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DE102008037314B3 - Markierungsklipp für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand - Google Patents

Markierungsklipp für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft Markierungsklippse für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand. Die Markierungsklippse zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass veränderte oder behandelte Bereiche der Magen- oder Darminnenwand einfach kennzeichenbar und dadurch leicht wiederauffindbar sind. Dazu ist ein Gehäuse mit wenigstens einem über einen berührungslos betätigbaren Schalter mit einer Energiequelle zusammengeschaltetem Leuchtmittel mit einem Körper mindestens teilweise aus einem resorbierenden Material zur Befestigung an der Magen- oder Darminnenwand verbunden. Weiterhin ist wenigstens ein Gegenstand aus einem Metall ein Bestandteil des Klipps.

Description

  • Die Erfindung betrifft Markierungsklipse für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand.
  • Durch die EP 1 561 420 A2 ist ein System zur Identifikation von Verletzungen mit einem Lichtstrahlen aussendenden Marker bekannt. Dieser wird an der Innenwand eines verletzten Organs mittels eines Endoskops platziert. Die Lichtstrahlen dieses Markers fallen dabei auf die Organwand, an der der Marker befestigt ist. Die Verletzung wird dadurch markiert und kann über weitere Endoskope von außen behandelt werden. Der Marker ist als Hülse ausgebildet und besitzt Haltemittel für die Innenwand des Organs. Nach der Behandlung der Verletzung muss der Marker von außen wieder entfernt werden.
  • Aus der Druckschrift DE 196 30 324 A1 (Chirurgisches Instrument) ist ein chirurgisches Instrument bestehend aus einem langgestrecktem, flexiblen Betätigungskabel mit einem schlauchförmigen Kabelmantel und einer in dem Kabelmantel in einer Längsrichtung verschiebbar geführten Kabelseele bekannt. Damit kann auch ein Markierungsklipp in Position gebracht werden. Der Markierungsklipp umfasst dabei eine Zange mit zwei in ihrer Öffnungsstellung federnd vorgespannten Zangenarmen. Der Markierungsklipp besteht dabei nur aus dieser zangenartigen Einrichtung. Ein Leuchtmittel ist nicht vorgesehen. Das Entfernen muss wiederum über einen speziellen Eingriff erfolgen.
  • Die Druckschrift WO 2004/043219 A2 (bioabsorbable marker having external anchoring means) beinhaltet unter anderem auch Marker, die auch aus einem resorbierenden bestehen können. Diese Marker sind allerdings einfache Körper, die mittels externen Haken als Befestigungsmittel platziert werden müssen. Dabei wird das zu markierende Gewebe durchstoßen. Leuchtmittel besitzen diese Marker nicht. Weiterhin ist zur Entfernung der Befestigungsmittel wiederum ein spezieller Eingriff notwendig, da diese im Gewebe fest verankert sind.
  • Durch die Druckschrift WO 03/093338 A2 (biodegradable polymer for marking tissue and sealing trachts) sind biologisch abbaubare Klipps aus Polymer bekannt. Diese können die verschiedensten Ausgestaltungen besitzen. Leuchtmittel weisen diese allerdings nicht auf. Metallische Gegenstände sind keine Bestandteile dieser Klipps. Damit sind diese zwar biologisch abbaubar, aber im Falle einer notwendigen Nachkontrolle nicht ohne Weiteres zu finden.
  • Aus der Druckschrift US 2004/0015229 A1 (vascular stent with radiopaque markers) sind Stents mit Markern bekannt. Diese sind ringförmig ausgebildet und befinden sich lose auf Fingern. Diese sind gleichzeitig Bestandteile des Stents. Auch diese Marker besitzen keine Leuchtmittel. Weiterhin sind diese Bestandteile des Stents, die Platzierung wird durch den gesetzten Stent sichergestellt.
  • Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen veränderten oder behandelten Bereich der Magen- oder Darminnenwand zum leichten und einfachen Wiederauffinden zu kennzeichnen, ohne das eine weitere Operation zur Entfernung der Kennzeichnung erforderlich ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten gegenständlichen Merkmalen gelöst.
  • Die Markierungsklippse für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass veränderte oder behandelte Bereiche der Magen- oder Darminnenwand einfach kennzeichenbar und dadurch leicht wiederauffindbar sind. Dazu ist ein Gehäuse mit wenigstens einem über einen berührungslos betätigbaren Schalter mit einer Energiequelle zusammengeschaltetem Leuchtmittel mit einem Körper mindestens teilweise aus einem resorbierenden Material zur Befestigung an der Magen- oder Darminnenwand verbunden. Weiterhin ist wenigstens ein Gegenstand aus einem Metall ein Bestandteil des Klipps.
  • Durch Vorsorgeuntersuchungen in Verbindung mit einer zunehmenden Verbreitung endoskopischer Untersuchungen können Karzinome des Magen-Darm-Trakts häufig in sehr frühen Stadien erkannt werden. Häufig manifestieren sich Vorstufen der Karzinome als Polypen oder Adenome, die endoskopisch abgetragen werden. In einigen Fällen stellt sich nach Bekanntwerden der histologie ein carcinoma in situ oder eine high-grade-intraepitheliale Neoplasie heraus. Dann sind die Abtragungsstellen jedoch meist bereits unsichtbar verheilt und die eigentlich indizierte Nachresektion im Sinne einer Segmentresektion oder Vollwandexcision sind kaum mehr möglich. Auch Tumore, die nicht abgetragen wurden, die sehr klein sind und biotisch carcinomverdächtig und deshalb einer Operation zugeführt werden müssen, stellen häufig intraoperative Probleme bei der Suche dar.
  • Meist ist es unerlässlich, während der Operation eine Koloskopie oder Gastroposkie im „Rendezvous”-Verfahren durchzuführen. Diese intraoperativen Endoskopien sind jedoch für den Fortgang der Operation aufwändig sowie zeitraubend und gehen mit einer Gasinsufflation in das Magen- oder Darmlumen einher, welche den Magen oder Darm exorbitant aufblähen und insbesondere bei lapraskopischen Eingriffen immens stören. Das Ablassen des Gases nach der Endoskopie gelingt meist nur unvollständig, so dass sich der Magen oder der Darm nach der Endoskopie in einem unnatürlich gedehnten und vorgespannten Zustand befinden. In diesen Zustand hinein müssen oft Anastomosen oder Klammernahtreihen nach der Resektion des erkrankten Magen- oder Darmabschnitts gelegt werden. Durch die Vorspannung und Dehnung befindet sich das Gewebe in einer schlechten Durchblutungslage und einer unnatürlichen Ausgangslage. Das begünstigt Anastomosenleckagen und -insuffizienzen.
  • Zum Kennzeichnen der aufgeführten Stellen des Magens oder des Darmes kaum vorteilhafterweise der Markierungsklipp eingesetzt werden. Der Körper aus dem resorbierenden Material mit dem Gehäuse wird an der Magen- oder Darminnenwand befestigt. Das Material ist ungiftig sowie gewebeverträglich und resorbiert in ca. 2 bis 3 Monaten. Der Markierungsklipp wird durch einen Klippsetzer während der ersten Endoskopie an der Innenwand platziert. Wenn die Histologie eine nachfolgende Operation erforderlich macht, so wird diese höchstwahrscheinlich in einem Zeitraum von ca. 2 bis 4 Wochen stattfinden. Während dieser Zeit verbleibt der Markierungsklipp an der Stelle der Magen- oder Darminnenwand. Das Leuchtmittel ist dabei nicht mit der Energiequelle verbunden, so dass dieses nicht leuchtet.
  • Während der Operation wird das Leuchtmittel über den Schalter mit der Energiequelle verbunden. Das Leuchtmittel sendet die Lichtstrahlen in den Darm oder Magen und kann dadurch intraoperativ leicht detektiert werden. Dabei sind keine Zusatzmittel, welche die Operation stören könnten, notwendig. Das befallene Stück Magen oder Darm und der Markierungsklipp werden entfernt. Das Einschalten des Leuchtmittels erfolgt berührungslos beispielsweise induktiv, über ein Magnetfeld oder einen Sender für elektromagnetische Strahlen.
  • Sollte es zu keiner nachfolgenden Operation kommen, so löst sich der Körper des Markierungsklipps nach ca. 2 bis 3 Monaten auf. Das Gehäuse mit dem Leuchtmittel, dem Schalter und der Energiequelle werden via naturalis über den Magen-Darm-Trakt ausgeschieden.
  • Ein Bestandteil des Markierungsklippst wenigstens ein Gegenstand aus einem Metall. Damit kann der Markierungsklipp durch eine Röntgenuntersuchung der Bauchhöhle leicht zugeordnet werden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 bis 11 angegeben.
  • Der Körper aus dem resorbierendem Material besitzt nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 2 wenigstens eine raue Oberfläche, eine Widerhäkchen aufweisende Oberfläche, eine Zahnung aufweisende Oberfläche oder eine Oberfläche mit wenigstens einer Kombination daraus. Dadurch kann der Markierungsklipp leicht und sicher an der Magen- oder Darminnenwand befestigt werden.
  • Der Körper ist erfindungsgemäß wenigstens ein Teil einer Klemme für die Magen- oder Darminnenwand. Die Klemme besitzt mindestens zwei Klemmbacken, zwischen denen ein Bereich der Magen- oder Darminnenwand geklemmt ist. Dadurch ist ein sicherer Halt des Markierungsklipps an der zu markierenden Stelle der Magen- oder Darminnenwand gegeben. Die Klemme selbst besteht aus dem resorbierenden Material, so dass sich diese nach einer bestimmten Zeit auflöst und das Gehäuse im Magen oder Darm freigibt. Das Gehäuse wird dann natürlich ausgeschieden.
  • Wenigstens eine der zueinander weisenden Oberflächen der Klemmbacken der Klemme besitzt nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 3 wenigstens einen Zahn oder eine Zahnreihe. Bei der Platzierung des Markierungsklipps verhakt sich dieser damit in der Magen- oder Darminnenwand, so dass ein fester Halt des Markierungsklipps sichergestellt ist.
  • Die Klemmbacken der Klemme sind erfindungsgemäß über wenigstens ein Federelement so miteinander verbunden, dass die Klemmbacken aufeinander gedrückt werden. Weiterhin ist das Federelement vorteilhafterweise gleichzeitig ein Bestandteil des Körpers.
  • Das resorbierende Material selbst kann dabei das Federelement sein.
  • Darüber hinaus kann auch ein separates Federelement mit dem resorbierenden Material so versehen sein, dass bei Auflösung der Klemmbacken aus dem resorbierenden Material das Federelement sich von der Magen- oder Darminnenwand löst und natürlich ausgeschieden wird. Natürlich ist der Markierungsklipp oder das separate Federelement oder Teile davon auch manuell entfernbar.
  • Erfindungsgemäß ist auf den Klemmbacken der Klemme wenigstens ein Klemmring angeordnet. Der Klemmring sichert eine feste Position der Klemmbacken mit dem dazwischen angeordneten Bereich der Magen- oder Darminnenwand.
  • Der Klemmring kann insbesondere dazu auch vorteilhafterweise auf den Klemmbacken verschoben werden, so dass je nach Position des Klemmrings ein unterschiedlicher Abstand der Klemmbacken zueinander vorhanden ist.
  • In Fortführung besteht der Klemmring entweder aus einem resorbierenden oder einem nicht resorbierendem Material. Im letzteren Fall löst sich dieser nicht auf, so dass auch ein dünner Klemmring eingesetzt werden kann. Nach Auflösung der Klemmbacken wird der Klemmring natürlich ausgeschieden.
  • Die Klemmbacken der Klemme sind so ausgebildet, dass sich der Querschnitt der Klemmbacken in Längsrichtung der Klemme entweder kontinuierlich oder stetig vergrößert oder verkleinert. Bei einer Bewegung des Klemmrings werden die Klemmbacken dabei aufeinander gedrückt, so dass ein sicherer Halt des Markierungsklipps gewährleistet ist. Bei einer stetigen Vergrößerung können das gleichzeitig vorteilhafterweise Rastelemente für den Klemmring sein.
  • Günstigerweise besteht nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 4 der Körper aus dem resorbierendem Material aus einem organischen Polymer als entweder Biopolymer oder chemisch modifiziertem Polymer. Dabei ist sichergestellt, dass der Körper sich nach ca. 2 bis 3 Monaten auflöst.
  • Die Energiequelle ist erfindungsgemäß ein Primärelement. Darüber hinaus ist vorteilhafterweise das Primärelementgehäuse der Gegenstand aus einem Metall. Dadurch kann der Markierungsklipp leicht durch eine Röntgenuntersuchung der Bauchhöhle zugeordnet werden. Ein zusätzlicher Gegenstand aus Metall ist dabei nicht erforderlich.
  • Nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 5 ist vorteilhafterweise das Leuchtmittel im Gehäuse angeordnet oder ist das Leuchtmittel ein Bestandteil des Gehäuses. Das Gehäuse besteht bei der ersten Variante wenigstens teilweise aus einem für die Lichtstrahlen des Leuchtmittels transparenten Material, so dass die Lichtstrahlen des Leuchtmittels nach außen gelangen können.
  • Günstigerweise besteht das Gehäuse nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 6 aus einem Kunststoff. Ein derartiges Gehäuse ist leicht herstellbar.
  • Das Leuchtmittel ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 7 eine blaues Licht emittierende Lumineszenzdiode. Diese Farbe hebt sich am kontrastreichsten vom Gewebe ab. Weiterhin kann das Leuchtmittel auch durch Chirurgen mit einer Rot-Grün-Blindheit gut gesehen werden.
  • Der Schalter ist vorteilhafterweise nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 8 ein über entweder elektromagnetische Strahlen oder ein Magnetfeld betätigbarer Schalter.
  • Der berührungslos betätigbare Schalter, die Energiequelle und das Leuchtmittel sind nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 9 auf einem Bauelementeträger angeordnet und über Leiterbahnen zusammengeschaltet. Damit ist eine kompakte Baugruppe vorhanden, die leicht in dem Gehäuse platzierbar ist oder mit dem Gehäuse versehen werden kann.
  • Der berührungslos betätigbare Schalter, die Energiequelle und das Leuchtmittel befinden sich nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 10 vorteilhafterweise in einem ausgehärtetem Kunstharzkörper als Gehäuse. Damit ist diese Einheit eine kompakte Baugruppe, die zur Bildung des Markierungsklipps leicht mit dem Körper aus dem resorbierbaren Material verbunden ist.
  • Das Gehäuse mit dem berührungslos betätigbaren Schalter und der Energiequelle sowie dem Leuchtmittel ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 11 über eine Klebverbindung mit dem Körper aus einem resorbierenden Material verbunden. Dadurch ist ein einfach realisierter Markierungsklipp vorhanden. Die Markierungsklipps können damit leicht als Massenprodukt zur Verfügung gestellt werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen jeweils prinzipiell dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Markierungsklipp für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand,
  • 2 eine Schaltung für einen Markierungsklipp,
  • 3 einen Markierungsklipp als Klemme und
  • 4 einen Markierungsklipp als Klemme mit einem Klemmring.
  • Ein Markierungsklipp für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse 1 mit einem Schalter S, einer Energiequelle und einem Leuchtmittel und einem Körper 2 wenigstens teilweise aus einem resorbierenden Material.
  • Die 1 zeigt einen Markierungsklipp für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand in einer prinzipiellen Darstellung.
  • Auf einem Bauelementeträger sind die Energiequelle als Primärelemente in Form einer Batterie als eine elektrische Leistung abgebende Spannungsquelle U, ein berührungslos betätigbarer Schalter S, ein Vorwiderstand R als Stromquelle und eine Lumineszenzdiode D als Leuchtmittel angeordnet und über Leiterbahnen miteinander verbunden, so dass diese Elemente mit dem betätigten Schalter S einen Stromkreis darstellen. Dieser Bauelementeträger ist im Gehäuse 1 angeordnet. Dazu befindet sich dieser bestückte Bauelementeträger in einem ausgehärteten Kunstharzkörper als Gehäuse.
  • Die 2 zeigt eine Schaltung für den Markierungsklipp.
  • Die Lumineszenzdiode D emittiert bei geschlossenen Stromkreis blaues Licht. Weiterhin ist diese entweder im Gehäuse 1 angeordnet oder ist ein Bestandteil des Gehäuses 1. In der ersten Variante besteht das Gehäuse aus einem für das blaue Licht der Lumineszenzdiode D transparenten Material. In der zweiten Variante schließt das Gehäuse 1 die Lumineszenzdiode ein.
  • Die Batterie ist mit einem Metallmantel umgeben, so dass diese gleichzeitig der aus einem Metall bestehende Gegenstand als ein Bestandteil des Markierungsklips ist.
  • Der Schalter S ist ein über entweder elektromagnetische Strahlen oder ein Magnetfeld betätigbarer Schalter S.
  • Mit Wirken des Magnetfeldes auf den Schalter S sind dessen Schaltkontakte miteinander verbunden, so dass der Stromkreis mit der Lumineszenzdiode D geschlossen ist und diese blaues Licht emittiert. Dazu kann sich der Magnet vorteilhafterweise gleichzeitig am Endoskop befinden.
  • Das Gehäuse 1 ist mit dem Körper 2 aus einem resorbierenden Material zur Befestigung an der Magen- oder Darminnenwand verbunden. Diese Verbindung basiert vorteilhafterweise auf einer Klebverbindung. Der Körper 2 aus dem resorbierendem Material besitzt wenigstens eine Oberfläche 3, die rau ist, Widerhäkchen oder eine Zahnung aufweist oder wenigstens eine Kombination daraus besitzt.
  • In einer Ausführungsform des Körpers 2 kann dieser wenigstens ein Teil einer Klemme für die Magen- oder Darminnenwand sein.
  • Die 3 zeigt einen Markierungsklipp als Klemme in einer prinzipiellen Darstellung.
  • Die zueinander weisenden Oberflächen der Klemmbacken der Klemme besitzen wenigstens einen Zahn oder eine Zahnreihe.
  • In einer Variante sind die Klemmbacken der Klemme über wenigstens ein Federelement so miteinander verbunden, dass die Klemmbacken aufeinander gedrückt werden. Das Federelement ist dabei gleichzeitig ein Bestandteil des Körpers.
  • In einer anderen Variante ist auf den Klemmbacken der Klemme wenigstens ein Klemmring 4 angeordnet. Der Klemmring 4 besteht aus dem resorbierenden Material oder einem nicht resorbierenden Material. Die Klemmbacken der Klemme können darüber hinaus auch so ausgebildet sein, dass sich der Querschnitt der Klemmbacken in Längsrichtung der Klemme entweder kontinuierlich oder stetig vergrößert oder verkleinert. Mit einer Bewegung des Klemmrings auf dem Körper werden dadurch die Klemmbacken zueinander bewegt. Damit wird die Klemme an der Magen- oder Darminnenwand beefestigt.
  • Die 4 zeigt einen Markierungsklipp als Klemme mit einem Klemmring 4 in einer prinzipiellen Darstellung.
  • Der Körper 2 aus dem resorbierendem Material besteht aus einem organischen Polymer als entweder Biopolymer oder chemisch modifiziertem Polymer.

Claims (11)

  1. Markierungsklipp für einen Bereich der Magen- oder Darminnenwand mit den folgenden gegenständlichen Merkmalen: – einem Gehäuse (1) mit wenigstens einem über einen berührungslos betätigbaren Schalter (S) mit einer ein Metallgehäuse aufweisenden Energiequelle als Primärelement (U) zusammengeschalteten Leuchtmittel (D), bei welchen Klipp das Metallgehäuse ein mittels einer Röntgenuntersuchung der Bauchhöhle gleichzeitig ein dem Markierungsklipp zuordenbarer Gegenstand ist, – einem damit verbundenen Körper (2) in Form einer Klemme aus einem resorbierenden Material zur Befestigung an der Magen- oder Darminnenwand, bei welchen Klipp entweder die Klemmbacken der Klemme über wenigstens ein die Klemmbacken aufeinander drückendes Federelement als ein gleichzeitiges Bestandteil des Körpers (2) miteinander verbunden sind oder wenigstens ein Klemmring (4) auf den Klemmbacken der Klemme angeordnet ist.
  2. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem der Körper (2) aus dem resorbierendem Material wenigstens eine raue Oberfläche, eine Widerhäkchen aufweisende Oberfläche, eine Zahnung aufweisende Oberfläche oder eine Oberfläche mit wenigstens einer Kombination daraus besitzt.
  3. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem wenigstens eine der zueinander weisenden Oberflächen der Klemmbacken der Klemme wenigstens einen Zahn oder eine Zahnreihe besitzt.
  4. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem der Körper (2) aus dem resorbierendem Material aus einem organischen Polymer als entweder Biopolymer oder chemisch modifiziertem Polymer besteht.
  5. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem das Leuchtmittel (D) im Gehäuse (1) angeordnet ist oder bei dem das Leuchtmittel (D) ein Bestandteil des Gehäuses (1) ist.
  6. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem das Gehäuse (1) aus einem Kunststoff besteht.
  7. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem das Leuchtmittel (D) eine blaues Licht emittierende Lumineszenzdiode (D) ist.
  8. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem der berührungslos betätigbare Schalter (S) ein über entweder elektromagnetische Strahlen oder ein Magnetfeld betätigbarer Schalter (S) ist.
  9. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem der berührungslos betätigbare Schalter (S), die Energiequelle (U) und das Leuchtmittel (D) auf einem Bauelementeträger angeordnet und über Leiterbahnen zusammengeschaltet sind.
  10. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem der berührungslos betätigbare Schalter (S), die Energiequelle (U) und das Leuchtmittel (D) in einem ausgehärtetem Kunstharzkörper als Gehäuse (1) befinden.
  11. Markierungsklipp nach Patentanspruch 1, bei dem das Gehäuse (1) mit dem berührungslos betätigbaren Schalter (S) und der Energiequelle (U) sowie dem Leuchtmittel (D) über eine Klebverbindung mit dem Körper (2) aus einem resorbierenden Material verbunden ist.
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