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DE102008025543A1 - Anordnung und Verfahren zur Darstellung von auf ein Handheldgerät bezogenen Daten mit einer Gerätekonsole - Google Patents

Anordnung und Verfahren zur Darstellung von auf ein Handheldgerät bezogenen Daten mit einer Gerätekonsole Download PDF

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DE102008025543A1
DE102008025543A1 DE200810025543 DE102008025543A DE102008025543A1 DE 102008025543 A1 DE102008025543 A1 DE 102008025543A1 DE 200810025543 DE200810025543 DE 200810025543 DE 102008025543 A DE102008025543 A DE 102008025543A DE 102008025543 A1 DE102008025543 A1 DE 102008025543A1
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DE
Germany
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console
central computer
processing unit
data
handheld device
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200810025543
Other languages
English (en)
Inventor
Tim Brauer
Jan Rabensdorf
Oliver Seitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE200810025543 priority Critical patent/DE102008025543A1/de
Priority to PCT/EP2009/056167 priority patent/WO2009153125A2/de
Publication of DE102008025543A1 publication Critical patent/DE102008025543A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F8/00Arrangements for software engineering
    • G06F8/60Software deployment

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Software Systems (AREA)
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  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Information Transfer Between Computers (AREA)
  • Management, Administration, Business Operations System, And Electronic Commerce (AREA)

Abstract

Anordnung zur Darstellung von auf ein Handheldgerät bezogenen Daten mit einer Gerätekonsole sowie mit mindestens einem mit der Gerätekonsole über eine Halteeinrichtung gekoppelten Handheldgerät, wobei die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, einen Satz auf ein der Haltevorrichtung entnommenes Handheldgerät bezogener Daten darzustellen, wobei ferner die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist, eine Protokollnachricht über Entnahmevorgänge zu erzeugen und zur Übermittlung an einen Zentralcomputer bereitzustellen, welcher ausgebildet ist, auf Grundlage der Protokollnachrichten einen neuen Satz handheldgerätebezogener Daten an die Gerätekonsole bereitzustellen, und die Gerätekonsole ausgebildet ist, mit dem neuen Satz handheldgerätebezogener Daten den bisherigen im Speicher der Gerätekonsole befindlichen Satz zu ersetzen.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Darstellung von auf ein Handheldgerät bezogenen Daten mit einer Gerätekonsole, welche eine Verarbeitungseinheit, einen Speicher und eine Halteeinrichtung für mindestens ein Handheldgerät aufweist, sowie mit mindestens einem mit der Gerätekonsole über die Halteeinrichtung gekoppelten Handheldgerät und einer mit der Gerätekonsole verbundenen Anzeigeeinrichtung zur Darstellung der Daten, wobei die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist, zu erfassen, ob das Handheldgerät der Halteeinrichtung entnommen ist, und die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, unter der Bedingung, dass das Handheldgerät entnommen ist, einen Satz auf das entnommene Handheldgerät bezogener Daten aus dem Speicher abzurufen und an die Anzeigeeinrichtung zur Darstellung bereitzustellen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Aus dem Stand der Technik sind Systeme aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen bekannt, bei denen ein in der Hand gehaltenes Werkzeug, oder Mess- oder Untersuchungsinstrument, durch einen Benutzer verwendet wird und dabei auf einer Anzeigeeinrichtung des Werkzeug-, Mess-, oder Untersuchungssystems Daten angezeigt werden, welche auf das jeweils aktuell verwendete, in der Hand gehaltene Gerät und dessen Einsatz bezogen sind.
  • Dabei ist bekannt, Ablagen oder Halterungen für die jeweiligen Werkzeuge oder Instrumente an einer Gerätekonsole anzuordnen. Dies hat beispielsweise im medizinischen Bereich den Vorteil, dass die einzelnen Werkzeuge stets durch einen Handgriff ausgewählt werden können und übersichtlich zur Verfügung stehen.
  • Weiterhin können auch Datenverarbeitungskomponenten in die Gerätekonsole integriert werden, um auf das jeweilig in Benutzung befindliche in der Hand gehaltene Werkzeug oder den Betrieb des Werkzeuges bezogene Daten zu verarbeiten und entsprechend auf der Anzeigeeinrichtung darzustellen. So können etwa aus einer Endoskopie herrührende Bildinformationen in einer in der Gerätekonsole angeordneten Verarbeitungsvorrichtung verarbeitet werden und mit bestehenden Daten kombiniert werden, bevor sie zur Anzeige gelangen. Dabei können, wenn eine Mehrzahl unterschiedlicher in der Hand betriebener Werkzeuge zum Einsatz kommen, jeweils für das betriebene Werkzeug spezifische Datenanzeigen bereitgestellt werden.
  • Diese Systeme haben den Vorteil, dass die jeweils notwendigen Daten auch bei einem schnellen Wechsel des in der Hand betriebenen Werkzeuges ohne zusätzliche Handgriffe oder Bedienhandlungen an einer Benutzerschnittstelle bereitgestellt und angezeigt werden können. Dabei werden ferner Verschmutzungen der Bedienelemente vermieden, wie beispielsweise die Verschmutzung eines Touchscreens bei der Verwendung eines Messsystemes mit mehreren in der Hand betätigten Werkzeugen in einer Kfz-Werkstatt.
  • Solche Systeme nach dem Stand der Technik können ferner für Informationssysteme in Museen oder bei Ausstellungen verwendet werden. Hier kann ein Museumsbesucher ein Exponat in die Hand nehmen, und es werden zu dem in die Hand genommenen Exponat zugehörige Informationen auf einer Anzeigeeinrichtung dargestellt. Hierdurch werden Barrieren, die durch Bereitstellen einer computerisierten Benutzerschnittstelle entstehen können, vermieden.
  • Solche Systeme können auch vorteilhaft im Einzelhandel angewendet werden. Hierbei kann ein Kunde nach einer ihn interessierenden Ware greifen und sie aus der Nähe betrachten, und er bekommt ohne weiteres Zutun die Ware betreffende Informationen auf einem Informationsbildschirm angeboten.
  • Insbesondere bei Messwerkzeugen kann es jedoch vorkommen, dass diese ihre Benutzungseigenschaften im Laufe ihrer Gesamtlebensdauer verändern. Solche Abnutzungs- oder Alterungserscheinungen werden bei den genannten Systemen nicht berücksichtigt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Anordnung zur Darstellung von auf ein Handheldgerät bezogenen Daten bereitzustellen, welche es ermöglicht, die handheldgerätespezifischen Daten gemäß der tatsächlichen Benutzungsintensität anzuzeigen, sowie eine Gerätekonsole, einen Zentralcomputer und ein Verfahren hierfür.
  • Überblick über die Erfindung
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß jeweils durch den Gegenstand der Ansprüche 1, 18, 32 und 33 gelöst.
  • Die Erfindung nach Anspruch 1 lehrt eine Anordnung zur Darstellung von auf ein Handheldgerät bezogenen Daten, mit einer Gerätekonsole, welche eine Verarbeitungseinheit, einen Speicher und eine Halteeinrichtung für mindestens ein Handheldgerät aufweist, sowie mit mindestens einem mit der Gerätekonsole über die Halteeinrichtung gekoppelten Handheldgerät und einer mit der Gerätekonsole verbundenen Anzeigeeinrichtung zur Darstellung der Daten, wobei
    • – die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist, zu erfassen, ob das Handheldgerät der Halteeinrichtung entnommen ist,
    • – die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, unter der Bedingung, dass das Handheldgerät entnommen ist, einen Satz auf das entnommene Handheldgerät bezogener Daten aus dem Speicher abzurufen und an die Anzeigeeinrichtung zur Darstellung bereitzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass
    • – die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, mindestens eine Protokollnachricht mit Informationen über mindestens einen Entnahmevorgang zu erzeugen, und zur Übermittlung an einen Zentralcomputer bereitzustellen,
    • – der Zentralcomputer ausgebildet ist, auf Grundlage der mindestens einen Protokollnachricht einen neuen Satz handheldgerätebezogener Daten zur Übermittlung an die Gerätekonsole bereitzustellen,
    • – die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, den neuen Satz handheldgerätebezogener Daten zu empfangen und mit dem neuen Satz denjenigen Satz handheldgerätebezogener Daten im Speicher zu ersetzen, der dem neuen Satz entspricht.
  • Indem die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole die Entnahmevorgänge protokolliert, ermittelt sie die für eine Anpassung der anzuzeigenden handheldgerätespezifischen Daten notwendige Datenbasis. Diese Datenbasis kann eine Mehrzahl von Protokolleinträgen enthalten, die den Entnahmevorgängen entsprechen. Die Datenbasis ermöglicht somit, die tatsächliche Benutzungsintensität der an die Gerätekonsole gekoppelten Handheldgeräte zu ermitteln und kann durch die Verarbeitungseinheit über die Kommunikationsschnittstelle an einen Zentralcomputer übermittelt werden.
  • Indem die Daten zur Übermittlung an einen Zentralcomputer bereitgestellt werden, sei es über eine Online-Netzwerkverbindung oder durch Datentransport per Wechselmedium, wird es ermöglicht, die auszuwertende Datenbasis, d. h. die Informationen über Entnahmevorgänge eines oder mehrerer Handheldgeräte, zentral auszuwerten. Hierdurch kann beispielsweise der Anbieter eines Werkzeug- oder Messinstrumentesystems die Daten zentral und gesammelt aufbereiten und auswerten und entsprechend im Hause gewonnener Erkenntnisse schnell anpassen.
  • Hierzu ist der Zentralcomputer ausgebildet, auf Grundlage der von der Gerätekonsole bereitgestellten Protokollnachricht einen neuen Satz handheldgerätebezogener Daten aus seiner Datenbank auszuwählen und an die Gerätekonsole bereitzustellen. Hierdurch wird vom Zentralcomputer ein informationstechnisch verarbeitbares Datenpaket zusammengestellt, welches zu einem gegebenen Zeitpunkt an die Gerätekonsole übermittelbar ist, ohne dass es ständigen Kommunikationsflusses (und somit einer ständigen Netzwerkverbindung) bedürfe, und es kann das Datenpaket durch die Gerätekonsole ausgepackt und lokal installiert werden.
  • Indem die Verarbeitungseinheit entsprechend den vom Zentralcomputer empfangenen, neuen Satz handheldgerätebezogener Daten im Speicher installiert, und somit den entsprechenden alten Satz ersetzt, kann, ohne dass es weiterer Anpassungen in der Applikationssoftware oder der Betriebssoftware der Gerätekonsole kommt, der neue Satz handheldgerätebezogener Daten einfach anstelle des alten Satzes verwendet werden, wenn das entsprechende Handheldgerät der Haltevorrichtung der Gerätekonsole entnommen wird. Dadurch bleiben bei einem Update von handheldgerätebezogenen Daten andere Daten- und Softwarebestände in der Gerätekonsole unberührt, was die Systemstabilität verbessert, getrennte Austauschvorgänge für handheldgerätebezogene Daten und beispielsweise Applikations- oder Plattformsoftware ermöglicht und erlaubt, einen größeren Teil an Applikationssoftware beispielsweise auch als ASIC (Application Specific Integrated Circuit) zu realisieren.
  • Somit ermöglicht das vorliegende System, abhängig von der tatsächlich auftretenden Benutzungsintensität der Handheldgeräte, die durch das System angezeigten handheldgerätebezogenen Daten zu verändern. Somit kann beispielsweise die Anzeige der Daten als solche, aber auch die Art der Verarbeitung von durch das in der Hand gehaltene Messinstrument bereitgestellten Daten, dynamisch angepasst werden, ohne dass das System vor Ort, etwa in der Werkstatt, gewartet werden müsste und so Ausfallzeiten entstünden.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung nach Anspruch 1 können entsprechend der auf diesen Anspruch rückbezogenen Unteransprüche verwirklicht werden.
  • So kann die Anordnung dadurch weitergebildet sein, dass der Zentralcomputer ausgebildet ist, die mindestens eine Protokollnachricht nach dem entnommenen Gerät und/oder nach der Häufigkeit der Entnahme und/oder der Uhrzeit der Entnahme auszuwerten. Auf diese Weise kann der Zentralcomputer beispielsweise die Art des entnommenen Gerätes, oder ferner die Baureihe oder gar die individuelle Identität eines Handheldgerätes, feststellen und somit individuell auf den Gerätetyp, die Baureihe eines Gerätetyps oder das individuelle Gerät abgestimmt die bei Entnahme des Gerätes durch die Gerätekonsole bereitzustellenden Informationen anpassen. Durch die Auswertung nach der Häufigkeit der Entnahme können die bereitzustellenden Informationen einerseits nach der Anzahl der Entnahmehandlungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder andererseits nach der Benutzungsfrequenz, das heißt der Dichte der aufeinanderfolgenden Benutzungen in zeitlicher Hinsicht, ausgewählt, angepasst und/oder bereitgestellt werden.
  • Alternativ oder gleichzeitig kann auch die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet sein, eine zeitliche Folge von Entnahmevorgängen nach dem entnommenen Gerät und/oder der Häufigkeit der Entnahme und/oder der Uhrzeit der Entnahme auszuwerten und das Ergebnis der Auswertung in die Protokollnachricht, die an den Zentralcomputer zur Übermittlung bereitgestellt wird bzw. an den Zentralcomputer übermittelt wird, aufzunehmen. Hierdurch können einzelne oder alle Datenauswertungsschritte von der Zentrale weg hin zur installierten Basis der Gerätekonsolen dezentralisiert werden. Durch diese Dezentralisierung wird einerseits die Ausfallsicherheit des Gesamtsystems erhöht und andererseits wird Rechenkapazität vom Zentralsystem weg hin zu den einzelnen Gerätekonsolen verlagert, was die Skalierbarkeit des Gesamtsystems verbessern kann. Ferner wird die Menge der auszuwertenden Daten vor der Übermittlung an den Zentralcomputer reduziert, wenn eine datenintensive Vorverarbeitung in der Gerätekonsole durchgeführt wird und eine zur Auswahl des neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten führende Endverarbeitung im Zentralcomputer erfolgt.
  • Die Protokollnachricht kann eine Folge von Einträgen über Entnahmevorgänge von Handheldgeräten aus der Haltevorrichtung der Gerätekonsole enthalten, wobei die Folge von Einträgen ferner Angaben über den Zeitpunkt der Entnahme und/oder das entnommene Gerät enthalten können.
  • In Ausführungsformen der Erfindung kann eine Mehrzahl unterschiedlicher Handheldgeräte mit der Gerätekonsole gekoppelt sein und die Information über den mindestens einen Entnahmevorgang einen Typidentifikationswert für das am jeweiligen Entnahmevorgang beteiligte Handheldgerät enthalten.
  • Die Gerätekonsole kann mit dem Handheldgerät über einen Sensor gekoppelt sein, der sich innerhalb eines Andockelementes der Haltevorrichtung befinden kann, und dabei so angeordnet und/oder ausgebildet ist, dass der Sensor einen Entnahmevorgang eines Handheldgerätes aus der Haltevorrichtung insgesamt oder insbesondere eines individuellen Handheldgerätes aus seinem Andockelement erfasst. Der Sensor kann dabei lichtempfindlich sein und somit den Entnahmevorgang durch eine Änderung der Lichtverhältnisse erfassen. Alternative Sensoren können den Entnahmevorgang auch kapazitiv, induktiv, durch mechanische Abtastung, durch Feststellen der Änderung der Leitfähigkeit, durch Schall- oder elektromagnetische Wellen (jeweils auch unter Einbeziehung einer individuellen Kennung, wie etwa unter Verwendung von Radio Frequency Identification-Systemen (RFID)), Distanzmessung durch Triangulation, Laufzeit oder Interferenz erfassen.
  • Ausführungsformen der Erfindung können dadurch gekennzeichnet sein, dass die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist, Systemstatusinformationen, welche den Systemstatus der Gerätekonsole mit den angeschlossenen und/oder von ihr umfassten Systemkomponenten beschreiben, zur Übermittlung an den Zentralcomputer bereitzustellen. Hierdurch werden nicht nur die Entnahmevorgänge von Handheldgeräten als Datenbasis für eine Aktualisierung des Gerätekonsolensystems an den Zentralcomputer bereitgestellt, sondern darüber hinaus noch weitere Informationen zum Gerätekonsolensystem, wie etwa Versionsinformationen von gerätekonsolenseitigen Systemkomponenten, wie etwa Applikations- oder Plattformsoftwarekomponenten, oder weitere Diagnoseinformationen.
  • Dabei kann der Zentralcomputer, insbesondere die Verarbeitungseinheit des Zentralcomputers, ausgebildet sein, auf Basis der in den von der Gerätekonsole übermittelten Daten enthaltenen Systemstatusinformationen ein Anwendungsupdate und/oder ein Plattformupdate zur Übermittlung an die Gerätekonsole bereitzustellen. Somit kann der Zentralcomputer über das Update an handheldgerätebezogenen Daten hinaus ferner ein Update für das in der Gerätekonsole, insbesondere der Verarbeitungseinheit, ausgeführte Anwendungsprogramm oder dem Anwendungsprogramm zugrundeliegende Betriebssoftware (Plattform) übermitteln, das von der Gerätekonsole empfangen und installiert werden kann. Hierdurch kann das Gerätekonsolensystem insgesamt im Laufe seines Lebenszyklus angepasst und/oder gewartet werden, ohne dass eine Servicekraft vor Ort agieren muss.
  • In Ausführungsformen der Erfindung kann der Zentralcomputer, insbesondere seine Verarbeitungseinheit, ausgebildet sein, eine Konfigurations-Benutzerschnittstelle zur Konfiguration der mit dem Zentralcomputer gekoppelten Gerätekonsole bereitzustellen. Hierbei kann der Zentralcomputer beziehungsweise seine Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet sein, das Anwendungsupdate und/oder das Plattformupdate auf Grundlage von bei der Bedienung der Konfigurations-Benutzerschnittstelle erzeugten Konfigurationsbefehlen auszuwählen. Die Konfigurations-Benutzerschnittstelle kann hierbei etwa über das Internet angeboten werden, oder es kann eine Konfigurationsdatei, welche die Konfigurationsbefehle enthält, an den Zentralcomputer übermittelt werden.
  • Die Erfindung kann ferner dahingehend weitergebildet sein, dass die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist, zu ermitteln, ob aktuell eine funktionierende Netzwerkverbindung zum Zentralcomputer besteht und, unter der Bedingung, dass keine funktionierende Netzwerkverbindung besteht, die an den Zentralcomputer bereitzustellenden Daten zwischenzuspeichern. Diese zwischengespeicherten Daten können dann auf ein Wechselmedium kopiert werden, sofern sie nicht gleich auf das Wechselmedium zwischengespeichert wurden, und dann zum Zentralcomputer transportiert werden, um dort eingelesen zu werden. Alternativ oder gleichzeitig kann das Wechselmedium auch zu einem in der Nähe der Gerätekonsole befindlichen Computer verbracht und dort eingelesen werden, wobei dieser Computer über ein Netzwerk mit dem Zentralcomputer in Verbindung steht, sodass die Daten von dem in der Nähe der Gerätekonsole befindlichen Computer auf den Zentralcomputer über das Netzwerk übermittelt werden. Entsprechend kann die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet sein, die an den Zentralcomputer bereitzustellenden Daten auf ein Wechselmedium zu übertragen, und entsprechend die vom Zentralcomputer bereitgestellten Daten von einem Wechselmedium einzulesen.
  • Die Erfindung nach Anspruch 18 stellt eine Gerätekonsole für die Anordnung nach Anspruch 1 oder einer ihrer Weiterbildungen bereit, mit einer Verarbeitungseinheit, einem Speicher und einer Halteeinrichtung für mindestens ein in die Halteeinrichtung positionierbares Handheldgerät, wobei
    • – die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist, zu erfassen, ob ein Handheldgerät der Halteeinrichtung entnommen ist,
    • – die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, unter der Bedingung, dass ein Handheldgerät der Halteeinrichtung entnommen ist, einen Satz auf das entnommene Handheldgerät bezogener Daten aus dem Speicher abzurufen und an eine mit der Gerätekonsole verbindbare Anzeigeeinrichtung zur Darstellung bereitzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass
    • – die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, mindestens eine Protokollnachricht mit Informationen über mindestens einen Entnahmevorgang zu erzeugen, und zur Übermittlung an einen Zentralcomputer bereitzustellen,
    • – die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, den neuen Satz handheldgerätebezogener Daten zu empfangen und mit dem neuen Satz denjenigen Satz handheldgerätebezogener Daten im Speicher zu ersetzen, der dem neuen Satz entspricht.
  • Hierdurch wird eine für die Anordnung geeignete Gerätekonsole bereitgestellt, die die bereits beschriebenen und diskutierten Merkmale der Gerätekonsole der Anordnung entsprechend aufweist. Um unnötige Längen und Wiederholungen zu vermeiden, wird bezüglich der erfinderischen Merkmale und Wirkungen der Gerätekonsole und der Weiterbildungen der Gerätekonsole auf das im Rahmen der Gesamtanordnung oben und im nachfolgenden, detaillierten Ausführungsbeispiel Beschriebene und Erläuterte verwiesen.
  • Entsprechend kann die Gerätekonsole gemäß der auf Anspruch 18 rückbezogenen Unteransprüche fortgebildet sein.
  • Die Erfindung nach Anspruch 32 stellt einen Zentralcomputer für eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17 bereit, die entsprechend der in Bezug auf den Zentralcomputer der Anordnung genannten Merkmale ausgebildet ist. Um wiederum unnötige Längen und Wiederholungen zu vermeiden, wird auch hier auf die im Rahmen der Anordnung oben und im Ausführungsbeispiel bezüglich der Merkmale und Wirkungen gegebenen Beschreibungen und Erläuterungen verwiesen.
  • Die Erfindung nach Anspruch 33 stellt ein Verfahren für eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17 bereit, mit den Schritten:
    • – Feststellen, ob aus einer Haltevorrichtung einer Gerätekonsole ein Handheldgerät entnommen ist,
    • – Auswählen von auf das entnommene Handheldgerät bezogenen Daten aus dem Speicher der Gerätekonsole,
    • – Bereitstellen der Daten zur Darstellung auf einer Anzeigevorrichtung, gekennzeichnet durch die Schritte:
    • – Erzeugen einer Protokollnachricht mit Daten über mindestens einen Entnahmevorgang und Bereitstellen der Protokollnachricht an einen Zentralcomputer,
    • – Auswerten der Protokollnachricht im Zentralcomputer, Auswählen eines neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten auf Grundlage der Protokollnachricht und Bereitstellen des neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten zur Übermittlung an die Gerätekonsole,
    • – Empfangen des neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten und Ersetzen desjenigen Satzes handheldgerätebezogener Daten, der dem neuen Satz entspricht, im Speicher der Gerätekonsole.
  • Hierdurch wird ein Verfahren zum Betrieb der Anordnung und/oder der Gerätekonsole und/oder des Zentralcomputers bereitgestellt, das die bezüglich der Anordnung und der beteiligten Vorrichtungen entsprechenden Vorteile verwirklicht, insbesondere wenn die Anordnung und ihre Vorrichtungen verfahrensgemäß betrieben werden.
  • Das Verfahren nach Anspruch 33 kann entsprechend der auf Anspruch 33 rückbezogenen Unteransprüche verwirklicht werden und entfaltet die den jeweiligen Anordnungs- und/oder Vorrichtungsmerkmalen entsprechenden technischen Wirkungen.
  • Insbesondere die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole und/oder die Verarbeitungseinheit des Zentralcomputers kann durch programmtechnisches Einrichten, durch funktionsspezifische Hardwarekomponenten, oder durch Kombinationen davon, ausgebildet sein, Schritte des Verfahrens wie hierin beschrieben auszuführen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft anhand mehrerer Figuren erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Übersicht über ein Ausführungsbeispiel der Anordnung,
  • 2 eine schematische Übersicht über einen ersten Teil eines Ausführungsbeispiels des Verfahrens,
  • 3 eine schematische Übersicht über einen zweiten Teil des Ausführungsbeispiels des Verfahrens, und
  • 4 eine schematische Übersicht über einen dritten Teil des Ausführungsbeispiels des Verfahrens.
  • 1 zeigt eine schematische Übersicht über die Anordnung gemäß eines Ausführungsbeispiels. Die Gerätekonsole 1 ist über ein Netzwerk 5 mit einem Zentralcomputer 2 verbunden und ferner über die Verbindungsleitung 4 mit der Anzeigeeinrichtung 3. An der Gerätekonsole ist eine Halteeinrichtung 6 angeordnet, die sechs nebeneinander angeordnete Andockelemente aufweist. Die beiden linkesten Andockelemente 62 und 62a sind vorliegend ohne darin positioniertes Handheldgerät dargestellt, während in die vier rechts davon befindlichen Andockelemente je ein Handheldgerät 7, 7a, 7b, 7c positioniert ist.
  • Die Gerätekonsole 1 weist neben der Halteeinrichtung 6 eine Verarbeitungseinheit 12, einen mit der Verarbeitungseinheit verbundenen Speicher 14 sowie eine mit der Verarbeitungseinheit verbundene Kommunikationsschnittstelle oder Kommunikationsmodul 16 auf. Die Verarbeitungseinheit 12 ist entsprechend der unten mit Bezug zum Ausführungsbeispiel des Verfahrens dargestellten Funktionalitäten programmtechnisch eingerichtet und/oder weist funktionsspezifische integrierte Schaltkreise auf; insbesondere ist die Verarbeitungseinheit ausgebildet, die gerätekonsolenseitigen Schritte des vorliegenden Verfahrens auszuführen.
  • Der Speicher 14 enthält für jeden Gerätetyp der in der Halteeinrichtung 6 positionierten Geräte 7 bis 7c je einen spezifischen Satz Daten, der auf der Anzeigeeinrichtung 3 dargestellt wird, sobald das zum Datensatz zugeordnete Gerät, zum Beispiel 7b, aus dem die Ablageposition des Handheldgerätes definierenden Andockelement der Halteeinrichtung 6 entnommen wird. Der Speicher 14 kann darüber hinaus weitere Anwendungs- oder Plattformsoftware aufweisen.
  • Im Andockelement 62 (wie auch in allen übrigen Andockelementen) ist ein lichtempfindlicher Sensor 64 angeordnet, welcher aufgrund der unterschiedlichen Lichtverhältnisse ermittelt, ob gegenwärtig ein Handheldgerät in das Andockelement 62 eingesetzt ist (oder darauf angeordnet ist), oder ob das Handheldgerät dem Andockelement 62 und somit der Haltevorrichtung 6 entnommen ist. In entsprechender Weise ist im Andockelement 62a ein Sensor 64a angeordnet. Im Falle der vier rechten Andockelemente, in die die Handheldgeräte 7 bis 7c eingesetzt sind, verdeckt das Handheldgerät den Lichtsensor, der wie in den Fällen 64 und 64a angeordnet ist, weitestgehend oder vollständig, sodass der Lichteinfall hier deutlich geringer ist als bei den vorliegend frei dargestellten Andockelementen 62 und 62a.
  • Die Sensoren 64 und 64a, wie auch die übrigen Sensoren der vier Andockelemente rechts, sind jeweils in nicht näher dargestellter Weise mit der Verarbeitungseinheit 12 verbunden. Hierbei kann auch ein nicht näher dargestelltes Treibermodul zwischengeschaltet sein, mit dem alle Sensoren auf der einen Seite verbunden sind, und welches auf der anderen Seite mit der Verarbeitungseinheit über eine serielle Schnittstelle verbunden ist. Hierdurch können sensorspezifische Gestaltungen von der Implementierung der Verarbeitungseinheit 12 entkoppelt werden.
  • Ausführungsformen können auch vorsehen, anstelle der seriellen Schnitstelle zwischen Treibermodul und Verarbeitungseinheit eine parallele Schnittstelle oder eine Universal Serial Bus(USB)-Schnittstelle zu verwenden.
  • In Ausführungsformen kann die Halteeinrichtung 6 in einem von der Gerätekonsole separaten Gehäuse verwirklicht sein, und die Sensoren können über eine zwischen der Halteeinrichtung 6 und der Gerätekonsole 1 verlaufende Verbindung mit der Verarbeitungseinheit 12 verbunden sein, wobei sich die Treiberstufe in der Haltevorrichtung oder in der Gerätekonsole befinden kann.
  • Die Verarbeitungsvorrichtung 12 ist ferner über die Verbindung 4 mit der Anzeigeeinrichtung 3 verbunden. Hierbei übernimmt die Verarbeitungseinrichtung 12 das Rendering der aus dem Speicher 14 abgerufenen Daten, die zum jeweils aktuell entnommenen Handheldgerät, beispielsweise 7b, gehören, und setzt diese mittels geeigneter Treibersoftware und gegebenenfalls Grafikhardware in Bildsignale um, die über die Leitung 4 gesendet werden und durch die Anzeigeeinrichtung 3, beispielsweise ein TFT-Monitor, dargestellt werden. In alternativen Ausführungsformen stellt die Verarbeitungseinheit 12 nicht grafisch gerenderte, digitale Informationen über die Leitung 4, die dann als digitale Datenleitung ausgebildet ist, an eine Anzeigeeinheit 3 bereit, die über eine eigene Verarbeitungseinheit verfügen kann und das Rendering und die Anzeige lokal vornimmt.
  • Über die mit der Verarbeitungseinheit 12 der Gerätekonsole 1 verbundene Kommunikationsschnittstelle 16 ist die Gerätekonsole mit einem Computernetzwerk 5 verbunden. Das Computernetzwerk 5 kann ein drahtloses oder drahtgebundenes Local Area Network (LAN), Metropolitan Area Network (MAN), ein Wide Area Network (WAN), ein Intranet oder Internet sein. Über das Netzwerk 5 kommuniziert die Kommunikationsschnittstelle 16 der Gerätekonsole 1 mit der Kommunikationsschnittstelle 26 des Zentralcomputers 2. Hierzu sind in den Kommunikationsmodulen 16 und 26 entsprechende Protokollstacks implementiert. Die Verarbeitungseinheit 22 des Zentralcomputers 2 ist programmtechnisch eingerichtet, die von der Verarbeitungseinheit 12 der Gerätekonsole 1 über deren Kommunikationsschnittstelle 16 versandten und durch die Kommunikationsschnittstelle 26 des Zentralcomputers 2 empfangenen Daten entgegenzunehmen, zu verarbeiten und insbesondere verfahrensgemäß auszuwerten, indem es die zentralcomputerseitigen Schritte des vorliegenden Verfahrens ausführt.
  • Die Verarbeitungseinheit 22 greift, um in Antwort auf die von der Gerätekonsole 1 übermittelten Daten ihrerseits einen neuen Datensatz für die Gerätekonsole bereitzustellen, auf den Speicher (und/oder die Datenbank) 24 zu. In der Datenbank 24 sind eine Vielzahl von Sätzen von handheldgerätebezogenen Daten für unterschiedliche Typen von Handheldgeräten abgelegt. Ferner enthält die Datenbank 24 Software-Updatepakete für Applikationssoftware und für Plattformsoftware, die auf der Gerätekonsole 1 beziehungsweise deren Verarbeitungsmodul 12 ausgeführt wird.
  • Hierbei können für unterschiedliche Typen von Gerätekonsolen unterschiedliche Applikations-Updates oder Plattform-Updates vorgehalten werden.
  • Die Verarbeitungseinheit 22 des Zentralcomputers 2 ist ferner ausgebildet, über das Netzwerk 5 oder ein weiteres Netzwerk eine Konfigurationsbenutzerschnittstelle bereitzustellen. Im vorliegenden Beispiel ist hierfür ein Webserver durch die Verarbeitungseinheit 22 verwirklicht, der über das Internet Konfigurationsbefehle entgegennimmt und im Speicher 24 ablegt.
  • 2 zeigt einen schematischen Überblick über einen ersten Teil eines Ausführungsbeispiels für das Verfahren. In Schritt 100 überprüft die Verarbeitungseinheit 12 der Gerätekonsole 1, ob eines der Handheldgeräte 7 bis 7c den Andockelementen der Haltevorrichtung 6 entnommen ist. Hierzu überprüft die Verarbeitungseinheit den Status der Sensoren (wie für die beiden linkesten Andockelemente 62 und 62a mit den Sensoren 64 und 64a dargestellt und für die übrigen vier rechten Andocksensoren entsprechend geltend).
  • In Schritt 110 ermittelt die Verarbeitungseinheit 12 anhand einer im Speicher vorgehaltenen Zuordnung aus Gerätetypen und Andockelementen, welchen Typs das entnommene Gerät ist.
  • Dann fährt die Verarbeitungseinrichtung 12 einerseits fort, die dem Gerätetyp im Speicher 14 zugeordneten handheldgerätebezogenen Anzeigedaten auszuwählen und abzurufen und die Daten grafisch zu rendern, was im Falle audiovisueller Daten eine Darstellung einer Bildabfolge beinhaltet, und diese Daten in Schritt 130 zur Anzeige zu bringen.
  • Andererseits wird an Schritt 110 anschließend ein dem Entnahmevorgang entsprechender Protokolleintrag in einer Protokollnachricht oder Protokolldatei durch die Verarbeitungseinheit erzeugt (Schritt 140), welcher neben Angaben zur Uhrzeit und dem Datum des Entnahmevorganges auch Angaben über den in Schritt 110 bestimmten Gerätetyp aufweist. In Ausführungsformen der Erfindung kann ferner durch die Verarbeitungseinheit 22 ermittelt werden, wann das entnommene Handheldgerät wieder in die Andockeinrichtung zurückgelegt wurde, woraus die Dauer der Entnahme ermittelt werden kann. Auch diese kann in einem entsprechenden Protokolleintrag aufgenommen sein und in die spätere Auswertung einbezogen werden.
  • Nach einer bestimmten Anzahl von Protokolleinträgen beziehungsweise Entnahmevorgängen kombiniert die Verarbeitungseinheit die den Protokolleintrag (bzw. die Protokolleinträge) enthaltende Protokolldatei (oder Protokollnachricht) mit Systeminformationen, welche die Verarbeitungseinheit 12 in Schritt 145 gesammelt hat und welche den gegenwärtigen Zustand des Gerätekonsolensystems 1 und seiner Subsysteme wiedergeben.
  • In Schritt 150 überprüft die Verarbeitungseinheit 12 in Verbindung mit der Kommunikationsschnittstelle 16, ob gegenwärtig eine funktionierende Netzwerkverbindung zum Zentralcomputer besteht. Ist dies nicht der Fall, so wird die Protokollnachricht von der Verarbeitungseinheit 12 im Speicher 14 in Schritt 152 zwischengespeichert, um später in Schritt 154 auf ein Wechselmedium übertragen zu werden.
  • Liegt eine funktionierende Netzwerkverbindung zum Zentralcomputer vor, so wird die Protokollnachricht an den Zentralcomputer in Schritt 160 durch die Verarbeitungseinheit 12 und die Kommunikationsschnittstelle 16 über das Netzwerk 5 an den Zentralcomputer 2 übermittelt. Das Verfahren wird dann mit Schritt 200 fortgesetzt.
  • In Ausführungsformen des Systems kann Schritt 145 auch unabhängig von der Anzahl der bisher erfolgten Entnahmevorgänge beziehungsweise erstellten Protokolleinträge durchgeführt werden, etwa wenn ein vorbestimmter Zeitraum verstrichen ist. Auf diese Weise kann die Verarbeitungseinheit 22 ausgebildet sein, Systeminformationen gemäß Schritt 145 periodisch nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitraumes (zum Beispiel alle 300 Sekunden), oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (zum Beispiel täglich um 14:00 Uhr), zu ermitteln, wenn eine Netzwerkverbindung besteht, wie gemäß Schritt 150 ermittelt wird, und diese entsprechend Schritt 160 an den Zentralcomputer zu übermitteln. Das Übertragen auf ein Wechselmedium in Schritt 154 durch die Verarbeitungseinheit 22 erfolgt im Falle, dass die Gerätekonsole 1 nicht über eine eigene oder funktionierende Netzwerkverbindung verfügt, zu dem Zwecke, dass das Wechselmedium in einen in der Nähe der Gerätekonsole befindlichen Computer verbracht wird, welcher eine funktionierende Netzwerkverbindung mit dem Zentralcomputer aufnehmen kann, von diesem in der Nähe der Gerätekonsole befindlichen Computer ausgelesen wird und die ausgelesenen Daten dann über das Netzwerk an den Zentralcomputer übermittelt werden.
  • Dabei kann eine Protokollnachricht mit einem Hypertext-Transfer-Protocol(HTTP)-Aufruf implementiert sein (z. B. HTTP-GET). Die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ruft ein auf dem Zentralcomputer befindliches Skript über eine Verbindung im HTTP-Protokoll auf. In diesem Aufruf übergibt die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole die in der Protokollnachricht zu übertragenden Daten als Parameter des HTTP-Aufrufs:
    http://server/action.php?seriennummer=123456&anschluss=1\&uhrzeit=200805081000&dauer=60
  • Hierbei wird mitgeteilt, dass an der Gerätekonsole mit der Seriennummer 123456 das Gerät an Anschluss 1 (d. h. Haltevorrichtung 1) am 08. Mai 2008 für 60 Sekunden entnommen wurde. Diese Beispielnachricht kann erforderlichenfalls um weitere gleichartige Einträge über Entnahmevorgänge erweitert werden, indem diese in entsprechender Weise formatiert angehängt werden. Es können ferner zusätzliche Felder, etwa für weitere Benutzungsdaten oder Informationen über benutzte Funktionen des Handheldgerätes während des Entnahmevorganges, enthalten sein.
  • In Ausführungsformen kann, falls in einem gewissen Zeitraum temporär keine funktionierende Netzwerkverbindung vorliegt, und daher eine Zwischenspeicherung erfolgt ist, anstelle der Übertragung auf ein Wechselmedium die Verarbeitungseinheit eine Übermittlung der zwischengespeicherten Daten über das Netzwerk vornehmen, sobald wieder eine funktionierende Netzwerkverbindung besteht. Diese zwischengespeicherten Daten werden dann von der Verarbeitungseinheit als Protokolldatei übertragen, in der die Daten über die Entnahme- oder Handhabungsvorgänge nicht zeilenweise in HTTP-GET-Syntax, sondern als Paket in einer kommagetrennten Tabelle (comma separated values, csv) übertragen werden. Diese wird dann von der Verarbeitungseinheit des Zentralcomputers Zeile für Zeile ausgelesen und die Daten verarbeitet, wie weiter unten beschrieben wird.
  • 3 zeigt eine schematische Übersicht über einen zweiten Teil des Ausführungsbeispiels des Verfahrens. In Schritt 200 empfängt die Kommunikationsschnittstelle 26 des Zentralcomputers 2 die von der Gerätekonsole 1 übermittelten Daten mit Protokollnachricht und Systeminformationen. Die Verarbeitungseinheit 22 des Zentralcomputers 2 wertet dann die Protokollnachricht und die in der Protokollnachricht übermittelten Protokolleinträge über Entnahmevorgänge aus. Diese Auswertung kann nach dem Typ des entnommenen Handheldgerätes, der Uhrzeit und der Dauer der Entnahme erfolgen, oder es können, wenn eine gerätekonsolenseitige Vorverarbeitung der Entnahmevorgänge erfolgt ist, auch die Angaben über die Häufigkeit der Entnahme eines Gerätetypes ausgewertet werden.
  • In Schritt 220 wählt die Verarbeitungseinheit 22 des Zentralcomputers 2 ein Anzeigedaten-Update aus, also einen Satz handheldgerätebezogener Daten, die vollständig oder mindestens teilweise für einen bestimmten Handheldgerätetyp die bisher in dem Speicher 14 der Gerätekonsole 1 befindlichen handheldgerätebezogenen Daten ersetzen sollen, sodass bei der nächsten Entnahme des Gerätes des betreffenden Types die dieserart aktualisierten handheldgerätebezogenen Daten in die Anzeige beziehungsweise das Rendering der Darstellung einbezogen werden können.
  • Wenn, wie bereits beschrieben, die Verarbeitungseinrichtung 22 des Zentralcomputers 2 ausgebildet ist, eine Konfigurationsschnittstelle bereitzustellen (Schritt 222), wird dann in Schritt 224 von der Verarbeitungseinheit geprüft, ob für die individuelle Gerätekonsole, von der die Protokollnachricht versendet und in Schritt 200 empfangen wurde, Konfigurationsbefehle vorhanden sind.
  • Wird dann in Schritt 230 von der Verarbeitungseinheit 22 für die individuelle Gerätekonsole aufgrund der mit oder in der Protokollnachricht übermittelten aktuellen Systeminformationen ein Systemupdate ausgewählt, so können ferner die vorhandenen Konfigurationsbefehle für das Auswählen des dazu passenden Systemupdates in Schritt 230 verwendet werden. Auf diese Weise können Benutzer von außen auf die Konfiguration der Gerätekonsole Einfluss nehmen, ohne direkt Einstellungen an der Gerätekonsole vornehmen zu müssen, und es können Besonderheiten oder Inkompatibilitäten zwischen einzelnen Softwarepaketen durch den Zentralcomputer leicht ermittelt werden.
  • In Schritt 240 ermittelt die Verarbeitungsvorrichtung 22 mithilfe der Kommunikationsschnittstelle 26, ob gegenwärtig eine funktionierende Netzwerkverbindung zur Gerätekonsole vorliegt. Ist dies nicht der Fall, so werden die Updates, die in den Schritten 220 und 230 von der Verarbeitungsvorrichtung ausgewählt wurden, auf ein Wechselmedium in Schritt 242 von der Verarbeitungseinrichtung 22 übertragen.
  • Liegt eine funktionierende Netzwerkverbindung gegenwärtig vor, so übermittelt die Verarbeitungseinrichtung 22 des Zentralcomputers 2 über die Kommunikationsschnittstelle 26 und das Netzwerk 5 die Updates an die Gerätekonsole. Entsprechend können die auf das Wechselmedium übertragenen Updates räumlich so zur Gerätekonsole verbracht werden, dass die Gerätekonsole die Updates einlesen kann. Das Verfahren wird dann mit Schritt 300 fortgesetzt.
  • Hat der Zentralcomputer keine Updates an die Gerätekonsole zu übertragen (dies wird durch einen entsprechenden Prüfungsschritt der Verarbeitungseinheit festgestellt), so gibt der Zentralcomputer eine „OK”-Nachricht an die Gerätekonsole zurück. Mit dem Empfang der OK-Nachricht ist der Übertragungsvorgang für die Gerätekonsole beendet. Die OK-Nachricht kann hierbei aus einer Zeichenkette, etwa der Zeichenkette „OK”, oder einem numerischen oder sonstigen Code bestehen.
  • Hat der Zentralcomputer jedoch nach Empfang und Prüfung der von der Gerätekonsole auf diese Weise übermittelten Daten ein oder mehrere Updates an die Gerätekonsole zu übertragen, wie oben beschrieben, so übermittelt der Zentralcomputer an die Gerätekonsole an Stelle der OK-Nachricht eine Datenfolge, die das Update enthält.
  • In einer nicht näher dargestellten Alternative übermittelt der Zentralcomputer eine Zeichenfolge mit einem Dateipfad oder Link auf das zu übermittelnde Update (oder auf weitere Daten oder Befehle). Die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole lädt dann entsprechend die Daten, dem Dateipfad oder Link folgend, vom Zentralcomputer herunter.
  • In beiden Fällen enthält die vom Zentralcomputer an die Gerätekonsole versendete Antwort eine Prüfsumme. Diese Prüfsumme wird von der Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole (in Schritt 300) verglichen mit der Prüfsumme, die die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole selbst aus den Update-Daten berechnet, die in der Antwort enthalten oder referenziert wurden. Stimmen die Prüfsummen überein, so ist der Übertragungsvorgang für die Gerätekonsole beendet, anderenfalls fordert die Gerätekonsole die Daten erneut vom Zentralcomputer an.
  • In Schritt 300 empfängt die Kommunikationsschnittstelle 16 der Gerätekonsole 1 die übermittelten Updates von dem Zentralcomputer 2 über das Netzwerk 5 oder durch Einlesen vom Wechselmedium, in welchem Falle die Kommunikationsschnittstelle durch ein Wechseldatenträger-Laufwerk verkörpert sein kann, und führt den schon beschriebenen Prüfsummenvergleich durch.
  • Ergibt die Prüfung durch die Verarbeitungseinrichtung 12 in Schritt 310, dass gegenwärtig keine Netzwerkverbindung besteht, die Updates also von einem Wechselmedium, wie etwa einem USB-Stick, eingelesen wurden, so stellt die Verarbeitungsvorrichtung 12 die zwischen dem letzten Erstellen einer Protokollnachricht mit Zwischenspeicherung oder Netzwerkübermittlung an den Zentralcomputer und dem gegenwärtigen Zeitpunkt aufgelaufenen Protokolleinträge über Entnahmevorgänge zusammen und speichert diese Protokolldaten auf das Wechselmedium zurück, von dem es die Updates in Schritt 300 ausgelesen hat. In Schritt 330 fährt dann die Verarbeitungseinrichtung 12 fort, die empfangenen Updates im Speicher 14 zu installieren. Auf diese Weise werden die bei einem Entnahmevorgang darzustellenden oder in die Erzeugung der Darstellung einzubeziehenden handheldgerätebezogenen Daten auf den neuesten Stand gebracht. Ebenso werden Applikationsprogramme, Plattformprogramme oder Teile davon so auf neuen Stand gebracht, wie es die entsprechend eingerichtete Verarbeitungsvorrichtung 22 des Zentralcomputers 2 für die zuvor übermittelten Systeminformationen vorgesehen hat oder wie die in den Schritten 222 und 224 ermittelten Konfigurationsbefehle spezifizieren.
  • Im Anwendungsfall eines Werkzeug- oder Messsystems können somit eine Mehrzahl von in der Hand betriebenen Werkzeugen unterschiedlichen Typs 7 bis 7c durch die Haltevorrichtung der Gerätekonsole zum schnellen Zugriff bereitgestellt werden. Greift ein Bediener nach einem der Werkzeuge, so ruft die Verarbeitungseinrichtung der Gerätekonsole gleich den auf das konkrete Werkzeug bezogenen Satz von Daten aus dem Speicher ab, und passt die Anzeige entsprechend an, indem es die abgerufenen Daten darstellt und/oder ein entsprechendes Screenlayout verwirklicht und/oder die abgerufenen Daten dazu verwendet, vom Messwerkzeug gelieferte Daten, wie etwa Bildinformationen, weiterzuverarbeiten. So kann etwa eine der Alterung und Abnutzung entsprechende Korrekturfunktion auf die vom Messwerkzeug gelieferten Daten angewendet werden, um über die Gesamtlebensdauer des Gerätes präzise und korrekte Anzeigen zu gewährleisten. Hierbei können die handheldgerätebezogenen Informationen durch den Zentralcomputer entsprechend der erfassten Benutzungsintensität so an die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole bereitgestellt werden, dass die Gerätekonsole diese stets der Abnutzung des jeweiligen Werkzeuges entsprechend anzeigen kann.
  • Im Anwendungsfall eines Displaysystems für den Einzelhandel können in entsprechender Weise eine Mehrzahl von in die Hand zu nehmenden Handelswaren durch die Haltevorrichtung dem Kunden zur Begutachtung angeboten werden. Entnimmt ein Kunde eine der Handelswaren der Halterung, so ruft die Verarbeitungseinrichtung der Gerätekonsole gleich den auf die konkrete Ware (z. B. einen MP3-Player, ein Mobiltelefon, oder ein Spielzeug) bezogenen Satz von Daten aus dem Speicher ab, und passt die Anzeige entsprechend an, indem es die abgerufenen Daten darstellt, ein entsprechendes Screenlayout verwirklicht und/oder die abgerufenen Daten dazu verwendet, Daten weiterzuverarbeiten, die von der Interaktion des Benutzers mit der Handelsware (etwa einem elektronischen Kleingerät) stammen. Solche Daten können etwa audiovisuelle Daten sein, bewegte oder unbewegte Bilder, Klänge, Filme, etc. So können für den Verkauf der Geräte wesentliche Informationen, etwa über sich verändernde technische Eingenschaften und Leistungsmerkmale bei laufenden Fortentwicklungen eines angebotenen technischen Gerätes, oder Preisveränderungen den Kunden stets aktuell angeboten werden. Hierbei können die handheldgerätebezogenen Informationen durch den Zentralcomputer entsprechend der erfassten Benutzungsintensität so an die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole bereitgestellt werden.
  • Weitere Auswertungsszenarien können etwa die Erfassung bestimmter Gerätedaten, oder Daten über die Benutzung des Gerätes während des Handhabungsvorganges, wie etwa die erreichte Drehzahl eines Bohrwerkzeuges, oder das Verwenden bestimmter Funktionen des gehandhabten Handheldgerätes, etwa die Verwendung einer Zoomfunktion einer Digitalkamera, umfassen.
  • 1
    Gerätekonsole
    2
    Zentralcomputer
    3
    Anzeigeeinrichtung
    4
    Verbindung zur Anzeigeeinrichtung
    5
    Netzwerkverbindung (Internet)
    6
    Halteeinrichtung
    7, 7a–c
    Handheldgeräte
    12
    Verarbeitungseinheit
    14
    Speicher
    16
    Kommunikationsschnittstelle
    22
    Verarbeitungseinheit
    24
    Speicher, Datenbank
    26
    Kommunikationsschnittstelle
    62, 62a
    Andockelement
    64, 64a
    Lichtsensor
    100
    Handheldgerät entnommen?
    110
    Bestimmen des Gerätetyps
    120
    Auswählen der Anzeigedaten
    130
    Anzeigen der Anzeigedaten
    140
    Erstellen des Protokolleintrages
    145
    Ermitteln Systeminformationen
    150
    Netzwerkverbindung funktioniert gegenwärtig?
    152
    Zwischenspeichern
    154
    Übertragen der Daten auf Wechselmedium
    160
    Übermitteln der Daten an Zentralcomputer
    200
    Empfangen der Protokollnachricht am Zentralcomputer
    210
    Auswerten der Protokollnachricht
    220
    Auswählen des Anzeigedaten-Updates
    222
    Bereitstellen der Konfigurationsschnittstelle
    224
    Prüfen, ob Konfigurationsbefehle vorhanden
    230
    Auswählen des Systemupdates
    240
    Funktionierende Netzwerkverbindung vorhanden?
    242
    Übertragen der Updates auf Wechselmedium
    250
    Übermitteln der Updates an die Gerätekonsole
    300
    Empfangen der Updates an der Gerätekonsole
    310
    Funktionierende Netzwerkverbindung vorhanden?
    320
    Rückspeichern der Protokolldaten auf Wechselmedium
    330
    Installieren der Updates an der Gerätekonsole
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - http://server/action.php?seriennummer=123456&anschluss=1\&uhrzeit=200805081000&dauer=60 [0060]

Claims (42)

  1. Anordnung (1, 2, 3) zur Darstellung von auf ein Handheldgerät (77c) bezogenen Daten, mit einer Gerätekonsole (1), welche eine Verarbeitungseinheit (12), einen Speicher (14) und eine Halteeinrichtung (6, 62, 62a) für mindestens ein Handheldgerät aufweist, sowie mit mindestens einem mit der Gerätekonsole über die Halteeinrichtung gekoppelten Handheldgerät und einer mit der Gerätekonsole verbundenen Anzeigeeinrichtung (3) zur Darstellung der Daten, wobei – die Verarbeitungseinheit (12) der Gerätekonsole ausgebildet ist, zu erfassen, ob das Handheldgerät (77c) der Halteeinrichtung (6) entnommen ist, – die Verarbeitungseinheit (12) ferner ausgebildet ist, unter der Bedingung, dass das Handheldgerät (77c) entnommen ist, einen Satz auf das entnommene Handheldgerät bezogener Daten aus dem Speicher (14) abzurufen und an die Anzeigeeinrichtung (3) zur Darstellung bereitzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass – die Verarbeitungseinheit (12) ferner ausgebildet ist, mindestens eine Protokollnachricht mit Informationen über mindestens einen Entnahmevorgang zu erzeugen, und zur Übermittlung an einen Zentralcomputer (2) bereitzustellen, – der Zentralcomputer (2, 22) ausgebildet ist, auf Grundlage der mindestens einen Protokollnachricht einen neuen Satz handheldgerätebezogener Daten zur Übermittlung an die Gerätekonsole (1, 12) bereitzustellen, – die Verarbeitungseinheit (12) ausgebildet ist, den neuen Satz handheldgerätebezogener Daten zu empfangen und mit dem neuen Satz denjenigen Satz handheldgerätebezogener Daten im Speicher (14) zu ersetzen, der dem neuen Satz entspricht.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentralcomputer (2, 22) ausgebildet ist, die mindestens eine Protokollnachricht nach dem entnommenen Gerät und/oder der Häufigkeit der Entnahme und/oder der Uhrzeit der Entnahme auszuwerten.
  3. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit (12) ausgebildet ist, eine zeitliche Folge von Entnahmevorgängen nach dem entnommenen Gerät (77c) und/oder der Häufigkeit der Entnahme und/oder der Uhrzeit der Entnahme auszuwerten und das Ergebnis der Auswertung in die Protokollnachricht aufzunehmen.
  4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Protokollnachricht eine Folge von Einträgen über Entnahmevorgänge enthält.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Folge von Einträgen Angaben über den Zeitpunkt der Entnahme und/oder das entnommene Gerät enthalten.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl unterschiedlicher Handheldgeräte (77c) mit der Gerätekonsole (1) gekoppelt ist und die Informationen über den mindestens einen Entnahmevorgang einen Typidentifikationswert für das am jeweiligen Entnahmevorgang beteiligte Handheldgerät enthält.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerätekonsole (1) mit dem Handheldgerät (7) über einen Sensor (64, 64a) gekoppelt ist, der so angeordnet und/oder ausgebildet ist, dass der Sensor einen Entnahmevorgang eines Handheldgerätes erfasst.
  8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (64, 64a) lichtempfindlich ist.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor über eine Treiberstufe mit der Konsole verbunden ist.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerätekonsole (1, 16) mit dem Zentralcomputer (2, 26) über ein Netzwerk (5) gekoppelt ist, die Verarbeitungseinheit (12) ausgebildet ist, die Protokollnachricht an den Zentralcomputer (2) über das Netzwerk (5) zu übermitteln und der Zentralcomputer (2, 22) ausgebildet ist, den neuen Satz handheldgerätebezogenener Daten über das Netzwerk an die Gerätekonsole zu übermitteln.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit (12) ausgebildet ist, Systemstatusinformationen zur Übermittlung an den Zentralcomputer (2, 22) bereitzustellen.
  12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentralcomputer (2, 22) ausgebildet ist, ein Anwendungsupdate und/oder ein Plattformupdate zur Übermittlung an die Gerätekonsole (1, 12) bereitzustellen.
  13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentralcomputer (2) ausgebildet ist, die Protokollnachricht nach Systemstatusinformationen auszuwerten und das Anwendungsupdate und/oder das Plattformupdate auf Grundlage der Systemstatusinformationen auszuwählen.
  14. Anordnung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentralcomputer ausgebildet ist, eine Konfigurations-Benutzerschnittstelle zur Konfiguration der mit dem Zentralcomputer gekoppelten Gerätekonsole bereitzustellen und das Anwendungsupdate und/oder das Plattformupdate auf Grundlage von Konfigurationsbefehlen auszuwählen.
  15. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, zu ermitteln, ob aktuell eine funktionierende Netzwerkverbindung zum Zentralcomputer besteht, und, unter der Bedingung, dass keine funktionierende Netzwerkverbindung besteht, die an den Zentralcomputer bereitzustellenden Daten zwischenspeichert.
  16. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, die an den Zentralcomputer bereitzustellenden Daten auf ein Wechselmedium zu übertragen.
  17. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, die vom Zentralcomputer bereitgestellten Daten von einem Wechselmedium einzulesen.
  18. Gerätekonsole (1) für eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, mit einer Verarbeitungseinheit (12), einem Speicher (14) und einer Halteeinrichtung (6) für mindestens ein in die Halteeinrichtung positionierbares Handheldgerät (77c), wobei – die Verarbeitungseinheit (12) der Gerätekonsole (1) ausgebildet ist, zu erfassen, ob ein Handheldgerät (77c) der Halteeinrichtung (6) entnommen ist, – die Verarbeitungseinheit (12) ferner ausgebildet ist, unter der Bedingung, dass ein Handheldgerät der Halteeinrichtung entnommen ist, einen Satz auf das entnommene Handheldgerät bezogener Daten aus dem Speicher (14) abzurufen und an eine mit der Gerätekonsole verbindbare Anzeigeeinrichtung (3) zur Darstellung bereitzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass – die Verarbeitungseinheit (12) ferner ausgebildet ist, mindestens eine Protokollnachricht mit Informationen über mindestens einen Entnahmevorgang zu erzeugen, und zur Übermittlung an einen Zentralcomputer bereitzustellen, – die Verarbeitungseinheit (12) ausgebildet ist, den neuen Satz handheldgerätebezogener Daten zu empfangen und mit dem neuen Satz denjenigen Satz handheldgerätebezogener Daten im Speicher zu ersetzen, der dem neuen Satz entspricht.
  19. Gerätekonsole nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit (12) ausgebildet ist, eine zeitliche Folge von Entnahmevorgängen nach dem entnommenen Handheldgerät und/oder der Häufigkeit der Entnahme und/oder der Uhrzeit der Entnahme auszuwerten und das Ergebnis der Auswertung in die Protokollnachricht aufzunehmen.
  20. Gerätekonsole nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Protokollnachricht eine Folge von Einträgen über Entnahmevorgänge enthält.
  21. Gerätekonsole nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Folge von Einträgen Angaben über den Zeitpunkt der Entnahme und/oder das entnommene Gerät enthalten.
  22. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl unterschiedlicher Handheldgeräte mit der Gerätekonsole (1) koppelbar sind und die Informationen über den mindestens einen Entnahmevorgang einen Typidentifikationswert für das am jeweiligen Entnahmevorgang beteiligte Handheldgerät enthält.
  23. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerätekonsole (1) mit einem Sensor (62, 62a) verbunden ist, der so angeordnet und/oder ausgebildet ist, dass der Sensor einen Entnahmevorgang eines Handheldgerätes (77c) erfasst.
  24. Gerätekonsole nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor lichtempfindlich ist.
  25. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor über eine Treiberstufe mit der Gerätekonsole verbunden ist.
  26. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 18 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerätekonsole über ein Netzwerk mit einem Zentralcomputer koppelbar ist, die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, die Protokollnachricht an den Zentralcomputer über das Netzwerk zu übermitteln und den neuen Satz handheldgerätebezogenener Daten über das Netzwerk vom Zentralcomputer zu empfangen.
  27. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 18 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, Systemstatusinformationen zur Übermittlung an den Zentralcomputer bereitzustellen.
  28. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 18 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, ein Anwendungsupdate und/oder ein Plattformupdate zu empfangen und zu installieren.
  29. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 18 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, zu ermitteln, ob aktuell eine funktionierende Netzwerkverbindung zum Zentralcomputer besteht, und, unter der Bedingung, dass keine funktionierende Netzwerkverbindung besteht, die an den Zentralcomputer bereitzustellenden Daten zwischenspeichert.
  30. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 18 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, die an den Zentralcomputer bereitzustellenden Daten auf ein Wechselmedium zu übertragen.
  31. Gerätekonsole nach einem der Ansprüche 18 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, die vom Zentralcomputer bereitgestellten Daten von einem Wechselmedium einzulesen.
  32. Zentralcomputer (2) für eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, ausgebildet entsprechend der in Bezug auf den Zentralcomputer genannten Merkmale.
  33. Verfahren für eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, mit den Schritten: – Feststellen (100), ob aus einer Haltevorrichtung einer Gerätekonsole ein Handheldgerät entnommen ist, – Auswählen (120) von auf das entnommene Handheldgerät bezogenen Daten aus dem Speicher der Gerätekonsole, – Bereitstellen (130) der Daten zur Darstellung auf einer Anzeigevorrichtung, gekennzeichnet durch die Schritte: – Erzeugen (140) einer Protokollnachricht mit Daten über mindestens einen Entnahmevorgang und Bereitstellen (152, 160) der Protokollnachricht an einen Zentralcomputer, – Auswerten (210) der Protokollnachricht im Zentralcomputer, Auswählen (220) eines neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten auf Grundlage der Protokollnachricht und Bereitstellen (242, 250) des neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten zur Übermittlung an die Gerätekonsole, – Empfangen (300) des neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten und Ersetzen (330) desjenigen Satzes handheldgerätebezogener Daten, der dem neuen Satz entspricht, im Speicher der Gerätekonsole.
  34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Protokollnachricht nach dem entnommenen Gerät und/oder der Häufigkeit der Entnahme und/oder der Uhrzeit der Entnahme ausgewertet wird.
  35. Verfahren nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Ergebnis der Auswertung in die Protokollnachricht aufgenommen wird.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl unterschiedlicher Handheldgeräte mit der Gerätekonsole gekoppelt ist, der Typ des entnommenen Handheldgerätes ermittelt wird (110) und ein dem Typ entsprechender Typidentifikationswert in die Daten über den mindestens einen Entnahmevorgang aufgenommen wird (140).
  37. Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Protokollnachricht an den Zentralcomputer über ein Netzwerk übermittelt wird (160) und der neue Satz handheldgerätebezogenener Daten über das Netzwerk an die Gerätekonsole übermittelt wird.
  38. Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass Systemstatusinformationen der Gerätekonsole zur Übermittlung an den Zentralcomputer bereitgestellt werden (145, 152, 160).
  39. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass im Zentralcomputer die Protokollnachricht nach Systemstatusinformationen ausgewertet wird (210) und ein Anwendungsupdate und/oder ein Plattformupdate auf Grundlage der Systemstatusinformationen ausgewählt wird (230) und zur Übermittlung an die Gerätekonsole bereitgestellt wird (242, 250).
  40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass eine Konfigurations-Benutzerschnittstelle zur Konfiguration der mit dem Zentralcomputer gekoppelten Gerätekonsole bereitgestellt wird (222) und das Anwendungsupdate und/oder das Plattformupdate auf Grundlage von Konfigurationsbefehlen ausgewählt wird (230).
  41. Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass ermittelt wird, ob aktuell eine funktionierende Netzwerkverbindung zwischen Gerätekonsole und Zentralcomputer besteht (150), und, unter der Bedingung, dass keine funktionierende Netzwerkverbindung besteht, die an den Zentralcomputer bereitzustellenden Daten in der Gerätekonsole zwischengespeichert werden (152).
  42. Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass die an den Zentralcomputer bereitzustellenden Daten auf ein Wechselmedium übertragen werden (154) und/oder die vom Zentralcomputer bereitgestellten Daten von einem Wechselmedium eingelesen werden.
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