-
Technisches Gebiet
-
Die
Erfindung betrifft eine Anordnung zur Darstellung von auf ein Handheldgerät
bezogenen Daten mit einer Gerätekonsole, welche eine Verarbeitungseinheit,
einen Speicher und eine Halteeinrichtung für mindestens
ein Handheldgerät aufweist, sowie mit mindestens einem
mit der Gerätekonsole über die Halteeinrichtung
gekoppelten Handheldgerät und einer mit der Gerätekonsole
verbundenen Anzeigeeinrichtung zur Darstellung der Daten, wobei die
Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist,
zu erfassen, ob das Handheldgerät der Halteeinrichtung
entnommen ist, und die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist,
unter der Bedingung, dass das Handheldgerät entnommen ist,
einen Satz auf das entnommene Handheldgerät bezogener Daten
aus dem Speicher abzurufen und an die Anzeigeeinrichtung zur Darstellung
bereitzustellen.
-
Hintergrund der Erfindung
-
Aus
dem Stand der Technik sind Systeme aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen
bekannt, bei denen ein in der Hand gehaltenes Werkzeug, oder Mess-
oder Untersuchungsinstrument, durch einen Benutzer verwendet wird
und dabei auf einer Anzeigeeinrichtung des Werkzeug-, Mess-, oder
Untersuchungssystems Daten angezeigt werden, welche auf das jeweils
aktuell verwendete, in der Hand gehaltene Gerät und dessen
Einsatz bezogen sind.
-
Dabei
ist bekannt, Ablagen oder Halterungen für die jeweiligen
Werkzeuge oder Instrumente an einer Gerätekonsole anzuordnen.
Dies hat beispielsweise im medizinischen Bereich den Vorteil, dass
die einzelnen Werkzeuge stets durch einen Handgriff ausgewählt
werden können und übersichtlich zur Verfügung
stehen.
-
Weiterhin
können auch Datenverarbeitungskomponenten in die Gerätekonsole
integriert werden, um auf das jeweilig in Benutzung befindliche
in der Hand gehaltene Werkzeug oder den Betrieb des Werkzeuges bezogene
Daten zu verarbeiten und entsprechend auf der Anzeigeeinrichtung
darzustellen. So können etwa aus einer Endoskopie herrührende
Bildinformationen in einer in der Gerätekonsole angeordneten
Verarbeitungsvorrichtung verarbeitet werden und mit bestehenden
Daten kombiniert werden, bevor sie zur Anzeige gelangen. Dabei können,
wenn eine Mehrzahl unterschiedlicher in der Hand betriebener Werkzeuge
zum Einsatz kommen, jeweils für das betriebene Werkzeug
spezifische Datenanzeigen bereitgestellt werden.
-
Diese
Systeme haben den Vorteil, dass die jeweils notwendigen Daten auch
bei einem schnellen Wechsel des in der Hand betriebenen Werkzeuges ohne
zusätzliche Handgriffe oder Bedienhandlungen an einer Benutzerschnittstelle
bereitgestellt und angezeigt werden können. Dabei werden
ferner Verschmutzungen der Bedienelemente vermieden, wie beispielsweise
die Verschmutzung eines Touchscreens bei der Verwendung eines Messsystemes mit
mehreren in der Hand betätigten Werkzeugen in einer Kfz-Werkstatt.
-
Solche
Systeme nach dem Stand der Technik können ferner für
Informationssysteme in Museen oder bei Ausstellungen verwendet werden.
Hier kann ein Museumsbesucher ein Exponat in die Hand nehmen, und
es werden zu dem in die Hand genommenen Exponat zugehörige
Informationen auf einer Anzeigeeinrichtung dargestellt. Hierdurch
werden Barrieren, die durch Bereitstellen einer computerisierten Benutzerschnittstelle
entstehen können, vermieden.
-
Solche
Systeme können auch vorteilhaft im Einzelhandel angewendet
werden. Hierbei kann ein Kunde nach einer ihn interessierenden Ware
greifen und sie aus der Nähe betrachten, und er bekommt ohne
weiteres Zutun die Ware betreffende Informationen auf einem Informationsbildschirm
angeboten.
-
Insbesondere
bei Messwerkzeugen kann es jedoch vorkommen, dass diese ihre Benutzungseigenschaften
im Laufe ihrer Gesamtlebensdauer verändern. Solche Abnutzungs-
oder Alterungserscheinungen werden bei den genannten Systemen nicht berücksichtigt.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Anordnung zur Darstellung
von auf ein Handheldgerät bezogenen Daten bereitzustellen, welche
es ermöglicht, die handheldgerätespezifischen
Daten gemäß der tatsächlichen Benutzungsintensität
anzuzeigen, sowie eine Gerätekonsole, einen Zentralcomputer
und ein Verfahren hierfür.
-
Überblick über
die Erfindung
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß jeweils durch den
Gegenstand der Ansprüche 1, 18, 32 und 33 gelöst.
-
Die
Erfindung nach Anspruch 1 lehrt eine Anordnung zur Darstellung von
auf ein Handheldgerät bezogenen Daten, mit einer Gerätekonsole,
welche eine Verarbeitungseinheit, einen Speicher und eine Halteeinrichtung
für mindestens ein Handheldgerät aufweist, sowie
mit mindestens einem mit der Gerätekonsole über
die Halteeinrichtung gekoppelten Handheldgerät und einer
mit der Gerätekonsole verbundenen Anzeigeeinrichtung zur
Darstellung der Daten, wobei
- – die
Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist,
zu erfassen, ob das Handheldgerät der Halteeinrichtung
entnommen ist,
- – die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, unter
der Bedingung, dass das Handheldgerät entnommen ist, einen
Satz auf das entnommene Handheldgerät bezogener Daten aus
dem Speicher abzurufen und an die Anzeigeeinrichtung zur Darstellung
bereitzustellen,
dadurch gekennzeichnet, dass
- – die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, mindestens
eine Protokollnachricht mit Informationen über mindestens
einen Entnahmevorgang zu erzeugen, und zur Übermittlung
an einen Zentralcomputer bereitzustellen,
- – der Zentralcomputer ausgebildet ist, auf Grundlage
der mindestens einen Protokollnachricht einen neuen Satz handheldgerätebezogener
Daten zur Übermittlung an die Gerätekonsole bereitzustellen,
- – die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, den neuen
Satz handheldgerätebezogener Daten zu empfangen und mit
dem neuen Satz denjenigen Satz handheldgerätebezogener
Daten im Speicher zu ersetzen, der dem neuen Satz entspricht.
-
Indem
die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole die Entnahmevorgänge
protokolliert, ermittelt sie die für eine Anpassung der
anzuzeigenden handheldgerätespezifischen Daten notwendige
Datenbasis. Diese Datenbasis kann eine Mehrzahl von Protokolleinträgen
enthalten, die den Entnahmevorgängen entsprechen. Die Datenbasis
ermöglicht somit, die tatsächliche Benutzungsintensität
der an die Gerätekonsole gekoppelten Handheldgeräte
zu ermitteln und kann durch die Verarbeitungseinheit über die
Kommunikationsschnittstelle an einen Zentralcomputer übermittelt
werden.
-
Indem
die Daten zur Übermittlung an einen Zentralcomputer bereitgestellt
werden, sei es über eine Online-Netzwerkverbindung oder
durch Datentransport per Wechselmedium, wird es ermöglicht, die
auszuwertende Datenbasis, d. h. die Informationen über
Entnahmevorgänge eines oder mehrerer Handheldgeräte,
zentral auszuwerten. Hierdurch kann beispielsweise der Anbieter
eines Werkzeug- oder Messinstrumentesystems die Daten zentral und gesammelt aufbereiten
und auswerten und entsprechend im Hause gewonnener Erkenntnisse
schnell anpassen.
-
Hierzu
ist der Zentralcomputer ausgebildet, auf Grundlage der von der Gerätekonsole
bereitgestellten Protokollnachricht einen neuen Satz handheldgerätebezogener
Daten aus seiner Datenbank auszuwählen und an die Gerätekonsole
bereitzustellen. Hierdurch wird vom Zentralcomputer ein informationstechnisch
verarbeitbares Datenpaket zusammengestellt, welches zu einem gegebenen
Zeitpunkt an die Gerätekonsole übermittelbar ist,
ohne dass es ständigen Kommunikationsflusses (und somit
einer ständigen Netzwerkverbindung) bedürfe, und
es kann das Datenpaket durch die Gerätekonsole ausgepackt
und lokal installiert werden.
-
Indem
die Verarbeitungseinheit entsprechend den vom Zentralcomputer empfangenen,
neuen Satz handheldgerätebezogener Daten im Speicher installiert,
und somit den entsprechenden alten Satz ersetzt, kann, ohne dass
es weiterer Anpassungen in der Applikationssoftware oder der Betriebssoftware
der Gerätekonsole kommt, der neue Satz handheldgerätebezogener
Daten einfach anstelle des alten Satzes verwendet werden, wenn das
entsprechende Handheldgerät der Haltevorrichtung der Gerätekonsole
entnommen wird. Dadurch bleiben bei einem Update von handheldgerätebezogenen Daten
andere Daten- und Softwarebestände in der Gerätekonsole
unberührt, was die Systemstabilität verbessert,
getrennte Austauschvorgänge für handheldgerätebezogene
Daten und beispielsweise Applikations- oder Plattformsoftware ermöglicht
und erlaubt, einen größeren Teil an Applikationssoftware beispielsweise
auch als ASIC (Application Specific Integrated Circuit) zu realisieren.
-
Somit
ermöglicht das vorliegende System, abhängig von
der tatsächlich auftretenden Benutzungsintensität
der Handheldgeräte, die durch das System angezeigten handheldgerätebezogenen
Daten zu verändern. Somit kann beispielsweise die Anzeige
der Daten als solche, aber auch die Art der Verarbeitung von durch
das in der Hand gehaltene Messinstrument bereitgestellten Daten,
dynamisch angepasst werden, ohne dass das System vor Ort, etwa in
der Werkstatt, gewartet werden müsste und so Ausfallzeiten
entstünden.
-
Weitere
Ausführungsformen der Erfindung nach Anspruch 1 können
entsprechend der auf diesen Anspruch rückbezogenen Unteransprüche
verwirklicht werden.
-
So
kann die Anordnung dadurch weitergebildet sein, dass der Zentralcomputer
ausgebildet ist, die mindestens eine Protokollnachricht nach dem entnommenen
Gerät und/oder nach der Häufigkeit der Entnahme
und/oder der Uhrzeit der Entnahme auszuwerten. Auf diese Weise kann
der Zentralcomputer beispielsweise die Art des entnommenen Gerätes,
oder ferner die Baureihe oder gar die individuelle Identität
eines Handheldgerätes, feststellen und somit individuell
auf den Gerätetyp, die Baureihe eines Gerätetyps
oder das individuelle Gerät abgestimmt die bei Entnahme
des Gerätes durch die Gerätekonsole bereitzustellenden
Informationen anpassen. Durch die Auswertung nach der Häufigkeit
der Entnahme können die bereitzustellenden Informationen einerseits
nach der Anzahl der Entnahmehandlungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
oder andererseits nach der Benutzungsfrequenz, das heißt
der Dichte der aufeinanderfolgenden Benutzungen in zeitlicher Hinsicht,
ausgewählt, angepasst und/oder bereitgestellt werden.
-
Alternativ
oder gleichzeitig kann auch die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole
ausgebildet sein, eine zeitliche Folge von Entnahmevorgängen nach
dem entnommenen Gerät und/oder der Häufigkeit
der Entnahme und/oder der Uhrzeit der Entnahme auszuwerten und das
Ergebnis der Auswertung in die Protokollnachricht, die an den Zentralcomputer zur Übermittlung
bereitgestellt wird bzw. an den Zentralcomputer übermittelt
wird, aufzunehmen. Hierdurch können einzelne oder alle
Datenauswertungsschritte von der Zentrale weg hin zur installierten
Basis der Gerätekonsolen dezentralisiert werden. Durch diese
Dezentralisierung wird einerseits die Ausfallsicherheit des Gesamtsystems
erhöht und andererseits wird Rechenkapazität vom
Zentralsystem weg hin zu den einzelnen Gerätekonsolen verlagert,
was die Skalierbarkeit des Gesamtsystems verbessern kann. Ferner
wird die Menge der auszuwertenden Daten vor der Übermittlung
an den Zentralcomputer reduziert, wenn eine datenintensive Vorverarbeitung in
der Gerätekonsole durchgeführt wird und eine zur Auswahl
des neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten führende
Endverarbeitung im Zentralcomputer erfolgt.
-
Die
Protokollnachricht kann eine Folge von Einträgen über
Entnahmevorgänge von Handheldgeräten aus der Haltevorrichtung
der Gerätekonsole enthalten, wobei die Folge von Einträgen
ferner Angaben über den Zeitpunkt der Entnahme und/oder das
entnommene Gerät enthalten können.
-
In
Ausführungsformen der Erfindung kann eine Mehrzahl unterschiedlicher
Handheldgeräte mit der Gerätekonsole gekoppelt
sein und die Information über den mindestens einen Entnahmevorgang
einen Typidentifikationswert für das am jeweiligen Entnahmevorgang
beteiligte Handheldgerät enthalten.
-
Die
Gerätekonsole kann mit dem Handheldgerät über
einen Sensor gekoppelt sein, der sich innerhalb eines Andockelementes
der Haltevorrichtung befinden kann, und dabei so angeordnet und/oder ausgebildet
ist, dass der Sensor einen Entnahmevorgang eines Handheldgerätes
aus der Haltevorrichtung insgesamt oder insbesondere eines individuellen
Handheldgerätes aus seinem Andockelement erfasst. Der Sensor
kann dabei lichtempfindlich sein und somit den Entnahmevorgang durch
eine Änderung der Lichtverhältnisse erfassen.
Alternative Sensoren können den Entnahmevorgang auch kapazitiv, induktiv,
durch mechanische Abtastung, durch Feststellen der Änderung
der Leitfähigkeit, durch Schall- oder elektromagnetische
Wellen (jeweils auch unter Einbeziehung einer individuellen Kennung,
wie etwa unter Verwendung von Radio Frequency Identification-Systemen
(RFID)), Distanzmessung durch Triangulation, Laufzeit oder Interferenz
erfassen.
-
Ausführungsformen
der Erfindung können dadurch gekennzeichnet sein, dass
die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet
ist, Systemstatusinformationen, welche den Systemstatus der Gerätekonsole
mit den angeschlossenen und/oder von ihr umfassten Systemkomponenten
beschreiben, zur Übermittlung an den Zentralcomputer bereitzustellen.
Hierdurch werden nicht nur die Entnahmevorgänge von Handheldgeräten
als Datenbasis für eine Aktualisierung des Gerätekonsolensystems
an den Zentralcomputer bereitgestellt, sondern darüber
hinaus noch weitere Informationen zum Gerätekonsolensystem,
wie etwa Versionsinformationen von gerätekonsolenseitigen
Systemkomponenten, wie etwa Applikations- oder Plattformsoftwarekomponenten,
oder weitere Diagnoseinformationen.
-
Dabei
kann der Zentralcomputer, insbesondere die Verarbeitungseinheit
des Zentralcomputers, ausgebildet sein, auf Basis der in den von
der Gerätekonsole übermittelten Daten enthaltenen
Systemstatusinformationen ein Anwendungsupdate und/oder ein Plattformupdate
zur Übermittlung an die Gerätekonsole bereitzustellen.
Somit kann der Zentralcomputer über das Update an handheldgerätebezogenen
Daten hinaus ferner ein Update für das in der Gerätekonsole,
insbesondere der Verarbeitungseinheit, ausgeführte Anwendungsprogramm
oder dem Anwendungsprogramm zugrundeliegende Betriebssoftware (Plattform) übermitteln,
das von der Gerätekonsole empfangen und installiert werden kann.
Hierdurch kann das Gerätekonsolensystem insgesamt im Laufe
seines Lebenszyklus angepasst und/oder gewartet werden, ohne dass
eine Servicekraft vor Ort agieren muss.
-
In
Ausführungsformen der Erfindung kann der Zentralcomputer,
insbesondere seine Verarbeitungseinheit, ausgebildet sein, eine
Konfigurations-Benutzerschnittstelle zur Konfiguration der mit dem
Zentralcomputer gekoppelten Gerätekonsole bereitzustellen.
Hierbei kann der Zentralcomputer beziehungsweise seine Verarbeitungseinheit
ferner ausgebildet sein, das Anwendungsupdate und/oder das Plattformupdate
auf Grundlage von bei der Bedienung der Konfigurations-Benutzerschnittstelle
erzeugten Konfigurationsbefehlen auszuwählen. Die Konfigurations-Benutzerschnittstelle
kann hierbei etwa über das Internet angeboten werden, oder
es kann eine Konfigurationsdatei, welche die Konfigurationsbefehle
enthält, an den Zentralcomputer übermittelt werden.
-
Die
Erfindung kann ferner dahingehend weitergebildet sein, dass die
Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist,
zu ermitteln, ob aktuell eine funktionierende Netzwerkverbindung
zum Zentralcomputer besteht und, unter der Bedingung, dass keine
funktionierende Netzwerkverbindung besteht, die an den Zentralcomputer
bereitzustellenden Daten zwischenzuspeichern. Diese zwischengespeicherten
Daten können dann auf ein Wechselmedium kopiert werden,
sofern sie nicht gleich auf das Wechselmedium zwischengespeichert
wurden, und dann zum Zentralcomputer transportiert werden, um dort eingelesen
zu werden. Alternativ oder gleichzeitig kann das Wechselmedium auch
zu einem in der Nähe der Gerätekonsole befindlichen
Computer verbracht und dort eingelesen werden, wobei dieser Computer über
ein Netzwerk mit dem Zentralcomputer in Verbindung steht, sodass
die Daten von dem in der Nähe der Gerätekonsole
befindlichen Computer auf den Zentralcomputer über das
Netzwerk übermittelt werden. Entsprechend kann die Verarbeitungseinheit
der Gerätekonsole ausgebildet sein, die an den Zentralcomputer
bereitzustellenden Daten auf ein Wechselmedium zu übertragen,
und entsprechend die vom Zentralcomputer bereitgestellten Daten
von einem Wechselmedium einzulesen.
-
Die
Erfindung nach Anspruch 18 stellt eine Gerätekonsole für
die Anordnung nach Anspruch 1 oder einer ihrer Weiterbildungen bereit,
mit einer Verarbeitungseinheit, einem Speicher und einer Halteeinrichtung
für mindestens ein in die Halteeinrichtung positionierbares
Handheldgerät, wobei
- – die
Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole ausgebildet ist,
zu erfassen, ob ein Handheldgerät der Halteeinrichtung
entnommen ist,
- – die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, unter
der Bedingung, dass ein Handheldgerät der Halteeinrichtung
entnommen ist, einen Satz auf das entnommene Handheldgerät
bezogener Daten aus dem Speicher abzurufen und an eine mit der Gerätekonsole
verbindbare Anzeigeeinrichtung zur Darstellung bereitzustellen,
dadurch
gekennzeichnet, dass
- – die Verarbeitungseinheit ferner ausgebildet ist, mindestens
eine Protokollnachricht mit Informationen über mindestens
einen Entnahmevorgang zu erzeugen, und zur Übermittlung
an einen Zentralcomputer bereitzustellen,
- – die Verarbeitungseinheit ausgebildet ist, den neuen
Satz handheldgerätebezogener Daten zu empfangen und mit
dem neuen Satz denjenigen Satz handheldgerätebezogener
Daten im Speicher zu ersetzen, der dem neuen Satz entspricht.
-
Hierdurch
wird eine für die Anordnung geeignete Gerätekonsole
bereitgestellt, die die bereits beschriebenen und diskutierten Merkmale
der Gerätekonsole der Anordnung entsprechend aufweist.
Um unnötige Längen und Wiederholungen zu vermeiden, wird
bezüglich der erfinderischen Merkmale und Wirkungen der
Gerätekonsole und der Weiterbildungen der Gerätekonsole
auf das im Rahmen der Gesamtanordnung oben und im nachfolgenden,
detaillierten Ausführungsbeispiel Beschriebene und Erläuterte verwiesen.
-
Entsprechend
kann die Gerätekonsole gemäß der auf
Anspruch 18 rückbezogenen Unteransprüche fortgebildet
sein.
-
Die
Erfindung nach Anspruch 32 stellt einen Zentralcomputer für
eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17 bereit,
die entsprechend der in Bezug auf den Zentralcomputer der Anordnung
genannten Merkmale ausgebildet ist. Um wiederum unnötige
Längen und Wiederholungen zu vermeiden, wird auch hier
auf die im Rahmen der Anordnung oben und im Ausführungsbeispiel
bezüglich der Merkmale und Wirkungen gegebenen Beschreibungen
und Erläuterungen verwiesen.
-
Die
Erfindung nach Anspruch 33 stellt ein Verfahren für eine
Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17 bereit, mit
den Schritten:
- – Feststellen, ob aus
einer Haltevorrichtung einer Gerätekonsole ein Handheldgerät
entnommen ist,
- – Auswählen von auf das entnommene Handheldgerät
bezogenen Daten aus dem Speicher der Gerätekonsole,
- – Bereitstellen der Daten zur Darstellung auf einer Anzeigevorrichtung,
gekennzeichnet
durch die Schritte:
- – Erzeugen einer Protokollnachricht mit Daten über
mindestens einen Entnahmevorgang und Bereitstellen der Protokollnachricht
an einen Zentralcomputer,
- – Auswerten der Protokollnachricht im Zentralcomputer,
Auswählen eines neuen Satzes handheldgerätebezogener
Daten auf Grundlage der Protokollnachricht und Bereitstellen des
neuen Satzes handheldgerätebezogener Daten zur Übermittlung
an die Gerätekonsole,
- – Empfangen des neuen Satzes handheldgerätebezogener
Daten und Ersetzen desjenigen Satzes handheldgerätebezogener
Daten, der dem neuen Satz entspricht, im Speicher der Gerätekonsole.
-
Hierdurch
wird ein Verfahren zum Betrieb der Anordnung und/oder der Gerätekonsole
und/oder des Zentralcomputers bereitgestellt, das die bezüglich
der Anordnung und der beteiligten Vorrichtungen entsprechenden Vorteile
verwirklicht, insbesondere wenn die Anordnung und ihre Vorrichtungen
verfahrensgemäß betrieben werden.
-
Das
Verfahren nach Anspruch 33 kann entsprechend der auf Anspruch 33
rückbezogenen Unteransprüche verwirklicht werden
und entfaltet die den jeweiligen Anordnungs- und/oder Vorrichtungsmerkmalen
entsprechenden technischen Wirkungen.
-
Insbesondere
die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole und/oder die
Verarbeitungseinheit des Zentralcomputers kann durch programmtechnisches
Einrichten, durch funktionsspezifische Hardwarekomponenten, oder
durch Kombinationen davon, ausgebildet sein, Schritte des Verfahrens
wie hierin beschrieben auszuführen.
-
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
-
Die
Erfindung wird nachfolgend beispielhaft anhand mehrerer Figuren
erläutert. Es zeigen:
-
1 eine
schematische Übersicht über ein Ausführungsbeispiel
der Anordnung,
-
2 eine
schematische Übersicht über einen ersten Teil
eines Ausführungsbeispiels des Verfahrens,
-
3 eine
schematische Übersicht über einen zweiten Teil
des Ausführungsbeispiels des Verfahrens, und
-
4 eine
schematische Übersicht über einen dritten Teil
des Ausführungsbeispiels des Verfahrens.
-
1 zeigt
eine schematische Übersicht über die Anordnung
gemäß eines Ausführungsbeispiels. Die
Gerätekonsole 1 ist über ein Netzwerk 5 mit
einem Zentralcomputer 2 verbunden und ferner über
die Verbindungsleitung 4 mit der Anzeigeeinrichtung 3.
An der Gerätekonsole ist eine Halteeinrichtung 6 angeordnet,
die sechs nebeneinander angeordnete Andockelemente aufweist. Die
beiden linkesten Andockelemente 62 und 62a sind
vorliegend ohne darin positioniertes Handheldgerät dargestellt, während
in die vier rechts davon befindlichen Andockelemente je ein Handheldgerät 7, 7a, 7b, 7c positioniert
ist.
-
Die
Gerätekonsole 1 weist neben der Halteeinrichtung 6 eine
Verarbeitungseinheit 12, einen mit der Verarbeitungseinheit
verbundenen Speicher 14 sowie eine mit der Verarbeitungseinheit
verbundene Kommunikationsschnittstelle oder Kommunikationsmodul 16 auf.
Die Verarbeitungseinheit 12 ist entsprechend der unten
mit Bezug zum Ausführungsbeispiel des Verfahrens dargestellten
Funktionalitäten programmtechnisch eingerichtet und/oder
weist funktionsspezifische integrierte Schaltkreise auf; insbesondere
ist die Verarbeitungseinheit ausgebildet, die gerätekonsolenseitigen
Schritte des vorliegenden Verfahrens auszuführen.
-
Der
Speicher 14 enthält für jeden Gerätetyp der
in der Halteeinrichtung 6 positionierten Geräte 7 bis 7c je
einen spezifischen Satz Daten, der auf der Anzeigeeinrichtung 3 dargestellt
wird, sobald das zum Datensatz zugeordnete Gerät, zum Beispiel 7b, aus
dem die Ablageposition des Handheldgerätes definierenden
Andockelement der Halteeinrichtung 6 entnommen wird. Der
Speicher 14 kann darüber hinaus weitere Anwendungs-
oder Plattformsoftware aufweisen.
-
Im
Andockelement 62 (wie auch in allen übrigen Andockelementen)
ist ein lichtempfindlicher Sensor 64 angeordnet, welcher
aufgrund der unterschiedlichen Lichtverhältnisse ermittelt,
ob gegenwärtig ein Handheldgerät in das Andockelement 62 eingesetzt
ist (oder darauf angeordnet ist), oder ob das Handheldgerät
dem Andockelement 62 und somit der Haltevorrichtung 6 entnommen
ist. In entsprechender Weise ist im Andockelement 62a ein
Sensor 64a angeordnet. Im Falle der vier rechten Andockelemente,
in die die Handheldgeräte 7 bis 7c eingesetzt sind,
verdeckt das Handheldgerät den Lichtsensor, der wie in
den Fällen 64 und 64a angeordnet ist,
weitestgehend oder vollständig, sodass der Lichteinfall hier
deutlich geringer ist als bei den vorliegend frei dargestellten
Andockelementen 62 und 62a.
-
Die
Sensoren 64 und 64a, wie auch die übrigen
Sensoren der vier Andockelemente rechts, sind jeweils in nicht näher
dargestellter Weise mit der Verarbeitungseinheit 12 verbunden.
Hierbei kann auch ein nicht näher dargestelltes Treibermodul
zwischengeschaltet sein, mit dem alle Sensoren auf der einen Seite
verbunden sind, und welches auf der anderen Seite mit der Verarbeitungseinheit über
eine serielle Schnittstelle verbunden ist. Hierdurch können
sensorspezifische Gestaltungen von der Implementierung der Verarbeitungseinheit 12 entkoppelt
werden.
-
Ausführungsformen
können auch vorsehen, anstelle der seriellen Schnitstelle
zwischen Treibermodul und Verarbeitungseinheit eine parallele Schnittstelle
oder eine Universal Serial Bus(USB)-Schnittstelle zu verwenden.
-
In
Ausführungsformen kann die Halteeinrichtung 6 in
einem von der Gerätekonsole separaten Gehäuse
verwirklicht sein, und die Sensoren können über
eine zwischen der Halteeinrichtung 6 und der Gerätekonsole 1 verlaufende
Verbindung mit der Verarbeitungseinheit 12 verbunden sein,
wobei sich die Treiberstufe in der Haltevorrichtung oder in der
Gerätekonsole befinden kann.
-
Die
Verarbeitungsvorrichtung 12 ist ferner über die
Verbindung 4 mit der Anzeigeeinrichtung 3 verbunden.
Hierbei übernimmt die Verarbeitungseinrichtung 12 das
Rendering der aus dem Speicher 14 abgerufenen Daten, die
zum jeweils aktuell entnommenen Handheldgerät, beispielsweise 7b,
gehören, und setzt diese mittels geeigneter Treibersoftware und
gegebenenfalls Grafikhardware in Bildsignale um, die über
die Leitung 4 gesendet werden und durch die Anzeigeeinrichtung 3,
beispielsweise ein TFT-Monitor, dargestellt werden. In alternativen
Ausführungsformen stellt die Verarbeitungseinheit 12 nicht
grafisch gerenderte, digitale Informationen über die Leitung 4,
die dann als digitale Datenleitung ausgebildet ist, an eine Anzeigeeinheit 3 bereit,
die über eine eigene Verarbeitungseinheit verfügen
kann und das Rendering und die Anzeige lokal vornimmt.
-
Über
die mit der Verarbeitungseinheit 12 der Gerätekonsole 1 verbundene
Kommunikationsschnittstelle 16 ist die Gerätekonsole
mit einem Computernetzwerk 5 verbunden. Das Computernetzwerk 5 kann
ein drahtloses oder drahtgebundenes Local Area Network (LAN), Metropolitan
Area Network (MAN), ein Wide Area Network (WAN), ein Intranet oder
Internet sein. Über das Netzwerk 5 kommuniziert
die Kommunikationsschnittstelle 16 der Gerätekonsole 1 mit
der Kommunikationsschnittstelle 26 des Zentralcomputers 2.
Hierzu sind in den Kommunikationsmodulen 16 und 26 entsprechende
Protokollstacks implementiert. Die Verarbeitungseinheit 22 des
Zentralcomputers 2 ist programmtechnisch eingerichtet,
die von der Verarbeitungseinheit 12 der Gerätekonsole 1 über
deren Kommunikationsschnittstelle 16 versandten und durch
die Kommunikationsschnittstelle 26 des Zentralcomputers 2 empfangenen
Daten entgegenzunehmen, zu verarbeiten und insbesondere verfahrensgemäß auszuwerten,
indem es die zentralcomputerseitigen Schritte des vorliegenden Verfahrens
ausführt.
-
Die
Verarbeitungseinheit 22 greift, um in Antwort auf die von
der Gerätekonsole 1 übermittelten Daten
ihrerseits einen neuen Datensatz für die Gerätekonsole
bereitzustellen, auf den Speicher (und/oder die Datenbank) 24 zu.
In der Datenbank 24 sind eine Vielzahl von Sätzen
von handheldgerätebezogenen Daten für unterschiedliche
Typen von Handheldgeräten abgelegt. Ferner enthält
die Datenbank 24 Software-Updatepakete für Applikationssoftware und
für Plattformsoftware, die auf der Gerätekonsole 1 beziehungsweise
deren Verarbeitungsmodul 12 ausgeführt wird.
-
Hierbei
können für unterschiedliche Typen von Gerätekonsolen
unterschiedliche Applikations-Updates oder Plattform-Updates vorgehalten werden.
-
Die
Verarbeitungseinheit 22 des Zentralcomputers 2 ist
ferner ausgebildet, über das Netzwerk 5 oder ein
weiteres Netzwerk eine Konfigurationsbenutzerschnittstelle bereitzustellen.
Im vorliegenden Beispiel ist hierfür ein Webserver durch
die Verarbeitungseinheit 22 verwirklicht, der über
das Internet Konfigurationsbefehle entgegennimmt und im Speicher 24 ablegt.
-
2 zeigt
einen schematischen Überblick über einen ersten
Teil eines Ausführungsbeispiels für das Verfahren.
In Schritt 100 überprüft die Verarbeitungseinheit 12 der
Gerätekonsole 1, ob eines der Handheldgeräte 7 bis 7c den
Andockelementen der Haltevorrichtung 6 entnommen ist. Hierzu überprüft die
Verarbeitungseinheit den Status der Sensoren (wie für die
beiden linkesten Andockelemente 62 und 62a mit
den Sensoren 64 und 64a dargestellt und für die übrigen
vier rechten Andocksensoren entsprechend geltend).
-
In
Schritt 110 ermittelt die Verarbeitungseinheit 12 anhand
einer im Speicher vorgehaltenen Zuordnung aus Gerätetypen
und Andockelementen, welchen Typs das entnommene Gerät
ist.
-
Dann
fährt die Verarbeitungseinrichtung 12 einerseits
fort, die dem Gerätetyp im Speicher 14 zugeordneten
handheldgerätebezogenen Anzeigedaten auszuwählen
und abzurufen und die Daten grafisch zu rendern, was im Falle audiovisueller
Daten eine Darstellung einer Bildabfolge beinhaltet, und diese Daten
in Schritt 130 zur Anzeige zu bringen.
-
Andererseits
wird an Schritt 110 anschließend ein dem Entnahmevorgang
entsprechender Protokolleintrag in einer Protokollnachricht oder
Protokolldatei durch die Verarbeitungseinheit erzeugt (Schritt 140),
welcher neben Angaben zur Uhrzeit und dem Datum des Entnahmevorganges
auch Angaben über den in Schritt 110 bestimmten
Gerätetyp aufweist. In Ausführungsformen der Erfindung
kann ferner durch die Verarbeitungseinheit 22 ermittelt werden,
wann das entnommene Handheldgerät wieder in die Andockeinrichtung
zurückgelegt wurde, woraus die Dauer der Entnahme ermittelt
werden kann. Auch diese kann in einem entsprechenden Protokolleintrag
aufgenommen sein und in die spätere Auswertung einbezogen
werden.
-
Nach
einer bestimmten Anzahl von Protokolleinträgen beziehungsweise
Entnahmevorgängen kombiniert die Verarbeitungseinheit die
den Protokolleintrag (bzw. die Protokolleinträge) enthaltende
Protokolldatei (oder Protokollnachricht) mit Systeminformationen,
welche die Verarbeitungseinheit 12 in Schritt 145 gesammelt
hat und welche den gegenwärtigen Zustand des Gerätekonsolensystems 1 und seiner
Subsysteme wiedergeben.
-
In
Schritt 150 überprüft die Verarbeitungseinheit 12 in
Verbindung mit der Kommunikationsschnittstelle 16, ob gegenwärtig
eine funktionierende Netzwerkverbindung zum Zentralcomputer besteht.
Ist dies nicht der Fall, so wird die Protokollnachricht von der
Verarbeitungseinheit 12 im Speicher 14 in Schritt 152 zwischengespeichert,
um später in Schritt 154 auf ein Wechselmedium übertragen
zu werden.
-
Liegt
eine funktionierende Netzwerkverbindung zum Zentralcomputer vor,
so wird die Protokollnachricht an den Zentralcomputer in Schritt 160 durch
die Verarbeitungseinheit 12 und die Kommunikationsschnittstelle 16 über
das Netzwerk 5 an den Zentralcomputer 2 übermittelt.
Das Verfahren wird dann mit Schritt 200 fortgesetzt.
-
In
Ausführungsformen des Systems kann Schritt 145 auch
unabhängig von der Anzahl der bisher erfolgten Entnahmevorgänge
beziehungsweise erstellten Protokolleinträge durchgeführt
werden, etwa wenn ein vorbestimmter Zeitraum verstrichen ist. Auf
diese Weise kann die Verarbeitungseinheit 22 ausgebildet
sein, Systeminformationen gemäß Schritt 145 periodisch
nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitraumes (zum Beispiel alle 300 Sekunden), oder
zu einem bestimmten Zeitpunkt (zum Beispiel täglich um
14:00 Uhr), zu ermitteln, wenn eine Netzwerkverbindung besteht,
wie gemäß Schritt 150 ermittelt wird,
und diese entsprechend Schritt 160 an den Zentralcomputer
zu übermitteln. Das Übertragen auf ein Wechselmedium
in Schritt 154 durch die Verarbeitungseinheit 22 erfolgt
im Falle, dass die Gerätekonsole 1 nicht über
eine eigene oder funktionierende Netzwerkverbindung verfügt,
zu dem Zwecke, dass das Wechselmedium in einen in der Nähe
der Gerätekonsole befindlichen Computer verbracht wird,
welcher eine funktionierende Netzwerkverbindung mit dem Zentralcomputer
aufnehmen kann, von diesem in der Nähe der Gerätekonsole
befindlichen Computer ausgelesen wird und die ausgelesenen Daten
dann über das Netzwerk an den Zentralcomputer übermittelt
werden.
-
Dabei
kann eine Protokollnachricht mit einem Hypertext-Transfer-Protocol(HTTP)-Aufruf
implementiert sein (z. B. HTTP-GET). Die Verarbeitungseinheit der
Gerätekonsole ruft ein auf dem Zentralcomputer befindliches
Skript über eine Verbindung im HTTP-Protokoll auf. In diesem
Aufruf übergibt die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole
die in der Protokollnachricht zu übertragenden Daten als
Parameter des HTTP-Aufrufs:
http://server/action.php?seriennummer=123456&anschluss=1\&uhrzeit=200805081000&dauer=60
-
Hierbei
wird mitgeteilt, dass an der Gerätekonsole mit der Seriennummer
123456 das Gerät an Anschluss 1 (d. h. Haltevorrichtung 1)
am 08. Mai 2008 für 60 Sekunden entnommen wurde. Diese
Beispielnachricht kann erforderlichenfalls um weitere gleichartige
Einträge über Entnahmevorgänge erweitert
werden, indem diese in entsprechender Weise formatiert angehängt
werden. Es können ferner zusätzliche Felder, etwa
für weitere Benutzungsdaten oder Informationen über
benutzte Funktionen des Handheldgerätes während
des Entnahmevorganges, enthalten sein.
-
In
Ausführungsformen kann, falls in einem gewissen Zeitraum
temporär keine funktionierende Netzwerkverbindung vorliegt,
und daher eine Zwischenspeicherung erfolgt ist, anstelle der Übertragung
auf ein Wechselmedium die Verarbeitungseinheit eine Übermittlung
der zwischengespeicherten Daten über das Netzwerk vornehmen,
sobald wieder eine funktionierende Netzwerkverbindung besteht. Diese
zwischengespeicherten Daten werden dann von der Verarbeitungseinheit
als Protokolldatei übertragen, in der die Daten über
die Entnahme- oder Handhabungsvorgänge nicht zeilenweise
in HTTP-GET-Syntax, sondern als Paket in einer kommagetrennten Tabelle
(comma separated values, csv) übertragen werden. Diese
wird dann von der Verarbeitungseinheit des Zentralcomputers Zeile
für Zeile ausgelesen und die Daten verarbeitet, wie weiter
unten beschrieben wird.
-
3 zeigt
eine schematische Übersicht über einen zweiten
Teil des Ausführungsbeispiels des Verfahrens. In Schritt 200 empfängt
die Kommunikationsschnittstelle 26 des Zentralcomputers 2 die von
der Gerätekonsole 1 übermittelten Daten
mit Protokollnachricht und Systeminformationen. Die Verarbeitungseinheit 22 des
Zentralcomputers 2 wertet dann die Protokollnachricht und
die in der Protokollnachricht übermittelten Protokolleinträge über
Entnahmevorgänge aus. Diese Auswertung kann nach dem Typ
des entnommenen Handheldgerätes, der Uhrzeit und der Dauer
der Entnahme erfolgen, oder es können, wenn eine gerätekonsolenseitige
Vorverarbeitung der Entnahmevorgänge erfolgt ist, auch
die Angaben über die Häufigkeit der Entnahme eines Gerätetypes
ausgewertet werden.
-
In
Schritt 220 wählt die Verarbeitungseinheit 22 des
Zentralcomputers 2 ein Anzeigedaten-Update aus, also einen
Satz handheldgerätebezogener Daten, die vollständig
oder mindestens teilweise für einen bestimmten Handheldgerätetyp
die bisher in dem Speicher 14 der Gerätekonsole 1 befindlichen handheldgerätebezogenen
Daten ersetzen sollen, sodass bei der nächsten Entnahme
des Gerätes des betreffenden Types die dieserart aktualisierten
handheldgerätebezogenen Daten in die Anzeige beziehungsweise
das Rendering der Darstellung einbezogen werden können.
-
Wenn,
wie bereits beschrieben, die Verarbeitungseinrichtung 22 des
Zentralcomputers 2 ausgebildet ist, eine Konfigurationsschnittstelle
bereitzustellen (Schritt 222), wird dann in Schritt 224 von
der Verarbeitungseinheit geprüft, ob für die individuelle Gerätekonsole,
von der die Protokollnachricht versendet und in Schritt 200 empfangen
wurde, Konfigurationsbefehle vorhanden sind.
-
Wird
dann in Schritt 230 von der Verarbeitungseinheit 22 für
die individuelle Gerätekonsole aufgrund der mit oder in
der Protokollnachricht übermittelten aktuellen Systeminformationen
ein Systemupdate ausgewählt, so können ferner
die vorhandenen Konfigurationsbefehle für das Auswählen
des dazu passenden Systemupdates in Schritt 230 verwendet
werden. Auf diese Weise können Benutzer von außen
auf die Konfiguration der Gerätekonsole Einfluss nehmen,
ohne direkt Einstellungen an der Gerätekonsole vornehmen
zu müssen, und es können Besonderheiten oder Inkompatibilitäten
zwischen einzelnen Softwarepaketen durch den Zentralcomputer leicht
ermittelt werden.
-
In
Schritt 240 ermittelt die Verarbeitungsvorrichtung 22 mithilfe
der Kommunikationsschnittstelle 26, ob gegenwärtig
eine funktionierende Netzwerkverbindung zur Gerätekonsole
vorliegt. Ist dies nicht der Fall, so werden die Updates, die in
den Schritten 220 und 230 von der Verarbeitungsvorrichtung
ausgewählt wurden, auf ein Wechselmedium in Schritt 242 von
der Verarbeitungseinrichtung 22 übertragen.
-
Liegt
eine funktionierende Netzwerkverbindung gegenwärtig vor,
so übermittelt die Verarbeitungseinrichtung 22 des
Zentralcomputers 2 über die Kommunikationsschnittstelle 26 und
das Netzwerk 5 die Updates an die Gerätekonsole.
Entsprechend können die auf das Wechselmedium übertragenen Updates
räumlich so zur Gerätekonsole verbracht werden,
dass die Gerätekonsole die Updates einlesen kann. Das Verfahren
wird dann mit Schritt 300 fortgesetzt.
-
Hat
der Zentralcomputer keine Updates an die Gerätekonsole
zu übertragen (dies wird durch einen entsprechenden Prüfungsschritt
der Verarbeitungseinheit festgestellt), so gibt der Zentralcomputer eine „OK”-Nachricht
an die Gerätekonsole zurück. Mit dem Empfang der
OK-Nachricht ist der Übertragungsvorgang für die
Gerätekonsole beendet. Die OK-Nachricht kann hierbei aus
einer Zeichenkette, etwa der Zeichenkette „OK”,
oder einem numerischen oder sonstigen Code bestehen.
-
Hat
der Zentralcomputer jedoch nach Empfang und Prüfung der
von der Gerätekonsole auf diese Weise übermittelten
Daten ein oder mehrere Updates an die Gerätekonsole zu übertragen,
wie oben beschrieben, so übermittelt der Zentralcomputer
an die Gerätekonsole an Stelle der OK-Nachricht eine Datenfolge,
die das Update enthält.
-
In
einer nicht näher dargestellten Alternative übermittelt
der Zentralcomputer eine Zeichenfolge mit einem Dateipfad oder Link
auf das zu übermittelnde Update (oder auf weitere Daten
oder Befehle). Die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole
lädt dann entsprechend die Daten, dem Dateipfad oder Link
folgend, vom Zentralcomputer herunter.
-
In
beiden Fällen enthält die vom Zentralcomputer
an die Gerätekonsole versendete Antwort eine Prüfsumme.
Diese Prüfsumme wird von der Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole
(in Schritt 300) verglichen mit der Prüfsumme,
die die Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole selbst aus
den Update-Daten berechnet, die in der Antwort enthalten oder referenziert
wurden. Stimmen die Prüfsummen überein, so ist
der Übertragungsvorgang für die Gerätekonsole beendet,
anderenfalls fordert die Gerätekonsole die Daten erneut
vom Zentralcomputer an.
-
In
Schritt 300 empfängt die Kommunikationsschnittstelle 16 der
Gerätekonsole 1 die übermittelten Updates
von dem Zentralcomputer 2 über das Netzwerk 5 oder
durch Einlesen vom Wechselmedium, in welchem Falle die Kommunikationsschnittstelle durch
ein Wechseldatenträger-Laufwerk verkörpert sein
kann, und führt den schon beschriebenen Prüfsummenvergleich
durch.
-
Ergibt
die Prüfung durch die Verarbeitungseinrichtung 12 in
Schritt 310, dass gegenwärtig keine Netzwerkverbindung
besteht, die Updates also von einem Wechselmedium, wie etwa einem
USB-Stick, eingelesen wurden, so stellt die Verarbeitungsvorrichtung 12 die
zwischen dem letzten Erstellen einer Protokollnachricht mit Zwischenspeicherung
oder Netzwerkübermittlung an den Zentralcomputer und dem
gegenwärtigen Zeitpunkt aufgelaufenen Protokolleinträge über
Entnahmevorgänge zusammen und speichert diese Protokolldaten
auf das Wechselmedium zurück, von dem es die Updates in
Schritt 300 ausgelesen hat. In Schritt 330 fährt
dann die Verarbeitungseinrichtung 12 fort, die empfangenen
Updates im Speicher 14 zu installieren. Auf diese Weise werden
die bei einem Entnahmevorgang darzustellenden oder in die Erzeugung
der Darstellung einzubeziehenden handheldgerätebezogenen
Daten auf den neuesten Stand gebracht. Ebenso werden Applikationsprogramme,
Plattformprogramme oder Teile davon so auf neuen Stand gebracht,
wie es die entsprechend eingerichtete Verarbeitungsvorrichtung 22 des
Zentralcomputers 2 für die zuvor übermittelten Systeminformationen
vorgesehen hat oder wie die in den Schritten 222 und 224 ermittelten
Konfigurationsbefehle spezifizieren.
-
Im
Anwendungsfall eines Werkzeug- oder Messsystems können
somit eine Mehrzahl von in der Hand betriebenen Werkzeugen unterschiedlichen Typs 7 bis 7c durch
die Haltevorrichtung der Gerätekonsole zum schnellen Zugriff
bereitgestellt werden. Greift ein Bediener nach einem der Werkzeuge,
so ruft die Verarbeitungseinrichtung der Gerätekonsole gleich
den auf das konkrete Werkzeug bezogenen Satz von Daten aus dem Speicher
ab, und passt die Anzeige entsprechend an, indem es die abgerufenen Daten
darstellt und/oder ein entsprechendes Screenlayout verwirklicht
und/oder die abgerufenen Daten dazu verwendet, vom Messwerkzeug
gelieferte Daten, wie etwa Bildinformationen, weiterzuverarbeiten. So
kann etwa eine der Alterung und Abnutzung entsprechende Korrekturfunktion
auf die vom Messwerkzeug gelieferten Daten angewendet werden, um über
die Gesamtlebensdauer des Gerätes präzise und
korrekte Anzeigen zu gewährleisten. Hierbei können
die handheldgerätebezogenen Informationen durch den Zentralcomputer
entsprechend der erfassten Benutzungsintensität so an die
Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole bereitgestellt werden,
dass die Gerätekonsole diese stets der Abnutzung des jeweiligen
Werkzeuges entsprechend anzeigen kann.
-
Im
Anwendungsfall eines Displaysystems für den Einzelhandel
können in entsprechender Weise eine Mehrzahl von in die
Hand zu nehmenden Handelswaren durch die Haltevorrichtung dem Kunden zur
Begutachtung angeboten werden. Entnimmt ein Kunde eine der Handelswaren
der Halterung, so ruft die Verarbeitungseinrichtung der Gerätekonsole gleich
den auf die konkrete Ware (z. B. einen MP3-Player, ein Mobiltelefon,
oder ein Spielzeug) bezogenen Satz von Daten aus dem Speicher ab,
und passt die Anzeige entsprechend an, indem es die abgerufenen
Daten darstellt, ein entsprechendes Screenlayout verwirklicht und/oder
die abgerufenen Daten dazu verwendet, Daten weiterzuverarbeiten, die
von der Interaktion des Benutzers mit der Handelsware (etwa einem
elektronischen Kleingerät) stammen. Solche Daten können
etwa audiovisuelle Daten sein, bewegte oder unbewegte Bilder, Klänge, Filme,
etc. So können für den Verkauf der Geräte
wesentliche Informationen, etwa über sich verändernde technische
Eingenschaften und Leistungsmerkmale bei laufenden Fortentwicklungen
eines angebotenen technischen Gerätes, oder Preisveränderungen
den Kunden stets aktuell angeboten werden. Hierbei können
die handheldgerätebezogenen Informationen durch den Zentralcomputer
entsprechend der erfassten Benutzungsintensität so an die
Verarbeitungseinheit der Gerätekonsole bereitgestellt werden.
-
Weitere
Auswertungsszenarien können etwa die Erfassung bestimmter
Gerätedaten, oder Daten über die Benutzung des
Gerätes während des Handhabungsvorganges, wie
etwa die erreichte Drehzahl eines Bohrwerkzeuges, oder das Verwenden
bestimmter Funktionen des gehandhabten Handheldgerätes,
etwa die Verwendung einer Zoomfunktion einer Digitalkamera, umfassen.
-
- 1
- Gerätekonsole
- 2
- Zentralcomputer
- 3
- Anzeigeeinrichtung
- 4
- Verbindung
zur Anzeigeeinrichtung
- 5
- Netzwerkverbindung
(Internet)
- 6
- Halteeinrichtung
- 7,
7a–c
- Handheldgeräte
- 12
- Verarbeitungseinheit
- 14
- Speicher
- 16
- Kommunikationsschnittstelle
- 22
- Verarbeitungseinheit
- 24
- Speicher,
Datenbank
- 26
- Kommunikationsschnittstelle
- 62,
62a
- Andockelement
- 64,
64a
- Lichtsensor
- 100
- Handheldgerät
entnommen?
- 110
- Bestimmen
des Gerätetyps
- 120
- Auswählen
der Anzeigedaten
- 130
- Anzeigen
der Anzeigedaten
- 140
- Erstellen
des Protokolleintrages
- 145
- Ermitteln
Systeminformationen
- 150
- Netzwerkverbindung
funktioniert gegenwärtig?
- 152
- Zwischenspeichern
- 154
- Übertragen
der Daten auf Wechselmedium
- 160
- Übermitteln
der Daten an Zentralcomputer
- 200
- Empfangen
der Protokollnachricht am Zentralcomputer
- 210
- Auswerten
der Protokollnachricht
- 220
- Auswählen
des Anzeigedaten-Updates
- 222
- Bereitstellen
der Konfigurationsschnittstelle
- 224
- Prüfen,
ob Konfigurationsbefehle vorhanden
- 230
- Auswählen
des Systemupdates
- 240
- Funktionierende
Netzwerkverbindung vorhanden?
- 242
- Übertragen
der Updates auf Wechselmedium
- 250
- Übermitteln
der Updates an die Gerätekonsole
- 300
- Empfangen
der Updates an der Gerätekonsole
- 310
- Funktionierende
Netzwerkverbindung vorhanden?
- 320
- Rückspeichern
der Protokolldaten auf Wechselmedium
- 330
- Installieren
der Updates an der Gerätekonsole
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - http://server/action.php?seriennummer=123456&anschluss=1\&uhrzeit=200805081000&dauer=60 [0060]