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DE102008057880B4 - Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe (1) für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einer eine Linearbewegung erzeugenden Antriebseinrichtung (6) zum Verstellen der Klappe (1) zwischen drei Positionen und mit wenigstens einer Kulissenführung (8) zur Führung der Klappe (1) bei ihrer Verstellung, wobei in der Kulissenführung (8) ein an der Klappe (1) angebrachter Hebel (11) geführt ist, welcher mittels der Antriebseinrichtung (6) ausgehend von einer ersten geschlossenen Stellung der Klappe (1) in eine Endstellung in der Kulissenführung (8) als zweite Stellung bringbar ist, wobei die Antriebseinrichtung (6) einerseits mit einem Karosserieteil (7) des Kraftfahrzeugs gelenkig verbunden ist, wobei die Antriebseinrichtung (6) andererseits mit der Klappe (1) gelenkig verbunden ist, und wobei die Kulissenführung (8) aus einem karosseriefesten Bauteil (9) und einem in das karosseriefeste Bauteil (9) eingebrachten Langloch (10) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass in der Endstellung des Hebels (11) in der Kulissenführung (8) die weitere Linearbewegung der Antriebseinrichtung (6) in eine Drehbewegung der Klappe (1) in ihre Offenstellung, in der dann als dritte Stellung ein Zugang zu dem Motorraum möglich ist, umgewandelt wird, bei der sich die Klappe (1) um einen von dem Hebel (11) und dem Langloch (10) bestimmten Drehpunkt (13) dreht, wobei an der der Kulissenführung (8) gegenüberliegenden Seite der Klappe (1) eine Verriegelungseinrichtung (12) zum Verriegeln der Klappe (1) in einer geschlossenen Position vorgesehen ist, wobei die Klappe (1) im geöffneten Zustand der Verriegelungseinrichtung (12) mittels der Antriebseinrichtung (6) in eine Position gebracht wird, in der sie sich auch in ihrem vorderen, der Kulissenführung (8) abgewandten Bereich bewegen kann, und wobei sich in dieser Position der Klappe (1) der Hebel (11) in der Endstellung in der Kulissenführung (8) befindet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe für ein Kraftfahrzeug nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
  • Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der DE 60 2005 000 040 T2 bekannt. Dabei ist die Antriebseinrichtung für die Klappe über einen Hebel mit der Motorhaube verbunden, der von einem Fanghaken gehalten ist oder durch denselben freigegeben wird.
  • Eine Fahrzeug-Heckklappe, die über eine Kulissenführung an der Klappe und gegebenenfalls eine Kulissenführung an der Karosserie schwenkbar befestigt ist, ist in der DE 199 07 391 A1 beschrieben.
  • Aus der DE 199 56 882 B4 ist eine verstellbare Klappe in der Verkleidung eines Kraftfahrzeugs bekannt, bei der eine fahrzeugfeste Kulissenbahn zur Führung eines die Klappe mit dem Fahrzeug verbindenden Führungshebels vorgesehen ist.
  • Insbesondere bei Frontklappen bzw. Motorhauben ist es aufgrund der strenger werdenden Fußgängerschutzvorrichtungen notwendig, die Klappe in eine von den darunter liegenden Aggregaten beabstandete Stellung bringen zu können, um Verletzungen des Fußgängers zu vermeiden. Meist weist die Frontklappe hierfür eine relativ aufwändige Antriebseinrichtung und eine ebenfalls recht komplizierte Einrichtung zur Führung der Bewegung der Frontklappe, wie z. B. Mehrgelenkscharniere, auf. Häufig werden auch relativ große Bügel zur Verbindung der Klappen mit der Karosserie eingesetzt, welche erheblich zur Gesamtmasse der Kraftfahrzeuge beitragen und einen relativ hohen Platzbedarf erfordern.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine zwischen wenigstens zwei Positionen verstellbare Klappe für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, welche eine möglichst einfache Konstruktion aufweist und dabei flexibel verstellt werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
  • Durch die erfindungsgemäße, eine Linearbewegung erzeugende Antriebseinrichtung kann die Klappe in einfacher Weise zwischen ihren wenigstens zwei Positionen verstellt werden, wobei durch diese Ausgestaltung der Antriebseinrichtung eine besonders einfache Konstruktion derselben möglich und ein zuverlässiger Antrieb der Klappe gewährleistet ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Kulissenführung kann sichergestellt werden, dass die Klappe in eine Position gebracht werden kann, von der aus sie ohne Kollision mit der Karosserie in ihre Offenstellung verstellt werden kann.
  • Des weiteren bringt die erfindungsgemäße Vorrichtung gegenüber bekannten Lösungen eine erhebliche Bauraumeinsparung mit sich.
  • Um über die Antriebseinrichtung und die Kulissenführung ein Drehmoment auf die Klappe aufbringen zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in der Kulissenführung ein an der Klappe angebrachter Hebel geführt ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Erfindung prinzipmäßig dargestellt.
  • Es zeigt:
    • 1 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Klappe in einer ersten Stellung;
    • 2 die Klappe aus 1 in einer zweiten Stellung;
    • 3 die Klappe aus 1 in einer dritten Stellung; und
    • 4 eine sehr schematische Draufsicht auf die Klappe.
  • 1 zeigt eine im vorliegenden Fall als Frontklappe bzw. Motorhaube ausgebildete Klappe 1 eines in seiner Gesamtheit nicht dargestellten Kraftfahrzeugs. An die Klappe 1 schließt sich in der mit „x“ bezeichneten Fahrtrichtung nach vorne ein Kühlergrill 2 und nach hinten eine Windschutzscheibe 3 an. Unterhalb der Klappe 1 befindet sich ein Motorraum 4, in dem unter anderem eine Brennkraftmaschine 4a angeordnet ist, an der in an sich bekannter Weise verschiedene, nicht näher dargestellte und bezeichnete Aggregate eingebaut sind.
  • Um die Klappe 1 von ihrer in 1 dargestellten, geschlossenen Position in eine in 2 dargestellte, angehobene Position bringen zu können, ist eine Vorrichtung 5 zur Verstellung der Klappe 1 vorgesehen. In der angehobenen Position ist die Klappe 1 von der Brennkraftmaschine 4a und deren Aggregaten entfernt und bietet so einen sehr guten Fußgängerschutz, da eine mit der Klappe 1 kollidierende Person nicht auf die Brennkraftmaschine 4a auftrifft.
  • Die Vorrichtung 5 weist eine Antriebseinrichtung 6 auf, welche in der Lage ist, eine Linearbewegung zu erzeugen. Im vorliegenden Fall ist die Antriebseinrichtung 6 als Pneumatikzylinder ausgebildet, es ist jedoch auch möglich, einen Hydraulikzylinder oder einen Linearmotor als die Antriebseinrichtung 6 einzusetzen. Bei der Antriebseinrichtung 6 kann es sich auch um eine mechanische Feder oder um eine Gasfeder handeln. Die Antriebseinrichtung 6 ist einerseits mit einem Karosserieteil 7 des Kraftfahrzeugs und andererseits mit der Klappe 1 jeweils gelenkig verbunden. Im vorliegenden Fall wirkt die Antriebseinrichtung 6 in Richtung der Klappe 1, es ist jedoch auch möglich, die Antriebseinrichtung 6 in umgekehrter Weise einzubauen, so dass sie auf das Karosserieteil 7 wirkt.
  • Die Vorrichtung 5 weist des weiteren eine Kulissenführung 8 auf, welche aus einem karosseriefesten Bauteil 9 und einem in das karosseriefeste Bauteil 9 eingebrachten Langloch 10 besteht. In das Langloch 10 der Kulissenführung 8 greift ein an der Klappe 1 angebrachter Hebel 11 an, so dass die Klappe 1 über den Hebel 11 in der Kulissenführung 8 geführt ist und von der Antriebseinrichtung 6 ein Drehmoment auf die Klappe 1 aufgebracht werden kann.
  • Um die Klappe 1 in ihrem dem Kühlergrill 2 zugewandten Bereich geschlossen zu halten, ist an der der Kulissenführung 8 gegenüberliegenden Seite der Klappe 1 eine Verriegelungseinrichtung 12 zum Verriegeln der Klappe 1 vorgesehen. Dadurch führt die Klappe 1 bei Betätigung der Antriebseinrichtung 6 die Drehbewegung um die Verriegelungseinrichtung 12 von der in 1 dargestellten Position in die in 2 dargestellte, sogenannte Fußgängerschutzposition aus. Beim Erreichen der Endstellung des Hebels 11 in dem Langloch 10 wird bei geschlossener Verriegelungseinrichtung 12 ein gewisses Kraftniveau an der Antriebseinrichtung 6 erreicht, so dass die Antriebseinrichtung 6 abschaltet und die Klappe 1 in der Fußgängerschutzstellung verbleibt.
  • In 3 ist eine Position der Klappe 1 dargestellt, die diese einnimmt, wenn die Verriegelungseinrichtung 12 geöffnet wird und sich die Klappe 1 auch in ihrem vorderen, dem Kühlergrill 2 zugewandten Bereich bewegen kann. Zunächst befindet sich dabei der Hebel 11, wie in 2 dargestellt, in einer Endstellung in der Kulissenführung 8, wodurch die Linearbewegung der Antriebseinrichtung 6 in eine Drehbewegung der Klappe 1 umgewandelt wird. Bei dieser Öffnungsbewegung der Klappe 1 dreht sich dieselbe um einen Drehpunkt 13, der von dem Hebel 11 und dem Langloch 10 bestimmt wird. Dadurch kann die Klappe 1 in ihre in 3 dargestellte Offenstellung gebracht werden, in welcher ein Zugang zu dem Motorraum möglich ist.
  • Durch die beschriebene, mit der Vorrichtung 5 erzeugte zweistufige Bewegung der Klappe 1 wird außerdem erreicht, dass das der Windschutzscheibe 3 zugewandte Ende der Klappe 1 bei der der Anhebebewegung nachfolgenden Drehbewegung nicht mehr mit der Karosserie des Kraftfahrzeugs kollidieren und somit frei gedreht werden kann.
  • In der Draufsicht gemäß 4 ist erkennbar, dass, in der mit „y“ bezeichneten Fahrzeugquerrichtung betrachtet, an beiden Seiten der Klappe 1 jeweils eine Kulissenführung 8 und jeweils eine Antriebsrichtung 6 vorgesehen ist, wodurch sich eine gleichmäßige Führung für die Klappe 1 ergibt. Im vorderen Bereich der Klappe 1 ist im vorliegenden Fall lediglich eine der Verriegelungseinrichtungen 12 vorgesehen, es wäre jedoch auch möglich, mehrere, in der Fahrzeugquerrichtung y voneinander beabstandete Verriegelungseinrichtungen 12 vorzusehen. Durch mehrere Verriegelungseinrichtungen 12 im vorderen Bereich der Klappe 1 könnte in einfacher Weise verhindert werden, dass sich die Klappe 1, insbesondere wenn es sich um eine Frontklappe handelt, bei hohen Geschwindigkeiten und den sich dabei ergebenden Unterdruck ausgehoben werden.
  • Die Antriebseinrichtung 6 kann des weiteren auch so ausgebildet sein, dass sie lediglich dafür sorgt, dass die Klappe 1 von der in 1 dargestellten Position in die in 2 dargestellten Position gelangt und die Bewegung von der in 2 dargestellten Position in die in 3 dargestellte Position manuell ausgeführt werden muss und von der Antriebseinrichtung 6 lediglich, wie z. B. bei einer üblichen Gasfeder, unterstützt wird.
  • Selbstverständlich kann die Antriebseinrichtung 6 auch für das Schließen der Klappe 1 eingesetzt werden, d. h. für die Bewegung der Klappe 1 von der in 3 dargestellten Position in die in 2 dargestellte Position und sie kann mittels der Antriebseinrichtung 6 von dort, nach dem Verriegeln der Verriegelungseinrichtung 12, in die geschlossene Position gemäß 1 gebracht werden.
  • Das Langloch 10 kann je nach gewünschter Verstellung der Klappe 1 unterschiedliche Konturen aufweisen. Dadurch könnte die beschriebene Vorrichtung 5 in annähernd derselben Art und Weise in unterschiedliche Fahrzeuge eingebaut werden und es müsste lediglich das Langloch 10 der Kulissenführung 8 an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden, insbesondere müsste dasselbe so ausgelegt werden, dass sich beim Ausfahren und beim Drehen der Klappe 1 keine Kollision derselben mit der Karosserie ergibt.
  • Im vorliegenden Fall ist die Klappe 1 als Motorhaube bzw. Frontklappe ausgebildet, es wäre jedoch auch möglich, die beschriebene Vorrichtung 5 bei einer als Heckklappe oder als Spoiler ausgebildeten Klappe 1 des Kraftfahrzeugs vorzusehen.

Claims (6)

  1. Vorrichtung zur Verstellung einer Klappe (1) für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einer eine Linearbewegung erzeugenden Antriebseinrichtung (6) zum Verstellen der Klappe (1) zwischen drei Positionen und mit wenigstens einer Kulissenführung (8) zur Führung der Klappe (1) bei ihrer Verstellung, wobei in der Kulissenführung (8) ein an der Klappe (1) angebrachter Hebel (11) geführt ist, welcher mittels der Antriebseinrichtung (6) ausgehend von einer ersten geschlossenen Stellung der Klappe (1) in eine Endstellung in der Kulissenführung (8) als zweite Stellung bringbar ist, wobei die Antriebseinrichtung (6) einerseits mit einem Karosserieteil (7) des Kraftfahrzeugs gelenkig verbunden ist, wobei die Antriebseinrichtung (6) andererseits mit der Klappe (1) gelenkig verbunden ist, und wobei die Kulissenführung (8) aus einem karosseriefesten Bauteil (9) und einem in das karosseriefeste Bauteil (9) eingebrachten Langloch (10) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass in der Endstellung des Hebels (11) in der Kulissenführung (8) die weitere Linearbewegung der Antriebseinrichtung (6) in eine Drehbewegung der Klappe (1) in ihre Offenstellung, in der dann als dritte Stellung ein Zugang zu dem Motorraum möglich ist, umgewandelt wird, bei der sich die Klappe (1) um einen von dem Hebel (11) und dem Langloch (10) bestimmten Drehpunkt (13) dreht, wobei an der der Kulissenführung (8) gegenüberliegenden Seite der Klappe (1) eine Verriegelungseinrichtung (12) zum Verriegeln der Klappe (1) in einer geschlossenen Position vorgesehen ist, wobei die Klappe (1) im geöffneten Zustand der Verriegelungseinrichtung (12) mittels der Antriebseinrichtung (6) in eine Position gebracht wird, in der sie sich auch in ihrem vorderen, der Kulissenführung (8) abgewandten Bereich bewegen kann, und wobei sich in dieser Position der Klappe (1) der Hebel (11) in der Endstellung in der Kulissenführung (8) befindet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Seiten der Klappe (1) jeweils eine Kulissenführung (8) vorgesehen ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Seiten der Klappe (1) jeweils eine Antriebseinrichtung (6) vorgesehen ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (1) als Frontklappe ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (1) als Heckklappe ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (6) als Pneumatikzylinder, Hydraulikzylinder oder Linearmotor ausgebildet ist.
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