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DE102007046913A1 - Abdichtbares Leiterplattengehäuse sowie Leiterplatte zur Verwendung in dem Leiterplattengehäuse - Google Patents

Abdichtbares Leiterplattengehäuse sowie Leiterplatte zur Verwendung in dem Leiterplattengehäuse Download PDF

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DE102007046913A1
DE102007046913A1 DE200710046913 DE102007046913A DE102007046913A1 DE 102007046913 A1 DE102007046913 A1 DE 102007046913A1 DE 200710046913 DE200710046913 DE 200710046913 DE 102007046913 A DE102007046913 A DE 102007046913A DE 102007046913 A1 DE102007046913 A1 DE 102007046913A1
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housing
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clamping means
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Richard Gueckel
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein abdichtbares Leiterplattengehäuse (2), insbesondere zur Verwendung in Kraftfahrzeugen sowie ein zur Verwendung in dem Leiterplattengehäuse (2) besonders gut geeignete Leiterplatte (4). Das Leiterplattengehäuse (2) weist eine an einer Stirnseite des Gehäuses (2) angeordnete verschließbare Einschuböffnung (20), zwei einander gegenüberliegende parallele Führungsschlitze (22, 24) zur Aufnahme entgegengesetzter Seitenränder (14, 16) einer Leiterplatte (4), sowie Klemmmittel (26; 34) zum Festklemmen der Leiterplatte (4) in den Führungsschlitzen (22, 24) auf, während die Leiterplatte (4) ein Substrat (S) aus einem Harz- oder Kunststoffmaterial sowie mindestens ein aus dem Harz- oder Kunststoffmaterial des Substrats (S) bestehendes, einstückig mit dem Substrat (S) verbundenes elastisch verformbares Federelement (44) umfasst, das zum Festklemmen der Leiterplatte (4) im Gehäuse (2) und zum Toleranzausgleich mit den Klemmmitteln (26; 34) zusammenwirkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein abdichtbares Leiterplattengehäuse sowie eine zur Verwendung in diesem Leiterplattengehäuse besonders geeignete Leiterplatte.
  • Stand der Technik
  • Viele bekannte Leiterplattengehäuse sind zweiteilig ausgebildet und umfassen ein zur Aufnahme der Leiterplatte dienendes, nach oben offenes flaches Gehäuseunterteil, in das die Leiterplatte bei ihrer Montage von oben her eingelegt wird, so dass die Breitseitenflächen der Leiterplatte parallel zu einem Boden des Gehäuseunterteils ausgerichtet sind, sowie ein Gehäuseoberteil, das nach dem Einlegen der Leiterplatte in das Gehäuseunterteil auf diesem letzteren angebracht wird, um das Gehäuse zu verschließen und ggf. dabei die Leiterplatte zur Fixierung im Gehäuse zwischen dem Gehäuseunterteil und dem Gehäuseoberteil festzuklemmen. Derartige Leiterplattengehäuse sind zum Beispiel in der DE 89 12 800 U1 und in der DE 202 15 425 U1 offenbart.
  • Dort, wo in der Kraftfahrzeugtechnik ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren von Leiterplatten umfassenden elektronischen Steuerungen besonders wichtig ist, wie zum Beispiel im Fall von elektronischen Steuerungen von Airbags oder anderen Rückhaltevorrichtungen, automatischen Bremssystemen (ABS) oder Einrichtungen zur Fahrdynamikregelung (ESL), muss ein Eintritt von Feuchtigkeit in das Leiterplattengehäuse über die gesamte Lebensdauer des mit der Steuerung ausgestatteten Kraftfahrzeugs sicher verhindert werden. Da die bekannten zweiteiligen Leiterplattengehäuse eine verhältnismäßig große Einführöffnung für die Leiterplatte aufweisen, sind zur Abdichtung der Öffnung entweder mehrere einzelne Dichtungen oder eine relativ lange umlaufende Dichtung erforderlich, die zwischen das Gehäuseunterteil und das Gehäuseoberteil eingelegt oder an einem der beiden Teile angeformt werden müssen. Dazu ist nicht nur eine relativ große Menge an Dichtungsmaterial erforderlich, sondern es besteht auch eine größere Gefahr, dass die Dichtungen zum Beispiel infolge von Vibrationen des am Fahrzeug befestigten Gehäuseunterteils an einer Stelle undicht werden, so dass Feuchtigkeit in das Gehäuse eindringen kann.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein gut abdichtbares Leiterplattengehäuse und eine zur Verwendung in diesem Leiterplattengehäuse besonders geeignete Leiterplatte bereitzustellen, womit sich die Anzahl und/oder Länge der zur Abdichtung des Leiterplattengehäuses benötigten Dichtungen verringern lässt.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Leiterplattengehäuse mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Durch die an einer Schmalseite des Leiterplattengehäuses angeordnete verschließbare Einschuböffnung wird der die Leiterplatte aufnehmende Hohlraum im Inneren des Gehäuses an fünf Seiten, nämlich oberhalb und unterhalb der beiden Breitseitenflächen der Leiterplatte sowie entlang von drei Seitenrändern der Leiterplatte dicht verschlossen und braucht nach dem Einführen der Leiterplatte in das Gehäuse nur um die Einschuböffnung herum abgedichtet werden, die im Vergleich zur Einführöffnung der bekannten Leiterplattengehäuse jedoch erheblich kleiner ist.
  • Um die Leiterplatte in das Gehäuse einzuführen, weist das Gehäuse im Inneren vorzugsweise zwei einander gegenüberliegende parallele Führungsschlitze auf, die zur Aufnahme zweier entgegengesetzter Seitenränder der Leiterplatte dienen und vorzugsweise bei der Herstellung des Gehäuses in die den Seitenrändern der Leiterplatte gegenüberliegenden Begrenzungswände des Gehäuses eingeformt werden.
  • Um die in das Gehäuse eingeführte Leiterplatte im Gehäuse zu fixieren, so dass sie sich aufgrund von Vibrationen des Gehäuses nicht in Bezug zu diesem bewegen kann, wird die Leiterplatte zweckmäßig beim Erreichen einer gewünschten Einschub- oder Endstellung am Ende des Einschubwegs innerhalb des Gehäuses festgeklemmt. Dies erfolgt vorzugsweise mit Hilfe von Klemmmitteln, die gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung an den von der Einschuböffnung abgewandten Stirnenden der Führungsschlitze angeordnet sind, so dass sie erst dann mit der Leiterplatte in Eingriff treten, nachdem diese fast vollständig in das Gehäuse eingeschoben worden ist. Die Klemmmittel sind vorzugsweise einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet, so dass sie während der Herstellung eines aus Aluminiumdruckguss oder aus thermoplastischem Kunststoff bestehenden Gehäuses entlang der Führungsschlitze angeformt werden können.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Klemmmittel von Bereichen der Führungsschlitze gebildet werden, die sich in Einschubrichtung der Leiterplatte verjüngen, so dass sie im Falle einer Herstellung des Gehäuses durch Druck- oder Spritzgießen in einem Werkzeug ohne bewegliche Teile geformt werden können.
  • Die Klemmmittel sind zweckmäßig so ausgebildet, dass im Zusammenwirken mit einem Federelement der Leiterplatte auch einen Ausgleich der bei der Herstellung des Gehäuses und der Führungsschlitze bzw. bei der Herstellung der Leiterplatte auftretenden Toleranzen ermöglichen.
  • Dazu sieht eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass das Federelement der Leiterplatte einstückig mit dem aus einem isolierenden Harz- oder Kunststoffmaterial bestehenden Substrat der Leiterplatte ausgebildet ist und vorzugsweise aus einer langgestreckten, entlang ihrer Längserstreckung vom Substrat getrennten elastisch verformbaren Federzunge besteht, deren eines Stirnende einstückig mit dem Substrat verbunden ist. Ein solches Federelement lässt sich sehr einfach und preiswert durch Einfräsen eines Schlitzes zwischen dem Federelement und dem Rest der Leiterplatte herstellen.
  • Um die Leiterplatte in beiden Führungsschlitzen gleichmäßig festzuklemmen, ist zweckmäßig an beiden entgegengesetzten Seitenrändern der Leiterplatte ein Federelement vorgesehen, das jeweils gegen einen Abschnitt einer Begrenzung des zugehörigen Führungsschlitzes angepresst wird, wenn die Leiterplatte beim Einschieben in die Führungsschlitze die gewünschte Einschubstellung erreicht.
  • Dort wo das Gehäuse aus einem elektrisch leitenden Material besteht, wie beispielsweise im Fall eines aus Aluminium-Druckguss hergestellten Gehäuses, kann die Anpressung eines oder beider Federelemente gegen den Abschnitt einer Begrenzung des zugehörigen Führungsschlitzes auch ausgenutzt werden, um einen Masseanschluss zwischen einem Masseleiter der gedruckten Schaltung auf der Leiterplatte und dem Gehäuse herzustellen. Dazu wird bevorzugt ein beim Einschieben der Leiterplatte ins Gehäuse mit den Klemmmitteln in Kontakt tretender Teil der Oberfläche des Federelements oder der Federelemente mit einer elektrisch leitenden Beschichtung versehen, die im Kontakt mit dem Masseleiter steht.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine teilweise weggeschnittene schematische perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Leiterplattengehäuses ohne Verschluss;
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Leiterplatte zur Verwendung im Leiterplattengehäuse aus 1;
  • 3 eine vergrößerte Detailansicht des Ausschnitts III in 1;
  • 4 eine Schnittansicht eines anderen erfindungsgemäßen Leiterplattengehäuses ohne Verschluss;
  • 5 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Leiterplatte zur Verwendung im Leiterplattengehäuse aus 4;
  • 6 eine Schnittansicht entsprechend 4, jedoch nach dem Einschieben der Leiterplatte in das Leiterplattengehäuse.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • Die in der Zeichnung dargestellten Leiterplattengehäuse 2 für eine mehrlagige Leiterplatte 4 einer Airbag-Steuerung für eine Insassenrückhaltvorrichtung eines Kraftfahrzeugs sind zusammen mit der in das Gehäuse 2 eingeführten Leiterplatte 4 und einem das Gehäuse 2 dicht verschließenden Verschluss (in der Zeichnung nicht dargestellt) zur Montage im Kraftfahrzeug bestimmt.
  • Die aus Aluminiumdruckguss hergestellten Leiterplattengehäuse 2 besitzen eine flache quaderförmige Gestalt. Dabei weisen die Gehäuse 2 jeweils fünf Begrenzungswände auf, nämlich zwei entgegengesetzte rechteckige oder quadratische Breitseitenwände 6, 8, die entsprechenden Breitseitenflächen der Leiterplatte 4 gegenüberliegen, zwei langgestreckte Schmalseitenwände 10, 12, die zwei entgegengesetzten Seitenrändern 14, 16 der Leiterplatte 4 gegenüberliegen, sowie eine geschlossene Stirnseitenwand 18 an einer der beiden Stirnseiten des Gehäuses 2. Die andere Stirnseite des Gehäuses 2 ist mit einer Leiterplatteneinschuböffnung 20 versehen, die sich im Wesentlichen über die gesamte Stirnseite des Gehäuses 2 erstreckt.
  • Die Ausbildung des Gehäuses 2 zum Einschieben der Leiterplatte 4 und die Anordnung der Einschuböffnung 20 an einer Stirnseite des Gehäuses 2 hat den Vorteil, dass das Gehäuse 2 als Druckgussteil aus Aluminium oder ggf. auch durch Spritzgießen aus Kunststoff preiswert hergestellt werden kann und die Leiterplatte 4 abgesehen von der Stirnseite mit der Einschuböffnung 20 feuchtigkeitsdicht umschließt, und dass sich das Gehäuse 2 an der zuletzt genannten Stirnseite nach dem Einschieben der Leiterplatte 4 einfach von vorne her abdichten lässt, indem die Einschuböffnung 20 mittels eines mit einer einzigen umlaufenden Dichtung versehenen Verschlussdeckels (nicht dargestellt) verschlossen wird. Da eine solche Dichtung im Vergleich zu bekannten Leiterplattengehäusen mit einem flachen Gehäuseoberteil und einem flachen Gehäuseunterteil zudem nur eine verhältnismäßig geringe Länge aufweisen muss, kann die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Feuchtigkeit in das Gehäuse 2 während der Lebensdauer des mit der Airbag-Steuerung ausgerüsteten Kraftfahrzeugs verringert werden.
  • Um die Leiterplatte 4 beim Einschieben in das Gehäuse 2 zu führen und einen Kontakt von oberflächenmontierten Bauelementen (nicht dargestellt) auf einer oder beiden Breitseitenflächen der Leiterplatte 4 mit den benachbarten Begrenzungswänden 6, 8 des Gehäuses 2 zu vermeiden, sind die beiden Schmalseitenwände 10, 12 auf ihrer Innenseite jeweils mit einem nach innen offenen Führungsschlitz 22, 24 versehen, der sich von der Einschuböffnung 20 aus bis zur entgegengesetzten Stirnseitenwand 18 des Gehäuses 2 erstreckt und zur Aufnahme der entgegengesetzten Seitenränder 14, 16 der Leiterplatte 4 dient. Die beiden parallelen Führungsschlitze 22, 24 weisen eine lichte Höhe auf, die geringfügig größer als die Dicke der Leiterplatte 4 bzw. die Dicke von deren entgegengesetzten Seitenrändern 14, 16 ist, so dass sich die Leiterplatte 4 leicht in das Gehäuse 2 einschieben lässt.
  • Um die Leiterplatte 4 nach ihrem Einschieben in das Gehäuse 2 in einer gewünschten Einschub- oder Endstellung zu fixieren, sind die beiden Führungsschlitze 22, 24 jeweils in der Nähe ihrer von der Einschuböffnung 20 abgewandten Stirnenden in Einschubrichtung leicht verjüngt, so dass die Seitenränder 14, 16 der Leiterplatte 4 dort in den Führungsschlitzen 22, 24 festgeklemmt werden.
  • Bei dem in 1 und 3 dargestellten Leiterplattengehäuse 2 ist dazu ein an die Stirnseitenwand 18 angrenzender Abschnitt einer ebenen oberen Begrenzung 28 jedes Führungsschlitzes 22, 24 unter einem flachen Neigungswinkel α nach unten zu einer ebenen unteren Begrenzung 30 des Führungsschlitzes 22, 24 hin geneigt, so dass dort die lichte Höhe des letzteren zur Stirnseitenwand 18 hin kleiner wird. Demgegenüber konvergieren bei dem Leiterplattengehäuse 2 in 4 und 6 zwei an die Stirnseitenwand 18 angrenzende Abschnitte 34 von äußeren, den Seitenrändern 14, 16 der Leiterplatte 4 gegenüberliegenden Begrenzungen 32 der beiden Führungsschlitze 22, 24 in Einschubrichtung (Pfeil A in 2, 5 und 6) unter einem flachen Neigungswinkel β in Richtung einer durch die Breitseitenwände 6, 8 verlaufenden Mittelebene 36 des Gehäuses 2, so dass die Breite der Führungsschlitze 22, 24 im Bereich dieser Abschnitte 34 zur Stirnseitenwand 18 hin abnimmt.
  • Beide Ausbildungen der Führungsschlitze 22, 24 ermöglichen es, dass die zur Herstellung des Gehäuses 2 verwendete Druckguss- oder Spritzgussform ohne bewegliche Werkzeugteile auskommt.
  • Um trotz der bei der Herstellung des Leiterplattengehäuses 2 und der Leiterplatte 4 hinsichtlich der Querschnittsabmessungen der Führungsschlitze 22, 24 bzw. der Dicke oder Abstände der Seitenränder 14, 16 der Leiterplatte 4 auftretenden Fertigungstoleranzen ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Klemmelemente im Gehäuse 2 für eine sichere Fixierung in der gewünschten Einschub- oder Endstellung der Leiterplatte 4 zu sorgen und einen Ausgleich der Toleranzen zu ermöglichen, ist die Leiterplatte 4 in der Nähe ihrer beiden Seitenränder 14, 16 mit zwei in die Leiterplatte 4 eingefrästen Schlitzen 40 versehen, die parallel zu den Seitenrändern 14, 16 ausgerichtet sind und an dem in Einschubrichtung vorderen Seitenrand 42 der Leiterplatte 4 offen sind.
  • Die Leiterplatte 4 besteht wie herkömmliche Leiterplatten aus einem mehrschichtigen Substrat S aus einem mit Epoxidharz oder dergleichen getränkten Gewebe sowie mehreren zwischen den Gewebeschichten und an der Ober- und Unterseite des Substrats S angeordneten Kupferschichten, die jeweils eine gedruckte Schaltung bilden.
  • Da derartige Substrate S eine gewisse Elastizität aufweisen, werden durch das Einfräsen der Schlitze 40 an den Seitenrändern 14, 16 der Leiterplatte 4 zwei langgestreckte, elastisch verformbare Federzungen 44 gebildet, deren zur Einschubrichtung entgegengesetzte Stirnenden einstückig mit dem Rest der Leiterplatte 4 verbunden sind während ihre freien Stirnenden mit dem vorderen Seitenrand 42 der Leiterplatte 4 fluchten.
  • Beim Einschieben der Leiterplatte 4 in das Gehäuse 2 gleiten die beiden Federzungen 44 in den Führungsschlitzen 22, 24 nach hinten, bis sie mit den in Bezug zu den Längsachsen der Führungsschlitze 22, 24 geneigten Abschnitten 26 (1) bzw. 34 (4 und 6) in Kontakt treten und von diesen aus ihrer Ruhelage ausgelenkt werden. Während die Federzungen 44 von den Abschnitten 26 des in 1 und 3 dargestellten Gehäuses 4 aus der Ebene der Leiterplatte 4 heraus nach unten ausgelenkt werden, werden sie bei dem in 4 und 6 dargestellten Gehäuse 2 von den Abschnitten 34 in Richtung der Mittelebene 36 des Gehäuses 2 ausgelenkt, wie in 6 dargestellt, wobei im zuletzt genannten Fall die eingefrästen Schlitze 40 in Richtung ihrer offenen Ende schmaler werden.
  • Die Länge und Breite der Federzungen 44 ist so ausgelegt, dass ein Toleranzausgleich möglich ist, ohne das zu hohe Biegespannungen in die Leiterplatte 4 eingeleitet werden.
  • Der Kontakt zwischen den Federzungen 44 der Leiterplatte 4 und den die Federzungen 44 auslenkenden Abschnitten 26 bzw. 34 der Begrenzungen 28 bzw. 32 der Führungsschlitze 22, 24 kann ausgenutzt werden, um eine als Masseanschluss dienende elektrische Verbindung zwischen einer oder mehreren gedruckten Schaltungen auf der Leiterplatte 4 und dem metallischen Leiterplattengehäuse 2 herzustellen. Zu diesem Zweck ist ein Teil der Oberfläche der Federzungen 44 mit einem Überzug 46 aus Zinn oder einer Zinnlegierung versehen, der bis zu einem benachbarten Masseleiter der gedruckten Schaltung oder Schaltungen der Leiterplatte 4 reicht.
  • Die verzinnte Teil 46 der Oberfläche jeder Federzunge 44 ist so angeordnet, dass er dem benachbarten, die Federzunge 44 auslenkenden Abschnitt 26 bzw. 34 der Begrenzung der Führungsschlitze 22, 24 gegenüberliegt und beim Einschieben der Leiterplatte 4 ins Gehäuse 2 mit diesem in Druckkontakt tritt. Dementsprechend ist bei der Leiterplatte 4 in 2 die Oberseite der beiden Federzungen 44 mit Zinn überzogen, wie durch eine Schraffur dargestellt, während bei der in 5 dargestellten Leiterplatte 4 die entgegengesetzten Außenseiten der Federzungen 44 mit Zinn überzogen sind. Die Anbringung des Zinnüberzugs auf beiden Federzungen 44 sorgt für eine Redundanz des Masseanschlusses zwischen Leiterplatte 4 und Gehäuse 2.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 8912800 U1 [0002]
    • - DE 20215425 U1 [0002]

Claims (12)

  1. Abdichtbares Leiterplattengehäuse (2), insbesondere zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, mit einer an einer Stirnseite des Gehäuses (2) angeordneten verschließbaren Einschuböffnung (20), zwei einander gegenüberliegenden parallelen Führungsschlitzen (22, 24) zur Aufnahme entgegengesetzter Seitenränder (14, 16) einer Leiterplatte (4), sowie mit Klemmmitteln (26; 34) zum Festklemmen der Leiterplatte (4) in den Führungsschlitzen (22, 24).
  2. Leiterplattengehäuse (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmmittel (26; 34) einstückig mit dem Gehäuse (2) ausgebildet sind.
  3. Leiterplattengehäuse (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmmittel (26; 34) in der Nähe der von der Einschuböffnung (20) abgewandten Stirnenden der Führungsschlitze (22, 24) angeordnet sind.
  4. Leiterplattengehäuse (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmmittel (26; 34) von verjüngten Abschnitten der Führungsschlitze (22, 24) gebildet werden.
  5. Leiterplattengehäuse (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es abgesehen von der Einschuböffnung (20) allseitig geschlossen ist.
  6. Leiterplattengehäuse (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es aus Metalldruckguss besteht und im Bereich der Klemmmittel (26; 34) in elektrischem Kontakt mit einem Masseanschluss der Leiterplatte (4) steht.
  7. Leiterplatte mit einem auf mindestens einer Breitseitenfläche mit einer gedruckten Schaltung versehenen Substrat (S) aus einem Harz- oder Kunststoffmaterial, gekennzeichnet durch mindestens ein aus dem Harz- oder Kunststoffmaterial des Substrats (S) bestehendes, einstückig mit dem Substrat (S) verbundenes elastisch verformbares Federelement (44).
  8. Leiterplatte nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch zwei an entgegengesetzten Seitenrändern (14, 16) des Substrats (S) angeordnete Federelemente (44).
  9. Leiterplatte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Oberfläche des Federelements (44) mit einer elektrisch leitenden Beschichtung (46) versehen ist, die einen Masseanschluss zum Kontakt mit einem metallischen Leiterplattengehäuse (2) bildet.
  10. Leiterplatte nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement von einer langgestreckten, entlang ihrer Längserstreckung vom Substrat (S) getrennten Federzunge (44) gebildet wird, deren eines Stirnende einstückig mit dem Substrat (S) verbunden ist.
  11. Leiterplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Federzunge (44) durch einen ausgefrästen Schlitz (40) vom Rest des Substrats (S) getrennt ist.
  12. Leiterplattengehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Leiterplatte (4) nach einem der Ansprüche 7 bis 11 enthält, die unter Zusammenwirken der Klemmmittel (26; 34) des Gehäuses (2) mit dem mindestens einen Federelement (44) der Leiterplatte (4) im Gehäuse (2) festgeklemmt ist.
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