DE102007025866B4 - Datenträger mit Sicherheitskennzeichnung - Google Patents
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Abstract
Mehrschichtiger Datenträger mit einem Substrat, auf dem ein Sicherheitselement mit einer Metallschicht ausgebildet ist, das von einer Betrachtungsseite her einen optischen Effekt zeigt, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht (32) für das bloße Auge bei Tageslicht nicht oder allenfalls schwer erkennbare Ausnehmungen (50) aufweist, die eine Kennzeichnung (60) bilden.
Description
- Die Erfindung betrifft einen mehrschichtigen Datenträger nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, insbesondere eine Ausweiskarte oder ähnliches, der ein schwer fälschbares Sicherheitselement trägt, das mit einfachen Mitteln nachweisbar ist, ferner betrifft sie ein Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Datenträgers nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 14.
- Aus der
ist ein gattungsgemäßer Datenträger bekannt, der auf einer transparenten Folie basiert, auf die zu einer Betrachtungsvorderseite hin in dieser Reihenfolge ausgebildet sind: eine drucktechnisch aufgebrachte fluoreszierende Druckschicht, eine erste folienförmige metallische Schicht, eine folienförmige transparente Zwischenschicht und eine zweite folienförmige metallische Schicht mit einer anderen Grundfarbe. Die beiden metallischen Schichten weisen Ausnehmungen auf, die mittels eines Lasers eingebracht sind und eine Kennzeichnung bilden, die passergenau in beiden metallischen Schichten vorhanden ist. Bei der Kennzeichnung kann es sich insbesondere um ein Portrait handeln kann. Aufgrund der unterschiedlichen Grundfarben der beiden Metallschichten erscheint die Kennzeichnung bei Betrachtung des Datenträgers von der Vorderseite anders als bei Betrachtung von der Rückseite. Bei Betrachtung des Datenträgers von der Vorderseite und gleichzeitiger Beleuchtung der Rückseite mit UV-Strahlung erscheinen die Aussparungen ferner als fluoreszierende Stellen.WO 2005/048182 A1 - In einer Variante wird ferner vorgeschlagen statt einer transparenten Grundfolie mit aufgedruckter fluoreszierender Schicht eine mit fluoreszierenden Pigmenten dotierte zentrale Trägerfolie zu verwenden, auf die beidseitig jeweils eine aus zwei aufgedampften metallischen und einer zwischenliegenden transparenten Schicht bestehende Schichtfolge aufgebracht ist. In die insgesamt vier aufgedampften metallischen Schichten sind wiederum mittels eines Lasers Ausnehmungen eingebracht, die eine passergenaue Kennzeichnung in allen vier Schichten bilden. Bei Beleuchtung der zentralen Trägerfolie mit geeigneter Anregungsstrahlung erscheint die Kennzeichnung fluoreszierend.
- Die bekannte Lösung liefert ein schwer nachahmbares Echtheitsmerkmal, indem sie es erlaubt mit bloßem Auge den Schichtaufbau eines Datenträgers – nämlich an dem Vorhandensein mindestens zweier beabstandeter, markierte Schichten – und die Qualität der Kennzeichnung – anhand ihrer Passergenauigkeit – zu prüfen. Die bekannte Lösung setzt allerdings voraus, daß die beiden Seiten des Datenträgers aufeinander abgestimmt ausgebildet werden und schränkt damit die freie Gestaltbarkeit jeweils einer Oberfläche des Datenträgers ein. Der Oberflächenplatz geht für die Aufbringung anderer Sicherheits- oder kennzeichnender Merkmal entsprechend verloren.
- Aus der nach § 3, Abs. 2, PatG zu berücksichtigenden
ist weiter ein mehrschichtiger Datenträger bekannt, welcher eine Metallschicht in Form eines metallischen Streifens aufweist, der als Träger einer Markierungsschicht dient. In die Markierungsschicht sind Kennzeichnungen eingebracht, die im sichtbaren Bereich nicht erkennbar sind. Die Kennzeichnungen werden durch Modifikation des Materials der Markierungsschicht mittels eines Lasers hergestellt.WO 2007/110155 A1 - Aus der
DE 44 10 431 A1 ist desweiteren ein mehrschichtiger Datenträger mit einem Kopierschutzelement bekannt, das eine Metallschicht enthält, in die von außen sichtbare Kennzeichnungen eingebracht sind. Die Kennzeichnungen werden durch lokales oder vollständiges Entfernen der Metallschicht gebildet. Die bekannte Lösung liefert durch Kombination des Verhaltens einer Metallschicht mit entsprechend gewählten optischen Eigenschaften einer darunterliegenden Schicht einen guten Kopierschutz. - Aus der
ist ferner der Vorschlag bekannt, in ein Sicherheitselement, das eine zwischen zwei transluzenten Deckschichten angeordnete Metallschicht aufweist, mittels eines Lasers Kennzeichnungen in Form von Mustern, Buchstaben, Zahlen und/oder Bildern einzubringen. Die Kennzeichnungen in der Metallschicht zeigen einen Wasserzeicheneffekt, bei dem sie bei Betrachtung im Durchlicht in Positivdarstellung und bei Betrachtung im Auflicht in Negativdarstellung erscheinen. Die Lösung setzt voraus, daß das Sicherheitselement von zwei Seiten betrachtet werden kann.WO 2005/053968 A1 - Aufgabe der Erfindung ist es einen Datenträger mit einem Sicherheitselement anzugeben, das schwer nachzuahmen ist und die Gestaltbarkeit des Datenträgers möglichst wenig beeinflußt.
- Die Aufgabe wird gelöst durch einen Datenträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Der erfindungsgemäße Datenträger hat den Vorteil, daß er in seinem Aufbau von dem Sicherheitselement kaum beeinflußt wird. Insbesondere kann die Rückseite frei gestaltet werden und bedingt das Sicherheitselement keine bestimmte Schichtenfolge. Ein erfindungsgemäßer, mit einem Sicherheitselement ausgemisteter Datenträger ist sehr fälschungssicher, weil das Erzeugen des Sicherheitselementes auf einem Datenträger eine fundierte Beherrschung von Materialien und Arbeitsverfahren erfordert und deshalb von potentiellen Fälschern ohne hinreichende Kenntnisse nicht ausführbar ist. Die Prüfung eines erfindungsgemäßen Datenträgers anhand des durch das Sicherheitselement realisierten Echtheitsmerkmales kann dagegen auch von Laien mit einfachen Mitteln ausgeführt werden und ist zuverlässig.
- Vorteilhaft kann die Herstellung des erfindungsgemäßen Datenträgers mit an sich bekannten Anlagen erfolgen und schränkt die Gestaltbarkeit des Datenträgers nicht ein. Ohne weiteres kann ein erfindungsgemäßer Datenträger daher auch andere, auf anderen Mechanismen beruhende Sicherheitselemente tragen.
- In einer besonders ansprechenden Ausgestaltung erzeugt das Sicherheitselement einen optisch wahrnehmbaren Lichtbrechungseffekt; beispielsweise ist es als Hologramm oder kinegrafisches Element ausgeführt.
- Der erfindungsgemäße Datenträger erlaubt in vorteilhafter Weise die Einbringung einer Personalisierungsinformation in das Sicherheitselement. Wird der Datenträger zum Nachweis der Identität einer Person eingesetzt, handelt es sich bei der in das Sicherheitselement eingebrachten Kennzeichnung bevorzugt um ein Portrait der Person. Ohne weiteres kann aber auch eine andere, aus persönlichen Daten eines Datenträgerbesitzers abgeleitete Markierungsstruktur erzeugt werden. Die Personalisierung kann dann vorteilhaft individuell am einzelnen Datenträger erfolgen. Ohne weiteres kann die Herstellung erfindungsgemäßer Datenträger aber auch im Rahmen einer Serienfertigung erfolgen, in der als Kennzeichnung z. B. fortlaufende Seriennummern erzeugt werden.
- Die Herstellung des erfindungsgemäßen Datenträgers erfolgt zweckmäßig, indem auf eine Substratfolie eine fluoreszierende Schicht aufgetragen, darauf ein Sicherheitselement aufgebracht und in dieses mit Hilfe eines Lasers eine Kennzeichnung eingebracht wird. Vorzugsweise ist die fluoreszierende Schicht drucktechnisch aufgebracht und vollständig von dem Sicherheitselement überlagert.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 einen Teil der Schichtenfolge eines Datenträgers mit einem Sicherheitselement im Querschnitt, -
2 einen Datenträger mit Sicherheitselement, in das eine Kennzeichnung eingebracht ist, die unter UV-Bestrahlung sichtbar wird. -
1 veranschaulicht in einer explosionsdarstellungsartigen Querschnittsansicht die Schichtenfolge eines erfindungsgemäßen Datenträgers100 im Bereich eines erfindungsgemäß gestalteten Sicherheitselementes. Höhen und relative Dickenverhältnisse der dargestellten Schichten zueinander sind dabei nicht maßstäblich zu verstehen. Auf einem Substrat10 liegt danach eine fluoreszierende Schicht20 , auf der ein Sicherheitselement30 ausgebildet ist, das eine einen optischen Effekt bewirkende Struktur36 aufweist. Über das Sicherheitselement30 ist zur Betrachtungsseite hin, die durch einen Pfeil angedeutet ist, eine Deckschicht40 aufgebracht. Die Deckschicht40 ist dabei in einer gedachten Position vor dem Verbinden der Schichten10 ,20 ,40 zu einem fertigen Datenträger100 gezeigt. Am fertigen Datenträger100 bildet die Oberseite41 der Deckschicht40 eine plane Fläche. - Der Datenträger
100 bildet insbesondere eine Ausweis-, Kredit-, Bank-, Barzahlungs- oder Berechtigungskarte, eine Chipkarte oder eine Personalisierungsdatenseite zur Einbindung in ein Paßbuch. Der Datenträger100 kann aber auch ein auf einer Trägerschicht angeordnetes Transferelement zum Aufbringen auf eine Ausweiskarte oder einen anderen Gegenstand darstellen; in diesem Fall ist der Datenträger100 vorzugsweise nur zur Betrachtungsseite hin gestaltet, während er auf der abgewandten Seite zum Beispiel einen Klebestreifen tragt. - Das Substrat
10 ist nach Belieben opak oder transparent ausgebildet und besitzt eine Dicke von zum Beispiel 100 μm bis 500 μm. Es besteht zweckmäßig aus einem Kunststoff wie PVC, Polyester, ABS oder Polycarbonat und liegt für die Verarbeitung vorzugsweise in Folienform vor. Das Substrat10 kann intern aus mehreren Schichten bestehen und insbesondere zu der hier als Rückseite11 bezeichneten Oberfläche hin eine an den Verwendungszweck angepaßte, von der oberseitigen abweichende Schichtenfolge tragen. Ohne weiteres kann zur Rückseite11 hin aber auch eine analog zu oberseitigen Schichtenfolge aufgebaute Schichtenfolge vorgesehen sein, die etwa ein weiteres Sicherheitselement30 in Verbindung mit einer zugehörigen weiteren fluoreszierenden Schicht und einer Deckschicht beinhaltet. Alternativ zu Kunststoff kann das Substrat10 auch aus Papier, einem keramischen oder einen Glasmaterial bestehen. - Die fluoreszierende Schicht
20 ist vorzugsweise drucktechnisch auf das Substrat10 aufgebracht. Sie ist bei Tageslicht oder weißem Kunstlicht transparent und bedeckt einen auf die Größe des Sicherheitselementes30 abgestimmten Teil der Oberfläche12 des Substrats10 . In der Regel ist von der fluoreszierenden Schicht20 überdeckte Fläche kleiner als die Grundfläche des Sicherheitselementes30 und wird von diesem vollständig überdeckt. Grundsätzlich ist es aber auch, wie in1 mit dem auf der linken Seite unter dem Sicherheitselement30 vorspringenden Bereich21 angedeutet, möglich, die fluoreszierende Schicht20 flächenmäßig größer als das Sicherheitselement30 zu gestalten. Dies ist etwa dann zweckmäßig, wenn durch die fluoreszierende Schicht20 noch weitere – nicht gezeigte – auf dem Datenträger100 ausgebildete Sicherheitsmerkmale unterstützt werden. Als Material für die fluoreszierende Schicht20 kommen alle gängigen Fluorfarben in Betracht, die mit der – später beschriebenen – eingesetzten Lasertechnik kompatibel sind. Alternativ zur drucktechnischen Aufbringung kann zur Herstellung der fluoreszierenden Schicht20 eine Folie eingesetzt werden, die zumindest im Bereich des Sicherheitselementes30 fluoresziert. In einer Variante des erfindungsgemäßen Datenträgers100 kann die fluoreszierende Schicht20 auch entfallen und das Sicherheitselement30 unmittelbar auf das Substrat10 aufgebracht sein. - Das Sicherheitselement
30 besitzt typischerweise, wie in1 angedeutet, einen mehrschichtigen Aufbau, der prinzipiell aus drei Schichten besteht, wobei auf einer transparenten, laserdurchlässigen Grundschicht31 eine metallisierte, laserabsorbierende Schicht und auf dieser eine transparente, laserdurchlässige Abschlußschicht33 liegt. Die Abschlußschicht33 kann dabei eine Folie oder auch ein Lack sein; sie kann auch entfallen. Auf der Oberfläche35 der metallisierten Schicht32 ist eine Struktur36 ausgebildet, die einen optischen Effekt erzeugt. Typischerweise besitzt das Sicherheitselement30 eine Dicke von 50 μm bis 250 μm und ist flächenmäßig vorzugsweise größer als die fluoreszierende Schicht20 , so daß es diese vollständig überdeckt. - In einer benutzerfreundlichen, ansprechenden Ausgestaltung beinhaltet die Struktur
36 ein Beugungsmuster in Form eines Hologramms oder eines kinegrafischen Elements, das einem Betrachter in an sich bekannter Weise im Tageslicht oder in weißen Kunstlicht einen winkelabhängigen Bildeindruck liefert. Alternativ kann die Struktur36 aber auch in anderen auf Reflexion oder Changieren beruhenden Effekten bestehen. - Die Deckschicht
40 ist zumindest im Bereich des Sicherheitselementes30 transparent ausgeführt, so daß dieses von der Betrachtungsseite her durch die Deckschicht40 hindurch erkennbar ist. Sie dient vor allem zum Schutz des Sicherheitselementes30 sowie ggf. auch anderer auf dem Datenträger100 vorhandener Sicherheitselemente und ist grundsätzlich optional, d. h. die Deckschicht40 kann auch entfallen. Wie das Substrat10 besteht die Deckschicht40 zweckmäßig aus einem geeigneten Kunststoff, etwa PVC, ABS, Polyester, Polycarbonat oder Mischungen davon, wie er aus der Herstellung von Chipkarten her bekannt ist. Neben Kunststoff kommen für die Ausführung der Deckschicht40 selbstverständliche auch andere transparente Materialien in Betracht, etwa Glasmaterialien. - In die metallisierte Schicht
32 sind Ausnehmungen50 eingebracht, die zusammen eine Kennzeichnung60 in Form eines Rasterbildes erzeugen. Die Kennzeichnung60 kann in der Wiedergabe eines Photos, alphanumerischer Zeichen oder beliebiger graphischer Muster bestehen. Vor allem bei Verwendung des Datenträgers100 als Dokument zur Identifikation einer Person ist die Kennzeichnung60 zweckmäßig ein Portrait der Person. Das die Kennzeichnung60 bildende Rasterbild befindet sich zweckmäßig vollständig innerhalb der Fläche des Sicherheitselements30 , so daß zwischen den außen liegenden Ausnehmungen und der lateralen Begrenzung37 des Sicherheitselementes30 stets ein Rand verbleibt, an dem die Schichten31 ,32 und33 durchgängig innig miteinander verbunden sind. Der Rand stabilisiert das Sicherheitselement30 . - Die Größe der Ausnehmungen
50 ist in einer besonders zweckmäßigen Ausführung so bemessen, daß ihre Querschnittsöffnungen D bei Betrachtung des Datenträgers100 mit bloßem Auge nicht oder allenfalls schwer erkennbar sind. Typischerweise haben die Querschnittsöffnungen D größte Durchmesser von maximal 200 μm. Die Ausnehmungen50 sind weiterhin nur in einer solchen Dichte eingebracht, daß sie bei Betrachtung mit bloßem Auge das Erscheinungsbild der metallisierten Schicht32 bzw. der auf ihrer Oberfläche35 ausgebildeten Beugungsstruktur36 nicht beeinflussen. - Die Gestaltung der Kennzeichnung
60 aus einzeln mit bloßem Auge nicht erkennbaren Ausnehmungen50 in Verbindung mit einer Verteilung der Ausnehmungen50 so, daß auch Häufungen nicht erkennbar sind, bewirkt, daß die Kennzeichnung60 insgesamt bei Betrachtung des Datenträgers100 von der Betrachtungsseite her mit bloßem Auge bei Tageslicht oder normalem Kunstlicht nicht erkennbar ist. Vielmehr ist bei einer solchen Betrachtung nur die Wirkung des durch das Sicherheitselement30 erzeugten optischen Effektes erkennbar, etwa die Beugungswirkung eines Hologramms. - Wird das Sicherheitselement
30 mit der Kennzeichnung60 dagegen, wie in2 angedeutet, von der Betrachtungsseite her mit UV-Licht beaufschlagt, regt dies die unter dem Sicherheitselement30 befindliche fluoreszierende Schicht20 an. Die Schicht20 wird dadurch in Bezug auf die Betrachtungsseite zu einer Hintergrundbeleuchtung für die metallisierte Schicht32 . Dadurch werden nun bei Aufsicht von der Betrachtungsseite her die Ausnehmungen50 und damit die durch sie erzeugte Kennzeichnung60 wahrnehmbar. Ist die Kennzeichnung60 , wie in2 angedeutet, ein Portrait, wird dieses mithin bei Beleuchtung des Datenträgers100 mit UV-Licht innerhalb des Sicherheitselementes30 sichtbar. Das Sichtbarwerden im UV-Licht bildet ein sehr fälschungssicheres Echtheitsmerkmal. - Besitzt der Datenträger
100 keine fluoreszierende Schicht20 , ergibt sich das Echtheitsmerkmal aus der Möglichkeit, zumindest unter geeignetem Winkel und geeignetem Lichteinfall das Vorhandensein der Kennzeichnung60 zu erkennen; Winkel und Lichteinfall lassen sich dabei durch Versuche finden. Die Ausnehmungen50 müssen in diesem Fall hinreichend groß dimensioniert sein. - Zur Herstellung eines Datenträgers
100 wird auf ein Substrat10 zunächst unter Einsatz einer gängigen Drucktechnik und unter Verwendung einer handelsüblichen, geeigneten Fluorfarbe die fluoreszierende Schicht20 aufgebracht. Über diese wird anschließend mittels eines gängigen Klebeverfahrens das Sicherheitselement30 aufgebracht; zweckmäßig wird das Sicherheitselement30 als fertiges Halbzeug bereitgestellt, das eine metallisierte Schicht32 enthält, auf deren Oberfläche35 bereits eine einen optischen Effekt erzeugende Struktur36 ausgebildet ist. - Über die nach Aufbringen des Sicherheitselementes
30 vorliegende Anordnung wird, sofern gewünscht, eine Deckschicht40 gelegt. Die gesamte aus den Schichten10 ,20 ,30 ,40 bestehende Schichtanordnung wird sodann mittels eines üblichen Laminierverfahrens zu einem Datenträger100 verbunden. - Alternativ zur Verwendung eines Sicherheitselementes
30 in Form eines Halbzeuges kann auch die Einzelaufbringung von Grundschicht31 , metallisierter Schicht32 und, falls vorgesehen, der Abschlußschicht33 vorgesehen sein. Die metallisierte Schicht32 kann dabei eine einen optischen Effekt erzeugende Struktur36 bereits enthalten; anderenfalls wird die Struktur36 zweckmäßig nach dem Verbinden der Schichten31 ,32 ,33 des Sicherheitselementes30 in der metallisierten Schicht32 angelegt. Zweckmäßig erfolgt das Verbinden der Schichten31 ,32 ,33 zusammen mit der Deckschicht40 und dem Substrat10 wiederum in einem üblichen Laminierverfahren. - In den danach vorliegenden verbundenen Datenträger
100 wird in einem folgenden Bearbeitungsschritt die Kennzeichnung60 eingebracht. Hierzu wird zunächst von einem Original einer einzubringenden Kennzeichnung ein Halbtonmuster in Rastertechnik erzeugt. Dabei werden unterschiedliche Helligkeitsstufen des Halbtonmusters durch eine unterschiedliche Rasterpunktdichte, eine unterschiedliche Rasterpunktgröße und/oder durch eine unterschiedliche Rasterpunktschwärzung erzeugt. Die Qualität des so erzeugten Rasterbildes spielt dabei zunächst keine Rolle. Das Rasterbild kann zum Beispiel ein Foto wiedergeben und eine hohe Auflösung mit 300 dpi (dots per inch) oder mehr aufweisen. In einem folgenden Schritt wird das Ausgangsrasterbild vorzugsweise invertiert, so daß dunkle Bildteile hell und helle Bildteile dunkel werden. Anschließend wird das invertierte Ratserbildsoftwaretechnisch in ein Rasterbild mit kleinen Abmessungen, kleinerer Auflösung und einer bestimmten, geringen Zahl von Grauwerten überführt. Beispielsweise wird ein Grauwertbild mit Abmessungen von 10 × 12 mm erzeugt, das zwischen zwei – entsprechend einem Schwarz-Weiß-Bild – und höchstens 256 Graustufen aufweist. Für die Auflösung hat sich ein Wert zwischen 70 und 120 dpi als zweckmäßig erwiesen. Das danach vorliegende reduzierte Rasterbild wird unter Verwendung eines an sich üblichen Lasers in die metallisierte Schicht32 des Sicherheitselementes30 auf dem Datenträger100 übertragen. Die Einstellung der Laserparameter des Lasers, etwa Strahldurchmesser und Pulsenergie, und die für die Erzeugung der fluoreszierenden Schicht20 , das Sicherheitselement30 und die Deckschicht40 verwendeten Materialien werden dabei so aufeinander abgestimmt, daß die getroffenen Bereiche, d. h. die Ausnehmungen50 , in der metallisierten Schicht32 vollständig beseitigt werden, zugleich aber in keiner der übrigen Schichten10 ,20 ,40 eine bleibende Materialveränderung entsteht. Vor allem werden die Laserparameter so gewählt, daß die Grundschicht31 unter den Ausnehmungen50 nicht abgetragen wird, um zu vermeiden, daß sich das Sicherheitselement30 nicht von dem Substrat10 bzw. von der fluoreszierenden Schicht20 löst. - In einer Variante zur Einbringung in das auf dem Substrat
10 befindliche Sicherheitselement30 kann vorgesehen sein die Kennzeichnung60 in ein als Halbzeug bereitgestelltes Sicherheitselement30 bereits vor dessen Aufbringung auf ein Substrat10 einzubringen. - Im Ausführungsbeispiel wurde zum Einbringen der Kennzeichnung
60 ein lampengepumpter Nd:YAG-Feststofflaßer mit einer Pulsfrequenz von 50 kHz und sehr niedriger Pulsenergie im Imagemode eingesetzt; die Weißenergie wurde nahe dem Wert 0 gehalten. Jedoch kommen auch Lasertechnologien in Frage, wie zum Beispiel Nd:Glas-Laser oder die längerwelligen CO2-Laser, in Frage.
Claims (19)
- Mehrschichtiger Datenträger mit einem Substrat, auf dem ein Sicherheitselement mit einer Metallschicht ausgebildet ist, das von einer Betrachtungsseite her einen optischen Effekt zeigt, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht (
32 ) für das bloße Auge bei Tageslicht nicht oder allenfalls schwer erkennbare Ausnehmungen (50 ) aufweist, die eine Kennzeichnung (60 ) bilden. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Substrat (
10 ) unter dem Sicherheitselement (30 ) eine fluoreszierende Schicht (20 ) ausgebildet ist. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (
50 ) Durchmesser (D) von höchstens 100 μm aufweisen. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine fluoreszierende Schicht (
20 ) eine drucktechnisch aufgebrachte Schicht ist. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, daß eine fluoreszierende Schicht (
20 ) flächenmäßig kleiner oder höchstens genauso groß ist wie das Sicherheitselement (30 ). - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (
60 ) vollständig innerhalb des Sicherheitselementes (30 ) ausgebildet ist. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (
30 ) mehrschichtig ausgebildet ist, wobei die Metallschicht (32 ) auf einer Grundschicht (31 ) liegt. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat (
10 ) opak ist. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Sicherheitselement (
30 ) eine transparente Deckschicht (40 ) ausgebildet ist. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (
30 ) ein Hologramm oder ein kinegrafisches Element aufweist. - Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (
60 ) ein Rasterbild zeigt, das verschiedene Grauwerte wiedergibt. - Datenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rasterbild eine Auflösung von 70 bis 120 dpi aufweist.
- Datenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rasterbild 2 bis 512 Grauwerte, vorzugsweise 32 bis 256 Grauwerte, wiedergibt.
- Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Datenträgers mit einem Substrat, auf dem ein Sicherheitselement mit einer Metallschicht ausgebildet ist, das von einer Betrachtungsseite her einen optischen Effekt zeigt, dadurch gekennzeichnet, daß in die Metallschicht (
32 ) für das bloße Auge bei Tageslicht nicht oder allenfalls schwer erkennbare Ausnehmungen (50 ) eingebracht werden, die eine Kennzeichnung (60 ) bilden. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Substrat (
10 ) vor Ausbildung des Sicherheitselementes (30 ) eine fluoreszierende Schicht (20 ) aufgebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die fluoreszierende Schicht (
20 ) drucktechnisch aufgebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (
50 ) mittels eines Lasers eingebracht werden. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (
30 ) als Halbzeug auf die fluoreszierende Schicht (20 ) aufgebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß für die Herstellung der Kennzeichnung (
60 ) ein Grauwertbild mit einer definierten Anzahl von Grauwerten erzeugt wird, das aus einer hinsichtlich Grauwerten unbeschränkten Vorlage abgeleitet wird.
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