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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen Generierung
von Adressbucheinträgen
eines elektronischen Adressbuchs, wobei das Verfahren durch ein
Kommunikationsereignis innerhalb eines Telekommunikationsnetzes
ausgelöst wird,
wobei das Kommunikationsereignis von einem ersten Kommunikationsendgerät ausgeht,
und eine Kennung des ersten Kommunikationsendgerätes erfasst wird.
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Elektronische
Adressbücher
werden heutzutage in vielen festen und mobilen Endgeräten für die Telekommunikation
verwendet, beispielsweise in Mobiltelefonen, Smartphones, Organizers
wie PDAs (Personal Digital Assistant), aber auch in Festnetztelefonen,
E-Mail- oder Organisationsprogrammen auf dem mobilen oder lokalen
Computer. Das Problem bei derartigen Adressbüchern ist, dass der Benutzer selbst,
d. h. auf manuellem Wege, die Einträge zu erstellen und es damit
nach und nach mit Informationen zu füllen hat. Weiterhin obliegt
ihm die Pflege und Aktualisierung der Adressbucheinträge.
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Zudem
ist der Benutzer aufgefordert, sich selbst die benötigten Informationen
zu verschaffen, beispielsweise durch Nachfragen bei der Person,
für die
der Adressbucheintrag angelegt werden soll, oder durch Einsichtnahme
in öffentlich
verfügbare Verzeichnisse.
Dies ist äußerst zeitaufwendig
und die Eingabe der Daten in das Adressbuch mühsam und lästig. Hinzu kommt häufig die
Notwendigkeit, mehrere Adressbücher
zu führen,
weil Adressbücher
unterschiedlicher Endgeräte
und Software häufig
nicht miteinander synchronisierbar sind. So ist nicht selten ein
Abgleich dieser Adressbücher,
beispielsweise im Festnetztelefon, im Mobiltelefon, im E-Mail Programm
und/oder in der Organisationssoftware notwendig.
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Es
ist bei E-Mail Programmen bekannt, diese derart einzustellen, dass
bei der Absendung einer E-Mail oder bei Erstellung einer solchen
aus einer vorliegenden E-Mail
durch Weiterleitung oder Beantwortung derselben, die Absende- oder
Empfangsadresse in das E-Mail-Adressbuch automatisch übernommen
wird. In diesem Fall wird jedoch lediglich die E-Mail-Adresse als
solche als Kontakt gespeichert, ohne dass dem Benutzer weitere Informationen
zur Verfügung
gestellt werden. Eine E-Mail-Adresse, die beispielsweise lediglich
aus einem Phantasienamen, einem Synonym, Pseudonym oder einer Zusammenstellung
alphanumerischer Ziffern ohne jeglichen Aussagencharakter besteht,
ist dann zwar abgespeichert, jedoch für den Adressbuchbenutzer zum
Teil ohne Wert, da die Zuordnung des erstellten Kontaktes mit einer
tatsächlichen
Person nicht möglich
ist. Dies ist unbefriedigend und erfordert nach der automatischen
Erstellung des Kontaktes wieder die manuelle Eingabe und/oder Korrektur
der Kontaktdaten durch den Adressbuchbenutzer.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Verfügung zu
stellen, das eine automatische Generierung von Datensätzen für ein elektronisches
Adressbuch mit für
den Benutzer dienlichen Informationen über die Kontaktperson vornimmt,
die mit dem Adressbucheintrag verzeichnet werden soll, so dass der
Adressbuchbenutzer keine zwingend erforderlichen Handlung an dem
Datensatz mehr vornehmen muss.
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Diese
Aufgabe wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 sowie durch das
Computerprogrammprodukt nach Anspruch 17 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten sowie der nachfolgenden
Beschreibung zu entnehmen.
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Es
wird ein Verfahren zur automatischen Generierung von Adressbucheinträgen eines
elektronischen Adressbuchs vorgeschlagen, wobei das Verfahren durch
ein Kommunikationsereignis innerhalb eines Telekommunikationsnetzes
ausgelöst
wird, wobei das Kommunikationsereignis von einem ersten Kommunikationsendgerät ausgeht,
und eine Kennung des ersten Kommunikationsendgerätes erfasst wird, das zumindest
die Schritte umfasst:
- – Durchführung einer Basissuche unter
Verwendung der Kennung nach mit der Kennung zusammenhängenden
Basisinformationen,
- – Erstellung
eines Datensatzes für
das Adressbuch zumindest aufweisend die Kennung und die ermittelten
Basisinformationen und
- – Eintragen
des Datensatzes in das Adressbuch.
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Bei
dem Telekommunikationsnetz kann es sich um ein beliebiges Netz für einen
Kommunikations- oder Datenaustausch handeln, welches zur Übertragung
von Sprache, Video oder allgemeinen Daten eingerichtet ist. Vorzugsweise
handelt es sich bei dem Telekommunikationsnetz um ein leitungsgebundenes
Telefonnetz, ein zelluläres
Mobilfunknetz oder um ein Computernetzwerk wie das Internet. Das Netz
wird erwartungsgemäß von Teilnehmern
verwendet, die miteinander verbal, textlich oder visuell kommunizieren
oder allgemein Daten austauschen können und hierzu entsprechende
Kommunikationsendgeräte
wie Mobiltelefone, Computer etc. benutzen. Bei dem Kommunikationsereignis
handelt es sich daher um eine Initiative eines Teilnehmers, Informationen
an einen weiteren Teilnehmer zu übermitteln.
Das Kommunikationsereignis kann daher ein Anruf oder eine elektronische
Nachricht sein, wobei es sich bei einer elektronischen Nachricht
beispielsweise um eine E-Mail, SMS oder MMS oder auch eine Instant-Nachricht
eines Instant Messengers handeln kann. Das Ereignis kann bei einem
ersten Teilnehmer eingehend oder von diesem an einen zweiten Teilnehmer
abgehend sein.
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Für einen
Teilnehmer werden somit die Identifikatoren aller abgehenden und
ankommenden "Kommunikationsverbindungen" für die Generierung von
Einträgen
genutzt. Im Falle abgehender Kommunikation also die von ihm selbst
eingegebenen Kennungen, im Falle ankommender Kommunikation alle Absenderkennungen.
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Bei
dem Kommunikationsereignis, welches das Verfahren auslöst, kann
es sich um einen Festnetz- oder Mobilfunk-Telefonanruf oder Anrufversuch handeln,
es kann sich auch um eine Kurzmitteilung oder eine elektronische
Nachricht oder dgl. handeln.
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Da
verschiedene Identifikatoren zu einem Kommunikationspartner führen können, z.
B. mehrere Telefonnummern, verschiedene E-Mail-Adressen und andere
logische Adressen, sollen diese im Adressbuch durch die Korrelation
der Informationen aus der automatischen Suche zusammengefasst werden.
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Bei
einem derartigen Kommunikationsereignis wird stets zumindest ein
Identifikator, d. h. eine Kennung, verwendet, der einen der beiden
Teilnehmer bzw. zumindest das verwendete Kommunikationsendgerät eindeutig
identifiziert. Wird beispielsweise ein Telefonanruf getätigt, eine
elektronische Kurznachricht oder eine E-Mail verschickt, bedarf
es eines Absenders sowie eines Adressaten, die beide durch eine
Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail Adresse oder, bei Teilnehmern
eines Instant Messagings, über
seinen besonderen Benutzernamen beliebiger Struktur innerhalb der
Messaging Community identifizierbar sind. Vorzugsweise dienen als
Kennungen Telefonnummern, d. h. Festnetz- oder Mobilfunknummern,
und/oder E-Mail-Adressen. Diesbezüglich können beispielsweise
die Richtlinie E.164 betreffend „The international public
telecommuncation numbering plan" oder
die MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number)
als Basis für
die Bestimmung des Identifikators dienen. Die Richtlinie regelt
die internationale Adressierung in Telefonnetzen und legt fest,
aus welchen Bestandteilen eine Telefonnummer besteht und wie viele
Stellen sie enthalten darf. Weiterhin sind in ihr die Ländervorwahlen
festgelegt. Die MSISDN stellt eine weltweit eindeutige Mobiltelefonnummer dar
und wird aus dem Country Code (CC), dem National Destination Code
(NDC) und der Subscriber Number (SN) gebildet. Es kann auch die
IMEI, die „International
Mobile Equipment Identity",
eine eindeutige Mobilfunkendgerät-Gerätenummer,
als Kennung verwendet werden.
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Der
Identifikator, d. h. die Kennung kann danach bestimmt werden, welches
Kommunikationsmedium ein Teilnehmer gerade verwendet. Wird beispielsweise
ein Mobiltelefon verwendet, kann als Identifikator die Zielrufnummer
eines Anrufs verwendet werden und ein Adressbucheintrag erfolgt
für den Teilnehmer
auf der Grundlage dieses Identifikators. Verwendet der Teilnehmer
dagegen zu einem anderen Zeitpunkt eine E-Mail zur Kommunikation,
kann als Identifikator die Empfangs-Email-Adresse dienen und ein
Adressbucheintrag erfolgt auf dieser Basis. Auf diese Art können verschiedene
Kommunikationsmedien benutzt werden, die jeweils zu Adressbucheinträgen für den Teilnehmer
führen
können.
Das erfindungsgemäße Verfahren
ist daher universal, vielseitig und vom verwendeten Kommunikationsmedium
unabhängig.
Umgekehrt können
im Falle einer E-Mail die Absenderadresse oder im Falle eines Anrufes
die Rufnummer des anrufenden Teilnehmers die Grundlage für einen
Adressbucheintrag auf Seiten des Empfängers sein. Da verschiedene
Identifikatoren zu einem Kommunikationspartner führen können, z. B. mehrere Telefonnummern,
verschiedene E-Mail-Adressen und andere logische Adressen, sollen
diese im Adressbuch durch die Korrelation der Informationen aus
der automatischen Suche zusammengefasst werden.
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Im
Sinne der Erfindung kann die Kennung des adressierten Teilnehmers
verwendet werden, um für
den das Kommunikationsereignis initiierenden Teilnehmer einen Adressbucheintrag
zu generieren und umgekehrt.
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Darüber hinaus
kann auch der Absender des Kommunikationsereignisses, d. h. der
dieses initiierende Teilnehmer, mit einer Kennung eindeutig bestimmt
werden, indem die Adresse (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder
dgl.) dieses Teilnehmers im Netz mit übertragen wird. So ist es beispielsweise stets
der Fall, dass beim Senden einer E-Mail die E-Mail Adresse des Absenders
an den Empfänger übermittelt
wird. Weiterhin kann auch bei einem abgehenden Anruf oder einer
abgehenden Kurznachricht die Telefonnummer des Anrufers/Versenders ebenfalls
an den Empfänger übermittelt
werden. Im Sinne der Erfindung kann daher ebenfalls der Identifikator,
d. h. die Kennung des absendenden Teilnehmers verwendet werden,
um für
den empfangenden Teilnehmer einen Adressbucheintrag zu generieren.
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Aus
dem zuvor Beschriebenen ist ersichtlich, dass es ebenfalls möglich ist,
sowohl den Identifikator, d. h. die Kennung, des ersten, auslösenden als auch
denjenigen des zweiten, empfangenden Teilnehmers, d. h. sowohl vom
Absender als auch vom Empfänger,
gleichzeitig für
die Generierung von Einträgen
für das
Adressbuch des ersten bzw. des zweiten Teilnehmers zu verwenden,
so dass das erfindungsgemäße Verfahren
jeweils für
einen Teilnehmer, insbesondere parallel abläuft.
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Erfindungsgemäß kann nach
dem Erkennen des Kommunikationsereignisses und Erfassen des Identifikators
eine Speicherung oder zumindest eine Zwischenspeicherung desselben
erfolgen, damit dieser für
die Verwendung bei späteren
Verfahrensschritten zur Verfügung
steht. Die Speicherung kann dabei in einer Liste, bei einer Telefonnummer
als Identifikator insbesondere in einer Telefonliste erfolgen, die
dem Teilnehmer individuell zugeordnet ist.
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Nach
der Erfassung des Identifikators erfolgt erfindungsgemäß die Durchführung einer
Basissuche nach mit dem Identifikator assoziierten Basisinformationen,
d. h. dass unter Verwendung der Kennung nach mit der Kennung zusammenhängenden Informationen
gesucht wird, also nach solchen Informationen, die mit der Kennung
in Verbindung stehen.
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Für diese
Basissuche können
vom Teilnehmer Angaben gemacht werden, welcher Art die Basisinformationen
sein sollen und welchen Umfang sie haben sollen. Hinsichtlich der
Art kann beispielsweise angegeben werden, ob private und/oder geschäftliche
Informationen, Festnetz-, Mobilfunk-, Faxnummer, Adresse und/oder
E-Mail-Adresse, letztere Daten gegebenenfalls jeweils privat und/oder
geschäftlich
genutzt, gesucht werden sollen. Damit kann gleichzeitig auch der
Umfang der Basisinformationen festgelegt werden, in dem diese auf
eine bestimmte Anzahl von Informationen festgelegt werden. Vorzugsweise
umfassen die Basisinformationen zumindest den Namen und/oder die
Adresse derjenigen Person, dem der Identifikator zugeordnet werden kann,
d. h. dem ersten Teilnehmer.
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Alternativ
oder in Kombination können
ferner auch Suchparameter und/oder Umfang der Basissuche ausgewählt bzw.
festgelegt werden. So ist es beispielsweise möglich anzugeben, wo und wie
umfangreich nach Basisinformationen gesucht werden soll. So kann
beispielsweise eine Einschränkung
der Basissuche auf eine begrenzte festlegbare zeitliche Dauer oder
auf bestimmte angebbare Verzeichnisse oder Register erfolgen. Ferner
können
Abbruchkriterien für
die Suche definiert werden, so dass diese keine unnötigen Ressourcen
des Systems vereinnahmt.
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Die
Suche kann in einer Reihe von Verzeichnissen und Registern durchgeführt werden,
die im Internet und/oder in Datenbanken direkt oder über ein Computernetzwerk
wie das Internet erreichbar sind. Eine besonders schnelle und einfache
Basissuche kann dadurch erreichet werden, dass diese in digitalen öffentlichen
Verzeichnissen erfolgt. Derartige Verzeichnisse können beispielsweise
Telefonverzeichnisse oder Branchenverzeichnisse sein. Vorzugsweise
wird hierbei eine Rückwärtssuche
auf der Grundlage des erfassten Identifikators des ersten Teilnehmers
angewendet. Diese führt
beispielsweise ausgehend von einer Telefonnummer als Identifikator
zu einem der Nummer zuordenbaren Namen und einer Adresse. Dieser
Name und die Adresse sind dann mit dem Identifikator assoziierte
Basisinformationen, die für
die Erstellung eines Datensatzes für das Adressbuch des zweiten
Teilnehmers verwendet werden können.
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Die
Suchstrategie des Verfahrens kann wie folgt beschrieben werden:
je mehr das System an Informationen findet, desto mehr versucht
es herauszufinden. Für
die Erstellung umfangreicher Datensätze kann sich der Basisrecherche
daher unmittelbar eine erweiterte Suche anschließen, die weitere Informationen über den
ersten Teilnehmer auf der Grundlage bereits ermittelter Informationen
liefert. Diese Detailinformationen können beliebiger Art sein, beispielsweise
Informationen, die im Rahmen der Basissuche noch nicht ermittelt
worden sind, insbesondere geschäftliche
und/oder private Daten wie Geburtstag und -ort, Hobbys, etc. des
ersten Teilnehmers. Auch Veröffentlichungen
oder Präsentationen
des Teilnehmers oder Hinweise auf solche können bei der Detailsuche berücksichtigt
werden. Hierfür
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass auf der Grundlage bisher ermittelter Informationen, welche
das Ergebnis der Basisrecherche oder auch erste Ergebnisse einer anfänglichen
erweiterten Suche sein können,
die erweiterte Suche in online Suchmaschinen über das Internet vorgenommen
wird.
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Die
so aufgefundenen ergänzenden
Informationen können
zur Ergänzung
des Datensatzes verwendet und ausgewertet werden. Darüber hinaus können im
Internet auch Webseiten oder beispielsweise Kommunikationsplattformen
durchsucht werden, bei denen die Mitglieder der Plattformen Profile und
Kontaktdaten hinterlegen, damit sie von anderen Mitgliedern innerhalb
der Plattform aufgefunden und kontaktiert werden können. Dadurch,
dass die erweiterte Suche auch auf der Grundlage von bereits durch
sie gefundenen Informationen Weiterbetrieben werden d. h. rekursiv
erfolgen kann, ist ein Höchstmaß an Informationen über die
Person des ersten Teilnehmers zusammenstellbar.
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Auch
bei der erweiterten Suche kann der zweite Teilnehmer auswählen, welche
Art und welchen Umfang die Detailinformationen besitzen sollen,
sowie Suchparameter, insbesondere Abbruchkriterien, angeben und/oder
den Umfang der erweiterten Suche zeitlich und/oder inhaltlich beschränken.
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Der
Detailsuche kann sich eine Filterung der gefundenen Detailinformationen
anschließen.
Die Detailinformationen können
dabei daraufhin überprüft werden,
ob sie zu dem Identifikator passen. Hierzu können Wahrscheinlichkeitswerte
verwendet und den einzelnen Informationen zugeordnet werden. Die
Filterung kann in einem Vergleich der Informationen untereinander,
einer Analyse auf Relevanz, Aktualität oder Plausibilität erfolgen,
wobei redundante, veraltete oder auch falsche Informationen aus der
ermittelten Datenmenge extrahiert werden können. Damit wird eine besonders
hohe Zuverlässigkeit der
Detailinformationen gewährleistet.
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Die
Basissuche kann durch die vom Teilnehmer festlegbaren Parameter
und die Art und den Umfang der Basisinformationen bereits derart
umfangreich ausgestaltet sein, dass sie bereits die rekursiven Suche
beinhaltet, wobei sich die erfindungsgemäße Filterung in diesem Fall
an die Basissuche anschließen
kann, so dass sich die Durchführung
einer erweiterten Suche erübrigt.
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Sämtliche
Einstellungen, die die Basissuche und die Detailsuche betreffen,
können
vor der Nutzung des Netzdienstes zur automatischen Generierung von
Adressbucheinträgen,
insbesondere bei dessen Beauftragung, einmalig eingestellt werden. Alternativ
oder zusätzlich
können
auch nachträgliche Änderungen
an den Einstellungen vorgenommen werden. Hierzu kann der Netzanbieter
beispielsweise ein Portal über
das Internet als Zugang bereitstellen, über welches der Teilnehmer
Zugriff auf die Einstellungen erhält und diese verändern kann.
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Der
zweite Teilnehmer kann weiterhin nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
nach der Erstellung des Datensatzes über die Erstellung benachrichtigt
werden. Dies kann beispielsweise durch eine elektronische Kurznachricht
oder eine E-Mail erfolgen.
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Nach
der Erstellung des Datensatzes wird dieser in das digitale Adressbuch
des zweiten Teilnehmers eingetragen. Das Adressbuch kann dabei innerhalb
des Telekommunikationsnetzes, d. h. netzseitig angeordnet sein.
Es kann dann als Netzadressbuch bezeichnet werden, welches vom Anbieter
des Telekommunikationsnetzes zur Verfügung gestellt wird. Alternativ
oder in Kombination kann das Adressbuch auch in einem lokalen oder
mobilen Endgerät
(CPE, Customer Premises Equipment) des Teilnehmers, d. h. teilnehmerseitig
bzw. geräteseitig
vorhanden sein. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Mobiltelefon
oder sonstiges für
den Mobilfunk einsetzbares Endgerät, ein Festnetztelefon, einen
PDA, oder einen lokalen oder tragbaren Computer handeln. In diesem
Fall kann der Datensatz über
das Telekommunikationsnetz auf das Endgerät übertragen werden. Weiterhin
kann der zweite Teilnehmer auch nach der Eintragung des Datensatzes über die
Eintragung benachrichtigt werden. Dies kann beispielsweise durch
eine elektronische Kurznachricht oder eine E-Mail erfolgen.
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Insbesondere
bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens in Telefonnetzen
wie Festnetz oder Mobilfunknetzen kann vorgesehen sein, dass die
Netzfunktionalität
der automatischen Generierung von Adressbucheinträgen nur
nach erfolgter Freischaltung dieses Dienstes erfolgt. Es kann daher
vor oder nach der Identifikatorerfassung vorgesehen werden, dass
eine Überprüfung stattfindet,
ob der zweite Teilnehmer den Netzdienst zur automatischen Generierung
von Adressbucheinträgen
beauftragt hat, wobei das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt wird,
wenn eine Beauftragung des Netzdienstes bestätigt werden kann.
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Weiterhin
kann nach der Identifikatorerfassung eine Überprüfung erfolgen, ob zu dem Identifikator
bereits ein Datensatz in dem Adressbuch vorhanden ist. Dies kann
durch einen Vergleich des erfassten Identifikators mit den in der
Liste abgespeicherten Identifikatoren erfolgen. Alternativ oder
zusätzlich
kann auch ein Vergleich der ermittelten Informationen mit den bereits
im Adressbuch eingetragenen Datensätzen nach der Basissuche erfolgen,
d. h. wenn zumindest ein Name dem Identifikator zugeordnet worden
ist. Dies hat den Vorteil, dass gegenüber der ersten Überprüfung auch
bei unterschiedlichen Identifikatorarten, beispielweise Telefonnummer
und E-Mail-Adresse, die demselben Teilnehmer gehören, Übereinstimmungen erkannt werden
können.
Wird erkannt, dass zu einem Identifikator bereits ein Datensatz
existiert, kann das Verfahren abgebrochen werden, so dass bestehende
Einträge
unverändert
bleiben.
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Alternativ
kann vom Teilnehmer auch festgelegt werden, dass das Verfahren dennoch
durchgeführt
werden soll, so dass gegebenenfalls neue Informationen zu dem Identifikator
gesammelt und der bestehende Adressbucheintrag ergänzt werden
kann. Für
diese Suche können
insbesondere die bereits vorhandenen Informationen des Adressbucheintrages
verwendet werden. Werden neue Informationen ermittelt, kann ein
neuer Datensatz erstellt werden, der den alten Adressbucheintrag
ersetzt oder ergänzt.
Alternativ kann auch vorgesehen werden, dass nur die neu ermittelten
Informationen des neuen Datensatzes in den alten Adressbucheintrag
aufgenommen werden. Durch dieses Vorgehen ist das automatische Adressbuch
stets aktuell und eine manuelle Pflege und Aktualisierung der Einträge durch
den Benutzer entfällt.
Weiterhin kann auch vorgesehen werden, dass ein Ersetzen bereits
existierender Adressbucheinträge
nach einem festlegbaren Alter derselben erfolgt, beispielsweise
nach einem Jahr. Auf diesem Wege ist es möglich, das automatische Adressbuch
aktuell und gleichzeitig die Auslastung des Systems gering zu halten.
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Sowohl
die Basissuche als auch die erweiterte Suche können jeweils online, d. h.
während
des Bestehens der Kommunikationsverbindung, oder offline, d. h.
nach beendeter Kommunikationsverbindung im Hintergrund, durchgeführt werden.
Ferner kann die jeweilige Suche auch während der Kommunikationsverbindung
begonnen und danach im Hintergrund vollendet werden.
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Das
digitale Adressbuch kann derart ausgebildet sein, dass dessen Einträge alphabetisch,
nach Kontakthäufigkeit
oder nach Wichtigkeit der in ihnen enthaltenen Informationen vom
Teilnehmer sortierbar sind und die Sortierart vom Teilnehmer ebenfalls
ausgewählt
werden kann. Es kann damit individuell angepasst werden, wobei der
Benutzer beispielsweise auch vorgeben kann, welche Informationen
für ihn besonders
wichtig sind und daher auf den ersten Blick ersichtlich sein sollen.
So kann beispielsweise ausgewählt
werden, ob nur die Basisinformationen zu einem Adressbucheintrag
oder Informationen, wie sie auf einer Visitenkarte enthalten sind,
angezeigt werden sollen, oder, ob eine Vollständige Darstellung aller Detailinformationen
erfolgen soll. Durch die Sortierung nach Kontakthäufigkeit
können
Kontakteinträge
zu Personen, die häufig
kontaktiert werden, dem Benutzer direkt angezeigt werden.
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Vorzugsweise
kann vorgesehen sein, dass das Netzadressbuch über ein Computernetzwerk wie das
Internet, insbesondere über
ein so genanntes Webfrontend, zugänglich ist. Es ist damit für den Benutzer
von überall
erreichbar und bietet damit ein hohes Maß an Flexibilität und Komfort.
Ferner kann das Netzadressbuch mit Hilfe eines Browsers eingerichtet
und verwaltet werden, so dass alle Einstellungen einfach und bequem
vorgenommen werden können. Ferner
kann auch vorgesehen sein, dass alle Funktionalitäten des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
insbesondere die Vorgabe und Einstellung von Parametern, sowie Art
und Umfang der Suchen und der im Rahmen der Basissuche und/oder
Detailsuche zu ermittelnden Informationen, in dem über das
Internet konfigurierbaren Adressbuch mittels Browser eingestellt
werden können.
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Weiterhin
kann in besonders vorteilhafter Weise das Netzadressbuch mit einem
Adressbuch auf einem mobilen oder lokalen Endgerät des Teilnehmers synchronisierbar
sein. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Mobiltelefon oder
sonstiges für den
Mobilfunk einsetzbares Endgerät,
ein Festnetztelefon, ein PDA, oder einen lokalen oder tragbaren Computer
handeln. Dies bietet den Vorteil, dass stets eine aktuelle und abgeglichene
Fassung des Adressbuches verfügbar
ist, wenn das Netzadressbuch nicht erreichbar sein sollte.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird weiterhin ein Computerprogramm zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
vorgeschlagen.
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Im
Folgenden wird eine beispielhafte Ausführungsvariante der Erfindung
anhand der 1 beschrieben.
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Die 1 zeigt
eine schematische Darstellung der Struktur des erfindungsgemäßen Systems sowie
einen ersten Teilnehmer, dem als Kennung eine Adresse A, und einen
zweiten Teilnehmer, dem als Kennung eine Adresse B innerhalb eines
Telekommunikationsnetzes zugeordnet ist. Zwischen den beiden Teilnehmern
kommt es zu einem Kommunikationsereignis in Form eines Telefonats,
wobei die Adresse A und B jeweils von einer Telefonnummer gebildet
ist, die den jeweiligen Teilnehmer bzw. das benutzte Kommunikationsendgerät im Netz
eindeutig identifiziert, so dass diese die Identifikatoren (IDs),
d. h. die Kennungen der beiden Teilnehmer bzw. der benutzten Kommunikationsendgeräte darstellen.
Mit dem Verbindungsaufbau zwischen den beiden Teilnehmern werden
die beiden IDs A und B erfasst und einem automatischen Adressbuch
(AAB) System übermittelt,
welches eine Einrichtung zur Erzeugung eines Datensatzes für ein Adressbuch
und eine Einrichtung zur Ermittlung von in dem Datensatz zusammenzustellenden
Informationen aufweist. Letztere führt eine Suche nach Informationen
durch, die mit den erfassten IDs in Verbindung stehen. Die Suche erfolgt
dabei im Internet in öffentlich
zugänglichen
Informationsquellen.
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Während das
AAB System von mehreren Teilnehmern des Telekommunikationsnetzes
gemeinsam verwendet werden kann, ist diesem jeweils eine Datenbank
für ein
automatische Adressbuch (AAB Datenbank) für einen Teilnehmer zugeordnet, in
der IDs einschließlich
ermittelter Informationen, die mit der ID (Kennung) in Verbindung
stehen, gespeichert werden bzw. enthalten sind. Der Einfachheit halber
ist in der 1 nur eine AAB Datenbank dargestellt.
Nach der Auswertung und Filterung der im Internet gesammelten Informationen
wird von dem AAB System ein Datensatz erzeugt und in der AAB Datenbank
gespeichert. Von der Datenbank aus steht das elektronische Adressbuch
dem jeweiligen Teilnehmer über
das Internet zur Verfügung.
Die Datenbank enthält
dabei Informationen, die in einem Browser als Adressbucheinträge dargestellt
werden können.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
erlaubt es, ein elektronisches Adressbuch ohne jegliche teilnehmerseitige
Eingabe mit Einträgen
zu füllen.
Ferner ermöglicht
es dessen Benutzer, so viele Informationen wie Möglich über seinen Kommunikationspartner
herauszufinden und für
sich nutzbar zu machen, wie über öffentlich
zugängliche
Einrichtungen, insbesondere über
Datenbanken und über
das Internet verfügbar
sind.