DE102007027113B4 - Verfahren zur Fertigung von Rumpfzellenabschnitten für Flugzeuge aus Faserverbundwerkstoffen sowie Vorrichtung - Google Patents
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Abstract
Verfahren zur Herstellung einer einstückigen Rumpfsektion für ein Flugzeug aus einem Faserverbundwerkstoff, umfassend die folgenden Schritte:
a) Anlegen einer ersten Vakuumfolie (3) an einen stabilen Wickelkern (2) und Evakuieren eines ersten wickelkernseitigen Volumens unter der ersten Vakuumfolie (3),
b) schichtweises Ablegen der Rumpfsektion (5) auf dem Wickelkern (2) mittels Umwickeln desselben,
c) Belüften des wickelkernseitigen Volumens unter der ersten Vakuumfolie (3),
d) Anlegen einer im Vergleich zu dem stabilen Wickelkern instabilen Außenform (6) an die Rumpfsektion (5), wobei der Wickelkern (2) die Außenform (6) stabilisiert,
e) Anlegen einer zweiten Vakuumfolie (7) an die Außenform (6) und Evakuieren eines Volumens zwischen der ersten und der zweiten Vakuumfolie (3, 7), um die Rumpfsektion (5) an die Außenform (6) heranzuziehen und vom Wickelkern (2) zumindest bereichsweise abzulösen,
f) Aushärten der gesamten Anordnung in einem Autoklaven zur Herstellung der fertigen Rumpfsektion.
a) Anlegen einer ersten Vakuumfolie (3) an einen stabilen Wickelkern (2) und Evakuieren eines ersten wickelkernseitigen Volumens unter der ersten Vakuumfolie (3),
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer nahtlosen Rumpfsektion für ein Flugzeug aus einem Faserverbundwerkstoff sowie eine Vorrichtung.
- Bekannte Verfahren zur Herstellung von nahtlosen Rumpfsektionen aus einem Faserverbundmaterial gehen in vielen Fällen von einem drehbaren Wickelkern aus, auf dem die Rumpfsektion durch das Aufwickeln eines endlosen bandförmigen Prepreg-Materials (so genannter ”automated fibre placement”-Prozess (AFP-Prozess)) gebildet wird. Nach dem Abschluss des eigentlichen Wickelprozesses wird die Rumpfsektion in einen Vakuumsack eingebracht. Durch das Evakuieren des Vakuumsacks erfolgt eine Kompaktierung der schichtweise abgelegten Lagen infolge der Krafteinwirkung des Umgebungsluftdrucks. Gleichzeitig werden etwaig vorhandene Luftblasen, Lufteinschlüsse oder dergleichen aus dem Laminat herausgezogen. Abschließend wird der gesamte Aufbau in einen Autoklaven zur endgültigen Aushärtung und Fertigstellung der Rumpfsektion verbracht. Um die Entformung des fertigen Bauteils zu erleichtern, ist der Wickelkern mit mehreren Segmenten gebildet, die nach Innen verfahren werden können. Darüber hinaus kann der Wickelkern parallel zu seiner Längsachse eine Vielzahl von Vertiefungen aufweisen, in die Versteifungsprofile vor dem eigentlichen Wickelprozess eingelegt werden, um das Hautfeld der Rumpfsektion in einem Arbeitsgang mit innenseitig angeordneten Versteifungsprofilen, wie zum Beispiel Stringern oder dergleichen, auszustatten. Die Stringer können beispielsweise eine T-förmige oder eine trapezförmige (Ω-förmige) Querschnittsgeometrie aufweisen.
- Die Hauptschwierigkeit bei dieser herkömmlichen Fertigungsweise liegt darin, dass die Oberflächengüte der Bauteile relativ gering ist und aufgrund von Schrumpfungsprozessen des Verbundmaterials kein exakt definierter Außendurchmesser des fertigen Bauteils erreichbar ist.
- Zur Verbesserung der Oberflächengüte ist es weiterhin bekannt, schwimmend gelagerte Druckplatten von außen an das Bauteil anzudrücken. Hierbei ergibt sich allerdings zum einen die Schwierigkeit, dass bei etwaigen Geometrieabweichungen zwischen den Druckplatten und dem Bauteil (z. B. geringfügig voneinander abweichende Krümmungsradien) keine vollkommen gleichmäßige Druckverteilung erreicht wird und sich zum anderen im Bereich der Fugen zwischen den Druckplatten Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche einstellen können.
- Die Druckschrift
DE 10 2005 020 274 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines faserverstärkten Kunststoff-Formteils. Bei diesem Verfahren wird ein dem Formverlauf des herzustellenden Formteils zumindest weitgehend angepasster Formteil-Kern mit dehnbaren Material zur Bildung einer zumindest weitgehenden gas- und/oder flüssigkeitsdichten Kernummantelung beschichtet. - Die Druckschrift
beschreibt ein Verfahren zum Herstellen eines Faserverbundwerkstoffkörpers mit folgenden Schritten: Vorsehen eines Dornkörpers, welcher eine äußere Fläche aufweist, Positionieren einer Blase mit äußeren und inneren Flächen um den Dornkörper herum, wobei die Blase wenigstens einen Deckschichtabschnitt aufweist, welcher mit der äußeren Fläche der Blase gekoppelt ist, und Ablegen einer Vielzahl von Fasern um die Blase und die Deckschicht herum, um einen unausgehärteten Körper zu bilden.WO 98/32589 A1 - Aufgabe der Erfindung ist es, die vorstehend beschriebenen Nachteile der bekannten Verfahren zur Herstellung von nahtlosen Rumpfsektionen aus Faserverbundwerkstoffen zu vermeiden.
- Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 gelöst.
- Zunächst wird eine erste Vakuumfolie auf den als ”Innenform” dienenden Wickelkern aufgebracht und evakuiert. Um eine optimale Anlage der ersten Vakuumfolie an dem Wickelkern und insbesondere im Bereich der Vertiefungen zur Aufnahme der Versteifungsprofile zu erreichen, kann es erforderlich sein die Vakuumfolie nach und/oder während des Evakuierens mittels eines Heißluftgebläses zu erhitzen, um die plastische Verformbarkeit zu erhöhen. Anschließend wird die Rumpfsektion zum Beispiel im so genannten AFP-Prozess (”Automated Fibre Placement”-Prozess), durch das Ablegen von (endlosem) bandförmigen Prepreg-Material auf dem rotierenden Wickelkern einstückig hergestellt. Alternativ ist es auch möglich, den Wickelkern fest stehen zu lassen und einen Prepreg-Ablagekopf um den Wickelkern herumzuführen. Bei dem Prepreg-Material handelt es sich um eine bandförmige Kohlefaserverstärkungsanordnung, die mit einem aushärtbaren Epoxydharz durchtränkt ist. Nach der Fertigstellung der Rumpfsektion wird eine im Vergleich mit dem Wickelkern instabile Außenform an das Bauteil herangeführt, die ihrerseits von einer zweiten Vakuumfolie umgeben wird. Durch das Belüften der ersten (inneren) Vakuumfolie wird das Bauteil zumindest bereichsweise von dem Wickelkern abgelöst bzw. abgehoben. Durch das Evakuieren der zweiten, die Außenform druckdicht umschließenden Vakuumfolie wird die noch ”nasse”, d. h. noch nicht ausgehärtete und formbare Rumpfsektion dann innenseitig an die bereits in Position gebrachte und in radialer Richtung geschlossene Außenform gepresst. Die Außenform besteht aus mehreren gekrümmten Druckplatten, deren Innenflächen die gewünschte Außenkontur der fertigen Rumpfsektion im zusammengefahrenen Zustand exakt abbilden. Die mindestens zwei Druckplatten werden entlang ihrer Längsflansche fest miteinander – zum Beispiel durch Schraubverbindungen – zusammengefügt und bilden eine in radialer Richtung in sich starr geschlossene Außenform. Abschließend erfolgt die Aushärtung der gesamten Anordnung in einem Autoklaven. Die gekrümmten Druckplatten sind aus Gewichtsgründen mit einem Faserverbundmaterial gebildet, das eine Materialstärke von bis zu 50 mm aufweist. Bevorzugt sind die Druckplatten mit einem kohlefaserverstärkten Epoxydharz hergestellt. Zur Abstützung der Außenform gegen unerwünschte Eigenverformungen ist der innere Wickelkern auch nach dem zumindest bereichsweisen Ablösen des gewickelten Bauteils noch erforderlich. Der Wickelkern ist bevorzugt mit einem metallischen Material mit einem möglichst kleinen Wärmeausdehnungskoeffizienten gebildet. Ein geeignetes Material zur Herstellung des (inneren) Wickelkerns ist beispielsweise eine Legierung ”Ni36”. Der Wickelkern ist bevorzugt mit mindestens drei, nach innen verfahrbaren Segmenten gebildet, um die aufgewickelte bzw. abgelegte Rumpfsektion entformen zu können. Im auseinander gefahrenen Zustand bilden die Segmente des Wickelkerns möglichst exakt die gewünschte Innenkontur der zu entwickelnden Rumpfsektion ab. Die Abdichtung der ersten und der zweiten Vakuumfolie zueinander sowie in Relation zum Wickelkern erfolgt zum Beispiel mit einem doppelseitigen Klebeband, das umfangsseitig im Bereich der Enden des Wickelkerns angeordnet wird. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird eine hohe Oberflächengüte der fertigen Rumpfsektion bei einer gleichzeitig guten Maßhaltigkeit insbesondere im Hinblick auf einen vorgegebenen Solldurchmesser bzw. eine geforderte Soll-Querschnittsgeometrie der Rumpfsektion erreicht. Infolge der prinzipbedingten hohen Oberflächengüte einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Rumpfsektion können aufwändige Nachbearbeitungsschritte, wie zum Beispiel Schleifen, Spachteln oder Polieren, entfallen.
- Nach einer Fortbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass vor dem Ablegen der Rumpfsektion Versteifungsprofile, insbesondere Stringer oder dergleichen, in Vertiefungen im Wickelkern eingelegt werden, wobei die Vertiefungen im Wesentlichen in Längsrichtung des Wickelkerns verlaufen. Hierdurch ist es möglich, die Rumpfsektion in einem Herstellungsschritt gleichzeitig mit der Herstellung der Rumpfzellenhaut mit innenseitig angeordneten Versteifungsprofilen, insbesondere Stringern, auszustatten. Die Versteifungsprofile können zum Beispiel eine T-förmige oder einer Ω-förmige Querschnittsgeometrie aufweisen. Um eine ausreichende Abstützung der in die Vertiefungen eingelegten Versteifungsprofile und/oder Hinterschneidungen beim Entformen des Bauteils vom Wickelkern zu erreichen, sind Füllkörper im Bereich der Versteifungsprofile angeordnet. Die Füllkörper sind zum Beispiel mit einem Hartschaummaterial gebildet.
- Durch das Vorhandensein der ersten Vakuumfolie wird die Rumpfsektion nach der Beendigung des Wickelprozesses durch das Belüften dieser inneren Vakuumfolie vom Wickelkern abgelöst bzw. abgehoben werden. Die zweite Vakuumfolie dient dann in Verbindung mit der Außenform dazu, das Bauteil fest an die Innenseite der Außenform anzupressen. Durch das Vorhandensein von zwei Vakuumfolien, den Wickelkern sowie der das Bauteil relativ eng umschließenden und in radialer Richtung geschlossenen Außenform ist es erstmals möglich, gewickelte Rumpfsektionen mit einem Faserverbundmaterial mit einer außerordentlich hohen Oberflächenqualität bei einer zugleich hervorragenden Maßhaltigkeit in einem Verfahrensgang herzustellen. Die Abdichtung der Vakuumfolien zueinander und gegenüber dem Wickelkern erfolgt mit einem Doppelklebeband. Alternativ sind auch mehrfach wieder lösbare Dichtungen, wie zum Beispiel ”Folienreißverschlüsse” etc. als Dichtmittel denkbar. Die Vakuumfolien weisen eine hohe Temperaturbeständigkeit auf, um der Aushärtung im Autoklaven widerstehen zu können. Darüber hinaus müssen die Vakuumfolien über eine hohe Reißfestigkeit, Elastizität bzw. Dehnbarkeit und Verformbarkeit verfügen, damit sich die Vakuumfolien insbesondere an den inneren Wickelkern mit seinen Vertiefungen möglichst falten- und hohlraumfrei anschmiegen.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens und der Vorrichtung sind in weiteren Patentansprüchen dargelegt.
- In der Zeichnung zeigt:
-
1 Eine Prinzipdarstellung der Vorrichtung, -
2 –5 eine schematische Querschnittsdarstellung durch die Vorrichtung mit der Außenform, dem Wickelkern sowie dem Bauteil in verschiedenen Verfahrensstadien, -
6 eine Detailansicht im Bereich von Längsflanschen von zwei die Außenform bildenden Druckplatten mit einem trapezförmigen (Ω-förmigen) Versteifungsprofil, und -
7 eine Querschnittsdarstellung durch ein Versteifungsprofil mit einer T-förmigen Querschnittsgeometrie zur innenseitigen Aussteifung des Bauteils mit anliegenden Stützkörpern. - In der Zeichnung weisen dieselben konstruktiven Elemente jeweils die gleiche Bezugsziffer auf.
- Die
1 zeigt eine Prinzipdarstellung eines Endbereichs der Vorrichtung, die einen im Wesentlichen hohlzylindrischen Gesamtaufbau aufweist. - Die Vorrichtung
1 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst unter anderem einen im Wesentlichen hohlzylindrisch ausgebildeten metallischen Wickelkern2 , der vollständig von einer druckdichten ersten Vakuumfolie3 umgeben ist. Die Vorrichtung1 ist an ihrem anderen, nicht gezeigten Endbereich spiegelsymmetrisch zu dem in der1 dargestellten Endbereich aufgebaut. Die Abdichtung der ersten Vakuumfolie3 gegenüber dem Wickelkern2 erfolgt durch ein Dichtmittel4 , das im gezeigten Ausführungsbeispiel der1 als ein Doppelklebeband, das heißt als ein zweiseitig adhäsiv beschichtetes Klebeband ausgebildet ist. Auf dem während des Fertigungsprozesses rotierenden Wickelkern2 wird das Bauteil5 durch schichtweises automatisiertes Ablegen eines endlosen, bandförmigen Prepreg-Materials hergestellt. Als Prepreg-Material wird bevorzugt mindestens eine mit einem aushärtbaren Epoxydharz vorimprägnierte, streifenförmige bzw. bandförmige Kohlefaserverstärkungsanordnung eingesetzt, die von Vorratsspulen (Bobinen) abgezogen wird. Bei dem abgelegten Bauteil5 handelt es sich um eine im Wesentlichen hohlzylindrische, einstückige Rumpfsektion eines Flugzeugs mit einer im Wesentlichen rotationssymmetrischen Querschnittsgeometrie. Das einstückig auf dem Wickelkern2 abgelegte Bauteil5 kann einen Durchmesser von bis zu 8 m, eine Länge von bis zu 25 m und eine Wanddicke von bis zu 10 mm erreichen. Die Rumpfsektion kann auch eine ovale oder elliptische Querschnittsgeometrie aufweisen. - Eine Außenform
6 wird erst nach dem Abschluss des Wickelprozesses an das in diesem Verfahrensstadium noch weiche, das heißt nicht ausgehärtete und daher in Grenzen noch plastisch formbare Bauteil5 angelegt. Durch das Anpressen des Bauteils5 an die Innenseite der Außenform6 wird eine hohe Oberflächengüte des Bauteils5 erreicht, da die Außenform für eine Glättung der Außenkontur sorgt. Zudem lässt sich hierdurch der Durchmesser des Bauteils5 innerhalb enger, vorgegebener Toleranzen halten. Die Außenform6 ist von einer zweiten Vakuumfolie7 vollständig und druckdicht umschlossen. Sowohl die erste Vakuumfolie3 als auch die zweite Vakuumfolie7 stellen hinsichtlich ihrer Funktion Vakuumsäcke dar, die über eine Vielzahl nicht dargestellter Anschlüsse mittels nicht dargestellter Vakuumpumpen evakuierbar sind. Während des Wickelprozesses rotiert der Wickelkern2 um eine Wickelkernlängsachse8 . Die nicht mit einer Bezugsziffer versehenen, in radialer Richtung auf die Wickelkernlängsachse weisenden speichenartigen Streben symbolisieren die Verfahr- und Positioniermechanik des Wickelkerns2 für die Positionierung der gleichfalls in den2 bis4 nicht dargestellten Wickelkernsegmente, um das Entformen des Bauteils5 durch das Zusammenfahren des Wickelkerns2 (”kollabierender Wickelkern”) in radialer Richtung der Achse8 zu ermöglichen (vgl. insb.5 ,6 ). - Zur näheren Erläuterung des Verfahrensablaufs wird im Weiteren auf die
2 bis5 in Gesamtheit Bezug genommen, die den Zustand der Vorrichtung bei der Durchführung des Verfahrens in chronologischer Folge wieder geben. - In einem ersten Verfahrensschritt wird die erste Vakuumfolie
3 auf den Wickelkern2 aufgezogen und gegen diesen abgedichtet. Beim Evakuieren der ersten Vakuumfolie3 muss gewährleistet sein, dass sich diese eng und faltenfrei an den Wickelkern2 anschmiegt und insbesondere hohlraumfrei an etwaigen Vertiefungen anliegt. Nach dem Aufrüsten der ersten Vakuumfolie3 wird das Bauteil5 schichtweise, insbesondere mittels eines AFP-Prozesses, auf dem Wickelkern2 abgelegt. Nach dem Abschluss des Legeprozesses wird in einem weiteren Verfahrensschritt eine Außenform6 an das auf dem Wickelkern2 abgelegte Bauteil5 angelegt. Die Außenform6 ist in dem in den2 bis5 illustrierten Ausführungsbeispiel mit zwei positionierbaren, gekrümmten Druckplatten9 ,10 gebildet. Eine Innenfläche12 der untereinander verbundenen gekrümmten Druckplatten9 ,10 bildet die gewünschte Außenkontur des Bauteils5 exakt ab. Bevorzugt wird die Außenform6 mit mindestens vier Druckplatten gebildet, die in Leichtbauweise mit einem faserverstärkten Kunststoffmaterial, insbesondere mit gekrümmten Platten aus einem kohlefaserverstärkten Epoxydharz, mit einer Materialstärke von bis zu 50 mm hergestellt sind. Auf Grund des eingesetzten Faserverbundwerkstoffes ergibt sich auch bei großen Abmessungen eine hohe Formstabilität der Druckplatten9 ,10 , jedoch führt die relativ geringe Wärmeleitfähigkeit der Druckplatten9 ,10 zu längeren Verweildauern im Autoklaven beim Aushärtungsprozess. Die Druckplatten9 ,10 können in Sandwichbauweise ausgeführt sein, um eine höhere Formstabilität bei verringertem Einsatzgewicht zu erzielen. In der Darstellung der3 haben die Druckplatten9 ,10 ausgehend von der Stellung in der2 durch eine Bewegung in Richtung der weißen Pfeile ihre Endposition erreicht, in der sie in radialer Richtung fest untereinander verbunden sind und eine in sich geschlossene Außenform6 bilden. Durch die Außenform6 wird die Querschnittsgeometrie des Bauteils5 vorgegeben. Die Verbindung der Druckplatten9 ,10 untereinander kann beispielsweise durch Schraub- oder Klemmverbindungen erfolgen. Ein Innendurchmesser der Außenform6 ist etwas größer als ein Außendurchmesser des auf dem Wickelkern2 abgelegten Bauteils5 , so dass ein unterer Zwischenraum11 entsteht, im Anschluss daran wird die zweite Vakuumfolie7 um die Außenform6 druckdicht herumgelegt. Die Abdichtung der Vakuumfolien3 ,7 gegeneinander sowie gegenüber dem Wickelkern2 erfolgt durch das bandförmige Dichtmittel4 , insbesondere in der Form eines doppelseitigen Klebebandes, das in den Endbereichen der Anordnung umfangsseitig verläuft. - In einem weiteren Verfahrensschritt wird die erste Vakuumfolie
3 belüftet und die zweite Vakuumfolie7 evakuiert, wodurch das Bauteil5 zumindest bereichsweise vom Wickelkern2 abgelöst und fest an eine Innenfläche12 der Außenform6 angepresst wird und der Zwischenraum11 verschwindet (vgl.3 ,4 ). Hierdurch wird zum einen sichergestellt, dass die Außenfläche des Bauteils5 durch die Glättungswirkung der Druckplatten9 ,10 eine hohe Oberflächengüte erreicht. Zum anderen verleiht die Außenform6 dem Bauteil5 eine exakt definierte Querschnittsgeometrie. Aufgrund der begrenzten Eigenstabilität der Außenform6 ist jedoch deren Stabilisierung durch den Wickelkern2 mit dem aufliegenden Bauteil5 noch notwendig. Wie aus der Darstellung der3 ersichtlich, liegt die Außenform6 daher in einem oberen Bereich13 noch am Bauteil5 an. In einem anschließenden Verfahrensschritt wird der gesamte Aufbau in einen Autoklaven zur Aushärtung bei einem Druck von bis zu 10 bar und einer Temperatur von bis zu 200°C verbracht. - In einem nachfolgenden Verfahrensschritt werden die Druckplatten
9 ,10 , wie aus der Darstellung der4 ersichtlich, in der Richtung der beiden weißen Pfeile wieder auseinander gefahren, um das Bauteil5 entformen zu können. Zur endgültigen Entformung des Bauteils5 wird der Wickelkern2 in Richtung der schwarzen Pfeile, von denen ein Pfeil14 repräsentativ für die Übrigen mit einer Bezugsziffer versehen ist, nach Innen, in Richtung der Wickelkernlängsachse8 zusammen gefahren, um das Bauteil5 vom Wickelkern2 hinterschneidungsfrei abheben zu können. Zu diesem Zweck ist der Wickelkern2 im gezeigten Ausführungsbeispiel mit sechs im Wesentlichen kreisringförmigen Wickelkernsegmenten15 bis20 gebildet, die mittels geeigneter Verstellorgane in Richtung der Wickelkernlängsachse8 verfahrbar ausgebildet sind. Die Winkelteilung von 60° für die Aufteilung des Wickelkerns2 , die zu einer Aufteilung des Wickelkerns2 in sechs 60°-Wickelkernsegmente15 bis20 führt, hat insbesondere den Vorteil, dass die Verfahrwege zum Entformen des Bauteils5 der Wickelkernsegmente15 bis20 auf maximal 100 mm beschränkt werden können. Da die Wickelkernsegmente15 bis20 im auseinander gefahrenen Zustand (vgl.2 bis4 ) lediglich die Innenseite des Bauteils5 abbilden müssen, sind an die Qualität des Formschlusses zwischen den kreisringförmigen Wickelkernsegmenten15 bis20 im Bereich der Längsnähte und an deren Oberflächengüte geringere Anforderungen zu stellen. Der Wickelkern2 bzw. die zu dessen Bildung dienenden kreisringförmigen Wickelkernsegmente15 bis20 sind im Gegensatz zu den Druckplatten9 ,10 mit einem metallischen Material gebildet. Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte vorstehend beschriebene Aufbau zusammen mit dem Bauteil5 zur endgültigen Aushärtung in einen Autoklaven verbracht wird, ist der Wickelkern2 bevorzugt mit einer Metalllegierung mit einem kleinen Wärmeausdehnungskoeffizienten gebildet. Als ein geeignetes Material für die Herstellung des Wickelkerns2 hat sich insbesondere eine Nickel36-Legierung erwiesen. Andere Legierungen, die über niedrige Wärmeausdehnungskoeffizienten verfügen, sind gleichfalls geeignet. - Die
6 und7 veranschaulichen konstruktive Details bezüglich der Verbindung beider Druckplatten9 ,10 sowie der Gestaltung des Wickelkerns2 . - Die Druckplatten
9 ,10 sind entlang von zwei Längsflanschen21 ,22 , die sich im Wesentlichen senkrecht zur Zeichenebene entlang der Längskanten der Druckplatten9 ,10 über die gesamte Länge der Vorrichtung1 erstrecken, durch ein Verbindungsmittel23 , insbesondere in der Gestalt einer Schraub- oder Klemmverbindung, fest miteinander verbunden. Beide Druckplatten9 ,10 sind von der zweiten Vakuumfolie7 zur Bildung des Vakuumsacks umgeben. Wie aus der Darstellung der6 ersichtlich, liegt das Bauteil5 fest an der Innenfläche12 an. - Der Wickelkern
2 weist eine Vielzahl von Vertiefungen auf, von denen eine Vertiefung24 mit einer Bezugsziffer versehen ist. Die Vertiefung24 weist in der Darstellung der6 eine im Wesentlichen trapezförmige Querschnittsgeometrie auf und erstreckt sich parallel zur Wickelkernlängsachse8 bis in beide Endbereiche der Vorrichtung1 . Der Wickelkern2 ist zur Erzielung eines druckdichten Abschlusses vollständig von der ersten (inneren) Vakuumfolie3 umgeben. Für die Produktion von maßhaltigen Bauteilen5 ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich die erste Vakuumfolie3 möglichst glatt an den Wickelkern2 anschmiegt und insbesondere auch in der Vertiefung24 bzw. den weiteren nicht dargestellten Vertiefungen eng anliegt, so dass keine Falten oder Hohlräume entstehen. In der Vertiefung24 ist ein Versteifungsprofil25 , insbesondere ein Stringer oder dergleichen, angeordnet. Das Versteifungsprofil25 weist exakt die Querschnittsgeometrie der Vertiefung24 unter Berücksichtigung der Materialstärke der ersten Vakuumfolie3 auf. Das Versteifungsprofil25 wird unmittelbar nach dem Anlegen der ersten Vakuumfolie3 in die Vertiefung24 des Wickelkerns2 eingelegt und anschließend mit dem bandförmigen Prepreg-Material zur Bildung des Bauteils5 sukzessive belegt, das heißt mit ”eingewickelt”. Diese Vorgehensweise gestattet die unmittelbare, einstückige Integration von Versteifungsprofilen in die Rumpfsektion während des Legeprozesses. Um eine ausreichende Abstützung des aufgewickelten Bauteils5 zu erreichen sowie die Entstehung von Hohlräumen zu vermeiden, ist in das Versteifungsprofil25 ein Stützkörper26 eingelegt. Das Segment15 des Wickelkerns2 wird zum Entformen des Bauteils5 in Richtung des weißen Pfeils in Richtung der Wickelkernlängsachse8 zurückgefahren. Entsprechend wird mit den weiteren, nicht dargestellten Wickelkernsegmenten16 bis20 verfahren. - Die
7 illustriert ein Versteifungsprofil27 mit einer T-förmigen Querschnittsgeometrie. An beiden Seiten des Versteifungsprofils27 liegen Stützkörper28 ,29 an, die zum einen das beim Wickelprozess noch weiche Versteifungsprofil27 in Form und in Position halten und zum anderen zum Entformen benötigt werden, um Hinterschneidungen des Versteifungsprofils27 beim Zurückfahren der Wickelkernsegmente zu beseitigen. Zum Entformen werden die Stützkörper28 ,29 bevorzugt händisch vom Versteifungsprofil27 in Richtung der weißen Pfeile entfernt bzw. abgezogen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Wickelkern
- 3
- erste (innere) Vakuumfolie
- 4
- Dichtmittel
- 5
- Bauteil (Rumpfsektion)
- 6
- Außenform
- 7
- zweite (äußere) Vakuumfolie
- 8
- Wickelkernlängsachse
- 9
- Druckplatte (gekrümmt)
- 10
- Druckplatte (gekrümmt)
- 11
- Zwischenraum (unterer)
- 12
- Innenfläche (Außenform)
- 13
- (oberer) Bereich
- 14
- Pfeil
- 15
- Wickelkernsegment
- 16
- Wickelkernsegment
- 17
- Wickelkernsegment
- 18
- Wickelkernsegment
- 19
- Wickelkernsegment
- 20
- Wickelkernsegment
- 21
- Längsflansch
- 22
- Längsflansch
- 23
- Schraubverbindung
- 24
- Vertiefung
- 25
- Versteifungsprofil
- 26
- Stützkörper
- 27
- Versteifungsprofil
- 28
- Stützkörper
- 29
- Stützkörper
Claims (14)
- Verfahren zur Herstellung einer einstückigen Rumpfsektion für ein Flugzeug aus einem Faserverbundwerkstoff, umfassend die folgenden Schritte: a) Anlegen einer ersten Vakuumfolie (
3 ) an einen stabilen Wickelkern (2 ) und Evakuieren eines ersten wickelkernseitigen Volumens unter der ersten Vakuumfolie (3 ), b) schichtweises Ablegen der Rumpfsektion (5 ) auf dem Wickelkern (2 ) mittels Umwickeln desselben, c) Belüften des wickelkernseitigen Volumens unter der ersten Vakuumfolie (3 ), d) Anlegen einer im Vergleich zu dem stabilen Wickelkern instabilen Außenform (6 ) an die Rumpfsektion (5 ), wobei der Wickelkern (2 ) die Außenform (6 ) stabilisiert, e) Anlegen einer zweiten Vakuumfolie (7 ) an die Außenform (6 ) und Evakuieren eines Volumens zwischen der ersten und der zweiten Vakuumfolie (3 ,7 ), um die Rumpfsektion (5 ) an die Außenform (6 ) heranzuziehen und vom Wickelkern (2 ) zumindest bereichsweise abzulösen, f) Aushärten der gesamten Anordnung in einem Autoklaven zur Herstellung der fertigen Rumpfsektion. - Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Ablegen der Rumpfsektion (
5 ) eine Vielzahl von Versteifungselementen (25 ,27 ), insbesondere Stringer, in Vertiefungen (24 ) im Wickelkern (2 ) eingelegt werden, wobei die Vertiefungen (24 ) im Wesentlichen parallel zu einer Wickelkernlängsachse (8 ) verlaufen. - Verfahren nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Versteifungselemente (
25 ,27 ) Stützkörper (26 ,28 ,29 ) angeordnet werden. - Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Aushärtung der Rumpfsektion (
5 ) im Autoklaven der Wickelkern (2 ) zum Entformen der Rumpfsektion (5 ) nach Innen zusammen gefahren wird. - Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenform (
6 ) durch das Zusammenfügen von mindestens zwei gekrümmten Druckplatten (9 ,10 ) entlang von Längsflanschen (21 ,22 ) gebildet wird. - Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Vakuumfolie (
3 ) beim Anlegen an den Wickelkern (2 ) mittels eines Dichtmittels (4 ), insbesondere mittels eines Doppelklebebandes, abgedichtet wird. - Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Vakuumfolie (
7 ) mittels des Dichtmittels (4 ) gegen die erste Vakuumfolie (3 ) und den Wickelkern (2 ) abgedichtet wird. - Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das schichtweise Ablegen der Rumpfsektion (
5 ) mit mindestens einem, auf den Wickelkern (2 ) abgelegten bandförmigen Prepreg-Material erfolgt, das mit Kohlefasern gebildet ist, die mit einem aushärtbaren Epoxydharz imprägniert sind. - Vorrichtung (
1 ), insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach Maßgabe der Patentansprüche 1 bis 8, umfassend: a) einen von einer ersten Vakuumfolie (3 ) druckdicht umgebenen stabilen Wickelkern (2 ) zum Ablegen einer Rumpfsektion (5 ), b) eine die auf dem Wickelkern (2 ) abgelegte Rumpfsektion (5 ) umschließende im Vergleich zu dem stabilen Wickelkern (2 ) instabile Außenform (6 ), wobei der Wickelkern (2 ) die Außenform (6 ) stabilisiert, c) eine zweite Vakuumfolie (7 ), die die Außenform (6 ) druckdicht umschließt, und d) mindestens ein Dichtmittel (4 ) zur Abdichtung der ersten und der zweiten Vakuumfolie (3 ,7 ) gegenüber dem Wickelkern (2 ). - Vorrichtung (
1 ) nach Patentanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Dichtmittel (4 ) mindestens ein Doppelklebeband ist. - Vorrichtung (
1 ) nach Patentanspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelkern (2 ) eine Vielzahl von parallel zu einer Wickelkernlängsachse (8 ) verlaufende Vertiefungen (24 ) zur Aufnahme von Versteifungsprofilen (25 ,27 ) aufweist. - Vorrichtung (
1 ) nach einem der Patentansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelkern (2 ) mit mindestens drei, nach Innen verfahrbaren Wickelkernsegmenten (15 –20 ) gebildet ist, um die Rumpfsektion (5 ) entformen zu können. - Vorrichtung (
1 ) nach einem der Patentansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenform (6 ) aus mindestens zwei gekrümmten Druckplatten (9 ,10 ) gebildet ist, die entlang von Längsflanschen (21 ,22 ) verbindbar sind. - Vorrichtung (
1 ) nach einem der Patenansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmten Druckplatten (9 ,10 ) aus einem Faserverbundmaterial gebildet sind und der Wickelkern (2 ) aus einer eine geringe Wärmedehnung aufweisenden Metalllegierung, insbesondere aus einer Nickel36-Legierung, gebildet ist.
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