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DE102008012543A1 - Schadstoffverminderndes System mit verbesserter Energiezufuhr - Google Patents

Schadstoffverminderndes System mit verbesserter Energiezufuhr Download PDF

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DE102008012543A1
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DE
Germany
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storage
memory element
medium
storage medium
inductor
Prior art date
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DE102008012543A
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English (en)
Inventor
Lutz Wondraczek
Marc Bareis
Andreas Schulze
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Speicherelements (118), wobei das Speicherelement (118) eingerichtet ist, um mindestens ein schadstoffverminderndes Medium, insbesondere eine gasförmiges Medium, insbesondere ein Reduktionsmittel, freizusetzen. Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte: - Mindestens ein Speichermedium (112) wird bereitgestellt, wobei das Speichermedium (112) eine Pulverform und/oder eine Granulatform aufweist, wobei das Speichermedium (112) eingerichtet ist, um bei Erwärmung das schadstoffvermindernde Medium freizusetzen; - mindestens eine metallische Struktur (114) wird in das Speichermedium (112) eingebracht und - das Speichermedium (112) wird zu einem Speicherkörper (110) verpresst.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von bekannten Verfahren und Vorrichtungen zur Nachbehandlung von Abgasen, insbesondere von Abgasen von Brennkraftmaschinen, beispielsweise im Automobilbereich, in der Energieerzeugung oder in ähnlichen Bereichen der Naturwissenschaft und Technik. Aus derartigen Bereichen sind Techniken bekannt, bei welchen schadstoffvermindernde Medien, insbesondere fluide Medien (beispielsweise Flüssigkeiten oder Gase), in das Abgas eindosiert, beispielsweise eingesprüht, werden. Dabei werden unterschiedliche Techniken und unterschiedliche Arten von Medien eingesetzt.
  • Ein wesentliches Anwendungsbeispiel, auf welches die vorliegende Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, ist die Verwendung von Reduktionsmitteln, wie beispielsweise Ammoniak oder Harnstoff zur Verminderung des Anteils der Stickoxide (NOx) im Abgas. Dabei wird in einer Reduktionsreaktion das NOx unter Bildung von Stickstoff und Wasser zu N2O und/oder N2 reduziert. Auch andere Reduktionsmittel und/oder Reduktionsmittel-Vorläufer (welche sich beispielsweise erst im Abgas oder im Bereich des Abgases zum Reduktionsmittel umsetzen) sind bekannt. Derartige Verfahren werden oft auch als SCR-Verfahren (SCR: selective catalytic reduction) bezeichnet. Durch die selektive katalytische Reduktion werden beispielsweise Stickoxide mit hoher Selektivität zu Stickstoff reduziert, wodurch die Stickoxidkonzentration im Abgas deutlich verringert werden kann.
  • Zur Bereitstellung des schadstoffvermindernden Mediums, beispielsweise von Ammoniak, sind verschiedene Verfahren bekannt. So kann beispielsweise Ammoniak unmittelbar oder in Form einer Harnstoff-Wasser-Lösung in das Abgas eingespritzt werden. In letzterem Fall wird Ammoniak erst am Ort seiner Verwendung als Reduktionsmittel durch Hydrolyse des Harnstoffs erzeugt, so dass nicht das eigentliche schadstoffvermindernde Medium, sondern eine Vorläufersubstanz desselben in das Abgas eingebracht wird. Diese Unterschiede sollen im Folgenden jedoch nicht betrachtet werden, so dass unter „schadstoffver minderndes Medium” allgemein das schadstoffvermindernde Medium selbst oder eine Vorläufersubstanz verstanden werden soll.
  • Ein anderes Verfahren zur Bereitstellung des schadstoffvermindernden Mediums wird beispielsweise in DE 197 28 343 C1 beschrieben und beinhaltet die Verwendung eines festen Speichermediums, welches bei Erwärmung das schadstoffvermindernde Medium in Form von gasförmigem Ammoniak freisetzt. Typischerweise wird dabei das Speichermedium zunächst in pulvriger Form beladen und im beladenen Zustand durch Verpressen zu seiner endgültigen Form kompaktiert. Das derart kompaktierte Speichermedium wird in einem Behälter eingebracht, welcher mittels einer Heizvorrichtung beheizbar ist, um auf diese Weise Ammoniak bereitzustellen.
  • Verschiedene derartige Speichermedien, welche schadstoffvermindernde Medien speichern und freisetzen können, sind bekannt und sind beispielsweise in WO 2006/012903 beschrieben. So lassen sich beispielsweise Speichermedien einsetzen, aus denen das schadstoffvermindernde Medium durch thermische Desorption freisetzbar ist. Beispiele derartiger Speichermedien sind Magnesiumchlorid, Calciumchlorid oder andere Salze, insbesondere Salze von Erdalkalielementen und/oder eines oder mehrerer 3d-Nebengruppenelemente, wie beispielsweise Mangan, Eisen, Kobalt, Nickel, Kupfer und/oder Zink. Weiterhin sind organische Adsorber bekannt und/oder Salze, welche durch chemische Reaktion und/oder Umsetzung das schadstoffvermindernde Medium freisetzen, wie beispielsweise Ammoniumsalze, z. B. Ammoniumcarbamat. Allgemein kann das Speichermedium insbesondere ein Ammoniakspeichermedium umfassen.
  • Für die Freisetzung des schadstoffvermindernden Mediums aus dem Speichermedium wird in der Regel thermische Energie benötigt. Die DE 197 28 343 C1 und die WO 2006/012903 beschreiben daher Verfahren, bei welchen der Wärmeeintrag durch elektrische Beheizung realisiert wird. Zu diesem Zweck werden Heizungen an der Oberfläche oder in der Nähe der Oberfläche des Speichermediums angebracht, so dass die eingetragene Wärme von außen in das Speichermedium geleitet wird.
  • Bekannte Verfahren und Vorrichtungen weisen jedoch in der praktischen Anwendung zahlreiche technische Herausforderungen und Nachteile auf. So ist insbesondere die Flexibilität bekannter Verfahren stark begrenzt, da auf Grund der geringen Wärmeleitfähigkeit des Speichermediums eine vollständige Durchwärmung eine vergleichsweise lange Zeitdauer und einen hohen Energieeintrag erfordert. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass in dem Fall, in welchem der Speicher weitgehend entleert ist, ein besonders hoher Energieeintrag zur Freisetzung des schadstoffvermindernden Mediums, beispielsweise zur Desorption, erforderlich ist. Durch die Wärmeabgabe der Heizung an der Oberfläche des Speicherkörpers muss dann entweder die Heizleistung stark erhöht werden, oder es ist eine sehr lange Zeitdauer erforderlich, bis verhältnismäßig weit entfernte Regionen so stark erwärmt werden, dass diese sich vollständig entleeren. Eine weitere Problematik besteht darin, dass durch das Entladen des Speichermaterials in Folge der Freisetzung des schadstoffvermindernden Mediums sich häufig sowohl die Dichte als auch die Festigkeit des Speichermediums verringert. Insbesondere beim Einsatz des Systems in Kraftfahrzeugen mit den bekannten Schwingungsbeschleunigungen und mechanischen Beanspruchungen kann es zu einem Zerfallen der Speichermedien in kleine Strukturen kommen. Ein Wiederaufladen oder gezieltes Beheizen dieser kleinen Strukturen ist in vielen Fällen nicht oder nur schwer möglich.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Es werden daher ein Verfahren zur Herstellung eines Speicherelements sowie ein Speicherelement zur Freisetzung mindestens eines schadstoffvermindernden Mediums vorgeschlagen, welche die Nachteile der aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren und Speicherelemente zumindest weitgehend vermeiden. Das Speicherelement soll eingerichtet sein, um mindestens ein schadstoffverminderndes Medium, insbesondere ein gasförmiges Medium, beispielsweise ein Reduktionsmittel, freizusetzen. Das schadstoffvermindernde Medium kann beispielsweise gasförmigen Ammoniak umfassen. Auch andere schadstoffvermindernde Medien, beispielsweise die eingangs beschriebenen schadstoffvermindernden Medien, sind jedoch einsetzbar. Das Verfahren zur Herstellung des Speicherelements umfasst die folgenden Schritte, welche vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, in der dargestellten Reihenfolge durchgeführt werden können. Einzelne oder mehrere der Verfahrensschritte können auch wiederholt durchgeführt werden, oder es können einzelne oder mehrere der Verfahrensschritte zeitlich überlappend oder zeitgleich durchgeführt werden.
  • In einem ersten Verfahrensschritt wird mindestens ein Speichermedium bereitgestellt, welches eine Pulverform und/oder eine Granulatform aufweist. Dieses Speichermedium kann beispielsweise eines der oben genannten Speichermedien umfassen und soll eingerichtet sein, um bei Erwärmung das schadstoffvermindernde Medium freizusetzen. Diese Freisetzung kann beispielsweise durch chemische Reaktion, durch Desorption oder Ähnliches erfolgen. Zu diesem Zweck kann beispielsweise ein Speichermaterial als Speichermedium mit dem schadstoffvermindernden Medium „beladen” werden, beispielsweise indem das Speichermaterial einer Atmosphäre des schadstoffvermindernden Mediums (beispielsweise in flüssiger oder gasförmiger Form) ausgesetzt wird, dabei das schadstoffvermindernde Medium aufnimmt und dadurch zum Speichermedium wird. Unter einem „Pulver” ist da bei eine nahezu beliebige, verformbare Masse zu verstehen, insbesondere ein Schüttgut, welches durch Gießen und/oder Schütten in eine Form eingebracht werden kann, beispielsweise eine Pressform. Das Pulver und/oder Granulat kann beispielsweise in amorpher, kristalliner, polykristalliner oder sogar zumindest teilweise fluider und/oder plastischer Form vorliegen.
  • In einem weiteren Verfahrensschritt, welcher vorzugsweise ganz oder teilweise vor dem Verpressen (siehe unten) durchgeführt wird, wird mindestens eine metallische Struktur in das Speichermedium eingebracht. Unter einer „metallischen Struktur” ist dabei eine beliebige Struktur zu verstehen, welche zumindest teilweise elektrisch leitende Eigenschaften aufweist. Neben Metallen in reiner oder legierter Form können dabei grundsätzlich auch andere Arten von Leitern eingesetzt werden, solange diese eine zumindest makroskopisch nachweisbare elektrische Leitfähigkeit aufweisen bzw. in Verbindung mit dem Speichermedium die elektrischen und/oder elektromagnetischen Eigenschaften des Speichermediums makroskopisch messbar beeinflussen. Verschiedene Beispiele metallischer Strukturen werden nachstehend näher erläutert.
  • In einem weiteren Verfahrensschritt, welcher vorzugsweise nach dem Einbringen der mindestens einen metallischen Struktur in das Speichermedium erfolgt, wird das Speichermedium zu einem Speicherkörper verpresst. Vorzugsweise wird also nicht nur das Speichermedium, sondern ein Verbund aus dem Speichermedium und der metallischen Struktur verpresst, so dass ein Verbundwerkstoff-Pressling entsteht.
  • Die mindestens eine metallische Struktur des so hergestellten Verbundpresslings kann mehreren Zwecken dienen, welche auch kombiniert eingesetzt werden können und kann entsprechend dieser Verwendungszwecke optimiert werden. So kann die metallische Struktur beispielsweise ein Drahtgeflecht, ein Drahtgewebe, ein Drahtgestrick oder eine ähnliche aus einzelnen Metallfäden oder Drähten zusammengesetzte Struktur aufweisen. Insbesondere kann beispielsweise ein Drahtgitter verwendet werden und/oder ein „Stent”, welcher beispielsweise in der Medizintechnik als Implantat verwendet wird. Weiterhin kann, ebenfalls wiederum alternativ oder zusätzlich, die mindestens eine metallische Struktur einen oder mehrere Metallschwämme, Metallschäume (also poröse metallische Materialien) oder ähnliche offenporige, dreidimensionale Gebilde umfassen. Auch eine andere Form einer metallischen Stützstruktur oder einer dreidimensionalen metallischen Leiterstruktur kann verwendet werden. Weiterhin kann, ebenfalls alternativ oder zusätzlich, mindestens eine Metallschleife, insbesondere mindestens eine Induktionsschleife und/oder eine Heizschleife, verwendet werden. Die metallische Struktur kann weiterhin mindestens einen Induktor umfassen, also mindestens ein Element, welches eingerichtet ist, um durch Anlegen eines elektromagnetischen Wechselfeldes das umgebende Speichermedium mit diesem elektromagnetischen Wechselfeld zu beaufschlagen. Beispielsweise kann der Induktor mindestens zwei metallische Elektroden und mindestens ein Dielektrikum umfassen, beispielsweise mindestens ein zwischen den beiden metallischen Elektroden eingebettetes Dielektrikum. Der Induktor kann grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein, wobei aus Herstellungsgründen sich insbesondere stabförmige Induktoren als vorteilhaft erwiesen haben. Weiterhin kann, alternativ oder zusätzlich, die metallische Struktur eine Mehrzahl von Metallpartikeln umfassen, insbesondere Metallpartikel im nanoskaligen Bereich, im Bereich der Mikropartikel oder bis hin in den Bereich von Partikeln mit Durchmessern im Millimeterbereich. Diese Metallpartikel sollen wiederum elektrisch leitende Eigenschaften aufweisen, sollen also geeignet sein, um die elektrischen und/oder elektromagnetischen Eigenschaften des Verbundpresslings makroskopisch zu beeinflussen. Beispielsweise kann neben einer Leitfähigkeit eine Dielektrizitätskonstante und/oder eine Permeabilität (jeweils gegebenenfalls auch als komplexe Größen) des Verbundmaterials beeinflusst werden.
  • Der Speicherkörper kann insbesondere im Wesentlichen Rotationssymmetrie aufweisen, wobei unter „im Wesentlichen” auch leichte Abweichungen von dieser Rotationssymmetrie tolerierbar sind, beispielsweise Abweichungen durch einseitige Zuführung von Anschlüssen, Rotationssymmetrie im Sinne einer Achsensymmetrie, leicht elliptische Formen oder Ähnliches. Eine derartige Rotationssymmetrie vereinfacht die Handhabung und die Aufheizung, wie unten anhand von Beispielen näher erläutert wird.
  • Weiterhin kann mindestens eine Ableitungsstruktur zum Ableiten des schadstoffvermindernden Mediums in gasförmiger Form in das Speichermedium eingebracht werden. Diese Ableitungsstruktur kann beispielsweise ein oder mehrere Rohrleitungen oder Rohre umfassen, beispielsweise perforierte Rohre. Beispielsweise kann ein zentrales perforiertes Rohr in einen im Wesentlichen rotationssymmetrischen Speicherkörper eingebracht sein. Die Ableitungsstruktur kann insbesondere vor dem Verpressen des Speichermediums eingebracht werden, so dass diese Bestandteil eines Verbundkörpers bildet. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass eine Ableitung freigesetzten schadstoffvermindernden Mediums auch aus inneren Bereichen des Speicherkörpers erfolgen kann.
  • Zur Verbesserung der Verbundfestigkeit des Presslings bzw. des Speicherkörpers kann weiterhin vor und/oder während des Verpressens, also beispielsweise nach dem Einbringen der metallischen Struktur in das Speichermedium, mindestens ein Schüttelschritt durchgeführt werden. In dem mindestens einen Schüttelschritt wird durch Einwirkung mechanischer Vibrationen und/oder Schwingungen eine Verteilung des Speichermediums in Hohlräumen der metallischen Struktur unterstützt.
  • Neben dem oben vorgeschlagenen Verfahren wird weiterhin ein Speicherelement vorgeschlagen, welches der Freisetzung mindestens eines schadstoffvermindernden Mediums dient und welches insbesondere nach dem oben beschriebenen Verfahren in einer oder mehreren der beschriebenen Ausführungsformen herstellbar sein kann. Diesbezüglich kann für mögliche Ausführungsformen und mögliche Definitionen und/oder Details insbesondere auf die obige Beschreibung verwiesen werden. Das Speicherelement umfasst mindestens einen Speicherkörper, welcher mindestens einen Pressling eines Speichermediums mit einer eingebetteten metallischen Struktur umfasst. Das Speichermedium soll, wie oben beschrieben, eingerichtet sein, um bei Erwärmung das schadstoffvermindernde Medium freizusetzen.
  • Wie oben beschrieben, kann die metallische Struktur unterschiedlichen Zwecken dienen. So kann beispielsweise die metallische Struktur zumindest teilweise elektrisch kontaktiert sein, beispielsweise über eine oder mehrere elektrische Zuleitungen, über welche die metallische Struktur mit einem elektrischen Strom beaufschlagbar ist. Das Speicherelement ist dementsprechend, beispielsweise durch Bereitstellung entsprechender elektrischer Anschlüsse, Zuleitungen, Kontakte oder ähnlicher Einrichtungen, eingerichtet, um die metallische Struktur mit einem elektrischen Strom zumindest teilweise resistiv zu erwärmen. Zu diesem Zweck können beispielsweise ein oder mehrere Stromquellen vorgesehen sein, um die metallische Struktur resistiv aufzuheizen. Weiterhin können Steuerungen, Schalter oder andere Elemente vorgesehen sein, um die Beaufschlagung mit elektrischem Strom zu steuern und/oder zu regeln.
  • Weiterhin kann, alternativ oder zusätzlich, das Speicherelement, wie oben beschrieben, mindestens einen Induktor aufweisen. Dieser Induktor kann eingerichtet sein, um den Speicherkörper zumindest teilweise mit einem elektromagnetischen Wechselfeld zu beaufschlagen, welches eingerichtet ist, um die metallische Struktur zumindest teilweise induktiv zu erwärmen. Der Induktor kann beispielsweise eine Mehrzahl einzelner Induktoren, insbesondere eine Mehrzahl von Induktorschleifen, umfassen. Weiterhin kann der Induktor auch einen beweglichen Induktor, insbesondere einen linear beweglichen Induktor (z. B. eine linear bewegliche Induktorschleife und/oder einen Induktorstab, und/oder eine rotierende Induktorschleife) umfassen. Weiterhin kann, alternativ oder zusätzlich, beispielsweise auch ein stabförmiger Induktor vorgesehen sein, beispielsweise mindestens einer mit mindestens zwei metallischen Elektroden und mindestens einem Dielektrikum ausgestatteter Induktor. Der Induktor kann, wie oben beschrieben, bereits Bestandteil des Speicherkörpers, also des Presslings, sein oder kann, alternativ oder zusätzlich, nachträglich an den Speicherkörper herangeführt und/oder in diesen Speicherkörper eingebracht und/oder auf andere Weise mit dem Speicherkörper verbunden werden.
  • Der Speicherkörper, also der Verbundpressling, kann auf verschiedene Weise in dem Speicherelement gelagert sein. Beispielsweise kann der Speicherkörper zumindest teilweise beweglich, insbesondere linear beweglich und/oder rotierbar (beispielsweise um eine feste, beispielsweise mit dem Speicherkörper verpresste Achse rotierbar) gelagert sein. Das Speicherelement kann eine Mehrzahl von Speicherkörpern umfassen, beispielsweise eine Mehrzahl von zylinderförmigen und/oder hohlzylinderförmigen Speicherkörpern (z. B. Speicher-„Pellets”). Eine Hohlzylinderform und/oder eine andere Form mit einer oder mehreren Bohrungen kann beispielsweise ein nachträgliches Einführen eines Induktors ermöglichen.
  • Das Speicherelement kann weiterhin mindestens ein Gehäuse umfassen, beispielsweise mindestens ein isoliertes Gehäuse. Die Isolierung kann beispielsweise durch geeignete Isoliermaterialien (beispielsweise Wolle und/oder Isolierschäume) erfolgen. Alternativ oder zusätzlich ist jedoch auch eine Isolation durch ein Schutzgas und/oder ein Vakuum möglich. In dem Gehäuse ist mindestens ein Speicherkörper eingebracht. Das Gehäuse weist weiterhin mindestens eine Ableitung zum Ableiten gasförmigen schadstoffvermindernden Mediums auf.
  • Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung kann das Gehäuse und/oder das gesamte Speicherelement auch vergleichsweise komplex ausgestaltet sein und kann beispielsweise auch mehrere getrennte Speicher mit jeweils mindestens einem Speicherkörper umfassen. So kann beispielsweise ein Hauptspeicher und ein Pufferspeicher vorgesehen sein. Diese können beispielsweise zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden, so dass beispielsweise der Pufferspeicher als „Reservespeicher” dienen kann und/oder zur Freisetzung einer anderen Art von schadstoffverminderndem Medium.
  • Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren und das erfindungsgemäße Speicherelement weisen gegenüber bekannten Herstellungsverfahren und Speicherelementen zahlreiche Vorteile auf. Ein erster Vorteil besteht darin, dass die Einbringung der Wärmeenergie zur Freisetzung des schadstoffvermindernden Mediums gegenüber bekannten Speicherelementen stark verbessert werden kann. Der Eintrag der Wärmeenergie kann gleichmäßig auch im Inneren des Speicherkörpers erfolgen, so dass eine gleichmäßigere und schnellere Erwärmung auch bereits teilweise entleerter Speicherkörper möglich ist.
  • Zu diesem Zweck kann, wie oben dargelegt, ein resistives Heizkonzept, also ein Heizkonzept unter Freisetzung von Wärme an Ohmschen Widerständen, und/oder ein induktives Heizkonzept, beides jeweils unter Verwendung der metallischen Struktur, eingesetzt werden.
  • Die metallische Struktur kann beispielsweise flexibel ausgestaltet sein. Die metallische Struktur kann, für eine resistive Heizung, beispielsweise mittels stromführender Leiter kontaktiert werden. Auch eine Gruppierung von Heizstrukturen ist möglich, so dass große Heizzonen entstehen können. Die Gruppierung kann beispielsweise in Blöcke unterteilt erfolgen. Die Gruppierung kann insbesondere derart erfolgen, dass Heizenergie zylindersymmetrisch in den Speicherkörper eingetragen wird, beispielsweise durch entsprechende Ausgestaltung eines zylinderförmigen bzw. auf andere Weise rotationssymmetrischen Gitters bzw. einer derartigen metallischen Struktur. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass der äußere Bereich des Speichermediums, in welchem beim Wärmeübergang verhältnismäßig viel Energie an die Umgebung abgegeben wird, separat beheizt werden kann. Hierdurch wird zum einen verhindert, dass zu hohe Temperaturen am Heizelement im Inneren auftreten, so dass die Lebensdauer beeinträchtigt wird, und zum anderen kann auf Änderungen der Umgebung schnell reagiert werden.
  • Bei entsprechend feinen Strukturen der metallischen Struktur, beispielsweise eines metallischen Gitters, kann weiterhin die Kontaktfläche zwischen dem Heizelement in Form der mindestens einen metallischen Struktur und dem Speichermedium sehr groß ausgestaltet werden. Auf diese Weise kann schnell viel Energie in das Speichermedium eingetragen werden, so dass der Zeitraum bis zur Betriebsbereitschaft des Speicherelements stark verkürzt werden kann. Weiterhin können auch komplexe Geometrien des Speichermediums effektiv beheizt werden, da jeweils lokal optimiert Energie eingebracht werden kann. Das Einbringen mehrerer kleiner Heizelemente in Form von mehreren metallischen Strukturen in den Speicherkörper ermöglicht ein bedarfsgerechtes Beheizen kleiner Gebiete des Speichermediums. Dadurch wird insgesamt weniger Energie benötigt. Ein Überhitzen einzelner Bereiche und/oder Speicherkörper und/oder metallischer Strukturen kann verhindert werden, da auf den Transport der Wärme durch Wärmeleitung über größere Entfernungen durch entsprechende Ausgestaltung der metallischen Strukturen verzichtet werden kann. Insgesamt kann hierdurch der Eintrag der Energie verringert werden. Weiterhin ist auch ein vollständiges Entleeren des Speicherelements bzw. des Speicherkörpers möglich, da in allen Teilen des Speicherkörpers die benötigten Energien, beispielsweise die benötigten Desorptionsenergien, bereitgestellt werden können.
  • Die metallische Struktur kann insbesondere Strukturen mit Teilleitern gleicher Längen umfassen. Auf diese Weise kann ein Wärmeeintrag, insbesondere durch resistive Heizung, gleichmäßiger ausgestaltet sein. Die metallische Struktur kann insbesondere dünne, leicht verformbare Strukturteile umfassen, so dass insbesondere beim Verpressen und/oder im nachfolgenden Betrieb, keine oder nur geringfügige mechanische oder thermomechanische Spannungen auftreten können. Um eine resistive Heizung gewährleisten zu können, können beispielsweise Strukturenden, beispielsweise lose Enden und/oder Drähte, der mindestens einen metallischen Struktur elektrisch kontaktiert werden. Allgemein kann, um eine Haftung der metallischen Struktur innerhalb des Presslings mit dem Speichermedium zu verbessern, die mindestens eine metallische Struktur auch zusätzlich beschichtet werden, beispielsweise mit einem oder mehreren Haftvermittlern organischer und/oder anorganischer Natur. Auf diese Weise kann durch eine derartige Beschichtung auch, alternativ oder zusätzlich, ein Ausgleich verschiedener Wärmeausdehnungskoeffizienten erfolgen. Durch diese Maßnahme, wie auch durch die optionale flexible Ausgestaltung der metallischen Strukturen, kann insbesondere während des Herstellungsprozesses, beispielsweise während des Verpressens, die mechanische Beständigkeit erhöht werden und die Ausbeute beim Herstellungsprozess erhöht werden.
  • Die oben anhand des resistiven Aufheizens beschriebenen Vorteile der Herstellung eines Speicherkörpers in Form eines Verbundkörper-Presslings lassen sich auch auf das induktive Heizkonzept übertragen. Auch durch dieses Heizkonzept, welches alternativ oder zusätzlich zum resistiven Heizkonzept eingesetzt werden kann, lässt sich eine schnelle Erwärmung, eine gute Regulierbarkeit des Wärmeeintrags und eine lokal genau zu definierende Erwärmungszone realisieren. Vorteilhaft gegenüber der resistiven Beheizung ist dabei insbesondere, dass auf eine Kontaktierung der Heizelemente verzichtet werden kann, da dieses Verfahren ein berührungsloses Verfahren ist. Eine bedarfsgerechte Desorption von Ammoniak beispielsweise aus dem Speichermedium lässt sich durch gezielte Einbringung der induktiven Energie steuern, und es lassen sich unzulässige Druckanstiege im Speichersystem vermeiden.
  • Um das Speichermedium bzw. den Speicherkörper lokal gezielt induktiv mittels der mindestens einen metallischen Struktur in dem Speichermedium beheizen zu können, kann die metallische Struktur beispielsweise induktiv anregbare Partikel umfassen, welche beispielsweise eine amorphe Form, Kugelform, oder ähnliche Formen umfassen können, beispielsweise in Form von ferritischen Strukturen. Auch andere Geometrien sind jedoch induktiv anregbar, beispielsweise Drähte, Drahtgeflechte, Stangen, Röhrchen etc., was unter dem Begriff „induktiv anregbare Partikel” mitumfasst sein soll. Diese Partikel sind vorzugsweise elektrisch nicht kontaktiert und somit ausschließlich induktiv anregbar. Durch Anlegen eines äußeren elektromagnetischen Wechselfeldes (beispielsweise eines magnetischen Wechselfeldes) werden diese induktiv aufgeheizt und geben ihre Temperatur über Wärmeleitung an das umgebende Speichermedium ab. Durch Positionierung und Anordnung bzw. Größe der metallischen Strukturen kann eine gezielte lokale Erwärmung bzw. auch eine gezielte Formung der Heizzone erreicht werden. Dies kann entscheidende Vorteile bei der Aufheizung bzw. auch bei der homogenen Erwärmung und Temperaturverteilung in dem Speichermedium, beispielsweise in Metallsalzspeichern, haben und kann somit Vorteile bei der thermischen Ausspeicherung gebundener Gase, wie beispielsweise Ammoniak, bewirken.
  • Das Einbringen der metallischen Strukturen zum Zwecke der induktiven Aufheizung in das Speichermedium kann, wie auch im Falle der resistiven Aufheizung, beispielsweise während des Verpressens und/oder auch nach dem Verpressen in das bereits kompaktierte Speichermedium erfolgen. Beim Einbringen während des Verpressens bzw. vor dem Verpressen können metallische Strukturen, wie beispielsweise Drahtgeflechte, offenporige Metallschäume oder ähnliche Strukturen, mit dem Speichermedium, beispielsweise einem Metallsalz, befüllt und anschließend verpresst werden. Alternativ oder zusätzlich können die metallischen Strukturen, beispielsweise metallische Partikel, auch mit dem Speichermedium (beispielsweise dem Metallsalz) gemischt und anschließend verpresst werden. Dabei kann über eine unterschiedliche Schichtung bzw. unterschiedliche Mischungsverhältnisse der Anteil von induktiv aufheizbaren Partikeln so reguliert werden, dass eine homogene oder bedarfsgerechte Aufheizung des Speichermediums bzw. des Speicherkörpers ermöglicht wird.
  • Als dritte, alternativ oder zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten der induktiven Aufheizung und/oder der resistiven Aufheizung, können, wie oben ausgeführt, die metallischen Strukturen auch dem Zwecke einer mechanischen und/oder thermomechanischen Stabilisierung des Speicherkörpers dienen. In diesem Fall können die metallischen Strukturen alternativ oder zusätzlich zur Funktion der Wärmeleitung bzw. des Wärmeeintrags zusätzlich als mechanische Stabilisierung eingesetzt werden. Besonders vorteilhaft sind in diesem Fall metallische Strukturen in Form von Stützstrukturen aus Metallschaum und/oder Drahtgestricken. Diese Bauelemente werden derzeit beispielsweise in Filtern, Katalysatorträgern, Schalldämpfern oder Mischern eingesetzt. Metallschaum wird zudem in der Medizin zur Herstellung von Prothesen genutzt. Derartige Bauteile sind großtechnisch in unterschiedlichen Maschenweiten bzw. Porenweiten herstellbar und kommerziell erhältlich. Durch ihre Duktilität und elektrischen Eigenschaften bedingt können sie verpresst und anschließend durch ihren elektrischen Widerstand (resistiv) und/oder induktiv beheizt werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1A und 1B Verfahrensschritte eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 2A bis 2D verschiedene Ausführungsbeispiele metallischer Strukturen;
  • 3 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Speicherelements mit resistiver Heizung;
  • 4 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Speicherelements mit induktiver Heizung;
  • 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Speicherelements mit induktiver Heizung mit beweglich gelagerter Induktionsschleife;
  • 6 ein Ausführungsbeispiel mit induktiver Heizung mit einem relativ zu einer Induktionsschleife rotierenden Speicherkörper; und
  • 7A bis 7C Ausführungsbeispiele eines Speicherelements mit einem stabförmigen Induktionselement.
  • In den 1A und 1B sind in stark schematisierter Form Verfahrensschritte eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Speicherelements gezeigt. Das Speicherelement umfasst dabei einen Speicherkörper 110 in Form eines Verbundpresslings.
  • In einem ersten Verfahrensschritt gemäß 1a wird ein Speichermedium 112 mit einer metallischen Struktur 114 gemischt. Dieses Mischen kann beispielsweise in einer Pressform oder auch an einem anderen Ort erfolgen. Die metallische Struktur ist hier symbolisch als Gewebe, Geflecht oder allgemein als offenporige Struktur dargestellt. Auch andere Ausführungsformen sind denkbar und werden beispielsweise anhand der nachstehenden Beispiele erläutert. Das Speichermedium 112 kann beispielsweise, wie oben beschrieben, ein mit einem Reduktionsmittel, insbesondere Ammoniak, beladenes Metallsalz sein, wie beispielsweise Magnesiumchlorid (MgCl2) und/oder Calciumchlorid (CaCl2). Die Vermischung des Speichermediums 112 mit der metallischen Struktur 114 kann zusätzlich durch Vibrationen, beispielsweise mittels eines Schüttlers, unterstützt werden, so dass Hohlräume der metallischen Struktur 114 vollständig mit dem Speichermedium 112 gefüllt werden.
  • Anschließend wird in 1B eine Verpressung der derart hergestellten Mischung aus Speichermedium 112 und metallischer Struktur 114 durchgeführt. Dieses Verpressen ist in 1b symbolisch durch einen Stempel 116 angedeutet. Auch andere Arten der Verpressung können selbstverständlich eingesetzt werden. Auf diese Weise wird das pulverförmige Speichermedium 112 mit der metallischen Struktur 114 in die endgültige Form des Speicherkörpers 110 gebracht. Dabei wird ein Verbund zwischen dem Speichermedium 112 und der metallischen Struktur 114, beispielsweise dem Metallschaum, hergestellt. Das Metallsalz kann sich beispielsweise in einer Metallgitterstruktur befinden, welche eine hohe mechanische Festigkeit aufweist.
  • Anschließend können, je nach Anwendungsart, die metallischen Strukturen 114 beispielsweise elektrisch kontaktiert werden, beispielsweise indem Enden der metallischen Stuktur 114 mit entsprechenden Anschlüssen verbunden werden. Wie unten beschrieben, kann jedoch auch eine induktive Aufheizung verwendet werden. Es können verschiedene metallische Strukturen miteinander verbunden werden, um Heizarrays zu bilden, beispielsweise um unterschiedliche Zonen des Speicherkörpers 110 beheizen zu können.
  • In den 2A bis 2D sind verschiedene mögliche Ausführungsformen von Speichermedien 112 dargestellt. So zeigt beispielsweise 2A ein mehrlagiges Drahtgestrick mit Maschen. Durch die mehrlagige Ausgestaltung können beispielsweise radial unterschiedliche Heizzonen ausgestaltet werden. 2B zeigt ein Drahtgewebe mit feineren, plastisch oder elastisch verformbaren sternförmig ausgestalteten Drähten. 2C zeigt einen Metallschaum oder Metallschwamm mit einer Vielzahl von Poren. 2D schließlich zeigt eine Prinzipskizze eines Drahtgeflechts oder Drahtgewebes in Form einer Hohlröhre, wie beispielsweise Hohlröhren, die als so genannte „Stents” bzw. Implantate in der Medizintechnik verwendet werden. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können beispielsweise ein oder mehrere derartiger Stents auch ineinander geschachtelt verwendet werden.
  • In 3 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Speicherelements 118 schematisch in Schnittdarstellung von der Seite gezeigt. Das Speicherelement 118 umfasst optional ein Gehäuse 120, welches beispielsweise als zylinderförmiges Gehäuse ausgestaltet sein kann. Dieses Gehäuse umfasst eine Ableitung 122 zum Ableiten von gasförmigem Reduktionsmittel, beispielsweise in diesem Fall gasförmigem Ammoniak. Innerhalb des Gehäuses 120 ist eine Hülse 124 eingebracht, innerhalb der, gelagert durch Abstützungen 126, zwei Speicherkörper 110 eingebracht sind. Diese Speicherkörper 110, welche auch als Speicherblöcke bezeichnet werden können, sind beispielsweise wiederum zylindersymmetrisch aufgebaut und umfassen die metallischen Strukturen 114 als Heizelemente. Dabei sind jeweils Enden dieser metallischen Strukturen 114 über elektrische Kontakte 128 kontaktiert, so dass diese mit einem Gleichstrom oder Wechselstrom beaufschlagbar und auf diese Weise resistiv beheizbar sind.
  • Die zylindersymmetrische Ausgestaltung des Eintrags der Heizenergie hat den Vorteil, dass der äußere Bereich des Speichermediums 112 der Speicherkörper 110, in welchem durch Wärmeübergang verhältnismäßig viel Energie an die Umgebung abgegeben wird, separat beheizt werden kann. Somit kann zum einen verhindert werden, dass zu hohe Temperaturen an den metallischen Strukturen 114 im Inneren des Speicherkörpers 110 auftreten, so dass insgesamt die Lebensdauer beeinträchtigt wird, und zum anderen kann auf Änderungen der Umgebungstemperatur schnell reagiert werden. Zusätzlich kann beispielsweise zwischen der Hülse 124 und dem Gehäuse 120 eine thermische Isolation 130 eingebracht sein, beispielsweise in Form eines Vakuums und/oder von Wolle oder Glas- und/oder Steinwolle.
  • In 4 ist ein zu 3 alternatives Ausführungsbeispiel eines Speicherelements 118 in perspektivischer Darstellung gezeigt. Das Ausführungsbeispiel zeigt lediglich im Wesentlichen den Speicherkörper 110, welcher mit einer Mehrzahl von Induktionsspulen 132 umgeben ist. Der Speicherkörper 110 umfasst wiederum ein Speichermedium 112, beispielsweise wieder einen mit Ammoniak beladenen Metallsalzkern, beispielsweise einen Magnesiumchlorid- und/oder Calciumchlorid-Kern und/oder ein Salzgemisch. In das Speichermedium 112 sind dabei wiederum metallische Strukturen 114 eingebracht. Diese metallischen Strukturen sind in diesem Fall als induktiv aufheizbare Metallpartikeln (beispielsweise Kugeln, Drähte, Stangen, Späne etc.) ausgestaltet und können beispielsweise wiederum mittels des in den 1A und 1B dargestellten Verfahrens in das in das Speichermedium 112 eingepresst werden.
  • Die Induktionsspulen 132 bewirken eine Aufheizung des Speicherkörpers 110. Dabei können die einzelnen Induktionsspulen 132 auch unterschiedlich angesteuert werden, so dass beispielsweise eine segmentierte und/oder partielle induktive Aufheizung des Speicherkörpers 110 erfolgen kann. Zusätzlich kann auch eine induktive Aufheizung eines Mantels 134 erfolgen, welcher beispielsweise den Speicherkörper 110 ganz oder teilweise zylinderförmig umgeben kann und welcher beispielsweise ebenfalls induktiv aufheizbare Materialien umfasst. Auf diese Weise kann gleichzeitig von innen heraus und von außen her eine Aufheizung des Speicherkörpers 110 erfolgen.
  • Zur Ableitung des beim Aufheizen frei werdenden schadstoffvermindernden Mediums, insbesondere von Ammoniak, kann beispielsweise wiederum ein Gehäuse verwendet werden, analog zu 3, welches in 4 nicht dargestellt ist und welches beispielsweise wiederum eine Ableitung 122 aufweist. Zusätzlich kann, was auch in 3 implementiert sein kann, eine Ableitungsstruktur 136 in Form eines perforierten Rohres 138 in den Speicherkörper 110 eingebracht sein. Dieses Rohr 138 kann beispielsweise bereits beim Verpressen (1A) in das Speichermedium 112 eingebettet werden oder kann auch später eingebracht werden. An Stelle eines einzelnen Rohres 138 können auch mehrere derartiger Rohre genutzt werden. Die Ableitungsstruktur 136 kann nicht nur zum Ableiten des schadstoffvermindernden Mediums, wie beispielsweise des Ammoniaks genutzt werden, sondern kann beispielsweise auch zum Beladen des Speichermediums 112 mit dem schadstoffvermindernden Medium, beispielsweise mit Ammoniak, genutzt werden. Das Rohr 138 bzw. die Ableitungsstruktur 136 können beispielsweise mit einer Ableitung 122 des Gehäuses 120 verbunden sein.
  • Über die in 4 gezeigten Elemente hinaus kann das Speicherelement 118 noch weitere Elemente umfassen, beispielsweise wiederum ein Gehäuse 120, eine Ableitung 122, eine Hülse 124 mit Abstützungen 126, elektrische Kontakte 128 und Ähnliches. Beispielsweise können die Induktionsspulen 132 einzeln, gruppenweise oder insgesamt kontaktiert werden. und mit einer elektrischen Energiequelle verbunden sein. Auf diese Weise kann beispielsweise eine Beaufschlagung mit Wechselstrom erfolgen, um auf diese Weise im Inneren des Speicherkörpers 110 ein magnetisches und/oder elektromagnetisches Wechselfeld zu erzeugen.
  • In 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Speicherelements 118 in zu 4 analoger Darstellung gezeigt. Das Speicherelement 118 umfasst eine Mehrzahl (in der dargestellten Ausführungsform vier, wobei gegebenenfalls auch andere Anzahlen eingesetzt werden können) von Speicherkörpern 110, welche beispielsweise analog zu dem in 4 gezeigten Speicherkörper 110 ausgestaltet sein können und welche wiederum beispielsweise metallische Strukturen 114 in Form von Metallpartikeln oder Ähnlichem umfassen können. Für mögliche Ausgestaltungen dieser hohlzylinderscheibenförmigen Speicherkörper 110 kann auf die obige Beschreibung verwiesen werden. Die hohlzylinderförmigen Speicherkörper 110 sind auf einen zentralen Verbindungsstab 140 aufgebracht. Dieser Verbindungsstab 140 kann beispielsweise massiv ausgestaltet sein, kann aber auch beispielsweise wiederum als rohrförmige Ableitungsstruktur 136 ausgestal tet sein. Der Verbindungsstab 140 kann über eine Quellmatte 142 oder eine andere Verbindungsstruktur mit den Speicherkörpern 110 verbunden sein.
  • Weiterhin sind in dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Konzepte der induktiven Aufheizung in Kombination dargestellt, welche auch einzeln realisierbar sind. Zum einen weist das Speicherelement 118 wiederum eine Mehrzahl von einzelnen Induktionsspulen 132 auf, die beispielsweise wiederum als Einzelinduktoren ausgestaltet sein können und welche einzeln, in Gruppen oder insgesamt angesteuert werden können. Auf diese Weise ist beispielsweise wiederum eine segmentierte Aufheizung bzw. zonenweise Aufheizung des Speicherkörpers 110 möglich.
  • Alternativ oder zusätzlich kann eine induktive Aufheizung auch über eine weitere Induktionsspule 144 erfolgen, deren Position relativ zu den Speicherkörpern 110 veränderlich ist. Dementsprechend sind die Speicherkörper 110 beweglich relativ zu dieser Induktionsspule 144 gelagert. Unter „beweglich gelagert” oder „beweglich aufgenommen” ist dabei im Allgemeinen eine relative Bewegung zur Induktionsspule 144 zu verstehen. Dabei kann diese Bewegung als Bewegung der Speicherkörper 110 bzw. des die Speicherkörper 110 verbindenden und fixierenden Verbindungsstabs 140 ausgestaltet sein (Bezugsziffer 146 in 5). Alternativ oder zusätzlich kann jedoch auch die Induktionsspule 144 relativ zu den Speicherkörpern 110 bzw. der Gesamtheit aus Verbindungsstab 140 und Speicherkörpern 110 bewegt werden (Bezugsziffer 148 in 5). Letzteres erfordert allgemein einen geringeren Platzbedarf als die Bewegung 146, bei welcher sämtliche Speicherkörper 110 bewegt werden. Nicht dargestellt sind in 5 wiederum weitere Elemente, wie beispielsweise ein Gehäuse 120, elektrische Anschlüsse, Energieversorgungen oder Ähnliches. Diesbezüglich kann beispielsweise auf die Beschreibung zu den 3 oder 4 verwiesen werden.
  • In 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Speicherelements 118 in einer zu 5 analogen Darstellung gezeigt. Wiederum enthält das Speicherelement 118 einen Verbindungsstab 140, auf welchen in diesem Fall ein einzelner Speicherkörper 110 aufgebracht ist. Analog zu 5 wäre jedoch beispielsweise auch wiederum das Aufbringen mehrerer Speicherkörper 110 denkbar. Wiederum enthält das Speicherelement 118, ähnlich zu der zweiten in 5 aufgezeigten Möglichkeit, eine Induktionsspule 144. Diese Induktionsspule 144 ist in diesem Ausführungsbeispiel diagonal um den Speicherkörper 110 herumgeführt. Im Gegensatz zu den linearen Bewegungen 146 bzw. 148 in 5 können in 6 relative Rotationsbewegungen zwischen dem Speicherkörper 110 und der Induktionsspule 144 durchgeführt werden. Diese Rotationsbewegung ist in 6 symbolisch mit der Bezugsziffer 150 bezeichnet. Dabei ist symbolisch ledig lich eine Rotation des Speicherkörpers 110 (gegebenenfalls in Verbindung mit dem Verbindungsstab 140) gezeigt. Es ist jedoch auf Grund der Beschreibung in 5 unmittelbar ersichtlich, dass, alternativ oder zusätzlich, auch eine Rotation der Induktionsspule 144 um den Speicherkörper 110 erfolgen könnte. Die Rotationsbewegung 150 hat im Gegensatz zu den linearen Bewegungen 146, 148 gemäß 5 den Vorteil, dass in der Regel ein geringerer Bauraum für derartige Bewegungen erforderlich ist. Alternativ oder zusätzlich kann auch bei dem Ausführungsbeispiel in 6 eine Variation des Induktionsstroms, beispielsweise eine zeitliche Variation und/oder eine örtliche Variation (beispielsweise durch Vorsehen mehrerer Induktionsspulen 144) erfolgen.
  • In den 7A bis 7C ist schließlich ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Speicherelements 118 gezeigt. Dabei zeigt 7A eine teilweise aufgeschnittene Darstellung des Speicherelements 118, wohingegen die 7B und 7C verschiedene Schnittdarstellungen eines stabförmigen Induktors 152 zeigen. Wie in 7A erkennbar ist, weist das Speicherelement 118 wiederum, ähnlich zu 3, ein Gehäuse 120 auf, welches wiederum über eine Ableitung 122 zum Ableiten eines gasförmigen schadstoffvermindernden Mediums, beispielsweise Ammoniak, verfügt. In dem Gehäuse 120 sind wiederum mehrere kreisringscheibenförmige Speicherkörper 110 aufgenommen. Die Speicherkörper 110 können wiederum, beispielsweise ähnlich zur Anordnung gemäß 5, voneinander beabstandet angeordnet sein, um eine direkte Wärmeleitung zwischen benachbarten Speicherkörpern 110 zu vermeiden. Die Speicherkörper 110 können beispielsweise wiederum mittels einer oder mehrerer Quellmatten 142 im Inneren des Gehäuses 120 fixiert sein. Die Speicherkörper 110 können beispielsweise wiederum analog zur Ausführungsform in 5 ausgestaltet sein und können beispielsweise wiederum mit einem Speichermedium 112 mit einer induktiv aufheizbaren metallischen Struktur 114, beispielsweise Metallpartikeln, ausgestattet sein. Die Speicherkörper 110 weisen in dem in 7A dargestellten Ausführungsbeispiel eine zentrale Bohrung 154 auf.
  • Weiterhin weist das Speicherelement 118 gemäß dem Ausführungsbeispiel in 7A den stabförmigen Induktor 152 auf. Dieser stabförmige Induktor umfasst eine langgezogene Leiterschleife, welche in den 7B und 7C in ausschnittsweiser Detaildarstellung gezeigt ist. An ihrer Spitze ist die Leiterschleife, wie in 7C gezeigt, um 180° umgebogen. Zwischen den beiden Ästen der Leiterschleife kann ein Dielektrikum 156, beispielsweise ein anorganisches und/oder ein organisches Dielektrikum, eingebracht sein. Wie in 7A und im oberen Teilbild der 7B dargestellt, können die beiden Äste der langgezogenen Leiterschleife des stabförmigen Induktors 152 mit unterschiedlichen Polaritäten einer Wechselspannung beaufschlagt werden. Auf diese Weise wird mittels des Induktors 152 ein elektromagnetisches oder magnetisches Wechselfeld erzeugt, welches induktiv die in dem Speicherkörper 110 enthaltenen metallischen Strukturen 114 aufwärmen kann.
  • Wie in 7A und in 7B gezeigt, kann der Induktor 152 durch eine lineare Bewegung 146, 148 und durch eine Einführöffnung 158 ins Innere des Gehäuses 120 eingeführt werden, um dort in die zentralen Bohrungen 154 der Speicherkörper 110 einzutauchen. Wie durch die unterschiedlichen Bezugsziffern 146, 148 angedeutet ist, kann dabei wiederum eine Kombination einer Bewegung des stabförmigen Induktors 152 (Bezugsziffer 148) und/oder eine Bewegung des restlichen Speicherelements 118 relativ zum stabförmigen Induktor 152 (Bezugsziffer 146) genutzt werden. Über eine unterschiedliche Eintauchtiefe des stabförmigen Induktors 152 kann beispielsweise eine zonenweise Aufheizung der Speicherkörper 110 erfolgen. Auf diese Weise kann beispielsweise die Menge des freigesetzten schadstoffreduzierenden Mediums eingestellt werden. Das in 7A dargestellte Speicherelement 118 weist somit einen vergleichsweise hohen Wirkungsgrad gegenüber Varianten auf, bei welchen der Speicherverbund von einer Mantelfläche aus beheizt wird. Insbesondere lassen sich Wärmeverluste im Gehäuse 120 durch die Einführung des Induktors 152 in die als Kernbohrung ausgebildete zentrale Bohrung 154 deutlich vermeiden.
  • Um ein Entweichen des schadstoffvermindernden Mediums aus dem Inneren des Gehäuses 120 zusätzlich zu vermeiden, kann die die Einführöffnung 158, wie im oberen Teilbild der 7B zu erkennen, zusätzlich mit einer Dichtung 160 ausgestattet werden. Diese Dichtung kann beispielsweise einen O-Ring umfassen und/oder eine andere Art von Dichtung, die eine Linearbewegung 146, 148 ermöglicht und gleichzeitig einen Austritt des gasförmigen schadstoffvermindernden Mediums verhindert bzw. reduziert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19728343 C1 [0004, 0006]
    • - WO 2006/012903 [0005, 0006]

Claims (16)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Speicherelements (118), wobei das Speicherelement (118) eingerichtet ist, um mindestens ein schadstoffverminderndes Medium, insbesondere ein gasförmiges Medium, insbesondere ein Reduktionsmittel, freizusetzen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: – mindestens ein Speichermedium (112) wird bereitgestellt, wobei das Speichermedium (112) eine Pulverform und/oder eine Granulatform aufweist, wobei das Speichermedium (112) eingerichtet ist, um bei Erwärmung das schadstoffvermindernde Medium freizusetzen; – mindestens eine metallische Struktur (114) wird in das Speichermedium (112) eingebracht; und – das Speichermedium (112) wird zu einem Speicherkörper (110) verpresst.
  2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei das Speichermedium (112) mindestens ein Speichermaterial und das mindestens eine schadstoffvermindernde Medium und/oder mindestens eine Vorläufersubstanz des schadstoffvermindernden Mediums in gespeicherter Form umfasst.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die metallische Struktur (114) ganz oder teilweise vor dem Verpressen in das Speichermedium (112) eingebracht wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die metallische Struktur (114) mindestens eine der folgenden Strukturen umfasst: ein Drahtgeflecht, insbesondere ein Drahtgitter und/oder einen Stent und/oder eine metallische Stützstruktur und/oder eine dreidimensionale metallische Leiterstruktur; mindestens eine Metallschleife, insbesondere mindestens eine Induktionsschleife und/oder eine Heizschleife; ein Drahtgewebe; ein Drahtgestrick; einen Metallschwamm; einen Metallschaum; ein Induktor, insbesondere ein mindestens zwei metallische Elektroden und mindestens ein Dielektrikum umfassender Induktor, insbesondere ein stabförmiger Induktor; eine Mehrzahl von induktiv anregbaren Partikeln, insbesondere ferritische Partikel.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Speicherkörper (110) im Wesentlichen Rotationssymmetrie aufweist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei weiterhin mindestens eine Ableitungsstruktur (136) zum Ableiten des schadstoffvermindernden Mediums in gasförmiger Form in das Speichermedium (112) eingebracht wird, insbesondere ein perforiertes Rohr (138).
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei vor und/oder während des Verpressens mindestens ein Schüttelschritt durchgeführt wird, wobei in dem Schüttelschritt durch Einwirkung mechanischer Vibrationen und/oder Schwingungen eine Verteilung des Speichermediums (112) in Hohlräumen der metallischen Struktur (114) unterstützt wird.
  8. Speicherelement (118) zur Freisetzung mindestens eines schadstoffvermindernden Mediums, insbesondere herstellbar mittels eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Speicherelement (118) mindestens einen Speicherkörper (110) umfasst, wobei der Speicherkörper (110) einen Pressling eines Speichermediums (112) mit einer eingebetteten metallischen Struktur (114) umfasst, wobei das Speichermedium (112) eingerichtet ist, um bei Erwärmung das schadstoffvermindernde Medium freizusetzen.
  9. Speicherelement (118) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die mindestens eine metallische Struktur (114) zumindest teilweise elektrisch kontaktiert ist, wobei das Speicherelement (118) eingerichtet ist, um die metallische Struktur (114) durch Beaufschlagung mit einem elektrischen Strom zumindest teilweise resistiv zu erwärmen.
  10. Speicherelement (118) nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, wobei das Speicherelement (118) weiterhin zumindest einen Induktor (132; 144; 152) aufweist, wobei der Induktor (132; 144; 152) eingerichtet ist, um den Speicherkörper (110) zumindest teilweise mit einem elektromagnetischen Wechselfeld zu beaufschlagen, wobei das elektromagnetische Wechselfeld eingerichtet ist, um die metallische Struktur (114) zumindest teilweise induktiv zu erwärmen.
  11. Speicherelement (118) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Induktor (132; 144; 152) mindestens einen der folgenden Induktoren umfasst: eine Mehrzahl einzelner Induktoren, insbesondere eine Mehrzahl von Induktorschleifen und/oder Induktionsspulen (132; 144); einen beweglichen Induktor (132; 144; 152), insbesondere einen linear beweglichen Induktor und/oder eine rotierende Induktorschleife; einen stabförmigen Induktor (152), insbesondere einen mindestens zwei metallische Elektroden und mindestens ein Dielektrikum (156) umfassenden Induktor.
  12. Speicherelement (118) nach einem der vorhergehenden, auf ein Speicherelement (118) gerichteten Ansprüche, wobei mindestens zwei metallische Strukturen (114) elektrisch zu einem Heizarray verbunden sind.
  13. Speicherelement (118) nach einem der vorhergehenden, auf ein Speicherelement (118) gerichteten Ansprüche, wobei der Speicherkörper (110) zumindest teilweise beweglich, insbesondere linear beweglich und/oder rotierbar, in dem Speicherelement (118) aufgenommen ist.
  14. Speicherelement (118) nach einem der vorhergehenden, auf ein Speicherelement (118) gerichteten Ansprüche, wobei das Speicherelement (118) eine Mehrzahl von Speicherkörpern (110) umfasst, insbesondere eine Mehrzahl von zylinderförmigen und/oder hohlzylinderförmigen Speicherkörpern (110).
  15. Speicherelement (118) nach einem der vorhergehenden, auf ein Speicherelement (118) gerichteten Ansprüche, weiterhin umfassend mindestens ein Gehäuse (120), insbesondere mindestens ein isoliertes Gehäuse (120), wobei in dem Gehäuse (120) mindestens ein Speicherkörper (110) eingebracht ist und wobei das Gehäuse (120) mindestens eine Ableitung (122) zum Ableiten gasförmigen schadstoffvermindernden Mediums aufweist.
  16. Speicherelement (118) nach dem vorhergehenden Anspruch, umfassend mindestens zwei getrennte Speicher mit jeweils mindestens einem Speicherkörper (110), insbesondere einen Hauptspeicher und einen Pufferspeicher.
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