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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindung, die als Kontrastmittel
sowie als therapeutisches Agens eingesetzt werden kann, die Verwendung
der Verbindung zur Herstellung einer diagnostischen oder therapeutischen
Zusammensetzung, eine diagnostische und therapeutische Zusammensetzung,
die diese Verbindung aufweist sowie ein Verfahren zur diagnostischen
und therapeutischen Behandlung eines Lebewesens.
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Verbindungen
und Verfahren dieser Art sind im Stand der Technik allgemein bekannt.
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Ein
Ziel der modernen Medizin und Pharmazie ist es verbesserte therapeutische
und diagnostische Verbindungen oder Zusammensetzungen zu entwickeln,
die zielgerichtet eingesetzt werden können, d. h. in einer
Art und Weise, dass diese nach der Verabreichung selbstständig
die Gebiete oder Zielstrukturen des Organismus auffinden, in bzw.
an denen sie ihre Wirkung entfalten bzw. sich akkumulieren sollen.
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Kontrastmittel,
wie z. B. Gadoliniumkomplexe, die üblicherweise routinemäßig
in klinischen Magnetresonanzuntersuchungen (magnetic resonance imaging,
MRI) eingesetzt werden, wie bspw. Magnevist (Schering) oder DOTAREM
(Guerbet), reichern sich nach ihrer Verabreichung in einen Patienten
in dem Extrazellularraum an und sind nicht in der Lage, in das Cytoplasma
der Zellen einzudringen; Prantner et al. (2003), Synthesis
and characterization of a Gd-DOTA-D-permeation peptide for magnetic
resonance relaxation enhancement of intracellular targets, Mol.
Imaging 2(4): 333–41. Bei der Darstellung von
bspw. Hirntumoren ergeben sich dadurch erhebliche Nachteile. Das
Tumorgewebe lässt sich nämlich häufig
nicht exakt von gesundem oder entzündlichem Gewebe unterscheiden
und es kommt nur zu einer verwaschenen Darstellung der Tumorgrenzen.
Wird ein solches extrazelluläres Kontrastmittel während
oder direkt nach einer Operation verabreicht, so läuft
das Kontrastmittel sogar entlang des durch den Operateur eröffneten
Zwischenzellraums bis über die Tumorgrenzen hinaus, was
diese Technik sehr begrenzt; Okudera et al. (1994), Intraoperative
CT scan findings during resection of glial tumours, Neurol. Res.
16(4): 265–7.
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Mit
Kontrastmitteln, die sich im Cytoplasma oder gar im Zellkern von
Tumorzellen anreichern, würden sich aber Tumorränder
in der Magnetresonanztomographie besser darstellen lassen.
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In
der
WO 01/08712 A2 wird
ein gadoliniumhaltiges Kontrastmittel zur Verwendung in der Magnetresonanztomographie
beschrieben, das äußerst komplex aufgebaut ist.
Das bekannte Kontrastmittel ist dafür vorgesehen, um über
sog. „Target Einding Moieties" (TBM) an große
Proteine im Blut, wie bspw. Albumin oder Fibrin, zu binden, und
solange wie möglich im Blutstrom zu verbleiben. Das bekannte
Kontrastmittel ist weder in der Lage in das Cytoplasma noch in den
Zellkern von biologischen Zellen einzudringen.
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Caravan
et al. (2003), Gadolinium-binding helix-turn-helix peptides: DNA-dependent
MRI contrast agents. Chem. Commun., 2574-2575, beschreiben
ein peptidisches DNA-bindendes Kontrastmittel, das aus insgesamt
33 Aminosäuren besteht, einen zentral angeordneten Abschnitt,
der sich von einer calciumbindenden EF-Hand ableitet und in der
Lage ist Gadolinium zu chelieren, und einen N- und C-terminalen
Peptidabschnitt aufweist, über den eine Bindung des Konstruktes
an DNA erfolgt. Das bekannte Kontrastmittel ist in der Lage in das
Cytoplasma von Zellen, nicht jedoch in den Zellkern einzudringen.
Ferner ist die Affinität des bekannten Peptides für
Gadolinium zu niedrig, so dass eine biologische Anwendung als Kontrastmittel
aufgrund der Gefahr der Freisetzung des toxischen Gadoliniumions
in den Organismus nicht in Frage kommt.
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In
dem Dokument
WO
2004/050698 A2 werden gadoliniumenthaltende Kontrastmittel
zur Verwendung in der Magnetresonanztomographie offenbart. Diese
Kontrastmittel weisen neben Gadolinium 4 Moleküle eines
chelierenden Agens [(DTPH)
4] und ein Peptid
auf, das sog. NLS- und TPU-Abschnitte enthält. Der TPU-Abschnitt
(„transport peptide unit” bzw. „transmembrane
module") leitet sich von Penetratin, Transportan oder dem HOX-B1-Protein
ab und vermittelt die Zellmembranpermeabilität des Kontrastmittels.
Der NLS-Abschnitt („nuclear localization sequence” bzw.
Kernlokalisierungssequenz) vermittelt die Zellkernmembranpermeabilität
des bekannten Kontrastmittels. Nach Auffassung der Autoren ist dieses
Kontrastmittel deshalb in der Lage sowohl in das Cytoplasma als
auch den Zellkern einzudringen. Nachteilig bei diesem bekannten
Kontrastmittel ist insbesondere, dass es sehr groß und
aufwändig herzustellen ist. Die offenbarten Verbindungen weisen
Molekulargewichte von ca. 4.700 kDa bis 6.500 kDa auf. Aufgrund
des ungünstigen Gewichtsverhältnisses des großen
TPU-Abschnittes zu dem gadoliniumenthaltenden signalgebenden Abschnitt
wird das emittierte Signal in der Magnetresonanztomographie negativ
beeinflusst. D. h. das emittierte Signal ist relativ schwach. Das
bekannte Kontrastmittel weist ferner eine Disulfidbrücke
auf. Dies hat den Nachteil, dass die Disulfidbrücke bereits
im Blutkreislauf durch Disulfidreduktasen gespalten werden kann,
was zu einer Inaktivierung des bekannten Kontrastmittels führt.
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In
der
WO 2006/056227
A1 wird ein gadoliniumhaltiges Kontrastmittel zur Verwendung
in der Magnetresonanztomographie vorgeschlagen. Das bekannte peptidische
Kontrastmittel weist in zentraler Position ein von DTPA cheliertes
Gadolinium auf, das N- und C-terminal von kurzen Peptiden flankiert
wird, die eine positive Nettoladung aufweisen. Nach Auffassung der
Autoren wird durch die flankierenden Peptide eine Penetration des
Cytoplasmas und des Zellkerns bzw. eine Penetration der Zellmembran
und der Zellkernmembran von biologischen Zellen ermöglicht.
Nach einer modifizierten Ausgestaltung des bekannten Kontrastmittels,
das als Konjugat 8 bzw. C8 bezeichnet wird, ist am C-Terminus der
bekannten Verbindung über ein kurzes Peptid, das eine Schnittstelle
für das tumorzellspezifische Enzym Matrix-Metalloproteinase
2 (MMP-2) aufweist, ein negativ geladenes Peptid angekoppelt, das
die Ladung und damit Funktion der beiden positiv geladenen Peptide,
die den Gd-DTPA-Komplex flankieren, neutralisieren. Das so modifizierte
bekannte Konjugat ist dadurch nach Auffassung der Autoren nicht
in der Lage in nicht-transformierte, d. h. gesunde Zellen einzudringen.
Tumorzellen sekretieren MMP-2 in ihre Umgebung. Befindet sich das
bekannte Konjugat in der Umgebung einer solchen Tumorzelle, wird
die Schnittstelle in dem verbindenden Peptid erkannt und durchtrennt. Die
negative Ladung des angekoppelten Peptides kann nun die positive
Ladung der flankierenden Peptide nicht mehr neutralisieren. Das
gespaltene Konjugat 8 soll nun in der Lage sein wieder in die Zellen
einzudringen. Da das Enzym MMP-2 lediglich von Tumorzellen sekretiert
wird erfolgt eine Aufnahme des Konjugates nur in Tumorzellen, nicht
aber in gesunde Zellen. Das aus der
WO 2006/056227 A1 bekannte
Konjugat 8 hat sich jedoch in der Praxis nicht bewährt.
So hat sich gezeigt, dass das neutralisierende negativ geladene
Peptid, das im Wesentlichen aus Glutaminsäureresten besteht,
nach dessen Abspaltung im Körper neurotoxisch wirkt; vgl.
Garattini
(2000), Glutamic Acid, Twenty Years Later, J. Nutr. 130(4S Suppl):
901S-9S. Eine Anwendung des Konjugates 8 im Menschen scheidet
deshalb aus.
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Auf
dem gleichen Prinzip beruhende Peptide, die selektiv in Zellen bzw.
den Zellkern von Tumorzellen eindringen können, werden
von
Jiang et al. (2004), Tumor Imaging by Means of Proteolytic
Activation of Cell-Penetrating Peptides, PNAS Vol. 101, No. 51,
17867–17872 (vgl. auch
WO 2005/042034 ), und von
Liu
et al. (2007), Characteristics and In Vitro Imaging Study of Matrix
Metalloproteinase-2 targeting Activable Cell-Penetrating Peptide,
Natl. Med. J. China, Vol. 87, No. 4, 233–239,
beschrieben. Auch diese Peptide werden in der Umgebung von Tumorzellen
selektiv gespalten und setzen dann neurotoxische glutaminsäurehaltige
Peptide in den Körper frei. Hinzu kommt, dass das von Jiang
et al. beschriebene Peptid nur einen Fluoreszenzmarker aufweist,
nicht aber eine röntgendichte oder in der Magnetresonanztomographie
signalgebende Einheit, und damit deshalb lediglich oberflächliche
Tumoren darstellbar sind. Bereits aus diesem Grunde scheidet eine
Anwendung im Menschen aus.
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Pharmazeutische
Substanzen, z. B. cytotoxische Agenzien, die gegenwärtig
in der Behandlung von Tumorerkrankungen eingesetzt werden, sind
weitgehend unspezifisch und richten sich gegen sämtliche
sich schnell teilende Zellen. Dies resultiert in schwerwiegenden
Nebenwirkungen, z. B. der Schädigung von gesunden Geweben
oder Zellen, wie die des blutbildenden Systems, den Gonaden oder
Haarfollikeln etc. Der erste Schritt für die Entwicklung
eines zellulär zielgerichteten und tumorspezifischen Agens
läge deshalb in der Bereitstellung einer Verbindung, die
zielgerichtet in das Cytoplasma bzw. den Zellkern einer Tumorzelle
eindringen und dort ihre cytotoxischen Eigenschaften entfalten kann,
ohne jedoch gesunde Zellen zu schädigen.
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Vor
diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine diagnostisch und/oder therapeutisch wertvolle Verbindung
bereitzustellen, mit der die Nachteile der im Stand der Technik bekannten
Verbindungen weitgehend vermieden werden. Insbesondere soll eine
solche Verbindung bereitgestellt werden, die als verbessertes Kontrastmittel
oder therapeutischer Wirkstoff eingesetzt werden kann und zielgerichtet
und selektiv in das Cytoplasma bzw. den Zellkern von Tumorzellen
bzw. virusinfizierten Zellen eindringen kann und dort die signalgebenden
bzw. cytotoxischen Eigenschaften entfalten kann. Eine solche Verbindung
sollte im Großmaßstab kosteneffizient herstellbar
sein.
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Diese
Aufgabe wird durch die Bereitstellung einer Verbindung gelöst,
die Folgendes aufweist:
- – eine erste
Einheit (E1), aufweisend:
- – eine eine Permeabilität durch die Zellmembran
und Zellkernmembran vermittelnde Komponente (Transportkomponente),
- – einen Komplexbildner für Metalle,
- – eine zweite Einheit (E2), aufweisend:
- – ein zumindest eine Schnittstelle für tumor-
oder virusspezifische Proteasen aufweisendes Peptid (spezifitätvermittelndes
Peptid), und
- – eine dritte Einheit (E3), aufweisend:
- – zumindest einen Komplexbildner für Metalle,
wobei
E1 mit E2 und E2 mit E3 verbunden sind.
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Eine
nach diesem Grundprinzip aufgebaute Verbindung löst das
der Erfindung zugrunde liegende Problem vollkommen.
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Transportkomponenten,
die eine Permeabilität durch die Zellmembran und die Zellkernmembran
vermitteln, sind im Stand der Technik umfassend beschrieben. Sie
umfassen peptidische Verbindungen, die bspw. beschrieben sind in Martin
und Rice (2007), Peptide-guided Gene Delivery, The AAPS Journal
9(1), E18–E29, und in Schwartz und Zhang
(2000), Peptide-mediated cellular delivery, Current Opinion in Molecular
Therapeutics 2(2); der Inhalt dieser Publikationen ist
durch Inbezugnahme Bestandteil der vorliegenden Anmeldung. Transportkomponenten
umfassen aber auch nicht-peptidische Komponenten, wie bspw. Cortison,
Progesteron oder Peroxisom-Proliferator-aktivierter Rezeptor(PPAR)-Ligand.
Nicht-peptidische Komponenten haben den Vorteil, dass diese sehr
klein sind. Die Transportkomponenten weisen in der Regel eine positive
Nettoladung auf, können aber auch neutral sein.
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Zellmembran-
und Zellkernmembranpermeabilität bedeutet, dass die erfindungsgemäße
Verbindung unter physiologischen Bedingungen spezifisch in das Cytoplasma
und in den Zellkern von intakten Zellen eindringen kann. Die Permeabilität
der erfindungsgemäßen Verbindung durch die Zellmembran
und Zellkernmembran lässt sich in vitro in der Zellkultur
einfach messen, z. B. durch Inkubation eines ersten Aliquots der Verbindung
in einer Tumorzellkultur vs. eines zweiten Aliquots der Verbindung
in einer Kultur aus gesunden Zellen. Die Verbindung in der Tumorzellkultur
lässt sich nach kurzer Zeit im Zellkern finden, wohingegen
sich die Verbindung in der Kultur aus gesunden Zellen nicht oder
nur in sehr geringem Maße, im wesentlichen unspezifisch,
im Zellkern finden lässt.
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Komplexbildner
für Metalle, wie bspw. Gadolinium (Gd), Gallium (Ga), Mangan
(Mn), Eisen (Fe), Yttrium (Y), sind im Stand der Technik umfassend
beschrieben, und umfassen bspw. Tetraazacyclododecantetraessigsäure
(DOTA), Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA), BOPTA,
EOB-DTPA, DTPA-DMA, HP-DORA, DTPA-BMEA, HIDA, DTDP, Porphyrine,
Texaphyrine etc. Diese Komplexbildner lassen sich mittels Routinemethoden
leicht an Peptide koppeln, bspw. an Lysinreste.
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Schnittstellen
für tumor- oder virusspezifische Proteasen sind im Stand
der Technik umfassend beschrieben. Es ist bekannt, dass verschiedene
Tumor- bzw. Karzinomzellen charakteristische Enzyme exprimieren
und die Letzteren in ihre zelluläre Umgebung sekretieren.
Diese können bei invadierenden Tumoren das umgebende Bindegewebe
verdauen, um das Eindringen der transformierten Zellen in bislang
gesunde Gewebe oder Organe zu ermöglichen. Glioblastome
exprimieren und sekretieren bspw. die Matrix-Metalloproteinase 2
(MMP-2). MMP-2 erkennt die Aminosäuresequenz PLGVR oder
PLGLA. Mammakarzinome exprimieren und sekretieren vorwiegend Cathepsine.
Cathepsin B erkennt die spezifischen Aminosäuresequenzen
HK und/oder RR. Cathepsin D erkennt die Sequenz PIC(Et)FF, wobei „Et"
eine Esterzweigstelle bezeichnet. Cathepsin K erkennt und schneidet
die spezifische Aminosäuresequenz GGPRGLPG. Prostatakarzinome
exprimieren und sekretieren vorwiegend das prostataspezifische Antigen
(PSA). PSA erkennt und schneidet die Aminosäuresequenz
HSSKLQ. Andere tumorzellspezifische Enzyme und ihre spezifischen
Erken nungs- und Spaltstellen sind im Stand der Technik umfassend
beschrieben. Ein Überblick hierüber wird in Hahn
W. C. und Weinberg R. A. (2002), Rules for making human tumour cells,
N. Engl. J. Med., 347: 1593–1603 gegeben. Der Inhalt
dieser Publikation ist durch Inbezugnahme Bestandteil der vorliegenden
Anmeldung.
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Im
Stand der Technik ist ebenfalls gut bekannt, dass Zellen, die von
Viren infiziert wurden, virusspezifische Proteasen exprimieren und
sekretieren. Herpes-Simplex-Virus (HSV) infizierte Zellen sekretieren
bspw. die HSV-Protease. Die HSV-Protease erkennt und schneidet die
Aminosäuresequenzen LVLASSSVGY und LVLASSSFGYS. Zellen,
die von dem humanen Immundefizienzvirus (HIV) infiziert wurden,
exprimieren und sekretieren die HIV-Protease. Die HIV-Protease erkennt
und schneidet die Aminosäuresequenz GVSQNYPIVG. Zellen,
die von dem Cytomegalovirus (CMV) infiziert wurden, exprimieren
und sekretieren eine CMV-Protease, die die Aminosäuresequenz
GVVQASCRLA erkennt und schneidet.
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Die
konkrete Aminosäuresequenz des spezifitätvermittelnden
Peptides wird von dem Fachmann in Abhängigkeit der gewünschten
Spezifität der erfindungsgemäßen Verbindung
für einen bestimmten Tumor oder eine bestimmte Virusinfektion
ausgewählt.
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Die
Einheiten E1 und E2 sowie E2 und E3 sind miteinander verbunden,
bspw. linear E1-E2-E3, NH2-E1-E2-E3-COOH
oder COOH-E1-E2-E3-NH2. Diese Verbindung
kann auf jede beliebige Art und Weise erfolgen, vorzugsweise durch
kovalente Bindung bzw. Peptidbindung zwischen den Einheiten.
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Der
Erfinder konnte überraschenderweise eine solche Verbindung
bereitstellen, die sich in ihrer Fähigkeit in das Cytoplasma
bzw. Zellkerne von gesunden Zellen eindringen zu können,
selbst blockiert. Diese Selbstblockade wird durch das Vorhandensein
der zumindest zwei Komplexbildner für Metalle gewährleistet, nämlich
als Bestandteil von E1 und Bestandteil von E3. Aufgrund der damit
verbundenen Größe und Konfiguration der Verbindung,
wird eine Aufnahme in das Cytoplasma bzw. den Zellkern von gesunden
Zellen verhindert. Die Verbindung verbleibt vielmehr im Interstitium
und wird nach einiger Zeit aus dem Organismus ausgeschieden. In
der Umgebung von Tumorzellen bzw. virusinfizierten Zellen hingegen
wird das spezifitätvermittelnde Peptid in E2 von den tumor-
bzw. virusspezifischen Proteasen erkannt und geschnitten. E3 wird
dadurch von der Verbindung abgespalten und E1 kann aufgrund der
Transportkomponente in das Cytoplasma und den Zellkern der Tumorzelle
eindringen. Die abgetrennte Einheit E3 verbleibt nach der Abspaltung
durch die tumor- oder virusspezifische Protease noch für
einige Zeit im Interstitium und wirkt bei einer Ausgestaltung als
Kontrastmittel vorteilhafterweise maßgeblich bei der Signalgebung
im Tumor bzw. infizierten Areal mit, bis sie aus dem Interstitium
abgeführt und dem Organismus ausgeschieden wird. Besonders
vorteilhaft ist, dass die abgetrennte Einheit E3 keine neurotoxischen
Eigenschaften aufweist, wie dies bspw. bei den abgespaltenen Peptidfragmenten
der Fall ist, die in der
WO 2006/056227 A1 (a. a. O.), von Jiang et
al. (a. a. O.) oder Liu et al. (a. a. O.) beschrieben werden.
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Die
erfindungsgemäße Verbindung wird in der Umgebung
von tumor- bzw. virusinfizierten Zellen sozusagen „aktiviert"
und zellmembran- und zellkernmembranpermeabel, wohingegen eine solche
Aktivierung in Gegenwart von gesunden Zellen ausbleibt. Dieser Vorgang
ist hochselektiv und spezifisch, so dass die erfindungsgemäße
Verbindung ihre Eigenschaften ausschließlich in Tumorzellen
bzw. virusinfizierten Zellen entfaltet.
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Die
erfindungsgemäße Verbindung ist erstaunlich kompakt
und klein und ist deshalb kostengünstig im Großmaßstab
herstellbar. Insbesondere kommt die erfindungsgemäße
Verbindung mit lediglich einer Transportkomponente aus, die sowohl
die Permeabilität durch die Zellmembran als auch durch
die Zellkernmembran vermittelt. Eine separate TPU, wie bspw. bei
der aus der
WO 2004/050698 bekannten
Verbindung ist nicht erforderlich. Auch eine Kernlokalisierungssequenz
(NLS) ist nicht zwingend erforderlich. Als Transportkomponente reicht
ein kurzes positiv geladenes Peptid, bspw. PKKKRKV, aus, das fakultativ
um 4 Arginine verlängert werden kann, d. h. PKKKRKVRRRR.
Es versteht sich, dass Variationen hiervon denkbar sind.
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Im
Vergleich zu der aus der
WO
2004/050698 bekannten Verbindung kommt die erfindungsgemäße Verbindung
ferner ohne Disulfidbrücke aus. Die erfindungsgemäße
Verbindung ist deshalb besonders stabil und es besteht nicht die
Gefahr, dass diese bereits im Blutkreislauf gespalten und inaktiviert
wird.
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Wie
der Erfinder feststellen konnte, übt die erfindungsgemäße
Verbindung vorteilhafterweise auf gesunde Zellen keine Cytotoxizität
aus, d. h. die Vitalität der Zellen bleibt unbeeinflusst.
Im Zellkern der Tumor- und virusinfizierten Zellen jedoch löst
das E1-aufweisende Spaltprodukt der erfindungsgemäßen
Verbindung zielgerichtet Apoptose aus ohne dass dabei entzündliche
Prozesse auftreten oder etwa umliegendes gesundes Gewebe geschädigt
wird. Das E1-aufweisende Spaltprodukt wird dann im Rahmen des Apoptoseprozesses
zusammen mit apoptotischem Gewebe von Makrophagen aus dem Körper
entsorgt, so dass, im Falle der Komplexierung von Metallen, keine
ggf. toxischen Metalle im Körper verbleiben. Dabei ist
der zugrundeliegende apoptoseauslösende Mechanismus bislang
noch weitgehend unbekannt, wobei dem Komplexbildner und dem Transportpeptid
diesbezüglich eine wichtige Rolle zugeschrieben werden.
Die erfindungsgemäße Verbindung ist deshalb als
Therapeutikum und Diagnostikum besonders geeignet.
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Erfindungsgemäß ist
es bevorzugt, wenn die Transportkomponente ein Peptid ist (Transportpeptid).
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Transportpeptide,
die eine Permeabilität durch die Zellmembran und die Zellkernmembran
vermitteln, sind im Stand der Technik umfassend beschrieben; vgl.
WO 2006/056227 A1 .
Martin M. E. und Rice K. G., insbes. Tabelle 1 (a. a. O.) und Schwartz,
J. J. und Zhang S. insbes. Tabelle 2 (a. a. O.); der Inhalt dieser
Publikationen und der Tabellen ist durch Inbezugnahme Bestandteil
der vorliegenden Anmeldung. Die Transportpetide sind durch ihre
positive Nettoladung gekennzeichnet, die durch einen Überschuss
an positiv geladenen Aminosäuren bereitgestellt wird, bspw.
durch Arginin, Lysin und Histidin, und haben eine Länge
von 2 bis 40 Aminosäuren, vorzugsweise von 3 bis 20 Aminosäuren,
weiter vorzugsweise 5 bis 15 Aminosäuren. Eine bestimmte,
konkrete Abfolge der Aminosäuren ist nicht erforderlich,
wobei von Vorteil ist, wenn das Transportpeptid verschiedene positiv
geladenen Aminosäuren aufweist. Entscheidend ist das Vorhandensein
einer positiven Nettoladung. Zu den Transportpeptiden zählen
auch Kernlokalisierungssequenzen (NLS). Transportpeptide sind vorzugsweise
linear, können aber auch verzeigt sein. Ein geeignetes
Transportpeptid weist bspw. folgende Aminosäuresequenz
auf: PKKKRKVRRRR.
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Erfindungsgemäß ist
es bevorzugt, wenn die Verbindung ein Molekulargewicht aufweist,
das bei ca. 2.000 kDa bis ca. 10.000 kDa, vorzugsweise bei ca. 3.000
kDa bis ca. 6.000 kDa, höchst bevorzugt bei ca. 4.000 kDa
liegt.
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Hierbei
ist von besonderem Vorteil, dass die erfindungsgemäße
Verbindung aufgrund des günstigen Verhältnisses
von signalgebender Komponente, die durch den Komplexbildner nach
Komplexierung eines Metalls gebildet wird, und dem Rest der Verbindung
besonders signalstark ist. Die erfindungsgemäße
Verbindung kann deshalb ein besonders starkes Signal emittieren
bzw. eine besonders starke therapeutische Wirkung entfalten.
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Bei
dem Komplexbildner für Metalle handelt es sich vorzugsweise
um Tetraazacyclododecantetraessigsäure (DOTA).
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DOTA
ist ein Komplexbildner für Gadolinium. Dieser zeichnet
sich durch seine besonders hohe Stabilität aus und ist
sowohl in vivo als auch in vitro wesentlich stabiler als DTPA, dem üblichen
Komplexbildner für Gadolinium; vgl. Magerstadt
et al. (1986), An Alternative to Gd(DTPA) as a T1,2 Relaxation Agent
for NMR Imaging or Spectroscopy, Magn. Reson. Med. 3(5): 808–12; Bousquet
et al. (1988), Gd-DOTA: Characterization of a New Paramagnetic Complex,
Radiology 166(3): 693–8.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Verbindung haben die Komplexbildner für Metalle Gadolinium
(Gd) komplexiert.
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Die
Verwendung von Gadolinium (Gd bzw. Gd3+)
hat sich bei Kontrastmitteln zur Verwendung in der Magnetresonanztomographie
besonders bewährt. Gadolinium weist einen großen
Ioneneinfangradius auf und ist deshalb für die Neutroneneinfangtherapie
(Neutron Capture Therapy, NCT) gut geeignet. Ein Überblick über die
Merkmale und Einsatzmöglichkeiten dieser Therapie findet
sich bspw. in Sauerwein W. (1993), Principles and History
of Neutron Capture Therapy, Strahlenther. Onkol. 169: 1–6.
Ferner hat sich vor Kurzem herausgestellt, dass Gadolinium röntgendicht
und deshalb zur Verwendung in der Computertomographie geeignet ist; vgl. Henson
et al. (2004), Gadolinium-enhanced CT Angiography of the Circle
of Willis and Neck, AJNR Am. J. Neuroradiol. 25(6), 969–972.
Hinzu kommt, dass Gadolinium im Gegensatz zu bspw. Iod im Organismus
keine Allergien auslöst. Im Folgenden wird DOTA, das Gd3+ cheliert hat, d. h. Gd3+-DOTA,
als Gd-DOTA bzw. GdDOTA dargestellt.
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Nach
der spezifischen Aufnahme der erfindungsgemäßen
Verbindung in die tumor- bzw. virusinfizierten Zellen wird der Organismus
mit einer Neutronenstrahlungsquelle bestrahlt, was in einer Konversion
bzw. Aktivierung der neutronenabsorbierenden erfindungsgemäßen
Verbindung in eine radiotoxische Substanz resultiert. Da die erfindungsgemäße
Verbindung in direktem Kontakt zu der DNA ausschließlich
von transformierten bzw. virusinfizierten Zellen steht, werden zielgerichtet
ausschließlich solche Zellen zerstört und Nebenwirkungen
werden weitgehend vermieden.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung ist das komplexierte Gadolinium
radioaktiv markiert.
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Die
Markierung erfolgt bspw. indem radioaktives Gadolinium 153Gd
verwendet wird. Alternativ oder zusätzlich kann aber auch 32P, 33P, 35S, 35Cl, 37Cl, 15N, 13N, 13C, 14C, 2H, 3H, 125I, 131I, 18F, 15O, 67Ga, 111In etc. eingesetzt werden. Diese Maßnahme
hat den Vorteil, dass die weitergebildete erfindungsgemäße
Verbindung auch in der Radiotherapie und der Radiodiagnostik einsetzbar
ist.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung weist E1 und/oder E2 und/oder E3
außerdem einen Fluoreszenzmarker auf.
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Geeignete
Fluoreszenzmarker umfassen Fluorescein (FITC), der bevorzugt ist,
Rhodamin, Dansylchlorid, Fluorescamin, grünfluoreszierendes
Protein (GFP), Ethidiumbromid, 4',6-Diamidino-2-phenylindol (DAPI),
Coumarin, Luciferase, Phycoerythrin (PE), Cy2, Cy3.5, Cy5, Cy7,
Texas Red, Alexa Fluor, Fluor X, Red 613, BODIPY-FL, TRITC, DS Red,
GFP, DS Red etc. Mit dieser Maßnahme wird die erfindungsgemäße
Verbindung als Forschungswerkzeug weitergebildet, das in der Zellbiologie
Verwendung finden kann, bspw. um Mechanismen des cytoplasmatischen
oder nuklearen Imports von Molekülen in vitro oder sogar
in vivo zu untersuchen. Dieser Marker ermöglicht die Feststellung
der Lokalisierung der erfindungsgemäßen Verbindung mittels
im Stand der Technik gut etablierter Methoden, wie bspw. die Fluoreszenzmikroskopie,
die sogar während einer Operation in vivo angewendet werden
kann, oder der Nah-Infrarot-Bildgebung bei oberflächlichen Tumoren.
Dabei können die Marker An E1, E2, E3 verschieden sein,
so dass sich bspw. das Interstitium (E3; Marker 1, z. B. FITC) in
einer anderen Farbe darstellen lässt als der Zellkern der
Tumorzellen (E1; Marker 2, z. B. Rhodamin).
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung weist E3 der erfindungsgemäßen
Verbindung außerdem ein Transportpeptid auf.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass nach der Spaltung von E2
durch eine tumorzell- oder virusspezifische Protease nicht nur E1,
sondern auch E3 für die intranukleäre Bildgebung
und/oder Therapie genutzt werden kann. Nach der Spaltung in E2 weisen
beide Spaltprodukte, d. h. E1 und E3 einen Komplexbildner für Metalle
und ein Transportpeptid auf, so dass beide Komponenten die Zellmembran
und Zellkernmembran durchdringen können.
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Dabei
ist es bevorzugt, wenn das bzw. die Transportpeptide eine Kernlokalisierungssequenz
(NLS) aufweisen.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass bereits solche Transportpeptide
bereitgestellt werden, die sich als funktionsfähig erwiesen
haben. Beispiele von geeigneten NLS sind: PPKKKRKV, und PKKKRKV,
beide aus dem SV40-T-Antigen. Weitere Beispiele sind KRRRER und
KARKRLK aus dem Simian-Zytomegalovirus. Weitere geeignete NLS stammen
aus Transkriptionsfaktoren:
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Eine
andere geeignete bipartite NLS stellt das Apoptin dar, das zwei
NLS-Sequenzen enthält, die jedoch auch isoliert verwendet
werden können: KPPSKKR und RPRTAKRRIRL.
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Eine Übersicht
zu NLS-Sequenzen findet scih in Jans D. A. (1995), The Regulation
of Protein Transport to the Nucleus by Phosphorylation, Biochem.
J., 311(Pt 3), 705–716. Der Inhalt der vorstehenden
Publikation ist durch Inbezugnahme Bestandteil der vorliegenden
Anmeldung.
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Transportpeptide
mit Sequenzen, die eine Homologie von 80%, 85%, 90%, 95%, 98% zu
den vorstehend genannten Sequenzen aufweisen, sind ebenfalls geeignet,
um Zellmembran- und Zellkernmembranpermeabilität zu vermitteln.
Darunter fallen auch sogenannte „mutierte" NLS mit veränderter
Aminosäurereihenfolge und solche, bei denen eine Aminosäure,
z. B. Lysin, gegen eine andere Aminosäure, z. B. Threonin,
ausgetauscht wird.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das bzw. die Transportpeptide
eine positive Nettoladung auf.
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Der
Erfinder hat festgestellt, dass ein solches Transportpeptid ausreichend
ist, um die Zellwand- und Zellkernwandpermeabilität der
erfindungsgemäßen Verbindung zu gewährleisten.
Es ist nicht erforderlich, dass eine vollständige Kernlokalisierungssequenz
(NLS) bereitgestellt wird. Das Transportpeptid besteht dabei überwiegend
aus basischen Aminosäuren, wie bspw. Arginin, Lysin, Histidin
oder modifizierte Varianten hiervon.
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Dabei
ist es bevorzugt, wenn die Transportpeptide eine Länge
von 3 bis 20, weiter bevorzugt von 5 bis 15 und höchst
bevorzugt von 7 Aminosäuren aufweisen.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass Transportpeptide mit einer
ausreichenden Länge bereitgestellt werden, ohne aber die
erfindungsgemäße Verbindung unnötig zu
vergrößern. Beispiele von geeigneten Transportpeptiden,
die keine Motive einer NLS aufweisen, sind folgende: RRRKRRR, RQIKIWFQNRRMKWKK, RAhxRahxRAhxRAhxRAhx
(Ahx = Aminohexansäure), YGRKKRQRRRP, RHRHHRR, RKHRKH,
etc.
-
Weiter
ist es bevorzugt, wenn das bzw. die Transportpeptide folgende Aminosäuresequenz
aufweisen: PKKKRKV (SEQ ID Nr. 1).
-
Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass eine sich von dem SV40-T-Antigen
ableitende NLS Verwendung findet, die sich als besonders geeignet
erwiesen hat. Transportpeptide mit Sequenzen, die eine Homologie
von 80%, 85%, 90%, 95%, 98% zu der SEQ ID Nr. 1 aufweisen, sind
ebenfalls geeignet.
-
Weiter
ist es bevorzugt, wenn das bzw. die Transportpeptide der erfindungsgemäßen
Verbindung folgende Aminosäuresequenz aufweisen: RRRR (SEQ
ID Nr. 2).
-
Der
Erfinder hat überraschenderweise festgestellt, dass ein
solches kurzes Transportpeptid, das lediglich aus 4 Argininresten
besteht, ausreichend ist, um die Zellmembran- und Zellkernmembranpermeabilität
der Verbindung zu gewährleisten. Transportpeptide mit Sequenzen,
die eine Homologie von 80%, 85%, 90%, 95%, 98% zu der SEQ ID Nr.
2 aufweisen, sind ebenfalls geeignet.
-
Besonders
bevorzugt ist es, wenn das bzw. die Transportpeptide der erfindungsgemäßen
Verbindung folgende Aminosäuresequenz aufweisen: PKKKRKVRRRR
(SEQ ID Nr. 3).
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Der
Erfinder hat festgestellt, dass durch terminales Anbringen von 4
Argininresten an die sich von dem SV40-T-Antigen ableitende NLS
die Transporteigenschaften deutlich verbessern. Transportpeptide
mit Sequenzen, die eine Homologie von 80%, 85%, 90%, 95%, 98% zu
der SEQ ID Nr. 3 aufweisen, sind ebenfalls geeignet.
-
Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das spezifitätvermittelnde
Peptid der erfindungsgemäßen Verbindung eine Länge
von 2 bis 20, vorzugsweise, von 3 bis 15 und höchst vorzugsweise
von 5 Aminosäuren auf.
-
Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass ein Peptid mit einer solchen
Länge bereitgestellt wird, die zur Spezifitätsvermittlung
ausreichend ist, ohne aber die erfindungsgemäße
Verbindung unnötig zu vergrößern. Die
angegebenen Längen haben sich dabei als besonders geeignet
erwiesen.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das spezifitätvermittelnde
Peptid folgende Aminosäuresequenz auf: PLGLA (SEQ ID Nr.
4) oder PLGVR (SEQ ID Nr. 5).
-
Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass eine solche Verbindung bereitgestellt
wird, mit der spezifisch und hochselektiv Gehirntumoren dargestellt,
bzw. behandelt werden können. Die angegebene Aminosäuresequenz
wird von der für Gehirntumoren charakteristischen Matrix-Metalloproteinase
2 (MMP-2) erkannt und geschnitten.
-
Spezifitätvermittelnde
Peptide mit Sequenzen, die eine Homologie von 80%, 85%, 90%, 95%,
98% zu der SEQ ID Nr. 4 oder Nr. 5 aufweisen, sind ebenfalls geeignet.
-
Nach
einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Verbindung ist der Komplexbildner für Metalle und/oder
der Fluoreszenzmarker an die ε-Aminogruppe eines Lysinrestes
kovalent gebunden.
-
Mit
dieser Maßnahme werden die konstruktiven Voraussetzungen
für eine stabile Anbringung des Komplexbildners geschaffen.
So kann bspw. DOTA oder FITC über einfache Routinemaßnahmen
an die ε-Aminogruppe eines solchen Lysinrestes gekoppelt
werden, der Bestandteil von E1 und/oder E2 ist. Es können
auch DOTA und FITC gleichzeitig an einen Lysinrest gekoppelt sein,
insbesondere, wenn der Lysinrest N-terminal in der Verbindung positioniert
ist. Der Lysinrest kann Bestandteil des Transportpeptides sein,
sich aber auch N- oder C-terminal an dieses anschließen
und bspw. das Verbindungsglied zu E2 darstellen. Der Lysinrest kann
dabei vorzugsweise über seine α-Aminogruppe oder
seine α-Carboxylgruppe kovalent an das Transportpeptid
oder an E2 gebunden sein. Der Lysinrest stellt sozusagen ein „Aufhänger"
für den Komplexbildner bzw. den Fluoreszenzmarker dar.
-
Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Verbindung weist E1 und/oder E3 einen Spacer auf, der vorzugsweise
2 Aminosäuren aufweist, der den Komplexbildner und den
Fluoreszenzmarker voneinander beabstandet.
-
Der
Spacer hat die Funktion ggf. vorhandene sterische Beeinträchtigungen
zwischen dem Komplexbildner und dem Fluoreszenzmarker zu verhindern.
Diese Maßnahme hat deshalb den Vorteil, dass die Komplexierungs-
und Signalgebungskapazität des Komplexbildners bzw. Fluoreszenzmarkers
sichergestellt ggf. sogar erhöht wird. Der Spacer kann
aus einem kurzen Peptid von 2 bis 15 beliebigen Aminosäuren
bestehen, bspw. 2 Lysinresten, wobei jedoch 2 Glycinreste bevorzugt
sind. Alternativ kommen als Spacer in Frage Aminohexansäure
(Ahx), Beta-Alanin, Argininreste etc.
-
Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft die Verwendung
der erfindungsgemäßen Verbindung zur Herstellung
einer diagnostischen oder/und therapeutischen Zusammensetzung, bei
der es sich vorzugsweise um ein Kontrastmittel für die
Magnetresonanztomographie (MRT) oder für die Nuklearmedizin handelt.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine diagnostische
und therapeutische Zusammensetzung, die die erfindungsgemäße
Verbindung sowie einen diagnostisch oder therapeutisch akzeptablen
Träger aufweist.
-
Diagnostisch
und therapeutisch akzeptable Träger sind im Stand der Technik
umfassend beschrieben und werden entsprechend der gewünschten
Anwendungsform von einem Fachmann ausgewählt; vgl. Bauer et
al. (1999), Lehrbuch der pharmazeutischen Technologie, 6. Auflage,
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart 1999; Row
R.C., Sheskey et al. (2006), Handbook of Pharmaceutical Excipients,
5. Auflage, Pharmaceutical Press and American Pharmacists
Association. Der Inhalt der beiden vorstehend genannten Publikationen
ist durch Inbezugnahme Bestandteil der vorliegenden Anmeldung.
-
Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren
zur diagnostischen und/oder therapeutischen Behandlung eines Lebewesens,
das folgende Schritte aufweist: (a) Verabreichung der erfindungsgemäßen
diagnostischen und/oder therapeutischen Zusammensetzung in das Lebewesen,
und (b) Durchführung eines bildgebenden Verfahrens.
-
Bei
dem bildgebenden Verfahren handelt es sich um Magnetresonanztomographie(MRT)(Auto-)Radiographie,
PET, Szintgraphie, Computertomographie etc.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
-
Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert, aus denen sich weitere Eigenschaften
und Vorteile der Erfindung ergeben. Dabei wird auf die beigefügten
Figuren Bezug genommen, in denen Folgendes dargestellt ist:
-
1 zeigt
schematisch verschiedene Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Verbindung;
-
2 zeigt
schematisch das Wirkprinzip der erfindungsgemäßen
Verbindung;
-
3 zeigt
das Ergebnis einer konfokalen Lasermikroskopie an LN18-Gliomzellen
nach Inkubation mit der Verbindung V4 in Gegenwart blockierter,
inaktiver Matrix-Metalloproteinase 2 (MMP-2) oder aktiver MMP-2.
Eine Färbung der Zellkerne zeigt sich nur nach Spaltung
des Konjugates durch die aktive MMP-2;
-
4 zeigt
das Ergebnis einer konfokalen Lasermikroskopie von U373- (oben)
und L18- (unten) Gliomzellen nach Inkubation mit Verbindung VS in
Kulturmedium mit blockierter, inaktiver MMP-2 oder aktiver MMP-2.
Nur das durch die aktive MMP-2 gespaltene Konjugat V5 reichert sich
in den Zellkernen an (unten). Wird die Verbindung V5 nicht gespalten,
so bleiben die Zellen ungefärbt;
-
5 zeigt
das Ergebnis einer FACS(fluoreszenzaktivierter Zellsortierung)-Analyse
von LN18-Gliomzellen nach Inkubation mit den Verbindungen V2 oder
V4 in Kulturmedien jeweils mit inaktiver oder aktiver MMP-2. Werden
beide Konjugate durch die aktive MMP-2 gespalten, so kommt es zu
einer deutlichen Zunahme der stark gefärbten Zellen, erkennbar
durch eine Verschiebung des Histogrammgipfels nach rechts. Die Verschiebung
ist nach Spaltung der Verbindung V4 stärker ausgeprägt.
-
6 zeigt
das Ergebnis einer HPLC (Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie)
der Verbindung VS bzw. V5a, d. h. mit und ohne Gadolinium, vor und
nach Spaltung durch MMP-2. Der große Peak vor der Spaltung
hat sich nach der Spaltung in zwei neue Peaks aufgeteilt, welche
die beiden Spaltprodukte darstellen;
-
7 zeigt
das Ergebnis einer Magnetresonanz-Relaxometrie von LN18-Gliomzellzentrifugaten
nach Inkubation mit der Verbindung V2a und V4a (jeweils 26 und 130 μm
in einem Medium mit aktiver MMP-2 oder inaktiver MMP-2. Die Inkubation
mit aktiver MMP-2 (linke Reihe) führt zu einer deutlich
höheren Signalintensität bei TR: 400 ms als die
Inkubation mit inaktiver MMP-2 (rechte Spalte). Nach der Inkubation
der Zellen wurden diese dreimal gewaschen und zentrifugiert;
-
8 zeigt
ein Magnetresonanztomographiebild eines humanen LN18-Glioms zwischen
den Vorderhörnern der Seitenventrikel einer Nacktmaus.
30 Minuten nach intraperitonealer Gabe der Verbindung V4a nimmt
der Tumor gegenüber dem Nativ-Bild deutlich an Signalintensität
zu.
-
Ausführungsbeispiele
-
Beispiel 1: Prinzipieller Aufbau der erfindungsgemäßen
Verbindung.
-
In 1 sind
verschiedene Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen
Verbindung auf schematische Art und Weise dargestellt.
-
Teilabbildung
A zeigt die Grundstruktur der Verbindung in linearer Form. Auf der
linken Seite ist der N-Terminus und auf der rechten Seite der C-Terminus
einer peptidischen erfindungsgemäßen Verbindung
dargestellt. Die erste Einheit E1, die das Transportpeptid und einen
Komplexbildner für Metalle aufweist, ist vorzugsweise kovalent
mit der zweiten Einheit E2 verbunden, die die Schnittstelle für
tumor- oder virusspezifische Proteasen, d. h. das spezifitätvermittelnde
Peptid aufweist. Der geknickte Pfeil symbolisiert die Ansatz- bzw. Schnittstelle
für die tumor- bzw. virusspezifischen Proteasen in E2.
Die zweite Einheit E2 ist vorzugsweise kovalent mit der dritten
Einheit E3 verbunden, die den zweiten Komplexbildner für
Metalle aufweist.
-
In
der Teilabbildung B ist eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Verbindung in größerem Detail dargestellt. Das
Transportpeptid wird durch eine Kernlokalisierungssequenz (NLS)
repräsentiert, an dessen C-terminalem Ende sich ein Lysinrest
(K) anschließt, der über seine α-Aminogruppe
kovalent an die NLS gebunden ist. Über die ε-Aminogruppe
des Lysinrestes erfolgt die kovalente Kopplung des Komplexbildners,
der durch DOTA repräsentiert ist. Der Lysinrest dient sozusagen
als „Aufhänger" für DOTA. In diesem Ausführungsbeispiel
wird die NLS, der Lysinrest und DOTA der ersten Einheit E1 zugerechnet. Über
die α-Carboxylgruppe des Lysinrestes erfolgt die kovalente
Anbindung des spezifitätvermittelnden Peptides (TUMOR/VIRUS),
das eine Schnittstelle für tumor- oder virusspezifische
Proteasen aufweist. Das spezifitätvermittelnde Peptid stellt
die zweite Einheit E2 dar. Der C-Terminus des spezifitätvermittelnden
Peptides ist über eine Peptidbindung mit der α-Aminosäure
eines weiteren Lysinrestes verbunden, der in diesem Ausführungsbeispiel
der dritten Einheit E3 zugerechnet wird, an dessen ε-Aminogruppe
der zweite Komplexbildner kovalent gebunden ist, der ebenfalls durch
DOTA repräsentiert wird.
-
In
Teilabbildung C weist die erste Einheit E1 einen weiteren Lysinrest
(K) auf, der sich C-terminal an den ersten Lysinrest mittels Peptidbindung
anschließt. Die ε-Aminogruppe des zweiten Lysinrestes
ist mit einem Fluoreszenzmarker kovalent verbunden, der durch FITC
repräsentiert wird.
-
In
dem Ausführungsbeispiel aus Teilabbildung D befindet sich
der über ein Lysinrest angekoppelte Fluoreszenzmarker am
C-terminalen Ende der erfindungsgemäßen Verbindung,
d. h. in der dritten Einheit E3.
-
In
dem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Verbindung gemäß Teilabbildung E weist die dritte
Einheit E3 eine weitere Kernlokalisierungssequenz (NLS) auf, die
sich am C-Terminus der erfindungsgemäßen Verbindung
befindet und mit ihrem N-Terminus kovalent an den Lysinrest gekoppelt
ist, der als „Aufhänger" den Fluoreszenzmarker
FITC trägt.
-
In
der besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Verbindung gemäß Teilabbildung F weist nicht nur
die erste Einheit E1 oder die dritte Einheit E3 neben dem Komplexbildner
DOTA den Fluoreszenzmarker FITC auf, sondern sowohl die erste Einheit
E1 als auch die dritte Einheit E3. Das von der erfindungsgemäßen
Verbindung ausgehende Fluoreszenzsignal wird dadurch nochmals verstärkt.
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In
der Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verbindung
gemäß Teilabbildung G wurde eine Modifizierung
gegenüber der Ausgestaltung gemäß Teilabbildung
F insofern vorgenommen, als dass die Komplexbildner und Fluoreszenzmarker
als Bestandteil der ersten Einheit E1 und dritten Einheit E3 nunmehr
N- bzw. C-terminal an der Verbindung angebracht sind. Die NLS aus
E1 ist somit mit ihrem C-Terminus kovalent an das spezifitätvermittelnde
Peptid aus E2 gekoppelt, und die NLS aus E3 ist mit ihrem N-Terminus
kovalent an das spezifitätvermittelnde Peptid aus E2 gekoppelt.
-
Die
Ausgestaltung gemäß Teilabbildung H weist in der
ersten Einheit E1 und der dritten Einheit E3 die NLS flankiert von
dem Komplexbildner DOTA und dem Fluoreszenzmarker FITC auf.
-
In
der Ausgestaltung gemäß Teilabbildung I weisen
die erste Einheit E1 und die dritte Einheit E3 jeweils zwei NLS
auf, zwischen denen jeweils der Komplexbildner DOTA und FITC angeordnet
sind.
-
Teilabbildung
J zeigt eine besondere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Verbindung, in der zwischen dem Komplexbildner DOTA und dem Fluoreszenzmarker
FITC ein sog. Spacer (SPACER) angeordnet ist, der aus zwei Aminosäuren,
vorzugsweise aus zwei Glycinresten, bestehen kann. Der Spacer beabstandet den
Komplexbildner von dem Fluoreszenzmarker und verhindert dadurch,
sich negativ auswirkende Wechselwirkungen zwischen den beiden Komponenten
ausbilden können und stellt deren Funktionsfähigkeit
sicher.
-
Die
besonderen Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Verbindung gemäß der Teilabbildungen E bis J haben
den Vorteil, dass nach Spaltung der Verbindung in E2 beide Spaltprodukte,
d. h. E1 und E3 aufgrund des jeweiligen Vorhandenseins eines Transportpeptides
bzw. einer Kernlokalisierungssequenz (NLS) in das Cytoplasma und
den Zellkern von Tumorzellen eindringen und dort ihre Wirkung entfalten
können. Bei den besonderen Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Verbindung gemäß der Teilabbildungen A bis D ist
hierzu nur das Spaltprodukt E1 in der Lage, da nur dieses ein Transportpeptid
bzw. eine NLS aufweist. Das Spaltprodukt E3 verbleibt hingegen im
Interstitium und wird nach einer bestimmten Zeit aus dem Interstitium
und dem Organismus entfernt.
-
Es
versteht sich, dass die dargestellten Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Verbindung Beispiele sind, die nicht limitierend zu verstehen sind.
Die einzelnen Komponenten innerhalb einer Einheit können selbstverständlich
in ihrer Anordnung und Positionierung variiert werden. Ferner sind
Kombinationen der verschiedenen Ausgestaltungen möglich,
solange der prinzipielle Aufbau, der in Teilabbildung A dargestellt
ist, eingehalten wird.
-
Beispiel 2: Wirkungsprinzip der erfindungsgemäßen
Verbindung
-
In 2 ist
das Wirkungsprinzip anhand einer besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verbindung
schematisch erläutert, in der sowohl die erste Einheit
E1 als auch die dritte Einheit E3 ein Transportpeptid aufweist,
das durch 4 Argininreste (RRRR) repräsentiert wird. Am
C- bzw. N-terminalen Ende der erfindungsgemäßen
Verbindung ist kovalent ein Komplexbildner angekoppelt, der Gadolinium
cheliert hat (Gd-DOTA). In der Mitte bzw. Zentrum der erfindungsgemäßen
Verbindung befindet sich die Einheit E2, die eine Schnittstelle
aufweist, die von der tumorspezifischen Protease MMP-2 erkannt und
gespalten wird.
-
Diese
spiegelbildlich aufgebaute erfindungsgemäße Verbindung
kann in gesunde nicht-transformierte Zellen aufgrund ihrer Größe
und des Fehlens von MMP-2 nicht eindringen (links). Erst in Gegenwart
von transformierten Tumorzellen, die MMP-2 in die Umgebung sekretieren,
wird das spezifitätvermittelnde zentral gelegene Peptid
gespalten. Die frei werdenden Spaltprodukte, die E1 und E3 sowie
Fragmente von E2 enthalten, können aufgrund des jeweils
vorhandenen argininreichen Transportpeptides und ihrer reduzierten
Größe in das Cytoplasma und den Zellkern der Tumorzelle
aufgenommen werden (rechts).
-
Nach
der Induktion der Apoptose werden dann die Spaltprodukte über
Makrophagen „entsorgt" und das ggf. komplexierte Metall
schließlich aus dem Organismus ausgeschieden.
-
Beispiel 3 Material und Methoden
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3.1 Synthese der erfindungsgemäßen
Verbindungen
-
Die
Synthese erfolgte nach der Fmoc-Festphasenmethode auf einem Eppendorf
ECOSYN P Peptidsynthesizer (Eppendorf-Biotronik, Hamburg, Deutschland).
Dabei diente die basisch abspaltbare 9-Fluorenylmethyloxycarbonylgruppe
als Aminoschutzgruppe. Als Trägermaterial wurde das Tentagel
S Rink-Amid-Harz (Rapp-Polymere, Tübingen, Deutschland)
verwendet. Die Synthesen wurden im 0.1 mMol Massstab durchgeführt.
Die Kopplungen wurden mit dem geschützten Fmoc-Aminosäuren
bei 4-fachem Überschuss mit 2 (1H Benzotriaol-1-yl)-1.1.3.3-Tetramethyluronoium
Tetrafluoroborat [TBTU] (4 eq) in Gegenwart von 8 eq. Diisopropylethylamin
innerhalb von 40 Minuten durchgeführt. Als Seitenkettenschutzgruppe wurden
verwendet: Für Lysin: Tert. Butyloxycarbonyl (Boc), für
Arginin: Pbf (N6-2.2.4.6.7-Pentamethyl-dihydrobenzofuran-5-Sulfonyl).
-
Für
die Seitenketten, die mit DOTA versehen wurden, wurde ein Lysin-Derivat
mit 4-Methoxytrityl(Mmt)-Seitenkettenschutz verwendet, für
die Positionen, die den Fluoresceinharnstoffrest tragen sollen,
wurde das Lys-Dde-Derivat [Dde = 1-(4.4-Dimethyl-2,6-Dioxocyclohex-1-Ylidene)-Ethyl]
verwendet. Nach erfolgter Kopplung wurde der Fmoc-Rest jeweils mit
25% Piperidin/DMF-Lösung in 11 Min. abgespalten.
-
Nach
mehrfachem Waschen mit Dimethylformamid (DMF) steht das Peptidharz
für eine weitere Kopplung zur Verfügung.
-
Nach
sukzessivem Aufbau des Peptides vom C-Terminus beginnend wird die
N-terminale Aminosäure im Falle von Prolin als Boc-Prolin
in das Peptid eingeführt.
-
In
allen anderen Fällen wird nach Abspaltung der Fmoc-Gruppe
das Peptid durch die Boc-Gruppe geschützt. Dies wird durch
Schütteln des Peptidharzes mit 10 eq. Di-Tert-Butyldicarbonat
[Boc2O]/10 eq. Diisopropylethylamin in Dichlormethan innerhalb einer
Stunde bei Raumtemperatur erreicht.
-
Dann
wird die Mmt-Seitenkettenschutzgruppe durch mehrfaches Versetzen
mit 1 TFA/DCM-Lösung, die 1% Triisopropylsilan enthält,
innerhalb einer Stunde abgespalten. Nach mehrfachem Waschen mit
DMF und Neutralisieren des entstandenen TFA-Salzes mit Diisopropylethalamin,
steht die freigelegte Seitenkette für eine Kopplung mit
1,4,7,10-Tetraacacyclododecane-1.4.7. Tritert-Butylester-10-Essigsaure
(DOTA) jeweils 3 eq. in Gegenwart von 3 eq. TBTU und 6 eq. Diisopropylethylamin
innerhalb 1,5 h bei Raumtemperatur zur Verfügung. Dann
wird die Dde-Schutzgruppe durch mehrfaches Versetzen des Harzes
mit einer 2,5%-igen Hydrazinhydrat-Lösung in DMF innerhalb
einer Stunde abgespalten.
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Nach
mehrfachem Waschen mit DMF, wird das Fluoresceinharnstoffderivat
durch Kopplung von 0,5 mM Fluorescein 5(6)-Isothiocyanat in Gegenwart
der eq. Menge Diisopropylethylamin in DMSO über Nacht bei Raumtemperatur
gekoppelt.
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Nach
mehrfachem Waschen mit DMF, Methanol und Dichlormethan werden nach
Trocknen die verbliebenen Schutzgruppen sowie das Peptid vom Harz
simultan abgespalten; dies geschieht durch dreistündiges
Rühren des getrockneten Harzes in einer Mischung aus 12
ml TFA, 0,3 ml Ethandithiol (EDT), 0,3 ml Anisol, 0,3 ml Wasser
und 0,1 ml Triisopropylsilan bei Raumtemperatur.
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Dann
wird direkt in gekühltem, absoluten Diethylether filtriert.
Das präzipitierte Peptid wird abgefiltert, mit Ether gewaschen
und im Vakuum getrocknet. Die so erhaltenen Rohpeptide werden wie
in Teil I semipräparative HPLC gereinigt. Die DOTA-Peptide
werden im Anschluss mit der eq. Menge Gadoliniumchloridlösung versetzt,
mit 0,1 m NaOH auf einen pH-Wert von 5,2–5,6 gebracht und über
5 Stunden bei 50°C gerührt.
-
Nach
Versetzen mit einigen Tropfen Essigsäure wird die Lösung
lyophilisiert. Die Analytik erfolgt durch analytische HPLC und Massenspektroskopie
(Reinheit mindestens 98%).
-
Auf
diese Art und Weise wurden die folgenden Verbindungen synthetisiert:
Tab.
1 Synthetisierte Verbindungen
- Einbuchstaben-Aminosäure-Code:
K, Lysin; R, Arginin; P, Prolin; V, Valin; G, Glycin; FITC: Fluoreszenzfarbstoff,
Fluoresceinisothiocyanat; DOTA: Komplexbildner für Gadolinium,
Tetraazacyclododecantetraessigsäure; Gd: Gadolinium bzw.
Gadoliniumion Gd3+
-
Das
Transportpeptid ist unterstrichen, das spezifitätvermittelnde
Peptid kursiv, der Spacer im Fettdruck dargestellt. Der N-Terminus
steht links, der C-Terminus rechts.
-
3.2 Spaltungstest
-
Die
Verbindungen 1, 4 und 5 bzw. 2A, 4A und 5A wurden jeweils in HEPES-Puffer
gelöst (μM), von denen einer bereits aktive MMP-2
(Calbiochem), der andere inaktive MMP-2-Proform (Calbiochem) enthielt.
-
Die
Inkubation in HEPES-Puffer mit aktiver MMP-2 dauerte 2 Stunden.
-
Zur
Umwandlung der inaktiven Proform in die aktive MMP-2 wurde APMA
(4-Aminophenyl mercuric acetate) verwendet. Dazu wurde 1%-ige APMA-Stammlösung
(100 mM in DMSO) zur Lösung mit dem MMP2-Proenzym und den
Verbindungen gegeben (endgültige APMA-Konzentration: 1
mM, mit 1% DMSO).
-
Hiernach
erfolgte ebenso die Inkubation über 2 Stunden. Zusätzlich
wurden die Versuche mit dem MMP-2-Inhibitor I (Calbiochem) durchgeführt.
Alle sechs Verbin dungen wurden zur Kontrolle auch in HEPES-Puffer
ohne MMP-2 zwei Stunden inkubiert.
-
Die
Spaltprodukte wurden mit der HPLC untersucht:
- Säule:
Nucleosil 100 5 μm C18 (250 × 4);
Puffer A: 0,07% CF3COOH/H2O;
Puffer B: 0,058% CF3COOH/80% CH3CN
- 10 → 90% B in 36 min; 170 bar; 1 ml/min; 214 nm
-
3.3 Konfokale Laser Mikroskopie (CLSM)
und Vitalitäts-/Apoptoseprüfung
-
Humane
maligne Gliomzellen (U373 und LN18) wurden in 25 cm2 Kulturflaschen
ausgesät, welche 3 ml RPMI-Medium enthielten. Dieses wurde
ein Tag so belassen, damit sich hierin genügend Matrix-Metalloproteinasen
(MMP-2) anreicherten. Zur Aktivierung der im Medium in der inaktiven
Proform vorliegenden MMP-2 wurde das Medium kurz vor der Untersuchung
mit APMA (4-Aminophenyl mercuric acetate) in 0,1% DMSO gelöst,
inkubiert (Konfluenz der Zellen: 70%).
-
In
einem ersten Versuch wurden die Verbindung 2, 4 und 5 sowie die
Verbindungen 2A, 4A und 5A jeweils ohne MMP-2-Inhibitor in den Medien
von 12 Flaschen gelöst (130 μM) (beide Zelllinien).
In einem zweiten Versuch wurden die gleichen Verbindungen wiederum
in den Medien von 12 Flaschen gelöst (130 μM), jedoch
jetzt mit MMP-2-Inhibitor 1 (Calbiochem).
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Die
Blockierung der MMP-2 mit dem MMP-2-Inhibitor I wurde, wie zuvor
von Yin et al. (2006), Matrix Metallo-proteinases Expressed
by Astrocytes Mediate Extracellular Amyloid-β Peptide Catabolism,
The Journal of Neuroscience 26(43): 10939–10948 beschrieben,
durchgeführt. Als Kontrollen dienten vier kleine Flaschen
in denen beide Zelllinien mit einem einen Tag alten Medium sowohl
mit als auch ohne APMA inkubiert wurden.
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Die
Detektion von Phosphatidylserin im äußeren Membranblatt
zu Bestimmung der Apoptose wurde mit dem Annexin-V-AlexaTM 568 Reagenz entsprechend der Empfehlung
des Herstellers durchgeführt (Roche Molecular Biochemicals,
Indianapolis, USA).
-
Für
die konfokale Lasermikroskopie wurde ein inverses LSM510 Laserscanmikroskop
(Karl Zeiss, Jena, Deutschland) (Objektive: LD Achroplan 40 × 0.6,
Plan Neofluar 20 × 0.50, 40 × 0.75) verwendet
[Fluoreszenzanregung bei 488 nm (Argonionenlaser) und 534 nm (Helium-Neon-Laser)]. Überlagerte
Bilder von FITC- und Alexa-gefärbten Zellen wurden hergestellt.
Alle Messungen wurden an lebenden, nicht fixierten Zellen dreimal
durchgeführt.
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3.4 Magnetresonanz-Relaxometrie
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Humane
U373- und LN 18-Gliomzellen wurden in 25 cm2 Kulturflaschen
(70% Konfluenz) gezüchtet. AccutaseTM (PAA
laboratories, Pasching, Österreich) wurde hinzugefügt,
um ein Ablösen der Zellen vom Kulturflaschenboden zu erreichen.
-
In
einem ersten Versuch wurden die Zellen gesammelt und anschließend
auf 16 Eppendorf-Röhrchen aufgeteilt (6 × 106 Zellen pro Röhrchen). Die Zellen
in den ersten vier Röhrchen dienten als Kontrolle (nur
RPMI-Medium sowohl mit als auch ohne APMA, zwei Zelllinien). Die
beiden Zelllinien in den anderen 12 Röhrchen wurden mit
den Verbindungen 2A, 4A und 5A (jeweils 130 und 260 μM)
für 2 Stunden bei 37°C und 5% CO2 sowohl
mit als auch ohne MMP-2-Inhibitor I inkubiert. Anschließend
wurde 3 mal mit PBS ausgewaschen und mit 800 rpm (rounds per minute)
5 Min. lang zentrifugiert.
-
In
einem weiteren Versuch wurden adhärente U373- und LN 18-Gliomzellen
mit den Verbindungen 2A, 4A und 4A inkubiert, anschließend
abgelöst und in Eppendorf-Röhrchen für
die MRT gesammelt. Die MRT-Untersuchung der Eppendorf-Röhrchen
mit den Zellzentrifugaten wurde mit einem 3 Tesla Ganzkörper
MRT-Gerät (Trio, Siemens Magnetom Sonata, circular polarised
knee coil) durchgeführt.
-
Mit
der folgenden Spin-Echo-Sequenz wurden sagittale T1-gewichtete MRT-Bilder
gewonnen.
- TR (repetition time): 200 ms, TE (echo time):
7.4 ms, flip angle 90°, averages: 1, concatenations: 2,
measurements: 2, number of slices: 19, distance factor: 30%, slice
thickness: 3 mm, field of view read: 180 mm, field of view Phase:
100%, base resolution: 256, Phase resolution: 100%, voxel size:
0.7 × 0.7 × 3.0 mm, scan time: 1:48 min.
-
Über
multiple Spin-Echo-Messungen (TR: 20–8000 ms, 50 verschiedene
TR-Werte) konnten unterschiedliche Signalintensitäten gemessen
werden, wodurch sich die T1 Relaxationszeit bestimmen ließ.
- TR: 20–8000 ms (50 verschiedene TR-Werte), TE: 6.4
ms, flip angle 90°, averages: 1, measurements; 1, number
of slices: 1, slice thickness: 1 mm, field of view read: 120 mm,
field of view Phase: 87.5, base resolution 128, Phase resolution;
100%, voxel size: 0.9 × 0.9 × 1 mm.
-
Für
die Analysen und Berechnungen wurde ein Matlab Programm (Math Works,
Natick, MA, USA) verwendet. Die T1-Werte wurden über einen
Zwei-Parameter-Fit bestimmt. Alle Signalkurven wurden untersucht und
als monoexponentiell eingestuft. Die Versuche wurden dreimal durchgeführt.
-
3.5 FACS
-
Die
FACS-Analyse wurde auf einem Becton-Dickinson FACSCalibur durchgeführt.
[100 ml der Zellsuspension (1 × 106 Zellen
+ 300 ml FACS-Puffer (DPBS-Puffer mit 1% Paraformaldehyd)]. Ungefähr
25.000 bis 35.000 Zellen wurden pro Probe gemessen [Fluoreszenzanregung:
Argonionenlaser (480 nm), Fluoreszenzdetektion: 540 bis 565 nm Bandpassfilter].
Die Versuche wurden zweimal wiederholt.
-
3.6 Implantation der Tumore
-
Die
Tierexperimente wurden vom Regierungspräsidium Tübingen
genehmigt.
-
Weibliche
Nacktmäuse CD1(Nu/Nu) stammten von Charles River (Sulzfeld,
Deutschland) (Gewicht: 25 g; Alter: 7 Wochen). Humane LN18-Gliomzellen
wurden so gezüchtet und in das Gehirn der Mäuse
implantiert wie von Friese et al. (2003), MICH/NKG2D-mediated
Immunogene Therapy of Experimental Gliomas, Cancer Res. 63(24):
8996-9006. beschrieben. Die Versuche wurden 3 Wochen nach
Implantation durchgeführt.
-
3.7 In vivo Magnetresonanztomographie
und Konfokale Laser Mikroskopie
-
Von
Verbindung 4A wurden 3,6 mg in 1 ml isotonischer Kochsalzlösung
aufgelöst und jeweils 2 Mäusen intraperitoneal
injiziert. Von Verbindung 4A wurden außerdem 3,6 mg mit
0,5 mg MMP-2-Inhibitor I in 1 ml isotonischer Kochsalzlösung
aufgelöst und 2 Mäusen intraperitoneal injiziert.
Als Kontrolle diente eine Maus, welcher intraperitoneal 1 ml reine
Kochsalzlösung injiziert wurde. Die Narkose erfolgte mit
Ketamin (100 mg/kg) und Xylazin (10 mg/kg) intraperitoneal.
-
Die
MRT wurde mit einem 3 Tesla-Ganzkörper-Gerät (Trio.
Siemens) durchgeführt.
-
Die
Mäuse befanden sich bäuchlings in einer Handgelenksspule.
-
Das
MRT-Protokoll bestand aus den folgenden Sequenzen:
- tse 3D
sequence: slice thickness 0.3125 mm, field of view read 63 mm, field
of view Phase 100.0%, base resolution 256, Phase resolution 100%,
slice resolution 100%, voxel seize 0.2 × 0.2 × 0.3
mm, slab group 1, slabs 1, slices per slab 16, TR 300 ms, TE 15
ms, flip angle 70, distance factor 50, scan time 12:02 min.
- T1 weighted transverse images: slice thickness 2 mm, field of
view read 31 mm, field of view Phase 82.3%, voxel seize 0.2 × 0.2 × 2
mm, TR 600 ms, TE 18 ms, flip angle 180, number of slices 12, distance
factor 0, scan time 11:35 min.
-
120
Minuten nach intraperitonealer Injektion wurden die Organe, einschließlich
des Gehirns entnommen und in Tissue-Tek OCT (Sakuta, Tokio, Japan)
flüssigem Stickstoff eingefroren.
-
Die
Zellkerne wurden zur Kontrolle auch mit Propidium-Iodid, einem typischen
Zellkernfärbemittel, gefärbt.
-
Die
Organe, einschließlich des Gehirns und Tumors, wurden 120
Minuten nach intraperitonealer Injektion entnommen und in Tissue-Tek
OCT sowie flüssigem Stickstoff eingefroren.
-
Zur
sicheren Lokalisation der Zellkerne wurden diese mit Propidium-Iodid
gefärbt.
-
Das
Konjugat wurde in den Zellen mit dem Konfokalen Laser Scanning Mikroskop
lokalisiert.
-
Haematoxylin
und Eosin (H&E)-gefärbte
Schnitte wurden für die Durchlichtmikroskopie angefertigt
um sicher zu sein, dass auch ein Tumor vorliegt.
-
3.8 Semidünnschnitte
-
Ein
Teil der mit der Faxanalyse untersuchten Zellen wurde in Paraformaldehyd
mit 2% Agar fixiert, in Ethanol dehydriert, in Lowicryl K4M eingebettet
(Polysciences, Eppelheim, Deutschland) und bei Raumtemperatur entsprechend
den Empfehlungen des Herstellers UV-polymerisiert. Semidünnschnitte
(ca. 0.4 μm) wurden angefertigt und mit dem Fluoreszenzmikroskop
ausgewertet.
-
Beispiel 4 Ergebnisse
-
4.1 Verbindungen
-
Die
durchgeführten Untersuchungen wurden mit den Verbindungen
V2, V4 und V5 ohne Gadolinium und den entsprechenden gadoliniumhaltigen
Verbindungen V2A, V4A und V5A durchgeführt. Die NLS des SV40-T-Antigens
allein mit dem DOTA-Komplex (Verbindung 2), welcher am C-terminalen
Ende über eine MMP-2-sensitive Peptidbrücke mit
einem zweiten DOTA-Komplex verbunden ist, sowie die NLS des SV40-T-Antigens,
welche um 4 Arginine verlängert ist und am N-terminalen
Ende über eine MMP-2-sensitive Peptidbrücke mit
einem zweiten DOTA-Komplex verbunden ist (Verbindung 4). In der
Verbindung 5 wurden jeweils 4 Arginine sowie ein FITC-Molekül
und ein DOTA-Komplex spiegelbildlich über eine MMP-2-sensitive Peptidbrücke
miteinander verbunden, so dass insgesamt 2 FITC-Moleküle
und 2 GdDOTA-Komplexe in einer Verbindung vorliegen; vgl. auch Tab.
1 und 2.
-
4.2 Tumorspezifität/Apoptose
-
Die
humanen malignen LN18- und U373-Gliomzellen (adhärent und
abgelöst) zeigten nach alleiniger Inkubation in RPMI-Medium
mit APMA (4-Aminophenylmercuric acetate, Aktivator der MMP-2) sowohl
mit als auch ohne MMP-2-Inhibitor I keine Eigenfluoreszenz in der
konfokalen Laser Mikroskopie; vgl. 3 bis 5,
jeweils oben.
-
Sowohl
der MMP-2-Inhibitor I als auch APMA im Medium führten zu
keiner Beeinträchtigung der Zellvitalität.
-
Bei
Anwesenheit des Inhibitors im APMA-haltigen Medium führte
die Inkubation von LN18- und U373-Gliomzellen (adhärent
und abgelöst) mit den Konjugaten 2, 4 und 5 (gadoliniumfrei)
sowie 2A, 4A und 5A (gadoliniumhaltig) (130 μM) nur zu wenigen,
gefärbten Zellkernen in der CLSM und FACS-Analyse; vgl. 3, 4 und 5 – „MMP-2
inaktiv". Diese Zellen zeigten keine Zelltodzeichen (Daten nicht
gezeigt).
-
Bei
Fehlen des Inhibitors im APMA-haltigen Medium führte die
Inkubation von LN18- und U373-Gliomzellen (adhärent und
abgelöst) mit den gleichen Verbindungen (130 μM)
jedoch zu einer massiven Zunahme der Zellkernfärbung in
der CLSM und FACS-Analyse, wobei diese Zellen nur nach Inkubation
mit den Verbindungen 4 und 4A sowie den Verbindungen 5 und 5A apoptotisch
waren (Bindung von Alexa-Annexin an Phosphatidylserin, Daten nicht
gezeigt; morphologische Veränderungen); vgl. 3, 4 und 5 – „MMP-2 aktiv".
-
Die
gadoliniumhaltigen Verbindungen 4A und 5A sowie die gadoliniumfreien
Verbindungen 4 und 5 führten nach Spaltung durch MMP-2
im Vergleich zu den Verbindungen 2 und 2A in Abhängigkeit
von der Konzentration zu einer stärkeren Fluoreszenz (5;
exemplarisch für Verbindungen 2 und 4) und zu einer höheren
Signalintensität in der MRT (vgl. 7; exemplarisch
für Verbindungen 2A und 4A), wobei die Anwesenheit von
Gadolinium innerhalb des DOTA-Komplexes bei allen Verbindungen nur
zu einer leichten Beeinträchtigung des transmembranen Transports
führte.
-
Mit
der HPLC (Chromatographie) konnte gezeigt werden, dass die Verbindungen
2, 4 und 5 bzw. 2A, 4A und 5A sowohl in Gegenwart der bereits aktiven
MMP-2 als auch der durch APMA (4-Aminophenylmercuric acetate, Aktivator
der MMP-2) aktivierten Proform der MMP-2 gespalten werden, und dass
diese Spaltung durch den Inhibitor verhindert wird; vgl. 6 (exemplarisch
für Verbindungen 5 und 5A).
-
In
der MRT zeigten die Zellen nach Inkubation mit inhibitorhaltigem
Medium nur eine geringfügige Verkürzung der T1-Zeit
im Vergleich zur Nativ-Kontrolle (26 und 130 μM); vgl. 7 (exemplarisch
für Verbindungen 2A und 4A). Zu einer deutlichen Verkürzung
der T1-Zeit kam es aber nach Inkubation der Zellen mit den Verbindungen
in einem inhibitorfreien Medium, wobei die Verbindungen 4A und 5A
im Vergleich zu Verbindung 2A in Abhängigkeit von der Konzentration
zu einer stärkeren Verkürzung der T1-Zeit führten;
vgl. 7 (exemplarisch für Verbindungen 2A und
4A).
-
Nach
intraperitonealer Gabe der Verbindung 4A bei Nacktmäusen
mit intrazerebralen LN18-Hirntumoren, zeigte sich MR-tomographisch
eine deutliche Zunahme der Signalintensität in den Hirntumoren;
vgl. 8. Diese erhöhte Signalintensität
war in abgeschwächter Form auch noch 1 Tag nach Gabe der
Verbindung zu erkennen. Wurde jedoch die gleiche Verbindung in Gegenwart
eines MMP-2-Inhibitors intraperitoneal verabreicht, so kam es in
den Hirntumoren nur zu einer ganz geringen Zunahme der Signalintensität,
die nur kurze Zeit anhielt.
-
Die
Stellen erhöhter Signalintensität in der MRT entsprachen
histologisch den Tumorarealen. Mit der CLSM zeigten sich nur in
diesen Arealen gefärbte Zellkerne. Das gesunde Hirnparenchym
blieb ungefärbt.
-
Es folgt ein
Sequenzprotokoll nach WIPO St. 25.
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werden.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 01/08712
A2 [0006]
- - WO 2004/050698 A2 [0008]
- - WO 2006/056227 A1 [0009, 0009, 0022, 0028]
- - WO 2005/042034 [0010]
- - WO 2004/050698 [0024, 0025]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
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