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DE102007030263A1 - Beleuchtbare Vorrichtung - Google Patents

Beleuchtbare Vorrichtung Download PDF

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DE102007030263A1
DE102007030263A1 DE102007030263A DE102007030263A DE102007030263A1 DE 102007030263 A1 DE102007030263 A1 DE 102007030263A1 DE 102007030263 A DE102007030263 A DE 102007030263A DE 102007030263 A DE102007030263 A DE 102007030263A DE 102007030263 A1 DE102007030263 A1 DE 102007030263A1
Authority
DE
Germany
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light
plastic
light source
din
colored
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007030263A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Lichtenstein
Damian Machert
Oliver MÜCK
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Roehm GmbH Darmstadt
Original Assignee
Evonik Roehm GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Evonik Roehm GmbH filed Critical Evonik Roehm GmbH
Priority to DE102007030263A priority Critical patent/DE102007030263A1/de
Priority to PCT/EP2008/053185 priority patent/WO2009000567A1/de
Priority to TW097123723A priority patent/TW200926088A/zh
Publication of DE102007030263A1 publication Critical patent/DE102007030263A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V3/00Globes; Bowls; Cover glasses
    • F21V3/04Globes; Bowls; Cover glasses characterised by materials, surface treatments or coatings
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2115/00Light-generating elements of semiconductor light sources
    • F21Y2115/10Light-emitting diodes [LED]
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B5/00Optical elements other than lenses
    • G02B5/02Diffusing elements; Afocal elements
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Eine beleuchtbare Vorrichtung, enthaltend mindestens eine Lichtquelle, eine untere, der Lichtquelle zugeordnete, Licht streuende Abdeckung aus bunt eingefärbtem (DIN 5033, Teil 1) Kunststoff, welche bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Lichtquelle eine Transmission (DIN 5036) von mindestens 35% und eine Reflexion (DIN 5036) von mindestens 15% aufweist, und eine obere Abdeckung aus einem grau transparent eingefärbten Kunststoff, welche bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Lichtquelle eine Transmission von 5 bis 20% aufweist, und ihre Verwendung als Werbe- oder Hinweistafel wird beschrieben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine beleuchtbare Vorrichtung und ihre Verwendung als Werbe- oder Hinweistafel.
  • Beleuchtbare Vorrichtungen, z. B. für Werbetafeln, bestehend im wesentlichen aus einer Lichtquelle und einer der Lichtquelle zugeordneten lichtstreuenden Abdeckung aus eingefärbten Kunststoff, sind im Prinzip bekannt (z. B. JP 61159440 ). In der Regel werden als Lichtquellen Glühlampen oder Leuchtstoffröhren verwendet, die eine gute Leuchtkraft aufweisen und ein breites Lichtspektrum abstrahlen. Aufgrund des breiten Lichtspektrums erscheinen entsprechende eingefärbte Kunststoffabdeckungen in unbeleuchteten Zustand, also z. B. im Tageslicht, im gleichen Farbeindruck, der auch bei Hinterleuchtung mittels der genannten Lichtquellen wahrgenommen werden kann.
  • Leuchtdioden (LEDs) sind im Vergleich zu Lichtquellen wie Glühlampen oder Leuchtstoffröhren von deutlich geringerer Leuchtkraft. Farbige Leuchtdioden sind jedoch trotzdem bei Dunkelheit sehr gut wahrnehmbar, da sie ein nahezu monochromatisches Licht abstrahlen, das im jeweiligen Wellenlängenbereich wiederum relativ intensiv ist. Entsprechende farbige Leuchtdioden sind von mehreren Herstellern z. B. in den Farben rot, grün, blau und gelb verfügbar.
  • Einfärbungen und Einfärbeverfahren für Kunststoffe wie z. B. Polymethylmethacrylat sind hinlänglich bekannt z. B. aus EP-A-130 576 .
  • US 5 355 284 beschreibt eine Spiegel-Baugruppe, insbesondere Rückspiegel für Fahrzeuge. Die Baugruppe kann zusätzliche noch weitere Funktionen enthalten, z. B. als weitere Bremsleuchte, Blinker und/oder Uhr. Dazu wird ein dicroitischer Spiegel eingesetzt, der das sichtbare Licht reflektiert und Licht im Bereich von 600 bis 700 nm durchlässt. Zur Beleuchtung können auch LEDs eingesetzt werden. Um eine Blendwirkung beim Fahrer zu vermeiden, wird das Licht durch eine Gitterstruktur geleitet, so dass es gerichtet austritt. Die Spiegelabdeckung ist nicht farblich den verwendeten LEDs angepasst und nicht Licht streuend, sondern transparent.
  • US 5 684 633 beschreibt einen polymeren Körper, gefertigt aus zwei polymeren Materialien mit Mehrschichtaufbau. Es können z. B. mehr als 500 Schichten vorhanden sein. Die polymeren Körper können für Fahrzeug-Rückleuchten verwendet und entsprechend eingefärbt werden. Die Lichtquellen werden in diesem Zusammenhang nicht weiter spezifiziert. Eine Anpassung der farbigen Abdeckung an das Spektrum von LEDs ist nicht zu entnehmen.
  • In der EP-B-1456581 wird eine beleuchtbare Vorrichtung beschrieben, welche im wesentlichen aus einer Lichtquelle, die aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LEDs) besteht, die ein farbiges, im wesentlichen monochromatisches Licht aussenden, und einer der Lichtquelle zugeordneten Licht streuenden Abdeckung aus eingefärbtem Kunststoff besteht. Die Abdeckung weist bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Leuchtdiode eine Transmission (DIN 5036) von mindestens 35% und eine Reflexion (DIN 5036) von mindestens 15% auf. Durch die Vorrichtung entsteht optisch in etwa der gleiche Farbeindruck bei Auflicht, also z. B. bei Tageslicht, wie auch bei Durchleuchtung. Entsprechende Werbe- oder Hinweistafeln erscheinen sowohl bei Tag als auch im hinterleuchteten Zustand optisch annähernd gleich (S. 2, Z. 34–50).
  • Es besteht jedoch das Bedürfnis nach einer beleuchtbaren Vorrichtung, beispielsweise für die Lichtwerbung, die tagsüber in Aufsicht (nicht hinterleuchtet) eine zur Nachtwirkung (hinterleuchtet) unterschiedliche Farbgebung aufweist, zum Beispiel tagsüber schwarz und nachts eine bunte Färbung, zum Beispiel rot. Die Vorrichtung muss so geschaffen sein, dass bei Aufsicht möglichst ein Schwarzeindruck gegeben ist und dabei aber trotzdem bei Hinterleuchtung noch genügend Licht hindurchgeht, um eine gute Durchsicht und einen unbeeinträchtigten Buntfarbton zu erhalten.
  • Dabei soll die spektrale Transmission im Wellenlängenbereich von 400–700 nm möglichst gleich bleibend verlaufen. Die Abweichung vom mittleren Spektralwert soll unter 5% Punkten sein.
  • Weiterhin sollte die Vorrichtung geringe Bautiefen ermöglichen und sich durch einen geringen Stromverbrauch auszeichnen Aufgabe ist es von daher eine Vorrichtung mit dem vorgenannten Eigenschaftsprofil bereitzustellen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung löst diese Aufgabe.
  • Gegenstand der Erfindung ist eine beleuchtbare Vorrichtung, enthaltend mindestens eine Lichtquelle, eine untere, der Lichtquelle zugeordneten, Licht streuende Abdeckung aus bunt eingefärbtem (DIN 5033, Teil 1) Kunststoff, welche bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Lichtquelle eine Transmission (DIN 5036) von mindestens 35% und eine Reflexion (DIN 5036) von mindestens 15% aufweist, und eine obere Abdeckung aus einem grau transparent eingefärbten Kunststoff, welche bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Lichtquelle eine Transmission von 5 bis 20% aufweist.
  • Es ist bevorzugt, dass die Lichtquelle der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LEDs) oder Leuchtstoffröhren besteht, die ein farbiges, im Wesentlichen monochromatisches Licht aussenden und eine besonders brillante Färbung zeigen. Ganz besonders bevorzugt ist die Verwendung von einer oder mehreren bzw. einer Vielzahl von LEDs, die ein farbiges, im Wesentlichen monochromatisches Licht aussenden. Gegebenenfalls können auch LEDs unterschiedlicher Farbe gleichzeitig verwendet werden.
  • Die Farbe der LEDs hängt dabei von der Wellenlänge ihres relativen Energiemaximums ab. Dieses relative Energiemaximum kann z. B. spektralphotometrisch ermittelt werden und in einem Wellenlängen-Spektrum eingezeichnet werden. Man kann die Lichtquelle z. B. in eine Ulbricht'sche Kugel (s. DIN 5036) einbringen und das austretende Licht vermessen. Der höchste Punkt (Peak) der Kurve kennzeichnet dabei die Wellenlänge des relativen Energiemaximums. Die Zahl der LEDs hängt von der Größe der Vorrichtung, der Leuchtkraft der verwendeten LEDs und der insgesamt gewünschten Helligkeit der Vorrichtung in durchleuchteten Zustand ab. LEDs sind z. B als Module von je 4 LEDs in einer Halterung erhältlich, von denen gegebenenfalls eine Vielzahl in die Vorrichtung eingebaut werden kann.
  • Geeignete LEDs sind z. B. rote, blaue, gelbe oder grüne LEDs. Eine rote LED hat ein relatives Energiemaximum im Bereich von etwa 610 bis 640 nm.
  • Eine blaue LED hat ein relatives Energiemaximum im Bereich von etwa 440 bis 500 nm.
  • Eine gelbe LED hat ein relatives Energiemaximum im Bereich von etwa 570 bis 610 nm.
  • Eine grüne LED hat ein relatives Energiemaximum im Bereich von etwa 500 bis 540 nm.
  • Bei Kombinationen mit mehreren verschiedenfarbigen Teilen z. B. Buchstaben können alternativ auch die üblichen weißen Lichtquellen, insbesondere z. B. Leuchtstoffröhren oder weiße LEDs Verwendung finden.
  • Besonders geeignet für die untere Abdeckung aus Kunststoff sind auf das monochromatische Licht der verwendeten LEDs abgestimmte bunte Einfärbungen, da diese sich durch eine hohe Lichttransmission bei guter Lichtstreuung auszeichnen. Darüber hinaus kann durch eine derartig eingefärbte untere Abdeckung der Licht vermindernde Effekt der oberen Abdeckung kompensiert werden.
  • Die in Aufsicht schwarz wirkende Färbung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch die neutralgraue transparente Einfärbung der oberen Abdeckung erreicht. Darüber hinaus besitzt die erfindungsgemäß verwendete obere Abdeckung eine Transmission (DIN 5036) von 5 bis 20%, vorzugsweise von 8 bis 15%, bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Lichtquelle, so dass bei Hinterleuchtung eine gute Durchsicht gewährleistet ist und der Farbton der hinterlegten unteren farbigen Schicht praktisch unverändert bleibt.
  • Eine graue Einfärbung, die den vorgenannten Kriterien genügt, lässt sich beispielsweise durch eine Mischung von löslichen Farbstoffen, z. B. aus der Reihe der Macrolex®-(Lanxess), Sandoplast®-(Clariant) oder Thermoplast®(BASF)-Farbstoffe_erreichen. Auch durch bestimmte Pigmente wie spezifische Russpigmente oder Spinellpigmente, z. B. Pigment Black 26, ist eine Einfärbung mit den geforderten Eigenschaften möglich.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann gegebenenfalls zwischen der unteren und der oberen Abdeckung eine dritte Schicht aufweisen, welche einen farblosen Kunststoff enthält. Zur Erhöhung der Lichtstreuung kann diese dritte Schicht auch Streupartikel in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-% enthalten.
  • Die untere und die obere Abdeckung sowie die Zwischenschicht sind aus einem Kunststoff, der im nicht eingefärbten Zustand und ohne Streumittel transparent ist, bzw. eine Transmission (DIN 5036, s. Teile 1 und 3/D65) von mindestens 50%, bevorzugt mindestens 70, besonders bevorzugt von 75 bis 92% aufweist. Mit Streumittel (nur untere Abdeckung und Zwischenschicht), aber ohne Farbmittel kann die Transmission vorzugsweise mindestens 40%, besonders bevorzugt mindestens 50% betragen.
  • Geeignete Kunststoffe sind z. B. Polymethylmethacrylat-Kunststoff, schlagzäh modifiziertes Polymethylmethacrylat, Polycarbonat-Kunststoff, Polystyrol-Kunststoff, Styrol-Acryl-Nitril-Kunststoff, Polyethylentherephthalat-Kunststoff, glykolmodifizierter Polyethylentherephthalat-Kunststoff, Polyvinylchlorid-Kunststoff, transparenter Polyolefin-Kunststoff, Acrylnitril-Butadien-Stryrol(ABS)-Kunststoff oder Mischungen (Elends) verschiedener thermoplastischer Kunststoffe.
  • Wegen ihrer hohen Witterungsbeständigkeit sind insbesondere für Außenanwendungen Polymethylmethacryat-Kunststoffe aus gegossenem oder extrudiertem Polymethylmethacrylat, z. B. mit einem Methylmethacrylat-Anteil von 85 bis 100 Gew.-%, bevorzugt. Gegebenenfalls können bis 15 Gew.-% geeignete Comonomere wie z. B. Ester der Methacrylsäure (z. B. Ethylmethacrylat, Butylmethacrylat, Hexylmethacrylat, Cyclohexylmethacrylat), Ester der Acrylsäure (z. B. Methylacrylat, Ethylacrylat, Butylacrylat, Hexylacrylat, Cyclohexylacrylat) oder Styrol und Styrolderivate, wie beispielsweise a-Methylstyrol oder p-Methylstyrol mit polymerisiert werden bzw. im Polymerisat enthalten sein.
  • Das Lichtstreuvermögen der unteren Abdeckung und der Zwischenschicht kann, gemessen nach DIN 5036, bevorzugt einen Wert von mindestens 0,5, besonders bevorzugt von mindestens 0,6, insbesondere mindestens 0,7 aufweisen. Je besser das Lichtstreuvermögen, umso geringere Abstände der Lichtquelle von der Abdeckung und damit verbundene geringere Bautiefen der Vorrichtung können realisiert werden.
  • Als Lichtstreumittel werden vorzugsweise farblose Streupigmente verwendet, deren Brechungsindex bis etwa 0,5 vom Brechungsindex des Kunststoffes, insbesondere bis etwa 0,2 vom Brechungsindex von Acrylglas, abweicht. Geeignet sind zum Beispiel Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Aluminiumtrihydroxid, Magnesiumhydroxid, Bariumsulfat usw.
  • Ebenso können Polymere, die im geeigneten Brechungsindexbereich liegen, eingesetzt werden. Zum Beispiel kann im Methylmethacrylat-Monomeren Polystyrol gelöst werden, das dann während der Polymerisation ausfällt und zu einem Material mit guter Lichtstreuung führt. Es können aber auch vernetzte Polymerteilchen hinzugefügt werden, z. B. Polymerperlen aus vernetztem Polystyrol oder vernetzte Copolymere aus Methylmethacrylat mit Phenyl(meth)acrylat oder Benzyl(meth)acrylat.
  • BaSO4 oder Polystyrol sind bevorzugt und werden in einer Menge von 0,5 bis 5,0 Gew.-%, bevorzugt in einer Menge von 1,5 bis 2,5 Gew.-% in den Kunststoff eingebracht. Lichtstreuperlen aus einem vernetzten Kunststoff werden bevorzugt in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-% in den Kunststoff eingebracht.
  • Die untere Licht streuende Abdeckung aus bunt eingefärbtem Kunststoff weist bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums einer Leuchtdiode eine Transmission (DIN 5036, s. Teile 1 und 3) von mindestens 35%, bevorzugt mindestens 38%, besonders bevorzugt mindestens 41% und eine Reflexion (DIN 5036, Teile 1 und 3, Reflexion bzw. Remission) von mindestens 15%, bevorzugt mindestens 20%, besonders bevorzugt mindestens 30% auf.
  • Der Begriff „bunte Farbe" ist analog DIN 5033-1: 1979-03 (Teil 1, Punkte 13 und 14) definiert.
  • Die Transmission einer, einer gelben LED zugeordneten unteren Abdeckung kann mindestens 50%, bevorzugt mindestens 60%, betragen. Die entsprechende Reflexion kann bei mindestens 25%, bevorzugt mindestens 30%, liegen.
  • Insbesondere kann die Transmission einer, einer roten LED zugeordneten unteren Abdeckung mindestens 40%, bevorzugt mindestens 45%, betragen. Die entsprechende Reflexion kann bei mindestens 22%, bevorzugt mindestens 45% liegen.
  • Insbesondere kann die Transmission einer, einer grünen LED zugeordneten unteren Abdeckung mindestens 40%, bevorzugt mindestens 42%, betragen. Die entsprechende Reflexion kann bei mindestens 18%, bevorzugt mindestens 20%, liegen.
  • Insbesondere kann die Transmission einer, einer blauen LED zugeordneten unteren Abdeckung mindestens 40%, bevorzugt mindestens 42%, betragen. Die entsprechende Reflexion kann bei mindestens 20%, bevorzugt mindestens 22%, liegen.
  • Für den Fall, dass LEDs unterschiedlicher Farbe gleichzeitig verwendet werden, um Mischfarben zu erreichen (z. B. gelbe und grüne LEDs ergeben einen gelbgrünen Farbeindruck), soll die zugeordnete Licht streuende Abdeckung aus Kunststoff zumindest bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums einer der verwendeten Leuchtdioden, also z. B. der gelben oder der grünen LED, die oben geforderten Transmissions- und Reflexions-Werte aufweisen.
  • Als Farbmittel für die untere Abdeckung eignen sich für die Zwecke der Erfindung bevorzugt organische Farbmittel, da diese sowohl im Auflicht, wie im Durchlicht hohe Brillanz und Leuchtkraft besitzen. Als Farbmittel kommen insbesondere in Kunststoff lösliche Farbstoffe oder organische Pigmente, aber auch, weniger bevorzugt, unlösliche anorganische Farbpigmente in Frage. Zu nennen sind beispielhaft:
    • Für gelbe Einfärbungen: Pyrazolon-Gelb oder Perinon Orange bzw. Mischungen daraus.
    • Für rote Einfärbungen: Mischungen aus Pyrazolon-Gelb und Antrachinonrot, Naphtol AS oder DPP-Rot bzw. Mischungen daraus.
    • Für grüne Einfärbungen: Mischungen aus Cu-Phtalocyanin-Grün und Pyrazolon-Gelb.
    • Für blaue Einfärbungen: Anthrachinon-Blau oder Ultramarin-Blau bzw. Mischungen daraus.
  • Die Herstellung der in der erfindungsgemäßen Vorrichtung enthaltenen Abdeckplatten kann in an sich bekannter Weise durch Extrusion oder Spritzguss erfolgen. Das Zwei-Schichtsystem wird vorzugsweise durch Co-Extrusion hergestellt. Bei der Herstellung durch Spritzguss werden vorzugsweise die obere Abdeckung und die bunt gefärbte untere Abdeckplatte getrennt hergestellt.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform wird aus der unteren und der oberen Abdeckplatte eine Kammer geformt, in welche anschließend ein flüssiger farbloser Kunststoff gegossen wird, der dann unter Bildung einer dritten verbindenden Schicht aushärtet.
  • Streumittel und Farbmittel können dem Kunststoff während der Polymerisation oder während der thermoplastischen Verarbeitung im Schmelzezustand in an sich bekannter Weise zugesetzt bzw. eingearbeitet werden. Um den Kunststoff gegen die Einflüsse von Licht- und Wetter zu schützen, können noch Lichtschutzmittel, UV-Absorber, Antioxidantien usw. hinzugefügt werden.
  • Auf diese Weise können z. B. Kunststoffplatten mit einer Dicke von z. B. 0,5 bis 10 mm, bevorzugt 1 bis 5 mm, erhalten werden, die als Abdeckungen für erfindungsgemäße beleuchtbare Vorrichtungen mit rechteckigen Kästen, Rahmen oder Halterung verwendet werden können. Entsprechende Stücke können je nach Bedarf auch durch Schneiden, Fräsen, Sägen oder sonstige Bearbeitung in praktisch beliebige Formen überführt und angepasst werden. Neben der Plattenform können auch beliebige Profile, wie Rohre, Stäbe usw. gefertigt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann im Fall der Verwendung von LEDs so gestaltet sein, dass der Abstand der LEDs zu der unteren Licht streuenden Abdeckung 3 bis 12 cm, bevorzugt 4 bis 10 cm, beträgt. In diesem Abstand wird eine gute Ausleuchtung erreicht. Bei zu geringem Abstand wird die Position der LED in Form eines hellen Flecks sichtbar. Bei zu großem Abstand nimmt die Helligkeit zu stark ab.
  • Die LEDs können sich z. B. in einem Kasten oder Rahmen befinden, der von der unteren und der oberen Abdeckung bedeckt wird. Die Abdeckungen können mit einer informationstragenden Schicht, z. B. einer Folie, versehen werden oder selbst bereits die Form einer Information aufweisen, z. B. in Buchstaben- oder Zahlenform.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorzugsweise als Werbe- oder Hinweistafel verwendet.
  • Beispiel:
  • Vorrichtung mit drei Schichten
  • Graue Abdeckung:
  • Variante 1:
  • In 1000 Teilen präpolymerem Metylmethacrylat-Sirup (Viskosität ca. 1000 cP) wird 1 Teil 2,2'-Azobis-(2,4-dimethylvaleronitril) gelöst.
  • In diesen Ansatz gibt man eine Farbpaste bestehend aus
    3 Teilen eines löslichen Polymethylmethacrylatharzes und
    0,2 Teile Pigment Black 26, die in
    30 Teilen Methylmethacrylat mit einem schnelllaufenden Dispergator
    (Rotor/Stator-Prinzip) dispergiert wird, hinzu.
  • Der Ansatz wird intensiv gerührt, in eine mit einer 3 mm dicken Schnur distanzierten Silikatglaskammer gefüllt und im Wasserbad bei 45°C etwa 16 Stunden lang polymerisiert. Die Endpolymerisation erfolgt im Temperschrank bei 115°C für etwa 4 Stunden.
  • Man erhält eine Platte mit einem neutralgrauen, transparenten Aussehen. Die Spektrale Transmission liegt im Wellenlängenbereich von 400–700 nm bei 10 bis 15%. Der Transmissionsgrad liegt bei 12%.
  • Variante 2:
  • In 1000 Teilen präpolymerem Metylmethacrylat-Sirup (Viskosität ca. 1000 cP) wird 1 Teil 2,2'-Azobis-(2,4-dimethylvaleronitril) gelöst.
  • In diesen Ansatz gibt man eine Mischung aus
    0,0060% Macrolexgrün G,
    0,0040% Macrolexviolett B
    0,0067% Plastred 8350 und
    0,0028% Thermoplastgelb 104 hinzu
  • Der Ansatz wird intensiv gerührt, in eine mit einer 3 mm dicken Schnur distanzierten Silikatglaskammer gefüllt und im Wasserbad bei 45°C etwa 16 Stunden lang polymerisiert. Die Endpolymerisation erfolgt im Temperschrank bei 115°C für etwa 4 Stunden. Man erhält eine Platte mit einem neutral grauen, transparenten Aussehen.
  • Die Spektrale Transmission liegt im Wellenlängenbereich von 400–700 nm bei 7 17%. Der Transmissionsgrad liegt bei 12%.
  • Farbige Abdeckung aus je einer Farbe der Farbmittel Serie 1:
    Herstellung analog wie graue Abdeckung,
    aber es wird eine Farbpaste bestehend aus
    3 Teilen eines löslichen Polymethylmethacrylatharzes,
    20 Teilen Bariumsulfat und den Farbmitteln der jeweiligen Farbe nach Tabelle 1, die in
    30 Teilen Methylmethacrylat mit einem schnelllaufenden Dispergator
    (Rotor/Stator-Prinzip) dispergiert wird, hinzugegeben. Tab. 1 Farbmittel Serie 1: Rot 1, Gelb 1, Blau 1 Grün 1
    Farbe Cu-Phthalocyyaningrün Pyrazolongelb Anthrachinonblau Perinonorange Anthrachinonrot
    Rot 1 - 0.1500 - - 0.0200
    Gelb 1 - 0.0825 - 0.0030 -
    Grün 1 0.0200 0.0400 - - -
    Blau 1 - - 0,0100 - -
    • Angaben: in Gew.-%
  • Innenschicht:
  • Herstellung zunächst analog wie graue Abdeckung, aber es wird anstelle der Farbpaste eine Paste bestehend aus
    3 Teilen eines löslichen Polymethylmethacrylatharzes und
    10 Teilen Bariumsulfat, die in
    30 Teilen Methylmethacrylat mit einem schnelllaufenden Dispergator
    (Rotor/Stator-Prinzip) dispergiert wird, hinzugegeben.
  • Der Ansatz wird intensiv gerührt, in eine mit einer 3 mm dicken Schnur distanzierten Kammer gefüllt, welche aus der grauen und einer der farbigen Abdeckungen gebildet ist, und im Wasserbad bei 45°C etwa 16 Stunden lang polymerisiert. Die Endpolymerisation erfolgt im Temperschrank bei 115°C für etwa 4 Stunden.
  • Man erhält eine dreischichtige Abdeckplatte.
  • Ergebnisse:
  • In einem weißlackierten, oben offenen Blechkasten der Maße 90 × 470 mm und 100 mm Höhe sind am Innenboden jeweils 32 Leuchtdioden, von OSRAM (8 Module 4 LED's) angebracht. Mit einem Netzteil wird bei einer Betriebsspannung von 10 V der zulässige Betriebsstrom von je nach Type zwischen 320–400 mA eingestellt.
  • Eine der zuvor erhaltenen dreischichtigen Abdeckplatten wird mit der grauen Seite nach oben auf diesen Kasten aufgelegt und farblich beurteilt. Die Auflichtprüfung (Tagwirkung) erfolgt durch Beleuchtung mit einer Tageslichtlampe mit 150 W (D65 nach DIN 6173, Güteklasse 1, z. B. von Siemens) in einem Abstand von ca. 60 cm von oben. Die LED's sind dabei abgeschaltet. Die Durchlichtprüfung erfolgt in einem abgedunkelten Raum bei eingeschalteten LED's nach obiger Betriebsangabe.
  • Die Tagwirkung ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung neutral Schwarz. Bei Durchleuchtung (Nachtwirkung) ist je nach Ausführung eine deutliche und brillante Einfärbung (Rot, Gelb, Grün und Blau nach Serie 1) zu erkennen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - JP 61159440 [0002]
    • - EP 130576 A [0004]
    • - US 5355284 [0005]
    • - US 5684633 [0006]
    • - EP 1456581 B [0007]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 5036 [0007]
    • - DIN 5036 [0007]
    • - DIN 5033 [0012]
    • - DIN 5036 [0012]
    • - DIN 5036 [0012]
    • - DIN 5036 [0014]
    • - DIN 5036 [0021]
    • - DIN 5036 [0024]
    • - DIN 5036 [0027]
    • - DIN 5036 [0031]
    • - DIN 5036 [0031]
    • - DIN 5033-1 [0032]
    • - DIN 6173 [0059]

Claims (9)

  1. Beleuchtbare Vorrichtung, enthaltend mindestens eine Lichtquelle, eine untere, der Lichtquelle zugeordneten, Licht streuenden Abdeckung aus bunt eingefärbtem (DIN 5033) Kunststoff, welche bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Lichtquelle eine Transmission (DIN 5036) von mindestens 35% und eine Reflexion (DIN 5036) von mindestens 15% aufweist, und eine obere Abdeckung aus einem grau transparent eingefärbten Kunststoff, welche bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Lichtquelle eine Transmission von 5 bis 20% aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LEDs) oder Leuchtstoffröhren besteht, die ein farbiges, im Wesentlichen monochromatisches Licht aussenden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Transmission der oberen Abdeckung 8 bis 15% beträgt.
  4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die obere und die untere Abdeckung unmittelbar miteinander verbunden sind.
  5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwischen der unteren und der oberen Abdeckung eine dritte Schicht befindet, welche einen farblosen Kunststoff enthält.
  6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff Polymethylmethacrylat ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Schicht zusätzlich Lichtstreumittel in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-% enthält.
  8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Lichtquelle in einem Kasten oder Rahmen befindet, der von der unteren und der oberen Abdeckung bedeckt wird.
  9. Verwendung der Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8 als Werbe- oder Hinweistafel.
DE102007030263A 2007-06-28 2007-06-28 Beleuchtbare Vorrichtung Withdrawn DE102007030263A1 (de)

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PCT/EP2008/053185 WO2009000567A1 (de) 2007-06-28 2008-03-18 Beleuchtbare vorrichtung
TW097123723A TW200926088A (en) 2007-06-28 2008-06-25 Illuminable device

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