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DE102007042986A1 - Medizinisches Gerät und Verfahren zum Betreiben eines medizinischen Geräts - Google Patents

Medizinisches Gerät und Verfahren zum Betreiben eines medizinischen Geräts Download PDF

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DE102007042986A1
DE102007042986A1 DE102007042986A DE102007042986A DE102007042986A1 DE 102007042986 A1 DE102007042986 A1 DE 102007042986A1 DE 102007042986 A DE102007042986 A DE 102007042986A DE 102007042986 A DE102007042986 A DE 102007042986A DE 102007042986 A1 DE102007042986 A1 DE 102007042986A1
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Abstract

In ein medizinisches Gerät, wie beispielsweise ein Röntgenbildaufnahmesystem, wird die Möglichkeit des Empfangs und der Verarbeitung von Daten aus einem Analysechip ("Lab-on-a-Chip") (32) integriert. Dies bedeutet nicht anderes, als dass direkt an dem medizinischen Gerät eine Diagnose durchgeführt werden kann, die sonst nur ein Labor durchführen kann. Es gibt passend zu dem Analysechip eine eigene Prozessoreinheit (36), einen eigenen Speicher (38), eine eigene Ein/Ausgabeeinheit (42), und eine Anzeigeeinheit zeigt sowohl Bilddaten von dem Röntgenbildaufnahmesystem als auch Analysedaten an.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein medizinisches Gerät mit einer der Gewinnung von Bilddaten dienenden oder der Therapie eines Patienten unmittelbar dienenden Haupteinheit, und mit einer Datenverarbeitungseinrichtung zum Bearbeiten von Daten für die und/oder aus der Haupteinheit.
  • Unter die obige Definition fällt eine Vielzahl von Diagnose- bzw. Therapiegeräten.
  • Zu den Bildaufnahmegeräten gehören Röntgenbildaufnahmesysteme unterschiedlicher Art, vom einfachen Durchleuchtungssystem über Angiographiegeräte zum Computertomographen. Zu den bildaufnehmenden Systemen gehören auch PET-Geräte (wobei PET für Positron Emission Tomography, Positronen-Emissions-Tomographie steht) und SPECT-Geräte (wobei SPECT für Single Photon Emission Computer Tomography, Computer Tomographie mit Aussendung eines einzelnen Photons steht). Ein medizinisches Gerät der eingangs genannten Gattung kann auch ein Magnetresonanzgerät umfassen. Das Gerät kann auch mit Ultraschall arbeiten. Schließlich gehören auch optische Endoskope und Vorrichtungen für die optische Kohärenztomographie zu den oben genannten Geräten. Bei der Ausprägung des obigen medizinischen Geräts als Therapiegerät kann es einen Linearbeschleuniger oder eine Protonen-Therapievorrichtung umfassen.
  • Medizinische Geräte der genannten Gattung sind üblicherweise so groß, dass der Patient zu dem Gerät gebracht wird und nicht das Gerät zum Patienten. Häufig füllt das medizinische Gerät den Behandlungsraum, in den der Patient verbracht wird, aus. Mit Hilfe eines Bildaufnahmegeräts ist es möglich, Aufnahmen von Knochen, Gefäßen und Organen zu gewinnen. Bei der Ausprägung als Therapiegerät erfolgt eine Behandlung des Patienten. In beiden Fällen ist es regelmäßig wichtig, wenn ei ne sichere Diagnose für den Patienten gestellt werden kann, also klar die Krankheit bzw. Schädigung des Patienten genannt werden kann. Regelmäßig bedarf es zur Diagnosestellung einer Analyse von Körperflüssigkeiten. Diese erfolgt üblicherweise fernab von dem medizinischen Gerät. In einer Krankenhausumgebung wird die Körperflüssigkeit z. B. in ein gesondertes Labor des Krankenhauses verbracht, dort analysiert, und das Ergebnis wird zurückgemeldet. Insbesondere bei Notfallpatienten ist dies unerfreulich, da durch die langen Wege und die Umständlichkeit des Verfahrens Zeit verloren geht.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, die Behandlung eines Patienten insbesondere auch aufgrund von beschleunigter Diagnose von Körperflüssigkeiten schneller zu ermöglichen.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Datenverarbeitungseinrichtung des medizinischen Geräts dazu ausgelegt ist, mit Hilfe eines Analysechips gewonnene Daten zu empfangen und zu verarbeiten.
  • Analysechips, häufig auch als "Lab-on-a-Chip" bezeichnet, sind kreditkartengroße Systeme, denen eine Körperflüssigkeit oder auch Körpergewebe zugeführt werden kann, wobei eine Reaktion auf dem System stattfindet und ein Ergebnis auslesbar ist, üblicherweise unter Zuhilfenahme einer Analysechip-Aufnahmeeinrichtung, in die der Analysechip hineingesteckt wird. Die Analysechipaufnahmeeinrichtung bietet die Möglichkeit, Daten von dem Analysechip auszulesen.
  • Dadurch, dass nun erfindungsgemäß die Datenverarbeitungseinrichtung des medizinischen Geräts dazu ausgelegt ist, die Daten des Analysechips zu empfangen und zu verarbeiten, geschieht eine Integration des handlichen Laborsystems in die Umgebung des medizinischen Geräts. Bereits für sich hat ein Analysechip zahlreiche Vorteile, nämlich insbesondere den, dass eine Analyse kurzfristig zur Verfügung steht, und dies an einem laborfernen Ort. Dieser Vorteil wird nun in positiver Weise zusammen mit dem medizinischen Gerät genutzt, das durch seine Datenverarbeitungseinrichtung die notwendige Elektronik für die Auswertung der von dem Analysechip gewonnenen Daten bereitstellt, so dass es einer solchen nicht mehr gesondert bedarf.
  • Das Vorortanalysieren mit Hilfe eines Analysechips kann insbesondere Informationen über den Anteil an Blutgasen im Blut des Patienten, den Anteil an Blutzucker, eine Zusammensetzung der Blutkörperchen des Patienten und über Gerinnungsfaktoren geben. Das Blut kann auch auf bestimmte Enzymmarker hin analysiert werden, die Hinweis auf einen akut stattgefunden habenden Herzinfarkt geben. Hierzu gehört z. B. die Gesamt-Creatininphosphokinase (CPK), Troponin sowie B-naturisches Protein und Myoglobin. Es gibt auch neuere so genannte kardiale Marker, die Hinweis auf einen Herzinfarkt geben, und von den zahlreichen kardialen Markern seien vorliegend die Myeperoxidase (MPO) und natriuretische Peptide (BNP) genannt, vergleiche auch die Biopolymermarker, die in der US 6,602,855 B2 genannt sind.
  • Mittels eines Analysechips kann das Blut auch auf Marker untersucht werden, die auf einen Schlaganfall hinweisen. Zu diesen gehören das Serum Phosphoglycerate Mutase B-Typ Isozym, der neurotropische Wachstumsfaktor vom B-Typ, ein Biopolymermarker, der in der US 6,602,855 B2 beschrieben ist, ein Kombinationsmarker aus vier Teilmarkern, der in der DE 600 16 178 T2 beschrieben ist u. v. a. m.
  • Mit Hilfe des Analysechips kann somit vor Ort kurzfristig festgestellt werden, ob der Patient auf etwas Bestimmtes hin, wie z. B. einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall, zu untersuchen ist. Der Analysechip hilft durch sein Diagnoseergebnis unmittelbar beim weiteren Untersuchen des Patienten mit Hilfe des medizinischen Geräts, das die Analyseergebnisse empfängt und verarbeitet. Dadurch wird die Gesamteffizienz bei Diagnose und Behandlung des Patienten erhöht.
  • Eine Analysechip-Aufnahmeeinrichtung kann in das medizinische Gerät fest integriert sein: Sie muss dann (fest) an einen Datenbus gekoppelt werden, der Daten von und zu der Datenverarbeitungseinrichtung leitet. In die Analysechip-Aufnahmeeinrichtung kann ein Analysechip aufgenommen werden, und von dem aufgenommenen Analysechip können Daten mit Hilfe der Aufnahmeeinrichtung ausgelesen werden.
  • Die Ausführungsform mit der integrierten Analysechip-Aufnahmeeinrichtung hat den Vorteil, dass sie sehr kompakt gebaut werden kann und Bedienpersonen das medizinische Gerät besonders schnell in Bereitschaft versetzen können, wenn eine Diagnose erwünscht ist.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform wird mit unterschiedlichen Gerätemodulen gearbeitet. Die Analysechip-Aufnahmeeinrichtung ist dann nur eines von mehreren Gerätemodulen. Für die Analysechip-Aufnahmeeinrichtung gibt es dann naturgemäß eine Schnittstelle an dem Datenbus des medizinischen Geräts. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass nicht jedes Gerät gleichen Bautyps eine sich im konkreten Fall möglicherweise als überflüssig erweisende Analysechip-Aufnahmeeinrichtung aufweist. Insbesondere können Analysechip-Aufnahmeeinrichtungen dann eingespart werden, wenn sich eine Mehrzahl von medizinischen Geräten in unmittelbarer Nähe zueinander befinden. Es genügt dann das Versehen nur eines der medizinischen Geräte mit einer Analysechip-Aufnahmeeinrichtung.
  • Die Erfindung bedingt nicht, dass die mit Hilfe des Analysechips gewonnenen Daten ausschließlich in dem medizinischen Gerät bzw. dessen Datenverarbeitungseinrichtung zur Verfügung stehen. So kann das Gerät (und insbesondere die Datenverarbeitungseinrichtung) Mittel zum Einspielen der mit Hilfe des Analysechips gewonnenen Daten in ein Datenübertragungsnetz umfassen. Denkbar ist es beispielsweise, dass das Gerät per Funk die Daten in einen im Gebäude vorhandenen Empfänger einkoppelt, der die Daten über ein Leitungssystem einem zentralen Computer zuführt. Diese Mittel zum Einspielen sind nicht ohne weiteres auch bei Analysechip-Aufnahmeeinrichtungen, welche leicht transportierbar, z. B. tragbar sind, vorzusehen. Das erfindungsgemäße medizinische Gerät nutzt somit Synergieeffekte und bietet auch jenseits von der Anwendung der Diagnosedaten im Gerät selbst Vorteile gegenüber dem Stand der Technik.
  • Das medizinische Gerät kann zwar ortsfest sein, es ist aber durchaus möglich, dass es von Hand als Ganzes transportierbar ist, z. B. verfahrbar ist. Dies ist bisher insbesondere von Röntgengeräten und Ultraschallgeräten bekannt. Ein verfahrbares Röntgengerät ist beispielsweise in der DE 100 03 524 B4 oder auch in der DE 196 27 657 C2 beschrieben.
  • Durch die Erfindung ist bereits dann etwas gegenüber dem Stand der Technik gewonnen, wenn der handelnde Arzt auf die Datenverarbeitungseinrichtung zugreifen kann, sich die durch die Analysechips gewonnenen Daten nach ihrer Verarbeitung zur Bildschirmtauglichkeit auf einem Bildschirm ansehen kann und dann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Bedienung des medizinischen Geräts aufgrund der Diagnose treffen kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird sogar diese Entscheidung automatisch getroffen. Das medizinische Gerät umfasst dann eine Steuereinheit, die dazu ausgelegt ist, je nach dem Erfüllen oder Nichterfüllen eines vorbestimmten Kriteriums durch die empfangenen und vorzugsweise bereits verarbeiteten Daten die Haupteinheit in einem ersten Modus oder in einem weiteren Modus anzusteuern. Beispielsweise können einfache Schwellwertkriterien verwendet werden. Hat man Verdacht auf einen Herzinfarkt, kann ein Analysechip verwendet werden, der Auskunft über das Vorhandensein bestimmter kardialer Marker im Blut gibt. Wird der Schwellwert überschritten, steht fest, dass ein Herzinfarkt stattgefunden hat, und das medizinische Gerät kann automatisch in einem Modus arbeiten, der an die Diagnose "Herzinfarkt" angepasst ist. Beispielsweise kann ein Röntgenbildaufnahmegerät automatisch bestimmte Voreinstellungen erhalten, z. B. was die Stellung von Röntgenstrahlungsquelle und Rönt gendetektor, die Röntgenstrahlungsdosis, die Empfindlichkeit des Detektors etc. angeht.
  • Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zum Betreiben eines medizinischen Geräts der erfindungsgemäßen Art, an das eine Analysechip-Aufnahmeeinrichtung koppelbar oder bereits gekoppelt ist. Eine Steuereinheit ermöglicht das Betreiben der Haupteinheit in zumindest zwei unterschiedlichen Modi. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:
    • a) Koppeln eines Analysechips über ein bzw. die Analysechip-Aufnahmeeinrichtung mit dem Datenbus (wozu u. U. das Koppeln der Analysechip-Aufnahmeeinrichtung gehört, falls diese nicht bereits mit dem Gerät gekoppelt ist),
    • b) Zuführen einer zu analysierenden Probe (Flüssigkeit, Gewebeprobe) zum Analysechip,
    • c) Auslesen eines Analyseergebnisses mit Hilfe der Analysechip-Aufnahmeeinrichtung und Zuführen desselben zur Datenverarbeitungseinrichtung,
    • d) falls das Analyseergebnis einem vorbestimmten Kriterium genügt, (automatisches) Veranlassen, dass die Steuereinheit in einem ersten Modus arbeitet, und falls das Analysegerät dem vorbestimmten Kriterium nicht genügt, (automatisches) Veranlassen, dass die Steuereinheit in einem zweiten Modus arbeitet.
  • Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens waren oben bereits bei der Diskussion der zuletzt genannten bevorzugten Ausführungsform des medizinischen Geräts genannt worden.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, wobei
  • 1 schematisch den Aufbau eines erfindungsgemäßen Röntgenbildaufnahmesystems und
  • 2 ein bewegliches Röntgenbildaufnahmesystem der erfindungsgemäßen Art veranschaulicht.
  • Das im Folgenden erläuterte Beispiel für ein medizinisches Gerät der erfindungsgemäßen Art ist ein Röntgenbildaufnahmesystem. Herzstück des Röntgenbildaufnahmesystems ist ein Röntgen-C-Bogen 10 mit einer Röntgenstrahlungsquelle 12 und einem Röntgendetektor 14, die zur Abbildung eines auf einer Patientenliege 16 liegenden Patienten 18 dienen. Eine Spannungsversorgung 20 versorgt sämtliche Einheiten, wo notwendig, mit Spannung. Ein Hochspannungsgenerator 22 erzeugt die für die Röntgenstrahlungsquelle 12 notwendige Hochspannung. Eine Systemsteuerung 24 steuert das gesamte Röntgenbildaufnahmesystem. Eine Prozessoreinheit "Prozessoreinheit Röntgen" 26 verarbeitet die von dem Röntgendetektor 14 aufgenommenen Röntgenbilder. Die aufgenommenen Bilder wie auch zugehörige Daten werden in einem Speicher 28 abgelegt. Die einzelnen Einheiten kommunizieren miteinander über einen Datenbus 30. An diesen Datenbus 30 ist eine DICOM-Schnittstelle 31 angeschlossen, über die Patientendaten und Bilddaten mit anderen Geräten ausgetauscht werden können, z. B. vor der nunmehrigen Behandlung gewonnene Bilddaten.
  • Der Datenbus 30 wird nun auch für mit Hilfe eines Analysechips 32 ("Lab-on-a-Chip") gewonnene Daten genutzt. Hierzu ist eine Analysechip-Aufnahmeeinrichtung an dem Datenbus angeschlossen (nicht gezeigt). Schematisch dargestellt ist, dass ein Analysechip 32 bereitgestellt ist, dem über eine Aufnahmeeinheit 34 eine Laborprobe zugeführt werden kann. Eine Prozessoreinheit, welche Teil der genannten Analysechip-Aufnahmeeinrichtung sein kann und in 1 mit "Prozessoreinheit Labor" gekennzeichnet ist und mit 36 bezeichnet ist, verarbeitet die mit Hilfe des Analysechips 32 gewonnenen Daten. Die so gewonnenen Daten werden in den Speicher 38 abgelegt. Die Datenverarbeitungseinrichtung des in 1 gezeigten medizinischen Geräts besteht also aus der Prozessoreinheit 26 und der Prozessoreinheit 36. Die Prozessoreinheiten können auch zu einer einzigen Prozessoreinheit zusammengefasst sein. Wesentlich ist der mittelbare Anschluss des Analysechips 32 an den Datenbus 30, also der direkte Anschluss der Prozessoreinheit 36 an diesem. Es gibt nun auch eine Benutzerschnittstelle. Über eine Ein-/Ausgabeeinheit 40 kann ein Benutzer Daten eingeben, die im Zusammenhang mit der Bedienung des Röntgen-C-Bogens 10, allgemein mit dem Röntgen überhaupt zusammenhängen. Über eine zweite Ein-/Ausgabeeinheit 42 kann der Benutzer Daten eingeben, die in irgendeiner Weise mit der Analyse durch den Analysechip 32 zu tun haben. Eine Anzeigeeinheit 44 zeigt Röntgenbilder und Analysedaten nacheinander oder gleichzeitig.
  • Das medizinische Gerät nach 1 ist keineswegs durch einfaches Anschließen des Analysechips 32 an ein herkömmliches Röntgengerät erzeugt. Vielmehr ist es speziell für die Ansteuerung und das Auslesen des Analysechips 32 ausgelegt, was man an der Benutzerschnittstelle mit der Ein-/Ausgabeeinheit 42 erkennen kann und auch an der Tatsache, dass die Anzeigeeinheit 44 die Daten von dem Analysechip 32 nicht als Fremddaten behandelt, sondern als naturgemäß zu dem vorliegenden Gerät gehörende Daten.
  • 2 zeigt eine Abwandlung des medizinischen Geräts aus 1. Das in 2 im Ganzen mit 46 bezeichnete medizinische Gerät (Röntgenbildaufnahmegerät) ist nunmehr verfahrbar, indem die einzelnen Bauteile auf Rollen 48 stehen. Der Aufbau des Röntgenbildaufnahmesystems 46 aus 2 ist im Wesentlichen nicht anders als der des medizinischen Geräts aus 1, so dass gleiche Bauteile auch mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet sind, wobei exemplarisch einige der Einheiten aus 1 ausgewählt sind. Zusätzlich ist ein so genannter Patientenmonitor 50 vorgesehen, der passend zum Patienten die Analyse der Daten ermöglicht.
  • Bei beiden Ausführungsformen kann mit Hilfe des Analysechips 32 eine Laborprobe, z. B. mit Blut des Patienten 18, auf bekannte Marker wie Troponin und Myoglobin oder auch auf die in neuerer Zeit bekannt gewordenen kardialen Marker C-reaktives Protein, CRP, und B-natriuretisches Peptid, BNP, untersucht werden, und zwar gemäß den in der US 2005/0130226 A1 genannten Methoden. Damit wird kurzfristig klar, ob der Patient 18 einen Herzinfarkt erlitten hat oder nicht, kurzfristig steht also die Diagnose zur Verfügung. Die Systemsteuerung 24 kann so durch den Arzt oder auch automatisch angesteuert werden, dass passend zur Diagnose Röntgenbilder aufgenommen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - DE 60016178 T2 [0010]
    • - DE 10003524 B4 [0016]
    • - DE 19627657 C2 [0016]
    • - US 2005/0130226 A1 [0027]

Claims (7)

  1. Medizinisches Gerät mit einer der Gewinnung von Bilddaten dienenden oder der Therapie eines Patienten (18) unmittelbar dienenden Haupteinheit, und mit einer Datenverarbeitungseinrichtung (26, 36) zum Verarbeiten von Daten für die und/oder aus der Haupteinheit, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinrichtung (26, 36) dazu ausgelegt ist, mit Hilfe eines Analysechips (32) gewonnene Daten zu empfangen und zu verarbeiten.
  2. Medizinisches Gerät nach Anspruch 1, bei dem Daten von und zu der Datenverarbeitungseinrichtung (26, 36) über einen Datenbus (30) geleitet werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenbus mit einer Analysechip-Aufnahmeeinrichtung gekoppelt ist, in die ein Analysechip (32) aufnehmbar ist, um Daten von dem Analysechip (32) auslesen zu können.
  3. Medizinisches Gerät nach Anspruch 1, bei dem Daten von und zu der Datenverarbeitungseinrichtung (26, 36) über einen Datenbus (30) geleitet werden, gekennzeichnet durch eine Schnittstelle an dem Datenbus (30), die zum Anschließen einer Analysechip-Aufnahmeeinrichtung ausgelegt ist, in die ein Analysechip (32) aufnehmbar ist, um Daten von dem Analysechip auslesen zu können.
  4. Medizinisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät Mittel zum Einspielen der mit Hilfe des Analysechips gewonnenen Daten in ein Datenübertragungsnetzwerk umfasst.
  5. Medizinisches Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das von Hand als Ganzes transportierbar, insbesondere verfahrbar, ist.
  6. Medizinisches Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Steuereinheit (24), die je nach dem Erfüllen oder Nichterfüllen eines vorbestimmten Kriteriums durch die empfangenen und verarbeiteten Daten die Haupteinheit in einem ersten Modus oder in einem weiteren Modus ansteuert.
  7. Verfahren zum Betreiben eines medizinischen Geräts mit den Merkmalen nach einem der Ansprüche 2 oder 3, bei dem eine Steuereinheit (24) das Betreiben der Haupteinheit in zumindest zwei unterschiedlichen Modi ermöglicht, mit den Schritten: a) Koppeln eines Analysechips (32) über eine bzw. die Analysechip-Aufnahmeeinrichtung mit dem Datenbus (30), b) Zuführen einer zu analysierenden Probe zum Analysechip (32) c) Auslesen eines Analyseergebnisses und Zuführen desselben zur Datenverarbeitungseinrichtung, d) falls das Analyseergebnis einem vorbestimmten Kriterium genügt, Veranlassen, dass die Steuereinheit in einem ersten Modus arbeitet, und falls das Analysegerät dem vorbestimmten Kriterium nicht genügt, Veranlassen, dass die Steuereinheit in einem zweiten Modus arbeitet.
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