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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund aus
einer Trägerlage und mindestens einer elektrischen Leitung.
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Stand der Technik
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Kabel
der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bereits
bekannt. Die gattungsbildenden Kabel werden beispielsweise durch Laminieren
von Trägerlagen und Abdecklagen in Kalandern hergestellt.
Hierbei werden die Trägerlage und die Abdecklage häufig
derart erwärmt, dass diese zumindest teilweise aufschmelzen
und nach Erkalten einen steifen Verbund ausbilden. Ein solches Kabel
ist beispielsweise aus der
DE 10 2004 007 875 A1 bekannt.
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Die
gattungsbildenden Kabel sind jedoch für die Verwendung
am menschlichen Körper nur wenig geeignet, da sie sich
aufgrund ihrer Starre den Körperformen nicht ausreichend
anpassen können. Des Weiteren kann bei den aus dem Stand
der Technik bekannten Kabeln nicht sichergestellt werden, dass eine
zwischen Trägerlage und Abdecklage einlaminierte elektrische
Leitung bei Auftreten von Körperfeuchtigkeiten keine elektrischen
Kontakte zum menschlichen Körper herstellt.
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Zwar
sind Kabel bekannt, die funktionsgerecht auf den menschlichen Körper
aufgelegt werden können, jedoch sind diese häufig
sehr teuer und müssen nach Gebrauch gereinigt werden. Die
Reinigung und eventuelle Sterilisation des Kabels ist insbesondere
im klinischen Bereich sehr aufwendig, da sichergestellt werden muss,
dass keine Keime am Kabel verbleiben. Gerade im klinischen Bereich
ist es notwendig, Infektionen bei Patienten auszuschließen. Insbesondere
sollen nosokomiale Infektionen ausgeschlossen werden.
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Darstellung der Erfindung
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Kabel der eingangs
genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass das
Kabel nach kostengünstiger Fertigung einerseits bei eindringender
Feuchtigkeit einen ausreichenden Schutz gegen Kurzschlüsse
bietet und sich andererseits an gekrümmte und unregelmäßig
ausgeformte Strukturen problemlos anpasst.
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Die
vorliegende Erfindung löst die zuvor genannte Aufgabe durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1.
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Danach
ist ein eingangs genanntes Kabel dadurch gekennzeichnet, dass der
textile Verbund zerstörungsfrei flexibel deformierbar ist,
wobei mindestens eine elektrische Leitung gegenüber der
Trägerlage durch eine Isolation elektrisch isoliert ist.
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Erfindungsgemäß ist
zunächst erkannt worden, dass eine flexibel deformierbare
Ausgestaltung der Trägerlage erlaubt, das Kabel an unregelmäßig ausgeformte
Strukturen anzuschmiegen. Hierdurch ist das Kabel besonders geeignet,
sich an einen menschlichen Körper anzulegen, ohne Druckstellen zu
erzeugen. Durch eine Isolation der elektrischen Leitung gegenüber
der Trägerlage wird sichergestellt, dass auch bei Eindringen
von Feuchtigkeit in die Trägerlage ein Stromfluss von elektrischer
Leitung zum menschlichen Körper verhindert wird. Hierdurch
ist das Kabel besonders geeignet, auf einen menschlichen Körper
aufgelegt zu werden, da entstehender Schweiß oder Körperflüssigkeiten
keinen Stromfluss zwischen elektrischer Leitung und Körper bewirken
können.
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Erfindungsgemäß ist
insbesondere erkannt worden, dass sich das Kabel wie ein textiler
Werkstoff anfühlt und sich quasi wie eine textile Stofflage
verhält. Das Kabel ist in seiner Gesamtheit wie eine textile
Stofflage zerknüllbar, deformierbar und verbiegbar.
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Erfindungsgemäß ist
das Kabel gerade nicht starr ausgebildet sondern in seiner Gesamtheit
flexibel zerstörungsfrei deformierbar.
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Folglich
ist die eingangs genannte Aufgabe gelöst.
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Im
Sinne dieser Erfindung ist ein Kabel dann zerstörungsfrei
deformierbar, wenn es nach Deformierung noch problemlos elektrisch
leitfähig und signalübertragungsfähig
ist.
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Das
Kabel könnte drapierfähig sein. Insbesondere könnte
das Kabel in seiner Gesamtheit drapierfähig sein. Das heißt,
das Kabel ist in seiner Gesamtheit in der Lage, Falten zu schlagen,
dreidimensionale Körper zu umhüllen und sich in
seiner Gesamtheit wie ein textiler Werkstoff zu verhalten.
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Vor
diesem Hintergrund könnte die elektrische Leitung zwischen
der Trägerlage und einer Abdecklage aufgenommen sein, wobei
der textile Verbund aus Trägerlage und Abdecklage zerstörungsfrei flexibel
deformierbar ist und wobei die elektrische Leitung gegenüber
der Trägerlage und der Abdecklage durch eine Isolation
elektrisch isoliert ist. Durch diese konkrete Ausgestaltung wird
die elektrische Leitung vor Schädigungen geschützt.
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Das
Kabel könnte zumindest in Längsrichtung eine Dehnbarkeit
von bis zu 50% aufweisen. Hierdurch ist es möglich, das
Kabel um Erhebungen und Wölbungen herumzulegen und geringfügig
zu dehnen. Die Dehnbarkeit erlaubt des Weiteren eine zerstörungsfreie
Deformierung des Kabels. Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass
das Kabel sowohl elastisch dehnbar als auch inelastisch dehnbar
ist. Bei der inelastischen Dehnung wird das Kabel aus einer Anfangslänge
in eine Endlänge verbracht, wobei das Kabel die Endlänge
im Wesentlichen beibehält.
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Der
Verbund könnte zumindest bereichsweise durch Perforationen
oder poröse Bereiche luftdurchlässig ausgestaltet
sein. Hierdurch kann das Kabel unmittelbar auf einen menschlichen
Körper aufgelegt werden, ohne die Hautatmung negativ zu beeinflussen.
Durch die Perforationen oder porösen Bereiche kann ein
angenehmer Tragekomfort auf der menschlichen Haut bewirkt werden.
Das Kabel zeigt deswegen eine besonders gute Atmungsaktivität,
da es sich in seiner Gesamtheit wie ein textiler Werkstoff verhält
und die Haut des menschlichen Körpers gerade nicht gas-
und feuchtigkeitsdicht abdeckt.
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Die
Trägerlage und die Abdecklage könnten punktuell
miteinander verbunden sein. Durch die punktuelle Verbindung werden
Bereiche geschaffen, die eine hohe Luftdurchlässigkeit
zeigen. Des Weiteren bleibt der Verbund welch, versteift nicht und
bleibt flexibel. Die punktuelle Verbindung kann durch Klebepunkte
oder durch Schweißpunkte bewirkt werden. Im Bereich der
Verschweißungen oder Verklebungen zeigt der Verbund keine
oder eine nur sehr geringe Luftdurchlässigkeit, zwischen
den Punkten werden jedoch luftdurchlässige Bereiche geschaffen.
Je nach Wahl des Punktmusters oder Rasters kann die Luftdurchlässigkeit
und Steifheit des Verbundes eingestellt werden.
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Vor
diesem Hintergrund ist denkbar, dass die Trägerlage und/oder
die Abdecklage als Vlies ausgestaltet ist. Ein Vlies ist aufgrund
seiner porösen und lockeren Struktur zumindest geringfügig
zumindest in seiner Dicke veränderbar und damit komprimierbar. Des
Weiteren zeigen Vliese aufgrund ihrer porösen Struktur
eine hohe Luftdurchlässigkeit. Aufgrund seiner leichten
Komprimierbarkeit und hohen Luftdurchlässigkeit stellt
ein Vlies einen hohen Tragekomfort auf der menschlichen Haut sicher.
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Vor
diesem Hintergrund ist denkbar, dass die Trägerlage und/oder
die Abdecklage als Vlies aus Splitfasern ausgestaltet ist, die aus
Bikomponentenfasern erzeugt wurden. Bikomponentenfasern zeigen häufig
eine so genannte PIE-Struktur. Eine solche Bikomponentenfaser besteht
aus einer Vielzahl von Elementarfasern, die im Querschnitt kuchenstückförmig
ausgestaltet sind. Die Elementarfasern werden als Splitfasern bezeichnet
und werden dadurch erzeugt, dass die Bikomponentenfaser in die Elementarfasern
zerlegt wird. Das Zerlegen kann durch Wasserstrahlen erfolgen. Überraschend
hat sich gezeigt, dass eine Trägerlage und/oder eine Abdecklage,
die Splitfasern aufweist, einen besonders hohen Tragekomfort, eine
hohe Elastizität und eine hohe Luftdurchlässigkeit
zeigt. Vliese oder Vliesstoffe dieser Art eignen sich daher besonders
für die Verwendung im hier beschriebenen Kabel.
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Neben
Geweben oder Gewirken haben sich Vliesstoffe als besonders vorteilhaft
herausgestellt, da diese kostengünstig herstellbar sind.
Neben dem genannten Vlies aus Splitfasern kann auch ein Vlies aus
Stapelfasern oder aus Filamenten, d. h. Endlosfasern, verwendet
werden, wobei diese Fasern in nicht gesplitteter Form vorliegen
müssen.
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Der
Verbund könnte zwischen zwei Hülllagen eingebettet
sein. Hülllagen stabilisieren den Verbund und damit die
elektrische Leitung bzw. die elektrischen Leitungen, die innerhalb
des Verbundes verlaufen.
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Die
zwei Hülllagen könnten punktuell miteinander verbunden
sein. Durch die punktuelle Verbindung weist das Kabel eine hohe
Flexibilität und Deformierbarkeit bzw. Biegbarkeit auf.
Je nach Wahl des Punktrasters kann die Steifigkeit des Kabels und dessen
Luftdurchlässigkeit eingestellt werden.
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Mindestens
eine elektrische Leitung könnte als leitfähige
Paste ausgestaltet sein. Durch diese konkrete Ausgestaltung kann
ein sehr flacher Verbund gefertigt werden. Vor diesem Hintergrund
ist denkbar, dass die leitfähige Paste auch im erhärteten bzw.
vernetzten Zustand eine hohe Elastizität und damit Dehnbarkeit
zeigt. Eine solche Paste ist durch die
PCT/EP2008/007235 vorgeschlagen
worden. Der Inhalt dieser weltweiten Patentanmeldung gehört
ausdrücklich zur Offenbarung der vorliegenden Beschreibung.
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Mindestens
eine elektrische Leitung könnte als Draht ausgestaltet
sein. Drähte zeichnen sich durch eine hohe mechanische
Stabilität aus, so dass das Kabel problemlos verwunden
oder verbogen werden kann. Insbesondere zeichnen sich metallische
Drähte durch eine hohe elektrische Leitfähigkeit aus.
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Vor
diesem Hintergrund ist auch denkbar, dass mindestens eine elektrische
Leitung als Litze ausgestaltet ist. Eine Litze besteht aus einer
Vielzahl von einzelnen metallischen Drähten, die miteinander verdrillt
sind. Litzen haben sich als besonders vorteilhaft herausgestellt,
da diese eine hohe Stabilität und Flexibilität
aufweisen. Die verdrillten Drähte können zumindest
geringfügig gegeneinander verschoben werden, so dass die
Litze insgesamt eine hohe Flexibilität aufweist.
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Die
elektrische Leitung könnte von einer elektrischen Abschirmung
umgeben sein. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Ströme
oder elektrischen Signale der elektrischen Leitung nicht durch elektromagnetische
Felder gestört werden. Insbesondere soll eine Einstrahlfestigkeit
und ein Abstrahlverhalten bis 2,4 GHz gemäß DIN
EN 60601 bei einem Grenzwert von 3 V/m realisiert werden.
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Vor
diesem Hintergrund ist denkbar, dass die elektrische Abschirmung
als elektrisch leitfähige Abschirmpaste ausgestaltet ist.
Vorteilhaft wird hier als elektrische Abschirmung eine Paste verwendet,
welche zum einen problemlos druckbar ist und sich zum anderen auch
an poröse Strukturen sehr gut anschmiegen kann. Im flüssigen
Zustand kann die Abschirmpaste geringe Unebenheiten auf der Trägerlage
oder Abdecklage umfließen und dadurch die elektrische Leitung
zuverlässig abschirmen. Die Abschirmpaste kann des Weiteren
die elektrische Leitung problemlos umfliessen und damit umschließen. Als
elektrisch leitfähige Abschirmpaste kann die oben genannte
leitfähige Paste verwendet werden. Vorteilhaft zeigt dann
auch die leitfähige Abschirmpaste im erhärteten
bzw. vernetzten Zustand eine hohe Flexibilität und Dehnbarkeit.
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Die
Abschirmung könnte einen blanken Draht oder eine blanke
Litze aufweisen. Der blanke Draht oder die blanke Litze könnte
in die Abschirmung bzw. in die leitfähige Abschirmpaste
eingelegt werden bzw. von dieser umschlossen sein. Hierdurch wird
sichergestellt, dass alle Teile und Bereiche der Abschirmung miteinander
elektrisch leitend verbunden sind. Eine hohe elektrische Leitfähigkeit
ist wichtig für eine aktive Abschirmung. Bei einer aktiven
Abschirmung wird der blanke Draht oder die blanke Litze auf einem
bestimmten Potential gehalten, bei der passiven Abschirmung nicht.
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Mindestens
eine elektrische Leitung könnte wellenförmig oder
mäanderförmig verlaufen. Vor diesem Hintergrund
ist konkret denkbar, dass ein Draht in Wellenform oder in einer
Zickzackform mit abgerundeten Zacken gefaltet im Verbund verläuft.
Bei der Zickzackform ist darauf zu achten, dass der Draht nicht
mit scharfen Zacken gefaltet wird, sondern an den Eckpunkten der
Zacken im Wesentlichen gebogen vorliegt. Hierdurch wird vermieden,
dass der Draht zerstört wird. Hierdurch ist sichergestellt,
dass die elektrische Leitung in Längsrichtung dehnbar ist. Durch
eine Zugkraft kann eine wellenförmig vorliegende elektrische
Leitung nahezu glatt gezogen werden, so dass die elektrische Leitung
insgesamt eine hohe Dehnbarkeit in Längsrichtung aufweist.
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Das
hier beschriebene Kabel könnte eine Durchschlagsfestigkeit
von mindestens 5 kV zwischen elektrischer Leitung und einer Kabeloberfläche aufweisen.
Durch diese konkrete Ausgestaltung ist das Kabel geeignet, um mit
einem menschlichen Körper in Kontakt gebracht zu werden.
Dabei liegt die Kabeloberfläche direkt auf dem menschlichen
Körper auf. Durch die hohe Durchschlagfestigkeit wird sichergestellt,
dass bei einer Defibrillation das Kabel am Körper verbleiben
kann, da es die Elektroden nicht kurzschließt und die lebensrettende
Defibrillation somit nicht behindert. Die genannte Durchschlagsfestigkeit
könnte auch zwischen den elektrischen Leitungen und der
elektrischen Abschirmung und/oder den elektrischen Leitungen und
der Kabeloberfläche bestehen.
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Das
Kabel könnte elektrische Leitungen aufweisen, die in zumindest
bereichsweise voneinander getrennten oder trennbaren Strängen
verlaufen. Hierdurch ist eine Dimensionsanpassung des Kabels problemlos
möglich, da jeder Strang einem anderen Punkt im Raum zuordenbar
ist.
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Die
Stränge könnten durch Perforationen oder Materialschwächungen
voneinander getrennt oder trennbar sein, um eine Längenanpassung
des Kabels vorzunehmen. Die Perforationen oder Materialschwächungen
erlauben ein einfaches Auseinanderreißen einzelner Bereiche
des Kabels.
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Das
hier beschriebene Kabel könnte mehrere elektrische Leitungen
aufweisen, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Dabei
ist denkbar, dass einzelne oder mehrere Leitungen in Strängen
verlaufen, die voneinander zumindest bereichsweise getrennt sind.
Die bereichsweise Abtrennung der Stränge kann durch Schlitze
erfolgen, die im Verbund bzw. in den Hülllagen des Kabels
ausgebildet sind. Die im Verbund bzw. in den Hülllagen
eingebrachten Schlitze könnten als Bereiche verminderter Materialstärke
ausgebildet sein. Die Bereiche verminderter Materialstärke
könnten durch einen Ultraschallschweißprozess
vorgesehen werden. Durch die Anordnung dieser materialgeschwächten
Bereiche ist es problemlos möglich, das Kabel an diesen Bereichen
aufzureißen und dadurch einzelne voneinander separierte
Stränge zu schaffen. Hierdurch kann das Kabel an unterschiedliche
Geometrien und Dimensionen längenangepasst werden. Insbesondere
ist denkbar, dass einzelne Bereiche des Kabels voneinander getrennt
werden, um sich in verschiedene Raumrichtungen zu erstrecken, während
zusammenhängende Bereiche sich gemeinsam in einer Raumrichtung
erstrecken. Durch die materialgeschwächten Bereiche wird
das Kabel zusätzlich torsionsweicher und flexibler.
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Vor
diesem Hintergrund ist auch denkbar, einzelne Bereiche des Kabels
durch Druckknöpfe oder Klettverschlüsse miteinander
unter Ausbildung von Schlaufen im Kabel zu verbinden. Diese Verbindung
kann im Bedarfsfall gelöst werden, um eine Verlängerung
des Kabels herbeizuführen. Das Kabel kann auch, quasi wie
eine Girlande, wellenförmig gestaucht sein, wobei es an
einem Richtdraht zur Verlängerung gereckt werden kann.
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Das
hier beschriebene Kabel könnte fünf elektrische
Leitungen aufweisen, die in zwei Strängen verteilt sind.
Dabei könnten zwei Leitungen in einem ersten Strang und
drei Leitungen in einem zweiten Strang verlaufen. Die Stränge
könnten gegeneinander verbiegbar und dehnbar ausgestaltet
sein. Durch diese konkrete Ausgestaltung ist ein Kabel erzeugbar,
welches mindestens drei Enden aufweist. Ein solches Kabel kann auf
eine Fläche, insbesondere eine gewölbte Fläche,
aufgelegt werden und an unterschiedlichen Punkten der Fläche
elektrische Signale erfassen oder weiterleiten. Das vorgenannte Kabel
kann insbesondere auf einem menschlichen Körper aufgelegt
werden, um ein Elektrokardiogramm zu erfassen. Dabei könnte
ein Ende des Kabels mit einem Gerät zur Erfassung eines
Elektrokardiogramms verbunden sein, wobei die beiden anderen Enden
mit Elektroden verbunden sind, die auf dem menschlichen Körper
aufliegen. Das hier beschriebene Kabel weist eine elastische Dehnbarkeit in
Längsrichtung von bis zu 50% auf.
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Das
Kabel könnte silikonfrei, latexfrei oder PVC-frei ausgestaltet
sein. Durch diese konkrete Ausgestaltung eignet es sich in besonderer
Weise für eine unmittelbare Auflage auf der menschlichen Haut.
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Das
Kabel könnte eine Biegewechselfestigkeit von mindestens
10.000 Zyklen aufweisen. Ein Kabel dieser Festigkeit kann problemlos
im medizinischen Bereich eingesetzt werden, da es den dortigen mechanischen
Anforderungen standhält.
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Ein
Kabel der hier beschriebenen Art eignet sich in besonderer Weise
als Einwegkabel in einer Anordnung zur Erfassung eines Elektrokardiogramms.
Das hier beschriebene Kabel zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität
aus. Insbesondere in Längsrichtung kann das Kabel eine
Dehnbarkeit von bis zu 50% aufweisen. Diese Dehnbarkeit kann sowohl
elastisch als auch inelastisch sein. Des Weiteren ist das hier beschriebene
Kabel kostengünstig herstellbar und kann daher nach Einmalgebrauch weggeworfen
werden. Eine aufwendige Reinigung des Kabels, um Infektionen der
Patienten zu verhindern, erübrigt sich. Die Isolation der
elektrischen Leitung gegenüber der Trägerlage
und der Abdecklage macht das Kabel gegen Feuchtigkeit unempfindlich. Die
reversible Komprimierbarkeit der Trägerlage und/oder der
Abdecklage bewirkt einen hohen Tragekomfort. Daher eignet sich das
Kabel in besonderem Maße für die Auflage auf den
menschlichen Körper.
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Das
hier beschriebene Kabel könnte plasmabeschichtet sein.
Eine Plasmabeschichtung bewirkt eine wasser- bzw. flüssigkeitsabweisende
Ausrüstung des Kabels unter Beibehaltung dessen Atmungsaktivität.
Als Precursor bei der Plasmabeschichtung könnten insbesondere
Fluorcarbone, Kohlenwasserstoffe oder Siloxane verwendet werden.
Selbstverständlich ist auch denkbar, Mischungen aus den
vorgenannten Stoffen als Precursor einzusetzen. Diese Stoffe haben
sich als besonders geeignet erwiesen, das Kabel hydrophob auszurüsten und
dennoch eine hohe Atmungsaktivität beizubehalten.
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Als
Vliesstoffe für die hier beschriebenen Kabel könnten
vorzugsweise solche aus Polyester oder Polyamid eingesetzt werden.
Diese könnten eine Dicke von 0,1 bis 2 mm haben. Die Vliesstoffe
könnten des Weiteren eine Reißfestigkeit von 50
bis 250 N/50 mm und eine Dehnung von 30 bis 50% aufweisen.
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Die
Vliesstoffe könnten eine Luftdurchlässigkeit von
20 bis 8000 m/s bei einer Druckdifferenz von 200 Pa zwischen Anströmseite
und Abströmseite aufweisen.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden
Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden.
Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche, andererseits
auf die nachfolgende Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Lehre anhand der Zeichnung
zu verweisen.
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In
Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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In
der Zeichnung zeigen
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1 ein
Kabel mit lediglich einer Trägerlage,
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2 ein
Kabel, bei welchem die elektrische Leitung als Draht ausgebildet
ist,
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3 ein
Kabel, bei welchem die elektrische Leitung als Litze ausgebildet
ist, und
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4 ein
Kabel, bei welchem der Verbund durch Schweißpunkte erzeugt
ist, die durch ein Ultraschallschweißverfahren erzeugt
wurden.
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Ausführung der Erfindung
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1 zeigt
ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund 1 aus einer
Trägerlage 2 und mindestens einer elektrischen
Leitung 4. Der textile Verbund 1 ist zerstörungsfrei
flexibel deformierbar, wobei mindestens eine elektrische Leitung 4 gegenüber
der Trägerlage 2 durch eine Isolation 5 elektrisch
isoliert ist. Die elektrische Leitung 4 ist durch Klebepunkte 6 mit
der Trägerlage 2 haftend verbunden. Das Kabel weist
lediglich eine Trägerlage 2 auf.
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2 zeigt
ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund 1 aus einer
Trägerlage 2 und einer Abdecklage 3,
wobei zwischen der Trägerlage 2 und der Abdecklage 3 mindestens
eine elektrische Leitung 4 aufgenommen ist und wobei der
textile Verbund 1 zerstörungsfrei flexibel deformierbar
ist. Die elektrische Leitung 4 ist gegenüber der
Trägerlage 2 und der Abdecklage 3 durch
eine Isolation 5 elektrisch isoliert. Dabei sind die Trägerlage 2 und
die Abdecklage 3 reversibel komprimierbar und deformierbar.
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Die
Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 sind durch
Klebepunkte 6 punktuell miteinander verbunden. Die Trägerlage 2 und
die Abdecklage 3 sind als Vliesstoffe ausgestaltet. Die
Vliesstoffe können aus Stapelfasern, Endlosfasern oder
Splitfasern bestehen. Die Vliesstoffe bestehen aus Splitfasern,
die aus Bikomponentenfasern erzeugt wurden. Ganz konkret wurden
Vliesstoffe des Typs EVOLON mit einem Flächengewicht von
60 g/m2 verwendet. Der Verbund 1 weist
daher poröse Bereiche 7 auf, die luftdurchlässig ausgestaltet
sind. Die porösen Bereiche 7 liegen zumindest
zwischen den Klebepunkten 6.
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Die
elektrische Leitung 4 ist wie in 1 als einzelner
Draht 8 ausgestaltet, der von einer Isolation 5 umgeben
ist. Die Isolation 5 schützt den einzelnen Draht 8 vor
Feuchtigkeit und isoliert elektrisch. Die Leitung 4 ist
von einer elektrischen Abschirmung 9 umgeben. Die elektrische
Abschirmung 9 ist als leitfähige Abschirmpaste
ausgestaltet. In die leitfähige Abschirmpaste ist ein blanker
Draht 10 eingebettet. Es kann auch eine blanke Litze eingebettet
sein. Die elektrische Abschirmung 9 liegt unmittelbar an
der elektrischen Leitung 4 an und ist auf den Seiten der Trägerlage 2 bzw.
Abdecklage 3 aufgebracht, die der elektrischen Leitung 4 zugewandt
sind.
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Die
Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 könnten
auch als Schaumstoff ausgestaltet sein, der eine hinreichende Komprimierbarkeit
und elastische Dehnbarkeit in Längsrichtung zeigt.
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3 zeigt
ein Kabel mit analogem Aufbau des Kabels gemäß 2,
wobei die elektrische Leitung 4 als Litze 11 ausgestaltet
ist. Die Litze 11 besteht aus einer Vielzahl von einzelnen
Drähten 12, die miteinander verdrillt sind.
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Weiterhin
ist der Verbund 1 zwischen zwei Hülllagen 13 eingebettet.
Die zwei Hülllagen 13 sind ebenfalls über
Klebepunkte 6 punktuell mit dem Verbund 1 verbunden.
Denkbar ist, die Hülllagen 13 ebenfalls aus einem
Vliesstoff zu fertigen, aus dem auch die Trägerlage 2 bzw.
die Abdecklage 3 gefertigt ist.
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Im Übrigen
zeigt das Kabel gemäß 3 den gleichen
Aufbau wie das Kabel gemäß 2. Um Wiederholungen
zu vermeiden, sei darauf hingewiesen, dass in den 1 bis 3 gleiche
Bezugszeichen gleiche Bauteile des Kabels bezeichnen.
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4 zeigt
ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund 1 aus einer
Trägerlage 2 und einer Abdecklage 3,
wobei zwischen der Trägerlage 2 und der Abdecklage 3 mindestens
eine elektrische Leitung 4 aufgenommen ist und wobei der
textile Verbund 1 zerstörungsfrei flexibel deformierbar
ist. Die elektrische Leitung 4 ist gegenüber der
Trägerlage 2 und der Abdecklage 3 durch
eine Isolation 5 elektrisch isoliert. Dabei sind die Trägerlage 2 und
die Abdecklage 3 reversibel komprimierbar. Das Kabel gemäß 4 zeichnet
sich durch eine elastische Dehnbarkeit in Längsrichtung
aus. Die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 sind
durch Schweißpunkte 14 punktuell miteinander verbunden.
Die Schweißpunkte 14 wurden durch Ultraschallschweißen
erzeugt. Die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 sind
als Vliesstoffe ausgestaltet. Die Vliesstoffe bestehen aus Splitfasern,
die aus Bikomponentenfasern erzeugt wurden. Ganz konkret wurden
Vliesstoffe des Typs EVOLON mit einem Flächengewicht von
60 g/m2 verwendet. Der Verbund 1 weist
daher poröse Bereiche 7 auf, die luftdurchlässig
ausgestaltet sind. Die porösen Bereiche 7 liegen
zumindest zwischen den Schweißpunkten 14.
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Der
Verbund 1 ist zwischen zwei Hülllagen 13 eingebettet.
Die zwei Hülllagen 13 sind ebenfalls über
Schweißpunkte 14 punktuell miteinander und mit
dem textilen Verbund 1 verbunden. Die Schweißpunkte 14 wurden
durch Ultraschallschweißen erzeugt.
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Die
elektrische Leitung 4 ist als Litze 11 ausgestaltet.
Die Litze 11 besteht aus einer Vielzahl von einzelnen Drähten 12,
die miteinander verdrillt sind. Die elektrische Leitung 4,
die durch die Isolation 5 elektrisch isoliert ist, ist
von einer elektrischen Abschirmung 9 umgeben. Die elektrische
Abschirmung 9 ist als leitfähige Abschirmpaste
ausgestaltet. In die leitfähige Abschirmpaste ist ein blanker
Draht 10 eingebettet. Es kann auch eine blanke Litze eingebettet sein.
Die elektrische Abschirmung 9 liegt unmittelbar an der
elektrischen Leitung 4 an und ist auf den Seiten der Trägerlage 2 bzw.
Abdecklage 3 aufgebracht, die der elektrischen Leitung 4 zugewandt
sind.
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Die
in den
1 bis
4 gezeigten Ausführungsbeispiele
zeigen Kabel, die sich aufgrund der verwendeten elektrischen Leitungen
4,
der elektrisch leitfähigen Abschirmpaste
9 sowie
der verwendeten Vliesstoffe durch eine hohe Elastizität
und Biegefähigkeit auszeichnen. Ganz konkret zeigt jedes Kabel
eine elastische Dehnbarkeit zumindest in Längsrichtung
von bis zu 50% der Ausgangslänge. Als Vliesstoffe für
die Trägerlage
2, die Abdecklage
3 sowie
die Hülllagen
13 wurde ein Vliesstoff des Typs EVOLON
der Firma Freudenberg Vliesstoffe KG, 69469 Weinheim, DE verwendet.
Die Vliesstoffe zeigten ein Flächengewicht von 60 g/m
2. Bei Verwendung eines einzelnen Drahtes
8 als
elektrische Leitung
4 wurde dieser in Mäanderform
oder Wellenform in den Verbund
1 eingelegt, um die Elastizität
des Kabels in seiner Gesamtheit sicherzustellen. Für die elektrische
Abschirmung
9 wurde eine elektrisch leitfähige
Abschirmpaste verwendet, wie sie in der
PCT/EP2008/007235 vorgeschlagen
wird.
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Hinsichtlich
weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre
wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits
auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
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Abschließend
sei ganz besonders hervorgehoben, dass die zuvor gewählten
Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung
der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch
nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004007875
A1 [0002]
- - EP 2008/007235 [0023, 0060]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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