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Die
Erfindung betrifft ein Gassackmodul zum Einbau in ein Kraftfahrzeug
mit einem aus einem Gassackgewebe gebildeten Gassack und mit einer Aufblasvorrichtung
für den vor Auslösung eingefalteten Gassack, wobei
der Gassack wenigstens eine Ventöffnung aufweist, die in
gefaltetem Zustand vor Aufblasen des Gassackes in einem geschlossenen Zustand
gehalten ist, und wobei ein mit seinem einen Ende lösbar
an dem Gassackmodul oder einem fahrzeugfesten Teil gehaltertes und
mit seinem anderen, die Ventöffnung übergreifenden
Ende fest mit dem Gassack verbundenes Fangband vorgesehen ist derart,
daß bei aufgeblasenem Gassack vor der Freigabe des lösbar
gehalterten Endes des Fangbandes das durch den Aufblasdruck gespannte
Fangband eine Öffnung der Ventöffnung verhindert.
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Ein
Gassackmodul mit den vorgenannten Merkmalen ist aus der
WO 03/006276 A2 bekannt. Soweit
es bei der an dem gattungsgemäßen Gegenstand ausgebildeten
Ventöffnung darum geht, die Ventöffnung vor dem
und auch während des Aufblasens des Gassackes verschlossen
zu halten und die Freigabe der Ventöffnung erst zu einem
bestimmbaren Zeitpunkt zu ermöglichen, ist bei dem bekannten Gassackmodul
eine Art Fangband vorgesehen und mit seinem einen Ende im Bereich
der Ventöffnung an dem Gassackgewebe befestigt, welches
einerseits in seiner Ausgangs- bzw. Montagelage die Ventöffnung
vollständig abdeckt und verschließt, und welches
andererseits mit seinem anderen Ende so an einer modulseitigen Haltevorrichtung
festgelegt ist, daß bei Auslösung der Haltevorrichtung
das betreffende Ende des Fangbandes freigegeben wird. Das Fangband
weist eine solche Abmessung auf, daß es die Ventöffnung
vollständig abdeckt. Das Fangband ist weiter mit seinem
freien Ende zu der lösbaren Haltevorrichtung in Form eines
absprengbaren Bolzens geführt und mit einer endseitig ausgebildeten
Schlaufe an dem Bolzen festgelegt. Die Länge des Fangbandes
ist dabei so bemessen, daß bei eingefaltetem Gassack der
von dem Fangband übergriffene Bereich des Gassackgewebes
mit der darin angeordneten und von dem Fangband abgedichteten Ventöffnung
festgehalten ist und somit beim Aufblasen des Gassackes nicht seine
gestreckte Lage einnehmen kann. Zusätzlich sind Reißnähte
zur Fixierung des Fangbandes in dessen Montagelage vorgesehen. Erst
nach der Aktivierung der Haltevorrichtung mit einer Freigabe des
daran festgelegten Endes des Fangbandes gibt das Fangband den die
Ventöffnung aufweisenden Gewebebereich frei, so daß sich
der von dem Fangband festgelegte Bereich des Gassackes vollständig
entfaltet und sich aufgrund der Streckung des Gassackgewebes die
Ventöffnung vollständig öffnet, wobei
dabei gleichzeitig das Fangband aus der Öffnung entfernt
wird, so daß die Ventöffnung freigegeben ist.
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Mit
dem bekannten Gassackmodul ist der Nachteil verbunden, daß die
Anordnung des Fangbandes nach Abmessung und Befestigung auf die
jeweilige Größe der Ventöffnung abgestimmt
sein muss; weiterhin ist die Montage des Gassackes einschließlich
des daran anzubringenden Fangbandes in dem Gassackmodul aufwendig.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem Gassackmodul
mit den gattungsgemäßen Merkmalen den Verschluss
der Ventöffnung vor deren gesondert herbeizuführenden
Freigabe in einfacher und wirkungsvoller Weise auszugestalten.
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Die
Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich
vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
aus dem Inhalt der Patentansprüche, welcher dieser Beschreibung
nachgestellt sind.
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Die
Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß der die
Ventöffnung aufweisende Gewebebereich des Gassacks mit
seinen in der Erstreckungsrichtung des Fangbandes gegenüberliegenden,
die Ventöffnung einschließenden Umfangsbereichen
eingefaltet ist und die in Anlage aneinandergebrachten Umfangsbereiche
mittels einer Reißnaht unter Ausbildung eines gasdichten
Verschlusses der Ventöffnung miteinander vernäht
sind.
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Mit
der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß aufgrund des
Verschließens der Ventöffnung durch wenigstens
eine die durch entsprechende Faltung in Anlage aneinandergebrachten
Umfangsbereiche der Ventöffnung miteinander verbindende
Reißnaht keine besondere Anforderungen an das Fangband
hinsichtlich dessen Abmessung oder Befestigung zu stellen sind.
Es reicht aus, wenn das mit einem Ende am Gassack befestigte Fangband
sich über die verschlossene Ventöffnung erstreckt
und mit seinem anderen Ende lösbar an dem Gassackmodul oder
einem fahrzeugfesten Teil angeschlagen ist, so daß das
Fangband bei dem Entfalten des Gassackes das Entstehen einer auf
die die Ventöffnung dicht verschließende Reißnaht
wirkenden Zugbelastung und damit ein vorzeitiges Aufreißen
der Ventöffnung verhindert. Wird das Fangband mittels einer
entsprechend vorgesehenen Vorrichtung bewusst freigegeben, so führt
die dadurch ermöglichte Streckung des durch das Fangband
zunächst festgehaltenen Gassackbereiches zu einem Aufreißen
der Reißnaht und damit zu einer Freigabe der Ventöffnung.
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Gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen,
daß das mit dem Gassackgewebe verbundene Ende des Fangbandes
mittels einer gesonderten Naht in einem der Ventöffnung unmittelbar
benachbarten Bereich mit dem Gassackgewebe vernäht ist.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, daß das mit dem Gassackgewebe verbundene
Ende des Fangbandes mittels der die Umfangsbereiche des Gassackgewebes
aneinander festlegenden Reißnaht fest mit dem Gassackgewebe
verbunden ist; hierdurch wird eine zusätzliche Naht bzw.
eine zusätzliche Vernähung des Fangbandes mit
dem Gassackgewebe eingespart.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen,
daß das Fangband im Inneren des Gassacks angeordnet und
an dem Gassackgewebe angebracht und mit seinem freien Ende von seiner
Befestigungsstelle an dem Gassackgewebe die Ventöffnung übergreifend
zu der Halterung an dem innenliegenden Gassackmodul oder dem fahrzeugfesten
Teil weitergeführt ist.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass das Fangband außen an dem Gassackgewebe
angebracht und entsprechend zu der Halterung an dem Gassackmodul
oder dem fahrzeugfesten Teil weitergeführt ist.
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In
einer alternativen Ausführungsform kann vorgesehen sein,
daß das Fangband im Inneren des Gassacks angeordnet und
an dem Gassackgewebe angebracht und mit seinem freien Ende von seiner Befestigungsstelle
an dem Gassackgewebe die Ventöffnung übergreifend
durch eine der Befestigungsstelle bezüglich der Ventöffnung
gegenüberliegend an dem Gassackgewebe angebrachte Sicherungsschlaufe
geführt und anschließend zu der Halterung an dem
innenliegenden Gassackmodul oder dem fahrzeugfesten Teil weitergeführt
ist. Mit dieser Ausführungsform ist der weitere Vorteil
verbunden, daß eine definierte Führung des Fangbandes über die
mittels der Reißnaht verschlossene Ventöffnung hinweg
gewährleistet ist. Soweit damit ein Verlauf des Fangbandes
im rechten Winkel zum Verlauf der Reißnaht sichergestellt
ist, wird das Auftreten von Querkräften bzw. Querkraftkomponenten
bei einem sich schräg zum Verlauf der Reißnaht
einstellenden Verlauf des Fangbandes bei der Entfaltung des Gassackes
verhindert. Damit wird bis zur Freigabe des Fangbandes eine Beanspruchung
der die Ventöffnung verschließenden Reißnaht
sicher vermieden.
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Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel kann das Fangband alternativ
außen an dem Gassackgewebe angebracht und mit seinem freien
Ende entsprechend festgelegt sein.
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Im
Einzelnen kann vorgesehen sein, daß die Sicherungsschlaufe
aus einem quer zur Verlaufsrichtung des Fangbandes angeordneten
und an seinen beiden äußeren Enden fest mit dem
Gassackgewebe verbundenen Gewebestreifen besteht.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass sich die durch die gegeneinander geschobenen
Umfangsbereiche der Ventöffnung gebildete und mittels der Reißnaht
vernähte Ausstülpung des Gassackgewebes auf der
gleichen Seite wie die Anordnung des Fangbandes oder alternativ
jeweils auf der anderen Seite des Gassackgewebes im Verhältnis
zur Anbringung des Fangbandes befindet.
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In
der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergeben,
welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
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1 den
die Ventöffnung aufweisenden Gewebebereich eines Gassackes
mit den eingefalteten und miteinander vernähten Umfangsbereichen
in einer Draufsicht auf die Außenseite des Gassacks,
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2 den
Gegenstand der 1 in einer Ansicht von der Innenseite
des Gassacks her mit dem daran innenseitig befestigten Fangband,
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3 den
Gegenstand der 2 in einer schematischen Seitenansicht,
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4 den
Gegenstand der 2 nach Freigabe des Fangbandes
bei geöffneter Ventöffnung,
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5 den Gegenstand der 4 in
einer Seitenansicht entsprechend 3,
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6 den
Gewebebereich des Gassackes entsprechend 1 in einer
anderen Ausführungsform,
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7 den
Gegenstand der 6 in einer Ansicht von der Innenseite
des Gassacks her mit dem daran innenseitig montierten Fangband,
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8 den
Gegenstand der 7 in einer schematisierten Seitenansicht,
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9 den
Gegenstand der 7 nach Freigabe des Fangbandes
bei geöffneter Ventöffnung,
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10 den
Gegenstand der 9 in einer Seitenansicht entsprechend 8.
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In
den
1 bis
5 ist bezüglich
eines ersten Ausführungsbeispiels jeweils ein Gewebebereich
10 eines
nicht weiter dargestellten, im einzelnen aber aus der gattungsbildenden
WO 03/06276 A2 bekannten
Gassackes dargestellt, in welchem eine Ventöffnung
11 ausgebildet
ist. Die Ventöffnung
11 weist entsprechende einander
gegenüberliegende Umfangsbereiche
12 auf und ist
von einer von den die Ventöffnung
11 umschließenden
Umfangsbereichen
12 beabstandeten Verstärkungsnaht
18 umschlossen.
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Wie
sich aus den 1 bis 3 ergibt,
sind die jeweils einander gegenüberliegenden, die Ventöffnung 11 einschließenden
Umfangsbereiche 12 des Gassackgewebes aufeinander zugeschoben,
so daß der Gewebebereich 10 im Bereich der Ventöffnung 11 derart
eingefaltet ist, daß sich, wie deutlicher aus 1 ersichtlich,
die aneinander stoßenden Umfangsbereiche 12 leicht
nach außen ausstülpen derart, daß die
aufeinander liegenden Enden der Umfangsbereiche 12 mittels
einer Reißnaht 13 miteinander vernäht
sind. Im Ergebnis ist die Ventöffnung 11 durch
die die gegenüberliegenden Umfangsbereiche 12 miteinander
verbindende Reißnaht 13 verschlossen.
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Auf
der Innenseite des Gassackes bzw. des Gewebebereiches
10 (
2 und
3)
ist ein aus einem Gewebestreifen bestehendes Fangband
14 angeordnet,
welches mit seinem einen Ende
15 mittels einer in einem
der Ventöffnung
11 unmittelbar benachbarten Bereich
angebrachten Vernähung
17 mit dem Gewebebereich
10 fest
verbunden ist. Von dieser Vernähung
17 ist das
Fangband
14 in einer die durch die Reißnaht
13 verschlossene
Ventöffnung
11 übergreifenden Lage weitergeführt
und mit seinem freien Ende
16 in einer nicht weiter dargestellten,
jedoch ebenfalls aus der gattungsbildenden
WO 03/006276 A2 bekannten
Weise an einer an dem ebenfalls nicht dargestellten Gassackmodul
oder einem anderen fahrzeugfesten Teil befindlichen Haltevorrichtung
derart angeschlossen, daß das freie Ende
16 des
Fangbandes
14 aufgrund entsprechender Signale freigegeben
werden kann.
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Ist
das Fangband 14 mit seinem freien Ende 16 an der
nicht weiter dargestellten Haltevorrichtung festgelegt, so ist aus
den 1 bis 3 einsichtig, daß bei
einer Entfaltung des Gassackes der von dem Fangband 14 überdeckte
Gewebebereich 10 des Gassackes zwischen der Vernähung 17 und
der nicht weiter dargestellten Haltevorrichtung zusammengehalten
ist, so daß trotz des einwirkenden Entfaltungsdrucks eine
auf die Reißnaht 13 einwirkende Zugbelastung nicht
entstehen kann.
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Wird
entsprechend 4 und 5 das
freie Ende 16 des Fangbandes 17 von der Haltevorrichtung
freigegeben, so kann sich der die Ventöffnung 11 aufweisende
Gewebebereich 10 unter dem bereits anstehenden Aufblasdruck
entfalten, so daß durch die damit verbundene Streckung
des Gewebebereichs 10 die Reißnaht 13 aufreißt
und die Ventöffnung 11 freigegeben wird, wie dies
in den 4 und 5 dargestellt
ist.
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Das
in den 6 bis 10 dargestellte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem vorstehend zu 1 bis 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel
nur dadurch, daß ein zusätzliches Führungsmittel
für das Fangband 14 in Form einer Sicherungsschlaufe 19 angebracht
ist. Diese Sicherungsschlaufe 19 ist bezüglich
der Ventöffnung 11 der Vernähung 17 gegenüberliegend
an dem Gewebebereich 10 angebracht und besteht aus einem
Gewebestreifen 20, der quer zur Verlaufsrichtung des Fangbandes 14 angeordnet
und an seinen beiden äußeren Enden mittels fester
Vernähungen 21 mit dem Gewebebereich 10 verbunden
ist. Durch die Anbringung der Sicherheitsschlaufe 19 ist
das Fangband in seiner die mittels der Reißnaht 13 verschlossene
Ventöffnung 11 übergreifenden Lage gesichert
derart, daß ein Verlauf des Fangbandes 14 etwa
im rechten. Winkel zum Verlauf der Reißnaht 13 auch
bei einer entsprechenden Zugbeanspruchung des Fangbandes 14 sichergestellt
ist. Damit wird das Auftreten von auf die Reißnaht 13 einwirkenden
Querkräften bzw. Querkraftkomponenten vermieden.
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Wird
das freie Ende 16 des Fangbandes 14 durch die
nicht weiter dargestellte Haltevorrichtung freigegeben, so zieht
sich das Fangband 14 bei der Öffnung der Ventöffnung 11 durch
die Sicherungsschlaufe 19 und hindert damit die Freigabe
der Ventöffnung 11 nicht.
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Soweit
in der vorstehend erläuterten Zeichnung das Fangband auf
der Innenseite des Gassacks angeordnet ist, ist es bei einem abgewandelten,
nicht weiter dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung
ebenso möglich, das Fangband in einer entsprechenden Anordnung
auf der Außenseite des Gassackes beziehungsweise des Gassackgewebes anzubringen.
Je nach der Anordnung des Fangbandes kann sich die durch die gegeneinander
geschobenen Umfangsbereiche 12 der Ventöffnung 11 gebildete
Ausstülpung zur gleichen Seite hin wie das Fangband oder
aber zu der dem Fangband gegenüberliegenden Seite hin erstrecken.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen,
der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser
Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen
untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren
verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 03/006276
A2 [0002, 0029]
- - WO 03/06276 A2 [0027]