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DE102009005404A1 - Flexibel deformierbares Kabel mit textilem Verbund - Google Patents

Flexibel deformierbares Kabel mit textilem Verbund Download PDF

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Publication number
DE102009005404A1
DE102009005404A1 DE102009005404A DE102009005404A DE102009005404A1 DE 102009005404 A1 DE102009005404 A1 DE 102009005404A1 DE 102009005404 A DE102009005404 A DE 102009005404A DE 102009005404 A DE102009005404 A DE 102009005404A DE 102009005404 A1 DE102009005404 A1 DE 102009005404A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cable
cable according
electrical line
carrier layer
electrical
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102009005404A
Other languages
English (en)
Inventor
Birgit Dr. Severich
Christopher Dr. Klatt
Hans-Jürgen Dr. Wendelken
Andreas Dr. Kapp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Carl Freudenberg KG
Original Assignee
Carl Freudenberg KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Carl Freudenberg KG filed Critical Carl Freudenberg KG
Priority to DE102009005404A priority Critical patent/DE102009005404A1/de
Publication of DE102009005404A1 publication Critical patent/DE102009005404A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01BCABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
    • H01B7/00Insulated conductors or cables characterised by their form
    • H01B7/08Flat or ribbon cables
    • H01B7/0838Parallel wires, sandwiched between two insulating layers

Landscapes

  • Insulated Conductors (AREA)

Abstract

Ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund (1) aus einer Trägerlage (2) und mindestens einer elektrischen Leitung (4), ist im Hinblick auf die Aufgabe, ein Kabel derart auszugestalten und weiterzubilden, dass das Kabel nach kostengünstiger Fertigung einerseits bei eindringender Feuchtigkeit einen ausreichenden Schutz gegen Kurzschlüsse bietet und sich andererseits an gekrümmte und unregelmäßig ausgeformte Strukturen problemlos anpasst, dadurch gekennzeichnet, dass der textile Verbund (1) zerstörungsfrei flexibel deformierbar ist, wobei mindestens eine elektrische Leitung (4) gegenüber der Trägerlage (2) durch eine Isolation (5) elektrisch isoliert ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund aus einer Trägerlage und mindestens einer elektrischen Leitung.
  • Stand der Technik
  • Kabel der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. Die gattungsbildenden Kabel werden beispielsweise durch Laminieren von Trägerlagen und Abdecklagen in Kalandern hergestellt. Hierbei werden die Trägerlage und die Abdecklage häufig derart erwärmt, dass diese zumindest teilweise aufschmelzen und nach Erkalten einen steifen Verbund ausbilden. Ein solches Kabel ist beispielsweise aus der DE 10 2004 007 875 A1 bekannt.
  • Die gattungsbildenden Kabel sind jedoch für die Verwendung am menschlichen Körper nur wenig geeignet, da sie sich aufgrund ihrer Starre den Körperformen nicht ausreichend anpassen können. Des Weiteren kann bei den aus dem Stand der Technik bekannten Kabeln nicht sichergestellt werden, dass eine zwischen Trägerlage und Abdecklage einlaminierte elektrische Leitung bei Auftreten von Körperfeuchtigkeiten keine elektrischen Kontakte zum menschlichen Körper herstellt.
  • Zwar sind Kabel bekannt, die funktionsgerecht auf den menschlichen Körper aufgelegt werden können, jedoch sind diese häufig sehr teuer und müssen nach Gebrauch gereinigt werden. Die Reinigung und eventuelle Sterilisation des Kabels ist insbesondere im klinischen Bereich sehr aufwendig, da sichergestellt werden muss, dass keine Keime am Kabel verbleiben. Gerade im klinischen Bereich ist es notwendig, Infektionen bei Patienten auszuschließen. Insbesondere sollen nosokomiale Infektionen ausgeschlossen werden.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Kabel der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass das Kabel nach kostengünstiger Fertigung einerseits bei eindringender Feuchtigkeit einen ausreichenden Schutz gegen Kurzschlüsse bietet und sich andererseits an gekrümmte und unregelmäßig ausgeformte Strukturen problemlos anpasst.
  • Die vorliegende Erfindung löst die zuvor genannte Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1.
  • Danach ist ein eingangs genanntes Kabel dadurch gekennzeichnet, dass der textile Verbund zerstörungsfrei flexibel deformierbar ist, wobei mindestens eine elektrische Leitung gegenüber der Trägerlage durch eine Isolation elektrisch isoliert ist.
  • Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass eine flexibel deformierbare Ausgestaltung der Trägerlage erlaubt, das Kabel an unregelmäßig ausgeformte Strukturen anzuschmiegen. Hierdurch ist das Kabel besonders geeignet, sich an einen menschlichen Körper anzulegen, ohne Druckstellen zu erzeugen. Durch eine Isolation der elektrischen Leitung gegenüber der Trägerlage wird sichergestellt, dass auch bei Eindringen von Feuchtigkeit in die Trägerlage ein Stromfluss von elektrischer Leitung zum menschlichen Körper verhindert wird. Hierdurch ist das Kabel besonders geeignet, auf einen menschlichen Körper aufgelegt zu werden, da entstehender Schweiß oder Körperflüssigkeiten keinen Stromfluss zwischen elektrischer Leitung und Körper bewirken können.
  • Erfindungsgemäß ist insbesondere erkannt worden, dass sich das Kabel wie ein textiler Werkstoff anfühlt und sich quasi wie eine textile Stofflage verhält. Das Kabel ist in seiner Gesamtheit wie eine textile Stofflage zerknüllbar, deformierbar und verbiegbar.
  • Erfindungsgemäß ist das Kabel gerade nicht starr ausgebildet sondern in seiner Gesamtheit flexibel zerstörungsfrei deformierbar.
  • Folglich ist die eingangs genannte Aufgabe gelöst.
  • Im Sinne dieser Erfindung ist ein Kabel dann zerstörungsfrei deformierbar, wenn es nach Deformierung noch problemlos elektrisch leitfähig und signalübertragungsfähig ist.
  • Das Kabel könnte drapierfähig sein. Insbesondere könnte das Kabel in seiner Gesamtheit drapierfähig sein. Das heißt, das Kabel ist in seiner Gesamtheit in der Lage, Falten zu schlagen, dreidimensionale Körper zu umhüllen und sich in seiner Gesamtheit wie ein textiler Werkstoff zu verhalten.
  • Vor diesem Hintergrund könnte die elektrische Leitung zwischen der Trägerlage und einer Abdecklage aufgenommen sein, wobei der textile Verbund aus Trägerlage und Abdecklage zerstörungsfrei flexibel deformierbar ist und wobei die elektrische Leitung gegenüber der Trägerlage und der Abdecklage durch eine Isolation elektrisch isoliert ist. Durch diese konkrete Ausgestaltung wird die elektrische Leitung vor Schädigungen geschützt.
  • Das Kabel könnte zumindest in Längsrichtung eine Dehnbarkeit von bis zu 50% aufweisen. Hierdurch ist es möglich, das Kabel um Erhebungen und Wölbungen herumzulegen und geringfügig zu dehnen. Die Dehnbarkeit erlaubt des Weiteren eine zerstörungsfreie Deformierung des Kabels. Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass das Kabel sowohl elastisch dehnbar als auch inelastisch dehnbar ist. Bei der inelastischen Dehnung wird das Kabel aus einer Anfangslänge in eine Endlänge verbracht, wobei das Kabel die Endlänge im Wesentlichen beibehält.
  • Der Verbund könnte zumindest bereichsweise durch Perforationen oder poröse Bereiche luftdurchlässig ausgestaltet sein. Hierdurch kann das Kabel unmittelbar auf einen menschlichen Körper aufgelegt werden, ohne die Hautatmung negativ zu beeinflussen. Durch die Perforationen oder porösen Bereiche kann ein angenehmer Tragekomfort auf der menschlichen Haut bewirkt werden. Das Kabel zeigt deswegen eine besonders gute Atmungsaktivität, da es sich in seiner Gesamtheit wie ein textiler Werkstoff verhält und die Haut des menschlichen Körpers gerade nicht gas- und feuchtigkeitsdicht abdeckt.
  • Die Trägerlage und die Abdecklage könnten punktuell miteinander verbunden sein. Durch die punktuelle Verbindung werden Bereiche geschaffen, die eine hohe Luftdurchlässigkeit zeigen. Des Weiteren bleibt der Verbund welch, versteift nicht und bleibt flexibel. Die punktuelle Verbindung kann durch Klebepunkte oder durch Schweißpunkte bewirkt werden. Im Bereich der Verschweißungen oder Verklebungen zeigt der Verbund keine oder eine nur sehr geringe Luftdurchlässigkeit, zwischen den Punkten werden jedoch luftdurchlässige Bereiche geschaffen. Je nach Wahl des Punktmusters oder Rasters kann die Luftdurchlässigkeit und Steifheit des Verbundes eingestellt werden.
  • Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass die Trägerlage und/oder die Abdecklage als Vlies ausgestaltet ist. Ein Vlies ist aufgrund seiner porösen und lockeren Struktur zumindest geringfügig zumindest in seiner Dicke veränderbar und damit komprimierbar. Des Weiteren zeigen Vliese aufgrund ihrer porösen Struktur eine hohe Luftdurchlässigkeit. Aufgrund seiner leichten Komprimierbarkeit und hohen Luftdurchlässigkeit stellt ein Vlies einen hohen Tragekomfort auf der menschlichen Haut sicher.
  • Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass die Trägerlage und/oder die Abdecklage als Vlies aus Splitfasern ausgestaltet ist, die aus Bikomponentenfasern erzeugt wurden. Bikomponentenfasern zeigen häufig eine so genannte PIE-Struktur. Eine solche Bikomponentenfaser besteht aus einer Vielzahl von Elementarfasern, die im Querschnitt kuchenstückförmig ausgestaltet sind. Die Elementarfasern werden als Splitfasern bezeichnet und werden dadurch erzeugt, dass die Bikomponentenfaser in die Elementarfasern zerlegt wird. Das Zerlegen kann durch Wasserstrahlen erfolgen. Überraschend hat sich gezeigt, dass eine Trägerlage und/oder eine Abdecklage, die Splitfasern aufweist, einen besonders hohen Tragekomfort, eine hohe Elastizität und eine hohe Luftdurchlässigkeit zeigt. Vliese oder Vliesstoffe dieser Art eignen sich daher besonders für die Verwendung im hier beschriebenen Kabel.
  • Neben Geweben oder Gewirken haben sich Vliesstoffe als besonders vorteilhaft herausgestellt, da diese kostengünstig herstellbar sind. Neben dem genannten Vlies aus Splitfasern kann auch ein Vlies aus Stapelfasern oder aus Filamenten, d. h. Endlosfasern, verwendet werden, wobei diese Fasern in nicht gesplitteter Form vorliegen müssen.
  • Der Verbund könnte zwischen zwei Hülllagen eingebettet sein. Hülllagen stabilisieren den Verbund und damit die elektrische Leitung bzw. die elektrischen Leitungen, die innerhalb des Verbundes verlaufen.
  • Die zwei Hülllagen könnten punktuell miteinander verbunden sein. Durch die punktuelle Verbindung weist das Kabel eine hohe Flexibilität und Deformierbarkeit bzw. Biegbarkeit auf. Je nach Wahl des Punktrasters kann die Steifigkeit des Kabels und dessen Luftdurchlässigkeit eingestellt werden.
  • Mindestens eine elektrische Leitung könnte als leitfähige Paste ausgestaltet sein. Durch diese konkrete Ausgestaltung kann ein sehr flacher Verbund gefertigt werden. Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass die leitfähige Paste auch im erhärteten bzw. vernetzten Zustand eine hohe Elastizität und damit Dehnbarkeit zeigt. Eine solche Paste ist durch die PCT/EP2008/007235 vorgeschlagen worden. Der Inhalt dieser weltweiten Patentanmeldung gehört ausdrücklich zur Offenbarung der vorliegenden Beschreibung.
  • Mindestens eine elektrische Leitung könnte als Draht ausgestaltet sein. Drähte zeichnen sich durch eine hohe mechanische Stabilität aus, so dass das Kabel problemlos verwunden oder verbogen werden kann. Insbesondere zeichnen sich metallische Drähte durch eine hohe elektrische Leitfähigkeit aus.
  • Vor diesem Hintergrund ist auch denkbar, dass mindestens eine elektrische Leitung als Litze ausgestaltet ist. Eine Litze besteht aus einer Vielzahl von einzelnen metallischen Drähten, die miteinander verdrillt sind. Litzen haben sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, da diese eine hohe Stabilität und Flexibilität aufweisen. Die verdrillten Drähte können zumindest geringfügig gegeneinander verschoben werden, so dass die Litze insgesamt eine hohe Flexibilität aufweist.
  • Die elektrische Leitung könnte von einer elektrischen Abschirmung umgeben sein. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Ströme oder elektrischen Signale der elektrischen Leitung nicht durch elektromagnetische Felder gestört werden. Insbesondere soll eine Einstrahlfestigkeit und ein Abstrahlverhalten bis 2,4 GHz gemäß DIN EN 60601 bei einem Grenzwert von 3 V/m realisiert werden.
  • Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass die elektrische Abschirmung als elektrisch leitfähige Abschirmpaste ausgestaltet ist. Vorteilhaft wird hier als elektrische Abschirmung eine Paste verwendet, welche zum einen problemlos druckbar ist und sich zum anderen auch an poröse Strukturen sehr gut anschmiegen kann. Im flüssigen Zustand kann die Abschirmpaste geringe Unebenheiten auf der Trägerlage oder Abdecklage umfließen und dadurch die elektrische Leitung zuverlässig abschirmen. Die Abschirmpaste kann des Weiteren die elektrische Leitung problemlos umfliessen und damit umschließen. Als elektrisch leitfähige Abschirmpaste kann die oben genannte leitfähige Paste verwendet werden. Vorteilhaft zeigt dann auch die leitfähige Abschirmpaste im erhärteten bzw. vernetzten Zustand eine hohe Flexibilität und Dehnbarkeit.
  • Die Abschirmung könnte einen blanken Draht oder eine blanke Litze aufweisen. Der blanke Draht oder die blanke Litze könnte in die Abschirmung bzw. in die leitfähige Abschirmpaste eingelegt werden bzw. von dieser umschlossen sein. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Teile und Bereiche der Abschirmung miteinander elektrisch leitend verbunden sind. Eine hohe elektrische Leitfähigkeit ist wichtig für eine aktive Abschirmung. Bei einer aktiven Abschirmung wird der blanke Draht oder die blanke Litze auf einem bestimmten Potential gehalten, bei der passiven Abschirmung nicht.
  • Mindestens eine elektrische Leitung könnte wellenförmig oder mäanderförmig verlaufen. Vor diesem Hintergrund ist konkret denkbar, dass ein Draht in Wellenform oder in einer Zickzackform mit abgerundeten Zacken gefaltet im Verbund verläuft. Bei der Zickzackform ist darauf zu achten, dass der Draht nicht mit scharfen Zacken gefaltet wird, sondern an den Eckpunkten der Zacken im Wesentlichen gebogen vorliegt. Hierdurch wird vermieden, dass der Draht zerstört wird. Hierdurch ist sichergestellt, dass die elektrische Leitung in Längsrichtung dehnbar ist. Durch eine Zugkraft kann eine wellenförmig vorliegende elektrische Leitung nahezu glatt gezogen werden, so dass die elektrische Leitung insgesamt eine hohe Dehnbarkeit in Längsrichtung aufweist.
  • Das hier beschriebene Kabel könnte eine Durchschlagsfestigkeit von mindestens 5 kV zwischen elektrischer Leitung und einer Kabeloberfläche aufweisen. Durch diese konkrete Ausgestaltung ist das Kabel geeignet, um mit einem menschlichen Körper in Kontakt gebracht zu werden. Dabei liegt die Kabeloberfläche direkt auf dem menschlichen Körper auf. Durch die hohe Durchschlagfestigkeit wird sichergestellt, dass bei einer Defibrillation das Kabel am Körper verbleiben kann, da es die Elektroden nicht kurzschließt und die lebensrettende Defibrillation somit nicht behindert. Die genannte Durchschlagsfestigkeit könnte auch zwischen den elektrischen Leitungen und der elektrischen Abschirmung und/oder den elektrischen Leitungen und der Kabeloberfläche bestehen.
  • Das Kabel könnte elektrische Leitungen aufweisen, die in zumindest bereichsweise voneinander getrennten oder trennbaren Strängen verlaufen. Hierdurch ist eine Dimensionsanpassung des Kabels problemlos möglich, da jeder Strang einem anderen Punkt im Raum zuordenbar ist.
  • Die Stränge könnten durch Perforationen oder Materialschwächungen voneinander getrennt oder trennbar sein, um eine Längenanpassung des Kabels vorzunehmen. Die Perforationen oder Materialschwächungen erlauben ein einfaches Auseinanderreißen einzelner Bereiche des Kabels.
  • Das hier beschriebene Kabel könnte mehrere elektrische Leitungen aufweisen, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Dabei ist denkbar, dass einzelne oder mehrere Leitungen in Strängen verlaufen, die voneinander zumindest bereichsweise getrennt sind. Die bereichsweise Abtrennung der Stränge kann durch Schlitze erfolgen, die im Verbund bzw. in den Hülllagen des Kabels ausgebildet sind. Die im Verbund bzw. in den Hülllagen eingebrachten Schlitze könnten als Bereiche verminderter Materialstärke ausgebildet sein. Die Bereiche verminderter Materialstärke könnten durch einen Ultraschallschweißprozess vorgesehen werden. Durch die Anordnung dieser materialgeschwächten Bereiche ist es problemlos möglich, das Kabel an diesen Bereichen aufzureißen und dadurch einzelne voneinander separierte Stränge zu schaffen. Hierdurch kann das Kabel an unterschiedliche Geometrien und Dimensionen längenangepasst werden. Insbesondere ist denkbar, dass einzelne Bereiche des Kabels voneinander getrennt werden, um sich in verschiedene Raumrichtungen zu erstrecken, während zusammenhängende Bereiche sich gemeinsam in einer Raumrichtung erstrecken. Durch die materialgeschwächten Bereiche wird das Kabel zusätzlich torsionsweicher und flexibler.
  • Vor diesem Hintergrund ist auch denkbar, einzelne Bereiche des Kabels durch Druckknöpfe oder Klettverschlüsse miteinander unter Ausbildung von Schlaufen im Kabel zu verbinden. Diese Verbindung kann im Bedarfsfall gelöst werden, um eine Verlängerung des Kabels herbeizuführen. Das Kabel kann auch, quasi wie eine Girlande, wellenförmig gestaucht sein, wobei es an einem Richtdraht zur Verlängerung gereckt werden kann.
  • Das hier beschriebene Kabel könnte fünf elektrische Leitungen aufweisen, die in zwei Strängen verteilt sind. Dabei könnten zwei Leitungen in einem ersten Strang und drei Leitungen in einem zweiten Strang verlaufen. Die Stränge könnten gegeneinander verbiegbar und dehnbar ausgestaltet sein. Durch diese konkrete Ausgestaltung ist ein Kabel erzeugbar, welches mindestens drei Enden aufweist. Ein solches Kabel kann auf eine Fläche, insbesondere eine gewölbte Fläche, aufgelegt werden und an unterschiedlichen Punkten der Fläche elektrische Signale erfassen oder weiterleiten. Das vorgenannte Kabel kann insbesondere auf einem menschlichen Körper aufgelegt werden, um ein Elektrokardiogramm zu erfassen. Dabei könnte ein Ende des Kabels mit einem Gerät zur Erfassung eines Elektrokardiogramms verbunden sein, wobei die beiden anderen Enden mit Elektroden verbunden sind, die auf dem menschlichen Körper aufliegen. Das hier beschriebene Kabel weist eine elastische Dehnbarkeit in Längsrichtung von bis zu 50% auf.
  • Das Kabel könnte silikonfrei, latexfrei oder PVC-frei ausgestaltet sein. Durch diese konkrete Ausgestaltung eignet es sich in besonderer Weise für eine unmittelbare Auflage auf der menschlichen Haut.
  • Das Kabel könnte eine Biegewechselfestigkeit von mindestens 10.000 Zyklen aufweisen. Ein Kabel dieser Festigkeit kann problemlos im medizinischen Bereich eingesetzt werden, da es den dortigen mechanischen Anforderungen standhält.
  • Ein Kabel der hier beschriebenen Art eignet sich in besonderer Weise als Einwegkabel in einer Anordnung zur Erfassung eines Elektrokardiogramms. Das hier beschriebene Kabel zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus. Insbesondere in Längsrichtung kann das Kabel eine Dehnbarkeit von bis zu 50% aufweisen. Diese Dehnbarkeit kann sowohl elastisch als auch inelastisch sein. Des Weiteren ist das hier beschriebene Kabel kostengünstig herstellbar und kann daher nach Einmalgebrauch weggeworfen werden. Eine aufwendige Reinigung des Kabels, um Infektionen der Patienten zu verhindern, erübrigt sich. Die Isolation der elektrischen Leitung gegenüber der Trägerlage und der Abdecklage macht das Kabel gegen Feuchtigkeit unempfindlich. Die reversible Komprimierbarkeit der Trägerlage und/oder der Abdecklage bewirkt einen hohen Tragekomfort. Daher eignet sich das Kabel in besonderem Maße für die Auflage auf den menschlichen Körper.
  • Das hier beschriebene Kabel könnte plasmabeschichtet sein. Eine Plasmabeschichtung bewirkt eine wasser- bzw. flüssigkeitsabweisende Ausrüstung des Kabels unter Beibehaltung dessen Atmungsaktivität. Als Precursor bei der Plasmabeschichtung könnten insbesondere Fluorcarbone, Kohlenwasserstoffe oder Siloxane verwendet werden. Selbstverständlich ist auch denkbar, Mischungen aus den vorgenannten Stoffen als Precursor einzusetzen. Diese Stoffe haben sich als besonders geeignet erwiesen, das Kabel hydrophob auszurüsten und dennoch eine hohe Atmungsaktivität beizubehalten.
  • Als Vliesstoffe für die hier beschriebenen Kabel könnten vorzugsweise solche aus Polyester oder Polyamid eingesetzt werden. Diese könnten eine Dicke von 0,1 bis 2 mm haben. Die Vliesstoffe könnten des Weiteren eine Reißfestigkeit von 50 bis 250 N/50 mm und eine Dehnung von 30 bis 50% aufweisen.
  • Die Vliesstoffe könnten eine Luftdurchlässigkeit von 20 bis 8000 m/s bei einer Druckdifferenz von 200 Pa zwischen Anströmseite und Abströmseite aufweisen.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Lehre anhand der Zeichnung zu verweisen.
  • In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • In der Zeichnung zeigen
  • 1 ein Kabel mit lediglich einer Trägerlage,
  • 2 ein Kabel, bei welchem die elektrische Leitung als Draht ausgebildet ist,
  • 3 ein Kabel, bei welchem die elektrische Leitung als Litze ausgebildet ist, und
  • 4 ein Kabel, bei welchem der Verbund durch Schweißpunkte erzeugt ist, die durch ein Ultraschallschweißverfahren erzeugt wurden.
  • Ausführung der Erfindung
  • 1 zeigt ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund 1 aus einer Trägerlage 2 und mindestens einer elektrischen Leitung 4. Der textile Verbund 1 ist zerstörungsfrei flexibel deformierbar, wobei mindestens eine elektrische Leitung 4 gegenüber der Trägerlage 2 durch eine Isolation 5 elektrisch isoliert ist. Die elektrische Leitung 4 ist durch Klebepunkte 6 mit der Trägerlage 2 haftend verbunden. Das Kabel weist lediglich eine Trägerlage 2 auf.
  • 2 zeigt ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund 1 aus einer Trägerlage 2 und einer Abdecklage 3, wobei zwischen der Trägerlage 2 und der Abdecklage 3 mindestens eine elektrische Leitung 4 aufgenommen ist und wobei der textile Verbund 1 zerstörungsfrei flexibel deformierbar ist. Die elektrische Leitung 4 ist gegenüber der Trägerlage 2 und der Abdecklage 3 durch eine Isolation 5 elektrisch isoliert. Dabei sind die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 reversibel komprimierbar und deformierbar.
  • Die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 sind durch Klebepunkte 6 punktuell miteinander verbunden. Die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 sind als Vliesstoffe ausgestaltet. Die Vliesstoffe können aus Stapelfasern, Endlosfasern oder Splitfasern bestehen. Die Vliesstoffe bestehen aus Splitfasern, die aus Bikomponentenfasern erzeugt wurden. Ganz konkret wurden Vliesstoffe des Typs EVOLON mit einem Flächengewicht von 60 g/m2 verwendet. Der Verbund 1 weist daher poröse Bereiche 7 auf, die luftdurchlässig ausgestaltet sind. Die porösen Bereiche 7 liegen zumindest zwischen den Klebepunkten 6.
  • Die elektrische Leitung 4 ist wie in 1 als einzelner Draht 8 ausgestaltet, der von einer Isolation 5 umgeben ist. Die Isolation 5 schützt den einzelnen Draht 8 vor Feuchtigkeit und isoliert elektrisch. Die Leitung 4 ist von einer elektrischen Abschirmung 9 umgeben. Die elektrische Abschirmung 9 ist als leitfähige Abschirmpaste ausgestaltet. In die leitfähige Abschirmpaste ist ein blanker Draht 10 eingebettet. Es kann auch eine blanke Litze eingebettet sein. Die elektrische Abschirmung 9 liegt unmittelbar an der elektrischen Leitung 4 an und ist auf den Seiten der Trägerlage 2 bzw. Abdecklage 3 aufgebracht, die der elektrischen Leitung 4 zugewandt sind.
  • Die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 könnten auch als Schaumstoff ausgestaltet sein, der eine hinreichende Komprimierbarkeit und elastische Dehnbarkeit in Längsrichtung zeigt.
  • 3 zeigt ein Kabel mit analogem Aufbau des Kabels gemäß 2, wobei die elektrische Leitung 4 als Litze 11 ausgestaltet ist. Die Litze 11 besteht aus einer Vielzahl von einzelnen Drähten 12, die miteinander verdrillt sind.
  • Weiterhin ist der Verbund 1 zwischen zwei Hülllagen 13 eingebettet. Die zwei Hülllagen 13 sind ebenfalls über Klebepunkte 6 punktuell mit dem Verbund 1 verbunden. Denkbar ist, die Hülllagen 13 ebenfalls aus einem Vliesstoff zu fertigen, aus dem auch die Trägerlage 2 bzw. die Abdecklage 3 gefertigt ist.
  • Im Übrigen zeigt das Kabel gemäß 3 den gleichen Aufbau wie das Kabel gemäß 2. Um Wiederholungen zu vermeiden, sei darauf hingewiesen, dass in den 1 bis 3 gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteile des Kabels bezeichnen.
  • 4 zeigt ein Kabel, umfassend einen textilen Verbund 1 aus einer Trägerlage 2 und einer Abdecklage 3, wobei zwischen der Trägerlage 2 und der Abdecklage 3 mindestens eine elektrische Leitung 4 aufgenommen ist und wobei der textile Verbund 1 zerstörungsfrei flexibel deformierbar ist. Die elektrische Leitung 4 ist gegenüber der Trägerlage 2 und der Abdecklage 3 durch eine Isolation 5 elektrisch isoliert. Dabei sind die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 reversibel komprimierbar. Das Kabel gemäß 4 zeichnet sich durch eine elastische Dehnbarkeit in Längsrichtung aus. Die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 sind durch Schweißpunkte 14 punktuell miteinander verbunden. Die Schweißpunkte 14 wurden durch Ultraschallschweißen erzeugt. Die Trägerlage 2 und die Abdecklage 3 sind als Vliesstoffe ausgestaltet. Die Vliesstoffe bestehen aus Splitfasern, die aus Bikomponentenfasern erzeugt wurden. Ganz konkret wurden Vliesstoffe des Typs EVOLON mit einem Flächengewicht von 60 g/m2 verwendet. Der Verbund 1 weist daher poröse Bereiche 7 auf, die luftdurchlässig ausgestaltet sind. Die porösen Bereiche 7 liegen zumindest zwischen den Schweißpunkten 14.
  • Der Verbund 1 ist zwischen zwei Hülllagen 13 eingebettet. Die zwei Hülllagen 13 sind ebenfalls über Schweißpunkte 14 punktuell miteinander und mit dem textilen Verbund 1 verbunden. Die Schweißpunkte 14 wurden durch Ultraschallschweißen erzeugt.
  • Die elektrische Leitung 4 ist als Litze 11 ausgestaltet. Die Litze 11 besteht aus einer Vielzahl von einzelnen Drähten 12, die miteinander verdrillt sind. Die elektrische Leitung 4, die durch die Isolation 5 elektrisch isoliert ist, ist von einer elektrischen Abschirmung 9 umgeben. Die elektrische Abschirmung 9 ist als leitfähige Abschirmpaste ausgestaltet. In die leitfähige Abschirmpaste ist ein blanker Draht 10 eingebettet. Es kann auch eine blanke Litze eingebettet sein. Die elektrische Abschirmung 9 liegt unmittelbar an der elektrischen Leitung 4 an und ist auf den Seiten der Trägerlage 2 bzw. Abdecklage 3 aufgebracht, die der elektrischen Leitung 4 zugewandt sind.
  • Die in den 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiele zeigen Kabel, die sich aufgrund der verwendeten elektrischen Leitungen 4, der elektrisch leitfähigen Abschirmpaste 9 sowie der verwendeten Vliesstoffe durch eine hohe Elastizität und Biegefähigkeit auszeichnen. Ganz konkret zeigt jedes Kabel eine elastische Dehnbarkeit zumindest in Längsrichtung von bis zu 50% der Ausgangslänge. Als Vliesstoffe für die Trägerlage 2, die Abdecklage 3 sowie die Hülllagen 13 wurde ein Vliesstoff des Typs EVOLON der Firma Freudenberg Vliesstoffe KG, 69469 Weinheim, DE verwendet. Die Vliesstoffe zeigten ein Flächengewicht von 60 g/m2. Bei Verwendung eines einzelnen Drahtes 8 als elektrische Leitung 4 wurde dieser in Mäanderform oder Wellenform in den Verbund 1 eingelegt, um die Elastizität des Kabels in seiner Gesamtheit sicherzustellen. Für die elektrische Abschirmung 9 wurde eine elektrisch leitfähige Abschirmpaste verwendet, wie sie in der PCT/EP2008/007235 vorgeschlagen wird.
  • Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
  • Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass die zuvor gewählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004007875 A1 [0002]
    • - EP 2008/007235 [0023, 0060]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN EN 60601 [0026]

Claims (24)

  1. Kabel, umfassend einen textilen Verbund (1) aus einer Trägerlage (2) und mindestens einer elektrischen Leitung (4), dadurch gekennzeichnet, dass der textile Verbund (1) zerstörungsfrei flexibel deformierbar ist, wobei mindestens eine elektrische Leitung (4) gegenüber der Trägerlage (2) durch eine Isolation (5) elektrisch isoliert ist.
  2. Kabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Leitung (4) zwischen der Trägerlage (2) und einer Abdecklage (3) aufgenommen ist, wobei der textile Verbund (1) aus Trägerlage (2) und Abdecklage (3) zerstörungsfrei flexibel deformierbar ist und wobei die elektrische Leitung (4) gegenüber der Trägerlage (2) und der Abdecklage (3) durch die Isolation (5) elektrisch isoliert ist.
  3. Kabel nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Drapierfähigkeit.
  4. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Dehnbarkeit zumindest in Längsrichtung von bis zu 50%, insbesondere durch eine Dehnbarkeit in Längsrichtung von 0,1 bis 50%.
  5. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbund (1) zumindest bereichsweise durch Perforationen oder poröse Bereiche (7) luftdurchlässig ausgestaltet ist.
  6. Kabel nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlage (2) und die Abdecklage (3) punktuell miteinander verbunden sind.
  7. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlage (2) und/oder die Abdecklage (3) als Vlies ausgestaltet ist.
  8. Kabel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlage (2) und/oder die Abdecklage (3) als Vlies aus Splitfasern ausgestaltet ist, die aus Bikomponentenfasern erzeugt wurden.
  9. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbund (1) zwischen zwei Hülllagen (13) eingebettet ist.
  10. Kabel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Hülllagen (13) punktuell miteinander verbunden sind.
  11. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine elektrische Leitung (4) als leitfähige Paste ausgestaltet ist.
  12. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine elektrische Leitung (4) als Draht (8) ausgestaltet ist.
  13. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine elektrische Leitung (4) als Litze (11) ausgestaltet ist.
  14. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Leitung (4) von einer elektrischen Abschirmung (9) umgeben ist.
  15. Kabel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung (9) als elektrisch leitfähige Abschirmpaste ausgestaltet ist.
  16. Kabel nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung (9) einen blanken Draht (10) oder eine blanke Litze (10) aufweist.
  17. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Leitung (4) wellenförmig oder mäanderförmig verläuft.
  18. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch eine Durchschlagsfestigkeit von mindestens 5 kV zwischen elektrischer Leitung (4) und einer Kabeloberfläche.
  19. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch elektrische Leitungen (4), die in zumindest bereichsweise voneinander getrennten oder trennbaren Strängen verlaufen.
  20. Kabel nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch Stränge, die durch Perforationen oder Materialschwächungen voneinander getrennt oder trennbar sind, um eine Längenanpassung des Kabels vorzunehmen.
  21. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch fünf elektrische Leitungen (4) und zwei Stränge, wobei zwei Leitungen (4) in einem ersten Strang und drei Leitungen (4) in einem zweiten Strang verlaufen und wobei die Stränge gegeneinander verbiegbar und dehnbar ausgestaltet sind.
  22. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch eine silikonfreie, latexfreie oder PVC-freie Ausgestaltung.
  23. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch eine Biegewechselfestigkeit von mindestens 10 000 Zyklen.
  24. Verwendung eines Kabels nach einem der voranstehenden Ansprüche als Einwegkabel in einer Anordnung zur Erfassung eines Elektrokardiogramms.
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