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Die
Erfindung betrifft ein Micro-Distribution-Kabel sowie ein Verfahren
zur Herstellung eines Micro-Distribution-Kabels.
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Micro-Distribution-Kabel
weisen eine Hohlader auf, in der eine Anzahl von Adern geführt
sind. Unter Ader wird dabei eine Glasfaser mit Kunststoffüberzug
verstanden. Die Hohlader weist einen äußeren Mantel
und einen inneren Tube auf, zwischen denen Aramidfasern angeordnet
sind, die beispielsweise auch unter dem Markennamen KEVLAR bekannt sind.
Die Adern werden dann innerhalb des Tubes geführt und sind
durch Tube, Aramidfasern und äußeren Mantel geschützt.
An mindestens einer Seite werden die Adern mit Steckern konfektioniert.
Der Übergang zwischen der Hohlader mit der Mehrzahl von
Adern und den Steckern kann dabei über Tubes oder Einzelhohladern
erfolgen, um die Ader zu schützen. Der Aufbau einer Einzelhohlader
entspricht dabei dem einer Hohlader, nur dass innerhalb des Tubes
nur eine einzige Ader geführt ist. Entsprechend kleiner
im Durchmesser kann der Tube ausgelegt werden. Sind die Stecker
auf nur einer Seite angeordnet, handelt es sich um Micro-Distribution-Kabel in
Form eines Pig-Tails. Sind hingegen an beiden Seiten Stecker angeordnet,
handelt es sich um ein Patch-Kabel. Ein Problem bei Micro-Distribution-Kabeln
ist, dass es aufgrund der Bewegungen an den Steckern zu unerwünschten
Beeinflussungen an benachbarten Adern kommen kann.
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Aus
der
DE 10 2007
009 223 A1 ist eine Zugentlastung für Kabel, insbesondere
Lichtwellenleiter-Kabel, bekannt, wobei die Zugentlastung ein im Querschnitt
U-förmiges Unterteil und ein Oberteil umfasst, wobei das
Unterteil an seinen Schenkeln an einer Stirnseite mit einem Schwenklager
und an der gegenüberliegenden Stirnseite mit Rastnasen
ausgebildet ist, die an den Innenseiten der Schenkel angeordnet
sind, wobei das Oberteil mindestens zwei federnde Seitenschenkel
umfasst, an deren Außenseite jeweils mindestens ein Rastvorsprung
angeordnet ist, die im zusammengesetzten Zustand hinter die Rastnasen
am Unterteil rasten, sowie Achsmittel umfasst, die in das Schwenklager
im Unterteil einsetzbar sind.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Micro-Distribution-Kabel
zu schaffen sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Micro-Distribution-Kabels
zur Verfügung zu stellen, mittels derer eine geringere
gegenseitige Beeinflussung der Adern erreicht wird.
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Die
Lösung des technischen Problems ergibt sich durch die Gegenstände
mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 8. Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Hierzu
umfasst das Micro-Distribution-Kabel für die optische Nachrichtentechnik
eine Hohlader, wobei in der Hohlader mindestens zwei Adern geführt sind,
wobei an mindestens einer Seite die Adern der Hohlader mit Steckern
konfektioniert sind, wobei das Micro-Distribution-Kabel ein Aufteilungselement
umfasst, das einen ersten Bereich aufweist, in dem ein Teilstück
der Hohlader geführt ist, und einen zweiten Bereich aufweist,
in dem die Adern geführt sind, wobei der zweite Bereich
Mittel aufweist, mittels derer Tubes oder Einzelhohladern fixiert
sind, in denen die Adern zu den Steckern geführt sind.
Hierdurch wird eine definierte Lage der Adern zwischen der Hohlader
und den Tubes bzw. Einzelhohladern erreicht, so dass gegenseitige
Störungen minimiert bzw. ausgeschlossen werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform sind im zweiten Bereich
Rippen angeordnet, zwischen denen die Tubes oder Einzelhohladern
geführt sind. Dies ermöglicht die Führung
und Fixierung einer großen Anzahl von Adern. Vorzugsweise
sind zwischen zwei Rippen jeweils zwei Tubes oder Einzelhohladern
geführt, so dass eine sehr kompakte Bauweise möglich
ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind an den
Wänden der Rippen Zähne zum Halten der Tubes angeordnet,
d. h. die Tubes werden einfach geklemmt. Diese Ausführungsform
kommt vorzugsweise zur Anwendung, wenn die zu erwartenden Zugkräfte
an den Steckern nicht zu groß sind und beispielsweise 10–20
N nicht überschreiten.
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In
einer alternativen Ausführungsform sind die Rippen mit
Vorsprüngen ausgebildet, die Einzelhohladern jeweils mit
einem Crimp ausgebildet, wobei die Crimpe an den Vorsprüngen
anschlagen. Diese Ausführungsform kommt vorzugsweise zur
Anwendung, wenn größere Zugkräfte von > 100 N abgefangen werden
können. Der Crimp wird dabei vorzugsweise zwischen den äußeren
Mantel und die Aramidfaser geschoben und dann mit einer Hülse verpresst.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die Adern
und/oder die Hohlader im Aufteilungselement vergossen, wobei dies
vorzugsweise vor der Konfektionierung mit den Steckern erfolgt. Prinzipiell
ist es auch denkbar, zusätzlich die Tubes oder Einzelhohladern
im Bereich der Rippen zu vergießen. Vorzugsweise ist die
Vergussmasse als Zwei-Komponenten-Epoxydharz ausgebildet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Aufteilungselement
im ersten Bereich quaderförmig ausgebildet, wobei der Quader
schmaler als der zweite Bereich ist, wobei an dem dem zweiten Bereich
abgewandten Ende der Quader seitliche Vorsprünge aufweist.
Hierdurch können die Aufteilungselemente und somit die
Micro-Distribution-Kabel in einer Zugentlastung wie in der
DE 10 2007 009 223
A1 angeordnet werden und entsprechend geordnet abgelegt
werden. Dabei können auch mehrere Aufteilungselemente und
somit Kabel von einer Zugentlastung aufgenommen werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Die Fig. zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch eine Hohlader (Stand der Technik),
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2 eine
perspektivische Draufsicht auf ein Aufteilungselement in einer ersten
Ausführungsform mit entferntem Oberteil,
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3 eine
perspektivische Draufsicht auf ein Micro-Distribution-Kabel mit
einem Aufteilungselement der ersten Ausführungsform,
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4 eine
perspektivische Draufsicht auf eine Explosionsdarstellung eines
Aufteilungselements in einer zweiten Ausführungsform,
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5 eine
perspektivische Draufsicht auf das Aufteilungselement gemäß der
zweiten Ausführungsform mit eingelegten Adern,
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6 eine
weitere perspektivische Draufsicht gemäß 5 ohne
Oberteil,
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7 eine
perspektivische Draufsicht auf ein Micro-Distribution-Kabel ohne
Oberteil,
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8 eine
perspektivische Draufsicht auf das Micro-Distribution-Kabel mit
Oberteil,
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9 eine
Explosionsdarstellung eines Teils des Micro-Distribution-Kabels
und einer Zugentlastung,
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10 eine
perspektivische Darstellung zweier Micro-Distribution-Kabel im eingesetzten
Zustand innerhalb einer Zugentlastung,
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11 eine
perspektivische Darstellung auf ein Micro-Distribution-Kabel in
Form eines Patchkabels mit jeweils einem Aufteilungselement der
ersten und zweiten Ausführungsform und
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12 eine
perspektivische Darstellung auf ein Micro-Distribution-Kabel in
Form eines Patchkabels mit zwei Aufteilungselementen der zweiten
Ausführungsform.
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In
der 1 ist eine Hohlader 10 in einem schematischen
Querschnitt dargestellt. Die Hohlader 10 umfasst einen äußeren
Mantel 11 und einen inneren Tube 12, wobei zwischen
denn äußeren Mantel 11 und dem inneren
Tube 12 Aramid-Fasern 13 angeordnet sind, die
um den Tube 12 geschlungen sind, was hier aufgrund der
schematischen Darstellung nicht gezeigt ist. Im Innern des hohlen
Tubes 12 sind dann Adern 14 geführt.
Eine typische Anzahl der Adern 14 ist beispielsweise zwölf.
Wird hingegen nur eine einzige Ader 14 geführt,
so wird die Hohlader 10 auch als Einzelhohlader bezeichnet.
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In
der 2 ist ein Unterteil 21 eines Aufteilungselements 20 eines
Micro-Distribution-Kabels in einer ersten Ausführungsform
dargestellt. Das Aufteilungselement 20 umfasst einen ersten
Bereich 22 und einen zweiten Bereich 23, wobei
der zweite Bereich 23 einen vorderen Bereich 23A aufweist.
Der erste Bereich 22 weist einen kanalförmigen
Einschnitt 24 auf, in dem eine Hohlader 10 geführt
ist. An den Innenwänden des kanalförmigen Einschnitts 24 sind
dabei vorzugsweise Zähne 25 angeordnet, die die
Hohlader 10 zusätzlich halten. Weiter weist der erste
Bereich an dem dem zweiten Bereich 23 abgewandten Ende
zwei seitliche Vorsprünge 26 auf. Entsprechend
sind am Übergang zum zweiten Bereich 23 zwei weitere
Vorsprünge 27 angeordnet, deren Funktion später
noch näher erläutert wird. Der zweite Bereich 23 weist
im vorderen Bereich 23A eine Anzahl von Rippen 28 auf,
an deren Seitenwände ebenfalls Zähne 29 angeordnet
sind. Ebenso weisen die inneren Seitenwände des Ausführungselements 20 im zweiten
Bereich Zähne 30 auf. Im zweiten Bereich 23 geht
der kanalförmige Einschnitt 24 des ersten Bereichs 22 in
einen geschwungenen kelchförmigen Einschnitt 31 über,
wobei die Form des Einschnitts 31 derart gewählt
ist, dass die Mindestbiegeradien für die Adern 14 eingehalten
werden. Schließlich weist der erste Bereich 22 vor
dem Übergang zum zweiten Bereich 23 noch zwei
Anschlagkanten 32 im kanalförmigen Einschnitt 24 auf,
an denen der äußere Mantel 11 der Hohlader 10 anschlägt.
Von den Anschlagkanten 32 verlaufen die Adern 14 ungeschützt und
sind dann anschließend in Tubes 12 geführt,
die zwischen den Rippen 28 geklemmt sind. Dabei sind jeweils
zwei Tubes 12 zwischen zwei Rippen 28 geklemmt.
Aufgrund dieser Anordnung sind die Adern 14 definiert zwischen
der Hohlader 10 und den Tubes 12 geführt
und sind vor Beschädigungen bzw. gegenseitigen Beeinflussungen
geschützt. Innerhalb der Tubes 12 werden die Adern 14 dann
geschützt zu Steckern 33 (siehe 3)
geführt. Im Bereich 10a ist der äußere
Mantel 11 der Hohlader 10 entfernt, so dass die
Aramidfasern 13 freiliegen. Diese teilweise Entfernung
des äußeren Mantels erfolgt dann, wenn die Hohlader 10 bzw.
der freigelegte Bereich 10a vergossen werden soll, wobei
das Vergießen im ersten Bereich 22 nur im Bereich 10a erfolgt.
Beim Vergießen im zweiten Bereich 23 wird vorzugsweise
der vordere Bereich 23A ausgespart, so dass nur der kelchförmige
Einschnitt 31 mit den Adern 14 vergossen wird.
Der verbleibende äußere Mantel 11 an
der Anschlagkante 32 hat neben der Anschlagfunktion auch
noch die Funktion, die Aramidfasern 13 kontrolliert zu
halten.
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In
der 3 ist schließlich das komplette Micro-Distribution-Kabel 1 dargestellt,
wobei zusätzlich ein Oberteil 34 des Aufteilungselements 20 auf
das Unterteil 21 aufgerastet ist. Das Oberteil 34 weist
dabei wie das Unterteil 21 Vorsprünge 35, 36 auf,
zwischen denen sich dann ein schmalerer quaderförmiger
Bereich 37 erstreckt. Die Tubes 12 sind mit Verbindungselementen 38 ausgebildet,
mittels derer sich die Tubes 12 an dem jeweiligen Knickschutz 39 der
Stecker 33 befestigen lassen. Der Herstellungsvorgang erfolgt
dabei derart, dass zunächst die Hohlader 10 über
eine definierte Länge von beispielsweise 2 m abgemantelt
wird (äußerer Mantel 11 und Tube 12)
und dann in die anderen Tubes 12 ein- und durchgeführt
werden. Anschließend werden die Tubes 12 zwischen
den Rippen 28 festgeklemmt und gegebenenfalls die Adern 14 im
zweiten Bereich 23 und die Hohlader 10 im Bereich 10a vergossen. Schließlich
werden die einzelnen Adern 14 mit jeweils einem Stecker 33 verbunden.
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In
der 4 ist ein Aufteilungselement 20 in einer
alternativen Ausführungsform dargestellt, wobei gleiche
Elemente im Vergleich zu der ersten Ausführungsform mit
gleichen Bezugszeichen versehen sind. Das Aufteilungselement 20 umfasst
wieder ein Unterteil 21 sowie ein Oberteil 34.
An den Rippen 28 sind bei dieser Ausführungsform
Vorsprünge 40 angeordnet, die sich an beiden Seiten
der Rippen 28 bis zum Boden des Einschnitts 31 erstrecken.
An den beiden inneren Seitenwänden 41 des Aufteilungselements 20 sind
ebenfalls Vorsprünge 40 angeordnet. Das Oberteil 34 ist
mit verschiedenen Rastmitteln 42 ausgebildet, mittels derer
das Oberteil 34 mit dem Unterteil 21 verrastet
wird. Dabei ist durch die Seitenwand 43 des Oberteils 34 ein
Rastmittel verdeckt, das zwischen der Seitenwand 44 des
quaderförmigen Bereichs 37 und einem Vorsprung 45 einrastet. Dabei
ist das Oberteil 34 symmetrisch aufgebaut, so dass sich
die gleiche Anordnung auf der anderen Seite mit Seitenwand und Rastmittel
wiederholt. Der Abstand zwischen den Rippen 28 ist größer
als bei der ersten Ausführungsform gemäß den 2 und 3,
was noch erläutert werden wird.
-
In
der 5 ist das Aufteilungselement 20 mit Verkabelung
dargestellt, wobei die Hohlader 10 in dem kanalförmigen
Einschnitt 24 angeordnet ist, die durch ein zusätzliches
Fixierelement 46 gehalten wird. Im Unterschied zur Ausführungsform
gemäß den 2 und 3 sind
die Adern 14 ab den Rippen 28 nicht in Tubes 12,
sondern in Einzelhohladern 47 geführt. Die Einzelhohladern 47 sind
zur Befestigung in dem Aufteilungselement 20 mit einem
Crimp 48 ausgebildet, wobei die Crimpe 48 jeweils
zwei vorspringende Elemente 49, 50 aufweisen,
wobei die beiden vorspringenden Elemente 49, 50 den
Vorsprung 40 einschließen, der dann jeweils eine
Anschlagkante für das Element 49 bzw. 50 gegen
Zug bzw. Druck bildet. Aufgrund der Tatsache, dass die Vorsprünge 40 jeweils
an beiden Seiten der Rippen 28 angeordnet sind, ergibt
sich eine gleichmäßige Kraftübertragung.
Der Abstand der Rippen 28 zueinander ist deswegen größer
im Vergleich zu der Ausführungsform gemäß den 2 und 3,
da der Durchmesser einer Einzelhohlader 47 größer
ist als ein Tube 12, da zusätzlich der äußere
Mantel 11 sowie die Aramid-Fasern 13 dazukommen
(siehe 1). Allerdings kann das Aufnahmeelement 20 über
die Anschlagkanten der Vorsprünge 40 erheblich
größere Zugkräfte und Druckkräfte
aufnehmen, als die Ausführungsform gemäß 2 und 3.
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In
der 6 ist das Unterteil 21 ohne Oberteil 34 und
ohne Fixierelement 46 noch einmal in einer leicht geänderten
Ansicht dargestellt.
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Der
Herstellungsvorgang erfolgt dabei ähnlich der ersten Ausführungsform.
Wieder wird zunächst die Hohlader 10 abgemantelt.
Im nächsten Schritt werden die Einzelhohladern 47 gecrimpt,
indem der Crimp 48 zwischen den äußeren
Mantel 11 und die Aramid-Fasern 13 geschoben wird
und mit einer Hülse verpresst wird. Anschließend
werden die einzelnen Adern 14 durch die Einzelhohlader 47 geführt
und die Einzelhohladern 47 im Aufteilungselement 20 abgelegt
und gegebenenfalls die Adern 14 und/oder die Hohlader 10 vergossen.
Im letzten Schritt werden dann die Stecker 33 an die Adern 14 angeschlossen.
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In
den 7 und 8 ist das Micro-Distribution-Kabel 1 ohne
Oberteil 34 des Aufteilungselementes 20 (siehe 7)
und mit Oberteil 34 (8) dargestellt.
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In
der
9 ist ein Teil des Micro-Distribution-Kabels
1 mit
einem Aufteilungselement
20 gemäß der
zweiten Ausführungsform mit einer Zugentlastung in einer
Explosionsdarstellung gezeigt. Die Zugentlastung umfasst ein im
Querschnitt U-förmiges Unterteil
60 und ein Oberteil
70,
wobei hinsichtlich der Wirkungsweise und konkreten Ausbildung ausdrücklich
auf die
DE 10
2007 009 223 A1 Bezug genommen wird. Mittels dieser Zugentlastung
lassen sich mehrere Micro-Distribution-Kabel
1 definiert
zu einem Kabelbündel zusammenfassen und über die Zugentlastung
definiert befestigen. Aufgrund der einfachen Lösbarkeit
mittels des Oberteils
70 lassen sich auch einfach nachträglich
Kabel befestigen bzw. befestigte Kabel wieder für verschiedene
Zwecke herausnehmen. Der zusammengesetzte Zustand von zwei Micro-Distribution-Kabeln
1 mittels
einer Zugentlastung ist in
10 dargestellt.
Dabei ist die Breite B des quaderförmigen Bereichs
37 an
den Abstand der beiden Schenkel
61,
62 des Unterteils
60 und
die Länge L des quaderförmigen Bereichs
37 an
die Länge der Schenkel
61,
62 angepasst,
so dass die Vorsprünge
26,
35 bzw. der
breitere zweite Bereich
23 ein Herausrutschen aus der Zugentlastung
verhindern. Die Bezugszeichen L, B für die zweite Ausführungsform
sind dabei in
5 eingezeichnet. Entsprechend
ist die erste Ausführungsform dimensioniert, wobei dort
die Länge L durch den Abstand zwischen den Vorsprüngen
26,
35 und
27,
36 definiert ist.
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In
den 11 und 12 ist
schließlich jeweils ein Micro-Distribution-Kabel 1 in
Form eines Patchkabels dargestellt, wobei bei der Ausführungsform
nach 11 am vorderen Ende ein Aufteilungselement 20 der
zweiten Ausführungsform und am hinteren Ende ein Aufteilungselement 20 der
ersten Ausführungsform zur Anwendung kommt. Bei der Ausführungsform
gemäß 12 kommt
hingegen sowohl vorne als auch hinten ein Aufteilungselement 20 der
zweiten Ausführungsform zur Anwendung. Selbstverständlich
können auch zwei Aufteilungselemente 20 der ersten
Ausführungsform zur Anwendung kommen. Anzumerken ist, dass
die Höhe der Aufteilungselemente 20 der ersten
Ausführungsform ca. 2/3 der Höhe der zweiten Ausführungsform
entspricht, wobei die maximale Breite der ersten Ausführungsform
ca. 1/2 der maximalen Breite der zweiten Ausführungsform
entspricht.
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- 1
- Micro-Distribution-Kabel
- 10
- Hohlader
- 10a
- Bereich
- 11
- äußerer
Mantel
- 12
- Tube
- 13
- Aramid-Faser
- 14
- Ader
- 20
- Aufteilungselement
- 21
- Unterteil
- 22
- erster
Bereich
- 23
- zweiter
Bereich
- 23A
- vorderer
Bereich
- 24
- kanalförmiger
Einschnitt
- 25
- Zähne
- 26
- seitliche
Vorsprünge
- 27
- weitere
Vorsprünge
- 28
- Rippen
- 29
- Zähne
- 30
- Zähne
- 31
- Einschnitt
- 32
- Anschlagkanten
- 33
- Stecker
- 34
- Oberteil
- 35,
36
- Vorsprünge
- 37
- quaderförmiger
Bereich
- 38
- Verbindungselement
- 39
- Knickschutz
- 40
- Vorsprünge
- 41
- innere
Seitenwände
- 42
- Rastmittel
- 43
- Seitenwand
- 44
- Seitenwand
- 45
- Vorsprung
- 46
- Fixierelement
- 47
- Einzelhohlader
- 48
- Crimp
- 49,
50
- vorspringende
Elemente
- 60
- U-förmiges
Unterteil
- 61,
62
- Schenkel
- 70
- Oberteil
- B
- Breite
- L
- Länge
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007009223
A1 [0003, 0011, 0033]