DE102008057880B4 - Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe (1) für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einer eine Linearbewegung erzeugenden Antriebseinrichtung (6) zum Verstellen der Klappe (1) zwischen drei Positionen und mit wenigstens einer Kulissenführung (8) zur Führung der Klappe (1) bei ihrer Verstellung, wobei in der Kulissenführung (8) ein an der Klappe (1) angebrachter Hebel (11) geführt ist, welcher mittels der Antriebseinrichtung (6) ausgehend von einer ersten geschlossenen Stellung der Klappe (1) in eine Endstellung in der Kulissenführung (8) als zweite Stellung bringbar ist, wobei die Antriebseinrichtung (6) einerseits mit einem Karosserieteil (7) des Kraftfahrzeugs gelenkig verbunden ist, wobei die Antriebseinrichtung (6) andererseits mit der Klappe (1) gelenkig verbunden ist, und wobei die Kulissenführung (8) aus einem karosseriefesten Bauteil (9) und einem in das karosseriefeste Bauteil (9) eingebrachten Langloch (10) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass in der Endstellung des Hebels (11) in der Kulissenführung (8) die weitere Linearbewegung der Antriebseinrichtung (6) in eine Drehbewegung der Klappe (1) in ihre Offenstellung, in der dann als dritte Stellung ein Zugang zu dem Motorraum möglich ist, umgewandelt wird, bei der sich die Klappe (1) um einen von dem Hebel (11) und dem Langloch (10) bestimmten Drehpunkt (13) dreht, wobei an der der Kulissenführung (8) gegenüberliegenden Seite der Klappe (1) eine Verriegelungseinrichtung (12) zum Verriegeln der Klappe (1) in einer geschlossenen Position vorgesehen ist, wobei die Klappe (1) im geöffneten Zustand der Verriegelungseinrichtung (12) mittels der Antriebseinrichtung (6) in eine Position gebracht wird, in der sie sich auch in ihrem vorderen, der Kulissenführung (8) abgewandten Bereich bewegen kann, und wobei sich in dieser Position der Klappe (1) der Hebel (11) in der Endstellung in der Kulissenführung (8) befindet.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe für ein Kraftfahrzeug nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
- Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der
DE 60 2005 000 040 T2 bekannt. Dabei ist die Antriebseinrichtung für die Klappe über einen Hebel mit der Motorhaube verbunden, der von einem Fanghaken gehalten ist oder durch denselben freigegeben wird. - Eine Fahrzeug-Heckklappe, die über eine Kulissenführung an der Klappe und gegebenenfalls eine Kulissenführung an der Karosserie schwenkbar befestigt ist, ist in der
DE 199 07 391 A1 beschrieben. - Aus der
DE 199 56 882 B4 ist eine verstellbare Klappe in der Verkleidung eines Kraftfahrzeugs bekannt, bei der eine fahrzeugfeste Kulissenbahn zur Führung eines die Klappe mit dem Fahrzeug verbindenden Führungshebels vorgesehen ist. - Insbesondere bei Frontklappen bzw. Motorhauben ist es aufgrund der strenger werdenden Fußgängerschutzvorrichtungen notwendig, die Klappe in eine von den darunter liegenden Aggregaten beabstandete Stellung bringen zu können, um Verletzungen des Fußgängers zu vermeiden. Meist weist die Frontklappe hierfür eine relativ aufwändige Antriebseinrichtung und eine ebenfalls recht komplizierte Einrichtung zur Führung der Bewegung der Frontklappe, wie z. B. Mehrgelenkscharniere, auf. Häufig werden auch relativ große Bügel zur Verbindung der Klappen mit der Karosserie eingesetzt, welche erheblich zur Gesamtmasse der Kraftfahrzeuge beitragen und einen relativ hohen Platzbedarf erfordern.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine zwischen wenigstens zwei Positionen verstellbare Klappe für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, welche eine möglichst einfache Konstruktion aufweist und dabei flexibel verstellt werden kann.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
- Durch die erfindungsgemäße, eine Linearbewegung erzeugende Antriebseinrichtung kann die Klappe in einfacher Weise zwischen ihren wenigstens zwei Positionen verstellt werden, wobei durch diese Ausgestaltung der Antriebseinrichtung eine besonders einfache Konstruktion derselben möglich und ein zuverlässiger Antrieb der Klappe gewährleistet ist.
- Durch die erfindungsgemäße Kulissenführung kann sichergestellt werden, dass die Klappe in eine Position gebracht werden kann, von der aus sie ohne Kollision mit der Karosserie in ihre Offenstellung verstellt werden kann.
- Des weiteren bringt die erfindungsgemäße Vorrichtung gegenüber bekannten Lösungen eine erhebliche Bauraumeinsparung mit sich.
- Um über die Antriebseinrichtung und die Kulissenführung ein Drehmoment auf die Klappe aufbringen zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in der Kulissenführung ein an der Klappe angebrachter Hebel geführt ist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Erfindung prinzipmäßig dargestellt.
- Es zeigt:
-
1 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Klappe in einer ersten Stellung; -
2 die Klappe aus1 in einer zweiten Stellung; -
3 die Klappe aus1 in einer dritten Stellung; und -
4 eine sehr schematische Draufsicht auf die Klappe. -
1 zeigt eine im vorliegenden Fall als Frontklappe bzw. Motorhaube ausgebildete Klappe1 eines in seiner Gesamtheit nicht dargestellten Kraftfahrzeugs. An die Klappe1 schließt sich in der mit „x“ bezeichneten Fahrtrichtung nach vorne ein Kühlergrill2 und nach hinten eine Windschutzscheibe3 an. Unterhalb der Klappe1 befindet sich ein Motorraum4 , in dem unter anderem eine Brennkraftmaschine4a angeordnet ist, an der in an sich bekannter Weise verschiedene, nicht näher dargestellte und bezeichnete Aggregate eingebaut sind. - Um die Klappe
1 von ihrer in1 dargestellten, geschlossenen Position in eine in2 dargestellte, angehobene Position bringen zu können, ist eine Vorrichtung5 zur Verstellung der Klappe1 vorgesehen. In der angehobenen Position ist die Klappe1 von der Brennkraftmaschine4a und deren Aggregaten entfernt und bietet so einen sehr guten Fußgängerschutz, da eine mit der Klappe1 kollidierende Person nicht auf die Brennkraftmaschine4a auftrifft. - Die Vorrichtung
5 weist eine Antriebseinrichtung6 auf, welche in der Lage ist, eine Linearbewegung zu erzeugen. Im vorliegenden Fall ist die Antriebseinrichtung6 als Pneumatikzylinder ausgebildet, es ist jedoch auch möglich, einen Hydraulikzylinder oder einen Linearmotor als die Antriebseinrichtung6 einzusetzen. Bei der Antriebseinrichtung6 kann es sich auch um eine mechanische Feder oder um eine Gasfeder handeln. Die Antriebseinrichtung6 ist einerseits mit einem Karosserieteil7 des Kraftfahrzeugs und andererseits mit der Klappe1 jeweils gelenkig verbunden. Im vorliegenden Fall wirkt die Antriebseinrichtung6 in Richtung der Klappe1 , es ist jedoch auch möglich, die Antriebseinrichtung6 in umgekehrter Weise einzubauen, so dass sie auf das Karosserieteil7 wirkt. - Die Vorrichtung
5 weist des weiteren eine Kulissenführung8 auf, welche aus einem karosseriefesten Bauteil9 und einem in das karosseriefeste Bauteil9 eingebrachten Langloch10 besteht. In das Langloch10 der Kulissenführung8 greift ein an der Klappe1 angebrachter Hebel11 an, so dass die Klappe1 über den Hebel11 in der Kulissenführung8 geführt ist und von der Antriebseinrichtung6 ein Drehmoment auf die Klappe1 aufgebracht werden kann. - Um die Klappe
1 in ihrem dem Kühlergrill2 zugewandten Bereich geschlossen zu halten, ist an der der Kulissenführung8 gegenüberliegenden Seite der Klappe1 eine Verriegelungseinrichtung12 zum Verriegeln der Klappe1 vorgesehen. Dadurch führt die Klappe1 bei Betätigung der Antriebseinrichtung6 die Drehbewegung um die Verriegelungseinrichtung12 von der in1 dargestellten Position in die in2 dargestellte, sogenannte Fußgängerschutzposition aus. Beim Erreichen der Endstellung des Hebels11 in dem Langloch10 wird bei geschlossener Verriegelungseinrichtung12 ein gewisses Kraftniveau an der Antriebseinrichtung6 erreicht, so dass die Antriebseinrichtung6 abschaltet und die Klappe1 in der Fußgängerschutzstellung verbleibt. - In
3 ist eine Position der Klappe1 dargestellt, die diese einnimmt, wenn die Verriegelungseinrichtung12 geöffnet wird und sich die Klappe1 auch in ihrem vorderen, dem Kühlergrill2 zugewandten Bereich bewegen kann. Zunächst befindet sich dabei der Hebel11 , wie in2 dargestellt, in einer Endstellung in der Kulissenführung8 , wodurch die Linearbewegung der Antriebseinrichtung6 in eine Drehbewegung der Klappe1 umgewandelt wird. Bei dieser Öffnungsbewegung der Klappe1 dreht sich dieselbe um einen Drehpunkt13 , der von dem Hebel11 und dem Langloch10 bestimmt wird. Dadurch kann die Klappe1 in ihre in3 dargestellte Offenstellung gebracht werden, in welcher ein Zugang zu dem Motorraum möglich ist. - Durch die beschriebene, mit der Vorrichtung
5 erzeugte zweistufige Bewegung der Klappe1 wird außerdem erreicht, dass das der Windschutzscheibe3 zugewandte Ende der Klappe1 bei der der Anhebebewegung nachfolgenden Drehbewegung nicht mehr mit der Karosserie des Kraftfahrzeugs kollidieren und somit frei gedreht werden kann. - In der Draufsicht gemäß
4 ist erkennbar, dass, in der mit „y“ bezeichneten Fahrzeugquerrichtung betrachtet, an beiden Seiten der Klappe1 jeweils eine Kulissenführung8 und jeweils eine Antriebsrichtung6 vorgesehen ist, wodurch sich eine gleichmäßige Führung für die Klappe1 ergibt. Im vorderen Bereich der Klappe1 ist im vorliegenden Fall lediglich eine der Verriegelungseinrichtungen12 vorgesehen, es wäre jedoch auch möglich, mehrere, in der Fahrzeugquerrichtung y voneinander beabstandete Verriegelungseinrichtungen12 vorzusehen. Durch mehrere Verriegelungseinrichtungen 12 im vorderen Bereich der Klappe1 könnte in einfacher Weise verhindert werden, dass sich die Klappe1 , insbesondere wenn es sich um eine Frontklappe handelt, bei hohen Geschwindigkeiten und den sich dabei ergebenden Unterdruck ausgehoben werden. - Die Antriebseinrichtung
6 kann des weiteren auch so ausgebildet sein, dass sie lediglich dafür sorgt, dass die Klappe1 von der in1 dargestellten Position in die in2 dargestellten Position gelangt und die Bewegung von der in2 dargestellten Position in die in3 dargestellte Position manuell ausgeführt werden muss und von der Antriebseinrichtung6 lediglich, wie z. B. bei einer üblichen Gasfeder, unterstützt wird. - Selbstverständlich kann die Antriebseinrichtung
6 auch für das Schließen der Klappe1 eingesetzt werden, d. h. für die Bewegung der Klappe1 von der in3 dargestellten Position in die in2 dargestellte Position und sie kann mittels der Antriebseinrichtung6 von dort, nach dem Verriegeln der Verriegelungseinrichtung12 , in die geschlossene Position gemäß1 gebracht werden. - Das Langloch
10 kann je nach gewünschter Verstellung der Klappe1 unterschiedliche Konturen aufweisen. Dadurch könnte die beschriebene Vorrichtung5 in annähernd derselben Art und Weise in unterschiedliche Fahrzeuge eingebaut werden und es müsste lediglich das Langloch10 der Kulissenführung8 an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden, insbesondere müsste dasselbe so ausgelegt werden, dass sich beim Ausfahren und beim Drehen der Klappe1 keine Kollision derselben mit der Karosserie ergibt. - Im vorliegenden Fall ist die Klappe
1 als Motorhaube bzw. Frontklappe ausgebildet, es wäre jedoch auch möglich, die beschriebene Vorrichtung5 bei einer als Heckklappe oder als Spoiler ausgebildeten Klappe1 des Kraftfahrzeugs vorzusehen.
Claims (6)
- Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe (1) für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einer eine Linearbewegung erzeugenden Antriebseinrichtung (6) zum Verstellen der Klappe (1) zwischen drei Positionen und mit wenigstens einer Kulissenführung (8) zur Führung der Klappe (1) bei ihrer Verstellung, wobei in der Kulissenführung (8) ein an der Klappe (1) angebrachter Hebel (11) geführt ist, welcher mittels der Antriebseinrichtung (6) ausgehend von einer ersten geschlossenen Stellung der Klappe (1) in eine Endstellung in der Kulissenführung (8) als zweite Stellung bringbar ist, wobei die Antriebseinrichtung (6) einerseits mit einem Karosserieteil (7) des Kraftfahrzeugs gelenkig verbunden ist, wobei die Antriebseinrichtung (6) andererseits mit der Klappe (1) gelenkig verbunden ist, und wobei die Kulissenführung (8) aus einem karosseriefesten Bauteil (9) und einem in das karosseriefeste Bauteil (9) eingebrachten Langloch (10) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass in der Endstellung des Hebels (11) in der Kulissenführung (8) die weitere Linearbewegung der Antriebseinrichtung (6) in eine Drehbewegung der Klappe (1) in ihre Offenstellung, in der dann als dritte Stellung ein Zugang zu dem Motorraum möglich ist, umgewandelt wird, bei der sich die Klappe (1) um einen von dem Hebel (11) und dem Langloch (10) bestimmten Drehpunkt (13) dreht, wobei an der der Kulissenführung (8) gegenüberliegenden Seite der Klappe (1) eine Verriegelungseinrichtung (12) zum Verriegeln der Klappe (1) in einer geschlossenen Position vorgesehen ist, wobei die Klappe (1) im geöffneten Zustand der Verriegelungseinrichtung (12) mittels der Antriebseinrichtung (6) in eine Position gebracht wird, in der sie sich auch in ihrem vorderen, der Kulissenführung (8) abgewandten Bereich bewegen kann, und wobei sich in dieser Position der Klappe (1) der Hebel (11) in der Endstellung in der Kulissenführung (8) befindet.
- Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Seiten der Klappe (1) jeweils eine Kulissenführung (8) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Seiten der Klappe (1) jeweils eine Antriebseinrichtung (6) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 ,2 oder3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (1) als Frontklappe ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 ,2 oder3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (1) als Heckklappe ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (6) als Pneumatikzylinder, Hydraulikzylinder oder Linearmotor ausgebildet ist.
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