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DE102007033914A1 - Funkgerät-System mit Notfallfunktion - Google Patents

Funkgerät-System mit Notfallfunktion Download PDF

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DE102007033914A1
DE102007033914A1 DE102007033914A DE102007033914A DE102007033914A1 DE 102007033914 A1 DE102007033914 A1 DE 102007033914A1 DE 102007033914 A DE102007033914 A DE 102007033914A DE 102007033914 A DE102007033914 A DE 102007033914A DE 102007033914 A1 DE102007033914 A1 DE 102007033914A1
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Germany
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radio
monitoring unit
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emergency
main
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DE102007033914A
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English (en)
Inventor
Michael Ebersberger
Thorsten Dr. Langguth
Rainer Dr. Storn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rohde and Schwarz GmbH and Co KG
Original Assignee
Rohde and Schwarz GmbH and Co KG
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B1/00Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission
    • H04B1/005Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission adapting radio receivers, transmitters andtransceivers for operation on two or more bands, i.e. frequency ranges
    • H04B1/0053Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission adapting radio receivers, transmitters andtransceivers for operation on two or more bands, i.e. frequency ranges with common antenna for more than one band

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  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
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Abstract

Ein Funkgerät-System (1) hat eine Überwachungseinheit (11), die sowohl mit einem Hauptfunkgerät (2) als auch mit einem Notfallfunkgerät (8) verbunden ist. Für den Notfall ist eine Verbindung des Notfallfunkgeräts (8) über einen ersten Umschalter (9) mit einer Antenne (3), sowie eine Verbindung des Notfallfunkgeräts (8) über einen zweiten Umschalter (10) mit einer externen für einen Benutzer (12) vorgesehenen Anwenderschnittstelle (4) geschaltet. Eine Ansteuerung der beiden ebenfalls mit der Überwachungseinheit (11) verbundenen Umschalter (9, 10) ist mittels eines von der Überwachungseinheit (11) ausgehenden Steuerbefehls realisiert.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Funkgerät-System, insbesondere für die Luftfahrt, mit einer Notfallfunktion.
  • Die US-Patentschrift 4,231,115 beschreibt ein modulares Funkgerät zur Navigation und/oder zur Kommunikation in der Luftfahrt. Dieses modulare Funkgerät ist zwar flexibilisiert im Hinblick auf unterschiedliche Einbaurichtungen in einer Vielzahl von Flugzeugen, umfasst aber keine Notfallfunktion.
  • Die aktuelle Generation von Funkgeräten basiert auf einer Geräteplattform aus Hard- und Software, die es ermöglicht, die eigentliche Wellenform des entsprechenden bzw. des gewünschten Funkverfahrens dynamisch als Softwaredownload nachzuladen (Software Defined Radio, SDR). Die Anteile der Wellenform werden dann auf die Prozessoren der Geräteplattform verteilt, verbunden und gestartet. Dieses dynamische Verhalten erschwert die Einhaltung der einschlägigen Normen bzw. der festgelegten Standards, welche von statischen Funksystemen ausgehen, die jeweils nur ein Funkverfahren beherrschen, wobei es auch durchaus möglich ist, dass die gängigen Normen überhaupt nicht eingehalten werden können.
  • Die dynamischen Veränderungen bei Software Defined Funkgeräten (SDR), welche keine statischen Systeme darstellen, wirken sich unvorteilhaft auf den Aufwand bei einem Zulassungsverfahren vor einer autorisierten Zulassungsbehörde aus, da sowohl jedes einzelne Modul für sich getestet werden muss, als auch das Gesamtgerät, das aus den einzelnen Modulen besteht, einen aufwendigen Integrationstest bestehen muss, um letztendlich für einen kommerziellen und/oder militärischen Gebrauch zugelassen zu werden. Ferner müssen sämtliche dynamisch erzeugbare Funksysteme beim Zulassungsverfahren bzw. bei der Zertifizierung nachgebildet werden, was den Aufwand dafür immens erhöht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Funkgerät-System, insbesondere ein Funkgerät für die Luftfahrt zu schaffen, welches mit reduziertem Aufwand ein von einer dazu autorisierten Institution entwickeltes Zulassungsverfahren besteht.
  • Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch das im Anspruch 1 beanspruchten Funkgerät-System. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Funkgerät-Systems sind Gegenstand der auf Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche.
  • Das Konzept der Erfindung geht davon aus, dass das modular aufgebaute Funkgerät-System gemäß des erfinderischen Gedankens zwei Arten von Modulen bzw. Funktionseinheiten umfasst. Für die einen Module ist keine Zertifizierung vor einer autorisierten Zulassungsbehörde notwendig. Diese umfassen ein Hauptfunkgerät, eine Antenne, eine externe Anwenderschnittstelle sowie eine Schnittstelle zur manuellen Eingabe eines Fehlersignals. Die zweite Art von Modulen umfasst Module, insbesondere ein Notfallfunkgerät, welche von einer dazu autorisierten Zulassungsbehörde zu zertifizieren sind, wobei das zu zertifizierende Modul mehrere zusammenwirkende Funktionseinheiten für den Notfunkbetrieb umfasst.
  • Das erfindungsgemäße Funkgerät-System weist eine Überwachungseinheit auf, die sowohl mit einem Hauptfunkgerät als auch mit einem Notfallfunkgerät verbunden ist. Im Notfall ist eine Verbindung des Notfallfunkgeräts über einen ersten Umschalter mit einer Antenne, sowie eine Verbindung des Notfallfunkgeräts über einen zweiten Umschalter mit einer externen für einen Benutzer vorgesehenen Anwenderschnittstelle geschaltet. Dabei ist eine Ansteuerung der beiden ebenfalls mit der Überwachungseinheit verbundenen Umschalter mittels eines von der Überwachungseinheit ausgehenden Steuerbefehls realisiert.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch den modularen Aufbau des erfindungsgemäßen Funkgerät-Systems der Aufwand bei der Zertifizierung bzw. beim Integrationstest in Grenzen gehalten wird, da lediglich die zweite Art von Modulen der Zulassungsprozedur unterworfen werden muss. So ist es von Vorteil, dass für das Hauptfunkgerät keine Zertifizierungsprozedur erforderlich ist.
  • Ferner ist es von Vorteil, dass die Mindestfunktionalität des erfindungsgemäßen Funkgerät-Systems und die Verhinderung negativer Beeinflussung anderer Systeme durch das erfindungsgemäße Funkgerät-System im Fehlerfall mit überschaubarem Aufwand entsprechend den Normen bzw. Standards sichergestellt ist.
  • Des Weiteren ist es von Vorteil, dass das erfindungsgemäße Funkgerät-System ein Notfallfunkgerät aufweist, welches nach dem Redundanzprinzip arbeitet und welches eine in einem Standard definierte Mindestfunktionalität hat, damit eine ausreichende Kommunikation über das erfindungsgemäße Funkgerät-System auch in einem Ausnahmefall bzw. einem Notfall gewährleistet ist.
  • Ferner ist es vorteilhaft, dass das Notfallfunkgerät mit mehreren Funktionseinheiten zusammenwirkt, so dass ein kontrolliertes Aktivieren des Notfallfunkgeräts möglich ist.
  • Zudem ist es von Vorteil, dass die Architektur des erfindungsgemäßen Flugfunkgeräts flexibel ist. Insbesondere können sowohl Module bzw. Hardwarekomponenten ohne erforderliche Zertifizierung als auch zu zertifizierende Funktionseinheiten in die bestehende Architektur eingefügt werden.
  • Außerdem umfassen die Funktionseinheiten des zu zertifizierenden Moduls einen Antennenumschalter zur Funkversorgung des Notfallfunkgeräts, einen Umschalter einer Anwenderschnittstelle zur Bedienung des Notfallfunkgeräts sowie eine Überwachungseinheit zur abgesicherten Aktivierung des Notfallfunkgeräts über das Hauptfunkgerät. Dadurch ist vorteilhafterweise für den Benutzer auch im Ausnahmefall eine Mindestfunkversorgung gewährleistet.
  • Ferner ist es von Vorteil, dass die Überwachungseinheit sowohl mit dem Notfallfunkgerät als auch mit dem Hauptfunkgerät verbunden ist. Dadurch wird zuverlässig verhindert, dass das Hauptfunkgerät irrtümlich deaktiviert wird.
  • Dazu ist vorteilhafterweise in der Überwachungseinheit eine Abfragefunktion implementiert, welche regelmäßig über eine Statusschnittstelle den Betriebszustand des Hauptfunkgeräts erfasst und diesen anschließend intern im Hinblick auf einen eventuell auftretenden Fehlerfall auswertet.
  • Außerdem weist das erfindungsgemäße Funkgerät vorteilhafterweise eine direkte Verbindung bzw. einen externen Anschluss zwischen der Überwachungseinheit und der Schnittstelle für eine manuelle Eingabe eines Fehlersignals auf. Dadurch ist sichergestellt, dass auch der Benutzer von außerhalb über die Überwachungseinheit das Hauptfunkgerät deaktivieren bzw. das Notfallfunkgerät aktivieren kann.
  • Darüber hinaus weist die Überwachungseinheit des erfindungsgemäßen Funkgeräts eine unidirektionale Aktivierungsschnittstelle zum Notfallfunkgerät sowie eine unidirektionale Deaktivierungsschnittstelle zum Hauptfunkgerät auf. Gemäß dieser vorteilhaften Ausgestaltung wird eine redundante Signalisierung zwischen dem Notfallfunkgerät und der Überwachungseinheit sowie zwischen dem Hauptfunkgerät und der Überwachungseinheit vermieden. Vorteilhafterweise sind beide Arten von Modulen auf Softwarebasis und/oder auf Hardwarebasis realisiert.
  • Zweckmäßigerweise erstreckt sich die Mindestfunktionalität des Notfallfunkgeräts auf die Implementierung einer nutzbaren Frequenz, auf die Implementierung eines zu verwendenden Modulationsverfahrens sowie auf die Implementierung einer automatischen Identifizierung des erfindungsgemäßen Funkgeräts, die vorteilhafterweise über ein GPS-System (Global Positioning System/Service) erfolgt.
  • Vorteilhafterweise ist bei dem erfindungsgemäßen Funkgerät das Hauptfunkgerät von einer Zertifizierung ausgenommen, wobei der Aufwand für die verbleibende Zertifizierung überschaubar bleibt und insbesondere unabhängig ist von der Komplexität der Architektur des Hauptfunkgeräts.
  • Ein Ausführungsbeispiel des vorliegenden erfindungsgemäßen Funkgeräts wird nachfolgend beschrieben. Sowohl die Struktur als auch die Betriebsweise des erfindungsgemäßen Funkgerät-Systems sowie dessen weiteren Vorteile und Aufgaben sind am besten anhand der folgenden Beschreibung in Verbindung mit der dazugehörigen Zeichnung verständlich. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 einen schematisch dargestellten Aufbau eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Funkgerät-Systems;
  • 2 eine Tabelle mit den Funktionen der Schnittstellen und
  • 3 die Fortsetzung der in 2 dargestellten Tabelle mit den Funktionen der Schnittstellen.
  • 1 zeigt einen schematisch dargestellten Aufbau eines erfindungsgemäßen Funkgerät-Systems.
  • Das erfindungsgemäße Funkgerät bzw. Funkgerät-System 1 umfasst Module bzw. Hardwarekomponenten, für die keine Zertifizierungsprozedur erforderlich ist. Diese Module beinhalten unter anderem ein Hauptfunkgerät 2, eine Antenne 3, eine externe Anwenderschnittstelle 4, und eine Schnittstelle 5 für eine manuellen Eingabe eines Fehlersignals, wobei die Anwenderschnittstelle 4 aus mindestens einer Steuerschnittstelle zur Konfiguration des erfindungsgemäßen Funkgeräts 1 und einer Datenschnittstelle zum Austausch von Nutzdaten zwischen einem Anwender 12 und dem erfindungsgemäßen Funkgerät 1 besteht. Des weiteren umfasst das erfindungsgemäße Funkgerät 1 zusammenwirkende interne Funktionseinheiten, welche nur in ihrem Zusammenwirken zu zertifizieren sind, soweit der Notfunkbetrieb betroffen ist.
  • Die zu zertifizierenden internen Funktionseinheiten umfassen ein Notfallfunkgerät 8, welches eine in einem Standard definierte Mindestfunktionalität aufweist. Ferner wirkt das Notfallfunkgerät 8 mit mehreren Funktionseinheiten des zu zertifizierenden Bereichs 6 zusammen, wobei diese Funktionseinheiten um weitere Funktionseinheiten ergänzbar sind.
  • Die zumindest vier zu zertifizierenden Funktionseinheiten umfassen einen ersten Umschalter 9 für die Antenne 3 (Antennenumschalter), einen zweiten Umschalter 10 für eine Anwenderschnittstelle 4 und eine Überwachungseinheit 11 und das Notfunkgerät 8. Der Antennenumschalter 9 bewirkt, dass immer genau ein Funkgerät (das Hauptfunkgerät 2 oder das Notfallfunkgerät 8) die Antenne 3 benutzen kann, wobei der Antennenumschalter 9 über eine interne Umschalterschnittstelle 17 von der Überwachungseinheit 11 angesteuert wird.
  • Die Überwachungseinheit 11 prüft ständig, ob ein Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 vorliegt. Sollte ein Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 festgestellt werden, wird das Hauptfunkgerät 2 über einen von der Überwachungsschnittstelle ausgehenden Steuerbefehl desaktiviert und das Notfallfunkgerät 8 über einen von der Überwachungsschnittstelle ausgehenden Steuerbefehl aktiviert. Anschließend wird das Notfallfunkgerät 8 mit der Antenne 3 und dem Anwender 12 verbunden. Dies wird ebenfalls mittels eines Steuerbefehls der Überwachungseinheit 11 initiiert.
  • In der Überwachungseinheit 11 werden in sich wiederholenden zeitlichen Abständen folgende interne Auswertungen vorgenommen:
    Das Antennensignal des Hauptfunkgeräts 2 wird ausgewertet, dazu sind in der Überwachungseinheit 11 für alle möglichen Wellenformen das charakteristische Frequenzmuster und eine maximale durchschnittliche Leistung hinterlegt. Das Hauptfunkgerät 2 teilt der Überwachungseinheit 11 über eine Statusschnittstelle 13 die aktuell benutzte Wellenform mit. Werden für die aktuell verwendete Wellenform Signale außerhalb des Frequenzfensters oder an der Schnittstelle 16 (Antenne 3 – Hauptfunkgerät 2) mittlere Leistungen über der maximalen Schwelle detektiert, so wird dies als Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 interpretiert.
  • Außerdem werden Fehlermeldungen des Hauptfunkgeräts 2 an die Überwachungseinheit 11 übertragen und dort ausgewertet, wobei die Fehlermeldungen der Überwachungseinheit 11 über eine bidirektionale Statusschnittstelle 13 mitgeteilt werden. Bei bestimmten Fehlermeldungen wird der zugehörige Fehler im Rahmen eines Selbsttests des Hauptfunkgeräts 2 ermittelt.
  • Ferner wird der Zustand des Hauptfunkgeräts 2 ausgewertet. Dabei analysiert die Überwachungseinheit 11 die Kommandos, die vom Anwender 12 über die Steuerschnittstelle 19 an das Hauptfunkgerät 2 gesendet werden, wobei überprüft wird, ob das Kommando die geforderte Änderung des Zustands des Hauptfunkgeräts 2 bewirkt. Der aktuelle Zustand des Hauptfunkgeräts 2 wird über die bidirektionale Statusschnittstelle 13 der Überwachungseinheit 11 mitgeteilt, wobei die Zustände (z. B. Wellenform geladen; Schlüssel geladen etc.) des Hauptfunkgeräts 2 mit ihren Übergängen in der Überwachungseinheit 11 hinterlegt sind. Falls der geforderte Zustand nicht über die Statusschnittstelle 13 gemeldet wird, wird dies als Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 interpretiert.
  • Des weiteren werden die Nutzdaten der Anwenderschnittstelle 4 sowie die Signale der Antennenschnittstelle 16 des Hauptfunkgeräts 2 ausgewertet, wobei z. B. folgende vier Kombinationen als Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 interpretiert werden: Ein Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 liegt vor, wenn Signale in das Hauptfunkgerät 2 über die Schnittstelle 16 eingehen, aber über die Schnittstelle 19 keine ausgehenden Nutzdaten vorliegen.
  • Ein Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 liegt auch vor, wenn keine Signale in das Hauptfunkgerät 2 über die Schnittstelle 16 eingehen, aber über die Schnittstelle 19 ausgehende Nutzdaten vorliegen.
  • Ein Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 liegt auch vor, wenn keine Signale aus dem Hauptfunkgerät 2 aus der Antennenschnittstelle 16 ausgehen, aber trotzdem Nutzdaten in das Hauptfunkgerät 2 über die Datenschnittstelle 19 eingehen.
  • Ein Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 liegt auch vor, wenn Signale aus dem Hauptfunkgerät 2 aus der Antennenschnittstelle 16 ausgehen, aber keine Nutzdaten in das Hauptfunkgerät 2 über die Datenschnittstelle 19 eingehen.
  • Daneben kann auch ein manuelles Melden eines Fehlers erfolgen, wobei der Anwender 12 ein von ihm beobachtetes Fehlverhalten des Hauptfunkgeräts 2 über die externe Schnittstelle 5 der Überwachungseinheit 11 mitteilt. Die Überwachungseinheit 11 ist dazu über eine direkte Verbindung mit der externen Schnittstelle 5 für eine manuelle Eingabe eines Fehlersignal verbunden.
  • Für das Notfallfunkgerät 8 des erfindungsgemäßen Funkgerät-Systems 1 ist über den Antennenumschalter 9 eine Verbindung mit der Antenne 3 vorgesehen. Über den Umschalter 10 der Anwenderschnittstelle 4 ist für das Notfallfunkgerät 8 des erfindungsgemäßen Funkgeräts 1 eine Verbindung mit einem Benutzer-Gerät bzw. einem Anwender 12 vorgesehen. Bei einem Anwender 12 kann es sich auch um andere Systeme z. B. in einem Flugzeug handeln.
  • Sowohl das Notfallfunkgerät 8 als auch das Hauptfunkgerät 2 sind mit der Überwachungseinheit 11 verbunden, die über eine Statusschnittstelle 13 eine Abfrage eines Betriebszustands des Hauptfunkgeräts 2 generiert und anschließend eine interne Auswertung des vom Hauptfunkgerät 2 gemeldeten Betriebszustands im Hinblick auf einen möglichen Fehlerfall vornimmt.
  • Ferner umfasst die Überwachungseinheit 11 eine unidirektionale Aktivierungsschnittstelle 14 zum Notfallfunkgerät 8 sowie eine unidirektionale Deaktivierungsschnittstelle 15 zum Hauptfunkgerät 2. Eine technische Realisierung des Hauptfunkgeräts 2 und des Notfallfunkgeräts 8 kann auf Softwarebasis und/oder auf Hardwarebasis vorgesehen sein.
  • Die Mindestfunktionalität des Notfallfunkgeräts 8 reduziert sich auf eine Implementierung lediglich einer nutzbaren Frequenz, auf eine Implementierung lediglich eines Modulationsverfahrens sowie auf eine Implementierung einer automatischen Identifizierung des erfindungsgemäßen Funkgeräts 1, wobei vorzugsweise die automatische Identifizierung mittels einer Nutzung eines GPS-Systems (Global Positioning System/Service) vorgesehen ist.
  • Die vorstehend beschriebene Funktion ist tabellarisch in 2 und 3 zusammengefasst. Die Erfindung ist nicht auf das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Funkgerät-Systems 1 beschränkt, sondern umfasst generell Funkgerät-Systeme, die in vielen Arten von Fahrzeugen einsetzbar sind, die hohen Zertifizierungsanforderungen entsprechen müssen. Alle vorstehend beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Merkmale sind beliebig miteinander kombinierbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 4231115 [0002]

Claims (10)

  1. Funkgerät-System (1) mit einer Überwachungseinheit (11), die sowohl mit einem Hauptfunkgerät (2) als auch mit einem Notfallfunkgerät (8) verbunden ist, für das im Notfall eine Verbindung über einen ersten Umschalter (9) mit einer Antenne (3), sowie über einen zweiten Umschalter (10) eine Verbindung mit einer externen für einen Benutzer (12) vorgesehenen Anwenderschnittstelle (4) geschaltet ist, wobei eine Ansteuerung der beiden ebenfalls mit der Überwachungseinheit (11) verbundenen Umschalter (9, 10) mittels eines von der Überwachungseinheit (11) ausgehenden Steuersignals erfolgt.
  2. Funkgerät-System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Überwachungseinheit (11) zumindest eine externe Schnittstelle (5) für eine externe Meldung eines Fehlersginals vorgesehen ist.
  3. Funkgerät-System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Überwachungseinheit (11) eine Statusschnittstelle (13) für eine Abfrage eines Betriebszustands des Hauptfunkgeräts (2) vorgesehen ist.
  4. Funkgerät-System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Überwachungseinheit (11) eine Auswertung des Betriebszustands, der vom Hauptfunkgerät (2) über die Statusschnittstelle (13) gemeldet wird, im Hinblick auf einen eventuell auftretenden Fehlerfall vorgesehen ist.
  5. Funkgerät-System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungseinheit (11) eine interne Aktivierungsschnittstelle (14) zum Notfallfunkgerät (8) sowie eine interne Deaktivierungsschnittstelle (15) zum Hauptfunkgerät (2) umfasst.
  6. Funkgerät-System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Notfallfunkgerät (8) eine in einem Standard definierte Mindestfunktionalität hat.
  7. Funkgerät-System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mindestfunktionalität des Notfallfunkgeräts (8) von einer dazu autorisierten Zulassungsstelle zertifiziert ist.
  8. Funkgerät-System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass für das Hauptfunkgerät (2) keine Zertifizierung notwendig ist.
  9. Funkgerät-System nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mindestfunktionalität eine Implementierung lediglich einer nutzbaren Frequenz und/oder eine Implementierung lediglich eines Modulationsverfahrens und/oder eine Implementierung einer automatischen Identifizierung des Flugfunk-Systems (1) vorsieht.
  10. Funkgerät-System nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine automatische Identifizierung mittels einer Nutzung eines GPS-Systems (Global Positioning System/Service).
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