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Die
Erfindung betrifft eine beleuchtbare Vorrichtung und ihre Verwendung
als Werbe- oder Hinweistafel.
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Beleuchtbare
Vorrichtungen, z. B. für Werbetafeln, bestehend im wesentlichen
aus einer Lichtquelle und einer der Lichtquelle zugeordneten lichtstreuenden
Abdeckung aus eingefärbten Kunststoff, sind im Prinzip
bekannt (z. B.
JP 61159440 ).
In der Regel werden als Lichtquellen Glühlampen oder Leuchtstoffröhren
verwendet, die eine gute Leuchtkraft aufweisen und ein breites Lichtspektrum
abstrahlen. Aufgrund des breiten Lichtspektrums erscheinen entsprechende
eingefärbte Kunststoffabdeckungen in unbeleuchteten Zustand, also
z. B. im Tageslicht, im gleichen Farbeindruck, der auch bei Hinterleuchtung
mittels der genannten Lichtquellen wahrgenommen werden kann.
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Leuchtdioden
(LEDs) sind im Vergleich zu Lichtquellen wie Glühlampen
oder Leuchtstoffröhren von deutlich geringerer Leuchtkraft.
Farbige Leuchtdioden sind jedoch trotzdem bei Dunkelheit sehr gut
wahrnehmbar, da sie ein nahezu monochromatisches Licht abstrahlen,
das im jeweiligen Wellenlängenbereich wiederum relativ
intensiv ist. Entsprechende farbige Leuchtdioden sind von mehreren
Herstellern z. B. in den Farben rot, grün, blau und gelb
verfügbar.
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Einfärbungen
und Einfärbeverfahren für Kunststoffe wie z. B.
Polymethylmethacrylat sind hinlänglich bekannt z. B. aus
EP-A-130 576 .
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US 5 355 284 beschreibt
eine Spiegel-Baugruppe, insbesondere Rückspiegel für
Fahrzeuge. Die Baugruppe kann zusätzliche noch weitere
Funktionen enthalten, z. B. als weitere Bremsleuchte, Blinker und/oder Uhr.
Dazu wird ein dicroitischer Spiegel eingesetzt, der das sichtbare
Licht reflektiert und Licht im Bereich von 600 bis 700 nm durchlässt.
Zur Beleuchtung können auch LEDs eingesetzt werden. Um
eine Blendwirkung beim Fahrer zu vermeiden, wird das Licht durch
eine Gitterstruktur geleitet, so dass es gerichtet austritt. Die Spiegelabdeckung
ist nicht farblich den verwendeten LEDs angepasst und nicht Licht
streuend, sondern transparent.
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US 5 684 633 beschreibt
einen polymeren Körper, gefertigt aus zwei polymeren Materialien
mit Mehrschichtaufbau. Es können z. B. mehr als 500 Schichten
vorhanden sein. Die polymeren Körper können für Fahrzeug-Rückleuchten
verwendet und entsprechend eingefärbt werden. Die Lichtquellen
werden in diesem Zusammenhang nicht weiter spezifiziert. Eine Anpassung
der farbigen Abdeckung an das Spektrum von LEDs ist nicht zu entnehmen.
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In
der
EP-B-1456581 wird
eine beleuchtbare Vorrichtung beschrieben, welche im wesentlichen
aus einer Lichtquelle, die aus einer oder mehreren Leuchtdioden
(LEDs) besteht, die ein farbiges, im wesentlichen monochromatisches
Licht aussenden, und einer der Lichtquelle zugeordneten Licht streuenden
Abdeckung aus eingefärbtem Kunststoff besteht. Die Abdeckung
weist bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums
der Leuchtdiode eine Transmission (
DIN 5036) von
mindestens 35% und eine Reflexion (
DIN 5036) von mindestens
15% auf. Durch die Vorrichtung entsteht optisch in etwa der gleiche
Farbeindruck bei Auflicht, also z. B. bei Tageslicht, wie auch bei
Durchleuchtung. Entsprechende Werbe- oder Hinweistafeln erscheinen
sowohl bei Tag als auch im hinterleuchteten Zustand optisch annähernd
gleich (S. 2, Z. 34–50).
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Es
besteht jedoch das Bedürfnis nach einer beleuchtbaren Vorrichtung,
beispielsweise für die Lichtwerbung, die tagsüber
in Aufsicht (nicht hinterleuchtet) eine zur Nachtwirkung (hinterleuchtet)
unterschiedliche Farbgebung aufweist, zum Beispiel tagsüber
schwarz und nachts eine bunte Färbung, zum Beispiel rot.
Die Vorrichtung muss so geschaffen sein, dass bei Aufsicht möglichst
ein Schwarzeindruck gegeben ist und dabei aber trotzdem bei Hinterleuchtung
noch genügend Licht hindurchgeht, um eine gute Durchsicht
und einen unbeeinträchtigten Buntfarbton zu erhalten.
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Dabei
soll die spektrale Transmission im Wellenlängenbereich
von 400–700 nm möglichst gleich bleibend verlaufen.
Die Abweichung vom mittleren Spektralwert soll unter 5% Punkten
sein.
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Weiterhin
sollte die Vorrichtung geringe Bautiefen ermöglichen und
sich durch einen geringen Stromverbrauch auszeichnen Aufgabe ist
es von daher eine Vorrichtung mit dem vorgenannten Eigenschaftsprofil bereitzustellen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung löst diese
Aufgabe.
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Gegenstand
der Erfindung ist eine beleuchtbare Vorrichtung, enthaltend mindestens
eine Lichtquelle, eine untere, der Lichtquelle zugeordneten, Licht
streuende Abdeckung aus bunt eingefärbtem (DIN
5033, Teil 1) Kunststoff, welche bei der Wellenlänge
des relativen Energiemaximums der Lichtquelle eine Transmission (DIN
5036) von mindestens 35% und eine Reflexion (DIN
5036) von mindestens 15% aufweist, und eine obere Abdeckung
aus einem grau transparent eingefärbten Kunststoff, welche
bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums der Lichtquelle
eine Transmission von 5 bis 20% aufweist.
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Es
ist bevorzugt, dass die Lichtquelle der erfindungsgemäßen
Vorrichtung aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LEDs) oder Leuchtstoffröhren
besteht, die ein farbiges, im Wesentlichen monochromatisches Licht
aussenden und eine besonders brillante Färbung zeigen.
Ganz besonders bevorzugt ist die Verwendung von einer oder mehreren
bzw. einer Vielzahl von LEDs, die ein farbiges, im Wesentlichen
monochromatisches Licht aussenden. Gegebenenfalls können
auch LEDs unterschiedlicher Farbe gleichzeitig verwendet werden.
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Die
Farbe der LEDs hängt dabei von der Wellenlänge
ihres relativen Energiemaximums ab. Dieses relative Energiemaximum
kann z. B. spektralphotometrisch ermittelt werden und in einem Wellenlängen-Spektrum
eingezeichnet werden. Man kann die Lichtquelle z. B. in eine Ulbricht'sche
Kugel (s. DIN 5036) einbringen und das austretende
Licht vermessen. Der höchste Punkt (Peak) der Kurve kennzeichnet
dabei die Wellenlänge des relativen Energiemaximums. Die
Zahl der LEDs hängt von der Größe der
Vorrichtung, der Leuchtkraft der verwendeten LEDs und der insgesamt
gewünschten Helligkeit der Vorrichtung in durchleuchteten
Zustand ab. LEDs sind z. B als Module von je 4 LEDs in einer Halterung
erhältlich, von denen gegebenenfalls eine Vielzahl in die
Vorrichtung eingebaut werden kann.
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Geeignete
LEDs sind z. B. rote, blaue, gelbe oder grüne LEDs. Eine
rote LED hat ein relatives Energiemaximum im Bereich von etwa 610
bis 640 nm.
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Eine
blaue LED hat ein relatives Energiemaximum im Bereich von etwa 440
bis 500 nm.
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Eine
gelbe LED hat ein relatives Energiemaximum im Bereich von etwa 570
bis 610 nm.
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Eine
grüne LED hat ein relatives Energiemaximum im Bereich von
etwa 500 bis 540 nm.
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Bei
Kombinationen mit mehreren verschiedenfarbigen Teilen z. B. Buchstaben
können alternativ auch die üblichen weißen
Lichtquellen, insbesondere z. B. Leuchtstoffröhren oder
weiße LEDs Verwendung finden.
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Besonders
geeignet für die untere Abdeckung aus Kunststoff sind auf
das monochromatische Licht der verwendeten LEDs abgestimmte bunte
Einfärbungen, da diese sich durch eine hohe Lichttransmission
bei guter Lichtstreuung auszeichnen. Darüber hinaus kann
durch eine derartig eingefärbte untere Abdeckung der Licht
vermindernde Effekt der oberen Abdeckung kompensiert werden.
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Die
in Aufsicht schwarz wirkende Färbung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wird durch die neutralgraue transparente Einfärbung
der oberen Abdeckung erreicht. Darüber hinaus besitzt die
erfindungsgemäß verwendete obere Abdeckung eine
Transmission (DIN 5036) von 5 bis 20%, vorzugsweise
von 8 bis 15%, bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums
der Lichtquelle, so dass bei Hinterleuchtung eine gute Durchsicht
gewährleistet ist und der Farbton der hinterlegten unteren
farbigen Schicht praktisch unverändert bleibt.
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Eine
graue Einfärbung, die den vorgenannten Kriterien genügt,
lässt sich beispielsweise durch eine Mischung von löslichen
Farbstoffen, z. B. aus der Reihe der Macrolex®-(Lanxess),
Sandoplast®-(Clariant) oder Thermoplast®(BASF)-Farbstoffe_erreichen. Auch
durch bestimmte Pigmente wie spezifische Russpigmente oder Spinellpigmente,
z. B. Pigment Black 26, ist eine Einfärbung mit den geforderten
Eigenschaften möglich.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung kann gegebenenfalls
zwischen der unteren und der oberen Abdeckung eine dritte Schicht
aufweisen, welche einen farblosen Kunststoff enthält. Zur
Erhöhung der Lichtstreuung kann diese dritte Schicht auch
Streupartikel in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-% enthalten.
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Die
untere und die obere Abdeckung sowie die Zwischenschicht sind aus
einem Kunststoff, der im nicht eingefärbten Zustand und
ohne Streumittel transparent ist, bzw. eine Transmission (DIN
5036, s. Teile 1 und 3/D65) von mindestens 50%, bevorzugt
mindestens 70, besonders bevorzugt von 75 bis 92% aufweist. Mit
Streumittel (nur untere Abdeckung und Zwischenschicht), aber ohne
Farbmittel kann die Transmission vorzugsweise mindestens 40%, besonders
bevorzugt mindestens 50% betragen.
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Geeignete
Kunststoffe sind z. B. Polymethylmethacrylat-Kunststoff, schlagzäh
modifiziertes Polymethylmethacrylat, Polycarbonat-Kunststoff, Polystyrol-Kunststoff,
Styrol-Acryl-Nitril-Kunststoff, Polyethylentherephthalat-Kunststoff,
glykolmodifizierter Polyethylentherephthalat-Kunststoff, Polyvinylchlorid-Kunststoff, transparenter
Polyolefin-Kunststoff, Acrylnitril-Butadien-Stryrol(ABS)-Kunststoff
oder Mischungen (Elends) verschiedener thermoplastischer Kunststoffe.
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Wegen
ihrer hohen Witterungsbeständigkeit sind insbesondere für
Außenanwendungen Polymethylmethacryat-Kunststoffe aus gegossenem
oder extrudiertem Polymethylmethacrylat, z. B. mit einem Methylmethacrylat-Anteil
von 85 bis 100 Gew.-%, bevorzugt. Gegebenenfalls können
bis 15 Gew.-% geeignete Comonomere wie z. B. Ester der Methacrylsäure
(z. B. Ethylmethacrylat, Butylmethacrylat, Hexylmethacrylat, Cyclohexylmethacrylat),
Ester der Acrylsäure (z. B. Methylacrylat, Ethylacrylat,
Butylacrylat, Hexylacrylat, Cyclohexylacrylat) oder Styrol und Styrolderivate,
wie beispielsweise a-Methylstyrol oder p-Methylstyrol mit polymerisiert
werden bzw. im Polymerisat enthalten sein.
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Das
Lichtstreuvermögen der unteren Abdeckung und der Zwischenschicht
kann, gemessen nach DIN 5036, bevorzugt einen Wert
von mindestens 0,5, besonders bevorzugt von mindestens 0,6, insbesondere
mindestens 0,7 aufweisen. Je besser das Lichtstreuvermögen,
umso geringere Abstände der Lichtquelle von der Abdeckung
und damit verbundene geringere Bautiefen der Vorrichtung können
realisiert werden.
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Als
Lichtstreumittel werden vorzugsweise farblose Streupigmente verwendet,
deren Brechungsindex bis etwa 0,5 vom Brechungsindex des Kunststoffes,
insbesondere bis etwa 0,2 vom Brechungsindex von Acrylglas, abweicht.
Geeignet sind zum Beispiel Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Aluminiumtrihydroxid,
Magnesiumhydroxid, Bariumsulfat usw.
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Ebenso
können Polymere, die im geeigneten Brechungsindexbereich
liegen, eingesetzt werden. Zum Beispiel kann im Methylmethacrylat-Monomeren
Polystyrol gelöst werden, das dann während der
Polymerisation ausfällt und zu einem Material mit guter
Lichtstreuung führt. Es können aber auch vernetzte
Polymerteilchen hinzugefügt werden, z. B. Polymerperlen
aus vernetztem Polystyrol oder vernetzte Copolymere aus Methylmethacrylat
mit Phenyl(meth)acrylat oder Benzyl(meth)acrylat.
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BaSO4 oder Polystyrol sind bevorzugt und werden
in einer Menge von 0,5 bis 5,0 Gew.-%, bevorzugt in einer Menge
von 1,5 bis 2,5 Gew.-% in den Kunststoff eingebracht. Lichtstreuperlen
aus einem vernetzten Kunststoff werden bevorzugt in einer Menge
von 0,1 bis 10 Gew.-% in den Kunststoff eingebracht.
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Die
untere Licht streuende Abdeckung aus bunt eingefärbtem
Kunststoff weist bei der Wellenlänge des relativen Energiemaximums
einer Leuchtdiode eine Transmission (DIN 5036,
s. Teile 1 und 3) von mindestens 35%, bevorzugt mindestens 38%,
besonders bevorzugt mindestens 41% und eine Reflexion (DIN
5036, Teile 1 und 3, Reflexion bzw. Remission) von mindestens
15%, bevorzugt mindestens 20%, besonders bevorzugt mindestens 30%
auf.
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Der
Begriff „bunte Farbe" ist analog DIN 5033-1:
1979-03 (Teil 1, Punkte 13 und 14) definiert.
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Die
Transmission einer, einer gelben LED zugeordneten unteren Abdeckung
kann mindestens 50%, bevorzugt mindestens 60%, betragen. Die entsprechende
Reflexion kann bei mindestens 25%, bevorzugt mindestens 30%, liegen.
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Insbesondere
kann die Transmission einer, einer roten LED zugeordneten unteren
Abdeckung mindestens 40%, bevorzugt mindestens 45%, betragen. Die
entsprechende Reflexion kann bei mindestens 22%, bevorzugt mindestens
45% liegen.
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Insbesondere
kann die Transmission einer, einer grünen LED zugeordneten
unteren Abdeckung mindestens 40%, bevorzugt mindestens 42%, betragen.
Die entsprechende Reflexion kann bei mindestens 18%, bevorzugt mindestens
20%, liegen.
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Insbesondere
kann die Transmission einer, einer blauen LED zugeordneten unteren
Abdeckung mindestens 40%, bevorzugt mindestens 42%, betragen. Die
entsprechende Reflexion kann bei mindestens 20%, bevorzugt mindestens
22%, liegen.
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Für
den Fall, dass LEDs unterschiedlicher Farbe gleichzeitig verwendet
werden, um Mischfarben zu erreichen (z. B. gelbe und grüne
LEDs ergeben einen gelbgrünen Farbeindruck), soll die zugeordnete
Licht streuende Abdeckung aus Kunststoff zumindest bei der Wellenlänge
des relativen Energiemaximums einer der verwendeten Leuchtdioden,
also z. B. der gelben oder der grünen LED, die oben geforderten
Transmissions- und Reflexions-Werte aufweisen.
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Als
Farbmittel für die untere Abdeckung eignen sich für
die Zwecke der Erfindung bevorzugt organische Farbmittel, da diese
sowohl im Auflicht, wie im Durchlicht hohe Brillanz und Leuchtkraft
besitzen. Als Farbmittel kommen insbesondere in Kunststoff lösliche
Farbstoffe oder organische Pigmente, aber auch, weniger bevorzugt,
unlösliche anorganische Farbpigmente in Frage. Zu nennen
sind beispielhaft:
- Für gelbe Einfärbungen:
Pyrazolon-Gelb oder Perinon Orange bzw. Mischungen daraus.
- Für rote Einfärbungen: Mischungen aus Pyrazolon-Gelb
und Antrachinonrot, Naphtol AS oder DPP-Rot bzw. Mischungen daraus.
- Für grüne Einfärbungen: Mischungen
aus Cu-Phtalocyanin-Grün und Pyrazolon-Gelb.
- Für blaue Einfärbungen: Anthrachinon-Blau
oder Ultramarin-Blau bzw. Mischungen daraus.
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Die
Herstellung der in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
enthaltenen Abdeckplatten kann in an sich bekannter Weise durch
Extrusion oder Spritzguss erfolgen. Das Zwei-Schichtsystem wird
vorzugsweise durch Co-Extrusion hergestellt. Bei der Herstellung
durch Spritzguss werden vorzugsweise die obere Abdeckung und die
bunt gefärbte untere Abdeckplatte getrennt hergestellt.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform wird aus der unteren und der
oberen Abdeckplatte eine Kammer geformt, in welche anschließend
ein flüssiger farbloser Kunststoff gegossen wird, der dann
unter Bildung einer dritten verbindenden Schicht aushärtet.
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Streumittel
und Farbmittel können dem Kunststoff während der
Polymerisation oder während der thermoplastischen Verarbeitung
im Schmelzezustand in an sich bekannter Weise zugesetzt bzw. eingearbeitet werden.
Um den Kunststoff gegen die Einflüsse von Licht- und Wetter
zu schützen, können noch Lichtschutzmittel, UV-Absorber,
Antioxidantien usw. hinzugefügt werden.
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Auf
diese Weise können z. B. Kunststoffplatten mit einer Dicke
von z. B. 0,5 bis 10 mm, bevorzugt 1 bis 5 mm, erhalten werden,
die als Abdeckungen für erfindungsgemäße
beleuchtbare Vorrichtungen mit rechteckigen Kästen, Rahmen
oder Halterung verwendet werden können. Entsprechende Stücke
können je nach Bedarf auch durch Schneiden, Fräsen,
Sägen oder sonstige Bearbeitung in praktisch beliebige
Formen überführt und angepasst werden. Neben der
Plattenform können auch beliebige Profile, wie Rohre, Stäbe
usw. gefertigt werden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung kann im Fall der
Verwendung von LEDs so gestaltet sein, dass der Abstand der LEDs
zu der unteren Licht streuenden Abdeckung 3 bis 12 cm, bevorzugt
4 bis 10 cm, beträgt. In diesem Abstand wird eine gute
Ausleuchtung erreicht. Bei zu geringem Abstand wird die Position
der LED in Form eines hellen Flecks sichtbar. Bei zu großem
Abstand nimmt die Helligkeit zu stark ab.
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Die
LEDs können sich z. B. in einem Kasten oder Rahmen befinden,
der von der unteren und der oberen Abdeckung bedeckt wird. Die Abdeckungen
können mit einer informationstragenden Schicht, z. B. einer Folie,
versehen werden oder selbst bereits die Form einer Information aufweisen,
z. B. in Buchstaben- oder Zahlenform.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorzugsweise
als Werbe- oder Hinweistafel verwendet.
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Beispiel:
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Vorrichtung mit drei Schichten
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Graue Abdeckung:
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Variante 1:
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In
1000 Teilen präpolymerem Metylmethacrylat-Sirup (Viskosität
ca. 1000 cP) wird 1 Teil 2,2'-Azobis-(2,4-dimethylvaleronitril)
gelöst.
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In
diesen Ansatz gibt man eine Farbpaste bestehend aus
3 Teilen
eines löslichen Polymethylmethacrylatharzes und
0,2
Teile Pigment Black 26, die in
30 Teilen Methylmethacrylat
mit einem schnelllaufenden Dispergator
(Rotor/Stator-Prinzip)
dispergiert wird, hinzu.
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Der
Ansatz wird intensiv gerührt, in eine mit einer 3 mm dicken
Schnur distanzierten Silikatglaskammer gefüllt und im Wasserbad
bei 45°C etwa 16 Stunden lang polymerisiert. Die Endpolymerisation
erfolgt im Temperschrank bei 115°C für etwa 4
Stunden.
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Man
erhält eine Platte mit einem neutralgrauen, transparenten
Aussehen. Die Spektrale Transmission liegt im Wellenlängenbereich
von 400–700 nm bei 10 bis 15%. Der Transmissionsgrad liegt
bei 12%.
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Variante 2:
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In
1000 Teilen präpolymerem Metylmethacrylat-Sirup (Viskosität
ca. 1000 cP) wird 1 Teil 2,2'-Azobis-(2,4-dimethylvaleronitril)
gelöst.
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In
diesen Ansatz gibt man eine Mischung aus
0,0060% Macrolexgrün
G,
0,0040% Macrolexviolett B
0,0067% Plastred 8350 und
0,0028%
Thermoplastgelb 104 hinzu
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Der
Ansatz wird intensiv gerührt, in eine mit einer 3 mm dicken
Schnur distanzierten Silikatglaskammer gefüllt und im Wasserbad
bei 45°C etwa 16 Stunden lang polymerisiert. Die Endpolymerisation
erfolgt im Temperschrank bei 115°C für etwa 4
Stunden. Man erhält eine Platte mit einem neutral grauen,
transparenten Aussehen.
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Die
Spektrale Transmission liegt im Wellenlängenbereich von
400–700 nm bei 7 17%. Der Transmissionsgrad liegt bei 12%.
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Farbige
Abdeckung aus je einer Farbe der Farbmittel Serie 1:
Herstellung
analog wie graue Abdeckung,
aber es wird eine Farbpaste bestehend
aus
3 Teilen eines löslichen Polymethylmethacrylatharzes,
20
Teilen Bariumsulfat und den Farbmitteln der jeweiligen Farbe nach
Tabelle 1, die in
30 Teilen Methylmethacrylat mit einem schnelllaufenden
Dispergator
(Rotor/Stator-Prinzip) dispergiert wird, hinzugegeben. Tab. 1 Farbmittel Serie 1: Rot 1, Gelb 1, Blau
1 Grün 1
| Farbe | Cu-Phthalocyyaningrün | Pyrazolongelb | Anthrachinonblau | Perinonorange | Anthrachinonrot |
| Rot
1 | - | 0.1500 | - | - | 0.0200 |
| Gelb
1 | - | 0.0825 | - | 0.0030 | - |
| Grün
1 | 0.0200 | 0.0400 | - | - | - |
| Blau
1 | - | - | 0,0100 | - | - |
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Innenschicht:
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Herstellung
zunächst analog wie graue Abdeckung, aber es wird anstelle
der Farbpaste eine Paste bestehend aus
3 Teilen eines löslichen
Polymethylmethacrylatharzes und
10 Teilen Bariumsulfat, die
in
30 Teilen Methylmethacrylat mit einem schnelllaufenden Dispergator
(Rotor/Stator-Prinzip)
dispergiert wird, hinzugegeben.
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Der
Ansatz wird intensiv gerührt, in eine mit einer 3 mm dicken
Schnur distanzierten Kammer gefüllt, welche aus der grauen
und einer der farbigen Abdeckungen gebildet ist, und im Wasserbad
bei 45°C etwa 16 Stunden lang polymerisiert. Die Endpolymerisation
erfolgt im Temperschrank bei 115°C für etwa 4
Stunden.
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Man
erhält eine dreischichtige Abdeckplatte.
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Ergebnisse:
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In
einem weißlackierten, oben offenen Blechkasten der Maße
90 × 470 mm und 100 mm Höhe sind am Innenboden
jeweils 32 Leuchtdioden, von OSRAM (8 Module 4 LED's) angebracht.
Mit einem Netzteil wird bei einer Betriebsspannung von 10 V der
zulässige Betriebsstrom von je nach Type zwischen 320–400
mA eingestellt.
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Eine
der zuvor erhaltenen dreischichtigen Abdeckplatten wird mit der
grauen Seite nach oben auf diesen Kasten aufgelegt und farblich
beurteilt. Die Auflichtprüfung (Tagwirkung) erfolgt durch
Beleuchtung mit einer Tageslichtlampe mit 150 W (D65 nach DIN
6173, Güteklasse 1, z. B. von Siemens) in einem
Abstand von ca. 60 cm von oben. Die LED's sind dabei abgeschaltet.
Die Durchlichtprüfung erfolgt in einem abgedunkelten Raum
bei eingeschalteten LED's nach obiger Betriebsangabe.
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Die
Tagwirkung ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
neutral Schwarz. Bei Durchleuchtung (Nachtwirkung) ist je nach Ausführung
eine deutliche und brillante Einfärbung (Rot, Gelb, Grün
und Blau nach Serie 1) zu erkennen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 61159440 [0002]
- - EP 130576 A [0004]
- - US 5355284 [0005]
- - US 5684633 [0006]
- - EP 1456581 B [0007]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN 5036 [0007]
- - DIN 5036 [0007]
- - DIN 5033 [0012]
- - DIN 5036 [0012]
- - DIN 5036 [0012]
- - DIN 5036 [0014]
- - DIN 5036 [0021]
- - DIN 5036 [0024]
- - DIN 5036 [0027]
- - DIN 5036 [0031]
- - DIN 5036 [0031]
- - DIN 5033-1 [0032]
- - DIN 6173 [0059]