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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Messgerät der Prozessautomatisierungstechnik
zur Bestimmung und/oder Überwachung
einer chemischen und/oder physikalischen Messgröße mit mindestens einem Gehäuse.
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Elektronische
Vorrichtungen, die so ausgebildet sind, dass sie der Zündschutzart
Ex-d genügen,
müssen
ein druckfestes Gehäuse
oder einen druckfesten Gehäuseteil
aufweisen. Dadurch ist verhindert, dass eine im Inneren des Gehäuses bzw.
eines Teilraums von ihm möglicherweise
auftretende Explosion nach außen oder
in einen anderen Teilraum, z. B. vom Elektronik- in den Anschlussraum,
durchschlagen kann. Im Standard sind Minimalwerte für die Länge und
die Weite von Schlitzen oder Spalten etc. zwischen Teilräumen festgelegt, damit
die Schlitze oder Spalte etc. flammendurchschlagsicher sind.
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Damit
Gehäuse
mit druckfesten Teilen eine ausreichende mechanische Festigkeit
aufweisen, sind sie dickwandig ausgebildet; somit sind sie schwer
und teuer. Eine elektronische Vorrichtung nach der Zündschutzart
Ex-d auszubilden erfordert daher ein geschlossenes druckfestes und
damit schweres und teures Gehäuse bzw.
ein Gehäuse
mit einem entsprechend dimensionierten Gehäuseteil.
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Gehäuse für industrielle
Anwendungen sind beispielsweise Gehäuse zur Aufnahme der Elektronik
eines Messgeräts,
z. B. eines Druck-, Füllstands-
oder Durchflussmessgeräts.
Solche Gehäuse
weisen abnehmbare Deckel auf, z. B. damit die Elektronik für eine Einstellung
oder Parametrierung derselben am Messort zugänglich ist.
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Damit
derartige Gehäuse
in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden dürfen, müssen sie besonderen Auflagen
genügen.
Hierzu gehören
Anforderungen an die Hygiene, wonach alle lebensmittel-berührenden
Dichtungen austauschbar sein müssen,
die Gehäuse
gründlich
reinigbar zu sein haben und die Gehäuse müssen möglichst keine Hinterschneidungen
aufweisen, in denen sich Ansatz ablagern kann. Zusätzlich muss die
Dichtheit des Gehäuses
bei Langzeiteinsätzen
sichergestellt sein. Dies muss auch dann gewährleistet sein, wenn es regelmäßig z. B.
mittels eines in der Lebensmittelindustrie verwendeten Hochdruck-Dampfstrahlers
gereinigt wird. Vergleichbare Anforderungen werden von der Pharmazeutischen
Industrie gestellt. Gehäuse
für industrielle
Anwendungen müssen
außerdem
korrosionsbeständig
und chemisch beständig
sein.
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Auf
dem Markt sind Gehäuse
erhältlich,
bei denen ein Deckel mittels eines mehrgängigen Gewindes auf einen Gehäusetopf
geschraubt ist. Deckel und Gehäusetopf
sind üblicherweise
Gussteile aus Aluminium oder Edelstahl. Solche Bauteile sind teuer.
Bedingt durch die Gewinde müssen
diese Gehäuse
eine Wandstärke
von wenigstens vier Millimetern aufweisen, damit eine ausreichende
mechanische Stabilität
gewährleistet ist.
Diese Wandstärke
bedingt einen Mindestmaterialaufwand und damit ein Mindestgewicht
der Gehäuse.
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Ferner
weisen Gehäuse
für industrielle
Anwendungen üblicherweise
einen Gehäusetopf
und einen abnehmbaren Deckel auf. Solche Anordnungen sind meist
in der Nähe
des Prozesses oder des zu messenden Mediums installiert und häufig den
dort herrschenden ungünstigen
Prozessbedingungen, wie z. B. hohen Umgebungstemperaturen und starker
Verschmutzung oder auch Regen, Wind, Staub, Schnee und Eis bei einer Installation
im Freien ausgesetzt.
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Es
hat sich gezeigt, dass die üblicherweise
verwendeten Schraubverbindungen von einem metallischen Deckel auf
ein metallisches Gehäuse
zum so genannten Fressen neigen. Sie lassen sich nach einer gewissen
Zeit nicht mehr oder nicht ohne erheblichen Aufwand lösen und
können
in einzelnen Fällen
nur noch aufgebrochen oder aufgeschnitten werden.
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Eine
bisher verwendete Maßnahme,
das Fressen der Schraubverbindungen zu verhindern, ist die vollständige Beschichtung
von Deckel und Gehäuse,
wobei je nachmetallischem Werkstoff, aus dem Deckel bzw. Gehäuse bestehen,
Nickel-, Gleitlack- oder eine sonstige Pulverbeschichtung oder eine
Eloxal- bzw. Harteloxal-Beschichtung angewendet wird. Ein übliches
Verfahren dazu ist ein Tauchbad mit einer die Beschichtung ergebenden
Flüssigkeit,
in das die zu beschichtenden Teile vollständig eingetaucht werden. Dort,
wo bei bisherigen Deckeln bzw. Gehäusen keine Beschichtung gewünscht wird,
ist vor dem Tauchen in das Beschichtungsbad die betreffende Teilfläche abzudecken,
sei es mit einem Lack oder sei durch Abdecken mit einer aufgeklebten
Folie. Nach dem Beschichtungs-Tauchbad muss üblicherweise die Abdeckung
wieder entfernt werden, was nicht nur einen zusätzlichen Arbeitsschritt sondern
auch einen zusätzlichen
Aufwand eines Lösungsmittels
erfordert.
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Darüber hinaus
ist festzustellen, dass eine vollständige Beschichtung von Deckel
und Gehäuse
aufwendig, teuer und wenig umweltfreundlich ist, weil sie eine lange
Verweildauer der zu beschichtenden Teile im Beschichtungsprozess
erfordern.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Messgerät der Prozessautomatisierungstechnik
vorzuschlagen, das robust und dicht ist und das kostengünstig herstellbar
ist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass das Gehäuse mindestens
eine erste Wandung aufweist, wobei die erste Wandung aus einem ersten
Werkstoff besteht, wobei das Gehäuse
mindestens eine zweite Wandung aufweist, wobei die zweite Wandung
aus mindestens einem zweiten Werkstoff besteht, wobei die zweite
Wandung an der ersten Wandung befestigt ist, und wobei die erste
Wandung umgebungsseitig wenigstens teilweise von der zweiten Wandung
umgeben ist, wobei die zweite Wandung annähernd an die Form der ersten
Wandung angepasst ist, und wobei die zweite Wandung mechanisch mit
der ersten Wandung verbunden ist.
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Das
Messgerät
ist durch die Verkleidung mit der zweiten Wandung gegen umgebungsseitige
bspw. korrosive Einflüsse
geschützt.
Im Stand der Technik wird eine schützende Verkleidung durch ein
chemisches Verfahren auf die erste Wandung aufgetragen. Die dadurch
entstehende Ummantelung ist aber entsprechend dünn und weist nur ein Dicke
von wenigen Millimetern oder gar Mikrometern auf und ist leicht
zu durchdringen oder abzutragen. Die Idee der Erfindung ist es eine
zweite Wandung an der Außenseite
des Messgerätes
anzubringen, die wenigstens grob an die Form des Messgerätes angepasst
ist und diese zweite Wandung mit der ersten Wandung des Gehäuses mechanisch
zu verbinden. Durch eine geeignete Kombination der verwendeten Werkstoffe
lassen sich so erheblich Kosten einsparen. Um z. B. einer Ex-d Norm
zu entsprechen oder um eine gewisse Korrosionsbeständigkeit
aufzuweisen, können
der erste und zweite Werkstoff geeignet ausgewählt und aufeinander abgestimmt
werden, ohne dass das ganze Gehäuse
aus einem massiven meist teuren Werkstoff bestehen muss, der den
gewünschten
Anforderungen genügt.
Durch die Verkleidung der ersten Wandung des Gehäuses durch die zweite Wandung
lässt sich
bspw. ein Standard Gehäuse-Grundkörper der lediglich
aus der ersten Wandung besteht, mit einer zweiten Wandung verkleiden,
so dass das Gehäuse
an die speziellen Einsatzbedingungen eines Messgerätes der
Prozessautomatisierungstechnik angepasst werden kann. Dazu kann
der zweite Werkstoff besonders temperaturbeständig oder besonders korosionbeständig gewählt werden.
Andererseits kann, falls es gilt ein explosions- oder überdrucksicheres
Gehäuse
herzustellen der erste Werkstoff der ersten Wandung so gewählt werden
oder ausgelegt sein, indem er bspw. eine gewisse Dicke aufweist,
dass das Prozessmedium nicht aus dem Gehäuse austreten kann.
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In
einer Ausgestaltung dient die erste Wandung wenigstens teilweise
als Träger
für die
zweite Wandung. Das bedeutet, dass die zweite Wandung wenigstens
teilweise auf der ersten Wandung aufliegt und/oder durch diese gestützt wird.
Zu diesem Zweck kann die zweite Wandung an die Form der ersten Wandung
angepasst sein. Die zweite Wandung kann dabei spaltfrei auf der
ersten Wandung aufliegen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist eine Mess- und/oder Betriebselektronik
in dem Gehäuse
angeordnet. Oftmals weisen Messgeräte eine zweites Gehäuse oder
einen Gehäuseteil
auf, in welchem eine Mess- und/oder Betriebselektronik getrennt
von bspw. dem Messaufnehmer untergebracht ist. Diese Gehäuseabschnitte
müssen
explosionssicher voneinander getrennt sein. Zudem muss die Mess-
und/oder Betriebselektronik durch das Gehäuse vor schädlichen umgebungsbedingten
Einflüssen
geschützt
werden.
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In
einer Ausführungsform
schließt
die zweite Wandung das Gehäuse
umgebungsseitig ab. Insbesondere an bspw. für Prozessanschlüsse vorgesehenen Öffnungen
des Gehäuses
bildet die zweite Wandung den umgebungsseitigen Abschluss des Gehäuses. Vorteilhafterweise
sind mindestens 50% vorzugsweise mindestens 75% der umgebungsseitigen
Oberfläche
des Gehäuses
von der zweiten Wandung umgeben. Vorzugsweise jedoch ist das Gehäuse umgebungsseitig
vollständig
von der zweiten Wandung umgeben, so dass ein Querschnitt durch die
Längsachse
des Gehäuses
stets durch die erste und die zweite Wandung verläuft.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weist die zweite Wandung eine mittlere Oberflächenrauigkeit Ra kleiner oder
gleich 1,6 μm
auf. Vorzugsweise beträgt
die Oberflächenrauigkeit
Ra der zweiten Wandung weniger oder gleich 0,8 μm. Abhängig von der Oberflächenrauigkeit
der zweiten Wandung ist ein Einsatz des Gehäuses bzw. des Messgerätes in pharmazeutischen
und/oder lebensmittel-fertigenden Prozessanlagen zulässig.
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In
einer Weiterbildung ist die erste Wandung des Gehäuses mittels
eines Guss-Verfahrens, insbesondere mittels eines Spritzguss-Verfahrens,
hergestellt. Mittels Spritzguss-Verfahren lassen sich Formteile
wie Gehäuse
exakt und in großer
Stückzahl
kostengünstig
fertigen.
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In
einer Variante ist die zweite Wandung des Gehäuses mechanisch mittels eines
Tiefzieh-Verfahrens so ausgestaltet, dass die zweite Wandung an
die erste Wandung angepasst ist. Durch das Tiefziehverfahren lässt sich
der zweite Werkstoff in seiner Form verändern und somit eine zweite
Wandung für
das Gehäuse
bilden, welche an die erste Wandung angepasst ist.
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In
einer Ausgestaltung ist die zweite Wandung des Gehäuses mechanisch
mittels eines Bördel-Verfahrens
mit der ersten Wandung verbunden. Zur Befestigung ist die zweite
Wandung bspw. um einen Absatz oder den Rand einer Öffnung um
die erste Wandung gebördelt.
Durch das Bördeln
entsteht so eine mechanische Bindung hoher Stabilität. Zudem
werden durch das Bördeln
im Gegensatz zu einer Befestigung mittels Schrauben, Nägeln oder ähnlichen
Befestigungsmitteln keine Spalte oder Hinterschneidungen geschaffen
in denen sich Ansatz bilden kann.
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In
einer Ausführungsform
sind die erste und die zweite Wandung des Gehäuses mindestens teilweise durch
einen Hohlraum voneinander getrennt. Durch eine ungenaue Anpassung
der zweiten an die erste Wandung oder aufgrund von Fertigungstoleranzen
kann es zu einem Hohlraum zwischen der ersten und zweiten Wandung
kommen. Dieser Hohlraum kann vorteilhafterweise mit einem elektrischen
und/oder thermischen Isoliermaterial gefüllt werden.
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In
einer Ausgestaltung besteht der erste Werkstoff im Wesentlichen
aus Aluminium. Insbesondere Spritzguss-Aluminium ist leicht, hält sehr
hohen Temperaturen stand, bietet eine hohe Beanspruchbarkeit und Festigkeit,
sowie einen ausgezeichneten Korrosionsschutz.
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In
einer Weiterbildung ist der zweite Werkstoff ein, insbesondere rostfreies,
Blech. Da Bleche leicht zu verarbeitende insbesondere leicht zu
verformende und abzukantende Fertigprodukte sind, lässt es sich
besonders einfach verarbeiten und an die jeweilige Gehäuseform
bzw. Form der ersten Wandung anpassen. Zudem können Bleche so behandelt und
weiterverarbeitet werden, dass insbesondere ihre Oberfläche höchsten Ansprüchen hinsichtlich
Beständigkeit
und Oberflächenrauigkeit
genügt.
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In
einer Weiterbildung ist die mittlere Dicke der ersten Wandung größer als
die mittlere Dicke der zweiten Wandung. Folglich besteht das Gehäuse aus
einem massiven Träger – der ersten
Wandung – und
einer Verkleidung – der
zweiten Wandung. Die erste Wandung kann bspw. aus einem kostengünstigen,
jedoch die gestellten Mindestanforderungen genügendem ersten Werkstoff bestehen,
der um dem Gehäuse
eine gewisse Stabilität
zu verleihen eine erste Dicke aufweist. Die zweite Wandung wird
dann mit einer gegenüber
der ersten Dicke geringeren zweiten Dicke an der ersten Wandung
befestigt. Der Werkstoff wird entsprechend den Prozessbedingungen
am Einsatzort des Messgerätes
ausgewählt.
Von Vorteil ist dabei die sich ergebende Kostenersparnis, da durch
die zweite Wandung nicht mehr das ganze Gehäuse aus dem u. U. kostenintensiveren, da
hochwertigeren, zweiten Werkstoff bestehen muss.
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In
einer Variante ist das Gehäuse
druckdicht und/oder explosionssicher. Um ein Gehäuse druckdicht und/oder explosionssicher
entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Normen auszugestalten,
sind u. a. ausreichende Wanddicken und Abdichtungen der im Gehäuse vorhandenen Öffnungen
vorzusehen. Werden Öffnungen
in einem Gehäuse
bspw. mittels Schraubgewinden verschlossen, so sind ausreichend
Gewindegänge
und eine bestimmte Wanddicke vorzusehen um die Explosionssicherheit
und/oder Druckbeständigkeit zu
garantieren.
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In
einer Ausgestaltung ist das Gehäuse
durch mindestens einen Gehäusedeckel
verschließbar,
wobei der Gehäusedeckel
analog zum Gehäuse
aus der aus dem ersten Werkstoff bestehenden ersten Wandung und
der aus dem zweiten Werkstoff bestehenden zweiten Wandung aufgebaut
ist, wobei an der ersten Wandung des Gehäusedeckels ein erstes Befestigungsmittel
vorgesehen ist, wobei an der ersten Wandung des Gehäuses ein
zweites Befestigungsmittel vorgesehen ist, wobei das erste und das
zweite Befestigungsmittel so angeordnet sind, dass der Gehäusedeckel
mit dem Gehäuse
verbindbar ist und das Gehäuse
umgebungsseitig von der zweiten Wandung umgeben ist.
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
einen Querschnitt durch ein Gehäuse
eines Messgeräts
der Prozessautomatisierungstechnik,
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2:
einen Querschnitt durch einen Gehäusedeckel,
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3:
einen Querschnitt durch das mittels zwei Gehäusedeckeln verschlossene Gehäuse,
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4:
einen Querschnitt durch einen an einem Gehäuse angebrachten Gehäusedeckel
mit einer Dichtungsanordnung.
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1 zeigt
einen Querschnitt durch ein aus zwei Wandungen 2, 9 bestehendes
Gehäuse 1 eines Messgerätes der
Prozessautomatisierungstechnik. Dabei weist die mittels einem Spritz-
oder Druckguss Verfahren hergestellte erste Wandung 9 meistenteils
eine Dicke auf, die größer ist
als die Dicke der zweiten Wandung 2. Bis auf den Bereich
in dem die Außengewinde 3 in
die erste Wandung 9 des Gehäuses 1 eingebracht sind,
ist die erste Wandung 9 umgebungsseitig von der zweiten
Wandung 2 begrenzt. An die zylindrische Grundform, welche
durch die erste Wandung 9 gebildet wird, ist die zweite
Wandung 2 angepasst. Die erste Wandung 9 weist
Absätze 16 auf,
um die die zweite Wandung 2 gebördelt ist. Diese Absätze 16 befinden
sich unmittelbar unterhalb der endseitig in die erste Wandung 9 eingeschnittenen
Außengewinde 3.
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Die
in die erste Wandung 9 eingebrachten Gewinde 3 können aber
auch wie in 4 gezeigt als Innengewinde 23 in
die erste Wandung 9 eingebracht sein, so dass das Gehäuse 1 vollständig von
der zweiten Wandung verkleidet werden kann. Auf das Außengewinde 3 kann
der in 2 gezeigte Gehäusedeckel 10 aufgebracht
werden, um das Gehäuse 1 umgebungsseitig
dicht abzuschließen.
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Das
Gehäuse 1 weist
im Querschnitt durch seine Längsachse 8 und
Querachse 11 eine T-förmige Form
auf. Außerdem
ist das Gehäuse 1 in
einen Elektronikraum 6 und einen explosionssicheren Anschlussraum 4 aufgeteilt.
Zwischen dem Elektronikraum 6 und dem Anschlussraum 4 ist
eine erste explosionssichere Leitungsdurchführung 5 vorgesehen.
Weiterhin ist eine zweite Leitungsdurchführung 7 zwischen dem
Gehäuse 1 und
dem Sensorelement, nicht gezeigt, vorgesehen. Die zweite Wandung 2 weist
darüber
hinaus eine Buchse auf 14, die als Anschlussstutzen dient,
um das Gehäuse 1 mit
dem Sensorelement zu verbinden.
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Zwischen
die erste und die zweite Wandung 2, 9 kann ein
Isoliermaterial zur elektrischen und/oder thermischen Isolierung
des aus dem Elektronikraum, dem Anschlussraum und den Leitungsdurchführungen bestehendem
Gehäuseinneren 4, 5, 6, 7 eingebracht
sein.
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2 zeigt
einen auf das Gehäuse 1 montierbaren
Gehäusedeckel 10.
Der Gehäusedeckel 10 besteht
ebenfalls aus zwei Wandungen 12, 13, die analog
zu denen des Gehäuses 1 aufgebaut
sind. Die zweite Wandung 12 ist dabei um die erste Wandung 13 gebördelt. Der
Gehäusedeckel 10 weist
ein Innengewinde 17 auf, mittels welchem er auf das an
dem Gehäuse 1 angebrachte
Außengewinde 3 aufgeschraubt
werden kann. Das im Gehäusedeckel 10 befindliche
Innengewinde 17 ist in die aus dem ersten Werkstoff bestehende
erste Wandung 9 eingeschnitten. Das Außengewinde 3 am Gehäuse 1 ist
gleichfalls in die aus dem ersten Werkstoff bestehende erste Wandung 9 eingeschnitten.
Beim Verschrauben des Gehäusedeckels 10 mit
dem Gehäuse 1 wird
also die erste Wandung 13 des Gehäusedeckels 10 mit
der ersten Wandung 9 des Gehäuses 1 verbunden.
Zudem wird durch das Verschrauben die zweite Wandung 12 des
Gehäusedeckels 10,
in dem Bereich in dem der Gehäusedeckel 10 auf
das Gehäuse 1 geschraubt
wird, auf die zweite Wandung 9 des Gehäuses 1 gepresst. Dabei
wird der Gehäusedeckel 10 mit
dem Gehäuse 1 durch
die L-förmige
Umbördelung 15 des
Gehäusedeckels
mit der L-förmigen
Umbördelung
im Bereich der Absätze 16 am
Gehäuse 1 kraftschlüssig verschlossen.
Als Dichtelement ist ein Dichtring 21 zwischen die zweite
Wandung 12 des Gehäusedeckels 10 und die
zweite Wandung 2 des Gehäuses 1 eingebracht,
der durch Festschrauben des Gehäusedeckels 10 an
das Gehäuse 1 gepresst
wird.
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Zusätzlich zur
Umbördelung,
können
weitere Verbindungselemente bspw. in Form von Schrauben, Nägeln, Stiften,
Bolzen oder ähnlichem
in die erste und/oder zweite Wandung eingebracht werden.
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3 zeigt
ein durch zwei Gehäusedeckel 17, 18 verschlossenes
Gehäuse 1.
Dabei verschließt
der in 2 gezeigte erste Gehäusedeckel 17 eine
erste Öffnung
im Gehäuse 1.
Der zweite Gehäusedeckel 18 weist
ein bspw. aus Glas bestehendes Fenster 19 auf und verschließt eine
zweite Öffnung
im Gehäuse 1.
Das Gehäuseinnere 4, 5, 6, 7 wird
durch das Verschrauben der Gehäusedeckel 17, 18 umgebungsseitig
dicht abgeschlossen und ist von der zweiten Wandung 2 umgeben.
Durch das Verschrauben des zweiten Gehäusedeckels 18 auf
das Gewinde 3 wird zudem das Fenster 19 in dem
zweiten Gehäusedeckel 18 fixiert.
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4 zeigt
einen in ein Innengewinde
23 des Gehäuses
1 geschraubten
Gehäusedeckel
25 mit
einem Außengewinde
22,
24.
In dieser Ausgestaltung weist das Gehäuse
1 ein Innengewinde
23 auf
und der Gehäusedeckel
weist ein dazu passendes Außengewinde
22,
24 auf.
Entlang seines Gewindes
22,
24 weist der Gehäusedeckel
25 wenigstens
eine im Wesentlichen radiale verlaufende Aussparung auf, die die
erste Wandung des Gehäusedeckels
im Bereich des Innengewindes
22,
24 umläuft und
dadurch das Innengewinde
22,
24 in einen ersten
Gewindeabschnitt
22 und in einen zweiten Gewindeabschnitt
24 teilt.
Der Verlauf des Innengewindes
23 wird folglich durch die
Aussparung unterbrochen. In die Aussparung ist ein Dichtelement
in Form eines Dichtrings
20 eingebracht. Von Vorteil bei
einer solchen Ausgestaltung ist, dass der Dichtring
20 im
Falle eines Überdrucks
im Gehäuseinneren
4,
5,
6,
7 nicht
nach außen
gedrückt
werden kann, wie bspw. die im Stand der Technik verwendete Lösung bei
der der Dichtring
21, zwischen dem Absatz
16 des
Gehäuses
1 und dem
Gehäusedeckel
25 eingebracht
ist. Bezugszeichenliste Tabelle 1
| 1 | Gehäuse |
| 2 | Zweite
Wandung des Gehäuses |
| 3 | Außengewinde
des Gehäuses |
| 4 | Anschlussraum |
| 5 | Leitungsdurchführung |
| 6 | Elektronikraum |
| 7 | Leitungsdurchführung zum
Sensorelement |
| 8 | Längsachse |
| 9 | Erste
Wandung des Gehäuses |
| 10 | Gehäusedeckel |
| 11 | Querachse |
| 12 | Zweite
Wandung des Gehäusedeckels |
| 13 | Erste
Wandung des Gehäusedeckels |
| 14 | Buchse |
| 15 | Umbördelung
des Gehäusedeckels |
| 16 | Absatz |
| 17 | Erster
Gehäusedeckel |
| 18 | Zweiter
Gehäusedeckel |
| 19 | Fenster |
| 20 | Dichtring
zwischen dem ersten und dem zweiten Gewindeabschnitt des Gehäusedeckels |
| 21 | Dichtring |
| 22 | Erster
Gewindeabschnitt des Gehäusedeckels |
| 23 | Innengewinde
des Gehäuses |
| 24 | Zweiter
Gewindeabschnitt des Gehäusedeckels |
| 25 | Gehäusedeckel
mit Außengewinde |