5. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, daß eine fluoreszierende Schicht (20) flächenmäßig kleiner oder höchstens genauso groß ist wie das Sicherheitselement (30).
  6. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (60) vollständig innerhalb des Sicherheitselementes (30) ausgebildet ist.
  7. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (30) mehrschichtig ausgebildet ist, wobei die Metallschicht (32) auf einer Grundschicht (31) liegt.
  8. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat (10) opak ist.
  9. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Sicherheitselement (30) eine transparente Deckschicht (40) ausgebildet ist.
  10. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (30) ein Hologramm oder ein kinegrafisches Element aufweist.
  11. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (60) ein Rasterbild zeigt, das verschiedene Grauwerte wiedergibt.
  12. Datenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rasterbild eine Auflösung von 70 bis 120 dpi aufweist.
  13. Datenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rasterbild 2 bis 512 Grauwerte, vorzugsweise 32 bis 256 Grauwerte, wiedergibt.
  14. Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Datenträgers mit einem Substrat, auf dem ein Sicherheitselement mit einer Metallschicht ausgebildet ist, das von einer Betrachtungsseite her einen optischen Effekt zeigt, dadurch gekennzeichnet, daß in die Metallschicht (32) für das bloße Auge bei Tageslicht nicht oder allenfalls schwer erkennbare Ausnehmungen (50) eingebracht werden, die eine Kennzeichnung (60) bilden.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Substrat (10) vor Ausbildung des Sicherheitselementes (30) eine fluoreszierende Schicht (20) aufgebracht wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die fluoreszierende Schicht (20) drucktechnisch aufgebracht wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (50) mittels eines Lasers eingebracht werden.
  18. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (30) als Halbzeug auf die fluoreszierende Schicht (20) aufgebracht wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß für die Herstellung der Kennzeichnung (60) ein Grauwertbild mit einer definierten Anzahl von Grauwerten erzeugt wird, das aus einer hinsichtlich Grauwerten unbeschränkten Vorlage abgeleitet wird.
DE102007025866A 2007-06-01 2007-06-01 Datenträger mit Sicherheitskennzeichnung Revoked DE102007025866B4 (de)

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