DE102008012326A1 - Rolloanordnung, insbesondere Sonnenschutz-Rolloanordnung für ein Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Rolloanordnung (1), insbesondere eine Sonnenschutz-Rolloanordnung für ein Fahrzeug, mit einer aufwickelbaren Rollobahn (2), mit einem Zugspriegel (3) und einer Antriebsvorrichtung (6, 7, 8; 14) zur Betätigung des Zugspriegels (3). Sie ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Motor (6) der Antriebsvorrichtung mit dem Zugspriegel (3) fest verbunden ist, so dass er gemeinsam mit dem Zugspriegel gegenüber einem dachfesten Teil (13, 16) verschiebbar ist, und mindestens eine Antriebswelle (7) der Antriebsvorrichtung dazu vorgesehen ist, mit dem dachfesten Teil (13, 16) zusammenzuwirken zur Verschiebung des Zugspriegels (3) gegenüber dem dachfesten Teil (13, 16).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Rolloanordnung, insbesondere ein Sonnenschutzrollo für ein Fahrzeug, mit einer aufwickelbaren Rollobahn mit einem Zugspriegel und einer Antriebsvorrichtung zur Betätigung des Zugspriegels.
- Eine derartige Rolloanordnung ist beispielsweise aus der
DE 19834777 C2 bekannt. Bei der dort gezeigten Antriebsvorrichtung wird ein parallel zur Rollobahn geführtes Antriebselement verwendet, welches mit dem Zugspriegel verbunden ist. Das Antriebselement wird von einem Motor betätigt, so dass der Zugspriegel durch die Motorkraft verschoben werden kann. Nachteilig bei dieser Anordnung wie auch bei anderen Anordnungen, die mit Steigungskabeln, Seilsystemen oder Zahnriemen arbeiten, ist die verhältnismäßig komplizierte Mechanik. Für Steigungskabel werden Antriebskanäle in Führungsschienen und Rahmenteilen benötigt. Alternativ können Rohrsysteme mit Hirschgeweih und Auslaufrohren vorgesehen werden. Für Seilsysteme und Zahnriemen werden Anbauteile benötigt, um die Antriebssysteme zu führen. Dies bedeutet einen hohen Raumbedarf und verhältnismäßig hohe Kosten durch die hohe Teilezahl und die Montage vielen Komponenten. - Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine elektrisch betätigbare Rolloanordnung anzugeben, die einen einfacheren Aufbau besitzt.
- Diese Aufgabe wird durch eine Rolloanordnung der eingangs genannten Art gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass mindestens ein Motor der Antriebsvorrichtung mit dem Zugspriegel fest verbunden ist, so dass er gemeinsam mit dem Zugspiegel gegenüber einem dachfesten Teil verschiebbar ist, und mindestens eine Antriebswelle der Antriebsvorrichtung dazu vorgesehen ist, mit dem dachfesten Teil zusammenzuwirken zur Verschiebung des Zugspriegels gegenüber dem dachfesten Teil.
- Während bei den Anordnungen nach dem Stand der Technik ein Motor ortsfest an dem Dach montiert wird und die Antriebsleistung über eine Mechanik auf den verschiebbaren Zugspriegel übertragen wird, erfolgt der erfindungsgemäße Ansatz umgekehrt. Der Motor ist als Teil der Antriebsvorrichtung auf dem verschiebbaren Zugspriegel montiert und wird mit diesem mitbewegt. Die Antriebsvorrichtung wirkt beispielsweise über eine Antriebswelle mit dachfesten Teilen zusammen, um so den Zugspriegel gegenüber dem festen Dachteil zu verschieben.
- Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Rolloanordnung ist, dass die Antriebsvorrichtung mechanisch sehr einfach ausgestaltet werden kann. Im einfachsten Fall genügt eine Achse mit zwei Zahn- oder Reibrädern an ihren freien Enden, wobei die Achse von dem Motor angetrieben wird. In einer weitergebildeten Ausführung weist eine Antriebswelle zwei Halbachsen auf, die mit einem Getriebe verbunden sind, welches zusammen mit dem Motor an dem Zugspriegel angeordnet ist.
- In einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind zwei Motoren vorgesehen, die zum Antrieb zweier Antriebswellen vorgesehen sind. Jede dieser Antriebswellen wirkt auf je einer Seite der Rolloanordnung mit einem dachfesten Teil zusammen zur Betätigung des Zugspriegels. Eine Steuereinheit sorgt dafür, dass ein synchroner Antrieb des Zugspriegels möglich ist. Alternativ kann auch eine mechanische Synchronisierung der beiden Antriebswellen vorgesehen werden.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen von Stromzuführungen umfassen Stromzuführungsleitungen, die in oder an der Rollobahn geführt sind. So lassen sich beispielsweise in den Randbereichen Leitungen in den Stoff integrieren, indem sie eingenäht, eingeklebt oder eingeschweißt werden. Die Drähte werden zusammen mit der Rollobahn aufgewickelt. Alternativ kann auch ein in einer Schleife geführter Kabelstrang vorgesehen werden, der seitlich der Rollobahn geführt wird.
- In einer alternativen Ausgestaltung sind im Bereich seitens der Rollobahn Induktionsleitungen vorgesehen zur induktiven Energieübertragung zu dem Zugspriegel.
- Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung ist, dass das Rollo zusammen mit den Motoren als Modul ausgewechselt werden kann. Eine defekte Rolloanordnung kann so sehr einfach ersetzt werden, ohne dass eine komplizierte mechanische Verbindung gelöst und später wieder hergestellt werden muss.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Rolloanordnung mit Reibrädern, -
2 eine erfindungsgemäße Rolloanordnung mit in die Rollobahn eingearbeiteten Stromzuführungsleitungen, -
3 eine erfindungsgemäße Rolloanordnung mit Stromübertragung mittels Gleitern und -
4 ein Ausschnitt aus einer erfindungsgemäßen Dachanordnung, die eine Rolloanordnung umfasst, mit einem Zahnrad/Zahnstangen-Antrieb. - In der
1 ist eine Rolloanordnung1 mit einer aufwickelbaren Rollobahn2 dargestellt. An dem freien Ende ist die Rollobahn2 mit einem Zugspriegel3 versehen, über den die Rollobahn betätigt werden kann. Im Ausführungsbeispiel von1 ist die Rollobahn auf eine Wickelwelle4 aufgewickelt. Es gibt jedoch auch wellenlose Rollosysteme, die ebenfalls eingesetzt werden können. Die Wickelwelle4 ist durch zwei Lagerblöcke5 gehalten, die mit dachfesten Teilen verbunden sind bzw. dachfeste Teil bilden. Ein nicht dargestellter Federmechanismus sorgt dafür, dass sich die Rollobahn2 bei Bewegung des Zugspriegels in Richtung der Wickelwelle4 selbsttätig aufwickelt. - Die Betätigung des Zugspriegels
3 erfolgt nach der Erfindung mittels eines Elektromotors6 , welcher an dem Zugspriegel3 befestigt ist. Bei dem in1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Antriebswelle7 vorgesehen, welche sich zu den Seiten des Zugspriegels3 erstreckt. In den Endbereichen der Antriebswelle7 sind Reibräder8 vorgesehen, welche mit Führungsschienen eines dachfesten Teils zusammenwirken. Die in1 schematisch dargestellte Antriebswelle7 wird in einer konkreten Ausführung der Erfindung in einem Rohr geführt. Statt einer starren Antriebswelle kann auch eine flexible Welle eingesetzt werden, die in einer Hülle geführt ist. - Bei dem Ausführungsbeispiel von
2 sind zwei Motoren6 vorgesehen, je ein Motor für den Antrieb des Zugspriegels3 auf einer Seite der Rollobahn2 . Die Motoren6 sind dabei im Bereich der seitlichen Ränder des Zugspriegels3 angeordnet, so dass Reibräder8 direkt auf einer Motorwelle angeordnet werden können. - Die Stromversorgung der Motoren
6 erfolgt über Leitungen17 , die in den Rollo-Stoff eingearbeitet sind. Die Leitungen sind flexibel, so dass sie problemlos mit aufgewickelt werden können. Die Anschlüsse der Leitungen werden im Innern der Wickelwellen4 zu den Lagerblöcken5 geführt und von dort aus mit einer Steuervorrichtung9 verbunden. In den Lagerblöcken wird eine Verbindung zwischen den stationären Kontakten und den drehenden Leitungen17 hergestellt. Dies kann über Schleifkontakte, kontaktlos über eine induktive Kopplung oder durch ein Verdrehen von flexiblen Leitungen erfolgen. - Auf Seiten des Zugspriegels
3 kommen die Leitungen17 im Bereich des einen Motors6 an und werden in oder an dem Zugspriegel3 auch zu dem anderen Motor6 geführt. - In der schematischen Darstellung von
2 sind nur drei Leitungen gezeigt, was genügen würde, um die beiden Motoren6 getrennt voneinander anzusteuern. Selbstverständlich wäre es auch möglich, die Motoren6 gemeinsam anzusteuern, wobei dann nur zwei Leitungen erforderlich wären. Für die uni- oder bidirektionale Übermittlung zusätzlicher Sensor- oder Steuersignale könnten auch mehr als drei Leitungen vorgesehen werden. - Insbesondere für die Synchronisierung der Bewegung des rechten und linken Teils des Zugspriegels
3 ist eine elektroni sche Synchronisierung der beiden Motoren6 von Vorteil. Eine derartige Synchronisierung wird in der Anordnung von2 durch die Steuereinheit9 durchgeführt, indem die Motoren6 unabhängig voneinander angesteuert werden. Die Steuereinheit könnte auch auf dem Zugspriegel angeordnet, insbesondere in ein Motorgehäuse integriert werden. - Insbesondere bei der Ausführung mit Reibrädern
8 ist ein gewisser Schlumpf, insbesondere bei Verunreinigungen der Führungsschiene, nicht auszuschließen. In einer Weiterbildung dieses Ausführungsbeispiels sind deshalb nicht dargestellte Positionssensoren vorgesehen, um eine ungleichmäßige Bewegung des rechten und linken Endes des Zugspriegels festzustellen, so dass die Motoren6 mit Hilfe der Steuereinrichtung9 entsprechend angesteuert werden können. - Das Ausführungsbeispiel von
3 ähnelt der Ausführung von2 , jedoch erfolgt die Stromzuführung über zwei Gleiter11 und12 , die rechts und links des Zugspriegels3 angeordnet sind. Sie stehen dort mit Führungsschienen13 eines dachfesten Teils16 , beispielsweise eines Rahmenteils, in Verbindung. Die Gleiter11 und12 sind elektrisch leitend ausgebildet, so dass mit einer Stromschiene auch eine elektrische Verbindung hergestellt werden kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird über den linken Gleiter11 eine positive Versorgungsspannung abgegriffen, die über eine separate Stromschiene18 bereitgestellt wird, die von dem übrigen Rahmen isoliert ist. Über den rechten Gleiter12 wird eine Masseverbindung hergestellt. Die Leitungen10 auf dem Zugspriegel sorgen für eine Weiterführung der jeweiligen Potentiale zu dem anderen Motor6 . - In Abwandlung des Ausführungsbeispiels von
3 könnten auch auf beiden Seiten zweipolige Verbindungen hergestellt werden, so dass eine redundante Stromversorgung möglich wäre. Bei zweipoligen Verbindungen auf mindestens einer Seite könnte eine getrennte Ansteuerung der beiden Motoren6 erfolgen. - In weiteren Abwandlungen des gezeigten Ausführungsbeispiels, die nicht dargestellt sind, könnte eine Energieübertragung über Induktion erfolgen. Dazu würde sowohl im Bereich der Führungsschiene als auch im Bereich des Zugspriegels
3 eine Leiterschleife vorgesehen werden. Der führungsschienenseitigen Leiterschleife wird dann ein Wechselstrom zugeführt, so dass in der zugspriegelseitigen Leiterschleife eine Spannung induziert wird, welche zum Betrieb der Motoren6 verwendet werden kann. - In einer einfacheren Abwandlung wird seitlich der Rollobahn
2 ein separater Kabelstrang geführt, welcher sich beim Aufwickeln der Rollobahn2 als Schleife zusammenlegt. In diesem Fall würde eine Stromzuführung nur auf einer Seite der Rollobahn2 erfolgen. - Das bereits angesprochene Schlupfproblem kann bei Ausführungen mit Reibrädern
8 dadurch verringert werden, dass die Oberflächen der Führungsschienen13 behandelt werden, beispielsweise aufgeraut oder mit einer Gummibeschichtung versehen werden. Dadurch wird ein schlumpffreier Antrieb sichergestellt und ein synchrones Arbeiten der beiden Reibräder8 ermöglicht. - Die
4 zeigt ein Detail einer erfindungsgemäßen Dachanordnung mit einem Rollo2 , bei welcher der Antrieb über eine Zahnradanordnung erfolgt. Statt der Reibräder8 , wie sie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen gezeigt wurden, sind bei dem Ausführungsbeispiel von4 die Antriebswellen7 mit einem Zahnrad14 verbunden. Auf Seiten der Führungsschiene13 ist eine Zahnstangenanordnung15 ausgebildet, mit der das Zahnrad14 zusammenwirken kann. Die Zahnrad/Zahnstangenanordnung ist zwar aufwendiger als eine Reibradanordnung, jedoch arbeitet sie nahezu verschleißfrei, ist weniger schmutzempfindlich und vereinfacht daher die Synchronisierung zwischen dem linken und rechten Antrieb des Zugspriegels. - Bei allen beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung kommt als dachfestes Teil insbesondere der Rahmen eines öffnungsfähigen Fahrzeugdachs in Frage. Andere Dachanordnungen, bei denen eine erfindungsgemäße Rolloanordnung angewendet werden könnte, sind Glasdächer in Fahrzeugen oder auch Glasdächer in Gebäuden, insbesondere in Wintergärten oder Hausdächern. Diese sind oftmals so hoch angeordnet, dass sie nicht von Hand bedient werden können, so dass ein elektrischer Antrieb, der nach der Erfindung sehr einfach ausgeführt werden kann, dort ebenfalls vorteilhaft eingesetzt werden kann. Die Rollobahnen müssen nicht notwendigerweise dem Sonnenschutz dienen, auch beispielsweise Mückenschutzgitter können vorteilhaft durch einen erfindungsgemäßen Antrieb betätigt werden.
- Als Führungsschienen kommen Metall- oder Kunststoffschienen in Frage. Wenn Kunststoffschienen eingesetzt werden, muss eine zusätzliche Stromschiene vorgesehen werden, falls die Stromzuführung über Schleifkontakte an den Seiten des Zugspriegels erfolgen soll.
- Die Lagerung des Zugspriegels kann über die beschriebenen Gleiter oder über die Motorachse erfolgen. Der Vorteil der Lagerung über Gleiter besteht darin, dass die Wellen entspre chend schwächer oder flexibel ausgelegt werden können, so dass die Zugspriegelanordnung kleiner wird.
- Die Erfindung ist nicht auf die angegebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Insbesondere können auch andere form- oder reibschlüssige Verbindungen zur Führungsschiene vorgesehen werden. Weitere Möglichkeiten der Stromzuführung erfolgen über Metallbänder oder Rollfedern, die zwischen Zugspriegel und Führungsschiene angeordnet sind. Jede der gezeigten Stromzuführungsanordnungen können einseitig oder auch beidseitig im Bereich der Führungsschienen angeordnet werden.
- Weiterhin ist es möglich, die Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele miteinander zu kombinieren, so dass auch derartige Anordnungen von der Erfindung umfasst sind.
-
- 1
- Rolloanordnung
- 2
- Rollobahn
- 3
- Zugspriegel
- 4
- Wickelwelle
- 5
- Lagerblock
- 6
- Motor
- 7
- Antriebswelle
- 8
- Reibrad
- 9
- Steuereinheit
- 10
- Leitungen im Zugspriegel
- 11
- Gleiter
- 12
- Gleiter
- 13
- Führungsschiene
- 14
- Zahnrad
- 15
- Zahnstangenanordnung
- 16
- Rahmenteil
- 17
- Leitungen im Rollo-Stoff
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19834777 C2 [0002]
Claims (16)
- Rolloanordnung (
1 ), insbesondere Sonnenschutz-Rolloanordnung für ein Fahrzeug, mit einer aufwickelbaren Rollobahn (2 ) mit einem Zugspriegel (3 ) und einer Antriebsvorrichtung (6 ,7 ,8 ;14 ) zur Betätigung des Zugspriegels (3 ), dadurch gekennzeichnet, dass – mindestens ein Motor (6 ) der Antriebsvorrichtung mit dem Zugspriegel (3 ) fest verbunden ist, so dass er gemeinsam mit dem Zugspiegel gegenüber einem dachfesten Teil (13 ,16 ) verschiebbar ist, und – mindestens eine Antriebswelle (7 ) der Antriebsvorrichtung dazu vorgesehen ist, mit dem dachfesten Teil (13 ,16 ) zusammenzuwirken zur Verschiebung des Zugspriegels (3 ) gegenüber dem dachfesten Teil (13 ,16 ). - Rolloanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle (
7 ) an ihren Endabschnitten Reibräder (8 ) aufweist zur Zusammenwirkung mit dem dachfesten Teil (13 ). - Rolloanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle an ihren Endabschnitten Zahnräder (
14 ) aufweist zur Zusammenwirkung mit einer Zahnung (15 ) des dachfesten Teils (13 ). - Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle (
7 ) einstückig ausgebildet ist. - Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle (
7 ) zwei Halbachsen aufweist, die mit einem Getriebe verbunden sind, welches an dem Zugspriegel (3 ) angeordnet ist. - Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Motoren (
6 ) vorgesehen sind zum Antrieb zweier Antriebswellen (7 ), die jeweils auf einer Seite der Rolloanordnung (1 ) zur Zusammenwirkung mit einem dachfesten Teil (13 ,16 ) ausgebildet sind. - Rolloanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinheit (
9 ) vorgesehen ist zur Ansteuerung der beiden Motoren (6 ) derart, dass ein synchroner Antrieb des Zugspriegels (3 ) ermöglicht ist. - Rolloanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine mechanische Synchronisierung der beiden Antriebswellen (
7 ) im Bereich des Zugspriegels (3 ) vorgesehen ist. - Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in oder an der Rollobahn Stromzuführungsleitungen (
16 ) geführt sind zur Stromversorgung des mindestens einen Motors (6 ). - Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich seitlich der Rollobahn (
2 ) ein separat geführter Kabelstrang vorgesehen ist zur Stromversorgung des mindestens einen Motors (6 ). - Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich seitlich der Rollobahn (
2 ) Induktionsleitungen vorgesehen sind zur induktiven Energieübertragung zu dem Zugspriegel (3 ). - Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass Schleifkontakte vorgesehen sind zur Stromversorgung des mindestens einen Motors (
6 ). - Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung des Zugspriegels (
3 ) über Gleiter (11 ,12 ) oder über die mindestens eine Antriebswelle (7 ) erfolgt. - Dachanordnung mit – einem Rahmen (
16 ) und – einer Rolloanordnung (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Rahmen Führungsschienen (13 ) für die Rolloanordnung (1 ) aufweist. - Dachanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (
13 ) oberflächenbehandelt sind zur Verbesserung der Verbindung mit einem Reibrad (8 ) der Rolloanordnung (1 ). - Dachanordnung mit einem Rahmen (
16 ), der Führungsschienen (13 ) aufweist zur Führung einer Rolloanordnung (1 ), dadurch gekennzeichnet, dass eine Zahnung (15 ) vorgesehen ist zur Zusammenwirkung mit einem Zahnrad (14 ) der Rolloanordnung (1 ).
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